Menschen-rechte wählen! - FORDERUNGEN DES FORUM MENSCHENRECHTE ANLÄSSLICH DER

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FORDERUNGEN DES
 FORUM MENSCHENRECHTE
 ANLÄSSLICH DER         1

Menschen-
 BUNDESTAGSWAHL 2021

rechte
­wählen!
„Die Würde des
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                                                                          Menschen ist
                                                                          unantastbar.
                                                                          Sie zu achten
                                                                          und zu schützen
                                                                          ist Verpflichtung
                                                                          aller staatlichen
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                          ­Gewalt.“
MENSCHENRECHTE WÄHLEN!                                                                                                   3
     Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE
     ­anlässlich der Bundestagswahl 2021
— In den letzten Monaten und Jahren wurde uns          fordern konsequentes politisches und juristisches
einmal mehr vor Augen geführt, wie gefährdet           Handeln. Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
Men­schenwürde und Solidarität in unserer Gesell­      ist ein Menschenrecht und der Staat verpflichtet,
schaft sind. Wir mussten erkennen, dass längst         diesen Schutz uneingeschränkt zu gewährleisten.
anerkannt geglaubte Menschenrechte alles ande­
re als selbstverständlich sind. Und wir durften        Auch international sind über Jahrzehnte erkämpfte
sehen, dass zivilgesellschaftliches Engagement          Institutionen zum Schutz der Menschenrechte unter
nicht nur in Krisenzeiten unerlässlich ist für eine     Druck geraten. Die Covid-19-Pandemie in Verbin-
solidarische Gesellschaft, in der Menschenrechte        dung mit der Finanzmisere der Vereinten Nationen
gelten und gelebt werden sollen.                        haben das ohnehin unterfinanzierte VN Menschen-
                                                        rechtsschutzsystem in eine existentielle Krise ge-
Die Covid-19-Pandemie und deren Bekämpfung haben        bracht. Weltweit werden die Handlungsspielräume
Folgen für alle Menschen in unserem Land. Doch die      der Zivilgesellschaft immer stärker beschränkt und
Situation ohnehin schon benachteiligter oder beson­     müssen Menschenrechtsverteidiger*innen um ihr
ders verletzlicher Menschen hat sich zusätzlich ver-   L
                                                       ­ eben fürchten.
schärft. Fehlender Zugang zu Bildung für Kinder aus
Familien in prekären Lebenssituationen, häusliche      Die neue Bundesregierung wird frühzeitig und nach-
Gewalt, erhöhte Infektionsgefahr in beengten Unter­    haltig die Weichen stellen müssen, um ein solidari-

                                                                                                               Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
künften für Geflüchtete oder die gefährdete physi-     sches, respektvolles und gleichberechtigtes Mitein-
sche und psychische Gesundheit vor allem älterer und   ander aller Menschen (wieder)herzustellen, um
behinderter Menschen in Folge der Kontaktbeschrän­     Diskriminierung und Gewalt den Boden zu entziehen
kungen sind nur einige Aspekte der menschen­recht­     und um das internationale Menschenrechtssystem
lich höchst problematischen Folgen der Pande­mie­      vor folgenreichem Schaden zu bewahren.
be­kämpfung. Hinzu kommen faktische Rück­schritte
bei der ohnehin unzureichenden Geschlechtergleich­     Dabei sind Deutschlands internationale Menschen-
stellung und sich verschärfende soziale Ungleichheit   rechtsverpflichtungen für alle Politikbereiche hand-
und ungerechte Ressourcenverteilung in unserem         lungsleitend und dürfen nicht der politischen Kon-
Land wie weltweit. Die Pandemie hat menschenrecht­     junktur unterworfen werden. Die unverhohlene
liche Risiken in globalen Wertschöpfungsketten         Auf­weichung oder Umgehung internationalen Rechts
noch offensichtlicher gemacht und bietet zugleich      wie in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gefährdet
Chancen, Klima- und Menschenrechtsschutz endlich       Menschenleben ebenso wie die menschenrechtspo-
zusammen zu implementieren.                            litische Glaubwürdigkeit Deutschlands.

Zu einer lange unterschätzten, fundamentalen Gefahr    Das FORUM MENSCHENRECHTE und seine Mitglieds-
für unsere rechtsstaatliche Demokratie und Gesell-     organisationen sind mit Bundesregierung und Bun-
schaft sind Rassismus, Hasskriminalität, Rechtsex­     destag im stetigen Austausch zu einem breiten
tremismus, Homo- und Transsexuellenfeindlichkeit,      Spektrum menschenrechtlicher Anliegen. Während
Antisemitismus, Antifeminismus und Diskriminierung     es auf einigen Gebieten erfreuliche Fortschritte gab,
von Menschen geworden. Terroristische Anschläge,       verlangen andere Forderungen seit Jahren unser be-
rassis­tische Gewalttaten und deren ungenügende        ständiges und beharrliches Drängen. Manche men-
Straf­­ver ­folgung, die Aufdeckung rechtsextremer     schenrechtlichen Herausforderungen sind nun akuter
Netz­werke in Polizei und Bundeswehr sowie die         denn je und verlangen nach Wort, Tat und Entschei-
Stimmenzuwäch­se für demokratiefeindliche Parteien     dung in der nächsten Legislaturperiode.
und wachsende antifeministische Einstellungen er-
4                                                          Deshalb ermutigen wir jede Wählerin und jeden          WIR FORDERN:
                                                                          Wähler, sich bei der Bundestagswahl für die Men-       →     den absoluten und eindeutigen Schutz der
                                                                          schenrechte zu entscheiden.                                  unantastbaren Würde aller Menschen
                                                                                                                                 →     die nachhaltige Förderung von zivilgesell-
                                                                          Deshalb erinnern wir alle politisch Verantwortlichen         schaftlichem Engagement und Initiativen für
                                                                          an Art. 1 des Grundgesetzes als oberstes Gebot allen         Demokratie und gegen Rassismus
                                                                          politischen Handelns.                                  →     die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle
                                                                                                                                       des Bundes und der Antidiskriminierungs­
                                                                          Deshalb fordern wir die Kandidatinnen und Kandi-             gesetze
                                                                          daten auf, ihrer politischen und persönlichen Ver-     →     Menschenrechte im digitalen Zeitalter zu
                                                                          antwortung für die Einhaltung der Menschenrechte             schützen und zu stärken
                                                                          gerecht zu werden.                                     →     rassistischer Gewalt entgegen zu wirken und
                                                                                                                                       Racial Profiling zu unterbinden
                                                                          Deshalb fordern wir die zukünftigen Mitglieder des     →     Schutz vor Gewalt
                                                                          Bundestages und die nächste Bundesregierung            →     Zugang zu Gesundheit und sexuellen und
                                                                          dazu auf, sich mit aller Konsequenz für eine men-            ­reproduktiven Rechten
                                                                          schenrechtsgeleitete Politik einzusetzen. Die fol-     →     besonderen Schutz für besonders verletzliche
                                                                          genden Forderungen sind dafür unser Maßstab.*                Geflüchtete
                                                                                                                                 →     Schutz der Rechte von geflüchteten Minder-
                                                                                                                                       jährigen
                                                                                                                                 →     Rücknahme der Asyl- und Aufenthaltsrechts-
                                                                                                                                       verschärfungen
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                                                                                 →     Stopp von Abschiebungen in Kriegs- und
                                                                                                                                        ­Krisenstaaten
                                                                                                                                 →     Zugang zu fairen Asylverfahren in allen
                                                                                                                                         ­EU-Staaten
                                                                                                                                 →     eine menschenrechtsbasierte Entwicklungs-
                                                                                                                                       zusammenarbeit
                                                                                                                                 →     Menschenrechtsschutz in der globalen Wirt-
                                                                                                                                       schaft und Rechtszugang für Betroffene
                                                                                                                                 →     menschenrechtliche Verantwortung der Inter-
                                                                                                                                       nationalen Finanzinstitutionen
                                                                                                                                 →     Aus- und Aufbau des Monitoring und der
                                                                                                                                       Sanktionierung von Menschenrechtsverlet-
                                                                                                                                       zungen
                                                                                                                                 →     die sichtbare Vernetzung von Menschen-
                                                                                                                                       rechtsschutz mit Krisenprävention, Konflikt-
                                                                                                                                       bewältigung und Friedensförderung
                                                                                                                                 →     die konsequente Stärkung und den Ausbau
                                                                                                                                          ­internationaler wie nationaler Instrumente
                                                                                                                                           zum Schutz der Menschenrechte

                                                                                                                                 *D
                                                                                                                                   as FORUM MENSCHENRECHTE (FMR) ist ein Netzwerk
                                                                                                                                  von 53 in Deutschland menschenrechtspolitisch aktiven
                                                                                                                                   Nichtregierungsorganisationen. Die hier formulierten
                                                                                                                                   Forderungen werden von den Mitgliedsorganisationen
                                                                                                                                   des FMR im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabengebiets, ih-
                                                                                                                                   rer Zielsetzung, ihres Mandats und ihrer Grundüberzeu-
                                                                                                                                   gung getragen.
WIR
  F
  ­ ORDERN!
                                  5

Nachhaltige
Förderung von
zivilgesell-
schaftlichem
Engagement
                  Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
und Initiativen
für ­Demokratie
und gegen
­Rassismus
6                                                               Die Würde aller Men-                              Arbeit als gemeinnützig. Die Demokratieprojekte
                                                                               schen ist u
                                                                                         ­ nantastbar                            des Bundes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage,
                                                                                                                                 um dem dringenden Bedarf für eine nachhaltige
                                                                          — Das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes             Strukturförderung von zivilgesellschaftlichen Initia-
                                                                          ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zu-       tiven für Demokratie und gegen Rassismus zu ent-
                                                                          sammenlebens und muss im Alltag immer wieder be-       sprechen.
                                                                          hauptet und verteidigt werden. Elementare Normen
                                                                          des Miteinanders wie das Gleichheitsgebot müssen       WIR FORDERN
                                                                          in der Verfassung sichtbar, zeitgemäß verständlich     →    die Verabschiedung des lange diskutierten
                                                                          und eindeutig sein. Träger*innen von Grundrechten           „Demokratiefördergesetzes“ und damit eine
                                                                          müssen ausdrücklich genannt sein.                           Verstetigung der Unterstützung des Bundes
                                                                                                                                      von unabhängiger zivilgesellschaftlicher Ar-
                                                                          WIR FORDERN                                                 beit für Demokratie und gegen Rassismus;
                                                                          →    den veralteten und irreführenden Begriff          →    in Ermangelung eines „Demokratieförder­
                                                                               „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in              ­ge­­­­setzes“ eine Aufstockung der Mittel des
                                                                               Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu                 ­Bundes­programms „Demokratie leben!“ auf
                                                                               streichen und ihn durch das Verbot „rassis­              mindestens 200 Millionen Euro mit einem
                                                                               tischer Diskriminierung“ zu ersetzen;                    ­besonderen Stellenwert für das Engagement
                                                                          →    die sexuelle Identität in die Diskriminierungs-           von Selbstorganisationen und das Empower-
                                                                               gründe aufzunehmen.                                       ment der Gruppen, die von rassistischer
                                                                                                                                         ­Diskriminierung in ihren unterschiedlichen
                                                                          Obwohl das Bundesverfassungsgericht Kinder als                  Ausprägungen wie Antisemitismus, LSBTI-­
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                          Träger*innen von Grundrechten anerkannt hat, wer-               Feindlichkeit, Muslimfeindlichkeit und anderen
                                                                          den Kinder im Grundgesetz nicht ausdrücklich als                Formen grup­pen­bezogener Menschenfeind-
                                                                          Rechtssubjekte genannt, sondern lediglich als Ge-           lichkeit betroffen sind.
                                                                          genstand elterlicher Verantwortung.
                                                                                                                                 Die rechtssichere Anerkennung des Beitrags zivil-
                                                                          WIR FORDERN                                            gesellschaftlicher Organisationen zu politischer
                                                                          →    Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzu-      Willensbildung erfordert eine Reform des Gemein-
                                                                               nehmen und dabei den Vorgaben aus der Kin-        nützigkeitsrechts.
                                                                               derrechtskonvention der Vereinten Nationen
                                                                               und der EU-­Grundrechtecharta zu folgen: das      WIR FORDERN
                                                                               Kindeswohl muss vorrangig berücksichtigt          →    eine Reform der Abgabenordnung, die klar-
                                                                               werden.                                                stellt, dass gemeinnützige Organisationen
                                                                                                                                      ihre eigenen Satzungszwecke auch politisch
                                                                                                                                      verfolgen dürfen;
                                                                               Nachhaltige Förderung                             →    die ebenfalls klarstellt, dass zu den Mitteln
                                                                               von zivilgesellschaftli-                               zur Verfolgung der Satzungszwecke im Rah-
                                                                               chem Engagement und                                    men allgemeiner Gesetze auch die Einwirkung
                                                                               Initiativen für Demokra-                               auf die politische Willensbildung, auf die öffent-
                                                                               tie und gegen Rassismus                                liche Meinung, auf politische Parteien und
                                                                                                                                      staatliche Entscheidungen gehören.
                                                                          — Zivilgesellschaftlichen Initiativen, die unsere
                                                                          Demokratie verteidigen, sich gegen menschenfeind-
                                                                          liche Ideologien engagieren und die Akzeptanz von
                                                                          vielfältigen Lebensweisen und Identitäten fördern,
                                                                          brauchen eine nachhaltige Unterstützung und lang-
                                                                          fristige Absicherung sowie eine Anerkennung ihrer
WIR
  F
  ­ ORDERN!
                                7

Digital ler-
nen, leben
und ­arbeiten
Menschen-
rechte auch
im digitalen    Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

Zeitalter
stärken
8                                                               Stärkung der Antidiskri-                            cen, Risiken und Herausforderungen für die Rechte
                                                                               minierungsstelle des                                des Kindes im digitalen Umfeld zu gewährleisten.
                                                                               Bundes und der Antidis-
                                                                               kriminierungsgesetze                                WIR FORDERN
                                                                                                                                   →    die Bekanntmachung und Berücksichtigung
                                                                          — Die personelle und finanzielle Ausstattung der              des General Comment zu den Rechten des
                                                                          Antidiskriminierungsstelle liegt im EU-Vergleich deut­        Kindes in der digitalen Welt.
                                                                          lich unter dem Durchschnitt. Nicht nur die Europäi-
                                                                          sche Kommission gegen Rassismus und Intoleranz           Kinder und Jugendliche in Deutschland nutzen das
                                                                          empfiehlt, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes     Internet wie nie zuvor. Kindheit als eigenständige
                                                                          und die Antidiskriminierungsgesetze in Kompeten-         Lebensphase anzusehen, bedeutet auch bei Internet-
                                                                          zen und Ausstattung zu stärken.                          angeboten den kindlichen Bedürfnissen, Erfahrungen
                                                                                                                                   und Fähigkeiten gerecht zu werden. Da Kindern viel-
                                                                          WIR FORDERN                                              fach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähig-
                                                                          →    die Verbesserung der personellen und finan­         keit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der
                                                                               ziellen Ausstattung der Antidiskriminierungs-       Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim
                                                                               stelle des Bundes;                                  Umgang mit dem Netz unterstützt, beraten und be-
                                                                          →    den Ausbau des Allgemeinen Gleichbehand-            gleitet werden. Neben kompetenter Nutzung ist es
                                                                               lungsgesetzes (AGG) und die Schließung von          wichtig, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
                                                                               Schutzlücken. Notwendig ist u.a. ein echtes         eine chancengleiche Nutzung des Internets zu ge-
                                                                               Verbandsklagerecht, das Antidiskriminierungs­       währen.
                                                                               verbänden erlaubt, Prozesse für Betroffene
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                               zu führen.                                          WIR FORDERN
                                                                                                                                   →    Medienkompetenzangebote für Kinder und
                                                                                                                                        ­Eltern dauerhaft zu fördern sowie die Erar-
                                                                               Digital lernen, leben und                                 beitung und Pflege kindgerechter Internet­
                                                                               arbeiten – Menschen-                                      angebote verstärkt zu unterstützen;
                                                                               rechte auch im digitalen                            →    Sensibilisierungs- und Präventionsangebote
                                                                               Zeitalter stärken                                        zu sexualisierter Gewalt und Cybergrooming
                                                                                                                                        im Internet und in sozialen Medien unter Ein-
                                                                          — In der Corona-Krise ist mehr als deutlich ge-               beziehung von Eltern, Schulen und Bildungs-
                                                                          worden, wie elementar der Zugang zum Internet ist,            einrichtungen auszubauen;
                                                                          um für Kinder und Jugendliche das Recht auf Bildung      →    alle Wohnorte und Schulen an schnelles Inter-
                                                                          und für alle Menschen die digitale Teilhabe an Ar-            net anzuschließen sowie die Kosten für einen
                                                                          beitsleben und Gesellschaft zu gewährleisten. Die             Internetanschluss und die Beschaffungskosten
                                                                          Ausbildung von Medienkompetenz ist für Bildung                für notwendige Endgeräte in die Regelsatz-
                                                                          und Partizipationsrechte von grundlegender Bedeu-             berechnung des ALG II realitätsnah aufzuneh-
                                                                          tung, aber auch im Hinblick auf die Sensibilisierung          men. Solange dies nicht gewährleistet ist,
                                                                          für Diskriminierung, Hass, sexuelle Ausbeutung und            sollten digitale Endgeräte kurzfristig über
                                                                          sexualisierte Gewalt im Netz.                                 Sonderbedarfe finanziert werden;
                                                                                                                                   →    dass Mittel aus dem Digitalpakt unbürokra-
                                                                          Kinderrechte gelten on- und offline. Der VN Aus-              tisch in Schulen ankommen;
                                                                          schuss für die Rechte des Kindes erarbeitet derzeit      →     die digitale Teilhabe aller Menschen sicher­
                                                                          einen neuen Kommentar („Allgemeine Bemerkung“)                 zustellen durch ausreichend barrierefreie
                                                                          mit geeigneten Maßnahmen, um die vollständige Ein-             ­Angebote und durch Alternativangebote für
                                                                          haltung der Verpflichtungen aus der Konvention und              Menschen ohne digitalen Zugang.
                                                                          ihren Fakultativprotokollen im Hinblick auf die Chan-
Künstliche Intelligenz (KI), Big Data und Überwa-          Rassistischer Gewalt ent-                                           9
chungstechnologien sowie auf Datensammlung ba-             gegen wirken und Racial
sierende Geschäftsmodelle von Internet-Plattformen         Profiling unterbinden
sind in unserem Alltag inzwischen omnipräsent,
wenn auch häufig nicht sichtbar. Digitale Technolo-   — Die politischen Entwicklungen mit terroristi-
gien müssen Menschenrechte stärken und nicht ver-     schen Anschlägen, einem Anstieg von rassistischen
letzen. Dafür ist gesetzliche Regulierung eine not-   Gewalttaten und ihrer ungenügenden Strafverfol-
wendige Grundlage, die technischer Entwicklung        gung und der Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke
und praktischem Einsatz nicht länger mit Verzöge-     in Polizei und Bundeswehr sowie die Stimmenzuwäch-
rung folgen darf.                                     se für demokratiefeindliche Parteien und wachsen-
                                                      de antifeministische Einstellungen als Türöffner für
WIR FORDERN                                           rechte Radikalisierung machen engagiertes Handeln
→   KI-Technologien zu regulieren, Transparenz        dringlicher denn je. Ein positiver Schritt war die Ein-
    über ihren Einsatz und das Recht auf Gleich-      richtung eines Kabinettsausschusses gegen Rechts-
    heit und Nicht-Diskriminierung beim Einsatz       extremismus und Rassismus in der zu Ende gehenden
    von KI trotz „Algorithmic Bias“ sicherzustellen   Legislaturperiode. Unabdingbar sind Veränderungen
    und KI-Anwendungen zu verbieten, die ein un-      in der Arbeit der Ermittlungsbehörden und der
    vertretbares Risiko für die Menschenrechte        Strafverfolgung bei rassistischen Tatmotiven.
    aufweisen, wie etwa die Gesichtserkennung
    zur Identifizierung im öffentlichen Raum;         WIR FORDERN
→   sicherzustellen, dass Überwachung nur statt-      →    ein Ende der Praxis des Racial Profilings,
    findet, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt           ­indem anlasslose Personenkontrollen der

                                                                                                                Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
    und die Überwachungsmaßnahme gezielt, ver-              ­Polizei ausgeschlossen und zu Personenkon­
    hältnismäßig, durch eine unabhängige Instanz             trollen Standards für konkrete Verdachts­
    kontrolliert und notwendig zum Erreichen eines           momente geschaffen werden;
    legitimen Ziels ist;                              →    die unabhängige und systematische Untersu-
→   Verschlüsselungs- und Anonymisierungswerk-             chung vermuteter Vorurteilsstrukturen in der
    zeuge zu fördern und dem entgegen wirkende             Polizei in Bund und Ländern; unbewusste ras-
    Vorhaben – auch innerhalb der EU – zu wider-           sistische Handlungs- und Ermittlungsmuster
    sprechen;                                              müssen identifiziert und überwunden sowie
→   eine unabhängige Untersuchung der Menschen-            rassismusförderliche Ermittlungsvorgaben
    rechtsrisiken durch das auf Datensammlung              abgeschafft werden;
    basierende Geschäftsmodell von Internet-          →    institutionell und weisungsunabhängige Be-
    Plattformen zu initiieren und menschenrecht-           schwerdemechanismen wie Polizeibeauftrag-
    lichen Schutzpflichten durch ihre Regulierung          te mit eigenen Ermittlungsbefugnissen bzw.
    gerecht zu werden. Transparenz, darunter               Clearingstellen bei Bund und Ländern, zu er-
    über die Verwendung algorithmischer Systeme,           gänzen durch ein niedrigschwellig nutzbares
    den Einsatz von Profilbildung und gezielter            Netz von Ansprechpersonen bei der Polizei
    Werbung und die Moderation von Inhalten, ist           für diskriminierungsbetroffene Gruppen von
    gesetzlich sicherzustellen.                            People of Color, Sinti und Roma, jüdische,
                                                           muslimische, Schwarze und LGBTI-Menschen.
10                                                                           Schutz vor Gewalt                                          und traumatisierter Geflüchteter in der Poli-
                                                                                                                                          zeiausbildung und -weiterbildung.
                                                                          — In der Corona-Krise zeigt sich die prekäre Lage
                                                                          des Gewaltschutzsystems wie unter einem Brennglas.         Die Konvention des Europarats zur Verhütung und
                                                                          Die ohnehin schon unzureichende Finanzierung und           Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
                                                                          die lückenhafte digitale Infrastruktur werden umso         Gewalt (Istanbul-Konvention) ist geltendes Recht
                                                                          deutlicher und die Mitarbeiter*innen von Fachbera-         und muss konsequent umgesetzt werden. Entschei-
                                                                          tungsstellen für Frauen, Psychosozialen Zentren für        dend sind dabei eine Harmonisierung von Gewalt-
                                                                          Flüchtlinge und Folteropfer und Frauenhäusern wer-         schutz und Ausländerrecht sowie die Rücknahme der
                                                                          den auf eine erhebliche Belastungsprobe gestellt.          Vorbehalte zu Artikel 59.

                                                                          WIR FORDERN                                                WIR FORDERN
                                                                          →    ein Ende der prekären und uneinheitlichen             →    die Rücknahme der Vorbehalte zur Istanbul-
                                                                               ­Finanzierungssituation des Gewaltschutz­                  Konvention in Bezug auf humanitäre Aufent-
                                                                                systems durch eine bundesweite gesetzliche                haltstitel (Artikel 59 Abs.2) und Aufenthalts­
                                                                                ­Regelung, die dem Flickenteppich an Finanzie-            titel für Gewaltbetroffene (Artikel 59 Abs.3);
                                                                                  rungsgrundlagen ein Ende bereitet;                 →    gesetzlich verbindliche Regelungen, die sich an
                                                                          →    eine nachhaltige Unterstützung bei der digi-               den Vorgaben der Istanbul-Konvention orien-
                                                                               talen Infrastruktur der Einrichtungen des                  tieren und damit Schutz und Hilfe für von
                                                                                 ­Gewaltschutzsystems und entsprechende                   ­Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
                                                                                  Schulungen;                                              konkret, nachhaltig und entsprechend der
                                                                          →    die unbedingte Gewährleistung des niedrig-                  Konvention absichern;
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                               schwelligen Zugangs zu Frauenhäusern, Frauen-         →    eine mit klarem Mandat und politischen Kom-
                                                                               beratungsstellen und Psychosozialen Zentren                petenzen ausgestattete Monitoringstelle.
                                                                               für Flüchtlinge und Folteropfer – erreichbar
                                                                               für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren           Gewalt nimmt zu, Hasskriminalität steigt weiterhin
                                                                               Kinder, unabhängig von sozialer oder ethni-           an. Menschen werden verbal und physisch angegrif-
                                                                               scher Herkunft, dem Aufenthaltsstatus, Alter,         fen, weil sie aus einer anderen Kultur kommen, weil
                                                                               Religion oder Weltanschauung, sexueller und           sie Schwarz sind, weil sie lesbisch, schwul und/oder
                                                                               geschlechtlicher Identität, materieller Situati-      trans sind, oder aufgrund ihres Geschlechts, einer
                                                                                  on, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflege­         Behinderung oder ihrer Religion.
                                                                                  bedürftigkeit oder Krankheit;
                                                                          →    die Sicherstellung des Zugangs zu online-Be-          WIR FORDERN
                                                                               ratungen oder Psychotherapie unter Gewähr-            →    dass alle von Gewalt betroffenen und be-
                                                                               leistung des Schutzes der Privatsphäre und                 drohten Gruppen ihrer Lage entsprechend
                                                                               Vertraulichkeit – einschließlich der Möglichkeit           Zugang zu Unterstützung und Schutz bekom-
                                                                               zur Einhaltung von Schweigepflicht in Ge-                  men und dabei besonders vulnerable Gruppen
                                                                               meinschaftsunterkünften für Geflüchtete;                   wie geflüchtete Mädchen und Frauen, weibliche
                                                                          →    dass alle Formen von Gewalt berücksichtigt                 BPoCs, Frauen und Mädchen mit Behinderung
                                                                               werden und die Betroffenen Zugang zu Schutz                und LSBTI* besondere Aufmerksamkeit erfahren;
                                                                               und Unterstützung erhalten – dies gilt auch           →    die unverzügliche Einsetzung einer unabhän-
                                                                               für weniger sichtbare und speziellere Gewalt-              gigen Expert*innen-Kommission, die eine sys-
                                                                                  formen wie etwa Menschenhandel und Ausbeu­              tematische Bestandsaufnahme aller Erschei-
                                                                                  tung inkl. von Bettelei und strafbaren Hand-            nungsformen von LSBTI*-Feindlichkeit und
                                                                                  lungen, Arbeitsausbeutung in Privathaushalten           damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet
                                                                                  und Pflege, digitale Gewalt und rituelle Gewalt;        und der Bundesregierung sowie dem Bundes-
                                                                          →    die Steigerung der Sensibilität für das Thema              tag einen Lagebericht mit Handlungsempfeh-
                                                                               und für die Situation der betroffenen Frauen               lungen vorlegt.
F
                                                                          WIR

                                        besonders
                                        Schutz für
                                        verletzliche
                                        Besonderer

                                        Geflüchtete
                                                                          ­ ORDERN!
                                                                             11

Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
12                                                                         Zugang zu Gesundheit                               →    einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für
                                                                               und sexuellen und                                       Mehreltern-Regenbogenfamilien, damit den
                                                                               ­reproduktiven Rechten                                  jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen ent-
                                                                                                                                       sprechend bis zu vier Menschen einvernehm-
                                                                          — Die Gewährleistung der sexuellen und repro-                lich rechtliche Elternteile und/oder Sorgebe-
                                                                          duktiven Rechte hat sich in der Corona-Krise als be-         rechtigte sein können.
                                                                          sonders fragil erwiesen. Viele Einrichtungen konnten
                                                                          ihrer Aufgabe nur sehr eingeschränkt nachkommen
                                                                          und waren für die betroffenen Frauen nur schlecht            Besonderer Schutz für
                                                                          zu erreichen. Daraus ergeben sich Handlungsbedar-            besonders verletzliche
                                                                          fe auch über die Pandemie hinaus.                            Geflüchtete
                                                                          WIR FORDERN                                             — Geflüchtete Frauen, Minderjährige, Menschen mit
                                                                          →    die Überarbeitung von Pandemieplänen da-           Behinderungen, Betroffene von Menschenhandel oder
                                                                               hingehend, dass ohne die Gesundheit aller          Folter und LSBTI* gehören zu den besonders vulne-
                                                                               beteiligten Personen zu gefährden keine            rablen Gruppen unter den Geflüchteten. Sie sind noch
                                                                               Gruppe von unverhältnismäßigen Einschrän-          häufiger als andere Menschen Diskriminierung, Aus-
                                                                               kungen betroffen ist wie etwa Frauen, die im       grenzung und Gewalt ausgesetzt und brauchen be-
                                                                               Kreißsaal von einer Person ihrer Wahl beglei-      sondere Schutzmaßnahmen, denn für sie ist es auf-
                                                                               tet werden wollen;                                 grund von mangelnden Sprachkenntnissen, feh­lenden
                                                                          →    ausreichende Finanzmittel für sexuelle Bil-        finanziellen Ressourcen sowie alternativen Wohnmög­
                                                                               dung und die konsequente Gewährleistung            lichkeiten schwieriger, Schutz vor Gewalt zu f­ in­den.
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                               von rechtebasierter Sexualpädagogik als            Zwar gibt es mittlerweile für Aufnahmeeinrichtungen
                                                                               schulnahe Maßnahme;                                in allen Bundesländern Gewaltschutzvor­gaben ent-
                                                                          →    einen kostenlosen Zugang zu Menstruations-         sprechend § 44 Abs. 2a AsylG, doch unter­schei­den
                                                                               produkten nach schottischem Vorbild;               sich diese deutlich in ihrer Kon­kre­ti­sie­rung, ihrem
                                                                          →    ein stärkeres Engagement gegen die Genital-        Gel­tungsbereich und ihrer Verbindlichkeit. Auch ist
                                                                               beschneidung von Frauen und Mädchen, deren         der Gewaltschutz in kommunalen Ge­mein­schafts­un­
                                                                               Zahl auch in Deutschland in letzter Zeit weiter    ter­künften bisher nur in wenigen Bundesländern ver­
                                                                               gestiegen ist;                                     bindlich geregelt. Darüber hinaus fehlt es den Unter-
                                                                          →    den sicheren und diskreten Zugang zur gesetz­      künften an finanziellen und perso­nellen Ressourcen,
                                                                               lich vorgeschriebenen Schwangerschafts­            um überhaupt wirksamen Gewaltschutz sicherstellen
                                                                               konfliktberatung auch unter Pandemiebedin-         zu können.
                                                                               gungen, sowie leicht und niedrigschwellig
                                                                               zugängliche Informationen zu allen Fragen          WIR FORDERN
                                                                               der sexuellen und reproduktiven Gesundheit;        →    die schnelle kommunale Verteilung und dezen-
                                                                          →    die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung             trale Unterbringung geflüchteter Menschen
                                                                               von Ärzt*innen in Bezug auf Fragen der sexu-            und dabei die frühestmögliche Identifizierung
                                                                               ellen und reproduktiven Gesundheit;                     besonders vulnerabler Gruppen und ihres
                                                                          →    sicherzustellen, dass allen ein Zugang zu siche-        Schutzbedarfes. Dazu gehört auch die sofor-
                                                                               ren, wirksamen, erschwinglichen und akzep-              tige separate Unterbringung von Angehörigen
                                                                               tablen Methoden der Familienplanung und für             einer COVID-19-Risikogruppe;
                                                                               den Schutz vor sexuell übertragenen Krank-         →    die bessere Bearbeitung und Umsetzung von
                                                                               heiten gewährt wird. Dabei sollen die Empfeh-           Gewaltschutzkonzepten in den Unterkünften
                                                                               lungen der Studie „frauen leben 3“ und aus dem          mit Fokus auf Gruppen mit erhöhtem Diskrimi-
                                                                               Modellprojekt „biko – Beratung, Information             nierungsrisiko sowie erhöhtem Risiko, Gewalt
                                                                               und Kostenübernahme bei Verhütung“ berück-              ausgesetzt zu sein, wie LSBTI*, Frauen, trau-
                                                                               sichtigt werden;
matisierte Menschen, Opfer von Folter oder          →    Haft oder haftähnliche Unterbringungsbedin-           13
     Betroffene von Menschenhandel;                           gungen auszuschließen.
→    die verbindliche Regelung der in § 53 Abs. 3
     AsylG verankerten Pflicht zur Gewährleistung        Die Lebenssituation von geflüchteten Kindern, Ju-
     des Gewaltschutzes in kommunalen Gemein­            gendlichen und ihren Familien in den Aufnahmeein-
     schafts­unterkünften und die Bereitstellung         richtungen steht oftmals nicht in Einklang mit den
     der notwendigen finanziellen und personellen        bestehenden Rechten. Die Einrichtung der AnkER-
     Ressourcen, um überhaupt wirksamen Gewalt­          Zentren hat dies nochmal verstärkt. Der Zugang zu
     schutz sicherstellen zu können;                     Kita, Schule, psychosozialer Betreuung oder Unter-
→    für Betroffene von Menschenhandel, ge­              stützung durch die Kinder- und Jugendhilfe wird oft-
     schlechts­spezifischer Verfolgung und Gewalt        mals nicht hergestellt. Die betroffenen Kinder und
     oder sexualisierter Gewalt einen effektiven         Jugendlichen erleben Abschiebungen und Gewalt, sie
     Rechtsschutz gegen eine Rücküberstellung            haben keinen Schutzraum. Im Gegenteil, oftmals
     nach Dublin III Verordnung in einen Drittstaat,     müssen die Familien bis zu sechs Monate weitgehend
     wo häufig eine große Gefahr der Reviktimisie-       isoliert und unter nicht kindergerechten Lebensbe-
     rung besteht.                                       dingungen ausharren.

                                                         WIR FORDERN
     Rechte von geflüchteten                             →    die Unterbringungssituation von geflüchteten
     Minderjährigen                                           Minderjährigen so zu gestalten, dass sie ihre
                                                              Rechte tatsächlich wahrnehmen können;
— Der Vorschlag der EU-Kommission für einen              →    die Begrenzung des Aufenthalts von Minder-

                                                                                                                Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
Neuen Migrations- und Asylpakt sieht eine massive             jährigen und ihren Familien in Aufnahmeein-
Beschränkung beim Zugang zum Recht auf Asyl vor.              richtungen auf maximal einen Monat.
Auch Minderjährige und ihre Familien werden von
Schnellverfahren und einer massiven Einschränkung
gerichtlichen Rechtsschutzes betroffen sein. Die              Rücknahme der ­­Asyl-
bisher vorgesehenen Garantien für Kinder und Ju-              und Aufenthaltsrechts-
gendliche sind nicht ausreichend und stehen in kei-           verschärfungen
nem Verhältnis zu den vorgeschlagenen Restriktionen.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die von         — In beispiellosem Aktionismus wurde im Asyl- und
ihr vorgeschlagenen Grenzverfahren ausgeschlos-          Aufenthaltsrecht seit 2015 eine Gesetzesverschär-
sen sein nur für unbegleitete Minderjährige und Kin-     fung nach der anderen im Eiltempo beschlossen.
der unter 12 Jahren und ihre Familien. Kinder zwischen   Hierzu gehört die Einschränkung des Familiennach-
12 und 18 Jahren wären also den Grenzverfahren           zugs für subsidiär Schutzberechtigte mit intranspa-
unterworfen, die mit haftähnlichen Bedingungen           renten, monatelagen Verfahren, geringen Kapazitäten
einhergehen und keinesfalls kindgerecht ausgestal-       in den Visastellen der deutschen Auslandsvertre-
tet werden können.                                       tungen und hohen Anforderungen an die vorzule-
                                                         genden Dokumente. Dazu gehört die Verlängerung
WIR FORDERN                                              der Verpflichtung zum Wohnen in Erstaufnahme­
→    die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei         einrichtungen, wie den AnkER-Zentren, durch die
     der Neugestaltung der europäischen Asyl­            Menschen isoliert werden und der Zugang zu unab-
     politik zu berücksichtigen und zu stärken und       hängiger Asylverfahrensberatung sowie zu Rechts-
     dabei die UN-Kinderrechtskonvention anzu-           anwält*innen stark erschwert wird. Während der
     wenden;                                             Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie gesund-
→    alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr als Minder-      heitsgefährdend die Unterbringung in Sammelunter-
     jährige zu behandeln;                               künften sein kann.
14                                                                     WIR FORDERN                                                schiebungsstopps müssen nach Art.3 EMRK
                                                                          →    die Aufhebung der Asyl- und Aufenthalts-              für alle Menschen gelten.
                                                                               rechtsverschärfungen der vergangenen Jahre:
                                                                          →    die Gleichstellung von subsidiär Schutzberech-
                                                                               tigten mit GFK-Flüchtlingen, um die aktuelle          Zugang zu fairen
                                                                               nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung           ­Asylverfahren in allen
                                                                               beim Familiennachzug zu beenden;                       EU-Staaten
                                                                          →    mehr Ressourcen bei Auslandsvertretungen,
                                                                               um die Visabearbeitung und -vergabe zu be-       — Der von der Europäischen Kommission vorge-
                                                                               schleunigen und Familien nicht auf Jahre zu       schlagene Neue Migrations- und Asylpakt wird den
                                                                               trennen;                                         Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU
                                                                          →    Rücknahme der Leistungsausschlüsse und            massiv beschränken und stattdessen zu Massenver-
                                                                               -kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz;        fahren unter Haftbedingungen an den EU-Außen-
                                                                          →    Rücknahme der Wohnsitzregelung für Flücht-        grenzen führen. Die geplanten Grenzverfahren sind
                                                                               linge, mit welcher die Bewegungsfreiheit der      mit Schnellverfahren und einer massiven Einschrän-
                                                                               Betroffenen extrem beeinträchtigt wird;           kung gerichtlichen Rechtsschutzes verbunden. Der
                                                                          →    Rücknahme der „Duldung light“ für Personen        Pakt sieht zudem eine Absenkung der Anforderungen
                                                                               mit ungeklärter Identität sowie der erhöhten      an „sichere Drittstaaten“ vor, in die dann Asylsu-
                                                                               Anforderungen für die Erlangung einer Nieder-     chende ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe abgescho-
                                                                               lassungserlaubnis für GFK-Flüchtlinge;            ben werden könnten. Ohnehin stellt das Konzept der
                                                                          →    eine bundesweite behördenunabhängige Asyl-       „sicheren Drittstaaten“ eine grundsätzliche Gefahr
                                                                               verfahrensberatung;                               für das Recht auf Asyl in Europa dar.
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                          →    wirksame Bleiberechtsregelungen, z. B. gene-
                                                                               rell nach fünf Jahren Aufenthalt, für Familien   WIR FORDERN
                                                                               nach drei Jahren sowie für Opfer von rassisti-   →    den Zugang zu einem fairen Asylverfahren in
                                                                               scher Gewalt sofort, und wirksame Partizi­            allen EU-Staaten zu gewährleisten;
                                                                               pation;                                          →    den Schutz von Menschen und die Einhaltung
                                                                          →    die Streichung der gesetzlichen Vermutung             der Menschenrechte im Mittelpunkt der euro-
                                                                               nicht bestehender gesundheitsbedingter                päische Flüchtlingspolitik;
                                                                               ­Abschiebungshindernisse und der erhöhten        →    die Einrichtung einer zivilen europäischen
                                                                                Anforderungen an Atteste in § 60 a) Abs. 2 c)        Seenotrettung und legale Zugangswege in die
                                                                                und d) sowie § 60 Abs. 7 S. 2 Aufenthalts­           EU, um das Sterben an den EU-Außengrenzen
                                                                                gesetz.                                              zu beenden.

                                                                               Abschiebestopp                                        Menschenrechtsbasierte
                                                                                                                                     Entwicklungszusammen-
                                                                          — Aus Deutschland werden Menschen trotz der                arbeit
                                                                          katastrophalen Sicherheitslage in Länder abgescho­
                                                                          ben, wo sie Krieg oder gewaltsame Konflikte und       — Nach dem Menschenrechtskonzept von 2011
                                                                          somit lebensgefährliche Zustände erwarten.            und dem damit verbundenen Bekenntnis zu einer
                                                                                                                                menschenrechtsbasierten Entwicklungspolitik er-
                                                                          WIR FORDERN                                           fährt­die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
                                                                          →    die unverzügliche Erneuerung des Abschiebe-      mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ eine Neuaus-
                                                                               stopps nach Syrien sowie den Stopp von           richtung. Dies bietet die Chance für eine noch konse-
                                                                               ­Abschiebungen in Kriegs- und Krisenstaaten,     quentere Ausrichtung des künftigen entwicklungs-
                                                                                z.B. nach Afghanistan oder Somalia. Diese Ab-   politischen Handelns der Bundesregierung an den
                                                                                                                                Menschenrechten.
WIR FORDERN                                               →   von Deutschland als wirtschaftsstärkstem            15
→    menschenrechtliche Vorgaben, die für alle                EU-Land das Engagement für ein wirksames
     ­Akteure staatlicher Entwicklungszusammen-               europäisches Lieferkettengesetz;
     arbeit (EZ) verbindlich sind und vollständig         →   konstruktives Engagement im Prozess zur
     gelten;                                                  ­Erarbeitung eines VN Vertrages zu Wirtschaft
→    den Aufbau eines Monitoring-Systems, das die              und Menschenrechten und innerhalb der EU
     regelmäßige, systematische und einheitliche               das Hinwirken auf eine positives Verhand-
      Überprüfung der Umsetzung menschenrecht­                 lungsmandat;
      licher Vorgaben in der staatlichen EZ ermöglicht;   →   Menschenrechtskriterien und -prüfungen in
→    ein Höchstmaß an Transparenz, das den Zu-                der Außenwirtschaftsförderung, stärkere
     gang zu Informationen über Vorhaben der EZ               Transparenz und Beschwerdemöglichkeiten
     grundsätzlich ermöglicht und sich dabei an               bei Projekten der Außenwirtschaftsförderung
     guten internationalen Standards orientiert,              sowie den Ausschluss von Unternehmen von
     denn nur so kann menschenrechtliche Re-                  diesen Förderinstrumenten bei Verstößen ge-
     chenschaftspflicht gewährleistet werden;                 gen die menschenrechtliche und umweltbezo-
→    die Einrichtung eines einheitlichen und nied-            gene Sorgfalt gemäß Lieferkettengesetz.
     rigschwelligen Beschwerdemechanismus für
     die deutsche EZ, der Betroffenen von Men-            Handels- und Investitionsabkommen schränken viel-
     schenrechtsverletzungen offensteht;                  fach staatliche Spielräume zur Umsetzung von Men-
→    die effektive und vollumfängliche Prüfung            schenrechten ein.
     menschenrechtlicher Risiken bei EZ-Projekten
     durch staatliche Durchführungsorganisationen;        WIR FORDERN

                                                                                                              Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
→    das ausdrückliche Bekenntnis zu menschen-            →   das vorliegende Handelsabkommen mit dem
     rechtlicher Kohärenz in den Bereichen der                MERCOSUR nicht zu unterzeichnen und rati­
     Wirtschafts-, Handels-, Finanz-, Agrar-, Klima-,         fizieren, sondern eine Neuverhandlung unter
     Fischerei- und Migrationspolitik; sowie die              menschenrechtlichen und ökologischen Ge-
     explizite Anerkennung extraterritorialer Men-            sichtspunkten;
     schenrechtsverpflichtungen im Kontext der            →   die Investor-Staats-Schiedsgerichte in künf-
     internationalen Entwicklungszusammenarbeit.              tigen Handels- und Investitionsschutzabkom-
                                                              men abzulehnen und die Forderung nach einem
                                                              Multilateralen Investitionsgerichtshof aufzu-
     Menschenrechtsschutz                                     geben;
     in der globalen                                      →   Nachhaltigkeitsfolgenabschätzungen von
     ­Wirtschaft und Rechts-                                  Handelsabkommen künftig vor Verhandlungs-
     zugang für Betroffene                                    beginn als Diskussionsgrundlage für Verhand-
                                                              lungsmandate einzufordern;
— Noch mehr als schon zuvor ist in der Corona-            →   Menschenrechte in Nachhaltigkeitskapiteln zu
Pan­demie deutlich geworden, welche menschen-                 stärken und diese dem sanktionsbewehrten
rechtlichen Risiken es in globalen Wertschöpfungs-            Streitschlichtungsmechanismus zu unterwerfen.
ketten gibt. Insbesondere Menschen im Globalen
Süden sind davon betroffen.

WIR FORDERN
→    eine ambitionierte Durchsetzung eines wirk-
     samen Lieferkettengesetzes in Deutschland
     und zwei Jahre nach Inkrafttreten eine Evalu-
     ation der Wirksamkeit und Anpassung wo
     ­erforderlich;
16
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                          F
                                                                          WIR

                                         räume
                                         schützen
                                         Zivilgesell-
                                         schaftliche
                                         Handlungs-
                                                                          ­ ORDERN!
Menschenrechtliche                                        oder indirekte Finanzierung von fossilen Ener-          17
     ­Verantwortung der                                        gieträgern und der dazugehörigen Infrastruktur;
      ­Internationalen Finanz-                            →    die Einrichtung eines umfangreichen Abhilfe-
     institutionen                                             fonds (Remedy Fund) für Hilfeleistungen und
                                                               Kompensationszahlungen an Menschen und
— Mit deutschen Steuergeldern dürfen keine Pro-                Gemeinschaften, die durch IFI-finanzierte Ent-
jekte der Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) fi-        wicklungsprojekte zu Schaden gekommen sind.
nanziert werden, in deren Folge Menschenrechte
verletzt, Umwelt- und Sozialstandards herab- oder
sogar ausgesetzt werden. Jährlich werden schät-                Aus- und Aufbau des
zungsweise ca. 20 Millionen Menschen durch von Fi-             ­Monitoring und der
nanzierungshilfen ermöglichten Projekte zwangsver­              Sanktionierung von
trieben. Mehr Transparenz und mehr Einfluss der                 Menschenrechts­
Zivilgesellschaft muss sichergestellt werden.                   verletzungen
Menschenrechts- und Klimaschutz muss zusammen             — Menschenrechte werden weltweit massiv ver-
gedacht und implementiert werden. Internationale          letzt und Täter*innen müssen in vielen Fällen keiner-
Finanzinstitutionen spielen eine wichtige Rolle für       lei Folgen befürchten. Dies hat sich durch die Covid-
die angestrebte Transformation hin zu einer CO₂-          19-­Pandemie noch einmal verstärkt. Unter dem
neutralen Wirtschaft, da sie Regierungen beraten,         Deck­mantel der Pandemiebekämpfung wurden in
Investitionsrisiken absichern oder als direkte und        vielen Ländern Grundrechte weiter massiv einge-
indirekte Finanzierer auftreten. All ihre Unterstüt-      schränkt und Menschenrechte missachtet.

                                                                                                                  Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
zungsleistungen müssen im Einklang mit dem Pariser
Klimaabkommen erfolgen.                                   Alte und neue Formen von Autoritarismus, Populis-
                                                          mus und Nationalismus führen Regierungen dazu, in-
WIR FORDERN                                               ternationale Verpflichtungen und Instrumente des
→    die Weichenstellung hin zu einer kohlenstoff-        Menschenrechtsschutzes nicht anzuerkennen, die
     freien Wirtschaft, welche die Menschenrechte         Herrschaft des Rechtes zu unterminieren, die Hand-
     achtet und schützt - eine menschenrechts­            lungsspielräume von Zivilgesellschaft einzuschränken
     basierte Dekarbonisierung;                           und das Leben von Menschenrechtsverteidiger*innen
→    eine umfassende Verpflichtung auf die Einhal-        massiv zu gefährden.
     tung der Menschenrechte bei allen Vergaben
     der IFI und Überprüfung der Einhaltung;              WIR FORDERN
→    die systematische Erfassung der Auswirkungen         →    ein systematisches Monitoring der Situation
     von IFI-Finanzierungen auf die Menschen-                  von zivilgesellschaftlichen Handlungsräumen
     rechtslage (im positiven wie im negativen                 und der Situation von Menschenrechtsvertei-
     Sinne), daraus resultierende Handlungsver-                diger*innen und die Stärkung der dafür not-
     pflichtungen und die regelmäßige unabhängige              wendigen Ressourcen und Infrastruktur ins-
     Evaluierung dieser Maßnahmen;                             besondere im Auswärtigen Amt und seinen
→    die Einführung verpflichtender Ad-hoc-Prüfun-             Botschaften, aber auch im BMZ, BMVg, BMI,
     gen durch unabhängige Beschwerdemecha-                    BMJV, im Kanzleramt sowie allen weiteren
     nismen auch in den deutschen Durchführungs­               ­Ministerien, die außenpolitische Verantwor-
     organisationen;                                           tung wahrnehmen;
→    keine Zustimmung von deutschen Regierungs-           →    die Stärkung und systematische Umsetzung
     vertreter*innen in den Verwaltungsräten der               von Maßnahmen zum Schutz von Menschen-
     IFI für Projekte und Programme, die einer men­            rechtsverteidiger*innen wie die EU-Leitlinien
     schenrechtlichen Überprüfung nicht standhal-              für Menschenrechtsverteidiger*innen und den
     ten, sowie keine Zustimmung für eine direkte              Ausbau der Elisabeth-Selbert-Initiative;
18                                                                     →    die konsequente und kohärente Nutzung be-           WIR FORDERN
                                                                               stehender und die Entwicklung neuer men-            →    die stärkere Vernetzung von Menschenrechts-
                                                                               schenrechtlicher Instrumente auf nationaler              arbeit, ziviler Konfliktbearbeitung und Frie-
                                                                               und europäischer Ebene zur Adressierung                  denskonsolidierung in der deutschen Außen-,
                                                                               massiver Menschenrechtsverletzungen. Dazu                Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik
                                                                               gehören wirkungsvolle Menschenrechtsdialo-               sowie die konsequente Stärkung ziviler Krisen-
                                                                               ge, die EU-Handelspräferenzprogramme (EBA/               prävention und dafür notwendiger Instrumente;
                                                                               APS/APS+) sowie die Entwicklung eines men-          →    ein gesetzliches Verbot des Exports von Rüs-
                                                                               schenrechtsorientierten Sanktionsinstrumen-              tungsgütern sowie Dual Use Gütern, darunter
                                                                               tariums;                                                 etwa Überwachungstechnologie, wenn ein
                                                                          →    die Fortsetzung des Engagements gegen Straf­             ­Risiko besteht, dass der Export zu Menschen-
                                                                               losigkeit von Kriegsverbrechen und Mensch-               rechtsverletzungen beiträgt, einschließlich
                                                                               rechtsverletzungen und die politische und                 ­einer verbindlichen und systematischen End-
                                                                               ­finanzielle Stärkung des Internationalen                verbleibskontrolle;
                                                                                Strafgerichtshofs;                                 →    eine umfassende nationale Ächtung der Ent-
                                                                          →    ein konsequentes Eintreten für Menschen-                 wicklung, der Herstellung und des Einsatzes
                                                                               rechte innerhalb der EU (insbesondere in den             von autonomen Waffensystemen sowie den
                                                                               Bereichen der Meinungsfreiheit, der Unabhän-             Einsatz innerhalb der EU und multilateral für
                                                                               gigkeit der Justiz und des Flüchtlingsschutzes)          einen entsprechenden verbindlichen Vertrag.
                                                                               und die Sanktionierung von Staaten innerhalb
                                                                               der EU, die Grund- und Menschenrechte ver-
                                                                               letzen;                                                  Konsequente Stärkung
                                                                                                                                        und Ausbau internatio-
Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021

                                                                          →    den Einsatz dafür, dass Entscheidungen im
                                                                               Menschenrechtsbereich durch den Europäi-                 naler wie nationaler
                                                                               schen Rat zukünftig mit qualifizierter Mehr-             ­Instrumente zum Schutz
                                                                               heit statt einstimmig getroffen werden können.            der Menschenrechte
                                                                                                                                   — Der Schutz der Menschenrechte braucht wirk-
                                                                               Sichtbare Vernetzung                                same Institutionen. Die Covid-19-Pandemie in Ver-
                                                                               von Menschenrechts-                                 bindung mit der Finanzmisere der Vereinten Nationen
                                                                               schutz mit Krisen­                                  hat das ohnehin unterfinanzierte VN Menschen-
                                                                               prävention, Konflikt­                               rechtsschutzsystem in eine existentielle Krise ge-
                                                                               bewältigung und                                     bracht. Dies kommt Staaten entgegen, die das Sys-
                                                                               Friedensförderung                                   tem eher schwächen wollen und die internationale
                                                                                                                                   Menschenrechtspolitik als eine der Säulen der Zu-
                                                                          — Aktiver Menschenrechtsschutz ist ein elemen-           sammenarbeit in den VN in Frage stellen. Zivilgesell-
                                                                          tarer Bestandteil von Krisenprävention und Konflikt­     schaftliche Akteure, die mit Menschenrechtsinstitutio­
                                                                          bewältigung. Angesichts der weltweiten Herausfor-        nen der VN zusammenarbeiten wollen, sind weltweit
                                                                          derungen durch Kriege und Gewalt braucht es eine         Repressionen ausgesetzt.
                                                                          Politik, die Krisenprävention, zivile Konfliktbearbei-
                                                                          tung und Friedenskonsolidierung kohärent ins Zen-        WIR FORDERN
                                                                          trum stellt. Dies beinhaltet auch ein Bewusstsein für    →    den Einsatz für die finanzielle und politische
                                                                          die neuen Risiken für Menschenrechte und humani-              Stärkung internationaler Instrumente und
                                                                          täres Völkerrecht in Kriegs- und Krisensituationen            Mechanismen zum Schutz der Menschenrech-
                                                                          in Folge der digitalen Transformation.                        te wie u. a. des VN-Menschenrechtsrates und
                                                                                                                                        seiner Sondermechanismen, der VN-Vertrags-
                                                                                                                                        organe und des Büros des Hochkommissariats
                                                                                                                                        für M
                                                                                                                                            ­ enschenrechte;
→   allen Narrativen und Initiativen, die interna­                                                           19
    tionale Menschenrechtspolitik als eine der
    Säulen der Zusammenarbeit in den Vereinten
    Nationen in Frage stellen, entschieden und
    strategisch entgegenzuwirken;
→   den Einsatz für die bewährte Partizipation
    von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im
    VN-Menschenrechtssystem, ohne dass diese
    deswegen Repressalien fürchten müssen;
→   die Ratifizierung von Kernabkommen des in-
    ternationalen Menschenrechtsschutzes wie
    u. a. das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt und
    die VN Konvention zum Schutz von Wander­
    arbeiter*innen; sowie die Umsetzung von
    Empfehlungen der Vertragsausschüsse;
→   die Etablierung eines ressortübergreifenden
    Mechanismus für die systematisch Weiterver-
    folgung von Leitlinien, Empfehlungen, Resolu-
    tionen und Konventionen aller UN Menschen-
    rechtsgremien, statt dies wie bisher der          Herausgeber
    Initiative der Zivilgesellschaft zu überlassen;   Forum Menschenrechte
→   die Position des/der aktuell beim Auswärtigen     Greifswalder Straße 4

                                                                                                         Forderungen des FORUM MENSCHENRECHTE anlässlich der Bundestagswahl 2021
    Amt angesiedelten Beauftragte*n für Men­          10405 Berlin
    schen­rechte und Humanitäre Hilfe durch den       www.forum-menschenrechte.de
    Status einer/s Staatsministers*in mit Perso-
    nal und Ausstattung entsprechend aufzuwer-        Geschäftsstelle Beate Ziegler
    ten und dieses Amt mit einer koordinierenden      Redaktion Dr. Silke Voß-Kyeck
    Funktion gegenüber in allen Ressorts einzu-
    setzenden Menschenrechtsbeauftragten aus-         Koordinationskreis
    zustatten;                                        Dr. Ilona Auer-Frege (MISEREOR)
→   die Wiedereinführung eine*r Beauftragten für      Elise Bittenbinder (BafF)
    Cyber-Außenpolitik, um über diese Funktion        Günter Burkhardt (PRO ASYL)
    das Thema Internetfreiheit und den Schutz         Dr. Julia Duchrow (Amnesty International)
    von Menschenrechten im digitalen Raum als         Dr. Lisa Heemann (DGVN)
    Querschnittsthema in der Außenpolitik zu ver-     Dr. Jochen Motte (Vereinte Evangelische Mission)
    ankern.                                           Silke Pfeiffer (EWDE – Brot für die Welt)
                                                      Jonas Schubert (terre des hommes)

                                                      Gestaltung WEBERSUPIRAN.berlin
                                                      Druck trigger.medien.berlin

                                                      Januar 2021
MITGLIEDSORGANISATIONEN DES FORUM MENSCHENRECHTE

                              →   Aktion der Christen für die Abschaffung der       →   Internationales Katholisches Missionswerk
                                  Folter (ACAT)                                         missio e.V.
                              →   Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden        →   Internationale Ärzte für die Verhütung des
                                  (AGDF)                                                Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung
                              →   Amnesty International Deutschland e.V.                e.V. (IPPNW)
                              →   BAfF e.V. (Bundesweite AG der psychosozia-        →   JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechts­
                                  len Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer)          arbeit in Deutschland
                              →   Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R.           →   Kindernothilfe e.V.
                              →   Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR                  →   Kommission für Menschenrechte des Vereins
                              →   Bundesfachverband Unbegleitete                        der Richter und Staatsanwälte und des
                                  ­Minder­jährige Flüchtlinge e.V.                      Freiburger Anwaltvereins
                              →   Bundesweiter Koordinierungskreis gegen            →   Konrad Adenauer Stiftung e.V.
                                  Menschenhandel e.V. (KOK)                         →   Lesben- und Schwulenverband in
                              →   Deutsche Gesellschaft für die Vereinten               ­Deutschland e.V. (LSVD)
                                   ­Nationen e.V. (DGVN)                            →    medica mondiale e.V.
                              →   Deutsche Kommission Justitia et Pax               →   missio München
                              →   Deutsche UNESCO-Kommission e.V.                   →    National Coalition Deutschland – ­
                              →   Deutscher Frauenrat                                   Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinder-
                              →   Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)                     rechtskonvention e.V.
                              →   European Center for Constitutional and            →   Nürnberger Menschenrechtszentrum
                                    ­Human Rights e.V. (ECCHR)                      →   Der Paritätische Gesamtverband
                              →   Evangelisches Werk für Diakonie und Ent-          →   pax christi
                                     wicklung e.V. mit den Teilwerken Brot für      →   PRO ASYL
                                     die Welt und Diakonie Deutschland              →    pro familia Bundesverband e.V.
                              →   FIAN Deutschland e.V. FoodFirst                   →    Reporter ohne Grenzen e.V.
                                     ­Informations- & Aktions-Netzwerk              →   TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für
                              →   Friedrich-Ebert-Stiftung                               die Frau e.V.
                              →   Friedrich-Naumann-Stiftung                        →    terre des hommes e.V. – Hilfe für Kinder in Not
                              →       Germanwatch e.V.                              →    urgewald e.V. – Anwalt für Umwelt und
                              →       Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.              Menschenrechte
                              →       Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)   →   Verband binationaler Familien und
                              →   Heinrich-Böll-Stiftung                                 ­Partnerschaften, iaf e.V.
                              →       Human Rights Watch e.V.                       →   Vereinte Evangelische Mission (VEM)
                              →   Humanistische Union e.V.                          →     Werkstatt Ökonomie e.V.
                              →   Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben         →   Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
                                      in Deutschland e.V. (ISL)                           „Asyl in der Kirche“ e.V.
www.forum-menschenrechte.de

                              →   Internationale Frauenliga für Frieden und
                                  Freiheit (IFFF)                                   Gäste:
                              →   Internationale Gesellschaft für Menschen-         → Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)
                                      rechte Deutsche Sektion e.V.                  → Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
                                                                                    → Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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