Merkblatt für Lieferanten EU-Schulprogramm (ESP) Milch und Milchprodukte
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Merkblatt für Lieferanten
EU-Schulprogramm (ESP)
Milch und Milchprodukte
Schuljahr 2021/2022
Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Bestimmungen, die Zulassung verweigert werden. Die Einhaltung der Zulassungs
bei der Beantragung der Zulassung als Lieferant im Rahmen voraussetzungen wird jährlich überprüft (vgl. Nr. 10.2).
des EU-Schulprogramms (ESP) und der Beantragung von Zu Mit der Zulassung wird der Antragsteller in die Liste zugelasse-
wendungen im Rahmen des ESP beachtet werden müssen. ner ESP-Lieferanten eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kann er
Alle erforderlichen Antragsformulare, Vertragsmuster, Merkblät mit der Einrichtung Lieferverträge abschließen und mit der Be
ter sowie die Liste der zugelassenen ESP-Lieferanten stehen lieferung beginnen (vgl. Nr. 4.1). Der Abschluss eines schriftli
im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernäh chen Vertrags mit der Einrichtung wird empfohlen.
rung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter
www.schulprogramm.bayern.de zur Verfügung.
2. Zuwendungsfähige Produkte
Die Zuwendung im Rahmen des ESP kann für gelieferte Milch
Zuständige Stelle für die Abwicklung des ESP:
und Milchprodukte gewährt werden. Dabei sollen bevorzugt
Staatliche Führungsakademie Trinkmilch abgegeben und Produkte aus regionaler Erzeugung
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingesetzt werden.
Menzinger Str. 54
Die folgende Sortimentsliste stellt eine abschließende Liste für
80638 München
die Auswahl an Milch und Milchprodukten dar. Diese müssen
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de den lebensmittelrechtlichen und den EU-rechtlich Vorgaben
entsprechen.
Wichtiger Hinweis zur Corona-Pandemie Zuwendungsfähige Milch und Milchprodukte:
• Vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens • Pasteurisierte Milch, ESL Milch, H-Milch, auch Ziegen-
und in Absprache mit den Schulen/ Einrichtungen kön und/oder Schafmilch, jeweils ab Fettstufe 1,5%, auch lak
nen ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder Lieferungen tosefrei
stattfinden. • Reine Buttermilch,
• Wir weisen darauf hin, dass der (Wieder-) Einstieg in das • Joghurt, natur, ab Fettstufe 1,5%,
EU-Schulprogramm nur in enger Abstimmung zwischen • Alle Käsesorten, die in der Käseverordnung unter Anlage 1,
Lieferant und Schule/ Einrichtung erfolgen soll. Buchstabe A und C aufgeführt sind. In der Kategorie Frisch
• Der Einstieg in das EU-Schulprogramm ist nicht nur zu käse unter Buchstabe A ist nur Speisequark beihilfefähig.
Beginn des Schuljahres, sondern auch zu jedem späte Die gelieferten Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker,
ren Zeitpunkt möglich. Fett, Salz, Süßungsmitteln, Früchten und Fruchtzubereitungen,
• Lieferungen an Einrichtungen, die zu dem Zeitpunkt Stabilisatoren, Gelatine, Pektine u.a. enthalten.
Corona-bedingt geschlossen waren, werden nicht aner Der Link zu Anlage 1 Käseverordnung mit den zuwendungsfähi
kannt. Das Gleiche gilt bei vorschulischen Einrichtungen, gen Käsesorten ist im Internet-Förderwegweiser des StMELF
wenn zum Zeitpunkt der Lieferung kein Regelbetrieb, eingestellt.
sondern nur Notbetreuung stattgefunden hat.
Nicht zuwendungsfähig sind
• Die Abrechnung solcher Lieferungen begründet einen
Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug. Rohmilch, Vorzugsmilch, Sahne, Creme Fraiche, Butter,
Mascarpone, Trinkjoghurt, Kefir, Fruchtjoghurt, Fruchtbutter
milch, Rahmfrischkäse, Doppelrahmfrischkäse, Kräuterfrisch
1. Zulassung als Lieferant im ESP
käse, Schichtkäse, Freie Käsesorten, Käsezubereitungen,
Jeder als Lebensmittelunternehmer registrierte Betrieb kann ei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen, Parmesan, Rei
nen Antrag auf Zulassung als Lieferant im ESP stellen. bekäse und alle Milchprodukte, denen Zucker, Salz, Fett und /
Vorab benötigt er dazu eine landwirtschaftliche Betriebsnum oder Süßungsmittel zugesetzt sind, sowie weitere vergleich
mer. Diese erteilt das jeweils für ihn zuständige Amt für Ernäh- bare Milchprodukte.
rung, Landwirtschaft und Forsten
Unter www.schulprogramm.bayern.de steht hierzu das Formu
3. Antragsteller, teilnehmende Einrichtungen und
lar „Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer“ zur Verfü
berücksichtigungsfähige Kinder, Meldeblatt
gung. 3.1 Antragsteller
Bevor der Antrag auf Zulassung bei der FüAk eingereicht wird, Die Zuwendung wird vom zugelassenen Lieferanten beantragt.
muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde auf dem An-
tragsformular bestätigen, dass der Antragsteller gemäß Artikel 6 3.2 Teilnehmende Einrichtungen
der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als Lebensmittelunterneh- Es können grundsätzlich alle Kindergärten und Häuser für
mer registriert ist. Zudem muss sie erklären, ob der Antragstel- Kinder sowie alle Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und
ler in den letzten 24 Monaten gegen das geltende Lebensmittel Förderschulen in Bayern am ESP teilnehmen.
recht verstoßen hat.
Bei ausreichender Verfügbarkeit von Fördermitteln können
Die Zulassung als ESP-Lieferant erfolgt durch die FüAk. Wenn in besonders begründeten Fällen auch höhere Jahrgangsstufen
Verstöße gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben in der von Förder- und Mittelschulen am ESP teilnehmen.
Vergangenheit vorliegen, kann in Abhängigkeit von der
Schwere, Dauer und Häufigkeit der festgestellten Verstöße die Voraussetzung ist, dass
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 1• es sich um eine Schule mit einem hohen Anteil an Schülern Die zuwendungsfähige Portionsgröße je berücksichtigungsfähi
mit höherer Bedürftigkeit handelt, ges Kind ist ebenfalls dort veröffentlicht. Maßgeblich ist die
• der hohe Anteil durch eine Bestätigung der zuständigen Menge der angelieferten Ware. Aktuell entspricht eine Portion
Schulaufsichtsbehörde nachgewiesen ist und wahlweise 200 ml Milch, 200 g Buttermilch, 150 g Jo
• ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der FüAk ge ghurt/Quark oder 30 g Käse. Eine Mischung unter den Produkt
stellt und von dieser genehmigt wird (Antrag unter gruppen ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Porti
www.schulprogramm.bayern.de verfügbar). Die Ausnahme onsanzahl pro Kind je Lieferperiode (Monat oder Quartal) nicht
genehmigung gilt für ein Schuljahr. Sie muss für jedes überschritten wird.
Schuljahr neu beantragt werden. Erfassungsmöglichkeiten in der Lieferbestätigung (vgl. An
lage S. 6)
3.3 Von der Teilnahme ausgenommene Einrichtungen
Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Mit 4.4 Lieferungen während der Schulferien
tagsbetreuungen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, Lieferungen während der Schulferien sind grundsätzlich nicht
sowie nicht regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z. B. Schul zulässig. Bei teilnahmeberechtigten vorschulischen Einrich
tungen ist mit Ausnahme des Monats August auch eine Liefe
landheime oder Krankenhausschulen.
rung in den Schulferien zulässig.
3.4 Berücksichtigungsfähige Kinder 4.5 Lieferung ökologischer Produkte
Berücksichtigungsfähige Kinder sind Milch- und Milchprodukte aus ökologischer Erzeugung müssen
• in Kindergärten und Häusern für Kinder die Anzahl der Kin auf dem Lieferschein als Bio-Ware aufgeführt sein.
der bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2021 in Zusätzlich müssen Lieferanten, die Milch- und Milchprodukte
der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2021/2022 regis aus ökologischer Erzeugung liefern, grundsätzlich gemäß Arti
triert sind bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 kel 28 der Verordnung (EG) Nr. 834/2008 (EG-Öko-Verord
Jahre alt sind. Vorschulkinder, die im September 2021 in nung) zertifiziert sein.
die Schule wechseln, werden nicht mitgezählt.
Bei zertifizierten Unternehmen erfolgt der Nachweis durch die
• in Grund- und Förderschulen die Anzahl der Schülerinnen
Vorlage des Öko-Zertifikats (Artikel-29-Bescheinigung). Das
und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1.
Öko-Zertifikat ist spätestens mit dem ersten Antrag auf Zuwen
August 2021 in der Schule für das Schuljahr 2021/2022 re
dung der FüAk vorzulegen.
gistriert bzw. angemeldet sind.
Unternehmen, die keine kontrollpflichtigen Tätigkeiten ausüben
• in Förder- und Mittelschulen die am 1. August 2021 ange
und Bio-Produkte nur an den Endverbraucher liefern, sind nach
meldeten bzw. registrierten Schülerinnen und Schüler höhe
dem Öko-Landbaugesetz von der Kontrollpflicht befreit („privile
rer Jahrgangsstufen, sofern für diese eine Ausnahmege
gierter Einzelhandel“). Diese Lieferanten müssen die Erklärung
nehmigung der FüAk vorliegt.
über die Befreiung von der Kontrollpflicht gemäß § 3 Abs. 2
3.5 Meldeblatt für Einrichtungen Öko-Landbaugesetz spätestens mit dem ersten Antrag auf Zu
Die teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, ihrem ESP- wendung der FüAk vorlegen.
Lieferanten die zutreffende Zahl der berücksichtigungsfähigen Zu den kontrollpflichtigen Tätigkeiten zählen unter anderem
Kinder mitzuteilen (vgl. Nr. 3.4). Dies geschieht über das offizi das Umpacken, Umverpacken, Verpacken, Etikettieren, Por
elle Meldeblatt (unter www.schulprogramm.bayern.de verfüg tionieren, das Erstellen von Abo-Kisten, die Vermarktung
bar). über einen Onlineshop, das Anbieten von ökologischem Ge
bäck, ökologischen Speisen und Getränken in der Gastronomie
Einrichtungen, die unterschiedliche Lieferanten für Obst und
oder wenn lose und unverpackte Erzeugnisse des ökologischen
Gemüse sowie Milch und Milchprodukte haben, müssen dem
Landbaus vermarktet und eigenständig mit einem Bio-Hinweis
Obst- bzw. Milchlieferanten dieselbe Zahl der berücksichti
versehen werden.
gungsfähigen Kinder melden. Auch wenn an einem Programm
teil weniger Kinder teilnehmen oder die Einrichtung weniger be Wichtig:
stellt.
Ein Umpacken der Ware von Großmarktsteigen in „Schul- oder
Die berücksichtigungsfähige Kinderzahl ist eine subventionser Klassenkisten“ ist bereits eine kontrollpflichtige Tätigkeit, die
hebliche Angabe (vgl. Nr. 9) und muss bei Überprüfungen eine Befreiung von der Kontrollpflicht gemäß § 3 Abs. 2 Öko-
nachweisbar sein. Landbaugesetz ausschließt.
4. Milchlieferungen Nur wenn Öko-Ware originalverpackt (Fertigverpackung)
vom Großhändler an die Einrichtung weitergeben wird,
4.1 Beginn der Lieferungen
liegt kein Umverpackungsvorgang vor. Daher wird grund
Mit der Zulassung wird der Antragsteller in die Liste zugelasse sätzlich empfohlen, sich zertifizieren zu lassen und dazu ei
ner ESP-Lieferanten eingetragen. Eine aktuelle Liste der zuge nen Kontrollvertrag mit einer in Bayern zugelassenen Kon
lassenen ESP-Lieferanten mit den jeweiligen Kontaktdaten ist trollstelle abzuschließen. Dies eröffnet außerdem auch
unter www.schulprogramm.bayern.de veröffentlicht. Der Ab mehr Möglichkeiten der Portionierung oder Etikettierung im
schluss eines schriftlichen Vertrags mit der Einrichtung wird Ladengeschäft.
empfohlen. Ein Muster-Liefervertrag steht ebenfalls online zur
Verfügung. Liste der in Bayern tätigen Öko-Kontrollstellen: www.lfl.bay
ern.de/iem/oekolandbau/067142
4.2 Lieferantenwechsel
Ein Wechsel des Lieferanten ist nur schulquartalsweise mög Infos zur „Öko-Zertifizierung“: www.lfl.bayern.de/iem/oeko
landbau/032522
lich.
4.3 Lieferhäufigkeit, Portionsgröße und zuwendungsfä Wichtig:
hige Menge Liefert ein Lieferant, welcher der Kontrollpflicht unterliegt, ohne
Vorlage eines Öko-Zertifikats Bio-Ware (z.B. Gültigkeit des Zer
Die Lieferhäufigkeit orientiert sich an einer schulwöchentlichen
tifikats ist abgelaufen) bzw. ein nicht der Kontrollpflicht unterlie
Lieferung und ist unter www.schulprogramm.bayern.de veröf
gender Lieferant Bio-Ware ohne gültige Erklärung über die Be
fentlicht
freiung von der Kontrollpflicht, so müssen diese Lieferungen
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 2zuwendungsrechtlich wie konventionelle Lieferungen behandelt Vierteljährliche Antragstellung
werden.
Eine stichprobenartige Überprüfung, ob Lieferanten mit abgege Schul-
Lieferperiode Antragsfrist
bener Erklärung „Befreiung von der Kontrollpflicht“ kontroll quartal
pflichtige Tätigkeiten ausüben, erfolgt durch entsprechendes 1. November –
I August, September, Oktober
Kontrollpersonal (vgl. Nr. 7). 31. Januar
Wenn bei der Kontrolle festgestellt wird, dass der Lieferant ent November, Dezember, 1.Februar –
gegen der abgegebenen Erklärung „Befreiung von der Kontroll II
Januar 30. April
pflicht“ kontrollpflichtige Tätigkeiten ausübt und somit Kraft Ge
setz der Zertifizierungspflicht unterliegt, hat dies folgende Kon 1. Mai –
III Februar, März, April
sequenzen: 31. Juli
• Rückforderung aller für das Schuljahr gezahlten Zuwendun 1. August –
gen, da ein vorsätzlicher Verstoß vorliegt IV Mai, Juni, Juli
31. Oktober
• Prüfung, ob ein Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug
ausgeschlossen werden kann. Wenn der Anfangsverdacht
Monatliche Antragstellung
nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Verwaltung ver
pflichtet, den Fall zur weiteren Prüfung an die zuständige
Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Schul Liefer-
Antragsfrist
• Bußgeldverfahren oder Strafverfahren nach Öko-Landbau quartal periode
gesetz (§12, §13)
August Keine Lieferung möglich
4.6 Nachweis der Lieferungen
Lieferschein I September 01. Oktober – 31. Dezember
Der Lieferant übergibt der Einrichtung einen Lieferschein für
Oktober 01. November – 31. Januar
jede Lieferung. Auf dem Lieferschein müssen die gelieferten
Produkte mit Mengenangabe in Kilogramm bzw. Liter und bei
November 01. Dezember – 28./29. Februar
Lieferung von ökologischer Ware die Bezeichnung „Bio“ zwin
gend angegeben sein. II Dezember 01. Januar – 31. März
Je ein Exemplar des Lieferscheins verbleibt bei der Einrichtung
bzw. dem Lieferanten und ist für Kontrollen vorzuhalten. Januar 01. Februar – 30. April
Lieferbestätigung
Februar 01. März – 31. Mai
Für die Beantragung der Zuwendung erfasst der Lieferant sämt
liche Lieferungen der Lieferperiode in der Lieferbestätigung. III März 01. April – 30. Juni
Auf dieser unterzeichnen Einrichtung und Lieferant und bestäti
gen somit die Richtigkeit der Angaben. Die vollständig ausge April 01. Mai – 31. Juli
füllten und unterschriebenen Lieferbestätigungen sind als Anla
gen dem Antrag beizufügen. Mai 01. Juni – 31. August
5. Höhe der Zuwendung IV Juni 01. Juli – 30. September
5.1 Zuwendungsfähige Menge je Kind und Lieferperiode Juli 01. August – 31. Oktober
Die Zuwendung wird begrenzt durch die festgelegte maximale
zuwendungsfähige Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähi Lieferungen für den Monat August sind nicht zuwendungsfä
gem Kind und Lieferperiode. Die zuwendungsfähige Portions hig.
anzahl je Kind und Lieferperiode wird unter www.schulpro
Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn er vollständig vorliegt.
gramm.bayern.de veröffentlicht.
Der Antrag ist vollständig, wenn er die unter Nr. 6.4 genannten
5.2 Festgesetzte Portionspauschale
Antragsbestandteile enthält.
Vom StMELF wird pro definierte zuwendungsfähige Portion ein
bayernweit einheitlicher Pauschalbetrag festgelegt. Dieser wird Ein Zusammenfassen mehrerer Monate innerhalb einer Liefer
in regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls bestätigung ist bei monatlicher Abrechnung nicht zulässig.
angepasst. Die aktuell gültige Portionspauschale ist unter 6.2 Kürzung bei Überschreitung der Antragsfrist
www.schulprogramm.bayern.de veröffentlicht.
Der Antrag auf Zuwendung muss innerhalb von drei Monaten
5.3 Berechnung der Zuwendung nach Ablauf der Lieferperiode, auf den sich der Antrag bezieht,
Die zu gewährende Zuwendung berechnet sich aus der Anzahl bei der FüAk eingereicht werden.
der berücksichtigungsfähigen Kinder zum Stichtag, der festge Bei einer Überschreitung der Antragsfrist wird die Zuwendung
setzten Portionspauschale und der gelieferten Portionsanzahl, wie folgt gekürzt:
sofern die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl je Kind
und Lieferperiode nicht überschritten wird. • Fristüberschreitung 1 bis 30 Kalendertagen um 5 %,
• Fristüberschreitung 31 bis 60 Kalendertagen um 10 %.
6. Beantragung der Zuwendung
Bei einer darüberhinausgehenden Fristüberschreitung wird die
6.1 Antragsfristen Zuwendung für jeden weiteren Kalendertag um 1% des verblei
Die Zuwendung kann pro Schulquartal oder monatlich bean benden Restbetrags (90 % des zuwendungsfähigen Betrags)
tragt werden. gekürzt.
Ein Wechsel des Abrechnungsintervalls (monatlich / quartals
weise) ist nur zu Beginn eines Schulquartals möglich. Die Ent
scheidung ist jeweils für das ganze Schulquartal bindend.
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 3Wichtig: 9. Subventionsbetrug und subventionserhebliche
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten und Kürzungen
Angaben
aufgrund einer verspäteten Antragstellung zu vermeiden, wird Der Subventionsbetrug ist gemäß § 264 Strafgesetzbuch
dringend angeraten, den Antrag auf Zuwendung möglichst um (StGB) strafbar. Wegen Subventionsbetrug wird u. a. bestraft,
gehend nach Ende der jeweiligen Lieferperiode zu stellen und wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder un
nicht erst kurz vor dem Ende der Antragsfrist. vollständige, für ihn vorteilhafte Angaben macht oder den Sub
ventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Un
6.3 Angaben zum Antragsteller kenntnis lässt.
Wenn sich die Adresse oder die Bankverbindung seit der Zulas Subventionserheblich im Sinne von Art. 1 Bayerisches Straf
sung als ESP-Lieferant bzw. seit dem letzten Antrag auf Zu rechtsausführungsgesetz sind alle Angaben im Sammelantrag
wendung geändert hat, ist dies vom Lieferanten vor Antrag auf Zuwendung einschließlich der erforderlichen Anlagen mit
stellung dem für ihn zuständigen Amt für Ernährung, Landwirt Ausnahme der Angaben zu E-Mail, Telefon, Mobiltelefon und
schaft und Forsten und der FüAk schriftlich mitzuteilen. Fax.
6.4 Antragsbestandteile Die Landwirtschaftsverwaltung ist verpflichtet, Tatsachen, die
den Verdacht eines Subventionsbetrugs begründen, den Straf
Der Antrag besteht aus dem Sammelantrag auf Zuwendung
verfolgungsbehörden mitzuteilen.
und zusätzlich einer Anlage für jede belieferte Einrichtung
(Lieferbestätigung).
10. Sonstige Hinweise
Der Lieferant dokumentiert auf der Lieferbestätigung das jewei
lige Datum der Lieferungen und die gelieferte Menge des jewei 10.1 Rechtliche Grundlagen
ligen Produkts in Kilogramm bzw. Liter. • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parla
Die Lieferbestätigung fasst alle Lieferscheine der Lieferperiode ments und des Rates vom 17. Dezember 2013
zusammen. Die Lieferscheine über die einzelnen Lieferungen • Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parla
müssen daher nicht eingereicht werden, sind aber beim Liefe ments und des Rates vom 17. Dezember 2013
ranten sowie bei der Einrichtung für Vor-Ort-Kontrollen entspre • die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. De
chend der unter Nr. 7 geregelten Aufbewahrungsfrist aufzube zember 2013
wahren. • Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission
vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen
7. Kontrollen und Aufbewahrungsfristen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Die für das ESP relevanten Unterlagen sind mindestens sechs • Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom
Jahre nach Ablauf des Schuljahres für Prüfungen aufzubewah 3. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
ren. Die Bewilligungsbehörde (FüAk), das StMELF einschließ 1308/2013
lich seiner nachgeordneten Behörden, der Bayerische Oberste
• Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften
Rechnungshof und die Prüfungsorgane der Europäischen
über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Union haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewäh
(Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz
rung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und
(LwErzgSchulproG)
durch Einsichtnahme in Bücher oder sonstige Belege entweder
selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. • Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder
am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Nachträgliche Buchprüfungen gemäß VO (EU) Nr. 1306/2013
(Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahme
können auch Prüfungen bei Dritten beinhalten.
verordnung – LwErzgSchulproTeilnV),
8. Rückforderungen und Sanktionen • Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisa
tionen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz)
Wird im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass eine Zu in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005
wendung ganz oder teilweise zu Unrecht gewährt wurde, (BGBl. I S. 1847)
kann dies zu Rückforderungen und weitergehenden Sankti • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rah
onen führen. men des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgeset
Kommt ein Antragsteller seinen Verpflichtungen im Rahmen zes (LwErzgSchulproG)
des ESP nicht nach, zahlt er zusätzlich zur Wiedereinziehung in der jeweils gültigen Fassung.
der rechtsgrundlos gezahlten Beträge eine Verwaltungssank
tion in Höhe der Differenz zwischen dem ursprünglich gezahlten 10.2 Datenschutzrechtliche Einwilligung
Betrag und dem Betrag, auf den der Antragsteller Anspruch hat. Mit dem Antrag auf Zuwendung stimmt der Antragsteller zu,
dass die FüAk Auskünfte über die Registrierung als Lebensmit
Verstöße gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben können
telunternehmer und über Verstöße gegen das Lebensmittel
ebenfalls zu einer Rückforderung bereits gezahlter Beträge so
recht bei den zuständigen Behörden einholen kann. Die Zustim
wie zu einer Aussetzung bzw. zu einem Entzug der Zulassung
mung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ohne
als ESP-Lieferant führen.
diese Zustimmung ist der Antragsteller verpflichtet, eine Bestäti
Vom Prüfdienst festgestellte Fehler im Rahmen der Vor-Ort- gung über die Einhaltung des Lebensmittelrechts und die Re
Kontrolle werden monetär bewertet. Soweit beim Antragsteller gistrierung als Lebensmittelunternehmer jährlich bis zum 30.09.
keine Vollprüfung durchgeführt worden ist, wird die ermittelte der FüAk vorzulegen. Andernfalls kann die Zulassung als ESP-
monetäre Abweichung in Relation zum Wert der gezogenen Lieferant ausgesetzt oder entzogen werden.
Stichprobe gesetzt und auf den notwendigen Rückforderungs
betrag hochgerechnet. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die 10.3 DatenschutzDie mit dem Antrag einschl. Anlagen erho
beanstandete Lieferperiode durch einen unabhängigen Dritten benen Daten werden zur Feststellung der Förderberechti
vollständig überprüfen zu lassen, um den tatsächlichen monetä gung und Förderhöhe benötigt und auf einem Server des
ren Fehler festzustellen. IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern ge
speichert, welches durch das Landesamt für Digitalisie
rung, Breitband und Vermessung betrieben wird.
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 4Sie werden für die Abwicklung des Antrags, für entsprechende b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetra
Kontrollen und für den Abgleich mit entsprechenden Angaben gen ist, sowie die Postleitzahl bzw. Teil der Postleitzahl, der
zu anderen Fördermaßnahmen sowie für die Überwachung der für die betreffende Gemeinde steht;
Mittelauszahlung und zur Erstellung des Agrarberichts sowie c) für jede aus den EU-Agrarfonds finanzierte Maßnahme die
sonstiger vorgeschriebener Berichte benötigt und dazu vom Beträge der Zahlungen, die der Begünstigte in dem betref
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft fenden Haushaltsjahr erhalten hat;
und Forsten sowie den für die Förderabwicklung zuständigen d) jeweils Beschreibung von Art und Ziel der aus den EU-Ag
nachgeordneten Behörden verarbeitet. rarfonds finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds,
aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt wer
Die Daten werden an das Bundesministerium für Ernährung den.
und Landwirtschaft im Rahmen verschiedener Berichtspflichten
weitergegeben. Die zu veröffentlichenden Beträge für die aus dem ELER finan
zierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öf
Zur Auszahlung der Zuwendung werden Daten an die Staats fentlichen Zahlungen (Beitrag der Europäischen Union und des
oberkasse Bayern in Landshut übermittelt. nationalen Beitrags).
Für die personenbezogenen Daten bleiben die VO (EU) Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind ge
2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mäß Artikel 112 der VO (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren
27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei Gesamtbeihilfebetrag aus den EU-Agrarfonds den Schwellen
tung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und wert in Höhe von bis zu 1.250 EUR nicht übersteigt. In diesem
zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Abl. L 119/1 vom Fall erfolgt eine anonymisierte Veröffentlichung der Daten des
04.05.2016 und L 314/72 vom 22.11.2016) in der jeweils gülti Begünstigten.
gen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Verpflichtung der
des Bundes und der Länder unberührt. Mitgliedstaaten nach
Sie erhalten Informationen zum Datenschutz betreffend die Ver • der VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments
arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und des Rates vom 17.12.2013 über die Finanzierung, die
Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Ag
• durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, rarpolitik und der hierzu erlassenen Durchführungsbestim
Landwirtschaft und Forsten im Internet unter mungen,
www.stmelf.bayern.de/datenschutz; • dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz
• durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, (AFIG),
Landwirtschaft und Forsten unter http://www.fueak.bay • der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV)
ern.de/impressum/index.php in der jeweils geltenden Fassung.
10.4 Veröffentlichung bei EU-Agrarfond-Maßnahmen Die Informationen hinsichtlich der Mittel aus den o. g. EU-Agrar
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel fonds werden auf einer besonderen – vom Bund und den Län
111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Par dern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt
laments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Fi für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internet
nanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Ge adresse
meinsamen Agrarpolitik (Abl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) www.agrar-fischerei-zahlungen.de
sowie der hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen ver von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und
pflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen der Länder veröffentlicht. Die Daten bleiben vom Zeitpunkt der
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäi ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich. Danach
schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen erfolgt eine Löschung der veröffentlichten Daten.
Raumes (ELER), im Folgenden zusammenfassend als EU-Ag
rarfonds bezeichnet, nachträglich im Internet zu veröffentlichen. Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internet
seite eine Website
Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Euro
päischen Union können die Daten der Begünstigten von Rech http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/beneficia
nungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäi ries/shared_de
schen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Ge eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller
meinden verarbeitet werden. Mit der Veröffentlichung der Infor Mitgliedstaaten hinweist.
mationen über die Begünstigten von Mitteln aus den EU-Agrar
10.5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
fonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Kontrolle der
Verwendung der EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken sowie Fördervoraussetzung ist, dass gegen den Antragsteller oder
die Transparenz der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in
und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen den letzten 5 Jahren keine Geldbuße von wenigstens
Agrarpolitik zu verbessern. 2.500 EUR nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch rechtskräftig verhängt wurde oder der Antrag-
Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haus
steller oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsbe
haltsjahr 2014 (Beginn: 16. Oktober 2013) an die Begünstigten
rechtigten nicht nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzar
getätigten Zahlungen aus den EU-Agrarfonds.
beitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr
Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen: als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta
a) den Namen der Begünstigten, und zwar gessätzen rechtskräftig verurteilt wurde.
- bei natürlichen Personen Vorname und Nachname;
10.6 Hinweis auf steuerrechtliche Mitteilungspflicht
- den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechts
form, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist; Nach der Mitteilungsverordnung sind staatliche Behörden in be
- den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amt stimmten Fällen dazu verpflichtet, die Finanzämter über Zahlun
lich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der gen zu informieren, die an Bürgerinnen und Bürger oder an Un
Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtsper ternehmen geleistet wurden. Diese Mitteilungs-pflicht erstreckt
sönlichkeit ist; sich dabei grundsätzlich auch auf die Zahlungen im Rahmen
des Europäischen Schulprogrammes. Von der Mitteilungspflicht
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 5ausgenommen sind nur die Zahlungen an Empfänger, die bei
Berücksichtigung sämtlicher im Kalenderjahr gewährten Zah
lungen insgesamt weniger als 1.500 EUR erhalten sowie Zah
lungen an Behörden, juristische Personen des öffentlichen
Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öf
fentlichen Rechts oder Körperschaften, die steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne des Zweiten Teils Dritter Abschnitt der Abga
benordnung verfolgen.
Soweit Ihnen eine Zuwendung gewährt wird, werden daher dem
örtlich zuständigen Finanzamt im Regelfall folgende Informatio
nen übermittelt, damit die Finanzverwaltung die Zahlungen
steuerrechtlich beurteilen kann:
• Name, Vorname (ggf. Firma) des Zahlungsempfängers, inkl.
Adresse und Geburtsdatum
• Bewilligungsbehörde, Rechtsgrund der Zahlung
• Höhe und der Tag der Zahlung
Gleiches gilt, wenn Sie bereits in den Jahren 2018 und 2019
mitteilungspflichtige Zahlungen erhalten haben. Auch diese Zu
wendungen müssen grundsätzlich den örtlich zuständigen Fi
nanzämtern – wie soeben dargestellt – nachgemeldet wer-den.
Wir weisen darauf hin, dass die steuerrechtlichen Aufzeich
nungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden
– unabhängig von der Informationsweitergabe durch die Land
wirtschafts-/Forstverwaltung – von Ihnen eigenverantwortlich zu
beachten sind.
Den Wortlaut der Mitteilungsverordnung finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/mv/MV.pdf
11. Weitere Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Menzinger Str. 54
80638 München
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Tel. 0871 9522-4200
Fax 0871 9522-4202
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 6Anlage: gelieferte Mengen können in der Lieferbestätigung als sortenreine Lieferungen bzw. Mischlieferung folgendermaßen
erfasst werden:
Beispiel einer sortenreinen Lieferung im Monat Oktober – Kinderanzahl 100; maximale Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähigem
Kind ist 4:
Lieferdatum Milch in Liter Buttermilch in Kilo Joghurt in Kilo Quark in Kilo Käse in Kilo
04.10.21 20,000
11.10.21 20,000
18.10.21 20,000
25.10.21 20,000
a) Gelieferte
Mengen ge 80,000
samt:
b) festge
legte Porti
onsgröße lt. 0,200
Förderweg
weiser:
c) Gelieferte
Portionen 400,00
pro Produkt:
d) Gelieferte Portio
400,00
nen gesamt*:
Beispiel einer Mischlieferung im Monat Oktober – Kinderanzahl 100; maximale Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähigem
Kind ist 4:
Buttermilch in
Lieferdatum Milch in Liter Joghurt in Kilo Quark in Kilo Käse in Kilo
Kilo
04.10.21 10,000 5,000 2,500
11.10.21 10,000 2,500 2,500
18.10.21 10,000 2,500 1,500
25.10.21 10,000 10,000
a) Gelieferte Men
30,000 20,000 7,500 7,500 1,500
gen gesamt:
b) festgelegte
Portionsgröße lt. 0,200 0,200 0,150 0,150 0,030
Förderwegweiser:
c) Gelieferte Por
tionen pro Pro 150,00 100,00 50,00 50,00 50,00
dukt:
d) Gelieferte Porti
400,00
onen gesamt*:
* Zur Berechnung der Anzahl der gelieferten Portionen pro Produkt (c) ist die gelieferte Gesamtmenge (a) durch die festgelegte Portionsgröße
lt. Förderwegweiser (b) zu dividieren. a / b = c
Die Anzahl der gelieferten Portionen gesamt (d) ist die Summe der Portionen der einzelnen Produkte (c), nach der zweiten Kommastelle
geschnitten.
Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 7Sie können auch lesen