Merkblatt für Lieferanten EU-Schulprogramm (ESP) Milch und Milchprodukte
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Merkblatt für Lieferanten EU-Schulprogramm (ESP) Milch und Milchprodukte Schuljahr 2021/2022 Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Bestimmungen, die Zulassung verweigert werden. Die Einhaltung der Zulassungs bei der Beantragung der Zulassung als Lieferant im Rahmen voraussetzungen wird jährlich überprüft (vgl. Nr. 10.2). des EU-Schulprogramms (ESP) und der Beantragung von Zu Mit der Zulassung wird der Antragsteller in die Liste zugelasse- wendungen im Rahmen des ESP beachtet werden müssen. ner ESP-Lieferanten eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kann er Alle erforderlichen Antragsformulare, Vertragsmuster, Merkblät mit der Einrichtung Lieferverträge abschließen und mit der Be ter sowie die Liste der zugelassenen ESP-Lieferanten stehen lieferung beginnen (vgl. Nr. 4.1). Der Abschluss eines schriftli im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernäh chen Vertrags mit der Einrichtung wird empfohlen. rung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.schulprogramm.bayern.de zur Verfügung. 2. Zuwendungsfähige Produkte Die Zuwendung im Rahmen des ESP kann für gelieferte Milch Zuständige Stelle für die Abwicklung des ESP: und Milchprodukte gewährt werden. Dabei sollen bevorzugt Staatliche Führungsakademie Trinkmilch abgegeben und Produkte aus regionaler Erzeugung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingesetzt werden. Menzinger Str. 54 Die folgende Sortimentsliste stellt eine abschließende Liste für 80638 München die Auswahl an Milch und Milchprodukten dar. Diese müssen E-Mail: komzf@fueak.bayern.de den lebensmittelrechtlichen und den EU-rechtlich Vorgaben entsprechen. Wichtiger Hinweis zur Corona-Pandemie Zuwendungsfähige Milch und Milchprodukte: • Vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens • Pasteurisierte Milch, ESL Milch, H-Milch, auch Ziegen- und in Absprache mit den Schulen/ Einrichtungen kön und/oder Schafmilch, jeweils ab Fettstufe 1,5%, auch lak nen ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder Lieferungen tosefrei stattfinden. • Reine Buttermilch, • Wir weisen darauf hin, dass der (Wieder-) Einstieg in das • Joghurt, natur, ab Fettstufe 1,5%, EU-Schulprogramm nur in enger Abstimmung zwischen • Alle Käsesorten, die in der Käseverordnung unter Anlage 1, Lieferant und Schule/ Einrichtung erfolgen soll. Buchstabe A und C aufgeführt sind. In der Kategorie Frisch • Der Einstieg in das EU-Schulprogramm ist nicht nur zu käse unter Buchstabe A ist nur Speisequark beihilfefähig. Beginn des Schuljahres, sondern auch zu jedem späte Die gelieferten Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker, ren Zeitpunkt möglich. Fett, Salz, Süßungsmitteln, Früchten und Fruchtzubereitungen, • Lieferungen an Einrichtungen, die zu dem Zeitpunkt Stabilisatoren, Gelatine, Pektine u.a. enthalten. Corona-bedingt geschlossen waren, werden nicht aner Der Link zu Anlage 1 Käseverordnung mit den zuwendungsfähi kannt. Das Gleiche gilt bei vorschulischen Einrichtungen, gen Käsesorten ist im Internet-Förderwegweiser des StMELF wenn zum Zeitpunkt der Lieferung kein Regelbetrieb, eingestellt. sondern nur Notbetreuung stattgefunden hat. Nicht zuwendungsfähig sind • Die Abrechnung solcher Lieferungen begründet einen Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug. Rohmilch, Vorzugsmilch, Sahne, Creme Fraiche, Butter, Mascarpone, Trinkjoghurt, Kefir, Fruchtjoghurt, Fruchtbutter milch, Rahmfrischkäse, Doppelrahmfrischkäse, Kräuterfrisch 1. Zulassung als Lieferant im ESP käse, Schichtkäse, Freie Käsesorten, Käsezubereitungen, Jeder als Lebensmittelunternehmer registrierte Betrieb kann ei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen, Parmesan, Rei nen Antrag auf Zulassung als Lieferant im ESP stellen. bekäse und alle Milchprodukte, denen Zucker, Salz, Fett und / Vorab benötigt er dazu eine landwirtschaftliche Betriebsnum oder Süßungsmittel zugesetzt sind, sowie weitere vergleich mer. Diese erteilt das jeweils für ihn zuständige Amt für Ernäh- bare Milchprodukte. rung, Landwirtschaft und Forsten Unter www.schulprogramm.bayern.de steht hierzu das Formu 3. Antragsteller, teilnehmende Einrichtungen und lar „Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer“ zur Verfü berücksichtigungsfähige Kinder, Meldeblatt gung. 3.1 Antragsteller Bevor der Antrag auf Zulassung bei der FüAk eingereicht wird, Die Zuwendung wird vom zugelassenen Lieferanten beantragt. muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde auf dem An- tragsformular bestätigen, dass der Antragsteller gemäß Artikel 6 3.2 Teilnehmende Einrichtungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als Lebensmittelunterneh- Es können grundsätzlich alle Kindergärten und Häuser für mer registriert ist. Zudem muss sie erklären, ob der Antragstel- Kinder sowie alle Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und ler in den letzten 24 Monaten gegen das geltende Lebensmittel Förderschulen in Bayern am ESP teilnehmen. recht verstoßen hat. Bei ausreichender Verfügbarkeit von Fördermitteln können Die Zulassung als ESP-Lieferant erfolgt durch die FüAk. Wenn in besonders begründeten Fällen auch höhere Jahrgangsstufen Verstöße gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben in der von Förder- und Mittelschulen am ESP teilnehmen. Vergangenheit vorliegen, kann in Abhängigkeit von der Schwere, Dauer und Häufigkeit der festgestellten Verstöße die Voraussetzung ist, dass Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 1
• es sich um eine Schule mit einem hohen Anteil an Schülern Die zuwendungsfähige Portionsgröße je berücksichtigungsfähi mit höherer Bedürftigkeit handelt, ges Kind ist ebenfalls dort veröffentlicht. Maßgeblich ist die • der hohe Anteil durch eine Bestätigung der zuständigen Menge der angelieferten Ware. Aktuell entspricht eine Portion Schulaufsichtsbehörde nachgewiesen ist und wahlweise 200 ml Milch, 200 g Buttermilch, 150 g Jo • ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der FüAk ge ghurt/Quark oder 30 g Käse. Eine Mischung unter den Produkt stellt und von dieser genehmigt wird (Antrag unter gruppen ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Porti www.schulprogramm.bayern.de verfügbar). Die Ausnahme onsanzahl pro Kind je Lieferperiode (Monat oder Quartal) nicht genehmigung gilt für ein Schuljahr. Sie muss für jedes überschritten wird. Schuljahr neu beantragt werden. Erfassungsmöglichkeiten in der Lieferbestätigung (vgl. An lage S. 6) 3.3 Von der Teilnahme ausgenommene Einrichtungen Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Mit 4.4 Lieferungen während der Schulferien tagsbetreuungen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, Lieferungen während der Schulferien sind grundsätzlich nicht sowie nicht regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z. B. Schul zulässig. Bei teilnahmeberechtigten vorschulischen Einrich tungen ist mit Ausnahme des Monats August auch eine Liefe landheime oder Krankenhausschulen. rung in den Schulferien zulässig. 3.4 Berücksichtigungsfähige Kinder 4.5 Lieferung ökologischer Produkte Berücksichtigungsfähige Kinder sind Milch- und Milchprodukte aus ökologischer Erzeugung müssen • in Kindergärten und Häusern für Kinder die Anzahl der Kin auf dem Lieferschein als Bio-Ware aufgeführt sein. der bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2021 in Zusätzlich müssen Lieferanten, die Milch- und Milchprodukte der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2021/2022 regis aus ökologischer Erzeugung liefern, grundsätzlich gemäß Arti triert sind bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 kel 28 der Verordnung (EG) Nr. 834/2008 (EG-Öko-Verord Jahre alt sind. Vorschulkinder, die im September 2021 in nung) zertifiziert sein. die Schule wechseln, werden nicht mitgezählt. Bei zertifizierten Unternehmen erfolgt der Nachweis durch die • in Grund- und Förderschulen die Anzahl der Schülerinnen Vorlage des Öko-Zertifikats (Artikel-29-Bescheinigung). Das und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. Öko-Zertifikat ist spätestens mit dem ersten Antrag auf Zuwen August 2021 in der Schule für das Schuljahr 2021/2022 re dung der FüAk vorzulegen. gistriert bzw. angemeldet sind. Unternehmen, die keine kontrollpflichtigen Tätigkeiten ausüben • in Förder- und Mittelschulen die am 1. August 2021 ange und Bio-Produkte nur an den Endverbraucher liefern, sind nach meldeten bzw. registrierten Schülerinnen und Schüler höhe dem Öko-Landbaugesetz von der Kontrollpflicht befreit („privile rer Jahrgangsstufen, sofern für diese eine Ausnahmege gierter Einzelhandel“). Diese Lieferanten müssen die Erklärung nehmigung der FüAk vorliegt. über die Befreiung von der Kontrollpflicht gemäß § 3 Abs. 2 3.5 Meldeblatt für Einrichtungen Öko-Landbaugesetz spätestens mit dem ersten Antrag auf Zu Die teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, ihrem ESP- wendung der FüAk vorlegen. Lieferanten die zutreffende Zahl der berücksichtigungsfähigen Zu den kontrollpflichtigen Tätigkeiten zählen unter anderem Kinder mitzuteilen (vgl. Nr. 3.4). Dies geschieht über das offizi das Umpacken, Umverpacken, Verpacken, Etikettieren, Por elle Meldeblatt (unter www.schulprogramm.bayern.de verfüg tionieren, das Erstellen von Abo-Kisten, die Vermarktung bar). über einen Onlineshop, das Anbieten von ökologischem Ge bäck, ökologischen Speisen und Getränken in der Gastronomie Einrichtungen, die unterschiedliche Lieferanten für Obst und oder wenn lose und unverpackte Erzeugnisse des ökologischen Gemüse sowie Milch und Milchprodukte haben, müssen dem Landbaus vermarktet und eigenständig mit einem Bio-Hinweis Obst- bzw. Milchlieferanten dieselbe Zahl der berücksichti versehen werden. gungsfähigen Kinder melden. Auch wenn an einem Programm teil weniger Kinder teilnehmen oder die Einrichtung weniger be Wichtig: stellt. Ein Umpacken der Ware von Großmarktsteigen in „Schul- oder Die berücksichtigungsfähige Kinderzahl ist eine subventionser Klassenkisten“ ist bereits eine kontrollpflichtige Tätigkeit, die hebliche Angabe (vgl. Nr. 9) und muss bei Überprüfungen eine Befreiung von der Kontrollpflicht gemäß § 3 Abs. 2 Öko- nachweisbar sein. Landbaugesetz ausschließt. 4. Milchlieferungen Nur wenn Öko-Ware originalverpackt (Fertigverpackung) vom Großhändler an die Einrichtung weitergeben wird, 4.1 Beginn der Lieferungen liegt kein Umverpackungsvorgang vor. Daher wird grund Mit der Zulassung wird der Antragsteller in die Liste zugelasse sätzlich empfohlen, sich zertifizieren zu lassen und dazu ei ner ESP-Lieferanten eingetragen. Eine aktuelle Liste der zuge nen Kontrollvertrag mit einer in Bayern zugelassenen Kon lassenen ESP-Lieferanten mit den jeweiligen Kontaktdaten ist trollstelle abzuschließen. Dies eröffnet außerdem auch unter www.schulprogramm.bayern.de veröffentlicht. Der Ab mehr Möglichkeiten der Portionierung oder Etikettierung im schluss eines schriftlichen Vertrags mit der Einrichtung wird Ladengeschäft. empfohlen. Ein Muster-Liefervertrag steht ebenfalls online zur Verfügung. Liste der in Bayern tätigen Öko-Kontrollstellen: www.lfl.bay ern.de/iem/oekolandbau/067142 4.2 Lieferantenwechsel Ein Wechsel des Lieferanten ist nur schulquartalsweise mög Infos zur „Öko-Zertifizierung“: www.lfl.bayern.de/iem/oeko landbau/032522 lich. 4.3 Lieferhäufigkeit, Portionsgröße und zuwendungsfä Wichtig: hige Menge Liefert ein Lieferant, welcher der Kontrollpflicht unterliegt, ohne Vorlage eines Öko-Zertifikats Bio-Ware (z.B. Gültigkeit des Zer Die Lieferhäufigkeit orientiert sich an einer schulwöchentlichen tifikats ist abgelaufen) bzw. ein nicht der Kontrollpflicht unterlie Lieferung und ist unter www.schulprogramm.bayern.de veröf gender Lieferant Bio-Ware ohne gültige Erklärung über die Be fentlicht freiung von der Kontrollpflicht, so müssen diese Lieferungen Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 2
zuwendungsrechtlich wie konventionelle Lieferungen behandelt Vierteljährliche Antragstellung werden. Eine stichprobenartige Überprüfung, ob Lieferanten mit abgege Schul- Lieferperiode Antragsfrist bener Erklärung „Befreiung von der Kontrollpflicht“ kontroll quartal pflichtige Tätigkeiten ausüben, erfolgt durch entsprechendes 1. November – I August, September, Oktober Kontrollpersonal (vgl. Nr. 7). 31. Januar Wenn bei der Kontrolle festgestellt wird, dass der Lieferant ent November, Dezember, 1.Februar – gegen der abgegebenen Erklärung „Befreiung von der Kontroll II Januar 30. April pflicht“ kontrollpflichtige Tätigkeiten ausübt und somit Kraft Ge setz der Zertifizierungspflicht unterliegt, hat dies folgende Kon 1. Mai – III Februar, März, April sequenzen: 31. Juli • Rückforderung aller für das Schuljahr gezahlten Zuwendun 1. August – gen, da ein vorsätzlicher Verstoß vorliegt IV Mai, Juni, Juli 31. Oktober • Prüfung, ob ein Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug ausgeschlossen werden kann. Wenn der Anfangsverdacht Monatliche Antragstellung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Verwaltung ver pflichtet, den Fall zur weiteren Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Schul Liefer- Antragsfrist • Bußgeldverfahren oder Strafverfahren nach Öko-Landbau quartal periode gesetz (§12, §13) August Keine Lieferung möglich 4.6 Nachweis der Lieferungen Lieferschein I September 01. Oktober – 31. Dezember Der Lieferant übergibt der Einrichtung einen Lieferschein für Oktober 01. November – 31. Januar jede Lieferung. Auf dem Lieferschein müssen die gelieferten Produkte mit Mengenangabe in Kilogramm bzw. Liter und bei November 01. Dezember – 28./29. Februar Lieferung von ökologischer Ware die Bezeichnung „Bio“ zwin gend angegeben sein. II Dezember 01. Januar – 31. März Je ein Exemplar des Lieferscheins verbleibt bei der Einrichtung bzw. dem Lieferanten und ist für Kontrollen vorzuhalten. Januar 01. Februar – 30. April Lieferbestätigung Februar 01. März – 31. Mai Für die Beantragung der Zuwendung erfasst der Lieferant sämt liche Lieferungen der Lieferperiode in der Lieferbestätigung. III März 01. April – 30. Juni Auf dieser unterzeichnen Einrichtung und Lieferant und bestäti gen somit die Richtigkeit der Angaben. Die vollständig ausge April 01. Mai – 31. Juli füllten und unterschriebenen Lieferbestätigungen sind als Anla gen dem Antrag beizufügen. Mai 01. Juni – 31. August 5. Höhe der Zuwendung IV Juni 01. Juli – 30. September 5.1 Zuwendungsfähige Menge je Kind und Lieferperiode Juli 01. August – 31. Oktober Die Zuwendung wird begrenzt durch die festgelegte maximale zuwendungsfähige Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähi Lieferungen für den Monat August sind nicht zuwendungsfä gem Kind und Lieferperiode. Die zuwendungsfähige Portions hig. anzahl je Kind und Lieferperiode wird unter www.schulpro Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn er vollständig vorliegt. gramm.bayern.de veröffentlicht. Der Antrag ist vollständig, wenn er die unter Nr. 6.4 genannten 5.2 Festgesetzte Portionspauschale Antragsbestandteile enthält. Vom StMELF wird pro definierte zuwendungsfähige Portion ein bayernweit einheitlicher Pauschalbetrag festgelegt. Dieser wird Ein Zusammenfassen mehrerer Monate innerhalb einer Liefer in regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls bestätigung ist bei monatlicher Abrechnung nicht zulässig. angepasst. Die aktuell gültige Portionspauschale ist unter 6.2 Kürzung bei Überschreitung der Antragsfrist www.schulprogramm.bayern.de veröffentlicht. Der Antrag auf Zuwendung muss innerhalb von drei Monaten 5.3 Berechnung der Zuwendung nach Ablauf der Lieferperiode, auf den sich der Antrag bezieht, Die zu gewährende Zuwendung berechnet sich aus der Anzahl bei der FüAk eingereicht werden. der berücksichtigungsfähigen Kinder zum Stichtag, der festge Bei einer Überschreitung der Antragsfrist wird die Zuwendung setzten Portionspauschale und der gelieferten Portionsanzahl, wie folgt gekürzt: sofern die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl je Kind und Lieferperiode nicht überschritten wird. • Fristüberschreitung 1 bis 30 Kalendertagen um 5 %, • Fristüberschreitung 31 bis 60 Kalendertagen um 10 %. 6. Beantragung der Zuwendung Bei einer darüberhinausgehenden Fristüberschreitung wird die 6.1 Antragsfristen Zuwendung für jeden weiteren Kalendertag um 1% des verblei Die Zuwendung kann pro Schulquartal oder monatlich bean benden Restbetrags (90 % des zuwendungsfähigen Betrags) tragt werden. gekürzt. Ein Wechsel des Abrechnungsintervalls (monatlich / quartals weise) ist nur zu Beginn eines Schulquartals möglich. Die Ent scheidung ist jeweils für das ganze Schulquartal bindend. Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 3
Wichtig: 9. Subventionsbetrug und subventionserhebliche Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten und Kürzungen Angaben aufgrund einer verspäteten Antragstellung zu vermeiden, wird Der Subventionsbetrug ist gemäß § 264 Strafgesetzbuch dringend angeraten, den Antrag auf Zuwendung möglichst um (StGB) strafbar. Wegen Subventionsbetrug wird u. a. bestraft, gehend nach Ende der jeweiligen Lieferperiode zu stellen und wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder un nicht erst kurz vor dem Ende der Antragsfrist. vollständige, für ihn vorteilhafte Angaben macht oder den Sub ventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Un 6.3 Angaben zum Antragsteller kenntnis lässt. Wenn sich die Adresse oder die Bankverbindung seit der Zulas Subventionserheblich im Sinne von Art. 1 Bayerisches Straf sung als ESP-Lieferant bzw. seit dem letzten Antrag auf Zu rechtsausführungsgesetz sind alle Angaben im Sammelantrag wendung geändert hat, ist dies vom Lieferanten vor Antrag auf Zuwendung einschließlich der erforderlichen Anlagen mit stellung dem für ihn zuständigen Amt für Ernährung, Landwirt Ausnahme der Angaben zu E-Mail, Telefon, Mobiltelefon und schaft und Forsten und der FüAk schriftlich mitzuteilen. Fax. 6.4 Antragsbestandteile Die Landwirtschaftsverwaltung ist verpflichtet, Tatsachen, die den Verdacht eines Subventionsbetrugs begründen, den Straf Der Antrag besteht aus dem Sammelantrag auf Zuwendung verfolgungsbehörden mitzuteilen. und zusätzlich einer Anlage für jede belieferte Einrichtung (Lieferbestätigung). 10. Sonstige Hinweise Der Lieferant dokumentiert auf der Lieferbestätigung das jewei lige Datum der Lieferungen und die gelieferte Menge des jewei 10.1 Rechtliche Grundlagen ligen Produkts in Kilogramm bzw. Liter. • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parla Die Lieferbestätigung fasst alle Lieferscheine der Lieferperiode ments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zusammen. Die Lieferscheine über die einzelnen Lieferungen • Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parla müssen daher nicht eingereicht werden, sind aber beim Liefe ments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ranten sowie bei der Einrichtung für Vor-Ort-Kontrollen entspre • die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. De chend der unter Nr. 7 geregelten Aufbewahrungsfrist aufzube zember 2013 wahren. • Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen 7. Kontrollen und Aufbewahrungsfristen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Die für das ESP relevanten Unterlagen sind mindestens sechs • Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom Jahre nach Ablauf des Schuljahres für Prüfungen aufzubewah 3. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. ren. Die Bewilligungsbehörde (FüAk), das StMELF einschließ 1308/2013 lich seiner nachgeordneten Behörden, der Bayerische Oberste • Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften Rechnungshof und die Prüfungsorgane der Europäischen über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch Union haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewäh (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz rung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und (LwErzgSchulproG) durch Einsichtnahme in Bücher oder sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. • Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse Nachträgliche Buchprüfungen gemäß VO (EU) Nr. 1306/2013 (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahme können auch Prüfungen bei Dritten beinhalten. verordnung – LwErzgSchulproTeilnV), 8. Rückforderungen und Sanktionen • Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisa tionen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz) Wird im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, dass eine Zu in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 wendung ganz oder teilweise zu Unrecht gewährt wurde, (BGBl. I S. 1847) kann dies zu Rückforderungen und weitergehenden Sankti • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rah onen führen. men des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgeset Kommt ein Antragsteller seinen Verpflichtungen im Rahmen zes (LwErzgSchulproG) des ESP nicht nach, zahlt er zusätzlich zur Wiedereinziehung in der jeweils gültigen Fassung. der rechtsgrundlos gezahlten Beträge eine Verwaltungssank tion in Höhe der Differenz zwischen dem ursprünglich gezahlten 10.2 Datenschutzrechtliche Einwilligung Betrag und dem Betrag, auf den der Antragsteller Anspruch hat. Mit dem Antrag auf Zuwendung stimmt der Antragsteller zu, dass die FüAk Auskünfte über die Registrierung als Lebensmit Verstöße gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben können telunternehmer und über Verstöße gegen das Lebensmittel ebenfalls zu einer Rückforderung bereits gezahlter Beträge so recht bei den zuständigen Behörden einholen kann. Die Zustim wie zu einer Aussetzung bzw. zu einem Entzug der Zulassung mung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ohne als ESP-Lieferant führen. diese Zustimmung ist der Antragsteller verpflichtet, eine Bestäti Vom Prüfdienst festgestellte Fehler im Rahmen der Vor-Ort- gung über die Einhaltung des Lebensmittelrechts und die Re Kontrolle werden monetär bewertet. Soweit beim Antragsteller gistrierung als Lebensmittelunternehmer jährlich bis zum 30.09. keine Vollprüfung durchgeführt worden ist, wird die ermittelte der FüAk vorzulegen. Andernfalls kann die Zulassung als ESP- monetäre Abweichung in Relation zum Wert der gezogenen Lieferant ausgesetzt oder entzogen werden. Stichprobe gesetzt und auf den notwendigen Rückforderungs betrag hochgerechnet. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die 10.3 DatenschutzDie mit dem Antrag einschl. Anlagen erho beanstandete Lieferperiode durch einen unabhängigen Dritten benen Daten werden zur Feststellung der Förderberechti vollständig überprüfen zu lassen, um den tatsächlichen monetä gung und Förderhöhe benötigt und auf einem Server des ren Fehler festzustellen. IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern ge speichert, welches durch das Landesamt für Digitalisie rung, Breitband und Vermessung betrieben wird. Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 4
Sie werden für die Abwicklung des Antrags, für entsprechende b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetra Kontrollen und für den Abgleich mit entsprechenden Angaben gen ist, sowie die Postleitzahl bzw. Teil der Postleitzahl, der zu anderen Fördermaßnahmen sowie für die Überwachung der für die betreffende Gemeinde steht; Mittelauszahlung und zur Erstellung des Agrarberichts sowie c) für jede aus den EU-Agrarfonds finanzierte Maßnahme die sonstiger vorgeschriebener Berichte benötigt und dazu vom Beträge der Zahlungen, die der Begünstigte in dem betref Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft fenden Haushaltsjahr erhalten hat; und Forsten sowie den für die Förderabwicklung zuständigen d) jeweils Beschreibung von Art und Ziel der aus den EU-Ag nachgeordneten Behörden verarbeitet. rarfonds finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt wer Die Daten werden an das Bundesministerium für Ernährung den. und Landwirtschaft im Rahmen verschiedener Berichtspflichten weitergegeben. Die zu veröffentlichenden Beträge für die aus dem ELER finan zierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öf Zur Auszahlung der Zuwendung werden Daten an die Staats fentlichen Zahlungen (Beitrag der Europäischen Union und des oberkasse Bayern in Landshut übermittelt. nationalen Beitrags). Für die personenbezogenen Daten bleiben die VO (EU) Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind ge 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mäß Artikel 112 der VO (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei Gesamtbeihilfebetrag aus den EU-Agrarfonds den Schwellen tung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und wert in Höhe von bis zu 1.250 EUR nicht übersteigt. In diesem zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Abl. L 119/1 vom Fall erfolgt eine anonymisierte Veröffentlichung der Daten des 04.05.2016 und L 314/72 vom 22.11.2016) in der jeweils gülti Begünstigten. gen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Verpflichtung der des Bundes und der Länder unberührt. Mitgliedstaaten nach Sie erhalten Informationen zum Datenschutz betreffend die Ver • der VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und des Rates vom 17.12.2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Ag • durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, rarpolitik und der hierzu erlassenen Durchführungsbestim Landwirtschaft und Forsten im Internet unter mungen, www.stmelf.bayern.de/datenschutz; • dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz • durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, (AFIG), Landwirtschaft und Forsten unter http://www.fueak.bay • der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV) ern.de/impressum/index.php in der jeweils geltenden Fassung. 10.4 Veröffentlichung bei EU-Agrarfond-Maßnahmen Die Informationen hinsichtlich der Mittel aus den o. g. EU-Agrar Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel fonds werden auf einer besonderen – vom Bund und den Län 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Par dern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt laments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Fi für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internet nanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Ge adresse meinsamen Agrarpolitik (Abl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) www.agrar-fischerei-zahlungen.de sowie der hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen ver von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und pflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen der Länder veröffentlicht. Die Daten bleiben vom Zeitpunkt der Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäi ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich. Danach schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen erfolgt eine Löschung der veröffentlichten Daten. Raumes (ELER), im Folgenden zusammenfassend als EU-Ag rarfonds bezeichnet, nachträglich im Internet zu veröffentlichen. Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internet seite eine Website Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Euro päischen Union können die Daten der Begünstigten von Rech http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/beneficia nungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäi ries/shared_de schen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Ge eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller meinden verarbeitet werden. Mit der Veröffentlichung der Infor Mitgliedstaaten hinweist. mationen über die Begünstigten von Mitteln aus den EU-Agrar 10.5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Kontrolle der Verwendung der EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken sowie Fördervoraussetzung ist, dass gegen den Antragsteller oder die Transparenz der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen den letzten 5 Jahren keine Geldbuße von wenigstens Agrarpolitik zu verbessern. 2.500 EUR nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch rechtskräftig verhängt wurde oder der Antrag- Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haus steller oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsbe haltsjahr 2014 (Beginn: 16. Oktober 2013) an die Begünstigten rechtigten nicht nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzar getätigten Zahlungen aus den EU-Agrarfonds. beitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr Die Veröffentlichung enthält folgende Informationen: als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Ta a) den Namen der Begünstigten, und zwar gessätzen rechtskräftig verurteilt wurde. - bei natürlichen Personen Vorname und Nachname; 10.6 Hinweis auf steuerrechtliche Mitteilungspflicht - den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechts form, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist; Nach der Mitteilungsverordnung sind staatliche Behörden in be - den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amt stimmten Fällen dazu verpflichtet, die Finanzämter über Zahlun lich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der gen zu informieren, die an Bürgerinnen und Bürger oder an Un Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtsper ternehmen geleistet wurden. Diese Mitteilungs-pflicht erstreckt sönlichkeit ist; sich dabei grundsätzlich auch auf die Zahlungen im Rahmen des Europäischen Schulprogrammes. Von der Mitteilungspflicht Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 5
ausgenommen sind nur die Zahlungen an Empfänger, die bei Berücksichtigung sämtlicher im Kalenderjahr gewährten Zah lungen insgesamt weniger als 1.500 EUR erhalten sowie Zah lungen an Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öf fentlichen Rechts oder Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Zweiten Teils Dritter Abschnitt der Abga benordnung verfolgen. Soweit Ihnen eine Zuwendung gewährt wird, werden daher dem örtlich zuständigen Finanzamt im Regelfall folgende Informatio nen übermittelt, damit die Finanzverwaltung die Zahlungen steuerrechtlich beurteilen kann: • Name, Vorname (ggf. Firma) des Zahlungsempfängers, inkl. Adresse und Geburtsdatum • Bewilligungsbehörde, Rechtsgrund der Zahlung • Höhe und der Tag der Zahlung Gleiches gilt, wenn Sie bereits in den Jahren 2018 und 2019 mitteilungspflichtige Zahlungen erhalten haben. Auch diese Zu wendungen müssen grundsätzlich den örtlich zuständigen Fi nanzämtern – wie soeben dargestellt – nachgemeldet wer-den. Wir weisen darauf hin, dass die steuerrechtlichen Aufzeich nungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden – unabhängig von der Informationsweitergabe durch die Land wirtschafts-/Forstverwaltung – von Ihnen eigenverantwortlich zu beachten sind. Den Wortlaut der Mitteilungsverordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/mv/MV.pdf 11. Weitere Informationen Bei Fragen wenden Sie sich an: Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Menzinger Str. 54 80638 München E-Mail: komzf@fueak.bayern.de Tel. 0871 9522-4200 Fax 0871 9522-4202 Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 6
Anlage: gelieferte Mengen können in der Lieferbestätigung als sortenreine Lieferungen bzw. Mischlieferung folgendermaßen erfasst werden: Beispiel einer sortenreinen Lieferung im Monat Oktober – Kinderanzahl 100; maximale Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähigem Kind ist 4: Lieferdatum Milch in Liter Buttermilch in Kilo Joghurt in Kilo Quark in Kilo Käse in Kilo 04.10.21 20,000 11.10.21 20,000 18.10.21 20,000 25.10.21 20,000 a) Gelieferte Mengen ge 80,000 samt: b) festge legte Porti onsgröße lt. 0,200 Förderweg weiser: c) Gelieferte Portionen 400,00 pro Produkt: d) Gelieferte Portio 400,00 nen gesamt*: Beispiel einer Mischlieferung im Monat Oktober – Kinderanzahl 100; maximale Portionsanzahl pro berücksichtigungsfähigem Kind ist 4: Buttermilch in Lieferdatum Milch in Liter Joghurt in Kilo Quark in Kilo Käse in Kilo Kilo 04.10.21 10,000 5,000 2,500 11.10.21 10,000 2,500 2,500 18.10.21 10,000 2,500 1,500 25.10.21 10,000 10,000 a) Gelieferte Men 30,000 20,000 7,500 7,500 1,500 gen gesamt: b) festgelegte Portionsgröße lt. 0,200 0,200 0,150 0,150 0,030 Förderwegweiser: c) Gelieferte Por tionen pro Pro 150,00 100,00 50,00 50,00 50,00 dukt: d) Gelieferte Porti 400,00 onen gesamt*: * Zur Berechnung der Anzahl der gelieferten Portionen pro Produkt (c) ist die gelieferte Gesamtmenge (a) durch die festgelegte Portionsgröße lt. Förderwegweiser (b) zu dividieren. a / b = c Die Anzahl der gelieferten Portionen gesamt (d) ist die Summe der Portionen der einzelnen Produkte (c), nach der zweiten Kommastelle geschnitten. Stand: Juli 2021 www.schulprogramm.bayern.de 7
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