Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen

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Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
post vom bürgermeister
                                                                               Pamhagen, Ausgabe 55, Juli 2021

Gemeinseme Ferienbetreuung                                                                             An einen Haushalt

Verlegung Ästesammelplatz              Gemeinderatssitzung                   Ragweed Bekämpfung
Ein größerer Bereich für das Sammeln   Ein Bericht zur Gemeinderatssitzung   Neues Gessetz und Tipps
von Ästen und Grünschnitt              vom 27.07.2021                        ab Seite 10
Seite 3                                ab Seite 4
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                          Vorwort | 2

                         SEHR GEEHRTE PAMHAGENERINNEN!
                         SEHR GEEHRTE PAMHAGENER!
                         LIEBE JUGEND!

                           Ferienzeit ist als eine der schönsten Zeiten des Jahres be-
                         kannt. Insbesondere nach den lang anhaltenden Einschrän-
                         kungen, die uns Covid-19 brachten.

                            Gemeinsam zu feiern, Ausflüge zu unternehmen, in den
                         Urlaub zu fahren oder einfach auch Mal gemeinsam das
                         "Nichts tun" geniessen. Diese Momente werden besonders in
                         diesem Jahr von Vielen sehr intensiv erlebt.

                           Viele Kinder unserer Gemeinde nehmen deshalb auch die
                         angebotene Ferienbetreuung im Kindergarten und für die
                         Volksschüler in Anspruch. Erstmalig wurde die Betreuung der
                         Volksschulkinder mit unserer Nachbargemeinde Wallern i.
                         Bgld. erstmals organisiert. Zwischen 11 und 17 Kindern (pro
                         Woche) aus beiden Gemeinden nutzten das abwechslungsrei-
                         che Programm, welches von dem Verein Kinderfreunde Bur-
                         genland gestaltet wurde.

                           Wenn Sie einen kurzen erholsamenen Moment genießen
                         wollen, nutzen Sie doch die neu gestaltete "Genussinsel"
                         (beim Friedhof ). Die Genussinsel ist eine von vielen Stationen
                         unseres NaturGenussErlebnis Pfades in und um Pamhagen.

                            In drei neuen Hochbeeten können Obst, Gemüse und
                         Kräuter genüsslich beobachtet und genascht werden. In den
                         nächsten Wochen wird zusätzlich ein Trinkwasserbrunnen
                         installiert um Einheimischen und Touristen die Möglichkit
                         einer kostenlosen Erfrischung mit reinem Trinkwasser zu bie-
                         ten.

                            Ich wünsche uns allen eine schöne und erholsame Urlaubs-
                         zeit mit vielen schönen und glücklichen Momenten.

                           Bleiben Sie gesund!
                           Mit freundlichen Grüßen

                                               Bürgermeister Josef Tschida
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3 | Ästesammelplatz                                                                    Ausgabe 54 | Juli 2021

Verlegung Ästesammelplatz
Ankündigung
Der derzeitige Standort des Sammelplatzes für Äste und Grünschnitt entspricht in der Größe und
Lage nicht den zeitgemäßen Anforderungen.

Mitte August 2021 wird der derzeitge Ästesammel-
platz geschlossen. Zukünftig sollen die Materialen
auf einem gepachteten Grundstück im Bereich
der sogenannten "Strohtristen"gelagert werden.
Der einstimmige Beschluss des Pachtvertrages in
der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
macht die Verlegung möglich.

Bis auf ein paar vereinzelte Vorfälle wurde in der jüngeren Vergangenheit ein Großteil der
Materialien korrekt entsorgt. Deswegen haben wir entschieden, dass der neue Platz vorerst
nicht eingezäunt wird und der Bevölkerung jederzeit zur Verfügung steht.

Ich bitte Sie auch zukünftig sich an die Regeln der Entsorgung zu halten. Denn es sind nicht
nur die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, welche die Gemeinde durch falsche Entsor-
gung von Materalien (z.B. Bauschutt, Plastik) zu tragen hat. Bei unsachgemäßer Ablagerung
wird auch die Natur in Mitleidenschaft gezogen. Wir wollen doch alle gemeinsam auf unser
Land achten, denn es ist ein wichtiges Gut welches wir unseren Kindern weitervererben.

Das Eröffnungsdatum sowie genaue Information was und wo entsorgt werden darf, folgen in
einem gesonderten Informationsblatt (Postwurfsendung) mitte August.

Neugestaltung "Genussinsel"
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                                  Gemeinderartssitzung| 4

           Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
           Berichterstattung
           Am 27. Juli 2021 fand um 20:00 Uhr in der Pausenhalle der Mittelschule Pamhagen, Schul-
           gasse 2, Pamhagen, eine Sitzung des Gemeinderates statt.

           TO 1) Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021
           TO 1) a) öffentliche Verhandlungsschrift
           Die öffentliche Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 wurde mit den
           Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ mehrheitlich zum Beschluss erhoben.

           TO 1) b) gesonderte (nicht öffentliche) Verhandlungsschrift
           Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet nicht öffentliche Informationen. Aus diesem Grund
           musste dieser gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung nicht öffentlich behandelt werden.

           TO 2) Ansuchen um Verkauf eines Hausplatzes
           TO 2) a) Hausplatz GstNr. 4653/26, Kapellensiedlung 41 – Antonczyk Yasmine, Wien
           Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, dem Antrag von An-
           tonczyk Yasmine, Wien, um Verkauf des Grundstückes Kapellensiedlung 41, GstNr. 4653/26,
           KG Pamhagen, nicht stattzugeben.

           TO 2) b) Hausplatz GstNr. 4653/26, Kapellensiedlung 41 – Pokrocz Csaba, Oberloisdorf
           Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, dem Antrag von
           Pokrocz Csaba, Oberloisdorf, um Verkauf des Grundstückes Kapellensiedlung 41, GstNr.
           4653/26, KG Pamhagen, nicht stattzugeben.

           TO 3) Auflassung des öffentlichen Horts der Gemeinde Pamhagen per 31.08.2021
           Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, den öffentlichen
           Hort der Gemeinde Pamhagen per 31.08.2021 aufzulassen.

           TO 4) Installierung einer ganztätigen Schulform mit getrennter Abfolge (schulischen Tages-
           betreuung) ab dem Schuljahr 2021/22
           Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen eine ganztägige Schul-
           form mit getrennter Abfolge (schulischer Tagesbetreuung) ab dem Schuljahr 2021/22 zu ins-
           tallieren.

           Hinweis:
           In unserer E-Mittelschule hat sich das System der schulischen Tagesbetreuung seit vielen Jah-
           ren gut bewährt. Auch die zuständige Direktorinnen haben sich für einen Systemwechsel
           ausgesprochen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat entschieden, die Form der Nach-
           mittagsbereuung in der Volksschule von einem Hort in eine Tagesbetreuung (oder Tagesheim-
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
5| Gemeinderatssitzung                                                               Ausgabe 54 | Juli 2021

Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
Berichterstattung Fortsetzung
schule ) zu ändern. Die weiteren Details zu dieser Betreuung werden in der nächsten Ge-
meinderatssitzung beschlossen. Für die Kinder bzw. deren Eltern wird sich aber grundsätzlich
nicht viel ändern. Die wichtigste Änderung ist, dass zukünftig auch Lehrer die Betreuung der
Kinder teilweise mit übernehmen.

TO 5) Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pamhagen und der Republik Österreich (Bund),
vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, vertreten durch die Landespolizeidirek-
tion Burgenland in Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 84 bezüglich der Polizei-
inspektion Pamhagen im Gemeindezentrum Pamhagen
Der Gemeinderat hat einstimmig den vorgelegten Mietvertrag zum Beschluss erhoben. Da-
rin vereinbart wurde unter anderem ein Gesamtmietzins (für Unterkunftsräume und KFZ-
Stellplätze) in Höhe von Euro 4.609,57 pro Monat (Gemeinde ist unecht steuerbefreit). Die
Betriebskosten werden gesondert abgerechnet.

Zusätzlich konnte vereinbart werden, dass beide Vertragsparteien auf die Ausübung des or-
dentlichen Kündigungsrechts auf die Dauer von 10 Jahren verzichten. Somit ist die Bindung
der Polizeiinspektion für die nächste Jahre an Pamhagen gesichert.

TO 6) Pachtvertrag über das Grundstück Nr. 3671/91, KG Pamhagen, zwischen der Ge-
meinde Pamhagen und Marianne Kostner, Wien
Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen das Grundstück Nr.
3671/91, KG Pamhagen zu pachten und den vorgelegten Pachtvertrag zum Beschluss erho-
ben. Frau Kostner erhält Euro 500,- Pacht pro Jahr.

Hinweis:
Auf diesem Grundstück wird der neue Äste- und Grünschnittsammel installiert. Nähere Infor-
mationen hierzu finden Sie auf Seite 3.

TO 7) Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Pamhagen und Römisch-katholische Pfarr-
pfründe in Pamhagen betreffend das Trennstück 1 des Grundstücks Nr. 1235/1
Im März 2019 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst eine Teilfläche des Grund-
stückes Nr. 1235/1 zu erwerben damit die Straße Sportplatzgasse Hintaus auf der gesamten
Länge eine Breite von 6,5 Metern erhält. Nun hat der Gemeinderat den dazugehörigen Kauf-
vertrag einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Gemeinde erwirbt somit 149 m² mit einem
Kaufpreis von Euro 7,-/m². Sämtliche Nebenkosten trägt die Gemeinde.
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                                Gemeinderartssitzung| 6

           Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
           Berichterstattung Fortsetzung
           TO 8) Kaufvertrag und Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pamhagen und Römisch-
           katholische Pfarrpfründe in Pamhagen betreffend des neuen Grundstücks Nr. 560/4
           Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat mit den Stimmen der Gemeinderatsfraktionen
           ÖVP und SPÖ mehrheitlich den vorgelegten Kaufvertrag sowie die Vereinbarung zwischen
           der Gemeinde und Römisch-katholische Pfarpfründe zum Beschluss erhoben.

           Die Gemeinde erwirbt somit 500 m² vom sogenannten "Pfarrerhof" um Parkplätze errichten
           zu können. Der Kaufpreis wurde mit Euro 15.570,- Euro festgelegt. Zusätzlich zu den Neben-
           gebühren (Teilungsplan, Rechtsanwaltskosten, Eintragungsgebühren, usw.) haben die Vertre-
           ter der Pfarrpfründe verschiedene Maßnahmen gefordert, die von auf Kosten der Gemeinde
           umzusetzten sind. Dies betrifft nicht nur die Herstellung einer neuen Einfriedungsmauer mit
           neuem Einfahrtstor, einem Grenzzaun mit Sichtschutz, sondern auch die Rodung und Entsor-
           gung von Bäumen und Sträuchern auf dem gesamten Gelände des Pfarrhofes, Neubau eines
           Geräteschuppens und Adaptierung der Beregnungsanlage im Pfarrhof.

           TO 9) Verordnung mit der Grundstücke in das öffentliche Gut gewidmet bzw. aus dem
           öffentlichen Gut entwidmet werden (betreffend Grundstücke Nr. 457, 459, 4655, 460/1,
           4654/1), Zahl: A-2021-1137-00439
           In der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 hat der Gemeinderat einen Tausch bzw.
           Verkauf vom öffentlichen Gut an Nyikos Dieter beschlossen. Mit einstimmigen Beschluss hat
           unter diesem Tagesordnungspunkt der Gemeinderat die Änderung der Widmung der betrof-
           fenen Grundstücke per Verordnung gefasst.

           Hinweis:
           Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die die Gemeinde erwirbt und für öffentliche
           Flächen nutzt, werden in das öffentliche Gut gewidmet. Grundstücke die als öffentliches Gut
           gewidmet waren und den Besitzer wechselt (durch Kauf oder Tausch) müssen aus dem öffent-
           lichen Gut entwidmet werden. Dies geschieht durch die Erlassung einer Verordnung durch
           den Gemeinderat. Erst nach Vorliegen solch einer Verordnung kann der Eigentümerwechsel
           in das Grundbuch eingetragen werden.

           TO 10) Verordnung mit der Grundstücke in das öffentliche Gut gewidmet bzw. aus dem
           öffentlichen Gut entwidmet werden (betreffend Grundstücke Nr. 1228/1, 1228/86 und
           1228/91), Zahl: A-2021-1137-00440
           In der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 hat der Gemeinderat einen Tausch bzw.
           Verkauf vom öffentlichen Gut an den Winzerkeller Seewinkel beschlossen. Mit einstimmigen
           Beschluss hat unter diesem Tagesordnungspunkt der Gemeinderat die Änderung der Wid-
           mung der betroffenen Grundstücke per Verordnung gefasst.
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
7| Gemeinderatssitzung                                                               Ausgabe 54 | Juli 2021

Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
Berichterstattung Fortsetzung
Hinweis:
Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die die Gemeinde erwirbt und für öffentliche
Flächen nutzt, werden in das öffentliche Gut gewidmet. Grundstücke die als öffentliches Gut
gewidmet waren und den Besitzer wechselt (durch Kauf oder Tausch) müssen aus dem öffent-
lichen Gut entwidmet werden. Dies geschieht durch die Erlassung einer Verordnung durch
den Gemeinderat. Erst nach Vorliegen solch einer Verordnung kann der Eigentümerwechsel
in das Grundbuch eingetragen werden.

TO 11) Stareabwehr 2021 – Durchführungsverordnung
Um die Starebwehr 2021 umsetzen zu dürfen, bedarf es mehrer Schritte. Zusätzlich zu den
Basisgesetzen (Bgld. Pflanzenschutzgesetz und Bgld. Jagdgesetz) hat die Burgenländische Lan-
desregierung in Verordnungen festzulegen, welche Maßnahmen in den Weinbaugemeinden
umgesetzt werden dürfen. Aufgrund dieser Rechtsquellen hat jede Gemeinde in einer weiteren
Verordnung festzulegen, welche Maßnahmen in ihrem Dorf umgesetzt werden dürfen.

Der vorgelegte Entwurf der Verordnung, welcher inhaltlich zu den Vorjahren keine Ände-
rung im Ablauf und Gestaltung der Stareabwehr vorweist, hat der Gemeinderat einstimmig
beschlossen.

TO 12) Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde Pamhagen und ein Minderheitsbe-
richt über die Sitzung vom 17.06.2021
Am 17.06.2021 hat der Prüfungsausschuss eine ordentliche Sitzung abgehalten. Obmann
Csida Ralph hat den Bericht des Prüfungsausschusses und Gemeinderat Kotzenmacher Josef
seinen Minderheitsbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Mit Stichtag 31.03.2021 wurden folgende Stände festgehalten:
Barkassastand in Höhe von + 302,07 Euro
Gesamtsumme der Girokonten in Höhe von + 991.754,49 Euro
Gesamtsumme der Kredite in Höhe von 1.125.809,17 Euro
Gesamtsumme der offenen Rückstände in Höhe von 40.491,16 Euro

TO 13) Entsendung eines/mehrerer Vertreters/n des Gemeinderates der Gemeinde Pamha-
gen in Angelegenheiten „Gruber DI Edith und Michael, Pamhagen, Administrativsachen“,
beim Landesverwaltungsgericht Burgenland
Gemäß § 44 Abs1 3. Satz Bgld GemO 2003 sind Gegenstände, die die Erlassung von Beschei-
den oder individuelle Personal- und Abgabenangelegenheiten zum Inhalt haben, nur in einer
nicht öffentlichen Sitzung behandelt werden dürfen. Aus diesem Grund war dieser Tagesord-
nungspunkt nicht öffentlich.
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                               Gemeinderartssitzung| 8

           Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021
           Berichterstattung Fortsetzung
           TO 14) Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Burgenland in Angelegenheit „Steiner
           Helmut, Pamhagen, Administrativsache“, Zahl: E GB5/09/2021.004/012
           Gemäß § 44 Abs1 3. Satz Bgld GemO 2003 sind Gegenstände, die die Erlassung von Beschei-
           den oder individuelle Personal- und Abgabenangelegenheiten zum Inhalt haben, nur in einer
           nicht öffentlichen Sitzung behandelt werden dürfen. Aus diesem Grund war dieser Tagesord-
           nungspunkt nicht öffentlich.

           Hinweis:
           Individuelle Details darf ich Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht nennen. Doch
           Ich darf mitteilen, dass grundsätzlich die Vorgaben der örtlichen Baubehöre vom Landesver-
           waltungsgericht Burgenland bestätigt wurden.

           TO 15) Schadenersatzklage gegen Leyrer Erich jun., Pamhagen, betreffend Beschädigung des
           Feldweges beim Tierpark, mit den Grundstücken Nr. 2047, 2172, 2495/1 und 2497/238,
           KG Pamhagen und gleichzeitig Beauftragung von Rechtsanwalt Mag. Günther Reiffenstuhl,
           1010 Wien, mit der Vertretung der Gemeinde Pamhagen(Tagesordnungspunkt gemäß § 38
           Abs. 4 Bgld. GemO 2003)
           Leyrer Erich jun. hat im Herbst / Winter letzten Jahres mittels eines Traktors das von ihm
           gepachtete Grundstück Nr. 2044, KG Pamhagen gepflügt und dabei die unmittelbar angren-
           zenden und im Eigentum der Gemeinde stehenden öffentlichen Feldwege, Grundstücknurm-
           mern 2047, 2172, 2495/1 und 2497/238, KG Pamhagen, so stark beschädigt und verunrei-
           nigt, dass diese von der Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden mussten.
           Leyrer Erich jun. hat sein Verhalten damit begründet, dass die Feldwege auf dem von ihm
           gepachteten Grundstück errichtet worden wären.

           Die Gemeinde hat daraufhin die Grenzen neu vermessen lassen. Das Ergebnis dieser Vermes-
           sung widerlegt die Ansicht von Leyrer Erich jun. Da keine Einigung gefunden werden konnte,
           werden die Kosten der Gemeinde für die Vermessung und Wiederherstellung des Weges in
           Höhe von Euro 7.434,30 eingeklagt. Der Gemeinderat hat diese Entscheidung mit den Stim-
           men der Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ mehrheitlich zum Beschluss
           erhoben.

           TO 16) Allfälliges
           Bürgermeister Tschida Josef erteilte allgemeine Informationen.
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
9| UFC Pamhagen                                                                                               Ausgabe 54 | Juli 2021

Neuwahlen des UFC Pamhagen
Einstimmige Entscheidung des Vereins
Am 27. Juni 2021 hat der UFC Pamhagen die gesetzlich
erforderliche Neuwahl des Vorstandes durchgeführt.

Unter der Leitung von Bürgermeister Josef Tschida und
Aufsicht von Vizebürgermeister Manfred Bleich wurde
die Wahl durchgeführt. Zahlreiche Mitglieder des UFCs
nahmen an der Wahl teil und wählten Obmann Reinhard
Csida, mit seinem bewährten Team, einstimmig wieder
an die Spitze des Vereins.

Die zahlreichen Maßnahmen des Vorstands der vergange-
nen Jahre zeigen nicht nur auf dem Rasen positive Verän-
derungen. Durch vorbildliche und vorausschauende Füh-
rung konnte der Verein auf wirtschaftlich gesunde Beine
gestellt werden.

Wir gratulieren dem Vorstand zur Wahl und wünschen
dem Verein alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft.

         Bürgermeister Josef Tschida, Vizebürgermeitser Manfred Bleich, Obmann Reinhard Csida und sein Team
Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                                           Ragweed| 10

           Ragweed-Bekämpfungsgesetz
           Ein neues Gesetz zur Bekämpfung wurde erlassen
           Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemi-
           siifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Seine aggressive Verbreitungseig-
           nung stellt eine Gefährdung der heimischen Artenvielfalt und der Landwirtschaft dar. Zudem
           gehört Ragweed-Blütenstaub (Pollen) zu den stärksten Allergieauslösern. Eine einzige Pflanze
           entwickelt rund 8 000 Samen, welche bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, und kann
           bis zu 8 Milliarden Pollen verbreiten, wobei schon 300 Pollen pro m3 Luft allergische Reakti-
           onen auslösen können.

           Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzu-
           drängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten ist es notwendig, ef-
           fektive Gegenmaßnahmen zu setzen. Zu diesem Zweck und insbesondere zur Festlegung ein-
           heitlicher Bekämpfungsgrundsätze wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz
           – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer:innen
           bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in ei-
           nem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiter-
           verbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.

           Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde eine zentrale Koordinierungsstelle
           eingerichtet. Diese wird von Bezirks-Ragweed-Verantwortlichen, örtlichen Ragweed-Verant-
           wortlichen sowie Feldschutz- und Naturschutzorganen unterstützt.

           Sichtungen von Ragweed können über die Plattform www.ragweedfinder.at eingemeldet wer-
           den.

           Im Falle eines Ragweed-Auftretens werden Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungs-
           berechtigte aufgefordert, Maßnahmen zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Ver-
           breitung der Pflanze zu treffen. Alternativ dazu kann ein mehrjähriges Konzept zur Beseiti-
           gung des Befalls vorgelegt werden, welches von der zentralen Koordinierungsstelle geprüft und
           entweder angenommen oder abgelehnt wird.

           Gegebenenfalls sind die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörde mit Bescheid
           aufzutragen. Dieser kann bei Nichtbefolgung zwangsweise durchgesetzt werden.

           Quelle: https://www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/

           Nähere Informationen, Broschüren (Praxis Tipps), Bekämpfungskonzept und den Gesetzes-
           text finden sie auf der Homepage der Burgenländsichen Landesregierung:
                                    www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/
11| Ragweed                                                                               Ausgabe 54 | Juli 2021

Ragweed richtig bekämpfen
ein paar Praxis Tipps für den eigenen Garten
Ragweed ist eine einjährige Pflanze. Da­her ist Ragweed-Bekämpfung dann nachhaltig, wenn die
Samenbildung für das nächste Jahr verhindert wird.

Ausreißen
Da sich Ragweed nicht aus unbewurzelten Pflanzenteilen regenerieren kann ist es das Beste,
die Pflanze so früh wie möglich mit der Wurzel auszureißen. Dabei sollten Hand­schuhe ge-
tragen werden (mögliche allergische Reaktion bei Hautkontakt). Wenn die Pflanzen bereits
blühen, sollte man sich durch eine Atemmaske vor dem Pollen schützen. Ragweed, das vor
der Blüte (bis Ende Juli) ausgerissen wurde kann man einfach im Biomüll bzw. auf dem Kom-
posthaufen entsorgen. Die ausgeris­senen Pflanzen vertrocknen lassen! Pflanzen, die ab der
Blütezeit (August bis Oktober) ausgerissen wurden, müssen nachhaltig vernichtet werden, da
die Samen nachreifen könnten. Daher sind solche Pflanzen zu verbrennen bzw. im Restmüll
zu entsorgen.

Mahd
Bei lndividuenreichen Beständen (von mehr als 1000 Pflanzen) kann man ab Juli auch Mähen,
wobei man die Schnitthöhe möglichst tief setzen soll. Ragweed kann nach dem Schnitt aus
den untersten Blattachseln Seitentriebe regenerieren, die innerhalb von 4 Wochen wieder zur
Blüte gelangen. Deshalb ist in Gebieten mit einer längeren Vegetationsperiode (unter 1000 m
Seehöhe) oft ein zweiter Schnitt - spätestens nach 4-5 Wochen - erforderlich.

Nicht zu früh mähen
Unbedingt vermeiden sollte man einen Schnitt befallener Flächen bis Mitte Juli, da man da­
durch die Regeneration von Ragweed in seiner vegetativen Wachstumsphase besonders för­
dert. Es entstehen so statt einem Blühtrieb gleich mehrere Ersatztriebe, die letztendlich fast ge-
nauso viel Pollen und Samen erzeugen können wie eine nicht geschnittene Pflanze. Außerdem
muss man dann in der Folge zu­mindest 3 oder gar 4-mal pro Jahr schneiden, um Nachtriebe
zu eliminieren.

Quelle: Broschüre "Prasix-Tipps zur Ragweed Bemkämpfung" vom Land
Burgenland, Umweltanwaltschaft Burgenland, 7000 Eisenstadt;
Zu finden auf der Website des Landes:
www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/

weitere Webseiten:
www.ragweedfinder.at
www.pollenwarndienst.at
www.ages.at/themen/schaderreger/ragweed-oder-traubenkraut/
Ausgabe 55 | Juli 2021
Ausgabe 54 | Juli 2021
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                                                                 Mitgliederwerbeaktion| 14

                 Samariterbund Burgenland, Hauptstrasse 57, 7331 Weppersdorf

                 An das
                 Gemeindeamt

                                                                                                           Weppersdorf, am 26.07.2021
                 Information über Mitgliederwerbung

                 Sehr geehrte Damen und Herren!

                 Fördererwerbung durch direkte Besuche bei der Bevölkerung ist für den ASBÖ eine sehr wichtige
                 Maßnahme zur Aufrechterhaltung unserer wichtigen sozialen Aufgaben.

                 Durch die gesammelten Spenden kann der Samariterbund dort helfen und unterstützen, wo die
                 öffentliche Hand ausfällt. So unterstützen wir armutsgefährdete Kinder in Österreich,
                 pflegebedürftige, ältere Menschen u.v.m. Auch im Bereich der Katastrophenhilfe im In- und Ausland,
                 sowie unsere Suchhundestaffeln und Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit.

                 Ab 26. Juli 2021 bitten wir wieder um Spenden im Burgenland. Im Auftrag des ASBÖ werden
                 Werberinnen und Werber in Samariterbund T-Shirts von Tür zu Tür gehen und Menschen über
                 unsere sozialen Leistungen aufklären.

                 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen kein Bargeld nehmen! Sie können sich durch einen
                 digitalen Ausweis mit Foto ausweisen.

                 Die Gemeinden werden persönlich durch die Werberinnen und Werber über die Werbeaktion
                 informiert.

                 Sämtliche Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen bezüglich COVID-19 werden natürlich
                 angewandt und umgesetzt.

                 Wir benachrichtigen Sie mit diesem Schreiben über die Mitgliederwerbeaktion des ASBÖ im
                 Burgenland.

                 Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

                 Mit freundlichen Grüßen

                 Markus Himmler
                 Verwaltung
                 Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH
                 A 7331 Weppersdorf, Hauptstrasse 57                   FN Nr. 263215G, Handelsgericht Eisenstadt
                 Telefon +43 (0)2618 62082-102                         UID Nr. ATU 61776858, DVR Nr. 2112219
                 Fax     +43 (0)2618 62082-109                         IBAN AT 62 1200 0513 8780 0801
                 E-Mail burgenland@samariterbund.net                   BIC BKAUATWW

                 www.samariterbund.net
15| Mitgliederwerbeaktion                                                                                       Ausgabe 54 | Juli 2021

        Mitgliederwerbeaktion 2021
        Alle Infos zur door-to-door-Werbeaktion im ganzen Burgenland
        Von Anfang Juli bis Herbst 2021 führt das Rote Kreuz in Kooperation mit seinem Partner „hsp“ nach 2016 wieder eine
        Mitgliederwerbeaktion in allen Bezirken des Burgenlandes durch. Aus diesem Anlass besuchen uniformierte
        Mitarbeiter*innen des Roten Kreuzes die Haushalte, informieren über die Leistungen des Roten Kreuzes und ersuchen
        zugleich um eine freiwillige, fördernde Mitgliedschaft.
        Der Mitgliedsbeitrag beginnt schon bei 24,- Euro pro Jahr, kommt einmal jährlich mittels Einzugsermächtigung und
        direkt der Rotkreuz-Arbeit im Burgenland zugute: ob Rettungsdienst, Krankentransporte, Katastrophenhilfe, Krisenin-
        tervention, Pandemiebekämpfung oder dem vielfältigen Angebot im Bereich Sozialer Dienste!

          AUF EINEN BLICK
          B Kampagnen-Zeitraum:
            - Start Mo., 05. Juli 2021
            - Kampagnendauer: bis Herbst 2021
          B Kampagnenziel:
            - Gewinnung von fördernden Mitgliedern
          B Organisation:
            - Rotes Kreuz Burgenland & hsp-Gruppe
          B Wichtige Infos:
            Rotkreuz-Werber sind in der roten Rettungs-
            dienst-Uniform unterwegs, weisen ihre Identität
            gerne mit Ausweis & Vollmacht nach und dürfen
            kein Bargeld annehmen.

           WIR BITTE SIE UM IHRE
                                                                     KAMPAGNEN KONTAKT
           UNTERSTÜTZUNG!
                                                                     MARKETING & KOMMUNIKATION
                                 „Unterstützende Mitglieder          Manuel Komosny, Jasmin Safka
                                 leisten einen wichtigen Bei-        Tel.: +43/5/70 144
                                 trag um die Arbeit und das          kommunikation@b.roteskreuz.at
                                 Angebot des Roten Kreuzes
                                 Burgenland in voller Quali-
                                 tät und Umfang für alle Bur-        ROTES KREUZ BURGENLAND
                                 genländerinnen und Bur-             Henri-Dunant-Straße 4, A-7000 Eisenstadt
                                 genländer auch in Zukunft
                                 zu sichern!“                        www.roteskreuz.at/burgenland
           Friederike Pirringer, Präsidentin

KAMPAGNENINFO I WWW.ROTESKREUZ.AT/BURGENLAND
Ausgabe 55 | Juli 2021                                                     Burgenländischer Zivilschutzverband| 16

                     Österreichischer Zivilschutzverband - Landesverband Burgenland

                                       7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2
                                           Tel.: 02682/63620
                                         E-mail: office@bzsv.at

                Presseaussendung
                des Burgenländischen Zivilschutzverbandes

                Sicherheitstipp des Monats: Starkregen

                Starkniederschläge wie in den letzten Tagen in Form von Starkregen verursachen
                Hochwasser, Hangrutschungen, Felsstürze, Gebäudeeinstürze und andere bedroh-
                liche Situationen. Wobei die Bedrohung durch Hochwasser noch immer von beson-
                derer Bedeutung ist. In Folge von Starkregen kommt es zu Überflutungen großer
                Landstriche und Besiedlungen, mit enormen Schäden nicht nur an Hab und Gut,
                sondern oft auch an Leib und Leben.
                Starkregen ist meist von kurzer Dauer und hoher Intensität (oft in Verbindung mit
                einem Gewitter). Ein Niederschlag ab 10 mm Niederschlag pro Stunde wird als
                Starkregen bezeichnet. 1 mm Niederschlag = 1 Liter Wasser/m2.

                Behördliche Maßnahmen:

                •    Flächenverdichtung vermeiden
                •    Retentionsräume schaffen
                •    Rückhaltebecken
                •    Flussläufe mit Überflutungsräumen schaffen
                •    Hochwasserschutzdämme errichten

                Selbstschutzmaßnahmen:
                • Standsicherheit eines Gebäudes gegen Auftrieb sichern
                • Maßnahmen bei ebenerdigen Zugängen (Schwellenausbildung, Erhöhung von
                   Lichtschachteinfassungen, Stiegen etc.)
                • Abweismauern errichten
                • Haustechnik in nicht gefährdete Hausbereiche verlegen
                • Einbau von Rückstausicherungen und Hebeanlagen
                • Pumpensumpf mit Pumpe vorsehen
                • Dachrinnen und Drainageanlagen von Unrat und Blättern freihalten
                • Wassereintritt in Gebäude durch Abdichtmaßnahmen verhindern (Sandsäcke,
                   Absperrbalken, mobiler Hochwasserschutz)
                • Gegenstände gegen Aufschwimmen sichern

                Eisenstadt, im Juli 2021
17| Demenz                                                   Ausgabe 54 | Juli 2021

                  Im Herbst 2021 findet in Pamhagen eine
             kostenlose INFORMATIONSVERANSTALTUNG statt.
                   Details folgen in der nächsten Ausgabe!
Ausgabe 55 | Juli 2021

                                                                                                         Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Gemeinde Pamhagen, Hauptstraße 7,
                                                                                                                                                                                      A-7152 Pamhagen, Redaktion: Bgm. Josef Tschida, Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständig-
           Veranstaltungskalender

                                                                                                                                                                                      keit und Richtigkeit! Layout, Satz und Druck: Gemeinde Pamhagen
           Veranstaltungen vom August bis September 2021
           SA             14. August 2021           Sommernachtsfest des UFC Pamhagen
           		                                       Am Sportplatz, Pamhagen

           MO             30. August 2021           Krämermarkt am Marktplatz
           SA             18. September 2021        Kirtag der FF Pamhagen
           		                                       FF-Haus, Feuerwehrplatz 1, Pamhagen

           SO             19. September 2021        Kirtags Musi
           		                                       Tischreservierung erforderlich
           		                                       Schnitzlwirt Gasthof Peck, Bahnstraße 38, Pamhagen

           20. - 27. September 2021                 Volksbegehren Eintragunszeitraum für
           		                                       -) Notstandhilfe
           		                                       -) Impfpflicht: Notfalls JA
           		                                       -) Impfpflicht: Striktes NEIN
           		                                       -) Kauf Regional

                         Ergänzende Informationen und weitere Veranstaltungen finden Sie online auf
                              http://www.gemeinde-pamhagen.at/interessantes/veranstaltungen/

           Schulschlussscreening Aktion
           Gratis Spucktests für SchülerInnen
           Um sicher durch den Sommer zu kommen, hat das Land Burgenland für alle SchülerInnen
           vom Schuleintritt bis zum 15. Lebensjahr für die Monate Juli und August Gratis-Spucktests
           zur Verfügung gestellt.

                         Pro Woche und SchülerIn gibt es 3 Selbsttests plus QR-Code.
                          Deswegen werden 27 Stück Selbsttest pro Kind ausgegeben.

           Die Tests können in der Gemeinde zu den Parteienverkehrsöffnungszeiten
           abgeholt werden.

                          Nutzen Sie das Angebot, denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder!
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