Gemeinseme Ferienbetreuung - Gemeinde Pamhagen
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post vom bürgermeister Pamhagen, Ausgabe 55, Juli 2021 Gemeinseme Ferienbetreuung An einen Haushalt Verlegung Ästesammelplatz Gemeinderatssitzung Ragweed Bekämpfung Ein größerer Bereich für das Sammeln Ein Bericht zur Gemeinderatssitzung Neues Gessetz und Tipps von Ästen und Grünschnitt vom 27.07.2021 ab Seite 10 Seite 3 ab Seite 4
Ausgabe 55 | Juli 2021 Vorwort | 2 SEHR GEEHRTE PAMHAGENERINNEN! SEHR GEEHRTE PAMHAGENER! LIEBE JUGEND! Ferienzeit ist als eine der schönsten Zeiten des Jahres be- kannt. Insbesondere nach den lang anhaltenden Einschrän- kungen, die uns Covid-19 brachten. Gemeinsam zu feiern, Ausflüge zu unternehmen, in den Urlaub zu fahren oder einfach auch Mal gemeinsam das "Nichts tun" geniessen. Diese Momente werden besonders in diesem Jahr von Vielen sehr intensiv erlebt. Viele Kinder unserer Gemeinde nehmen deshalb auch die angebotene Ferienbetreuung im Kindergarten und für die Volksschüler in Anspruch. Erstmalig wurde die Betreuung der Volksschulkinder mit unserer Nachbargemeinde Wallern i. Bgld. erstmals organisiert. Zwischen 11 und 17 Kindern (pro Woche) aus beiden Gemeinden nutzten das abwechslungsrei- che Programm, welches von dem Verein Kinderfreunde Bur- genland gestaltet wurde. Wenn Sie einen kurzen erholsamenen Moment genießen wollen, nutzen Sie doch die neu gestaltete "Genussinsel" (beim Friedhof ). Die Genussinsel ist eine von vielen Stationen unseres NaturGenussErlebnis Pfades in und um Pamhagen. In drei neuen Hochbeeten können Obst, Gemüse und Kräuter genüsslich beobachtet und genascht werden. In den nächsten Wochen wird zusätzlich ein Trinkwasserbrunnen installiert um Einheimischen und Touristen die Möglichkit einer kostenlosen Erfrischung mit reinem Trinkwasser zu bie- ten. Ich wünsche uns allen eine schöne und erholsame Urlaubs- zeit mit vielen schönen und glücklichen Momenten. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Josef Tschida
3 | Ästesammelplatz Ausgabe 54 | Juli 2021 Verlegung Ästesammelplatz Ankündigung Der derzeitige Standort des Sammelplatzes für Äste und Grünschnitt entspricht in der Größe und Lage nicht den zeitgemäßen Anforderungen. Mitte August 2021 wird der derzeitge Ästesammel- platz geschlossen. Zukünftig sollen die Materialen auf einem gepachteten Grundstück im Bereich der sogenannten "Strohtristen"gelagert werden. Der einstimmige Beschluss des Pachtvertrages in der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 macht die Verlegung möglich. Bis auf ein paar vereinzelte Vorfälle wurde in der jüngeren Vergangenheit ein Großteil der Materialien korrekt entsorgt. Deswegen haben wir entschieden, dass der neue Platz vorerst nicht eingezäunt wird und der Bevölkerung jederzeit zur Verfügung steht. Ich bitte Sie auch zukünftig sich an die Regeln der Entsorgung zu halten. Denn es sind nicht nur die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, welche die Gemeinde durch falsche Entsor- gung von Materalien (z.B. Bauschutt, Plastik) zu tragen hat. Bei unsachgemäßer Ablagerung wird auch die Natur in Mitleidenschaft gezogen. Wir wollen doch alle gemeinsam auf unser Land achten, denn es ist ein wichtiges Gut welches wir unseren Kindern weitervererben. Das Eröffnungsdatum sowie genaue Information was und wo entsorgt werden darf, folgen in einem gesonderten Informationsblatt (Postwurfsendung) mitte August. Neugestaltung "Genussinsel"
Ausgabe 55 | Juli 2021 Gemeinderartssitzung| 4 Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Berichterstattung Am 27. Juli 2021 fand um 20:00 Uhr in der Pausenhalle der Mittelschule Pamhagen, Schul- gasse 2, Pamhagen, eine Sitzung des Gemeinderates statt. TO 1) Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TO 1) a) öffentliche Verhandlungsschrift Die öffentliche Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 wurde mit den Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ mehrheitlich zum Beschluss erhoben. TO 1) b) gesonderte (nicht öffentliche) Verhandlungsschrift Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet nicht öffentliche Informationen. Aus diesem Grund musste dieser gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung nicht öffentlich behandelt werden. TO 2) Ansuchen um Verkauf eines Hausplatzes TO 2) a) Hausplatz GstNr. 4653/26, Kapellensiedlung 41 – Antonczyk Yasmine, Wien Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, dem Antrag von An- tonczyk Yasmine, Wien, um Verkauf des Grundstückes Kapellensiedlung 41, GstNr. 4653/26, KG Pamhagen, nicht stattzugeben. TO 2) b) Hausplatz GstNr. 4653/26, Kapellensiedlung 41 – Pokrocz Csaba, Oberloisdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, dem Antrag von Pokrocz Csaba, Oberloisdorf, um Verkauf des Grundstückes Kapellensiedlung 41, GstNr. 4653/26, KG Pamhagen, nicht stattzugeben. TO 3) Auflassung des öffentlichen Horts der Gemeinde Pamhagen per 31.08.2021 Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen, den öffentlichen Hort der Gemeinde Pamhagen per 31.08.2021 aufzulassen. TO 4) Installierung einer ganztätigen Schulform mit getrennter Abfolge (schulischen Tages- betreuung) ab dem Schuljahr 2021/22 Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen eine ganztägige Schul- form mit getrennter Abfolge (schulischer Tagesbetreuung) ab dem Schuljahr 2021/22 zu ins- tallieren. Hinweis: In unserer E-Mittelschule hat sich das System der schulischen Tagesbetreuung seit vielen Jah- ren gut bewährt. Auch die zuständige Direktorinnen haben sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat entschieden, die Form der Nach- mittagsbereuung in der Volksschule von einem Hort in eine Tagesbetreuung (oder Tagesheim-
5| Gemeinderatssitzung Ausgabe 54 | Juli 2021 Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Berichterstattung Fortsetzung schule ) zu ändern. Die weiteren Details zu dieser Betreuung werden in der nächsten Ge- meinderatssitzung beschlossen. Für die Kinder bzw. deren Eltern wird sich aber grundsätzlich nicht viel ändern. Die wichtigste Änderung ist, dass zukünftig auch Lehrer die Betreuung der Kinder teilweise mit übernehmen. TO 5) Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pamhagen und der Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, vertreten durch die Landespolizeidirek- tion Burgenland in Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 84 bezüglich der Polizei- inspektion Pamhagen im Gemeindezentrum Pamhagen Der Gemeinderat hat einstimmig den vorgelegten Mietvertrag zum Beschluss erhoben. Da- rin vereinbart wurde unter anderem ein Gesamtmietzins (für Unterkunftsräume und KFZ- Stellplätze) in Höhe von Euro 4.609,57 pro Monat (Gemeinde ist unecht steuerbefreit). Die Betriebskosten werden gesondert abgerechnet. Zusätzlich konnte vereinbart werden, dass beide Vertragsparteien auf die Ausübung des or- dentlichen Kündigungsrechts auf die Dauer von 10 Jahren verzichten. Somit ist die Bindung der Polizeiinspektion für die nächste Jahre an Pamhagen gesichert. TO 6) Pachtvertrag über das Grundstück Nr. 3671/91, KG Pamhagen, zwischen der Ge- meinde Pamhagen und Marianne Kostner, Wien Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen das Grundstück Nr. 3671/91, KG Pamhagen zu pachten und den vorgelegten Pachtvertrag zum Beschluss erho- ben. Frau Kostner erhält Euro 500,- Pacht pro Jahr. Hinweis: Auf diesem Grundstück wird der neue Äste- und Grünschnittsammel installiert. Nähere Infor- mationen hierzu finden Sie auf Seite 3. TO 7) Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Pamhagen und Römisch-katholische Pfarr- pfründe in Pamhagen betreffend das Trennstück 1 des Grundstücks Nr. 1235/1 Im März 2019 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst eine Teilfläche des Grund- stückes Nr. 1235/1 zu erwerben damit die Straße Sportplatzgasse Hintaus auf der gesamten Länge eine Breite von 6,5 Metern erhält. Nun hat der Gemeinderat den dazugehörigen Kauf- vertrag einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Gemeinde erwirbt somit 149 m² mit einem Kaufpreis von Euro 7,-/m². Sämtliche Nebenkosten trägt die Gemeinde.
Ausgabe 55 | Juli 2021 Gemeinderartssitzung| 6 Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Berichterstattung Fortsetzung TO 8) Kaufvertrag und Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pamhagen und Römisch- katholische Pfarrpfründe in Pamhagen betreffend des neuen Grundstücks Nr. 560/4 Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat mit den Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ mehrheitlich den vorgelegten Kaufvertrag sowie die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und Römisch-katholische Pfarpfründe zum Beschluss erhoben. Die Gemeinde erwirbt somit 500 m² vom sogenannten "Pfarrerhof" um Parkplätze errichten zu können. Der Kaufpreis wurde mit Euro 15.570,- Euro festgelegt. Zusätzlich zu den Neben- gebühren (Teilungsplan, Rechtsanwaltskosten, Eintragungsgebühren, usw.) haben die Vertre- ter der Pfarrpfründe verschiedene Maßnahmen gefordert, die von auf Kosten der Gemeinde umzusetzten sind. Dies betrifft nicht nur die Herstellung einer neuen Einfriedungsmauer mit neuem Einfahrtstor, einem Grenzzaun mit Sichtschutz, sondern auch die Rodung und Entsor- gung von Bäumen und Sträuchern auf dem gesamten Gelände des Pfarrhofes, Neubau eines Geräteschuppens und Adaptierung der Beregnungsanlage im Pfarrhof. TO 9) Verordnung mit der Grundstücke in das öffentliche Gut gewidmet bzw. aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden (betreffend Grundstücke Nr. 457, 459, 4655, 460/1, 4654/1), Zahl: A-2021-1137-00439 In der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 hat der Gemeinderat einen Tausch bzw. Verkauf vom öffentlichen Gut an Nyikos Dieter beschlossen. Mit einstimmigen Beschluss hat unter diesem Tagesordnungspunkt der Gemeinderat die Änderung der Widmung der betrof- fenen Grundstücke per Verordnung gefasst. Hinweis: Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die die Gemeinde erwirbt und für öffentliche Flächen nutzt, werden in das öffentliche Gut gewidmet. Grundstücke die als öffentliches Gut gewidmet waren und den Besitzer wechselt (durch Kauf oder Tausch) müssen aus dem öffent- lichen Gut entwidmet werden. Dies geschieht durch die Erlassung einer Verordnung durch den Gemeinderat. Erst nach Vorliegen solch einer Verordnung kann der Eigentümerwechsel in das Grundbuch eingetragen werden. TO 10) Verordnung mit der Grundstücke in das öffentliche Gut gewidmet bzw. aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden (betreffend Grundstücke Nr. 1228/1, 1228/86 und 1228/91), Zahl: A-2021-1137-00440 In der letzten Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 hat der Gemeinderat einen Tausch bzw. Verkauf vom öffentlichen Gut an den Winzerkeller Seewinkel beschlossen. Mit einstimmigen Beschluss hat unter diesem Tagesordnungspunkt der Gemeinderat die Änderung der Wid- mung der betroffenen Grundstücke per Verordnung gefasst.
7| Gemeinderatssitzung Ausgabe 54 | Juli 2021 Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Berichterstattung Fortsetzung Hinweis: Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die die Gemeinde erwirbt und für öffentliche Flächen nutzt, werden in das öffentliche Gut gewidmet. Grundstücke die als öffentliches Gut gewidmet waren und den Besitzer wechselt (durch Kauf oder Tausch) müssen aus dem öffent- lichen Gut entwidmet werden. Dies geschieht durch die Erlassung einer Verordnung durch den Gemeinderat. Erst nach Vorliegen solch einer Verordnung kann der Eigentümerwechsel in das Grundbuch eingetragen werden. TO 11) Stareabwehr 2021 – Durchführungsverordnung Um die Starebwehr 2021 umsetzen zu dürfen, bedarf es mehrer Schritte. Zusätzlich zu den Basisgesetzen (Bgld. Pflanzenschutzgesetz und Bgld. Jagdgesetz) hat die Burgenländische Lan- desregierung in Verordnungen festzulegen, welche Maßnahmen in den Weinbaugemeinden umgesetzt werden dürfen. Aufgrund dieser Rechtsquellen hat jede Gemeinde in einer weiteren Verordnung festzulegen, welche Maßnahmen in ihrem Dorf umgesetzt werden dürfen. Der vorgelegte Entwurf der Verordnung, welcher inhaltlich zu den Vorjahren keine Ände- rung im Ablauf und Gestaltung der Stareabwehr vorweist, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. TO 12) Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde Pamhagen und ein Minderheitsbe- richt über die Sitzung vom 17.06.2021 Am 17.06.2021 hat der Prüfungsausschuss eine ordentliche Sitzung abgehalten. Obmann Csida Ralph hat den Bericht des Prüfungsausschusses und Gemeinderat Kotzenmacher Josef seinen Minderheitsbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Mit Stichtag 31.03.2021 wurden folgende Stände festgehalten: Barkassastand in Höhe von + 302,07 Euro Gesamtsumme der Girokonten in Höhe von + 991.754,49 Euro Gesamtsumme der Kredite in Höhe von 1.125.809,17 Euro Gesamtsumme der offenen Rückstände in Höhe von 40.491,16 Euro TO 13) Entsendung eines/mehrerer Vertreters/n des Gemeinderates der Gemeinde Pamha- gen in Angelegenheiten „Gruber DI Edith und Michael, Pamhagen, Administrativsachen“, beim Landesverwaltungsgericht Burgenland Gemäß § 44 Abs1 3. Satz Bgld GemO 2003 sind Gegenstände, die die Erlassung von Beschei- den oder individuelle Personal- und Abgabenangelegenheiten zum Inhalt haben, nur in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt werden dürfen. Aus diesem Grund war dieser Tagesord- nungspunkt nicht öffentlich.
Ausgabe 55 | Juli 2021 Gemeinderartssitzung| 8 Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Berichterstattung Fortsetzung TO 14) Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Burgenland in Angelegenheit „Steiner Helmut, Pamhagen, Administrativsache“, Zahl: E GB5/09/2021.004/012 Gemäß § 44 Abs1 3. Satz Bgld GemO 2003 sind Gegenstände, die die Erlassung von Beschei- den oder individuelle Personal- und Abgabenangelegenheiten zum Inhalt haben, nur in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt werden dürfen. Aus diesem Grund war dieser Tagesord- nungspunkt nicht öffentlich. Hinweis: Individuelle Details darf ich Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht nennen. Doch Ich darf mitteilen, dass grundsätzlich die Vorgaben der örtlichen Baubehöre vom Landesver- waltungsgericht Burgenland bestätigt wurden. TO 15) Schadenersatzklage gegen Leyrer Erich jun., Pamhagen, betreffend Beschädigung des Feldweges beim Tierpark, mit den Grundstücken Nr. 2047, 2172, 2495/1 und 2497/238, KG Pamhagen und gleichzeitig Beauftragung von Rechtsanwalt Mag. Günther Reiffenstuhl, 1010 Wien, mit der Vertretung der Gemeinde Pamhagen(Tagesordnungspunkt gemäß § 38 Abs. 4 Bgld. GemO 2003) Leyrer Erich jun. hat im Herbst / Winter letzten Jahres mittels eines Traktors das von ihm gepachtete Grundstück Nr. 2044, KG Pamhagen gepflügt und dabei die unmittelbar angren- zenden und im Eigentum der Gemeinde stehenden öffentlichen Feldwege, Grundstücknurm- mern 2047, 2172, 2495/1 und 2497/238, KG Pamhagen, so stark beschädigt und verunrei- nigt, dass diese von der Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden mussten. Leyrer Erich jun. hat sein Verhalten damit begründet, dass die Feldwege auf dem von ihm gepachteten Grundstück errichtet worden wären. Die Gemeinde hat daraufhin die Grenzen neu vermessen lassen. Das Ergebnis dieser Vermes- sung widerlegt die Ansicht von Leyrer Erich jun. Da keine Einigung gefunden werden konnte, werden die Kosten der Gemeinde für die Vermessung und Wiederherstellung des Weges in Höhe von Euro 7.434,30 eingeklagt. Der Gemeinderat hat diese Entscheidung mit den Stim- men der Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ mehrheitlich zum Beschluss erhoben. TO 16) Allfälliges Bürgermeister Tschida Josef erteilte allgemeine Informationen.
9| UFC Pamhagen Ausgabe 54 | Juli 2021 Neuwahlen des UFC Pamhagen Einstimmige Entscheidung des Vereins Am 27. Juni 2021 hat der UFC Pamhagen die gesetzlich erforderliche Neuwahl des Vorstandes durchgeführt. Unter der Leitung von Bürgermeister Josef Tschida und Aufsicht von Vizebürgermeister Manfred Bleich wurde die Wahl durchgeführt. Zahlreiche Mitglieder des UFCs nahmen an der Wahl teil und wählten Obmann Reinhard Csida, mit seinem bewährten Team, einstimmig wieder an die Spitze des Vereins. Die zahlreichen Maßnahmen des Vorstands der vergange- nen Jahre zeigen nicht nur auf dem Rasen positive Verän- derungen. Durch vorbildliche und vorausschauende Füh- rung konnte der Verein auf wirtschaftlich gesunde Beine gestellt werden. Wir gratulieren dem Vorstand zur Wahl und wünschen dem Verein alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Bürgermeister Josef Tschida, Vizebürgermeitser Manfred Bleich, Obmann Reinhard Csida und sein Team
Ausgabe 55 | Juli 2021 Ragweed| 10 Ragweed-Bekämpfungsgesetz Ein neues Gesetz zur Bekämpfung wurde erlassen Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemi- siifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Seine aggressive Verbreitungseig- nung stellt eine Gefährdung der heimischen Artenvielfalt und der Landwirtschaft dar. Zudem gehört Ragweed-Blütenstaub (Pollen) zu den stärksten Allergieauslösern. Eine einzige Pflanze entwickelt rund 8 000 Samen, welche bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, und kann bis zu 8 Milliarden Pollen verbreiten, wobei schon 300 Pollen pro m3 Luft allergische Reakti- onen auslösen können. Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzu- drängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten ist es notwendig, ef- fektive Gegenmaßnahmen zu setzen. Zu diesem Zweck und insbesondere zur Festlegung ein- heitlicher Bekämpfungsgrundsätze wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in ei- nem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiter- verbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird. Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese wird von Bezirks-Ragweed-Verantwortlichen, örtlichen Ragweed-Verant- wortlichen sowie Feldschutz- und Naturschutzorganen unterstützt. Sichtungen von Ragweed können über die Plattform www.ragweedfinder.at eingemeldet wer- den. Im Falle eines Ragweed-Auftretens werden Grundstückseigentümer:innen bzw. Verfügungs- berechtigte aufgefordert, Maßnahmen zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Ver- breitung der Pflanze zu treffen. Alternativ dazu kann ein mehrjähriges Konzept zur Beseiti- gung des Befalls vorgelegt werden, welches von der zentralen Koordinierungsstelle geprüft und entweder angenommen oder abgelehnt wird. Gegebenenfalls sind die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörde mit Bescheid aufzutragen. Dieser kann bei Nichtbefolgung zwangsweise durchgesetzt werden. Quelle: https://www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/ Nähere Informationen, Broschüren (Praxis Tipps), Bekämpfungskonzept und den Gesetzes- text finden sie auf der Homepage der Burgenländsichen Landesregierung: www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/
11| Ragweed Ausgabe 54 | Juli 2021 Ragweed richtig bekämpfen ein paar Praxis Tipps für den eigenen Garten Ragweed ist eine einjährige Pflanze. Daher ist Ragweed-Bekämpfung dann nachhaltig, wenn die Samenbildung für das nächste Jahr verhindert wird. Ausreißen Da sich Ragweed nicht aus unbewurzelten Pflanzenteilen regenerieren kann ist es das Beste, die Pflanze so früh wie möglich mit der Wurzel auszureißen. Dabei sollten Handschuhe ge- tragen werden (mögliche allergische Reaktion bei Hautkontakt). Wenn die Pflanzen bereits blühen, sollte man sich durch eine Atemmaske vor dem Pollen schützen. Ragweed, das vor der Blüte (bis Ende Juli) ausgerissen wurde kann man einfach im Biomüll bzw. auf dem Kom- posthaufen entsorgen. Die ausgerissenen Pflanzen vertrocknen lassen! Pflanzen, die ab der Blütezeit (August bis Oktober) ausgerissen wurden, müssen nachhaltig vernichtet werden, da die Samen nachreifen könnten. Daher sind solche Pflanzen zu verbrennen bzw. im Restmüll zu entsorgen. Mahd Bei lndividuenreichen Beständen (von mehr als 1000 Pflanzen) kann man ab Juli auch Mähen, wobei man die Schnitthöhe möglichst tief setzen soll. Ragweed kann nach dem Schnitt aus den untersten Blattachseln Seitentriebe regenerieren, die innerhalb von 4 Wochen wieder zur Blüte gelangen. Deshalb ist in Gebieten mit einer längeren Vegetationsperiode (unter 1000 m Seehöhe) oft ein zweiter Schnitt - spätestens nach 4-5 Wochen - erforderlich. Nicht zu früh mähen Unbedingt vermeiden sollte man einen Schnitt befallener Flächen bis Mitte Juli, da man da durch die Regeneration von Ragweed in seiner vegetativen Wachstumsphase besonders för dert. Es entstehen so statt einem Blühtrieb gleich mehrere Ersatztriebe, die letztendlich fast ge- nauso viel Pollen und Samen erzeugen können wie eine nicht geschnittene Pflanze. Außerdem muss man dann in der Folge zumindest 3 oder gar 4-mal pro Jahr schneiden, um Nachtriebe zu eliminieren. Quelle: Broschüre "Prasix-Tipps zur Ragweed Bemkämpfung" vom Land Burgenland, Umweltanwaltschaft Burgenland, 7000 Eisenstadt; Zu finden auf der Website des Landes: www.burgenland.at/themen/natur/ragweed/ weitere Webseiten: www.ragweedfinder.at www.pollenwarndienst.at www.ages.at/themen/schaderreger/ragweed-oder-traubenkraut/
Ausgabe 55 | Juli 2021
Ausgabe 54 | Juli 2021
Ausgabe 55 | Juli 2021 Mitgliederwerbeaktion| 14 Samariterbund Burgenland, Hauptstrasse 57, 7331 Weppersdorf An das Gemeindeamt Weppersdorf, am 26.07.2021 Information über Mitgliederwerbung Sehr geehrte Damen und Herren! Fördererwerbung durch direkte Besuche bei der Bevölkerung ist für den ASBÖ eine sehr wichtige Maßnahme zur Aufrechterhaltung unserer wichtigen sozialen Aufgaben. Durch die gesammelten Spenden kann der Samariterbund dort helfen und unterstützen, wo die öffentliche Hand ausfällt. So unterstützen wir armutsgefährdete Kinder in Österreich, pflegebedürftige, ältere Menschen u.v.m. Auch im Bereich der Katastrophenhilfe im In- und Ausland, sowie unsere Suchhundestaffeln und Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit. Ab 26. Juli 2021 bitten wir wieder um Spenden im Burgenland. Im Auftrag des ASBÖ werden Werberinnen und Werber in Samariterbund T-Shirts von Tür zu Tür gehen und Menschen über unsere sozialen Leistungen aufklären. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen kein Bargeld nehmen! Sie können sich durch einen digitalen Ausweis mit Foto ausweisen. Die Gemeinden werden persönlich durch die Werberinnen und Werber über die Werbeaktion informiert. Sämtliche Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen bezüglich COVID-19 werden natürlich angewandt und umgesetzt. Wir benachrichtigen Sie mit diesem Schreiben über die Mitgliederwerbeaktion des ASBÖ im Burgenland. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Markus Himmler Verwaltung Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH A 7331 Weppersdorf, Hauptstrasse 57 FN Nr. 263215G, Handelsgericht Eisenstadt Telefon +43 (0)2618 62082-102 UID Nr. ATU 61776858, DVR Nr. 2112219 Fax +43 (0)2618 62082-109 IBAN AT 62 1200 0513 8780 0801 E-Mail burgenland@samariterbund.net BIC BKAUATWW www.samariterbund.net
15| Mitgliederwerbeaktion Ausgabe 54 | Juli 2021 Mitgliederwerbeaktion 2021 Alle Infos zur door-to-door-Werbeaktion im ganzen Burgenland Von Anfang Juli bis Herbst 2021 führt das Rote Kreuz in Kooperation mit seinem Partner „hsp“ nach 2016 wieder eine Mitgliederwerbeaktion in allen Bezirken des Burgenlandes durch. Aus diesem Anlass besuchen uniformierte Mitarbeiter*innen des Roten Kreuzes die Haushalte, informieren über die Leistungen des Roten Kreuzes und ersuchen zugleich um eine freiwillige, fördernde Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag beginnt schon bei 24,- Euro pro Jahr, kommt einmal jährlich mittels Einzugsermächtigung und direkt der Rotkreuz-Arbeit im Burgenland zugute: ob Rettungsdienst, Krankentransporte, Katastrophenhilfe, Krisenin- tervention, Pandemiebekämpfung oder dem vielfältigen Angebot im Bereich Sozialer Dienste! AUF EINEN BLICK B Kampagnen-Zeitraum: - Start Mo., 05. Juli 2021 - Kampagnendauer: bis Herbst 2021 B Kampagnenziel: - Gewinnung von fördernden Mitgliedern B Organisation: - Rotes Kreuz Burgenland & hsp-Gruppe B Wichtige Infos: Rotkreuz-Werber sind in der roten Rettungs- dienst-Uniform unterwegs, weisen ihre Identität gerne mit Ausweis & Vollmacht nach und dürfen kein Bargeld annehmen. WIR BITTE SIE UM IHRE KAMPAGNEN KONTAKT UNTERSTÜTZUNG! MARKETING & KOMMUNIKATION „Unterstützende Mitglieder Manuel Komosny, Jasmin Safka leisten einen wichtigen Bei- Tel.: +43/5/70 144 trag um die Arbeit und das kommunikation@b.roteskreuz.at Angebot des Roten Kreuzes Burgenland in voller Quali- tät und Umfang für alle Bur- ROTES KREUZ BURGENLAND genländerinnen und Bur- Henri-Dunant-Straße 4, A-7000 Eisenstadt genländer auch in Zukunft zu sichern!“ www.roteskreuz.at/burgenland Friederike Pirringer, Präsidentin KAMPAGNENINFO I WWW.ROTESKREUZ.AT/BURGENLAND
Ausgabe 55 | Juli 2021 Burgenländischer Zivilschutzverband| 16 Österreichischer Zivilschutzverband - Landesverband Burgenland 7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2 Tel.: 02682/63620 E-mail: office@bzsv.at Presseaussendung des Burgenländischen Zivilschutzverbandes Sicherheitstipp des Monats: Starkregen Starkniederschläge wie in den letzten Tagen in Form von Starkregen verursachen Hochwasser, Hangrutschungen, Felsstürze, Gebäudeeinstürze und andere bedroh- liche Situationen. Wobei die Bedrohung durch Hochwasser noch immer von beson- derer Bedeutung ist. In Folge von Starkregen kommt es zu Überflutungen großer Landstriche und Besiedlungen, mit enormen Schäden nicht nur an Hab und Gut, sondern oft auch an Leib und Leben. Starkregen ist meist von kurzer Dauer und hoher Intensität (oft in Verbindung mit einem Gewitter). Ein Niederschlag ab 10 mm Niederschlag pro Stunde wird als Starkregen bezeichnet. 1 mm Niederschlag = 1 Liter Wasser/m2. Behördliche Maßnahmen: • Flächenverdichtung vermeiden • Retentionsräume schaffen • Rückhaltebecken • Flussläufe mit Überflutungsräumen schaffen • Hochwasserschutzdämme errichten Selbstschutzmaßnahmen: • Standsicherheit eines Gebäudes gegen Auftrieb sichern • Maßnahmen bei ebenerdigen Zugängen (Schwellenausbildung, Erhöhung von Lichtschachteinfassungen, Stiegen etc.) • Abweismauern errichten • Haustechnik in nicht gefährdete Hausbereiche verlegen • Einbau von Rückstausicherungen und Hebeanlagen • Pumpensumpf mit Pumpe vorsehen • Dachrinnen und Drainageanlagen von Unrat und Blättern freihalten • Wassereintritt in Gebäude durch Abdichtmaßnahmen verhindern (Sandsäcke, Absperrbalken, mobiler Hochwasserschutz) • Gegenstände gegen Aufschwimmen sichern Eisenstadt, im Juli 2021
17| Demenz Ausgabe 54 | Juli 2021 Im Herbst 2021 findet in Pamhagen eine kostenlose INFORMATIONSVERANSTALTUNG statt. Details folgen in der nächsten Ausgabe!
Ausgabe 55 | Juli 2021 Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Gemeinde Pamhagen, Hauptstraße 7, A-7152 Pamhagen, Redaktion: Bgm. Josef Tschida, Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständig- Veranstaltungskalender keit und Richtigkeit! Layout, Satz und Druck: Gemeinde Pamhagen Veranstaltungen vom August bis September 2021 SA 14. August 2021 Sommernachtsfest des UFC Pamhagen Am Sportplatz, Pamhagen MO 30. August 2021 Krämermarkt am Marktplatz SA 18. September 2021 Kirtag der FF Pamhagen FF-Haus, Feuerwehrplatz 1, Pamhagen SO 19. September 2021 Kirtags Musi Tischreservierung erforderlich Schnitzlwirt Gasthof Peck, Bahnstraße 38, Pamhagen 20. - 27. September 2021 Volksbegehren Eintragunszeitraum für -) Notstandhilfe -) Impfpflicht: Notfalls JA -) Impfpflicht: Striktes NEIN -) Kauf Regional Ergänzende Informationen und weitere Veranstaltungen finden Sie online auf http://www.gemeinde-pamhagen.at/interessantes/veranstaltungen/ Schulschlussscreening Aktion Gratis Spucktests für SchülerInnen Um sicher durch den Sommer zu kommen, hat das Land Burgenland für alle SchülerInnen vom Schuleintritt bis zum 15. Lebensjahr für die Monate Juli und August Gratis-Spucktests zur Verfügung gestellt. Pro Woche und SchülerIn gibt es 3 Selbsttests plus QR-Code. Deswegen werden 27 Stück Selbsttest pro Kind ausgegeben. Die Tests können in der Gemeinde zu den Parteienverkehrsöffnungszeiten abgeholt werden. Nutzen Sie das Angebot, denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder!
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