Corona und Kurzarbeit - aok.de/arbeitgeber

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Corona und Kurzarbeit - aok.de/arbeitgeber
Corona und
Kurzarbeit
2020

        aok.de/arbeitgeber
Corona und Kurzarbeit - aok.de/arbeitgeber
Unsere Themen
»   Ausgangslage
»   Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
»   Kurzarbeit und Krankheit
»   Höhe des Kurzarbeitergelds
»   Verfahren
»   Beiträge und Meldungen
»   Arbeitsausfall
»   Minijobs und Übergrenzer
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Ausgangslage
Corona und Kurzarbeit - aok.de/arbeitgeber
AUSGANGSLAGE
» Pandemie infolge des Corona-Virus COVID-19
» Arbeitsausfälle in den Unternehmen
» Ausweitung des Kurzarbeitergelds soll Unternehmen schnell und gezielt
  helfen
» Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen
  für das Kurzarbeitergeld vom 13.3.2020
  • Verordnungsermächtigung (zeitlich befristet bis 2021)
  • Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) absenken:
    ab 10 Prozent betroffener Arbeitnehmer im Betrieb
  • Leistungen erweitern:
    Leiharbeitnehmer; Vollständige Erstattung der Sozialversicherungs-Beiträge

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Konjunkturelles
Kurzarbeitergeld
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KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD
Voraussetzungen
Anspruch auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld

      Erheblicher                Betriebliche         Arbeitsausfall wurde
   Arbeitsausfall mit          und persönliche        der Agentur für Arbeit
    Entgeltausfall          Voraussetzungen erfüllt        angezeigt

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KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD

       Erheblicher                 Betriebliche und              Arbeitsausfall wurde
    Arbeitsausfall mit               persönliche                 der Agentur für Arbeit
     Entgeltausfall             Voraussetzungen erfüllt               angezeigt

» Wirksame Anordnung der Kurzarbeit vor deren Beginn
  (zwischen 0 und 90 Prozent möglich)
» Rangfolge: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
» Betriebe mit Betriebsrat: Mitbestimmung beachten
» Betriebe ohne Betriebsrat
  • Einzelvertragliche Vereinbarung mit Arbeitnehmer
    (zusätzliche Vereinbarung über Kurzarbeit erforderlich; Standardklauseln in
    Arbeitsverträgen oft unwirksam)
  • Änderungskündigung

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KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD

          Erheblicher                                       Betriebliche und                                       Arbeitsausfall wurde
       Arbeitsausfall mit                                     persönliche                                          der Agentur für Arbeit
        Entgeltausfall                                   Voraussetzungen erfüllt                                        angezeigt

» Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis
     • Epidemien / Pandemien als unabwendbares Ereignis
» Arbeitsausfall muss
     • Vorübergehend
     • Nicht vermeidbar sein
» Erreicht im jeweiligen Kalendermonat einen bestimmten Mindestumfang
     • Mindesterfordernisse: 10 Prozent* (statt wie bisher ein Drittel) der Arbeitnehmer mit
       Entgeltausfall > 10 Prozent
» Auf Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit kann ganz
  oder teilweise verzichtet werden* (Flexibilisierung durch Arbeitszeitkonten)
» Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer möglich*

* Befristet bis 31.12.2021 durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.3.2020

                                                                                                                                                 8
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KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD

      Erheblicher               Betriebliche und            Arbeitsausfall wurde
   Arbeitsausfall mit             persönliche               der Agentur für Arbeit
    Entgeltausfall           Voraussetzungen erfüllt             angezeigt

Betriebliche    » Mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig
Voraussetzungen   beschäftigt
                    » Definition „Betrieb“ identisch mit arbeitsrechtlicher
                      Definition
                    » „Betrieb“ kann auch Betriebsabteilung sein

                                                                                     9
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KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD

           Erheblicher                                       Betriebliche und        Arbeitsausfall wurde
        Arbeitsausfall mit                                     persönliche           der Agentur für Arbeit
         Entgeltausfall                                   Voraussetzungen erfüllt         angezeigt

Persönliche     » Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die die
Voraussetzungen   versicherungspflichtige Beschäftigung*
                                             • Fortsetzen oder
                                             • Aus zwingenden Gründen aufnehmen oder
                                             • Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen und ein
                                               ungekündigtes Arbeitsverhältnis fortsetzen
                                             • Kein genereller Ausschluss vom Bezug von Kurzarbeitergeld
                                        » Nachrang
                                             • Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Arbeit aus anderen
                                               Gründen ausfällt (wie unbezahlter Urlaub, gesetzliche Feiertage,
                                               sonstige Zeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, während des
                                               Krankengeldbezugs)
* Versicherungspflichtige Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung

                                                                                                              10
KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD

      Erheblicher              Betriebliche und         Arbeitsausfall wurde
   Arbeitsausfall mit            persönliche            der Agentur für Arbeit
    Entgeltausfall          Voraussetzungen erfüllt          angezeigt

Möglich: Betriebe zeigen Kurzarbeit online an
Folgen
» Arbeitsagentur des Bezirks prüft, ob Unternehmen Voraussetzungen
  erfüllt
» Kurzarbeitergeld kann nach der Prüfung online beantragt werden
» Anzeige muss im jeweiligen Monat erfolgen – bei unabwendbarem
  Ereignis reicht „unverzügliche“ Anzeige
» Leistungsantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden

                                                                                 11
KONJUNKTURELLES KURZARBEITERGELD
Bezugsdauer zwölf Monate
» Beginn mit dem ersten Kalendermonat, in dem Mindesterfordernisse
  erstmalig erfüllt sind
» Verlängerung
  • Wenn für mindestens jeweils einen vollen Kalendermonat kein Kurzarbeitergeld
    gezahlt wird, wird der Bezugszeitraum um diesen Zeitraum verlängert
  • Bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt durch Rechts-
    verordnung bis zu 24 Monate möglich (zurzeit aktiv)

» Nach drei Monaten ohne Bezug Neubeginn für zwölf Monate möglich

                                                                                   12
Kurzarbeit
und Krankheit
KURZARBEIT UND KRANKHEIT
Welche Geldleistung(en) erhält arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer?

                            Anspruch auf
AU*                         Entgeltfortzahlung                    Geldleistung

Vor                         Ja                                    Entgeltfortzahlung für verkürzte Arbeitszeit und
Kurzarbeit                                                        Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds (KUG)**

                            Nein                                  Krankengeld („normal“ berechnet = letzter
                                                                  Abrechnungszeitraum vor Beginn der AU)

Während                     Ja                                    Entgeltfortzahlung für verkürzte Arbeitszeit und
Kurzarbeit                                                        Kurzarbeitergeld

                            Nein                                  Krankengeld (Berechnung aus dem regelmäßigen
                                                                  Arbeitsentgelt vor KUG-Zeitraum)

* Arbeitsunfähigkeit
** Berechnung und Auszahlung vom Arbeitgeber, auf Antrag Erstattung durch Krankenkasse
                                                                                                                     14
Höhe des
Kurzarbeitergelds
HÖHE DES KURZARBEITERGELDS
» Monatliche Bemessung nach ausgefallenem Arbeitsentgelt
» Zwei Berechnungsfaktoren (Berechnung erfolgt durch Arbeitgeber)
  • Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum
  • Leistungssatz

          Leistungssatz 1                Leistungssatz 2
            67 Prozent                    60 Prozent
     der Nettoentgeltdifferenz      der Nettoentgeltdifferenz
      (bei Beschäftigten mit           (bei allen anderen
         Kinderfreibetrag                Beschäftigten)
       mindestens 0,5 oder
    sonstigem Nachweis über
              Kinder)

Kurzarbeitergeldrechner:
ihre-vorsorge.de > Rechner

                                                                    16
Verfahren
VERFAHREN
Anzeige nur bei konjunktureller Kurzarbeit erforderlich
» Schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit
» Voraussetzungen glaubhaft machen und Nachweis über Kurzarbeit
» Stellungnahme des Betriebsrats

Beginn des Anspruchs auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Frühestens ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs der Anzeige,
wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind

                                                                    18
VERFAHREN
Zahlung, Antragstellung und Erstattung
» Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergelds durch Arbeitgeber
» Erstattung des verauslagten Kurzarbeitergelds
  • Schriftlicher Erstattungsantrag des Arbeitgebers
  • Bei zuständiger Agentur für Arbeit
» Achtung: bei ablehnendem Bescheid behalten Arbeitnehmer KUG-
  Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber

      Merke

  Ausschlussfrist für Erstattung: Drei Monate

» Abschlussprüfung durch Agentur für Arbeit nach Rückkehr zur Vollarbeit

                                                                           19
Beiträge
und Meldungen
BEITRÄGE – BEMESSUNGSGRUNDLAGEN
Sozialversicherung
                                                                                                  Beitragspflichtig zur
Beitragspflichtige Einnahmen                                                     KV*             PV*           RV*   ALV*   U1/U2*
Tatsächlich erzieltes laufendes
                                                                                   X               X           X      X       X
Arbeitsentgelt (Ist-Entgelt)
+ Fiktiventgelt
                                                                                   X               X           X      –       –
  (Soll-Entgelt ./. Ist-Entgelt x 80 Prozent)
= Sozialversicherungs-Entgelt

            Tipp: Übergangsbereich

 • Ist-Entgelt nur durch Kurzarbeit < 1.300 Euro  keine Anwendung Übergangsbereich

 • Arbeitsentgelt vor Kurzarbeit < 1.300 Euro  Anwendung Übergangsbereich für
   Ist-Entgelt  Keine Auswirkungen auf Beitragsberechnung aus Fiktiventgelt

* Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeldumlage

                                                                                                                                  21
BEITRÄGE – BEITRAGSVERTEILUNG

Beiträge aus                          KV/PV/RV                                                    ALV
                                      Arbeitnehmer*                                               Arbeitnehmer
Ist-Entgelt
                                      und Arbeitgeber                                             und Arbeitgeber
                                      Arbeitgeber**                                               –
Fiktiventgelt***
                                      (auch Arbeitnehmeranteil)

* Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt nur der Arbeitnehmer
** Auch den zu zahlenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der jeweiligen Krankenkasse – aber kein Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
*** Vollständige oder teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung – Regelung befristet bis 31.12.2021    22
durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.3.2020
BEITRÄGE UND MELDUNGEN
Rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
» Ist-Entgelt* + Fiktiventgelt** = Meldepflichtiges Arbeitsentgelt

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
» Versteuerter Arbeitslohn (Ist-Entgelt)
» Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind steuerfrei
» Ausgezahltes Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld übermitteln
  (Zeile 15)

 * Gegebenenfalls Kürzung des Ist-Entgelts auf Beitragsbemessungsgrenze (BBG) RV (in dem Fall ergibt sich kein Fiktiventgelt)
** Sofern die Summe des Ist-Entgelts und Fiktiventgelts die BBG RV überschreitet: volle Berücksichtigung des Ist-Entgelts und Beachtung der BBG RV beim
   Fiktiventgelt                                                                                                                                          23
BEITRAGSZAHLUNGEN
Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
» Entlastungsmöglichkeiten müssen vorrangig in Anspruch genommen
  werden
» Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen (Fördermittel, Kredite) sind
  vorrangig zu nutzen
» Darlegung der erheblichen Härte erforderlich
» Ist-Monate März und April 2020 können längstens bis 27. Mai 2020
  gestundet werden
» Keine Sicherungsleistung erforderlich, keine Stundungszinsen zu zahlen
» Antrag auf Stundung ist bei zuständiger Krankenkasse zu stellen

      Tipp

  Freiwillig versicherte Selbständige können Antrag auf Beitragsermäßigung stellen

                                                                                     24
Arbeitsausfall
AUSFALLZEITEN BEI INFEKTIONSWELLEN
Krankenkasse kommt nicht für einen möglichen Verdienstausfall auf, wenn
» der Arbeitgeber veränderte Arbeitsbedingungen anordnet oder
» der Beschäftigte vorsorglich zu Hause bleiben sollen, um nicht mit
  Infizierten in Kontakt zu kommen oder einen Verdachtsfall auszuräumen

Wenn der Arbeitgeber aus Fürsorgepflicht Arbeitnehmer auffordert, zu
Hause zu bleiben, ist Vergütung weiter zu zahlen

      Merke
  Zahlung von Krankengeld ausschließlich bei bestehender Arbeitsunfähigkeit

                                                                              26
BETREUUNGSBEDÜRFTIGE KINDER
Leistungsverweigerungsrecht der Eltern als Arbeitnehmer bei
» Schließung der Kita oder der Schule, wenn
» Betreuung eines Kindes aufgrund seines Alters anderweitig nicht sichergestellt
  werden kann

Erbringung der Leistungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag unzumutbar (§ 275
Abs. 3 BGB)

Arbeitnehmer wird von seiner Pflicht zur Leistungserbringung befreit,
Urlaubsinanspruchnahme insoweit nicht zwingend erforderlich
» Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nur unter sehr restriktiven
  Voraussetzungen (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
» Vergütungsanspruch nur für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
  (Rechtsprechung: maximal fünf Tage)
» Einschränkung oder vollständiger Ausschluss des Anspruchs nach
  § 616 BGB durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen

                                                                                   27
BETREUUNGSBEDÜRFTIGE KINDER
Anpassung Infektionsschutzgesetz
» Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung
  von Schulen und Kitas
» Betreuung von Kindern bis zum 12. Lebensjahr
» Ansprüche auf Kurzarbeitergeld gehen vor
» Höhe 67 % des Nettoeinkommens, maximal 2.016 Euro
» Dauer: bis zu 6 Wochen
» Auszahlung durch Arbeitgeber, Erstattung über die zuständige Landesbehörde
» Ausgenommen sind Ferienzeiten

                                                                               28
QUARANTÄNEMAßNAHMEN OHNE
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
» Grundsätzlich besteht Anspruch auf Entgeltzahlung
» Keine Erstattung über das U1-Verfahren
» Bei angeordneten Quarantänemaßnahmen durch Gesundheitsämter für
  Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider =
  Anspruch Entschädigung für nicht arbeitsunfähige Arbeitnehmer mit
  Verdienstausfall
» Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auszahlung einer Entschädigung in
  Höhe des Netto-Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen
» Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht weiter fort
» Deshalb keine Meldung zur Sozialversicherung

                                                                          29
QUARANTÄNEMAßNAHMEN MIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT
» Bei Arbeitsunfähigkeit während Tätigkeitsverbot keine Entschädigung
  nach dem Infektionsschutzgesetz
» Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten
  sechs Wochen durch Arbeitgeber

      Tipp
  Bei Teilnahme am U1-Verfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz,
  Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung seiner Kosten für die Entgeltfortzahlung

» Zahlung von Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse ab der
  siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit

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ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG-
ERLEICHTERUNG
» Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können
  seit dem 9. März nach telefonischer Rücksprache mit einem Arzt
  eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14
  Tage ausgestellt bekommen.
» Das Aufsuchen einer Arztpraxis ist nicht erforderlich.
» Die Zusendung der AU-Bescheinigung erfolgt per Post.
» Keine Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist nötig, erfolgt
  per telefonischer Mitteilung der Versichertendaten und Bestätigung
  der Kassenmitgliedschaft.
» Gleiches gilt für die Krankschreibung von Kindern.

      Tipp

  Ihr Arbeitnehmer ist berufstätig und niemand im Haushalt kann sich um das kranke
  Kind kümmern? Dann haben AOK-Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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Minijobs und
Übergrenzer
MINIJOBS
» Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht gegeben
» Unvorhersehbares Überschreiten der 450-Euro-Grenze anwendbar
  bei kurzfristig anberaumter, unvorhersehbarer Mehrarbeit
  (fünf Monate innerhalb eines Zeitjahres beachten)
» Sozialschutz-Paket
  •   Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf
      115 Tage ausgeweitet (gilt von 1.3. bis 31.10.2020)
  •   Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner von
      6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben (gilt für 2020)
  •   Neu während Kurzarbeit aufgenommene Minijobs in
      systemrelevanten Branchen und Berufen werden nicht
      auf Kurzarbeitergeld angerechnet (gilt ab 1.4.2020)

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ÜBERGRENZER
Status
» Ist-Entgelt < Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit in der
  Krankenversicherung bleibt bestehen
» Freiwillige beziehungsweise private Krankenversicherung bleibt bestehen
» Beitragshöhe unverändert, gegebenenfalls Erstattungsanspruch

Beitragszuschuss
» Bei gesetzlicher Krankenversicherung analog KV-Pflicht
  •   Ist-Entgelt: 7,3 Prozent + halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
  •   Fiktiventgelt: 14,6 Prozent + ganzer kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

» Bei privater Krankenversicherung analog KV-Pflicht
  •   Ist-Entgelt: 7,3 Prozent + halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
  •   Fiktiventgelt: 14,6 Prozent + ganzer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
  •   Begrenzung auf tatsächlichen Beitrag

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Bundesvereinigung der
deutschen Arbeitgeber-     arbeitgeber.de
verbände (BDA)

Bundesagentur für Arbeit   arbeitsagentur.de

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