MIETSPIEGEL 2019 STADT LANGENHAGEN - Hannover.de
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Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich freue mich, Ihnen auf den folgenden Seiten den neuen qualifizierten Miet- spiegel für Langenhagen vorzulegen. Er soll Hilfsmittel für ein einvernehmliches Miteinander zwischen den Mietparteien bezüglich der Miethöhe sein und so einen rechtssicheren Anhaltspunkt für die Miet- preisgestaltung darstellen. Der Mietspiegel gibt einen transparenten Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Langenhagen mit vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Strukturelle Neuerungen finden Sie u.a. zur jüngsten Baualtersklasse und der kleinsten Wohnungsgrößenklasse, die verän- dert wurden. Die Daten dieses Mietspiegels basieren auf einer umfangreichen Erhebung bei Mietern und Vermietern, bei denen ich mich hiermit ausdrücklich recht herzlich für die freiwillige Teilnahme bedanke. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Anwendung des Mietspiegels und hoffe, dass dieser dazu beiträgt, Konflikte über die Miethöhe zu vermeiden. Herzlichst Ihr Mirko Heuer Bürgermeister Stadt Langenhagen
Mietspiegel 2019 Inhaltsverzeichnis Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Langenhagen 4 1 Erstellung 4 2 Geltungsbereich 4 3 Zweck des Mietspiegels 4 4 Begriffsbestimmungen 5 4.1 Mietbegriff 5 4.2 Wohnwertmerkmale 5 4.2.1 Art 5 4.2.2 Wohnungsgröße 6 4.2.3 Beschaffenheit 6 4.2.4 Ausstattung 6 4.2.5 Wohnlage 7 5 Anwendung 7 5.1 Mietspiegel der Stadt Langenhagen 2019 9 Anlage 1: Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 12. Juli 2018) 10 Anlage 2: Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 8. November 2016) 13 Anlage 3: Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003) 14 Weitere Informationen und Ansprechpartner 16
Hinweise zum Mietspiegel der 2 Geltungsbereich Stadt Langenhagen Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie- teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist 1 Erstellung folgender Wohnraum: • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge- mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover, • Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein- mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom- und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung mission waren beteiligt: unterliegt, • Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale • Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich Infrastruktur, Fachbereich Soziales oder teilgewerblich genutzten Räumen, • Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen • Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, und Stadtentwicklung • Wohnungen in Heimen und Anstalten, • die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als • Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Ge- Vertreter der weiteren regionsangehörigen Städte brauch vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein und Gemeinden Jahr), • Deutscher Mieterbund Hannover • Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel- • Haus- und Grundeigentum Hannover (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b BGB), • ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter- nehmen in der Region Hannover • Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von • IVD Nord mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer • Amtsgericht Hannover der Mietzinsvereinbarung, • ALP (als Mietspiegelersteller) • möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1 Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer vom ALP • Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Ham- vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt burg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag werden. 1. April 2018 bei Mietern und Vermietern durchgeführ- ten, empirischen Repräsentativerhebung. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt 3 Zweck des Mietspiegels zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die so- vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen- genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank, Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt an- der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar. erkannt. Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertrags- parteien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde geleg- fairen Interessenausgleich über eine angemessene ten Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom Miethöhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermit- 1. Oktober 2018. Ggf. später eintretende Änderun- teln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden gen der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die zu müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein quali- Anwendung des Mietspiegels betreffen, können nicht fizierter Mietspiegel vorhanden ist, hat der Vermieter berücksichtigt werden. Sie sind aber durch die Anwen- in seinem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Ver- der des Mietspiegels zu beachten. gleichsmiete laut Mietspiegel dem Mieter mitzuteilen, wenn der Mietspiegel Angaben zu diesem Wohnraum enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne liegt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der Ver- 1 Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen, Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden. 4
Mietspiegel 2019 mieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als den Betriebs- und Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat der ist davon auszugehen, dass mieterseitig eine vertrag- qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit liche Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsre- für sich. paraturen besteht. Hat der Vermieter die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so erhöht Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einer sich im Regelfall die monatliche ortsübliche Vergleichs- Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichs- miete. miete zustimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem 4.2 Wohnwertmerkmale Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten), Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh- nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus- • eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen ausgeschlossen, fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei • der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Zeit- direkt in den Mietspiegel einbezogen: raums von drei Jahren nicht um mehr als 15 % 2 • Wohnungsgröße, erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten). • Ausstattung, Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die • Beschaffenheit. erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti- Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau- sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli- inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun- cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl Gebäude) abgebildet. marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege- Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden. man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne Die Miete darf bei Neuvermietungen die ortsübliche ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner- Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser (§ 556d Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 1 der Nie- Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage- dersächsischen Mieterschutzverordnung). Ausnahmen gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur sind: indirekt berücksichtigt. • die Vormiete des Vormieters überstieg diese Grenze, Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzu- • die Wohnung wurde kürzlich modernisiert, ordnen ist, kann erst nach eingehender Prüfung und Anwendung der nachfolgenden Hinweise entschieden • die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erst- werden. mals genutzt und vermietet. Näheres hierzu ergibt sich aus den in Anlage 1 und 2 ab- 4.2.1 Art gedruckten Gesetzestexten, vor allem aus §§ 556e und f BGB. Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen 4 Begriffsbestimmungen im Gebäude gemeint. 4.1 Mietbegriff Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen handelt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen- Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung ver- Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs- einbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem einschließlich etwaiger in ihm enthaltener Moderni- Mietspiegel abgelesen werden. sierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne 2 Nach § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung gilt für die Stadt Langenhagen eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. 5
4.2.2 Wohnungsgröße Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen in das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä- abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung gerechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesent- empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur lichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung Berechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 3). geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt. Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die 4.2.4 Ausstattung Wohnfläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatz- räume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus- Bodenraum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien stattung, die durch den Vermieter gestellt wurde. Vom und Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungs- Fläche bei der Ermittlung der Wohnungsgröße einge- merkmale bleiben unberücksichtigt. rechnet werden. Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen- berücksichtigt: klassen eingeteilt: Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Woh- • bis unter 45 m² nung vermieterseitig mit Bad, WC und einer Heizung ausgestattet ist, die alle Wohnräume beheizt. Letzte- • 45 bis unter 65 m² res umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizun- • 65 bis unter 85 m² gen sowie Nachtspeicherheizungen, falls diese in allen Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversor- • 85 m² und mehr gung muss dabei automatisch, also nicht von Hand, erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale 4.2.3 Beschaffenheit nicht vorhanden sind, können keine Werte aus dem Mietspiegel abgelesen werden. Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel unterschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund- einer Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen können 27 Punkte erreicht werden. wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio- den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem. für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung. Es werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale ver- Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung, geben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden. auswirken können. Alle anderen Ausstattungsmerk- male erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich- und deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt: tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder niedriger einzustufen. Punkte- Ausstattungsmerkmal vergabe Im Mietspiegel für Langenhagen werden folgende Baualtersklassen unterschieden: Küche • bis 1960 Komplett ausgestattete Küche mit Herd, Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie 2 • 1961 - 1967 Schränken • 1968 - 1977 Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas- • 1978 - 1994 keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk- tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge- 1 • 1995 - 2009 schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder • 2010 - 28.02.2018 -truhe, Mikrowellenherd) Warmwasserversorgung 1 Keramische Bodenfliesen oder gleich- 1 wertiger Bodenbelag 6
Mietspiegel 2019 Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener- Bad gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen Zusätzliches separates WC (Gäste-WC) 2 werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe Separate Dusche zur vorhandenen Bade- 1 der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin- wanne zuzurechnen. Neuwertige bzw. moderne Badausstat- 1 tung Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der Keramische Bodenfliesen oder gleich- Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine 1 wertiger Bodenbelag konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol- gende Regeln: Versorgungs- und Entsorgungsleitungen überwiegend nicht freiliegend (die Zu- • 0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung leitungen, die sich direkt am WC, dem 1 in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span- Waschbecken oder der Heizung befinden, nenunterwert und Mittelwert sind damit nicht gemeint) • 10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Fußbodenheizung 2 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert Bad mit Fenster 2 • 13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Wohnung allgemein nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die- Mittelwert und Spannenoberwert 2 lenboden in mindestens einem Raum • 16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord- Isolierverglasung 1 nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit- telwert und Spannenoberwert Gegensprechanlage mit Türöffner 1 Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel- Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon- 1 litenanlage kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie- gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat- (Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein- 2 tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes trächtigung) – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden. Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie- ter zugängliche und zur Verfügung ste- 1 4.2.5 Wohnlage hende Grünfläche) Aufzug im Haus 1 Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach Abschließbarer Fahrradabstellraum in- 1 Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he- nerhalb oder außerhalb des Gebäudes rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in Energetik Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest- stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen. Wohnungen in Gebäuden mit einem Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan- Energieverbrauchswert inkl. Warmwas- ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4) serbereitung von berücksichtigt werden. – 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis 1960 errichteten Gebäuden – 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi- 2 schen 1961 und 1977 errichteten Ge- 5 Anwendung bäuden – 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk- 1978 und 1994 errichteten Gebäuden male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um – 70 kWh/(m²·a) oder besser in ab 1995 das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen- errichteten Gebäuden de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor- Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte) 27 zugehen: 7
1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann • Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be- • Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest- triebskostenabrechnung entnehmen.) tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung) 2. Feststellen des Baualters • Aufzug im Haus Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße • Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen- außerhalb des Gebäudes feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und • Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl. Mietpreisspanne ablesen kann. Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes- ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäuden. Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten- spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4 in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert dargestellten Regelwerk einzuordnen. und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi- schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld Dazu ein Beispiel: B2 1,01 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs- miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m² zwischen 6,20 €/m² und 6,71 €/m². groß. Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Bau- altersklasse 1961 bis 1967, Wohnungsgröße 45 m² bis unter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 6,20 €/ Berechnungsbeispiel Feld B2: m² Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt Baualtersklasse 1961 bis 1967 (Spalte B), Wohnungs- zwischen 5,42 bis 7,21 €/m². größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2) Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet: Spannenunterwert1: 5,42 €, Mittelwert2: 6,20 €, Span- nenoberwert3: 7,21 € • Warmwasserversorgung in der Küche • Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Bo- Anzahl Ausstattungsmerkmale denbelag im Bad 0 bis 9 10 bis 12 13 bis 15* 16 bis 27 • Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad Vergleichsmiete pro m2 überwiegend nicht freiliegend 5,42 € 5,81 € 6,20 € 6,71 € 7,21 € • Bad mit Fenster Spannen- Mittelwert2 Spannen- • Isolierverglasung unterwert1 oberwert3 • Gegensprechanlage mit Türöffner * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche Vergleichsmiete zwischen 6,20 €/m² und 6,71 €/m² 8
Mietspiegel 2019 5.1 Mietspiegel der Stadt Langenhagen 2019 1961 bis 1968 bis 1978 bis 1995 2010 bis Baualtersklasse bis 1960 1967 1977 1994 bis 2009 28.02.2018 Wohnungsgröße A B C D E F 6,31 6,86 7,15 Unter 45 m² 1 5,52 - 7,62 5,91 - 7,56 5,71 - 9,31 45 m² bis 2 6,18 6,20 6,45 7,56 8,41 9,69 unter 65 m² 5,38 - 7,11 5,42 - 7,21 5,59 - 7,99 6,63 - 8,74 7,55 - 9,80 8,46 - 11,30 65 m² bis 6,77 5,93 6,05 7,05 7,96 9,80 3 unter 85 m² 5,48 - 8,00 5,33 - 6,81 5,49 - 7,14 6,43 - 7,97 6,82 - 9,20 8,61 - 11,38 6,68 5,82 5,92 7,15 8,19 9,45 85 m² und mehr 4 5,36 - 8,00 5,48 - 6,35 5,49 - 6,96 6,15 - 8,02 6,70 - 10,15 8,50 - 10,50 Legende: 1. Zeile: Arithmetisches Mittel 2: Zeile: Unter- und Oberwert der 4/5-Spanne rau hinterlegte Felder haben aufgrund einer geringen Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte Aussagekraft G (10 bis 29 Mietwerte). In Leerfeldern konnte keine ausreichende Anzahl von Mietwerten erhoben werden (weniger als 10 Fälle). 9
Anlage 1 rungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wor- (Stand 12. Juli 2018) den sind. § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verord- (2) Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor nungsermächtigung Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaß- nahmen im Sinne des § 555b durchgeführt, so darf 1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlos- die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete um den sen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Ab- Betrag überschritten werden, der sich bei einer Miet- satz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten erhöhung nach § 559 Absatz 1 bis 3 und § 559a Ab- Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn satz 1 bis 4 ergäbe. Bei der Berechnung nach Satz 1 des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichs- ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Ab- miete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent satz 2) auszugehen, die bei Beginn des Mietverhält- übersteigen. nisses ohne Berücksichtigung der Modernisierung anzusetzen wäre. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechts- verordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren § 556f Ausnahmen zu bestimmen. Gebiete mit angespannten Woh- § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, nungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfas- angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sender Modernisierung. ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete 1. Mieten deutlich stärker steigen als im bundes- weiten Durchschnitt, (1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften 2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haus- dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist halte den bundesweiten Durchschnitt deutlich unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe übersteigt, bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem 3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Berei- Wohnraum geschaffen wird, oder cherung herauszugeben. Die §§ 814 und 817 Satz 2 4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage be- sind nicht anzuwenden. steht. (2) Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens am §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zu- 31. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie muss begründet rückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die werden. Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat und die Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem ange- zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig spannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Ferner geworden ist. Die Rüge muss die Tatsachen enthal- muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maß- ten, auf denen die Beanstandung der vereinbarten nahmen die Landesregierung in dem nach Satz 1 durch Miete beruht. die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und (3) Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters ver- Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen. pflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu er- teilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete nach den Vorschriften dieses Unterkapitels maßgeb- (§ 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer lich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein durchgeführten Modernisierung zugänglich sind und der Vermieter hierüber un- (1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schul- schwer Auskunft geben kann. Für die Auskunft über dete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz Modernisierungsmaßnahmen (§ 556e Absatz 2) 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe gilt § 559b Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung (4) Sämtliche Erklärungen nach den Absätzen 2 und 3 der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminde- bedürfen der Textform. 10
Mietspiegel 2019 § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Ge- (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht setz 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien über den Abbau der Fehlsubventionierung eine Erhöhung der Miete vereinbaren. im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver- öffentlichen Bindung erloschen ist und tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als 2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu Indexmiete nach § 557b vereinbaren. entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über- (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen steigt. nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Umständen ergibt. Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, barung ist unwirksam. wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei- ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er- § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs- gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen miete Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö- (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie- auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschus- unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann ses. frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den barung ist unwirksam. §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt. (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaf- Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. fenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom- Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 men werden auf abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank festgelegt worden ist. (§ 558e), (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachver- den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als ständigen, 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleich- Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen- wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung nung von drei Wohnungen. mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingun- gen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Ge- (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), meinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 einge- nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen halten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsver- Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese ordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Jahren zu bestimmen. Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt. 11
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit- erlassen. punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 § 558d Qualifizierter Mietspiegel oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie- (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge- nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen meinde verwendet werden. erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen- (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt barung ist unwirksam. worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Da- bei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisinde- schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des drit- xes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhö- in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier hungsverlangens. Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstel- len. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu- (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie- vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be- ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben wiedergeben. werden. (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge- § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet- gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht erhöhung entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan- (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu. Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer- barung ist unwirksam. ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö- hung nicht ein. § 558c Mietspiegel (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein- (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübli- barung ist unwirksam. che Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an- erkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge- meinden erstellt werden. (3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier- für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver- tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts- verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor- 12
Mietspiegel 2019 Anlage 2 §3 Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs In den Gebieten bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Nieder- 1. der Landeshauptstadt Hannover, sächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 8. Novem- ber 2016) 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Aufgrund des § 556d Abs. 2 Satz 1, des § 558 Abs. 3 Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries- Satz 3 und des § 577a Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna- Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung vom 2. Januar 2002 brück, Vechta und Wolfsburg, (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I 4. der Inselgemeinde Juist, S. 1190), wird verordnet: 5. des Nordseebades Wangerooge und 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog §1 beträgt die Frist nach § 577a Abs. 1 und 1a BGB fünf Jahre. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 Sätze 2 und 3 BGB sind die Gebiete §4 1. der Landeshauptstadt Hannover, 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft. 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Abweichend von Satz 2 treten die §§ 1 und 2 mit Ablauf Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries- des 30. November 2021 außer Kraft. land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna- brück, Vechta und Wolfsburg, 4. der Inselgemeinde Juist, 5. des Nordseebades Wangerooge und 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog. §2 Gebiete, in denen die Kappungsgrenze abweichend von § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 15 Prozent beträgt, sind die Gebiete 1. der Landeshauptstadt Hannover, 2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg, 3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries- land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna- brück, Vechta und Wolfsburg, 4. der Inselgemeinde Juist, 5. des Nordseebades Wangerooge und 6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog. 13
Anlage 3 § 3 Ermittlung der Grundfläche Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi- Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der 25. November 2003) Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge- hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die einzubeziehen die Grundflächen von Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzu- 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. rechnen. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen, § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen 4. freiliegenden Installationen, 5. Einbaumöbeln und (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund- flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumtei- Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn- lern. heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch Betracht die Grundflächen von die Bewohner bestimmt sind. 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidun- (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von gen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufwei- nach allen Seiten geschlossenen Räumen so- sen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quad- wie ratmeter beträgt, 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. 3. Türnischen und (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol- 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht gender Räume: bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Me- 1. Zubehörräume, insbesondere: ter oder weniger tief sind. a. Kellerräume, (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge- b. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich- Wohnung, nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese c. Waschküchen, 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi- d. Bodenräume, gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren e. Trockenräume, nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge- fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches f. Heizungsräume und Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches g. Garagen, geeignet sein und 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermögli- genügen, sowie chen. 3. Geschäftsräume. Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung 14
Mietspiegel 2019 gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln. § 4 Anrechnung der Grundflächen Die Grundflächen 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig, 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. 15
Weitere Informationen und Ansprechpartner Stadt Langenhagen Alexander Jorgus Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld Telefon (05 11) 73 07 - 93 08 E-mail alexander.jorgus@langenhagen.de Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern. ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– IMPRESSUM Herausgeber Stadt Langenhagen Der Bürgermeister Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon (05 11) 73 07 - 0 Telefax (05 11) 73 07 - 91 30 E-Mail stadtverwaltung@langenhagen.de Internet www.langenhagen.de Foto Seite 2: Stadt Langenhagen Satz, Layout und Druck Region Hannover, Team Medienservice
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