MIETSPIEGEL 2019 STADT LANGENHAGEN - Hannover.de

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MIETSPIEGEL 2019 STADT LANGENHAGEN - Hannover.de
STADT LANGENHAGEN

MIETSPIEGEL 2019
Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich freue mich, Ihnen auf den folgenden Seiten den neuen qualifizierten Miet-
spiegel für Langenhagen vorzulegen.

Er soll Hilfsmittel für ein einvernehmliches Miteinander zwischen den Mietparteien
bezüglich der Miethöhe sein und so einen rechtssicheren Anhaltspunkt für die Miet-
preisgestaltung darstellen. Der Mietspiegel gibt einen transparenten Überblick über
die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Langenhagen mit vergleichbarer
Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Strukturelle Neuerungen finden Sie u.a.
zur jüngsten Baualtersklasse und der kleinsten Wohnungsgrößenklasse, die verän-
dert wurden.

Die Daten dieses Mietspiegels basieren auf einer umfangreichen Erhebung bei
Mietern und Vermietern, bei denen ich mich hiermit ausdrücklich recht herzlich für
die freiwillige Teilnahme bedanke.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Anwendung des Mietspiegels und hoffe, dass
dieser dazu beiträgt, Konflikte über die Miethöhe zu vermeiden.

Herzlichst
Ihr Mirko Heuer
Bürgermeister
Stadt Langenhagen
Mietspiegel 2019

Inhaltsverzeichnis

        Hinweise zum Mietspiegel der Stadt Langenhagen                                                     4

1       Erstellung                                                                                         4

2       Geltungsbereich                                                                                    4

3       Zweck des Mietspiegels                                                                             4

4       Begriffsbestimmungen                                                                               5

4.1     Mietbegriff                                                                                        5

4.2     Wohnwertmerkmale                                                                                   5

4.2.1   Art                                                                                                5

4.2.2   Wohnungsgröße                                                                                      6

4.2.3   Beschaffenheit                                                                                     6

4.2.4   Ausstattung                                                                                        6

4.2.5   Wohnlage                                                                                           7

5       Anwendung                                                                                          7

5.1     Mietspiegel der Stadt Langenhagen 2019                                                              9

Anlage 1: Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Stand 12. Juli 2018)                               10

Anlage 2: Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften
(Niedersächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 8. November 2016)                                         13

Anlage 3: Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
(Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand 25. November 2003)                                                    14

Weitere Informationen und Ansprechpartner                                                                  16
Hinweise zum Mietspiegel der                               2         Geltungsbereich
Stadt Langenhagen
                                                           Dieser Mietspiegel gilt grundsätzlich für alle vermie-
                                                           teten Wohnungen im Stadtgebiet, ausgenommen ist
1         Erstellung                                       folgender Wohnraum:
                                                           •      Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern,
Der Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel ge-
mäß § 558d BGB unter Leitung der Region Hannover,          •      Wohnungen, deren Erstellung oder Modernisierung
begleitet durch eine Mietspiegelkommission, gemein-               mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wurde
sam und einvernehmlich neu erstellt. An dieser Kom-               und deren Miethöhe deshalb einer Preisbindung
mission waren beteiligt:                                          unterliegt,
•       Regionsverwaltung Hannover, Dezernat für Soziale   •      Wohnungen mit gemäß Mietvertrag gewerblich
        Infrastruktur, Fachbereich Soziales                       oder teilgewerblich genutzten Räumen,
•       Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen      •      Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen,
        und Stadtentwicklung
                                                           •      Wohnungen in Heimen und Anstalten,
•       die Städte Garbsen, Langenhagen und Springe als
                                                           •      Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Ge-
        Vertreter der weiteren regionsangehörigen Städte
                                                                  brauch vermietet ist (Zeitmietvertrag maximal ein
        und Gemeinden
                                                                  Jahr),
•       Deutscher Mieterbund Hannover
                                                           •      Wohnungen während der Laufzeit einer Staffel-
•       Haus- und Grundeigentum Hannover                          (§ 557a BGB) oder Indexmietvereinbarung (§ 557b
                                                                  BGB),
•       ArGeWo – Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunter-
        nehmen in der Region Hannover                      •      Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen
                                                                  Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von
•       IVD Nord
                                                                  mehr als drei Jahren, und zwar während der Dauer
•       Amtsgericht Hannover                                      der Mietzinsvereinbarung,
•       ALP (als Mietspiegelersteller)                     •      möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen1
Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer vom ALP       •      Wohnungen, deren Küche, Toilette oder Bad, wenn
Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Ham-               vorhanden, von anderen Mietparteien mitbenutzt
burg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag             werden.
1. April 2018 bei Mietern und Vermietern durchgeführ-
ten, empirischen Repräsentativerhebung.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt        3 Zweck des Mietspiegels
zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten
für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art,
                                                           Der Mietspiegel stellt, neben der Benennung von drei
Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die so-
                                                           vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigen-
genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“.
                                                           gutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank,
Dieser Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“    eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung
i. S. von § 558d BGB und wurde vom Rat der Stadt an-       der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558a BGB dar.
erkannt.                                                   Auf seiner Grundlage können sich die Mietvertrags-
                                                           parteien bei bestehenden Mietverhältnissen in einem
Die in dieser Mietspiegelbroschüre zugrunde geleg-
                                                           fairen Interessenausgleich über eine angemessene
ten Rechtsgrundlagen entsprechen dem Stand vom
                                                           Miethöhe einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermit-
1. Oktober 2018. Ggf. später eintretende Änderun-
                                                           teln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden
gen der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die
                                                           zu müssen. Sofern wie im vorliegenden Fall ein quali-
Anwendung des Mietspiegels betreffen, können nicht
                                                           fizierter Mietspiegel vorhanden ist, hat der Vermieter
berücksichtigt werden. Sie sind aber durch die Anwen-
                                                           in seinem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Ver-
der des Mietspiegels zu beachten.
                                                           gleichsmiete laut Mietspiegel dem Mieter mitzuteilen,
                                                           wenn der Mietspiegel Angaben zu diesem Wohnraum
                                                           enthält. Hierbei reicht es aus, wenn die verlangte Miete
                                                           innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne
                                                           liegt. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der Ver-

                                                           1
                                                               	Unter Möblierung/Teilmöblierung werden nicht Einbauküchen,
                                                                 Einbauschränke, Durchreichen u. Ä. verstanden.
    4
Mietspiegel 2019

mieter sich auf ein anderes Begründungsmittel als den                 Betriebs- und Heizkosten. Bei diesen Nettokaltmieten
Mietspiegel stützen will. Im Gerichtsverfahren hat der                ist davon auszugehen, dass mieterseitig eine vertrag-
qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit               liche Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsre-
für sich.                                                             paraturen besteht. Hat der Vermieter die Verpflichtung
                                                                      zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so erhöht
Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einer
                                                                      sich im Regelfall die monatliche ortsübliche Vergleichs-
Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichs-
                                                                      miete.
miete zustimmt, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
•     Die Miete der Wohnung ist seit mindestens einem                 4.2     Wohnwertmerkmale
      Jahr unverändert (ausgenommen Mieterhöhungen
      wegen Modernisierung oder höherer Betriebskosten),              Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete einer Woh-
                                                                      nung von den Merkmalen Art, Wohnungsgröße, Aus-
•     eine Mieterhöhung ist nach dem Mietvertrag nicht
                                                                      stattung, Beschaffenheit und Wohnlage ab. Von diesen
      ausgeschlossen,
                                                                      fünf sogenannten Wohnwertmerkmalen wurden drei
•     der verlangte Mietzins hat sich innerhalb eines Zeit-           direkt in den Mietspiegel einbezogen:
      raums von drei Jahren nicht um mehr als 15 % 2
                                                                      •     Wohnungsgröße,
      erhöht (ausgenommen Mieterhöhungen wegen
      Modernisierung oder höherer Betriebskosten).                    •     Ausstattung,
Der Mietspiegel gibt in jedem Mietspiegelfeld für die                 •     Beschaffenheit.
erhobenen Mietwerte den Mittelwert (das arithmeti-
                                                                      Dabei wird das Merkmal Beschaffenheit durch das Bau-
sche Mittel) und eine Mietenspanne an, die sich aus den
                                                                      alter des Gebäudes bzw. der Wohnung (bei nachträgli-
inneren vier Fünfteln der gemessenen Mietenverteilun-
                                                                      cher Errichtung einer Wohnung in einem bestehenden
gen ergibt. D. h. es sind bei der Datenerhebung sowohl
                                                                      Gebäude) abgebildet.
marktübliche Mieten unterhalb als auch oberhalb der
Mietenspannen gefunden worden. Dieses kann gege-                      Aus den zwei Merkmalen Wohnungsgröße und Baualter
benenfalls bei der Bewertung besonderer individueller                 ergibt sich in der Mietspiegeltabelle das Feld, mit dem
Wohnungseigenschaften Berücksichtigung finden.                        man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in
                                                                      Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne
Die Miete darf bei Neuvermietungen die ortsübliche
                                                                      ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung inner-
Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen
                                                                      halb der Spanne entscheidet die Anzahl der in dieser
(§ 556d Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 1 der Nie-
                                                                      Broschüre aufgeführten Ausstattungsmerkmale. Dage-
dersächsischen Mieterschutzverordnung). Ausnahmen
                                                                      gen werden die Kriterien „Art“ und „Wohnlage“ nur
sind:
                                                                      indirekt berücksichtigt.
•     die Vormiete des Vormieters überstieg diese Grenze,
                                                                      Wie die einzelne Wohnung im Mietspiegel einzu-
•     die Wohnung wurde kürzlich modernisiert,                        ordnen ist, kann erst nach eingehender Prüfung und
                                                                      Anwendung der nachfolgenden Hinweise entschieden
•     die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erst-
                                                                      werden.
      mals genutzt und vermietet.
Näheres hierzu ergibt sich aus den in Anlage 1 und 2 ab-
                                                                      4.2.1 Art
gedruckten Gesetzestexten, vor allem aus §§ 556e und f
BGB.
                                                                      Dieses Wohnwertmerkmal ist im Mietspiegel nicht
                                                                      direkt einbezogen. Mit der Art der Wohnung sind vor
                                                                      allem die Gebäudeart und die Anzahl der Wohnungen
4          Begriffsbestimmungen                                       im Gebäude gemeint.
4.1     Mietbegriff
                                                                      Im Mietspiegel sind nur Mieten von Wohnungen in
Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Beträgen                         Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen
handelt es sich um die monatliche Nettokaltmiete pro                  berücksichtigt. Hierzu gehören auch vermietete Eigen-
Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist der im Rahmen                       tumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieten für
des Mietvertrags bzw. der letzten Mieterhöhung ver-                   Wohnungen in Gebäuden mit geringerer Wohnungs-
einbarte Mietzins für die Überlassung der Wohnung                     anzahl können deshalb nicht unmittelbar aus dem
einschließlich etwaiger in ihm enthaltener Moderni-                   Mietspiegel abgelesen werden.
sierungs- und Instandsetzungszuschläge, jedoch ohne

2
 Nach § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung gilt für die
Stadt Langenhagen eine Kappungsgrenze von 15 Prozent.
                                                                                                                           5
4.2.2 Wohnungsgröße                                      Grundsätzlich werden modernisierte Wohnungen
                                                         in das Baualter der Ersterrichtung eingeordnet. Eine
Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflä-        abweichende Einordnung kann im Einzelfall dann
che in Quadratmetern. Zu ihrer genauen Berechnung        gerechtfertigt sein, wenn der durch eine mit wesent-
empfiehlt sich die Anwendung der Verordnung zur          lichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung
Berechnung der Wohnfläche (vgl. Anlage 3).               geschaffene Wohnwert dieses rechtfertigt.

Als Wohnungsgröße ist für den Mietspiegel die
                                                         4.2.4   Ausstattung
Wohnfläche hinter der Wohnungstür ohne Zusatz-
räume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder       Maßgeblich ist allein die Wohnungs- und Gebäudeaus-
Bodenraum, maßgebend. Balkone, Terrassen, Loggien        stattung, die durch den Vermieter gestellt wurde. Vom
und Dachgärten können bis höchstens zur Hälfte ihrer     Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungs-
Fläche bei der Ermittlung der Wohnungsgröße einge-       merkmale bleiben unberücksichtigt.
rechnet werden.
                                                         Die Ausstattung wird im Mietspiegel in zweierlei Weise
Im Mietspiegel werden die Wohnungen in vier Größen-      berücksichtigt:
klassen eingeteilt:
                                                         Zum einen wird davon ausgegangen, dass die Woh-
•       bis unter 45 m²                                  nung vermieterseitig mit Bad, WC und einer Heizung
                                                         ausgestattet ist, die alle Wohnräume beheizt. Letzte-
•       45 bis unter 65 m²
                                                         res umfasst Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizun-
•       65 bis unter 85 m²                               gen sowie Nachtspeicherheizungen, falls diese in allen
                                                         Wohnräumen vorhanden sind. Die Brennstoffversor-
•       85 m² und mehr
                                                         gung muss dabei automatisch, also nicht von Hand,
                                                         erfolgen. Für Wohnungen, bei denen diese Merkmale
4.2.3 Beschaffenheit                                     nicht vorhanden sind, können keine Werte aus dem
                                                         Mietspiegel abgelesen werden.
Das Wohnwertmerkmal „Beschaffenheit“ bezieht sich
auf Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zustand des        Zum anderen sind 20 Ausstattungsmerkmale mit
Gebäudes und der Wohnung. Es wird im Mietspiegel         unterschiedlichen Gewichtungen für die Einordnung
durch das Baualter wiedergegeben, weil die grund-        einer Wohnung in den Mietspiegel relevant. Insgesamt
sätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen         können 27 Punkte erreicht werden.
wesentlich durch die während bestimmter Zeitperio-
den übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich    Die Gewichtung erfolgt in einem Punktesystem.
für das Baualter ist die Bezugsfertigkeit der Wohnung.   Es werden zwei Punkte für Ausstattungsmerkmale ver-
Dies gilt auch bei Wiederaufbau, Wiedererstellung,       geben, die sich tendenziell stärker auf den Mietpreis
Ausbau oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden.        auswirken können. Alle anderen Ausstattungsmerk-
                                                         male erhalten einen Punkt. Die Ausstattungsmerkmale
Das Baualter soll dabei nicht schematisch berücksich-
                                                         und deren Gewichtung sind dabei wie folgt festgelegt:
tigt werden. Im Grenzbereich zwischen zwei Baualtern
kann es gerechtfertigt sein, die Wohnung höher oder
niedriger einzustufen.
                                                                                                    Punkte-
                                                         Ausstattungsmerkmal
                                                                                                    vergabe
Im Mietspiegel für Langenhagen werden folgende
Baualtersklassen unterschieden:                          Küche
•       bis 1960                                         Komplett ausgestattete Küche mit Herd,
                                                         Spüle, Kühlschrank, Arbeitsplatte sowie        2
•       1961 - 1967
                                                         Schränken
•       1968 - 1977
                                                         Hochwertiges Küchengerät (z. B. Glas-
•       1978 - 1994                                      keramik- (etwa „Ceran“) oder Induk-
                                                         tionskochfeld, Einbaukühlschrank, Ge-          1
•       1995 - 2009
                                                         schirrspülmaschine, Gefrierschrank oder
•       2010 - 28.02.2018                                -truhe, Mikrowellenherd)
                                                         Warmwasserversorgung                           1
                                                         Keramische Bodenfliesen oder gleich-
                                                                                                        1
                                                         wertiger Bodenbelag

    6
Mietspiegel 2019

                                                Die Energieverbrauchswerte können aus dem Ener-
Bad
                                                gieverbrauchsausweis für das Gebäude entnommen
Zusätzliches separates WC (Gäste-WC)       2    werden. Wenn der Verbrauchskennwert nur ohne
                                                Warmwasserbereitung vorliegt, sind vor der Vergabe
Separate Dusche zur vorhandenen Bade-
                                           1    der Ausstattungspunkte pauschal 20 kWh/(m²·a) hin-
wanne
                                                zuzurechnen.
Neuwertige bzw. moderne Badausstat-
                                           1
tung                                            Die Summe der vorhandenen Ausstattungspunkte aus
                                                der Liste entscheidet darüber, in welchen Bereich der
Keramische Bodenfliesen oder gleich-            Mietenspanne innerhalb eines Mietspiegelfeldes eine
                                           1
wertiger Bodenbelag                             konkrete Wohnung einzuordnen ist. Dabei gelten fol-
                                                gende Regeln:
Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
überwiegend nicht freiliegend (die Zu-          •   0 bis 9 Ausstattungspunkte vorhanden = Einordnung
leitungen, die sich direkt am WC, dem      1        in die untere Hälfte der Differenz zwischen Span-
Waschbecken oder der Heizung befinden,              nenunterwert und Mittelwert
sind damit nicht gemeint)
                                                •   10 bis 12 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-
Fußbodenheizung                            2        nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen
                                                    Spannenunterwert und Mittelwert
Bad mit Fenster                            2
                                                •   13 bis 15 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-
Wohnung allgemein
                                                    nung in die untere Hälfte der Differenz zwischen
Parkett oder aufgearbeiteter/neuer Die-             Mittelwert und Spannenoberwert
                                           2
lenboden in mindestens einem Raum
                                                •   16 bis 27 Ausstattungspunkte vorhanden = Einord-
Isolierverglasung                          1        nung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mit-
                                                    telwert und Spannenoberwert
Gegensprechanlage mit Türöffner            1
Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatel-         Innerhalb der sich nach dieser Einordnung einer kon-
                                           1
litenanlage                                     kreten Wohnung in das Tabellenraster des Mietspie-
                                                gels dann noch ergebenden restlichen Mietenspanne
Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten
                                                können weitere, noch nicht berücksichtigte Ausstat-
(Mindesttiefe 1 m, keine bauliche Beein-   2
                                                tungsmerkmale der Wohnung und/oder des Gebäudes
trächtigung)
                                                – ebenso wie ihr Fehlen – berücksichtigt werden.
Gartennutzung (nur dem jeweiligen Mie-
ter zugängliche und zur Verfügung ste-     1
                                                4.2.5 Wohnlage
hende Grünfläche)
Aufzug im Haus                             1    Die Wohnlage wird im Mietspiegel nicht unmittelbar
                                                berücksichtigt, da sich Mietpreisunterschiede nach
Abschließbarer Fahrradabstellraum in-
                                           1    Wohnlage bislang nicht in wesentlichem Ausmaß he-
nerhalb oder außerhalb des Gebäudes
                                                rausgebildet haben. Dessen ungeachtet lassen sich in
Energetik                                       Einzelfällen unterschiedliche Wohnlagequalitäten fest-
                                                stellen, die unterschiedliche Miethöhen rechtfertigen.
Wohnungen in Gebäuden mit einem
                                                Diese Unterschiede können innerhalb der Mietenspan-
Energieverbrauchswert inkl. Warmwas-
                                                ne zusätzlich zu den Ausstattungsmerkmalen (s. 4.2.4)
serbereitung von
                                                berücksichtigt werden.
– 130 kWh/(m²·a) oder besser in bis
   1960 errichteten Gebäuden
– 120 kWh/(m²·a) oder besser in zwi-
                                           2
   schen 1961 und 1977 errichteten Ge-          5     Anwendung
   bäuden
– 90 kWh/(m²·a) oder besser in zwischen
                                                Der Mietspiegel wird durch die zwei Wohnwertmerk-
   1978 und 1994 errichteten Gebäuden
                                                male Größe und Baualter der Wohnung gebildet. Um
– 70 kWh/(m²·a) oder besser in ab 1995
                                                das für eine bestimmte Wohnung in Betracht kommen-
   errichteten Gebäuden
                                                de Mietspiegelfeld zu finden, ist folgendermaßen vor-
Gesamtpunktzahl (Ausstattungspunkte)       27   zugehen:

                                                                                                     7
1. Feststellen der Wohnungsgröße (Diese Angabe kann       •   Kabelanschluss oder Gemeinschaftssatellitenanlage
    man aus den Mietvertragsunterlagen oder der Be-
                                                          •   Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten (Mindest-
    triebskostenabrechnung entnehmen.)
                                                              tiefe 1 m, keine bauliche Beeinträchtigung)
2. Feststellen des Baualters
                                                          •   Aufzug im Haus
Aus der Kombination der Merkmale Wohnungsgröße            •   Abschließbarer Fahrradabstellraum innerhalb oder
und Baualter ergibt sich das entsprechende Tabellen-          außerhalb des Gebäudes
feld des Mietspiegels, aus dem man Mittelwert und
                                                          •   Die Wohnung hat einen Energieverbrauchswert inkl.
Mietpreisspanne ablesen kann.
                                                              Warmwasserbereitung von 120 kWh/m²a oder bes-
                                                              ser in zwischen 1961 und 1977 errichteten Gebäuden.
Abschließend ist die Wohnung innerhalb der Mieten-
spanne anhand der Anzahl der vorhandenen weiteren
                                                          Damit hat die Wohnung 14 Ausstattungspunkte und ist
Wohnungsausstattungen nach dem in Abschnitt 4.2.4
                                                          in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert
dargestellten Regelwerk einzuordnen.
                                                          und Spannenoberwert einzuordnen. Die Differenz zwi-
                                                          schen Mittelwert und Spannenoberwert beträgt im Feld
Dazu ein Beispiel:
                                                          B2 1,01 €/m². Somit liegt die ortsübliche Vergleichs-
                                                          miete für die Beispielwohnung in der Mietenspanne
Eine Wohnung wurde 1965 errichtet und ist 58 m²
                                                          zwischen 6,20 €/m² und 6,71 €/m².
groß. Damit gehört sie in das Mietspiegelfeld B2 (Bau-
altersklasse 1961 bis 1967, Wohnungsgröße 45 m² bis
unter 65 m²). Der Mittelwert in Feld B2 beträgt 6,20 €/   Berechnungsbeispiel Feld B2:
m² Nettokaltmiete monatlich, die Mietenspanne liegt
                                                          Baualtersklasse 1961 bis 1967 (Spalte B), Wohnungs-
zwischen 5,42 bis 7,21 €/m².
                                                          größe 45 m² bis unter 65 m² (Zeile 2)
Die Wohnung ist folgendermaßen ausgestattet:              Spannenunterwert1: 5,42 €, Mittelwert2: 6,20 €, Span-
                                                          nenoberwert3: 7,21 €
•       Warmwasserversorgung in der Küche
•       Keramische Bodenfliesen oder gleichwertiger Bo-                   Anzahl Ausstattungsmerkmale
        denbelag im Bad                                       0 bis 9      10 bis 12      13 bis 15* 16 bis 27
•       Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Bad
                                                                              Vergleichsmiete pro m2
        überwiegend nicht freiliegend
                                                          5,42 €        5,81 €       6,20 €        6,71 €      7,21 €
•       Bad mit Fenster
                                                          Spannen-                Mittelwert2               Spannen-
•       Isolierverglasung
                                                          unterwert1                                        oberwert3
•       Gegensprechanlage mit Türöffner
                                                          * Bei 14 Ausstattungsmerkmalen liegt die ortsübliche
                                                          Vergleichsmiete zwischen 6,20 €/m² und 6,71 €/m²

    8
Mietspiegel 2019

5.1    Mietspiegel der Stadt Langenhagen 2019

                                               1961 bis    1968 bis      1978 bis        1995         2010 bis
 Baualtersklasse              bis 1960
                                                1967        1977          1994         bis 2009      28.02.2018

 Wohnungsgröße                    A               B           C             D              E              F

                                6,31          6,86           7,15
      Unter 45 m²      1
                             5,52 - 7,62   5,91 - 7,56    5,71 - 9,31

       45 m² bis       2        6,18          6,20           6,45          7,56          8,41            9,69
      unter 65 m²            5,38 - 7,11   5,42 - 7,21    5,59 - 7,99   6,63 - 8,74   7,55 - 9,80    8,46 - 11,30

       65 m² bis                6,77          5,93           6,05          7,05          7,96            9,80
                       3
      unter 85 m²            5,48 - 8,00   5,33 - 6,81    5,49 - 7,14   6,43 - 7,97   6,82 - 9,20    8,61 - 11,38

                                6,68          5,82           5,92          7,15           8,19           9,45
  85 m² und mehr       4
                             5,36 - 8,00   5,48 - 6,35    5,49 - 6,96   6,15 - 8,02   6,70 - 10,15   8,50 - 10,50

Legende:
1. Zeile: Arithmetisches Mittel
2: Zeile: Unter- und Oberwert der 4/5-Spanne
 rau hinterlegte Felder haben aufgrund einer geringen Anzahl von Mietwerten nur eine bedingte Aussagekraft
G
(10 bis 29 Mietwerte). In Leerfeldern konnte keine ausreichende Anzahl von Mietwerten erhoben werden (weniger
als 10 Fälle).

                                                                                                               9
Anlage 1                                                        rungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem
                                                                vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
                                                                Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wor-
(Stand 12. Juli 2018)
                                                                den sind.
§ 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verord-            (2) Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor
nungsermächtigung                                                Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaß-
                                                                 nahmen im Sinne des § 555b durchgeführt, so darf
1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlos-                die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete um den
   sen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Ab-             Betrag überschritten werden, der sich bei einer Miet-
   satz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten               erhöhung nach § 559 Absatz 1 bis 3 und § 559a Ab-
   Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn              satz 1 bis 4 ergäbe. Bei der Berechnung nach Satz 1
   des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichs-             ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Ab-
   miete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent                satz 2) auszugehen, die bei Beginn des Mietverhält-
   übersteigen.                                                  nisses ohne Berücksichtigung der Modernisierung
                                                                 anzusetzen wäre.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete
    mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechts-
    verordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren       § 556f Ausnahmen
    zu bestimmen. Gebiete mit angespannten Woh-
                                                                § 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung,
    nungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende
                                                                die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und
    Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in
                                                                vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht
    einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu
                                                                anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfas-
    angemessenen Bedingungen besonders gefährdet
                                                                sender Modernisierung.
    ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
    die
                                                             § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
     1.	Mieten deutlich stärker steigen als im bundes-
         weiten Durchschnitt,
                                                             (1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften
     2.	die durchschnittliche Mietbelastung der Haus-           dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist
         halte den bundesweiten Durchschnitt deutlich            unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe
         übersteigt,                                             bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige
                                                                 Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem
     3.	
        die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass
                                                                 Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften
        durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher
                                                                 über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Berei-
        Wohnraum geschaffen wird, oder
                                                                 cherung herauszugeben. Die §§ 814 und 817 Satz 2
     4.	geringer Leerstand bei großer Nachfrage be-             sind nicht anzuwenden.
         steht.
                                                             (2) Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den
Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens am             §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zu-
31. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie muss begründet            rückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die
werden. Aus der Begründung muss sich ergeben, auf                Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat und die
Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem ange-               zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig
spannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Ferner            geworden ist. Die Rüge muss die Tatsachen enthal-
muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maß-                ten, auf denen die Beanstandung der vereinbarten
nahmen die Landesregierung in dem nach Satz 1 durch              Miete beruht.
die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und
                                                             (3) Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters ver-
Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen.
                                                                 pflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu er-
                                                                 teilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete
                                                                 nach den Vorschriften dieses Unterkapitels maßgeb-
(§ 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer
                                                                 lich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein
   durchgeführten Modernisierung
                                                                 zugänglich sind und der Vermieter hierüber un-
(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schul-       schwer Auskunft geben kann. Für die Auskunft über
    dete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz            Modernisierungsmaßnahmen (§ 556e Absatz 2)
    1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe           gilt § 559b Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
    der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung
                                                             (4) Sämtliche Erklärungen nach den Absätzen 2 und 3
    der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminde-
                                                                 bedürfen der Textform.

10
Mietspiegel 2019

§ 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Ge-           (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht
setz
                                                             1.	
                                                                wenn eine Verpflichtung des Mieters zur
                                                                Ausgleichszahlung nach den Vorschriften
(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien
                                                                über den Abbau der Fehlsubventionierung
    eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
                                                                im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der
(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Ver-            öffentlichen Bindung erloschen ist und
    tragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als
                                                             2.	soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu
    Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
                                                                 entrichtenden Ausgleichszahlung nicht über-
(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen                 steigt.
    nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen,
                                                             Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier
    soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung
                                                             Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung
    ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den
                                                             verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die
    Umständen ergibt.
                                                             Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-        Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend,
    barung ist unwirksam.                                    wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung ei-
                                                             ner Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des
                                                             Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu er-
§ 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs-
                                                             gangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen
miete
                                                             Wegfalls der Mietbindung erloschen ist.
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhö-      (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung
    hung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmie-        auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind
    te verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu         Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle
    dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten          des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschus-
    unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann          ses.
    frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung
                                                          (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
    geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den
                                                              barung ist unwirksam.
    §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus
                                                          § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
    den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder
    einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum
                                                          (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem
    vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaf-
                                                              Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
    fenheit und Lage einschließlich der energetischen
    Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier    (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genom-
    Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560         men werden auf
    abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen
                                                             1.    einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
    ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz
    oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage              2.	
                                                                eine Auskunft         aus   einer   Mietdatenbank
    festgelegt worden ist.                                      (§ 558e),
(3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete         3.	ein mit Gründen versehenes Gutachten eines
    innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach               öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-
    den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als              ständigen,
    20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der
                                                             4.	entsprechende Entgelte für einzelne vergleich-
    Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert,
                                                                 bare Wohnungen; hierbei genügt die Benen-
    wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung
                                                                 nung von drei Wohnungen.
    mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingun-
    gen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Ge-       (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1),
    meinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete          bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 einge-
    nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen          halten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der
    werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsver-         Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese
    ordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf          Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die
    Jahren zu bestimmen.                                      Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel
                                                              nach Absatz 2 stützt.

                                                                                                                  11
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der              schriften über den näheren Inhalt und das Verfahren
    Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte         zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu
    Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeit-         erlassen.
    punkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt,
    kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3
                                                            § 558d Qualifizierter Mietspiegel
    oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch
    ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspie-
                                                            (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der
    gel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Ge-
                                                                nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
    meinde verwendet werden.
                                                                erstellt und von der Gemeinde oder von Interessen-
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-           vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt
    barung ist unwirksam.                                       worden ist.
                                                            (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von
§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung                              zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Da-
                                                                bei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt,                vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisinde-
    schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des drit-          xes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
    ten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhö-                in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier
    hungsverlangens.                                            Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstel-
                                                                len.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum
    Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zu-          (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird
    gang des Verlangens zustimmt, kann der Vermie-              vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel be-
    ter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage          zeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete
    muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben            wiedergeben.
    werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausge-
                                                            § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Miet-
    gangen, das den Anforderungen des § 558a nicht
                                                            erhöhung
    entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit
    nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlan-
                                                            (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558
    gens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem
                                                                oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum
    Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
                                                                Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-           Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außer-
    barung ist unwirksam.                                       ordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats
                                                                kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhö-
                                                                hung nicht ein.
§ 558c Mietspiegel
                                                            (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Verein-
(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübli-       barung ist unwirksam.
    che Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der
    Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver-
    mieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder an-
    erkannt worden ist.
(2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde
    oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Ge-
    meinden erstellt werden.
(3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der
    Marktentwicklung angepasst werden.
(4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hier-
    für ein Bedürfnis besteht und dies mit einem ver-
    tretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und
    ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts-
    verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vor-

12
Mietspiegel 2019

Anlage 2                                                                          §3

Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs         In den Gebieten
bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Nieder-
                                                         1. der Landeshauptstadt Hannover,
sächsische Mieterschutzverordnung) (Stand 8. Novem-
ber 2016)                                                2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg,
                                                         3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der
Aufgrund des § 556d Abs. 2 Satz 1, des § 558 Abs. 3
                                                            Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries-
Satz 3 und des § 577a Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen
                                                            land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna-
Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung vom 2. Januar 2002
                                                            brück, Vechta und Wolfsburg,
(BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I   4. der Inselgemeinde Juist,
S. 1190), wird verordnet:
                                                         5. des Nordseebades Wangerooge und
                                                         6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog
                         §1                              beträgt die Frist nach § 577a Abs. 1 und 1a BGB fünf
                                                         Jahre.
Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne
des § 556d Abs. 2 Sätze 2 und 3 BGB sind die Gebiete
                                                                                  §4
1. der Landeshauptstadt Hannover,
2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg,               Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.
                                                         Sie tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft.
3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der
                                                         Abweichend von Satz 2 treten die §§ 1 und 2 mit Ablauf
   Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries-
                                                         des 30. November 2021 außer Kraft.
   land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna-
   brück, Vechta und Wolfsburg,
4. der Inselgemeinde Juist,
5. des Nordseebades Wangerooge und
6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog.

                         §2

Gebiete, in denen die Kappungsgrenze abweichend von
§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB 15 Prozent beträgt, sind die
Gebiete
1. der Landeshauptstadt Hannover,
2. der Hansestädte Buxtehude und Lüneburg,
3. der Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der
   Nordheide, Göttingen, Langenhagen, Leer (Ostfries-
   land), Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osna-
   brück, Vechta und Wolfsburg,
4. der Inselgemeinde Juist,
5. des Nordseebades Wangerooge und
6. der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog.

                                                                                                             13
Anlage 3                                                 § 3 Ermittlung der Grundfläche

Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der             (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwi-
Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) (Stand              schen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der
25. November 2003)                                           Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszuge-
                                                             hen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche             bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
                                                         (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die
                                                             einzubeziehen die Grundflächen von
    Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser
    Verordnung anzuwenden.                                  1.	Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und
                                                                Fensterumrahmungen,
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2
    zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3         2.   Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
    zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzu-
                                                            3.	
                                                               fest eingebauten Gegenständen, wie z. B.
    rechnen.
                                                               Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade-
                                                               oder Duschwannen,
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen                   4.   freiliegenden Installationen,
                                                            5.   Einbaumöbeln und
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grund-
    flächen der Räume, die ausschließlich zu dieser         6.	nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumtei-
    Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohn-                 lern.
    heims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur
                                                         (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer
    alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch
                                                             Betracht die Grundflächen von
    die Bewohner bestimmt sind.
                                                            1.	
                                                               Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidun-
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
                                                               gen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn
     1.	Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen             sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufwei-
         nach allen Seiten geschlossenen Räumen so-            sen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quad-
         wie                                                   ratmeter beträgt,
     2.   Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,      2.	Treppen mit über drei Steigungen und deren
                                                                Treppenabsätze,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem
Wohnheim gehören.                                           3.   Türnischen und
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen fol-      4.	Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht
    gender Räume:                                               bis zum Fußboden herunterreichen oder bis
                                                                zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Me-
1. Zubehörräume, insbesondere:
                                                                ter oder weniger tief sind.
a. Kellerräume,
                                                         (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig ge-
b. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der          stellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeich-
   Wohnung,                                                  nung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund
                                                             einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
c. Waschküchen,
                                                            1.	für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmi-
d. Bodenräume,
                                                                gungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren
e. Trockenräume,                                                nach dem Bauordnungsrecht der Länder ge-
                                                                fertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches
f. Heizungsräume und
                                                                Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches
g. Garagen,                                                     geeignet sein und
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden       2.	die Ermittlung der lichten Maße zwischen den
   Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder               Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermögli-
   genügen, sowie                                               chen.
3. Geschäftsräume.                                       Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt
                                                         worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung

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Mietspiegel 2019

gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung
im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer
berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.

§ 4 Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe
   von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe
   von mindestens einem Meter und weniger als zwei
   Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern
   und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen
   Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
   sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch
   zur Hälfte
anzurechnen.

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Stadt Langenhagen

Alexander Jorgus
Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld
Telefon (05 11) 73 07 - 93 08
E-mail alexander.jorgus@langenhagen.de

Weiterhin beraten auch die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern.

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