2019 Freizeiten - Studienreisen - Urlaub ohne Koffer für Seniorinnen und Senioren
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Freizeiten – Studienreisen – Urlaub ohne Koffer für Seniorinnen und Senioren Übersicht 2019 Freizeiten 2. bis 12. Mai Im Frühling zur Apfelblüte nach Südtirol (Natz / Nähe Brixen) Evangelische Paulusgemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 23. bis 29. September Herbstbeginn am schönen Bodensee Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Urlaub ohne Koffer 21. bis 24. Mai Evangelisches Waldheim Möhringen Evang. Kirchengemeinden Asemwald, Birkach, Plieningen-Hohenheim, Schönberg . . 6 24. Juni bis 5. Juli Evangelisches Waldheim Weidachtal Evangelische Kirchengemeinde Möhringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 15. bis 19. Juli Evangelisches Waldheim Degerloch Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 16. bis 20. September Evangelisches Waldheim Degerloch Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Gemeinsam Urlaub machen für Menschen mit „kleinem“ und „großem“ Geldbeutel 16. bis 20. September Evangelisches Waldheim Untertürkheim „In den Aspen“ Evangelische Kirche in Stuttgart – Pfarramt für Diakonie . . . . . . . . . . . . . . 10 Tage der Gemeinschaft 28. und 29. Mai Tage der Gemeinschaft im Stuttgarter Westen – Frühjahrs-Treffen Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3. bis 6. Juni Sommertage für Seniorinnen und Senioren Evangelische Kirchengemeinden Vaihingen, Rohr-Dürrlewang, Büsnau . . . . . . . 11 20. und 21. November Tage der Gemeinschaft im Stuttgarter Westen – Herbst-Treffen Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Reisebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2
Liebe Seniorinnen und Senioren, Urlaub ist etwas Kostbares. Den Alltag hinter sich lassen, sich anderen Er- fahrungen öffnen, das macht Urlaub zu etwas Besonderem. Wir freuen uns, Ihnen unser Programm für Freizeiten, Studienreisen und Urlaub ohne Koffer 2019 vorstellen zu können. Die evangelische Kirche in Stuttgart lädt zu erholsamen und abwechslungsreichen Urlaubstagen in Gemeinschaft ein. Erfahrene Leitungsteams begleiten die Freizeiten wie auch die Reisen und sorgen dafür, dass Sie vor Ort alles haben, was Sie für Leib und Seele brauchen. Eine Alternative zum Reisen ist das Angebot „Urlaub ohne Koffer“. Sie kön- nen Urlaub erleben, ohne länger anfahren zu müssen. Am Abend sind Sie wieder zu Hause in der vertrauten Umgebung. Auch für diese Angebote stehen kompetente Leitungsteams bereit und sorgen für abwechslungsreiche Unterhaltung für alle Sinne mit Zeit zum Entspannen und Erholen. Für das leibliche und geistliche Wohl ist bestens gesorgt. Damit Sie nach dem Urlaub lange von der erlebten Gemeinschaft und den Unternehmungen zehren und auch anderen davon erzählen können, bieten Ihnen die Kirchengemeinden ein breites Angebot an Begegnungsmöglich- keiten an. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils angegebene Kon- takt-/Anmeldeadresse, an die Sie auch Ihre Anmeldung schicken. Die Reise- bedingungen finden Sie im hinteren Teil (ab Seite 16) des Prospektes. Sie möchten gern mitreisen, können aber die Kosten nicht aufbringen? Dann sprechen Sie uns doch bitte auf einen ermäßigten Preis oder einen finanziel- len Zuschuss an. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Einen schönen Urlaub mit Gottes Segen wünscht Ihnen Gabriele Ehrmann, Diakoniepfarrerin 3
Evangelische Paulusgemeinde Freizeit · Im Frühling zur Apfelblüte nach Südtirol (Natz / Nähe Brixen) Termin: 2. bis 12. Mai 2019 Leistungen: 10 Übernachtungen mit Vollpen- sion, Busfahrt, Reiseleitung, zwei Ganztagesausflüge und eine Halb- tagesfahrt sowie eine Unfall-, Haft- pflicht- und Auslandsreisekranken- versicherung Kosten: Ab 18 Teilnehmer/innen 975 € pro Person, Einzelzimmerzuschlag: 90 € Teilnehmerzahl: mind. 14 Personen Leitung: Diakonin i.R. Marie-Luise Strauß In Südtirol ist der Frühling bereits wiese und Sonnenterrasse, geräumi- Kontakt/Anmeldung: sehr mild, angenehm warm und ger Saunabereich mit drei verschie- Marie-Luise Strauß, damit optimal für eine gute Erholung denen Saunen sowie Fitnessgeräte). Am Waldrain 12, 70499 Stuttgart, sowie zu entspannenden Wanderun- Das gesamte Hotelgelände mit sei- 0711-617172 gen. nem schönen Garten ist barrierefrei. Veranstalter: In unserem Hotel Oberbrunn der Fa- Die Zimmer sind liebevoll eingerich- Evang. Paulusgemeinde Stuttgart, milie Baumgartner wird den Gästen tet und verfügen über einen Balkon, Vogelsangstraße 60, 70197 Stutt- mit viel Herzlichkeit begegnet. Die Dusche/WC, TV und WLAN. gart, 0711-6362101 vorzügliche Küche verwöhnt uns mit Im Reisepreis inbegriffen sind zwei Anmeldeschluss: 18. März 2019 Vollpension. Das gepflegte Haus mit Ganztagesausflüge in die Dolomiten Mit dem Zugang der Teilnah- seinem aufmerksamen Service hat und an den Gardasee sowie eine mebestätigung und der vollen eine gemütliche Atmosphäre. Der Halbtagesfahrt nach Meran. Weitere Zahlung des Reisepreises ist die Wellness-Bereich ermöglicht ein Re- Fahrten sind nach Absprache mög- Teilnahme verbindlich garantiert. laxen auf hohem Niveau (beheizter lich. Innenpool mit Ausgang zur Liege- 4
Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde Freizeit · Herbstbeginn am schönen Bodensee „Bunt sind schon die Wälder …“, am See stellt sich rasch Entspannung Termin: wenn wir zum Haus Zeppelin nach ein. Miteinander unter Gottes Wort 23. bis 29. September 2019 Friedrichshafen-Fischbach reisen. auf dem Weg sein, sich stärken an Leistungen: Diese Villa direkt am Schwäbischen Leib und Seele, das wird uns gut tun. Übernachtungen mit Halbpension, Meer liegt inmitten einer wunder- Im Preis inbegriffen ist ein Tagesaus- Busfahrt, Ausflug, Unfall- und Haft- baren Parkanlage. Das hauseigene flug auf die Insel Mainau. Weitere pflichtversicherung, Reiseleitung Hallenbad lädt zum Schwimmen ein. Halbtages-Unternehmungen werden Nach einer Busanreise von 2,5 Stun- angeboten. Kosten: den und den ersten Naturerlebnissen EZ mit Etagendusche/WC: 638 €, EZ mit Dusche/WC: 746 €, DZ: auf Anfrage Teilnehmerzahl: mind. 15 Personen Leitung: Diakonin Beate Kaag-Binder und Diakonin i.R. Marie-Luise Strauß Kontakt/Anmeldung: Diakonin Beate Kaag-Binder, Begegnungsstätte Stuttgart-West, Rosenbergstraße 192, 70193 Stutt- gart, 0711-6368689, diakonin@paul-gerhardt- stuttgart.de Veranstalter: Evang. Paul Gerhardt-Gemeinde Stuttgart, Rosenbergstraße 194B, 70193 Stuttgart, 0711-6599466 Reisevortreffen: 4. Juni 2019 Anmeldeschluss: 3. Juni 2019 5
Evangelische Kirchengemeinden Asemwald, Birkach, Plieningen-Hohenheim, Schönberg Urlaub ohne Koffer · Evangelisches Waldheim Möhringen Termin: 21. bis 24. Mai 2019 Leistungen: Frühstück, Mittagessen, Nach- mittagskaffee, Betreuung, Programmangebote, Fahrdienst Kosten: 150 € pro Person für 4 Tage, 40 € pro Person für einen Tag Teilnehmerzahl: mind. 15 bis max. 25 Personen Leitung: Diakonin Kathrin Inerle und Team Kontakt/Anmeldung: Gemeindediakonat Distrikt Plieningen-Birkach, Diakonin Kathrin Inerle, Osumstr. 57, 70599 Stuttgart, 0711-4567716, Wir laden Sie recht herzlich zur Be- … Kraft schöpfen aus Begegnungen, kathrin.inerle@ejus-online.de gegnungsfreizeit 2019 ins Möhringer gemeinsamen Lachen, Liedern, Tex- Veranstalter: Waldheim ein! Getreu unserem Mot- ten der Bibel, Gedichten, Gebeten Evang. Kirchengemeinde to „Wertvoll …?!“, wollen wir und nicht zuletzt dem schönen Rah- Plieningen-Hohenheim, … in Kontakt kommen mit Freundin- men des Möhringer Waldheims. Mönchhof 5, 70599 Stuttgart nen und Freunden, anderen Men- Der Tag beginnt um 9 Uhr mit dem 0711-454924 schen aus unseren Gemeinden oder Frühstück. Gegen 12.30 Uhr gibt es Anmeldeschluss: den Kindern aus dem Kindergarten. Mittagessen und am Nachmittag 16. April 2019 … Gemeinschaft erleben, beim ge- Kaffee und Kuchen. Zwischen den meinsamen Essen, Singen und Wer- Mahlzeiten ist Zeit für ein abwechs- ken, aber auch beim Gottesdienst lungsreiches Programm. Ein Fahr- und Andacht feiern. dienst kann organisiert werden. 6
Evangelische Kirchengemeinde Möhringen Urlaub ohne Koffer · Evangelisches Waldheim Weidachtal Wir laden zu zehn erholsamen Ta- Die Freizeit findet in Zusammenarbeit Termin: gen ins Ferienwaldheim Weidachtal mit der Diakoniestation Möhringen- 24. Juni bis 5. Juli 2019 ein. Ein unterhaltsames Programm, Sonnenberg-Fasanenhof statt. Sollten Leistungen: Spaziergänge Singen, Spielen, zwei Sie eigenständig ins Waldheim kom- Frühstück, Mittagessen, Nach- tolle Ausflüge und vieles mehr war- men, so erhalten Sie einen Nachlass mittagskaffee, Abendessen, tet dort auf Sie. in Höhe der Fahrtkosten. Teilnehmer/ Betreuung, Programmangebote, Regelmäßige Gymnastikangebote innen mit Pflegestufe können nach Fahrdienst und heiteres Gedächtnistraining ge- dem neuen Pflegeleistungsgesetz die Kosten bei der Pflegekasse einreichen Kosten: hören ebenso zu unserem Programm und erstattet bekommen. Teilnehmer/innen ohne Pflege- wie biblische Gespräche und An- stufe: 299 €, Teilnehmer/innen dachten. Nach dem Mittagessen gibt mit Pflegestufe: 399 € es eine Mittagsruhe, wo für jeden Ausflug: ca. 16 € ein Liegestuhl bereit steht. Samstag und Sonntag sind Ruhetage. Teilnehmerzahl: max. 30 Personen Leitung: Diakonin Birgit Keyerleber und Team Kontakt/Anmeldung: Evang. Kirchengemeinde Stutt- gart-Möhringen, Oberdorfstraße 12, 70567 Stuttgart, 0711-457451, b.keyerleber@ ev-kirche-moehringen.de Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Stutt- gart-Möhringen, Oberdorfstraße 12, 70567 Stuttgart-Möhringen, 0711-711510 Anmeldeschluss: 18. Juni 2019 7
Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch Urlaub ohne Koffer · Evangelisches Waldheim Degerloch Termin: 15. bis 19. Juli 2019 Leistungen: Frühstück, Mittagessen, Nach mittagskaffee, Betreuung, Programmangebote, Fahrdienst ab/bis Degerloch Kosten: 130 € pro Person Teilnehmerzahl: max. 30 Personen Leitung: Diakon Jürgen Möck und Team Kontakt/Anmeldung: Diakonat Degerloch, Große Falterstraße 4, 70597 Stuttgart, Sie sind herzlich eingeladen zu ei- läufigen Gelände. Bei Kaffee, Tee 0711-760953, waldheim@ ner Woche Urlaub ohne Kofferpa- und Kuchen stärken Sie sich für das ev-kirche-degerloch.de cken. Im Waldheim Degerloch im unterhaltende Programm am Nach- Veranstalter: schönen Weidachtal verbringen Sie mittag. Um 17 Uhr bringt Sie der Evangelische Gesamtkirchenge- erholsame Tage in guter Gemein- Fahrdienst nach einem schönen Tag meinde Degerloch, Große Falter- schaft. Ein organisierter Fahrdienst im Waldheim wieder nach Hause. straße 4a, 70597 Stuttgart, holt Sie morgens an Ihrer Haustüre 0711-50497803 ab. Nach dem gemeinsamen Früh- Die Freizeit findet in Kooperation mit stück sorgt ein engagiertes Team der dem Evangelischen Krankenpflegever- Kirchengemeinde Degerloch für ein ein Degerloch statt. abwechslungsreiches Programm mit Andachten, Singen, Gymnastik und Spaziergängen. Danach ist Zeit für das Mittagessen und für eine Mit- tagsruhe im Saal oder auf dem weit- 8
Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch Urlaub ohne Koffer · Evangelisches Waldheim Degerloch Sie sind herzlich eingeladen zu ei- Termin: ner Woche Urlaub ohne Kofferpa- 16. bis 20. September 2019 cken. Im Waldheim Degerloch im Leistungen: schönen Weidachtal verbringen Sie Frühstück, Mittagessen, Nach erholsame Tage in guter Gemein- mittagskaffee, Betreuung, schaft. Ein organisierter Fahrdienst Programmangebote, Fahrdienst holt Sie morgens an Ihrer Haustüre ab/bis Degerloch ab. Nach dem gemeinsamen Früh- stück sorgt ein engagiertes Team der Kosten: Kirchengemeinde Degerloch für ein 130 € pro Person abwechslungsreiches Programm mit Teilnehmerzahl: Andachten, Singen, Gymnastik und max. 30 Personen Spaziergängen. Danach ist Zeit für Leitung: das Mittagessen und für eine Mit- Diakon Jürgen Möck und Team tagsruhe im Saal oder auf dem weit- Kontakt/Anmeldung: läufigen Gelände. Bei Kaffee, Tee Diakonat Degerloch, Große und Kuchen stärken Sie sich für das Falterstraße 4, 70597 Stuttgart, unterhaltende Programm am Nach- 0711-760953, waldheim@ mittag. Um 17 Uhr bringt Sie der ev-kirche-degerloch.de Fahrdienst nach einem schönen Tag im Waldheim wieder nach Hause. Veranstalter: Evangelische Gesamtkirchenge- meinde Degerloch, Große Falter- Die Freizeit findet in Kooperation mit straße 4a, 70597 Stuttgart, dem Evangelischen Krankenpflegever- 0711-50497803 ein Degerloch statt. 9
Evangelische Kirche in Stuttgart – Pfarramt für Diakonie Gemeinsam Urlaub machen für Menschen mit „kleinem“ und „großem“ Geldbeutel „Einmal den Kopf frei haben und die Wir laden Sie ein, mit uns in guter Termin: Seele baumeln lassen, Dinge tun von Gemeinschaft zu essen – zu singen 16. bis 20. September 2019 denen man fast nicht zu träumen – zu spielen – in Bewegung zu kom- Leistungen: wagt.“ Dazu laden wir Menschen men – oder einfach die schöne Ge- Frühstück, Mittagessen, Nach- aus unterschiedlichen Lebenssituati- gend zu genießen. mittagskaffee, Abendessen, onen ein, in diesem Sinn eine Woche Ausflüge, Eintrittsgelder, miteinander zu verbringen. Programmangebote Das Evangelische Waldheim „In den Herzlichen Dank allen, die durch ihre Kosten: Aspen“ liegt idyllisch in den Wein- Unterstützung dieses besondere An- Menschen ab 55 Jahren mit Bonus- bergen mit Blick auf den Rotenberg. gebot ermöglichen. card: 35 €, ohne Bonuscard: 120 € Teilnehmerzahl: mind. 15 bis max. 20 Personen Leitung: Diakonin Sabine Eickhoff und Diakonin Sylvia Grosser; Elisabeth Götzelmann Kontakt/Anmeldung: Pfarramt für Diakonie, Ingeborg Gosch, Pfarrstraße 1, 70182 Stutt- gart, 0711-46908910, Diakoniepfarramt.Stuttgart@ elk-wue.de Veranstalter: Evang. Kirchenkreis Stuttgart – Pfarramt für Diakonie, Pfarrstraße 1, 70182 Stuttgart, 0711-46908910 10
Evangelische Kirchengemeinden Vaihingen, Rohr-Dürrlewang, Büsnau Sommertage für Seniorinnen und Senioren Termin: 3. bis 6. Juni 2019 Leistungen: Mittagessen, Kaffee & Kuchen, Vesper, Programm, Fahrdienst (Sie können sich abholen und zurückbringen lassen!) Kosten: 100 € pro Person für 4 Tage, 28 € pro Person für einen Tag Fahrdienst: 4 € für Hin-/Rückfahrt pro Tag Zuschüsse sind möglich Leitung: Diakon Elmar Bruker und Team Kontakt/Anmeldung: Evang. Kirchengemeinde Stutt- gart-Vaihingen, Mößnerstraße 7, 70563 Stuttgart, 0711-133570, Im Waldheim Vaihingen halten wir Der Fahrdienst bringt sie um 16 Uhr, e.bruker@ev-kirche-stuttgart- für Sie ein paar wunderschöne Ur- mit einem Vesper für den Abend, vaihingen.de laubstage bereit. nach Hause. Veranstalter: Lassen Sie sich ein wenig verwöhnen Evang. Kirchengemeinde Stutt- und nehmen Sie die Tage leicht! • Sie können sich für alle Tage an- gart-Vaihingen, Mößnerstraße 7, Sie kommen zwischen 11 und 11:30 melden. 70563 Stuttgart, 0711-133570 Uhr an, wir beginnen mit einem le- • Oder melden sich nur an einzelnen Anmeldeschluss: ckeren Mittagessen. Tagen an. 24. Mai 2019 Nach der Mittagspause und einem • Oder nur, wenn es Ihnen gut geht, kleinen Programmangebot lassen also ganz spontan! wir den Tag bei Kaffee und Kuchen ausklingen. 11
Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde Tage der Gemeinschaft im Stuttgarter Westen Eine kleine Oase mit Seerosenteich Frühjahrs-Treffen Herbst-Treffen lädt zum Verweilen ein. Sich fürein- Termin: Termin: ander Zeit nehmen und gemeinsam 28. und 29. Mai 2019, 20. und 21. November 2019, das Leben im Gemeindezentrum 10.00-17.00 Uhr 10.00-17.00 Uhr erkunden, das bringt Abwechslung in den Alltag. Zusammen essen und Leistungen: Leistungen: Kaffeetrinken, lachen, spielen, neue Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Kontakte knüpfen, das regt an. Programm und Begleitung, Fahr- Programm und Begleitung, Fahr- dienst bei Bedarf dienst bei Bedarf Auch Liegestühle für ein „Mittags- schläfchen“ stehen bereit. Bei Bedarf Kosten: Kosten: wird ein Fahrdienst organisiert. 15 € (7,50 € mit Bonuscard) pro 15 € (7,50 € mit Bonuscard) pro Tag – auch ein einzelner Tag kann Tag – auch ein einzelner Tag kann gebucht werden gebucht werden Teilnehmerzahl: Teilnehmerzahl: mind. 5 Personen mind. 5 Personen Leitung: Leitung: Diakonin Beate Kaag-Binder Diakonin Beate Kaag-Binder Kontakt/Anmeldung: Kontakt/Anmeldung: Diakonin Beate Kaag-Binder, Diakonin Beate Kaag-Binder, Begegnungsstätte Stuttgart-West, Begegnungsstätte Stuttgart-West, Rosenbergstraße 192, 70193 Stutt- Rosenbergstraße 192, 70193 Stutt- gart, 0711-6368689, gart, 0711-6368689, diakonin@paul-gerhardt- diakonin@paul-gerhardt- stuttgart.de stuttgart.de Veranstalter: Veranstalter: Evang. Paul Gerhardt-Gemeinde Evang. Paul Gerhardt-Gemeinde Stuttgart, Rosenbergstraße 194B, Stuttgart, Rosenbergstraße 194B, 70193 Stuttgart, 0711-6599466 70193 Stuttgart, 0711-6599466 Anmeldeschluss: Anmeldeschluss: 21. Mai 2019 13. November 2019 12
Freizeiten – Studienreisen – Urlaub ohne Koffer für Seniorinnen und Senioren Möge Sonnenschein Deinem Gesicht viel Glanz und Wärme geben. (aus einem irischen Reisesegen) 13
Anmeldung Zur Reise / Freizeit / Veranstaltung in: von: bis: melde ich mich hiermit an. Name/Vorname: Geburtstag: Straße: PLZ/Ort: Telefonnummer: Besonderheiten / Bemerkungen / Telefonnummer Angehörige (für Notfälle): Krankenversicherung bei: Ich habe eine Reisekrankenversicherung: Unterschrift (Die Reisebedingungen habe ich gelesen): Ihre Anmeldung schicken Sie bitte direkt an die bei der Freizeit angegebenen Adresse. Mit den Reisebedingungen (ab Seite 16) erkläre ich mich einverstanden. 14
Übersicht 2019 Freizeiten 2. bis 12. Mai Im Frühling zur Apfelblüte nach Südtirol (Natz / Nähe Brixen) Evangelische Paulusgemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 23. bis 29. September Herbstbeginn am schönen Bodensee Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Urlaub ohne Koffer 21. bis 24. Mai Evangelisches Waldheim Möhringen Evang. Kirchengemeinden Asemwald, Birkach, Plieningen-Hohenheim, Schönberg . . 6 24. Juni bis 5. Juli Evangelisches Waldheim Weidachtal Evangelische Kirchengemeinde Möhringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 15. bis 19. Juli Evangelisches Waldheim Degerloch Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 16. bis 20. September Evangelisches Waldheim Degerloch Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Gemeinsam Urlaub machen für Menschen mit „kleinem“ und „großem“ Geldbeutel 16. bis 20. September Evangelisches Waldheim Untertürkheim „In den Aspen“ Evangelische Kirche in Stuttgart – Pfarramt für Diakonie . . . . . . . . . . . . . . 10 Tage der Gemeinschaft 28. und 29. Mai Tage der Gemeinschaft im Stuttgarter Westen – Frühjahrs-Treffen Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3. bis 6. Juni Sommertage für Seniorinnen und Senioren Evangelische Kirchengemeinden Vaihingen, Rohr-Dürrlewang, Büsnau . . . . . . . 11 20. und 21. November Tage der Gemeinschaft im Stuttgarter Westen – Herbst-Treffen Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Reisebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 15
Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, 1.2. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundla- erfolgt, gilt: ge der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist a) Solche Buchungen sollen mit dem Buchungsformular des RV er- diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch folgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und un- die nachstehenden „Reisebedingungen“, ohne die es deshalb leider terzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden verbindlich an. An die Buchung ist der TN 14 Werktage gebunden. Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Die nachfol- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An- genden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt nahmeerklärung) durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich des zwischen Ihnen, nachfolgend „TN“ für Teilnehmer abgekürzt nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine der den gesetzli- und der veranstaltenden Kirchengemeinde, nachstehend „RV“ ab- chen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung gekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden in Textform übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif- 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalrei- Verpflichtungen des TN severträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abge- 1.1. Für alle Buchungswege gilt: schlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. 2. Bezahlung b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der 2.1. Der RV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh- für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf men, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV und dem TN der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorge- seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der TN hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem RV die Annahme durch gegen Aushändigung des Sicherungsscheines die Restzahlung 21 ausdrückliche Erklärung erklärt. Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über we- abgesagt werden kann. sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilneh- 2.2. Leistet der TN die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten merzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbrin- 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pau- gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine schalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches vereinbart ist. oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalrei- d) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei- severtrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, Ziffer 5 zu belasten. soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 16
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle nicht den Reisepreis betreffen zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen 4.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Ge- anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück- 3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen un- trittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: verzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund verständlich Eigenanreise und in hervorgehobener Weise zu informieren. · bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 Euro) 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen- · vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen · ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Vorgaben des TN, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der TN berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit Bus- und Bahnreisen Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder · bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreise- · vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vertrag zurückzutreten. Erklärt der TN nicht innerhalb der vom RV · vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. · vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so- · vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte · ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN. Berechnungsgrund- der RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer even- lage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. tuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit 4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nach- zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem TN der Differenzbe- zuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedri- trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. gerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschä- digungspauschale. 4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten 4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauscha- 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisever- len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der trag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück- der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfoh- sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, an- len, den Rücktritt in Textform zu erklären. derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht und zu belegen. an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen 4.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Rei- kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit sepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungs- halb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. ort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschal- 4.7. Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651e BGB vom RV reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außer- dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pau- gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV unterliegen, und schalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingun- 17
Reisebedingungen gen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. der vom RV mitgeteilten Frist erhält. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie 7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der oder Krankheit wird dringend empfohlen. TN Abhilfe verlangen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest- b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män- teilnehmerzahl gelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der TN weder Min- derungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprü- 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl che nach § 651n BGB geltend machen. nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu- Vertreter vom RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter gangs der Rücktrittserklärung vom RV beim TN, muss in der jewei- vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, ligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kon- b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück- taktstelle vom RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelan- unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen zeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Ein Rücktritt vom RV später als 21 Tagen vor Reisebeginn ist d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern unzulässig. dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der nen. TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, 7.3. Fristsetzung vor Kündigung Ziffer 4.6 gilt entsprechend. Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, 6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen nach § 651l BGB kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene 6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung vom RV die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig notwendig ist. verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich 8. Beschränkung der Haftung auf einer Verletzung von Informationspflichten vom RV beruht. 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der 6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Rei- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sepreis; Der RV muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen- und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus Reisepreis beschränkt. einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genomme- 8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und nen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- gutgebrachten Beträge. leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese 7. Obliegenheiten des TN Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung 7.1. Reiseunterlagen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pau- vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig schalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen gekennzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht Be- 18
standteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/ unberührt. odr/ hin. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des 11.3 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäi- TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations- schen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesam- pflichten des RV ursächlich geworden ist. te Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN 9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN 11.4 Für Klagen von RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Pau- gegenüber dem RV geltend zu machen. Eine Geltendmachung in schalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffent- Textform wird empfohlen. lichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer- 10.1. Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und Visaerforder- hebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV nisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungs- vereinbart. landes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über und Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018 deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 10.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen Reiseveranstalter ist: der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderli- Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist die in diesem Prospekt che Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschrif- bei dem jeweiligen Angebot genannte Evangelische Kirchenge- ten. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften er- meinde. Der Reiseveranstalter wird vertreten durch die unter „Infor- wachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten mationen/Anmeldung“ genannte Kontaktperson und ist erreichbar des TN. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch über die genannte Veranstalter-Adresse. informiert hat. Das Evangelische Pfarramt für Diakonie Stuttgart ist lediglich Rei- 10.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den severmittler für die in diesem Prospekt ausgeschriebenen Urlaubs-/ Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- Reiseangebote. tretung, wenn der TN den RV mit der Besorgung beauftragt hat, Stand dieser Fassung: Januar 2018 es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 11. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl Impressum und Gerichtsstand Herausgeber: Evangelischer Kirchenkreis Stuttgart, Pfarramt für Diakonie, 11.1. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personalda- Pfarrstraße 1, 70182 Stuttgart ten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV Redaktion: Hermann Kollmar erfasst und werden vom RV nur zur Durchführung der Reise und Bildnachweise: S.3: die arge lola, Kai Loges + Andreas Langen gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an S.4: Pension Oberbrunn Natz Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. Fotos: Marie-Luise Strauß, Beate Kaag-Binder, Sylvia Grosser, Kathrin Inerle, 11.2. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- Gabriele Ehrmann, Daniel Keyerleber, Hermann Kollmar, Evang. Paul-Ger- streitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen hardt-Gemeinde Stuttgart, Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Vaihingen, Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Möhringen, Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Degerloch streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber Gestaltung/Produktion: Thomas Ripp, info@denkwerkstatt-stuttgart.de in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elek- November 2019 19
In Stuttgart Zuhause! Ihre Diakoniestationen in Stuttgart: | Ambulante Kranken- und Altenpflege | Hauswirtschaftliche Dienste | Mahlzeitendienst | Hausnotruf | Betreuung und Beratung Diakoniestation Stuttgart | Geschäftsstelle Diakoniestation Möhringen-Sonnenberg- Diakoniestation Zuffenhausen Deckerstraße 27 | 70372 Stuttgart Fasanenhof | Oberdorfplatz 14 | 70567 Stuttgart Ilsfelder Straße 10 | 70435 Stuttgart Tel. 0711 550385-44 Tel. 0711 711008 Tel. 0711 23050150 www.ds-stuttgart.de www. diakoniestation-moehringen.de www.diakoniestation-zuffenhausen.de 20
Sie können auch lesen