Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau

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Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
Migrationsamt
Fachstelle Integration

  Willkommen im Kanton Thurgau!
  Informationen für Neuzugezogene
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
2 Vorwort
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6                              Herzlich Willkommen!          Dies ist nicht selbstverständlich, sondern erfordert
                                                                                                  Anpassungsbemühungen von beiden Seiten. Alle
► Rechte & Pflichten	             7-8                              Es freut uns, dass Sie in     sind dazu aufgerufen, Toleranz und Rücksicht ge-
                                                                    den Kanton Thurgau zu-        genüber den Mitmenschen zu leben – dies sind die
► Kommunikation	                 9-10                              gezogen sind.                 Grundwerte unseres Landes und unserer Gesell-
► Wohnen	                       11-12                              Sie lassen sich in einem      schaft.
► Transportwesen	               13-14                              dynamischen Kanton nie-       Sie finden in dieser Broschüre viele Informatio-
                                                                    der, der einerseits aufge-    nen über das Leben und die Angebote in unserem
► Arbeit	                       15-17                              schlossen, andererseits       Kanton. Lernen Sie die lokale Sprache! Sie ist ein
                                                                    aber auch seinen Insti-       Schlüssel zu Ihrer Unabhängigkeit und Selbststän-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
                                                                    tutionen und Traditionen      digkeit. Wir fordern Sie auch zu einem Miteinander
► Gesundheit	                   21-24                              verbunden ist. Seine in-      mit den Thurgauerinnen und Thurgauern auf. Ihre Er-
                                          takte Naturlandschaft, seine bevorzugte Lage am         fahrungen werden Ihnen dabei helfen, die neue Um-
► Heirat & Familie	             25-29    Bodensee, seine in unterschiedlichen Branchen           gebung besser zu verstehen, sich hier zu integrieren
► Erziehung/obligatorische                aktive Wirtschaft und seine engen Beziehungen zu        und wohl zu fühlen.
  Schulzeit	                    30-32    den Nachbarkantonen Schaffhausen, Zürich und St.
                                          Gallen sowie zu den grenznahen Ländern Deutsch-         Wir heissen Sie herzlich willkommen und wünschen
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34
                                          land und Österreich machen den Thurgau zu einem         Ihnen viele Entdeckungen und spannende Begeg-
► Berufsbildung/weiterführende            attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Wir hoffen, dass      nungen.
  Schulen	                      35-36    Sie und Ihre Familie sich in unserem schönen Kan-       Cornelia Komposch
                                          ton rasch wohl fühlen werden. Das gesellschaftliche
► Höhere Berufsbildung/                                                                           Regierungsrätin
  Hochschulen	                  37-38    Leben und die Vereinslandschaft sind hier vielfältig.
                                          Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.       Departement für Justiz und Sicherheit
► Umweltschutz	                 39-40
                                          Wir freuen uns, dass das Einvernehmen zwischen
► Sozialleben & Vereine	        41-44    den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gut ist.
                                          Der Thurgau ist ein friedlicher Kanton, in dem Men-
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
                                          schen unterschiedlicher Generationen, Kulturkreise
► Adressen	                     48-51    und Anschauungen einander freundlich begegnen.

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
3 Zusammenleben im Thurgau
►
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Kanton, Bezirke,    Der Thurgau ist einer der 26 Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er
                                          Gemeinden           hat rund 282‘000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2020), die sich auf fünf
► Rechte & Pflichten	             7-8                        Bezirke und 80 Gemeinden verteilen. Seine Hauptstadt ist Frauenfeld mit 25‘800
► Kommunikation	                 9-10
                                                              Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2020).
                                          Sprache             In der Schweiz gibt es vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Ita-
► Wohnen	                       11-12
                                                              lienisch und Rätoromanisch. Der Kanton Thurgau gehört zur deutschsprachigen
► Transportwesen	               13-14                        Schweiz. Als Amts- und Schriftsprache wird in der Deutschschweiz Hochdeutsch
                                                              verwendet. Im Alltag wird Schweizerdeutsch gesprochen. In der Deutschschweiz
► Arbeit	                       15-17                        gibt es viele verschiedene schweizerdeutsche Dialekte mit zum Teil unterschied-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                         lichem Vokabular.

► Gesundheit	                   21-24    Integration         Integration ist ein gemeinschaftlicher Prozess, der auf Rechten und Pflichten der
                                                              Bundesverfassung beruht. Das Ziel ist die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesell-
► Heirat & Familie	             25-29                        schaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen. Die Integrationsförderung richtet
                                                              sich nach dem Grundsatz «fördern und fordern» und unterstützt insbesondere den
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                        Spracherwerb, das berufliche Fortkommen und die soziale Teilhabe.

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36
                                          ► www.tg.ch
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    ► www.thurgau-bo-
                                          densee.ch
► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
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4 Zusammenleben im Thurgau
►
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Ausländische          Der Anteil der Personen mit ausländischer Nationalität liegt im Kanton Thurgau
                                          Bevölkerung           bei 25.2 %. Die ausländische Bevölkerung stammt aus 140 Herkunftsländern, die
► Rechte & Pflichten	             7-8                          meisten davon aus Europa (94 %), 72 % aus der EU (Stand Ende 2020).
► Kommunikation	                 9-10    Integrationspolitik   Zur Förderung des Zusammenlebens verfolgen die Thurgauer Behörden eine aktive
                                                                Integrationspolitik. Eine Grosszahl der Thurgauer Gemeinden ist den regionalen
► Wohnen	                       11-12
                                                                Kompetenzzentren für Integration angeschlossen. Diese Kompetenzzentren bera-
► Transportwesen	               13-14                          ten Migrantinnen und Migranten zum Spracherwerb und zur beruflichen und sozia-
                                                                len Integration. Sie bieten auch eine Diskriminierungsberatung an.
► Arbeit	                       15-17
                                          Informationen vor     ► [3] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Frauenfeld
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     Ort                   ► [4] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Kreuzlingen
                                                                ► [5] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Weinfelden
► Gesundheit	                   21-24                          ► [6] Kompetenzzentrum Integration Oberthurgau
                                                                ► [7] Fachstelle Integration Romanshorn
► Heirat & Familie	             25-29                          ► [8] Fachstelle Integration Amriswil
                                                                ► [9] Fachstelle Integration Arbon
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36
                                          ► www.migraweb.ch
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    ► www.ch.ch

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
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5 Zuzug in den Kanton
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

►
► Zuzug in den Kanton	            5-6    Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Mo-
                                          nate in der Schweiz aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Das Gesuch stel-
► Rechte & Pflichten	             7-8    len Sie bei den Einwohnerdiensten Ihres Wohnortes.
► Kommunikation	                 9-10

► Wohnen	                       11-12

► Transportwesen	               13-14

► Arbeit	                       15-17

► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
► Gesundheit	                   21-24

► Heirat & Familie	             25-29

► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
6 Zuzug in den Kanton
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

►
► Zuzug in den Kanton	            5-6    Checkliste nach der Einreise
► Rechte & Pflichten	             7-8    Unmittelbar nach der Einreise
                                          ‰ Beim Einwohneramt des Wohnortes anmelden (innerhalb von 14 Tagen)
► Kommunikation	                 9-10
                                          ‰ Übersiedlungsgut verzollen
► Wohnen	                       11-12    ‰ Kinder an die Volksschule anmelden
                                          ‰ Kranken- und Unfallversicherung abschliessen
► Transportwesen	               13-14    ‰ Bank- oder Postkonto eröffnen
► Arbeit	                       15-17    ‰ Zum Deutschkurs anmelden

► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     Innerhalb der ersten Monate
                                          ‰ Nachweis der Krankenversicherung an Einwohneramt schicken
► Gesundheit	                   21-24    ‰ Anrecht auf Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder abklären
                                          ‰ Telefon, TV, Internet, Mobiltelefon anmelden
► Heirat & Familie	             25-29
                                          Innerhalb eines Jahres
► Erziehung/obligatorische                ‰ Führerausweis umtauschen
  Schulzeit	                    30-32
                                          ‰ Autoversicherung abschliessen
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34    ‰ Fahrzeug prüfen lassen
                                          ‰ Autokennzeichen umtauschen
► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36    Empfehlenswert
                                          ‰ Hausratversicherung abschliessen
► Höhere Berufsbildung/                   ‰ Privathaftpflichtversicherung abschliessen
  Hochschulen	                  37-38
                                          ‰ Rechtsschutzversicherung abschliessen
► Umweltschutz	                 39-40    ‰ Anrecht auf Prämienverbilligung abklären
                                          ‰ Informationen bei Gemeinde über Vereins-, Sport- und Kulturaktivitäten einholen
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
7 Rechte und Pflichten
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Grundlegende            Eines der Hauptziele des Kantons ist die Förderung des Gemeinwohls und der in-
                                          Werte                   dividuellen Entfaltung. Er stellt insbesondere sicher, dass das geltende Recht, die
►
► Rechte & Pflichten	             7-8                            grundlegenden Werte der Bundesverfassung und die öffentliche Sicherheit und
► Kommunikation	                 9-10
                                                                  Ordnung eingehalten werden. Der Kanton kann nur eingreifen, wenn er durch die
                                                                  Verfassung oder das Gesetz dazu ermächtigt ist. Er ist nach dem Grundsatz der
► Wohnen	                       11-12                            Gewaltentrennung organisiert.
► Transportwesen	               13-14    Souverän                Das Volk ist der Souverän. Es übt seine Macht sowohl direkt aus, indem es über
                                                                  die Verfassung und die Gesetze abstimmt, als auch indirekt über die von ihm ge-
► Arbeit	                       15-17                            wählten Behörden. Das Stimmvolk wählt die Gemeindebehörden, die kantonale
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                             Regierung (Regierungsrat), das kantonale Parlament (Grosser Rat) und es wählt
                                                                  die Thurgauer Vertreterinnen und Vertreter in die eidgenössischen Räte.
► Gesundheit	                   21-24
                                          Rechte und Pflich-      Jede im Kanton lebende Person muss die verfassungs- und gesetzes-​
► Heirat & Familie	             25-29    ten                     mässigen Pflichten erfüllen: ihre Steuern zahlen, ihre Kinder einschulen usw. Gleich-
                                                                  zeitig gelten für alle Einwohnerinnen und Einwohner die demokratischen Grund-
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                            rechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Gleichstellung von Frau
                                                                  und Mann, auf Nicht-Diskriminierung, auf Heirat sowie auf Meinungsäusserungs-
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                            und Glaubensfreiheit.
► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36
                                          Verfassung des Kan-
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    tons Thurgau und
                                          andere kantonale
► Umweltschutz	                 39-40    Gesetze:
                                          ► www.rechtsbuch.
► Sozialleben & Vereine	        41-44    tg.ch

► Teilnahme am politischen Leben 45-47   Bundesgesetze:
                                          ► www.fedlex.admin.ch
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
8 Rechte und Pflichten
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Einschränkung der    Die Grundrechte sind nicht absolut. Der Kanton kann sie einschränken, um Si-
                                          Rechte               cherheit, Ordnung und um das Gemeinwohl zu gewährleisten. Die Freiheiten der
►
► Rechte & Pflichten	             7-8                         einzelnen Personen enden dort, wo die Freiheiten der Mitmenschen beginnen. So
► Kommunikation	                 9-10
                                                               kann sich beispielsweise niemand auf die Glaubensfreiheit berufen, um die Schul-
                                                               gesetze nicht einzuhalten. Die Meinungsäusserungsfreiheit erlaubt z.B. nicht, eine
► Wohnen	                       11-12                         Person oder eine Gruppe von Personen zu beleidigen.
► Transportwesen	               13-14    Sprach-              Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) legt die vorausgesetzten Sprach-
                                          anforderungen        anforderungen für die Aufenthaltsbewilligungen fest. Das Migrationsamt prüft den
► Arbeit	                       15-17    ► [1]                Integrationsstand von Drittstaatenangehörigen bei einer Verlängerung der Aufent-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                          haltsbewilligung (B). Ebenfalls lässt das AIG bei Integrationsdefiziten einen Wider-
                                                               ruf der Niederlassungsbewilligung (C) zu.
► Gesundheit	                   21-24

► Heirat & Familie	             25-29

► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                                                                                       Einbürgerung
                                                                                                  Vorzeitige
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                                                         Niederlassung (C)
                                                                                                                             in der Schweiz:
► Berufsbildung/weiterführende                                      Niederlassung (C)                                          B1 mündlich
  Schulen	                      35-36                                                                                         A2 schriftlich
                                              Aufenthalt (B)
► Höhere Berufsbildung/                                                                            B1 mündlich
  Hochschulen	                  37-38                                  A2 mündlich                A1 schriftlich            im Thurgau:
                                               A1 mündlich              A1 schriftlich                                       B2 mündlich
► Umweltschutz	                 39-40
                                                                                                                             B1 schriftlich
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
9 Kommunikation
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Eine Zusammenstellung der verschiedenen Deutschkursangebote und Deutsch-Prüfungszentren
                                          im Kanton Thurgau und der nahen Umgebung finden Sie unter: www.migrationsamt.tg.ch/inte-
► Rechte & Pflichten	             7-8    gration
►
► Kommunikation	                 9-10    Deutsch lernen      Es ist notwendig, Deutsch zu lernen, um sich selbständig und unabhängig im Thur-
► Wohnen	                       11-12                        gau zu bewegen. Die deutsche Sprache erleichtert es Ihnen, sich mit Nachbarinnen
                                                              und Nachbarn, den Lehrpersonen Ihrer Kinder, mit Behörden und anderen Perso-
► Transportwesen	               13-14                        nen zu verständigen.
► Arbeit	                       15-17                        Im Kanton Thurgau bieten verschiedene Hilfswerke, Vereine und Schulen Deutsch-
                                                              kurse für Fremdsprachige an. Ein Teil dieser Kurse ist staatlich subventioniert und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
                                                              wird somit zu einem reduzierten Preis angeboten. Es gibt auch Kurse nur für Frauen
► Gesundheit	                   21-24                        (teilweise mit integriertem Kinderhort).
► Heirat & Familie	             25-29    Schweizerdeutsch    Gesprochene Sprachen wie die Dialekte werden vor allem im Gespräch mit ande-
                                          lernen              ren Personen erlernt. Die Beherrschung eines Dialekts kann sehr nützlich sein, vor
► Erziehung/obligatorische                ► [3], [10]         allem im Beruf. Es gibt auch Schweizerdeutschkurse, zum Beispiel beim Kompe-
  Schulzeit	                    30-32
                                                              tenzzentrum Integration in Frauenfeld oder bei der Klubschule Migros.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
10 Kommunikation
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Interkulturelles   In gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn Migrantinnen und Migranten ohne
                                          Dolmetschen        Deutschkenntnisse von interkulturell Dolmetschenden unterstützt werden. Diese
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► www.arge.ch      sind darin ausgebildet, die gegenseitige Verständigung zu fördern, Missverständ-
                                          ► [11]             nisse zu verhindern und Migrantinnen und Migranten bei der Eingliederung in ihr
►
► Kommunikation	                 9-10
                                                             neues Umfeld zu helfen.
► Wohnen	                       11-12
                                                             Der nationale Telefondolmetschdienst 0842 442 442 ist rund um die Uhr erreich-
► Transportwesen	               13-14                       bar und vermittelt innerhalb weniger Minuten professionell Dolmetschende in über
                                                             50 Sprachen am Telefon.
► Arbeit	                       15-17
                                                             Es wird dringend davon abgeraten, Kinder zum Dolmetschen einzusetzen.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
                                          Interkulturelle    Der Verein Bibliothek der Kulturen (VBdK) leistet einen Beitrag zur Integration, in-
► Gesundheit	                   21-24    Bibliothek         dem er die Sprach- und Lesekompetenz von Menschen fördert, die mit zwei oder
► Heirat & Familie	             25-29
                                          ► [12]             mehr Sprachen leben. Darüber hinaus bietet er einen Begegnungsort für Men-
                                                             schen aller Sprachen und trägt mit vielseitigen Veranstaltungen zum interkulturellen
► Erziehung/obligatorische                                   Austausch bei. Der Bestand der Bibliothek der Kulturen ist in die Kantonsbibliothek
  Schulzeit	                    30-32                       Thurgau integriert.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
11 Wohnen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Eine Wohnung   Mietwohnungen finden Sie in Zeitungsinseraten, im Internet und durch Immobi-
                                          finden         lienagenturen. Um einen Mietvertrag zu erhalten, müssen Sie ein Anmeldeformular
► Rechte & Pflichten	             7-8                   ausfüllen und der Immobilienverwaltung bestimmte Unterlagen vorlegen, z.B. den
► Kommunikation	                 9-10
                                                         Betreibungsregisterauszug (www.betreibungsamt.tg.ch), den Lohnausweis oder
                                                         den Arbeitsvertrag.
►
► Wohnen	                       11-12
                                          Hausrat- und   Die Hausratversicherung schützt Ihr Privateigentum, speziell Ihre Einrichtung zu
► Transportwesen	               13-14    Haftpflicht-   Hause (Möbel, Teppiche etc.), Ihre Gebrauchsgüter (Geschirr, Kleider, Fernseher,
                                          versicherung   Stereoanlage etc.) und Ihre Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) vor Brand, Blitz-
► Arbeit	                       15-17                   schlag, Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden etc.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                    Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der obligatorischen Krankenversiche-
► Gesundheit	                   21-24                   rung die wichtigste Versicherung. In einigen Mietverträgen ist sie obligatorisch.
                                                         Wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie
► Heirat & Familie	             25-29                   laut Gesetz mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Mit einem geringen
                                                         Betrag können Sie das Haftpflichtrisiko an Ihren Versicherer übertragen. Die Haft-
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                   pflichtversicherung schliesst auch Mietsachschäden oder die Gebäudehaftpflicht
                                                         mit ein.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
12 Wohnen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Gebühren für Ra-    Jeder Haushalt muss Empfangsgebühren für Radio- und TV-Geräte bezahlen. Die
                                          dio und Fernsehen   Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) erhält
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► www.serafe.ch     Ihre Adresse automatisch von den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde.
► Kommunikation	                 9-10    Leben in einem      Alle Bewohnerinnen und Bewohner in einem Mietshaus müssen die allgemeinen
                                          Mietshaus           Regeln des Zusammenlebens befolgen. So ist beispielsweise übermässiger Lärm
►
► Wohnen	                       11-12
                                          ► [13]              in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden Spezifische Regeln
► Transportwesen	               13-14                        zur Nutzung gemeinsamer Räume wie der Waschküche sind in der Hausordnung
                                                              nachzulesen, die dem Mietvertrag beiliegt. Stellen Sie sich nach Ihrem Einzug in
► Arbeit	                       15-17                        die neue Wohnung Ihren Nachbarinnen und Nachbarn vor. Das wird geschätzt und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                         öffnet Ihnen viele Türen.

► Gesundheit	                   21-24                        Bei Schwierigkeiten mit anderen Mieterinnen oder Mietern ist der Dialog die bes-
                                                              te Lösung. Notfalls können Sie auch mit dem Hauswart oder mit dem Vermieter
► Heirat & Familie	             25-29                        sprechen. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter können Sie sich an die
                                                              [13] Rechtsberatung des Mieterinnen- und Mieterverbandes wenden.
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
13 Transportwesen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Autos                   In der Schweiz muss für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen eine Vi-
                                          ► Strassenverkehrsamt   gnette erworben werden, die Sie innen auf die Windschutzscheibe kleben müssen.
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► [14]                  Die Vignette können Sie an verschiedenen Verkaufsstellen (Zoll, Garagen, Tankstel-
► Kommunikation	                 9-10
                                                                  len, Strassenverkehrsämter, Postämter) für 40 Franken (Preis 2020) erwerben. Es
                                                                  gibt ausschliesslich Jahresvignetten (gültig jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres
► Wohnen	                       11-12                            bis zum 31. Januar des Folgejahres).In der Schweiz gelten folgende Geschwin-
                                                                  digkeitsbeschränkungen: 50 km/h innerhalb von Ortschaften, 80 km/h ausserhalb
►
► Transportwesen	               13-14
                                                                  von Ortschaften, 120 km/h auf den Autobahnen. In den Ortschaften gibt es Zonen
► Arbeit	                       15-17                            mit Tempo 30 km/h oder 20 km/h. Der maximal zulässige Blutalkoholwert beträgt
                                                                  0.5 ‰.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
                                          Import von Privat-      Haben Sie vor weniger als sechs Monaten im Ausland ein Auto gekauft, so müssen
► Gesundheit	                   21-24    fahrzeugen              Sie bei dessen Einfuhr in die Schweiz eine Abgabe bezahlen. Ist der Kauf länger als
► Heirat & Familie	             25-29                            sechs Monate her, zählen Fahrzeuge zum Übersiedlungsgut und sind abgabefrei.
                                                                  Ein im Ausland gemeldetes Auto oder Motorrad kann in der Schweiz maximal zwölf
► Erziehung/obligatorische                                        Monate frei gefahren werden, sofern eine Schadensversicherung abgeschlossen
  Schulzeit	                    30-32                            ist.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34    Umtausch des            Sie müssen Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von zwölf Monaten nach
► Berufsbildung/weiterführende            Führerausweises         Ihrer Einreise gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Die Bedingun-
  Schulen	                      35-36                            gen sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Für gewerbsmässige Fahrten zum
                                                                  Personen- oder Warentransport ist der ausländische Führerausweis vor der ersten
► Höhere Berufsbildung/                                           Fahrt umzutauschen.
  Hochschulen	                  37-38
                                                                  Führerausweise, die weniger als ein Jahr vor der Einreise in die Schweiz erwor-
► Umweltschutz	                 39-40
                                                                  ben wurden, unterstehen einer gesamthaft dreijährigen Probezeit. Innert einem Jahr
► Sozialleben & Vereine	        41-44                            nach Einreise muss ein Weiterbildungskurs absolviert werden.

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
14 Transportwesen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Öffentlicher           Die Schweiz verfügt über ein dichtes und leistungsfähiges öffentliches Verkehrs-
                                          Verkehr                netz. Die Fahrscheine für Zug, Bus oder Schiff sind relativ teuer. Die Schweizeri-
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► www.sbb.ch           sche Bundesbahn (SBB) bietet verschiedene Abonnements, mit denen Sie den
► Kommunikation	                 9-10
                                                                 öffentlichen Verkehr preiswerter nutzen können (zum Beispiel GA, Halbtax, Mo-
                                                                 natsabo, seven25).
► Wohnen	                       11-12
                                                                 Kinder bis sechs Jahre reisen gratis mit. Kinder von sechs bis 16 Jahren in Be-
►
► Transportwesen	               13-14                           gleitung eines Elternteils reisen mit der Junior-Karte umsonst (30 Franken pro Jahr,
                                                                 Preis 2020). Allein reisende Kinder von sechs bis 16 Jahren bezahlen den halben
► Arbeit	                       15-17                           Preis für Billette.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                            Möchten Sie die öffentlichen Verkehrsmittel vor allem in der Ostschweiz nutzen,
► Gesundheit	                   21-24    ► www.ostwind.ch       können Sie ein Billett oder ein Abonnement, das innerhalb bestimmter Zonen oder
                                                                 der ganzen Ostschweiz gültig ist, beim Tarifverbund Ostwind kaufen.
► Heirat & Familie	             25-29
                                          Velos sowie Fuss-      Velofahren ist umweltschonend, günstig und gesund. Die Behörden fördern den
► Erziehung/obligatorische                gängerinnen und        Velo- und den Fussgängerverkehr. Allfällige Schäden, die Sie mit dem Velo verur-
  Schulzeit	                    30-32    Fussgänger             sachen, sind durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34    ► Thurgau Bodensee
                                          ► Provelo Thurgau
► Berufsbildung/weiterführende            ► Velofahren Schweiz
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
15 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Eine Arbeitsstelle    Um eine Arbeit zu finden, ist eine Kombination verschiedener Suchmethoden emp-
                                          finden                fehlenswert. Sie können sich auf Stellenangebote in den Zeitungen und im Internet
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► RAV                 bewerben, spontane Bewerbungen an Unternehmen versenden, mit Stellenver-
                                          ► www.bizplus.tg.ch   mittlungsbüros Kontakt aufnehmen und sich beim regionalen Arbeitsvermittlungs-
► Kommunikation	                 9-10    ► www.ostjob.ch       zentrum (RAV) anmelden.
                                          ► www.arbeit.swiss
► Wohnen	                       11-12
                                          Lohn                  In der Schweiz sind die Bruttolöhne relativ hoch; das Gleiche gilt jedoch auch für
► Transportwesen	               13-14                          die Lebenskosten. Es gibt keinen für alle Branchen gültigen Mindestlohn. Viele
                                                                Branchen kennen jedoch gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne.
►
► Arbeit	                       15-17
                                          Kündigungsschutz      Das Gesetz schützt die Angestellten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                           Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine Kündigung während dieses Zeitraums ist
► Gesundheit	                   21-24                          in der Regel nichtig. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie zum Beispiel
                                                                erfolgt, weil jemand Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht. Bei miss-
► Heirat & Familie	             25-29                          bräuchlicher Kündigung kann die angestellte Person hingegen nicht wieder in das
                                                                Unternehmen eingegliedert werden; es kann einzig eine Entschädigung vor Gericht
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                          geltend gemacht werden.

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
16 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Steuern               In der Schweiz zahlen Privatpersonen Einkommens- und Vermögenssteuern. Mit
                                          ► [20]                diesen Steuern werden die öffentlichen Aufgaben finanziert, die Bund, Kantone
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► Download eFisc      und Gemeinden wahrnehmen. Kurz nach Ihrer Ankunft im Kanton erhalten Sie vom
► Kommunikation	                 9-10
                                                                Gemeindesteueramt einen Fragebogen, damit der provisorische Betrag Ihrer Steu-
                                                                ern festgesetzt werden kann.
► Wohnen	                       11-12
                                                                Sind Sie ausländischer Nationalität und besitzen keine Niederlassungsbewilligung
► Transportwesen	               13-14                          (C), so wird die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Lohn abgezogen (Quellen-
                                                                steuer). Wenn Sie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, so erhalten Sie
►
► Arbeit	                       15-17                          im Januar die Steuererklärungsformulare. Sie können diese online ausfüllen. Bei
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                           Schwierigkeiten können Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung oder an eine
                                                                Treuhänderin oder einen Treuhänder wenden.
► Gesundheit	                   21-24
                                          Spannungen am         Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber oder mit Mitarbeitenden kann Sie der Thur-
► Heirat & Familie	             25-29    Arbeitsplatz          gauer Gewerkschaftsbund beraten. Gewisse Verhaltensweisen sind von Gesetzes
                                          ► [21], [22]          wegen insbesondere am Arbeitsplatz verboten. Dies sind namentlich Mobbing und
► Erziehung/obligatorische                ► www.sexuellebela-
  Schulzeit	                    30-32                          sexuelle Belästigung sowie Worte, Gesten oder Handlungen, die andere Personen
                                          estigung.ch           demütigen.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
17 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Nicht-Diskriminie-    In der Schweizer Verfassung steht: «Niemand darf diskriminiert werden, nament-
                                          rung                  lich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Spra-
► Rechte & Pflichten	             7-8                          che, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung». Sollten
► Kommunikation	                 9-10
                                                                Sie sich aus einem dieser Gründe benachteiligt fühlen, raten wir Ihnen, eine der
                                                                folgenden eidgenössischen Organisationen zu kontaktieren:
► Wohnen	                       11-12                          ► [22] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
                                                                ► [23] Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)
► Transportwesen	               13-14
                                                                Bei rassistischer Diskriminierung können Sie sich auch bei den regionalen
►
► Arbeit	                       15-17                          [3-9] Kompetenzzentren und Fachstellen Integration beraten lassen.

► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     Schwarzarbeit         Auch jemand, der gelegentlich für Reinigungs-, Haus- und Gartenarbeit oder
                                          ► www.seco.admin.ch   Kinderbetreuung bezahlt wird, gilt als angestellt. Er oder sie muss demnach vom
► Gesundheit	                   21-24    ► [24]                Arbeitgeber bei den Sozialversicherungen angemeldet werden und der Arbeit-
► Heirat & Familie	             25-29                          geber muss die Quellensteuer abrechnen, ansonsten handelt es sich um illegale
                                                                Arbeit, so genannte Schwarzarbeit.
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                          Eine Person, die schwarz beschäftigt wird, hat im Falle von Invalidität oder Ar-
                                                                beitslosigkeit keinen Anspruch auf Invalidenrente oder auf Arbeitslosenentschä-
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34
                                                                digung und wird auch keine Altersrente beziehen. Die Folgen können daher dra-
► Berufsbildung/weiterführende                                  matisch sein, vor allem bei einem Unfall am Arbeitsort.
  Schulen	                      35-36
                                                                Leider kommt es vor, dass Arbeitgebende gewollt keine Lohnabrechnungen aus-
► Höhere Berufsbildung/                                         händigen, um im Streitfall eine Anstellung zu verneinen. In diesem Fall ist es für
  Hochschulen	                  37-38                          die arbeitnehmende Person kaum möglich, das Arbeitsverhältnis nachzuweisen,
► Umweltschutz	                 39-40                          was aber notwendig ist, um zum Beispiel Arbeitslosengeld zu beziehen.

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
18 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Arbeitslosenversi-   Verliert eine Person ihre Arbeitsstelle in der Schweiz, so erhält sie in der Regel wäh-
                                          cherung              rend eines bestimmten Zeitraums eine Arbeitslosenentschädigung. Grundsätzlich
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► [16]               hat eine ausländische Person, die zum ersten Mal in die Schweiz kommt, keinen
                                          ► www.awa.tg.ch      Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dazu muss sie eine gültige Aufenthalts-
► Kommunikation	                 9-10    ► www.arbeit.swiss
                                                               bewilligung besitzen und in den zwei Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit
► Wohnen	                       11-12                         mindestens 12 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein. Jede Person,
                                                               die ihre Arbeitsstelle verliert, muss sich baldmöglichst beim regionalen Arbeits-
► Transportwesen	               13-14
                                                               vermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden.
► Arbeit	                       15-17                         Dort erhält sie Auskunft über die zu unternehmenden Schritte.

►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     Sozialhilfe          Die Sozialhilfe soll die Existenz sichern und die wirtschaftliche und persönliche
                                          ► [17-19]            Unabhängigkeit von bedürftigen Personen fördern. Sie wird dann gewährt, wenn
► Gesundheit	                   21-24                         die Person nicht von ihrer Familie unterhalten werden oder keine anderen gesetz-
► Heirat & Familie	             25-29                         lichen Leistungen geltend machen kann. Um Sozialhilfe zu beantragen, sind die
                                                               Sozialen Dienste der Wohngemeinde zu kontaktieren. Das [17] Sozialamt des
► Erziehung/obligatorische                                     Kantons Thurgau führt eine Koordinationsstelle. Die Sozial- und Schuldenberatung
  Schulzeit	                    30-32                         der [18] Caritas Thurgau berät kostenlos alle Hilfesuchenden, leistet Not- und
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                         Überbrückungshilfe und vermittelt andere Institutionen und Beratungsstellen. Die
                                                               [19] Benefo-Stiftung führt kostengünstige Budgetberatungen durch.
► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36    Obligatorische       Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz
                                          Beiträge             vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und
► Höhere Berufsbildung/                   ► [15]               werden (mit Ausnahme der Krankenversicherung Kapitel Gesundheit) direkt vom
  Hochschulen	                  37-38
                                                               Lohn abgezogen. Insgesamt machen die obligatorischen Beiträge rund 20 % des
► Umweltschutz	                 39-40                         Einkommens aus.
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
19 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Vorsorge: 1. Säule   Zur 1. Säule und damit zur Staatsverantwortung gehören die Alters- und Hinterlas-
                                                               senenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatz-
► Rechte & Pflichten	             7-8                         ordnung (EO). Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen der
► Kommunikation	                 9-10
                                                               AHV unterstellt, unabhängig von Nationalität und Erwerbstätigkeit. Das Rentenalter
                                                               beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre (Stand 2021). Es ist möglich,
► Wohnen	                       11-12                         vorzeitig in den Ruhestand zu treten. In diesem Fall wird die Rente entsprechend
                                                               gekürzt.
► Transportwesen	               13-14
                                          Vorsorge: 2. Säule   Zur 2. Säule und somit zur Arbeitgeberverantwortung gehört die berufliche Vor-
► Arbeit	                       15-17                         sorge (BVG), in der Umgangssprache auch «Pensionskasse» genannt. Ab einem
►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                          Jahreseinkommen von 21‘510 Franken (Stand 2021) werden die Beiträge vom
                                                               Lohn abgezogen. Ebenfalls zur 2. Säule gehören die Krankentaggeldversicherung
► Gesundheit	                   21-24                         und die berufliche Unfallversicherung. Jede arbeitnehmende Person muss durch
► Heirat & Familie	             25-29                         den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei einer Unfallversicherung angemeldet
                                                               werden. Bei einer Beschäftigung von acht Stunden in der Woche und mehr sind
► Erziehung/obligatorische                                     auch Nichtberufsunfälle versichert. Anderenfalls ist eine private Unfallversicherung
  Schulzeit	                    30-32                         nötig (Kapitel Gesundheit).
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34    Vorsorge: 3. Säule   Im Gegensatz zur 1. und 2. Säule ist die 3. Säule freiwillig und wird durch die pri-
► Berufsbildung/weiterführende                                 vaten Ersparnisse gebildet. Die Vorsorge 3a ist eine langfristige Vorsorge, bei der
  Schulen	                      35-36                         das Kapital für die private Altersvorsorge gebunden bleibt. Vorzeitige Bezüge sind
                                                               nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dafür können mit der Einzahlung
► Höhere Berufsbildung/                                        bis zu einem bestimmten Betrag Steuern gespart werden. Die Vorsorge 3b ist frei
  Hochschulen	                  37-38
                                                               von staatlichen Auflagen bezüglich Einzahlungen, Verfügbarkeit und Zeitpunkt der
► Umweltschutz	                 39-40                         Auszahlung.
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
20 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6

► Rechte & Pflichten	             7-8

► Kommunikation	                 9-10

► Wohnen	                       11-12

► Transportwesen	               13-14
                                             1. Säule                      2. Säule                        3. Säule
► Arbeit	                       15-17
                                          Staatliche Vorsorge          Berufliche Vorsorge               Private Vorsorge
►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
► Gesundheit	                   21-24
                                           AHV: Alters- und           BVG: Bun-
► Heirat & Familie	             25-29     Hinterlassenen-             desgesetz                           Gebundene

                                                                                      obligatorische
                                            versicherung             über die be-                          Vorsorge 3a
► Erziehung/obligatorische

                                                                                        Vorsorge
  Schulzeit	                    30-32                                  rufliche

                                                                                          Über-
                                             IV: Invaliden-            Vorsorge
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34
                                             versicherung            (ab Fr. 21‘510
► Berufsbildung/weiterführende                                       Jahreseinkom-                            Freie
  Schulen	                      35-36                                 men, Stand                          Vorsorge 3b
                                           EL: Ergänzungs-
► Höhere Berufsbildung/                       leistungen                 2021)
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40               Obligatorisch                                     Freiwillig
► Sozialleben & Vereine	        41-44                                    Erhaltung des                    Ergänzung
                                             Garantie des
► Teilnahme am politischen Leben 45-47                                    gewohnten                      entsprechend
                                          Existenzminimums
                                                                         Lebensstandards               eigener Bedürfnisse
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
21 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Kranken- und Un-       Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie diese Versicherung innerhalb von drei Mo-
                                          fallversicherung       naten abschliessen. Sind Sie aus einem anderen Kanton zugezogen, müssen Sie
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► www.bag.admin.ch     Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von 30 Tagen einen Versicherungsausweis
                                          ► Amt für Gesundheit   vorlegen.
► Kommunikation	                 9-10    TG
                                                                 Die obligatorische Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mut-
► Wohnen	                       11-12
                                                                 terschaft und Unfall. Sind Sie erwerbstätig, dann sind Sie in der Regel durch den
► Transportwesen	               13-14                           Betrieb gegen Unfall versichert. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie gegen
                                                                 Unfall nicht doppelt versichert sind.
► Arbeit	                       15-17
                                                                 Die obligatorische Krankenversicherung deckt die medizinischen Behandlungen
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                            ab, bestimmte Medikamente und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung in
►
► Gesundheit	                   21-24                           den Spitälern des Wohnkantons. Zusätzlich zu dieser obligatorischen Versicherung
                                                                 kann jede Person Zusatzversicherungen abschliessen, die weitere Leistungen wie
► Heirat & Familie	             25-29                           beispielsweise den Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung abdecken.
► Erziehung/obligatorische                                       Der Staat gewährt versicherten Personen, Paaren und Familien in bescheidenden
  Schulzeit	                    30-32                           wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                           Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung beraten und vergleichen Sie
► Berufsbildung/weiterführende                                   die Angebote mehrerer Versicherungen.
  Schulen	                      35-36                           Es wird dringend geraten, sobald wie möglich eine Hausärztin oder einen Haus-
                                          Ärztinnen und
► Höhere Berufsbildung/                   Ärzte                  arzt auszuwählen. An Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können Sie sich im Be-
  Hochschulen	                  37-38    ► www.aerzte-tg.ch     darfsfall wenden, damit Sie bezüglich gesundheitlicher Fragen beraten, medizinisch
                                                                 versorgt und falls nötig an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überwiesen
► Umweltschutz	                 39-40
                                                                 werden.
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
22 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Gesundheitsförde-    Die [25] Perspektive Thurgau ist in der Gesundheitsförderung und Prävention
                                          rung und Präven-     tätig. Ihr Angebot umfasst Mütter- und Väterberatung, Paar-, Familien- und Jugend-
► Rechte & Pflichten	             7-8    tion                 beratung sowie Suchtberatung. Ebenfalls bei Fragen zur sexuellen Gesundheit und
                                          ► [25-27]            sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, können Sie sich an die
► Kommunikation	                 9-10    ► www.migesplus.ch   Perspektive Thurgau wenden.
► Wohnen	                       11-12
                                          ► Sozialnetz
                                          ► FemmesTische       Die Perspektive Thurgau koordiniert «FemmesTische». Diese Gesprächsrunden
► Transportwesen	               13-14                         bringen mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zusammen, die sich in
                                                               Diskussionsrunden im privaten oder institutionellen Rahmen mit Fragen zu Erzie-
► Arbeit	                       15-17                         hung, Lebensalltag und Gesundheit auseinandersetzen. Die Teilnehmenden erhal-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                          ten zudem Informationen über die hiesige Kultur, über Sprachkurse, Kindertages-
                                                               stätten, das Schweizer Schulsystem und das Versicherungssystem sowie über die
►
► Gesundheit	                   21-24                         verschiedenen Beratungsstellen.
► Heirat & Familie	             25-29                         Belastet Sie eine schwierige Lebenssituation und möchten Sie mit anderen Men-
                                                               schen darüber sprechen, die Ähnliches erleben, können Sie sich einer Selbsthilfe-
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                         gruppe anschliessen. Die [26] Selbsthilfe Thurgau informiert Sie über bestehen-
                                                               de Selbsthilfegruppen.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
23 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Medizinische Not-         Falls Sie im Notfall Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nicht erreichen, können Sie
                                          fälle                     die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt Ihrer Region oder eines
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► Alle Regionen sind      der Kantonsspitäler kontaktieren.
                                          auch unter der Telefon-
► Kommunikation	                 9-10    nummer 144 erreichbar.    In kritischen Fällen ist die Nummer 144 anzurufen.
                                          ► www.stgag.ch
► Wohnen	                       11-12

► Transportwesen	               13-14                              Dienstärzte                                                 Telefonnummer
                                                                    Region Thurgau West                                         052 723 77 77
► Arbeit	                       15-17
                                                                    Region Thurtal-Untersee                                     144
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                               Region Kreuzlingen                                          0900 000 199
►
► Gesundheit	                   21-24                              Region Amriswil-Obersee                                     0900 000 327
                                                                    Region Arbon                                                0900 575 420
► Heirat & Familie	             25-29                              Region Romanshorn                                           0900 575 460
► Erziehung/obligatorische                                          Region Bischofszell                                         0900 575 422
  Schulzeit	                    30-32                              Region Rickenbach/Wilen/Busswil/Wil SG/Schwarzen-           0900 56 85 56
                                                                    bach SG
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende                                      Spital Thurgau AG                                           Telefonnummer
  Schulen	                      35-36
                                                                    Kantonsspital Frauenfeld                                    052 723 77 77
► Höhere Berufsbildung/                                             Kantonsspital Münsterlingen                                 071 686 11 11
  Hochschulen	                  37-38                              Klinik St. Katharinental                                    052 631 60 60
► Umweltschutz	                 39-40                              Psychiatrische Dienste Thurgau                              071 686 41 41
                                                                    Abklärungs- und Aufnahmezentrum Psychiatrie                 0848 41 41 41
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
24 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Zahnpflege          Allgemeine Zahnbehandlungen wie bei Karies und Parodontose oder Zahnstel-
                                          ► www.zahnaerzte-   lungskorrekturen (Zahnspangen) werden von der Grundkrankenversicherung nicht
► Rechte & Pflichten	             7-8    thurgau.ch          übernommen. Sie können eine Zahnpflegeversicherung abschliessen, bevor mög-
► Kommunikation	                 9-10
                                                              liche Probleme auftreten.
                                                              Informationen über die Pflege oder Betreuung von betagten Menschen sind bei
► Wohnen	                       11-12
                                                              den folgenden Organisationen erhältlich:
► Transportwesen	               13-14                        ► [28] Spitex Verband Thurgau
                                                              ► [29] Pro Senectute Thurgau
► Arbeit	                       15-17                        ► [30] Schweizerisches Rotes Kreuz Thurgau
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     Betagte Menschen    Personen mit einem physischen oder psychischen Handicap sowie deren Kontakt-
                                          und Menschen mit    personen erhalten bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons, bei [31] Pro
►
► Gesundheit	                   21-24    Behinderung         Infirmis oder – handelt es sich um Kinder – bei der [32] Heilpädagogischen Früh-
                                          ► Sozialnetz        erziehung Rat und Unterstützung.
► Heirat & Familie	             25-29
                                          ► [15], [28-32]
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36

► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
25 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Heirat und Fami-      Wer in der Schweiz heiraten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Es werden nur
                                          liennachzug           die in einem Zivilstandsamt geschlossen Ehen anerkannt. Das [33] Amt für Han-
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► [33]                delsregister und Zivilstandswesen oder das Zivilstandsamt Ihres Bezirks informiert
► Kommunikation	                 9-10
                                                                Sie über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.
                                                                Planen Sie die Einreise Ihrer zukünftigen Ehegattin respektive Ihres zukünftigen
► Wohnen	                       11-12
                                                                Ehegattens oder eines Familienmitgliedes, ist vorgängig beim Einwohnerdienst
► Transportwesen	               13-14                          Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Familiennachzug einzureichen. Für die Er-
                                          ► Migrationsamt TG    teilung der Aufenthaltsbewilligung ist das [1] Migrationsamt zuständig. Auf der
► Arbeit	                       15-17                          Website des Migrationsamtes finden Sie die Gesuchsformulare und Listen der ein-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                           zureichenden Unterlagen.

► Gesundheit	                   21-24    Eingetragene Part-    Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Beziehung anerkennen zu
                                          nerschaft             lassen, indem sie ihre Partnerschaft eintragen. Das Zivilstandsamt des Bezirks, in
►
► Heirat & Familie	             25-29    ► [33], [34]          dem einer der beiden Partner respektive eine der beiden Partnerinnen lebt, infor-
                                                                miert über die zu unternehmenden Schritte.
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36
                                          ► Zivilstandsamt TG
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    ► binational.ch

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
26 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Zwangsheirat         Niemand hat das Recht, eine Frau oder einen Mann zu zwingen, gegen ihren bezie-
                                          ► [19], [35]         hungsweise seinen Willen zu heiraten. Eine Zwangsheirat ist ein Straftatbestand.
► Rechte & Pflichten	             7-8                         Sie ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie verletzt die grundlegen-
► Kommunikation	                 9-10
                                                               den Menschenrechte, die von der Bundesverfassung und der Thurgauer Verfas-
                                                               sung geschützt werden.
► Wohnen	                       11-12
                                          Familienplanung      Bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft (zum Beispiel vorgeburtliche
► Transportwesen	               13-14    und Sexualinfor-     Untersuchungen) oder zum Sexualleben können Sie sich an die [19] Beratungs-
                                          mation               stelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität der Benefo-Stiftung
► Arbeit	                       15-17    ► [19], [25]         wenden. Bei Fragen zur sexuellen Gesundheit stehen Ihnen auch die Hausärztin
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                          oder der Hausarzt sowie die [25] Perspektive Thurgau zur Verfügung.

► Gesundheit	                   21-24                         Mit den genannten Stellen können Sie Themen wie Verhütung, Sexualität, sexuelle
                                                               Ausrichtung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare
►
► Heirat & Familie	             25-29                         Krankheiten, sexuellen Missbrauch, Gefühlsleben und Beziehungen besprechen.
                                                               Diese Beratungen sind kostenlos respektive krankenversichert und sie sind streng
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                         vertraulich.

► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                         Die Säuglingssterblichkeit in der Schweiz ist sehr gering. Die kostenlosen medi-
                                                               zinischen Voruntersuchungen ab der 13. Schwangerschaftswoche und während
► Berufsbildung/weiterführende                                 der restlichen Schwangerschaftsdauer, die Kurse zur Geburtsvorbereitung und
  Schulen	                      35-36                         die Stillberatung tragen dazu bei. Komplikationen bis Ende der 12. Schwanger-
                                          ► Sozialnetz         schaftswoche werden als Krankheit abgerechnet und unterliegen der Kostenbetei-
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    ► Conexfamilia       ligungspflicht (Selbstbehalt und Franchise). Die Mütter- und Väterberatung sowie
                                          ► guter-start-ins-
                                                               die Kleinkindberatung, welche durch die [25] Perspektive und conex familia an-
► Umweltschutz	                 39-40    kinderleben.tg.ch
                                                               geboten werden, stehen als wichtige Angebote kostenlos zur Verfügung.
► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
27 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Schwangerschaft        Jede Geburt ist dem Zivilstandsamt Ihres Bezirks zu melden. Wird das Kind in
                                          und Geburt             einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt dem Zivilstandsamt. Bei einer
► Rechte & Pflichten	             7-8    ► [19]                 Hausgeburt müssen sich die Eltern um die Anmeldung kümmern. Das Gesuch um
                                          ► tageo.ch             Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zuhanden des Migrationsamtes wird ohne
► Kommunikation	                 9-10    ► FemmesTische
                                                                 Ihr Zutun durch die Einwohnerdienste der Wohngemeinde eingereicht.
                                          ► Sozialnetz
► Wohnen	                       11-12
                                                                 Das Neugeborene ist von Geburt an während dreier Monate automatisch kranken-
► Transportwesen	               13-14                           versichert. Ab dann müssen die Eltern eine Krankenversicherung auf den Namen
                                                                 des Kindes abgeschlossen haben.
► Arbeit	                       15-17
                                          Mutterschafts-         Nach der Geburt haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf einen bezahlten Mut-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20     urlaub und             terschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. In dieser Zeit erhalten sie bis zu
► Gesundheit	                   21-24    -entschädigung         80 % ihres Lohnes. Dazu müssen sie während den neun Monaten vor der Ge-
                                          ► www.bsv.admin.ch     burt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und während mindestens fünf Monaten
►
► Heirat & Familie	             25-29    ► [15]                 gearbeitet haben. Die in einem EU- oder EFTA-Staat zurückgelegten Versiche-
                                                                 rungszeiten werden ebenfalls berücksichtigt. Erwerbstätige Väter haben seit dem
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                           1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die [15]
                                                                 Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen dazu genauere Auskünfte.
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34

► Berufsbildung/weiterführende
  Schulen	                      35-36
                                          ► Mütter- und Väter-
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38    beratung

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
28 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Familienzulagen     Falls Sie Kinder haben, die im Kanton Thurgau leben, haben Sie Anspruch auf eine
                                          ► [15]              Kinderzulage. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr beträgt diese 200 Fran-
► Rechte & Pflichten	             7-8                        ken pro Monat und Kind. Danach gibt es anstelle der Kinderzulage eine (höhere)
► Kommunikation	                 9-10
                                                              Ausbildungszulage pro Monat und Kind bis zum Abschluss der Ausbildung Ihres
                                                              Kindes, längstens bis zu seinem 25. Altersjahr. Dieser Anspruch entsteht unter
► Wohnen	                       11-12                        Umständen bereits ab dem vollendeten 15. Altersjahr. In der Regel überweist der
                                                              Arbeitgeber die Familienzulagen mit dem Lohn. Unter gewissen Voraussetzungen
► Transportwesen	               13-14
                                                              können nicht erwerbstätige Eltern ebenfalls Kinder- oder Ausbildungszulagen be-
► Arbeit	                       15-17                        ziehen.

► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                         Die [15] Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen diesbezüglich Aus-
                                                              kunft.
► Gesundheit	                   21-24
                                          Rechte der Kinder   Wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche Grundrechte. Sie haben
►
► Heirat & Familie	             25-29    und Jugendlichen    insbesondere Anspruch auf Schutz vor Misshandlungen, Gewalt, sexuellem Miss-
                                          ► [19], [35]        brauch und Ausbeutung durch Arbeit sowie ein Recht auf Bildung und einen an-
► Erziehung/obligatorische                ► www.tschau.ch
  Schulzeit	                    30-32                        gemessenen Lebensstandard (Unterkunft, Kleidung, Ernährung). Die Eltern dür-
                                                              fen Kinder und Jugendliche nicht schlagen und diese dürfen ebenfalls niemanden
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                        schlagen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
► Berufsbildung/weiterführende                                und auf Schutz vor körperlichen Verletzungen.
  Schulen	                      35-36                        Beschneidungen von weiblichen Genitalien sind verboten und werden juristisch
► Höhere Berufsbildung/                                       streng geahndet, auch wenn sie im familiären Rahmen oder bei Aufenthalten im
  Hochschulen	                  37-38                        Ausland vorgenommen werden.
► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
29 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Paar- und Fami-     Personen, die Probleme mit ihren Kindern oder innerhalb ihrer Paarbeziehung ha-
                                          lienprobleme        ben, finden bei Paar- und Familienberatungsstellen Hilfe. Im Falle einer Trennung
► Rechte & Pflichten	             7-8     ► Paarberatungen   oder Scheidung muss der Elternteil, der sich nicht um die Kinder kümmert, monat-
► Kommunikation	                 9-10
                                                              lich Unterhaltsbeiträge für die Kinder und möglicherweise auch für den anderen
                                                              Elternteil bezahlen. Informationen zur Alimentenhilfe:
► Wohnen	                       11-12                        ► www.sozialamt.tg.ch > Sozialhilfe > Alimentenhilfe

► Transportwesen	               13-14    Häusliche Gewalt    Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partner-
                                          ► [19], [35-37]     schaftlichen oder familiären Beziehung physische (Schläge), psychische (Drohun-
► Arbeit	                       15-17                        gen), sexuelle (Nötigung, Vergewaltigung) oder wirtschaftliche (Vorenthaltung von
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                         Geld) Gewalt ausüben oder androhen, spricht man von häuslicher Gewalt. Dieses
                                                              Verhalten kann juristisch geahndet werden, selbst wenn das Opfer keine Anzeige
► Gesundheit	                   21-24                        erstattet. Die Täterin oder der Täter muss mit harten Strafen rechnen.
►
► Heirat & Familie	             25-29                        Jedes Opfer kann gemäss dem Opferhilfegesetz unentgeltliche Beratung oder Hil-
                                                              fe von einer Opferhilfestelle einholen. Deren Personal garantiert höchste Vertrau-
► Erziehung/obligatorische
  Schulzeit	                    30-32                        lichkeit.
                                                              ► [19] Benefo-Stiftung, Fachstelle Opferhilfe Thurgau
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                        ► [35] Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Thurgau
                                                              ► [36] Fachstelle Häusliche Gewalt, Kantonspolizei Thurgau
► Berufsbildung/weiterführende                                ► Polizei (Telefon) für Notfälle und Hilfe vor Ort: 117
  Schulen	                      35-36
                                                              Für Personen, die Gewalt ausüben oder zu Gewalt neigen, gibt es ebenfalls Be-
► Höhere Berufsbildung/                                       ratungsangebote. Das Personal garantiert höchste Vertraulichkeit.
  Hochschulen	                  37-38                        ► [37] Konflikt.Gewalt – Gewaltberatung für Männer, Frauen und Jugendliche
                                                              ► Hotline (Telefon) rund um die Uhr für gewaltausübende Personen: 078 778 77 80
► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
30 Erziehung/obligatorische Schulzeit
► Zusammenleben im Thurgau	       3-4

► Zuzug in den Kanton	            5-6    Volksschule         Der Besuch der Volksschule ist für Kinder obligatorisch, die bis zum Beginn des
                                          ► www.dek.tg.ch     Schuljahres im Sommer vier Jahre alt geworden sind. Die Schulpflicht (inkl. Kinder-
► Rechte & Pflichten	             7-8                        garten) dauert elf Jahre und gilt auch für Kinder und Jugendliche ohne geregelten
► Kommunikation	                 9-10
                                                              Aufenthaltsstatus. Die Volksschule ist kostenlos. Zuständig für das Bildungswesen
                                                              im Kanton Thurgau ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK).
► Wohnen	                       11-12
                                          „Bildungsmöglich-   Die Broschüre «Bildungsmöglichkeiten im Kanton Thurgau» erklärt das Bildungssys-
► Transportwesen	               13-14    keiten im Kanton    tem im Kanton Thurgau vom Schulbeginn bis zur tertiären Stufe und ist in verschie-
                                          Thurgau“            denen Sprachen verfügbar. Sie enthält wichtige Informationen über die Volksschu-
► Arbeit	                       15-17    ► Zur Broschüre     le, das Berufsbildungssystem und die weiterführenden Schulen. Auch Adressen
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20                         von Beratungs- und Anlaufstellen sind darin enthalten.

► Gesundheit	                   21-24    Verantwortung der   Als Eltern sind Sie verantwortlich für die Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder.
                                          Eltern              Bieten Sie Ihrem Kind ab Geburt eine sichere und anregungsreiche Umgebung!
► Heirat & Familie	             25-29    ► www.tageo.ch      Bewegung, soziale Kontakte zu gleichaltrigen Kindern und zu Kindern, welche die
                                                              lokale Landessprache sprechen, sind sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes.
►
► Erziehung/obligatorische
                                                              Elternbildung unterstützt Sie, die anspruchsvolle Aufgabe der Erziehung zu meis-
  Schulzeit	                    30-32
                                                              tern. Auch für eine gute schulische Entwicklung Ihres Kindes können Sie als Eltern
► Berufswahl/Brückenangebote	   33-34                        viel beitragen: Bemühen Sie sich um eine gute Zusammenarbeit mit der Schule und
► Berufsbildung/weiterführende                                sorgen Sie dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich zum Unterricht
  Schulen	                      35-36                        erscheinen. Werden Sie von der Schule zu einem Gespräch oder zu einem Eltern-
                                                              abend eingeladen, sind Sie verpflichtet teilzunehmen.
► Höhere Berufsbildung/
  Hochschulen	                  37-38

► Umweltschutz	                 39-40

► Sozialleben & Vereine	        41-44

► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen	                     48-51

► Notfallnummern52
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