Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
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2 Vorwort ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Herzlich Willkommen! Dies ist nicht selbstverständlich, sondern erfordert Anpassungsbemühungen von beiden Seiten. Alle ► Rechte & Pflichten 7-8 Es freut uns, dass Sie in sind dazu aufgerufen, Toleranz und Rücksicht ge- den Kanton Thurgau zu- genüber den Mitmenschen zu leben – dies sind die ► Kommunikation 9-10 gezogen sind. Grundwerte unseres Landes und unserer Gesell- ► Wohnen 11-12 Sie lassen sich in einem schaft. ► Transportwesen 13-14 dynamischen Kanton nie- Sie finden in dieser Broschüre viele Informatio- der, der einerseits aufge- nen über das Leben und die Angebote in unserem ► Arbeit 15-17 schlossen, andererseits Kanton. Lernen Sie die lokale Sprache! Sie ist ein aber auch seinen Insti- Schlüssel zu Ihrer Unabhängigkeit und Selbststän- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 tutionen und Traditionen digkeit. Wir fordern Sie auch zu einem Miteinander ► Gesundheit 21-24 verbunden ist. Seine in- mit den Thurgauerinnen und Thurgauern auf. Ihre Er- takte Naturlandschaft, seine bevorzugte Lage am fahrungen werden Ihnen dabei helfen, die neue Um- ► Heirat & Familie 25-29 Bodensee, seine in unterschiedlichen Branchen gebung besser zu verstehen, sich hier zu integrieren ► Erziehung/obligatorische aktive Wirtschaft und seine engen Beziehungen zu und wohl zu fühlen. Schulzeit 30-32 den Nachbarkantonen Schaffhausen, Zürich und St. Gallen sowie zu den grenznahen Ländern Deutsch- Wir heissen Sie herzlich willkommen und wünschen ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 land und Österreich machen den Thurgau zu einem Ihnen viele Entdeckungen und spannende Begeg- ► Berufsbildung/weiterführende attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Wir hoffen, dass nungen. Schulen 35-36 Sie und Ihre Familie sich in unserem schönen Kan- Cornelia Komposch ton rasch wohl fühlen werden. Das gesellschaftliche ► Höhere Berufsbildung/ Regierungsrätin Hochschulen 37-38 Leben und die Vereinslandschaft sind hier vielfältig. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Departement für Justiz und Sicherheit ► Umweltschutz 39-40 Wir freuen uns, dass das Einvernehmen zwischen ► Sozialleben & Vereine 41-44 den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gut ist. Der Thurgau ist ein friedlicher Kanton, in dem Men- ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 schen unterschiedlicher Generationen, Kulturkreise ► Adressen 48-51 und Anschauungen einander freundlich begegnen. ► Notfallnummern52
3 Zusammenleben im Thurgau ► ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Kanton, Bezirke, Der Thurgau ist einer der 26 Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er Gemeinden hat rund 282‘000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2020), die sich auf fünf ► Rechte & Pflichten 7-8 Bezirke und 80 Gemeinden verteilen. Seine Hauptstadt ist Frauenfeld mit 25‘800 ► Kommunikation 9-10 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2020). Sprache In der Schweiz gibt es vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Ita- ► Wohnen 11-12 lienisch und Rätoromanisch. Der Kanton Thurgau gehört zur deutschsprachigen ► Transportwesen 13-14 Schweiz. Als Amts- und Schriftsprache wird in der Deutschschweiz Hochdeutsch verwendet. Im Alltag wird Schweizerdeutsch gesprochen. In der Deutschschweiz ► Arbeit 15-17 gibt es viele verschiedene schweizerdeutsche Dialekte mit zum Teil unterschied- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 lichem Vokabular. ► Gesundheit 21-24 Integration Integration ist ein gemeinschaftlicher Prozess, der auf Rechten und Pflichten der Bundesverfassung beruht. Das Ziel ist die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesell- ► Heirat & Familie 25-29 schaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen. Die Integrationsförderung richtet sich nach dem Grundsatz «fördern und fordern» und unterstützt insbesondere den ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 Spracherwerb, das berufliche Fortkommen und die soziale Teilhabe. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► www.tg.ch ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► www.thurgau-bo- densee.ch ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
4 Zusammenleben im Thurgau ► ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Ausländische Der Anteil der Personen mit ausländischer Nationalität liegt im Kanton Thurgau Bevölkerung bei 25.2 %. Die ausländische Bevölkerung stammt aus 140 Herkunftsländern, die ► Rechte & Pflichten 7-8 meisten davon aus Europa (94 %), 72 % aus der EU (Stand Ende 2020). ► Kommunikation 9-10 Integrationspolitik Zur Förderung des Zusammenlebens verfolgen die Thurgauer Behörden eine aktive Integrationspolitik. Eine Grosszahl der Thurgauer Gemeinden ist den regionalen ► Wohnen 11-12 Kompetenzzentren für Integration angeschlossen. Diese Kompetenzzentren bera- ► Transportwesen 13-14 ten Migrantinnen und Migranten zum Spracherwerb und zur beruflichen und sozia- len Integration. Sie bieten auch eine Diskriminierungsberatung an. ► Arbeit 15-17 Informationen vor ► [3] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Frauenfeld ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Ort ► [4] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Kreuzlingen ► [5] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Weinfelden ► Gesundheit 21-24 ► [6] Kompetenzzentrum Integration Oberthurgau ► [7] Fachstelle Integration Romanshorn ► Heirat & Familie 25-29 ► [8] Fachstelle Integration Amriswil ► [9] Fachstelle Integration Arbon ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► www.migraweb.ch ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► www.ch.ch ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
5 Zuzug in den Kanton ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► ► Zuzug in den Kanton 5-6 Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Mo- nate in der Schweiz aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Das Gesuch stel- ► Rechte & Pflichten 7-8 len Sie bei den Einwohnerdiensten Ihres Wohnortes. ► Kommunikation 9-10 ► Wohnen 11-12 ► Transportwesen 13-14 ► Arbeit 15-17 ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ► Gesundheit 21-24 ► Heirat & Familie 25-29 ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
6 Zuzug in den Kanton ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► ► Zuzug in den Kanton 5-6 Checkliste nach der Einreise ► Rechte & Pflichten 7-8 Unmittelbar nach der Einreise Beim Einwohneramt des Wohnortes anmelden (innerhalb von 14 Tagen) ► Kommunikation 9-10 Übersiedlungsgut verzollen ► Wohnen 11-12 Kinder an die Volksschule anmelden Kranken- und Unfallversicherung abschliessen ► Transportwesen 13-14 Bank- oder Postkonto eröffnen ► Arbeit 15-17 Zum Deutschkurs anmelden ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Innerhalb der ersten Monate Nachweis der Krankenversicherung an Einwohneramt schicken ► Gesundheit 21-24 Anrecht auf Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder abklären Telefon, TV, Internet, Mobiltelefon anmelden ► Heirat & Familie 25-29 Innerhalb eines Jahres ► Erziehung/obligatorische Führerausweis umtauschen Schulzeit 30-32 Autoversicherung abschliessen ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Fahrzeug prüfen lassen Autokennzeichen umtauschen ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 Empfehlenswert Hausratversicherung abschliessen ► Höhere Berufsbildung/ Privathaftpflichtversicherung abschliessen Hochschulen 37-38 Rechtsschutzversicherung abschliessen ► Umweltschutz 39-40 Anrecht auf Prämienverbilligung abklären Informationen bei Gemeinde über Vereins-, Sport- und Kulturaktivitäten einholen ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
7 Rechte und Pflichten ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Grundlegende Eines der Hauptziele des Kantons ist die Förderung des Gemeinwohls und der in- Werte dividuellen Entfaltung. Er stellt insbesondere sicher, dass das geltende Recht, die ► ► Rechte & Pflichten 7-8 grundlegenden Werte der Bundesverfassung und die öffentliche Sicherheit und ► Kommunikation 9-10 Ordnung eingehalten werden. Der Kanton kann nur eingreifen, wenn er durch die Verfassung oder das Gesetz dazu ermächtigt ist. Er ist nach dem Grundsatz der ► Wohnen 11-12 Gewaltentrennung organisiert. ► Transportwesen 13-14 Souverän Das Volk ist der Souverän. Es übt seine Macht sowohl direkt aus, indem es über die Verfassung und die Gesetze abstimmt, als auch indirekt über die von ihm ge- ► Arbeit 15-17 wählten Behörden. Das Stimmvolk wählt die Gemeindebehörden, die kantonale ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Regierung (Regierungsrat), das kantonale Parlament (Grosser Rat) und es wählt die Thurgauer Vertreterinnen und Vertreter in die eidgenössischen Räte. ► Gesundheit 21-24 Rechte und Pflich- Jede im Kanton lebende Person muss die verfassungs- und gesetzes- ► Heirat & Familie 25-29 ten mässigen Pflichten erfüllen: ihre Steuern zahlen, ihre Kinder einschulen usw. Gleich- zeitig gelten für alle Einwohnerinnen und Einwohner die demokratischen Grund- ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 rechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Gleichstellung von Frau und Mann, auf Nicht-Diskriminierung, auf Heirat sowie auf Meinungsäusserungs- ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 und Glaubensfreiheit. ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 Verfassung des Kan- ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 tons Thurgau und andere kantonale ► Umweltschutz 39-40 Gesetze: ► www.rechtsbuch. ► Sozialleben & Vereine 41-44 tg.ch ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 Bundesgesetze: ► www.fedlex.admin.ch ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
8 Rechte und Pflichten ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Einschränkung der Die Grundrechte sind nicht absolut. Der Kanton kann sie einschränken, um Si- Rechte cherheit, Ordnung und um das Gemeinwohl zu gewährleisten. Die Freiheiten der ► ► Rechte & Pflichten 7-8 einzelnen Personen enden dort, wo die Freiheiten der Mitmenschen beginnen. So ► Kommunikation 9-10 kann sich beispielsweise niemand auf die Glaubensfreiheit berufen, um die Schul- gesetze nicht einzuhalten. Die Meinungsäusserungsfreiheit erlaubt z.B. nicht, eine ► Wohnen 11-12 Person oder eine Gruppe von Personen zu beleidigen. ► Transportwesen 13-14 Sprach- Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) legt die vorausgesetzten Sprach- anforderungen anforderungen für die Aufenthaltsbewilligungen fest. Das Migrationsamt prüft den ► Arbeit 15-17 ► [1] Integrationsstand von Drittstaatenangehörigen bei einer Verlängerung der Aufent- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 haltsbewilligung (B). Ebenfalls lässt das AIG bei Integrationsdefiziten einen Wider- ruf der Niederlassungsbewilligung (C) zu. ► Gesundheit 21-24 ► Heirat & Familie 25-29 ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 Einbürgerung Vorzeitige ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Niederlassung (C) in der Schweiz: ► Berufsbildung/weiterführende Niederlassung (C) B1 mündlich Schulen 35-36 A2 schriftlich Aufenthalt (B) ► Höhere Berufsbildung/ B1 mündlich Hochschulen 37-38 A2 mündlich A1 schriftlich im Thurgau: A1 mündlich A1 schriftlich B2 mündlich ► Umweltschutz 39-40 B1 schriftlich ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
9 Kommunikation ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Zusammenstellung der verschiedenen Deutschkursangebote und Deutsch-Prüfungszentren im Kanton Thurgau und der nahen Umgebung finden Sie unter: www.migrationsamt.tg.ch/inte- ► Rechte & Pflichten 7-8 gration ► ► Kommunikation 9-10 Deutsch lernen Es ist notwendig, Deutsch zu lernen, um sich selbständig und unabhängig im Thur- ► Wohnen 11-12 gau zu bewegen. Die deutsche Sprache erleichtert es Ihnen, sich mit Nachbarinnen und Nachbarn, den Lehrpersonen Ihrer Kinder, mit Behörden und anderen Perso- ► Transportwesen 13-14 nen zu verständigen. ► Arbeit 15-17 Im Kanton Thurgau bieten verschiedene Hilfswerke, Vereine und Schulen Deutsch- kurse für Fremdsprachige an. Ein Teil dieser Kurse ist staatlich subventioniert und ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 wird somit zu einem reduzierten Preis angeboten. Es gibt auch Kurse nur für Frauen ► Gesundheit 21-24 (teilweise mit integriertem Kinderhort). ► Heirat & Familie 25-29 Schweizerdeutsch Gesprochene Sprachen wie die Dialekte werden vor allem im Gespräch mit ande- lernen ren Personen erlernt. Die Beherrschung eines Dialekts kann sehr nützlich sein, vor ► Erziehung/obligatorische ► [3], [10] allem im Beruf. Es gibt auch Schweizerdeutschkurse, zum Beispiel beim Kompe- Schulzeit 30-32 tenzzentrum Integration in Frauenfeld oder bei der Klubschule Migros. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
10 Kommunikation ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Interkulturelles In gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn Migrantinnen und Migranten ohne Dolmetschen Deutschkenntnisse von interkulturell Dolmetschenden unterstützt werden. Diese ► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.arge.ch sind darin ausgebildet, die gegenseitige Verständigung zu fördern, Missverständ- ► [11] nisse zu verhindern und Migrantinnen und Migranten bei der Eingliederung in ihr ► ► Kommunikation 9-10 neues Umfeld zu helfen. ► Wohnen 11-12 Der nationale Telefondolmetschdienst 0842 442 442 ist rund um die Uhr erreich- ► Transportwesen 13-14 bar und vermittelt innerhalb weniger Minuten professionell Dolmetschende in über 50 Sprachen am Telefon. ► Arbeit 15-17 Es wird dringend davon abgeraten, Kinder zum Dolmetschen einzusetzen. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Interkulturelle Der Verein Bibliothek der Kulturen (VBdK) leistet einen Beitrag zur Integration, in- ► Gesundheit 21-24 Bibliothek dem er die Sprach- und Lesekompetenz von Menschen fördert, die mit zwei oder ► Heirat & Familie 25-29 ► [12] mehr Sprachen leben. Darüber hinaus bietet er einen Begegnungsort für Men- schen aller Sprachen und trägt mit vielseitigen Veranstaltungen zum interkulturellen ► Erziehung/obligatorische Austausch bei. Der Bestand der Bibliothek der Kulturen ist in die Kantonsbibliothek Schulzeit 30-32 Thurgau integriert. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
11 Wohnen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Wohnung Mietwohnungen finden Sie in Zeitungsinseraten, im Internet und durch Immobi- finden lienagenturen. Um einen Mietvertrag zu erhalten, müssen Sie ein Anmeldeformular ► Rechte & Pflichten 7-8 ausfüllen und der Immobilienverwaltung bestimmte Unterlagen vorlegen, z.B. den ► Kommunikation 9-10 Betreibungsregisterauszug (www.betreibungsamt.tg.ch), den Lohnausweis oder den Arbeitsvertrag. ► ► Wohnen 11-12 Hausrat- und Die Hausratversicherung schützt Ihr Privateigentum, speziell Ihre Einrichtung zu ► Transportwesen 13-14 Haftpflicht- Hause (Möbel, Teppiche etc.), Ihre Gebrauchsgüter (Geschirr, Kleider, Fernseher, versicherung Stereoanlage etc.) und Ihre Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) vor Brand, Blitz- ► Arbeit 15-17 schlag, Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden etc. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der obligatorischen Krankenversiche- ► Gesundheit 21-24 rung die wichtigste Versicherung. In einigen Mietverträgen ist sie obligatorisch. Wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie ► Heirat & Familie 25-29 laut Gesetz mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Mit einem geringen Betrag können Sie das Haftpflichtrisiko an Ihren Versicherer übertragen. Die Haft- ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 pflichtversicherung schliesst auch Mietsachschäden oder die Gebäudehaftpflicht mit ein. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
12 Wohnen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Gebühren für Ra- Jeder Haushalt muss Empfangsgebühren für Radio- und TV-Geräte bezahlen. Die dio und Fernsehen Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) erhält ► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.serafe.ch Ihre Adresse automatisch von den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde. ► Kommunikation 9-10 Leben in einem Alle Bewohnerinnen und Bewohner in einem Mietshaus müssen die allgemeinen Mietshaus Regeln des Zusammenlebens befolgen. So ist beispielsweise übermässiger Lärm ► ► Wohnen 11-12 ► [13] in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden Spezifische Regeln ► Transportwesen 13-14 zur Nutzung gemeinsamer Räume wie der Waschküche sind in der Hausordnung nachzulesen, die dem Mietvertrag beiliegt. Stellen Sie sich nach Ihrem Einzug in ► Arbeit 15-17 die neue Wohnung Ihren Nachbarinnen und Nachbarn vor. Das wird geschätzt und ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 öffnet Ihnen viele Türen. ► Gesundheit 21-24 Bei Schwierigkeiten mit anderen Mieterinnen oder Mietern ist der Dialog die bes- te Lösung. Notfalls können Sie auch mit dem Hauswart oder mit dem Vermieter ► Heirat & Familie 25-29 sprechen. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter können Sie sich an die [13] Rechtsberatung des Mieterinnen- und Mieterverbandes wenden. ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
13 Transportwesen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Autos In der Schweiz muss für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen eine Vi- ► Strassenverkehrsamt gnette erworben werden, die Sie innen auf die Windschutzscheibe kleben müssen. ► Rechte & Pflichten 7-8 ► [14] Die Vignette können Sie an verschiedenen Verkaufsstellen (Zoll, Garagen, Tankstel- ► Kommunikation 9-10 len, Strassenverkehrsämter, Postämter) für 40 Franken (Preis 2020) erwerben. Es gibt ausschliesslich Jahresvignetten (gültig jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres ► Wohnen 11-12 bis zum 31. Januar des Folgejahres).In der Schweiz gelten folgende Geschwin- digkeitsbeschränkungen: 50 km/h innerhalb von Ortschaften, 80 km/h ausserhalb ► ► Transportwesen 13-14 von Ortschaften, 120 km/h auf den Autobahnen. In den Ortschaften gibt es Zonen ► Arbeit 15-17 mit Tempo 30 km/h oder 20 km/h. Der maximal zulässige Blutalkoholwert beträgt 0.5 ‰. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Import von Privat- Haben Sie vor weniger als sechs Monaten im Ausland ein Auto gekauft, so müssen ► Gesundheit 21-24 fahrzeugen Sie bei dessen Einfuhr in die Schweiz eine Abgabe bezahlen. Ist der Kauf länger als ► Heirat & Familie 25-29 sechs Monate her, zählen Fahrzeuge zum Übersiedlungsgut und sind abgabefrei. Ein im Ausland gemeldetes Auto oder Motorrad kann in der Schweiz maximal zwölf ► Erziehung/obligatorische Monate frei gefahren werden, sofern eine Schadensversicherung abgeschlossen Schulzeit 30-32 ist. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Umtausch des Sie müssen Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von zwölf Monaten nach ► Berufsbildung/weiterführende Führerausweises Ihrer Einreise gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Die Bedingun- Schulen 35-36 gen sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Für gewerbsmässige Fahrten zum Personen- oder Warentransport ist der ausländische Führerausweis vor der ersten ► Höhere Berufsbildung/ Fahrt umzutauschen. Hochschulen 37-38 Führerausweise, die weniger als ein Jahr vor der Einreise in die Schweiz erwor- ► Umweltschutz 39-40 ben wurden, unterstehen einer gesamthaft dreijährigen Probezeit. Innert einem Jahr ► Sozialleben & Vereine 41-44 nach Einreise muss ein Weiterbildungskurs absolviert werden. ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
14 Transportwesen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Öffentlicher Die Schweiz verfügt über ein dichtes und leistungsfähiges öffentliches Verkehrs- Verkehr netz. Die Fahrscheine für Zug, Bus oder Schiff sind relativ teuer. Die Schweizeri- ► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.sbb.ch sche Bundesbahn (SBB) bietet verschiedene Abonnements, mit denen Sie den ► Kommunikation 9-10 öffentlichen Verkehr preiswerter nutzen können (zum Beispiel GA, Halbtax, Mo- natsabo, seven25). ► Wohnen 11-12 Kinder bis sechs Jahre reisen gratis mit. Kinder von sechs bis 16 Jahren in Be- ► ► Transportwesen 13-14 gleitung eines Elternteils reisen mit der Junior-Karte umsonst (30 Franken pro Jahr, Preis 2020). Allein reisende Kinder von sechs bis 16 Jahren bezahlen den halben ► Arbeit 15-17 Preis für Billette. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Möchten Sie die öffentlichen Verkehrsmittel vor allem in der Ostschweiz nutzen, ► Gesundheit 21-24 ► www.ostwind.ch können Sie ein Billett oder ein Abonnement, das innerhalb bestimmter Zonen oder der ganzen Ostschweiz gültig ist, beim Tarifverbund Ostwind kaufen. ► Heirat & Familie 25-29 Velos sowie Fuss- Velofahren ist umweltschonend, günstig und gesund. Die Behörden fördern den ► Erziehung/obligatorische gängerinnen und Velo- und den Fussgängerverkehr. Allfällige Schäden, die Sie mit dem Velo verur- Schulzeit 30-32 Fussgänger sachen, sind durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Thurgau Bodensee ► Provelo Thurgau ► Berufsbildung/weiterführende ► Velofahren Schweiz Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
15 Arbeit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Arbeitsstelle Um eine Arbeit zu finden, ist eine Kombination verschiedener Suchmethoden emp- finden fehlenswert. Sie können sich auf Stellenangebote in den Zeitungen und im Internet ► Rechte & Pflichten 7-8 ► RAV bewerben, spontane Bewerbungen an Unternehmen versenden, mit Stellenver- ► www.bizplus.tg.ch mittlungsbüros Kontakt aufnehmen und sich beim regionalen Arbeitsvermittlungs- ► Kommunikation 9-10 ► www.ostjob.ch zentrum (RAV) anmelden. ► www.arbeit.swiss ► Wohnen 11-12 Lohn In der Schweiz sind die Bruttolöhne relativ hoch; das Gleiche gilt jedoch auch für ► Transportwesen 13-14 die Lebenskosten. Es gibt keinen für alle Branchen gültigen Mindestlohn. Viele Branchen kennen jedoch gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne. ► ► Arbeit 15-17 Kündigungsschutz Das Gesetz schützt die Angestellten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine Kündigung während dieses Zeitraums ist ► Gesundheit 21-24 in der Regel nichtig. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie zum Beispiel erfolgt, weil jemand Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht. Bei miss- ► Heirat & Familie 25-29 bräuchlicher Kündigung kann die angestellte Person hingegen nicht wieder in das Unternehmen eingegliedert werden; es kann einzig eine Entschädigung vor Gericht ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 geltend gemacht werden. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
16 Arbeit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Steuern In der Schweiz zahlen Privatpersonen Einkommens- und Vermögenssteuern. Mit ► [20] diesen Steuern werden die öffentlichen Aufgaben finanziert, die Bund, Kantone ► Rechte & Pflichten 7-8 ► Download eFisc und Gemeinden wahrnehmen. Kurz nach Ihrer Ankunft im Kanton erhalten Sie vom ► Kommunikation 9-10 Gemeindesteueramt einen Fragebogen, damit der provisorische Betrag Ihrer Steu- ern festgesetzt werden kann. ► Wohnen 11-12 Sind Sie ausländischer Nationalität und besitzen keine Niederlassungsbewilligung ► Transportwesen 13-14 (C), so wird die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Lohn abgezogen (Quellen- steuer). Wenn Sie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, so erhalten Sie ► ► Arbeit 15-17 im Januar die Steuererklärungsformulare. Sie können diese online ausfüllen. Bei ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Schwierigkeiten können Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung oder an eine Treuhänderin oder einen Treuhänder wenden. ► Gesundheit 21-24 Spannungen am Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber oder mit Mitarbeitenden kann Sie der Thur- ► Heirat & Familie 25-29 Arbeitsplatz gauer Gewerkschaftsbund beraten. Gewisse Verhaltensweisen sind von Gesetzes ► [21], [22] wegen insbesondere am Arbeitsplatz verboten. Dies sind namentlich Mobbing und ► Erziehung/obligatorische ► www.sexuellebela- Schulzeit 30-32 sexuelle Belästigung sowie Worte, Gesten oder Handlungen, die andere Personen estigung.ch demütigen. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
17 Arbeit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Nicht-Diskriminie- In der Schweizer Verfassung steht: «Niemand darf diskriminiert werden, nament- rung lich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Spra- ► Rechte & Pflichten 7-8 che, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung». Sollten ► Kommunikation 9-10 Sie sich aus einem dieser Gründe benachteiligt fühlen, raten wir Ihnen, eine der folgenden eidgenössischen Organisationen zu kontaktieren: ► Wohnen 11-12 ► [22] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ► [23] Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ► Transportwesen 13-14 Bei rassistischer Diskriminierung können Sie sich auch bei den regionalen ► ► Arbeit 15-17 [3-9] Kompetenzzentren und Fachstellen Integration beraten lassen. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Schwarzarbeit Auch jemand, der gelegentlich für Reinigungs-, Haus- und Gartenarbeit oder ► www.seco.admin.ch Kinderbetreuung bezahlt wird, gilt als angestellt. Er oder sie muss demnach vom ► Gesundheit 21-24 ► [24] Arbeitgeber bei den Sozialversicherungen angemeldet werden und der Arbeit- ► Heirat & Familie 25-29 geber muss die Quellensteuer abrechnen, ansonsten handelt es sich um illegale Arbeit, so genannte Schwarzarbeit. ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 Eine Person, die schwarz beschäftigt wird, hat im Falle von Invalidität oder Ar- beitslosigkeit keinen Anspruch auf Invalidenrente oder auf Arbeitslosenentschä- ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 digung und wird auch keine Altersrente beziehen. Die Folgen können daher dra- ► Berufsbildung/weiterführende matisch sein, vor allem bei einem Unfall am Arbeitsort. Schulen 35-36 Leider kommt es vor, dass Arbeitgebende gewollt keine Lohnabrechnungen aus- ► Höhere Berufsbildung/ händigen, um im Streitfall eine Anstellung zu verneinen. In diesem Fall ist es für Hochschulen 37-38 die arbeitnehmende Person kaum möglich, das Arbeitsverhältnis nachzuweisen, ► Umweltschutz 39-40 was aber notwendig ist, um zum Beispiel Arbeitslosengeld zu beziehen. ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
18 Vorsorge/Sozialversicherungen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Arbeitslosenversi- Verliert eine Person ihre Arbeitsstelle in der Schweiz, so erhält sie in der Regel wäh- cherung rend eines bestimmten Zeitraums eine Arbeitslosenentschädigung. Grundsätzlich ► Rechte & Pflichten 7-8 ► [16] hat eine ausländische Person, die zum ersten Mal in die Schweiz kommt, keinen ► www.awa.tg.ch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dazu muss sie eine gültige Aufenthalts- ► Kommunikation 9-10 ► www.arbeit.swiss bewilligung besitzen und in den zwei Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit ► Wohnen 11-12 mindestens 12 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein. Jede Person, die ihre Arbeitsstelle verliert, muss sich baldmöglichst beim regionalen Arbeits- ► Transportwesen 13-14 vermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden. ► Arbeit 15-17 Dort erhält sie Auskunft über die zu unternehmenden Schritte. ► ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Sozialhilfe Die Sozialhilfe soll die Existenz sichern und die wirtschaftliche und persönliche ► [17-19] Unabhängigkeit von bedürftigen Personen fördern. Sie wird dann gewährt, wenn ► Gesundheit 21-24 die Person nicht von ihrer Familie unterhalten werden oder keine anderen gesetz- ► Heirat & Familie 25-29 lichen Leistungen geltend machen kann. Um Sozialhilfe zu beantragen, sind die Sozialen Dienste der Wohngemeinde zu kontaktieren. Das [17] Sozialamt des ► Erziehung/obligatorische Kantons Thurgau führt eine Koordinationsstelle. Die Sozial- und Schuldenberatung Schulzeit 30-32 der [18] Caritas Thurgau berät kostenlos alle Hilfesuchenden, leistet Not- und ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Überbrückungshilfe und vermittelt andere Institutionen und Beratungsstellen. Die [19] Benefo-Stiftung führt kostengünstige Budgetberatungen durch. ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 Obligatorische Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz Beiträge vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und ► Höhere Berufsbildung/ ► [15] werden (mit Ausnahme der Krankenversicherung Kapitel Gesundheit) direkt vom Hochschulen 37-38 Lohn abgezogen. Insgesamt machen die obligatorischen Beiträge rund 20 % des ► Umweltschutz 39-40 Einkommens aus. ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
19 Vorsorge/Sozialversicherungen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Vorsorge: 1. Säule Zur 1. Säule und damit zur Staatsverantwortung gehören die Alters- und Hinterlas- senenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatz- ► Rechte & Pflichten 7-8 ordnung (EO). Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen der ► Kommunikation 9-10 AHV unterstellt, unabhängig von Nationalität und Erwerbstätigkeit. Das Rentenalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre (Stand 2021). Es ist möglich, ► Wohnen 11-12 vorzeitig in den Ruhestand zu treten. In diesem Fall wird die Rente entsprechend gekürzt. ► Transportwesen 13-14 Vorsorge: 2. Säule Zur 2. Säule und somit zur Arbeitgeberverantwortung gehört die berufliche Vor- ► Arbeit 15-17 sorge (BVG), in der Umgangssprache auch «Pensionskasse» genannt. Ab einem ► ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Jahreseinkommen von 21‘510 Franken (Stand 2021) werden die Beiträge vom Lohn abgezogen. Ebenfalls zur 2. Säule gehören die Krankentaggeldversicherung ► Gesundheit 21-24 und die berufliche Unfallversicherung. Jede arbeitnehmende Person muss durch ► Heirat & Familie 25-29 den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei einer Unfallversicherung angemeldet werden. Bei einer Beschäftigung von acht Stunden in der Woche und mehr sind ► Erziehung/obligatorische auch Nichtberufsunfälle versichert. Anderenfalls ist eine private Unfallversicherung Schulzeit 30-32 nötig (Kapitel Gesundheit). ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Vorsorge: 3. Säule Im Gegensatz zur 1. und 2. Säule ist die 3. Säule freiwillig und wird durch die pri- ► Berufsbildung/weiterführende vaten Ersparnisse gebildet. Die Vorsorge 3a ist eine langfristige Vorsorge, bei der Schulen 35-36 das Kapital für die private Altersvorsorge gebunden bleibt. Vorzeitige Bezüge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dafür können mit der Einzahlung ► Höhere Berufsbildung/ bis zu einem bestimmten Betrag Steuern gespart werden. Die Vorsorge 3b ist frei Hochschulen 37-38 von staatlichen Auflagen bezüglich Einzahlungen, Verfügbarkeit und Zeitpunkt der ► Umweltschutz 39-40 Auszahlung. ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
20 Vorsorge/Sozialversicherungen ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 ► Rechte & Pflichten 7-8 ► Kommunikation 9-10 ► Wohnen 11-12 ► Transportwesen 13-14 1. Säule 2. Säule 3. Säule ► Arbeit 15-17 Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge ► ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ► Gesundheit 21-24 AHV: Alters- und BVG: Bun- ► Heirat & Familie 25-29 Hinterlassenen- desgesetz Gebundene obligatorische versicherung über die be- Vorsorge 3a ► Erziehung/obligatorische Vorsorge Schulzeit 30-32 rufliche Über- IV: Invaliden- Vorsorge ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 versicherung (ab Fr. 21‘510 ► Berufsbildung/weiterführende Jahreseinkom- Freie Schulen 35-36 men, Stand Vorsorge 3b EL: Ergänzungs- ► Höhere Berufsbildung/ leistungen 2021) Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 Obligatorisch Freiwillig ► Sozialleben & Vereine 41-44 Erhaltung des Ergänzung Garantie des ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 gewohnten entsprechend Existenzminimums Lebensstandards eigener Bedürfnisse ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
21 Gesundheit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Kranken- und Un- Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie diese Versicherung innerhalb von drei Mo- fallversicherung naten abschliessen. Sind Sie aus einem anderen Kanton zugezogen, müssen Sie ► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.bag.admin.ch Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von 30 Tagen einen Versicherungsausweis ► Amt für Gesundheit vorlegen. ► Kommunikation 9-10 TG Die obligatorische Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mut- ► Wohnen 11-12 terschaft und Unfall. Sind Sie erwerbstätig, dann sind Sie in der Regel durch den ► Transportwesen 13-14 Betrieb gegen Unfall versichert. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie gegen Unfall nicht doppelt versichert sind. ► Arbeit 15-17 Die obligatorische Krankenversicherung deckt die medizinischen Behandlungen ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ab, bestimmte Medikamente und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung in ► ► Gesundheit 21-24 den Spitälern des Wohnkantons. Zusätzlich zu dieser obligatorischen Versicherung kann jede Person Zusatzversicherungen abschliessen, die weitere Leistungen wie ► Heirat & Familie 25-29 beispielsweise den Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung abdecken. ► Erziehung/obligatorische Der Staat gewährt versicherten Personen, Paaren und Familien in bescheidenden Schulzeit 30-32 wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung beraten und vergleichen Sie ► Berufsbildung/weiterführende die Angebote mehrerer Versicherungen. Schulen 35-36 Es wird dringend geraten, sobald wie möglich eine Hausärztin oder einen Haus- Ärztinnen und ► Höhere Berufsbildung/ Ärzte arzt auszuwählen. An Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können Sie sich im Be- Hochschulen 37-38 ► www.aerzte-tg.ch darfsfall wenden, damit Sie bezüglich gesundheitlicher Fragen beraten, medizinisch versorgt und falls nötig an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überwiesen ► Umweltschutz 39-40 werden. ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
22 Gesundheit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Gesundheitsförde- Die [25] Perspektive Thurgau ist in der Gesundheitsförderung und Prävention rung und Präven- tätig. Ihr Angebot umfasst Mütter- und Väterberatung, Paar-, Familien- und Jugend- ► Rechte & Pflichten 7-8 tion beratung sowie Suchtberatung. Ebenfalls bei Fragen zur sexuellen Gesundheit und ► [25-27] sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, können Sie sich an die ► Kommunikation 9-10 ► www.migesplus.ch Perspektive Thurgau wenden. ► Wohnen 11-12 ► Sozialnetz ► FemmesTische Die Perspektive Thurgau koordiniert «FemmesTische». Diese Gesprächsrunden ► Transportwesen 13-14 bringen mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zusammen, die sich in Diskussionsrunden im privaten oder institutionellen Rahmen mit Fragen zu Erzie- ► Arbeit 15-17 hung, Lebensalltag und Gesundheit auseinandersetzen. Die Teilnehmenden erhal- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ten zudem Informationen über die hiesige Kultur, über Sprachkurse, Kindertages- stätten, das Schweizer Schulsystem und das Versicherungssystem sowie über die ► ► Gesundheit 21-24 verschiedenen Beratungsstellen. ► Heirat & Familie 25-29 Belastet Sie eine schwierige Lebenssituation und möchten Sie mit anderen Men- schen darüber sprechen, die Ähnliches erleben, können Sie sich einer Selbsthilfe- ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 gruppe anschliessen. Die [26] Selbsthilfe Thurgau informiert Sie über bestehen- de Selbsthilfegruppen. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
23 Gesundheit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Medizinische Not- Falls Sie im Notfall Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nicht erreichen, können Sie fälle die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt Ihrer Region oder eines ► Rechte & Pflichten 7-8 ► Alle Regionen sind der Kantonsspitäler kontaktieren. auch unter der Telefon- ► Kommunikation 9-10 nummer 144 erreichbar. In kritischen Fällen ist die Nummer 144 anzurufen. ► www.stgag.ch ► Wohnen 11-12 ► Transportwesen 13-14 Dienstärzte Telefonnummer Region Thurgau West 052 723 77 77 ► Arbeit 15-17 Region Thurtal-Untersee 144 ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Region Kreuzlingen 0900 000 199 ► ► Gesundheit 21-24 Region Amriswil-Obersee 0900 000 327 Region Arbon 0900 575 420 ► Heirat & Familie 25-29 Region Romanshorn 0900 575 460 ► Erziehung/obligatorische Region Bischofszell 0900 575 422 Schulzeit 30-32 Region Rickenbach/Wilen/Busswil/Wil SG/Schwarzen- 0900 56 85 56 bach SG ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Spital Thurgau AG Telefonnummer Schulen 35-36 Kantonsspital Frauenfeld 052 723 77 77 ► Höhere Berufsbildung/ Kantonsspital Münsterlingen 071 686 11 11 Hochschulen 37-38 Klinik St. Katharinental 052 631 60 60 ► Umweltschutz 39-40 Psychiatrische Dienste Thurgau 071 686 41 41 Abklärungs- und Aufnahmezentrum Psychiatrie 0848 41 41 41 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
24 Gesundheit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Zahnpflege Allgemeine Zahnbehandlungen wie bei Karies und Parodontose oder Zahnstel- ► www.zahnaerzte- lungskorrekturen (Zahnspangen) werden von der Grundkrankenversicherung nicht ► Rechte & Pflichten 7-8 thurgau.ch übernommen. Sie können eine Zahnpflegeversicherung abschliessen, bevor mög- ► Kommunikation 9-10 liche Probleme auftreten. Informationen über die Pflege oder Betreuung von betagten Menschen sind bei ► Wohnen 11-12 den folgenden Organisationen erhältlich: ► Transportwesen 13-14 ► [28] Spitex Verband Thurgau ► [29] Pro Senectute Thurgau ► Arbeit 15-17 ► [30] Schweizerisches Rotes Kreuz Thurgau ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Betagte Menschen Personen mit einem physischen oder psychischen Handicap sowie deren Kontakt- und Menschen mit personen erhalten bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons, bei [31] Pro ► ► Gesundheit 21-24 Behinderung Infirmis oder – handelt es sich um Kinder – bei der [32] Heilpädagogischen Früh- ► Sozialnetz erziehung Rat und Unterstützung. ► Heirat & Familie 25-29 ► [15], [28-32] ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
25 Heirat und Familie ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Heirat und Fami- Wer in der Schweiz heiraten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Es werden nur liennachzug die in einem Zivilstandsamt geschlossen Ehen anerkannt. Das [33] Amt für Han- ► Rechte & Pflichten 7-8 ► [33] delsregister und Zivilstandswesen oder das Zivilstandsamt Ihres Bezirks informiert ► Kommunikation 9-10 Sie über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen. Planen Sie die Einreise Ihrer zukünftigen Ehegattin respektive Ihres zukünftigen ► Wohnen 11-12 Ehegattens oder eines Familienmitgliedes, ist vorgängig beim Einwohnerdienst ► Transportwesen 13-14 Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Familiennachzug einzureichen. Für die Er- ► Migrationsamt TG teilung der Aufenthaltsbewilligung ist das [1] Migrationsamt zuständig. Auf der ► Arbeit 15-17 Website des Migrationsamtes finden Sie die Gesuchsformulare und Listen der ein- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 zureichenden Unterlagen. ► Gesundheit 21-24 Eingetragene Part- Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Beziehung anerkennen zu nerschaft lassen, indem sie ihre Partnerschaft eintragen. Das Zivilstandsamt des Bezirks, in ► ► Heirat & Familie 25-29 ► [33], [34] dem einer der beiden Partner respektive eine der beiden Partnerinnen lebt, infor- miert über die zu unternehmenden Schritte. ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Zivilstandsamt TG ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► binational.ch ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
26 Heirat und Familie ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Zwangsheirat Niemand hat das Recht, eine Frau oder einen Mann zu zwingen, gegen ihren bezie- ► [19], [35] hungsweise seinen Willen zu heiraten. Eine Zwangsheirat ist ein Straftatbestand. ► Rechte & Pflichten 7-8 Sie ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie verletzt die grundlegen- ► Kommunikation 9-10 den Menschenrechte, die von der Bundesverfassung und der Thurgauer Verfas- sung geschützt werden. ► Wohnen 11-12 Familienplanung Bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft (zum Beispiel vorgeburtliche ► Transportwesen 13-14 und Sexualinfor- Untersuchungen) oder zum Sexualleben können Sie sich an die [19] Beratungs- mation stelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität der Benefo-Stiftung ► Arbeit 15-17 ► [19], [25] wenden. Bei Fragen zur sexuellen Gesundheit stehen Ihnen auch die Hausärztin ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 oder der Hausarzt sowie die [25] Perspektive Thurgau zur Verfügung. ► Gesundheit 21-24 Mit den genannten Stellen können Sie Themen wie Verhütung, Sexualität, sexuelle Ausrichtung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare ► ► Heirat & Familie 25-29 Krankheiten, sexuellen Missbrauch, Gefühlsleben und Beziehungen besprechen. Diese Beratungen sind kostenlos respektive krankenversichert und sie sind streng ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 vertraulich. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Die Säuglingssterblichkeit in der Schweiz ist sehr gering. Die kostenlosen medi- zinischen Voruntersuchungen ab der 13. Schwangerschaftswoche und während ► Berufsbildung/weiterführende der restlichen Schwangerschaftsdauer, die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Schulen 35-36 die Stillberatung tragen dazu bei. Komplikationen bis Ende der 12. Schwanger- ► Sozialnetz schaftswoche werden als Krankheit abgerechnet und unterliegen der Kostenbetei- ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Conexfamilia ligungspflicht (Selbstbehalt und Franchise). Die Mütter- und Väterberatung sowie ► guter-start-ins- die Kleinkindberatung, welche durch die [25] Perspektive und conex familia an- ► Umweltschutz 39-40 kinderleben.tg.ch geboten werden, stehen als wichtige Angebote kostenlos zur Verfügung. ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
27 Heirat und Familie ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Schwangerschaft Jede Geburt ist dem Zivilstandsamt Ihres Bezirks zu melden. Wird das Kind in und Geburt einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt dem Zivilstandsamt. Bei einer ► Rechte & Pflichten 7-8 ► [19] Hausgeburt müssen sich die Eltern um die Anmeldung kümmern. Das Gesuch um ► tageo.ch Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zuhanden des Migrationsamtes wird ohne ► Kommunikation 9-10 ► FemmesTische Ihr Zutun durch die Einwohnerdienste der Wohngemeinde eingereicht. ► Sozialnetz ► Wohnen 11-12 Das Neugeborene ist von Geburt an während dreier Monate automatisch kranken- ► Transportwesen 13-14 versichert. Ab dann müssen die Eltern eine Krankenversicherung auf den Namen des Kindes abgeschlossen haben. ► Arbeit 15-17 Mutterschafts- Nach der Geburt haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf einen bezahlten Mut- ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 urlaub und terschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. In dieser Zeit erhalten sie bis zu ► Gesundheit 21-24 -entschädigung 80 % ihres Lohnes. Dazu müssen sie während den neun Monaten vor der Ge- ► www.bsv.admin.ch burt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und während mindestens fünf Monaten ► ► Heirat & Familie 25-29 ► [15] gearbeitet haben. Die in einem EU- oder EFTA-Staat zurückgelegten Versiche- rungszeiten werden ebenfalls berücksichtigt. Erwerbstätige Väter haben seit dem ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die [15] Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen dazu genauere Auskünfte. ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Berufsbildung/weiterführende Schulen 35-36 ► Mütter- und Väter- ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 beratung ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
28 Heirat und Familie ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Familienzulagen Falls Sie Kinder haben, die im Kanton Thurgau leben, haben Sie Anspruch auf eine ► [15] Kinderzulage. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr beträgt diese 200 Fran- ► Rechte & Pflichten 7-8 ken pro Monat und Kind. Danach gibt es anstelle der Kinderzulage eine (höhere) ► Kommunikation 9-10 Ausbildungszulage pro Monat und Kind bis zum Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes, längstens bis zu seinem 25. Altersjahr. Dieser Anspruch entsteht unter ► Wohnen 11-12 Umständen bereits ab dem vollendeten 15. Altersjahr. In der Regel überweist der Arbeitgeber die Familienzulagen mit dem Lohn. Unter gewissen Voraussetzungen ► Transportwesen 13-14 können nicht erwerbstätige Eltern ebenfalls Kinder- oder Ausbildungszulagen be- ► Arbeit 15-17 ziehen. ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Die [15] Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen diesbezüglich Aus- kunft. ► Gesundheit 21-24 Rechte der Kinder Wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche Grundrechte. Sie haben ► ► Heirat & Familie 25-29 und Jugendlichen insbesondere Anspruch auf Schutz vor Misshandlungen, Gewalt, sexuellem Miss- ► [19], [35] brauch und Ausbeutung durch Arbeit sowie ein Recht auf Bildung und einen an- ► Erziehung/obligatorische ► www.tschau.ch Schulzeit 30-32 gemessenen Lebensstandard (Unterkunft, Kleidung, Ernährung). Die Eltern dür- fen Kinder und Jugendliche nicht schlagen und diese dürfen ebenfalls niemanden ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 schlagen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ► Berufsbildung/weiterführende und auf Schutz vor körperlichen Verletzungen. Schulen 35-36 Beschneidungen von weiblichen Genitalien sind verboten und werden juristisch ► Höhere Berufsbildung/ streng geahndet, auch wenn sie im familiären Rahmen oder bei Aufenthalten im Hochschulen 37-38 Ausland vorgenommen werden. ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
29 Heirat und Familie ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Paar- und Fami- Personen, die Probleme mit ihren Kindern oder innerhalb ihrer Paarbeziehung ha- lienprobleme ben, finden bei Paar- und Familienberatungsstellen Hilfe. Im Falle einer Trennung ► Rechte & Pflichten 7-8 ► Paarberatungen oder Scheidung muss der Elternteil, der sich nicht um die Kinder kümmert, monat- ► Kommunikation 9-10 lich Unterhaltsbeiträge für die Kinder und möglicherweise auch für den anderen Elternteil bezahlen. Informationen zur Alimentenhilfe: ► Wohnen 11-12 ► www.sozialamt.tg.ch > Sozialhilfe > Alimentenhilfe ► Transportwesen 13-14 Häusliche Gewalt Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partner- ► [19], [35-37] schaftlichen oder familiären Beziehung physische (Schläge), psychische (Drohun- ► Arbeit 15-17 gen), sexuelle (Nötigung, Vergewaltigung) oder wirtschaftliche (Vorenthaltung von ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Geld) Gewalt ausüben oder androhen, spricht man von häuslicher Gewalt. Dieses Verhalten kann juristisch geahndet werden, selbst wenn das Opfer keine Anzeige ► Gesundheit 21-24 erstattet. Die Täterin oder der Täter muss mit harten Strafen rechnen. ► ► Heirat & Familie 25-29 Jedes Opfer kann gemäss dem Opferhilfegesetz unentgeltliche Beratung oder Hil- fe von einer Opferhilfestelle einholen. Deren Personal garantiert höchste Vertrau- ► Erziehung/obligatorische Schulzeit 30-32 lichkeit. ► [19] Benefo-Stiftung, Fachstelle Opferhilfe Thurgau ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► [35] Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Thurgau ► [36] Fachstelle Häusliche Gewalt, Kantonspolizei Thurgau ► Berufsbildung/weiterführende ► Polizei (Telefon) für Notfälle und Hilfe vor Ort: 117 Schulen 35-36 Für Personen, die Gewalt ausüben oder zu Gewalt neigen, gibt es ebenfalls Be- ► Höhere Berufsbildung/ ratungsangebote. Das Personal garantiert höchste Vertraulichkeit. Hochschulen 37-38 ► [37] Konflikt.Gewalt – Gewaltberatung für Männer, Frauen und Jugendliche ► Hotline (Telefon) rund um die Uhr für gewaltausübende Personen: 078 778 77 80 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
30 Erziehung/obligatorische Schulzeit ► Zusammenleben im Thurgau 3-4 ► Zuzug in den Kanton 5-6 Volksschule Der Besuch der Volksschule ist für Kinder obligatorisch, die bis zum Beginn des ► www.dek.tg.ch Schuljahres im Sommer vier Jahre alt geworden sind. Die Schulpflicht (inkl. Kinder- ► Rechte & Pflichten 7-8 garten) dauert elf Jahre und gilt auch für Kinder und Jugendliche ohne geregelten ► Kommunikation 9-10 Aufenthaltsstatus. Die Volksschule ist kostenlos. Zuständig für das Bildungswesen im Kanton Thurgau ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK). ► Wohnen 11-12 „Bildungsmöglich- Die Broschüre «Bildungsmöglichkeiten im Kanton Thurgau» erklärt das Bildungssys- ► Transportwesen 13-14 keiten im Kanton tem im Kanton Thurgau vom Schulbeginn bis zur tertiären Stufe und ist in verschie- Thurgau“ denen Sprachen verfügbar. Sie enthält wichtige Informationen über die Volksschu- ► Arbeit 15-17 ► Zur Broschüre le, das Berufsbildungssystem und die weiterführenden Schulen. Auch Adressen ► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 von Beratungs- und Anlaufstellen sind darin enthalten. ► Gesundheit 21-24 Verantwortung der Als Eltern sind Sie verantwortlich für die Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder. Eltern Bieten Sie Ihrem Kind ab Geburt eine sichere und anregungsreiche Umgebung! ► Heirat & Familie 25-29 ► www.tageo.ch Bewegung, soziale Kontakte zu gleichaltrigen Kindern und zu Kindern, welche die lokale Landessprache sprechen, sind sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes. ► ► Erziehung/obligatorische Elternbildung unterstützt Sie, die anspruchsvolle Aufgabe der Erziehung zu meis- Schulzeit 30-32 tern. Auch für eine gute schulische Entwicklung Ihres Kindes können Sie als Eltern ► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 viel beitragen: Bemühen Sie sich um eine gute Zusammenarbeit mit der Schule und ► Berufsbildung/weiterführende sorgen Sie dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich zum Unterricht Schulen 35-36 erscheinen. Werden Sie von der Schule zu einem Gespräch oder zu einem Eltern- abend eingeladen, sind Sie verpflichtet teilzunehmen. ► Höhere Berufsbildung/ Hochschulen 37-38 ► Umweltschutz 39-40 ► Sozialleben & Vereine 41-44 ► Teilnahme am politischen Leben 45-47 ► Adressen 48-51 ► Notfallnummern52
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