Migrationsamt Fachstelle Integration - Kanton Thurgau
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2 Vorwort
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Herzlich Willkommen! Dies ist nicht selbstverständlich, sondern erfordert
Anpassungsbemühungen von beiden Seiten. Alle
► Rechte & Pflichten 7-8 Es freut uns, dass Sie in sind dazu aufgerufen, Toleranz und Rücksicht ge-
den Kanton Thurgau zu- genüber den Mitmenschen zu leben – dies sind die
► Kommunikation 9-10 gezogen sind. Grundwerte unseres Landes und unserer Gesell-
► Wohnen 11-12 Sie lassen sich in einem schaft.
► Transportwesen 13-14 dynamischen Kanton nie- Sie finden in dieser Broschüre viele Informatio-
der, der einerseits aufge- nen über das Leben und die Angebote in unserem
► Arbeit 15-17 schlossen, andererseits Kanton. Lernen Sie die lokale Sprache! Sie ist ein
aber auch seinen Insti- Schlüssel zu Ihrer Unabhängigkeit und Selbststän-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
tutionen und Traditionen digkeit. Wir fordern Sie auch zu einem Miteinander
► Gesundheit 21-24 verbunden ist. Seine in- mit den Thurgauerinnen und Thurgauern auf. Ihre Er-
takte Naturlandschaft, seine bevorzugte Lage am fahrungen werden Ihnen dabei helfen, die neue Um-
► Heirat & Familie 25-29 Bodensee, seine in unterschiedlichen Branchen gebung besser zu verstehen, sich hier zu integrieren
► Erziehung/obligatorische aktive Wirtschaft und seine engen Beziehungen zu und wohl zu fühlen.
Schulzeit 30-32 den Nachbarkantonen Schaffhausen, Zürich und St.
Gallen sowie zu den grenznahen Ländern Deutsch- Wir heissen Sie herzlich willkommen und wünschen
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
land und Österreich machen den Thurgau zu einem Ihnen viele Entdeckungen und spannende Begeg-
► Berufsbildung/weiterführende attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Wir hoffen, dass nungen.
Schulen 35-36 Sie und Ihre Familie sich in unserem schönen Kan- Cornelia Komposch
ton rasch wohl fühlen werden. Das gesellschaftliche
► Höhere Berufsbildung/ Regierungsrätin
Hochschulen 37-38 Leben und die Vereinslandschaft sind hier vielfältig.
Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Departement für Justiz und Sicherheit
► Umweltschutz 39-40
Wir freuen uns, dass das Einvernehmen zwischen
► Sozialleben & Vereine 41-44 den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gut ist.
Der Thurgau ist ein friedlicher Kanton, in dem Men-
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
schen unterschiedlicher Generationen, Kulturkreise
► Adressen 48-51 und Anschauungen einander freundlich begegnen.
► Notfallnummern523 Zusammenleben im Thurgau
►
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Kanton, Bezirke, Der Thurgau ist einer der 26 Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er
Gemeinden hat rund 282‘000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2020), die sich auf fünf
► Rechte & Pflichten 7-8 Bezirke und 80 Gemeinden verteilen. Seine Hauptstadt ist Frauenfeld mit 25‘800
► Kommunikation 9-10
Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2020).
Sprache In der Schweiz gibt es vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Ita-
► Wohnen 11-12
lienisch und Rätoromanisch. Der Kanton Thurgau gehört zur deutschsprachigen
► Transportwesen 13-14 Schweiz. Als Amts- und Schriftsprache wird in der Deutschschweiz Hochdeutsch
verwendet. Im Alltag wird Schweizerdeutsch gesprochen. In der Deutschschweiz
► Arbeit 15-17 gibt es viele verschiedene schweizerdeutsche Dialekte mit zum Teil unterschied-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 lichem Vokabular.
► Gesundheit 21-24 Integration Integration ist ein gemeinschaftlicher Prozess, der auf Rechten und Pflichten der
Bundesverfassung beruht. Das Ziel ist die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesell-
► Heirat & Familie 25-29 schaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen. Die Integrationsförderung richtet
sich nach dem Grundsatz «fördern und fordern» und unterstützt insbesondere den
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 Spracherwerb, das berufliche Fortkommen und die soziale Teilhabe.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► www.tg.ch
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 ► www.thurgau-bo-
densee.ch
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern524 Zusammenleben im Thurgau
►
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Ausländische Der Anteil der Personen mit ausländischer Nationalität liegt im Kanton Thurgau
Bevölkerung bei 25.2 %. Die ausländische Bevölkerung stammt aus 140 Herkunftsländern, die
► Rechte & Pflichten 7-8 meisten davon aus Europa (94 %), 72 % aus der EU (Stand Ende 2020).
► Kommunikation 9-10 Integrationspolitik Zur Förderung des Zusammenlebens verfolgen die Thurgauer Behörden eine aktive
Integrationspolitik. Eine Grosszahl der Thurgauer Gemeinden ist den regionalen
► Wohnen 11-12
Kompetenzzentren für Integration angeschlossen. Diese Kompetenzzentren bera-
► Transportwesen 13-14 ten Migrantinnen und Migranten zum Spracherwerb und zur beruflichen und sozia-
len Integration. Sie bieten auch eine Diskriminierungsberatung an.
► Arbeit 15-17
Informationen vor ► [3] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Frauenfeld
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Ort ► [4] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Kreuzlingen
► [5] Kompetenzzentrum Integration Bezirk Weinfelden
► Gesundheit 21-24 ► [6] Kompetenzzentrum Integration Oberthurgau
► [7] Fachstelle Integration Romanshorn
► Heirat & Familie 25-29 ► [8] Fachstelle Integration Amriswil
► [9] Fachstelle Integration Arbon
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► www.migraweb.ch
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 ► www.ch.ch
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern525 Zuzug in den Kanton
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
►
► Zuzug in den Kanton 5-6 Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Mo-
nate in der Schweiz aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Das Gesuch stel-
► Rechte & Pflichten 7-8 len Sie bei den Einwohnerdiensten Ihres Wohnortes.
► Kommunikation 9-10
► Wohnen 11-12
► Transportwesen 13-14
► Arbeit 15-17
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
► Gesundheit 21-24
► Heirat & Familie 25-29
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern526 Zuzug in den Kanton
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
►
► Zuzug in den Kanton 5-6 Checkliste nach der Einreise
► Rechte & Pflichten 7-8 Unmittelbar nach der Einreise
Beim Einwohneramt des Wohnortes anmelden (innerhalb von 14 Tagen)
► Kommunikation 9-10
Übersiedlungsgut verzollen
► Wohnen 11-12 Kinder an die Volksschule anmelden
Kranken- und Unfallversicherung abschliessen
► Transportwesen 13-14 Bank- oder Postkonto eröffnen
► Arbeit 15-17 Zum Deutschkurs anmelden
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Innerhalb der ersten Monate
Nachweis der Krankenversicherung an Einwohneramt schicken
► Gesundheit 21-24 Anrecht auf Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder abklären
Telefon, TV, Internet, Mobiltelefon anmelden
► Heirat & Familie 25-29
Innerhalb eines Jahres
► Erziehung/obligatorische Führerausweis umtauschen
Schulzeit 30-32
Autoversicherung abschliessen
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Fahrzeug prüfen lassen
Autokennzeichen umtauschen
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36 Empfehlenswert
Hausratversicherung abschliessen
► Höhere Berufsbildung/ Privathaftpflichtversicherung abschliessen
Hochschulen 37-38
Rechtsschutzversicherung abschliessen
► Umweltschutz 39-40 Anrecht auf Prämienverbilligung abklären
Informationen bei Gemeinde über Vereins-, Sport- und Kulturaktivitäten einholen
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern527 Rechte und Pflichten
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Grundlegende Eines der Hauptziele des Kantons ist die Förderung des Gemeinwohls und der in-
Werte dividuellen Entfaltung. Er stellt insbesondere sicher, dass das geltende Recht, die
►
► Rechte & Pflichten 7-8 grundlegenden Werte der Bundesverfassung und die öffentliche Sicherheit und
► Kommunikation 9-10
Ordnung eingehalten werden. Der Kanton kann nur eingreifen, wenn er durch die
Verfassung oder das Gesetz dazu ermächtigt ist. Er ist nach dem Grundsatz der
► Wohnen 11-12 Gewaltentrennung organisiert.
► Transportwesen 13-14 Souverän Das Volk ist der Souverän. Es übt seine Macht sowohl direkt aus, indem es über
die Verfassung und die Gesetze abstimmt, als auch indirekt über die von ihm ge-
► Arbeit 15-17 wählten Behörden. Das Stimmvolk wählt die Gemeindebehörden, die kantonale
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Regierung (Regierungsrat), das kantonale Parlament (Grosser Rat) und es wählt
die Thurgauer Vertreterinnen und Vertreter in die eidgenössischen Räte.
► Gesundheit 21-24
Rechte und Pflich- Jede im Kanton lebende Person muss die verfassungs- und gesetzes-
► Heirat & Familie 25-29 ten mässigen Pflichten erfüllen: ihre Steuern zahlen, ihre Kinder einschulen usw. Gleich-
zeitig gelten für alle Einwohnerinnen und Einwohner die demokratischen Grund-
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 rechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Gleichstellung von Frau
und Mann, auf Nicht-Diskriminierung, auf Heirat sowie auf Meinungsäusserungs-
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 und Glaubensfreiheit.
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
Verfassung des Kan-
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 tons Thurgau und
andere kantonale
► Umweltschutz 39-40 Gesetze:
► www.rechtsbuch.
► Sozialleben & Vereine 41-44 tg.ch
► Teilnahme am politischen Leben 45-47 Bundesgesetze:
► www.fedlex.admin.ch
► Adressen 48-51
► Notfallnummern528 Rechte und Pflichten
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Einschränkung der Die Grundrechte sind nicht absolut. Der Kanton kann sie einschränken, um Si-
Rechte cherheit, Ordnung und um das Gemeinwohl zu gewährleisten. Die Freiheiten der
►
► Rechte & Pflichten 7-8 einzelnen Personen enden dort, wo die Freiheiten der Mitmenschen beginnen. So
► Kommunikation 9-10
kann sich beispielsweise niemand auf die Glaubensfreiheit berufen, um die Schul-
gesetze nicht einzuhalten. Die Meinungsäusserungsfreiheit erlaubt z.B. nicht, eine
► Wohnen 11-12 Person oder eine Gruppe von Personen zu beleidigen.
► Transportwesen 13-14 Sprach- Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) legt die vorausgesetzten Sprach-
anforderungen anforderungen für die Aufenthaltsbewilligungen fest. Das Migrationsamt prüft den
► Arbeit 15-17 ► [1] Integrationsstand von Drittstaatenangehörigen bei einer Verlängerung der Aufent-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 haltsbewilligung (B). Ebenfalls lässt das AIG bei Integrationsdefiziten einen Wider-
ruf der Niederlassungsbewilligung (C) zu.
► Gesundheit 21-24
► Heirat & Familie 25-29
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 Einbürgerung
Vorzeitige
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Niederlassung (C)
in der Schweiz:
► Berufsbildung/weiterführende Niederlassung (C) B1 mündlich
Schulen 35-36 A2 schriftlich
Aufenthalt (B)
► Höhere Berufsbildung/ B1 mündlich
Hochschulen 37-38 A2 mündlich A1 schriftlich im Thurgau:
A1 mündlich A1 schriftlich B2 mündlich
► Umweltschutz 39-40
B1 schriftlich
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern529 Kommunikation
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Zusammenstellung der verschiedenen Deutschkursangebote und Deutsch-Prüfungszentren
im Kanton Thurgau und der nahen Umgebung finden Sie unter: www.migrationsamt.tg.ch/inte-
► Rechte & Pflichten 7-8 gration
►
► Kommunikation 9-10 Deutsch lernen Es ist notwendig, Deutsch zu lernen, um sich selbständig und unabhängig im Thur-
► Wohnen 11-12 gau zu bewegen. Die deutsche Sprache erleichtert es Ihnen, sich mit Nachbarinnen
und Nachbarn, den Lehrpersonen Ihrer Kinder, mit Behörden und anderen Perso-
► Transportwesen 13-14 nen zu verständigen.
► Arbeit 15-17 Im Kanton Thurgau bieten verschiedene Hilfswerke, Vereine und Schulen Deutsch-
kurse für Fremdsprachige an. Ein Teil dieser Kurse ist staatlich subventioniert und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
wird somit zu einem reduzierten Preis angeboten. Es gibt auch Kurse nur für Frauen
► Gesundheit 21-24 (teilweise mit integriertem Kinderhort).
► Heirat & Familie 25-29 Schweizerdeutsch Gesprochene Sprachen wie die Dialekte werden vor allem im Gespräch mit ande-
lernen ren Personen erlernt. Die Beherrschung eines Dialekts kann sehr nützlich sein, vor
► Erziehung/obligatorische ► [3], [10] allem im Beruf. Es gibt auch Schweizerdeutschkurse, zum Beispiel beim Kompe-
Schulzeit 30-32
tenzzentrum Integration in Frauenfeld oder bei der Klubschule Migros.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5210 Kommunikation
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Interkulturelles In gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn Migrantinnen und Migranten ohne
Dolmetschen Deutschkenntnisse von interkulturell Dolmetschenden unterstützt werden. Diese
► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.arge.ch sind darin ausgebildet, die gegenseitige Verständigung zu fördern, Missverständ-
► [11] nisse zu verhindern und Migrantinnen und Migranten bei der Eingliederung in ihr
►
► Kommunikation 9-10
neues Umfeld zu helfen.
► Wohnen 11-12
Der nationale Telefondolmetschdienst 0842 442 442 ist rund um die Uhr erreich-
► Transportwesen 13-14 bar und vermittelt innerhalb weniger Minuten professionell Dolmetschende in über
50 Sprachen am Telefon.
► Arbeit 15-17
Es wird dringend davon abgeraten, Kinder zum Dolmetschen einzusetzen.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
Interkulturelle Der Verein Bibliothek der Kulturen (VBdK) leistet einen Beitrag zur Integration, in-
► Gesundheit 21-24 Bibliothek dem er die Sprach- und Lesekompetenz von Menschen fördert, die mit zwei oder
► Heirat & Familie 25-29
► [12] mehr Sprachen leben. Darüber hinaus bietet er einen Begegnungsort für Men-
schen aller Sprachen und trägt mit vielseitigen Veranstaltungen zum interkulturellen
► Erziehung/obligatorische Austausch bei. Der Bestand der Bibliothek der Kulturen ist in die Kantonsbibliothek
Schulzeit 30-32 Thurgau integriert.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5211 Wohnen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Wohnung Mietwohnungen finden Sie in Zeitungsinseraten, im Internet und durch Immobi-
finden lienagenturen. Um einen Mietvertrag zu erhalten, müssen Sie ein Anmeldeformular
► Rechte & Pflichten 7-8 ausfüllen und der Immobilienverwaltung bestimmte Unterlagen vorlegen, z.B. den
► Kommunikation 9-10
Betreibungsregisterauszug (www.betreibungsamt.tg.ch), den Lohnausweis oder
den Arbeitsvertrag.
►
► Wohnen 11-12
Hausrat- und Die Hausratversicherung schützt Ihr Privateigentum, speziell Ihre Einrichtung zu
► Transportwesen 13-14 Haftpflicht- Hause (Möbel, Teppiche etc.), Ihre Gebrauchsgüter (Geschirr, Kleider, Fernseher,
versicherung Stereoanlage etc.) und Ihre Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) vor Brand, Blitz-
► Arbeit 15-17 schlag, Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden etc.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der obligatorischen Krankenversiche-
► Gesundheit 21-24 rung die wichtigste Versicherung. In einigen Mietverträgen ist sie obligatorisch.
Wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie
► Heirat & Familie 25-29 laut Gesetz mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Mit einem geringen
Betrag können Sie das Haftpflichtrisiko an Ihren Versicherer übertragen. Die Haft-
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 pflichtversicherung schliesst auch Mietsachschäden oder die Gebäudehaftpflicht
mit ein.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5212 Wohnen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Gebühren für Ra- Jeder Haushalt muss Empfangsgebühren für Radio- und TV-Geräte bezahlen. Die
dio und Fernsehen Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) erhält
► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.serafe.ch Ihre Adresse automatisch von den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde.
► Kommunikation 9-10 Leben in einem Alle Bewohnerinnen und Bewohner in einem Mietshaus müssen die allgemeinen
Mietshaus Regeln des Zusammenlebens befolgen. So ist beispielsweise übermässiger Lärm
►
► Wohnen 11-12
► [13] in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden Spezifische Regeln
► Transportwesen 13-14 zur Nutzung gemeinsamer Räume wie der Waschküche sind in der Hausordnung
nachzulesen, die dem Mietvertrag beiliegt. Stellen Sie sich nach Ihrem Einzug in
► Arbeit 15-17 die neue Wohnung Ihren Nachbarinnen und Nachbarn vor. Das wird geschätzt und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 öffnet Ihnen viele Türen.
► Gesundheit 21-24 Bei Schwierigkeiten mit anderen Mieterinnen oder Mietern ist der Dialog die bes-
te Lösung. Notfalls können Sie auch mit dem Hauswart oder mit dem Vermieter
► Heirat & Familie 25-29 sprechen. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter können Sie sich an die
[13] Rechtsberatung des Mieterinnen- und Mieterverbandes wenden.
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5213 Transportwesen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Autos In der Schweiz muss für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen eine Vi-
► Strassenverkehrsamt gnette erworben werden, die Sie innen auf die Windschutzscheibe kleben müssen.
► Rechte & Pflichten 7-8 ► [14] Die Vignette können Sie an verschiedenen Verkaufsstellen (Zoll, Garagen, Tankstel-
► Kommunikation 9-10
len, Strassenverkehrsämter, Postämter) für 40 Franken (Preis 2020) erwerben. Es
gibt ausschliesslich Jahresvignetten (gültig jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres
► Wohnen 11-12 bis zum 31. Januar des Folgejahres).In der Schweiz gelten folgende Geschwin-
digkeitsbeschränkungen: 50 km/h innerhalb von Ortschaften, 80 km/h ausserhalb
►
► Transportwesen 13-14
von Ortschaften, 120 km/h auf den Autobahnen. In den Ortschaften gibt es Zonen
► Arbeit 15-17 mit Tempo 30 km/h oder 20 km/h. Der maximal zulässige Blutalkoholwert beträgt
0.5 ‰.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
Import von Privat- Haben Sie vor weniger als sechs Monaten im Ausland ein Auto gekauft, so müssen
► Gesundheit 21-24 fahrzeugen Sie bei dessen Einfuhr in die Schweiz eine Abgabe bezahlen. Ist der Kauf länger als
► Heirat & Familie 25-29 sechs Monate her, zählen Fahrzeuge zum Übersiedlungsgut und sind abgabefrei.
Ein im Ausland gemeldetes Auto oder Motorrad kann in der Schweiz maximal zwölf
► Erziehung/obligatorische Monate frei gefahren werden, sofern eine Schadensversicherung abgeschlossen
Schulzeit 30-32 ist.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Umtausch des Sie müssen Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von zwölf Monaten nach
► Berufsbildung/weiterführende Führerausweises Ihrer Einreise gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Die Bedingun-
Schulen 35-36 gen sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Für gewerbsmässige Fahrten zum
Personen- oder Warentransport ist der ausländische Führerausweis vor der ersten
► Höhere Berufsbildung/ Fahrt umzutauschen.
Hochschulen 37-38
Führerausweise, die weniger als ein Jahr vor der Einreise in die Schweiz erwor-
► Umweltschutz 39-40
ben wurden, unterstehen einer gesamthaft dreijährigen Probezeit. Innert einem Jahr
► Sozialleben & Vereine 41-44 nach Einreise muss ein Weiterbildungskurs absolviert werden.
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5214 Transportwesen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Öffentlicher Die Schweiz verfügt über ein dichtes und leistungsfähiges öffentliches Verkehrs-
Verkehr netz. Die Fahrscheine für Zug, Bus oder Schiff sind relativ teuer. Die Schweizeri-
► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.sbb.ch sche Bundesbahn (SBB) bietet verschiedene Abonnements, mit denen Sie den
► Kommunikation 9-10
öffentlichen Verkehr preiswerter nutzen können (zum Beispiel GA, Halbtax, Mo-
natsabo, seven25).
► Wohnen 11-12
Kinder bis sechs Jahre reisen gratis mit. Kinder von sechs bis 16 Jahren in Be-
►
► Transportwesen 13-14 gleitung eines Elternteils reisen mit der Junior-Karte umsonst (30 Franken pro Jahr,
Preis 2020). Allein reisende Kinder von sechs bis 16 Jahren bezahlen den halben
► Arbeit 15-17 Preis für Billette.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Möchten Sie die öffentlichen Verkehrsmittel vor allem in der Ostschweiz nutzen,
► Gesundheit 21-24 ► www.ostwind.ch können Sie ein Billett oder ein Abonnement, das innerhalb bestimmter Zonen oder
der ganzen Ostschweiz gültig ist, beim Tarifverbund Ostwind kaufen.
► Heirat & Familie 25-29
Velos sowie Fuss- Velofahren ist umweltschonend, günstig und gesund. Die Behörden fördern den
► Erziehung/obligatorische gängerinnen und Velo- und den Fussgängerverkehr. Allfällige Schäden, die Sie mit dem Velo verur-
Schulzeit 30-32 Fussgänger sachen, sind durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► Thurgau Bodensee
► Provelo Thurgau
► Berufsbildung/weiterführende ► Velofahren Schweiz
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5215 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Eine Arbeitsstelle Um eine Arbeit zu finden, ist eine Kombination verschiedener Suchmethoden emp-
finden fehlenswert. Sie können sich auf Stellenangebote in den Zeitungen und im Internet
► Rechte & Pflichten 7-8 ► RAV bewerben, spontane Bewerbungen an Unternehmen versenden, mit Stellenver-
► www.bizplus.tg.ch mittlungsbüros Kontakt aufnehmen und sich beim regionalen Arbeitsvermittlungs-
► Kommunikation 9-10 ► www.ostjob.ch zentrum (RAV) anmelden.
► www.arbeit.swiss
► Wohnen 11-12
Lohn In der Schweiz sind die Bruttolöhne relativ hoch; das Gleiche gilt jedoch auch für
► Transportwesen 13-14 die Lebenskosten. Es gibt keinen für alle Branchen gültigen Mindestlohn. Viele
Branchen kennen jedoch gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne.
►
► Arbeit 15-17
Kündigungsschutz Das Gesetz schützt die Angestellten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine Kündigung während dieses Zeitraums ist
► Gesundheit 21-24 in der Regel nichtig. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie zum Beispiel
erfolgt, weil jemand Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht. Bei miss-
► Heirat & Familie 25-29 bräuchlicher Kündigung kann die angestellte Person hingegen nicht wieder in das
Unternehmen eingegliedert werden; es kann einzig eine Entschädigung vor Gericht
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 geltend gemacht werden.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5216 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Steuern In der Schweiz zahlen Privatpersonen Einkommens- und Vermögenssteuern. Mit
► [20] diesen Steuern werden die öffentlichen Aufgaben finanziert, die Bund, Kantone
► Rechte & Pflichten 7-8 ► Download eFisc und Gemeinden wahrnehmen. Kurz nach Ihrer Ankunft im Kanton erhalten Sie vom
► Kommunikation 9-10
Gemeindesteueramt einen Fragebogen, damit der provisorische Betrag Ihrer Steu-
ern festgesetzt werden kann.
► Wohnen 11-12
Sind Sie ausländischer Nationalität und besitzen keine Niederlassungsbewilligung
► Transportwesen 13-14 (C), so wird die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Lohn abgezogen (Quellen-
steuer). Wenn Sie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, so erhalten Sie
►
► Arbeit 15-17 im Januar die Steuererklärungsformulare. Sie können diese online ausfüllen. Bei
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Schwierigkeiten können Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung oder an eine
Treuhänderin oder einen Treuhänder wenden.
► Gesundheit 21-24
Spannungen am Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber oder mit Mitarbeitenden kann Sie der Thur-
► Heirat & Familie 25-29 Arbeitsplatz gauer Gewerkschaftsbund beraten. Gewisse Verhaltensweisen sind von Gesetzes
► [21], [22] wegen insbesondere am Arbeitsplatz verboten. Dies sind namentlich Mobbing und
► Erziehung/obligatorische ► www.sexuellebela-
Schulzeit 30-32 sexuelle Belästigung sowie Worte, Gesten oder Handlungen, die andere Personen
estigung.ch demütigen.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5217 Arbeit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Nicht-Diskriminie- In der Schweizer Verfassung steht: «Niemand darf diskriminiert werden, nament-
rung lich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Spra-
► Rechte & Pflichten 7-8 che, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung». Sollten
► Kommunikation 9-10
Sie sich aus einem dieser Gründe benachteiligt fühlen, raten wir Ihnen, eine der
folgenden eidgenössischen Organisationen zu kontaktieren:
► Wohnen 11-12 ► [22] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
► [23] Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)
► Transportwesen 13-14
Bei rassistischer Diskriminierung können Sie sich auch bei den regionalen
►
► Arbeit 15-17 [3-9] Kompetenzzentren und Fachstellen Integration beraten lassen.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Schwarzarbeit Auch jemand, der gelegentlich für Reinigungs-, Haus- und Gartenarbeit oder
► www.seco.admin.ch Kinderbetreuung bezahlt wird, gilt als angestellt. Er oder sie muss demnach vom
► Gesundheit 21-24 ► [24] Arbeitgeber bei den Sozialversicherungen angemeldet werden und der Arbeit-
► Heirat & Familie 25-29 geber muss die Quellensteuer abrechnen, ansonsten handelt es sich um illegale
Arbeit, so genannte Schwarzarbeit.
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 Eine Person, die schwarz beschäftigt wird, hat im Falle von Invalidität oder Ar-
beitslosigkeit keinen Anspruch auf Invalidenrente oder auf Arbeitslosenentschä-
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
digung und wird auch keine Altersrente beziehen. Die Folgen können daher dra-
► Berufsbildung/weiterführende matisch sein, vor allem bei einem Unfall am Arbeitsort.
Schulen 35-36
Leider kommt es vor, dass Arbeitgebende gewollt keine Lohnabrechnungen aus-
► Höhere Berufsbildung/ händigen, um im Streitfall eine Anstellung zu verneinen. In diesem Fall ist es für
Hochschulen 37-38 die arbeitnehmende Person kaum möglich, das Arbeitsverhältnis nachzuweisen,
► Umweltschutz 39-40 was aber notwendig ist, um zum Beispiel Arbeitslosengeld zu beziehen.
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5218 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Arbeitslosenversi- Verliert eine Person ihre Arbeitsstelle in der Schweiz, so erhält sie in der Regel wäh-
cherung rend eines bestimmten Zeitraums eine Arbeitslosenentschädigung. Grundsätzlich
► Rechte & Pflichten 7-8 ► [16] hat eine ausländische Person, die zum ersten Mal in die Schweiz kommt, keinen
► www.awa.tg.ch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dazu muss sie eine gültige Aufenthalts-
► Kommunikation 9-10 ► www.arbeit.swiss
bewilligung besitzen und in den zwei Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit
► Wohnen 11-12 mindestens 12 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein. Jede Person,
die ihre Arbeitsstelle verliert, muss sich baldmöglichst beim regionalen Arbeits-
► Transportwesen 13-14
vermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden.
► Arbeit 15-17 Dort erhält sie Auskunft über die zu unternehmenden Schritte.
►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Sozialhilfe Die Sozialhilfe soll die Existenz sichern und die wirtschaftliche und persönliche
► [17-19] Unabhängigkeit von bedürftigen Personen fördern. Sie wird dann gewährt, wenn
► Gesundheit 21-24 die Person nicht von ihrer Familie unterhalten werden oder keine anderen gesetz-
► Heirat & Familie 25-29 lichen Leistungen geltend machen kann. Um Sozialhilfe zu beantragen, sind die
Sozialen Dienste der Wohngemeinde zu kontaktieren. Das [17] Sozialamt des
► Erziehung/obligatorische Kantons Thurgau führt eine Koordinationsstelle. Die Sozial- und Schuldenberatung
Schulzeit 30-32 der [18] Caritas Thurgau berät kostenlos alle Hilfesuchenden, leistet Not- und
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Überbrückungshilfe und vermittelt andere Institutionen und Beratungsstellen. Die
[19] Benefo-Stiftung führt kostengünstige Budgetberatungen durch.
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36 Obligatorische Sozialversicherungen schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz
Beiträge vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sie sind obligatorisch und
► Höhere Berufsbildung/ ► [15] werden (mit Ausnahme der Krankenversicherung Kapitel Gesundheit) direkt vom
Hochschulen 37-38
Lohn abgezogen. Insgesamt machen die obligatorischen Beiträge rund 20 % des
► Umweltschutz 39-40 Einkommens aus.
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5219 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Vorsorge: 1. Säule Zur 1. Säule und damit zur Staatsverantwortung gehören die Alters- und Hinterlas-
senenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Erwerbsersatz-
► Rechte & Pflichten 7-8 ordnung (EO). Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen der
► Kommunikation 9-10
AHV unterstellt, unabhängig von Nationalität und Erwerbstätigkeit. Das Rentenalter
beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre (Stand 2021). Es ist möglich,
► Wohnen 11-12 vorzeitig in den Ruhestand zu treten. In diesem Fall wird die Rente entsprechend
gekürzt.
► Transportwesen 13-14
Vorsorge: 2. Säule Zur 2. Säule und somit zur Arbeitgeberverantwortung gehört die berufliche Vor-
► Arbeit 15-17 sorge (BVG), in der Umgangssprache auch «Pensionskasse» genannt. Ab einem
►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Jahreseinkommen von 21‘510 Franken (Stand 2021) werden die Beiträge vom
Lohn abgezogen. Ebenfalls zur 2. Säule gehören die Krankentaggeldversicherung
► Gesundheit 21-24 und die berufliche Unfallversicherung. Jede arbeitnehmende Person muss durch
► Heirat & Familie 25-29 den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei einer Unfallversicherung angemeldet
werden. Bei einer Beschäftigung von acht Stunden in der Woche und mehr sind
► Erziehung/obligatorische auch Nichtberufsunfälle versichert. Anderenfalls ist eine private Unfallversicherung
Schulzeit 30-32 nötig (Kapitel Gesundheit).
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Vorsorge: 3. Säule Im Gegensatz zur 1. und 2. Säule ist die 3. Säule freiwillig und wird durch die pri-
► Berufsbildung/weiterführende vaten Ersparnisse gebildet. Die Vorsorge 3a ist eine langfristige Vorsorge, bei der
Schulen 35-36 das Kapital für die private Altersvorsorge gebunden bleibt. Vorzeitige Bezüge sind
nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dafür können mit der Einzahlung
► Höhere Berufsbildung/ bis zu einem bestimmten Betrag Steuern gespart werden. Die Vorsorge 3b ist frei
Hochschulen 37-38
von staatlichen Auflagen bezüglich Einzahlungen, Verfügbarkeit und Zeitpunkt der
► Umweltschutz 39-40 Auszahlung.
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5220 Vorsorge/Sozialversicherungen
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6
► Rechte & Pflichten 7-8
► Kommunikation 9-10
► Wohnen 11-12
► Transportwesen 13-14
1. Säule 2. Säule 3. Säule
► Arbeit 15-17
Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge
►
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20
► Gesundheit 21-24
AHV: Alters- und BVG: Bun-
► Heirat & Familie 25-29 Hinterlassenen- desgesetz Gebundene
obligatorische
versicherung über die be- Vorsorge 3a
► Erziehung/obligatorische
Vorsorge
Schulzeit 30-32 rufliche
Über-
IV: Invaliden- Vorsorge
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
versicherung (ab Fr. 21‘510
► Berufsbildung/weiterführende Jahreseinkom- Freie
Schulen 35-36 men, Stand Vorsorge 3b
EL: Ergänzungs-
► Höhere Berufsbildung/ leistungen 2021)
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40 Obligatorisch Freiwillig
► Sozialleben & Vereine 41-44 Erhaltung des Ergänzung
Garantie des
► Teilnahme am politischen Leben 45-47 gewohnten entsprechend
Existenzminimums
Lebensstandards eigener Bedürfnisse
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5221 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Kranken- und Un- Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie diese Versicherung innerhalb von drei Mo-
fallversicherung naten abschliessen. Sind Sie aus einem anderen Kanton zugezogen, müssen Sie
► Rechte & Pflichten 7-8 ► www.bag.admin.ch Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von 30 Tagen einen Versicherungsausweis
► Amt für Gesundheit vorlegen.
► Kommunikation 9-10 TG
Die obligatorische Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mut-
► Wohnen 11-12
terschaft und Unfall. Sind Sie erwerbstätig, dann sind Sie in der Regel durch den
► Transportwesen 13-14 Betrieb gegen Unfall versichert. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie gegen
Unfall nicht doppelt versichert sind.
► Arbeit 15-17
Die obligatorische Krankenversicherung deckt die medizinischen Behandlungen
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ab, bestimmte Medikamente und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung in
►
► Gesundheit 21-24 den Spitälern des Wohnkantons. Zusätzlich zu dieser obligatorischen Versicherung
kann jede Person Zusatzversicherungen abschliessen, die weitere Leistungen wie
► Heirat & Familie 25-29 beispielsweise den Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung abdecken.
► Erziehung/obligatorische Der Staat gewährt versicherten Personen, Paaren und Familien in bescheidenden
Schulzeit 30-32 wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung beraten und vergleichen Sie
► Berufsbildung/weiterführende die Angebote mehrerer Versicherungen.
Schulen 35-36 Es wird dringend geraten, sobald wie möglich eine Hausärztin oder einen Haus-
Ärztinnen und
► Höhere Berufsbildung/ Ärzte arzt auszuwählen. An Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können Sie sich im Be-
Hochschulen 37-38 ► www.aerzte-tg.ch darfsfall wenden, damit Sie bezüglich gesundheitlicher Fragen beraten, medizinisch
versorgt und falls nötig an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überwiesen
► Umweltschutz 39-40
werden.
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5222 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Gesundheitsförde- Die [25] Perspektive Thurgau ist in der Gesundheitsförderung und Prävention
rung und Präven- tätig. Ihr Angebot umfasst Mütter- und Väterberatung, Paar-, Familien- und Jugend-
► Rechte & Pflichten 7-8 tion beratung sowie Suchtberatung. Ebenfalls bei Fragen zur sexuellen Gesundheit und
► [25-27] sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, können Sie sich an die
► Kommunikation 9-10 ► www.migesplus.ch Perspektive Thurgau wenden.
► Wohnen 11-12
► Sozialnetz
► FemmesTische Die Perspektive Thurgau koordiniert «FemmesTische». Diese Gesprächsrunden
► Transportwesen 13-14 bringen mehrheitlich Frauen mit Zuwanderungsgeschichte zusammen, die sich in
Diskussionsrunden im privaten oder institutionellen Rahmen mit Fragen zu Erzie-
► Arbeit 15-17 hung, Lebensalltag und Gesundheit auseinandersetzen. Die Teilnehmenden erhal-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 ten zudem Informationen über die hiesige Kultur, über Sprachkurse, Kindertages-
stätten, das Schweizer Schulsystem und das Versicherungssystem sowie über die
►
► Gesundheit 21-24 verschiedenen Beratungsstellen.
► Heirat & Familie 25-29 Belastet Sie eine schwierige Lebenssituation und möchten Sie mit anderen Men-
schen darüber sprechen, die Ähnliches erleben, können Sie sich einer Selbsthilfe-
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 gruppe anschliessen. Die [26] Selbsthilfe Thurgau informiert Sie über bestehen-
de Selbsthilfegruppen.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5223 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Medizinische Not- Falls Sie im Notfall Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nicht erreichen, können Sie
fälle die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt Ihrer Region oder eines
► Rechte & Pflichten 7-8 ► Alle Regionen sind der Kantonsspitäler kontaktieren.
auch unter der Telefon-
► Kommunikation 9-10 nummer 144 erreichbar. In kritischen Fällen ist die Nummer 144 anzurufen.
► www.stgag.ch
► Wohnen 11-12
► Transportwesen 13-14 Dienstärzte Telefonnummer
Region Thurgau West 052 723 77 77
► Arbeit 15-17
Region Thurtal-Untersee 144
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Region Kreuzlingen 0900 000 199
►
► Gesundheit 21-24 Region Amriswil-Obersee 0900 000 327
Region Arbon 0900 575 420
► Heirat & Familie 25-29 Region Romanshorn 0900 575 460
► Erziehung/obligatorische Region Bischofszell 0900 575 422
Schulzeit 30-32 Region Rickenbach/Wilen/Busswil/Wil SG/Schwarzen- 0900 56 85 56
bach SG
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende Spital Thurgau AG Telefonnummer
Schulen 35-36
Kantonsspital Frauenfeld 052 723 77 77
► Höhere Berufsbildung/ Kantonsspital Münsterlingen 071 686 11 11
Hochschulen 37-38 Klinik St. Katharinental 052 631 60 60
► Umweltschutz 39-40 Psychiatrische Dienste Thurgau 071 686 41 41
Abklärungs- und Aufnahmezentrum Psychiatrie 0848 41 41 41
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5224 Gesundheit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Zahnpflege Allgemeine Zahnbehandlungen wie bei Karies und Parodontose oder Zahnstel-
► www.zahnaerzte- lungskorrekturen (Zahnspangen) werden von der Grundkrankenversicherung nicht
► Rechte & Pflichten 7-8 thurgau.ch übernommen. Sie können eine Zahnpflegeversicherung abschliessen, bevor mög-
► Kommunikation 9-10
liche Probleme auftreten.
Informationen über die Pflege oder Betreuung von betagten Menschen sind bei
► Wohnen 11-12
den folgenden Organisationen erhältlich:
► Transportwesen 13-14 ► [28] Spitex Verband Thurgau
► [29] Pro Senectute Thurgau
► Arbeit 15-17 ► [30] Schweizerisches Rotes Kreuz Thurgau
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Betagte Menschen Personen mit einem physischen oder psychischen Handicap sowie deren Kontakt-
und Menschen mit personen erhalten bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons, bei [31] Pro
►
► Gesundheit 21-24 Behinderung Infirmis oder – handelt es sich um Kinder – bei der [32] Heilpädagogischen Früh-
► Sozialnetz erziehung Rat und Unterstützung.
► Heirat & Familie 25-29
► [15], [28-32]
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5225 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Heirat und Fami- Wer in der Schweiz heiraten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Es werden nur
liennachzug die in einem Zivilstandsamt geschlossen Ehen anerkannt. Das [33] Amt für Han-
► Rechte & Pflichten 7-8 ► [33] delsregister und Zivilstandswesen oder das Zivilstandsamt Ihres Bezirks informiert
► Kommunikation 9-10
Sie über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.
Planen Sie die Einreise Ihrer zukünftigen Ehegattin respektive Ihres zukünftigen
► Wohnen 11-12
Ehegattens oder eines Familienmitgliedes, ist vorgängig beim Einwohnerdienst
► Transportwesen 13-14 Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Familiennachzug einzureichen. Für die Er-
► Migrationsamt TG teilung der Aufenthaltsbewilligung ist das [1] Migrationsamt zuständig. Auf der
► Arbeit 15-17 Website des Migrationsamtes finden Sie die Gesuchsformulare und Listen der ein-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 zureichenden Unterlagen.
► Gesundheit 21-24 Eingetragene Part- Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Beziehung anerkennen zu
nerschaft lassen, indem sie ihre Partnerschaft eintragen. Das Zivilstandsamt des Bezirks, in
►
► Heirat & Familie 25-29 ► [33], [34] dem einer der beiden Partner respektive eine der beiden Partnerinnen lebt, infor-
miert über die zu unternehmenden Schritte.
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Zivilstandsamt TG
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 ► binational.ch
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5226 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Zwangsheirat Niemand hat das Recht, eine Frau oder einen Mann zu zwingen, gegen ihren bezie-
► [19], [35] hungsweise seinen Willen zu heiraten. Eine Zwangsheirat ist ein Straftatbestand.
► Rechte & Pflichten 7-8 Sie ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie verletzt die grundlegen-
► Kommunikation 9-10
den Menschenrechte, die von der Bundesverfassung und der Thurgauer Verfas-
sung geschützt werden.
► Wohnen 11-12
Familienplanung Bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft (zum Beispiel vorgeburtliche
► Transportwesen 13-14 und Sexualinfor- Untersuchungen) oder zum Sexualleben können Sie sich an die [19] Beratungs-
mation stelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität der Benefo-Stiftung
► Arbeit 15-17 ► [19], [25] wenden. Bei Fragen zur sexuellen Gesundheit stehen Ihnen auch die Hausärztin
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 oder der Hausarzt sowie die [25] Perspektive Thurgau zur Verfügung.
► Gesundheit 21-24 Mit den genannten Stellen können Sie Themen wie Verhütung, Sexualität, sexuelle
Ausrichtung, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare
►
► Heirat & Familie 25-29 Krankheiten, sexuellen Missbrauch, Gefühlsleben und Beziehungen besprechen.
Diese Beratungen sind kostenlos respektive krankenversichert und sie sind streng
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 vertraulich.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 Die Säuglingssterblichkeit in der Schweiz ist sehr gering. Die kostenlosen medi-
zinischen Voruntersuchungen ab der 13. Schwangerschaftswoche und während
► Berufsbildung/weiterführende der restlichen Schwangerschaftsdauer, die Kurse zur Geburtsvorbereitung und
Schulen 35-36 die Stillberatung tragen dazu bei. Komplikationen bis Ende der 12. Schwanger-
► Sozialnetz schaftswoche werden als Krankheit abgerechnet und unterliegen der Kostenbetei-
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 ► Conexfamilia ligungspflicht (Selbstbehalt und Franchise). Die Mütter- und Väterberatung sowie
► guter-start-ins-
die Kleinkindberatung, welche durch die [25] Perspektive und conex familia an-
► Umweltschutz 39-40 kinderleben.tg.ch
geboten werden, stehen als wichtige Angebote kostenlos zur Verfügung.
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5227 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Schwangerschaft Jede Geburt ist dem Zivilstandsamt Ihres Bezirks zu melden. Wird das Kind in
und Geburt einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt dem Zivilstandsamt. Bei einer
► Rechte & Pflichten 7-8 ► [19] Hausgeburt müssen sich die Eltern um die Anmeldung kümmern. Das Gesuch um
► tageo.ch Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zuhanden des Migrationsamtes wird ohne
► Kommunikation 9-10 ► FemmesTische
Ihr Zutun durch die Einwohnerdienste der Wohngemeinde eingereicht.
► Sozialnetz
► Wohnen 11-12
Das Neugeborene ist von Geburt an während dreier Monate automatisch kranken-
► Transportwesen 13-14 versichert. Ab dann müssen die Eltern eine Krankenversicherung auf den Namen
des Kindes abgeschlossen haben.
► Arbeit 15-17
Mutterschafts- Nach der Geburt haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf einen bezahlten Mut-
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 urlaub und terschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. In dieser Zeit erhalten sie bis zu
► Gesundheit 21-24 -entschädigung 80 % ihres Lohnes. Dazu müssen sie während den neun Monaten vor der Ge-
► www.bsv.admin.ch burt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und während mindestens fünf Monaten
►
► Heirat & Familie 25-29 ► [15] gearbeitet haben. Die in einem EU- oder EFTA-Staat zurückgelegten Versiche-
rungszeiten werden ebenfalls berücksichtigt. Erwerbstätige Väter haben seit dem
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die [15]
Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen dazu genauere Auskünfte.
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34
► Berufsbildung/weiterführende
Schulen 35-36
► Mütter- und Väter-
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38 beratung
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5228 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Familienzulagen Falls Sie Kinder haben, die im Kanton Thurgau leben, haben Sie Anspruch auf eine
► [15] Kinderzulage. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr beträgt diese 200 Fran-
► Rechte & Pflichten 7-8 ken pro Monat und Kind. Danach gibt es anstelle der Kinderzulage eine (höhere)
► Kommunikation 9-10
Ausbildungszulage pro Monat und Kind bis zum Abschluss der Ausbildung Ihres
Kindes, längstens bis zu seinem 25. Altersjahr. Dieser Anspruch entsteht unter
► Wohnen 11-12 Umständen bereits ab dem vollendeten 15. Altersjahr. In der Regel überweist der
Arbeitgeber die Familienzulagen mit dem Lohn. Unter gewissen Voraussetzungen
► Transportwesen 13-14
können nicht erwerbstätige Eltern ebenfalls Kinder- oder Ausbildungszulagen be-
► Arbeit 15-17 ziehen.
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Die [15] Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gibt Ihnen diesbezüglich Aus-
kunft.
► Gesundheit 21-24
Rechte der Kinder Wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche Grundrechte. Sie haben
►
► Heirat & Familie 25-29 und Jugendlichen insbesondere Anspruch auf Schutz vor Misshandlungen, Gewalt, sexuellem Miss-
► [19], [35] brauch und Ausbeutung durch Arbeit sowie ein Recht auf Bildung und einen an-
► Erziehung/obligatorische ► www.tschau.ch
Schulzeit 30-32 gemessenen Lebensstandard (Unterkunft, Kleidung, Ernährung). Die Eltern dür-
fen Kinder und Jugendliche nicht schlagen und diese dürfen ebenfalls niemanden
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 schlagen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
► Berufsbildung/weiterführende und auf Schutz vor körperlichen Verletzungen.
Schulen 35-36 Beschneidungen von weiblichen Genitalien sind verboten und werden juristisch
► Höhere Berufsbildung/ streng geahndet, auch wenn sie im familiären Rahmen oder bei Aufenthalten im
Hochschulen 37-38 Ausland vorgenommen werden.
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5229 Heirat und Familie
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Paar- und Fami- Personen, die Probleme mit ihren Kindern oder innerhalb ihrer Paarbeziehung ha-
lienprobleme ben, finden bei Paar- und Familienberatungsstellen Hilfe. Im Falle einer Trennung
► Rechte & Pflichten 7-8 ► Paarberatungen oder Scheidung muss der Elternteil, der sich nicht um die Kinder kümmert, monat-
► Kommunikation 9-10
lich Unterhaltsbeiträge für die Kinder und möglicherweise auch für den anderen
Elternteil bezahlen. Informationen zur Alimentenhilfe:
► Wohnen 11-12 ► www.sozialamt.tg.ch > Sozialhilfe > Alimentenhilfe
► Transportwesen 13-14 Häusliche Gewalt Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partner-
► [19], [35-37] schaftlichen oder familiären Beziehung physische (Schläge), psychische (Drohun-
► Arbeit 15-17 gen), sexuelle (Nötigung, Vergewaltigung) oder wirtschaftliche (Vorenthaltung von
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 Geld) Gewalt ausüben oder androhen, spricht man von häuslicher Gewalt. Dieses
Verhalten kann juristisch geahndet werden, selbst wenn das Opfer keine Anzeige
► Gesundheit 21-24 erstattet. Die Täterin oder der Täter muss mit harten Strafen rechnen.
►
► Heirat & Familie 25-29 Jedes Opfer kann gemäss dem Opferhilfegesetz unentgeltliche Beratung oder Hil-
fe von einer Opferhilfestelle einholen. Deren Personal garantiert höchste Vertrau-
► Erziehung/obligatorische
Schulzeit 30-32 lichkeit.
► [19] Benefo-Stiftung, Fachstelle Opferhilfe Thurgau
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 ► [35] Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen Thurgau
► [36] Fachstelle Häusliche Gewalt, Kantonspolizei Thurgau
► Berufsbildung/weiterführende ► Polizei (Telefon) für Notfälle und Hilfe vor Ort: 117
Schulen 35-36
Für Personen, die Gewalt ausüben oder zu Gewalt neigen, gibt es ebenfalls Be-
► Höhere Berufsbildung/ ratungsangebote. Das Personal garantiert höchste Vertraulichkeit.
Hochschulen 37-38 ► [37] Konflikt.Gewalt – Gewaltberatung für Männer, Frauen und Jugendliche
► Hotline (Telefon) rund um die Uhr für gewaltausübende Personen: 078 778 77 80
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern5230 Erziehung/obligatorische Schulzeit
► Zusammenleben im Thurgau 3-4
► Zuzug in den Kanton 5-6 Volksschule Der Besuch der Volksschule ist für Kinder obligatorisch, die bis zum Beginn des
► www.dek.tg.ch Schuljahres im Sommer vier Jahre alt geworden sind. Die Schulpflicht (inkl. Kinder-
► Rechte & Pflichten 7-8 garten) dauert elf Jahre und gilt auch für Kinder und Jugendliche ohne geregelten
► Kommunikation 9-10
Aufenthaltsstatus. Die Volksschule ist kostenlos. Zuständig für das Bildungswesen
im Kanton Thurgau ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK).
► Wohnen 11-12
„Bildungsmöglich- Die Broschüre «Bildungsmöglichkeiten im Kanton Thurgau» erklärt das Bildungssys-
► Transportwesen 13-14 keiten im Kanton tem im Kanton Thurgau vom Schulbeginn bis zur tertiären Stufe und ist in verschie-
Thurgau“ denen Sprachen verfügbar. Sie enthält wichtige Informationen über die Volksschu-
► Arbeit 15-17 ► Zur Broschüre le, das Berufsbildungssystem und die weiterführenden Schulen. Auch Adressen
► Vorsorge/Sozialversicherungen18-20 von Beratungs- und Anlaufstellen sind darin enthalten.
► Gesundheit 21-24 Verantwortung der Als Eltern sind Sie verantwortlich für die Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder.
Eltern Bieten Sie Ihrem Kind ab Geburt eine sichere und anregungsreiche Umgebung!
► Heirat & Familie 25-29 ► www.tageo.ch Bewegung, soziale Kontakte zu gleichaltrigen Kindern und zu Kindern, welche die
lokale Landessprache sprechen, sind sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes.
►
► Erziehung/obligatorische
Elternbildung unterstützt Sie, die anspruchsvolle Aufgabe der Erziehung zu meis-
Schulzeit 30-32
tern. Auch für eine gute schulische Entwicklung Ihres Kindes können Sie als Eltern
► Berufswahl/Brückenangebote 33-34 viel beitragen: Bemühen Sie sich um eine gute Zusammenarbeit mit der Schule und
► Berufsbildung/weiterführende sorgen Sie dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich zum Unterricht
Schulen 35-36 erscheinen. Werden Sie von der Schule zu einem Gespräch oder zu einem Eltern-
abend eingeladen, sind Sie verpflichtet teilzunehmen.
► Höhere Berufsbildung/
Hochschulen 37-38
► Umweltschutz 39-40
► Sozialleben & Vereine 41-44
► Teilnahme am politischen Leben 45-47
► Adressen 48-51
► Notfallnummern52Sie können auch lesen