Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
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Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014–2020 Eine Analyse der EU Strukturfonds- Verordnungsvorschläge (Entwurf der Kommission vom 06.10.2011)
INHALT TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................................................. 4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................................... 4 1. EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 5 Fragestellung und Methodik ............................................................................................................... 5 Hintergrund ......................................................................................................................................... 6 2. VORSCHLÄGE FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK AB 2014 – CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN ................................................................................................................................. 7 Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐ 2020 ................................................................................................................................................... 10 2.1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und neues Design der Programmplanung ....................................................................................................... 11 2.2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze ........................................ 14 Einteilung der Regionen nach Gebietskategorien ............................................................................. 15 Geographische Mittelzuweisung ....................................................................................................... 16 Neue Kofinanzierungsraten entsprechend der Gebietskategorien (Artikel 110) ............................. 16 2.3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und Nachhaltigkeit ............................................................................................................................... 18 Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel......................................................................... 18 Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8) .................................................................................................. 19 Thematische Ziele (Artikel 9) ............................................................................................................. 19 Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel (EFRE‐Artikel 4)............................................... 20 2.4. Das Partnerschaftsprinzip und Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission, Mitgliedstaat und Partnern ...................................................................................... 22 Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission, Mitgliedstaat und Partnern (Artikel 13 bis 15) .............................................................................................................................. 22 2.5. Operationelle Programme, verstärkte Konditionalisierung und Ergebnisorientierung – mit Indikatoren und einem akzentuierten Monitoring‐ und Evaluationsprozess zur Erreichung der vereinbarten Ziele ......................................................................................................................... 25 2.6. Konditionalitäten und leistungsgebundene Mittelauszahlung ............................................ 28 Ex‐ante Konditionalitäten (Artikel 17) ............................................................................................... 29 Leistungsgebundene Mittelauszahlung – ex post Konditionalität (Artikel 18 ‐ 20) ......................... 30 Makroökonomische Konditionalitäten (Artikel 21 und 22)............................................................... 30 2
3. VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM EUROPÄISCHEN FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG UND DAS ZIEL „INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG“ ........................................................................................................................................... 32 Interventionsbereich (Artikel 3) ........................................................................................................ 33 Investitionsprioritäten (Artikel 5) ...................................................................................................... 33 Nachhaltige Stadtentwicklung (Artikel 7).......................................................................................... 38 4. VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM EUROPÄISCHER SOZIALFONDS ................................ 39 Thematische Ziele (ESF ‐ Artikel 3) .................................................................................................... 39 Investitionsprioritäten (ESF ‐ Artikel 3) ............................................................................................. 40 Einbeziehung der Sozialpartner (ESF ‐ Artikel 6) ............................................................................... 41 5. VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM KOHÄSIONSFONDS ......................................................... 41 Investitionsprioritäten (Kohäsionsfonds ‐ Artikel 3) ......................................................................... 42 6. FÖRDERBEISPIELE AUS DEN BUNDESLÄNDERN UND EMPFEHLUNGEN.................... 44 Beispiel Niedersachsen...................................................................................................................... 44 Beispiel Bremen................................................................................................................................. 46 Beispiel Sachsen ................................................................................................................................ 47 Beispiel Berlin .................................................................................................................................... 48 7. ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................... 50 8. EMPFEHLUNGEN DES WWF .............................................................................................................. 52 Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds ................................. 52 Thematische Ziele.............................................................................................................................. 52 Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel......................................................................... 52 Partnerschaftsprinzips ....................................................................................................................... 52 Partnerschaftsvereinbarung .............................................................................................................. 53 Operationelle Programme ................................................................................................................. 53 Konditionalitäten ............................................................................................................................... 54 Leistungsgebundene Mittelauszahlung............................................................................................. 54 Verordnungsvorschlag zum EFRE 2014‐2020 .................................................................................... 54 Verordnungsvorschlag zum ESF 2014‐2020 ...................................................................................... 54 9. ZEITPLAN ................................................................................................................................................... 55 IMPRESSUM Herausgeber WWF Deutschland Stand August 2012 Autoren Franziska Mey, Julia Steinert und Peter Torkler Kontakt peter.torkler@wwf.de Diese Publikation entstand im Rahmen des vom BMU geförderten Projektes „Runder Tisch zur Begleitung der EU‐Budgetverhandlungen in Deutschland“. 3
TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Struktur der Kohäsionspolitik 2007‐2013 im Vergleich zum Vorschlag 2014‐2020 ............. 13 Tabelle 2: Beispiele von Output‐ und Ergebnisindikatoren für die Prioritätenachse 4 des Operationellen Programms des EFRE 2007‐2013 in Rheinland‐Pfalz ................................................... 26 Tabelle 3: Kohäsionspolitik 2007‐2013: Übersicht der Unterstützung nach Interventionskategorie ... 35 Tabelle 4: Kohäsionspolitik 2007‐2013: Übersicht der Unterstützung nach Interventionskategorie. Zusammenstellung der Kommission. .................................................................................................... 37 Tabelle 5: Projektbeispiele des Niedersächsischen Landesprograms "Natur erleben" ........................ 45 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: EU‐Haushalt ‐ Mehrjähriger Finanzrahmen 2014‐2020 ..................................................... 9 Abbildung 2: Geplante Haushaltsmittel der GSR‐Fonds für den Zeitraum 2014‐2020 in Mrd. € ......... 10 Abbildung 3: Einteilung der Gebietskategorien für die Kohäsionspolitik 2014‐2020 ........................... 14 Abbildung 4: Förderfähige Gebiete unter den Zielen Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007‐2013......................................................................... 15 Abbildung 5:Förderfähige Gebiete in den Kategorien Stärker Entwickelte Regionen und Übergangsregionen 2014‐2020 ............................................................................................................ 15 Abbildung 6: Geographische Mittelzuweisung ab 2014 entsprechend der Auflistung im Verordnungsvoschlag mit den gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds ............................... 16 Abbildung 7: Ko‐Finanzierungsraten in den Bundesländern und Regionen ab 2014 ........................... 17 Abbildung 8: Mittelbindung entsprechend der Gebietskategorien nach der Präsentation der EU‐ Kommission „EU Cohesion Policy 2014 – 2020 Proposals from the European Commission“ .............. 20 Abbildung 9: Beispiel für den Aufbau eines Operationellen Programms. Eigene Darstellung nach dem Allgemeinen Verordnungsvorschlag 2014‐2020 der Kommission ........................................................ 25 Abbildung 10: Anwendung der ex‐ante Konditionen ............................................................................ 29 Abbildung 11: Darstellung aus der Halbzeitbewertung zur Durchführung der Kohösionspolitik 2007‐ 2013 in Deutschland .............................................................................................................................. 37 Abbildung 12: Verteilung des Budgetanteils zwischen EFRE und ESF ................................................... 39 4
1. Einleitung Die Kohäsionsfonds sind das Hauptinstrument der Regionalpolitik der Europäischen Union. Zu ihnen zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds (KF). Ihr Ziel ist es die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene zu minimieren und den Lebensstandard aller EU‐Bürger anzuheben. Die EU‐Regionalpolitik verfügt über einen beträchtlichen Anteil der EU‐Haushaltsmittel, um den europäischen Zusammenhalt zu festigen. Für den Zeitraum zwischen 2007 und 2013 wurden und werden circa 347 Mrd. € zur Verringerung der erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede zwischen den Regionen Europas eingesetzt. Obwohl der EU‐Haushalt nur rund 1% des Bruttoinlandsprodukts der EU‐27 entspricht, hat die Förderpolitik der EU dennoch das Potential insbesondere den Entwicklungsweg der ärmeren EU‐Staaten entscheidend zu beeinflussen und in eine nachhaltige Richtung zu lenken.1 Die Zielsetzungen der Kohäsionspolitik, ihr Partnerschaftsansatz, das Zusätzlichkeitsprinzip und ihre Programmplanung können nationale und regionale Prozesse und Institutionen unterstützen, die für eine nachhaltige Entwicklung essentiell sind. Am 6. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ein Paket mit Verordnungsvorschlägen für die Kohäsionspolitik nach 2014 vorgelegt. In ihnen wird der zukünftige Rahmen der EU Regionalpolitik abgesteckt und zur Diskussion gestellt. Mit voraussichtlich 336 Mrd. € wird der Anteil der Regionalförderung in der kommenden Förderperiode erneut ein Drittel des EU‐Gesamthaushalts von 1025 Mrd. € betragen.2 Fragestellung und Methodik Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht die Frage nach der Ausgestaltung der Strukturfondsverordnungen (EFRE, ESF). Diese werden im Hinblick auf die Ziele des Umwelt‐, Klima‐ und Ressourcenschutzes untersucht und entsprechende Fördermöglichkeiten innerhalb der Verordnungen identifiziert. Des Weiteren werden daraus Auswirkungen für die Erstellung der Operationellen Programme abgeleitet. Die Analyse erfolgt unter Berücksichtigung der breiteren EU‐ Haushaltsdiskussion sowie der übergeordneten europäischen Zielsetzungen (EU 2020 und Biodiversitätsstrategie, Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020). Zur Unterstützung der regional und national tätigen Umwelt‐ und Naturschutzverbände in Deutschland, die im Rahmen des BMU Projekts „Runder Tisch zur Begleitung der EU‐ Budgetverhandlungen“ zusammenarbeiten, werden konkrete Bezüge zur deutschen Situation hergestellt und mögliche Herausforderungen benannt. Als Datengrundlage werden folgende Dokumente genutzt: Vorschläge der Kommission: eine übergreifende Verordnung, in der die gemeinsamen Regelungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und den Europäischen Meeres‐ und Fischereifonds (EMFF) festgelegt sind Drei gesonderte Verordnungen für EFRE, ESF und den Kohäsionsfonds 1 Siehe: http://ec.europa.eu/budget/index_en.cfm (25.10.2011) 2 Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_en.cfm#6 (25.10.2011) 5
Zwei Verordnungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den „Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ); Dokumente aus der veröffentlichten Kommunikation im Rahmen des Reformprozesses (u.a. die Papiere des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014‐2020) Im Internet verfügbare Informationen über die laufende und zukünftige Strukturfondsförderung (u.a. erste Reaktionen auf die veröffentlichten Verordnungsvorschläge) Förderhandbücher aus der laufenden und vergangenen Finanzperiode Studien Positionspapiere aus der Debatte um die Fortführung der EU‐Strukturförderung, u.a. WWF Studien aus der laufenden Förderperiode Umweltrelevante Dokumente u.a. Biodiversitätsstrategie 2020, Mitteilungen der Kommission u.a. zu: „Ressourcenschonendes Europa — eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020“, Nachhaltiges Wachstum: Energie 2020. Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie Im ersten Teil der Analyse werden die Schwerpunkte der Allgemeinen Verordnung und der spezifischen Verordnungen des EFRE, ESF und KF herausgearbeitet und es wird auf die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Umweltschutzes eingegangen. Der zweite Teil umfasst konkrete Empfehlungen zur Begleitung der kommenden Programmplanungsperiode und geht auf länderspezifische Beispiele ein. Abschließend wird der Zeitplan über die nächsten Etappen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik vorgestellt. Die Methodik umfasst eine Textanalyse, die die wichtigsten Veränderungen in den Verordnungstexten vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Umwelt‐ und Naturschutzes herausstellt, bewertet und Empfehlungen ableitet. Hintergrund Um den offensichtlicher werdenden strukturellen und regionalen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten nach der ersten EU‐Erweiterung 1972 Rechnung zu tragen, wurde eine europäische Regionalpolitik bzw. eine europäische Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Kohäsionspolitik) eingeführt. Zwei Jahre später wurde mit dem EFRE das erste Finanzinstrument etabliert, dessen Prioritäten insbesondere auf der Förderung der Industrialisierung lagen. Nachhaltige Entwicklung fand erstmals 1986 Eingang in die EU‐Regularien und wurde in der Reform der EU‐Kohäsionspolitik 1988 aufgegriffen. Die Bedeutung der Strukturfonds für den Umweltschutz wurde in der Förderperiode 1989‐1993 hervorgehoben.3 Ab diesem Zeitpunkt hat das Thema von Förderperiode zu Förderperiode an Einfluss gewonnen, und seine finanzielle Ausstattung wurde vergrößert. Speziell die 2001 beschlossene EU‐Strategie für nachhaltige Entwicklung und ihre Überarbeitung in 2006 sowie die im Rahmen des Kyoto‐Protokolls 2002 eingegangenen Verpflichtungen, stärkten die Berücksichtigung ökologischer Belange (insbesondere des Klimaschutzes), und detailliertere Bestimmungen fanden Eingang in die Verordnungen. Ab der Förderperiode 2000‐2006 wurde auch das Partnerschaftsprinzip für die Umweltakteure entscheidend gestärkt und die Einbindung relevanter Vertreter in allen Stufen der Programmplanung – Finanzierung, Monitoring und Evaluation der Programme – betont.4 Waren in der vorherigen 3 Ioli Christopoulou (2011): Creating a Sustainable Europe: The Role of the European Union Structural Funds. Athens. S. 157 ff. 4 Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Artikel 8: Komplementarität und Partnerschaft. 6
Förderperiode „nur“ Behörden sowie die Wirtschafts‐ und Sozialpartner als Vertreter der Partnerschaft textlich erwähnt, so wurden in der laufenden Förderperiode „Partner des Umweltbereichs und Nichtregierungsorganisationen“ explizit benannt und somit die Einflussmöglichkeiten für die Umwelt‐NGOs zusätzlich hervorgehoben.5 Obwohl sich nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz schrittweise zu formellen Zielen der Kohäsionspolitik entwickelt haben, liegt die größte Herausforderung anhaltend in ihrer Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene. Auch für die zukünftige Förderperiode werden die Ziele für den Umweltschutz einerseits entscheidend durch die europäischen Verpflichtungen andererseits aber auch durch die konkrete Ausgestaltung der Programme auf nationaler und regionaler Ebene geprägt. Im Folgenden wird die Berücksichtigung von Umweltaspekten in der neuen Förderpolitik untersucht und Empfehlungen für nationale und regionale Ebene werden abgeleitet. Das von der Kommission vorgeschlagene Gesetzespaket zur zukünftigen EU‐Kohäsionspolitik besteht aus drei Teilen und ist Grundlage für eine stärkere Integration mit anderen strukturpolitisch relevanten EU Fonds: Der erste Teil beinhaltet die gemeinsamen Bestimmungen der fünf strukturpolitisch relevanten Fonds, den EFRE, den ESF, den KF, den ELER und den Europäischen Meeres‐ und Fischereifond (EMFF)6 und weitere allgemeine Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF. Der zweite Teil umfasst die spezifischen Verordnungsvorschläge für den EFRE, den ESF und den KF. Im dritten Teil wird auf die Ziele der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit eingegangen, wobei dieser inhaltliche Aspekt der künftigen Regionalförderung in der vorliegenden Analyse nicht näher betrachtet wird. 2. Vorschläge für die Kohäsionspolitik ab 2014 – Chancen und Herausforderungen Die Weichen für die inhaltlichen Schwerpunkte als auch für die strategische Ausrichtung der Kohäsionspolitik wurden bereits mit der Verabschiedung der Europa 2020 Strategie im Juni 2010 gestellt.7 Das Ziel des Wirtschaftskonzepts ist ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, das sowohl auf europäischer als auch nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden soll. Die Strategie knüpft an die Lissabon‐Strategie von 2000 an, welche sich zum Ziel gesetzt hatte, die EU zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt ermöglicht und dem 5 Siehe: Artikel 11. Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/ 1999. 6 Der EFRE, der ESF, KF, der ELER und der EMFF werden in den Verordnungstexten als „GSR‐Fonds“ bezeichnet . 7 Mitteilung der Kommission. Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. 3.3.2010. Siehe: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm (abgerufen am 31.10.2011) 7
Umweltschutz verpflichtet ist.“ Auf Grund von Zuständigkeitsschwierigkeiten und einer hohen Komplexität wurde die Lissabon Strategie 2005 neu ausgerichtet und auf die wesentlichen Felder „Wachstum und Beschäftigung“ konzentriert. Darüber hinaus einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Investitionsprioritäten „Wissen und Innovation“, „Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte“, „Freisetzen des Potenzials von Unternehmen (in erster Linie von KMU)“, und „Energie und Klimawandel“.8 Die Europa 2020 Strategie knüpft mit ihren Investitionen in Forschung und Entwicklung, Bildung, Beschäftigungsquote sowie Klimaschutz und Energie eng an die Lissabon Ziele an. Neben den Klimazielen steht die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ im Mittelpunkt der Umweltschutzförderung.9 „Zielist die Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft, die ihre Ressourcen wirkungsvoll einsetzt. Es geht darum, unser Wirtschaftswachstum von den Ressourcen und vom Energieverbrauch abzukoppeln, die CO2‐Emissionen 10 zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und eine größere Energieversorgungssicherheit zu unterstützen.“ Die Erhaltung der Artenvielfalt und der Naturschutz werden in der Strategie marginalisiert und nicht explizit erwähnt. Diese Aufgaben werden nur im Kontext der positiven Auswirkungen der Strategie erwähnt: „Ein solches Konzept wird es der Union ermöglichen, in einer durch Ressourcenknappheit geprägten emissionsarmen Welt erfolgreich zu sein und die Schädigung der Umwelt, den Rückgang der Artenvielfalt und eine nicht nachhaltige 11 Ressourcennutzung zu vermeiden.“ Erwähnenswert ist es, dass die Mitgliedstaaten in der Strategie aufgefordert werden, umweltgefährdende Subventionen (mit Ausnahme derer für sozial benachteiligte Bevölkerungskreise) auslaufen zu lassen. Ihre finanzielle Gewichtung und die thematischen Schwerpunkte erhielt die zukünftige EU‐ Regionalpolitik mit dem im Juni 2011 vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF), mit welchem die Verordnungsvorschläge eng verbunden sind. Der MFF umfasst ein Paket von Rechtsvorschriften und Dokumenten, die die Europäische Kommission für den EU‐Haushalt 2014– 2020 vorgeschlagen hat. Dieser mehrjährige Ausgabenplan stellt ein Instrument dar, das die Berechenbarkeit der EU‐Ausgaben gewährleisten soll und haushaltspolitische Disziplin einfordert. In ihm werden zudem die jährlichen Obergrenzen für die großen Ausgabenkategorien (wie „Intelligentes und integratives Wachstum“, darunter „wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“, „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“, „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“, „Europa in der Welt“, „Verwaltung“) festgelegt.12 Im Mehrjährigen Finanzrahmen wird die große Bedeutung und der Nutzen der Kohäsionspolitik für den einheitlichen Wirtschaftsraum der Union hervorgehoben, erneut auf die strategische Ausrichtung entlang der EU‐2020 Strategie verwiesen, und die Ergebnisse und Wirkung der Interventionen werden deutlich betont. Ferner wird herausgehoben, dass der Umweltschutz und die 8 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Bewertung der Lissabon‐Strategie. 2.2.2010. Siehe: http://ec.europa.eu/archives/growthandjobs_2009/pdf/lisbon_strategy_evaluation_de.pdf (abgerufen am 2.11.2011) 9 Die 20‐20‐20‐Klimaschutz‐/Energieziele sollten erreicht werden (einschließlich einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels auf 30 %, falls die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind) 10 Mitteilung der Kommission. Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. 3.3.2010. Siehe: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm (abgerufen am 31.10.2011) 11 Siehe: Ebenda. 12 Vorschlag der Europäischen Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014‐2020. Europäische Union 2011. Siehe: http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2011/mff2011/MFF_2011_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011) 8
Bekämpfung des Klimawandels als bereichsübergreifende Prioritäten zu einem integralen Bestandteil aller EU Instrumente und Maßnahmen werden sollen.13 Für die Durchführung der EU‐Programme wird herausgestellt, dass die Prioritäten in alle Politikbereiche einbezogen werden sollen und dass der Klima‐ und Umweltschutz horizontal von allen EU‐Instrumenten adressiert werden muss. „Beispielsweise müssen sich die Ziele von Klimaschutz‐ und Umweltmaßnahmen in verschiedenen Instrumenten widerspiegeln, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen zum Aufbau einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und klimaresistenten Wirtschaft beitragen, die Europas Wettbewerbsfähigkeit fördert, zur Schaffung neuer und „grünerer“ 14 Arbeitsplätze führt, die Energiesicherheit stärkt und gesundheitlichen Nutzen bringt.“ Der Anteil der EU‐Kohäsionspolitik beträgt im Rahmen des MFF Vorschlages 33,3% des Gesamtetas 2014 bis 2020. Abbildung 1: EU‐Haushalt ‐ Mehrjähriger Finanzrahmen 2014‐2020 33% Kohäsionspolitik (€ 336 Mrd.) 65% Fazilität „Connecting Europe“ ‐ Verkehr, Energie u. IKT (€ 40 Million) 4% Andere Politikbereiche (Agrar und Forschung etc.) (€ 649 Mrd.) 13 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts‐ und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt Für "Europe 2020". http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐ 2011‐500_Part_I_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011) 14 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts‐ und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt Für "Europe 2020". http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐ 2011‐500_Part_I_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011). S. 27. 9
Abbildung 2: Geplante Haushaltsmittel der GSR‐Fonds für den Zeitraum 2014‐2020 in Mrd. €15 183,3 € 84 € 89,9 € 68,7 € 6,68 € Europäischer Fonds für Europäischer Kohäsionsfonds Europäischer Fonds für Europäischer Meeres‐ regionale Entwicklung Sozialfonds die Entwicklung des und Fischereifonds ländlichen Raums Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020 Vor dem Hintergrund des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Europa 2020 Strategie stellte die Kommission am 6. Oktober 2011 die Gesetzesvorschläge für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014– 2020 vor. Laut der Kommission sollen die neuen Vorschläge die strategische Seite der Kohäsionspolitik stärken und sicherstellen, dass EU‐Investitionen Europas langfristige Wachstums‐ und Beschäftigungsziele („Europa 2020“) fördern. Die wichtigsten Instrumente der EU‐Regionalpolitik sind der EFRE, ESF und KF, welche im Rahmen bestimmter oder aller Ziele der Regionalpolitik eingesetzt werden können. Für die nächste Förderperiode schlägt die Kommission einen integrativen Ansatz vor, der eine erhöhte Effizienz aller fünf EU Fonds erreichen soll und neben dem EFRE, dem ESF und dem KF außerdem den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Meeres‐ und Fischereifonds einschließt. Abkürzungen und Links Website der EU‐Kommission zur Kohäsionspolitik 2014‐2020 und den Gesetzgebungsvorschlägen http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm Gemeinsame Bestimmungen für den EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/general/general_proposal_de.pdf EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/erdf/erdf_proposal_de.pdf ESFEuropäischer Sozialfonds http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/esf/esf_proposal_de.pdf KF Kohäsionsfonds http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/cohesion/cohesion_proposal_de.pdf ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums http://ec.europa.eu/agriculture/cap‐post‐2013/legal‐proposals/com627/627_de.pdf EMFF Europäischer Meeres‐und Fischereifonds http://ec.europa.eu/fisheries/reform/com_2011_804_de.pdf MFR = Mehrjähriger Finanzrahmen http://www.consilium.europa.eu/special‐reports/mff?lang=de 15 Entsprechend der Fonds‐Verordnungsvorschläge und der Auflistung der Kommission im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‐2020: Seite 29. http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐2011‐500_Part_I_de.pdf (28.12.2011) 10
Den Rahmen der künftigen Förderung setzen die gemeinsamen Bestimmungen. Im ersten Abschnitt werden die allgemeinen Bestimmungen für die EU‐Finanzinstrumente vorgestellt, welche sich auf alle fünf EU‐Fonds beziehen, um diese bestmöglich zu koordinieren. Zusammen werden die fünf Fonds als GSR‐Fonds bezeichnet, als Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen (GSR) gilt. Für alle fünf Fonds werden bis einschließlich Artikel 80 die Förderregelungen u.a. zum Partnerschaftsprinzip, der Mehrebenen Governance, der Gleichstellung von Mann und Frau, Nachhaltigkeit und die Einhaltung von nationalem und Europäischem Recht erläutert. Darüber hinaus geht die Kommission auf die strategischen und programmplanerischen Elemente der Förderpolitik ein. Im zweiten Abschnitt ab Artikel 81 werden die Förderbestimmungen für die Kohäsionspolitik vorgestellt, die spezifischen Regelungen für den EFRE, den ESF und den KF einschließlich des Ziels „Territoriale Zusammenarbeit“ erläutert und deren Zielsetzungen konkretisiert. Des Weiteren werden der Finanzrahmen, die Programm‐ und Berichtserstattung, Großprojekte und gemeinsame Aktionspläne, sowie die Anforderungen an die Verwaltungs‐ und Kontrollsysteme vorgestellt. Folgende Neuerungen in der Kohäsionspolitik werden in den gemeinsamen Bestimmungen und den Fondsspezifischen Verordnungen vorgestellt:16 1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und neues Design der Programmplanung 2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze 3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und Nachhaltigkeit 4. Das Partnerschaftsprinzip und Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission, Mitgliedstaat und Partnern 5. Operationelle Programme und Ergebnisorientierung – mit Indikatoren und einem akzentuierten Monitoring‐ und Evaluationsprozess zur Erreichung der vereinbarten Ziele 6. Konditionalitäten und Leistungsgebundene Mittelauszahlung 2.1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und neues Design der Programmplanung Die Struktur der Kohäsionsförderung knüpft weitestgehend an die vorherigen Strukturen der Fördersystematik an. Wesentliche Neuerungen stellen die veränderten Prioritäten der Gemeinschaft mit der Europa 2020 Strategie, die Integration aller fünf EU‐Fonds in die gemeinsamen Regelungen und die strategische Planung sowie die Einführung eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) für 5 Fonds anstelle der Gemeinschaftlichen Leitlinien zur Kohäsion, die nur für die 3 Strukturfonds gültig waren, dar. Zudem versucht die Kommission, die rechtliche Verbindlichkeit des GSR gegenüber der aktuellen Situation zu stärken. 16 Leaflet of the European Union 2011. Cohesion Policy 2014 ‐2020 ‐ Investing in growth and jobs. www.ec.europa.eu/inforegio (abgerufen am 28.10.2011) 11
Abbildung 1: Mehrebenensystem der Kohäsionspolitik 2014‐2020. Eigene Darstellung, 2011 Abbildung 2: Mehrebenensystem der Kohäsionspolitik 2007‐2013 Eigene Darstellung, 2011 12
Tabelle 1: Struktur der Kohäsionspolitik 2007‐2013 im Vergleich zum Vorschlag 2014‐2020 Struktur der Kohäsionspolitik 2007‐2013 2014‐2020 Ziele Ziele Gebietskategorie Fonds Konvergenz EFRE Investitionen in Weniger EFRE ESF Wachstum und entwickelte ESF Beschäftigung Regionen Konvergenz Übergangsregionen Phasing‐Out Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – Phasing‐In Regionale EFRE Stärker entwickelte EFRE Wettbewerbsfähigkeit ESF Regionen ESF und Beschäftigung Territoriale EFRE Territoriale EFRE Zusammenarbeit Zusammenarbeit Eigene Darstellung nach „EU Cohesion policy leaflet ‐ Investing in growth and jobs 2011“ Chancen des integrativen Ansatzes: o Ein integrierter Ansatz bietet gute Möglichkeiten, gemeinsame Ziele konzentrierter und ergebnisorientierter zu verfolgen. o Verbindlichere Zielvereinbarungen, wie in der Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen, erhöhen die Wirksamkeit der begrenzten Fördermittel. Herausforderungen und Empfehlungen zum integrativen Ansatz: Nationale und Regionale Ebene o Unterschiedliche Zuständigkeiten der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden erschweren die gemeinsame Koordination verschiedener Fonds. o Unterschiedliche Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erschweren eine abgestimmte Konzentration der Ziele. o Der integrative Ansatz sollte vor allem für eine Stärkung der Umweltintegration als horizontales Thema über alle Programme und Förderinstrumente genutzt werden, indem die strategischen Dokumente ein eigenes Kapitel hierzu erhalten. o Im Bereich der Naturschutzförderung sollte die Erstellung eines prioritären Aktionsrahmens (PAF) als wichtiges Instrument zur Sicherung der Konsistenz der einzelnen Programme bezüglich des Förderbedarfs für Natura 2000 und Biodiversität, als auch zur besseren Abstimmung der Fördermöglichkeiten in den jeweiligen Fonds (insbesondere die integrierten Projekte unter LIFE) vorangetrieben werden. 13
2.2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze Ab 2014 werden die Regionen der EU drei unterschiedlichen Gebietskategorien „Weniger entwickelte Regionen“, „Übergangsregionen“ und „Stärker entwickelte Regionen“ zugeordnet. Zur Bestimmung der Gebietskategorien wird erneut das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Referenzwert herangezogen. Besondere Priorität wird den weniger entwickelten Regionen eingeräumt. In Deutschland zählen ab der neuen Förderperiode die ostdeutschen Bundesländer (außer Berlin) und Niedersachsen – Region Lüneburg zu „Übergangsregionen“. Die neue Kategorie „Übergangsregionen“ ersetzt das derzeitige System der Übergangsunterstützung (Phasing‐out und Phasing‐in). Hierunter fallen alle Regionen, deren BIP pro Kopf zwischen 75% und 90% des durchschnittlichen BIP der EU‐27 liegt. In diesen Regionen ist mit deutlichen Einschnitten in der Mittelzuweisung zu rechnen. Sie erhalten im Rahmen eines „Sicherheitsnetzes“ zwei Drittel der bisherigen Strukturfondsmittel. Abbildung 3: Einteilung der Gebietskategorien für die Kohäsionspolitik 2014‐2020 Weniger entwickelte Regionen < 75% des BIP pro Kopf des EU‐Durchschnitts Übergangsregionen 75% ‐ 90% Stärker entwickelte Regionen > 90% Gebietskategorie aus EU Cohesion Policy 2014‐2020 aus der Präsentation der Kommission zum Thema 14
Einteilung der Regionen nach Gebietskategorien In Deutschland ändert sich der Status sämtlicher Regionen, die bisher als Konvergenzregionen eingestuft wurden. Sie fallen jetzt in die Kategorie der Übergangsregionen. Kategorie 2014‐2020 Kategorie 2007‐2013 Bundesland Übergangsregion Konvergenz Brandenburg Nordost Übergangsregion Konvergenz Sachsen – Region Chemnitz und Dresden Übergangsregion Konvergenz Sachsen‐Anhalt Region Dessau und Magdeburg Übergangsregion Konvergenz Thüringen Übergangsregion Konvergenz Mecklenburg‐Vorpommern 17 Übergangsregion Konvergenz Phasing‐Out Brandenburg Südwest Übergangsregion Konvergenz Phasing‐Out Niedersachsen – Region Lüneburg Übergangsregion Konvergenz Phasing‐Out Sachsen – Region Leipzig Übergangsregion Konvergenz Phasing‐Out Sachsen‐Anhalt – Region Halle Stärker entwickelte Regionen Wettbewerbsfähigkeit und Berlin und alle übrigen Bundesländer Deutschlands Beschäftigung Abbildung 4: Förderfähige Gebiete unter den Abbildung 5: Förderfähige Gebiete in den Kategorien Zielen Konvergenz und Regionale Stärker Entwickelte Regionen und Übergangsregionen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2014‐202019 2007‐201318 Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Übergangsregionen 75% ‐ 90% Konvergenz Stärker entwickelte Regionen Konvergenz „Phasing‐out“‐ > 90 % 17 Phasing Out‐Regionen sind Regionen, die ein Pro‐Kopf BIP von weniger als 75% der EU‐15 Regionen (in 2000‐2006) aufweisen, jedoch in der EU‐25 über dieser Grenze liegen. 18 Regionen‐Kategorien 2007‐2013. Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/germany/index_de.htm 19 Siehe: Präsentation der Kommission. http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/presentation_en.pdf (abgerufen am 12.12.2011) 15
Geographische Mittelzuweisung In dem von der Kommission vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen ist für den Zeitraum 2014‐ 2020 für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ein Betrag von 376 Mrd. € angesetzt. Abbildung 6: Geographische Mittelzuweisung ab 2014 entsprechend der Auflistung im Verordnungsvorschlag mit den gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds 20 Weniger entwickelte Regionen 162,6 Mrd. € Übergangsregionen 38,9 Mrd. € Stärker entwickelte Regionen 53,1 Mrd. € Kohäsionsfond* 68,7 Mrd. € Territoriale Zusammenarbeit 11,7 Mrd. € Extra‐Zuweisungen für Regionen 0,926 Mrd. € in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen Fazilität „Connecting Europe“ für 40 Mrd. € die Bereiche Verkehr, Energie, IKT Total 375,9 Mrd. € * 10 Mrd. € des Kohäsionsfonds sind für die „Europe Connecting Facility“ vorgesehen Neue Kofinanzierungsraten entsprechend der Gebietskategorien (Artikel 110) Erfahrungen in der laufenden Finanzperiode zeigen, dass viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, große Beträge von EU‐Mitteln in der zur Verfügung stehenden Zeit zu binden. Darüber hinaus fällt es einzelnen Mitgliedstaaten angesichts der finanzpolitischen Situation zunehmend schwer, den nationalen Ko‐Finanzierungsbeitrag zur Verfügung zu stellen. Um dieser Situation zu begegnen, hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen für die Gestaltung der Ko‐Finanzierungsrate in Artikel 110 gemacht: Festsetzung der Obergrenze für die Zuweisung von Regionalfondsmitteln (für EFRE, ESF und KF) auf 2,5% des BIP; Begrenzung des Kofinanzierungssatzes je Prioritätsachse der operationellen Programme auf 85% bei weniger entwickelten Regionen (oder in bestimmten Fällen auf 80% und 75%) und Regionen in äußerster Randlage, auf 60% in Übergangsregionen (75% sofern diese davor Konvergenzregionen waren) und auf 50% in stärker entwickelten Regionen; Aufnahme bestimmter Bedingungen im Hinblick auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität in die Partnerschaftsvereinbarungen21. 20 Siehe: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE, den ESF, den KF, den ELER und den EMFF, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den EFRE, den ESF und den KF und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. S. 7. http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/general/general_proposal_de.pdf 21 Artikel 110 „Festlegung der Kofinanzierungssätze“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020 16
Demnach können in Deutschland die westdeutschen Bundesländer als stärker entwickelte Regionen einen Kofinanzierungssatz von 50% und die ostdeutschen Bundesländer (inkl. Niedersachsen Region Lüneburg) als Übergangsregionen einen Ko‐Finanzierungssatz von 60% erhalten. Abbildung 7: Ko‐Finanzierungsraten in den Bundesländern und Regionen ab 2014 Ko‐Finanzierungssatz Bundesland/ Region 2014‐2020 75% Brandenburg Nordost 75% Sachsen – Region Chemnitz und Dresden 75% Sachsen‐Anhalt Region Dessau und Magdeburg 75% Thüringen 75% Mecklenburg‐Vorpommern 60% Brandenburg Südwest 60% Niedersachsen – Region Lüneburg 60% Sachsen – Region Leipzig 60% Sachsen‐Anhalt – Region Halle 50% Berlin und alle übrigen Bundesländer/ Regionen Deutschlands An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Zuweisung der Gebietskategorie für die Region Leipzig, ehemals Phasing‐out Status als Konvergenzkategorie, noch etwas unklar ist. Leipzig liegt mit 90,1% direkt am Grenzwert zwischen den beiden Kategorien. Es wird noch entschieden werden müssen, wie mit diesem Sonderfall umgegangen wird. Im Vergleich zum aktuellen Verordnungstext für die Förderperiode 2007‐2013 wurde die Höchstgrenze der Beteiligung des EFRE im Ziel „Territoriale Entwicklung“ auf 85% festgelegt und bei allen anderen Zielen auf 75% beschränkt. Im Anhang III der aktuellen Verordnung findet sich eine Auflistung der Obergrenzen nach Zielen und Ländern. Die „Konvergenz“‐Zielregionen in Deutschland haben einen Ko‐Finanzierungssatz von 75%. Für die Regionen im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ liegt der Satz bei 50%. 22 Chancen Gebietskategorien: o Trotz der neuen Gebietskategorie können die neuen Bundesländer mit weiterhin hohen Kofinanzierungssätzen rechnen. Herausforderungen und Empfehlungen zu den neuen Gebietskategorien: Nationale und Regionale Ebene o Insgesamt erhalten alle Regionen erheblich weniger Mittel, dies wird für viele deutsche Regionen mit großen finanziellen Einbußen verbunden sein und erfordert eine noch deutlichere Prioritätensetzung bei den Zielen der Programme. o Die Bereitstellung der nationalen Ko‐Finanzierung wird häufig insbesondere dort, wo die Förderung auf 60% sinkt, angesichts knapper öffentlicher Mittel eine enorme Hürde darstellen. 22 Siehe dazu Artikel 53 sowie Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999. 17
o Institutionen, die nur über geringe Eigenmittel verfügen und auf den Zuschuss weiterer öffentlicher Gelder angewiesen sind, sollten strategische Partnerschaften mit den Umweltbehörden eingehen und sicherstellen, dass wichtige Maßnahmen konkret in den Programmen verankert werden. o Es wird erforderlich sein, innovative Finanzierungsansätze zu schaffen, hierzu können Garantien für kleinere Organisationen oder spezielle Fonds zur Vor‐ oder Kofinanzierung eingesetzt werden. 2.3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und Nachhaltigkeit Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel Mit der Absicht, die Ziele der Lissabon‐Strategie zu erreichen, welche Wachstum und Beschäftigung in den Regionen unterstützen sollen, wurde in der laufenden Förderperiode eine Zweckbindung der Fördermittel vorgesehen. Dementsprechend werden 60% der Strukturfondsmittel im Konvergenzziel und 75% der Mittel im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für Aufgaben aufgewendet, die die Attraktivität der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte verbessern, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen sowie Innovation und das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft fördern. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium werden in Deutschland die Vorgaben von 60% bzw. 75% "earmarkingfähiger" Ausgaben mit einer Quote von rund 71% im Konvergenzziel und rund 81% im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in beiden Zielen deutlich übererfüllt.23 Ganz im Gegensatz dazu stehen die Vorschläge für die neue Förderperiode. Um dem Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaftsweise näher zu kommen, wird eine 20%ige Zweckbindung der Mittel für den Klimaschutz vorgesehen. Ein erster Verweis darauf findet sich im Allgemeinen Verordnungsvorschlag unter Punkt (12), in dem es heißt: „Die Ziele der GSR‐Fonds sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und 19 des Vertrags unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips verfolgt werden. Im Einklang mit dem Bestreben, mindestens 20% der EU‐ Haushaltsmittel für den Klimaschutz aufzuwenden, sollten die Mitgliedstaaten unter Verwendung der von der Kommission per Durchführungsrechtsakt angenommenen Methodik Informationen zur Unterstützung der Klimaschutzziele bereitstellen.“24 In den gemeinsamen Bestimmungen wird darüber hinaus eine Mittelbindung für innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen. (Siehe dazu auch die Ausführungen zur nachhaltigen Stadtentwicklung auf Seite 37). Konkretere Angaben zur Zweckbindung der Mittel finden sich im EFRE‐ Verordnungsvorschlag. 23 Siehe: Website des Bundeswirtschaftsministeriums. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/eu‐strukturpolitik,did=221998.html (abgerufen am 14.12.2011) 24 Siehe Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF; KF, ELER und EMFF 2014‐2020. S. 16. 18
Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8) In den gemeinsamen Bestimmungen wird nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz deutlicher als bisher betont und vielmehr als integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze, des strategischen Ansatzes und der Zielsetzungen für alle fünf EU‐Fonds25 verstanden. In Artikel 8 werden „Nachhaltige Entwicklung“ und Schutz und Verbesserung der Umwelt26 wie in der letzten Förderperiode als horizontale Zielsetzungen integriert. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden darüber hinaus angehalten, „Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und –Management bei der Vorbereitung und Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen und Programme“ zu fördern.27 Thematische Ziele (Artikel 9) In Artikel 9 werden die thematischen Ziele (siehe Box mit Auflistung der Ziele) zur Unterstützung der Europa 2020 Strategie vorgestellt. In vier der elf Ziele können umwelt‐ und klimarelevante Maßnahmen praktiziert werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem Klimaschutz und damit verbundenen Maßnahmen zur Anpassung und Prävention. Die Ziele werden sehr allgemein formuliert. Allein in den fondsspezifischen Verordnungsvorschlägen des EFRE, ESF und KF werden die übergeordneten Ziele mit Investitionsprioritäten unterstützt und umweltrelevante Interventionsbereiche aufgelistet (u.a. EFRE‐Verordnungsvorschlag – „Erhaltung der Biodiversität, Bodenschutz und Förderung von Ökosystemdienstleistungen einschließlich NATURA 2000 und Grüne Infrastrukturen“). So wird im thematischen Ziel „Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen“ ein Bezug zum Umweltschutz hergestellt, worunter im EFRE Verordnungsvorschlag die „Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme mit geringen CO2‐ Emissionen und Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität; nachhaltige Verkehrsträger“ als Investitionspriorität fällt. 28 Abgesehen von den vier Zielen mit direktem Umweltbezug kann die „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“, umweltrelevante Maßnahmen berücksichtigen. Möglich wären Innovationsförderung in Bereichen der Energieeffizienz, der Erneuerbaren Energien und andere Ressourcenschutzmaßnahmen. Konkret wird man die Umweltrelevanz erst bei der Ausformulierung der Programme einschätzen können. Um zu der EU‐Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beizutragen, sollen alle GSR‐Fonds die folgenden thematischen Ziele unterstützen: (1) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung (6) Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz; und Innovation; (7) Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und (2) Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Qualität der Informations‐ und Kommunikations‐ Netzinfrastrukturen; technologien; (8) Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der (3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und Mobilität der Arbeitskräfte; mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (beim ELER) und 25 EFRE, ESF, KF, ELER, EMFF 26 Artikel 8. „nachhaltige Entwicklung“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020. 27 Artikel 8. „nachhaltige Entwicklung“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020. 28 Siehe Artikel 5 Investitionsprioritäten im Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006. 19
des Fischerei‐ und Aquakultursektors (beim EMFF); (9) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung (4) Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2‐ der Armut; Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft;29 (10) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und (5) Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie lebenslanges Lernen; der Risikoprävention und des Risikomanagements; (11) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung. Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel (EFRE‐Artikel 4) Neu ist die Einführung einer thematischen Mittelbindung an den Klimaschutz im Verordnungsvorschlag des EFRE. Ab 2014 sollen die 3 Ziele: (1) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation; (3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (beim ELER) und des Fischerei‐ und Aquakultursektors (beim EMFF) und (4) Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2‐Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft der gemeinsamen Bestimmungen durch den EFRE besonders gestützt werden. Stärker entwickelte Regionen und Übergangsregionen sollen demnach 80% ihrer Gesamtausgaben diesen Zielen widmen, davon allein 20% für das Ziel zur Verringerung der CO2‐Emissionen. In weniger entwickelten Regionen sind 50% des Budgets für diese Ziele vorgesehen und 6% für die Verringerung der CO2‐Emissionen. Abbildung 8: Mittelbindung entsprechend der Gebietskategorien nach der Präsentation der EU‐Kommission „EU Cohesion Policy 2014 – 2020 Proposals from the European Commission“30 Mittelkonzentration in stärker entwickelten Regionen (l) und weniger entwickelten Regionen (r)31 44% 60% 20% 6% Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Forschung, Innovation / Forschung, Innovation / KMU Unterstützung KMU Unterstützung Chancen thematische Konzentration: o Klare Ansatzpunkte für Umweltschutzmaßnahmen sind in vier thematischen Zielen verankert, welche für alle 5 EU Fonds gelten. Darüber hinaus bieten die Förderbereiche zu Forschung und Innovationen einige Ansätze, auch die städtische Dimension oder die Initiativen über den LEADER Ansatz bieten einige gute Ansatzpunkte um Umweltmaßnahmen zu stärken. 29 Die deutsche Übersetzung entspricht nicht dem englischen Originaltext, in dem es heißt: „supporting the shift towards a low‐carbon economy in all sectors“. Die CO2 Reduktion bezieht sich hier eindeutig auf alle Sektoren und nicht wie in der deutschen Übersetzung auf alle „Sektoren der Wirtschaft“. 30 Siehe: Präsentation der Kommission. http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/presentation_en.pdf (abgerufen am 12.12.2011) 31 Für Übergangsregionen, die nach wie vor Umstrukturierungsbedarf aufweisen, wird der Mindestsatz auf 60% festgelegt. 20
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