Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...

Die Seite wird erstellt Paula-Marie Gottschalk
 
WEITER LESEN
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
Chancen und Risiken für die
Umwelt- und Naturschutzförderung in der
künftigen europäischen Regionalpolitik
2014–2020
Eine Analyse der EU Strukturfonds-
Verordnungsvorschläge
(Entwurf der Kommission vom 06.10.2011)
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
INHALT

TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................................................. 4

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................................... 4

1.      EINLEITUNG ................................................................................................................................................. 5
     Fragestellung und Methodik ............................................................................................................... 5
     Hintergrund ......................................................................................................................................... 6

2. VORSCHLÄGE FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK AB 2014 – CHANCEN UND
HERAUSFORDERUNGEN ................................................................................................................................. 7
     Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐
     2020 ................................................................................................................................................... 10

2.1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und neues
Design der Programmplanung ....................................................................................................... 11

2.2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze ........................................ 14
  Einteilung der Regionen nach Gebietskategorien ............................................................................. 15
  Geographische Mittelzuweisung ....................................................................................................... 16
  Neue Kofinanzierungsraten entsprechend der Gebietskategorien (Artikel 110) ............................. 16

2.3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und
Nachhaltigkeit ............................................................................................................................... 18
  Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel......................................................................... 18
  Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8) .................................................................................................. 19
  Thematische Ziele (Artikel 9) ............................................................................................................. 19
  Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel (EFRE‐Artikel 4)............................................... 20

2.4. Das Partnerschaftsprinzip und Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen
Kommission, Mitgliedstaat und Partnern ...................................................................................... 22
  Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission, Mitgliedstaat und Partnern
  (Artikel 13 bis 15) .............................................................................................................................. 22

2.5. Operationelle Programme, verstärkte Konditionalisierung und Ergebnisorientierung – mit
Indikatoren und einem akzentuierten Monitoring‐ und Evaluationsprozess zur Erreichung der
vereinbarten Ziele ......................................................................................................................... 25

2.6. Konditionalitäten und leistungsgebundene Mittelauszahlung ............................................ 28
  Ex‐ante Konditionalitäten (Artikel 17) ............................................................................................... 29
  Leistungsgebundene Mittelauszahlung – ex post Konditionalität (Artikel 18 ‐ 20) ......................... 30
  Makroökonomische Konditionalitäten (Artikel 21 und 22)............................................................... 30

                                                                                 2
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
3. VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM EUROPÄISCHEN FONDS FÜR REGIONALE
ENTWICKLUNG UND DAS ZIEL „INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND
BESCHÄFTIGUNG“ ........................................................................................................................................... 32
     Interventionsbereich (Artikel 3) ........................................................................................................ 33
     Investitionsprioritäten (Artikel 5) ...................................................................................................... 33
     Nachhaltige Stadtentwicklung (Artikel 7).......................................................................................... 38

4.      VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM EUROPÄISCHER SOZIALFONDS ................................ 39
     Thematische Ziele (ESF ‐ Artikel 3) .................................................................................................... 39
     Investitionsprioritäten (ESF ‐ Artikel 3) ............................................................................................. 40
     Einbeziehung der Sozialpartner (ESF ‐ Artikel 6) ............................................................................... 41

5.      VERORDNUNGSVORSCHLAG ZUM KOHÄSIONSFONDS ......................................................... 41
     Investitionsprioritäten (Kohäsionsfonds ‐ Artikel 3) ......................................................................... 42

6.      FÖRDERBEISPIELE AUS DEN BUNDESLÄNDERN UND EMPFEHLUNGEN.................... 44
     Beispiel Niedersachsen...................................................................................................................... 44
     Beispiel Bremen................................................................................................................................. 46
     Beispiel Sachsen ................................................................................................................................ 47
     Beispiel Berlin .................................................................................................................................... 48

7.      ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................... 50

8.      EMPFEHLUNGEN DES WWF .............................................................................................................. 52
     Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds ................................. 52
     Thematische Ziele.............................................................................................................................. 52
     Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel......................................................................... 52
     Partnerschaftsprinzips ....................................................................................................................... 52
     Partnerschaftsvereinbarung .............................................................................................................. 53
     Operationelle Programme ................................................................................................................. 53
     Konditionalitäten ............................................................................................................................... 54
     Leistungsgebundene Mittelauszahlung............................................................................................. 54
     Verordnungsvorschlag zum EFRE 2014‐2020 .................................................................................... 54
     Verordnungsvorschlag zum ESF 2014‐2020 ...................................................................................... 54

9.      ZEITPLAN ................................................................................................................................................... 55

IMPRESSUM
Herausgeber WWF Deutschland
Stand August 2012
Autoren Franziska Mey, Julia Steinert und Peter Torkler
Kontakt peter.torkler@wwf.de
Diese Publikation entstand im Rahmen des vom BMU geförderten Projektes „Runder Tisch zur
Begleitung der EU‐Budgetverhandlungen in Deutschland“.

                                                                                  3
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Struktur der Kohäsionspolitik 2007‐2013 im Vergleich zum Vorschlag 2014‐2020 ............. 13
Tabelle 2: Beispiele von Output‐ und Ergebnisindikatoren für die Prioritätenachse 4 des
Operationellen Programms des EFRE 2007‐2013 in Rheinland‐Pfalz ................................................... 26
Tabelle 3: Kohäsionspolitik 2007‐2013: Übersicht der Unterstützung nach Interventionskategorie ... 35
Tabelle 4: Kohäsionspolitik 2007‐2013: Übersicht der Unterstützung nach Interventionskategorie.
Zusammenstellung der Kommission. .................................................................................................... 37
Tabelle 5: Projektbeispiele des Niedersächsischen Landesprograms "Natur erleben" ........................ 45

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: EU‐Haushalt ‐ Mehrjähriger Finanzrahmen 2014‐2020 ..................................................... 9
Abbildung 2: Geplante Haushaltsmittel der GSR‐Fonds für den Zeitraum 2014‐2020 in Mrd. € ......... 10
Abbildung 3: Einteilung der Gebietskategorien für die Kohäsionspolitik 2014‐2020 ........................... 14
Abbildung 4: Förderfähige Gebiete unter den Zielen Konvergenz und Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007‐2013......................................................................... 15
Abbildung 5:Förderfähige Gebiete in den Kategorien Stärker Entwickelte Regionen und
Übergangsregionen 2014‐2020 ............................................................................................................ 15
Abbildung 6: Geographische Mittelzuweisung ab 2014 entsprechend der Auflistung im
Verordnungsvoschlag mit den gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds ............................... 16
Abbildung 7: Ko‐Finanzierungsraten in den Bundesländern und Regionen ab 2014 ........................... 17
Abbildung 8: Mittelbindung entsprechend der Gebietskategorien nach der Präsentation der EU‐
Kommission „EU Cohesion Policy 2014 – 2020 Proposals from the European Commission“ .............. 20
Abbildung 9: Beispiel für den Aufbau eines Operationellen Programms. Eigene Darstellung nach dem
Allgemeinen Verordnungsvorschlag 2014‐2020 der Kommission ........................................................ 25
Abbildung 10: Anwendung der ex‐ante Konditionen ............................................................................ 29
Abbildung 11: Darstellung aus der Halbzeitbewertung zur Durchführung der Kohösionspolitik 2007‐
2013 in Deutschland .............................................................................................................................. 37
Abbildung 12: Verteilung des Budgetanteils zwischen EFRE und ESF ................................................... 39

                                                                         4
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
1. Einleitung
Die Kohäsionsfonds sind das Hauptinstrument der Regionalpolitik der Europäischen Union. Zu ihnen
zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF)
und der Kohäsionsfonds (KF). Ihr Ziel ist es die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen
den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene zu minimieren und den Lebensstandard
aller EU‐Bürger anzuheben.

Die EU‐Regionalpolitik verfügt über einen beträchtlichen Anteil der EU‐Haushaltsmittel, um den
europäischen Zusammenhalt zu festigen. Für den Zeitraum zwischen 2007 und 2013 wurden und
werden circa 347 Mrd. € zur Verringerung der erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Unterschiede zwischen den Regionen Europas eingesetzt. Obwohl der EU‐Haushalt nur rund 1% des
Bruttoinlandsprodukts der EU‐27 entspricht, hat die Förderpolitik der EU dennoch das Potential
insbesondere den Entwicklungsweg der ärmeren EU‐Staaten entscheidend zu beeinflussen und in
eine nachhaltige Richtung zu lenken.1 Die Zielsetzungen der Kohäsionspolitik, ihr
Partnerschaftsansatz, das Zusätzlichkeitsprinzip und ihre Programmplanung können nationale und
regionale Prozesse und Institutionen unterstützen, die für eine nachhaltige Entwicklung essentiell
sind.

Am 6. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ein Paket mit Verordnungsvorschlägen für die
Kohäsionspolitik nach 2014 vorgelegt. In ihnen wird der zukünftige Rahmen der EU Regionalpolitik
abgesteckt und zur Diskussion gestellt. Mit voraussichtlich 336 Mrd. € wird der Anteil der
Regionalförderung in der kommenden Förderperiode erneut ein Drittel des EU‐Gesamthaushalts von
1025 Mrd. € betragen.2

Fragestellung und Methodik
Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht die Frage nach der Ausgestaltung der
Strukturfondsverordnungen (EFRE, ESF). Diese werden im Hinblick auf die Ziele des Umwelt‐, Klima‐
und Ressourcenschutzes untersucht und entsprechende Fördermöglichkeiten innerhalb der
Verordnungen identifiziert. Des Weiteren werden daraus Auswirkungen für die Erstellung der
Operationellen Programme abgeleitet. Die Analyse erfolgt unter Berücksichtigung der breiteren EU‐
Haushaltsdiskussion sowie der übergeordneten europäischen Zielsetzungen (EU 2020 und
Biodiversitätsstrategie, Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020).
Zur Unterstützung der regional und national tätigen Umwelt‐ und Naturschutzverbände in
Deutschland, die im Rahmen des BMU Projekts „Runder Tisch zur Begleitung der EU‐
Budgetverhandlungen“ zusammenarbeiten, werden konkrete Bezüge zur deutschen Situation
hergestellt und mögliche Herausforderungen benannt.

Als Datengrundlage werden folgende Dokumente genutzt:

      Vorschläge der Kommission: eine übergreifende Verordnung, in der die gemeinsamen Regelungen für den
       Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den
       Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
       (ELER) und den Europäischen Meeres‐ und Fischereifonds (EMFF) festgelegt sind
      Drei gesonderte Verordnungen für EFRE, ESF und den Kohäsionsfonds

1
    Siehe: http://ec.europa.eu/budget/index_en.cfm (25.10.2011)
2
    Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_en.cfm#6 (25.10.2011)

                                                                  5
Chancen und Risiken für die Umwelt- und Naturschutzförderung in der künftigen europäischen Regionalpolitik 2014-2020 Eine Analyse der EU ...
       Zwei Verordnungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den „Europäischen
        Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ);
       Dokumente aus der veröffentlichten Kommunikation im Rahmen des Reformprozesses (u.a. die Papiere
        des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014‐2020)
       Im Internet verfügbare Informationen über die laufende und zukünftige Strukturfondsförderung (u.a. erste
        Reaktionen auf die veröffentlichten Verordnungsvorschläge)
       Förderhandbücher aus der laufenden und vergangenen Finanzperiode
       Studien Positionspapiere aus der Debatte um die Fortführung der EU‐Strukturförderung, u.a. WWF
        Studien aus der laufenden Förderperiode
       Umweltrelevante Dokumente u.a. Biodiversitätsstrategie 2020, Mitteilungen der Kommission u.a. zu:
        „Ressourcenschonendes Europa — eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020“, Nachhaltiges Wachstum:
        Energie 2020. Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie

Im ersten Teil der Analyse werden die Schwerpunkte der Allgemeinen Verordnung und der
spezifischen Verordnungen des EFRE, ESF und KF herausgearbeitet und es wird auf die wichtigsten
Neuerungen aus Sicht des Umweltschutzes eingegangen.

Der zweite Teil umfasst konkrete Empfehlungen zur Begleitung der kommenden
Programmplanungsperiode und geht auf länderspezifische Beispiele ein. Abschließend wird der
Zeitplan über die nächsten Etappen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik vorgestellt.

Die Methodik umfasst eine Textanalyse, die die wichtigsten Veränderungen in den
Verordnungstexten vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Umwelt‐ und Naturschutzes
herausstellt, bewertet und Empfehlungen ableitet.

Hintergrund
Um den offensichtlicher werdenden strukturellen und regionalen Unterschieden zwischen den
Mitgliedstaaten nach der ersten EU‐Erweiterung 1972 Rechnung zu tragen, wurde eine europäische
Regionalpolitik bzw. eine europäische Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
(Kohäsionspolitik) eingeführt. Zwei Jahre später wurde mit dem EFRE das erste Finanzinstrument
etabliert, dessen Prioritäten insbesondere auf der Förderung der Industrialisierung lagen.

Nachhaltige Entwicklung fand erstmals 1986 Eingang in die EU‐Regularien und wurde in der Reform
der EU‐Kohäsionspolitik 1988 aufgegriffen. Die Bedeutung der Strukturfonds für den Umweltschutz
wurde in der Förderperiode 1989‐1993 hervorgehoben.3

Ab diesem Zeitpunkt hat das Thema von Förderperiode zu Förderperiode an Einfluss gewonnen, und
seine finanzielle Ausstattung wurde vergrößert. Speziell die 2001 beschlossene EU‐Strategie für
nachhaltige Entwicklung und ihre Überarbeitung in 2006 sowie die im Rahmen des Kyoto‐Protokolls
2002 eingegangenen Verpflichtungen, stärkten die Berücksichtigung ökologischer Belange
(insbesondere des Klimaschutzes), und detailliertere Bestimmungen fanden Eingang in die
Verordnungen.
Ab der Förderperiode 2000‐2006 wurde auch das Partnerschaftsprinzip für die Umweltakteure
entscheidend gestärkt und die Einbindung relevanter Vertreter in allen Stufen der Programmplanung
– Finanzierung, Monitoring und Evaluation der Programme – betont.4 Waren in der vorherigen

3
    Ioli Christopoulou (2011): Creating a Sustainable Europe: The Role of the European Union Structural Funds. Athens. S. 157 ff.

4
 Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Artikel 8:
Komplementarität und Partnerschaft.

                                                                       6
Förderperiode „nur“ Behörden sowie die Wirtschafts‐ und Sozialpartner als Vertreter der
Partnerschaft textlich erwähnt, so wurden in der laufenden Förderperiode „Partner des
Umweltbereichs und Nichtregierungsorganisationen“ explizit benannt und somit die
Einflussmöglichkeiten für die Umwelt‐NGOs zusätzlich hervorgehoben.5
Obwohl sich nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz schrittweise zu formellen Zielen der
Kohäsionspolitik entwickelt haben, liegt die größte Herausforderung anhaltend in ihrer Umsetzung
auf nationaler und regionaler Ebene.
Auch für die zukünftige Förderperiode werden die Ziele für den Umweltschutz einerseits
entscheidend durch die europäischen Verpflichtungen andererseits aber auch durch die konkrete
Ausgestaltung der Programme auf nationaler und regionaler Ebene geprägt.
Im Folgenden wird die Berücksichtigung von Umweltaspekten in der neuen Förderpolitik untersucht
und Empfehlungen für nationale und regionale Ebene werden abgeleitet.
Das von der Kommission vorgeschlagene Gesetzespaket zur zukünftigen EU‐Kohäsionspolitik besteht
aus drei Teilen und ist Grundlage für eine stärkere Integration mit anderen strukturpolitisch
relevanten EU Fonds:
Der erste Teil beinhaltet die gemeinsamen Bestimmungen der fünf strukturpolitisch relevanten
Fonds, den EFRE, den ESF, den KF, den ELER und den Europäischen Meeres‐ und Fischereifond
(EMFF)6 und weitere allgemeine Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF. Der zweite Teil umfasst
die spezifischen Verordnungsvorschläge für den EFRE, den ESF und den KF. Im dritten Teil wird auf
die Ziele der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit und den Europäischen Verbund für
territoriale Zusammenarbeit eingegangen, wobei dieser inhaltliche Aspekt der künftigen
Regionalförderung in der vorliegenden Analyse nicht näher betrachtet wird.

2. Vorschläge für die Kohäsionspolitik ab 2014 – Chancen und
       Herausforderungen
Die Weichen für die inhaltlichen Schwerpunkte als auch für die strategische Ausrichtung der
Kohäsionspolitik wurden bereits mit der Verabschiedung der Europa 2020 Strategie im Juni 2010
gestellt.7 Das Ziel des Wirtschaftskonzepts ist ein intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum, das sowohl auf europäischer als auch nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden
soll. Die Strategie knüpft an die Lissabon‐Strategie von 2000 an, welche sich zum Ziel gesetzt hatte,
die EU zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten
Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und
besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt ermöglicht und dem

5
 Siehe: Artikel 11. Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/
1999.

6
    Der EFRE, der ESF, KF, der ELER und der EMFF werden in den Verordnungstexten als „GSR‐Fonds“ bezeichnet .
7
 Mitteilung der Kommission. Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. 3.3.2010. Siehe:
http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm (abgerufen am 31.10.2011)

                                                                   7
Umweltschutz verpflichtet ist.“ Auf Grund von Zuständigkeitsschwierigkeiten und einer hohen
Komplexität wurde die Lissabon Strategie 2005 neu ausgerichtet und auf die wesentlichen Felder
„Wachstum und Beschäftigung“ konzentriert. Darüber hinaus einigten sich die Mitgliedstaaten auf
die Investitionsprioritäten „Wissen und Innovation“, „Menschen und Modernisierung der
Arbeitsmärkte“, „Freisetzen des Potenzials von Unternehmen (in erster Linie von KMU)“, und
„Energie und Klimawandel“.8
Die Europa 2020 Strategie knüpft mit ihren Investitionen in Forschung und Entwicklung, Bildung,
Beschäftigungsquote sowie Klimaschutz und Energie eng an die Lissabon Ziele an. Neben den
Klimazielen steht die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ im Mittelpunkt der
Umweltschutzförderung.9
„Zielist die Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft, die ihre Ressourcen wirkungsvoll einsetzt. Es
geht darum, unser Wirtschaftswachstum von den Ressourcen und vom Energieverbrauch abzukoppeln, die CO2‐Emissionen
                                                                                                                   10
zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und eine größere Energieversorgungssicherheit zu unterstützen.“

Die Erhaltung der Artenvielfalt und der Naturschutz werden in der Strategie marginalisiert und nicht
explizit erwähnt. Diese Aufgaben werden nur im Kontext der positiven Auswirkungen der Strategie
erwähnt:
„Ein solches Konzept wird es der Union ermöglichen, in einer durch Ressourcenknappheit geprägten emissionsarmen Welt
erfolgreich zu sein und die Schädigung der Umwelt, den Rückgang der Artenvielfalt und eine nicht nachhaltige
                                  11
Ressourcennutzung zu vermeiden.“

Erwähnenswert ist es, dass die Mitgliedstaaten in der Strategie aufgefordert werden,
umweltgefährdende Subventionen (mit Ausnahme derer für sozial benachteiligte
Bevölkerungskreise) auslaufen zu lassen.
Ihre finanzielle Gewichtung und die thematischen Schwerpunkte erhielt die zukünftige EU‐
Regionalpolitik mit dem im Juni 2011 vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF), mit
welchem die Verordnungsvorschläge eng verbunden sind. Der MFF umfasst ein Paket von
Rechtsvorschriften und Dokumenten, die die Europäische Kommission für den EU‐Haushalt 2014–
2020 vorgeschlagen hat. Dieser mehrjährige Ausgabenplan stellt ein Instrument dar, das die
Berechenbarkeit der EU‐Ausgaben gewährleisten soll und haushaltspolitische Disziplin einfordert. In
ihm werden zudem die jährlichen Obergrenzen für die großen Ausgabenkategorien (wie
„Intelligentes und integratives Wachstum“, darunter „wirtschaftlicher, sozialer und territorialer
Zusammenhalt“, „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“, „Sicherheit und
Unionsbürgerschaft“, „Europa in der Welt“, „Verwaltung“) festgelegt.12
Im Mehrjährigen Finanzrahmen wird die große Bedeutung und der Nutzen der Kohäsionspolitik für
den einheitlichen Wirtschaftsraum der Union hervorgehoben, erneut auf die strategische
Ausrichtung entlang der EU‐2020 Strategie verwiesen, und die Ergebnisse und Wirkung der
Interventionen werden deutlich betont. Ferner wird herausgehoben, dass der Umweltschutz und die

8
 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Bewertung der Lissabon‐Strategie. 2.2.2010. Siehe:
http://ec.europa.eu/archives/growthandjobs_2009/pdf/lisbon_strategy_evaluation_de.pdf (abgerufen am 2.11.2011)

9
 Die 20‐20‐20‐Klimaschutz‐/Energieziele sollten erreicht werden (einschließlich einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels auf 30 %, falls
die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind)

10
  Mitteilung der Kommission. Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. 3.3.2010. Siehe:
http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm (abgerufen am 31.10.2011)

11
     Siehe: Ebenda.

12
  Vorschlag der Europäischen Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014‐2020. Europäische Union 2011.
Siehe: http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2011/mff2011/MFF_2011_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011)

                                                                    8
Bekämpfung des Klimawandels als bereichsübergreifende Prioritäten zu einem integralen Bestandteil
aller EU Instrumente und Maßnahmen werden sollen.13
Für die Durchführung der EU‐Programme wird herausgestellt, dass die Prioritäten in alle
Politikbereiche einbezogen werden sollen und dass der Klima‐ und Umweltschutz horizontal von
allen EU‐Instrumenten adressiert werden muss.
„Beispielsweise müssen sich die Ziele von Klimaschutz‐ und Umweltmaßnahmen in verschiedenen Instrumenten
widerspiegeln, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen zum Aufbau einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und
klimaresistenten Wirtschaft beitragen, die Europas Wettbewerbsfähigkeit fördert, zur Schaffung neuer und „grünerer“
                                                                                      14
Arbeitsplätze führt, die Energiesicherheit stärkt und gesundheitlichen Nutzen bringt.“

Der Anteil der EU‐Kohäsionspolitik beträgt im Rahmen des MFF Vorschlages 33,3% des Gesamtetas
2014 bis 2020.

Abbildung 1: EU‐Haushalt ‐ Mehrjähriger Finanzrahmen 2014‐2020

                                                   33%                   Kohäsionspolitik
                                                                         (€ 336 Mrd.)

            65%                                                          Fazilität „Connecting Europe“ ‐ Verkehr, Energie u. IKT
                                                                         (€ 40 Million)

                                                               4%
                                                                         Andere Politikbereiche (Agrar und Forschung etc.)
                                                                         (€ 649 Mrd.)

13
  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts‐ und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt Für "Europe 2020". http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐
2011‐500_Part_I_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011)
14
  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts‐ und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen. Ein Haushalt Für "Europe 2020". http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐
2011‐500_Part_I_de.pdf (abgerufen am 28.10.2011). S. 27.

                                                               9
Abbildung 2: Geplante Haushaltsmittel der GSR‐Fonds für den Zeitraum 2014‐2020 in Mrd. €15

            183,3 €

                                          84 €                                                       89,9 €
                                                                       68,7 €

                                                                                                                                   6,68 €

     Europäischer Fonds für          Europäischer                Kohäsionsfonds           Europäischer Fonds für Europäischer Meeres‐
     regionale Entwicklung            Sozialfonds                                          die Entwicklung des    und Fischereifonds
                                                                                            ländlichen Raums

Verordnungsvorschlag mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und
EMFF 2014‐2020
Vor dem Hintergrund des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Europa 2020 Strategie stellte die
Kommission am 6. Oktober 2011 die Gesetzesvorschläge für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–
2020 vor. Laut der Kommission sollen die neuen Vorschläge die strategische Seite der
Kohäsionspolitik stärken und sicherstellen, dass EU‐Investitionen Europas langfristige Wachstums‐
und Beschäftigungsziele („Europa 2020“) fördern.
Die wichtigsten Instrumente der EU‐Regionalpolitik sind der EFRE, ESF und KF, welche im Rahmen
bestimmter oder aller Ziele der Regionalpolitik eingesetzt werden können. Für die nächste
Förderperiode schlägt die Kommission einen integrativen Ansatz vor, der eine erhöhte Effizienz aller
fünf EU Fonds erreichen soll und neben dem EFRE, dem ESF und dem KF außerdem den Fonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums und den Meeres‐ und Fischereifonds einschließt.

Abkürzungen und Links
Website der EU‐Kommission zur Kohäsionspolitik 2014‐2020 und den Gesetzgebungsvorschlägen
http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm

Gemeinsame Bestimmungen für den EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/general/general_proposal_de.pdf

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/erdf/erdf_proposal_de.pdf

ESFEuropäischer Sozialfonds
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/esf/esf_proposal_de.pdf

KF Kohäsionsfonds
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/cohesion/cohesion_proposal_de.pdf

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
http://ec.europa.eu/agriculture/cap‐post‐2013/legal‐proposals/com627/627_de.pdf

EMFF Europäischer Meeres‐und Fischereifonds
http://ec.europa.eu/fisheries/reform/com_2011_804_de.pdf

MFR = Mehrjähriger Finanzrahmen
http://www.consilium.europa.eu/special‐reports/mff?lang=de

15
     Entsprechend der Fonds‐Verordnungsvorschläge und der Auflistung der Kommission im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‐2020: Seite
     29. http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM‐2011‐500_Part_I_de.pdf (28.12.2011)

                                                                          10
Den Rahmen der künftigen Förderung setzen die gemeinsamen Bestimmungen. Im ersten Abschnitt
   werden die allgemeinen Bestimmungen für die EU‐Finanzinstrumente vorgestellt, welche sich auf alle
   fünf EU‐Fonds beziehen, um diese bestmöglich zu koordinieren. Zusammen werden die fünf Fonds
   als GSR‐Fonds bezeichnet, als Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen (GSR) gilt. Für alle
   fünf Fonds werden bis einschließlich Artikel 80 die Förderregelungen u.a. zum Partnerschaftsprinzip,
   der Mehrebenen Governance, der Gleichstellung von Mann und Frau, Nachhaltigkeit und die
   Einhaltung von nationalem und Europäischem Recht erläutert. Darüber hinaus geht die Kommission
   auf die strategischen und programmplanerischen Elemente der Förderpolitik ein. Im zweiten
   Abschnitt ab Artikel 81 werden die Förderbestimmungen für die Kohäsionspolitik vorgestellt, die
   spezifischen Regelungen für den EFRE, den ESF und den KF einschließlich des Ziels „Territoriale
   Zusammenarbeit“ erläutert und deren Zielsetzungen konkretisiert. Des Weiteren werden der
   Finanzrahmen, die Programm‐ und Berichtserstattung, Großprojekte und gemeinsame Aktionspläne,
   sowie die Anforderungen an die Verwaltungs‐ und Kontrollsysteme vorgestellt. Folgende
   Neuerungen in der Kohäsionspolitik werden in den gemeinsamen Bestimmungen und den
   Fondsspezifischen Verordnungen vorgestellt:16
   1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und neues Design der
        Programmplanung
   2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze
   3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und Nachhaltigkeit
   4. Das Partnerschaftsprinzip und Einführung einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen Kommission,
        Mitgliedstaat und Partnern
   5. Operationelle Programme und Ergebnisorientierung – mit Indikatoren und einem akzentuierten
        Monitoring‐ und Evaluationsprozess zur Erreichung der vereinbarten Ziele
   6. Konditionalitäten und Leistungsgebundene Mittelauszahlung

2.1. Integrativer Ansatz der Programmplanung, Gemeinsamer Strategischer Rahmen und
   neues Design der Programmplanung
   Die Struktur der Kohäsionsförderung knüpft weitestgehend an die vorherigen Strukturen der
   Fördersystematik an. Wesentliche Neuerungen stellen die veränderten Prioritäten der Gemeinschaft
   mit der Europa 2020 Strategie, die Integration aller fünf EU‐Fonds in die gemeinsamen Regelungen
   und die strategische Planung sowie die Einführung eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR)
   für 5 Fonds anstelle der Gemeinschaftlichen Leitlinien zur Kohäsion, die nur für die 3 Strukturfonds
   gültig waren, dar. Zudem versucht die Kommission, die rechtliche Verbindlichkeit des GSR gegenüber
   der aktuellen Situation zu stärken.

   16
    Leaflet of the European Union 2011. Cohesion Policy 2014 ‐2020 ‐ Investing in growth and jobs. www.ec.europa.eu/inforegio (abgerufen
   am 28.10.2011)

                                                                   11
Abbildung 1: Mehrebenensystem der Kohäsionspolitik 2014‐2020.

Eigene Darstellung, 2011

Abbildung 2: Mehrebenensystem der Kohäsionspolitik 2007‐2013

Eigene Darstellung, 2011

                                                  12
Tabelle 1: Struktur der Kohäsionspolitik 2007‐2013 im Vergleich zum Vorschlag 2014‐2020

                                                   Struktur der Kohäsionspolitik
                    2007‐2013                                                            2014‐2020
Ziele                                                   Ziele                        Gebietskategorie      Fonds
Konvergenz                      EFRE                    Investitionen in             Weniger               EFRE
                                ESF                     Wachstum und                 entwickelte           ESF
                                                        Beschäftigung                Regionen
Konvergenz                                                                           Übergangsregionen
Phasing‐Out
Regionale
Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung –
Phasing‐In
Regionale                       EFRE                                                 Stärker entwickelte   EFRE
Wettbewerbsfähigkeit            ESF                                                  Regionen              ESF
und Beschäftigung
Territoriale                    EFRE                    Territoriale                                       EFRE
Zusammenarbeit                                          Zusammenarbeit

Eigene Darstellung nach „EU Cohesion policy leaflet ‐ Investing in growth and jobs 2011“

Chancen des integrativen Ansatzes:
o Ein integrierter Ansatz bietet gute Möglichkeiten, gemeinsame Ziele konzentrierter und
  ergebnisorientierter zu verfolgen.
o Verbindlichere Zielvereinbarungen, wie in der Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen, erhöhen
  die Wirksamkeit der begrenzten Fördermittel.

Herausforderungen und Empfehlungen zum integrativen Ansatz:

 Nationale und Regionale Ebene

o Unterschiedliche Zuständigkeiten der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden erschweren die
  gemeinsame Koordination verschiedener Fonds.
o Unterschiedliche Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erschweren eine abgestimmte
  Konzentration der Ziele.
o Der integrative Ansatz sollte vor allem für eine Stärkung der Umweltintegration als horizontales
  Thema über alle Programme und Förderinstrumente genutzt werden, indem die strategischen
  Dokumente ein eigenes Kapitel hierzu erhalten.
o Im Bereich der Naturschutzförderung sollte die Erstellung eines prioritären Aktionsrahmens (PAF)
  als wichtiges Instrument zur Sicherung der Konsistenz der einzelnen Programme bezüglich des
  Förderbedarfs für Natura 2000 und Biodiversität, als auch zur besseren Abstimmung der
  Fördermöglichkeiten in den jeweiligen Fonds (insbesondere die integrierten Projekte unter LIFE)
  vorangetrieben werden.

                                                                   13
2.2. Neueinteilung der Gebietskategorien und Kofinanzierungssätze
   Ab 2014 werden die Regionen der EU drei unterschiedlichen Gebietskategorien „Weniger
   entwickelte Regionen“, „Übergangsregionen“ und „Stärker entwickelte Regionen“ zugeordnet. Zur
   Bestimmung der Gebietskategorien wird erneut das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Referenzwert
   herangezogen. Besondere Priorität wird den weniger entwickelten Regionen eingeräumt. In
   Deutschland zählen ab der neuen Förderperiode die ostdeutschen Bundesländer (außer Berlin) und
   Niedersachsen – Region Lüneburg zu „Übergangsregionen“.                    Die neue Kategorie
   „Übergangsregionen“ ersetzt das derzeitige System der Übergangsunterstützung (Phasing‐out und
   Phasing‐in). Hierunter fallen alle Regionen, deren BIP pro Kopf zwischen 75% und 90% des
   durchschnittlichen BIP der EU‐27 liegt. In diesen Regionen ist mit deutlichen Einschnitten in der
   Mittelzuweisung zu rechnen. Sie erhalten im Rahmen eines „Sicherheitsnetzes“ zwei Drittel der
   bisherigen Strukturfondsmittel.

   Abbildung 3: Einteilung der Gebietskategorien für die Kohäsionspolitik 2014‐2020

   Weniger entwickelte Regionen
         < 75% des BIP pro Kopf des EU‐Durchschnitts

   Übergangsregionen
         75% ‐ 90%

   Stärker entwickelte Regionen
         > 90%

                                           Gebietskategorie aus EU Cohesion Policy 2014‐2020 aus der Präsentation der Kommission zum
                                           Thema

                                                           14
Einteilung der Regionen nach Gebietskategorien
In Deutschland ändert sich der Status sämtlicher Regionen, die bisher als Konvergenzregionen
eingestuft wurden. Sie fallen jetzt in die Kategorie der Übergangsregionen.

Kategorie 2014‐2020                      Kategorie 2007‐2013               Bundesland

Übergangsregion                          Konvergenz                        Brandenburg Nordost
Übergangsregion                          Konvergenz                        Sachsen – Region Chemnitz und Dresden
Übergangsregion                          Konvergenz                        Sachsen‐Anhalt Region Dessau und Magdeburg
Übergangsregion                          Konvergenz                        Thüringen
Übergangsregion                          Konvergenz                        Mecklenburg‐Vorpommern
                                                               17
Übergangsregion                          Konvergenz Phasing‐Out            Brandenburg Südwest
Übergangsregion                          Konvergenz Phasing‐Out            Niedersachsen – Region Lüneburg
Übergangsregion                          Konvergenz Phasing‐Out            Sachsen – Region Leipzig
Übergangsregion                          Konvergenz Phasing‐Out            Sachsen‐Anhalt – Region Halle
Stärker entwickelte Regionen             Wettbewerbsfähigkeit und          Berlin und alle übrigen Bundesländer Deutschlands
                                         Beschäftigung

Abbildung 4: Förderfähige Gebiete unter den                     Abbildung 5: Förderfähige Gebiete in den Kategorien
Zielen Konvergenz und Regionale                                 Stärker Entwickelte Regionen und Übergangsregionen
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung                          2014‐202019
2007‐201318

        Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung                                       Übergangsregionen
                                                                                             75% ‐ 90%
        Konvergenz
                                                                                     Stärker entwickelte Regionen

        Konvergenz „Phasing‐out“‐                                                            > 90 %

17
  Phasing Out‐Regionen sind Regionen, die ein Pro‐Kopf BIP von weniger als 75% der EU‐15 Regionen (in 2000‐2006) aufweisen, jedoch in
der EU‐25 über dieser Grenze liegen.

18
     Regionen‐Kategorien 2007‐2013. Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/germany/index_de.htm
19
  Siehe: Präsentation der Kommission.
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/presentation_en.pdf (abgerufen am
12.12.2011)

                                                                  15
Geographische Mittelzuweisung
In dem von der Kommission vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen ist für den Zeitraum 2014‐
2020 für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ein Betrag von 376 Mrd. €
angesetzt.

Abbildung 6: Geographische Mittelzuweisung ab 2014 entsprechend der Auflistung im Verordnungsvorschlag
mit den gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR‐Fonds 20

                                                                         Weniger entwickelte Regionen         162,6 Mrd. €

                                                                              Übergangsregionen                38,9 Mrd. €

                                                                          Stärker entwickelte Regionen         53,1 Mrd. €

                                                                                Kohäsionsfond*                 68,7 Mrd. €

                                                                          Territoriale Zusammenarbeit          11,7 Mrd. €

                                                                        Extra‐Zuweisungen für Regionen        0,926 Mrd. €
                                                                        in äußerster Randlage und dünn
                                                                              besiedelte Regionen

                                                                       Fazilität „Connecting Europe“ für        40 Mrd. €
                                                                       die Bereiche Verkehr, Energie, IKT

                                                                                     Total                    375,9 Mrd. €

                                                                       * 10 Mrd. € des Kohäsionsfonds sind für die „Europe
                                                                       Connecting Facility“ vorgesehen

Neue Kofinanzierungsraten entsprechend der Gebietskategorien (Artikel 110)
Erfahrungen in der laufenden Finanzperiode zeigen, dass viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten
haben, große Beträge von EU‐Mitteln in der zur Verfügung stehenden Zeit zu binden. Darüber hinaus
fällt es einzelnen Mitgliedstaaten angesichts der finanzpolitischen Situation zunehmend schwer, den
nationalen Ko‐Finanzierungsbeitrag zur Verfügung zu stellen. Um dieser Situation zu begegnen, hat
die Kommission eine Reihe von Vorschlägen für die Gestaltung der Ko‐Finanzierungsrate in Artikel
110 gemacht:
 Festsetzung der Obergrenze für die Zuweisung von Regionalfondsmitteln (für EFRE, ESF und KF)
    auf 2,5% des BIP;
 Begrenzung des Kofinanzierungssatzes je Prioritätsachse der operationellen Programme auf 85%
    bei weniger entwickelten Regionen (oder in bestimmten Fällen auf 80% und 75%) und Regionen
    in äußerster Randlage, auf 60% in Übergangsregionen (75% sofern diese davor
    Konvergenzregionen waren) und auf 50% in stärker entwickelten Regionen;
 Aufnahme bestimmter Bedingungen im Hinblick auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität in
    die Partnerschaftsvereinbarungen21.

20
  Siehe: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE, den ESF, den KF, den
ELER und den EMFF, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den EFRE, den ESF und
den KF und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. S. 7.
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/general/general_proposal_de.pdf

21
  Artikel 110 „Festlegung der Kofinanzierungssätze“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF
2014‐2020

                                                                 16
Demnach können in Deutschland die westdeutschen Bundesländer als stärker entwickelte Regionen
einen Kofinanzierungssatz von 50% und die ostdeutschen Bundesländer (inkl. Niedersachsen Region
Lüneburg) als Übergangsregionen einen Ko‐Finanzierungssatz von 60% erhalten.

                Abbildung 7: Ko‐Finanzierungsraten in den Bundesländern und Regionen ab 2014
                       Ko‐Finanzierungssatz        Bundesland/ Region
                            2014‐2020

                                 75%               Brandenburg Nordost
                                 75%               Sachsen – Region Chemnitz und Dresden
                                 75%               Sachsen‐Anhalt Region Dessau und Magdeburg
                                 75%               Thüringen
                                 75%               Mecklenburg‐Vorpommern

                                 60%               Brandenburg Südwest
                                 60%               Niedersachsen – Region Lüneburg
                                 60%               Sachsen – Region Leipzig
                                 60%               Sachsen‐Anhalt – Region Halle

                                 50%               Berlin und alle übrigen Bundesländer/ Regionen
                                                   Deutschlands

An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Zuweisung der Gebietskategorie für die Region Leipzig,
ehemals Phasing‐out Status als Konvergenzkategorie, noch etwas unklar ist. Leipzig liegt mit 90,1%
direkt am Grenzwert zwischen den beiden Kategorien. Es wird noch entschieden werden müssen,
wie mit diesem Sonderfall umgegangen wird.
Im Vergleich zum aktuellen Verordnungstext für die Förderperiode 2007‐2013 wurde die
Höchstgrenze der Beteiligung des EFRE im Ziel „Territoriale Entwicklung“ auf 85% festgelegt und bei
allen anderen Zielen auf 75% beschränkt. Im Anhang III der aktuellen Verordnung findet sich eine
Auflistung der Obergrenzen nach Zielen und Ländern. Die „Konvergenz“‐Zielregionen in Deutschland
haben einen Ko‐Finanzierungssatz von 75%. Für die Regionen im Zielgebiet „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ liegt der Satz bei 50%. 22

Chancen Gebietskategorien:
o Trotz der neuen Gebietskategorie können die neuen Bundesländer mit weiterhin hohen
  Kofinanzierungssätzen rechnen.

Herausforderungen und Empfehlungen zu den neuen Gebietskategorien:

 Nationale und Regionale Ebene

o Insgesamt erhalten alle Regionen erheblich weniger Mittel, dies wird für viele deutsche Regionen
  mit großen finanziellen Einbußen verbunden sein und erfordert eine noch deutlichere
  Prioritätensetzung bei den Zielen der Programme.
o Die Bereitstellung der nationalen Ko‐Finanzierung wird häufig insbesondere dort, wo die
  Förderung auf 60% sinkt, angesichts knapper öffentlicher Mittel eine enorme Hürde darstellen.

22
  Siehe dazu Artikel 53 sowie Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen
über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.

                                                                17
o Institutionen, die nur über geringe Eigenmittel verfügen und auf den Zuschuss weiterer
     öffentlicher Gelder angewiesen sind, sollten strategische Partnerschaften mit den
     Umweltbehörden eingehen und sicherstellen, dass wichtige Maßnahmen konkret in den
     Programmen verankert werden.
   o Es wird erforderlich sein, innovative Finanzierungsansätze zu schaffen, hierzu können Garantien
     für kleinere Organisationen oder spezielle Fonds zur Vor‐ oder Kofinanzierung eingesetzt werden.

2.3. Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten mit Bezug zu Europa 2020 und
   Nachhaltigkeit

   Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel
   Mit der Absicht, die Ziele der Lissabon‐Strategie zu erreichen, welche Wachstum und Beschäftigung
   in den Regionen unterstützen sollen, wurde in der laufenden Förderperiode eine Zweckbindung der
   Fördermittel vorgesehen. Dementsprechend werden 60% der Strukturfondsmittel im Konvergenzziel
   und 75% der Mittel im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für Aufgaben
   aufgewendet, die die Attraktivität der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte verbessern, mehr und
   bessere Arbeitsplätze schaffen sowie Innovation und das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft
   fördern. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium werden in Deutschland die Vorgaben von 60% bzw.
   75% "earmarkingfähiger" Ausgaben mit einer Quote von rund 71% im Konvergenzziel und rund 81%
   im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in beiden Zielen deutlich übererfüllt.23
   Ganz im Gegensatz dazu stehen die Vorschläge für die neue Förderperiode. Um dem Ziel einer
   kohlenstoffarmen Wirtschaftsweise näher zu kommen, wird eine 20%ige Zweckbindung der Mittel
   für den Klimaschutz vorgesehen. Ein erster Verweis darauf findet sich im Allgemeinen
   Verordnungsvorschlag unter Punkt (12), in dem es heißt: „Die Ziele der GSR‐Fonds sollten im Rahmen
   der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels des Schutzes und der Verbesserung der
   Umwelt durch die Europäische Union gemäß Artikel 11 und 19 des Vertrags unter Berücksichtigung
   des Verursacherprinzips verfolgt werden. Im Einklang mit dem Bestreben, mindestens 20% der EU‐
   Haushaltsmittel für den Klimaschutz aufzuwenden, sollten die Mitgliedstaaten unter Verwendung
   der von der Kommission per Durchführungsrechtsakt angenommenen Methodik Informationen zur
   Unterstützung der Klimaschutzziele bereitstellen.“24

   In den gemeinsamen Bestimmungen wird darüber hinaus eine Mittelbindung für innovative
   Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen. (Siehe dazu auch die
   Ausführungen zur nachhaltigen Stadtentwicklung auf Seite 37).

   Konkretere Angaben zur Zweckbindung der Mittel finden sich im EFRE‐ Verordnungsvorschlag.

   23
     Siehe: Website des Bundeswirtschaftsministeriums. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/eu‐strukturpolitik,did=221998.html
   (abgerufen am 14.12.2011)

   24
        Siehe Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF; KF, ELER und EMFF 2014‐2020. S. 16.

                                                                    18
Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8)
In den gemeinsamen Bestimmungen wird nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz deutlicher als
bisher betont und vielmehr als integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze, des strategischen
Ansatzes und der Zielsetzungen für alle fünf EU‐Fonds25 verstanden.
In Artikel 8 werden „Nachhaltige Entwicklung“ und Schutz und Verbesserung der Umwelt26 wie in der
letzten Förderperiode als horizontale Zielsetzungen integriert. Die Mitgliedstaaten und die
Kommission werden darüber hinaus angehalten, „Anforderungen an Umweltschutz,
Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz und
Risikoprävention und –Management              bei der Vorbereitung und Umsetzung der
Partnerschaftsvereinbarungen und Programme“ zu fördern.27

Thematische Ziele (Artikel 9)
In Artikel 9 werden die thematischen Ziele (siehe Box mit Auflistung der Ziele) zur Unterstützung der
Europa 2020 Strategie vorgestellt. In vier der elf Ziele können umwelt‐ und klimarelevante
Maßnahmen praktiziert werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem Klimaschutz und damit
verbundenen Maßnahmen zur Anpassung und Prävention. Die Ziele werden sehr allgemein
formuliert. Allein in den fondsspezifischen Verordnungsvorschlägen des EFRE, ESF und KF werden die
übergeordneten        Ziele     mit  Investitionsprioritäten unterstützt     und     umweltrelevante
Interventionsbereiche aufgelistet (u.a. EFRE‐Verordnungsvorschlag – „Erhaltung der Biodiversität,
Bodenschutz und Förderung von Ökosystemdienstleistungen einschließlich NATURA 2000 und Grüne
Infrastrukturen“).
So wird im thematischen Ziel „Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen
Netzinfrastrukturen“ ein Bezug zum Umweltschutz hergestellt, worunter im EFRE
Verordnungsvorschlag die „Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme mit geringen CO2‐
Emissionen und Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität; nachhaltige Verkehrsträger“ als
Investitionspriorität fällt. 28
Abgesehen von den vier Zielen mit direktem Umweltbezug kann die „Stärkung von Forschung,
technologischer Entwicklung und Innovation“, umweltrelevante Maßnahmen berücksichtigen.
Möglich wären Innovationsförderung in Bereichen der Energieeffizienz, der Erneuerbaren Energien
und andere Ressourcenschutzmaßnahmen. Konkret wird man die Umweltrelevanz erst bei der
Ausformulierung der Programme einschätzen können.
Um zu der EU‐Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beizutragen, sollen alle GSR‐Fonds die
folgenden thematischen Ziele unterstützen:

(1) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung              (6) Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz;
und Innovation;
                                                                     (7) Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und
(2) Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und            Beseitigung von Engpässen in wichtigen
Qualität der Informations‐ und Kommunikations‐                       Netzinfrastrukturen;
technologien;
                                                                     (8) Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der
(3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und                    Mobilität der Arbeitskräfte;
mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (beim ELER) und

25
     EFRE, ESF, KF, ELER, EMFF

26
     Artikel 8. „nachhaltige Entwicklung“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020.

27
     Artikel 8. „nachhaltige Entwicklung“ der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF 2014‐2020.
28
  Siehe Artikel 5 Investitionsprioritäten im Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen
Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006.

                                                                 19
des Fischerei‐ und Aquakultursektors (beim EMFF);
                                                                       (9) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung
(4) Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2‐               der Armut;
Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft;29
                                                                       (10) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und
(5) Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie                   lebenslanges Lernen;
der Risikoprävention und des Risikomanagements;
                                                                       (11) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und
                                                                       Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung.

Konzentration und Zweckbindung der Fördermittel (EFRE‐Artikel 4)
Neu ist die Einführung einer thematischen Mittelbindung an den Klimaschutz im
Verordnungsvorschlag des EFRE.
Ab 2014 sollen die 3 Ziele: (1) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation;
(3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (beim
ELER) und des Fischerei‐ und Aquakultursektors (beim EMFF) und (4) Förderung der Bestrebungen
zur Verringerung der CO2‐Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft der gemeinsamen
Bestimmungen durch den EFRE besonders gestützt werden. Stärker entwickelte Regionen und
Übergangsregionen sollen demnach 80% ihrer Gesamtausgaben diesen Zielen widmen, davon allein
20% für das Ziel zur Verringerung der CO2‐Emissionen. In weniger entwickelten Regionen sind 50%
des Budgets für diese Ziele vorgesehen und 6% für die Verringerung der CO2‐Emissionen.

Abbildung 8: Mittelbindung entsprechend der Gebietskategorien nach der Präsentation der EU‐Kommission
„EU Cohesion Policy 2014 – 2020 Proposals from the European Commission“30

Mittelkonzentration in stärker entwickelten Regionen (l) und weniger entwickelten Regionen (r)31

                                                                                      44%
                       60%         20%
                                                                                            6%

              Energieeffizienz und Erneuerbare Energien                  Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

              Forschung, Innovation /                                    Forschung, Innovation /
              KMU Unterstützung                                          KMU Unterstützung

Chancen thematische Konzentration:
o Klare Ansatzpunkte für Umweltschutzmaßnahmen sind in vier thematischen Zielen verankert,
  welche für alle 5 EU Fonds gelten. Darüber hinaus bieten die Förderbereiche zu Forschung und
  Innovationen einige Ansätze, auch die städtische Dimension oder die Initiativen über den LEADER
  Ansatz bieten einige gute Ansatzpunkte um Umweltmaßnahmen zu stärken.

29
   Die deutsche Übersetzung entspricht nicht dem englischen Originaltext, in dem es heißt: „supporting the shift towards a low‐carbon
economy in all sectors“. Die CO2 Reduktion bezieht sich hier eindeutig auf alle Sektoren und nicht wie in der deutschen Übersetzung auf
alle „Sektoren der Wirtschaft“.

30
  Siehe: Präsentation der Kommission.
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/presentation_en.pdf (abgerufen am
12.12.2011)

31
     Für Übergangsregionen, die nach wie vor Umstrukturierungsbedarf aufweisen, wird der Mindestsatz auf 60% festgelegt.

                                                                   20
Sie können auch lesen