WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
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WILLKOMMEN ZUR INTERREG VI-A Programm INFORMATIONSVERANSTALTUNG Bayern-Österreich 2021-2027 INTERREG 2021-2027 Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
BEGRÜßUNG Markus Gneiß Verwaltungsbehörde, Amt der Oö. Landesregierung Matthias Herderich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
PROGRAMM TOP 1 NEUAUSRICHTUNG DER FÖRDERPERIODE 2021-2027 FOKUS DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION TOP 2 STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN ZUR FÖRDERPERIODE 2021-2027 TOP 3 DIE NEUEN INHALTE UND ZIELSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERPERIODE 2021-2027 10 MINUTEN PAUSE TOP 4 OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN – WAS IST ZU BEACHTEN? TOP 5 VEREINFACHUNGEN IN DER FÖRDERPERIODE 2021- 2027
TOP 1: INTERREG V-A Programm Österreich –Bayern N EUAUSRICHTUNG DER F ÖRDERPERIODE 2021-2027 2014-2020 Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
DIE JAHRESVERANSTALTUNG INTERREG ÖSTERREICH-DEUTSCHLAND/BAYERN Robert Spisiak Europäische Kommission, GD REGIO 10.Juni 2021
DIE NÄCHSTE GENERATION VON INTERREG-PROGRAMMEN 2021-2027 Weniger Budget verfügbar Stärkere strategische Ausrichtung Schwerpunkt auf dem Übergang zu einer intelligenten, kohlenstoffarmen Wirtschaft Weniger politische Ziele, stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester Konzentration Thematische Konzentration Schwerpunkt auf Wirkungs- und Ergebnisorientierung (Indikatoren) Vereinfachung und Flexibilität Wahrung des spezifischen und einzigartigen Charakters von Interreg
TERRITORIALE DIMENSION VON INTERREG Schwerpunkt auf funktionellen Bereichen Flexibilität bei der Unterstützung außerhalb der Programmbereiche Politisches Ziel Europa bürgernäher Maßgeschneiderte Lösungen für die Besonderheiten eines Gebiets: Strategie Integrierter Ansatz (d. h. sektorübergreifend) Koordinierter Ansatz (d. h. auf mehreren Ebenen) Partizipatorischer Ansatz (d. h. mehrere Interessenträger) Stärkung der lokalen Behörden und der Interessenträger
PARTNERSCHAFT Einbeziehung aller von dem Programm betroffenen Personen In allen Phasen: Vorbereitung, Auswahl, Überwachung, Durchführung Weit über die nationalen und regionalen Behörden hinaus: Lokale Behörden (z. B. Städte) Wirtschafts- und Sozialpartner (z. B. Handelskammer, Verkehrsunternehmen usw.) Zivilgesellschaft (z. B. NRO, Verbände) Grenzübergreifende Einrichtungen (z. B. EVTZ, Euregios usw.) „Ausgewogene“ Vertretung (beide Seiten der Grenze, alle Interessen)
ZWEI NEUE INTERREG-SPEZIFISCHE ZIELE ISO 1 Bessere Governance der Zusammenarbeit Schwerpunkt auf der Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit über die Finanzierung hinaus Verknüpfung mit Maßnahmen im Rahmen der Anlaufstelle „Border Focal Point“ in der EK ISO 2 Mehr Sicherheit in Europa Einschließlich Schutz und wirtschaftlicher und sozialer Integration von Drittstaatsangehörigen (einschließlich Migranten und Begünstigten internationaler Organisationen)
KOORDINIERUNG UND EINBETTUNG DER ZUSAMMENARBEIT Die Zusammenarbeit erfolgt nicht ausschließlich über Interreg! Auch andere Politikbereiche der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen Auch andere EU-Finanzierungsinstrumente, nationale, regionale und private Finanzierungsinstrumente Auch Rechtsinstrumente wie EVTZ und ECBM Auch von anderen Interessenträgern (Gemeinden, Euregios, gemeinsame Gremien usw.) Bemühung um eine bessere Koordinierung und Komplementarität Verknüpfung mit makroregionalen Strategien Verbindung zwischen verschiedenen Interreg-Strängen (Beispiele für Mittelmeer, Adriatisches Ionisches Meer, Ostsee) Einbindung in die Finanzierung, insbesondere den EFRE Einbettung der Zusammenarbeit in die Mainstream-Programme Nutzen: ehrgeizigere Projekte, neue Partner, gute Projektpipeline, Sichtbarkeit
MAßNAHMEN FÜR DIE BÜRGER Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere Begünstigte/Empfänger von Mitteln Projekte mit einem „begrenzten Finanzvolumen“ Direkte Kontakte zwischen den Menschen (people-to-people) Direkt zwischen Bürgern (es kommt nicht einer Organisation zugute, sondern Einzelpersonen) Vertrauensbildung (die Menschen kennen einander) als Grundlage für die Zusammenarbeit Kleinprojektfonds Einfacher (weniger Verwaltungsaufwand für die Programmbehörden) Mehr Projekte und mehr Wirkung Mehr Unterstützung für die Projekte Professioneller (z. B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Durchführung, Kommunikation)
ABBAU VON HINDERNISSEN SCHLÜSSELPRIORITÄT DER EU ! Beseitigung 1/5 dieser Hindernisse +2 % BIP in Grenzregionen 1 Millionen neue Arbeitsplätze Grenzüberschreitende Überprüfung (2015) – Ermittlung von Hindernissen Mitteilung über Hindernisse an der Grenze (2017) – 10 Maßnahmen Report EU Grenzregionen: Lebendige Labore der europäischen Integration (in Vorbereitung 2021) B-Lösungen – Ermittlung von Lösungen – unzählige Fälle dokumentiert
KOHÄSIONSPOLITIK IM EUROPÄISCHEN GRÜNEN DEAL EU grüner und digitaler gestalten Investitionen in ortsbezogene Innovationen und einen intelligenten wirtschaftlichen Wandel Großmaßstäblicher Einsatz technologischer und sozialer Innovationen Erleichterung des Ausstiegs aus nicht nachhaltigen Praktiken Gewährleistung eines gerechten Übergangs für alle Regionen
EUROPÄISCHER GRÜNER DEAL DEN ÜBERGANG ZU EINEM GESUNDEN PLANETEN VORANTREIBEN Ein Klimagesetz, um Verpflichtungen einzugehen und ehrgeizigere Ziele zu erreichen Zweckbindung von 30 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz Ökologisierung des Europäischen Semesters Umfassendes Legislativprogramm Bedarf an grünen Investitionen in Höhe von rund 470 Mrd. EUR pro Jahr
KEY TAKE-AWAYS Es beginnt ein neuer Zeitraum mit echten Vereinfachungen für Programmbehörden und Begünstigte Neue Werkzeuge für die strategische Umsetzung Zusammenarbeit ist nicht nur Interreg Die Zusammenarbeit sollte den Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern Wir hoffen, Sie können die Neuerungen gut nutzen VIEL ERFOLG MIT DEM NEUEN PROGRAMM
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! © Europäische Union 2020 Sofernnicht anders vermerkt, ist die Wiederverwendung dieser Aufmachung im Rahmen der Lizenz CC BY 4.0 gestattet.Für jede Verwendung oder Wiedergabe von Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gegebenenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden.
TOP 2: STATUS QUO DER INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 2021-2027 Online-Jahrestagung 10. Juni 2021
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN: Mai 2018: Veröffentlichung des 1. Entwurfs der INTERREG-Verordnung für die Programmentwicklung durch die Europäische Kommission Juli 2018: Einrichtung der Programmierungsgruppe zur Ausarbeitung des neuen Förderprogramms INTERREG VI-A Österreich-Bayern 2021-2027 Herbst 2018-2019: Evaluierung des Programmes INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014- 2020
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN: Lauf des Jahres 2019: Themenworkshops zu potentiellen zukünftigen Kooperationsschwerpunkten Berücksichtigung des Border Orientation Papers der Europäischen Kommission Berücksichtigung der Makroregionalen Strategien der Europäischen Kommission Januar 2020: Erster Entwurf des Kooperationsprogramms INTERREG VI-A Bayern- Österreich 2021-2027 Implementierung der Euregio-Strategien Implementierung der Tourismusstrategie
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN: Mai 2020: interne und öffentliche Konsultation des ersten Entwurfs Sommer 2020: Anpassungsmaßnahmen (Konsultationen, Corona, Green Deal, etc.) Dezember 2020: finale Verhandlungen der INTERREG Verordnung Frühjahr 2021: erforderliche Adaptionen aus den finalen Verhandlungen
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN: Frühjahr 2021: Aufnahme der informellen Abstimmung mit der Europäischen Kommission März-Mai 2021: Abschluss der erfoderlichen Adaptierungsarbeiten aus der informellen Abstimmung Mai 2021: Finaler Entwurf der Kooperationsprogramms INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 STAND DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN UND WEITERES VORGEHEN: Ausarbeitung der Spezifischen Ziele finalisiert Ausarbeitung der Indikatorik finalisiert Informelle Absprache mit der Europäischen Kommission abgeschlossen Erforderliche Adaptierungen eingearbeitet Finaler Entwurf des Kooperationsprogramms 2021-2027 fertiggestellt Offizielle Einreichung des Kooperationsprogramms nach Veröffentlichung der finalen Verordnung der Europäischen Kommission Mitte Juli Programmstart für Frühjahr 2022 geplant
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 FIXIERUNG FOLGENDER PUNKTE: Programmbudget: Finanzielle Ausstattung des Gesamtprogramms um 13% höher als 2014- 2020 54,5 Mio. € EFRE 61,5 Mio. € EFRE für 2021-2027 Fördersatz: einheitlicher EU-Kofinanzierungsatz über alle Spezifischen Ziele mit 75% Inhalte: Inhaltlicher Fokus auf 4 Politische Ziele der Kohäsionspolitik - intelligenteres Europa, grüneres/CO2-freies Europa, sozialeres Europa & bürgernäheres Europa sowie 1 INTERRREG- spezifisches Ziel – better INTERREG Governance
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 WEITERE SCHRITTE DER PROGRAMMVERWALTUNG: Förderfähigkeits- Monitoringsystem Programmstart Nominierung der regeln Ausarbeitung der INTERREG VI-A Begleitausschuss- Programm- JEMS Bayern- Implementierung mitglieder "Vereinfachter dokumente (Joint Electronic Österreich Kostenoptionen" Monitoring System) 2021-2027
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 www.interreg-bayaut.net Laufende Informationen zur Förderperiode 2021-2027 ANTRAGSTELLUNG Einreichung Projektskizze Veröffentlichte Projektskizzen
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027 Erforderliche Angaben zur Einreichung der Projektskizze: (1) Projektbeschreibung (2) Projektteilnehmer (3) Zuordnung des Projektes im Programm (4) Voraussichtliche Kosten des gesamten Projektes
TOP 3: DIE NEUEN INHALTE INTERREG VI-A Programm UND ZIELSETZUNGEN Bayern-Österreich 2021-2027 ZUR FÖRDERPERIODE 2021-2027 Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
PROGRAMMGEBIET AKTUELLER STAND DES PROGRAMMGEBIETS: Bayer. Seite des Programmgebiets: Status Quo Österr. Seite des Programmgebiets: Wegfall der NUTS-3 Regionen Steyr-Kirchdorf und evtl. Osttirol Intervention seitens BMLRT (inkl. Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung zum Wegfall von Ostirol) noch keine endgültige EK-Entscheidung, hinsichtlich des ? Wegfalls von Ostirol, vorliegend.
PROGRAMMARCHITEKTUR 29
Priorität 1 - zukunftsfähige Wirtschaft SPEZIFISCHES ZIEL 1 Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem • gemeinsame Entwicklung & Vertiefung von Technologien & Themenfeldern mit klarem Anwendungsbezug zur regionalen Wirtschaft • Aufbau zugänglicher grenzübergreifender Wissensplattformen/Kompetenznetzwerke • gezielter technologischer Wissenstransfer in die regionale Unternehmenslandschaft • F&E&I Projekte
Priorität 1 - zukunftsfähige Wirtschaft SPEZIFISCHES ZIEL 2 Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum • grenzüberschreitend erarbeitete Hilfestellungen für KMU (insb. künstliche Intelligenz, Big Data, Smarte Lösungen) • KMU bezogene Pilot- oder Modellanwendungen • gemeinsame Weiterbildungsangebote, fachspezifische Bedarfe, notwendige Softskills • gemeinsame Entwicklung von Start-Up Laboren, Start-Up Hubs • klarer Umsetzungsbezug in regionale Unternehmen
Priorität 2 – Resiliente Umwelt SPEZIFISCHES ZIEL 3 Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung • gemeinsame Entwicklung integrativer Konzepte und Umsetzungsstrategien zur Klimaanpassung für alle relevante Sektoren (Siedlungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Naturschutz,...) • Management von Ökosystem für Klimaanpassung; klimafolgenangepasste Wasserwirtschaft • Bewusstseinsbildung in Bezug auf Klimawandel • Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen
Priorität 2 – Resiliente Umwelt SPEZIFISCHES ZIEL 4 Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum • Pilot- und Demonstrationsvorhaben zum Schutz bzw. Wiederherstellung programmraumtypischer Ökosysteme und Lebensräume • grenzüberschreitende Vernetzung von Schutzgebieten & Biotopen • grenzüberschreitendes Management von Schutzgebieten • integrierte Ansätze für Biodiversitätserhalt in relevanten Sektoren
Priorität 3 – Nachhaltiger Tourismus SPEZIFISCHES ZIEL 5 Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung • Digitalisierung: z.B.: Entwicklung grenzübergreifender Informations- und Buchungsangebote, digital gestützter Mobilitätslösungen, etc. • Fachkräfte, Qualifizierung und Arbeitsmarkt: z.B. Weiterbildung und Attraktivitätssteigerung der Arbeitsbedingungen • Overtourism: z.B. Strategien und Maßnahmen zur Besucherlenkung und Reduzierung der Überbeanspruchung natürlicher oder kultureller Ressourcen • Die neuen oder weiterentwickelten Angebote stärken die Diversifizierung und Resilienz im Tourismus
Priorität 4 – Integrierte Regionalentwicklung SPEZIFISCHES ZIEL 6 Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität • Regionsspezifische Themen, je nach funktionaler Teilregion • Verschärfung von bestimmten Herausforderungen, durch das topographisch bedingte Aufeinandertreffen von vielen Nutzungsansprüchen in den Teilregionen • definierte Umsetzungsmaßnahmen in den euregionalen Strategien in spezifischen Handlungsfeldern, wie bspw. Raumplanung, Siedlungsentwicklung, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Gesundheit, Soziales, etc • im Tourismus
Funktionale Teilregionen - Euregios Euregios im Programmgebiet: Ziel: kleinräumige thematische Fokussierung der gü. Aktivitäten ARGE Schwaz EUREGIO Möglichkeit der Einbringung von Bad Tölz- fachspezifischen Anliegen im Wolfratshausen Strategieentwicklungsprozess Miesbach via Inntal Salzburg- Salina Berchtes- gadener Zugspitze - Land- Wetterstein - Traunstein Karwendel ?
Priorität 5 – Grenzüberschreitende Governance SPEZIFISCHES ZIEL 7 Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen • people2people Kleinstprojekte • Begegnungsmaßnahmen im Grenzraum • den europäischen Gedanken leben • border obstacle Projekte • Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen • Grenzhindernisse identifizieren & Verantwortliche zusammenbringen • strukturelle Governance-Projekte • Aufbau von dauerhaft angelegten strukturellen Kooperationen
Die Euregio-Strategien sind die Basis für die Förderung von "small scale Projects" (Art. 24 CPR) 3 FORMEN DER FÖRDERUNG VON "SMALL SCALE PROJECTS": p2p (GK bis 5.000 €) – SZ 7 Kleinprojekte (GK bis 35.000 €) – auf Basis von Euregio-Strategie (SZ 6) Mittelprojekte (GK bis 100.000 €) – auf Basis von Euregio-Strategie (SZ 6)
INTERREG VI-A Programm 10 MINUTEN PAUSE... Bayern-Österreich 2021-2027 Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
PROGRAMMARCHITEKTUR 40
TOP 4: INTERREG VI-A Programm OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN Bayern-Österreich 2021-2027 WAS IST ZU BEACHTEN? Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Projekte im INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021 - 2027... ...müssen einen grenzüberschreitenden Mehrwert für den Programmraum hervorbringen. ...müssen einem Spezifischen Ziel der Prioritäten im Programm zugeordnet werden. ...müssen thematisch diesem Spezifischen Ziel entsprechen. ...müssen einen Beitrag zu den definierten Indikatoren (Output & Ergebnis) des Spezifischen Ziels leisten.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Indikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027... ...sind verpflichtend für jedes Projekt zu wählen. ...sind durch die Projektträger an die Programmverwaltung zu berichten. ...sind durch die Programmverwaltung an die Kommission zu berichten. ...sind quantitativ messbarer Garant für den Projekterfolg. ...sind Output und Ergebnis der Projekte.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Output- & Ergebnisindikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027... ...wurden an die beispielhaften grenzüberschreitenden Maßnahmen orientiert gewählt. ...stehen in direktem Zusammenhang. ...wurden insgesamt 31 für 7 Spezifische Ziele definiert.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Indikatorenwahl für Ihr Projekt im INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 Maßnahmen und Ergebnis- und Priorität Spezifisches Ziel Outputindikatoren Ergebnisindikatoren Berücksichtigen Sie bereits bei der Antragstellung die Wahl der Indikatoren & die gegebene Berichtspflicht zu den Indikatoren. Verwenden Sie zur Hilfestellung das für Projektträger ausgearbeitete Indikatorenhandbuch.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Beispielhafte Indikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 Spezifisches Ziel 1 - Innovatives und Spezifisches Ziel 5 - Nachhaltige und integrierte Spezifisches Ziel 7 – Gemeinsamer Abbau von zugängliches grenzüberschreitendes Tourismusentwicklung Grenzhindernissen Wissenssystem Output Ergebnis Output Ergebnis Output Ergebnis RCR 76NT - Entwickelte Strategien und RCO10 - Mit RCO 117- Lösungen für RCR 82 - Reduzierte bzw. RCO 76 - Integrierte Projekte Aktionspläne in Forschungseinrichtun RCR3 - KMU's die administrative und rechtliche gelöste grenzüberschreitende gen kooperierende Produkt- oder zur grenzüberschreitenden geförderten Projekten der grenzüberschreitende rechtliche oder administrative Tourismusstrategie (Anzahl grenzüberschreitenden Unternehmen in Prozessinnovationen Herausforderungen (Anzahl Hindernisse (Anzahl der der Projekte) Tourismusstrategie (Anzahl grenzüberschreitend einführen (Anzahl an Lösungen) gelösten Hindernisse) en Projekten (Anzahl der Unternehmen) der der Unternehmen) Strategien/Aktionspläne)
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027 Die Indikatoren sind ein messbarer Nachweis für den Erfolg des INTERREG VI-A Bayern-Österreich Programmes 2021 – 2027.
TOP 5: VEREINFACHUNGEN IN DER INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich FÖRDERPERIODE 2021-2027 2021-2027 Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
VEREINFACHUNGEN IN DER PERIODE 2021-2027 "Simplification" als wesentlicher Auftrag der Umsetzung der neuen EU- Kohäsionspolitik seitens der Europäischen Kommission Veröffentlichung eines Handbuchs für Vereinfachungen durch die EK bereits im Juni 2018 für die Förderperiode 2021-2027 für den Projektträger ist der Fokus bei Vereinfachung auf der Umsetzung der "vereinfachten Kostenoptionen" bei Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen erfolgt im Rahmen der Abrechnungslegung kein Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten!
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN PERSONALKOSTEN • fixer Pauschalsatz pro Personalstunde Standardeinheitskosten • max. Verrechnung von 1720 Stunden pro Jahr • 20% der direkten Kosten des Projekts in den Kostenkategorien flat rate • externe Expertise und Dienstleistungen • Ausrüstungskosten • Infrastrukturkosten
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN Personalkosten - Standardeinheitskosten
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN BÜRO- UND VERWALTUNGSKOSTEN flat rate im Ausmaß von 15% der beantragten Personalkosten keine Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung REISEKOSTEN flat rate im Ausmaß von 5% der beantragten Personalkosten keine Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN EXTERNE EXPERTISE UND DIENSTLEISTUNGEN flat rate im Ausmaß von 40% der beantragten Personalkosten (damit werden aber alle anderen Kostenkategorien außer die Personalkosten abgedeckt!) Standardeinheitskosten für Veranstaltungen mit externen Raumbedarf (pro Person) Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN AUSRÜSTUNGS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN flat rate im Ausmaß von 40% der beantragten Personalkosten (damit werden aber alle anderen Kostenkategorien außer die Personalkosten abgedeckt!) Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN SPEZIALBESTIMMUNGEN FÜR PROJEKTE MIT GESAMTKOSTEN BIS 35.000 € Festlegung einer "lump sum" für das Projekt auf Basis der Antragstellung Plausibilisierung des Kostenentwurfs bei Antragstellung Definition von inhaltlichen Nachweisen, die erforderlich sind, um Zahlungsfluss auszulösen
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN VORTEIL NACHTEIL NEUTRAL • bessere Planbarkeit der • flat rates orientieren sich • detaillierte Förderung stets an Kosten, die Planungen/Überlegungen nachzuweisen sind (wenn im Rahmen der • unbürokratische diese nicht nachweisbar Antragstellung Abrechnungslegung sind, fällt flat rate erforderlich! • rascherer Zahlungsfluss automatisch weg) • Bedeutung der inhaltlichen Berichtslegung steigt
ABSCHLUSSWORTE Markus Gneiß Verwaltungsbehörde, Amt der Oö. Landesregierung Matthias Herderich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
WIR DANKEN FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
ANSPRECHPERSONEN VERWALTUNGSBEHÖRDE AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Markus Gneiß Dominik Hartmann Tel.: +43 732 7720 16297 Tel.: +43 732 7720 12528 E-Mail: markus.gneiss@ooe.gv.at E-Mail: dominik.hartmann@ooe.gv.at GEMEINSAMES SEKRETARIAT gs.interreg@ooe.gv.at AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Andrea Mayrhofer Melanie Schwarz Tel.: +43 732 7720 12517 Tel.: +43 732 7720 14823 E-Mail: andrea.mayrhofer@ooe.gv.at E-Mail: melanie.schwarz@ooe.gv.at Barbara Salamonsberger Thomas Huemer Tel.: +43 732 7720 12553 Tel.: +43 732 7720 12520 E-Mail: barbara.salamonsberger@ooe.gv.at E-Mail: thomas.huemer@ooe.gv.at
ANSPRECHPERSONEN REGIONALE KOORDINIERUNGSSTELLEN RK-Oberösterreich: Maria Pühringer Tel.: +43 732 7720 14841 E-Mail: interreg-bayaut@ooe.gv.at RK-Salzburg Gudrun Schick Ulrike Julinek Tel.: +43 662 8042 3810 Tel.: +43 662 8042 3805 E-Mail: interreg@salzburg.gv.at E-Mail: interreg@salzburg.gv.at RK-Tirol Sigrid Hilger Tel.: +43 512 508 3612 E-Mail: interreg-bayaut@tirol.gv.at RK-Vorarlberg Hubert Hämmerle Tel.: +43 5574 511 20312 E-Mail: interreg-bayaut@vorarlberg.at
ANSPRECHPERSONEN REGIONALE KOORDINIERUNGSSTELLEN RK-Niederbayern: Renate Göbl Manuela Königbauer Tel.: +49 871 808 1325 Tel.: +49 871 808 1390 E-Mail: renate.goebl@reg-nb.bayern.de E-Mail: interreg-bayaut@reg-nb.bayern.de RK-Oberbayern Inna Schneider Tel.: +49 89 2176 3886 E-Mail: inna.schneider@reg-ob.bayern.de RK-Schwaben Claudia Klein Silvio Kermer Tel.: +49 821 327 2243 Tel.: +49 821 327 2659 E-Mail: interreg-bayaut@reg-schw.bayern.de E-Mail: silvio.kermer@reg-schw.bayern.de
ANSPRECHPERSONEN EUREGIOS EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Geschäftsstelle Mühlviertel: Inn Geschäftsstelle Bayern: Johannes Miesenböck Kaspar Sammer Tel.: +43 7942 77188 257 Tel.: +49 171 4430 424 E-Mail: johannes.miesenboeck@rmooe.at E-Mail: k.sammer@euregio-bayern.de EUREGIO Inn-Salzach Geschäftsstelle Bayern: Geschäftsstelle Innviertel-Hausruck: Dorothea Friemel Brigitte Dieplinger Tel.: +49 8671 502 763 Tel.: +43 7722 65100 E-Mail: dorothea.dr.friemel@lra-aoe.de E-Mail: brigitte.dieplinger@rmooe.at EUREGIO Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein Sarah Reiter Steffen Rubach Tel.: +49 8654 772 107 Tel.: +49 8654 772 109 E-Mail: s.reiter@euregio-salzburg.eu E-Mail: s.rubach@euregio-salzburg.eu
ANSPRECHPERSONEN EUREGIOS EUREGIO Inntal - Chiemsee - Kaisergebirge – Mangfalltal Esther Jennings Tel.: +43 660 6790 866 E-Mail: office@euregio-inntal.com EUREGIO Zugspitze - Wetterstein – Karwendel Petra Dolenga Tel.: +49 8821 751 571 E-Mail: info@euregio-zwk.org EUREGIO via salina Geschäftsstelle Österreich: Geschäftsstelle Bayern: Ursula Euler Marina Kuhn Tel.: +43 5672 62387 Tel.: +49 831 575 3720 E-Mail: euler@rea.tirol E-Mail: kuhn@allgaeu.de
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