WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027

 
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WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
WILLKOMMEN ZUR     INTERREG VI-A Programm
INFORMATIONSVERANSTALTUNG         Bayern-Österreich
                                  2021-2027
        INTERREG 2021-2027   Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
BEGRÜßUNG

Markus Gneiß
Verwaltungsbehörde, Amt der Oö. Landesregierung

Matthias Herderich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
PROGRAMM
TOP 1        NEUAUSRICHTUNG DER FÖRDERPERIODE 2021-2027
             FOKUS DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
TOP 2        STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN ZUR FÖRDERPERIODE 2021-2027
TOP 3        DIE NEUEN INHALTE UND ZIELSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERPERIODE 2021-2027

10 MINUTEN   PAUSE

TOP 4        OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN – WAS IST ZU BEACHTEN?
TOP 5        VEREINFACHUNGEN IN DER FÖRDERPERIODE 2021- 2027
WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
TOP 1:   INTERREG V-A Programm
                                                    Österreich –Bayern
N EUAUSRICHTUNG DER F ÖRDERPERIODE 2021-2027        2014-2020
                                               Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG INTERREG 2021-2027 - INTERREG VI-A Programm Bayern-Österreich 2021-2027
DIE JAHRESVERANSTALTUNG
       INTERREG ÖSTERREICH-DEUTSCHLAND/BAYERN

Robert Spisiak Europäische Kommission, GD
REGIO
                                            10.Juni 2021
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DIE NÄCHSTE GENERATION VON
INTERREG-PROGRAMMEN 2021-2027
 Weniger Budget verfügbar

 Stärkere strategische Ausrichtung
    Schwerpunkt auf dem Übergang zu einer intelligenten, kohlenstoffarmen Wirtschaft
    Weniger politische Ziele, stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester

 Konzentration
    Thematische Konzentration
    Schwerpunkt auf Wirkungs- und Ergebnisorientierung (Indikatoren)

 Vereinfachung und Flexibilität
 Wahrung des spezifischen und einzigartigen Charakters von Interreg
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TERRITORIALE DIMENSION VON INTERREG
 Schwerpunkt auf funktionellen Bereichen

 Flexibilität bei der Unterstützung außerhalb der Programmbereiche

 Politisches Ziel Europa bürgernäher

 Maßgeschneiderte Lösungen für die Besonderheiten eines Gebiets:

     Strategie

     Integrierter Ansatz (d. h. sektorübergreifend)

     Koordinierter Ansatz (d. h. auf mehreren Ebenen)

     Partizipatorischer Ansatz (d. h. mehrere Interessenträger)

     Stärkung der lokalen Behörden und der Interessenträger
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PARTNERSCHAFT
 Einbeziehung aller von dem Programm betroffenen Personen

 In allen Phasen: Vorbereitung, Auswahl, Überwachung, Durchführung

 Weit über die nationalen und regionalen Behörden hinaus:
    Lokale Behörden (z. B. Städte)
    Wirtschafts- und Sozialpartner (z. B. Handelskammer, Verkehrsunternehmen usw.)
    Zivilgesellschaft (z. B. NRO, Verbände)
    Grenzübergreifende Einrichtungen (z. B. EVTZ, Euregios usw.)

„Ausgewogene“ Vertretung (beide Seiten der Grenze, alle Interessen)
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ZWEI NEUE INTERREG-SPEZIFISCHE ZIELE
 ISO 1 Bessere Governance der Zusammenarbeit

    Schwerpunkt auf der Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit über die
     Finanzierung hinaus
    Verknüpfung mit Maßnahmen im Rahmen der Anlaufstelle „Border Focal Point“ in der EK

 ISO 2 Mehr Sicherheit in Europa

    Einschließlich Schutz und wirtschaftlicher und sozialer Integration von
     Drittstaatsangehörigen (einschließlich Migranten und Begünstigten internationaler
     Organisationen)
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KOORDINIERUNG UND EINBETTUNG DER ZUSAMMENARBEIT
   Die Zusammenarbeit erfolgt nicht ausschließlich über Interreg!
        Auch andere Politikbereiche der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen
        Auch andere EU-Finanzierungsinstrumente, nationale, regionale und private Finanzierungsinstrumente
        Auch Rechtsinstrumente wie EVTZ und ECBM
        Auch von anderen Interessenträgern (Gemeinden, Euregios, gemeinsame Gremien usw.)

   Bemühung um eine bessere Koordinierung und Komplementarität
      Verknüpfung mit makroregionalen Strategien
      Verbindung zwischen verschiedenen Interreg-Strängen (Beispiele für Mittelmeer, Adriatisches Ionisches Meer, Ostsee)

   Einbindung in die Finanzierung, insbesondere den EFRE
      Einbettung der Zusammenarbeit in die Mainstream-Programme
      Nutzen: ehrgeizigere Projekte, neue Partner, gute Projektpipeline, Sichtbarkeit
MAßNAHMEN FÜR DIE BÜRGER
 Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere Begünstigte/Empfänger
  von Mitteln

 Projekte mit einem „begrenzten Finanzvolumen“

 Direkte Kontakte zwischen den Menschen (people-to-people)
      Direkt zwischen Bürgern (es kommt nicht einer Organisation zugute, sondern Einzelpersonen)
      Vertrauensbildung (die Menschen kennen einander) als Grundlage für die Zusammenarbeit

 Kleinprojektfonds
      Einfacher (weniger Verwaltungsaufwand für die Programmbehörden)
      Mehr Projekte und mehr Wirkung
      Mehr Unterstützung für die Projekte
      Professioneller (z. B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Durchführung, Kommunikation)
ABBAU VON HINDERNISSEN
 SCHLÜSSELPRIORITÄT DER EU !
 Beseitigung 1/5 dieser Hindernisse
      +2 % BIP in Grenzregionen
      1 Millionen neue Arbeitsplätze

 Grenzüberschreitende Überprüfung (2015) – Ermittlung von Hindernissen
 Mitteilung über Hindernisse an der Grenze (2017) – 10 Maßnahmen
 Report EU Grenzregionen: Lebendige Labore der europäischen Integration (in Vorbereitung
  2021)
 B-Lösungen – Ermittlung von Lösungen – unzählige Fälle dokumentiert
KOHÄSIONSPOLITIK IM EUROPÄISCHEN GRÜNEN DEAL
                EU grüner und digitaler gestalten

  Investitionen in ortsbezogene Innovationen und einen intelligenten wirtschaftlichen
  Wandel
  Großmaßstäblicher Einsatz technologischer und sozialer Innovationen
  Erleichterung des Ausstiegs aus nicht nachhaltigen Praktiken
  Gewährleistung eines gerechten Übergangs für alle Regionen
EUROPÄISCHER GRÜNER DEAL
DEN ÜBERGANG ZU EINEM GESUNDEN PLANETEN VORANTREIBEN

 Ein Klimagesetz, um Verpflichtungen einzugehen und ehrgeizigere Ziele zu erreichen

 Zweckbindung von 30 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz

 Ökologisierung des Europäischen Semesters

 Umfassendes Legislativprogramm

 Bedarf an grünen Investitionen in Höhe von rund 470 Mrd. EUR pro Jahr
KEY TAKE-AWAYS
 Es beginnt ein neuer Zeitraum mit echten Vereinfachungen für Programmbehörden und Begünstigte

 Neue Werkzeuge für die strategische Umsetzung

 Zusammenarbeit ist nicht nur Interreg

 Die Zusammenarbeit sollte den Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern

 Wir hoffen, Sie können die Neuerungen gut nutzen

 VIEL ERFOLG MIT DEM NEUEN PROGRAMM
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

© Europäische Union 2020

Sofernnicht anders vermerkt, ist die Wiederverwendung dieser Aufmachung im Rahmen der Lizenz CC BY 4.0 gestattet.Für jede Verwendung oder Wiedergabe von
Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gegebenenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden.
TOP 2: STATUS QUO DER   INTERREG VI-A Programm
                                          Bayern-Österreich
PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027         2021-2027
                                     Online-Jahrestagung 10. Juni 2021
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN:

   Mai 2018: Veröffentlichung des 1. Entwurfs der INTERREG-Verordnung für die
    Programmentwicklung durch die Europäische Kommission

   Juli 2018: Einrichtung der Programmierungsgruppe zur Ausarbeitung des neuen
    Förderprogramms INTERREG VI-A Österreich-Bayern 2021-2027

   Herbst 2018-2019: Evaluierung des Programmes INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-
    2020
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN:

   Lauf des Jahres 2019:
          Themenworkshops zu potentiellen zukünftigen Kooperationsschwerpunkten
          Berücksichtigung des Border Orientation Papers der Europäischen Kommission
          Berücksichtigung der Makroregionalen Strategien der Europäischen Kommission
   Januar 2020: Erster Entwurf des Kooperationsprogramms INTERREG VI-A Bayern-
    Österreich 2021-2027
     Implementierung der Euregio-Strategien
     Implementierung der Tourismusstrategie
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN:

   Mai 2020: interne und öffentliche Konsultation des ersten Entwurfs

   Sommer 2020: Anpassungsmaßnahmen (Konsultationen, Corona, Green Deal, etc.)

   Dezember 2020: finale Verhandlungen der INTERREG Verordnung

   Frühjahr 2021: erforderliche Adaptionen aus den finalen Verhandlungen
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
HISTORIE DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN:

   Frühjahr 2021: Aufnahme der informellen Abstimmung mit der Europäischen Kommission

   März-Mai 2021: Abschluss der erfoderlichen Adaptierungsarbeiten aus der informellen
    Abstimmung

   Mai 2021: Finaler Entwurf der Kooperationsprogramms INTERREG VI-A Bayern-Österreich
    2021-2027
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
STAND DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN UND WEITERES VORGEHEN:

 Ausarbeitung der Spezifischen Ziele finalisiert
 Ausarbeitung der Indikatorik finalisiert
 Informelle Absprache mit der Europäischen Kommission abgeschlossen
 Erforderliche Adaptierungen eingearbeitet
 Finaler Entwurf des Kooperationsprogramms 2021-2027 fertiggestellt
 Offizielle Einreichung des Kooperationsprogramms nach Veröffentlichung der finalen
  Verordnung der Europäischen Kommission Mitte Juli
 Programmstart für Frühjahr 2022 geplant
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
FIXIERUNG FOLGENDER PUNKTE:

   Programmbudget: Finanzielle Ausstattung des Gesamtprogramms um 13% höher als 2014-
    2020 54,5 Mio. € EFRE  61,5 Mio. € EFRE für 2021-2027

   Fördersatz: einheitlicher EU-Kofinanzierungsatz über alle Spezifischen Ziele mit 75%

   Inhalte: Inhaltlicher Fokus auf 4 Politische Ziele der Kohäsionspolitik - intelligenteres Europa,
    grüneres/CO2-freies Europa, sozialeres Europa & bürgernäheres Europa sowie 1 INTERRREG-
    spezifisches Ziel – better INTERREG Governance
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027

WEITERE SCHRITTE DER PROGRAMMVERWALTUNG:

                    Förderfähigkeits-                      Monitoringsystem     Programmstart
Nominierung der           regeln        Ausarbeitung der                        INTERREG VI-A
Begleitausschuss-                          Programm-            JEMS               Bayern-
                     Implementierung
   mitglieder         "Vereinfachter       dokumente        (Joint Electronic     Österreich
                     Kostenoptionen"                       Monitoring System)     2021-2027
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027

www.interreg-bayaut.net

Laufende Informationen zur
Förderperiode 2021-2027

ANTRAGSTELLUNG
 Einreichung Projektskizze
 Veröffentlichte Projektskizzen
STATUS QUO DER PROGRAMMIERUNGSARBEITEN 2021-2027
                                            Erforderliche Angaben zur
                                            Einreichung der Projektskizze:

                                            (1) Projektbeschreibung
                                            (2) Projektteilnehmer
                                            (3) Zuordnung des Projektes im
                                                Programm
                                            (4) Voraussichtliche Kosten des
                                                gesamten Projektes
TOP 3: DIE NEUEN INHALTE   INTERREG VI-A Programm
           UND ZIELSETZUNGEN         Bayern-Österreich
                                     2021-2027
ZUR FÖRDERPERIODE 2021-2027     Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
PROGRAMMGEBIET
                 AKTUELLER STAND DES PROGRAMMGEBIETS:

                    Bayer. Seite des Programmgebiets: Status Quo

                    Österr. Seite des Programmgebiets: Wegfall der NUTS-3
                     Regionen Steyr-Kirchdorf und evtl. Osttirol

                    Intervention seitens BMLRT (inkl. Stellungnahme des Amtes
                     der Tiroler Landesregierung zum Wegfall von Ostirol)

                  noch keine endgültige EK-Entscheidung, hinsichtlich des

      ?          Wegfalls von Ostirol, vorliegend.
PROGRAMMARCHITEKTUR

                      29
Priorität 1 - zukunftsfähige Wirtschaft
                                    SPEZIFISCHES ZIEL 1
          Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem

• gemeinsame Entwicklung & Vertiefung von Technologien & Themenfeldern mit klarem
  Anwendungsbezug zur regionalen Wirtschaft
• Aufbau zugänglicher grenzübergreifender Wissensplattformen/Kompetenznetzwerke
• gezielter technologischer Wissenstransfer in die regionale Unternehmenslandschaft
• F&E&I Projekte
Priorität 1 - zukunftsfähige Wirtschaft
                                      SPEZIFISCHES ZIEL 2
       Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum

•   grenzüberschreitend erarbeitete Hilfestellungen für KMU (insb. künstliche Intelligenz, Big Data,
    Smarte Lösungen)
•   KMU bezogene Pilot- oder Modellanwendungen
•   gemeinsame Weiterbildungsangebote, fachspezifische Bedarfe, notwendige Softskills
•   gemeinsame Entwicklung von Start-Up Laboren, Start-Up Hubs
•   klarer Umsetzungsbezug in regionale Unternehmen
Priorität 2 – Resiliente Umwelt
                                    SPEZIFISCHES ZIEL 3
                 Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung

•   gemeinsame Entwicklung integrativer Konzepte und Umsetzungsstrategien zur Klimaanpassung
    für alle relevante Sektoren (Siedlungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus,
    Naturschutz,...)
•   Management von Ökosystem für Klimaanpassung; klimafolgenangepasste Wasserwirtschaft
•   Bewusstseinsbildung in Bezug auf Klimawandel
•   Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen
Priorität 2 – Resiliente Umwelt
                                      SPEZIFISCHES ZIEL 4
           Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum

•   Pilot- und Demonstrationsvorhaben zum Schutz bzw. Wiederherstellung programmraumtypischer
    Ökosysteme und Lebensräume
•   grenzüberschreitende Vernetzung von Schutzgebieten & Biotopen
•   grenzüberschreitendes Management von Schutzgebieten
•   integrierte Ansätze für Biodiversitätserhalt in relevanten Sektoren
Priorität 3 – Nachhaltiger Tourismus
                                     SPEZIFISCHES ZIEL 5
                      Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung

•   Digitalisierung: z.B.: Entwicklung grenzübergreifender Informations- und Buchungsangebote,
    digital gestützter Mobilitätslösungen, etc.
•   Fachkräfte, Qualifizierung und Arbeitsmarkt: z.B. Weiterbildung und Attraktivitätssteigerung der
    Arbeitsbedingungen
•   Overtourism: z.B. Strategien und Maßnahmen zur Besucherlenkung und Reduzierung der
    Überbeanspruchung natürlicher oder kultureller Ressourcen
•   Die neuen oder weiterentwickelten Angebote stärken die Diversifizierung und Resilienz im
    Tourismus
Priorität 4 – Integrierte Regionalentwicklung
                                      SPEZIFISCHES ZIEL 6
            Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität

•   Regionsspezifische Themen, je nach funktionaler Teilregion
•   Verschärfung von bestimmten Herausforderungen, durch das topographisch bedingte
    Aufeinandertreffen von vielen Nutzungsansprüchen in den Teilregionen
•   definierte Umsetzungsmaßnahmen in den euregionalen Strategien in spezifischen
    Handlungsfeldern, wie bspw. Raumplanung, Siedlungsentwicklung, Kreislaufwirtschaft, Mobilität,
    Gesundheit, Soziales, etc
•   im Tourismus
Funktionale Teilregionen -
Euregios
                                                       Euregios im Programmgebiet:
                                                       Ziel: kleinräumige thematische Fokussierung
                                                       der gü. Aktivitäten
                                             ARGE
                   Schwaz                    EUREGIO   Möglichkeit der Einbringung von
                  Bad Tölz-                            fachspezifischen Anliegen im
                Wolfratshausen                         Strategieentwicklungsprozess
                  Miesbach

  via
                                 Inntal   Salzburg-
 Salina
                                           Berchtes-
                                           gadener
          Zugspitze -                       Land-
          Wetterstein -                   Traunstein
          Karwendel
                                     ?
Priorität 5 – Grenzüberschreitende Governance
                                   SPEZIFISCHES ZIEL 7
                       Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

•   people2people Kleinstprojekte
     • Begegnungsmaßnahmen im Grenzraum
     • den europäischen Gedanken leben
•   border obstacle Projekte
     • Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen
     • Grenzhindernisse identifizieren & Verantwortliche zusammenbringen
•   strukturelle Governance-Projekte
     • Aufbau von dauerhaft angelegten strukturellen Kooperationen
 Die Euregio-Strategien sind die Basis für die Förderung von "small scale Projects" (Art. 24 CPR)

3 FORMEN DER FÖRDERUNG VON "SMALL SCALE PROJECTS":

 p2p (GK bis 5.000 €) – SZ 7

 Kleinprojekte (GK bis 35.000 €) – auf Basis von Euregio-Strategie (SZ 6)

 Mittelprojekte (GK bis 100.000 €) – auf Basis von Euregio-Strategie (SZ 6)
INTERREG VI-A Programm
10 MINUTEN PAUSE...        Bayern-Österreich
                           2021-2027
                      Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
PROGRAMMARCHITEKTUR

                      40
TOP 4:   INTERREG VI-A Programm
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN          Bayern-Österreich
                                         2021-2027
            WAS IST ZU BEACHTEN?    Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027

Projekte im INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021 - 2027...

     ...müssen einen grenzüberschreitenden Mehrwert für den Programmraum hervorbringen.
     ...müssen einem Spezifischen Ziel der Prioritäten im Programm zugeordnet werden.

     ...müssen thematisch diesem Spezifischen Ziel entsprechen.

     ...müssen einen Beitrag zu den definierten Indikatoren (Output & Ergebnis) des Spezifischen Ziels leisten.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027
Indikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027...

      ...sind verpflichtend für jedes Projekt zu wählen.

      ...sind durch die Projektträger an die Programmverwaltung zu berichten.

      ...sind durch die Programmverwaltung an die Kommission zu berichten.

      ...sind quantitativ messbarer Garant für den Projekterfolg.

      ...sind Output und Ergebnis der Projekte.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027

Output- & Ergebnisindikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027...

      ...wurden an die beispielhaften grenzüberschreitenden Maßnahmen orientiert gewählt.
      ...stehen in direktem Zusammenhang.

      ...wurden insgesamt 31 für 7 Spezifische Ziele definiert.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027
Indikatorenwahl für Ihr Projekt im INTERREG VI-A Bayern – Österreich 2021-2027

                                               Maßnahmen und              Ergebnis- und
   Priorität            Spezifisches Ziel
                                               Outputindikatoren       Ergebnisindikatoren

Berücksichtigen Sie bereits bei der Antragstellung die Wahl der Indikatoren & die
gegebene Berichtspflicht zu den Indikatoren.
Verwenden Sie zur Hilfestellung das für Projektträger ausgearbeitete Indikatorenhandbuch.
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027
          Beispielhafte Indikatoren im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027

  Spezifisches Ziel 1 - Innovatives und          Spezifisches Ziel 5 - Nachhaltige und integrierte          Spezifisches Ziel 7 – Gemeinsamer Abbau von
  zugängliches grenzüberschreitendes                          Tourismusentwicklung                                        Grenzhindernissen
             Wissenssystem
                                                        Output                      Ergebnis                      Output                        Ergebnis
      Output                Ergebnis
                                                                             RCR 76NT - Entwickelte
                                                                                 Strategien und
    RCO10 - Mit                                                                                           RCO 117- Lösungen für         RCR 82 - Reduzierte bzw.
                                             RCO 76 - Integrierte Projekte       Aktionspläne in
Forschungseinrichtun    RCR3 - KMU's die                                                                administrative und rechtliche gelöste grenzüberschreitende
 gen kooperierende        Produkt- oder       zur grenzüberschreitenden geförderten Projekten der
                                                                                                           grenzüberschreitende       rechtliche oder administrative
                                              Tourismusstrategie (Anzahl     grenzüberschreitenden
  Unternehmen in       Prozessinnovationen                                                              Herausforderungen (Anzahl        Hindernisse (Anzahl der
                                                     der Projekte)         Tourismusstrategie (Anzahl
grenzüberschreitend     einführen (Anzahl                                                                      an Lösungen)               gelösten Hindernisse)
en Projekten (Anzahl    der Unternehmen)                                               der
 der Unternehmen)                                                           Strategien/Aktionspläne)
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN 2021-2027

  Die Indikatoren sind ein messbarer Nachweis für den Erfolg des
  INTERREG VI-A Bayern-Österreich Programmes 2021 – 2027.
TOP 5: VEREINFACHUNGEN IN DER   INTERREG VI-A Programm
                                     Bayern-Österreich
     FÖRDERPERIODE 2021-2027         2021-2027
                                Online-Infoveranstaltung 10. Juni 2021
VEREINFACHUNGEN IN DER PERIODE 2021-2027
 "Simplification" als wesentlicher Auftrag der Umsetzung der neuen EU-
  Kohäsionspolitik seitens der Europäischen Kommission
 Veröffentlichung eines Handbuchs für Vereinfachungen durch die EK bereits im Juni
  2018 für die Förderperiode 2021-2027
 für den Projektträger ist der Fokus bei Vereinfachung auf der Umsetzung der
  "vereinfachten Kostenoptionen"
 bei Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen erfolgt im Rahmen der
  Abrechnungslegung kein Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten!
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN
   PERSONALKOSTEN
                            • fixer Pauschalsatz pro Personalstunde
   Standardeinheitskosten
                            • max. Verrechnung von 1720 Stunden pro Jahr
                            • 20% der direkten Kosten des Projekts in den
                              Kostenkategorien
   flat rate
                               • externe Expertise und Dienstleistungen
                               • Ausrüstungskosten
                               • Infrastrukturkosten
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN KOSTENOPTIONEN
Personalkosten - Standardeinheitskosten
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN
   BÜRO- UND VERWALTUNGSKOSTEN
      flat rate im Ausmaß von 15% der beantragten Personalkosten

      keine Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung

   REISEKOSTEN
      flat rate im Ausmaß von 5% der beantragten Personalkosten

      keine Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN
EXTERNE EXPERTISE UND DIENSTLEISTUNGEN
    flat rate im Ausmaß von 40% der beantragten Personalkosten (damit werden
     aber alle anderen Kostenkategorien außer die Personalkosten abgedeckt!)
    Standardeinheitskosten für Veranstaltungen mit externen Raumbedarf (pro
     Person)

    Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN

  AUSRÜSTUNGS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN
    flat rate im Ausmaß von 40% der beantragten Personalkosten (damit werden
     aber alle anderen Kostenkategorien außer die Personalkosten abgedeckt!)

    Möglichkeit der "echten" Kostenabrechnung
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN
SPEZIALBESTIMMUNGEN FÜR PROJEKTE MIT GESAMTKOSTEN BIS 35.000 €
  Festlegung einer "lump sum" für das Projekt auf Basis der Antragstellung

  Plausibilisierung des Kostenentwurfs bei Antragstellung

  Definition von inhaltlichen Nachweisen, die erforderlich sind, um Zahlungsfluss
   auszulösen
ANGEDACHTE VARIANTEN DER VEREINFACHTEN
KOSTENOPTIONEN
        VORTEIL                     NACHTEIL                        NEUTRAL
• bessere Planbarkeit der   • flat rates orientieren sich   • detaillierte
  Förderung                   stets an Kosten, die            Planungen/Überlegungen
                              nachzuweisen sind (wenn         im Rahmen der
• unbürokratische             diese nicht nachweisbar         Antragstellung
  Abrechnungslegung           sind, fällt flat rate           erforderlich!
• rascherer Zahlungsfluss     automatisch weg)
                                                            • Bedeutung der
                                                              inhaltlichen Berichtslegung
                                                              steigt
ABSCHLUSSWORTE

Markus Gneiß
Verwaltungsbehörde, Amt der Oö. Landesregierung

Matthias Herderich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
WIR DANKEN FÜR IHRE
   AUFMERKSAMKEIT!
ANSPRECHPERSONEN
VERWALTUNGSBEHÖRDE
AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Markus Gneiß                                    Dominik Hartmann
Tel.: +43 732 7720 16297                        Tel.: +43 732 7720 12528
E-Mail: markus.gneiss@ooe.gv.at                 E-Mail: dominik.hartmann@ooe.gv.at

GEMEINSAMES SEKRETARIAT gs.interreg@ooe.gv.at
AMT DER OBERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Andrea Mayrhofer                                Melanie Schwarz
Tel.: +43 732 7720 12517                        Tel.: +43 732 7720 14823
E-Mail: andrea.mayrhofer@ooe.gv.at              E-Mail: melanie.schwarz@ooe.gv.at

Barbara Salamonsberger                          Thomas Huemer
Tel.: +43 732 7720 12553                        Tel.: +43 732 7720 12520
E-Mail: barbara.salamonsberger@ooe.gv.at        E-Mail: thomas.huemer@ooe.gv.at
ANSPRECHPERSONEN
REGIONALE KOORDINIERUNGSSTELLEN
RK-Oberösterreich:
Maria Pühringer
Tel.: +43 732 7720 14841
E-Mail: interreg-bayaut@ooe.gv.at

RK-Salzburg
Gudrun Schick                           Ulrike Julinek
Tel.: +43 662 8042 3810                 Tel.: +43 662 8042 3805
E-Mail: interreg@salzburg.gv.at         E-Mail: interreg@salzburg.gv.at

RK-Tirol
Sigrid Hilger
Tel.: +43 512 508 3612
E-Mail: interreg-bayaut@tirol.gv.at

RK-Vorarlberg
Hubert Hämmerle
Tel.: +43 5574 511 20312
E-Mail: interreg-bayaut@vorarlberg.at
ANSPRECHPERSONEN
REGIONALE KOORDINIERUNGSSTELLEN
RK-Niederbayern:
Renate Göbl                                  Manuela Königbauer
Tel.: +49 871 808 1325                       Tel.: +49 871 808 1390
E-Mail: renate.goebl@reg-nb.bayern.de        E-Mail: interreg-bayaut@reg-nb.bayern.de

RK-Oberbayern
Inna Schneider
Tel.: +49 89 2176 3886
E-Mail: inna.schneider@reg-ob.bayern.de

RK-Schwaben
Claudia Klein                                Silvio Kermer
Tel.: +49 821 327 2243                       Tel.: +49 821 327 2659
E-Mail: interreg-bayaut@reg-schw.bayern.de   E-Mail: silvio.kermer@reg-schw.bayern.de
ANSPRECHPERSONEN
EUREGIOS
EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer   Geschäftsstelle Mühlviertel:
Inn Geschäftsstelle Bayern:                       Johannes Miesenböck
Kaspar Sammer                                     Tel.: +43 7942 77188 257
Tel.: +49 171 4430 424                            E-Mail: johannes.miesenboeck@rmooe.at
E-Mail: k.sammer@euregio-bayern.de

EUREGIO Inn-Salzach                               Geschäftsstelle Bayern:
Geschäftsstelle Innviertel-Hausruck:              Dorothea Friemel
Brigitte Dieplinger                               Tel.: +49 8671 502 763
Tel.: +43 7722 65100                              E-Mail: dorothea.dr.friemel@lra-aoe.de
E-Mail: brigitte.dieplinger@rmooe.at

EUREGIO Salzburg - Berchtesgadener Land –
Traunstein                                        Sarah Reiter
Steffen Rubach                                    Tel.: +49 8654 772 107
Tel.: +49 8654 772 109                            E-Mail: s.reiter@euregio-salzburg.eu
E-Mail: s.rubach@euregio-salzburg.eu
ANSPRECHPERSONEN
EUREGIOS
EUREGIO Inntal - Chiemsee - Kaisergebirge –
Mangfalltal
Esther Jennings
Tel.: +43 660 6790 866
E-Mail: office@euregio-inntal.com

EUREGIO Zugspitze - Wetterstein – Karwendel
Petra Dolenga
Tel.: +49 8821 751 571
E-Mail: info@euregio-zwk.org

EUREGIO via salina                            Geschäftsstelle Österreich:
Geschäftsstelle Bayern:                       Ursula Euler
Marina Kuhn                                   Tel.: +43 5672 62387
Tel.: +49 831 575 3720                        E-Mail: euler@rea.tirol
E-Mail: kuhn@allgaeu.de
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