Mit-machen für alle! - Das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenter Stuttgart
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Mitmachen – für alle! Mit Bus und Bahn zur Schule fahren, im Mit dieser Broschüre informieren wir über die Sportverein aktiv werden, ein Musikinstru- Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. ment erlernen, auf Klassenfahrt gehen, in Außerdem erhalten Sie nützliche Hinweise, wie der Schule und Kita zu Mittag essen und Sie den entsprechenden Antrag stellen, um die vieles mehr: Mitmachen bereichert den Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Alltag. Dieses Mitmachen allen zu ermög- So wird Mitmachen ganz einfach. lichen, ist das Ziel des „Bildungs- und Teil- habepakets“ (BuT) – einer Initiative des Sollte eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales helfen wir Ihnen gerne persönlich, am Telefon in Zusammenarbeit mit den Kommunen oder per E-Mail weiter. Unsere Kontaktinfor- und Jobcentern. Es bietet finanzielle Unter- mationen finden Sie am Ende der Broschüre. stützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Ihr Team für Bildung und Teilhabe, Jobcenter Stuttgart • jünger als 25 Jahre sind, • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, E • keine Ausbildungsvergütung erhalten, • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozial- B C x2 x+3 =123 hilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezie- hen oder deren Familien nur über ein geringes Einkommen verfügen. Z
Einfach mitmachen – mit dem „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ Der „Antrag auf Leistungen für Bildung In dem Formular werden die unterschiedlichen und Teilhabe“ vereint alle BuT-Leistungen Einzelleistungen aufgeführt. Für jedes Kind in einem Formular: die finanzielle Unter- oder jede/-n Jugendliche/-n muss ein eigenes stützung von Ausflügen und Klassenfahr- Formular eingereicht werden. ten, Sport-, Freizeit- und Kulturaktivitäten, des Schulbedarfs und der Schülerfahr- Für manche Angebote sind zusätzliche Nach- karten, der Lernförderung sowie des weise erforderlich, beispielsweise Anmelde- Mittagessens in Schulen und Kindertages- oder Schulbescheinigungen. Darauf wird stätten. Das Formular müssen Sie ausge- extra hingewiesen. füllt beim Team für Bildung und Teilhabe im Jobcenter einreichen. Sie erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeits- einen Bescheid, wenn der Antrag geneh- losengeld II müssen nur die Nachweise vor- migt wurde. Dann stehen Ihnen die Ange- legen: Die Bildungs- und Teilhabeleistungen bote des Bildungs- und Teilhabepakets – außer Lernförderung – sind im Antrag zur Verfügung. auf Arbeitslosengeld II bereits eingeschlossen. Das Formular zum „Antrag auf Leistun- gen für Bildung und Teilhabe“ erhalten Sie persönlich im Jobcenter oder als PDF-Dokument auf der Internetseite www.stuttgart.de/jobcenter im Bereich „Bildung und Teilhabe“. Dort stehen Formulare und Info-Flyer zum Download bereit.
An Klassenfahrten und Ausflügen teilnehmen Das Jobcenter Stuttgart übernimmt die mitteilen. Als zusätzlicher Nachweis ist das Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahr- Infoschreiben der Schule oder der Kinderta- ten mit der Schule oder Kindertagesstätte. gesstätte einzureichen. Das Jobcenter zahlt die anfallenden Kosten dann direkt an So geht’s: die Schule oder Kita. Wer Sozialhilfe oder Für die kostenlose Teilnahme an Ausflügen Asylbewerberleistungen bezieht, wendet genügt es, die Bonuscard in der Schule sich bitte an das Sozialamt (Kontaktinforma- oder der Kindertagesstätte vorzulegen. tionen am Ende der Broschüre). Bei mehrtägigen Klassenfahrten müssen Sie dem Team für Bildung und Teilhabe im Jobcenter vorab Datum, Dauer, Reisekos- ten und die Bankverbindung der Schule rd Bonuscar Was ist die Bonuscard? + Kultu 20 Die Bonuscard + Kultur ist ein Sozialpass. Mit ihm 20 Vorname Name erhalten Personen, die Sozialleistungen* beziehen, atum Geburtsd Bonuscar d-Nr. Vergünstigungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Gültig ab Wer die Bonuscard bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegt, erhält Ermäßigungen oder Zuschüsse für verschiedene soziale, bildende und sportliche Angebote. Der Verein „Kultur für alle“ ermöglicht Besitzern der Bonuscard zudem, kostenlos Veranstaltungen von diversen Kultureinrichtungen zu besuchen. Unter www.stuttgart.de/bonuscard erfahren Sie, wie und wo Sie eine Bonuscard beantragen können. *z.B. ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG-Leistungen
Fit für die Schule – mit neuen Buntstiften und Büchertaschen Um Unterrichtsmaterialien wie Rechen- Empfängerinnen und Empfänger von Wohn- hefte, Schreib- und Bastelutensilien oder geld und/oder Kinderzuschlag erhalten die eine neue Schultasche zu kaufen, erhalten Unterstützung, wenn sie im „Antrag auf Schülerinnen und Schüler jeweils zum Leistungen für Bildung und Teilhabe“ das 1. Februar eines Jahres 50 Euro und Angebot „Schulbedarf“ ankreuzen und ihn – pünktlich zum neuen Schuljahr am beim Team für Bildung und Teilhabe im 1. August – 100 Euro. Ab 2021 werden Jobcenter einreichen. Wer Sozialhilfe oder die Beträge jeweils zum Jahresbeginn Asylbewerberleistungen bezieht, wendet angepasst. sich bitte an das Sozialamt (Kontaktinforma- tionen am Ende der Broschüre). So geht’s: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt den Unterstützungsbetrag automatisch auf sein Konto gutgeschrieben. Für Kinder, die jünger als sechs oder älter als 15 Jahre sind, benötigt das Jobcenter eine aktuelle Schulbescheinigung – als Beleg dafür, dass sie zurzeit eine Schule besuchen. In der Regel stellt das Schul- sekretariat diese aus.
Immer günstig unterwegs – zur Schule und in der Freizeit Wenn die nächstgelegene Schule des So geht‘s: gewählten Bildungsgangs nur mit Bus oder Einfach eine Kopie der Polygo-Card und Bahn erreichbar ist, übernimmt das Job- den Zahlungsnachweis oder den Antrag center Stuttgart die Fahrtkosten. Das gilt auf das Scool-Abo mit Schulstempel beim besonders für die Scool-Abos des Verkehrs- Team für Bildung und Teilhabe im Jobcenter und Tarifverbundes Stuttgart (VVS). Mit einreichen. Der Betrag wird dann monatlich dem Scool-Abo können Schülerinnen und auf Ihr Konto überwiesen. Empfänger und Schüler ohne zeitliche Einschränkung belie- Empfängerinnen von Sozialhilfe oder Asyl- big häufig Fahrten im gesamten VVS-Ge- bewerberleistungen wenden sich bitte biet unternehmen – auch nachmittags, an an das Sozialamt (Kontaktinformationen Wochenenden und in den Ferien. am Ende der Broschüre). SCHULE 30
Beim Lernen erfolgreich durchstarten Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind die So geht’s: wesentlichen Lernziele in einem Schulfach Reichen Sie das Formular „Bestätigung der nicht erreichen wird, bezahlt das Jobcenter Schule für Lernförderbedarf“ beim Team für Nachhilfeunterricht. Bevor Sie den Antrag Bildung und Teilhabe im Jobcenter ein. Wichtig: stellen, müssen jedoch sämtliche schu- Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer müssen den lischen Angebote ausgeschöpft worden Nachhilfe-Bedarf bescheinigen. Das Formular sein. Ob Ihr Kind versetzungsgefährdet ist, finden Sie als PDF-Dokument auf der Internet- spielt dabei keine Rolle. seite www.stuttgart.de/jobcenter im Bereich „Bildung und Teilhabe“ oder als Vordruck im Jobcenter. Sobald der Bescheid vorliegt, können Sie die Nachhilfe verbindlich buchen. Wer Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, wendet sich bitte an das Sozialamt (Kontakt- informationen am Ende der Broschüre).
Gemeinsam zu Mittag essen Das Mittagessen in der Schule und in der So geht’s: Kindertagesstätte ist mit der Bonuscard Damit Ihr Kind kostenlos am gemeinschaft- kostenlos erhältlich – so wird niemand lichen Mittagessen teilnehmen kann, genügt von den gemeinsamen Mahlzeiten aus- es, die Bonuscard im Schulsekretariat oder geschlossen. Wenn ein Hort in enger in der Kindertagesstätte vorzulegen. Kooperation mit einer Schule ein gemein- schaftliches Mittagessen anbietet, ist auch dieses an Schultagen kostenfrei.
Freizeit gestalten, Sport und Kultur erleben Sport treiben, ein Musikinstrument erlernen Wer Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen oder an Kinder- und Jugendfreizeiten teil- erhält, wendet sich bitte an das Sozialamt nehmen: Das Bildungs- und Teilhabepaket (Kontaktinformationen am Ende der unterstützt die Mitgliedschaft in einem Broschüre). Verein oder die Teilnahme an einem Kurs mit 15 Euro monatlich. Wenn dem Antrag stattgegeben wurde, erhalten die Kinder und Jugendlichen bzw. So geht’s: deren Erziehungsberechtigte für den bewil- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ligten Zeitraum monatlich pauschal 15 Euro erhalten monatlich 15 Euro. Dafür müssen überwiesen. Damit lassen sich zum Beispiel sie einen Nachweis einreichen, dass sie der Mitgliedsbeitrag für einen Verein, Sport- an einem Kurs teilgenommen haben oder kleidung, die Trikotwäsche oder Fahrten zu Mitglied in einem Verein sind. Als Nachweis Turnieren bezahlen. Sie erhalten die 15 Euro reicht die Anmeldebestätigung, Rechnung monatlich auch bei kostenlosen Aktivitäten oder Mitgliedsbescheinigung aus. Empfän- wie einer beitragsfreien Vereinsmitgliedschaft. ger und Empfängerinnen von Arbeitslosen- geld II, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag senden ihren Nachweis bitte an das Team für Bildung und Teilhabe im Jobcenter. Tipp: Geld ansparen Innerhalb des Bewilligungszeitraums können Sie die mo- natlichen Beträge von 15 Euro auch ansparen. Die Sum- me kann dann beispielsweise für eine Freizeit eingesetzt werden. Damit der Geldbetrag überwiesen werden kann, reichen Sie in diesem Fall bitte einen Nachweis ein, dass Ihr Kind an der Freizeit teilnimmt.
Haben Sie noch Fragen? So erreichen Sie uns: Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter Team Bildung und Teilhabe Rosensteinstraße 24 70191 Stuttgart Telefon 0711 216-94350 Telefax 0711 216-94351 E-Mail: jobcenter.but@stuttgart.de www.stuttgart.de/jobcenter Stadtbahnlinie 12 Haltestelle Milchhof
Ansprechpartner/-innen für Leistungs- Ansprechpartner/-innen für Leistungsberechtigte berechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leben Kinder unter 15 Jahren mit im Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge Haushalt, so wenden sich die leistungsberech- Jägerstraße 14 –18 tigten Familien an die Sozialhilfedienststelle 70174 Stuttgart ihres Stadtbezirks. In den Außenbezirken sind Telefon 0711 216-32030 die Sozialhilfedienststellen der Bezirksämter Telefax 0711 216-32042 zuständig. E-Mail: sozialleistungen@stuttgart.de Ansprechpartner/-innen in den Innenstadt- bezirken: Bezirke Mitte, Nord und Ost Bürgerservice Soziale Leistungen Christophstraße 8 70178 Stuttgart Telefon 0711 216-80380 Bezirke West und Süd Bürgerservice Soziale Leistungen Bebelstraße 22 70193 Stuttgart Telefon 0711 216-57763
- Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter Team Bildung und Teilhabe Rosensteinstraße 24 70191 Stuttgart Telefon 0711 216-94350 Telefax 0711 216-94351 E-Mail: jobcenter.but@stuttgart.de www.stuttgart.de/jobcenter Stadtbahnlinie 12 Haltestelle Milchhof Herausgeberin: Landeshauptstadt Stuttgart, Jobcenter, Team für Bildung und Teilhabe, in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation; Text: Clarissa Bayer; Redaktion: Jana Nolte; Gestaltung: Ellena Krämer; Fotos: Titel/S.1: ©farbkombinat, S. 2: ©contrastwerkstatt, S. 3: ©Syda Productions, ©JenkoAtaman, ©verkoka, S. 4: ©altanaka, S.5: ©akvafoto2012, S.6: ©Elnur, ©mimagephotos, ©Piotr Wawrzyniuk, S.7: ©Robert Kneschke, S. 8: ©Patrick Foto, ©Magnolia, ©luismolinero, ©Syda Productions, S.10: ©pio3 / alle Adobe Stock Januar 2020
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