Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung

 
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Mitbestimmen!
Informationen für mehr
Mitbestimmung
Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
Inhalt

Einleitung....................................................................................................................................................................... 4

1. Wir vertreten uns selbst ..................................................................................................................................... 6
             Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener .................................................................................. 6
             ISL ............................................................................................................................................................ 6
             Kellerkinder......................................................................................................................................... 6
             Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland ......................................................... 6
             Weibernetz .......................................................................................................................................... 7
             Werkstatträte Deutschland ........................................................................................................... 7
             Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des BeB ...... 7
             Selbstvertretung Lebenshilfe ....................................................................................................... 8
             Selbsthilfegruppen............................................................................................................................ 9
             Deutscher Gehörlosen-Bund ......................................................................................................... 9

2. Gesetze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen .................................................................10
             Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
             Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK): ........................... 10
             Bundesteilhabegesetz (BTHG) .................................................................................................. 11
             Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ............................................................................. 12
             Gleichstellungsgesetze der Länder .......................................................................................... 13

3. Mitwirkungsrechte beim Wohnen ................................................................................................................14

             Wohnteilhabegesetze und Verordnungen der Bundesländer ...................................... 14
             Wohn-Teilhabe-Gesetz in Berlin - Informationen in Leichter Sprache ..................... 14
             Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen
             und Arbeit ......................................................................................................................................... 15
             Frauenbeauftragte in Einrichtungen ...................................................................................... 15

4. Mitwirkungsrechte beim Arbeiten ................................................................................................................16
             Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) ............................................................. 16
             Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMVO) ...................................... 17
             Frauenbeauftragte in Werkstätten .......................................................................................... 18
             Rehadat-Datenbank....................................................................................................................... 19

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5. Assistenz und Beratung .....................................................................................................................................20
            Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei Selbstvertreter(inne)n“ ..................... 20
            11 Tipps bei der Suche zur passenden Assistenz .............................................................. 20
            Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ...................................................... 20
            Kommunale Behindertenbeauftragte..................................................................................... 21
            Beratungsstellen bei Diskriminierung ................................................................................... 21
            Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung ............................................................................... 21

6. Inklusive Sitzungen und Veranstaltungen .................................................................................................22

            Regeln für Treffen und Tagungen (in Leichter Sprache) ................................................ 22
            Barrierefreie Veranstaltungen .................................................................................................. 22

7. Barrierefreiheit .....................................................................................................................................................23
            Bundesfachstelle Barrierefreiheit ........................................................................................... 23
            Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ................................................................. 23
            Rehadat .............................................................................................................................................. 23
            Netzwerk Leichte Sprache .......................................................................................................... 23
            Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation ................................................................... 24
            Barrierefreie Mobilität ................................................................................................................. 24

8. Digitale Teilhabe ..................................................................................................................................................25

            Leitfaden und Erklärfilme fürs Internet und soziale Medien ........................................ 25

9. Nachrichten und andere Medienangebote .................................................................................................27
            Nachrichten in einfacher Sprache ............................................................................................ 27
            Weitere (barrierefreie) Medien-Angebote ........................................................................... 27
            Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderung .............................. 28

10. Politik verstehen................................................................................................................................................29
            Einfach Politik.................................................................................................................................. 29
            Bundesregierung ............................................................................................................................ 30
            Website einfach teilhaben........................................................................................................... 30
            Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
            Behinderungen ................................................................................................................................ 30
            Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ......................................................... 31
            Schlichtungsstelle BGG ................................................................................................................. 31
            Antidiskriminierungsstelle des Bundes ................................................................................ 31

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Deutscher Behindertenrat .......................................................................................................... 31
            Fachverbände für Menschen mit Behinderung .................................................................. 32

11. Barrierefreiheit und Partizipation in der Kommune...........................................................................33

            Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung ....................................................................... 33
            Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen für
            Gemeinden ........................................................................................................................................ 33
            Bürgerbeteiligung und Partizipation...................................................................................... 33
            Stiftung Mitarbeit ........................................................................................................................... 34
            Kommunale Aktionspläne........................................................................................................... 34
            Projekt Aktiv für mehr Partizipation ...................................................................................... 35

12. Organisationen partizipativ entwickeln ...................................................................................................36
            Aktionspläne .................................................................................................................................... 36
            nueva: Nutzerinnen und Nutzer evaluieren ........................................................................ 36

13. Förderung.............................................................................................................................................................37
            Aktion Mensch ................................................................................................................................. 37

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Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
Einleitung

„Mitbestimmen! Fragensammlung zur Partizipation“ will die Mitbestimmung von Men-
schen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und Men-
schen mit hohem Unterstützungsbedarf in Organisationen der Eingliederungshilfe und
in Kommunen stärken. Verbesserungen in der Partizipation sollen durch gemeinsame
Gespräche und gemeinsames Handeln entstehen. Dabei kann die Fragensammlung gut
unterstützen.
In der vorliegenden Veröffentlichung finden Sie nun zusätzliche Hinweise und Informa-
tionen zu verschiedenen Themen, die wichtig sind für mehr Mitbestimmung und die in
der konkreten Arbeit vor Ort weiterhelfen können. Diese Auswahl an Informationen soll
als kurzer Überblick und erste Anregung dienen, sich tiefer mit den jeweiligen Themen
auseinanderzusetzen. Ausgangspunkt sind jeweils die Verbesserung der Mitwirkungs-
möglichkeiten von Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Be-
einträchtigung und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Viele der Informatio-
nen sind aber auch für andere interessant.
Die Informationen geben den Stand von Oktober 2020 wieder. Sie alle wissen: Links
funktionieren nicht unbegrenzt. Wenn sie also nicht funktionieren, dann geben Sie ein-
fach die Stichworte ein. Oder es sind neue Informationen dazugekommen, die wir nicht
mehr erfassen konnten. Auch haben wir möglicherweise Informationen nicht entdeckt
oder übersehen, auch wenn wir umfangreich recherchiert haben, um einen guten Über-
blick zu erhalten.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre hilft auf dem Weg zu mehr Mitbestimmung. Es
gibt sie auch in Leichter Sprache.
An der Broschüre haben viele mitgemacht. Besonders danken wir Dr. Tina Denninger,
bis zum 30.09.2020 Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Institutes Mensch, Ethik und
Wissenschaft.

Dr. Katrin Grüber, IMEW und Jörg Markowski, BeB

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Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
1. 1. Wir vertreten uns selbst
   In diesem Kapitel ist eine Auswahl an Organisationen und Gremien aufgeführt, in de-
   nen sich Menschen mit Behinderung selbst vertreten. Der Schwerpunkt liegt bei Orga-
   nisationen und Gremien von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit
   psychischer Beeinträchtigung. Ein Kontakt zu ihnen kann für Menschen vor Ort wich-
   tig sein, wenn sie sich eine Beratung durch Peers wünschen. Viele der Organisationen
   bieten Fortbildungen zur Stärkung von Menschen mit Behinderung an.
   Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
                                      Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. ver-
                                      tritt die Interessen von Psychiatrie-Patient*innen
                                      und ehemaligen Patient*innen mit dem Ziel, nicht-
                                      psychiatrische Hilfsangebote entstehen zu lassen.
                                      U.a. durch einen Erfahrungsaustausch und durch
                                      Informations-und Fortbildungsveranstaltungen.
   ISL
                                      Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in
                                      Deutschland e.V. ist der Zusammenschluss aller Zen-
                                      tren für Selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Der
                                      Verein orientiert sich an den Menschenrechten. Hier
                                      arbeiten ausschließlich Menschen mit Behinderung.
                                      Sie engagieren sich für die Umsetzung der UN-
                                      Behindertenrechtskonvention.
   Kellerkinder
                                      Die Kellerkinder e.V. sind eine Gruppe von Men-
                                      schen, die aufgrund ihrer Lebenserfahrungen seeli-
                                      sche Hindernisse (andere nennen es psychische Er-
                                      krankung) in Ihrem Leben zu bewältigen haben. Sie
                                      vertreten ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft
                                      und berufen sich dabei auf die UN-
                                      Behindertenrechtskonvention und hier im Besonde-
                                      ren auf die Idee der Inklusion.
   Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland
                                      Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland
                                      e.V. ist ein Verein von und für Menschen mit Lern-
                                      schwierigkeiten. Mensch zuerst bietet Fortbildungen
                                      zu den Themen Selbst-Bestimmung und Selbst-
                                      Vertretung an und informiert über das Bundesteil-
                                      habegesetz. Mensch zuerst macht sich stark für
                                      Leichte Sprache.

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Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
Weibernetz
                                Weibernetz e.V. ist ein Verein, in dem ausschließlich
                                Frauen mit Behinderung arbeiten. Der Verein arbei-
                                tet bundesweit für die Rechte von Frauen mit Behin-
                                derung und kämpft gegen Gewalt gegenüber Frauen
                                in Einrichtungen.

Werkstatträte Deutschland
                                Werkstatträte Deutschland e.V. ist der Zusammen-
                                schluss aller Werkstatträte in Deutschland. In dem
                                Verein arbeiten Menschen mit Behinderung, die in
                                einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
                                oder einmal gearbeitet haben.

                                In jedem Bundesland gibt es eine Landesarbeits-
                                gemeinschaft der Werkstatträte. Sie vertritt die In-
                                teressen der Werkstattbeschäftigten im Bundesland.
                                Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webs-
                                ite von Werkstatträte Deutschland.

                               Die Frauenbeauftragten der Werkstätten haben
                               sich zusammengeschlossen im Bundesnetzwerk der
                               Frauenbeauftragten.
Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des BeB
                               Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
                               e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der
                               Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christli-
                               chen Menschenbildes sowie der UN-
                               Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die
                               Belange von Menschen mit Behinderung oder psy-
                               chischer Erkrankung und deren Angehörigen ein.
                               Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen
                               begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog.
                               Als Interessenvertretung von über 600 evangeli-
                               schen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der
                               Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der
                               BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpoliti-
                               schen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle,
                               wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Men-
                               schen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende
                               Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung
                               oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

7
Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
Selbstvertretung Lebenshilfe
                               Die Selbstvertretung – Na klar. der Lebenshilfe ist
                               eine Kampagne mit dem Ziel, die Selbstvertretung in
                               der Lebenshilfe zu stärken. In der Leipziger
                               Erklärung von 2019 stehen Ziele und Forderungen
                               der Selbstvertreter*innen.

8
Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
Selbsthilfegruppen
                            In der BAG SELBSTHILFE sind 116 bundesweit
                            agierende Selbsthilfeverbände behinderter und
                            chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen
                            sowie zwölf Landesarbeitsgemeinschaften und
                            sieben Fachverbände vertreten. Viele dieser
                            Verbände haben auch Ortsgruppen. Auf der Website
                            der BAG Selbsthilfe gibt es eine Liste mit den
                            Mitgliedern.
Deutscher Gehörlosen-Bund
                            Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. ist ein
                            Bundesverband der Gehörlosen in Deutschland und
                            versteht sich auch als Forum für die
                            Gebärdensprachgemeinschaft. Er informiert über
                            sozialpolitische,     kulturelle    und berufliche
                            Angelegenheiten, die gehörlose Menschen betreffen
                            und setzt sich für ihre Rechte ein.

9
2. Gesetze für die Rechte von Menschen mit Be-
   hinderungen

Im diesem Kapitel finden Sie Gesetze, die für Menschen mit Behinderung wichtig
sind. Das sind die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz
(BTHG) und das Bundesgleichstellungsgesetz. Außerdem finden Sie Hinweise auf die
Umsetzung und Anwendung der Gesetze.

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin-
derung, kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK
                               Die UN-BRK wurde unter Beteiligung von Menschen
                               mit Behinderung erarbeitet und am 13. Dezember
                               2006 von der Generalversammlung der Vereinten
                               Nationen beschlossen. Sie ist seit 26. September
                               2009 in Deutschland in Kraft. Die UN-BRK macht
                               schon in ihrer Präambel deutlich, dass jeder Mensch
                               ohne Unterschied Anspruch auf die Gewährung
                               aller Menschenrechte und Grundfreiheiten hat.
                               Dazu gehört das Recht auf Partizipation von
                               Menschen mit Behinderung bei allen sie
                               betreffenden Entscheidungsprozessen (Art. 4 Abs. 3
                               UN-BRK) ebenso wie die Verpflichtung, das
                               Bewusstsein für ihre Fähigkeiten und ihren Beitrag
                               zu fördern (Art. 8 Abs. 1c UN-BRK).
                               Im Internet gibt es die UN-BRK in schwerer Sprache
                               und in Leichter Sprache.
                               Man kann die UN-BRK auch als Buch bestellen. Das
                               Buch gibt es zum Bestellen in schwerer Sprache und
                               in Leichter Sprache.
                               Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Insti-
                               tuts für Menschenrechte ist eine unabhängige Stelle,
                               die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit
                               Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-
                               Behindertenrechtskonvention in Deutschland
                               überwacht ("to monitor" (engl.) = beobachten, kon-
                               trollieren), gemäß Art. 33 Abs. 2 der UN-
                               Konvention.
                               Sie finden auf der Seite wichtige Hinweise zur Um-
                               setzung der UN-BRK.

10
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
                              Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfas-
                              sendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behin-
                              derungen die Rechtsansprüche auf Eingliederungs-
                              hilfe regelt. Das Gesetz wird bis 2023 in verschie-
                              denen Stufen umgesetzt. Es will die Möglichkeiten
                              der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
                              mit Behinderung verbessern.

                              Es gibt das BTHG in schwerer Sprache im Internet.

                              Zu dem Gesetz gibt es auch ein Heft in Leichter
                              Sprache. In dem Heft vom Bundesministerium für
                              Arbeit und Soziales geht es um die neuen Regeln für
                              Werkstätten für behinderte Menschen.

                              Es gibt ein weiteres Heft in Leichter Sprache zum
                              BTHG. Es ist von der Diakonie Württemberg. In die-
                              sem Heft werden die neuen Regeln für die Einglie-
                              derungshilfe, für Leistungen zum Lebensunterhalt
                              und zur Teilhabe und für die Erwerbsminderungs-
                              rente erklärt.

                              Menschen mit Behinderung machen ihren Rechts-
                              anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe im
                              Teilhabeplan bzw. Gesamtplanverfahren geltend.
                              Einen Erklär-Film zum Verfahren hat die Diakonie
                              Wittekindshof erarbeitet.

11
Den BeB-Leitfaden zum Gesamtplanverfahren in
                               Leichter Sprache finden Sie hier.

                               Voraussetzung für die Erstattung von Kosten für
                               Assistenzleistungen. Viele Tätigkeiten im Rahmen
                               der Mitbestimmung erfolgen ehrenamtlich. In §78
                               Abs. 2, 5 regelt das BTHG, das unter bestimmten
                               Voraussetzungen Kosten für Assistenzleistungen
                               für ehrenamtliche Tätigkeiten geltend gemacht
                               werden können. Genauere Infos finden Sie auf der
                               BeB-Website.

                               Der BTHG-Kompass ist Teil der Umsetzungsbeglei-
                               tung des BTHG. Er ist als stetig wachsendes Kom-
                               pendium gedacht. Er soll Themen umfassen, die mit
                               der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang ste-
                               hen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestel-
                               lungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile
                               abbilden. Der Deutsche Verein begleitet und unter-
                               stützt die Leistungsträger bei der BTHG-Umsetzung.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
                               Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit
                               Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -
                               BGG) regelt die Gleichstellung von Menschen mit
                               Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts
                               (soweit der Bund zuständig ist). Es ist ein wichtiger
                               Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes
                               aus Art. 3 Abs. 3, 2 Grundgesetz („Niemand darf we-
                               gen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

                               Es gibt das BGG in schwerer Sprache im Internet.

                               Es gibt auch eine Zusammenfassung des BGG in
                               Leichter Sprache.

12
Gleichstellungsgesetze der Länder
                                Die Bundesländer haben eigene Gleichstellungsge-
                                setze. In ihnen finden sich wichtige Regelungen zur
                                Teilhabe und Mitbestimmung. Benannt sind hier
                                unter anderem die geltenden Verpflichtungen der
                                Verwaltungen zu Barrierefreiheit und die Mitbe-
                                stimmungsrechte der Landesbeauftragten für Men-
                                schen mit Behinderung und der Beiräte von Men-
                                schen mit Behinderungen in den Kommunen.

                                Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Insti-
                                tuts für Menschenrechte hat eine Liste erstellt mit
                                den aktuell gültigen Fassungen der Gleichberechti-
                                gungsgesetze in den Ländern.

13
3. Mitwirkungsrechte beim Wohnen

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen, die in Einrich-
tungen leben, sind in Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer geregelt. Diese
rechtlichen Regelungen sind insbesondere für Bewohnerbeiräte wichtig. Informatio-
nen in Leichter Sprache gibt es bisher nur für das Land Berlin und in Niedersachsen.
Auch wenn sich Regelungen von Bundesland zu Bundesland teilweise unterscheiden,
können die Broschüren auch für Menschen aus anderen Bundesländern interessant
sein. Außerdem gibt es eine Broschüre über die Rechte von Frauenbeauftragten.

Wohnteilhabegesetze und Verordnungen der Bundesländer
                                Eine Übersicht über die Wohnteilhabegesetze der
                                Bundesländer, in denen unter anderem die Mitbe-
                                stimmungsrechte der Bewohnerbeiräte geregelt sind,
                                finden Sie auf der Website der Bundesinteressenver-
                                tretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
                                (BIVA-Pflegeschutzbund). Dort ist eine Liste mit allen
                                Gesetzen und Verordnungen..

Wohn-Teilhabe-Gesetz in Berlin - Informationen in Leichter Sprache
                                Zum Berliner Wohnteilhabegesetz gibt es die Bro-
                                schüre „Selbstbestimmt wohnen mit Unterstützung“.
                                Sie wurde von der Geteq geschrieben. Die Informati-
                                onen sind in Leichter Sprache.

14
Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen und
Arbeit
                               Die Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behin-
                               derung in den Bereichen Wohnen und Arbeit befasst
                               sich mit den Anforderungen zu Mitwirkungsmöglich-
                               keiten im Bereich Wohnen und Arbeit. Der Ausschuss
                               der Menschen mit Behinderung in der LEBENSHILFE
                               für Menschen mit geistiger Behinderung Landesver-
                               band Niedersachsen e.V. hat sie erarbeitet. Der Text
                               ist in einfacher Sprache.

Frauenbeauftragte in Einrichtungen
                               Weibernetz hat ein Projekt zum Thema Frauen-
                               Beauftragte in Einrichtungen. Es heißt: "Das Bundes-
                               Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen
                               stark machen". Auf der Seite von dem Projekt finden
                               sich viele Infos für Frauen-Beauftragte in Werkstät-
                               ten und Wohn-Einrichtungen für behinderte Men-
                               schen.

15
4. Mitwirkungsrechte beim Arbeiten

Die Mitwirkungsrechte für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung bzw. in der Diakonie-Werkstätten-
Mitwirkungsverordnung geregelt. In diesem Kapitel finden Sie Informationen über die
Verordnungen und Hinweise zu ihrer Anwendung. Dies ist insbesondere für Werkstat-
träte wichtig. Außerdem gibt es Informationen für Frauenbeauftragte. Die Broschüren
sind in schwerer und in Leichter Sprache. Wer etwas über Mitwirkungs- und Mitbe-
stimmungsrechte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wissen möchte, kann das in der
Datenbank von Rehadat recherchieren.

Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO)

                               Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
                               (WMVO) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung
                               von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für
                               behinderte Menschen (WfbM).

                               Im Internet gibt es die WMVO in schwerer Sprache.

                               Die neue WMVO – Was ist neu für Werkstatträte?
                               Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die neue WMVO.
                               Werkstatträte Deutschland hat eine Broschüre dazu
                               gemacht.
                               In der Broschüre wird erklärt was neu ist.
                               Mit Beispielen. In Leichter Sprache.

                               Von Werkstatträte Deutschland gibt es Arbeitshilfen
                               zur WMVO in Leichter Sprache.

16
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMVO)
                            Die Diakonie-Werkstätten-
                            Mitwirkungsverordnung (DWMVO) regelt die Mit-
                            bestimmung und Mitwirkung von Menschen mit Be-
                            hinderung in Werkstätten für behinderte Menschen
                            (WfbM) in Einrichtungen der Diakonie.

                            Im Internet gibt es die DWMVO in schwerer Sprache
                            und in Leichter Sprache.

                            Es gibt Regeln für den Werkstatt-Rat in Leichter
                            Sprache. Die Diakonie hat die Broschüre gemacht.

                            Es gibt eine Broschüre Die Wahl vom Werkstatt-Rat.
                            Sie ist in Leichter Sprache. Sie ist von der Diakonie
                            erstellt.

17
Frauenbeauftragte in Werkstätten
                               Werkstatträte Deutschland hat zu Frauenbeauftrag-
                               ten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
                               eine Broschüre gemacht. Die Broschüre ist in Leich-
                               ter Sprache. In der Broschüre wird erklärt, was die
                               Frauenbeauftragte macht und wie sie arbeitet.

                               Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für be-
                               hinderte Menschen (BAG WfbM) hat eine Handrei-
                               chung Frauenbeauftragte in Werkstätten für behin-
                               derte Menschen in schwerer Sprache gemacht.

                               Die Werkstatträte haben eine Broschüre zur Wahl
                               von Frauenbeauftragten erstellt. Sie heißt: So wählen
                               wir die Frauenbeauftragte – Was steht in der neuen
                               WMVO?
                               Außerdem haben Sie eine Checkliste für die Wahl
                               zur Frauenbeauftragten erstellt.

18
Es gibt eine Broschüre Frauen-Beauftragten in dia-
                    konischen Werkstätten. Sie ist in Leichter Sprache.

Rehadat-Datenbank

                    REHADAT ist ein wichtiges unabhängige Informati-
                    onsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion
                    von Menschen mit Behinderungen. In der Datenbank
                    gibt es auch Informationen zu Mitwirkung und Mit-
                    bestimmung im Arbeitsleben. Alle Angebote sind
                    barrierefrei und kostenlos zugänglich.

19
5. Assistenz und Beratung

Partizipation braucht oft Assistenz und Beratung. In diesem Kapitel gibt es Hinweise
auf Broschüren und Informationen zur Assistenz und auf Beratungsangebote.

Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei Selbstvertreter(inne)n“
                                 Die Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei
                                 Selbstvertreter(inne)n“ verfolgt das Ziel, die Zusam-
                                 menarbeit zwischen Selbstvertreter(inne)n und As-
                                 sistent(inne)n zu verbessern, um in Gremien und bei
                                 Veranstaltungen aktiv mitwirken zu können und die
                                 Interessen von Menschen mit Behinderung zu ver-
                                 treten. Sie setzt sich aus einem Wegweiser in Leich-
                                 ter Sprache und einer Check-Liste für gute Unter-
                                 stützung sowie Ausführungen zum Thema Assistenz
                                 (Theorie, Methoden, Finanzierung usw.) zusammen.

11 Tipps bei der Suche zur passenden Assistenz
                                 Auf seiner Internetseite gibt der Aktivist Raul Kraut-
                                 hausen 11 Tipps für Menschen mit Behinderung. Es
                                 geht darum, worauf sie bei der Suche nach einer As-
                                 sistenz achten sollten.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
                                 Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung un-
                                 terstützt und berät Menschen mit Behinderungen
                                 und deren Angehörige in Fragen der Rehabilitation
                                 und Teilhabe. Die Stellen werden durch das Bun-
                                 desministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

20
Kommunale Behindertenbeauftragte
                               Viele Kommunen und Kreise haben Beauftragte für
                               Menschen mit Behinderungen. Zu den Aufgaben der
                               Beauftragten gehört u.a. die Beratung von Menschen
                               mit Behinderung. Die Adressen finden Sie auf den
                               Webseiten der Kommune oder des Kreises.

Beratungsstellen bei Diskriminierung
                               Auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des
                               Bundes sind Hinweise auf örtliche und regionale Be-
                               ratungsstellen zu finden. Dort können sich Menschen
                               rechtlich beraten lassen, wenn sie diskriminiert
                               worden sind.

Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung
                               Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung e.V. ist
                               ein Zusammenschluss von Menschen und Organisa-
                               tionen, die persönliche Zukunftsplanung stärken
                               wollen. Auf der Website gibt es Informationen über
                               Methoden und Materialien.

21
6. Inklusive Sitzungen und Veranstaltungen

Die Fragensammlung Mitbestimmen! enthält Hinweise für gute Sitzungen. Wer mehr
wissen möchte und sich für Veranstaltungen interessiert, findet in diesem Kapitel
Hinweise.

Regeln für Treffen und Tagungen (in Leichter Sprache)
                                Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt
                                unter der Rubrik „einfach machen“ Regeln für Tref-
                                fen und Tagungen in Leichter Sprache zur Verfügung.
                                Diese Regeln sollen Menschen mit Lernschwierigkei-
                                ten helfen, an Treffen und Tagungen teilzunehmen.

Barrierefreie Veranstaltungen
                                Die     Bundesfachstelle     Barrierefreiheit der
                                Knappschaft Bahn See stellt eine Checkliste für
                                barrierefreie Veranstaltungen zur Verfügung.

22
7. Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist wichtig bei Gebäuden und der Kommunikation und beim ÖPNV.
Die Beispiele wurden ausgewählt, weil es auf den Websites viele weiterführende In-
formationen und Broschüren gibt.

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
                                    Auf der Website der Bundesfachstelle
                                    Barrierefreiheit gibt es zahlreiche
                                    Informationen und nützliche Praxishilfen zu den
                                    unterschiedlichen Aspekten von
                                    Barrierefreiheit.

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
                                    Der Bundesverband Selbsthilfe
                                    Körperbehinderter e.V. hat Informationen und
                                    Checklisten zusammengestellt zur
                                    barrierefreien Mobilität, zum barrierefreien
                                    Bauen, zum barrierefreien Reisen und zur
                                    barrierefreien Kommunikation.

Rehadat
                                    REHADAT ist ein wichtiges unabhängiges
                                    Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe
                                    und Inklusion von Menschen mit
                                    Behinderungen. In der Datenbank gibt es auch
                                    Informationen zu Barrierefreiheit. Alle Angebote
                                    sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.

Netzwerk Leichte Sprache
                                    Das Netzwerk Leichte Sprache setzt sich dafür
                                    ein, dass es mehr Leichte Sprache gibt. Auf der
                                    Website gibt es Hinweise auf Bücher zur
                                    Leichten Sprache. Das Netzwerk bietet auch
                                    Fortbildungen für die Anwendung der Leichten
                                    Sprache an.

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Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation
                                   Die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikati-
                                   on e. V. möchte die Vernetzung von Aktiven für
                                   Unterstützte Kommunikation fördern. Sie glie-
                                   dert sich in 12 Regionalgruppen, die Newsletter
                                   anbieten. Ansonsten gibt es u.a. Selbstvertre-
                                   tungsmöglichkeiten, Qualifizierungsangebote
                                   und Austausch- und Informationsmöglichkeiten.

Barrierefreie Mobilität
                                   Barrierefreie Mobilität heißt die Website für
                                   barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen
                                   Verkehrsraum. Ein Schwerpunkt liegt auf dem
                                   Fußgängerquerverkehr, Gehwege, Treppenanla-
                                   gen und Rampen sowie Anlagen des Öffentlichen
                                   Personennahverkehrs (ÖPNV), die an die Anfor-
                                   derungen von mobilitätseingeschränkten Perso-
                                   nen angepasst sind. Die Website informiert über
                                   Planungsbeispiele und über bauliche Lösungen.
                                   Die Wheelmap ist eine Karte für rollstuhlgerech-
                                   te Orte. Seit 2010 kann jede*r rollstuhlgerechte
                                   Orte finden, eintragen und über ein Ampelsys-
                                   tem bewerten – leicht und übersichtlich.
                                   Die Grundlage der Wheelmap sind die Geodaten
                                   der OpenStreetMap, eine weltweite Karte mit
                                   einer großen Community, die offene Daten unter
                                   einer freien Lizenz zur Verfügung stellt.

24
8. Digitale Teilhabe

Digitale Teilhabe ist für alle Menschen wichtig. Um das Internet und soziale Medien
gut und sicher nutzen zu können, muss man die Funktionsweise gut verstehen und die
Regeln kennen. Von der Bundeszentrale für Politische Bildung und PIKSL in Düssel-
dorf gibt es dazu verschiedene Leitfäden in einfacher Sprache und Erklär-Filme.

Leitfaden und Erklär-Filme fürs Internet und soziale Medien
                                Die "Internet-Leitfäden in einfacher Sprache" sind
                                für alle Menschen, die noch wenig Erfahrung mit
                                dem Internet gemacht haben: Die ersten Schritte ins
                                Netz, Facebook, YouTube, WhatsApp selbständig ma-
                                chen. Einfache Sprache soll dabei helfen, Informatio-
                                nen besser zu verstehen.
                                Die Internet-Leitfäden sind in einer Kooperation der
                                Bundeszentrale für politische Bildung und PIKSL
                                (Personenzentrierte Interaktion und Kommunikati-
                                on für mehr Selbstbestimmung im Leben) entstan-
                                den.
                                Es gibt noch mehr Leitfäden in einfacher Sprache. Sie
                                erklären, wie Soziale Netzwerke funktionieren und
                                was bei deren Nutzung zu beachten ist.
                                "einfach FACEBOOK"
                                "einfach YOUTUBE"
                                "einfach WHATSAPP"
                                "einfach TWITTER"
                                "einfach INSTAGRAM"
                                "einfach SNAPCHAT"
                                Auch diese Leitfäden entstammen einer Kooperation
                                der Bundeszentrale für politische Bildung und PIKSL
                                (Personenzentrierte Interaktion und Kommunikati-
                                on für mehr Selbstbestimmung im Leben).

                                Es gibt auch noch Erklär-Filme. Zum Beispiel, wie man
                                Passwörter verschlüsselt, zum Ad-Blocker oder zum Dru-
                                cken aus dem Browser. Auch die Erklär-Filme entstanden
                                in einer Kooperation der Bundeszentrale für politische
                                Bildung und PIKSL (Personenzentrierte Interaktion und

25
Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben).

26
9. Nachrichten und andere Medienangebote

Dieses Kapitel enthält Hinweise auf Nachrichten in einfacher und Leichter Sprache
und weitere (barrierefreie) Medien-Angebote, die für Menschen mit Behinderung be-
sonders interessant sind.

Nachrichten in einfacher Sprache

                               Nachrichten vom Deutschlandfunk in Leichter Spra-
                               che.

                               Nachrichten vom NDR in Leichter Sprache.

                                   Nachrichten vom MDR in Leichter Sprache:
                               „Für Menschen, die nicht so gut lesen oder lernen
                               können.
                               Das Wichtigste aus Politik, Kultur, Wirtschaft und
                               Sport.
                               Aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.“

Weitere (barrierefreie) Medien-Angebote

                               Tagesschau mit Übersetzung in Gebärdensprache

                               TV für Alle ist ein Inklusionsprojekt des gemeinnüt-
                               zigen Sozialhelden e.V. in Kooperation mit den Medi-
                               enanstalten, VAUNET, ARD und ZDF.

                               Die Website erleichtert das Suchen und Finden von
                               TV-Sendungen mit Untertiteln (UT) und Audio-
                               deskription (AD). Das werbefreie und barrierefreie
                               Angebot ist senderübergreifend und umfasst sowohl
                               private als auch öffentlich-rechtliche TV-Sendungen.

27
Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderung
                              Kobinet ist ein Nachrichtendienst der Kooperation
                              Behinderter im Internet e.V. Hier arbeiten Menschen
                              mit Behinderungen oder Menschen, die in der Be-
                              hindertenbewegung aktiv sind.

                              Ohrenkuss ist ein Kulturmagazin von Menschen mit
                              Down-Syndrom. Sie sind Redakteur*innen und
                              schreiben Beiträge zu verschiedensten Themen.

28
10. Politik verstehen

Es gibt viele Möglichkeiten, sich darüber zu informieren, wie Politik funktioniert. Es
gibt Bücher oder Hörangebote und Texte in Leichter Sprache. Die Bundesregierung
und andere Stellen des Bundes informieren über Themen wie Teilhabe, Diskriminie-
rung oder die Möglichkeit, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und Bun-
desbehörden zu schlichten.

Einfach Politik

                                 Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet un-
                                 ter dem Titel „einfach POLITIK“ verschiedene Mög-
                                 lichkeiten zur Information in einfacher Sprache.

                                 Auf dieser Seite finden Sie die Hörangebote zu "ein-
                                 fach POLITIK:" und „einfach POLITIK: aktuell" In den
                                 Hörangeboten werden Politik und Gesellschaft in
                                 einfacher Sprache erklärt. Einfach das gewünschte
                                 Hörbuch auswählen und anklicken.
                                 Dieses Lexikon der Reihe "einfach POLITIK" erklärt
                                 mehr als 100 Wörter in einfacher Sprache. Wörter,
                                 die mit Dingen zu tun haben, die uns alle angehen.
                                 Wörter, die mit Politik zu tun haben.

                                 Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein hat im Jahr 2015
                                 die Broschüre „Was ist Politik“ in Leichter Sprache
                                 veröffentlicht. Hier wird auf 63 Seiten erklärt, was
                                 Politik bedeutet. Es werden Grundlagen erklärt, zum
                                 Beispiel was eine Demokratie ist und eine Verfas-
                                 sung. Es wird erklärt, was Politiker und Parteien ma-
                                 chen und was Wahlen sind. Auch Politik auf Bundes-
                                 Landes- und Kommunalebene sowie in der EU und
                                 UN werden erklärt. Außerdem gibt es einen Ab-
                                 schnitt dazu, wie man in der Politik mitwirken kann.
                                 Das Netzwerk Leichte Sprache hat unter der Rubrik
                                 „Recht + Politik“ mehrere Texte zu verschiedenen
                                 Themen in Leichter Sprache. Zum Beispiel: „Das ist
                                 wichtig bei der rechtlichen Betreuung“ oder „Die Ge-
                                 schichte der DDR“.

29
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung
                              und das Berliner Aktionsbündnis „Das Blaue Kamel“
                              haben 2018 eine Broschüre in Leichter Sprache ver-
                              öffentlicht. Sie beschäftigt sich unter Verwendung
                              eines zeitgemäßen Comic-Stils und durch anschauli-
                              che Beispiele mit folgenden Fragen: Wie funktionie-
                              ren Demokratie und Politik in Berlin? Wie kann ich
                              mitbestimmen? Meine Rechte – wer vertritt mich?
                              Die Broschüre entstand unter Mitwirkung von Prü-
                              fer*innen von capito Berlin.

Bundesregierung
                              Auf der Seite der Bundesregierung sind Informatio-
                              nen über Bundesinstitutionen und über deren Funk-
                              tionen und Vertreter*innen in Leichter Sprache dar-
                              gestellt.

     Bundesregierung

Website einfach teilhaben
                              Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bie-
                              tet unter der Rubrik „einfach teilhaben“ Informatio-
                              nen zu verschiedensten Themen wie Arbeiten, Ge-
                              sundheit, Alter und Rente, Rehabilitation oder Mobi-
                              lität und Reisen. Die Informationen stehen in Alltags-
                              sprache, in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
     einfach teilhaben        zur Verfügung.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
                              Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
                              von Menschen mit Behinderungen vertritt die Inte-
                              ressen von Menschen mit Behinderung in der Bun-
                              despolitik. Seine Aufgaben richten sich nach dem
                              Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
                              (BGG). Der Beauftragte arbeitet unter anderem an
     Beauftragter der         gesetzlichen Vorhaben mit und informiert darüber.
  Bundesregierung für die     Er berät die Bundesregierung in allen Fragen, die
 Belange von Menschen mit     Menschen mit Behinderungen betreffen.
      Behinderungen

30
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
                               In jedem der Bundesländer gibt es Landesbeauftrag-
                               te für Menschen mit Behinderung. Ihre Adresse fin-
                               den Sie hier aufgelistet. Das ist die Website des Be-
                               auftragten der Bundesregierung für die Belange von
                               Menschen mit Behinderungen. Die Landesbeauftrag-
                               ten werden beraten von den Landesbeiräten der
  Landesbeauftragte für        Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderung

Schlichtungsstelle BGG
                               Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur
                               Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
                               (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen
                               mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des
                               Bundes zu lösen. Öffentliche Stellen des Bundes sind
                               meistens Bundesbehörden sowie Körperschaften,
                               Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die
Schlichtungsstelle nach § 16   Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Un-
          des BGG              fallversicherung sowie der sozialen Pflegeversiche-
                               rung oder auch die Bundesagentur für Arbeit sind
                               zum Beispiel öffentliche Stellen des Bundes.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
                               Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine
                               Beratungsstelle der Bundesregierung. Sie informiert
                               auch bei Diskriminierungen wegen einer Behinde-
                               rung oder einer chronischen Erkrankung.

Deutscher Behindertenrat
                               Der Deutsche Behindertenrat (DBR) besteht aus den
                               großen Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemein-
                               schaft Selbsthilfe sowie unabhängigen Behinderten-
                               verbänden. Der DBR verfasst regelmäßig Positions-
                               papiere und Stellungnahmen.

31
Fachverbände für Menschen mit Behinderung
                             Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinde-
                             rung heißen: Bundesverband für körper- und mehr-
                             fachbehinderte Menschen e.V., Caritas Behinderten-
                             hilfe und Psychiatrie e.V., Bundesvereinigung Le-
                             benshilfe e.V., Bundesverband evangelische Behin-
                             dertenhilfe e.V., Bundesverband anthroposophisches
                             Sozialwesen e.V. Sie repräsentieren rund 90 Prozent
                             der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit
                             Behinderungen. Die Fachverbände sind einzeln und
                             gemeinsam aktiv in der Bundespolitik. Jeder Fach-
                             verband bietet auf seiner Website vielfältige Infor-
                             mationen zu seinen Aktivitäten und Fortbildungsan-
                             geboten, gemeinsame Aktionen sind dargestellt auf
                             der gemeinsamen Website.

32
11. Barrierefreiheit und Partizipation in der
     Kommune

Was können Kommunen für Barrierefreiheit tun? Was für die Partizipation von Bür-
ger*innen oder für Inklusion? Was müssen sie beachten bei der Erstellung von Akti-
onsplänen? In diesem Kapitel gibt es Hinweise auf relevante Informationen und Veröf-
fentlichungen.

Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung
                                 Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat sich im Rah-
                                 men eines Modellprojektes dem Thema „Barriere-
                                 freie Verwaltung“ gewidmet. Das Modellprojekt
                                 wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und
                                 Integration gefördert. Ergebnis ist u.a. der „Leitfaden
                                 für eine barrierefreie Verwaltung“
                                 In dem Leitfaden werden Punkte wie Leichte Spra-
                                 che, Audiodeskription und Bescheide in einfacher
                                 Sprache angesprochen. Die Broschüre wurde 2016
                                 vom BMAS als Leuchtturm herausgestellt.

Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen für Ge-
meinden
                                 Im Rahmen des Projekts „Barrierefreie Wah-
                                 len“wurde die Broschüre „Informationen über die
                                 Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen
                                 für Gemeinden“ erarbeitet. ,Sie wurde durch das
                                 Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V.
                                 durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit
                                 und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministeri-
                                 um des Innern gefördert. Die Broschüre soll die Ge-
                                 meinden für das Thema sensibilisieren und ihnen
                                 Hilfestellung in Form von Checklisten zur Barriere-
                                 freiheit von Wahlräumen für verschiedene Nutzer-
                                 gruppen geben.

Bürgerbeteiligung und Partizipation
                                 Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
                                 zeigt in seiner Dokumentation „Bürgerbeteiligung
                                 bei kommunalen Vorhaben und in der Stadtentwick-
33
lung“ die unterschiedlichen Formen und Herausfor-
                         derungen der Bürgerbeteiligung auf. Bürgerbeteili-
                         gung wird hier als Grundprinzip der Kommunalpoli-
                         tik verstanden.

Stiftung Mitarbeit
                         Die Stiftung Mitarbeit verweist unter der Rubrik
                         Wegweiser Bürgergesellschaft auf Leitlinien zur
                         kommunalen Bürgerbeteiligung. Darin werden Re-
                         geln für informelle Beteiligungsverfahren festgelegt.
                         Kommunale Amts- und Mandatsträger*innen ver-
                         pflichten sich idealerweise zur Einhaltung dieser
                         Regeln.

Kommunale Aktionspläne
                         Der Leitfaden enthält Informationen zum Aufbau
                         eines Aktionsplans, zu den möglichen Inhalten und
                         Beispielen guter Praxis. Das Land Rheinland-Pfalz
                         schreibt dazu: „Mit dem Leitfaden „Unsere Gemeinde
                         wird inklusiv“ möchten wir die Verantwortlichen vor
                         Ort unterstützen, eigene Aktionspläne zu erarbeiten.
                         Ziel ist, bis hin zur Ortsgemeinde die UN-
                         Behindertenrechtskonvention als Aufgabe anzuneh-
                         men.“

                         Auf der Website „einfach machen“ des Bundesminis-
                         teriums für Arbeit und Soziales sind neben dem Na-
                         tionalen Aktionsplan der Bundesregierung und den
                         Aktionsplänen der Bundesländer zahlreiche Akti-
                         onspläne der Landreise, Kommunen und Städte ge-
                         listet
       einfach machen

34
Projekt Aktiv für mehr Partizipation
                                 Mit dem Projekt „Aktiv für mehr Partizipation“ stellt
                                 die Aktion Mensch Informationen und Handlungs-
                                 empfehlungen zur Partizipation in Kommunen be-
                                 reit. Hierbei erfahren Bürger*innen, wie sie sich an
                                 politischen und gesellschaftlichen Prozessen beteili-
                                 gen können. Oder wie die Kommunen Menschen da-
                                 zu bewegen, sich einzubringen, und welche Unter-
                                 stützung sie dabei erhalten können.
                                 „Partizipation bedeutet: Alle Menschen machen mit,
                                 gestalten mit und bestimmen mit, wie die Gesell-
                                 schaft sich entwickelt. Sie vertreten ihre Interessen
                                 und setzen ihre Fähigkeiten ein. Und zwar in allen
                                 Lebensbereichen: Politik, Wirtschaft, Gesundheit,
                                 Mobilität, Kultur, Bildung. Damit ist Partizipation
                                 eine Grundvoraussetzung für Inklusion.“

35
12. Organisationen partizipativ entwickeln

Partizipation ist zu unterschiedlichen Themen möglich. Und es gibt verschiedene Me-
thoden. Aktionspläne sind ein Weg, um eine Organisation partizipativ zu entwickeln.
Die Ergebnisse von Befragungen können Hinweise auf Veränderungen geben.

Aktionspläne

                                Worauf müssen Einrichtungen und Dienste der Be-
                                hindertenhilfe achten? Wie entwirft man einen Akti-
                                onsplan? Die Handreichung Beteiligung verändert,
                                die der Bundesverband evangelische Behindertenhil-
                                fe (BeB) mit Unterstützung durch das Institut
                                Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) erstellt hat,
                                liefert hierzu Informationen.

                                Beispiele für Aktionspläne auch von Einrichtungen
                                der Eingliederungshilfe finden Sie auf der Website
                                gemeinsam einfach machen des Bundesministeriums
                                für Arbeit und Soziales.

nueva: Nutzerinnen und Nutzer evaluieren

                                Die Abkürzung nueva steht für Nutzer*innen evalu-
                                ieren. D.h. Menschen mit Lernschwierigkeiten und
                                Behinderungen führen Evaluationen von Angeboten
                                für Menschen mit Behinderungen durch. Diese Eva-
                                luationen können die Grundlage für Entwicklungen
                                von Organisationen sein.

36
13. Förderung

Es gibt vielfältige Möglichkeiten für die Förderung von Projekten (u.a. zur Förderung
von Ehrenamt). Viele Organisationen verfügen über Expert*innen für Fundraising, an
die sich auch die Interessenvertretungen wenden können. In den Kommunen gibt es
EU-Beauftragte, die für die Beantragung von Projekten im Rahmen von Förderpro-
grammen zuständig sind. Es ist im Rahmen dieser Publikation nicht möglich, sie alle
zu nennen.

Aktion Mensch

                                 Die Aktion Mensch unterstützt soziale Projekte aus
                                 allen Lebensbereichen, die sich für Menschen mit
                                 Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Men-
                                 schen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein-
                                 setzen. Damit möchte sie Inklusion in unserer Gesell-
                                 schaft voranbringen, also das selbstverständliche
                                 Miteinander von Menschen mit und ohne Behinde-
                                 rung.

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Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB)
Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
Telefon: 030 83001-270, Fax: 030 83001-275
E-Mail: info@beb-ev.de, Internet: www.beb-ev.de

© BeB, Berlin, Dezember 2020
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