Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung
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Inhalt Einleitung....................................................................................................................................................................... 4 1. Wir vertreten uns selbst ..................................................................................................................................... 6 Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener .................................................................................. 6 ISL ............................................................................................................................................................ 6 Kellerkinder......................................................................................................................................... 6 Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland ......................................................... 6 Weibernetz .......................................................................................................................................... 7 Werkstatträte Deutschland ........................................................................................................... 7 Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des BeB ...... 7 Selbstvertretung Lebenshilfe ....................................................................................................... 8 Selbsthilfegruppen............................................................................................................................ 9 Deutscher Gehörlosen-Bund ......................................................................................................... 9 2. Gesetze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen .................................................................10 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK): ........................... 10 Bundesteilhabegesetz (BTHG) .................................................................................................. 11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ............................................................................. 12 Gleichstellungsgesetze der Länder .......................................................................................... 13 3. Mitwirkungsrechte beim Wohnen ................................................................................................................14 Wohnteilhabegesetze und Verordnungen der Bundesländer ...................................... 14 Wohn-Teilhabe-Gesetz in Berlin - Informationen in Leichter Sprache ..................... 14 Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen und Arbeit ......................................................................................................................................... 15 Frauenbeauftragte in Einrichtungen ...................................................................................... 15 4. Mitwirkungsrechte beim Arbeiten ................................................................................................................16 Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) ............................................................. 16 Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMVO) ...................................... 17 Frauenbeauftragte in Werkstätten .......................................................................................... 18 Rehadat-Datenbank....................................................................................................................... 19 1
5. Assistenz und Beratung .....................................................................................................................................20 Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei Selbstvertreter(inne)n“ ..................... 20 11 Tipps bei der Suche zur passenden Assistenz .............................................................. 20 Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ...................................................... 20 Kommunale Behindertenbeauftragte..................................................................................... 21 Beratungsstellen bei Diskriminierung ................................................................................... 21 Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung ............................................................................... 21 6. Inklusive Sitzungen und Veranstaltungen .................................................................................................22 Regeln für Treffen und Tagungen (in Leichter Sprache) ................................................ 22 Barrierefreie Veranstaltungen .................................................................................................. 22 7. Barrierefreiheit .....................................................................................................................................................23 Bundesfachstelle Barrierefreiheit ........................................................................................... 23 Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ................................................................. 23 Rehadat .............................................................................................................................................. 23 Netzwerk Leichte Sprache .......................................................................................................... 23 Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation ................................................................... 24 Barrierefreie Mobilität ................................................................................................................. 24 8. Digitale Teilhabe ..................................................................................................................................................25 Leitfaden und Erklärfilme fürs Internet und soziale Medien ........................................ 25 9. Nachrichten und andere Medienangebote .................................................................................................27 Nachrichten in einfacher Sprache ............................................................................................ 27 Weitere (barrierefreie) Medien-Angebote ........................................................................... 27 Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderung .............................. 28 10. Politik verstehen................................................................................................................................................29 Einfach Politik.................................................................................................................................. 29 Bundesregierung ............................................................................................................................ 30 Website einfach teilhaben........................................................................................................... 30 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ................................................................................................................................ 30 Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ......................................................... 31 Schlichtungsstelle BGG ................................................................................................................. 31 Antidiskriminierungsstelle des Bundes ................................................................................ 31 2
Deutscher Behindertenrat .......................................................................................................... 31 Fachverbände für Menschen mit Behinderung .................................................................. 32 11. Barrierefreiheit und Partizipation in der Kommune...........................................................................33 Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung ....................................................................... 33 Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen für Gemeinden ........................................................................................................................................ 33 Bürgerbeteiligung und Partizipation...................................................................................... 33 Stiftung Mitarbeit ........................................................................................................................... 34 Kommunale Aktionspläne........................................................................................................... 34 Projekt Aktiv für mehr Partizipation ...................................................................................... 35 12. Organisationen partizipativ entwickeln ...................................................................................................36 Aktionspläne .................................................................................................................................... 36 nueva: Nutzerinnen und Nutzer evaluieren ........................................................................ 36 13. Förderung.............................................................................................................................................................37 Aktion Mensch ................................................................................................................................. 37 3
Einleitung „Mitbestimmen! Fragensammlung zur Partizipation“ will die Mitbestimmung von Men- schen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und Men- schen mit hohem Unterstützungsbedarf in Organisationen der Eingliederungshilfe und in Kommunen stärken. Verbesserungen in der Partizipation sollen durch gemeinsame Gespräche und gemeinsames Handeln entstehen. Dabei kann die Fragensammlung gut unterstützen. In der vorliegenden Veröffentlichung finden Sie nun zusätzliche Hinweise und Informa- tionen zu verschiedenen Themen, die wichtig sind für mehr Mitbestimmung und die in der konkreten Arbeit vor Ort weiterhelfen können. Diese Auswahl an Informationen soll als kurzer Überblick und erste Anregung dienen, sich tiefer mit den jeweiligen Themen auseinanderzusetzen. Ausgangspunkt sind jeweils die Verbesserung der Mitwirkungs- möglichkeiten von Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischer Be- einträchtigung und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Viele der Informatio- nen sind aber auch für andere interessant. Die Informationen geben den Stand von Oktober 2020 wieder. Sie alle wissen: Links funktionieren nicht unbegrenzt. Wenn sie also nicht funktionieren, dann geben Sie ein- fach die Stichworte ein. Oder es sind neue Informationen dazugekommen, die wir nicht mehr erfassen konnten. Auch haben wir möglicherweise Informationen nicht entdeckt oder übersehen, auch wenn wir umfangreich recherchiert haben, um einen guten Über- blick zu erhalten. Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre hilft auf dem Weg zu mehr Mitbestimmung. Es gibt sie auch in Leichter Sprache. An der Broschüre haben viele mitgemacht. Besonders danken wir Dr. Tina Denninger, bis zum 30.09.2020 Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft. Dr. Katrin Grüber, IMEW und Jörg Markowski, BeB 4
1. 1. Wir vertreten uns selbst In diesem Kapitel ist eine Auswahl an Organisationen und Gremien aufgeführt, in de- nen sich Menschen mit Behinderung selbst vertreten. Der Schwerpunkt liegt bei Orga- nisationen und Gremien von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Ein Kontakt zu ihnen kann für Menschen vor Ort wich- tig sein, wenn sie sich eine Beratung durch Peers wünschen. Viele der Organisationen bieten Fortbildungen zur Stärkung von Menschen mit Behinderung an. Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. ver- tritt die Interessen von Psychiatrie-Patient*innen und ehemaligen Patient*innen mit dem Ziel, nicht- psychiatrische Hilfsangebote entstehen zu lassen. U.a. durch einen Erfahrungsaustausch und durch Informations-und Fortbildungsveranstaltungen. ISL Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. ist der Zusammenschluss aller Zen- tren für Selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Der Verein orientiert sich an den Menschenrechten. Hier arbeiten ausschließlich Menschen mit Behinderung. Sie engagieren sich für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Kellerkinder Die Kellerkinder e.V. sind eine Gruppe von Men- schen, die aufgrund ihrer Lebenserfahrungen seeli- sche Hindernisse (andere nennen es psychische Er- krankung) in Ihrem Leben zu bewältigen haben. Sie vertreten ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft und berufen sich dabei auf die UN- Behindertenrechtskonvention und hier im Besonde- ren auf die Idee der Inklusion. Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V. ist ein Verein von und für Menschen mit Lern- schwierigkeiten. Mensch zuerst bietet Fortbildungen zu den Themen Selbst-Bestimmung und Selbst- Vertretung an und informiert über das Bundesteil- habegesetz. Mensch zuerst macht sich stark für Leichte Sprache. 6
Weibernetz Weibernetz e.V. ist ein Verein, in dem ausschließlich Frauen mit Behinderung arbeiten. Der Verein arbei- tet bundesweit für die Rechte von Frauen mit Behin- derung und kämpft gegen Gewalt gegenüber Frauen in Einrichtungen. Werkstatträte Deutschland Werkstatträte Deutschland e.V. ist der Zusammen- schluss aller Werkstatträte in Deutschland. In dem Verein arbeiten Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder einmal gearbeitet haben. In jedem Bundesland gibt es eine Landesarbeits- gemeinschaft der Werkstatträte. Sie vertritt die In- teressen der Werkstattbeschäftigten im Bundesland. Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Webs- ite von Werkstatträte Deutschland. Die Frauenbeauftragten der Werkstätten haben sich zusammengeschlossen im Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten. Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des BeB Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christli- chen Menschenbildes sowie der UN- Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psy- chischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangeli- schen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpoliti- schen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Men- schen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren. 7
Selbstvertretung Lebenshilfe Die Selbstvertretung – Na klar. der Lebenshilfe ist eine Kampagne mit dem Ziel, die Selbstvertretung in der Lebenshilfe zu stärken. In der Leipziger Erklärung von 2019 stehen Ziele und Forderungen der Selbstvertreter*innen. 8
Selbsthilfegruppen In der BAG SELBSTHILFE sind 116 bundesweit agierende Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie zwölf Landesarbeitsgemeinschaften und sieben Fachverbände vertreten. Viele dieser Verbände haben auch Ortsgruppen. Auf der Website der BAG Selbsthilfe gibt es eine Liste mit den Mitgliedern. Deutscher Gehörlosen-Bund Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. ist ein Bundesverband der Gehörlosen in Deutschland und versteht sich auch als Forum für die Gebärdensprachgemeinschaft. Er informiert über sozialpolitische, kulturelle und berufliche Angelegenheiten, die gehörlose Menschen betreffen und setzt sich für ihre Rechte ein. 9
2. Gesetze für die Rechte von Menschen mit Be- hinderungen Im diesem Kapitel finden Sie Gesetze, die für Menschen mit Behinderung wichtig sind. Das sind die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Bundesgleichstellungsgesetz. Außerdem finden Sie Hinweise auf die Umsetzung und Anwendung der Gesetze. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derung, kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK Die UN-BRK wurde unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeitet und am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Sie ist seit 26. September 2009 in Deutschland in Kraft. Die UN-BRK macht schon in ihrer Präambel deutlich, dass jeder Mensch ohne Unterschied Anspruch auf die Gewährung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten hat. Dazu gehört das Recht auf Partizipation von Menschen mit Behinderung bei allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen (Art. 4 Abs. 3 UN-BRK) ebenso wie die Verpflichtung, das Bewusstsein für ihre Fähigkeiten und ihren Beitrag zu fördern (Art. 8 Abs. 1c UN-BRK). Im Internet gibt es die UN-BRK in schwerer Sprache und in Leichter Sprache. Man kann die UN-BRK auch als Buch bestellen. Das Buch gibt es zum Bestellen in schwerer Sprache und in Leichter Sprache. Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Insti- tuts für Menschenrechte ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht ("to monitor" (engl.) = beobachten, kon- trollieren), gemäß Art. 33 Abs. 2 der UN- Konvention. Sie finden auf der Seite wichtige Hinweise zur Um- setzung der UN-BRK. 10
Bundesteilhabegesetz (BTHG) Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfas- sendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behin- derungen die Rechtsansprüche auf Eingliederungs- hilfe regelt. Das Gesetz wird bis 2023 in verschie- denen Stufen umgesetzt. Es will die Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung verbessern. Es gibt das BTHG in schwerer Sprache im Internet. Zu dem Gesetz gibt es auch ein Heft in Leichter Sprache. In dem Heft vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht es um die neuen Regeln für Werkstätten für behinderte Menschen. Es gibt ein weiteres Heft in Leichter Sprache zum BTHG. Es ist von der Diakonie Württemberg. In die- sem Heft werden die neuen Regeln für die Einglie- derungshilfe, für Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Teilhabe und für die Erwerbsminderungs- rente erklärt. Menschen mit Behinderung machen ihren Rechts- anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe im Teilhabeplan bzw. Gesamtplanverfahren geltend. Einen Erklär-Film zum Verfahren hat die Diakonie Wittekindshof erarbeitet. 11
Den BeB-Leitfaden zum Gesamtplanverfahren in Leichter Sprache finden Sie hier. Voraussetzung für die Erstattung von Kosten für Assistenzleistungen. Viele Tätigkeiten im Rahmen der Mitbestimmung erfolgen ehrenamtlich. In §78 Abs. 2, 5 regelt das BTHG, das unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Assistenzleistungen für ehrenamtliche Tätigkeiten geltend gemacht werden können. Genauere Infos finden Sie auf der BeB-Website. Der BTHG-Kompass ist Teil der Umsetzungsbeglei- tung des BTHG. Er ist als stetig wachsendes Kom- pendium gedacht. Er soll Themen umfassen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang ste- hen und den Umsetzungsstand, zentrale Fragestel- lungen, Fachbeiträge, gute Beispiele und Urteile abbilden. Der Deutsche Verein begleitet und unter- stützt die Leistungsträger bei der BTHG-Umsetzung. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit der Bund zuständig ist). Es ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Art. 3 Abs. 3, 2 Grundgesetz („Niemand darf we- gen seiner Behinderung benachteiligt werden“). Es gibt das BGG in schwerer Sprache im Internet. Es gibt auch eine Zusammenfassung des BGG in Leichter Sprache. 12
Gleichstellungsgesetze der Länder Die Bundesländer haben eigene Gleichstellungsge- setze. In ihnen finden sich wichtige Regelungen zur Teilhabe und Mitbestimmung. Benannt sind hier unter anderem die geltenden Verpflichtungen der Verwaltungen zu Barrierefreiheit und die Mitbe- stimmungsrechte der Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderung und der Beiräte von Men- schen mit Behinderungen in den Kommunen. Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Insti- tuts für Menschenrechte hat eine Liste erstellt mit den aktuell gültigen Fassungen der Gleichberechti- gungsgesetze in den Ländern. 13
3. Mitwirkungsrechte beim Wohnen Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen, die in Einrich- tungen leben, sind in Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer geregelt. Diese rechtlichen Regelungen sind insbesondere für Bewohnerbeiräte wichtig. Informatio- nen in Leichter Sprache gibt es bisher nur für das Land Berlin und in Niedersachsen. Auch wenn sich Regelungen von Bundesland zu Bundesland teilweise unterscheiden, können die Broschüren auch für Menschen aus anderen Bundesländern interessant sein. Außerdem gibt es eine Broschüre über die Rechte von Frauenbeauftragten. Wohnteilhabegesetze und Verordnungen der Bundesländer Eine Übersicht über die Wohnteilhabegesetze der Bundesländer, in denen unter anderem die Mitbe- stimmungsrechte der Bewohnerbeiräte geregelt sind, finden Sie auf der Website der Bundesinteressenver- tretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund). Dort ist eine Liste mit allen Gesetzen und Verordnungen.. Wohn-Teilhabe-Gesetz in Berlin - Informationen in Leichter Sprache Zum Berliner Wohnteilhabegesetz gibt es die Bro- schüre „Selbstbestimmt wohnen mit Unterstützung“. Sie wurde von der Geteq geschrieben. Die Informati- onen sind in Leichter Sprache. 14
Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen und Arbeit Die Broschüre Mitwirkung von Menschen mit Behin- derung in den Bereichen Wohnen und Arbeit befasst sich mit den Anforderungen zu Mitwirkungsmöglich- keiten im Bereich Wohnen und Arbeit. Der Ausschuss der Menschen mit Behinderung in der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesver- band Niedersachsen e.V. hat sie erarbeitet. Der Text ist in einfacher Sprache. Frauenbeauftragte in Einrichtungen Weibernetz hat ein Projekt zum Thema Frauen- Beauftragte in Einrichtungen. Es heißt: "Das Bundes- Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen stark machen". Auf der Seite von dem Projekt finden sich viele Infos für Frauen-Beauftragte in Werkstät- ten und Wohn-Einrichtungen für behinderte Men- schen. 15
4. Mitwirkungsrechte beim Arbeiten Die Mitwirkungsrechte für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung bzw. in der Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungsverordnung geregelt. In diesem Kapitel finden Sie Informationen über die Verordnungen und Hinweise zu ihrer Anwendung. Dies ist insbesondere für Werkstat- träte wichtig. Außerdem gibt es Informationen für Frauenbeauftragte. Die Broschüren sind in schwerer und in Leichter Sprache. Wer etwas über Mitwirkungs- und Mitbe- stimmungsrechte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wissen möchte, kann das in der Datenbank von Rehadat recherchieren. Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Im Internet gibt es die WMVO in schwerer Sprache. Die neue WMVO – Was ist neu für Werkstatträte? Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die neue WMVO. Werkstatträte Deutschland hat eine Broschüre dazu gemacht. In der Broschüre wird erklärt was neu ist. Mit Beispielen. In Leichter Sprache. Von Werkstatträte Deutschland gibt es Arbeitshilfen zur WMVO in Leichter Sprache. 16
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMVO) Die Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (DWMVO) regelt die Mit- bestimmung und Mitwirkung von Menschen mit Be- hinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Einrichtungen der Diakonie. Im Internet gibt es die DWMVO in schwerer Sprache und in Leichter Sprache. Es gibt Regeln für den Werkstatt-Rat in Leichter Sprache. Die Diakonie hat die Broschüre gemacht. Es gibt eine Broschüre Die Wahl vom Werkstatt-Rat. Sie ist in Leichter Sprache. Sie ist von der Diakonie erstellt. 17
Frauenbeauftragte in Werkstätten Werkstatträte Deutschland hat zu Frauenbeauftrag- ten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Broschüre gemacht. Die Broschüre ist in Leich- ter Sprache. In der Broschüre wird erklärt, was die Frauenbeauftragte macht und wie sie arbeitet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für be- hinderte Menschen (BAG WfbM) hat eine Handrei- chung Frauenbeauftragte in Werkstätten für behin- derte Menschen in schwerer Sprache gemacht. Die Werkstatträte haben eine Broschüre zur Wahl von Frauenbeauftragten erstellt. Sie heißt: So wählen wir die Frauenbeauftragte – Was steht in der neuen WMVO? Außerdem haben Sie eine Checkliste für die Wahl zur Frauenbeauftragten erstellt. 18
Es gibt eine Broschüre Frauen-Beauftragten in dia- konischen Werkstätten. Sie ist in Leichter Sprache. Rehadat-Datenbank REHADAT ist ein wichtiges unabhängige Informati- onsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. In der Datenbank gibt es auch Informationen zu Mitwirkung und Mit- bestimmung im Arbeitsleben. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. 19
5. Assistenz und Beratung Partizipation braucht oft Assistenz und Beratung. In diesem Kapitel gibt es Hinweise auf Broschüren und Informationen zur Assistenz und auf Beratungsangebote. Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei Selbstvertreter(inne)n“ Die Broschüre „Assistenz und Unterstützung bei Selbstvertreter(inne)n“ verfolgt das Ziel, die Zusam- menarbeit zwischen Selbstvertreter(inne)n und As- sistent(inne)n zu verbessern, um in Gremien und bei Veranstaltungen aktiv mitwirken zu können und die Interessen von Menschen mit Behinderung zu ver- treten. Sie setzt sich aus einem Wegweiser in Leich- ter Sprache und einer Check-Liste für gute Unter- stützung sowie Ausführungen zum Thema Assistenz (Theorie, Methoden, Finanzierung usw.) zusammen. 11 Tipps bei der Suche zur passenden Assistenz Auf seiner Internetseite gibt der Aktivist Raul Kraut- hausen 11 Tipps für Menschen mit Behinderung. Es geht darum, worauf sie bei der Suche nach einer As- sistenz achten sollten. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung un- terstützt und berät Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Stellen werden durch das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales gefördert. 20
Kommunale Behindertenbeauftragte Viele Kommunen und Kreise haben Beauftragte für Menschen mit Behinderungen. Zu den Aufgaben der Beauftragten gehört u.a. die Beratung von Menschen mit Behinderung. Die Adressen finden Sie auf den Webseiten der Kommune oder des Kreises. Beratungsstellen bei Diskriminierung Auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Hinweise auf örtliche und regionale Be- ratungsstellen zu finden. Dort können sich Menschen rechtlich beraten lassen, wenn sie diskriminiert worden sind. Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen und Organisa- tionen, die persönliche Zukunftsplanung stärken wollen. Auf der Website gibt es Informationen über Methoden und Materialien. 21
6. Inklusive Sitzungen und Veranstaltungen Die Fragensammlung Mitbestimmen! enthält Hinweise für gute Sitzungen. Wer mehr wissen möchte und sich für Veranstaltungen interessiert, findet in diesem Kapitel Hinweise. Regeln für Treffen und Tagungen (in Leichter Sprache) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt unter der Rubrik „einfach machen“ Regeln für Tref- fen und Tagungen in Leichter Sprache zur Verfügung. Diese Regeln sollen Menschen mit Lernschwierigkei- ten helfen, an Treffen und Tagungen teilzunehmen. Barrierefreie Veranstaltungen Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit der Knappschaft Bahn See stellt eine Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen zur Verfügung. 22
7. Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist wichtig bei Gebäuden und der Kommunikation und beim ÖPNV. Die Beispiele wurden ausgewählt, weil es auf den Websites viele weiterführende In- formationen und Broschüren gibt. Bundesfachstelle Barrierefreiheit Auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt es zahlreiche Informationen und nützliche Praxishilfen zu den unterschiedlichen Aspekten von Barrierefreiheit. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. hat Informationen und Checklisten zusammengestellt zur barrierefreien Mobilität, zum barrierefreien Bauen, zum barrierefreien Reisen und zur barrierefreien Kommunikation. Rehadat REHADAT ist ein wichtiges unabhängiges Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. In der Datenbank gibt es auch Informationen zu Barrierefreiheit. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. Netzwerk Leichte Sprache Das Netzwerk Leichte Sprache setzt sich dafür ein, dass es mehr Leichte Sprache gibt. Auf der Website gibt es Hinweise auf Bücher zur Leichten Sprache. Das Netzwerk bietet auch Fortbildungen für die Anwendung der Leichten Sprache an. 23
Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation Die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikati- on e. V. möchte die Vernetzung von Aktiven für Unterstützte Kommunikation fördern. Sie glie- dert sich in 12 Regionalgruppen, die Newsletter anbieten. Ansonsten gibt es u.a. Selbstvertre- tungsmöglichkeiten, Qualifizierungsangebote und Austausch- und Informationsmöglichkeiten. Barrierefreie Mobilität Barrierefreie Mobilität heißt die Website für barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Fußgängerquerverkehr, Gehwege, Treppenanla- gen und Rampen sowie Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die an die Anfor- derungen von mobilitätseingeschränkten Perso- nen angepasst sind. Die Website informiert über Planungsbeispiele und über bauliche Lösungen. Die Wheelmap ist eine Karte für rollstuhlgerech- te Orte. Seit 2010 kann jede*r rollstuhlgerechte Orte finden, eintragen und über ein Ampelsys- tem bewerten – leicht und übersichtlich. Die Grundlage der Wheelmap sind die Geodaten der OpenStreetMap, eine weltweite Karte mit einer großen Community, die offene Daten unter einer freien Lizenz zur Verfügung stellt. 24
8. Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe ist für alle Menschen wichtig. Um das Internet und soziale Medien gut und sicher nutzen zu können, muss man die Funktionsweise gut verstehen und die Regeln kennen. Von der Bundeszentrale für Politische Bildung und PIKSL in Düssel- dorf gibt es dazu verschiedene Leitfäden in einfacher Sprache und Erklär-Filme. Leitfaden und Erklär-Filme fürs Internet und soziale Medien Die "Internet-Leitfäden in einfacher Sprache" sind für alle Menschen, die noch wenig Erfahrung mit dem Internet gemacht haben: Die ersten Schritte ins Netz, Facebook, YouTube, WhatsApp selbständig ma- chen. Einfache Sprache soll dabei helfen, Informatio- nen besser zu verstehen. Die Internet-Leitfäden sind in einer Kooperation der Bundeszentrale für politische Bildung und PIKSL (Personenzentrierte Interaktion und Kommunikati- on für mehr Selbstbestimmung im Leben) entstan- den. Es gibt noch mehr Leitfäden in einfacher Sprache. Sie erklären, wie Soziale Netzwerke funktionieren und was bei deren Nutzung zu beachten ist. "einfach FACEBOOK" "einfach YOUTUBE" "einfach WHATSAPP" "einfach TWITTER" "einfach INSTAGRAM" "einfach SNAPCHAT" Auch diese Leitfäden entstammen einer Kooperation der Bundeszentrale für politische Bildung und PIKSL (Personenzentrierte Interaktion und Kommunikati- on für mehr Selbstbestimmung im Leben). Es gibt auch noch Erklär-Filme. Zum Beispiel, wie man Passwörter verschlüsselt, zum Ad-Blocker oder zum Dru- cken aus dem Browser. Auch die Erklär-Filme entstanden in einer Kooperation der Bundeszentrale für politische Bildung und PIKSL (Personenzentrierte Interaktion und 25
Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben). 26
9. Nachrichten und andere Medienangebote Dieses Kapitel enthält Hinweise auf Nachrichten in einfacher und Leichter Sprache und weitere (barrierefreie) Medien-Angebote, die für Menschen mit Behinderung be- sonders interessant sind. Nachrichten in einfacher Sprache Nachrichten vom Deutschlandfunk in Leichter Spra- che. Nachrichten vom NDR in Leichter Sprache. Nachrichten vom MDR in Leichter Sprache: „Für Menschen, die nicht so gut lesen oder lernen können. Das Wichtigste aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport. Aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.“ Weitere (barrierefreie) Medien-Angebote Tagesschau mit Übersetzung in Gebärdensprache TV für Alle ist ein Inklusionsprojekt des gemeinnüt- zigen Sozialhelden e.V. in Kooperation mit den Medi- enanstalten, VAUNET, ARD und ZDF. Die Website erleichtert das Suchen und Finden von TV-Sendungen mit Untertiteln (UT) und Audio- deskription (AD). Das werbefreie und barrierefreie Angebot ist senderübergreifend und umfasst sowohl private als auch öffentlich-rechtliche TV-Sendungen. 27
Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderung Kobinet ist ein Nachrichtendienst der Kooperation Behinderter im Internet e.V. Hier arbeiten Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die in der Be- hindertenbewegung aktiv sind. Ohrenkuss ist ein Kulturmagazin von Menschen mit Down-Syndrom. Sie sind Redakteur*innen und schreiben Beiträge zu verschiedensten Themen. 28
10. Politik verstehen Es gibt viele Möglichkeiten, sich darüber zu informieren, wie Politik funktioniert. Es gibt Bücher oder Hörangebote und Texte in Leichter Sprache. Die Bundesregierung und andere Stellen des Bundes informieren über Themen wie Teilhabe, Diskriminie- rung oder die Möglichkeit, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und Bun- desbehörden zu schlichten. Einfach Politik Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet un- ter dem Titel „einfach POLITIK“ verschiedene Mög- lichkeiten zur Information in einfacher Sprache. Auf dieser Seite finden Sie die Hörangebote zu "ein- fach POLITIK:" und „einfach POLITIK: aktuell" In den Hörangeboten werden Politik und Gesellschaft in einfacher Sprache erklärt. Einfach das gewünschte Hörbuch auswählen und anklicken. Dieses Lexikon der Reihe "einfach POLITIK" erklärt mehr als 100 Wörter in einfacher Sprache. Wörter, die mit Dingen zu tun haben, die uns alle angehen. Wörter, die mit Politik zu tun haben. Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein hat im Jahr 2015 die Broschüre „Was ist Politik“ in Leichter Sprache veröffentlicht. Hier wird auf 63 Seiten erklärt, was Politik bedeutet. Es werden Grundlagen erklärt, zum Beispiel was eine Demokratie ist und eine Verfas- sung. Es wird erklärt, was Politiker und Parteien ma- chen und was Wahlen sind. Auch Politik auf Bundes- Landes- und Kommunalebene sowie in der EU und UN werden erklärt. Außerdem gibt es einen Ab- schnitt dazu, wie man in der Politik mitwirken kann. Das Netzwerk Leichte Sprache hat unter der Rubrik „Recht + Politik“ mehrere Texte zu verschiedenen Themen in Leichter Sprache. Zum Beispiel: „Das ist wichtig bei der rechtlichen Betreuung“ oder „Die Ge- schichte der DDR“. 29
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und das Berliner Aktionsbündnis „Das Blaue Kamel“ haben 2018 eine Broschüre in Leichter Sprache ver- öffentlicht. Sie beschäftigt sich unter Verwendung eines zeitgemäßen Comic-Stils und durch anschauli- che Beispiele mit folgenden Fragen: Wie funktionie- ren Demokratie und Politik in Berlin? Wie kann ich mitbestimmen? Meine Rechte – wer vertritt mich? Die Broschüre entstand unter Mitwirkung von Prü- fer*innen von capito Berlin. Bundesregierung Auf der Seite der Bundesregierung sind Informatio- nen über Bundesinstitutionen und über deren Funk- tionen und Vertreter*innen in Leichter Sprache dar- gestellt. Bundesregierung Website einfach teilhaben Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bie- tet unter der Rubrik „einfach teilhaben“ Informatio- nen zu verschiedensten Themen wie Arbeiten, Ge- sundheit, Alter und Rente, Rehabilitation oder Mobi- lität und Reisen. Die Informationen stehen in Alltags- sprache, in Leichter Sprache und in Gebärdensprache einfach teilhaben zur Verfügung. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vertritt die Inte- ressen von Menschen mit Behinderung in der Bun- despolitik. Seine Aufgaben richten sich nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Der Beauftragte arbeitet unter anderem an Beauftragter der gesetzlichen Vorhaben mit und informiert darüber. Bundesregierung für die Er berät die Bundesregierung in allen Fragen, die Belange von Menschen mit Menschen mit Behinderungen betreffen. Behinderungen 30
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung In jedem der Bundesländer gibt es Landesbeauftrag- te für Menschen mit Behinderung. Ihre Adresse fin- den Sie hier aufgelistet. Das ist die Website des Be- auftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Landesbeauftrag- ten werden beraten von den Landesbeiräten der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung Schlichtungsstelle BGG Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Öffentliche Stellen des Bundes sind meistens Bundesbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Schlichtungsstelle nach § 16 Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Un- des BGG fallversicherung sowie der sozialen Pflegeversiche- rung oder auch die Bundesagentur für Arbeit sind zum Beispiel öffentliche Stellen des Bundes. Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Beratungsstelle der Bundesregierung. Sie informiert auch bei Diskriminierungen wegen einer Behinde- rung oder einer chronischen Erkrankung. Deutscher Behindertenrat Der Deutsche Behindertenrat (DBR) besteht aus den großen Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemein- schaft Selbsthilfe sowie unabhängigen Behinderten- verbänden. Der DBR verfasst regelmäßig Positions- papiere und Stellungnahmen. 31
Fachverbände für Menschen mit Behinderung Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinde- rung heißen: Bundesverband für körper- und mehr- fachbehinderte Menschen e.V., Caritas Behinderten- hilfe und Psychiatrie e.V., Bundesvereinigung Le- benshilfe e.V., Bundesverband evangelische Behin- dertenhilfe e.V., Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V. Sie repräsentieren rund 90 Prozent der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen. Die Fachverbände sind einzeln und gemeinsam aktiv in der Bundespolitik. Jeder Fach- verband bietet auf seiner Website vielfältige Infor- mationen zu seinen Aktivitäten und Fortbildungsan- geboten, gemeinsame Aktionen sind dargestellt auf der gemeinsamen Website. 32
11. Barrierefreiheit und Partizipation in der Kommune Was können Kommunen für Barrierefreiheit tun? Was für die Partizipation von Bür- ger*innen oder für Inklusion? Was müssen sie beachten bei der Erstellung von Akti- onsplänen? In diesem Kapitel gibt es Hinweise auf relevante Informationen und Veröf- fentlichungen. Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat sich im Rah- men eines Modellprojektes dem Thema „Barriere- freie Verwaltung“ gewidmet. Das Modellprojekt wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert. Ergebnis ist u.a. der „Leitfaden für eine barrierefreie Verwaltung“ In dem Leitfaden werden Punkte wie Leichte Spra- che, Audiodeskription und Bescheide in einfacher Sprache angesprochen. Die Broschüre wurde 2016 vom BMAS als Leuchtturm herausgestellt. Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen für Ge- meinden Im Rahmen des Projekts „Barrierefreie Wah- len“wurde die Broschüre „Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen - Empfehlungen für Gemeinden“ erarbeitet. ,Sie wurde durch das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministeri- um des Innern gefördert. Die Broschüre soll die Ge- meinden für das Thema sensibilisieren und ihnen Hilfestellung in Form von Checklisten zur Barriere- freiheit von Wahlräumen für verschiedene Nutzer- gruppen geben. Bürgerbeteiligung und Partizipation Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zeigt in seiner Dokumentation „Bürgerbeteiligung bei kommunalen Vorhaben und in der Stadtentwick- 33
lung“ die unterschiedlichen Formen und Herausfor- derungen der Bürgerbeteiligung auf. Bürgerbeteili- gung wird hier als Grundprinzip der Kommunalpoli- tik verstanden. Stiftung Mitarbeit Die Stiftung Mitarbeit verweist unter der Rubrik Wegweiser Bürgergesellschaft auf Leitlinien zur kommunalen Bürgerbeteiligung. Darin werden Re- geln für informelle Beteiligungsverfahren festgelegt. Kommunale Amts- und Mandatsträger*innen ver- pflichten sich idealerweise zur Einhaltung dieser Regeln. Kommunale Aktionspläne Der Leitfaden enthält Informationen zum Aufbau eines Aktionsplans, zu den möglichen Inhalten und Beispielen guter Praxis. Das Land Rheinland-Pfalz schreibt dazu: „Mit dem Leitfaden „Unsere Gemeinde wird inklusiv“ möchten wir die Verantwortlichen vor Ort unterstützen, eigene Aktionspläne zu erarbeiten. Ziel ist, bis hin zur Ortsgemeinde die UN- Behindertenrechtskonvention als Aufgabe anzuneh- men.“ Auf der Website „einfach machen“ des Bundesminis- teriums für Arbeit und Soziales sind neben dem Na- tionalen Aktionsplan der Bundesregierung und den Aktionsplänen der Bundesländer zahlreiche Akti- onspläne der Landreise, Kommunen und Städte ge- listet einfach machen 34
Projekt Aktiv für mehr Partizipation Mit dem Projekt „Aktiv für mehr Partizipation“ stellt die Aktion Mensch Informationen und Handlungs- empfehlungen zur Partizipation in Kommunen be- reit. Hierbei erfahren Bürger*innen, wie sie sich an politischen und gesellschaftlichen Prozessen beteili- gen können. Oder wie die Kommunen Menschen da- zu bewegen, sich einzubringen, und welche Unter- stützung sie dabei erhalten können. „Partizipation bedeutet: Alle Menschen machen mit, gestalten mit und bestimmen mit, wie die Gesell- schaft sich entwickelt. Sie vertreten ihre Interessen und setzen ihre Fähigkeiten ein. Und zwar in allen Lebensbereichen: Politik, Wirtschaft, Gesundheit, Mobilität, Kultur, Bildung. Damit ist Partizipation eine Grundvoraussetzung für Inklusion.“ 35
12. Organisationen partizipativ entwickeln Partizipation ist zu unterschiedlichen Themen möglich. Und es gibt verschiedene Me- thoden. Aktionspläne sind ein Weg, um eine Organisation partizipativ zu entwickeln. Die Ergebnisse von Befragungen können Hinweise auf Veränderungen geben. Aktionspläne Worauf müssen Einrichtungen und Dienste der Be- hindertenhilfe achten? Wie entwirft man einen Akti- onsplan? Die Handreichung Beteiligung verändert, die der Bundesverband evangelische Behindertenhil- fe (BeB) mit Unterstützung durch das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) erstellt hat, liefert hierzu Informationen. Beispiele für Aktionspläne auch von Einrichtungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf der Website gemeinsam einfach machen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. nueva: Nutzerinnen und Nutzer evaluieren Die Abkürzung nueva steht für Nutzer*innen evalu- ieren. D.h. Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen führen Evaluationen von Angeboten für Menschen mit Behinderungen durch. Diese Eva- luationen können die Grundlage für Entwicklungen von Organisationen sein. 36
13. Förderung Es gibt vielfältige Möglichkeiten für die Förderung von Projekten (u.a. zur Förderung von Ehrenamt). Viele Organisationen verfügen über Expert*innen für Fundraising, an die sich auch die Interessenvertretungen wenden können. In den Kommunen gibt es EU-Beauftragte, die für die Beantragung von Projekten im Rahmen von Förderpro- grammen zuständig sind. Es ist im Rahmen dieser Publikation nicht möglich, sie alle zu nennen. Aktion Mensch Die Aktion Mensch unterstützt soziale Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Men- schen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein- setzen. Damit möchte sie Inklusion in unserer Gesell- schaft voranbringen, also das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinde- rung. 37
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) Invalidenstraße 29, 10115 Berlin Telefon: 030 83001-270, Fax: 030 83001-275 E-Mail: info@beb-ev.de, Internet: www.beb-ev.de © BeB, Berlin, Dezember 2020
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