Mitgliederinformationen während der Corona-Pandemie
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Infobrief-Direkt ID 04.20 Wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2..............................................................4 ID 05.20 Informationen Nr. 2 zum Coronavirus SARS-CoV-2......................................................................................5 ID 06.20 Informationen Nr. 3 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Wichtige Information zur Veranstaltung des 66. Zahnärztetages!.......................................................................................................................................6 ID 07.20 Informationen Nr. 4 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Infektions- und Arbeitsschutz....................................7 ID 08.20 Informationen Nr. 5 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Absage des Zahnärztetages 2020 in Gütersloh........8 ID 09.20 Informationen Nr. 6 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Maßnahmen zur Begrenzung/Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus.......................................................................................................................9 ID 10.20 Informationen Nr. 7 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Unterbrechung der Infektionsketten........................10 ID 11.20 Informationen Nr. 8 zum CoronavirusSARS-CoV-2 – Notfalldienst-Versorgung.......................................... 11 ID 12.20 Informationen Nr. 9 zum CoronavirusSARS-CoV-2 – NRW-Rettungsschirm: Bedarfsermittlung per Online- Abfrage ........................................................................................................................................................13 D 13.20 Informationen Nr. 10 zum CoronavirusSARS-CoV-2 – Umgang mit Presseanfragen.................................14 ID 14.20 Aktuelle Informationen zur Beantragung von „NRW-Soforthilfen“ für Zahnarztpraxen................................15 ID 15.20 Informationen Nr. 11 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Geänderte Empfehlungen zu zahnärztlichen Behandlungen..............................................................................................................................................16 ID 16.20 Informationen Nr. 12 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Termine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen: ZÄKWL warnt vor Folgeschäden.................................................................................................................17 ID 17.20 Informationen Nr. 13 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – ZÄKWL und KZVWL zum Kurzarbeitergeld...........18 ID 18.20 Informationen Nr. 15 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Erneute Abfrage der wirtschaftlichen Situation.....19 ID 19.20 Notfalldienst-App „DEMedic“........................................................................................................................20 ID 20.20 Praxismanagementsoftware e-pms erweitert: Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der COVID-19- Infektionswelle..............................................................................................................................................21 ID 21.20 Informationen Nr. 16 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Lockdown im Kreis Gütersloh – Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung.......................................................................................................................22 ID 22.20 Informationen Nr. 17 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Senkung der Umsatzsteuer auch relevant in Zahnarztpraxen............................................................................................................................................23 ID 23.20 Mit Ausbildungsplätzen und -prämien dem Fachkräftemangel entgegenwirken..........................................24 ID 24.20 Informationen Nr. 18 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Absage Akademietag 2020...................................25 ID 25.20 Informationen Nr. 19 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – NRW-Soforthilfe: Vorläufiger Stopp des Rückmeldeverfahrens..................................................................................................................................26 ID 26.20 Informationen Nr. 20 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Umgang mit Reiserückkehrern..............................27 ID 27.20 Informationen Nr. 21 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Kontrolluntersuchungen und Behandlungen beim Zahnarzt sind in Zeiten der Corona-Pandemie unerlässlich, gerade auch zur Sicherung der Immunabwehr. 28 ID 28.20 Informationen Nr. 22 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Umfrage zur aktuellen zahnmedizinischen Prävention....................................................................................................................................................29 ID 29.20 Informationen Nr. 23 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Gesunde Mundhöhle ist auch Infektionsschutz: Sichere Behandlungen beim Zahnarzt auch während Corona-Pandemie...................................................30 ID 30.20 Informationen Nr. 24 zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Antigenschnelltest für das Praxispersonal............31 ID 32.20 Informationen Nr. 25 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Appell der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe und der Zahnärztekammer Westfalen- Lippe: Lockdown darf nicht zum Knockdown für die Zähne werden!...........................................................32 ID 33.20 Informationen Nr. 26 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Ergänzende Klarstellung: Antigen-Schnelltests durch Zahnärzte für Praxispersonal und Patienten im Einzelfall möglich.........................................................................................................................................33 ID 34.20 Informationen Nr. 27 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Mit AHA+ A + L durch die kalte Jahreszeit...................................................................................................34 ID 35.20 Informationen Nr. 28 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Der 66. Zahnärztetag findet hybrid statt!......................................................................................................35 2
GOZ-direkt Nr. 2/2020 Erhöhter Hygieneaufwand darf vom 8. April bis 31. Juli bei Privatpatienten zusätzlich nach „3010a“ berechnet werden........................................................................................................................................36 Nr. 3/2020 Informationen zum erhöhten Hygieneaufwand nach 3010a........................................................................37 Nr. 4/2020 Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verlängert..................................................................38 Nr. 5/2020 GOZ-Hygienepauschale läuft aus – was tun?.............................................................................................39 Nr. 6/2020 Sondermeldung zur Berechnung der Hygienepauschale............................................................................40 3
INFOBRIEF-DIREKT 04.20 Ihr Vorstand 27.02.2020 Wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wegen der steigenden Anzahl an Nachfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in der Kammer möchten wir Sie hier über die aktuelle Situation informieren. Der Umgang mit Patienten ändert sich nicht. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind auch gegen den neuartigen Coronavirus wirksam und sind konsequent einzuhalten. Hierzu gehören die Persönliche Schutzausrüstung nach TRBA 250 (u. a. Mund-Nasen-Schutz, Hand- schuhe, Augenschutz etc.), Hygienemaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Aufbereitung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse FFP1 liefert bereits einen guten Infektionsschutz und ver- hindert zusätzlich, dass sich der Träger mit seinen Händen im Mund- oder Nasenbereich be- rührt. Ein verbesserter Schutz kann durch einen Mund-Nasen-Schutz der Klassen FFP2 oder FFP3 erreicht werden. Im Falle einer Behandlung eines an einer akuten Atemwegserkrankung leidenden Patienten sollte solch ein Mund-Nasen-Schutz der Klassen FFP2 oder FFP3 getra- gen werden. Weitere sehr allgemeine Schutzmaßnahmen können zusätzlich - wie in jeder „normalen“ Grip- pesaison - durchgeführt werden. Hierzu gehören z. B. der Verzicht auf Händeschütteln oder das Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Wir werden Sie zu diesem Thema kurzfristig auf dem Laufenden halten. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 4
INFOBRIEF-DIREKT 05.20 Ihr Vorstand 02.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 2 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nimmt die derzeitige Lage ihrer Mitglieder sehr ernst und arbeitet zusam- men mit der Zahnärztekammer Nordrhein und den KZVen in NRW an einer Lösung, um die Herausforderung schnellstmöglich zu bewältigen. Über den aktuellen Stand informieren wir Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.zahnaerzte-wl.de/corona-virus Das Robert-Koch Institut (RKI) kann derzeit keine abschließende Beurteilung der Schwere abgeben, schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als mäßig ein. Nach dem derzeitigen Kenntnis- stand erfolgt die Übertragung über Tröpfchen und Kontakt z. B. mit Körpersekreten. Symptome der akuten respira- torischen Erkrankung der unteren Atemwege sind Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit. Patienten mit Symptomen sollten nur in Notfällen behandelt werden und sind zur Sicherung der Diagnose und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen. Wie bereits berichtet, liefert ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) einen Infektionsschutz durch das Verhindern von Be- rührungen durch Hände im Mund- und Nasenbereich. Ein guter Schutz kann durch eine FFP2-Maske erreicht wer- den. Da es bei MNS und FFP-Masken zu Lieferengpässen in Zahnarztpraxen kommen kann, gelten mit dem Stand vom 21.02.2020 vorläufig bis zum 31.08.2020 die Ressourcen-schonenden Maßnahmen gemäß der Empfehlung des RKI in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeits- stoffe. Unter Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen dürfen die MNS und FFP-Masken wiederverwendet wer- den. Der Krisenstab des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, medizinische Schutzausrüstung wie Atemschutz, Handschuhe und dergleichen zu beschaffen und bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund. In Abstimmung mit den Bezirksregierungen in Westfalen-Lippe werden vorerst unsere Beratungen und Begehun- gen im Sinne des MPG ausgesetzt, um die Mitarbeiterkapazitäten in Form einer Corona-Koordinations- und Infor- mationsstelle bereitzustellen: Abteilung Zahnärztliche Praxisführung/ Team Infektionsschutz Dr.-Ing. Tobias Salomon 0251/507-532 Dipl.-Biol. Daniela Eckert 0251/507-540 Mail: corona@zahnaerzte-wl.de Wir werden Sie weiterhin über den aktuellen Stand informieren. Mit kollegialen Grüßen Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 5
INFOBRIEF-DIREKT 06.20 Ihr Vorstand 05.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 3 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Wichtige Information zur Veranstaltung des 66. Zahnärztetages! Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, uns erreichen zahlreiche Anfragen, ob der Zahnärztetag vom 18. bis 21. März 2020 in Gü- tersloh stattfindet. Hierzu teilen wir mit: Wir beobachten die Entwicklungen zum Coronavirus sehr intensiv. Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführung des Zahnärztetages hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ins- besondere ist uns die Sicherheit der Teilnehmer, Referenten und unserer Mitarbeiter wich- tig. Auch ist die aktuelle Entwicklung behördlicher Vorgaben zu beachten. Der Vorstand hat sich als "deadline" zur definitiven Entscheidung Montag, den 9. März 2020, gesetzt. Wir bitten Sie darum, bis dahin abzuwarten und um Verständnis, dass wir die Ent- scheidung nicht leichtfertig treffen möchten. Wir werden Sie dann sofort umfassend infor- mieren. Zusätzlich informieren wir Sie hiermit, dass wir gemeinsam mit der KZVWL Kontakt zum Mi- nisterium aufgenommen und eine Lieferung von PSA sowie von Hände- und Flächendesin- fektionsmitteln zur Überwindung möglicher Engpässe angefordert haben. Wir werden Sie weiterhin über den aktuellen Stand informieren. Mit kollegialen Grüßen Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 6
INFOBRIEF-DIREKT 07.20 Ihr Vorstand 06.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 4 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der gemeinsame Arbeitsstab von Kammer und KZV WL teilt mit: Grundsätzlich geht der Infektionsschutz vor der Sicherstellung der Versorgung. Das liegt allein in Ihrer persön- lichen Entscheidungskompetenz als Zahnarzt. Infektionsschutz und Arbeitsschutz stehen an oberster Stelle, auch und insbesondere in Pan- bzw. Epidemie- zeiten, wenn sich Hygieneartikel verknappen! Wenn Sie den Infektionsschutz für sich, Ihre Mitarbeiter und Ihre Patienten nicht gewährleisten können, haben Sie das Recht, Behandlungen abzulehnen oder zu verschieben. Das gilt selbstverständlich insbesondere bei Verdachtsfällen auf eine Covid-19 Infektion. Diese Patienten soll- ten die Praxis am besten erst gar nicht betreten und vorab die Abklärung des Vorliegens einer Covid-19- Infektion mit dem Hausarzt telefonisch suchen. Die Behandlung von Patienten mit diesen Symptomen sollte verschoben werden. Wir empfehlen nötigenfalls eine analgetische Medikation. Was Sie tun können: Aus zahnmedizinischer Sicht halten wir eine Ressourcen schonende Verwendung der Schutzmittel und eine Güterabwägung im Einzelfall darüber für angezeigt, ob und welcher Behandlung der Vorrang einzuräumen ist. Sollten keine oder kaum noch Schutzmittel vorhanden sein, sollte abgewogen werden, welcher Behandlung Sie den Vorzug einräumen. Das gilt auch bei Schmerz- und Notfallbehandlungen! Unter Umständen ist als letzte Maßnahme eine vorübergehende Praxisschließung notwendig. Bitte denken Sie daran, Vertretungen zu bestellen und sie erforderlichenfalls nach einer Woche der KZV anzuzeigen. Was wir tun: Kammer und KZV arbeiten eng zusammen, um Ihnen in dieser auch für uns als Ihre Körperschaften schwieri- gen Ausnahmesituation, wie sie bisher einmalig ist, abgestimmte und einheitliche Informationen gebündelt zu geben, um nicht mit unterschiedlichen Informationsangeboten für Verwirrung zu sorgen. Dabei geben wir Ihnen die uns vorliegenden relevanten Informationen weiter. Zur Frage der persönlichen Schutzausrüstungen haben sich Kammer und KZV gemeinsam an NRW- Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gewandt und insbesondere für die Behandlung von Schmerz- und Notfallpatienten die Berücksichtigung der Zahnärzteschaft bei der Verteilung der vom Land georderten Schutz- ausrüstungen eindringlich eingefordert. Parallel dazu haben wir einen Bestand an Schutzausrüstung und – mitteln bei Depots geordert und lagern diese zur Aufrechterhaltung des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes für den Fall ein, dass die eigene Vorratshaltung in der Praxis zur Neige gehen sollte. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Lager sich nicht innerhalb der Gebäude von ZÄK und KZV befindet! Sie erhal- ten weitere Informationen, sobald verfügbar. Weitere umfangreiche und fortlaufend aktualisierte Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit dem „Corona“-Virus, auch zu Entschädigungs- und Kompensationsfragen, finden Sie im Übrigen auf unserer Inter- net-Seite unter: www.zahnaerzte-wl.de Mit kollegialen Grüßen Ihr Vorstand der Zahnärztekammer V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 7
INFOBRIEF-DIREKT 08.20 Ihr Vorstand 09.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 5 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Absage des Zahnärztetages 2020 in Gütersloh Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, schweren Herzens und mit großem Bedauern sagen wir den 66. Zahnärztetag 2020, der vom 18. bis 21. März in Gütersloh stattfinden sollte, hiermit ab. Die Gesundheit unserer Teilnehme- rinnen und Teilnehmer, unserer Gäste sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in jedem Fall Vorrang. Vor allem deshalb, aber auch nachdem das Bundesgesundheitsministerium gestern nachdrück- lich die Absage von Großveranstaltungen von mehr als 1.000 Teilnehmern dringend empfohlen und der Ministerpräsident des Landes NRW die Umsetzung dieser Empfehlung für NRW ange- kündigt hat, sehen wir keine Möglichkeit mehr, den Kongress stattfinden zu lassen. Ihre Kursbuchungen behalten im Falle einer zeitnahen Nachholung Gültigkeit. Dringender Hinweis für Teilnehmer der Röntgen-Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde: Durch die Absage entsteht Ihnen kein Nachteil aufgrund einer etwaigen Verfristung der Aktuali- sierung. Sie erhalten hierzu mit separatem Schreiben weitere Informationen. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 8
INFOBRIEF-DIREKT 09.20 Ihr Vorstand 17.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 6 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat am Sonntag, 15.3.20220, Maßnahmen zur Begrenzung/Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus er- lassen. Etlichen Einrichtungen wurde der Betrieb untersagt, anderen (insbesondere stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) wurde aufgetragen, Maßnahmen zum Schutz von Pati- enten und Personal zu ergreifen und für weitere wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Zahnarztpraxen sind von dem Erlass nicht erfasst. Das Ministerium sieht den Betrieb von Zahn- arztpraxen offenbar im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Pandemie als keinen entschei- denden Faktor an. Zu einer Schließungsanordnung – wie bei Bars, Fitnessstudios, Bildungsein-richtungen u. v. m. – ist das Ministerium offensichtlich (noch) nicht bereit, obwohl der exponentielle Verlauf der Pandemie bereits deutlich erkennbar ist. Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe verfügen rechtlich nicht über die Befugnis zu einer solchen Anordnung! Sowohl auf Bundes- als auch Landesebene verstärken wir deshalb unsere Forderungen weiter nach spezifischer Risikobe- wertung zahnärztlicher Behandlungen, verbunden mit der Bereitstellung zwingend notwendiger Schutzausrüstungen. Das erfolgt umso nachdrücklicher, da auch Patienten ohne jegliche Symptome und selbst nach negativer Virus-Testung während der Inkubationszeit von 5 Tagen bereits Virus-Träger sein können. Bis auf weiteres können daher die Körperschaften, ZÄK und KZVWL, lediglich an Sie ap- pellieren, planbare zahnärztliche Behandlungen mit Blick auf das infektions- epidemiologische Risiko auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Auch der zurzeit begrenzte Vorrat an PSA zwingt zu einem solchen Vorgehen! Dadurch können wir Zahnärzte etwas dazu beitragen, die Pandemie nicht auch noch zu be- schleunigen. Anregungen, welche Behandlungen verschoben werden können sowie weitere Informationen, z. B. zum Kurzarbeitergeld oder wie mit Corona-Verdachtsfällen umgegangen werden muss, finden Sie auf unserer Website: www.zahnaerzte-wl.de/corona Es bleibt vorerst bei der Empfehlung, den Corona-Verdachtsfall gar nicht erst in die Praxis zu lassen, sondern ihn beim örtlichen Gesundheitsamt einen Virus-Test machen zu lassen. Sollte der Patient Corona-positiv sein, wird das Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Auch im Falle einer akuten Notfallproblematik ist es Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde (des Gesundheitsamtes), sie einer Behandlung unter maximaler hygienischer Schutzausrüstung (FFP3-Maske, Ganzkörper-PSA) zuzuführen. V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 9
INFOBRIEF-DIREKT 10.20 Ihr Vorstand 20.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 7 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, aufgrund der rasant zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 Infektionen ist die Unterbre- chung der Infektionsketten oberstes Ziel. Das RKI schätzt aktuell die Gefährdung der Gesundheit in Deutschland als „hoch“ ein. Die mas- siven Anstrengungen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens und im öffentlichen Leben ver- folgen in erster Linie das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus soweit es nur geht zu verzögern. So hat aktuell Bayern für die nächsten zwei Wochen landesweite Ausgangsbeschränkungen verhängt. Deshalb empfehlen wir zur Klarstellung, die nicht unbedingt notwendigen Zahnarzt- Patientenkontakte auf jeden Fall zu vermeiden. Das bedeutet: Vorübergehend sollten nur noch Patienten mit akuten Beschwerden und nicht aufschiebbare Behandlungen in den Praxen versorgt werden. Vorsorgen, elektive Untersuchungen und planbare Behandlun- gen sollten in der Praxis derzeit unterbleiben und auf einen späteren Zeitpunkt verscho- ben werden. Hinweise zu Maßnahmen für die betriebliche Entlastung wie z. B. Kurzarbeitergeld finden Sie unter www.zahnaerzte-wl.de/corona Seien Sie versichert, die Körperschaften in Westfalen-Lippe tun in dieser Situation alles, um die wirtschaftlichen Folgen für die Praxen so erträglich wie möglich zu gestalten. Wir sind auf allen Ebenen - Ministerien, Behörden, Körperschaften - intensiv um Lösungen be- müht und halten Sie ständig auf dem Laufenden. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 10
INFOBRIEF-DIREKT 11/20 Ihr Vorstand Aktuelle Informationen Nr. 8 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, vor dem Hintergrund der Pandemie-Situation geben wir Ihnen heute Informationen betreffend der Notfalldienst-Versorgung. Der reguläre Notfalldienst erfolgt bis auf weiteres wie bisher. Die Einteilung behält ihre Gültigkeit. Im Notdienst behandeln Sie bitte nur unaufschiebbare Notfälle und Schmerzpatienten. Bitte beachten Sie die Informationen aus unserem letzten Infobrief-direkt Nr.7. Es gelten die für den Notdienst angegebenen Sprechzeiten zur Versorgung der Patienten in den Praxen. Wenn Sie ihre Praxisöffnungszeiten aufgrund der aktuellen Situation reduzieren müssen, dann ist sicherzustellen, dass die Patienten Sie zu den üblichen Sprechstundenzeiten weiterhin durchgehend erreichen können (zum Beispiel durch eine Rufumleitung). Die Not- und Schmerzbehandlung der Patienten ist in diesem Zeitraum von Ihnen zu übernehmen. Praxen, die aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung oder durch Quarantäne- Anordnung vorübergehend geschlossen haben, müssen sich bei der Zulassungsstelle in der KZV von der Versorgung abmelden und können keine ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen über die KZV mehr abrechnen. Damit entfällt automatisch auch die Notfalldienstverpflichtung. Der Notdienst wird dann entsprechend der bisherigen Verfahrensweise durch Nachrücker besetzt. Die Notfall- und Schmerzversorgung von Patienten unter Quarantäne (Verdachtsfall oder Infektion) befindet sich weiter in der Klärung. Wir verweisen hier auf Punkt 10 der Vorstandsinformationen der KZVWL vom 26.03.2020. Bitte beachten Sie: Behandeln Sie diese Patienten ohne entsprechenden Vollschutz, wird das Gesundheitsamt die Praxis schließen und die Beteiligten unter Quarantäne stellen. Deshalb sind Sie nur in lebensbedrohenden Ausnahmesituationen verpflichtet, diese Patienten in der Praxis zu versorgen. Wir beobachten die Entwicklung sehr sorgfältig und entscheiden kurzfristig, wenn in der Pandemie-Situation ggf. eine Veränderung der gesamten Notdienst-Struktur erforderlich werden sollte. Wir informieren Sie umgehend. Aktuelle Hinweise finden Sie unter www.zahnaerzte-wl.de/corona 11
Seien Sie versichert, die Körperschaften in Westfalen-Lippe tun in dieser Situation alles, um die wirtschaftlichen Folgen für die Praxen so erträglich wie möglich zu gestalten. Wir sind auf allen Ebenen - Ministerien, Behörden, Körperschaften - intensiv um Lösungen be- müht und halten Sie ständig auf dem Laufenden. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 12
INFOBRIEF-DIREKT 12.20 Ihr Vorstand 27.03.2020 Aktuelle Informationen Nr. 9 zum Coronavirus SARS-CoV-2 NRW-Rettungsschirm: Bedarfsermittlung per Online-Abfrage Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, in diesen Tagen trat das NRW-Rettungsschirmgesetz in Kraft, mit dem das Land NRW 25 Milli- arden Euro in ein Sondervermögen "zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise" bereitstellt. Bedarfsermittlung per Online-Abfrage Um weitere Forderungen des zahnärztlichen Berufsstands bei der Politik nachdrücklich und be- legbar durchsetzen zu können brauchen wir Ihre Unterstützung und zählen auf das Mitwirken jedes Einzelnen. Wir bitten Sie so höflich wie nachdrücklich, an der kurzen Abfrage unter corona.zahnaerzte-wl.de bis zum 2. April teilzunehmen und uns die Fragen, auch wenn es Schätzungen sind, so gut wie möglich zu beantworten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Bleiben Sie gesund, Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Hinweis zum Antrag auf Soforthilfe: Den Link zum elektronischen Antragsverfahren finden Sie ab heute auf www.wirtschaft.nrw/corona Die letztmögliche Antragsstellung ist der 30. April 2020. V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 13
Rundschreiben 13.20 Ihre Vorstände 02.04.2020 Aktuelle Informationen Nr. 10 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Pressestellen von Kammer und KZVWL erreichen täglich viele Anfragen von regionalen und überregionalen Medien. Häufig wird als Grund für die Anfrage angegeben, dass Journalisten von einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin angeschrieben wurden und sich daraus viele, z. T. neue, Fragen ergeben. Wir wenden uns daher mit folgender Bitte an Sie: 1. Veröffentlichen Sie möglichst keine unabgestimmten Pressemeldungen o.ä. 2. Greifen Sie auf die Stellungnahme der zahnärztlichen Körperschaften vom 24. März zurück, sofern Sie angesprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie hier. 3. Nehmen Sie mit den Pressestellen von Kammer (0251 / 507-508) und KZV (0251 / 507-326) Kontakt auf, wenn Sie Presseanfragen erreichen. Dort werden die Anfragen gesammelt und in Abstimmung mit beiden Vorständen beantwortet. 4. Unsere Internetseite www.zahnaerzte-wl.de/corona wird laufend aktualisiert. Bitte behalten Sie die Entwicklungen im Auge. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Bleiben Sie gesund, Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Ihr Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 14
INFOBRIEF-DIREKT 14.20 Ihr Vorstand 08.04.2020 Aktuelle Informationen zur Beantragung von „NRW-Soforthilfen“ für Zahnarztpraxen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Ab d Z h ä t t 2020 i Güt l h für die Beantragung der von der NRW-Landesregierung beschlossenen Soforthilfen, um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat Ihnen unse- re Rechtsabteilung aktuelle Informationen zusammengestellt. Hier ein Kurzüberblick. Die ausführlichen Informationen finden Sie unter „Aktuelle Informationen“ auf: www.zahnarzte-wl.de/corona 1. Kann ich den Antrag stellen, obwohl ich im Moment noch über Mittel verfüge? Soweit ersichtlich, ist eine akute, also im Moment der Antragstellung bestehende Zahlungsunfähigkeit keine zwingende Voraussetzung. Die Soforthilfe zielt nicht nur hierauf ab, sondern etwas allgemeiner auf „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona“ (so die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", auf die auch im Antragsformular Bezug genommen wird). Die Soforthilfe diene danach der „Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen.“ Schlägt sich z. B. ein Umsatzeinbruch aufgrund verzögerter Rechnungsstellungen noch nicht im März nieder, empfiehlt das Wirtschaftsministerium NRW, das Kriterium des Auftragsverlustes zu prüfen, oder den Antrag später zu stellen. 2. Mache ich mich strafbar, wenn ich die NRW-Soforthilfe beantrage? Wer eine dieser Handlungen vorsätzlich begeht, macht sich strafbar; wer die Angaben in dem Antrags- formular nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß macht, nicht. Man sollte aber beispiels- weise auch auf keinen Fall Angaben „ins Blaue hinein“ machen, ohne deren Richtigkeit zuvor anhand der eigenen Buchhaltung / Abrechnungssoftware, des Bestellbuches o. ä. geprüft zu haben. 3. Macht es Sinn, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen, wenn meine Praxis erst nach dem 31. Dezember 2019 gegründet wurde? Ja. Praxisübernahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 stattfanden, werden laut Wirtschaftsministeri- um wie eine Firmenfortführung behandelt. Darüber hinaus schreibt das Ministerium in seinen FAQs: „Wir arbeiten aber derzeit an einer Regelung, die es ermöglichen soll, in Ausnahmefällen auch Gründer zu unterstützen, die nach diesem Stichtag mit ihrem Unternehmen gestartet sind und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe bis spätestens 31. Mai 2020 stellen können. Das Antragsformular finden Sie hier. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 15
INFOBRIEF-DIREKT 15.20 Ihr Vorstand 17.04.2020 Aktuelle Informationen Nr.11 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Geänderte Empfehlungen zu zahnärztlichen Behandlungen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Zunahme der Neuinfektionen geht deutlich zurück, die Infektionssituation hat sich sukzessive ver- bessert. Es ist aber davon auszugehen, dass das Corona Virus uns einen längeren Zeitraum begleitet. Die Versorgung mit PSA entspannt sich langsam. Es kann nun konstatiert werden: Die Maßnahmen zur Eindämmung zur Sars-CoV-2/COVID 19 Epidemie dürfen nicht zu einer Ver- schlechterung der Gesundheit der Bevölkerung führen. Notwendige zahnmedizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen und Behandlungen sollen risi- koadaptiv durchgeführt werden und sind nicht beliebig verschiebbar. Liegt eine zahnmedizinische Behandlungsbedürftigkeit vor, können unter Einhaltung der geltenden Hygi- enevorgaben grundsätzlich alle Maßnahmen zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund – und Kieferkrankheiten ausgeführt werden (vergleiche §1 Abs. 3 Satz 1 ZHG). Aufgrund der geltenden RKI Empfehlungen raten wir, aerosolintensive Behandlungstechniken möglichst zu vermeiden und durch andere Verfahren zu ersetzen. Die zahnmedizinische Behandlung von Risikogruppen mit Risikofaktoren, wie z. B. hohes Alter, kardiale Vorerkrankungen, pulmonale Vorerkrankungen (z. B. Asthma, chronische Bronchitis), chronische Leber- erkrankungen, Diabetes mellitus, onkologischer Patient, immunsupprimierter Patient – bedingt durch Erkrankungen oder Therapie – soll weiterhin nur in unaufschiebbaren Fällen erfolgen. Covid19 positive Patienten oder Verdachtsfälle überweisen Sie bitte nach wie vor an die dafür vorberei- teten Behandlungszentren. Info hier. Zu Fragen der Praxisorganisation, zur Kontaktaufnahme und zum Ablauf der Behandlung unter den be- sonderen Bedingungen der Sars-CoV-2/COVID 19 Pandemie beachten Sie bitte die folgenden Links: Umgang mit Patienten, praktische Tipps zur Risikominimierung DGZMK www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/vorbeugung-einer-uebertragung.html www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 16
INFOBRIEF-DIREKT 16.20 Ihr Vorstand 27.04.2020 Informationen Nr.12 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Pressemeldung der ZÄKWL Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat am Freitag, 24. April, folgende Pressemeldung an alle Print - und Online-Medien in Westfalen-Lippe verschickt. Wir bitten um Kenntnisnahme. Termine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen: ZÄKWL warnt vor Folgeschäden Münster, 24. April 2020 Auch in Zeiten der Corona-Epidemie müssen notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt werden. Der Besuch beim Zahnarzt kann nicht beliebig hinausgeschoben werden. Darauf weist Jost Rieckesmann, Präsident der Zahn- ärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL), hin: „Verschieben Sie bitte nicht Ihren routinemäßigen Besuch beim Zahnarzt, lassen Sie Ihre Zähne und Ihr Zahn- fleisch nicht im Stich. Wir Zahnärzte sehen bereits die Folgen: Nicht nur zahnmedizinische Schäden treten über kurz oder lang ein, wenn notwendige Behandlungen oder regelmäßige Präventionsmaßnahmen unterbleiben, auch Herzkreislauf-, Nieren- und Lungenerkrankungen, sowie Diabetes können unmittelbar negativ beeinflusst werden. Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem. Und darauf kommt es mehr denn je an.“ Zahnärzte sind Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz. Es wurde schon immer mit Schutzausrüstung auf Klinikniveau gearbeitet. Kein Patient muss befürchten, er könne sich beim Zahnarzt mit Corona infizieren. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. In allen Zahnarztpraxen werden die Abstandsregeln eingehalten, die Patienten nach Möglichkeit einzeln einbestellt und räumlich getrennt. Mit diesen Maßnahmen ist für den Patienten ein in jeder Weise gesicherter Ablauf möglich. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 17
RUNDSCHREIBEN 17.20 Ihre Vorstände 28.04.2020 Informationen Nr.13 zum Coronavirus SARS-CoV-2 ZÄKWL und KZVWL zum Kurzarbeitergeld Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie informieren: Es sind uns Fälle bekannt geworden, nach denen Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe das Corona-bedingte Kurzarbeitergeld für ihre Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter mit der Begründung verweigert worden ist, dass Ver- trags(zahn)ärzten, bzw. ihren angestellten Mitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zustehe, weil sie gemäß § 87 a Abs. 3b SGB V Mittel aus dem Rettungsschirm für Vertragsärzte erhalten, bzw. in Kürze erhalten würden. Diese Bescheide sind rechtsfehlerhaft, da der Rettungsschirm für Ärzte und nicht für Zahnärzte gilt und der zitierte Paragraph Zahnärzte überhaupt nicht vorsieht. Die KZBV und die BZÄK ha- ben bereits reagiert, das zuständige Bundesarbeitsministerium angeschrieben und auf diesen Fehler hingewiesen. Wir haben den Minister für Arbeit und Gesundheit NRW, Karl-Josef Laumann über diesen Missstand informiert. Das Ministerium des Landes NRW stützt unsere Auffassung unmissverständlich: Zitat aus einer Mail des Landesministeriums an die KZV vom 28.4.2020: „In einer Weisung der BA vom 16.04.2020 wird ausgeführt, dass Vertragsärzten bei einem z.B. auf ei- ner Pandemie beruhenden Honorarausfall von mehr als 10% ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß § 87a Absatz 3b SGB V zusteht. Dadurch würde der Arbeitsausfall ähnlich einer Betriebsaus- fallversicherung ausgeglichen, so dass kein Raum für die Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe. […] Diese Rechtsauffassung kann nach derzeitiger Rechtslage jedoch nicht auf Vertragszahnärzte über- tragen werden. Ein § 87a Absatz 3b SGB V vergleichbarer Ausgleichsanspruch für Vertragszahn- ärzte existiert derzeit (noch) nicht. Ausdrücklich wird in § 87a Absatz 1, 2. Halbsatz SGB V die Gel- tung von § 87a Absatz 3b SGB V für vertragszahnärztliche Leistungen ausgeschlossen. Nach hiesiger Auffassung besteht daher derzeit keine Rechtsgrundlage, mit der oben angeführten Ar- gumentation Anträge von Vertragszahnärztinnen und –zahnärzten auf Kurzarbeitergeld abzulehnen.“ Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sollten Sie davon betroffen sein, legen Sie bitte unmittelbar Widerspruch bei Ihrer Arbeitsagen- tur mit Hinweis auf die o.a. Rechtslage ein. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Vorstand der Zahnärztekammer-Westfalen-Lippe Ihr Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 18
INFOBRIEF-DIREKT 18.20 Ihr Vorstand 30.04.2020 Informationen Nr.15 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Erneute Abfrage der wirtschaftlichen Situation Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Zahnärztekammer bemüht sich darum, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Ihre Praxen abzuschätzen, um Forderungen für Sie bei der Politik anzumelden. Die erste Befragung über die Entwicklungen in den Praxen für den Zeitraum März 2020 ist bereits erfolgt. 1.200 Praxisinhaber haben teilgenommen. Bitte nehmen Sie auch an der Abfrage für den Monat April unter https://corona.zahnaerzte-wl.de teil. Sie ist ab heute, 30. April 2020, freigeschaltet und läuft bis zum 8. Mai 2020. Wir werden die Ergebnisse und Entwicklungen zusammenfassen und Sie darüber informieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 19
INFOBRIEF-DIREKT 19.20 Ihr Vorstand 06.05.2020 Notfalldienst-App „DEMedic“ Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wir machen Sie nochmal auf die App „DEMedic“ aufmerksam, die Ihnen die Organisation Ihres persönlichen Notdienstes und den Blick auf die Notfalldiensteinteilung Ihrer Bezirksstelle er- leichtert. Aktuell bietet die App eine komplette Übersicht der Behandlungszentren für zahnärztliche Schmerzbehandlung von Corvid-19-Verdachtsfällen und -Infizierten während üblicher Sprech- stunden wie auch zum zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für die Patientengruppe an Wochen- enden und Feiertagen. Neben Ihren aktuellen Notfalldiensten ist auch die komplette Einteilung für ein gesamtes Jahr jederzeit einsehbar. Die Funktionalität wird sich absehbar erweitern, so dass dann auch per Smartphone/Tablet der Notdiensttausch oder die -abgabe möglich sein werden. Link zur Installation: https://apps.apple.com/de/app/demedic/id1187253243 (Apple) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.accentive.demedic&hl=de (google play) Tipps zur kostenfreien Installation gibt es auch unter: https://www.zahnaerzte-wl.de/notfalldienst-app-demedic.html Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 20
INFOBRIEF-DIREKT 20.20 Ihr Vorstand 14.05.2020 Praxismanagementsoftware e-pms erweitert: Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der COVID-19-Infektionswelle Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Software „e-pms“ wurde aufgrund der gegenwärtigen Pandemie um das Kapitel „Corona“ erweitert. Informationen finden Sie unter http://bus-dienst.info/update-e-pms-kapitel-pandemie. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe stellt diese BuS-Dienst Version von e-pms ab sofort kostenfrei bis zum 31. Juli 2020 Verfügung. Um diese laufzeitbeschränkte Variante der e-pms Version unverbindlich und kostenfrei zu be- ziehen, schreiben Sie bitte eine Mail an: e-pms@zahnaerzte-wl.de Hinweis: Wenn Sie als Mitglied des BuS-Dienstes bereits e-pms nutzen oder bereits eine andere Version der e-pms 3.x Software installiert haben, aktualisiert sich die Software automatisch, vorausgesetzt es besteht eine Verbindung zum Internet. Bitte installieren Sie in diesem Fall die Software kein zweites Mal. Sie benötigen auch NICHT die Demo *.eknn-Datei (Lizenzdatei). Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 21
INFOBRIEF-DIREKT 21.20 Ihr Vorstand 23.06.2020 Informationen Nr.16 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Lockdown im Kreis Gütersloh – Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, heute Mittag hat der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, einen zeitlich zunächst bis zum 30. Juni befristeten Lockdown für den Kreis Gütersloh angeordnet. Es gelten für die Bevölkerung dieselben Beschränkungen im öffentlichen Leben, wie zu Beginn der Pandemie im März. Der Ministerpräsident betont, dass diese Maßnahmen ( rein vorbeugend getroffen wurden, bis man sich anhand umfassender Testungen der Bevölkerung davon überzeugt habe, dass ein Massenübertritt des Virus aus dem Umfeld der Fa. Tönnies und deren Belegschaft sich tatsäch- lich nicht ereignet hat. Bislang ist dies noch nicht belegt. Lediglich 24 Personen sind aktuell au- ßerhalb der genannten Personengruppe im Kreis Gütersloh (Stand Dienstagmittag) infiziert. Es sind keinerlei einschränkende Maßnahmen für Zahnarztpraxen vom Ministerpräsidenten La- schet oder vom Landrat Sven-Georg Adenauer vorgesehen. Die Zahnärztekammer empfiehlt den Zahnarztpraxen im betroffenen Kreis und Umgebung mit Hinblick auf die derzeit ausreichend vorhandene, bzw. zu beschaffende Schutzausrüstung und aufgrund der in den Praxen bereits eingerichteten und eingeübten Maßnahmen zur zeitlichen und räumlichen Trennung der Patienten zur Nahkontaktvermeidung zu anderen Patienten alle indizierten zahnärztlichen Behandlungen auszuführen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Informationslage erlauben die in den Praxen ohnehin umfassenden Hygienemaßnahmen unter Einhaltung der zusätzlichen spezifischen Maßnahmen zum social distancing im patientenöffentlichen Bereich (Anmeldung, Wartezimmer, Flure etc.) und bei Beachtung der Empfehlungen im Bereich der telefonischen Kontaktaufnahme und Fra- gebögen zur Symptomatik einen fachlich uneingeschränkten Praxisbetrieb. Sollten im Einzelfall Masken fehlen, können diese u.a. bei der KZV unmittelbar geordert werden. Sofern von Quarantäne betroffene Personen sich als Schmerz – oder Notfälle in Ihren Praxen melden, verfahren Sie bitte wie bisher und überweisen Sie sie in die auf unserer Website aufge- listeten Fachkliniken: www.zahnaerzte-wl.de/corona Wir halten Sie auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 22
INFOBRIEF-DIREKT 22.20 Ihr Vorstand 30.06.2020 Informationen Nr.17 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Senkung der Umsatzsteuer auch relevant in Zahnarztpraxen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nach dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde beschlossen, dass vom 01. Juli bis 31. De- zember 2020 der umsatzsteuerliche Regelsatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßig- te Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt werden. Wird gesetzlich nichts anderes bestimmt, gelten die Änderungen für Lieferungen, sonstige Leis- tungen und innergemeinschaftliche Erwerbe für den Zeitraum der Änderung. Hiervon betroffen sind selbstverständlich auch die Steuersätze für zahntechnische Leistungen. Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die in diesem Zeitraum ausgeführt werden. Dies gilt auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen empfohlen wird, sich mit ihrem steuerlichen Berater für Details abzustimmen. Hinweis für Gutachter: Dies betrifft somit auch die Gutachter und Obergutachter, sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind. Maßgebend für die Berechnung des korrekten Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens bzw. Obergutachtens. Die KZBV hat dazu vorsorglich die vertragszahnärztlichen Gutachterformulare (Vordruck 6b-6d) bezüglich der selbstberechnenden Umsatzsteuer geändert zur Verfügung gestellt. Sie finden die Formulare ab sofort als Download auf unserer Homepage im geschützten Bereich unter: https://www.zahnaerzte-wl.de/praxisteam/dokumentenservice.html Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Quelle: Auszug Klartext 06/20, BZÄK) V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 23
INFOBRIEF-DIREKT 23.20 Ihr Vorstand 01.07.2020 Mit Ausbildungsplätzen und -prämien dem Fachkräftemangel entgegenwirken Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie einschneidend sich von heute auf morgen unser Alltag ändern kann. Weniger Patienten, PSA-Mangel, finanzielle Sorgen und dennoch müssen und wollen wir Zahnärzte zum Wohle unserer Patienten die zahnärztliche Versorgung sicherstellen. Diese Sicherstellung gelingt uns unter anderem auch dank hervorragender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Praxen. Im August beginnt das neue Ausbildungsjahr. Noch immer sind viele Jugendliche orientierungs- los und auf der Suche nach einer geeigneten Ausbildung. Geben Sie jungen Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt und wirken Sie damit aktiv gegen den Fachkräftemangel ein. Aktuell hat das Bundeskabinett eine Ausbildungsprämie für besonders durch Corona betroffene Unternehmen beschlossen: Wenn Sie die Anzahl Ihrer Auszubildenden im Vergleich zu den 3 Vorjahren (2017 – 2019) aufrecht erhalten haben, werden Sie mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € für jeden in 2020 begonnenen bzw. beginnenden Berufsausbildungsvertrag gefördert. Für jeden über dem Vorjahresdurchschnitt eingestellten Auszubildenden erhalten Sie sogar 3.000 €. Voraussetzung für beides ist allerdings, dass Sie in der ersten Jahreshälfte 2020 mind. 1 Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder eine Umsatzeinbuße in den Monaten April und Mai 2020 von mind. 60 % gegenüber genau diesen Monaten in 2019 hatten. Die Gelder werden von Agentur für Arbeit nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit gezahlt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html Übrigens: Für Auszubildende gab es bisher 6 Wochen lang kein Kurzarbeitergeld. Künftig sollen bei mind. 50 % Kurzarbeit 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung von der Arbeitsagentur über- nommen werden (befristet bis 31.12.2020). Über die Stellenbörse der ZÄKWL können Sie kostenfrei eine Ausschreibung veröffentlichen. Für die Stellenausschreibungen in Tageszeitungen stellen wir Ihnen Mustertexte unter www.zahnaerzte-wl.de/zfa zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 24
INFOBRIEF-DIREKT 24.20 Ihr Vorstand 02.07.2020 Informationen Nr.18 zum Coronavirus SARS-CoV-2 Absage Akademietag 2020 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen sehen wir uns leider gezwungen, den für den 22. August 2020 geplanten Akademietag abzusa- gen. Dies gilt auch für das Begleitprogramm der zahnmedizinischen Verwaltungs- und Assistenzberufe. Eine Durchführung per Videokonferenz würde dem Thema nicht gerecht wer- den. Wir sehen leider keine Möglichkeit, die Fortbildungsveranstaltung in unseren Räumlichkeiten stattfinden zu lassen. Das geplante Thema „Demenz & Parkinson – Wie ist eine gute zahnmedizinische Betreuung möglich“ wird voraussichtlich 2021 nachgeholt werden. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die beigefügten Fortbildungsangebote, die unter Ein- haltung der Schutzmaßnahmen online und als Präsenzveranstaltungen in kleinerem Format stattfinden können. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 25
INFOBRIEF-DIREKT 25.20 Ihr Vorstand 16.07.2020 Informationen Nr.19 zum Coronavirus SARS-CoV-2 NRW-Soforthilfe: Vorläufiger Stopp des Rückmeldeverfahrens Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, das Land NRW hat Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet. Bislang sind rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Fi- nanzierungsengpasses gebeten worden, darunter auch zahlreiche Kollegen aus Westfalen-Lippe. Nun hat das Land NRW mit sofortiger Wirkung einen vorläufigen Stopp des Rückmeldeverfahrens angeord- net. Das Land führt dazu aus, dass sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen hätten, so dass das Rückmeldeverfahren gestoppt worden sei. Unklar seien unter anderem die Bemessungskri- terien, wonach Anspruch auf Soforthilfe bestehe. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hatte sich des- halb bereits am 9.7.2020 an Minister Pinkwart gewandt und um Aufklärung gebeten. Präsident Jost Rieckesmann: „Die Verunsicherung in Westfalen-Lippe ist groß. In unserem Brief vom 9.7.2020 an den Minister baten wir insbesondere um Aufklärung, wie der tatsächliche Auftragsrückgang belegt werden soll und zudem, wie es zu bewerten ist, wenn zwar Auftragsrückgänge und Einnahmeaus- fälle zu verzeichnen sind, aber zumindest teilweise in Form von Abschlagszahlungen mit gestundeten Rückzahlungsverpflichtungen Liquidität vorhanden war und weiterhin ist. Wir begrüßen daher den Stopp des Rückmeldeverfahrens und haben dem Minister unsere Vorschläge in Form von Änderungen der Kriterien oder einer Verlängerung der Rückmeldefrist, um verzögerte Liquiditätsengpässe zu erfassen, unterbreitet.“ Aktuelle Informationen zum Rückmeldeverfahren finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw- soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren Wir werden Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten. Herzliche kollegiale Grüße Ihr Vorstand der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe V.i.S.d.P.: Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL · Auf der Horst 29 · 48147 Münster · www.zahnaerzte-wl.de · zaekwl@zahnaerzte-wl.de 26
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