Mitteilung - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/1614 17.01.2019 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Drucksache 18/1614
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18. Wahlperiode

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin-Stettin (Szczecin)
Drucksachen 18/0726, 18/0926 und 18/1578
Abgeordnetenhaus von Berlin   Seite 2   Drucksache 18/1614
18. Wahlperiode
Der Senat von Berlin
UVK - IV A F -
9025-1725

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Mitteilung

- zur Kenntnisnahme -

über

Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin-Stettin (Szczecin)

- Drucksachen Nr. 18/0726, 18/0926 und 18/1578 -
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Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung
vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 Folgendes
beschlossen:

"Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung und
dem Vorstand der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass

− das im Dezember 2012 unterzeichnete Deutsch-Polnische Abkommen für die
  „Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin)“ zügig
  umgesetzt und nicht weiter verzögert wird.

− die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Fahrzeiten der
  zwischen Berlin und Stettin (Szczecin) Hauptbahnhof im Ein-Stunden-Takt
  verkehrenden Züge auf 70-80 Minuten zu verkürzen sowie für den Fernverkehr
  und Güterverkehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

− der Flughafen BER von der Metropolregion Stettin (Szczecin) aus schnell und
  unkompliziert auf der Schiene erreichbar ist.

− für alle Fern- und Regionalzüge im Sinne eines integrierten Konzeptes ein
  einheitlicher attraktiver Tarif (entsprechend dem „Berlin-Stettin-Ticket“) angeboten
  wird.

− die Strecke Berlin-Stettin (Szczecin) mit dem standardisierten europäischen
  Zugsicherungssystem ETCS ausgestattet wird, so wie es seitens der EU für alle

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Transeuropäischen Netze vorgesehen ist.

− alle bürokratisch-administrativen Verhältnisse beseitigt werden, die den
  Bahnverkehr verteuern. Dazu gehören die Erleichterung der komplizierten und
  langwierigen Zulassungsverfahren von Schienenfahrzeugen im
  grenzüberschreitenden Verkehr, aber auch die Möglichkeit, Fernzüge über Stettin
  (Szczecin) hinaus ohne Personal- und Lokführerwechsel in beiden Richtungen
  (auch in Richtung BER und Breslau [Wroclaw]) zu verlängern.

Zudem wird der Senat aufgefordert, zusammen mit dem Land Brandenburg und den
polnischen Akt-euren des Bahnverkehrs ein gemeinsames Konzept für die
rechtzeitige Beschaffung von Schienen-fahrzeugen zu entwickeln, sodass für die Zeit
nach der Elektrifizierung ausreichend elektrische Schienenfahrzeuge zur Verfügung
stehen und zugelassen sind. Diese sollen mit den Zugsicherungs-systemen beider
Länder ausgerüstet und für die unterschiedlichen Spannungen beider Länder um-
schaltbar seien. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2018 zu
berichten.“

Hierzu wird berichtet:

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses ist inhaltlich identisch mit einer Resolution
der Länder Berlin, Brandenburg, der Stadt und Metropolregion Stettin (Szczecin) und
des Kommunalen Nachbarschaftsforums. Diese Resolution wurde von den
Verkehrsverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, der Stadt Stettin und
dem Marschallamt Westpommern erarbeitet und im Jahr 2014 von allen Partnern auf
politischer Ebene unterzeichnet.
Die Resolution ist auch in dieser Legislaturperiode Grundlage der Arbeit des Berliner
Senats.
Der Berliner Senat engagiert sich seit 2003 gegenüber den Regierungen in
Deutschland und Polen sowie gegenüber den deutschen und polnischen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen in enger Zusammenarbeit mit dem Marschallamt
Westpommern und der Stadt Stettin für den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Bahnstrecke Berlin-Stettin.

Als Termin für die Realisierung hatten sich die für Verkehr zuständigen Ministerien
auf das Jahr 2020 geeinigt. Mit dem Hinweis auf die Erarbeitung des neuen
Bundesverkehrswegeplans hatte das für Verkehr zuständige Bundesministerium die
Umsetzung des Abkommens mehrere Jahre angehalten. Der Bund war aber nur
bereit, zunächst einen eingleisigen Ausbau zu finanzieren.

Kritik über die Terminverschiebung gab es auch von der polnischen Regierung. Der
Ausbau und die Elektrifizierung der Anschlussstrecke von der Staatsgrenze bis zum
Stettiner Hauptbahnhof (Szczecin Glowny) genießt in der polnischen
Investitionsplanung eine hohe Priorität. Diese sah vor, die Maßnahme in der jetzigen
EU-Förderperiode bis 2020 (entsprechend dem Abkommen) umzusetzen. Für den
Abschnitt westlich vom Grenzbahnhof Szczecin Gumience können zur Verfügung
stehende EU-Mittel nicht genutzt werden, da bei einer Nichtnutzung der elektrischen
Infrastruktur über mehrere Jahre Fördermittel an die EU zurückgezahlt werden
müssen. Es kann daher bis 2020 nur der Ausbau bis zum Grenzbahnhof Szczecin
Gumience erfolgen. Die Baumaßnahmen haben auf polnischer Seite bereits
begonnen. Derzeit werden Maßnahmen zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit
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des dreigleisigen Abschnitts von Szczecin Glowny-Szczecin Gumience, Maßnahmen
zur Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie der Bau eines modernen Stellwerks für
den Abschnitt bis zur deutschen Staatsgrenze umgesetzt.

Die DB Netz AG war erst bereit mit den Vorplanungen zu beginnen, als die
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans erfolgte.
Untersuchungen (u.a. eine Studie im Auftrag des VBB) haben gezeigt, dass bei einer
möglichen Verkürzung der Fahrzeit auf 80 Minuten die Nachfrage deutlich zunehmen
würde, sodass ein Ein-Stunden-Takt nachfragegerecht ist. Umgekehrt lässt sich eine
attraktive Fahrzeit von 70 bis 80 Minuten (entsprechend der Zielvorgabe im
Beschluss des Abgeordnetenhauses) nur realisieren, wenn die Strecke zweigleisig
ausgebaut wird. Ansonsten würde es durch ständige Zugkreuzungen zu
Fahrzeitverlängerungen und Fahrplaninstabilitäten kommen. Attraktive Trassen für
den Fern- und den Schienengüterverkehr wären bei einem eingleisigen Zustand nicht
zu realisieren.

Daher haben die Länder Berlin und Brandenburg intensive Gespräche mit dem
Bundesverkehrsministerium und der DB AG zur Realisierung des zweigleisigen
Ausbaus geführt. Ein wichtiger Meilenstein war die auf dem Deutsch-Polnischen
Bahngipfel am 11. Juni 2018 in Potsdam unterzeichnete „Gemeinsame
Absichtserklärung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland, der Ministerin für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg, der Senatorin für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz des Landes Berlin und der DB Netz AG, der DB Station&Service AG
sowie der DB Energie GmbH vertreten durch die DB Netz AG zum durchgehenden
Ausbau der Strecke Angermünde-Grenze D/PL der grenzüberschreitenden
Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin“. In diesem Dokument verpflichtet sich das
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, sofort mit den Planungen eines
zusätzlichen zweiten Gleises bis zur Staatsgrenze zu beginnen. Die Länder Berlin
und Brandenburg beteiligen sich an den geschätzten Gesamtkosten von 400 Mio.
Euro mit einem Festbetrag für den Wiederaufbau des zweiten Gleises zu gleichen
Teilen von insgesamt 100 Mio. Euro.

Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich in der Absichtserklärung verpflichtet,
48 Züge pro Tag für beide Richtungen im Personenverkehr zu bestellen. Damit ist
der im Beschluss des Abgeordnetenhauses vorgesehene Ein-Stunden-Takt zwischen
Berlin und Stettin einschließlich Taktverstärkungen zwischen Angermünde und
Stettin in der Hauptverkehrszeit gesichert.

Alle Beteiligten bemühen sich um die Förderung der Maßnahme aus europäischen
Mitteln. Die möglichen EU-Fördermittel fließen in vollem Umfang den Ländern Berlin
und Brandenburg zur Abdeckung ihres Festbetrages zu.

Aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Länder Berlin und Brandenburg
gegenüber der EU-Kommission ist es mit Unterstützung der für Verkehr zuständigen
Ministerien in Polen und Deutschland gelungen, die Bahnstrecke Berlin-Stettin in das
„Transeuropäische Vorrangnetz“ aufzunehmen. Damit stehen zusätzlich EU-
Fördermöglichkeiten sowohl für den Aufbau des zweiten Gleises als auch für die im
Beschluss geforderte Ausstattung mit dem Europäischen Zugsicherungssystem
ETCS zur Verfügung u.a. durch das Programm „Central Europe Facilities“ (CEF).

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Derzeit sind die Länder Berlin und Brandenburg dabei, die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zur Umsetzung der Absichtserklärung zu schaffen mit dem Ziel,
2019 eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund zu unterzeichnen. Im
Nachtragshaushalt 2018/2019 ist dementsprechend im Einzelplan 07 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe des Berliner Anteils von 50 Mio. Euro
berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Jahresbeträge sind bei der Anmeldung
zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 und zur Finanzplanung 2019 bis 2023
berücksichtigt. Es ist verabredet, den Finanzierungsbeitrag der Länder in drei Raten
dem Bund zufließen zu lassen. Die erste Rate wird nach Beginn der Bauarbeiten
(frühestens 2021) fällig. Der Bund hat sich verpflichtet, alle Mehrkosten (z.B. bei Bau-
Kostensteigerungen) zu übernehmen. Der Bund strebt an, die Maßnahme Berlin-
Stettin bis 2025 umzusetzen.

Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung hatte die polnische Regierung
zugesichert, dass auch sie den Abschnitt von der Staatsgrenze bis Stettin zeitgleich
zweigleisig ausbauen wird. Auch eine sofortige Ausrüstung mit dem Europäischen
Zugkeitssicherungsystem ETCS ist auf polnischer Seite vorgesehen.

Das Land Berlin hat begonnen, im Rahmen des EU-INTERREG-Programms NSB
CoRe mögliche Varianten für eine gemeinsame betreiberneutrale Beschaffung von
elektrischen Schienenfahrzeugen zu erarbeiten, die mit den unterschiedlichen
Zugsicherungssystemen ausgestattet und für unterschiedliche Spannungen
(Wechsel- und Gleichstrom) geeignet sind. In der Studie wurde auch der
Fahrzeugbedarf dieser Schienenfahrzeige ermittelt. Dabei werden auch die
Erfahrungen anderer europäischer Grenzregionen einbezogen.

Erste Gespräche mit dem für den Schienenpersonennahverkehr zuständigen
Marschallamt Westpommern mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin Brandenburg haben begonnen. Dabei hat sich herausgestellt, dass auch die
nationale Regierung in Warschau in die Fragen der Bestellungen einbezogen werden
muss, denn nach dem polnischen Eisenbahnrecht sind Regionalexpress-Züge
zwischen Berlin und Stettin internationale Fernverkehre, die von der nationalen
Ebene in Polen mit bestellt werden müssen. Auf Vorschlag des Berliner Senats und
der Landesregierung Brandenburgs werden die Fragen der Fahrzeugbeschaffung in
der Arbeitsgruppe Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommision weiter
vertieft.

Am 6. November 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass
der Ausbau Berlin-Angermünde-Stralsund auf 160 km/h in den Vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird. Mit dem Ausbau auch des
südlichen Abschnitts der Stettiner Bahn bis Angermünde werden die
infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit eine Fahrzeit 70-80 Minuten
zwischen Berlin und Stettin (entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses)
möglich ist.

Mit der Fertigstellung des Karower Kreuzes wurde in diesem Jahr ein wichtiger
Engpass auch für den Verkehr Berlin-Stettin beseitigt. Nach Abschluss aller
Bauarbeiten im nächsten Jahr kann ein erster Abschnitt der Stettiner Bahn zwischen
der Bornholmer Brücke und Karow auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h
angehoben werden.

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Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 15. Januar 2019

                               Der Senat von Berlin

Michael Müller                                R. Günther

Regierender Bürgermeister                     Senatorin für Umwelt, Verkehr und
                                              Klimaschutz

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