Mitteilung - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/1614 17.01.2019 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Drucksache 18/1614 17.01.2019 18. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin-Stettin (Szczecin) Drucksachen 18/0726, 18/0926 und 18/1578
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 18/1614 18. Wahlperiode
Der Senat von Berlin UVK - IV A F - 9025-1725 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin-Stettin (Szczecin) - Drucksachen Nr. 18/0726, 18/0926 und 18/1578 - --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung und dem Vorstand der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass − das im Dezember 2012 unterzeichnete Deutsch-Polnische Abkommen für die „Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin)“ zügig umgesetzt und nicht weiter verzögert wird. − die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Fahrzeiten der zwischen Berlin und Stettin (Szczecin) Hauptbahnhof im Ein-Stunden-Takt verkehrenden Züge auf 70-80 Minuten zu verkürzen sowie für den Fernverkehr und Güterverkehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. − der Flughafen BER von der Metropolregion Stettin (Szczecin) aus schnell und unkompliziert auf der Schiene erreichbar ist. − für alle Fern- und Regionalzüge im Sinne eines integrierten Konzeptes ein einheitlicher attraktiver Tarif (entsprechend dem „Berlin-Stettin-Ticket“) angeboten wird. − die Strecke Berlin-Stettin (Szczecin) mit dem standardisierten europäischen Zugsicherungssystem ETCS ausgestattet wird, so wie es seitens der EU für alle 1
Transeuropäischen Netze vorgesehen ist. − alle bürokratisch-administrativen Verhältnisse beseitigt werden, die den Bahnverkehr verteuern. Dazu gehören die Erleichterung der komplizierten und langwierigen Zulassungsverfahren von Schienenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, aber auch die Möglichkeit, Fernzüge über Stettin (Szczecin) hinaus ohne Personal- und Lokführerwechsel in beiden Richtungen (auch in Richtung BER und Breslau [Wroclaw]) zu verlängern. Zudem wird der Senat aufgefordert, zusammen mit dem Land Brandenburg und den polnischen Akt-euren des Bahnverkehrs ein gemeinsames Konzept für die rechtzeitige Beschaffung von Schienen-fahrzeugen zu entwickeln, sodass für die Zeit nach der Elektrifizierung ausreichend elektrische Schienenfahrzeuge zur Verfügung stehen und zugelassen sind. Diese sollen mit den Zugsicherungs-systemen beider Länder ausgerüstet und für die unterschiedlichen Spannungen beider Länder um- schaltbar seien. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2018 zu berichten.“ Hierzu wird berichtet: Der Beschluss des Abgeordnetenhauses ist inhaltlich identisch mit einer Resolution der Länder Berlin, Brandenburg, der Stadt und Metropolregion Stettin (Szczecin) und des Kommunalen Nachbarschaftsforums. Diese Resolution wurde von den Verkehrsverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, der Stadt Stettin und dem Marschallamt Westpommern erarbeitet und im Jahr 2014 von allen Partnern auf politischer Ebene unterzeichnet. Die Resolution ist auch in dieser Legislaturperiode Grundlage der Arbeit des Berliner Senats. Der Berliner Senat engagiert sich seit 2003 gegenüber den Regierungen in Deutschland und Polen sowie gegenüber den deutschen und polnischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in enger Zusammenarbeit mit dem Marschallamt Westpommern und der Stadt Stettin für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Berlin-Stettin. Als Termin für die Realisierung hatten sich die für Verkehr zuständigen Ministerien auf das Jahr 2020 geeinigt. Mit dem Hinweis auf die Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans hatte das für Verkehr zuständige Bundesministerium die Umsetzung des Abkommens mehrere Jahre angehalten. Der Bund war aber nur bereit, zunächst einen eingleisigen Ausbau zu finanzieren. Kritik über die Terminverschiebung gab es auch von der polnischen Regierung. Der Ausbau und die Elektrifizierung der Anschlussstrecke von der Staatsgrenze bis zum Stettiner Hauptbahnhof (Szczecin Glowny) genießt in der polnischen Investitionsplanung eine hohe Priorität. Diese sah vor, die Maßnahme in der jetzigen EU-Förderperiode bis 2020 (entsprechend dem Abkommen) umzusetzen. Für den Abschnitt westlich vom Grenzbahnhof Szczecin Gumience können zur Verfügung stehende EU-Mittel nicht genutzt werden, da bei einer Nichtnutzung der elektrischen Infrastruktur über mehrere Jahre Fördermittel an die EU zurückgezahlt werden müssen. Es kann daher bis 2020 nur der Ausbau bis zum Grenzbahnhof Szczecin Gumience erfolgen. Die Baumaßnahmen haben auf polnischer Seite bereits begonnen. Derzeit werden Maßnahmen zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit 2
des dreigleisigen Abschnitts von Szczecin Glowny-Szczecin Gumience, Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie der Bau eines modernen Stellwerks für den Abschnitt bis zur deutschen Staatsgrenze umgesetzt. Die DB Netz AG war erst bereit mit den Vorplanungen zu beginnen, als die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans erfolgte. Untersuchungen (u.a. eine Studie im Auftrag des VBB) haben gezeigt, dass bei einer möglichen Verkürzung der Fahrzeit auf 80 Minuten die Nachfrage deutlich zunehmen würde, sodass ein Ein-Stunden-Takt nachfragegerecht ist. Umgekehrt lässt sich eine attraktive Fahrzeit von 70 bis 80 Minuten (entsprechend der Zielvorgabe im Beschluss des Abgeordnetenhauses) nur realisieren, wenn die Strecke zweigleisig ausgebaut wird. Ansonsten würde es durch ständige Zugkreuzungen zu Fahrzeitverlängerungen und Fahrplaninstabilitäten kommen. Attraktive Trassen für den Fern- und den Schienengüterverkehr wären bei einem eingleisigen Zustand nicht zu realisieren. Daher haben die Länder Berlin und Brandenburg intensive Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium und der DB AG zur Realisierung des zweigleisigen Ausbaus geführt. Ein wichtiger Meilenstein war die auf dem Deutsch-Polnischen Bahngipfel am 11. Juni 2018 in Potsdam unterzeichnete „Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland, der Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin und der DB Netz AG, der DB Station&Service AG sowie der DB Energie GmbH vertreten durch die DB Netz AG zum durchgehenden Ausbau der Strecke Angermünde-Grenze D/PL der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin“. In diesem Dokument verpflichtet sich das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, sofort mit den Planungen eines zusätzlichen zweiten Gleises bis zur Staatsgrenze zu beginnen. Die Länder Berlin und Brandenburg beteiligen sich an den geschätzten Gesamtkosten von 400 Mio. Euro mit einem Festbetrag für den Wiederaufbau des zweiten Gleises zu gleichen Teilen von insgesamt 100 Mio. Euro. Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich in der Absichtserklärung verpflichtet, 48 Züge pro Tag für beide Richtungen im Personenverkehr zu bestellen. Damit ist der im Beschluss des Abgeordnetenhauses vorgesehene Ein-Stunden-Takt zwischen Berlin und Stettin einschließlich Taktverstärkungen zwischen Angermünde und Stettin in der Hauptverkehrszeit gesichert. Alle Beteiligten bemühen sich um die Förderung der Maßnahme aus europäischen Mitteln. Die möglichen EU-Fördermittel fließen in vollem Umfang den Ländern Berlin und Brandenburg zur Abdeckung ihres Festbetrages zu. Aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Länder Berlin und Brandenburg gegenüber der EU-Kommission ist es mit Unterstützung der für Verkehr zuständigen Ministerien in Polen und Deutschland gelungen, die Bahnstrecke Berlin-Stettin in das „Transeuropäische Vorrangnetz“ aufzunehmen. Damit stehen zusätzlich EU- Fördermöglichkeiten sowohl für den Aufbau des zweiten Gleises als auch für die im Beschluss geforderte Ausstattung mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ETCS zur Verfügung u.a. durch das Programm „Central Europe Facilities“ (CEF). 3
Derzeit sind die Länder Berlin und Brandenburg dabei, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Absichtserklärung zu schaffen mit dem Ziel, 2019 eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund zu unterzeichnen. Im Nachtragshaushalt 2018/2019 ist dementsprechend im Einzelplan 07 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des Berliner Anteils von 50 Mio. Euro berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Jahresbeträge sind bei der Anmeldung zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 und zur Finanzplanung 2019 bis 2023 berücksichtigt. Es ist verabredet, den Finanzierungsbeitrag der Länder in drei Raten dem Bund zufließen zu lassen. Die erste Rate wird nach Beginn der Bauarbeiten (frühestens 2021) fällig. Der Bund hat sich verpflichtet, alle Mehrkosten (z.B. bei Bau- Kostensteigerungen) zu übernehmen. Der Bund strebt an, die Maßnahme Berlin- Stettin bis 2025 umzusetzen. Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung hatte die polnische Regierung zugesichert, dass auch sie den Abschnitt von der Staatsgrenze bis Stettin zeitgleich zweigleisig ausbauen wird. Auch eine sofortige Ausrüstung mit dem Europäischen Zugkeitssicherungsystem ETCS ist auf polnischer Seite vorgesehen. Das Land Berlin hat begonnen, im Rahmen des EU-INTERREG-Programms NSB CoRe mögliche Varianten für eine gemeinsame betreiberneutrale Beschaffung von elektrischen Schienenfahrzeugen zu erarbeiten, die mit den unterschiedlichen Zugsicherungssystemen ausgestattet und für unterschiedliche Spannungen (Wechsel- und Gleichstrom) geeignet sind. In der Studie wurde auch der Fahrzeugbedarf dieser Schienenfahrzeige ermittelt. Dabei werden auch die Erfahrungen anderer europäischer Grenzregionen einbezogen. Erste Gespräche mit dem für den Schienenpersonennahverkehr zuständigen Marschallamt Westpommern mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg haben begonnen. Dabei hat sich herausgestellt, dass auch die nationale Regierung in Warschau in die Fragen der Bestellungen einbezogen werden muss, denn nach dem polnischen Eisenbahnrecht sind Regionalexpress-Züge zwischen Berlin und Stettin internationale Fernverkehre, die von der nationalen Ebene in Polen mit bestellt werden müssen. Auf Vorschlag des Berliner Senats und der Landesregierung Brandenburgs werden die Fragen der Fahrzeugbeschaffung in der Arbeitsgruppe Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommision weiter vertieft. Am 6. November 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass der Ausbau Berlin-Angermünde-Stralsund auf 160 km/h in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird. Mit dem Ausbau auch des südlichen Abschnitts der Stettiner Bahn bis Angermünde werden die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit eine Fahrzeit 70-80 Minuten zwischen Berlin und Stettin (entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses) möglich ist. Mit der Fertigstellung des Karower Kreuzes wurde in diesem Jahr ein wichtiger Engpass auch für den Verkehr Berlin-Stettin beseitigt. Nach Abschluss aller Bauarbeiten im nächsten Jahr kann ein erster Abschnitt der Stettiner Bahn zwischen der Bornholmer Brücke und Karow auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h angehoben werden. 4
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 15. Januar 2019 Der Senat von Berlin Michael Müller R. Günther Regierender Bürgermeister Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 5
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