Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                  6/2021, 25. März 2021

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Ordnung für die Graduate School of East Asian
                 Studies/Graduiertenschule für Ostasienstudien der
                 Dahlem Research School der Freien Universität
                 Berlin                                                  44

                 Ordnung für das Promotionsstudium „East Asian
                 Studies/Ostasienstudien“ der Dahlem Research
                 School der Freien Universität Berlin                    49

                                                                 FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   43
FU-Mitteilungen

  Ordnung für die Graduate School of East Asian                   und den Geschichts- und Kulturwissenschaften verbin-
  Studies/Graduiertenschule für Ostasienstudien                   det. Kern des Lehr- und Forschungsprogramms der
     der Dahlem Research School der Freien                        Graduiertenschule ist die wissenschaftliche Auseinan-
                Universität Berlin                                dersetzung mit Institutionen in Ostasien und in verglei-
                                                                  chender Perspektive.
                                                                     (3) Die Graduiertenschule bietet das Promotionsstu-
                         Präambel                                 dium East Asian Studies/Ostasienstudien (Promotions-
                                                                  studium) an. Um dem wachsenden Bedarf an sach- und
Aufgrund von § 74 des Gesetzes über die Hochschulen
                                                                  sprachkundigen Fachleuten zu entsprechen, ist es Auf-
im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in
                                                                  gabe der Graduiertenschule, künftige Führungskräfte in
der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom
                                                                  Wissenschaft, Medien, Politik sowie in der internatio-
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Ge-
                                                                  nalen kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit
setz vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795), hat die
                                                                  auszubilden.
von den Fachbereichen Geschichts- und Kulturwissen-
schaften, Philosophie und Geisteswissenschaften, Poli-               (4) Das Promotionsstudium richtet sich insbesondere
tik- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft so-             an Studierende, die im Rahmen ihres Dissertationsvor-
wie Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Ber-           habens disziplinengestützt interdisziplinär arbeiten wol-
lin eingesetzte Gemeinsame Kommission (GK) am                     len. In enger Abstimmung mit ihren Betreuerinnen und
13. Mai 2020 die folgende Ordnung für die Graduate                Betreuern führen die Studierenden ihre Forschungstätig-
School of East Asian Studies/Graduiertenschule für Ost-           keit selbstständig durch.
asienstudien der Dahlem Research School der Freien                   (5) Ziel der Graduiertenschule ist es, ein theoretisch
Universität Berlin (Graduiertenschule) erlassen: *                und methodologisch reflektiertes Lehr- und Lernpro-
                                                                  gramm anzubieten. Dazu soll eine hervorragende Aus-
Inhaltsverzeichnis                                                bildung in den ostasienbezogenen Fächern (Japano-
                                                                  logie, Koreastudien, Sinologie) einhergehen mit der
§ 1 Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule                      Vermittlung einer breiten regionalen Expertise wie auch
§ 2 Graduiertenförderung                                          fundierter methodologischer Kenntnisse in relevanten
§ 3 Forschungsbereiche                                            Disziplinen wie den Politikwissenschaften, den Rechts-
                                                                  und Wirtschaftswissenschaften, der Geschichte sowie
§ 4 Mitglieder und Organe der Graduiertenschule                   der Ethnologie und den Kulturwissenschaften. Einen
§ 5 Mitgliederversammlung                                         wichtigen Bestandteil dieses Promotionsstudiums bildet
§ 6 Wissenschaftlicher Rat                                        ferner eine intensive Ausbildungsphase in Ostasien. Die
                                                                  Graduiertenschule stützt sich dabei auf bestehende
§ 7 Vorstand                                                      Netzwerke zwischen der Freien Universität Berlin und
§ 8 Direktorin oder Direktor sowie Stellvertretende               den wichtigsten Universitäten und Forschungseinrich-
    Direktoren                                                    tungen in Ostasien, sowie den bedeutendsten ostasien-
                                                                  bezogenen Institutionen in Europa und den USA.
§ 9 Koordinatorin oder Koordinator
§ 10 Internationaler Wissenschaftlicher Beirat                       (6) Die Zugangsvoraussetzungen, das Bewerbungs-
                                                                  und Auswahlverfahren sowie Inhalt, Ziele, Organisation
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten                              und Leistungsanforderungen sind in der Ordnung für
                                                                  das Promotionsstudium East Asian Studies/Ostasien-
                                                                  studien der Dahlem Research School der Freien Univer-
                        §1                                        sität Berlin vom 16. August 2020 geregelt.
     Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule
                                                                     (7) Alle Mitglieder und Organe der Graduiertenschule
    (1) Die Graduate School of East Asian Studies/Gra-            sind verpflichtet, Chancengleichheit und Vereinbarkeit
duiertenschule für Ostasienstudien (Graduiertenschule)            von wissenschaftlicher Qualifikation und Familie unter
ist eine Einrichtung der Dahlem Research School (DRS)             Beachtung der Regelungen der Frauenförderrichtlinien
der Freien Universität Berlin.                                    (FFR) der Freien Universität Berlin vom 17. Februar
                                                                  1993 (FU-Mitteilungen 17/1993) zu fördern.
   (2) Die Graduiertenschule ist ein strukturiertes Pro-
motionsprogramm, das eine grundlegende, historisch
fundierte und interdisziplinäre Doktorandenausbildung
                                                                                           §2
in den ostasienbezogenen Regionalstudien (Japanolo-
                                                                                  Graduiertenförderung
gie, Koreastudien und Sinologie) mit disziplinär verorte-
ter, theoretisch und methodologisch fundierter Lehre in             (1) Die Graduiertenschule kann sich um Programme
den Sozialwissenschaften (Politik- und Wirtschaftswis-            zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
senschaften), der Rechtswissenschaft, der Ethnologie              bewerben.
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   Über die Stipendienvergabe aus selbst eingeworbenen
am 18. März 2021 bestätigt worden.                                Mitteln entscheidet im Zuge des Auswahlverfahrens ge-

44      FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
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mäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium               (2) Die Mitgliederversammlung entscheidet auf An-
East Asian Studies/Ostasienstudien der Dahlem Re-            trag des Vorstands über die Aufnahme neuer Mitglieder
search School der Freien Universität Berlin vom              gemäß Abs. 1 Satz 1.
16. August 2020 die Auswahlkommission. Die Vergabe
                                                                (3) Eine Mitgliedschaft in der Graduiertenschule wird
erfolgt zunächst für ein Jahr. Sie kann bei positiver Eva-
                                                             nicht erworben, wenn Promovierende auswärtiger
luierung um maximal zwei weitere Jahre verlängert wer-
                                                             Hochschulen mit Promotionsrecht oder gleichgestellter
den.
                                                             Bildungsstätten im Rahmen einer Kooperationsverein-
   (2) In das Promotionsstudium ist ein in der Regel         barung für bis zu zwei Semester zum Promotionsstu-
sechsmonatiger Forschungsaufenthalt in Ostasien inte-        dium befristet zugelassen und immatrikuliert werden.
griert. Für die Durchführung dieses Forschungsaufent-        Leistungen können in dieser Zeit nur nach Maßgabe der
halts stellt die Graduiertenschule Unterstützung zur Ein-    Kooperationsvereinbarung erbracht werden. Nach Ab-
werbung von Forschungsstipendien zur Verfügung.              lauf der befristeten Zulassung und Immatrikulation ist für
                                                             eine weitere Zulassung und Immatrikulation sowie den
                                                             Erwerb der Mitgliedschaft in der Graduiertenschule die
                                                             Erfüllung der Voraussetzungen gemäß §§ 3, 4 der Ord-
                        §3                                   nung für das Promotionsstudium East Asian Studies/
                 Forschungsbereiche                          Ostasienstudien der Dahlem Research School der
                                                             Freien Universität Berlin vom 16. August 2020 erforder-
   (1) Der Forschungsschwerpunkt der Graduierten-            lich.
schule liegt auf der wissenschaftlichen Auseinander-
                                                               (4) Organe der Graduiertenschule sind
setzung mit Institutionen in Ostasien. Dabei werden
insbesondere die folgenden Bereiche in den Blick ge-         a) die Mitgliederversammlung,
nommen: Genese und Entwicklung bzw. Wandel von
                                                             b) der Wissenschaftliche Rat (Rat),
Institutionen, Effekte von Institutionen sowie globale
Interdependenzen. Das Forschungsprogramm trägt die           c) der Vorstand und
institutionenbezogenen Ansätze der in der Graduierten-
                                                             d) die Direktorin oder der Direktor.
schule vertretenen Disziplinen an die empirische Ent-
wicklung in Ostasien heran und strebt so danach, neue           (5) Die Rechte und Pflichten anderer universitärer
Einsichten zu gewinnen und bestehende Theorien wei-          Organe nach dem Berliner Hochschulgesetz und der
terzuentwickeln.                                             Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Uni-
                                                             versität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen
  (2) Alle zwei Jahre werden die Forschungsbereiche          24/1998 – Teilgrundordnung) bleiben unberührt. Die Or-
gemäß Abs. 1 vom Vorstand, dem Wissenschaftlichen            gane gemäß Abs. 4 Buchst. a) bis c) geben sich jeweils
Rat (Rat) oder dem Internationalen Wissenschaftlichen        eine Geschäftsordnung, im Übrigen gelten die gesetz-
Beirat (Beirat) überprüft, wobei notwendige Anpassun-        lichen Bestimmungen.
gen vorgenommen werden. Zu diesem Zweck kann eine
Klausur aller Principal Investigators (PIs) einberufen
werden.                                                                               §5
                                                                            Mitgliederversammlung

                       §4                                      (1) Die Mitglieder der Graduiertenschule gemäß § 4
   Mitglieder und Organe der Graduiertenschule               Abs. 1 bilden die Mitgliederversammlung.
                                                               (2) Die Mitgliederversammlung kann Empfehlungen
   (1) Mitglieder der Graduiertenschule sind die Wissen-     zu allen Angelegenheiten der Graduiertenschule ab-
schaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Antrag-       geben. Sie gibt im Besonderen Empfehlungen zur Pro-
stellung für die Graduiertenschule verantwortlich betei-     grammkoordination und -entwicklung ab.
ligt waren und/oder an der Durchführung des Promo-
                                                               (3) Die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 wählen
tionsstudiums als hauptberufliche Lehrkräfte und als Be-
                                                             den Vorstand. Sie schlagen der von den Fachbereichen
treuerinnen oder Betreuer von Dissertationen wirken.
                                                             Geschichts- und Kulturwissenschaften, Politik- und
Darüber hinaus gehören die gemäß §§ 3, 4 der Ordnung
                                                             Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Wirtschafts-
für das Promotionsstudium East Asian Studies/Ost-
                                                             wissenschaft sowie Philosophie und Geisteswissen-
asienstudien der Dahlem Research School der Freien
                                                             schaften eingesetzten Gemeinsamen Kommission mit
Universität Berlin vom 16. August 2020 zugelassenen
                                                             Entscheidungsbefugnis für das Promotionsstudium an
und immatrikulierten Studierenden des Promotionsstu-
                                                             der Graduiertenschule die Mitglieder der Auswahlkom-
diums der Graduiertenschule als Mitglieder an. Die Mit-
                                                             mission vor.
gliedschaft der Lehrkräfte und der Betreuerinnen und
Betreuer ist an die Fortdauer der Beteiligung gemäß            (4) Die Direktorin oder der Direktor beruft die Mitglie-
Satz 1 gebunden. Die Mitteilung über die Beendigung          derversammlung mindestens einmal innerhalb eines
der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform.                   Jahres ein und leitet sie.

                                                                            FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   45
FU-Mitteilungen

  (5) Die Lehrenden des Promotionsstudiums versam-           langen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Der
meln sich regelmäßig zu Plenarsitzungen, die insbeson-       Vorstand kann jeder Zeit die Einberufung weiterer Sit-
dere der Weiterentwicklung des Forschungs- und Lehr-         zungen des Rats verlangen. Im Falle von Meinungsver-
programms dienen.                                            schiedenheiten zwischen dem Vorstand und den Mitglie-
  (6) Die Studierenden des Promotionsstudiums ver-           dern der Graduiertenschule übernimmt der Rat eine
sammeln sich regelmäßig zu Plenarsitzungen, die ins-         schlichtende Rolle.
besondere der Diskussion über studentische Belange in
der Graduiertenschule und über die Qualität der Betreu-
ung dienen. Ihre Anregungen und Empfehlungen kön-                                      §7
nen dem Vorstand oder dem Rat zugeleitet werden.                                    Vorstand

                                                                (1) Der Vorstand besteht aus der Direktorin oder dem
                                                             Direktor; den beiden stellvertretenden Direktorinnen
                        §6
                                                             oder stellvertretenden Direktoren; der Koordinatorin
                Wissenschaftlicher Rat
                                                             oder dem Koordinator sowie einer oder einem Studie-
   (1) Der Wissenschaftliche Rat (Rat) berät den Vor-        renden des Promotionsstudiums. Das Studentische Mit-
stand bei Entscheidungen in allen Angelegenheiten der        glied wird von der Versammlung der Studierenden des
Graduiertenschule und gibt Empfehlungen und An-              Promotionsstudiums gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 gewählt.
regungen. Er befindet über Maßnahmen zur Qualitäts-          Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein
sicherung über die Tätigkeit des Internationalen Wissen-     Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Wiederwahl
schaftlichen Beirats hinaus.                                 ist möglich.

   (2) Der Rat besteht aus sieben Mitgliedern, davon           (2) Die Koordinatorin oder der Koordinator (§ 9) und
vier aus den Reihen der Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1          das Studentische Mitglied sind beratende Mitglieder, die
Satz 1 als stimmberechtigten Mitgliedern sowie der Ko-       übrigen Vorstandsmitglieder stimmberechtigte Mitglie-
ordinatorin bzw. dem Koordinator und zwei Studieren-         der.
den des Promotionsstudiums mit beratender Stimme.               (3) Der Vorstand bestellt auf Vorschlag der Versamm-
   (3) Die Mitglieder des Rats aus den Reihen der Mit-       lung der Studierenden gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 eine
glieder gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 werden aufgrund eines        Vertrauenslehrkraft (Ombudsfrau oder Ombudsmann),
Vorschlags des Vorstandes von der Versammlung der            die an den Sitzungen des Vorstands mit beratender
Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 gewählt und für drei      Stimme teilnimmt.
Jahre bestellt. Die studentischen Mitglieder werden von         (4) In Angelegenheiten der Förderung von Frauen-
der Versammlung der Studierenden des Promotionsstu-          und Geschlechterforschung zieht der Vorstand die Wis-
diums gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 gewählt und für ein Jahr       senschaftliche Leitung der Zentraleinrichtung zur För-
bestellt. Wiederwahl ist möglich.                            derung von Frauen- und Geschlechterforschung, die
  (4) Der Rat kann sich mit allen Fragen von allgemei-       Frauenbeauftragten der beteiligten Fachbereiche, ins-
ner und grundsätzlicher Bedeutung der Graduierten-           besondere des Fachbereichs Geschichts- und Kultur-
schule befassen. Dies betrifft insbesondere:                 wissenschaften, und das Interdisziplinäre Zentrum für
                                                             Geschlechterforschung (IZ) mit beratender Stimme
a) die Zusammenarbeit der Graduiertenschule mit uni-         hinzu.
   versitären und außeruniversitären Forschungs- und
   Bildungseinrichtungen bei der Weiterentwicklung in           (5) Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fra-
   den Forschungsbereichen gemäß § 3 Abs. 1;                 gen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung der
                                                             Graduiertenschule. Hierzu gehören insbesondere die in-
b) Empfehlungen zu Haushaltsfragen (Sach- und Per-           terne Verteilung von Personal- und Sachmitteln sowie
   sonalausstattung).                                        die Definition der Aufgabengebiete für Dienstkräfte. Der
  (5) In Angelegenheiten der Förderung von Frauen-           Vorstand kann im Einzelfall oder generell der Direktorin
und Geschlechterforschung zieht der Rat die Wissen-          oder dem Direktor das Recht übertragen, unerlässliche
schaftliche Leitung der Zentraleinrichtung zur Förderung     Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Das Recht
von Frauen- und Geschlechterforschung und die Frau-          des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt
enbeauftragten der beteiligten Fachbereiche, insbeson-       unberührt.
dere des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissen-             (6) Zur Unterstützung und Beratung des Vorstands
schaften mit beratender Stimme hinzu.                        können Beauftragte, Kommissionen und Ausschüsse
  (6) Bei Beratungen über bestimmte Forschungsvor-           eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für folgende
haben sind verantwortliche Vertreterinnen oder Vertreter     Aufgabenfelder:
der jeweils betroffenen Disziplinen anzuhören.               a) Haushaltsangelegenheiten,
   (7) Der Rat tritt unter dem Vorsitz der Direktorin oder   b) Qualitätsmanagement,
des Direktors mindestens einmal innerhalb eines
Semesters zusammen. Der Wissenschaftliche Rat ist            c) Lehrplanung,
einzuberufen, wenn zwei Drittel der Mitglieder dies ver-     d) Angelegenheiten der Studierenden.

46     FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

Die Beauftragten und Mitglieder von Kommissionen und             (5) Die Direktorin oder der Direktor sowie die beiden
Ausschüssen aus der Reihe der Lehrenden werden von            stellvertretenden Direktorinnen oder stellvertretenden
den Mitgliedern gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 gewählt. Die          Direktoren werden durch die Koordinatorin oder den Ko-
studentischen Beauftragten und Mitglieder von Kommis-         ordinator und eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Ge-
sionen und Ausschüssen werden von der Versammlung             schäftsstelle organisiert die Sitzungen der Mitgliederver-
der Studierenden des Promotionsstudiums gemäß § 5             sammlung, des Rats, des Vorstands und des Beirats.
Abs. 6 Satz 1 gewählt. Wiederwahl ist möglich.
   (7) In Kommissionen, die Vorschläge im Rahmen von
Personalauswahlverfahren, Berufungs- oder Einstel-                                     §9
lungsvorschläge erarbeiten, sollen deren stimmberech-                    Koordinatorin oder Koordinator
tigte Mitglieder mehrheitlich Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1
Satz 1 sein. Die vom Vorstand vorgeschlagenen Mitglie-           (1) Die Koordinatorin oder der Koordinator leitet die
der sind von den gesetzlich oder nach der Teilgrundord-       Geschäftsstelle und unterstützt die Mitglieder der Gra-
nung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin         duiertenschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben insbe-
vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998 – Teil-         sondere bei der Planung und Durchführung des Promo-
grundordnung) zuständigen Organen als Mitglieder die-         tionsstudiums sowie der Vermittlung der Serviceange-
ser Kommissionen zu bestellen.                                bote der Dahlem Research School und der an der
                                                              Graduiertenschule beteiligten universitären und außer-
                                                              universitären Einrichtungen. Sie oder er arbeitet mit den
                         §8                                   Organen und Verwaltungen der an der Graduierten-
   Direktorin oder Direktor sowie Stellvertretende            schule beteiligten Einrichtungen zusammen. Zu ihrem
                     Direktoren                               oder seinem Aufgabenbereich gehören ebenfalls die
                                                              Organisation der Öffentlichkeitsarbeit und einer kontinu-
   (1) Die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 wählen          ierlichen Datenerhebung zu Evaluationszwecken.
aus ihrer Reihe eine Direktorin oder einen Direktor und
zwei stellvertretende Direktorinnen oder stellvertretende       (2) Die Koordinatorin oder der Koordinator wird vom
Direktoren. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre. Wiederwahl       Vorstand bestimmt. Die Direktorin oder der Direktor
ist möglich.                                                  kann von der zuständigen Stelle für die Koordinatorin
                                                              oder den Koordinator eine weitere Bewirtschaftungs-
   (2) Die Direktorin oder der Direktor sowie eine der        befugnis ausstellen lassen.
stellvertretenden Direktorinnen oder einer der stellver-
tretenden Direktoren werden gemäß § 6 Abs. 1 der Ord-
nung für das Promotionsstudium East Asian Studies/
                                                                                       § 10
Ostasienstudien der Dahlem Research School der
                                                                    Internationaler Wissenschaftlicher Beirat
Freien Universität Berlin vom 16. August 2020 als Be-
auftragte oder Beauftragter bzw. als stellvertretende Be-
                                                                 (1) Der Internationale Wissenschaftliche Beirat (Bei-
auftragte oder stellvertretender Beauftragte für das Pro-
                                                              rat) berät den Rat, den Vorstand und die Direktorin oder
motionsstudium bestätigt.
                                                              den Direktor bei allen Entscheidungen in wissenschaft-
   (3) Die Direktorin oder der Direktor ist Sprecherin        lichen Grundsatzangelegenheiten und gibt Empfehlun-
oder Sprecher der Graduiertenschule, ihr oder ihm ob-         gen und Anregungen. Er prüft und bewertet die Aktivitä-
liegt die Leitung der Graduiertenschule sowie die Aus-        ten der Graduiertenschule und unterstützt die Weiterent-
führung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,             wicklung des Promotionsstudiums.
des Wissenschaftlichen Rats und des Vorstands. Sie
oder er vertritt die Graduiertenschule. In unaufschieb-         (2) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag
baren Angelegenheiten kann sie oder er die unerläss-          des Vorstands von der Direktorin oder dem Direktor im
lichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen; die Be-          Auftrag des Präsidiums für fünf Jahre berufen. Erneute
fugnis des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen,       Berufung ist zulässig. Die Anzahl der Mitglieder soll eine
bleibt unberührt. Die Direktorin oder der Direktor hat        angemessene Vertretung der in § 3 Abs. 1 genannten
unter Beachtung der formalen Voraussetzungen die              Forschungsbereiche sicherstellen.
Bewirtschaftungsbefugnis. Der Mitgliederversammlung,            (3) Der Beirat kann Sachverständige aus Wissen-
dem Rat und dem Präsidium ist jährlich ein Rechen-            schaft, Kultur und Politik zu Rate ziehen.
schaftsbericht vorzulegen.
                                                                 (4) Die Direktorin oder der Direktor und der Vorstand
   (4) Einer stellvertretenden Direktorin oder einem stell-
                                                              stellen sicher, dass die Empfehlungen und Anregungen
vertretenden Direktor obliegt in Absprache mit dem Vor-
                                                              des Beirats geprüft und so weit wie möglich umgesetzt
stand die Koordination des Promotionsstudiums der
                                                              werden.
Graduiertenschule, insbesondere die Lehrplanung. Der
zweiten stellvertretenden Direktorin oder dem zweiten            (5) Der Beirat tritt in der Regel einmal innerhalb von
stellvertretenden Direktor obliegt in Absprache mit dem       drei Jahren unter dem Vorsitz der Direktorin oder des
Vorstand die Koordination der internationalen Beziehun-       Direktors zusammen. Der Beirat kann die Einberufung
gen der Graduiertenschule.                                    weiterer Sitzungen verlangen.

                                                                             FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   47
FU-Mitteilungen

                                                           § 11
                                             Inkrafttreten, Außerkrafttreten

                                (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                             lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer-
                             sität Berlin) in Kraft.
                               (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für die Graduate
                             School of East Asian Studies/Graduiertenschule für Ost-
                             asienstudien in der Dahlem Research School der Freien
                             Universität Berlin vom 19. Juni 2013 (FU-Mitteilungen,
                             28/2013, S. 216) außer Kraft.

48   FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

 Ordnung für das Promotionsstudium „East Asian                    Anlage 3: Muster für das Zertifikat
 Studies/Ostasienstudien“ der Dahlem Research
                                                                  Anlage 4: Muster für die Leistungsbescheinigung
       School der Freien Universität Berlin
                                                                  Anlage 5: Muster für eine schriftliche Betreuungs-
                                                                            vereinbarung
                         Präambel

Aufgrund von § 74 des Gesetzes über die Hochschulen                                        §1
im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in                                Geltungsbereich
der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Ge-          Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen,
setz vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795), hat die                das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie Inhalt,
von den Fachbereichen Geschichts- und Kulturwissen-               Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungsanforderun-
schaften, Philosophie und Geisteswissenschaften, Poli-            gen für das Promotionsstudium „East Asian Studies/Ost-
tik- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft so-             asienstudien“ an der Graduiertenschule für Ostasienstu-
wie Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Ber-           dien/Graduate School of East Asian Studies (GEAS) der
lin eingesetzte Gemeinsame Kommission (GK) am                     Dahlem Research School (DRS) der Freien Universität
16. August 2020 die folgende Ordnung für das Promo-               Berlin.
tionsstudium „East Asian Studies/Ostasienstudien“ er-
lassen:*
                                                                                          §2
Inhalt                                                              Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums
§1    Geltungsbereich
                                                                     (1) Das Promotionsstudium besteht aus wissenschaft-
§2    Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums                licher Forschungsarbeit, insbesondere der Anfertigung
§3    Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und                  der Dissertation, einem wissenschaftlichen Studium mit
      Auswahlverfahren                                            den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 sowie
                                                                  der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots.
§4    Auswahlgespräche und andere Auswahlinstru-
      mente                                                          (2) Das Ziel des Promotionsstudiums ist die Aus-
§5    Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudien-                bildung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen-
      zeit, Unterrichtssprachen                                   schaftler. Dies soll durch das wissenschaftliche Studium
                                                                  mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 so-
§6    Organisation des Promotionsstudiums, Zuständig-             wie die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots ge-
      keit                                                        fördert werden. Über die wissenschaftlichen Kompeten-
§7    Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot              zen hinaus, sollen sowohl überfachliche wie auch asien-
§8    Wissenschaftliche Forschungsarbeit und Einbet-              bezogene Schlüsselqualifikationen insbesondere in den
      tung in internationale Forschungsprogramme                  Bereichen Wissensvermittlung, Wissenschaftsmanage-
                                                                  ment und wissenschaftsrelevante Fremdsprachen er-
§9    Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, Lehr-                  worben und vertieft werden. Das Promotionsstudium
      und Lernformen                                              soll die Studierenden auf die Übernahme von Nach-
§ 10 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissensvermitt-               wuchspositionen in Hochschulen, Forschungseinrich-
     lung                                                         tungen und in öffentlichen oder privaten Einrichtungen
                                                                  vorbereiten, für die eine besondere wissenschaftliche
§ 11 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts-
                                                                  Qualifikation erforderlich ist.
     management
§ 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich wissenschaftsre-
     levante Fremdsprachen                                                             §3
§ 13 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss des                     Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs-
     Promotionsstudiums                                                        und Auswahlverfahren
§ 14 Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer
                                                                     (1) Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Winter-
                                                                  semester möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 1. De-
Anlagen                                                           zember eines jeden Jahres für das darauffolgende
Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan                      Wintersemester. Regelzeitpunkt zur Aufnahme des Stu-
Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen und Inhalte            diums ist der 1. Oktober eines Jahres. In begründeten
          in den Teilbereichen und Studieneinheiten               Ausnahmefällen können bei entsprechender Begut-
                                                                  achtung durch zwei Hochschullehrerinnen oder -lehrern,
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   die an der Durchführung des Promotionsstudiums be-
am 18. März 2021 bestätigt worden.                                teiligt sind, zu einem anderen Zeitpunkt Bewerbungen

                                                                                 FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   49
FU-Mitteilungen

berücksichtigt werden, sofern eine Studienaufnahme zu       g) eine tabellarische Übersicht über die für das Promo-
diesem Zeitpunkt möglich und sinnvoll ist.                     tionsstudium einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrun-
                                                               gen,
   (2) Die Gemeinsame Kommission für das Promo-
tionsstudium (GK) setzt auf Vorschlag der Mitglieder-       h) zwei fachgutachterliche Stellungnahmen zur wissen-
versammlung der Graduiertenschule gemäß § 5 Abs. 3             schaftlichen Eignung der Bewerberinnen.
der Ordnung für die Graduiertenschule für Ostasienstu-
                                                            i) Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-
dien eine Auswahlkommission ein. Die Mitglieder und je
                                                               sprache nicht Englisch ist und die den für die Zulas-
eine Vertreterin oder ein Vertreter werden durch die Vor-
                                                               sung zum Promotionsverfahren erforderlichen Stu-
sitzende oder den Vorsitzenden der Gemeinsamen
                                                               dienabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben
Kommission für das Promotionsstudium im Auftrag des
                                                               haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, die Vor-
Präsidiums bestellt.
                                                               lage eines Nachweises über Englischkenntnisse ent-
                                                               sprechend dem Niveau C1 des Gemeinsamen Euro-
Sie besteht aus:                                               päischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
– einer Person oder zwei Personen aus der Gruppe ge-           der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes.
  mäß § 8 Abs. 1 der Ordnung für die Graduierten-              Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Auswahl-
  schule für Ostasienstudien (Direktor/in und stellver-        kommission.
  tretende Direktorinnen/Direktoren),                       j) Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-
– vier weiteren Hochschullehrerinnen oder -lehrern, die        sprache nicht die für die Durchführung des Disser-
  an der Durchführung des Promotionsstudiums betei-            tationsvorhabens notwendige ostasiatische Sprache
  ligt sind,                                                   (Chinesisch, Japanisch, Koreanisch) ist und die den
                                                               für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforder-
– einer promovierten akademischen Mitarbeiterin oder           lichen Studienabschluss nicht an einer Bildungsstätte
  einem promovierten akademischen Mitarbeiter, so-             erworben haben, in der die entsprechende Sprache
  fern sie an der Durchführung des Promotionsstudi-            Unterrichtssprache ist, die Vorlage eines Nachwei-
  ums beteiligt sind,                                          ses über die Sprachkenntnisse in dieser Sprache
als stimmberechtigten Mitgliedern.                             entsprechend dem Niveau B2 des Gemeinsamen
                                                               Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Beratende Mitglieder sind:                                     oder der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnis-
                                                               standes. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die
– eine Studentin oder ein Student des Promotionsstu-           Auswahlkommission.
  diums,
                                                            k) Die Teilnahme an einem Auswahlgespräch gemäß
– die Koordinatorin oder der Koordinator der Graduier-         § 4.
  tenschule und
                                                               (4) Bewerberinnen und Bewerber richten zu dem ge-
– die Frauenbeauftragte eines der fünf an der Graduier-     mäß Abs. 1 festgelegten Bewerbungstermin eine schrift-
  tenschule beteiligten Fachbereiche (in Absprache un-      liche Bewerbung für das Promotionsstudium mit den
  ter den dezentralen Frauenbeauftragten).                  Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 3 Nr.1
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt       Buchst. a) bis j) an die Graduiertenschule.
zwei Jahre, die Amtszeit der oder des Studierenden so-         (5) Die Auswahlkommission beschließt aufgrund der
wie der Frauenbeauftragten beträgt ein Jahr. Wieder-        schriftlichen Bewerbungsunterlagen gemäß Abs. 3 und
bestellung ist möglich.                                     nach dem Auswahlgespräch gemäß § 4 über die Auf-
  (3) Die Zulassungsvoraussetzungen sind:                   nahme in das Promotionsstudium. Unter Fristsetzung
                                                            kann sie geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern
a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen      das Nachreichen von fehlenden Nachweisen oder Un-
   Promotionsausschuss, dass eine auflagenfreie und         terlagen gestatten oder in Zweifelsfällen zusätzliche
   unbefristete Zulassung zur Promotion möglich ist         schriftliche oder mündliche Auskünfte von den Bewerbe-
b) überdurchschnittliche Leistungen beim Abschluss          rinnen oder Bewerbern einholen.
   eines für die Promotion wesentlichen Studiengangs,          (6) Sind nach der Durchführung des Auswahlverfah-
c) ein herausragendes wissenschaftliches Leistungs-         rens mehr geeignete Bewerberinnen oder Bewerber als
   und Entwicklungspotential,                               Studienplätze vorhanden, erstellt die Auswahlkommis-
                                                            sion eine Rangfolge. Dabei finden folgende Kriterien An-
d) eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Dis-      wendung:
   sertationsvorhabens,
                                                            a) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek-
e) die Passfähigkeit des Promotionsvorhabens in das            tes,
   wissenschaftliche Programm der Graduiertenschule,
                                                            b) Passfähigkeit des vorgeschlagenen Dissertations-
f) eine kurze überzeugende Begründung der Motiva-              projekts in das wissenschaftliche Programm der Gra-
   tion zur Bewerbung für das Promotionsstudium,               duiertenschule,

50     FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

c) Qualität der bisherigen akademischen Abschlüsse           Wissensvermittlung (§ 10), Wissenschaftsmanagement
   und Leistungen,                                           (§ 11) und Fremdsprachen (§ 12).
d) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium              (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be-
   relevante Berufs- und Praxistätigkeiten,                  trägt sechs Semester.
e) Auslandserfahrung und vorhabenbezogene Sprach-               (3) Die Unterrichtssprache des Promotionsstudiums
   kenntnisse.                                               ist in der Regel Englisch.
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
   (7) Zugelassene Bewerberinnen oder Bewerber er-
                                                                                     §6
halten einen schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist zur
                                                                    Organisation des Promotionsstudiums,
schriftlichen Annahme des Studienplatzes und eine Frist
                                                                                Zuständigkeit
zur Immatrikulation bestimmt werden. Bei Nichteinhal-
tung der Fristen wird der Studienplatz nach Maßgabe             (1) Die Gemeinsame Kommission für das Promo-
der gemäß Abs. 6 aufgestellten Rangfolge neu ver-            tionsstudium bestellt eine Beauftragte oder einen Beauf-
geben. Abgelehnte Bewerberinnen oder Bewerber er-            tragten für das Promotionsstudium sowie mindestes
halten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.          eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für eine
  (8) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zum         Amtszeit von zwei Jahren. Eine Wiederbestellung ist
Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der               möglich.
Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) erlischt die           (2) Die oder der Beauftragte führt die laufenden Ge-
Zulassung zum Promotionsstudium.                             schäfte des Promotionsstudiums. Sie oder er ist ins-
                                                             besondere für die wissenschaftliche Koordination ver-
                                                             antwortlich. Die oder der Beauftragte für das Promo-
                       §4                                    tionsstudium übermittelt der Ständigen Kommission der
           Auswahlgespräche und andere                       Dahlem Research School (DRS) die wesentlichen Infor-
               Auswahlinstrumente                            mationen zur Entwicklung des Promotionsstudiums im
                                                             jeweils vorangegangenen akademischen Jahr, auf de-
   (1) Die Auswahlkommission kann die aufgrund der           ren Grundlage die DRS ihren jährlichen Leistungsbe-
schriftlichen Bewerbungsunterlagen geeigneten Bewer-         richt erstellt.
berinnen oder Bewerber zur Teilnahme an Auswahl-
gesprächen einladen, insbesondere bei Ranggleichheit            (3) Die oder der Beauftragte stellt sicher, dass den
erfolgt eine Einladung.                                      einzelnen Studierenden mit deren Zustimmung jeweils
                                                             ein Betreuungsteam zugeordnet wird, dass im Regelfall
   (2) Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn      aus drei Personen bestehen soll. Dem Betreuungsteam
sie mindestens 10 Werktage vor dem Auswahlgespräch           gehören dabei die Betreuerin oder der Betreuer des Dis-
(ggf. elektronisch) abgesandt wurde. Bei Ladung aus          sertationsvorhabens sowie zwei weitere Hochschulleh-
dem Ausland ist die Frist angemessen zu verlängern.          rerinnen oder Hochschullehrer an. Mindestens ein Mit-
   (3) Wenn die Anreise zu einem Auswahlgespräch             glied des Betreuungsteams muss an der Durchführung
nicht zumutbar ist, kann das Gespräch per Videokonfe-        des Promotionsprogramms beteiligt sein. Je ein Mitglied
renz geführt werden, wenn sich die Bewerberin oder der       des Betreuungsteams soll eine Vertreterin oder ein Ver-
Bewerber eindeutig ausweisen kann.                           treter einer der an der Graduiertenschule beteiligten wis-
  (4) Die Auswahlgespräche werden jeweils durch min-         senschaftlichen Disziplinen bzw. der ostasienbezoge-
destens zwei von der Auswahlkommission beauftragte           nen Regionalstudien sein. Das dritte Mitglied kann pro-
Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, die an der        motionsfachfremd sein und wird von der oder dem Be-
Durchführung des Promotionsstudiums beteiligt sind,          auftragten für das Promotionsstudium bestellt.
durchgeführt, darunter mindestens einem Mitglied der            (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu-
Auswahlkommission.                                           dium stellt sicher, dass eine Ombudsperson eingesetzt
  (5) Das Auswahlgespräch dauert 20 Minuten.                 wird, an die sich die Studierenden des Programms in
                                                             Konfliktfällen wenden können.
  (6) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird ein
                                                                (5) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben-
Protokoll gefertigt, das die wesentlichen Gründe für die
                                                             bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit
Beurteilung der Bewerberin oder des Bewerbers enthält.
                                                             der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauf-
                                                             tragten für das Promotionsstudiums unter Berücksichti-
                                                             gung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der
                         §5
                                                             Studienleistungen fest, die von der oder dem Studieren-
         Aufbau des Promotionsstudiums,
                                                             den zu erbringen sind.
       Regelstudienzeit, Unterrichtssprachen
                                                                (6) Über die durch die Aufnahme des Promotions-
  (1) Das Promotionsstudium an der DRS enthält vor-          studiums entstehenden gegenseitigen Verpflichtungen
habenbezogene und übergreifende wissenschaftliche            zwischen Studierenden und Betreuungsteam wird von
Anteile (§ 9) sowie überfachliche Studienangebote zu         den Beteiligten eine Betreuungsvereinbarung gemäß

                                                                            FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   51
FU-Mitteilungen

Anlage 5 unterzeichnet und in die jeweilige Promotions-    Methoden, Theorien und Diskurse der vergleichenden
akte des Promotionsbüros aufgenommen.                      Institutionenforschung und deren Anwendung auf Ost-
                                                           asien behandelt. Der Fokus liegt dabei auf Ursprung und
                                                           Entwicklung von Institutionen, den Effekten von Institu-
                        §7                                 tionen sowie deren globaler Interdependenz.
           Aufwand für das Studien- und
               Betreuungsangebot                           ii. Forschungsdesign
   (1) Der Aufwand der Studierenden für die erfolgreiche   Seminar im Umfang von 2 SWS (3 LP). Das zweite
Erfüllung der Anforderungen des wissenschaftlichen         Seminar bietet forschungsfokusbezogene Lerninhalte
Studien- und Betreuungsangebots des Promotionsstu-         an, die auf den Bedarf der Promovierenden bezüglich
diums an der DRS beträgt insgesamt 30 LP.                  ihrer jeweiligen Forschungsschwerpunkte zugeschnitten
   (2) Der Aufwand der Studierenden für die programm-      sind und in der Regel von Lehrenden der jeweiligen Dis-
oder vorhabenbezogene Sprachausbildung ist im Curri-       ziplin durchgeführt werden.
culum angemessen zu berücksichtigen. Von den 30 LP
in drei Jahren gemäß Abs. 1 können auf die Sprach-         (b) Vertiefende vorhabenbezogene Lehrveranstal-
ausbildung nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 bei insgesamt           tungen
bis zu 6 SWS maximal 2 LP entfallen.
                                                           Forschungsseminar
  (3) Für den Kompetenzerwerb in den Bereichen Wis-
sensvermittlung und Wissenschaftsmanagement sollen         Die Forschungsseminare im Umfang von 2 SWS (3 LP)
maximal 4 LP auf die 30 LP in drei Jahren gemäß Abs. 1     pro Semester sind forschungsschwerpunktübergrei-
anrechenbar sein. Der Besuch weiterer Kurse (ohne Er-      fende Veranstaltungen, die mit dem Fokus auf ein ost-
werb anrechenbarer LP) steht den Studierenden frei.        asiatisches Schwerpunktland ein für die Dissertations-
                                                           vorhaben relevantes Thema behandeln. Die Studieren-
                                                           den belegen insgesamt zwei dieser Seminare und be-
                       §8                                  fassen sich darin mit der Analyse von Forschungsfragen
     Wissenschaftliche Forschungsarbeit und                und eingehenden Diskussionen von relevanter aktueller
          Einbettung in internationale                     Forschungsliteratur. Die Veranstaltungen werden in der
            Forschungsprogramme                            Regel von Lehrenden (bzw. PIs) der Graduiertenschule
                                                           geleitet; die Promovierenden tragen zum Seminar durch
   (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß        Diskussionsbeiträge und Referate bei.
§ 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur
selbstständigen Forschung.
                                                           (c) Präsentationsseminare oder Forschungs-
   (2) Die Inhalte des Promotionsstudiums basieren in          kolloquien
der Regel auf den Forschungsgegenständen der Be-
treuenden und Lehrenden des Promotionsstudiums. Die        Ziel der Teilnahme ist das Erlernen der Präsentation und
Studierenden nehmen an den von diesen initiierten          Diskussion von eigenen und anderen Forschungspro-
internationalen Forschungsprogrammen im Rahmen             jekten in englischer Sprache und/oder ggf. weiteren pro-
ihres Dissertationsvorhabens teil.                         motionsstudienspezifischen Sprachen.
  (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs-
arbeit soll in der Regel ein auswärtiger Forschungsauf-    i. Forschungskolloquium
enthalt von in der Regel 6 Monaten Dauer absolviert
werden. Dort erbrachte Studienleistungen können für        Kolloquien im Umfang von 2 SWS (2 LP) pro Semester
das Curriculum anerkannt werden.                           sind interne oder öffentliche Veranstaltungen, die der
                                                           Präsentation und Diskussion der an der Graduierten-
                                                           schule durchgeführten Forschungsvorhaben dienen. Sie
                      §9                                   werden in jedem Semester angeboten und werden in
     Vorhabenbezogenes Promotionsstudium,                  Kollaboration von zwei bis drei Principal Investigators
             Lehr- und Lernformen                          (PIs) der Graduiertenschule, die semesterweise rotie-
                                                           ren, geleitet. Die Promovierenden sind in der Regel im
   (1) Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotions-         dritten und fünften Semester einer Kohorte, die Entwick-
studiums sind insbesondere folgende Lehr- und Lern-        lung und den Stand ihrer Forschung in formalen Präsen-
formen vorgesehen:                                         tationen vorzustellen und zu verteidigen, die sie zuvor in
                                                           schriftlicher Form eingereicht haben. Zu Beginn des ers-
(a) Interdisziplinäre Seminare oder Vorlesungen            ten Studienjahres schließt das Forschungskolloquium
                                                           einen Orientierungsworkshop ein, in dem das For-
i.                                                         schungs- und Studienprogramm vorgestellt werden. und
Theorieseminar Seminar im Umfang von 2 SWS (3 LP).         den Promovierenden Gelegenheit gegeben wird, ihre
Im ersten Seminar werden forschungsfokusübergreifend       Dissertationsvorhaben vorzustellen.

52     FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

ii. Schlüsselqualifikationen                               Rahmendes Promotionsstudiums an der Graduierten-
                                                           schule erbracht werden.
Es werden verschiedene Veranstaltungen zum Erwerb
von Schlüsselqualifikationen unterschiedlichen Umfangs
angeboten, von denen die Promovierenden zwischen
                                                                                 § 10
dem zweiten und fünften Semester mindestens zwei (ins-
                                                                     Kompetenzerwerb im Teilbereich
gesamt 3 LP) belegen müssen. In den Kursen können
                                                                         Wissensvermittlung
die Teilnehmer neben asienbezogenen methodenbezo-
genen Schlüsselqualifikationen etwa Präsentationsfer-      Die Studierenden sollen die Ergebnisse ihrer For-
tigkeiten und wissenschaftliches Schreiben, Forschungs-    schungstätigkeit regelmäßig auf wissenschaftlichen Ta-
management, Politikberatung und Didaktik, Publikations-    gungen vorstellen und sich die erforderlichen Kommuni-
und Selbstvermarktungsstrategien und/oder Teambuild-       kations- und Präsentationstechniken aneignen. Darüber
ing, Konfliktmanagement und Führungsfähigkeiten er-        hinaus ist ihnen durch das Betreuungsteam angemes-
lernen.                                                    sene Gelegenheit einzuräumen, größere Zusammen-
                                                           hänge ihres Forschungsgebiets auch im Rahmen von
(d) Summer School:                                         Lehrveranstaltungen nach Rücksprache mit der oder
                                                           dem Verantwortlichen zu vermitteln. Die Mitglieder des
Die Summer Schools im Umfang von einer Woche
                                                           Betreuungsteams unterstützen die Studierenden beim
(4 LP) finden in der Regel einmal im Jahr in einem Land
                                                           Erwerb der hochschuldidaktischen Kompetenzen. Die
Ostasiens oder an der FU Berlin in Kooperation mit wis-
                                                           Studierenden können auf das Schulungsangebot der
senschaftlichem Personal einer designierten Partner-
                                                           Freien Universität und ihrer Partnereinrichtungen zu-
institution statt und behandeln immer ein dem For-
                                                           rückgreifen.
schungsprogramm der GEAS entsprechendes Thema.
Die Promovierenden der GEAS sind verpflichtet in der
Regel an einer Summer School teilzunehmen, deren                                 § 11
Themenschwerpunkt sich vom eigenen Fokusland                         Kompetenzerwerb im Teilbereich
unterscheidet. Dadurch sollen sie Gelegenheit erhalten,                Wissenschaftsmanagement
sich eine breitere, gesamt-ostasiatische Perspektive zu
erarbeiten.                                                Die Studierenden sollen Erfahrung bei der Planung und
                                                           Durchführung von Forschungsprojekten erwerben und
(e) Gute wissenschaftliche Praxis                          allgemeine Fähigkeiten im Forschungsmanagement,
                                                           besonders bei der Organisation und Koordination wis-
  Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis      senschaftlicher Aktivitäten und Projekte entwickeln.
sollen die Studierenden über wissenschaftliches Fehl-      Dazu gehören auch die Schulung in guter wissenschaft-
verhalten aufklären und dazu beitragen, dass die Studie-   licher Praxis und der Erwerb interkultureller Kompeten-
renden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befol-   zen.
gen. Die Teilnahme an Veranstaltungen zur guten wis-
senschaftlichen Praxis im Umfang von zwei Workshop-
Tagen (16 Arbeitseinheiten, 1 LP) ist verpflichtend. Die                          § 12
Studierenden können auf das Angebot der DRS zurück-                 Kompetenzerwerb im Teilbereich
greifen.                                                         wissenschaftsrelevante Fremdsprachen
  (2) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wissen-          (1) Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch
schaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und §§ 10 bis 12        ist und die den für die Zulassung zum Promotionsver-
sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots         fahren erforderlichen Studienabschluss nicht an einer
des Promotionsstudiums besteht eine Verpflichtung zu       Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unter-
regelmäßiger und aktiver Teilnahme. Art und Umfang         richtssprache ist, müssen über die gemäß § 3 Abs. 3
der Anforderungen sind in Anlage 2 geregelt.               Buchst. i) nachzuweisenden Kenntnisse der englischen
   (3) Studienangebote von anderen, auch ausländi-         Sprache hinaus im Verlauf des Promotionsstudiums
schen Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs der Deut-     Englischkenntnisse erwerben und nachweisen, die es
schen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie – im Rah-         ihnen ermöglichen, in englischer Sprache wissenschaft-
men von Kooperationen – von Max-Planck-Research            lich mündlich und schriftlich zu kommunizieren.
Schools, Sonderforschungsbereichen oder anderen For-          (2) Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch
schungsverbünden und Promotionsprogrammen ande-            ist, wird empfohlen im Verlauf des Promotionsstudiums
rer in- und ausländischer Hochschulen oder Bildungs-       Deutschkenntnisse zu erwerben, die es ihnen ermög-
stätten mit Promotionsrecht sowie außerhochschuli-         lichen, in angemessener Weise mündlich und schriftlich
schen Einrichtungen können in das Promotionsstudium        in deutscher Sprache kommunizieren zu können.
einbezogen werden.
                                                              (3) Gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. j) erforderliche weitere
  (4) Mindestens 50 vom Hundert der in dieser Ord-         Sprachkenntnisse können im Rahmen des Promotions-
nung vorgesehen Leistungspunkte (LP) müssen im             studiums vertieft werden.

                                                                         FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   53
FU-Mitteilungen

                         § 13                                 (6) Alle schriftlichen Unterlagen, die die Studierenden
     Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss               betreffen, werden in die jeweilige Promotionsakte des
             des Promotionsstudiums                         Promotionsbüros aufgenommen.

   (1) Die Studierenden berichten in den Kolloquien ge-        (7) Sind alle in dieser Ordnung vorgesehenen An-
mäß § 9 Abs. 1 Buchst. c) regelmäßig über Verlauf und       forderungen erfüllt, werden über den erfolgreichen Ab-
Stand ihres Dissertationsvorhabens. Näheres zu Form,        schluss des Promotionsstudiums ein Zertifikat und eine
Umfang und Terminen der Berichte wird in den Betreu-        Leistungsbescheinigung ausgestellt gemäß Anlagen 3
ungsvereinbarungen gemäß Anlage 5 geregelt. Mindes-         und 4.
tens einmal im Jahr findet ein Betreuungstreffen der
oder des Studierenden mit allen Mitgliedern des Be-
treuungsteams statt. Dieses Gespräch wird von der oder                                § 14
dem Studierenden schriftlich protokolliert.                             Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer
  (2) Jährlich fertigen die Studierenden einen Bericht
                                                               (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
über ihr Dissertationsvorhaben, ihre Teilnahme an den
                                                            lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer-
Lehrveranstaltungen, Tagungen und Workshops und
                                                            sität Berlin) in Kraft.
über ihren Forschungsaufenthalt in schriftlicher Form
an.                                                            (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Promotions-
   (3) Am Ende des ersten und zu Beginn des dritten         studium an der Graduate School of East Asian Studies
Studienjahres erfolgt auf der Basis des Berichtes, der im   der Dahlem Research School der Freien Universität
Kolloquium präsentiert werden muss, gemäß Abs. 2            Berlin vom 19. Juni 2013 (FU-Mitteilungen 28/2013,
eine Evaluation der oder des Studierenden durch das         S. 220) außer Kraft.
Betreuungsteam. Berücksichtigt werden die zeitge-              (3) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die das
rechte Erfüllung von Forschungsaufgaben im Rahmen           Studium im Promotionsstudium „East Asian Studies/Ost-
der Dissertation, die Wahrnehmung von Lehrangeboten         asienstudien“ an der Dahlem Research School (DRS)
gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 sowie der Wahrneh-        der Freien Universität Berlin nach ihrem Inkrafttreten
mung des Betreuungsangebots.                                aufnehmen. Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkraft-
   (4) Sieht das Betreuungsteam den erfolgreichen Fort-     tretens dieser Ordnung bereits für das Promotionsstu-
gang des Promotionsvorhabens gefährdet, teilt es dies       dium an der Graduate School of East Asian Studies der
dem oder der Studierenden rechtzeitig und in schrift-       Dahlem Research School (DRS) der Freien Universität
licher Form mit. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs         Berlin immatrikuliert sind, können das Studium nach der
zwischen der oder dem Studierenden und dem Betreu-          Ordnung gemäß Abs. 2 innerhalb von sechs Semestern
ungsteam sollen die Probleme identifiziert und mögliche     beenden.
Schritte zur Problemlösung gesucht werden. Das Ergeb-          (4) Die Gültigkeit der Ordnung erlischt mit dem Ende
nis dieses Gesprächs fließt in ein Votum des Betreu-        der Förderungsdauer des Promotionsstudiums oder auf-
ungsteams ein.                                              grund der Beendigung der Mitgliedschaft des Promo-
  (5) Das Ergebnis der Evaluation wird der oder dem         tionsstudiums in der DRS, ohne, dass es eines geson-
Beauftragten für das Promotionsstudium schriftlich mit-     derten Aufhebungsbeschlusses bedarf. Für Studieren-
geteilt und begründet. Er oder sie entscheidet auf der      dende, die zum Zeitpunkt gemäß Satz 1 bereits in das
Grundlage des Votums des Betreuungsteams sowie ggf.         Promotionsstudium „East Asian Studies/Ostasienstu-
nach Anhörung des Betreuungsteams und der oder des          dien“ aufgenommen wurden, gilt Vertrauensschutz. Ih-
Studierenden über den weiteren Verbleib der oder des        nen wird die Möglichkeit des Abschlusses ihres Promo-
Studierenden im Promotionsstudium und veranlasst im         tionsstudiums auf der Grundlage dieser Ordnung für
Falle eines negativen Ergebnisses den Ausschluss vom        eine Dauer von 18 Semestern ab dem Zeitpunkt gemäß
Promotionsstudium.                                          Satz 1 gewährleistet.

54     FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan des Promotionsstudiums an der Graduate School
          of East Asian Studies

                          1. Semester          2. Semester                   3. Semester          4. Semester            5. Semester                  6. Semester

                        Theorieseminar:     Forschungsseminar
                          Methoden

                         (2 SWS, 3 LP)        (2 SWS, 3 LP)
                                                                                                Summer School
 Kernveranstaltungen

                       Forschungsdesign:    Forschungsseminar
                           Methoden                                                            (7-10 Tage, 4 LP)

                         (2 SWS, 3 LP)        (2 SWS, 3 LP)
                                                              Präsentation

                                                                                                                                       Präsentation
                          Forschungs-        Forschungs-                                                               Forschungs-
                           kolloquium         kolloquium                                                                kolloquium

                         (2 SWS, 2 LP)      (2 SWS, 2 LP)                                                             (2 SWS, 2 LP)

                       Einstiegskonferenz

                                                                               Dissertationsforschung

                                                    Schlüsselqualifikationen I                         Schlüsselqualifikationen II
                       Gute wiss. Praxis
 Zusatzprogramm

                                             Organisation einer Konferenz/Workshop
                             (1 LP)
                                                           (2 SWS, 2 LP)                                     (1 SWS, 1 LP)

                                 Vorhabenbezogenens Sprachtraining (kann ggf. angerechnet werden mit bis zu 2 LP in Schlüsselqualifikationen)

                                                                                  Mobilitätsphase (4 LP)

                                                                                                                FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021               55
FU-Mitteilungen

Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen und Inhalte in den Teilbereichen und Studieneinheiten
          des Promotionsstudiums an der Graduate School of East Asian Studies (GEAS)

                                                                                                     Pflicht zu regel-
Lehrveranstaltungstypus        Anforderungen/Inhalte                                                 mäßiger Teil-
                                                                                                     nahme

                               Abzuhalten unter kollaborativer Leitung von in der Regel zwei bis
                               drei Principal Investigators der Graduiertenschule, die semester-
Forschungskolloquium           weise rotieren. In der Regel im zweiten und fünften Semester einer
                               Kohorte sind die Promovierenden verpflichtet, die Entwicklung und
                                                                                                      Ja
                               den Stand ihrer Forschungsarbeit in formalen Präsentationen vor-
(2 SWS, 2 LP)                  zustellen und zu verteidigen, die sie zuvor in schriftlicher Form ein-
                               gereicht haben. Forschungskolloquia in der Feldforschungsphase
                               werden anerkannt.

                               Das Seminar wird in der Regel von Lehrenden (bzw. PIs) der
Theorieseminar                 Graduiertenschule durchgeführt. Im Theorieseminar werden
(Methoden)                     forschungsfokusübergreifend Methoden, Theorien und Diskurse
                               der vergleichenden Institutionenforschung und deren Anwendung Ja
                               auf Ostasien behandelt. Der Fokus liegt dabei auf Ursprung und
(2 SWS, 3 LP)                  Entwicklung von Institutionen, den Effekten von Institutionen sowie
                               deren globaler Interdependenz.

Forschungsdesign               Das Forschungsdesign (Methoden) bietet forschungsfokus-
(Methoden)                     bezogene Lerninhalte an, die auf den Bedarf der Promovierenden
                               bezüglich ihrer jeweiligen Forschungsschwerpunkte zugeschnit-         Ja
                               ten sind und in der Regel von Lehrenden der jeweiligen Disziplin
(2 SWS, 3 LP)                  durchgeführt werden.

                               Die Promovierenden belegen insgesamt zwei Forschungs-
                               seminare (jeweils 2 SWS), jeweils zum regionalen und disziplinä-
Forschungsseminar I + II       rem Schwerpunkt, und befassen sich darin mit der Analyse von
                               institutionenbezogenen Forschungsfragen und eingehenden           Ja
(2 SWS, 3 LP)                  Diskussionen von relevanter aktueller Forschungsliteratur zu aus-
                               gewählten, asienbezogenen Themen. Die Promovierenden tragen
                               zum Seminar durch Diskussionsbeiträge und Referate bei.

                               Die Summer Schools sollen in der Regel einmal im Jahr ab-
                               wechselnd in einem Land Ostasiens oder an der FU Berlin in
                               Kooperation mit wissenschaftlichem Personal von designierten
Summer School                  Partnerinstitutionen der GEAS stattfinden und behandeln immer
                               ein den Kernthemen der GEAS entsprechendes Thema. Die
                                                                                                Ja
                               Promovierenden der GEAS sind in der Regel angehalten, an einer
(7–10 Tage, 4 LP)              Summer School teilzunehmen, deren Fokusland sich von dem
                               ihres Dissertationsvorhabens unterscheidet, so dass sie Gelegen-
                               heit haben, sich eine breitere, gesamtostasiatische Perspektive
                               anzueignen.

                               Promovierenden müssen mindestens zwei Kurse aus diesem
                               Bereich belegen und können 2 LP durch die Organisation eines
                               Workshops oder einer Tagung sowie durch Lehrtätigkeit erlangen.
Schlüsselqualifikation         Neben asienbezogenen Angeboten beinhalten Kurse aus diesem
                               Bereich u. a. Präsentationsfertigkeiten und wissenschaftliches
                                                                                                     Ja
                               Schreiben, Forschungsmanagement, Politikberatung und Didak-
(2 SWS, 3 LP)                  tik, Publikations- und Selbstvermarktungsstrategien sowie Team-
                               building, Konfliktmanagement und Führungsfähigkeiten. Sofern
                               ein Angebot der DRS besteht, können diese Veranstaltungen auch
                               dort belegt werden.

56    FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021
FU-Mitteilungen

                                                                                               Pflicht zu regel-
Lehrveranstaltungstypus   Anforderungen/Inhalte                                                mäßiger Teil-
                                                                                               nahme

Gute wissenschaftliche    Die Promovierenden sollen verpflichtend 1 LP in guter wissen-
                                                                                               Ja
Praxis (1LP)              schaftlicher Praxis als Schlüsselqualifikation erwerben.

                          Die Promovierenden der GEAS sind in der Regel verpflichtet,
Mobilitätsphase           mindestens 3 bis 6 Monate in der Schwerpunktregion Feld-
                                                                                               Ja
(4 LP)                    forschung zu betreiben, so dass sie Gelegenheit haben,
                          Quellen und Diskurse im Land zu erarbeiten.

                          Die Graduiertenschule soll in der Regel die Möglichkeit geben,
                          in Kooperation mit den Instituten der Universitäten weitere fort-
Vorhabenbezogenens        geschrittene Kenntnisse in den ostasiatischen Sprachen zur
                                                                                               Nein
Sprachtraining            Verfügung zu stellen. Das Sprachtraining ist daher freiwillig.
                          Kurse für Deutsch oder Englisch können gegebenenfalls mit bis
                          zu 2 LP anerkannt werden.

                                                                      FU-Mitteilungen 6/2021 vom 25.03.2021   57
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