Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohenthann
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An sämtliche Haushalte Ausgabe 02/2018 M itteilungsblatt der Gemeinde Hohenthann Herausgeber: Gemeindeverwaltung Hohenthann Oberergoldsbach Rathausplatz 1 84098 Hohenthann Tel.: 08784 9616 - 0 Fax: 08784 9616 - 60 E-Mail: vorzimmer@hohenthann.de Homepage: www.hohenthann.de Kindergarten Gänseblümchen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 10. Mai wurde bei herrlichem Sonnenschein die Freibadsaison einge- läutet. Das schöne Wetter hat bereits viele Besucher angelockt und wird uns hoffentlich auch den kompletten Sommer über begleiten. Der Pfingsturlaub steht bereits vor der Tür und auch die Sommerferien sind nicht mehr weit entfernt, sodass die Vorbereitungen für das Ferienpro- gramm bereits in vollem Gange sind. Wie in den vergangen Jahren steht für das diesjährige Ferienprogramm ebenfalls wieder die Online-Anmeldung zur Verfügung. Über den Internet- auftritt www.hohenthann.feripro.de können ab dem 07. Juni die einzelnen Veranstaltungen eingesehen werden. Gleichzeitig werden im Kindergarten Gänseblümchen, im Waldkindergarten und an der Grundschule Hohen- thann die Programmhefte an die Kinder verteilt und im Gemeindegebiet zur Mitnahme ausgelegt. Vom 14. Juni ab 17:00 Uhr bis 08. Juli ist die Anmeldung sowohl online als auch persönlich durch Vorsprache im Bürgerbüro möglich. In der ersten Woche der Anmeldung können nur Kinder, die in Hohenthann und den dazugehörigen Ortsteilen wohnhaft sind, angemeldet werden. Ab der zweiten Woche ist die Anmeldung auch für Kinder aus anderen Ge- meinden möglich. Ich wünsche Ihnen verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger einen schönen und erholsamen Pfingsturlaub im Kreise Ihrer Liebsten und allen Kindern ereignisreiche Ferien. Ihre Andrea Weiß Erste Bürgermeisterin 2 Mitteilungsblatt 02/2018
Aus dem Gemeinderat Auszüge aus der Sitzung vom 07.02.2018 Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: ●●Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 7/6, Gem. Andermannsdorf ●●Umnutzung eines Holzschuppens in ein Gartenhaus auf Fl.Nr. 31, Gem. Schmatzhausen ●●Wohnhausneubau auf Fl.Nr. 12, Gem. Schmatzhausen Essensgebühren in den Kindertageseinrichtungen erhöht Die Vorsitzende gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung die Essensgebühren in den Kindertagesstätten erhöht wurden, um das vor- handene Defizit zu minimieren. Die Gebühr beträgt ab September 2018: ●●Kindergarten 3,50 € ●●Kinderkrippe 2,90 € ●●Hort 4,40 € Auszüge aus der Sitzung vom 28.02.2018 Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: ●●Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 9, Gem. Weihenstephan ●●Neubau eines Holzschuppens auf Fl.Nr. 1804 und 1832/2, Gem. Petersglaim ●●Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 650, Gem. Andermannsdorf ●●Aufstockung eines Wohnhauses zur Schaffung von zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 20, Gem. Andermannsdorf Betriebserlaubnis Hort Der Hort hat nun dauerhaft ab 01.01.2018 eine Betriebserlaubnis mit 65 Plätzen erhalten. Mitteilungsblatt 02/2018 3
Aus dem Gemeinderat Feuerwehrfahrzeugübergabe Am Montag, den 26.02.2018 wurde das neue TSF für die Freiwillige Feu- erwehr Oberergoldsbach durch die Firma Furthner + Ammer, Landau über- geben. Die Einweihung des Fahrzeugs erfolgt im Rahmen der Fahnenweihe in Oberergoldsbach am 23. Juni 2018. Auszüge aus der Sitzung vom 21.03.2018 Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: ●●Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 22, Gem. Weihenstephan ●●isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hundsrück“ für das Grundstück Fl.Nr. 136/7, Gem. Schmatzhausen für die Errichtung eines Carports ●●Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1042, Gem.Türkenfeld ●●Neubau eines Dreispänners mit Garagen, Carport und Stellplätze auf Fl.Nr. 21/12, Gem. Schmatzhausen ●●Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1046, Gem. Türkenfeld Antrag auf Gewährung finanzieller Unterstützung für Regenerations- maßnahmen für das Hauptspielfeld der SpVgg Schmatzhausen Dem schriftlichen Antrag der SpVgg Schmatzhausen auf Gewährung finan- zieller Unterstützung für Regenerationsmaßnahmen für das Hauptspielfeld wird stattgegeben. Es wird neben der Durchführung von mechanischen Belüftungsmaßnah- men auch grobkörniges Material in den Boden mit eingebracht, um eine lang anhaltende Belüftung zu gewährleisten. Auszüge aus der Sitzung vom 11.04.2018 Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: ●●Bauvoranfrage für den Ausbau des Dachgeschosses und die Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 1381/30, Gem. Türkenfeld 4 Mitteilungsblatt 02/2018
Aus dem Gemeinderat ●●isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Weiherholzfeld“ für das Grundstück Fl.Nr. 1246/5, Gem. Türkenfeld für die Errichtung eines überdachten Stellplatzes ●●Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1274/3, Gem. Türkenfeld ●●Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1069, Gem. Schmatzhausen Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Andermannsdorf für die Außenrenovierung der Kirche St. Andreas in Andermannsdorf Der Antrag der Kath. Kirchenstiftung Andermannsdorf auf Zuschuss für die Außenrenovierung der Kirche St. Andreas in Andermannsdorf wird mit 7,5 % der tatsächlichen Baukosten, maximal 45.000 €, gewährt. Dieser Be- trag wird einmalig im Zeitraum von 7 Jahren pro Pfarrkirche bezuschusst. Die Kath. Kirchenstiftung Andermannsdorf plant derzeit den 2. Bauabschnitt mit der Renovierung des Langhauses. Mit der Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen werden. Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme belaufen sich nach Vorlage der Kostenberechnung auf 309.791,89 €. Hiervon ent- fallen 257.254,21 € auf reine Baukosten, welche auch zuschussfähig sind. Hochwasserschutzmaßnahmen - Entwässerungsmulde im Kreuzungsbereich Buchen-/Birkenstraße In der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2017 stellte das Ingenieurbüro Ferstl die möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen im Weiherholzfeld vor. In dieser Präsentation wurde auch die Entwässerungsmulde im Kreu- zungsbereich Buchen-/ Birkenstraße besprochen, insbesondere der Stich mit 30 cm. Diese Präsentationsunterlagen wurden dem Gemeinderat zur Durchsicht und Prüfung übermittelt, sodass in der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2017 die Umsetzung der Maßnahmen beschlossen wurde. Die Entwässerungsmulde ist mittlerweile mit einem Stich von 27 cm fertig- gestellt und kann, wenn auch nur mit geringer Geschwindigkeit, weiterhin befahren werden. Entgegen mancher Gerüchte weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Rückbau der Maßnahme erfolgt. Diese dient dem Schutz der Anwohner vor Hochwasser. Das Wasser kann mittels dieser Mulde oberflächlich in den Gambach eingeleitet werden. Mitteilungsblatt 02/2018 5
Kindertagesstätten - Bedarfsfeststellung Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BayKiBiG soll eine regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten von der Gemeinde durchgeführt werden. Die letzte Bedarfsfeststellung der Gemeinde war im Jahr 2010, im Jahr 2015 wurde eine Bedarfsumfrage zur Kindertagesbetreuung im Land- kreis durch das Kreisjugendamt durchgeführt. Ab diesem Jahr ist eine jährliche Bedarfsumfrage der Eltern gesetzlich vor- geschrieben. Ziel ist die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern. Durch die Verwaltung wurde nun eine aktuelle Bedarfsfeststellung mit fol- gendem Ergebnis durchgeführt: Aktueller Bestand 1. Gemeindekindergarten „Gänseblümchen“ Träger: Gemeinde Hohenthann, vertreten durch Erste Bürgermeisterin An- drea Weiß Plätze: 120 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, auch Plät- ze für I-Kinder vorhanden, da es sich um einen Integrativkindergarten han- delt. Öffnungszeit: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2. Kinderkrippe Zwergenland Träger: Gemeinde Hohenthann, vertreten durch Erste Bürgermeisterin An- drea Weiß Plätze: 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren Öffnungszeit: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr 3. Hort an der Grundschule Hohenthann Träger: Gemeinde Hohenthann, vertreten durch Erste Bürgermeisterin An- drea Weiß Plätze: 65 Plätze für Kinder von 6-14 Jahren Öffnungszeit: Mo-Do: 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Fr: 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr 4. Waldkindergarten Hohenthann Träger: Waldkindergarten Hohenthann e.V., 1. Vorstand Thomas Englbrecht Plätze: 25 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung Öffnungszeit: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Die Schließtage in allen Einrichtungen belaufen sich auf 30 Tage. Es wird in allen 3 gemeindlichen Einrichtungen ein warmes Mittagessen angeboten. Außerhalb der bekanntgegebenen Schließtage wird eine Ferienbetreuung angeboten. 5. Tagesmütter in Hohenthann In Hohenthann gibt es derzeit eine Tagesmutter: Frau Martina Stadler 6 Mitteilungsblatt 02/2018
Bedarfsfeststellung: Die Geburtenzahlen sind in den Jahren 2013 und 2014 sehr hoch, woraus sich die hohen Anmeldezahlen für dieses, sowie für das nächste Kindergar- tenjahr ergeben. Es werden in den nächsten drei Jahren neue Baugebiete ausgewiesen mit voraussichtlich insgesamt 68 Parzellen. Es ist dann mit einem leichten Anstieg der Geburtenrate (derzeit durchschnittlich 37 Kin- der) zu rechnen, jedoch werden die Geburtenzahlen der Jahre 2013/2014 (55 Kinder) laut Einschätzung der Verwaltung auch in den nächsten Jahren nicht überschritten. Die Geburtenrate in den bestehenden, alten Baugebieten wird laut Ein- schätzung der Gemeinde in den nächsten Jahren wieder sinken. Familiennachzug: In Hohenthann gibt es keine Asylbewerberunterkunft. Es leben nur verein- zelt Familien oder Asylbewerber in Hohenthann in eigenen Wohnungen. Es ist jedoch von keinem Familiennachzug in großem Ausmaß auszuge- hen, somit müssen hier keine weiteren Plätze berücksichtigt werden. Gastkinder: Derzeit besuchen zwei Kinder aus einer anderen Gemeinde unseren Kin- dergarten Gänseblümchen und zwei Kinder aus einer anderen Gemeinde unsere Kinderkrippe Zwergenland. Es besuchen aktuell insgesamt 13 Kinder aus dem Gemeindebereich Ho- henthann verschiedene Kindertageseinrichtungen in fremden Gemeinden. Durchschnittlich sind es jedes Jahr zehn Kinder, die fremde Einrichtungen besuchen. Wahrscheinlich wird künftig dieser Posten aufgrund von Eng- pässen sämtlicher Kindertageseinrichtungen wegfallen. 1. Kindergarten Gänseblümchen Aus den ersichtlichen Geburtenzahlen lässt sich erkennen, dass die 120 Plätze im Kindergarten nicht mehr ausreichen. Derzeit besteht die Möglich- keit mit den Anmeldungen, die über die 120 Plätze hinausgehen, mit einer Gruppe in die Kinderkrippe auszuweichen und dort eine Gruppe auszula- gern. Dies ist jedoch nur möglich, da die Krippe derzeit noch ausreichend Kapazität hat. Voraussichtlich wird sich das in den nächsten Jahren ändern. Somit ist dies auch keine Lösung auf Dauer. Zudem werden künftig die Integrativkinder tendenziell mehr, die rechne- risch drei Plätze belegen. Der Gemeinderat beschloss daher in seiner letzten Gemeinderatssitzung, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im gemeindlichen Kindergar- ten in Hohenthann die bereits vorhandenen 120 Plätze als bedarfsnotwen- dig anerkannt werden und ein Bedarf für weitere 25 Plätze besteht. Mitteilungsblatt 02/2018 7
2. Kinderkrippe Zwergenland Die 40 Plätze in der Kinderkrippe Zwergenland decken den derzeitigen Bedarf in der Gemeinde Hohenthann. Da man aktuell auch noch 16 freie Krippenplätze hat, hat man die nächsten Jahre auch noch genügend freie Plätze, falls die Nachfrage steigt. 3. Hort Hohenthann Die 65 Plätze im Hort decken den Bedarf in der Gemeinde Hohenthann ausreichend. Mit der erst vor Kurzem beantragten Platzerhöhung durch ei- nen zusätzlich geschaffenen Raum ist der Hort für die nächsten Jahre gut aufgestellt, da man derzeit auch noch 19 freie Plätze aufweisen kann. 4. Waldkindergarten Hohenthann Der Waldkindergarten weist 25 Plätze auf, die jedes Jahr komplett belegt sind. Für das Jahr 2018/2019 stehen 5 Kinder auf der Warteliste. Diese sind jedoch jetzt im Kindergarten Gänseblümchen untergebracht. Nach Rück- sprache mit den Vertretern des Waldkindergartens ist es aber nicht geplant, den Waldkindergarten auf 2 Gruppen zu erweitern. Die 25 Plätze werden als Bedarf anerkannt. Über das weitere Vorgehen bezüglich des höheren Bedarfs im Kindergarten wird sich der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen befassen. Mögliche Sanierung des alten Kindergarten mit Neubau eines Mehrzweckhauses Der Gemeinderat beschäftigte sich bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2017 mit dem einem Antrag des FC Hohenthann bezüglich eines Do- jos für die Judoabteilung. Es wurde vereinbart, durch regelmäßige Treffen der Verwaltung, den Fraktionssprechern und dem FC Hohenthann geeigne- te Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzustellen. Nachdem die Judoabteilung eine kurzfristige Lösung benötigt, ist die Auslagerung des Sportgeländes derzeit kein geeignetes Ergebnis. Auch ein Anbau an das bestehende Sportheim ist aus Platzgründen nicht möglich. Sollte der Sportverein selbst ein Dojo errichten, sind über den BLSV ein Zuschuss von 20 % und ein Darlehen von 10 % möglich. Sollte die Gemeinde ein Mehrzweckgebäude errichten und zugleich ein altes Gebäude durch Umbau oder Sanierung miteinbeziehen, besteht die Möglichkeit der städtebaulichen Förderung. Hier würden 60 % der ge- schätzten Kosten und 16 % der Planungskosten gefördert werden. Die Min- destinvestitionssumme muss 50.000 € betragen. Zunächst wäre eine städtebauliche Untersuchung durch einen Architekten notwendig. Anschließend könnte das Planungs- bzw. Untersuchungskon- 8 Mitteilungsblatt 02/2018
zept erstellt werden. So könnte der alte Kindergarten saniert und daneben ein Dojo mit Mehr- fachnutzung für gemeindliche Veranstaltungen oder Vereine gebaut wer- den. Bei dem Neubau würde es sich demnach um ein Mehrzweckhaus oder Bürgerhaus handeln. Die Vorgehensweise der städtebaulichen Förderung ist sehr zeitintensiv, daher könnte erst im Jahr 2020 mit einem Baubeginn gerechnet werden. Ein erstes Gespräch mit einem Architekten ergab, dass bei Umbauten des teilweise denkmalgeschützten Gebäudes der komplette Brandschutz neu gemacht werden muss. Ebenso muss die komplette Elektrik, die Böden und Wände, evtl. die Dachlattung und die Treppe erneuert werden. Weiter wurde geprüft, ob das Grundstück bebaubar ist, da hier vor 50 Jah- ren eine Kirche mit Friedhof stand. Nach Aussage von Pfarrer Birner hat die Diözese Regensburg nach so langer Zeit keine Bedenken, allerdings sollten gefundene Knochenreste angemessen umgebettet werden. In Bezug auf mögliche Bodendenkmäler teilte der Kreisarchäologe Herrn Richter mit, dass untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befun- de im Bereich der abgebrochenen Kirche sind, darunter werden Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen vermutet. Dieser Bereich ist daher ortsgeschichtlich sehr wichtig. Vor einer Bebauung muss somit eine Untersuchung durchgeführt werden, die der Kreisarchäologe mit zwei bis drei zur Verfügung gestellten Helfern leiten würde. Der Gemeinderat sieht den Standort des alten Kindergartens für ein Dojo mit Mehrzwecknutzungsmöglichkeit grundsätzlich positiv. Die weitere Vor- gehensweise sowie die rechtliche Absicherung, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf, wird nach einem weiteren Treffen mit dem FC Hohenthann festgelegt. Neubaugebiet Hohenthann - Billigung des Planungsentwurfs In der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2017 wurde der Auftrag, das Neubaugebiet in Hohenthann zu planen, an das Ingenieurbüro Planteam erteilt. Die ersten Planungsentwürfe stellte Herr Dipl. Ing. (FH) Christian Loibl am 28.02.2018 und 18.04.2018 in den Gemeinderatssitzungen vor, in der Sitzung vom 02.05.2018 wurde der Entwurf des Bebauungs- und Grün- ordnungsplanes in der Fassung vom 02.05.2018 gebilligt. Das Baugebiet wird durch eine Ringstraße von der Gemeindeverbindungs- straße von Hohenthann nach Untergambach erschlossen. Es sind 30 Ein- zelhausparzellen (490 m² bis 637 m² und zwei Parzellen mit je 850 m²) und Mitteilungsblatt 02/2018 9
zwei Mehrfamilienhausparzellen mit je 8 Wohneinheiten, zur Schaffung von mehr Wohnraum, geplant. Am niedrigsten Punkt des Baugebietes entsteht ein Regenrückhaltebecken. Am höchsten Punkt des Baugebietes ist eine weitere Grünfläche geplant, die als Kinderspielplatz genutzt werden kann. Außerdem wird diese Fläche entsprechend gestaltet, dass das anfallende Niederschlagswasser des Hangs aufgefangen und durch einen Einlauf ins Regenrückhaltebecken geleitet wird. Private Flächen dürfen das Oberflächenwasser nicht auf öffentliche Flä- chen entwässern, es sind geeignete Abläufe einzubauen. Das Baugebiet hat eine Größe von 25.200 m², etwa 5.200 m² sind öffentli- che Flächen (Stra-ße und Grünflächen). Dies entspricht etwa 21 %. Die Straße hat ein Breite von 6 Metern zuzüglich 2 Meter Multifunktions- streifen. Die Hauptfirstrichtung ist vorgeschlagen, die Firstrichtung darf jedoch um 90° gedreht werden. Terrassen dürfen „aufgeständert“ werden. Folgende Gebäudetypen sind möglich: Gebäudetyp I EG und DG als Vollgeschoss, Satteldach Gebäudetyp II EG und OG als Vollgeschoss, DG kein Vollgeschoss Sattel-,Walm-, Krüppelwalm-, Zeltdach Gebäudetyp III EG und OG als Vollgeschoss, Pultdach Gebäudetyp IV Mehrfamilienhaus (wie Bestand im Baugebiet Büchlacker): EG, OG und DG als Vollgeschoss Sattekdacgm Krüppelwalmdach Zur Abgrenzung an das landwirtschaftlich genutzte Feld, haben die Grund- stückseigentümer ihren Garten entsprechend zu bepflanzen. An der west- lichen Baugebietsgrenze ist die Errichtung eines Sockels (max. 25 cm) erlaubt. Die Aufstellung des Bebauungsplans kann aufgrund der Bauge- bietsgröße nach dem Verfahren § 13b BauGB erfolgen, hierzu ist kein Grü- nordnungsplan erforderlich. Für den vom Gemeinderat gebilligten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 02.05.2018 wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung durchgeführt. Es werden noch keine Bauplätze vergeben oder reserviert, daher bitten wir von Anfragen abzusehen. Es werden zu gegebener Zeit entsprechen- de Informationen zum Bewerbungs-verfahren bzw. den Vergabekriterien im Mitteilungsblatt und auf der Homepge veröffentlicht. 10 Mitteilungsblatt 02/2018
Freibadsaison beginnt am 10. Mai 2018 Am Donnerstag, den 10. Mai 2018, öffnete unser umwelt- und familien- freundliche Freibad seine Türen. Bei hoffentlich durchgängig sommerlichen Temperaturen erwartet unsere Besucher ein Badevergnügen im solarbe- heizten Becken in angenehmer familiärer Atmosphäre. Unser Schwimm- meister Johann Högl führt seit Jahren hervorragend unser Freibad. Die Eintrittspreise wurden 2016 nach 6 Jahren angepasst und bleiben 2018 unverändert. Somit können Kinder/Jugendliche für 1,50 € eine Tageskarte erwerben und Erwachsene für 3,00 €. Die Familienkarte kostet 70,00 €, für Erwachsene 40,00 € und für Jugendliche/Kinder 20,00 €. Jahreskarten können ab Beginn der Freibadsaison beim Bademeister Johann Högl, aber auch in der Gemeindeverwaltung erworben werden. Die Öffnungszeiten bei Badewetter sind von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 20.00 Uhr und Samstag, Sonntag und Feiertage von 09.00 Uhr – 20.00 Uhr. Es wird auch in dieser Freibadsaison wieder Aqua-Aerobic am Samstag Vormittag ange- boten. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren bieten wir wieder einen Schwimmkurs für unsere Kinder ab 6 Jahren an. Näheres erfahren Sie bei Schwimmmeister Johann Högl. Zum ersten Mal finden im Hohenthanner Freibad in Zusammenarbeit mit der AOK Seminare für Brust- und Kraulschwimmen statt. Die Kurse richten sich ausschließlich an Erwachsene. Näheres finden sie auf unserer Home- page unter www.hohenthann.de oder in diesem Mitteilungsblatt. Maria Rauchenecker, die neue Kioskbetrei- berin, wird alle Kin- der und Erwachsene mit allerlei kalten und warmen Leckereien verwöhnen. Um für optimale Verkaufsbe- dingungen zu sorgen baute die Gemeinde mit unseren ortsansäs- sigen Gewerbetreiben- den den Kioskbereich um. Allen unseren Bade- gästen wünschen wir eine sonnige, warme Badesaison in unserem Familienbad. Mitteilungsblatt 02/2018 11
Voraussichtliche Termine der nächsten Gemeinderatssitzungen Sitzung am Mittwoch, 16.05.2018 Die Antragsfrist für schriftliche Gesuche an den Hohenthanner Gemeinde- rat läuft am 07.05.2018 ab. Sitzung am Mittwoch, 06.06.2018 Die Antragsfrist für schriftliche Gesuche an den Hohenthanner Gemeinde- rat läuft am 28.05.2018 ab. Verschiebung der Müllabfuhr Die Leerung von Montag, 21.05.2018 (GS) verschiebt sich auf Dienstag, 22.05.2018. Die Leerung von Mittwoch, 23.05.2018 (RMA) verschiebt sich auf Donnerstag, 24.05.2018. Die Leerung von Freitag, 25.05.2018 (BIO) verschiebt sich auf Samstag, 26.05.2018. Die Leerung von Donnerstag, 31.05.2018 (RMB) verschiebt sich auf Freitag, 01.06.2018. Die Leerung von Freitag, 01.06.2018 (RMC) verschiebt sich auf Samstag, 02.06.2018. Landratsamt Landshut geschlossen Das Landratsamt Landshut mit dem Kreisjugendamt Altdorf den Kfz-Zulas- sungsstellen in Landshut, Rottenburg und Vilsbiburg, die Tiefbauverwal- tung und die Bauhöfe in Rottenburg und Vilsbiburg, die zentrale Reststoff- deponie Spitzlberg und die landkreiseigenen Bauschuttdeponien sowie die Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg sind am Mittwoch, 11.07.2018 wegen des stattfindenden Betriebsausfluges geschlossen. 12 Mitteilungsblatt 02/2018
Nachruf Die Gemeinde Hohenthann trauert um die am 13. März 2018 verstorbene Frau Anna Sterr Frau Anna Sterr war von 15.01.1990 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhe- stand, am 31.12.2005 in der Gemeinde Hohenthann als Raumpflegerin in der Grundschule geschäftigt. Sie hat ihre Aufgaben stets pflichtbewusst, zuverlässig und mit Fleiß wahrgenommen. Mit Dankbarkeit nehmen wir Abschied von der Verstorbenen. Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Gemeinde Hohenthann Andrea Weiß, Erste Bürgermeisterin Säubern von verschmutzten Straßen - Reinigung der öffentlichen Straßen durch die Anlieger Wir erinnern die Bürger und insbesondere die Grundstückseigentümer an die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öf- fentlichen Straßen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung haben die Vorder- und Hinterlieger die festgelegten Reinigungsflächen (Gehsteige und so- weit nicht vorhanden die Fahrbahnräder) zu reinigen. Bei den notwendigerweise anfallenden Feldarbeiten kommt es immer wie- der zu Fahrbahnverschmutzungen. Dies ist sicherlich meist unvermeidbar; um derartige Gefahrenquellen anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, ist ein Warndreieck aufzustellen. Dabei ist der vorgeschriebene Aufstel- lungsabstand zur Gefahrenstelle zu beachten. Von den Verursachern muss in jedem Falle nach abgeschlossener Arbeit die Fahrbahn gesäubert werden, da ansonsten erhebliche Verkehrsbehin- derung bzw. Verkehrsgefährdungen entstehen können. Die Umsetzung ist nur ein kleiner Aufwand. Für ein schönes Ortsbild ist dies jedoch ein wichtiger Beitrag. Mitteilungsblatt 02/2018 13
Möglichkeiten des Widerspruches von Datenübermittlungen Gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz hat die Meldebehörde die Bürger bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntma- chung auf folgende Widerspruchsmöglichkeiten bei Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen hinzuweisen: Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunfts- erteilungen gem. § 50 Abs. 5 BMG zu widersprechen: ●●An Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatli- cher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG). ●●An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familien- angehöriger keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft angehören wie ihre Familienangehörigen (§ 42 Abs. 3 BMG). Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Über- mittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilig öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. ●●An Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weite- re Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Jubiläum/§ 50 Abs. 2 BMG). ●●An Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG) ●●An das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwe- cke der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehr- dienst (dies gilt nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, wel- che das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. mit § 58c SG). Soweit Sie der Erteilung einer Auskunft oder Datenübermittlung aus dem Melderegister widersprechen wollen, hält die Meldebehörde ein entspre- chendes Formular bereit. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Einfache Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung oder des Ad- resshandels werden von der Meldebehörde nur erteilt, wenn der Bürger ausdrücklich die Einwilligung hierzu erteilt hat (§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BMG) 14 Mitteilungsblatt 02/2018
Erstmal in Hohenthann: Aquatechnik - Seminare für Brust- und Kraulschwimmen Die AOK Gesundheitskasse startet wieder ihr Ge- sundheitsprogramm Frühjahr/Sommer 2018 und bietet zum ersten Mal im Hohenthanner Freibad Präventionskurse an. Birgit Fuchs, Sport- und Bewe- gungsfachkraft in Landshut, Rottenburg und Vilsbi- burg für Gesundheit und Prävention und Elisabeth Wagensonner, Kursleite- rin stellten Erster Bürgermeisterin Andrea Weiß die erstmals in Hohenthann stattfindenden Seminare für Brust- und Kraulschwimmer vor. Die Seminare richten sich ausschließlich an Erwachsene. Das Element Wasser ist bestens geeignet, um Ausdauer und Koordina- tion zu trainieren. Gleichzeitig wird mit der verbundenen besseren Lage im Wasser die Technik des Brust- bzw. Kraulschwimmens optimiert. Sie bekommen Informationen und Tipps zur Entwicklung von Verhaltenswei- sen und Fertigkeiten beim Tauchen, Auftreiben, Gleiten, Fortbewegen und Atmen im Wasser. Das Ganze wird zunächst theoretisch erarbeitet und an- schließend im Wasser in die Praxis umgesetzt. AQUA – Spezial (Brust) findet am Mittwoch, den 06.06.2018 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt, AQUA – Spezial (Kraul) findet am Donnerstag, den 07.06.2018 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Die Gebühr pro Kurs beträgt 25,00 € (inkl. Eintritt), für AOK- Versicherte sind diese kosten- frei. Melden Sie sich gleich bei der AOK (Tel.: 0871/ 695-210) für die Seminare an, um sich ei- nen der 15 Plätze zu sichern. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß mit der Sport- und Be- wegungsfachkraft Birgit Fuchs und der Kursleiterin Elisabeth Wagensonner Oberergoldsbach Mitteilungsblatt 02/2018 15
Vorstellung BJB Grafenhaun Unsere Landjugend in Grafenhaun besteht bereits seit 107 Jahren. 2011 feierten wir unser 100 Jähriges Bestehen mit einem großen Fest. In unser Vereinsleben bringen sich über 60 Deandl und Burschen aktiv ein. Unser Vereinsjahr wird durch viele verschiedene Aktivitäten und Veranstal- tungen geprägt. Am Jahresanfang starten wir mit unserem Patenverein, der KLJB Ober- glaim, mit einem gemeinsamen Faschingswagen in die fünfte Jahreszeit. Feste Bestandteile unserer Jahresplanung sind die Grafenhauner Dorf- meisterschaft im Watten, unser Beachvolleyball-Turnier, der Besuch von zahlreichen Fahnenweihen und der Nikolausdienst. Hinzu kommen das Ra- maDama und die Altkleidersammlung. Traditionell kümmern wir uns in Grafenhaun, um den Maibaum und stellen diesen im Rahmen unseres Maifests zusammen mit der ganzen Dorfbevöl- kerung auf. Neben Versammlungen stärken unsere gemeinsamen Ausflüge den Zusammenhalt und die Geselligkeit. Am Jahresende lassen wir unser Vereinsjahr in der Weihnachtsfeier mit dem Besuch des Nikolauses Revue passieren. 16 Mitteilungsblatt 02/2018
Homepage ausgezeichnet: LAKUMED Kliniken bieten drittbeste Klinikwebsite Deutschlands Insgesamt 238 Kliniken aus ganz Deutschland nahmen beim 15. Wett- bewerb „Deutschlands Beste Klinik-Website“, dem renommiertesten Ver- gleichsinstrument für die Außendarstellung von Kliniken im Internet, teil. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Frank Elste wur- de nach einer ausführlichen Analyse durch Gutachter aus verschiedenen Fachbereichen zu Beginn diesen Jahres die Gewinner bekannt gegeben: Aufgrund seiner herausragenden Orientierung an den Bedürfnissen der Pa- tienten, der Verständlichkeit der Texte für Laien sowie der Informationen für Zuweiser erhielt die Homepage der LAKUMED Kliniken den dritten Platz. Bei einer Feierstunde am Flughafen München nahmen Dr. Marlis Flieser- Hartl, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der LAKUMED Kliniken, Maria Klaus, Leitung Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Carmen Kessler und Elisabeth Lackermeier die Urkunde sowie den Pokal entgegen. „Unsere Homepage soll Patienten, Angehörige, Interessierte und Fachpersonal über gesundheitliche und medizinische Themen sowie das breite Behandlungs- spektrum der LAKUMED Kliniken informieren“, sagte Dr. Marlis Flieser- Hartl. „Wir freuen uns sehr, dass uns unabhängige Gutachter das Erreichen dieses Ziels bestätigt haben.“ Das Team Öffentlichkeitsarbeit dankte allen Fachabteilungen für die gute Zusammenarbeit beim Aufbau und der tägli- chen Pflege der Website. „Wir freuen uns sehr über diese großartige Plat- zierung und sehen diese zugleich als Ansporn, uns noch weiter zu verbes- sern“, so Maria Klaus. Parallel zur Begutachtung durchliefen die Website der LAKUMED Kliniken den Zertifizierungspro- zess der Initiative Me- dizin Online (imedON), bei dem die Patienten- freundlichkeit der Inter- netseite überprüft und mit einem bis Ende 2019 gültigen Zertifikat bestätigt wurde. Die zer- tifizierte Homepage ist unter www.LAKUMED. Prof. Dr. Dr. Frank Elste (li), Jörg Franke von Novartis Pharma GmbH de zu finden. (2.v.r.), Dr. Marlis Flieser-Hartl, Maria Klaus, Carmen Kessler und Elisabeth Lackermeier (v.l.n.r.) LAKUMED Bildquelle: LAKUMED Kliniken Mitteilungsblatt 02/2018 17
Veranstaltungshinweis Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. Beratungstermine 2018 Beratungen für blinde/sehbehinderte und ihre Angehörige finden in Lands- hut in der „Weihenstephaner Stuben“ (Nikolastr. 51, 84034 Landshut) an jedem 3. Donnerstag im Monat von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Informationen dazu erhalten Sie unter Tel.: 08765/9384481 (Albert Hoschek). Infostammtische 2018 Monatlich treffen sich blinde/sehbehinderte und ihre Angehörigen zum Ge- dankenaustausch und Geselligsein im Rahmen von Infostammtischen je- den 3. Donnerstag im Monat in Landshut in der „Weihenstephaner Stuben“, Nikolastr. 51 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Leitung: Albert Hoschek, Tel.: 08765/9384481) Korrektur Jahreskalender 2018 Das Weinfest der Freien Wähler Hohenthann findet am 13. Oktober 2018 im Brauereikeller um 19.00 Uhr statt. Baby- und Kleinkindsprechstunde In der Kinderkrippe im Kinderhaus in Termine in Furth: Furth findet jeden Montag 04.06.18 09.07.18 Montag von 8:00 bis 10:00 Uhr Montag 11.06.18 16.07.18 und in der Kinderkrippe Laaberspat- zen in Rottenburg jeden Montag 18.06.18 23.07.18 Donnerstag von 8:00 - 10:00 Uhr Montag 25.06.18 17.09.18 eine Sprechstunde für Eltern von Montag 02.07.18 24.09.18 Babys und Kleinkindern statt. Die Sprechstunde ist kostenlos und auf Termine in Rottenburg: Wunsch anonym. Eine Terminverein- Donnerstag 07.06.18 12.07.18 barung ist nicht notwendig! Donnerstag 14.06.18 19.07.18 Weitere Informationen erhalten Sie unter www.koki-landshut.de oder un- Donnerstag 21.06.18 26.07.18 ter der Telefonnummer: 0871/408 Donnerstag 28.06.18 -4929, -4931, -4933. Donnerstag 05.07.18 18 Mitteilungsblatt 02/2018
Veranstaltungshinweis Termine Mai/Juni 20.05. Grillfest (Trachtenverein Rahstorf), 11.30 Uhr 20.05. Dorffest u. Gründungsfest (FFW Unkofen), 11:00 Uhr 21.05. Kriegerfest in Oberergoldsbach (KSV Oberergoldsbach) 30.05. Volkstanz im Bräustüberl (Volkstanzfreunde), 20:00 Uhr Dorfmeisterschaft und Sommerfest in Grafenhaun 31.05. (Stock-Club Grafenhaun), 14:00 Uhr Stockturnier in Grafenhaun (Stock-Club Grafenhaun), 01.06. 17:30 Uhr Sommerfest der Kinderkrippe Zwergenland, 15:00 Uhr, 02.06. Ausweichtermin: 09.06.2018 Fronleichnam mit anschl. Pfarrfest (Pfarrgemeinderat und 03.06. Kirchenverwaltung Andermanndorf) 13.06. Montatstreffen VdK im GH Forstner Rottenburg, 14:00 Uhr Benefizgrillen beim alten Kindergarten (German Girls Bavaria), 16.06. 14:00 Uhr Weißwurstessen im Brückllmeier-Stadl (KDFB Schmatzhau- 17.06. sen), 10:30 Uhr Zeltparty „Summer of ´65 am Sportplatz Oberergoldsbach 22.06. (KLJB Kläham-Oberergoldsbach), 21:00 Uhr Segnung und Weihe des neuen Feuerwehrautos mit neuer 23.06. Tragfraftspritze (FFW Oberergoldsbach), 18:00 Uhr Bierzeltbetrieb zum 65-jährigen Gründungsfest am Sport- 23.06. platz Oberergoldsbach, 18:00 Uhr Festsonntag zum 65-jährigen Gründungsfest am Sportplatz 24.06. Oberergoldsbach (KLJB Kläham-Oberergoldsbach, 7:30 Uhr Wolfgang Krebs und die bayerischen Löwen am Sportplatz 25.06. Oberergoldsbach, Einlass: 18.00 Uhr Sonnwendfeier am Sportplatz Andermannsdorf (FFW An- 30.06. dermannsdorf-Kirchberg), 18:00 Uhr Mitteilungsblatt 02/2018 19
Gemeinde Hohenthann Homepage: Rathausplatz 1 www.hohenthann.de 84098 Hohenthann Telefon Name Durchwahl zu... E-Mail 08784/... Andrea Weiß andrea.weiss@ 1. Bürgermeisterin 9616-33 Zimmer Nr. 4 (1. OG) hohenthann.de Sieglinde Brunner Vorzimmer Bürger- vorzimmer@ 9616-10 Zimmer Nr. 5 (1. OG) meisterin, Auskunft hohenthann.de Larissa Dorfner larissa.dorfner@ Geschäftsleitung 9616-20 Zimmer Nr. 6 (1. OG) hohenthann.de Agnes Wimmer agnes.wimmer@ Kasse, Personal 9616-14 Zimmer Nr. 10 (1. OG) hohenthann.de Manuel Wimmer manuel.wimmer@ Kasse, Kämmerei 9616-13 Zimmer Nr. 10 (1. OG) hohenthann.de Klaus Leinthaler klaus.leinthaler@ Bauamt 9616-22 Zimmer Nr. 9 (1. OG) hohenthann.de Nina Karsch nina.karsch@ Bauamt 9616-24 Zimmer Nr. 9 (1. OG) hohenthann.de Julia Fink Bürgerbüro, Gewerbe- julia.fink@ 9616-12 Zimmer Nr. 1 (EG) und Standesamt hohenthann.de Denise Ostermeier Bürgerbüro, denise.ostermeier@ 9616-18 Zimmer Nr. 1 (EG) Gewerbeamt hohenthann.de Gabi Auer Bürgerbüro, Gewerbe-, gabi.auer@ 9616-11 Zimmer Nr. 1 (EG) Standesamt, Rentenst. hohenthann.de Für die Zimmer im Erdgeschoss gilt die Fax-Nr.: 08784/9616-60, für die Zimmer im 1. Obergeschoss gilt die Fax-Nr.: 08784/9616-50 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag zusätzl. von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag zusätzl. von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung am Donnerstag auch bis 19:00 Uhr möglich.
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