Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt
der Gemeinde Sulzfeld

-Amtlicher Teil-

     KW 31-33/2017
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Gemeinde Sulzfeld                                                   Sperrhotline für den neuen Personalausweis
Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0                                 Tel. 116 116 (Mo. - So. 0 - 24 Uhr)
Internet: www.sulzfeld.de                                           3,9 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, auch aus dem Ausland
E-Mail: info@sulzfeld.de                                            erreichbar, maximal 42 ct./Min, aus dem Mobilfunknetz oder
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:                              direkt bei ihrem Passamt.
Montag bis Freitag                            8.00 – 12.00 Uhr
Montag                                       14.00 – 18.00 Uhr      Kinderärztlicher Notdienst
Dienstag bis Donnerstag                      13.30 – 16.00 Uhr      Kinderärztlicher Notfalldienst an Samstagen, Sonn- und Feier-
                                                                    tagen von 8.00 – 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn, Am
Müllabfuhr                                                          Gesundbrunnen. Nach 22.00 Uhr ist die Kinderärztliche Bereit-
Woche 32                                                            schaft über die Telefon-Nr.: 116 117 zu erfragen.
Montag, 07.08.2017                     grüne Tonne + 1,1 cbm
Woche 33                                                            Augenärztlicher Notdienst
Montag, 14.08.2017                     graue Tonne + 1,1 cbm        zu erfragen über Tel. 0180 6072500
Woche 34
Montag 21.08.2017                      grüne Tonne + 1,1 cbm
                                                                    Ärztlicher Notdienst
Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz                              Landesweit gilt die einheitliche Rufnummer 116 117. Die Not-
Tel. 960 058 (während der Öffnungszeiten)                           fallpraxis für Sulzfeld ist in der Rechbergklinik Bretten,
Adresse: Neuhöfer Str. 57                                           Virchowstraße 15, untergebracht. Die Praxis ist für Rollstuhlfah-
Öffnungszeiten:                                                     rer geeignet.
Mi. 13.00 - 18.00 Uhr (während der Winterzeit bis 17.00 Uhr)        Erreichbar in folgenden Zeiten:
Sa. 8.00 - 15.00 Uhr                                                Werktage:
Wertstoffhof:                                                       Montag, Dienstag,
Annahme von Papier, Pappe, Kartonagen, Metalle, Altholz             Donnerstag                             19.00 Uhr bis 23.00 Uhr
(nicht aus dem Außenbereich), Styropor (nur Verpackungs-            Mittwoch                               13.00 Uhr bis 23.00 Uhr
material), verwertbarer Bauschutt (max. 50 Liter je Anlieferung),   Wochenende:             Freitag 19.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr
Elektrokleingeräte,    Leuchtstoffröhren,  Energiesparlampen,       Feiertage:           Vorabend 19.00 Uhr bis Folgetag 06.00 Uhr
Batterien, Kork                                                     In lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte an die
Grünabfallsammelplatz:                                              Rettungsleitstelle unter 112.
Annahme von holzigen, krautigen, und grasigen Grünabfällen.
Hinweis: Eine Trennung der krautigen von den grasigen Abfäl-        Zahnärztlicher Notdienst
len ist nicht notwendig!                                            Seit dem 01.07.2017 übernimmt das Städtisches Klinikum
                                                                    Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Moltkestr. 120 76133 Karlsru-
                                                                    he Tel.: 0721/9744233
                                                                    Notdienste täglich von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgeta-
                                                                    ges. Darüber hinaus an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Abfallberatung Gemeinde (vormittags)           07269/78-30          in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Containerdienst-Hotline                    0800 2 9820 10*
Privatkunden-Hotline                       0800 2 9820 20*          Tierärztlicher Notdienst
Sperrmüll-Hotline                          0800 2 9820 30*          Am 05./06.08.2017
*12 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Mobilfunk ggf.        Dres. Kratz, Josephine-Benz-Str. 4a, 75053 Gondelsheim,
abweichend                                                          Tel. 07252-7799668
Reklamations-Hotline                        0800 2 160 150          Am 12./13.08.2017
oder: www.awb-landkreis-karlsruhe.de                                Dr. Gerweck, Salzhofen 3, 75015 Bretten, Tel. 07252-936415
                                                                    Am 19./20.08.2017
Erdaushub:
Kreiserdaushubdeponie Karlsbad-Ittersbach,                          Dr. Emrich, Friedenstr. 12, 75038 Flehingen, Tel. 07258-275
Tel. 07248/924672                                                   oder mobil 0170-6986021
                                                                    Der Notdienst beginnt samstags ab 13.00 Uhr.
Altglasentsorgung                                                   Notfälle bitte vorher telefonisch anmelden.
- Festplatz Neuhöfer Straße
- Zufahrt von Am Honigbaum zur Ravensburghalle                      Notdienst der Apotheken
                                                                    Am 03.08.2017
Notdienste                                                          Hubertus Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7, Tel: 07258/92376
Wasserversorgung                                  0711-9732100      Am 04.08.2017
Nahwärmeversorgung „Murr“                         0180/2056229      Stadt-Apotheke Eppingen, Bahnhofstr. 12, Tel: 07262/91310
Polizeiposten Sulzfeld, tagsüber                        911300
                                                                    Am 05.08.2017
Sulzfeld Krankentransport (sitzend)                     911091
Stromversorgung EnBW Regionalzentrum Nordbaden:                     Schloss-Apotheke „Am Marktplatz“ Schwaigern, Marktplatz 7
Zentrale Ettlingen                                  07243/180-0     Tel: 07138/810620
kostenfreie EnBW Störungsnummer Strom             0800 3629477      Am 06.08.2017
PrimaCom: Störungsstelle                         0341/42372000      Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Str. 36,Tel: 07262/1858
PrimaCom                    E-Mail: kundendienst@primacom.de        Am 07.08.2017
Informationen zum Kabelanschluss                 0341/42371999      Schloss-Apotheke „ Am Rathaus“ Schwaigern, Schloßstr. 2
Erdgas Südwest GmbH                                08009999816      Tel: 07138/5316
Verbraucherzentrale, InfoTelefon                0180 5 50 59 99     Am 08.08.2017
Mo. bis Do. 10 bis 18 Uhr und Fr. 10 bis 14 Uhr                     Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstr. 4,Tel: 07262/1888
Notrufnummern                                                       Am 09.08.2017
Polizei                                                      110    Rathaus-Apotheke Massenbachhausen, Heilbronner Str. 41,
Feuerwehr                                                    112    Tel: 07138/7666
DRK Rettungsdienst / Notarzt                                 112
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Am 10.08.2017                                                                 www.diakoniestation-suedlicher-kraichgau.de
Schloss-Apotheke Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2,                   Kronenstr. 1, 75056 Sulzfeld
Tel: 07258/7490                                                               Telefon: 07269-91 96-0 /
Am 11.08.2017                                                                 In Notfällen: 0162/255 89 90
                                                                              Pflegedienstleiterin: Heike Schwarz
Apotheke am Karlsplatz Eppingen, Am Karlsplatz 5,                             (Beratung nach Vereinbarung, auch zuhau-
Tel: 07262/6760                                                               se) Bürozeiten: Mo.-Fr. 7.30 – 12.00 Uhr
Am 12.08.2017                                                  Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Stadt-Apotheke Schwaigern, Schnellerstr. 2,                         Häusliche Krankenpflege (auch am Wochenende)
Tel: 07138/97180                                                    Rund um die Uhr Rufbereitschaft
Am 13.08.2017                                                       Hausnotruf
Rock Apotheke Kirchardt, Hauptstr. 72, Tel: 07266/912371            Betreutes Wohnen
Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Str. 6,                      Nutzung des Pflegebads auch für Gäste
                                                                    Tagespflege (kostenloser Schnuppertag möglich)
Tel: 07046/930123                                                   Hauswirtschaftliche Versorgung
Am 14.08.2017                                                       Demenzbetreuung durch geschulte Helferinnen
Retzbach-Apotheke Gemmingen, Schwaigerner Str. 12,                    zuhause
Tel: 07267/91210                                                    Anerkannte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst
Am 15.08.2017                                                  Wochenenddienst am 05./06.08.2017
Brunnen-Apotheke Leingarten, Heilbronner Str. 60,              Frau Susanne Pfeil, Frau Claudia Stöver, Frau Nicole Hilpp-
Tel: 07131/90670                                               Schwarz, Frau Brigitte Puschmann, Frau Elke Henning,
Markgrafen-Apotheke Münzesheim, Untere Hofstadt 1,             Wochenenddienst am 12./13.08.2017
Tel: 07250/8811                                                Frau Loni Mireisz, Frau Nicole Gruber, Frau Iris Tüx,
Am 16.08.2017                                                  Frau Carmen Frankenreiter, Frau Martina Gnilka
Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstr. 12, Tel: 07269/292          Wochenenddienst vom 19./20.08.2017
Am 17.08.2017                                                  Frau Cindy Koch, Frau Susanne Laber, Frau Susanne Pfeil,
Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Str.34, Tel: 07262/4393   Frau Brigitte Puschmann, Frau Antje Stein
Am 18.08.2017
Stadt-Apotheke Gochsheim, Hauptstr. 99, Tel: 07258/265                          Familien- und Betriebshilfe
Am 19.08.2017                                                                   Pro Care e.V. Partner für Haushalt,
Kraichtal-Apotheke Menzingen, Bahnhofstr. 26,                                   Familie und Betrieb
Tel: 07250/7024                                                                 vermittelt in Notsituationen Familien- oder
Leintal-Apotheke Leingarten, Eppinger Str. 20,                 Dorfhelferinnen und Idw. Betriebshelfer, Tel: 07261/925411
Tel: 07131/902090
Am 20.08.2017                                                               Suchen Sie noch eine passende
Hubertus Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7, Tel: 07258/92376                  Location für Ihre Veranstaltung?
Am 21.08.2017                                                               Sie möchten Ihr Fest in tollem Ambiente feiern?
Stadt-Apotheke Eppingen, Bahnhofstr. 12, Tel: 07262/91310                   Ihre Anfragen nehmen wir sehr gerne entgegen
Am 22.08.2017                                                               und unterstützen Sie auch mit kompetenter Bera-
Schloss-Apotheke „ Am Rathaus“ Schwaigern, Schloßstr. 2        tung bei Ihren Planungen: Kontaktformular auf der Homepage:
                                                               www.buergerbahnhof-sulzfeld.de Telefonisch unter 911 130,
Tel: 07138/5316                                                Mo.-Do. 8:00-15:00, Fr. 8:00-13:00 Außerhalb dieser Zeiten
Am 23.08.2017                                                  hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Str. 36,Tel: 07262/1858     Wir rufen Sie gerne zurück. E-Mail: buergerbahn-
                                                               hof@gmail.com Vielen Dank.

                                                                                Tageselternverein Bruchsal
                                                                                Landkreis Karlsruhe Nord e.V.
 Geänderte Öffnungszeiten vom 07.08.bis 02.09.2017                              Urlaubszeit im Tageselternverein
                                                                                Liebe Tageseltern und Eltern,
           Mo.- Fr.:       09:30 Uhr - 12:30 Uhr                                In den Schulferien findet keine Sprechstunde
           Samstag:        09:30 Uhr - 12:00 Uhr                                statt. Beratungsgespräche können telefonisch
                 nachmittags geschlossen!                      vereinbart werden. Telefonisch stehen wir Ihnen weiterhin je-
                                                               derzeit gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen
                                                               bzgl. Kindertagespflege und Tageseltern in der Gemeinde ist
Familienpflege der                                             Frau Peschel, Telefon-Nr.: 07251 981 987-1
Evangelischen Sozialstation Eppingen                           Email: i.peschel@tev-bruchsal.de
                                                               Sprechstunden finden in Bretten, Gondelsheim, Oberderdingen
Wenn Mama krank wird, kommt die Familienpflegerin und hilft.   und Sulzfeld im wöchentlichen Wechsel statt.
Weitere Informationen unter Tel. 07262-252 3021                Terminvereinbarung bitte unter 07251/9819871. Weitere Ge-
                                                               sprächstermine können nach Vereinbarung gerne auch zu
                      Hier darf JEDER einkaufen!               anderen Zeiten angeboten werden.
                      Weißhoferstr.54, 75015 Bretten
                      Tel. 07252/ 9664237
                      E-Mail : w54@diakonie-laka.de            Revierförster Bregler, Sulzfeld
                      Spendenannahme von Kleider- und          Rufnummer: 07269/960 440, Fax: 07269/960 441
Haushaltwaren, Schuhe, Bücher, Wäsche, Spielzeug und vieles    E-Mail: Juergen.Bregler@landratsamt-karlsruhe.de
mehr. Spendenabholung möglich.
Öffnungszeiten: Montag- Freitag: 10-18 Uhr,                    Nachbarschaftshilfe
                 Samstag:           10-13 Uhr                  Einsatzleiterin: Anette Gablenz, Tel. 6000 oder 0151/50539247,
Besuchen Sie uns bitte auf Facebook :                          vormittags: Tel. 919653
W54- gebrauchtes bringen oder kaufen

           Datum            Veranstalter             Veranstaltung               Ort                          Uhrzeit
Sa.        05.08.           SPD-Ortsverein           Sommerfest                  Ratsstüble                   16.00
Mo.- Fr.   04.08.- 07.09.   Gemeinde/Vereine         Sommerferienprogramm
Mo.        28.08.           Fußballverein            SWR4 Sommererlebnis         Clubhaus des FVS             ab 13.00
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Ihre Bürgermeisterin
                                                                 informiert:
                                                                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

                                                                 schön und gut besucht war die Veranstaltung „Singen beim
                                                                 Wein“ unseres MGV "Sängerbund" im Hof des Bürgerhauses.

Am 11.08.2017
Herrn Josip Dzinic, Hauptstr. 42                    70 Jahre
Am 12.08.2017
Frau Berta Baumann, geb. Dworschak,
Schillerstr. 14                                     85 Jahre
Am 13.08.2017
Herrn Edwin Meerwarth, Uhlandstr. 6                 80 Jahre
Frau Doris Krüger, geb. Gleis, Dammerstr. 12        70 Jahre
Am 14.08.2017
Frau Klara Kramer, geb. Rehm, Gartenstr. 7          90 Jahre
Am 20.08. 2017
Herrn Horst Kautz, Blumenstr. 23                    75 Jahre
Am 22.08.2017
Herrn Günter Sayer, Kißlichstr. 7                   70 Jahre

Allen Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen
Gesundheit und Wohlergehen. Glückwünsche auch an all
diejenigen, die im Mitteilungsblatt nicht genannt werden
möchten.

            Standesamtliche Mitteilungen
Sterbefälle:
Am 02.07.2017
Frau Ursula Maier, Kronenstr. 1 im Alter von                     Am Montag kam der Partnerschaftsausschuss zusammen.
74 Jahren                                                        Ende September planen wir über Dresden, Krakau und Pilsen
Am 06.07.2017                                                    eine Fahrt zur polnischen Partnergemeinde Nowosolna direkt
Frau Elisabeth Forster, Gartenstr. 7 im Alter von                neben Lodz. Anmeldungen hierfür sind im Rathaus bei Frau
94 Jahren                                                        Hecker, Tel. 07269/7825 noch möglich. Ca. 25 Anmeldungen
Am 12.07.2017                                                    liegen bereits vor.
Frau Rosalie Maaz, Lohnbachstr. 21 im Alter von 94 Jahren
                                                                 Diese Woche startet das Sommerferienprogramm 2017: Mit 20
                                                                 Programmpunkte von Vereinen, der Gemeinde, Privatpersonen
Eheschließungen:                                                 und Gruppen ist es den Verantwortlichen Roswitha Eichner und
Am 07.07.2017                                                    Diana Krauß gelungen, ein abwechslungs- und erlebnisreiches
David und Tamara Barth, geb. Stiegler, Dammerstr. 27             Programm auf die Beine zu stellen. 115 Kinder haben sich
Am 17.07.2017                                                    angemeldet, etwas mehr als in den Vorjahren. Herzlichen Dank
Andreas und Lisa Hoeltschl, geb. Kupferschmid, Hintere Str. 43   an die mitwirkenden Vereine und Betriebe für die Organisation
Am 28.07.2017                                                    und Durchführung.
Anna und Eric Antritter, geb. Lilli, Stieglitzplatz 1
                                                                 In diesem Jahr führt der Seniorenbeirat einen Ausflug zur Lan-
                  Wir gratulieren herzlich!                      desgartenschau nach Bad Herrenalb, welche Mitte Mai eröffnet
                                                                 wurde, durch. Der Seniorenbeirat koordiniert die Fahrt mit der
                                                                 Stadtbahn ab dem Bürgerbahnhof sowie eine gemütliche Be-
                     Zu verschenken                              sichtigung des Geländes. Der Tagesausflug wurde bewusst auf
                                                                 den August-Termin gelegt. Denn am 19. August präsentiert sich
                                                                 die Gemeinde Sulzfeld mit ihren Tourismusangeboten wie
    -   Kaminofen, 8 KW gut erhalten mit Zubehör,                Wandern, Wein, Radfahren oder und dem neuen Streuobster-
        Tel. 0151/52376537                                       lebnispfad auf der Landesgartenschau. Dazu werden zusam-
                                                                 men mit Kraichgau Stromberg Tourismus ein Stand und Spiel-
                                                                 stationen für Kinder aufgebaut. Anmeldungen für den Senio-
                         Fundamt                                 renausflug nimmt auch hier Frau Hecker entgegen (Tel. 7825).
                                                                 Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Bahnhof. Für Fahrt und Eintritt
    -   2 Schlüssel                                              wird ein Beitrag von 20 Euro erhoben.
Die Fundgegenstände können vom rechtmäßigen Eigentümer
im Rathaus, Zimmer 17 (Tel.: 78-26), abgeholt werden.            Vom 8. bis 13. August lädt unser Weingut Brüssel zum gemütli-
                                                                 chen WeinGarten ein.

                                                                 Mit freundlichen Grüßen

                                                                 Ihre
                                                                 Sarina Pfründer
                                                                 Bürgermeisterin
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
Neues Kommunales Haushalts- und Rechungswesen ab 2018
Alle Kommunen in Baden-Württemberg sind gesetzlich zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf das Neue
Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR oder auch Doppik genannt) verpflichtet. Die Gemeindeverwaltung arbeitet
derzeit sehr intensiv an der Umsetzung dieser Reform. Die Mitarbeiter müssen beispielsweise Kennzahlen ermitteln, überprüfen
und neu festlegen, jede Straße, jede Fläche der Gemeinde muss bewertet und veranlagt werden. Alle Adressen, jeder Zahlungs-
empfänger bzw. jeder Gebührenschuldner muss überprüft, neu geordnet und erfasst werden, um nur ein paar wenige Auszüge zu
nennen. Zeitintensive Schulungen und die Einarbeitung in die neuen EDV-Programme stellen eine Doppelbelastung dar. Auch für
die Gemeinderäte, als Entscheidungsträger in der Gemeinde, ist die Umstellung mit vielen Neuerungen verbunden, gerade im
Hinblick auf die Haushaltsplanung. Gemeinsam mit den Nachbargemeinden wurde aus diesem Anlass eine Schulung für die Man-
datsträger veranstaltet, an der auch Mitglieder aus dem Sulzfelder Rat teilnahmen.
Zukünftig wird es im Gemeindehaushalt die Finanzrechnung, die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung geben.

Die bis 2020 durchzuführende Umstellung der kommunalen Haushaltsführung von der bisherigen Kameralistik auf die kommunale
Doppik soll unter den Gesichtspunkten der effektiven Haushaltssteuerung, eines effizienten Leistungsangebots und intergenerati-
ver Gerechtigkeit, den Kommunen ein wirksames Mittel zur wirtschaftlichen Eigenkontrolle und Zukunftsplanung an die Hand ge-
ben. Auch sollen insbesondere über die Darstellung der Abschreibungen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kommunen transpa-
renter gestaltet werden.

Einsatz von Drohnen
Aufgrund einer Beschwerde über den Einsatz von Drohnen über einem Privatgrundstück soll die neue Drohnen-Verordnung Klar-
heit über die Regelung für deren Einsatz schaffen.
Wesentliche Regelungen:
1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen
künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Pla-
kette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
2. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnis-
nachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luft-
fahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen
Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Mo-
dellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5
kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B.
Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht
ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
5. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher
eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg
grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite
aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.
6. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
•außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
•in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen,
Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebie-
ten;
•über bestimmten Verkehrswegen;
•in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
•in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Er-
laubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um
einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kennt-
nisnachweis.
•über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der
Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den
Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
•über 25 kg (gilt nur für "Unbemannte Luftfahrtsysteme").
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luft-
verkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und
über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten
Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.
7. Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten
Freiballonen auszuweichen.
8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und
das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den
Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Die Regelungen
bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Weitere Informationen unter www.bmvi.de/drohnen

 1      Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden –
        auch auf Modellfluggeländen.
 2      Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
 3      Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrbehörde benötigt.
 4      Ab 100 m: In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Bei
        Modellflugzeugen müssen lediglich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
Weitere Überflugverbotsbereiche siehe: www.bmvi.de/drohnen
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Stellenausschreibung
                    im Kindergarten
 Die Gemeinde Sulzfeld sucht für ihren Kindergarten „Die
 Brücke“ im Kindergartenjahr 2018/2019
                    Praktikanten/innen
                   im Anerkennungsjahr
 Wer seinen letzten Ausbildungsabschnitt zum/zur Erzieher/in
 oder Kinderpfleger/in in einem gut harmonierenden Erzieher-
 team absolvieren und engagiert bei der Erledigung der viel-
 fältigen Aufgaben mitarbeiten möchte, sollte sich mit den
 üblichen Unterlagen bis zum 18.09.2017 beim Bürgermeis-
 teramt, Rathausplatz 1, 75056 Sulzfeld, bewerben.
 Weitere Informationen erteilen Hauptamtsleiter Hettler,
 Tel: 07269/78-27, oder die Kindergartenleiterin Frau Söder,
 Tel: 07269/911143.

         Ausflug des Seniorenbeirats nach
         Bad Herrenalb am 19. August 2017
                                    Mit der Stadtbahn führt die
                                    Fahrt über Karlsruhe hin-
                                    ein in den Schwarzwald
                                    nach Bad Herrenalb. Nur
                                    wenige Meter vom Bahn-
                                    hof befindet sich in den
                                    Schweizer Wiesen der
                                    erste    Geländeteil    der
                                    Gartenschau.
                                    Die Teilnehmer besichti-
                                    gen die verschiedenen
                                    Beiträge der Fachverbän-
de und die Blumenrabatten mit den zahlreichen Sommerblu-
men. Sehr gut gestaltet ist der Beitrag für die Förderung der
Wildbienen mit Informationen über Nistmöglichkeiten, bienen-
freundlichen Pflanzen und Obstbäumen des Landesverbandes
für Obst- und Garten. Der Galabau zeigt in seinen Beiträgen
der Auszubildenden die Gestaltungsmöglichkeiten bei Verwen-
dung gleicher Materialien und Gärten. Der Beitrag des Forstes
und der Waldbewirtschaftung und weitere Gartenbeispiele ge-
ben weitere Anregungen und zeigen die Vielfalt in der gärtneri-
schen Gestaltung. Abgerundet wird dies durch die Neugestal-
tung des Kurparks mit einer gelungenen Renaturierung der Alb
und der Einbeziehung des vorhandenen Baumbestands. Bei
einem Rundgang mit Sitzgelegenheiten an der Alb und unter
schattigen Bäumen kann man den Kurpark richtig genießen.
Ebenfalls zu einem Besuch und Rundgang lädt das historische
Klosterviertel im Anschluss an den Kurpark ein. Hier erleben
Sie die Geschichte der Stadt Bad Herrenalb sehr anschaulich.
Ein Bummel entlang der neu gestalteten Kurpromenade rundet
den kurzweiligen und interessanten Tag in Bad Herrenalb ab.
Für Eintritt und Gruppenfahrkarte werden ca. 20 € benötigt. Die
Abfahrt erfolgt um 8.30 Uhr, die Rückkehr wird gegen 19.30 Uhr
sein.
Interessierte Seniorinnen und Senioren werden gebeten sich
bis Freitag, 11.08.2017 im Bürgermeisteramt, Frau Hecker,
Telefon: 7825 oder p.hecker@sulzfeld.de anzumelden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
Die Zukunft des Auto-
                                 fahrens                                           Hinweise zur Bundestagswahl am
                                                                                   24. September 2017
Elektrisch, autonom und geteilt. So verspricht sich das Autofah-
ren in naher Zukunft zu entwickeln. Doch was bedeutet dies
genau? Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung in Bezug
auf die Elektromobilität?                                          Karenzzeit für politische Berichterstattung im
Experten prognostizieren einen Boom in Sachen des Carsha-          Sulzfelder Mitteilungsblatt
rings. Bis zum Jahr 2025 soll sich die Nutzerzahl im Vergleich
zum heutigen Stand verfünffachen. Vor allem in Metropolen und
Ballungsräumen wird laut Experten dieser Boom bemerkbar            Während einer Karenzzeit von 2 Monaten vor der Wahl dürfen
sein bzw. ist dieser schon im vollen Gange. Durch diesen be-       von den Parteien und Fraktionen im Mitteilungsblatt der Ge-
dingt, wird auch nach innovativen und sauberen Antriebsformen      meinde Sulzfeld nur noch kurze, neutral formulierte Terminhin-
gesucht. Vor allem die Elektromobilität erweist sich hier als      weise veröffentlicht werden.
gewinnbringende Möglichkeit. Jene verspricht Nachhaltigkeit
sowie eine verbesserte Luftqualität. Zudem ist sie mit wenig       Erleichterung der Stimmabgabe für sehbehin-
Aufwand und einer gewissen Komfortabilität in der Anwendung        derte und blinde Menschen mittels Schablone
verbunden. So tritt neben der altbekannten Zapfsäule der kurze
Griff zur Steckdose, mit dem sich das Fahrzeug einfach und
                                                                   Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September
schnell aufladen lässt. Gerade der Aspekt der Elektromobilität
wird dabei von der Regierung gefordert und gefördert.              2017 sind alle Wahlberechtigte zu Stimmabgabe aufgerufen.
                                                                   Doch wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abge-
Bei Kombination beider Konzepte des Teilens und elektrischen
                                                                   geben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahl-
Antreibens werden Synergien zwischen der gemeinschaftlichen
Nutzung von Autos sowie der umweltfreundlichen und nachhal-        unterlagen selbst nicht lesen kann?
                                                                   Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bie-
tigen Fortbewegung geschaffen. Eine Entwicklung, die nicht nur
                                                                   ten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die
in Ballungsräumen wie großen Städten anzutreffen ist, sondern
ebenfalls im ländlichen Raum Einzug hält. So werden bereits in     Zusendung einer sogenannten Stimmzettelschablone an. Die
                                                                   Stimmzettel werden in diese Schablone gelegt, auf welcher in
Sulzfeld im Rahmen eines Förderprojektes das Carsharing
                                                                   großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht sind. Die
elektrisch betriebener Autos sowie die dazugehörigen Lade-
möglichkeiten angeboten.                                           Felder für die „Kreuzchen“ sind dabei ausgespart. Zusammen
                                                                   mit der Schablone wird, ebenfalls kostenlos, eine Audio-CD
Weiter spielt auch die Entwicklung des sogenannten autono-
                                                                   ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern
men Fahrens und der Vernetzung eine wichtige Rolle im Kon-
zept der „geteilten“ Elektromobilität. Durch beide Aspekte wird    abgespielt werden und enthält die Anleitung für die Benutzung
                                                                   der Schablone. Weiter ist der Inhalt des Stimmzettels vollstän-
eine effektive wie effizientere Nutzung der Carsharing-Flotten
                                                                   dig aufgesprochen.
ermöglicht und schafft für den Nutzer so eine größtmögliche
Flexibilität.                                                      Sind sie selbst stark seheingeschränkt oder kennen Personen,
                                                                   die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern sie die
Die Zukunft des Autofahrens liegt also in der Elektromobilität.
                                                                   Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts
Ein Konzept, das durch Aspekte wie Carsharing, Digitalisierung
und Vernetzung sowie der Entwicklung hin zum selbstständig         des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und
                                                                   Sehbehindertenverbänden unter Tel. 0761 36122 an.
fahrenden Auto ergänzt, gefördert und optimiert wird.

                     Fahrt nach Nowosolna mit                      Bericht über die öffentliche Gemeinderatssit-
                     Dresden, Krakau und Pilsen                    zung vom 25.07.2017
                     vom 28.09. bis 03.10.2017
                                                                   1. Einwohnerfragestunde
                      Die Freunde aus unserer polnischen           Die Einwohnerfragestunde wurde von den anwesenden Bürge-
Partnerstadt Nowosolna haben Ende September/Anfang Okto-           rInnen nicht in Anspruch genommen.
                                                                   2. Kooperationsprojekt zur Errichtung von Bläserklassen
ber 2017 zu einer Begegnung in Polen eingeladen. In Verbin-
dung mit dieser Fahrt wurde eine Reiseroute gewählt, die in der    an der Blanc-und Fischer-Grundschule
Zeit von Donnerstag, 28.09. bis Dienstag, 03.10.2017 über          Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeisterin Pfrün-
                                                                   der den Leiter der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau Bret-
Dresden, Nowosolna, Krakau und Pilsen zurück nach Sulzfeld
führt. Auf dem Weg nach Nowosolna ist eine Übernachtung in         ten e.V. (JMS) Manfred Nistl und den Feuerwehrkommandan-
Dresden mit einer Stadtführung geplant.                            ten Torsten Kern, die das Projekt im Detail vorstellten, begrü-
                                                                   ßen.
Von Freitagabend bis Sonntagmorgen wird die Reisegruppe in
Nowosolna und der beliebten Kulturstadt Lodz bleiben. Es ist       Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen bieten einer-
möglich, in diesen beiden Nächten auch in Privatquartieren         seits die Möglichkeit, das Schulprofil zu schärfen und anderer-
                                                                   seits den Nachwuchs in der lokalen Vereinsarbeit zu fördern.
untergebracht zu werden. Die Weiterreise soll über Krakau und
Pilsen führen, wo jeweils ein Tag/eine Nacht Station gemacht       Vor dem Hintergrund bereits bestehender Kooperationsprojek-
wird.                                                              ten der Blanc-und-Fischer-Schule hatten Vertreter der Jugend-
                                                                   musikschule, der Feuerwehrkapelle und der Blanc-und-Fischer-
Der Preis pro Person beträgt im Doppelzimmer 408 € (Einzel-
zimmerzuschlag 82 €) bei einer Mindestzahl von 25 Teilneh-         Schule über das Einrichten von Bläserklassen in den Klassen
mern.                                                              der Stufen 3 und 4 beraten. Man war sich einig, dass das Ein-
                                                                   führen von Bläserklassen vielen Sulzfelder Kindern die Mög-
Leistungen:
     -    Fahrt im modernen Reisebus                               lichkeit geben wird, ihr vorhandenes musikalisches Talent zu
     -    3 Übernachtungen mit Frühstück in Dresen, Krakau         entdecken und zu entwickeln. In der Bläserklasse erlernen die
                                                                   teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein selbstgewähltes
          und Pilsen
     -    Stadtführungen in Dresden, Krakau und Pilsen             Blasinstrument im Klassenverband. Dieses zusätzliche Unter-
Optional:                                                          richtsangebot teilt sich zum einen in einen instrumentenspezifi-
                                                                   schen Instrumentalunterricht in Kleingruppen von zwei bis drei
     -    Mahlzeiten mit Ausnahme der Frühstücke in Dresden,
          Krakau und Pilsen sowie Getränke                         Kindern und zum anderen in einen Orchesterunterricht in der
     -    Abendprogramm                                            Gesamtgruppe auf. Um eine professionelle Instrumentalausbil-
                                                                   dung zu gewährleisten, wird dieser von den Lehrkräften der
     -    Reiseversicherung
Inzwischen liegen 25 Anmeldungen für die Reise vor. Es be-         JMS geleistet. Das jeweilige Klassenorchester wird von einer
steht noch eine kleine Kapazität von reservierten Betten in den    ausgebildeten Musikpädagogin der Feuerwehrkapelle geleitet.
                                                                   In den Elternabenden zum Anfang des neuen Schuljahres wird
jeweiligen Hotels. Deshalb besteht noch die Möglichkeit, sich
bis zum 08.08.2017 anzumelden. Anmeldungen bitte an                dieses Projekt und die Möglichkeit der Teilnahme in der Schule
p.hecker@sulzfeld.de oder Tel.:7825.                               vorgestellt und Interesse geweckt. Im Anschluss werden die
                                                                   Kinder im Musikunterricht die Möglichkeit bekommen, Blasin-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
strumente auszuprobieren sowie sich für ein Instrument und die       lung geht man von rund 75% beim Zweitkind, 50% beim Dritt-
Teilnahme verbindlich zu entscheiden. Nach den Herbstferien          kind und 20% beim Viertkind aus.
sollen der Instrumentalunterricht und die gemeinsame Orches-         Bei den Gebühren für die Ganztagsbetreuung in der Krippe
terstunde (5. oder 6. Schulstunde) beginnen. Künftig sollen die      blieb das Gremium mit 480,-€ für das Erstkind deutlich unter
Bläserklassen jeweils von den Schülerinnen und Schülern der          den Empfehlungen von 532,-€. Die empfohlene Gebührenhöhe
3. und 4. Klasse besucht werden können.                              soll in den nächsten Jahren durch deutliche Gebührensprünge
Die organisatorische und auch personelle Kooperation zwi-            erreicht werden. Die zur Verabschiedung vorgeschlagenen
schen Feuerwehrkapelle, Grundschule und der JMS benötigt             Gebühren liegen in dem Bereich, der auch in anderen Gemein-
die ideelle und finanzielle Unterstützung der Gemeinde, damit        den erhoben wird.
für die Bläserklasse geeignete und bezahlbare Instrumente und        Es gibt Gemeinden mit höheren, teilweise auch mit niedrigeren
Räume zur Verfügung stehen. Dadurch kann die Gemeinde                Gebühren. In der Regel übernehmen die Gemeinden die Emp-
einen aktiven Beitrag zur Sicherung des musikalischen Nach-          fehlungen der kommunalen und kirchlichen Gremien.
wuchses und damit für das kulturelle Leben in Sulzfeld leisten.      Der Gemeinderat stimmte mit großer Mehrheit der vorgeschla-
In Gemeinden im Einzugsbereich der JMS, u.a. Oberderdingen,          genen Erhöhung der Gebühren zu.
Weingarten und Gondelsheim, konnten entsprechende Bläser-            3.3 Betriebskostenabrechnung des Evangelischen Kinder-
klassen bereits erfolgreich eingerichtet werden. Aus der Mitte       gartens für das Jahr 2016
des Gemeinderates wurde angeregt, auch den örtlichen Po-             Gemäß dem mit der Evangelischen Kirchengemeinde im Okto-
saunenchor auch in das Projekt miteinzubeziehen.                     ber 2008 abgeschlossenen Vertrag über den Betrieb und die
Der Gemeinderat begrüßte das Kooperationsprojekt und be-             Förderung des Evangelischen Kindergartens verpflichtet sich
schloss einstimmig die Einführung von Bläserklassen finanziell       die politische Gemeinde die über die vereinnahmten Elternbei-
durch das Einstellen der für die erstmalige Beschaffung der          träge und über die vom Oberkirchenrat geleisteten Steuerzu-
Instrumente erforderlichen Finanzmittel (bis zu 15.000 €) in den     weisungen nach § 8 FAG vom Oberkirchenrat i.H.v. jährlich
Haushalt 2018 zu unterstützen.                                       rund 35.000 € hinausgehenden Betriebskosten als Zuschuss zu
                                                                     gewähren. Darüber hinaus muss die Gemeinde 80% der Inves-
3. Kindergarten                                                      titionskosten übernehmen.
3.1 Bedarfsplanung                                                   Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Mittelbaden
Hauptamtsleiter Hettler informierte über die aktuellen Belegun-      erstellt alljährlich auf der Grundlage der getroffenen vertragli-
gen und erläuterte mögliche Bedarfe im Kindergarten auf Grund        chen Vereinbarungen eine Betriebskosten-abrechnung. Diese
der vorhergesehenen Kinderzahlen.                                    Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 wurde der Ge-
Die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern unter drei             meinde inzwischen zugeleitet und in der gemeinsamen Sitzung
Jahren im sogenannten Krippenbereich (U3-Bereich) hat in den         mit dem Evangelischen Kirchengemeinderat bereits im Detail
letzten Jahren bundesweit stark zugenommen. Dies ist inzwi-          besprochen. Demnach muss die politische Gemeinde für den
schen auch in Sulzfeld spürbar. Dabei wurde neben dem ei-            Betrieb des Evangelischen Kindergartens einen Zuschuss von
gentlichen Krippenplatz auch der Wunsch nach einer längeren          rund 396.000 € leisten. Den Löwenanteil der gesamten Be-
Betreuungszeit deutlich, weswegen im September 2017 im               triebsausgaben i.H.v. 534.000 € sind die Personalausgaben mit
Bürgerhaus eine Krippengruppe mit Ganztagesbetreuung eröff-          rund 440.000 €.
net wird. Es zeichnet sich eine relativ zügige Vollbelegung die-     Der Gemeinderat nahm die Betriebskostenabrechnung zustim-
ser Gruppe ab, wobei einige Kinder auch nur zwei oder drei           mend zur Kenntnis.
Tage ganztags betreut werden sollen. Bei Bedarf müssen im
Kindergartenjahr 2017/18 weitere Ganztagesplätze geschaffen          4. Bericht über die Entwicklung der Gemeindefinanzen im
werden.                                                              1. Halbjahr 2017
Im Kindergartenbereich (Ü3-Bereich) werden sowohl im Evan-           Kämmerer Kunz erläuterte die Entwicklung der Gemeindefinan-
gelischen als auch im Kommunalen Kindergarten die Gruppen            zen im ersten Halbjahr. Im Verwaltungshaushalt kann voraus-
nach den aktuellen Anmeldungen im Kindergartenjahr 2017/18           sichtlich ein deutliches Plus an Gewerbesteuereinzahlungen
voll belegt sein. Zum Ende des Kindergartenjahres wird es aller      von rund 325.000 € verzeichnet werden. Dies führt zwar auch
Voraussicht nach zu geringen Überbelegungen kommen. Der              zu einer höheren Gewerbesteuerumlage, jedoch stehen im
Trend der steigenden Zahlen von Kindern im kindergartenfähi-         Einzelplan „Allgemeine Finanzwirtschaft“ insgesamt rund
gen Alter wird sich auch im folgenden Kindergartenjahr               280.000 € mehr zur Verfügung.
(2018/19) fortsetzen, sodass eine weitere Kindergartengruppe         Von den für die Unterhaltung von Gebäuden eingestellten Be-
eingerichtet werden muss. Entsprechende Planüberlegungen             träge i.H.v. 146.000 € wurde bisher nur ein Drittel verausgabt.
für Erweiterungen gibt es bereits. Ob darüber hinaus mittelfristig   Die Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. Nach aktuellem
eine zweite zusätzliche Gruppe eröffnet werden muss, gilt es in      Stand wird die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt
naher Zukunft weiter zu beobachten. So weit, wie sich die Ent-       i.H.v. rund 790.000 € um 200.000 € übertroffen werden.
wicklungen bis dato prognostizieren lassen, scheint diese er-        Im Vermögenshaushalt gibt es gravierende Änderungen ge-
neute Gruppenerweiterung wohl nicht nötig zu sein. Eine ver-         genüber den Planansätzen. Im Bereich der Blanc-und-Fischer-
lässliche Prognose ist aber nicht möglich.                           Schule werden die eingeplanten 2,2 Mio. € nicht benötigt wer-
3.2 Festlegung der Gebühren für die Krippen- und Kinder-             den. Nicht abgerufene Mittel müssen im Haushalt 2018 neu
gartenbetreuung in den Jahren 2017/18 und 2018/19                    eingeplant werden. Bürgermeisterin Pfründer informiert, dass
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Oberkir-          für die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Blanc-
chenräte sowie der Erzdiözesen haben, wie in der Vergangen-          und-Fischer-Schule aus dem Ausgleichsstock Mittel i.H.v. 1,4
heit auch, Empfehlungen für die Gestaltung der Kindergarten-         Mio. € bewilligt worden sind. Aus heutiger Sicht werden die
gebühren in den Kindergartenjahren 2017/18 und 2018/19               Ausgaben des Vermögenshaushaltes um rund 1,8 Mio. € gerin-
ausgesprochen. Grundsätzlich sollen mit den Kindergartenge-          ger sein als geplant. Hinzu kommt die bereits erwähnte rund
bühren ein Kostendeckungsbeitrag von 20% erreicht werden.            200.000 € höhere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt.
Aktuelle Berechnungen in Sulzfeld für das Kindergartenjahr           Deshalb wird auch die geplante Entnahme aus der allgemeinen
2016 haben ergeben, dass der Kostendeckungsgrad nur bei              Rücklage (83.000 €) zur Deckung des Vermögenshaushaltes
16% liegt. Bisher lagen die Erhöhungen der Kindergartenge-           nicht erforderlich sein. Auch die Darlehensermächtigung von 2
bühren jährlich bei rund 3%. Nachdem es zum Kindergartenjahr         Mio. € muss nicht in Anspruch genommen werden.
2016/17 keine Anpassung der Kindergartengebühren gab und             Im Gesamtergebnis ist die Finanzierung des Gesamthaushaltes
es 2015 beim Tarifabschluss erhebliche strukturelle Verbesse-        2017 aus heutiger Sicht gesichert. Der Stand der allgemeinen
rungen bei den Eingruppierungen des Personals in Kinderbe-           Rücklage wird zum Ende des Jahres 2017 voraussichtlich rund
treuungseinrichtungen gab, fällt diese aktuelle Anpassung der        1,15 Mio. € betragen.
Gebühren mit 8% relativ hoch aus. Im Kindergartenjahr 2018/19        Die Entwicklungen der Finanzen beim Eigenbetrieb Wasser-
wird dann die übliche Steigerungsrate von 3% angesetzt.              werk verlaufen plangemäß.
In Sulzfeld wird auch weiterhin das sogenannten „Württember-         Auch im Bereich der Nahwärmeversorgung entwickeln sich die
gische Modell“ bei der Erhebung der Kindergartengebühren             Ansätze nach Plan. Probleme bereitet ein irreparabler Schaden
angewandt. Das heißt, die Gebühren werden nach der soge-             am Pufferspeicher des Blockheizkraftwerkes. Die Schadensur-
nannten familienbezogenen Sozialstaffelung festgelegt, bei der       sache wird derzeit untersucht.
alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des
18. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Bei der Gebührenstaffe-
5. Mitteilungsblatt Redaktionsstatut                               9. Mittellungen der Verwaltung
Es war vorgesehen, dass in dieser Gemeinderatssitzung das          9.1. Durchführung der Bundestagswahl am 24. September
Redaktionsstatut verabschiedet wird. Leider konnten nicht alle     2017
Details des Redaktionsstatuts abschließend mit der Rechtsauf-      Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 wurden die
sichtsbehörde geklärt werden, so dass eine Verabschiedung          Einteilung der Wahlvorstände und der Wahlbezirke vorgestellt.
erst nach der Sommerpause erfolgt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl am 25.            10.    Verschiedenes
September 2017 wurden aber über einige bereits mehrfach            10.1. Ausbau des Nahbereichs im Zuge der Breitbandver-
diskutierte Eckpunkte des Redaktionsstatuts in dieser Sitzung      sorgung
entschieden.                                                       Die Aufrüstung im Rahmen der der Breitbandversorgung im
Nach § 20 Abs. 3 GemO haben Fraktionen das Recht, ihre             Nahbereich Sulzfeld durch die Telekom wird nicht, wie geplant,
Auffassung zu kommunalpolitischen Themen im Amtsblatt dazu         Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden
zulegen. In der neuen Rubrik „Berichte aus den Fraktionen“         voraussichtlich bis November/Dezember andauern.
dürfen die Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats           10.2. Bodenrichtwerte
einmal pro Quartal zu Themen mit gemeindlichem Bezug in            Die vom Gutachterausschuss zum 31.12.2016 festgelegten
einem Umfang von max. 3.900 Zeichen (halbe Seite) berichten.       Bodenrichtwerte wurden nun auch auf der Homepage der Ge-
In der Rubrik „Parteien berichten“ kann eine Berichterstattung     meinde Sulzfeld eingestellt. Lob gab es aus den Reihen des
über örtliche Veranstaltungen auf einer halben Seite erfolgen.     Gemeinderates für die Verwaltung für die übersichtliche Dar-
Zudem darf in dieser Rubrik z.B. auch über Nominierungsver-        stellung und die einfache Online-Einsichtnahme.
sammlungen von Wahlkreiskandidaten, aber auch über Veran-
staltungen (Besichtigungsfahrten etc.), der örtlichen Parteien
oder Gruppierungen berichtet werden.                               Roswitha Eichner geht in Ruhestand – 36 Jahre
Kontrovers wurde die Festsetzung der Karenzzeit vor allgemei-
nen Wahlen diskutiert. Um die Chancengleichheit bei Wahlen         engagiert im Dienst der Gemeinde Sulzfeld
und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu
gewährleisten, sind Veröffentlichungen bei den genannten
Rubriken ausgeschlossen. Kurze Hinweise auf Veranstaltungen
sind zulässig. Nicht ausgeschlossen sind Anzeigen im Anzei-
genteil. Abweichend von der Empfehlung der Verwaltung von
drei Monaten sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine
Anpassung der Karenzeit von zwei Monate aus. In dieser Zeit
gilt der Ausschluss von Veröffentlichungen.
Die bisherige Regelung, wonach im Vorfeld von Wahlen (Euro-
pa-, Bundes- und Landtagswahlen) den im Ort mit einem Orts-
verband vertretenen Parteien Freiseiten zugebilligt worden sind,
würde vom Landratsamt moniert, da damit das Neutralitätsge-
bot und der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden. Deshalb wird
es bei Europa-, Bundes-, Landtags- und Kreiswahlen die bishe-
rige Regelung von kostenlosen Anzeigen für Parteien und
Wahlvorschläge künftig nicht mehr geben.

6. Geschäftsordnung des Gemeinderats
7. Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden aus Zeitgründen auf
die kommende Gemeinderatssitzung vertagt.

8. Baugesuche
                                                                   Roswitha Eichner mit Bürgermeisterin Sarina Pfründer nach der Über-
Dem Gemeinderat lagen insgesamt acht Baugesuche vor. Da-           reichung der Urkunde und der Präsente
runter waren der Umbau eines Wohnhauses mit Ausbau eines
Scheunengebäudes in der Mühlbacher Straße sowie die Errich-
tung von Dachgauben und eines Carports mit Terrasse in der         Nach über 36 Jahren im Dienst der Gemeinde Sulzfeld wurde
Haagfeldstraße. Bei letzteren stimmte der Gemeinderat auch         Roswitha Eichner in der letzten Juliwoche in den Ruhestand
der Überschreitung der zulässigen Dachgaubengröße zu. Das          verabschiedet. Das Rathausteam bedankte sich mit einem
Einvernehmen erteilte das Gremium auch zum Bau eines Mehr-         selbst gedichteten Lied bei der angehenden Pensionärin. Diese
familienhauses mit sieben Wohneinheiten in der Moltkestraße.       war seit 1981 im Steueramt, zu welchem ein breites Aufgaben-
Beantragt wurde auch die Genehmigung für den Neubau von            spektrum, u.a. das Personalwesen gehörte. „Durch Ihre lange
zwei Ferienwohnungen, drei Appartements sowie einer Woh-           Tätigkeit im Rathaus und ihre unzähligen Projekte sind sie in
nung in der Hinteren Straße. Der Gemeinderat erteilte diesem       der gesamten Bevölkerung bekannt und beliebt gewesen“;
Bauvorhaben, mit dem ein bestehender Betrieb erweitert wer-        stellte Bürgermeisterin Pfründer fest. „Ihre Arbeit führte sie
den soll, sein Einvernehmen. Das Gremium zeigte sich aber          immer mit Engagement, Gewissenhaftigkeit und Spaß aus.“ So
besorgt darüber, dass sich der Parkdruck in der Hinteren Stra-     endgültig ist der Abschied vom Rathaus moch nicht, denn Frau
ße dadurch noch erhöhen wird, in der die Parksituation bereits     Eichner wird der Gemeinde im Rahmen des Betreuungsprojek-
sehr angespannt ist.                                               tes „Lernen und Freizeit“ auf ehrenamtlicher Basis weiterhin
Das Einvernehmen versagte der Gemeinderat zur Umnutzung            erhalten bleiben.
eines ehemaligen Gasthauses zu Monteurzimmern, Wohnun-             Die Bürgermeisterin hob im Rahmen der Verabschiedungsfeier
gen und Ferienhaus mit der Schaffung von Stellplätzen in der       im Sitzungssaal besonders die Fähigkeiten des Zuhörens und
Mühlbacher Straße. Dies erfolgte mit dem Hinweis auf die dort      Hineinfühlens ihrer langjährigen Mitarbeiterin hervor. „Sie waren
bereits prekäre Verkehrs- und Parksituation im Einmündungs-        für die Bürger da und nicht umgekehrt. Eine Arbeitsmaxime, die
bereich der Neuhöfer Straße in die Kreisstraße. Die geltend        Ihre Arbeit gut umschreibt“, sagte die Verwaltungschefin.
gemachte Milderung der notwendigen Stellplatzzahl durch die        Roswitha Eichner war für viele ein wichtiger Anlaufpunkt. Sie
Nähe zur ÖPNV-Haltestelle akzeptierte der Gemeinderat eben-        war Ansprechpartner und Vertrauensperson für viele auch aus-
falls nicht.                                                       ländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deutlich wurde das
Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die Neubau-           durch die teilweise glühenden Telefondrähte und den ständigen
ten von zwei Doppelhaushälften sowie eines Einfamilienwohn-        Besucherverkehr.
hauses mit Garage und Stellplatz in der Carl-Orff-Straße und       Bürgermeisterin Pfründer lobte die vielen Projekte, welche
den Neubau eines Wohnhauses zur Erweiterung der bestehen-          Roswitha Eichner in der Gemeinde initiierte und etablierte. Viele
den Wohnfläche, Am Rosenhag.                                       Projekte haben auch heute noch Bestand und sind längst Be-
                                                                   standteil des vielfältigen und breitgefächerten gemeindlichen
                                                                   Lebens in Sulzfeld geworden. Insbesondere das Projekt Lernen
                                                                   und Freizeit sowie die Arbeit im Bereich der Integration, um
                                                                   neben Sportlerehrungen, dem Internationalen Kinderfest, der
                                                                   Kulturscheune und dem Frauenfrühstück nur einige aus dem
reichhaltigen Portfolio zu nennen, entwickelten sich zu ihren
liebsten Kindern. Die Integration lebte sie dabei als das, was es
im Idealfall ist – eine große Bereicherung. „Das ist ein Teil ihres
Lebenswerkes, auf das sie stolz sein können und das zeigt, mit
welchem Engagement und Ideenreichtum sie ihre Arbeit bewäl-
tigt haben“; bescheinigte die Bürgermeisterin der scheidenden
Amtsleiterin.
Kollegen, Personen und Institutionen, mit denen sie in ihrer
langen Dienstzeit zu tun hatte, hatten für sie zum Abschied
einen Bildband zusammengestellt, in dem viele Augenblicke im
Kollegenkreis und Wünsche für den Ruhestand festgehalten
sind. So verabschiedete man ein „weiteres Urgestein“ der Sulz-
felder Gemeindeverwaltung, wie die angehende Pensionärin
von ihrer Chefin bezeichnet worden ist.
Roswitha Eichner bedankte sich mit Blumen und Wein bei ihren
Kolleginnen und Kollegen im Rathaus für die schöne gemein-
same Zeit.
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