Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzfeld-Amtlicher Teil
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Sulzfeld Sperrhotline für den neuen Personalausweis Rathausplatz 1, Telefon: 07269/78-0 Tel. 116 116 (Mo. - So. 0 - 24 Uhr) Internet: www.sulzfeld.de 3,9 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, auch aus dem Ausland E-Mail: info@sulzfeld.de erreichbar, maximal 42 ct./Min, aus dem Mobilfunknetz oder Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: direkt bei ihrem Passamt. Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Montag 14.00 – 18.00 Uhr Kinderärztlicher Notdienst Dienstag bis Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr Kinderärztlicher Notfalldienst an Samstagen, Sonn- und Feier- tagen von 8.00 – 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn, Am Müllabfuhr Gesundbrunnen. Nach 22.00 Uhr ist die Kinderärztliche Bereit- Woche 32 schaft über die Telefon-Nr.: 116 117 zu erfragen. Montag, 07.08.2017 grüne Tonne + 1,1 cbm Woche 33 Augenärztlicher Notdienst Montag, 14.08.2017 graue Tonne + 1,1 cbm zu erfragen über Tel. 0180 6072500 Woche 34 Montag 21.08.2017 grüne Tonne + 1,1 cbm Ärztlicher Notdienst Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz Landesweit gilt die einheitliche Rufnummer 116 117. Die Not- Tel. 960 058 (während der Öffnungszeiten) fallpraxis für Sulzfeld ist in der Rechbergklinik Bretten, Adresse: Neuhöfer Str. 57 Virchowstraße 15, untergebracht. Die Praxis ist für Rollstuhlfah- Öffnungszeiten: rer geeignet. Mi. 13.00 - 18.00 Uhr (während der Winterzeit bis 17.00 Uhr) Erreichbar in folgenden Zeiten: Sa. 8.00 - 15.00 Uhr Werktage: Wertstoffhof: Montag, Dienstag, Annahme von Papier, Pappe, Kartonagen, Metalle, Altholz Donnerstag 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr (nicht aus dem Außenbereich), Styropor (nur Verpackungs- Mittwoch 13.00 Uhr bis 23.00 Uhr material), verwertbarer Bauschutt (max. 50 Liter je Anlieferung), Wochenende: Freitag 19.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr Elektrokleingeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feiertage: Vorabend 19.00 Uhr bis Folgetag 06.00 Uhr Batterien, Kork In lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte an die Grünabfallsammelplatz: Rettungsleitstelle unter 112. Annahme von holzigen, krautigen, und grasigen Grünabfällen. Hinweis: Eine Trennung der krautigen von den grasigen Abfäl- Zahnärztlicher Notdienst len ist nicht notwendig! Seit dem 01.07.2017 übernimmt das Städtisches Klinikum Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Moltkestr. 120 76133 Karlsru- he Tel.: 0721/9744233 Notdienste täglich von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgeta- ges. Darüber hinaus an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Abfallberatung Gemeinde (vormittags) 07269/78-30 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Containerdienst-Hotline 0800 2 9820 10* Privatkunden-Hotline 0800 2 9820 20* Tierärztlicher Notdienst Sperrmüll-Hotline 0800 2 9820 30* Am 05./06.08.2017 *12 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Mobilfunk ggf. Dres. Kratz, Josephine-Benz-Str. 4a, 75053 Gondelsheim, abweichend Tel. 07252-7799668 Reklamations-Hotline 0800 2 160 150 Am 12./13.08.2017 oder: www.awb-landkreis-karlsruhe.de Dr. Gerweck, Salzhofen 3, 75015 Bretten, Tel. 07252-936415 Am 19./20.08.2017 Erdaushub: Kreiserdaushubdeponie Karlsbad-Ittersbach, Dr. Emrich, Friedenstr. 12, 75038 Flehingen, Tel. 07258-275 Tel. 07248/924672 oder mobil 0170-6986021 Der Notdienst beginnt samstags ab 13.00 Uhr. Altglasentsorgung Notfälle bitte vorher telefonisch anmelden. - Festplatz Neuhöfer Straße - Zufahrt von Am Honigbaum zur Ravensburghalle Notdienst der Apotheken Am 03.08.2017 Notdienste Hubertus Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7, Tel: 07258/92376 Wasserversorgung 0711-9732100 Am 04.08.2017 Nahwärmeversorgung „Murr“ 0180/2056229 Stadt-Apotheke Eppingen, Bahnhofstr. 12, Tel: 07262/91310 Polizeiposten Sulzfeld, tagsüber 911300 Am 05.08.2017 Sulzfeld Krankentransport (sitzend) 911091 Stromversorgung EnBW Regionalzentrum Nordbaden: Schloss-Apotheke „Am Marktplatz“ Schwaigern, Marktplatz 7 Zentrale Ettlingen 07243/180-0 Tel: 07138/810620 kostenfreie EnBW Störungsnummer Strom 0800 3629477 Am 06.08.2017 PrimaCom: Störungsstelle 0341/42372000 Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Str. 36,Tel: 07262/1858 PrimaCom E-Mail: kundendienst@primacom.de Am 07.08.2017 Informationen zum Kabelanschluss 0341/42371999 Schloss-Apotheke „ Am Rathaus“ Schwaigern, Schloßstr. 2 Erdgas Südwest GmbH 08009999816 Tel: 07138/5316 Verbraucherzentrale, InfoTelefon 0180 5 50 59 99 Am 08.08.2017 Mo. bis Do. 10 bis 18 Uhr und Fr. 10 bis 14 Uhr Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstr. 4,Tel: 07262/1888 Notrufnummern Am 09.08.2017 Polizei 110 Rathaus-Apotheke Massenbachhausen, Heilbronner Str. 41, Feuerwehr 112 Tel: 07138/7666 DRK Rettungsdienst / Notarzt 112
Am 10.08.2017 www.diakoniestation-suedlicher-kraichgau.de Schloss-Apotheke Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2, Kronenstr. 1, 75056 Sulzfeld Tel: 07258/7490 Telefon: 07269-91 96-0 / Am 11.08.2017 In Notfällen: 0162/255 89 90 Pflegedienstleiterin: Heike Schwarz Apotheke am Karlsplatz Eppingen, Am Karlsplatz 5, (Beratung nach Vereinbarung, auch zuhau- Tel: 07262/6760 se) Bürozeiten: Mo.-Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Am 12.08.2017 Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an: Stadt-Apotheke Schwaigern, Schnellerstr. 2, Häusliche Krankenpflege (auch am Wochenende) Tel: 07138/97180 Rund um die Uhr Rufbereitschaft Am 13.08.2017 Hausnotruf Rock Apotheke Kirchardt, Hauptstr. 72, Tel: 07266/912371 Betreutes Wohnen Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Str. 6, Nutzung des Pflegebads auch für Gäste Tagespflege (kostenloser Schnuppertag möglich) Tel: 07046/930123 Hauswirtschaftliche Versorgung Am 14.08.2017 Demenzbetreuung durch geschulte Helferinnen Retzbach-Apotheke Gemmingen, Schwaigerner Str. 12, zuhause Tel: 07267/91210 Anerkannte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst Am 15.08.2017 Wochenenddienst am 05./06.08.2017 Brunnen-Apotheke Leingarten, Heilbronner Str. 60, Frau Susanne Pfeil, Frau Claudia Stöver, Frau Nicole Hilpp- Tel: 07131/90670 Schwarz, Frau Brigitte Puschmann, Frau Elke Henning, Markgrafen-Apotheke Münzesheim, Untere Hofstadt 1, Wochenenddienst am 12./13.08.2017 Tel: 07250/8811 Frau Loni Mireisz, Frau Nicole Gruber, Frau Iris Tüx, Am 16.08.2017 Frau Carmen Frankenreiter, Frau Martina Gnilka Burg-Apotheke Sulzfeld, Gartenstr. 12, Tel: 07269/292 Wochenenddienst vom 19./20.08.2017 Am 17.08.2017 Frau Cindy Koch, Frau Susanne Laber, Frau Susanne Pfeil, Schäfer-Apotheke Eppingen, Brettener Str.34, Tel: 07262/4393 Frau Brigitte Puschmann, Frau Antje Stein Am 18.08.2017 Stadt-Apotheke Gochsheim, Hauptstr. 99, Tel: 07258/265 Familien- und Betriebshilfe Am 19.08.2017 Pro Care e.V. Partner für Haushalt, Kraichtal-Apotheke Menzingen, Bahnhofstr. 26, Familie und Betrieb Tel: 07250/7024 vermittelt in Notsituationen Familien- oder Leintal-Apotheke Leingarten, Eppinger Str. 20, Dorfhelferinnen und Idw. Betriebshelfer, Tel: 07261/925411 Tel: 07131/902090 Am 20.08.2017 Suchen Sie noch eine passende Hubertus Apotheke Kürnbach, Kronenstr. 7, Tel: 07258/92376 Location für Ihre Veranstaltung? Am 21.08.2017 Sie möchten Ihr Fest in tollem Ambiente feiern? Stadt-Apotheke Eppingen, Bahnhofstr. 12, Tel: 07262/91310 Ihre Anfragen nehmen wir sehr gerne entgegen Am 22.08.2017 und unterstützen Sie auch mit kompetenter Bera- Schloss-Apotheke „ Am Rathaus“ Schwaigern, Schloßstr. 2 tung bei Ihren Planungen: Kontaktformular auf der Homepage: www.buergerbahnhof-sulzfeld.de Telefonisch unter 911 130, Tel: 07138/5316 Mo.-Do. 8:00-15:00, Fr. 8:00-13:00 Außerhalb dieser Zeiten Am 23.08.2017 hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Str. 36,Tel: 07262/1858 Wir rufen Sie gerne zurück. E-Mail: buergerbahn- hof@gmail.com Vielen Dank. Tageselternverein Bruchsal Landkreis Karlsruhe Nord e.V. Geänderte Öffnungszeiten vom 07.08.bis 02.09.2017 Urlaubszeit im Tageselternverein Liebe Tageseltern und Eltern, Mo.- Fr.: 09:30 Uhr - 12:30 Uhr In den Schulferien findet keine Sprechstunde Samstag: 09:30 Uhr - 12:00 Uhr statt. Beratungsgespräche können telefonisch nachmittags geschlossen! vereinbart werden. Telefonisch stehen wir Ihnen weiterhin je- derzeit gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen bzgl. Kindertagespflege und Tageseltern in der Gemeinde ist Familienpflege der Frau Peschel, Telefon-Nr.: 07251 981 987-1 Evangelischen Sozialstation Eppingen Email: i.peschel@tev-bruchsal.de Sprechstunden finden in Bretten, Gondelsheim, Oberderdingen Wenn Mama krank wird, kommt die Familienpflegerin und hilft. und Sulzfeld im wöchentlichen Wechsel statt. Weitere Informationen unter Tel. 07262-252 3021 Terminvereinbarung bitte unter 07251/9819871. Weitere Ge- sprächstermine können nach Vereinbarung gerne auch zu Hier darf JEDER einkaufen! anderen Zeiten angeboten werden. Weißhoferstr.54, 75015 Bretten Tel. 07252/ 9664237 E-Mail : w54@diakonie-laka.de Revierförster Bregler, Sulzfeld Spendenannahme von Kleider- und Rufnummer: 07269/960 440, Fax: 07269/960 441 Haushaltwaren, Schuhe, Bücher, Wäsche, Spielzeug und vieles E-Mail: Juergen.Bregler@landratsamt-karlsruhe.de mehr. Spendenabholung möglich. Öffnungszeiten: Montag- Freitag: 10-18 Uhr, Nachbarschaftshilfe Samstag: 10-13 Uhr Einsatzleiterin: Anette Gablenz, Tel. 6000 oder 0151/50539247, Besuchen Sie uns bitte auf Facebook : vormittags: Tel. 919653 W54- gebrauchtes bringen oder kaufen Datum Veranstalter Veranstaltung Ort Uhrzeit Sa. 05.08. SPD-Ortsverein Sommerfest Ratsstüble 16.00 Mo.- Fr. 04.08.- 07.09. Gemeinde/Vereine Sommerferienprogramm Mo. 28.08. Fußballverein SWR4 Sommererlebnis Clubhaus des FVS ab 13.00
Ihre Bürgermeisterin informiert: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schön und gut besucht war die Veranstaltung „Singen beim Wein“ unseres MGV "Sängerbund" im Hof des Bürgerhauses. Am 11.08.2017 Herrn Josip Dzinic, Hauptstr. 42 70 Jahre Am 12.08.2017 Frau Berta Baumann, geb. Dworschak, Schillerstr. 14 85 Jahre Am 13.08.2017 Herrn Edwin Meerwarth, Uhlandstr. 6 80 Jahre Frau Doris Krüger, geb. Gleis, Dammerstr. 12 70 Jahre Am 14.08.2017 Frau Klara Kramer, geb. Rehm, Gartenstr. 7 90 Jahre Am 20.08. 2017 Herrn Horst Kautz, Blumenstr. 23 75 Jahre Am 22.08.2017 Herrn Günter Sayer, Kißlichstr. 7 70 Jahre Allen Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen. Glückwünsche auch an all diejenigen, die im Mitteilungsblatt nicht genannt werden möchten. Standesamtliche Mitteilungen Sterbefälle: Am 02.07.2017 Frau Ursula Maier, Kronenstr. 1 im Alter von Am Montag kam der Partnerschaftsausschuss zusammen. 74 Jahren Ende September planen wir über Dresden, Krakau und Pilsen Am 06.07.2017 eine Fahrt zur polnischen Partnergemeinde Nowosolna direkt Frau Elisabeth Forster, Gartenstr. 7 im Alter von neben Lodz. Anmeldungen hierfür sind im Rathaus bei Frau 94 Jahren Hecker, Tel. 07269/7825 noch möglich. Ca. 25 Anmeldungen Am 12.07.2017 liegen bereits vor. Frau Rosalie Maaz, Lohnbachstr. 21 im Alter von 94 Jahren Diese Woche startet das Sommerferienprogramm 2017: Mit 20 Programmpunkte von Vereinen, der Gemeinde, Privatpersonen Eheschließungen: und Gruppen ist es den Verantwortlichen Roswitha Eichner und Am 07.07.2017 Diana Krauß gelungen, ein abwechslungs- und erlebnisreiches David und Tamara Barth, geb. Stiegler, Dammerstr. 27 Programm auf die Beine zu stellen. 115 Kinder haben sich Am 17.07.2017 angemeldet, etwas mehr als in den Vorjahren. Herzlichen Dank Andreas und Lisa Hoeltschl, geb. Kupferschmid, Hintere Str. 43 an die mitwirkenden Vereine und Betriebe für die Organisation Am 28.07.2017 und Durchführung. Anna und Eric Antritter, geb. Lilli, Stieglitzplatz 1 In diesem Jahr führt der Seniorenbeirat einen Ausflug zur Lan- Wir gratulieren herzlich! desgartenschau nach Bad Herrenalb, welche Mitte Mai eröffnet wurde, durch. Der Seniorenbeirat koordiniert die Fahrt mit der Stadtbahn ab dem Bürgerbahnhof sowie eine gemütliche Be- Zu verschenken sichtigung des Geländes. Der Tagesausflug wurde bewusst auf den August-Termin gelegt. Denn am 19. August präsentiert sich die Gemeinde Sulzfeld mit ihren Tourismusangeboten wie - Kaminofen, 8 KW gut erhalten mit Zubehör, Wandern, Wein, Radfahren oder und dem neuen Streuobster- Tel. 0151/52376537 lebnispfad auf der Landesgartenschau. Dazu werden zusam- men mit Kraichgau Stromberg Tourismus ein Stand und Spiel- stationen für Kinder aufgebaut. Anmeldungen für den Senio- Fundamt renausflug nimmt auch hier Frau Hecker entgegen (Tel. 7825). Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Bahnhof. Für Fahrt und Eintritt - 2 Schlüssel wird ein Beitrag von 20 Euro erhoben. Die Fundgegenstände können vom rechtmäßigen Eigentümer im Rathaus, Zimmer 17 (Tel.: 78-26), abgeholt werden. Vom 8. bis 13. August lädt unser Weingut Brüssel zum gemütli- chen WeinGarten ein. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sarina Pfründer Bürgermeisterin
Neues Kommunales Haushalts- und Rechungswesen ab 2018 Alle Kommunen in Baden-Württemberg sind gesetzlich zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR oder auch Doppik genannt) verpflichtet. Die Gemeindeverwaltung arbeitet derzeit sehr intensiv an der Umsetzung dieser Reform. Die Mitarbeiter müssen beispielsweise Kennzahlen ermitteln, überprüfen und neu festlegen, jede Straße, jede Fläche der Gemeinde muss bewertet und veranlagt werden. Alle Adressen, jeder Zahlungs- empfänger bzw. jeder Gebührenschuldner muss überprüft, neu geordnet und erfasst werden, um nur ein paar wenige Auszüge zu nennen. Zeitintensive Schulungen und die Einarbeitung in die neuen EDV-Programme stellen eine Doppelbelastung dar. Auch für die Gemeinderäte, als Entscheidungsträger in der Gemeinde, ist die Umstellung mit vielen Neuerungen verbunden, gerade im Hinblick auf die Haushaltsplanung. Gemeinsam mit den Nachbargemeinden wurde aus diesem Anlass eine Schulung für die Man- datsträger veranstaltet, an der auch Mitglieder aus dem Sulzfelder Rat teilnahmen. Zukünftig wird es im Gemeindehaushalt die Finanzrechnung, die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung geben. Die bis 2020 durchzuführende Umstellung der kommunalen Haushaltsführung von der bisherigen Kameralistik auf die kommunale Doppik soll unter den Gesichtspunkten der effektiven Haushaltssteuerung, eines effizienten Leistungsangebots und intergenerati- ver Gerechtigkeit, den Kommunen ein wirksames Mittel zur wirtschaftlichen Eigenkontrolle und Zukunftsplanung an die Hand ge- ben. Auch sollen insbesondere über die Darstellung der Abschreibungen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kommunen transpa- renter gestaltet werden. Einsatz von Drohnen Aufgrund einer Beschwerde über den Einsatz von Drohnen über einem Privatgrundstück soll die neue Drohnen-Verordnung Klar- heit über die Regelung für deren Einsatz schaffen. Wesentliche Regelungen: 1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Pla- kette mit Namen und Adresse des Eigentümers. 2. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnis- nachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luft- fahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Mo- dellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. 3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc., ist generell erlaubnisfrei.
4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. 5. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben. 6. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme •außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg; •in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebie- ten; •über bestimmten Verkehrswegen; •in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen), •in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Er- laubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kennt- nisnachweis. •über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu, •über 25 kg (gilt nur für "Unbemannte Luftfahrtsysteme"). Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luft- verkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen. 7. Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen. 8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers. Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017. Weitere Informationen unter www.bmvi.de/drohnen 1 Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modellfluggeländen. 2 Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. 3 Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrbehörde benötigt. 4 Ab 100 m: In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Bei Modellflugzeugen müssen lediglich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Überflugverbotsbereiche siehe: www.bmvi.de/drohnen
Stellenausschreibung im Kindergarten Die Gemeinde Sulzfeld sucht für ihren Kindergarten „Die Brücke“ im Kindergartenjahr 2018/2019 Praktikanten/innen im Anerkennungsjahr Wer seinen letzten Ausbildungsabschnitt zum/zur Erzieher/in oder Kinderpfleger/in in einem gut harmonierenden Erzieher- team absolvieren und engagiert bei der Erledigung der viel- fältigen Aufgaben mitarbeiten möchte, sollte sich mit den üblichen Unterlagen bis zum 18.09.2017 beim Bürgermeis- teramt, Rathausplatz 1, 75056 Sulzfeld, bewerben. Weitere Informationen erteilen Hauptamtsleiter Hettler, Tel: 07269/78-27, oder die Kindergartenleiterin Frau Söder, Tel: 07269/911143. Ausflug des Seniorenbeirats nach Bad Herrenalb am 19. August 2017 Mit der Stadtbahn führt die Fahrt über Karlsruhe hin- ein in den Schwarzwald nach Bad Herrenalb. Nur wenige Meter vom Bahn- hof befindet sich in den Schweizer Wiesen der erste Geländeteil der Gartenschau. Die Teilnehmer besichti- gen die verschiedenen Beiträge der Fachverbän- de und die Blumenrabatten mit den zahlreichen Sommerblu- men. Sehr gut gestaltet ist der Beitrag für die Förderung der Wildbienen mit Informationen über Nistmöglichkeiten, bienen- freundlichen Pflanzen und Obstbäumen des Landesverbandes für Obst- und Garten. Der Galabau zeigt in seinen Beiträgen der Auszubildenden die Gestaltungsmöglichkeiten bei Verwen- dung gleicher Materialien und Gärten. Der Beitrag des Forstes und der Waldbewirtschaftung und weitere Gartenbeispiele ge- ben weitere Anregungen und zeigen die Vielfalt in der gärtneri- schen Gestaltung. Abgerundet wird dies durch die Neugestal- tung des Kurparks mit einer gelungenen Renaturierung der Alb und der Einbeziehung des vorhandenen Baumbestands. Bei einem Rundgang mit Sitzgelegenheiten an der Alb und unter schattigen Bäumen kann man den Kurpark richtig genießen. Ebenfalls zu einem Besuch und Rundgang lädt das historische Klosterviertel im Anschluss an den Kurpark ein. Hier erleben Sie die Geschichte der Stadt Bad Herrenalb sehr anschaulich. Ein Bummel entlang der neu gestalteten Kurpromenade rundet den kurzweiligen und interessanten Tag in Bad Herrenalb ab. Für Eintritt und Gruppenfahrkarte werden ca. 20 € benötigt. Die Abfahrt erfolgt um 8.30 Uhr, die Rückkehr wird gegen 19.30 Uhr sein. Interessierte Seniorinnen und Senioren werden gebeten sich bis Freitag, 11.08.2017 im Bürgermeisteramt, Frau Hecker, Telefon: 7825 oder p.hecker@sulzfeld.de anzumelden.
Die Zukunft des Auto- fahrens Hinweise zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Elektrisch, autonom und geteilt. So verspricht sich das Autofah- ren in naher Zukunft zu entwickeln. Doch was bedeutet dies genau? Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität? Karenzzeit für politische Berichterstattung im Experten prognostizieren einen Boom in Sachen des Carsha- Sulzfelder Mitteilungsblatt rings. Bis zum Jahr 2025 soll sich die Nutzerzahl im Vergleich zum heutigen Stand verfünffachen. Vor allem in Metropolen und Ballungsräumen wird laut Experten dieser Boom bemerkbar Während einer Karenzzeit von 2 Monaten vor der Wahl dürfen sein bzw. ist dieser schon im vollen Gange. Durch diesen be- von den Parteien und Fraktionen im Mitteilungsblatt der Ge- dingt, wird auch nach innovativen und sauberen Antriebsformen meinde Sulzfeld nur noch kurze, neutral formulierte Terminhin- gesucht. Vor allem die Elektromobilität erweist sich hier als weise veröffentlicht werden. gewinnbringende Möglichkeit. Jene verspricht Nachhaltigkeit sowie eine verbesserte Luftqualität. Zudem ist sie mit wenig Erleichterung der Stimmabgabe für sehbehin- Aufwand und einer gewissen Komfortabilität in der Anwendung derte und blinde Menschen mittels Schablone verbunden. So tritt neben der altbekannten Zapfsäule der kurze Griff zur Steckdose, mit dem sich das Fahrzeug einfach und Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September schnell aufladen lässt. Gerade der Aspekt der Elektromobilität wird dabei von der Regierung gefordert und gefördert. 2017 sind alle Wahlberechtigte zu Stimmabgabe aufgerufen. Doch wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abge- Bei Kombination beider Konzepte des Teilens und elektrischen geben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahl- Antreibens werden Synergien zwischen der gemeinschaftlichen Nutzung von Autos sowie der umweltfreundlichen und nachhal- unterlagen selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bie- tigen Fortbewegung geschaffen. Eine Entwicklung, die nicht nur ten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die in Ballungsräumen wie großen Städten anzutreffen ist, sondern ebenfalls im ländlichen Raum Einzug hält. So werden bereits in Zusendung einer sogenannten Stimmzettelschablone an. Die Stimmzettel werden in diese Schablone gelegt, auf welcher in Sulzfeld im Rahmen eines Förderprojektes das Carsharing großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht sind. Die elektrisch betriebener Autos sowie die dazugehörigen Lade- möglichkeiten angeboten. Felder für die „Kreuzchen“ sind dabei ausgespart. Zusammen mit der Schablone wird, ebenfalls kostenlos, eine Audio-CD Weiter spielt auch die Entwicklung des sogenannten autono- ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern men Fahrens und der Vernetzung eine wichtige Rolle im Kon- zept der „geteilten“ Elektromobilität. Durch beide Aspekte wird abgespielt werden und enthält die Anleitung für die Benutzung der Schablone. Weiter ist der Inhalt des Stimmzettels vollstän- eine effektive wie effizientere Nutzung der Carsharing-Flotten dig aufgesprochen. ermöglicht und schafft für den Nutzer so eine größtmögliche Flexibilität. Sind sie selbst stark seheingeschränkt oder kennen Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern sie die Die Zukunft des Autofahrens liegt also in der Elektromobilität. Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts Ein Konzept, das durch Aspekte wie Carsharing, Digitalisierung und Vernetzung sowie der Entwicklung hin zum selbstständig des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Tel. 0761 36122 an. fahrenden Auto ergänzt, gefördert und optimiert wird. Fahrt nach Nowosolna mit Bericht über die öffentliche Gemeinderatssit- Dresden, Krakau und Pilsen zung vom 25.07.2017 vom 28.09. bis 03.10.2017 1. Einwohnerfragestunde Die Freunde aus unserer polnischen Die Einwohnerfragestunde wurde von den anwesenden Bürge- Partnerstadt Nowosolna haben Ende September/Anfang Okto- rInnen nicht in Anspruch genommen. 2. Kooperationsprojekt zur Errichtung von Bläserklassen ber 2017 zu einer Begegnung in Polen eingeladen. In Verbin- dung mit dieser Fahrt wurde eine Reiseroute gewählt, die in der an der Blanc-und Fischer-Grundschule Zeit von Donnerstag, 28.09. bis Dienstag, 03.10.2017 über Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeisterin Pfrün- der den Leiter der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau Bret- Dresden, Nowosolna, Krakau und Pilsen zurück nach Sulzfeld führt. Auf dem Weg nach Nowosolna ist eine Übernachtung in ten e.V. (JMS) Manfred Nistl und den Feuerwehrkommandan- Dresden mit einer Stadtführung geplant. ten Torsten Kern, die das Projekt im Detail vorstellten, begrü- ßen. Von Freitagabend bis Sonntagmorgen wird die Reisegruppe in Nowosolna und der beliebten Kulturstadt Lodz bleiben. Es ist Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen bieten einer- möglich, in diesen beiden Nächten auch in Privatquartieren seits die Möglichkeit, das Schulprofil zu schärfen und anderer- seits den Nachwuchs in der lokalen Vereinsarbeit zu fördern. untergebracht zu werden. Die Weiterreise soll über Krakau und Pilsen führen, wo jeweils ein Tag/eine Nacht Station gemacht Vor dem Hintergrund bereits bestehender Kooperationsprojek- wird. ten der Blanc-und-Fischer-Schule hatten Vertreter der Jugend- musikschule, der Feuerwehrkapelle und der Blanc-und-Fischer- Der Preis pro Person beträgt im Doppelzimmer 408 € (Einzel- zimmerzuschlag 82 €) bei einer Mindestzahl von 25 Teilneh- Schule über das Einrichten von Bläserklassen in den Klassen mern. der Stufen 3 und 4 beraten. Man war sich einig, dass das Ein- führen von Bläserklassen vielen Sulzfelder Kindern die Mög- Leistungen: - Fahrt im modernen Reisebus lichkeit geben wird, ihr vorhandenes musikalisches Talent zu - 3 Übernachtungen mit Frühstück in Dresen, Krakau entdecken und zu entwickeln. In der Bläserklasse erlernen die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein selbstgewähltes und Pilsen - Stadtführungen in Dresden, Krakau und Pilsen Blasinstrument im Klassenverband. Dieses zusätzliche Unter- Optional: richtsangebot teilt sich zum einen in einen instrumentenspezifi- schen Instrumentalunterricht in Kleingruppen von zwei bis drei - Mahlzeiten mit Ausnahme der Frühstücke in Dresden, Krakau und Pilsen sowie Getränke Kindern und zum anderen in einen Orchesterunterricht in der - Abendprogramm Gesamtgruppe auf. Um eine professionelle Instrumentalausbil- dung zu gewährleisten, wird dieser von den Lehrkräften der - Reiseversicherung Inzwischen liegen 25 Anmeldungen für die Reise vor. Es be- JMS geleistet. Das jeweilige Klassenorchester wird von einer steht noch eine kleine Kapazität von reservierten Betten in den ausgebildeten Musikpädagogin der Feuerwehrkapelle geleitet. In den Elternabenden zum Anfang des neuen Schuljahres wird jeweiligen Hotels. Deshalb besteht noch die Möglichkeit, sich bis zum 08.08.2017 anzumelden. Anmeldungen bitte an dieses Projekt und die Möglichkeit der Teilnahme in der Schule p.hecker@sulzfeld.de oder Tel.:7825. vorgestellt und Interesse geweckt. Im Anschluss werden die Kinder im Musikunterricht die Möglichkeit bekommen, Blasin-
strumente auszuprobieren sowie sich für ein Instrument und die lung geht man von rund 75% beim Zweitkind, 50% beim Dritt- Teilnahme verbindlich zu entscheiden. Nach den Herbstferien kind und 20% beim Viertkind aus. sollen der Instrumentalunterricht und die gemeinsame Orches- Bei den Gebühren für die Ganztagsbetreuung in der Krippe terstunde (5. oder 6. Schulstunde) beginnen. Künftig sollen die blieb das Gremium mit 480,-€ für das Erstkind deutlich unter Bläserklassen jeweils von den Schülerinnen und Schülern der den Empfehlungen von 532,-€. Die empfohlene Gebührenhöhe 3. und 4. Klasse besucht werden können. soll in den nächsten Jahren durch deutliche Gebührensprünge Die organisatorische und auch personelle Kooperation zwi- erreicht werden. Die zur Verabschiedung vorgeschlagenen schen Feuerwehrkapelle, Grundschule und der JMS benötigt Gebühren liegen in dem Bereich, der auch in anderen Gemein- die ideelle und finanzielle Unterstützung der Gemeinde, damit den erhoben wird. für die Bläserklasse geeignete und bezahlbare Instrumente und Es gibt Gemeinden mit höheren, teilweise auch mit niedrigeren Räume zur Verfügung stehen. Dadurch kann die Gemeinde Gebühren. In der Regel übernehmen die Gemeinden die Emp- einen aktiven Beitrag zur Sicherung des musikalischen Nach- fehlungen der kommunalen und kirchlichen Gremien. wuchses und damit für das kulturelle Leben in Sulzfeld leisten. Der Gemeinderat stimmte mit großer Mehrheit der vorgeschla- In Gemeinden im Einzugsbereich der JMS, u.a. Oberderdingen, genen Erhöhung der Gebühren zu. Weingarten und Gondelsheim, konnten entsprechende Bläser- 3.3 Betriebskostenabrechnung des Evangelischen Kinder- klassen bereits erfolgreich eingerichtet werden. Aus der Mitte gartens für das Jahr 2016 des Gemeinderates wurde angeregt, auch den örtlichen Po- Gemäß dem mit der Evangelischen Kirchengemeinde im Okto- saunenchor auch in das Projekt miteinzubeziehen. ber 2008 abgeschlossenen Vertrag über den Betrieb und die Der Gemeinderat begrüßte das Kooperationsprojekt und be- Förderung des Evangelischen Kindergartens verpflichtet sich schloss einstimmig die Einführung von Bläserklassen finanziell die politische Gemeinde die über die vereinnahmten Elternbei- durch das Einstellen der für die erstmalige Beschaffung der träge und über die vom Oberkirchenrat geleisteten Steuerzu- Instrumente erforderlichen Finanzmittel (bis zu 15.000 €) in den weisungen nach § 8 FAG vom Oberkirchenrat i.H.v. jährlich Haushalt 2018 zu unterstützen. rund 35.000 € hinausgehenden Betriebskosten als Zuschuss zu gewähren. Darüber hinaus muss die Gemeinde 80% der Inves- 3. Kindergarten titionskosten übernehmen. 3.1 Bedarfsplanung Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Mittelbaden Hauptamtsleiter Hettler informierte über die aktuellen Belegun- erstellt alljährlich auf der Grundlage der getroffenen vertragli- gen und erläuterte mögliche Bedarfe im Kindergarten auf Grund chen Vereinbarungen eine Betriebskosten-abrechnung. Diese der vorhergesehenen Kinderzahlen. Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 wurde der Ge- Die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern unter drei meinde inzwischen zugeleitet und in der gemeinsamen Sitzung Jahren im sogenannten Krippenbereich (U3-Bereich) hat in den mit dem Evangelischen Kirchengemeinderat bereits im Detail letzten Jahren bundesweit stark zugenommen. Dies ist inzwi- besprochen. Demnach muss die politische Gemeinde für den schen auch in Sulzfeld spürbar. Dabei wurde neben dem ei- Betrieb des Evangelischen Kindergartens einen Zuschuss von gentlichen Krippenplatz auch der Wunsch nach einer längeren rund 396.000 € leisten. Den Löwenanteil der gesamten Be- Betreuungszeit deutlich, weswegen im September 2017 im triebsausgaben i.H.v. 534.000 € sind die Personalausgaben mit Bürgerhaus eine Krippengruppe mit Ganztagesbetreuung eröff- rund 440.000 €. net wird. Es zeichnet sich eine relativ zügige Vollbelegung die- Der Gemeinderat nahm die Betriebskostenabrechnung zustim- ser Gruppe ab, wobei einige Kinder auch nur zwei oder drei mend zur Kenntnis. Tage ganztags betreut werden sollen. Bei Bedarf müssen im Kindergartenjahr 2017/18 weitere Ganztagesplätze geschaffen 4. Bericht über die Entwicklung der Gemeindefinanzen im werden. 1. Halbjahr 2017 Im Kindergartenbereich (Ü3-Bereich) werden sowohl im Evan- Kämmerer Kunz erläuterte die Entwicklung der Gemeindefinan- gelischen als auch im Kommunalen Kindergarten die Gruppen zen im ersten Halbjahr. Im Verwaltungshaushalt kann voraus- nach den aktuellen Anmeldungen im Kindergartenjahr 2017/18 sichtlich ein deutliches Plus an Gewerbesteuereinzahlungen voll belegt sein. Zum Ende des Kindergartenjahres wird es aller von rund 325.000 € verzeichnet werden. Dies führt zwar auch Voraussicht nach zu geringen Überbelegungen kommen. Der zu einer höheren Gewerbesteuerumlage, jedoch stehen im Trend der steigenden Zahlen von Kindern im kindergartenfähi- Einzelplan „Allgemeine Finanzwirtschaft“ insgesamt rund gen Alter wird sich auch im folgenden Kindergartenjahr 280.000 € mehr zur Verfügung. (2018/19) fortsetzen, sodass eine weitere Kindergartengruppe Von den für die Unterhaltung von Gebäuden eingestellten Be- eingerichtet werden muss. Entsprechende Planüberlegungen träge i.H.v. 146.000 € wurde bisher nur ein Drittel verausgabt. für Erweiterungen gibt es bereits. Ob darüber hinaus mittelfristig Die Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. Nach aktuellem eine zweite zusätzliche Gruppe eröffnet werden muss, gilt es in Stand wird die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt naher Zukunft weiter zu beobachten. So weit, wie sich die Ent- i.H.v. rund 790.000 € um 200.000 € übertroffen werden. wicklungen bis dato prognostizieren lassen, scheint diese er- Im Vermögenshaushalt gibt es gravierende Änderungen ge- neute Gruppenerweiterung wohl nicht nötig zu sein. Eine ver- genüber den Planansätzen. Im Bereich der Blanc-und-Fischer- lässliche Prognose ist aber nicht möglich. Schule werden die eingeplanten 2,2 Mio. € nicht benötigt wer- 3.2 Festlegung der Gebühren für die Krippen- und Kinder- den. Nicht abgerufene Mittel müssen im Haushalt 2018 neu gartenbetreuung in den Jahren 2017/18 und 2018/19 eingeplant werden. Bürgermeisterin Pfründer informiert, dass Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Oberkir- für die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Blanc- chenräte sowie der Erzdiözesen haben, wie in der Vergangen- und-Fischer-Schule aus dem Ausgleichsstock Mittel i.H.v. 1,4 heit auch, Empfehlungen für die Gestaltung der Kindergarten- Mio. € bewilligt worden sind. Aus heutiger Sicht werden die gebühren in den Kindergartenjahren 2017/18 und 2018/19 Ausgaben des Vermögenshaushaltes um rund 1,8 Mio. € gerin- ausgesprochen. Grundsätzlich sollen mit den Kindergartenge- ger sein als geplant. Hinzu kommt die bereits erwähnte rund bühren ein Kostendeckungsbeitrag von 20% erreicht werden. 200.000 € höhere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt. Aktuelle Berechnungen in Sulzfeld für das Kindergartenjahr Deshalb wird auch die geplante Entnahme aus der allgemeinen 2016 haben ergeben, dass der Kostendeckungsgrad nur bei Rücklage (83.000 €) zur Deckung des Vermögenshaushaltes 16% liegt. Bisher lagen die Erhöhungen der Kindergartenge- nicht erforderlich sein. Auch die Darlehensermächtigung von 2 bühren jährlich bei rund 3%. Nachdem es zum Kindergartenjahr Mio. € muss nicht in Anspruch genommen werden. 2016/17 keine Anpassung der Kindergartengebühren gab und Im Gesamtergebnis ist die Finanzierung des Gesamthaushaltes es 2015 beim Tarifabschluss erhebliche strukturelle Verbesse- 2017 aus heutiger Sicht gesichert. Der Stand der allgemeinen rungen bei den Eingruppierungen des Personals in Kinderbe- Rücklage wird zum Ende des Jahres 2017 voraussichtlich rund treuungseinrichtungen gab, fällt diese aktuelle Anpassung der 1,15 Mio. € betragen. Gebühren mit 8% relativ hoch aus. Im Kindergartenjahr 2018/19 Die Entwicklungen der Finanzen beim Eigenbetrieb Wasser- wird dann die übliche Steigerungsrate von 3% angesetzt. werk verlaufen plangemäß. In Sulzfeld wird auch weiterhin das sogenannten „Württember- Auch im Bereich der Nahwärmeversorgung entwickeln sich die gische Modell“ bei der Erhebung der Kindergartengebühren Ansätze nach Plan. Probleme bereitet ein irreparabler Schaden angewandt. Das heißt, die Gebühren werden nach der soge- am Pufferspeicher des Blockheizkraftwerkes. Die Schadensur- nannten familienbezogenen Sozialstaffelung festgelegt, bei der sache wird derzeit untersucht. alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Bei der Gebührenstaffe-
5. Mitteilungsblatt Redaktionsstatut 9. Mittellungen der Verwaltung Es war vorgesehen, dass in dieser Gemeinderatssitzung das 9.1. Durchführung der Bundestagswahl am 24. September Redaktionsstatut verabschiedet wird. Leider konnten nicht alle 2017 Details des Redaktionsstatuts abschließend mit der Rechtsauf- Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 wurden die sichtsbehörde geklärt werden, so dass eine Verabschiedung Einteilung der Wahlvorstände und der Wahlbezirke vorgestellt. erst nach der Sommerpause erfolgt. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl am 25. 10. Verschiedenes September 2017 wurden aber über einige bereits mehrfach 10.1. Ausbau des Nahbereichs im Zuge der Breitbandver- diskutierte Eckpunkte des Redaktionsstatuts in dieser Sitzung sorgung entschieden. Die Aufrüstung im Rahmen der der Breitbandversorgung im Nach § 20 Abs. 3 GemO haben Fraktionen das Recht, ihre Nahbereich Sulzfeld durch die Telekom wird nicht, wie geplant, Auffassung zu kommunalpolitischen Themen im Amtsblatt dazu Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden zulegen. In der neuen Rubrik „Berichte aus den Fraktionen“ voraussichtlich bis November/Dezember andauern. dürfen die Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats 10.2. Bodenrichtwerte einmal pro Quartal zu Themen mit gemeindlichem Bezug in Die vom Gutachterausschuss zum 31.12.2016 festgelegten einem Umfang von max. 3.900 Zeichen (halbe Seite) berichten. Bodenrichtwerte wurden nun auch auf der Homepage der Ge- In der Rubrik „Parteien berichten“ kann eine Berichterstattung meinde Sulzfeld eingestellt. Lob gab es aus den Reihen des über örtliche Veranstaltungen auf einer halben Seite erfolgen. Gemeinderates für die Verwaltung für die übersichtliche Dar- Zudem darf in dieser Rubrik z.B. auch über Nominierungsver- stellung und die einfache Online-Einsichtnahme. sammlungen von Wahlkreiskandidaten, aber auch über Veran- staltungen (Besichtigungsfahrten etc.), der örtlichen Parteien oder Gruppierungen berichtet werden. Roswitha Eichner geht in Ruhestand – 36 Jahre Kontrovers wurde die Festsetzung der Karenzzeit vor allgemei- nen Wahlen diskutiert. Um die Chancengleichheit bei Wahlen engagiert im Dienst der Gemeinde Sulzfeld und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen bei den genannten Rubriken ausgeschlossen. Kurze Hinweise auf Veranstaltungen sind zulässig. Nicht ausgeschlossen sind Anzeigen im Anzei- genteil. Abweichend von der Empfehlung der Verwaltung von drei Monaten sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Anpassung der Karenzeit von zwei Monate aus. In dieser Zeit gilt der Ausschluss von Veröffentlichungen. Die bisherige Regelung, wonach im Vorfeld von Wahlen (Euro- pa-, Bundes- und Landtagswahlen) den im Ort mit einem Orts- verband vertretenen Parteien Freiseiten zugebilligt worden sind, würde vom Landratsamt moniert, da damit das Neutralitätsge- bot und der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden. Deshalb wird es bei Europa-, Bundes-, Landtags- und Kreiswahlen die bishe- rige Regelung von kostenlosen Anzeigen für Parteien und Wahlvorschläge künftig nicht mehr geben. 6. Geschäftsordnung des Gemeinderats 7. Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden aus Zeitgründen auf die kommende Gemeinderatssitzung vertagt. 8. Baugesuche Roswitha Eichner mit Bürgermeisterin Sarina Pfründer nach der Über- Dem Gemeinderat lagen insgesamt acht Baugesuche vor. Da- reichung der Urkunde und der Präsente runter waren der Umbau eines Wohnhauses mit Ausbau eines Scheunengebäudes in der Mühlbacher Straße sowie die Errich- tung von Dachgauben und eines Carports mit Terrasse in der Nach über 36 Jahren im Dienst der Gemeinde Sulzfeld wurde Haagfeldstraße. Bei letzteren stimmte der Gemeinderat auch Roswitha Eichner in der letzten Juliwoche in den Ruhestand der Überschreitung der zulässigen Dachgaubengröße zu. Das verabschiedet. Das Rathausteam bedankte sich mit einem Einvernehmen erteilte das Gremium auch zum Bau eines Mehr- selbst gedichteten Lied bei der angehenden Pensionärin. Diese familienhauses mit sieben Wohneinheiten in der Moltkestraße. war seit 1981 im Steueramt, zu welchem ein breites Aufgaben- Beantragt wurde auch die Genehmigung für den Neubau von spektrum, u.a. das Personalwesen gehörte. „Durch Ihre lange zwei Ferienwohnungen, drei Appartements sowie einer Woh- Tätigkeit im Rathaus und ihre unzähligen Projekte sind sie in nung in der Hinteren Straße. Der Gemeinderat erteilte diesem der gesamten Bevölkerung bekannt und beliebt gewesen“; Bauvorhaben, mit dem ein bestehender Betrieb erweitert wer- stellte Bürgermeisterin Pfründer fest. „Ihre Arbeit führte sie den soll, sein Einvernehmen. Das Gremium zeigte sich aber immer mit Engagement, Gewissenhaftigkeit und Spaß aus.“ So besorgt darüber, dass sich der Parkdruck in der Hinteren Stra- endgültig ist der Abschied vom Rathaus moch nicht, denn Frau ße dadurch noch erhöhen wird, in der die Parksituation bereits Eichner wird der Gemeinde im Rahmen des Betreuungsprojek- sehr angespannt ist. tes „Lernen und Freizeit“ auf ehrenamtlicher Basis weiterhin Das Einvernehmen versagte der Gemeinderat zur Umnutzung erhalten bleiben. eines ehemaligen Gasthauses zu Monteurzimmern, Wohnun- Die Bürgermeisterin hob im Rahmen der Verabschiedungsfeier gen und Ferienhaus mit der Schaffung von Stellplätzen in der im Sitzungssaal besonders die Fähigkeiten des Zuhörens und Mühlbacher Straße. Dies erfolgte mit dem Hinweis auf die dort Hineinfühlens ihrer langjährigen Mitarbeiterin hervor. „Sie waren bereits prekäre Verkehrs- und Parksituation im Einmündungs- für die Bürger da und nicht umgekehrt. Eine Arbeitsmaxime, die bereich der Neuhöfer Straße in die Kreisstraße. Die geltend Ihre Arbeit gut umschreibt“, sagte die Verwaltungschefin. gemachte Milderung der notwendigen Stellplatzzahl durch die Roswitha Eichner war für viele ein wichtiger Anlaufpunkt. Sie Nähe zur ÖPNV-Haltestelle akzeptierte der Gemeinderat eben- war Ansprechpartner und Vertrauensperson für viele auch aus- falls nicht. ländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deutlich wurde das Zustimmend zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die Neubau- durch die teilweise glühenden Telefondrähte und den ständigen ten von zwei Doppelhaushälften sowie eines Einfamilienwohn- Besucherverkehr. hauses mit Garage und Stellplatz in der Carl-Orff-Straße und Bürgermeisterin Pfründer lobte die vielen Projekte, welche den Neubau eines Wohnhauses zur Erweiterung der bestehen- Roswitha Eichner in der Gemeinde initiierte und etablierte. Viele den Wohnfläche, Am Rosenhag. Projekte haben auch heute noch Bestand und sind längst Be- standteil des vielfältigen und breitgefächerten gemeindlichen Lebens in Sulzfeld geworden. Insbesondere das Projekt Lernen und Freizeit sowie die Arbeit im Bereich der Integration, um neben Sportlerehrungen, dem Internationalen Kinderfest, der Kulturscheune und dem Frauenfrühstück nur einige aus dem
reichhaltigen Portfolio zu nennen, entwickelten sich zu ihren liebsten Kindern. Die Integration lebte sie dabei als das, was es im Idealfall ist – eine große Bereicherung. „Das ist ein Teil ihres Lebenswerkes, auf das sie stolz sein können und das zeigt, mit welchem Engagement und Ideenreichtum sie ihre Arbeit bewäl- tigt haben“; bescheinigte die Bürgermeisterin der scheidenden Amtsleiterin. Kollegen, Personen und Institutionen, mit denen sie in ihrer langen Dienstzeit zu tun hatte, hatten für sie zum Abschied einen Bildband zusammengestellt, in dem viele Augenblicke im Kollegenkreis und Wünsche für den Ruhestand festgehalten sind. So verabschiedete man ein „weiteres Urgestein“ der Sulz- felder Gemeindeverwaltung, wie die angehende Pensionärin von ihrer Chefin bezeichnet worden ist. Roswitha Eichner bedankte sich mit Blumen und Wein bei ihren Kolleginnen und Kollegen im Rathaus für die schöne gemein- same Zeit.
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