Ausgabe 1/2020 der mieterschutz

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Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
Ausgabe 1/2020                                                       p.b.b. | Erscheinungsort: Wien | Verlagspostamt: 1070 Wien

                                                           der
                                                                                                                               ZVR: 239963599 | Aufgabepostamt: 8020

                                                          mieterschutz
                                                                                                                                        Zulassungsnummer: 02Z031992

                                                                                  das   Magazin –
                                                                                          herausgegeben vom
                                                                                               Mieterschutzverband Österreichs
Bildquelle: pixelio.de (Helene Souza)

                                             Im Dschungel der
                                             Instandhaltungs-
                                             vorschriften
                                             Viele Unklarheiten im Schadensfall

                                             Mietendeckel
                                             wie in Berlin –
                                             heftige Debatte im
                                             Salzburger Gemeinderat

                                                                                                            Unwesen
                                             Viele Fragen –                                                 Einkommens-
                                                                                                            nachweis und
                                             viele Antworten!                                               Bürgschaft
                                             Aus unserer täglichen Praxis                                   Welche Fragen sind erlaubt?

                                                                                                              der
                                                                                                              mieterschutz                                      1
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
vorwort
Liebe Leserinnen und Leser!
                                                                                                                                                                                                                           einladung
                                                                                                                                                                                                                             zur ordentlichen Landeskonferenz des Mieterschutzverbandes Steiermark
Im Jänner war es, als die neue Regierung                                                                                                                                                                                     (ZVR: 682684047)
aus ÖVP und Grünen ihr Programm vor-
gestellt hat. „Wohnen? Kein wirkliches
                                                                                                                                                                                                                             Donnerstag, 17. September 2020, 13.00 Uhr
Kernthema von Türkis-Grün“ – so titelte
                                                                                                                                                                                                                             im Büro des Mieterschutzverbandes Steiermark in 8010 Graz, Sparbersbachgasse 61
dazu der „Standard“. Richtig. Leider rich-
tig, muss man nach einem knappen hal-
                                                                                                                                                                                                                              Tagesordnung:                              Für den Vorstand:
ben Jahr bestätigen.
                                                                                                                                                                                                                              • Begrüßung                                Univ.-Prof. Dr. Erwin Streitfeld (Obmann)
„Unter Beteiligung von Bürgerinnen und
                                                                                                                                                                                                                              • Rechenschaftsbericht des Vorstandes      Mag.a Barbara Walzl-Sirk
Bürgern, Expertinnen und Experten, Län-
                                                                                                                                                                                                                              • Bericht der Rechnungsprüfer              (Landessekretärin)

                                             Im Dschungel der
dern und Gemeinden, der Zivilgesell-

                                                                                                                                                                                   Bildquelle: bere von awstburg/Pixabay
                                                                                                                                                                                                                              • Entlastung des Vorstandes
schaft, Kammern und Interessenvertre-
                                                                                                                                                                                                                              • Neuwahl der Vereinsorgane
tungen wird im Rahmen parlamentari-
                                                                                                                                                                                                                              • Konstituierung des neuen Vorstandes
scher Instrumente (z. B. Wohnraum-En-

                                             Instandhaltungs-
                                                                                                                                                                                                                              • Allfälliges und Diskussion
quete, Dialogforen) das Wohnrecht re-
formiert, damit mehr sozialer Ausgleich,
ökologische Effizienz sowie mehr Rechts-

                                             vorschriften                                                                                                                                                                  einladung
sicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaf-
fen wird“, heißt der Kernsatz zur Über-
schrift „Schaffung von leistbarem Wohn-
raum“ im Regierungsübereinkommen.
Wäre es noch unkonkreter gegangen?
Wissen Sie, was da geplant wird? Alles ist                                                                                                                                                                                   zur außerordentlichen Landeskonferenz des Mieterschutzverbandes Österreichs,
möglich, nix ist fix.                        In der Mietwohnung ist ein Schaden eingetreten. Nun könnte man                                                                                                                  Landesverein Wien (ZVR 569879042)
                                             meinen, mit einem Anruf mit bloßer Schilderung des Schadens oder
                                             einer Nachschau im Internet könnte man leicht feststellen, wer                                                                                                                  Montag, 9. November 2020, 10.00 Uhr
Neue Regierung:                              dafür verantwortlich ist. Doch so leicht wird es einem nicht gemacht.                                                                                                           in den Räumlichkeiten des Mieterschutzverbandes Wien
unklare Ziele bei der                        Wichtige Informationen in diesem Zusammenhang sind zudem gar                                                  Mag. Wolfgang Czuba                                               in 1020 Wien, Praterstraße 25/9
                                             nicht so leicht zu ermitteln.
Schaffung von                                                                                                                                      Mieterschutzverband Niederösterreich
                                                                                                                                                                                                                             Tagesordnung:                               Für den Vorstand:
leistbarem Wohnraum                                                                                                                                                                                                          • Begrüßung                                 Mag. Wolfgang Kirnbauer (Obmann)

                                             E
                                                   s gibt nämlich völlig verschiede-        ter/in mehr als fünf Objekte vermietet. Bei    das erste Problem schon damit, dass es für                                        • Coronakrise                               Mag.a Renate Schmoll
und beim Wohnrecht                                 ne Gesetzesvorschriften, die unter-      Einzelpersonen, die Eigentumswohnungen         die Pflicht des Vermieters/der Vermieterin                                        • Statuten                                  (Landessekretärin)
                                                   schiedlich auf die einzelnen Mietver-    oder Einfamilienhäuser vermieten, ist dies     jedenfalls Voraussetzung ist, dass die Ther-                                      • Allfälliges und Diskussion
„Transparent, attraktiv und nachvollzieh-    hältnisse anzuwenden sind, nämlich § 14 a      aber für den/die Mieter/in oft gar nicht er-   me mitvermietet wurde. Man muss daher
bar“ soll das neue Wohnrecht werden,         des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes          kennbar bzw. ermittelbar.                      zuerst diesen Punkt klären, also z. B.: Ha-
heißt es weiters im Programm. So etwas       (WGG), § 3 des Mietrechtsgesetzes (MRG),                                                      be ich überhaupt eine Kategorie-A-Woh-
formuliert man, wenn man nicht weiß,         § 1096 des Allgemeinen bürgerlichen Ge-        Seit den letzten Novellen weicht das WGG       nung gemietet, habe ich die Therme vom
wohin die Reise gehen soll.                  setzbuches (ABGB), die Regelung über die       (gilt für Mieter/innen von „Genossen-          Vormieter abgelöst?
Immerhin, die Verschlechterungen für die     Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten           schaftswohnungen“) zudem nun vom MRG                                                                                           reits bei der Teilanwendung die                                nigen Mietverhältnissen
Mieter/innen im Entwurf der Vorgänger-       im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs.          ab. Die WGG-Mieter/innen haben es in die-                                                                                      Frage nach dem Mietvertrag.    Die Kriterien sind              kann es daher selbst bei
regierung aus ÖVP und FPÖ fehlen in die-     4 MRG und das Konsumenten-                                   ser Frage wohl noch am ein-      Die leidige Frage: Wer bezahlt                                                                                 für Mieter/innen oft            einer Antragstellung bei
                                                                                                          fachsten. In der Regel geht      die Reparatur der Therme?                                                       Noch heikler wird es bei ande-
sem Programm, könnte man sagen. Und          schutzgesetz (KSchG). In die-
                                                                                  Völlig  verschie-                                                                                                                        ren Schäden (z. B. Schimmel),
                                                                                                                                                                                                                                                          weder überprüfbar               Gericht/Schlichtungs-
die Maklergebühr soll hinkünftig zahlen,     sem Artikel soll jedoch nicht                                aus ihrem Mietvertrag her-                                                                                                                                                      stelle noch unklar sein,
wer diese Dienstleistung geordert hat.       auf einzelne Details eingegan-     dene     Gesetzes-        vor, ob ihr Mietverhältnis                                                                                       wo es um die Frage der Anwen- noch ermittelbar!
                                                                                                                                           Bin ich Wohnungsmieter/in, muss ich zu-                                                                                                        ob man diesen Antrag
Das ist aber leider schon so ziemlich al-    gen werden, sondern nur die         vorschriften       für   dem WGG unterliegt und da-                                                                                       dung des § 3 MRG geht, also ob
                                                                                                                                                                                                                                                                                          überhaupt stellen kann.
                                                                                                                                           sätzlich noch prüfen, ob mein Mietverhält-
les, was man positiv vermerken kann.         Schwierigkeiten und der dar-         unterschiedliche        her der § 14 a WGG anzuwen-                                                                                      das eigene Mietverhältnis voll dem MRG
                                                                                                                                                                                                                                                                         Objekte mit ein oder zwei selbstständig
                                                                                                                                           nis wenigstens teilweise dem MRG unter-                                         unterliegt, denn sonst wäre man wieder
Ein fixer Mietendeckel oder Maßnahmen        aus resultierende Reformbedarf      Mietverhältnisse! den ist. Allerdings müssen              liegt. Bei einer Nichtanwendung sind wir                                                                                      vermietbaren Objekten (Dachbodenaus-
gegen die vielen Befristungen – bisher                                                                    sich die Mieter/innen in die-                                                                                    bei den Mietvertragsvereinbarungen. Um
                                             aufgezeigt werden.                                                                            sonst bei der Frage der Mietvertragsverein-                                                                                   bauten zählen nicht mit, Anmietung ab 1.
Kernthemen im Forderungsprogramm der                                                                      sem Bereich mit dem Begriff                                                                                      die Vollanwendung des MRG bestimmen
                                                                                                                                           barungen.                                                                                                                     Jänner 2002) unterliegen gleich gar nicht
Grünen – fehlen.                             Das KSchG hat aufgrund der Klausel-            „Bagatellreparaturen“ herumschlagen. Die                                                                                       zu können, muss man aber insbesonde-
                                                                                                                                                                                                                                                                         dem MRG.
Stillstand als Programm? Angesichts der      rechtsprechung des Obersten Gerichts-          sind nämlich Mietersache, und die Gesetz-      Äußerst kompliziert ist die Sache auch für                                      re einiges über das Alter des Gebäudes,
neuen Wohnungsnot ist das einfach zu         hofs (OGH) Auswirkungen auf die Gültig-        fassung lässt hier durchaus Fragen offen.      Geschäftsraummieter/innen, da nämlich                                           eventuelle Förderungen und bauliche Ver-      Es wäre hier daher endlich an der Zeit, Kri-
wenig, meint                                 keit von Instandhaltungsvereinbarungen                                                        die Regelung über die Erhaltung von Wär-                                        änderungen wie Auf- und Zubauten wis-         terien zu beseitigen, die mieterseitig gar
                                             im Mietvertrag. Seine Anwendung ist aber       Aber gehen wir nur kurz auf eine Frage         mebereitungsgeräten im Teilanwendungs-                                          sen. Diese Daten sind jedoch teilweise auf-   nicht oder nur schwer überprüfbar sind,
        Dr. Walter Windischbauer            nach der Rechtsprechung des OGH vor al-        ein: Die Therme im Mietgegenstand muss         bereich des § 1 Abs. 4 MRG leider nur für                                       grund des Datenschutzes für den/die Mie-      und einheitlichere Bestimmungen zum
          Mieterschutzverband Salzburg      lem davon abhängig, ob der/die Vermie-         repariert oder ersetzt werden. Da beginnt      Wohnungen gilt. Bei diesen stellt sich be-                                      ter/in überhaupt nicht ermittelbar. Bei ei-   Schutz der Mieter/innen zu erlassen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                der
2       www.mieterschutzverband.at                                                                                                                                                                                                                                             mieterschutz                          3
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
Mietendeckel wie in Berlin –                                                                                                                                          Ordentliche Verwaltung im WEG

                                                                                                                                         Bildquelle: Makalu/Pixabay
heftige Debatte im                                                                                                                                                    Bei unseren Sprechtagen werden wir immer wieder von unseren Mitgliedern befragt,
                                                                                                                                                                      was man unter dem Begriff der ordentlichen Verwaltung im Wohnungseigentums­

Salzburger Gemeinderat
                                                                                                                                                                      gesetz (WEG) versteht.

                                                                                                                                                                      D
                                                                                                                                                                              as Wohnungseigentumsgesetz re-         wendig sind. Unter den allgemeinen Teil
                                                                                                                                                                              gelt dies im § 28 WEG. So gilt hier,   der Liegenschaft fallen z. B. Reparaturen
                                                                                                                                                                              dass die Mehrheit der Wohnungs-        am Dach, an den Fenstern, an der Fassade.
                                                                                                                                                                      eigentümer/innen über die Angelegenheit        Aber auch die Behebung ernster Schäden
                                                                                                                                                                      der ordentlichen Verwaltung entscheidet.       des Hauses in einem Wohnungseigentums­
                                                                                                                                                                      Unter diese Angelegenheit fallen alle Maß-     objekt gehört dazu – z. B. ein Wasserrohr-
                                                                                                                                                                      nahmen, die für die ordentliche Erhaltung      bruch oder ein Wassereintritt in eine Woh-               Mag.a Barbara Walzl-Sirk
                                                                                                                                                                      der allgemeinen Teile der Liegenschaft not-    nung aufgrund eines kaputten Daches.                      Mieterschutzverband Steiermark

                                                                                                                                                                                                                                                                  Weiters stellen die Bildung einer ange-

                                                                                                                                                                        Team Steiermark                                                                           messenen Rücklage oder auch die Aufnah-
                                                                                                                                                                                                                                                                  me eines Darlehens, das zur Deckung der
                                                                                                                                                                                                                                                                  durch die Rücklage nicht gedeckten Kos-
                                                                                                                                                                                                                                                                  ten einer in längeren als einjährigen Ab-
                                                                                                                                                                        Mein Name ist Regina Holzer, und ich
                                                                                                                                                                                                                                                                  ständen wiederkehrenden Arbeit zur ord-
                                                                                                                                                                        wohne mit meinen drei Kindern in Graz.
                                                                                                                                                                                                                                                                  nungsgemäßen Erhaltung dient, Maßnah-
                                                                                                                                                                        Bevor ich meine Tätigkeit als Juristin
                                                                                                                                                                                                                                                                  men der ordentlichen Verwaltung dar.
                                                                                                                                                                        beim Mieterschutzverband aufgenom-
                                                                                                                                                                        men habe, war ich als Rechtsanwaltsan-                                                    Auch die angemessene Versicherung der
Grundsätzlich für eine Mietzinsbremse unter Berücksichtigung des Berliner                                                                                               wärterin mit Rechtsanwaltsprüfung vie-                                                    Liegenschaft, die Bestellung und Abberu-
Modells haben sich kürzlich im Gemeinderat der Stadt Salzburg nun SPÖ,                                                                                                  le Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei                      Mag.a Regina Holzer           fung eines Eigentümervertreters/einer Ei-
                                                                                                                                                                                                                                Mieterschutzverband Steiermark
Bürgerliste (Grüne) und die KPÖ PLUS ausgesprochen. Abgelehnt wurde                                  Dr. Walter Windischbauer                                           tätig. Eine Veränderung in meinem per-                                                    gentümervertreterin, die Erlassung und
die Mietenbremse von ÖVP, FPÖ und NEOS.                                                                   Mieterschutzverband Salzburg                                  sönlichen Umfeld hatte auch eine Ände-       le Bildungsmöglichkeiten, besonders je-      Änderung der Hausordnung, die Vermie-
                                                                                                                                                                        rung meiner beruflichen Tätigkeit zur        ne, die mir vom Mieterschutzverband er-      tung der verfügbaren allgemeinen Teile an
                                                                                                                                                                        Folge, und so trat ich vor einigen Jahren

V
                                                                                                                                                                                                                     möglicht werden.                             Personen, die nicht Wohnungseigentümer/
         ielleicht erinnern Sie sich an die   mithalten würden. In der Debatte spra-       Wohnungen ausgeweitet werden, die älter                                      meinen Job als zweite Juristin beim Mie-                                                  innen sind, und die Aufkündigung dieser
         vergangene Ausgabe unseres Ma-       chen sich SPÖ und Bürgerliste dafür aus,     als 30 oder 40 Jahre sind.                                                   terschutzverband Steiermark an.              Abschließend möchte ich noch die sozia-      Mietverträge sowie die Erstellung und Vor-
         gazins: Unter dem Titel „Mieten-     die von der neuen Bundesregierung in de-                                                                                                                               le Komponente meiner Tätigkeit anspre-       rätighaltung eines Energieausweises des
deckel wie in Berlin – das wär doch was!“     ren Programm vorgesehene Reform des          ÖVP, FPÖ und NEOS sprachen sich ent-                                         Dies zu meiner großen Freude; denn ich       chen: Es ist eine Arbeit, die mich stän-     Gebäudes sind Maßnahmen der ordentli-
hatten wir das Modell des Berliner Mie-       Wohnrechts zu nutzen, um die bestehen-       schieden gegen einen Mietendeckel aus.                                       arbeite sehr gerne im Rechtsbereich und      dig mit Menschen zusammenbringt. Da-         chen Verwaltung.
tendeckels (also einer betraglich fixierten   den Mietenbegrenzungen auszuweiten. Es       Dadurch würden Investitionen in den                                          finde es schön, ständig in Kontakt mit       bei stelle ich immer wieder fest, dass mit
Obergrenze je nach Baudatum und                              sei längst nicht mehr zeit-   Wohnbau verhindert, und wenn man                                             unseren Mitgliedern zu sein und diese        mietrechtlichen Problemen leider sehr        Unter die ordentliche Verwaltung der Lie-
Ausstattung der Wohnung) genauer                             gemäß, gesetzliche Preis-     durchs Vermieten nichts verdienen könne,                                     bestmöglich bei der Lösung ihrer wohn-       oft auch finanzielle und existenzielle       genschaft im Sinne des WEG fallen auch
dargestellt und gemeint, eine Debat-      Die Mietzins- regelungen nur für jene            würden noch mehr Wohnungen leer ste-                                         rechtlichen Probleme rechtlich zu be-        Sorgen verbunden sind. Man denke nur         die Bestellung des Verwalters/der Verwal-
te über einen Mietendeckel erscheine      bremse muss Wohnungen vorzusehen,                hen als bisher. Stattdessen solle der Bau                                    raten, zu unterstützen und zu betreu-        an hohe Betriebskostennachzahlungen          terin und die Auflösung des Verwaltungs-
auch für Österreich als überfällig. Kri-   ausgeweitet die vor dem 30. Juni 1953           von Neubauten angekurbelt werden, um                                         en. Ich vertrete sie in Verfahren vor der    oder an die Angst, die Wohnung zu ver-       vertrages.
tisiert hatten wir, dass sich die maß-          werden! errichtet worden sind. Der         das Angebot zu erhöhen und die Preise zu                                     Schlichtungsstelle und vor Gericht. Dies     lieren, weil ein Räumungsverfahren ein-      Hinsichtlich der Vermietung von nicht im
geblichen politischen Parteien jahr-                         Mietendeckel solle auf jene   senken.                                                                      auch in Kündigungs- und Räumungsver-         geleitet wird.                               Wohnungseigentum stehenden Abstellplät-
zehntelang gescheut hätten, aktiv in                                                                                                                                    fahren. Dabei kann ich sehr gut meine
                                                                                                                                                                                                                     Schön ist es, wenn ich helfen kann und       zen für Kfz gibt es ein Sonderkündigungs-
den Wohnungsmarkt einzugreifen.                                                                                                                                         Erfahrungen und mein Wissen aus mei-
                                                                                                                                                                                                                     es mir gelingt, auch heikle Fragen zu lö-    recht, das ebenfalls eine Maßnahme der or-
                                                                                                                                                                        ner vormaligen Tätigkeit in der Rechts-
Die KPÖ PLUS, nach vielen Jahrzehnten           Liebe Mitglieder!                                                                                                       anwaltskanzlei einbringen.                   sen und schwierige Situationen abzu-         dentlichen Verwaltung darstellt. So kann
erstmals wieder im Salzburger Gemein-                                                                                                                                                                                wenden, indem mit Vermieter/innen ei-        die Eigentümergemeinschaft ungeachtet
derat vertreten, hat nun vehement einen         Sie wollen auch zwischen den Erscheinungsterminen des Magazins                                                          Auch inhaltlich ist meine Arbeit span-       ne Lösung zugunsten unserer Mitglieder       anderer gesetzlicher oder vertraglicher Re-
Mietendeckel gefordert. „Nirgends müssen        „Der Mieterschutz“ mietrechtlich und wohnungspolitisch immer auf dem                                                    nend und herausfordernd. Das Wohn-           ausverhandelt werden kann, ohne dass         gelungen diese Mietverträge unter Einhal-
die Menschen so viel von ihrem Einkom-          aktuellsten Stand sein?                                                                                                 recht ist ein relativ umfangreiches, teil-   es zu langen, oft sehr nervenaufreiben-      tung einer dreimonatigen Frist kündigen,
men fürs Wohnen bezahlen wie bei uns.                                                                                                                                   weise auch recht kompliziertes Rechts-       den und teils auch kostspieligen Streitig-   sobald bei einem/einer Wohnungseigentü-
Selbst Normalverdiener/innen fällt es im-       Dann folgen Sie uns doch auf Facebook und Twitter!                                                                      gebiet, und auch viele weitere Rechts-       keiten kommt.                                mer/in Bedarf an diesem Abstellplatz be-
mer schwerer, die teuren Wohnkosten zu                                                                                                                                  gebiete, z. B. Schadenersatz-, Vertrags-                                                  steht. Hat ein/e Wohnungseigentümer/in
                                                Wir freuen uns auf Sie!                                                                                                 oder Maklerrecht, spielen ebenso eine        Da ich meine Arbeit liebe und in einem       einen solchen Abstellplatz gemietet, kann
stemmen“, begründete deren Gemeinderat
Kay-Michael Dankl seinen Dringlichkeits-                                                                                                                                Rolle. Um mich laufend fort- und weiter-     wunderbaren Drei-Frauen-Team arbeite,        dieser dann gekündigt werden, wenn er/sie
antrag. Die Mietzinse seien mittlerwei-                                                                                                                                 zubilden und mein Wissen am letzten          freue ich mich auf viele weitere Jahre als   mehrere Abstellplätze gemietet hat und der
le auf mehr als 15 Euro pro Quadratmeter               facebook.com/Mieterschutzverband      twitter.com/mieterschutz_at                                                aktuellen Stand zu halten, nutze ich al-     Juristin beim Mieterschutzverband.           Bedarf des/der anderen bei Abwägung der
geklettert, während die Einkommen nicht                                                                                                                                                                                                                           beidseitigen Interessen schwerer wiegt.

                                                                                                                                                                                                                                                                        der
4      www.mieterschutzverband.at                                                                                                                                                                                                                                       mieterschutz                       5
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
Unwesen Einkommens-
                                  Ein Tag im Leben                                                                                                                                nachweis und Bürgschaft
Bildquelle: Free-Photos/Pixabay

                                  eines Mieterschützers
                                                                                                                                                                                  Häufig werden vor oder beim Mietvertragsabschluss sehr persönliche Fragen an den/
                                                                                                                                                                                  die zukünftige/n Mieter/in gestellt. Müssen all diese Fragen beantwortet werden?

                                                                                                                                                                                  G
                                                                                                                                                                                           rundsätzlich sind nur jene Daten vor-                                                                                                      Dr.in Herta Trummer
                                                                                                                                                                                           zulegen, die für den Mietvertrag rele-                                                                                                         Mieterschutzverband Tirol

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bildquelle: Gerd Altmann/Pixabay
                                  D
                                                                                                                                                                                           vant sind, also Name, Adresse, Tele-
                                          a heute um 9 Uhr eine Verhandlung         genständliche Mietverhältnis in den so-                       Dr. Andreas Freilinger
                                          bei der Schlichtungsstelle des Ma-        genannten Teilanwendungsbereich des                                                           fonnummer, ein Lichtbildausweis zur Iden-
                                                                                                                                                  Mieterschutzverband Salzburg
                                          gistrats angesetzt ist, fahre ich nicht   Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt und daher                                                      tifikation, eventuell der Beruf. Spätestens
                                  ins Büro, sondern gleich zur Behörde, wo          nach den mietrechtlichen Kündigungsbe-                                                        bei Mietvertragsabschluss verlangen man-                                                                                            Ein in den letzten Jahren zunehmender
                                                                                                                                   lagen und Leitungen in einem katastro-         che Vermieter/innen aber einen Einkom-                                                                                              Trend ist die Aufnahme von Bürgen/Bür-
                                  der Mieter schon auf mich wartet. Wir tref-       stimmungen eine außergerichtliche Kün-
                                                                                                                                   phalen Zustand befinden. Wiederholt sei        mensnachweis (z. B. Lohnzettel). Doch wie                                                                                           ginnen in den Mietvertrag. Sollte der/die
                                  fen uns zehn Minuten vor der Verhandlung,         digung durch den Vermieter nicht wirk-
                                                                                                                                   es nach seinen Aussagen auch schon zu          die Einkommenssituation der Mieter/innen                                                                                            Hauptmieter/in die Miete nicht bezahlen,
                                  um noch einige Details zu besprechen. Es          sam ist, was den Mieter vorerst beruhigt.
                                                                                                                                   Überschwemmungen im WC gekommen.               einige Monate nach der Anmietung der Im-           Das dürfen Vermieter/innen die                                                   kann der Bürge/die Bürgin zur Zahlung in
                                  geht um eine Kaution, die der Vermieter           Er möchte vor diesem Hintergrund noch
                                                                                                                                   Der Vermieter hat das Objekt erst kürz-        mobilie aussehen wird, lässt sich – Lohnzet-       Mieter/innen nicht fragen:                                                       Anspruch genommen werden.
                                  zu Unrecht, wie wir meinen, zurückbehal-          ein Gespräch mit dem Vermieter führen,
                                                                                                                                   lich erworben, und Herr I. befürchtet, dass    tel hin oder her – ohnehin nicht vorherse-
                                  ten hat. Im Lauf der Verhandlung gehen die        da er sich durchaus vorstellen kann, das                                                                                                         n nach den politischen Vorlieben oder
                                                                                                                                   hier keine richtige Sanierung stattfinden      hen. Zur Bonitätsprüfung beitragen kann al-                                                                                         Eine Bürgschaft im Mietvertrag ist aber
                                  Emotionen beider Parteien hoch, doch der          Mietverhältnis zu beenden, aber zu einem                                                                                                            nach einer Parteizugehörigkeit
                                                                                                                                   wird. Nach unserer Erstintervention hatte      lerdings ein Blick in die Insolvenzdatei des                                                                                        nicht nur aus grundsätzlichen Erwägun-
                                  Verhandlungsleiter kann die Sache beruhi-         späteren Zeitpunkt als vom Vermieter ge-
                                                                                                                                   der Vermieter seine Bereitschaft zur Behe-     Justizministeriums (www.ediktsdatei.justiz.        n nach den weltanschaulichen oder                                               gen bedenklich, sie ist automatisch auch
                                  gen, und überraschenderweise kann nach            wünscht. Sollte dies scheitern, wird er sich
                                                                                                                                   bung der Mängel erklärt – bislang ist aber     gv.at). Jede/r Interessierte kann dort kosten-        religiösen Ansichten, der ethischen                                           ein zusätzlicher Kostenfaktor. Werden in
                                  einer halben Stunde ein Vergleich erzielt         wieder an uns wenden.
                                                                                                                                   noch nichts geschehen. Beim Lokalaugen-        los private Insolvenzen mittels Namensein-            Zugehörigkeit                                                                 einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäf-
                                  werden, mit dem unser Mitglied zufrieden
                                                                                    Von 14 bis 16 Uhr stehe ich heute telefo-      schein bestätigt sich der beschriebene Zu-     gabe abfragen. Darüber hinaus wird ohne-                                                                                            te derselben oder verschiedenen Art, die
                                  ist. Der Mieter will mich noch auf einen Kaf-                                                                                                                                                      n nach der sexuellen Orientierung,
                                                                                    nisch für Fragen unserer Mitglieder zur        stand, jedoch hat der Vermieter nun Pläne      hin als Sicherheit eine Kaution eingehoben.                                                                                         nicht zusammenhängende Bestandteile
                                  fee einladen, doch ich muss ablehnen, da                                                                                                                                                              nach Hobbys oder dem Musikge-
                                                                                    Verfügung. Von 15 Anfragen kann ich            vorgelegt, wie das Objekt saniert werden       Es ist jedenfalls für die Mieter/innen nicht                                                                                        des Hauptgeschäfts sind, abgeschlossen,
                                  im Büro Kunden auf mich warten. Leider                                                                                                                                                                schmack
                                                                                    zwölf am Telefon klären, drei komplizier-      soll. Wir kommen daher gemeinsam zu            verpflichtend, einen Einkommensnach-                                                                                                so ist die Gebühr für jedes einzelne Rechts-
                                  stehe ich wieder mal in der Stadt im Stau.
                                                                                    tere Sachverhalte müssen persönlich unter      der Meinung, erst einmal abzuwarten, ob        weis vorzulegen.                                   n nach dem Gesundheitszustand                                                   geschäft zu entrichten. Das heißt, auch
                                  Aufgrund des Wetters bin ich mit dem Auto
                                                                                    Vorlage der notwendigen Unterlagen be-         die Sanierung zufriedenstellend durchge-                                                             (gerade hier ist auch das Thema                                               wenn die Vergebührung für Wohnungs-
                                  unterwegs. Im Sommer fahre ich öfters mit                                                                                                       Diese Regelungen ergeben sich einerseits
                                                                                    sprochen werden, insbesondere Anfragen         führt wird. Sollte dies nicht der Fall sein,                                                         Rauchen zu beachten)                                                          mieten an das Finanzamt nicht mehr be-
                                  dem Rad, was die Wege von und zum Ar-                                                                                                           aus dem dritten Teil des Gleichbehand-
                                                                                    zu Betriebskostenabrechnungen. Die sind        will der Mieter mit unserer Hilfe einen An-                                                                                                                                        steht, bleibt die Vergebührung für die
                                  beitsplatz einfacher macht.                                                                                                                     lungsgesetzes, andererseits aber auch aus          n nach der Lebensweise – also bei-
                                                                                    ein echter Dauerbrenner!                       trag auf Durchführung notwendiger Erhal-                                                                                                                                           Bürgschaft aufrecht.
                                  Im Büro angekommen, checke ich erst mal                                                          tungsarbeiten bei der Schlichtungsstelle       der Datenschutzgrundverordnung der Eu-                spielsweise danach, ob die Mieter/
                                                                                    Danach habe ich noch einen „Außenter-                                                         ropäischen Union, wonach Vermieter/innen              innen künftig häufig Besuch emp-                                              Auch in diesem Fall müsste die Hinterle-
                                  mein „Facherl“ – sehr viel Post ist es heu-                                                      des Magistrats stellen.
                                                                                    min“ in der Stadt. Herr I. hat hier ein Lo-                                                   nur jene Daten erheben dürfen, die für den            fangen möchten                                                                gung einer Kaution als Sicherheit genü-
                                  te nicht, allerdings ist ein Schriftsatz dabei,
                                                                                    kal gemietet, in dem sich die Sanitäran-       Und morgen warten neue Abenteuer …             beabsichtigen Zweck notwendig sind.                                                                                                 gen.
                                  der uns vom Gericht zugestellt wurde und
                                  eines unserer Mitglieder betrifft. Nach ei-
                                  nem Blick in die Unterlagen sehe ich, dass
                                  ich zum Sachverhalt noch unser Mitglied
                                  befragen muss, und schicke ihm die Unter-
                                                                                       Rücktritt vom Maklervertrag                                                                   einem von diesem/dieser dafür auf ei-
                                                                                                                                                                                     ner Messe oder einem Markt benützten
                                                                                                                                                                                                                                       schrift der Vertragserklärung und eine
                                                                                                                                                                                                                                       Belehrung über das Rücktrittsrecht er-
                                  lagen mit der Bitte um baldige Terminver-                                                                                                          Stand. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Ta-         halten hat.
                                                                                       Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Makler-
                                  einbarung.                                                                                                                                         ge nach Abschluss des Maklervertrages.
                                                                                       vertrag als Verbrauchergeschäft, das heißt: Der/die Mieter/in ist                                                                            Der Anspruch auf Provision für eine/n
                                  Dann warten zwei Besprechungstermine                 Konsument/in, der/die Makler/in ist Unternehmer/in.                                        n der/die Mieter/in die Vertragserklä-           Makler/in entsteht im Mietrecht mit dem
                                  auf mich. Frau S. berichtet, sie fühle sich                                                                                                        rung am selben Tag abgibt, an dem er/          rechtswirksamen Abschluss des Mietver-
                                  durch ihre Nachbarn wiederholt auch wäh-             Ein Rücktritt vom Maklervertrag ist            in aufgrund des ausdrücklichen Verlan-         sie das Objekt das erste Mal besichtigt        trages (§ 7 KSchG). Tritt der/die Mieter/in
                                  rend der Nacht durch Kindergetrampel, Be-            möglich, wenn                                  gens des Mieters/der Mieterin jedoch           hat, sofern der Erwerb der Deckung             vom Maklervertrag zurück, nachdem der
                                  suche, aber auch Kochgerüche gestört. Sie                                                           innerhalb dieser Frist den Vertrag, dann       des dringenden Wohnbedürfnisses                Mietvertrag abgeschlossen worden ist, so
                                                                                       n der Maklervertrag außerhalb von Ge-                                                        des Verbrauchers/der Verbraucherin             hat das auf die bereits verdiente Provisi-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   MMag.a Dr.in Alexandra
                                  wird Mitglied bei uns und bittet um Hil-                                                            besteht kein Rücktrittsrecht.
                                                                                          schäftsräumen des Unternehmens                                                             oder eines/einer nahen Angehörigen             on keinen Einfluss. Bereits die bloße Nam-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Hohenbruck
                                  fe. Ich diktiere sofort ein Schreiben an die                                                                                                                                                                                                                                                         Mieterschutzverband Tirol
                                  Genossenschaft – in anderen ähnlich gela-               abgeschlossen wurde (§ 11 Fern- und      n der Maklervertrag als sogenanntes              dienen soll (für Immobilienverträge; §         haftmachung des Vertragspartners/der
                                  gerten Fällen konnten solche Situationen                Auswärtsgeschäfte-Gesetz, FAGG),            „Haustürgeschäft“ zustande gekommen            30 KSchG). Wird die Rücktrittserklä-           Vertragspartnerin ist laut Oberstem Ge-
                                  aufgrund eines gemeinsamen Gesprächs                    wie z. B. im Rahmen einer Besichti-         ist (§ 3 Abs. 1 Konsumentenschutzge-           rung an den/die Makler/in geschickt,                                                                                             liäres oder wirtschaftliches Naheverhält-
                                                                                                                                                                                                                                    richtshof (OGH) provisionsbegründend.
                                  entspannt werden. Mein nächster Kun-                    gung. Die Rücktrittsfrist beträgt bei       setz, KSchG), das heißt weder in den           dann gilt der Rücktritt auch für den                                                                                             nis zwischen ihm/ihr und dem/der Ver-
                                  de erzählt, dass sein Vermieter das Miet-               Belehrung über das Rücktrittsrecht          vom Makler/von der Maklerin für sei-           Maklervertrag. Die Rücktrittsfrist be-         Exkurs: Kein Anspruch auf Provision be-                                           mieter/in besteht, sofern der/die Mieter/
                                  verhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt                 14 Tage nach Abschluss des Makler-          ne/ihre geschäftlichen Zwecke dauernd          trägt eine Woche ab Vertragserklärung,         steht, wenn der/die Makler/in selbst Ver-                                         in nicht auf dieses Naheverhältnis hinge-
                                  hat, dies allerdings nur außergerichtlich.              vertrages. Erbringt der/die Makler/         benützten Räumen (wie Büro) noch bei           wenn der/die Mieter/in eine Zweit-             tragspartner/in ist oder ein sonstiges fami-                                      wiesen wurde (§ 6 Maklergesetz).
                                  Wir stellen im Gespräch fest, dass das ge-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             der
                                  6       www.mieterschutzverband.at                                                                                                                                                                                                                                                         mieterschutz                          7
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
In unserem Haus ist der Fahrstuhl kaputt. Und
                                                                                                                                                                                                                                                                                           es ist derzeit nicht absehbar, wann er repariert
                                                                                                                                                                                                                                                                                           wird.

                                               Sie fragen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                       In den meisten Fällen (vor allem wenn der Lift schon seit vielen

                                                                                                                                                                                                                                                    Bildquelle: Linus Schütz/Pixabay
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Jahren besteht) stellt der Fahrstuhl eine Gemeinschaftsanlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                       dar, die in die Reparaturpflicht des Vermieters/der Vermieterin

                                               wir antworten:
Mag.a Anneliese Schedlberger                                                                                                             Mag. Wolfgang Kirnbauer                                                                                                                       fällt. In Altbauten kann eine Reparatur im Außerstreitverfahren
    Mieterschutzverband Oberösterreich                                                                                                            Mieterschutzverband Wien                                                                                                             (Schlichtungsstelle) durchgesetzt werden. Davon unbenommen
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ist das Recht zur Mietzinsminderung. Wenn die Benützung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Mietgegenstands durch den fehlenden Lift beeinträchtigt wird,
                                                                                                                                                                                                                                                                                       kann die Miete gemindert werden. Dabei werden einzelne Fak-

    Muss der Pachtvertrag für mein Lokal                                                                     Nach meiner Pensionierung habe ich die mir                          Ich möchte ein Geschäftslokal anmieten. Die
                                                                                                                                                                                                                                                                                       toren wie Stockwerkslage und Mietzweck (z. B. Gebrechlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                       von Bewohner/innen) von Bedeutung sein. Häufig werden da-
    vergebührt werden?                                                                                       zugewiesene Dienstwohnung weiter bewohnt.                           Vermieterin hat mir nun einen auf ein Jahr                                                            zu einvernehmliche Regelungen zwischen Mieter/innen und Ver-
                                                                                                             Nun wurde das Haus verkauft, und der neue                           befristeten Mietvertrag zur Unterzeichnung                                                            mieter/innen gefunden.
Ja, Miet- und Pachtverträge für Geschäftsobjekte unterliegen der                                             Eigentümer will mich kündigen. Geht das so                          vorgelegt. Muss der Vertrag nicht auf mindes-
Gebührenpflicht, wenn über sie eine Urkunde, sprich ein schriftli-                                           einfach?                                                            tens drei Jahre befristet werden?
cher Miet- oder Pachtvertrag, errichtet wurde. Die Gebühr beträgt
ein Prozent der Bemessungsgrundlage. Diese bemisst sich nach                                             Dienstwohnungen unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz. Wenn        Die Mindestbefristungsdauer von drei Jahren gilt nur für Woh-
der Höhe des vereinbarten Entgelts und der Dauer des Vertrags.
Die Gebühr ist vom Bestandgeber/von der Bestandgeberin selbst
                                                                                                         nach der Pensionierung kein neuer Mietvertrag abgeschlossen
                                                                                                         wurde, kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis jederzeit un-
                                                                                                                                                                             nungsmietverträge. Mietverträge für Geschäftslokale können                                                    In dem Zinshaus, in dem ich wohne, finden
                                                                                                                                                                             tatsächlich beliebig befristet werden. Die einjährige Befristung                                              seit Monaten Bauarbeiten statt. Abgesehen
zu berechnen und beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrs-                                               ter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.           wäre daher wirksam. Aufgrund der bei einem Geschäftsobjekt                                                    von den täglichen Beeinträchtigungen durch
steuern abzuführen.                                                                                                                                                          zu tätigenden Investitionen ist von derart kurzen Befristungen                                                Lärm, Staub und Erschütterungen fürchte ich
                                                                                                                                                                             abzuraten.                                                                                                    um meine Sicherheit und die meiner Familie
                                                                                                             Bei unserer Eigentumswohnungsanlage                                                                                                                                           (nicht sichere Handläufe, permanente Stolper-
                                                                                                             wurde festgestellt, dass die Elektroanlage                                                                                                                                    gefahr, offene Verteilerkästen etc.). 


                                                                                                             lebensgefährlich ist. Ohne uns Eigentümer zu
                                                                                                             fragen, hat die Hausverwaltung die sündteure
                                                                                                                                                                                 Mein befristeter Mietvertrag läuft bald aus.                                                          Obwohl die Hausinhabung dafür zu sorgen hat, dass der Mietge-
                                                                                                                                                                                 Ich habe Zweifel, in dieser Zeit eine neue Woh-
                                                                                                             Sanierung beauftragt. Geht das ohne unsere                          nung zu finden.                                                                                       genstand gefahrlos erreicht werden kann, dauert die zivilrechtli-
                                                                                                             Zustimmung?                                                                                                                                                               che Durchsetzung in der Regel zu lang. Bei Sicherheitsgefährdun-
                                                                                                                                                                             Das ist leider nicht nur in Zeiten der Coronakrise ein häufiges Pro-                                      gen ist es zweckmäßig, die Baupolizei zu verständigen, die sehr
                                                                                                         Grundsätzlich muss die Hausverwaltung für Erhaltungsarbeiten,       blem. Wenn Vermieter/innen nicht bereit sind, den Mietvertrag zu                                          rasch agieren und auch Verwaltungsstrafen gegen die Hausinha-
                                                                                                         die über die laufende Instandhaltung hinausgehen, mindestens                                                                                                                  bung verfügen kann.
                                                                     Bildquelle: Michael Gaida/Pixabay

                                                                                                                                                                             verlängern, kann man Sie trotzdem nicht ohne Gerichtsbeschluss
                                                                                                         drei Angebote einholen. Ist allerdings Gefahr in Verzug, ist nach   aus der Wohnung rausschmeißen. Vermieter/innen sind dazu an-
                                                                                                         oberstgerichtlicher Rechtsprechung das Einholen mehrerer Ange-      gehalten, einen gerichtlichen Räumungsbeschluss gegen Sie zu
                                                                                                         bote nicht zweckmäßig. Die Durchführung von notwendigen Erhal-      erwirken, was einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen
                                                                                                         tungsarbeiten kann die Hausverwaltung auch ohne Zustimmung          kann. Achtung: Dies entspricht der Rechtslage zum Zeitpunkt des
                                                                                                         der Eigentümer/innen beauftragen.                                   Redaktionsschlusses dieses Magazins. Es ist denkbar, dass das                                                 Meine Hauptmietwohnung wurde in eine
                                                                                                                                                                             Parlament im Zuge der Coronakrise zu bald auslaufenden Mietver-                                               Eigentumswohnung umgewandelt und wird
                                                                                                                                                                             trägen eine Sonderregelung beschließen wird. Unsere Landesverei-                                              verkauft. Brauche ich einen neuen Miet-
                                                                                                             Ich habe vor 20 Jahren ein Wochenendhaus                        ne informieren Sie dazu gerne.                                                                                vertrag?
    Im Zuge einer Feuerbeschau wurden wir von                                                                gemietet. Nun will meine Vermieterin mich
    der Genossenschaft aufgefordert, unsere                                                                  kündigen. Das kann doch nicht sein. Ich habe
    Schuhe, Regale und Blumentöpfe aus dem                                                                   schließlich einen unbefristeten Mietvertrag.                        Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung ange-                                                           Durch den Verkauf der Wohnung ändert sich nichts an Ihren Rech-
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ten. Der/die neue Eigentümer/in tritt automatisch in den Mietver-
    Stiegenhaus zu entfernen. Ist das rechtens?                                                                                                                                  mietet und bin mir nicht sicher, ob die Elektrik                                                      trag ein. Es ist kein neuer Vertrag erforderlich. Leider kommt es
                                                                                                         Bestandobjekte, die als Zweitwohnungen zum Zweck der Erholung           sicher ist. Wie soll ich vorgehen?                                                                    manchmal vor, dass neue Eigentümer/innen versuchen, Mieter/in-
Das Stiegenhaus ist eine Allgemeinfläche und dient allen Mieter/                                         oder Freizeitgestaltung gemietet werden, unterliegen dem Ausnah-                                                                                                              nen zu überrumpeln und ihnen neue nachteilige Vereinbarungen
innen zur Nutzung. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich aber                                             metatbestand des § 1 Abs. 2 Z 4 Mietrechtsgesetz (MRG). Die Kün-    Vermieter/innen sind verpflichtet, mittels Elektrobefund nachzu-                                          (z. B. Mieterhöhung oder Auflösungsvereinbarungen) abzuringen.
auf das Begehen des Stiegenhauses. Da das Stiegenhaus nicht zur                                          digungsschutzbestimmungen des MRG kommen hier nicht zur An-         weisen, dass die Elektrik sicher betrieben werden kann. Wird trotz                                        Der wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang: Unterschreiben
Mietfläche zählt, dürfen weder Schuhe gelagert noch Regale aufge-                                        wendung. Gemäß § 560 Zivilprozessordnung (ZPO) kann der un-         Aufforderung des Mieters/der Mieterin ein solcher Befund nicht                                            Sie nichts und schon gar nicht spontan, bevor Sie nicht Rechts-
stellt werden. Selbst das Aufstellen von Blumentöpfen, das im All-                                       befristete Mietvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi-   vorgelegt, kann dies unter Umständen ein erhebliches Mietzinsmin-                                         beratung eingeholt haben! In den meisten Fällen sind Sie in einer
gemeinen der Verschönerung dient, kann von der Genossenschaft                                            gungsfrist zum Monatsletzten ohne Angabe eines Grundes aufge-       derungsrecht auslösen, weil der/die Mieter/in dann nicht mehr von                                         ohnedies sehr starken Rechtsposition.
untersagt werden.                                                                                        kündigt werden.                                                     einer gefahrfreien Benützung der Wohnung ausgehen kann.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    der
8       www.mieterschutzverband.at                                                                                                                                                                                                                                                                                 mieterschutz                       9
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
Erfolgs-
                                                                                      notizen
W
         ir konnten wieder zahlreiche            Unsere Erfolge lassen sich aber                    Oft wurden vor unserem Einschreiten die            Frau St. aus Steyr                €    279,18     Nach intensiver Korrespondenz konnten wir für       Bei einer weiteren Kaution wurde ein Abzug
         Rückzahlungen für unsere                nicht nur in Geld messen!                          Mieter/innen monatelang vertröstet. In             Frau St. aus Hellmonsödt          €    969,50     unser Mitglied, Herrn Martin R. aus der Aigl-       rückgängig gemacht.
                                                                                                                                                                                                         hofstraße, eine Rückzahlung seines Be-
         Mitglieder erreichen, die aus zu        In zahlreichen Fällen konnten wir errei-           manchen Fällen mussten wir sogar einen             Rückzahlung von zu hohen Mieten                   triebskostenguthabens für 2018 in Höhe von          Bezirk Baden
hohen Mietzinsen, überhöhten Betriebs-           chen, dass der Hausinhabung obliegende             Zwangsverwalter beantragen, bevor dann             Frau N. aus Linz            € 17.500,00           € 1.684,34 und für seine Nachbarin, Frau Re-        Mietzinsrefundierung € 750,00
                                                 Erhaltungsarbeiten, die zunächst im-                                                                  Herr Z. aus Linz            € 1.191,00            nate C., ein Guthaben aus 2018 in Höhe von
kosten oder sonstigen unzulässigen Zah-                                                             die notwendigen Arbeiten endlich erledigt
                                                                                                                                                                                                         € 1.622,61 erwirken.                                Gutschrift für Wasserschaden € 323,99
lungen resultierten.                             mer wieder aufgeschoben wurden oder de-            wurden.                                            Unrechtmäßige Mieterhöhung
                                                 ren Notwendigkeit verneint wurde, doch                                                                Frau H. aus Ostermiething    € 194,52/            Frau P. war aufgrund des Todes ihres Gatten         Zwei weitere Kautionsrefundierungen, bei de-
                                                                                                                                                       		Monat                                           in einer schweren persönlichen Krise und nicht      nen wir bei der Übergabe dabei waren
                                                 durchgeführt wurden.
                                                                                                                                                       Unrechtmäßige Indexnachverrechnung                mehr in der Lage, ihre täglichen Geschäfte zu
                                                                                                                                                       Frau S. aus Linz            € 4.925,88                                                                Vereinbarung über eine Übergangs- sowie Er-
                                                                                                                                                                                                         führen, sodass sie in Mietzinsrückstand ge-
                                                                                                                                                                                                                                                             satzwohnung für unser Mitglied
                                                                                                                                                                                                         riet. Nach Mahnung brachte der Vermieter
                                                                                                                                                       Mietminderung
                                                                                                                                                                                                         Räumungsklage gegen Frau P. ein. Zwischen-          Bezirk Bruck/Leitha
Wien                                             überhöhter Provisionen oder unzulässiger           An zu viel bezahlten Mietzinsen      und zu Un-    Herr W. aus Linz                  €    802,00
                                                                                                                                                                                                         zeitlich beglich die Mieterin die offenen Mieten.
                                                 Ablösen, die Bezahlung von Investitionser-         recht einbehaltenen Kautionen        konnten wir                                                                                                         Stromkostenrefundierung € 266,39 + Mietzins-
                                                                                                                                                       Schadenersatz                                     Im Gerichtsverfahren konnte in erster Instanz       minderung € 673,38
In vielen Fällen konnten wir für unsere Mit-     satz oder die Rückzahlung von zu Unrecht zu-       für unsere Mitglieder zurückholen:
                                                                                                                                                       Herr M. aus Perg                  € 13.281,84     das Räumungsbegehren abgewendet wer-
glieder die Richtigstellung des Mietzinses       rückbehaltenen Kautionen können wir immer          Gaswerkstraße                        € 3.000,00
                                                                                                                                                                                                         den, da das Gericht feststellte, dass aufgrund      Kautionsrefundierung € 1.119,39
(Hauptmietzins, Untermietzins oder Möbelmie-     wieder für unsere Mitglieder erwirken.             Franziskanergasse                    € 2.837,29
                                                                                                                                                       Abwendung einer Klage bzw. Beendigung             der besonderen Situation von Frau P. gerade
te) und die Rückzahlung von zu hohen Mie-                                                           Paul-Ernst-Gasse                     € 750,00
                                                 Im letzten halben Jahr waren das folgende                                                             mit Vergleich                                     noch kein grobes Verschulden am Mietrück-           Bezirk Horn
ten erwirken.
                                                 Zahlungen:                                         Sonstige Erfolge                                   Frau E. aus Riedau          € 3.863,22            stand vorhanden war. Frau P. kann weiter in der     Durchsetzung von neuen Fenstern
Bei noch aufrechten Mietverhältnissen wurde      Kaution                                            Herr B. erhielt durch unsere Intervention einen    Herr M. aus Laakirchen,                           Wohnung bleiben, die Kosten des Verfahrens
                                                 3, Hetzgasse                   € 3.000,00          Putzkostenersatz in der Höhe von € 120,00.         Mahnklage – Ersparnis       € 1.230,00            hat sie jedoch zu ersetzen.                         Bezirk Zwettl
auch jeweils der Mietzins für die Zukunft her-
                                                 12, Bendlgasse                 € 1.350,00                                                                                                                                                                   Heizkostengutschrift € 249,92
abgesetzt.
                                                                                                    Frau Sch. wurde durch unsere Intervention          Vorzeitige Auflösung – Mietersparnis              Frau S. war wegen erheblich nachteiligen Ge-
                                                 14, Penzinger Straße           € 2.270,00
                                                                                                    die Kaution und eine Ablöse von insgesamt          Herr I. aus Ried im Traunkreis € 12.100,00        brauchs aufgrund Lärmens und unerlaubten            Weiters konnten wir die Durchsetzung von In-
Folgende Rückzahlungen konnten wir im
                                                                                                    € 3.500,00 zurückbezahlt.                          Herr M. aus Ried im Traunkreis € 8.250,00         Lagerns von Gegenständen auf Räumung ge-            standhaltungsarbeiten in mehreren Fällen sowie
letzten halben Jahr für unsere Mitglieder        Sonstiges
                                                                                                                                                       Herr C. aus Ried im Traunkreis € 7.668,00         klagt worden. Im Verfahren vor dem Bezirksge-       eine Schädlingsbekämpfung und die Rückzah-
erreichen:                                       14, Nobilegasse
                                                                                                    Familie Sch. konnte durch unsere Intervention                                                        richt konnte glaubhaft gemacht werden, dass         lung kleinerer Beträge durchsetzen.
2, Aloisgasse                 € 8.000,00         (Wohnungsaufgabe)                € 11.000,00
                                                                                                    bereits im ersten Jahr, nach fünf Monaten, ohne    Sonstige Erfolge                                  ein Großteil der Beschwerden auf das Verhal-
2, Rueppgasse                 € 2.000,00         20, Petraschgasse (Entschädigung
                                                                                                    Einhaltung der Kündigungsfrist und eines Kündi-    Frau B. aus Lambach, Übernahme                    ten ihres Exmannes zurückzuführen war, der
3, Erdberger Lände            € 8.000,00         für Beeinträchtigungen)          € 1.000,00                                                                                                                                                                 Kärnten
                                                                                                    gungstermins ausziehen und erhielt die gesam-      der Reparaturkosten            €       500,00     bereits aus der Wohnung ausgezogen war. Vor
4, Viktorgasse                € 1.000,00
                                                                                                    te Kaution in der Höhe von € 2.100,00 zurück.                                                        diesem Hintergrund konnte vorerst „Ruhen
5, Schönbrunner Straße        € 1.980,00         Steiermark                                                                                                                                                                                                  Klagenfurt: Unserem Mitglied, Frau M., wurde
6, Gumpendorfer Straße        € 4.880,00                                                                                                                                                                 des Verfahrens“ vereinbart werden.
                                                                                                    Durch unsere Intervention wurde der Geschirr-      Salzburg                                                                                              nach unserer Intervention die gesamte Kaution
9, Georg-Sigl-Gasse           € 10.000,00        Seitdem Kautionen im Außerstreitverfahren gel-     spüler unseres Mitglieds, Frau J. P., repariert.                                                                                                         von € 2.000,00 zurückerstattet.
                                                                                                                                                                                                         Für unser Mitglied, Herrn Mag. Julian K., und
9, Währinger Straße           € 3.000,00         tend gemacht werden können, haben wir so-                                                             Ein Immobilienmakler aus dem Attergau hat         dessen Lebensgefährtin konnten wir erreichen,
10, Gellertgasse              € 12.942,00        wohl am außeramtlichen Weg als auch über           Frau R. K. erhielt durch unser Einschreiten        für die Vermietung seiner eigenen Wohnung                                                             Guttaring: Herr W. erhielt die Kaution von
                                                                                                                                                                                                         dass der Vermieter nach Einleitung eines Verfah-
12, Tichtelgasse              € 11.500,00        von uns eingeleitete Verfahren viele zu Unrecht    Mietzinsfreiheit für zwei Monate, dadurch er-      vor zwei Jahren eine Provision in Höhe von                                                            € 1.284,00 zurück.
                                                                                                                                                                                                         rens auf Überprüfung der Angemessenheit des
15, Fünfhausgasse             € 12.000,00        einbehaltene Kautionen für unser Mitglieder        sparte sie sich € 1.000,00.                        € 745,00 kassiert. Nachdem sich die Mieterin,     verlangten Hauptmietzinses vor der Schlich-
15, Graumanngasse             € 1.870,00         rückfordern können:                                                                                                                                                                                         Klagenfurt: Familie F. wurde die Instandhal-
                                                                                                                                                       Frau G. aus Mondsee, mit uns in Verbindung        tungsstelle einen Betrag von € 15.000,00 zu-
15, Kröllgasse                € 2.530,00         Klöch                               € 1.580,12     Frau Z. erhielt eine Mietzinsminderung von                                                                                                               tung für die angemietete Eigentumswohnung
                                                                                                                                                       gesetzt hatte, wurde die zu Unrecht kassierte     rückbezahlt hat.
15, Meiselstraße              € 1.740,00         Großbauerstraße                     € 500,00       € 102,09.                                                                                                                                                vorgeschrieben und auch bezahlt. Der Betrag
                                                                                                                                                       Provision aufgrund unserer Intervention umge-
16, Wilhelminenstraße         € 2.250,00         Fischergasse                        € 600,00                                                                                                                                                                von € 1.628,64 wurde aufgrund unserer Inter-
                                                                                                                                                       hend vom Makler zurückgezahlt.
20, Hellwagstraße             € 10.000,00        Wiesenauergasse                     € 1.000,00     Herr D. erhielt einen Ersatz für die Fensterre-                                                                                                          vention sofort zurücküberwiesen.
                                                                                                                                                                                                         Tirol
                                                 Scheigergasse                       € 1.925,21     paratur in der Höhe von € 170,00.                  Für unser Mitglied, Frau C. aus Salzburg, haben
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Be-    Veilchengasse                       € 1.000,00                                                                                                                                                              Bad Kleinkirchheim: Da die Stiegenhaus-
                                                                                                                                                       wir die Heizkostenabrechnung 2018 kontrol-        Mietzinsrückerstattung            €    6.435,51
triebskosten falsch abgerechnet werden, in       Korngasse                           € 2.685,00                                                                                                                                                              reinigung zwischen den Mietparteien nicht
                                                                                                    Oberösterreich                                     liert und die verlangte Nachzahlung halbieren     Betriebs- und Heizkosten          €   10.094,23
                                                                                                                                                                                                                                                             funktionierte, musste unser Mandant die Rei-
manchen Häusern jedes Jahr wieder. Oft wird      Grazbachgasse                       € 2.300,00                                                        können.                                           Kaution                           €   31.321,74
auch ein Guthaben, das sich aus der Abrech-      Liebenauer Hauptstraße              € 864,00       Kaution                                                                                                                                                  nigung beinahe allein durchführen. Die Genos-
                                                                                                                                                                                                         Schadenersatz                     €    1.692,49
nung ergibt, nicht automatisch ausgezahlt. Es                                                       Herr T. aus Linz                     € 1.337,85    Der Vermieter von Frau M. aus Neumarkt hat                                                            senschaft hat sich nun bereit erklärt, eine Firma
                                                                                                                                                                                                         Investitionen                     €      242,39
lohnt sich daher, die Betriebskostenabrechnun-   Wir stellen immer wieder fest, dass bei den Be-    Frau S. aus Wels                     €   779,00    die Kaution zur Gänze einbehalten. Nach un-                                                           damit zu beauftragen.
                                                                                                                                                                                                         Ablöse                            €   40.000,00
gen von uns überprüfen zu lassen.                triebskostenabrechnungen Positionen ver-           Fa. M. aus Linz                      €   330,00    serem Einschalten hat die Mieterin zwei Drittel   Sonstiges                         €    3.031,03
                                                 rechnet werden, die keine Betriebskosten im        Herr O. aus Orth an der Donau        €   450,00                                                                                                          Wolfsberg: Für unser Mitglied, Herrn K., konn-
                                                                                                                                                       der Kaution – einen Betrag von € 1.000,00 –       GESAMT                            €   92.817,39
Für unsere Mitglieder konnten wir im letz-       Sinne des MRG darstellen. Eine Überprüfung         Herr G. aus Vöcklamarkt              € 2.400,00                                                                                                          ten wir ein Betriebskostenguthaben von
                                                                                                                                                       binnen Monatsfrist zurückerhalten.
ten halben Jahr folgende Rückzahlungen           lohnt sich immer, auch wenn Sie auf der Be-        Herr B. aus Perg                     € 1.050,00                                                                                                          € 619,81 und eine Mietzinsrückzahlung von
erreichen:                                       triebskostenabrechnung ein Guthaben haben.         Fa. B. aus Steyr                                   Für unser Mitglied, Frau Edda G. aus der Ig-                                                          € 394,90 erreichen.
                                                                                                                                                                                                         Niederösterreich
9, Kolingasse                 €    332,00                                                           (inkl. BK-Guthaben)                  € 3.990,00    naz-Harrer-Straße in Salzburg, konnten wir er-
10, Troststraße               €    151,00        Wir konnten für unsere Mitglieder an zu viel be-                                                                                                                                                            Klagenfurt: Herr F. wurde ein unrichtiger
                                                                                                    Herr A. aus Linz                     € 2.900,00    reichen, dass in einem Verfahren auf Aufspal-     Bezirk Wr. Neustadt
16, Grundsteingasse                              zahlten Betriebskosten zurückholen:                                                                                                                                                                         Mietzins in der Höhe von € 254,20 vorge-
                                                                                                    Herr T. aus Linz                     € 1.975,00    tung des Pauschalmietzinses nun der Ge-           Mietzinsrefundierung von € 1.895,33
(BK 2016 + 2017)              €    474,28        Schillerstraße                     € 923,19                                                                                                                                                                 schrieben. Tatsächlich beträgt der monatliche
                                                                                                                                                       samtbetrag mit monatlich € 399,34 statt wie
16, Römergasse (BK 2018)      €    127,94        Nothelferweg                       €     79,09     Unrechtmäßig verrechnete Betriebs- und                                                               Korrektur Betriebskostenabrechnung € 279,42         Mietzins jedoch € 154,99. Herr F. erspart sich
                                                                                                                                                       beantragt mit € 514,21 vereinbart wurde.
18, Martinstraße              €    210,00        Hilmgasse                          € 605,40        Heizkosten                                                                                                                                               nun monatlich € 99,21.
                                                 Stadtplatz                         € 101,36        Fa. K. aus Ried im Innkreis €   461,36             Herr Valentin D. aus Oberalm erhielt mit unse-    Kautionsrefundierung € 2.100,00 mit Strom-
Auch Entschädigungen für Beeinträchti-           Dietrichsteinplatz                 € 243,63        Herr M. aus Obernberg       €   300,00             rer Unterstützung eine Kaution in Höhe von        kostenersatz € 24,00 und Mietzinsminderung
gungen durch Bauarbeiten, die Rückzahlung        Neufeldweg                         € 310,51        Frau K. aus Asten           € 1.403,20             € 705,00 zurück.                                  € 100,00 aufgrund eines Vergleichs

                                                                                                                                                                                                                                                                    der
10      www.mieterschutzverband.at                                                                                                                                                                                                                                  mieterschutz                           11
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
>Kritische Stimme <
D
       iese Zeilen sind mitten in der Co-             Gerade in solchen Phasen ist es ein gro-
       ronavirus-Phase entstanden. Es                 ßes Problem, dass es Wohnungen gibt (z. B.
       bleibt daher der Wunsch und die                wenn man in einem Ein- oder Zweiobjekt-
Hoffnung, dass Sie, wenn Sie unser Maga-              haus wohnt, das man nach dem 31. Dezem-
zin in Händen haben, diese Zeit gut über-             ber 2001 angemietet hat), die überhaupt                              Mag. Wolfgang Czuba
standen haben und dass bereits wieder ei-             keinen gesetzlichen Kündigungsschutz ha-                                       Mieterschutzverband
ne gewisse Normalität eingekehrt ist.                 ben, zumal dies für Ein- und Zweifamilien-                                         Niederösterreich
                                                      häuser vor 2002 (und daher auch für alte
Gerade während der Coronakrise mussten
                                                      Mietverhältnisse) anders war.
die Menschen in ihren sicheren Wohnun-
                                                                                                         ches (ABGB) bei der Geschäftsraummiete
gen bleiben. Daher sollte man sich auch               Auch die weite Verbreitung von Dreijahres-         Möglichkeiten zur Mietzinsminderung, für
vonseiten des Gesetzgebers fragen, ob                 verträgen birgt das Problem in sich, dass          Wohnungsmieter/innen gibt es jedoch kei-
man für dieses sichere Wohnen in Zukunft              während der Krise sicher etliche Mietver-          ne vergleichbaren Regeln für eine Mietzins-
nicht mehr tun kann, als im Fall der Fälle            träge ausgelaufen sind. Auch hier war die          herabsetzung im Krisenfall.
kurzfristig Gerichtsverfahren zu verzögern            Situation vor dem 1. März 1994 noch eine
bzw. Fristen zu verlängern, damit die Leu-            völlig andere.                                     Man sollte daher darüber nachdenken,
te nicht mitten in der Krise auf der Stra-                                                               sich schon vorab auch für solche Krisen
ße stehen.                                            Und noch etwas: Zwar ermöglicht § 1104             mietrechtlich zu wappnen und nicht dann
                                                      des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbu-             erst reagieren zu müssen.

kontakt                                               4400 Steyr
                                                      Tomitzstr. 1, 2. Stock (ehemalige Bezirksbauern-
                                                                                                         Wien-Umgebung
                                                                                                         Sprechstunde in 1020 Wien, Praterstraße 25,

     stellen
                                                      kammer), Mo. von 9 bis 13 Uhr                      nur nach telefonischer Voranmeldung
                                                                                                         (Tel: 02622/231 76)
                                                      4600 Wels
                                                      Roseggerstraße 8 (Räumlichkeiten der AK)           3100 Sankt Pölten
Wien                                                  Tel: 0680/219 38 48, jeden Di. von 9 bis 12 Uhr    Heßstraße 4 (im Hof rechts)
                                                                                                         Sprechstunde jeden Fr. von 10 bis 13 Uhr,
Sie erreichen unser Sekretariat telefonisch:          4910 Ried i. I.
                                                                                                         nur nach telefonischer Voranmeldung:
Tel: 01/523 23 15                                     Rathaus, Wohnungsabteilung, Eingang Roßmarkt
                                                                                                         Tel: 02622/231 76 (Mo. bis Do. von 10 bis 12 Uhr,
Mo. bis Fr. von 10 bis 12 Uhr                         jeden 2. Di. im Monat von 13.30 bis 15.30 Uhr
                                                                                                         Di. von 14 bis 17 Uhr)
oder per Fax 01/52 30 41 39                           4780 Schärding                                     Tel: 0664/910 04 16 (Mo., Di. von 10 bis 12 Uhr)
E-Mail: office@mieterschutzwien.at                    Denisgasse 8, „Gasthaus Bräustüberl Bums’n“
Unsere Sprechstunden finden nur nach telefoni-        jeden 2. Di. im Monat von 9.30 bis 11.30 Uhr       Salzburg
scher Vereinbarung statt (Tel: 01/523 23 15):         4820 Bad Ischl                                     5020 Salzburg
in 1070 Wien, Döblergasse 2: täglich                  Stadtamt, 1. Stiege, 2. Stock, Zimmer 24           Hofhaymer Allee 9–13, Tel: 0662/84 12 52
in 1020 Wien, Praterstraße 25: Mi. von 14.30          jeden 1. Fr. im Monat von 10 bis 12 Uhr            Fax: 0662/84 12 52-5
bis 18 Uhr und Do. von 14 bis 17 Uhr
                                                      4802 Ebensee                                       Termin nach Vereinbarung!
www.mieterschutzwien.at                               Gemeindeamt, Zimmer 9                              Öffnungszeiten:
                                                      jeden 1. Fr. im Monat von 13 bis 14 Uhr            Mo. bis Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und
Steiermark                                                                                               Mo., Di. und Do. auch von 14 bis 16 Uhr
8010 Graz                                             Niederösterreich
Sparbersbachgasse 61                                                                                     Tirol
                                                      2700 Wiener Neustadt
Tel: 0316/38 48 30, telefonisch täglich erreichbar:   Eyerspergring 7, Tel: 02622/231 76                 6020 Innsbruck
von Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12 Uhr                   Sprechstunde Di. von 14 bis 17 Uhr                 Müllerstaße 27, 1. Stock
Sprechstunden: Mo. von 14 bis 17 Uhr,                 Termine nach telefonischer Vereinbarung            Tel: 0512/57 40 35
Mi. von 14 bis 19 Uhr, Fr. von 8.30 bis 12 Uhr        (Mo. bis Do. 10 bis 12 Uhr,                        E-Mail: office@msv-tirol.at
TERMINVEREINBARUNG erforderlich!                      Di. 14 bis 17 Uhr)                                 Sprechstunden: Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr,
                                                                                                         Di. auch von 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung
8700 Leoben                                           2500 Baden
Jeden 2. Di. im Monat von 10 bis 11 Uhr,              Palffygasse 1, Tel: 02252/448 10
nur nach telefonischer Vereinbarung                                                                      Kärnten
                                                      jeden Mi. von 14 bis 17 Uhr
(Tel: 0316/38 48 30), Ort wird bekannt gegeben        Telefonische Voranmeldung in Wiener Neustadt       9020 Klagenfurt
8680 Mürzzuschlag                                     erbeten (Tel: 02622/231 76)                        Benediktinerplatz 5/1, Tel: 0463/51 30 92
Kirchengasse 10, „Café Jo eh“, jeden 1. Di. im                                                           Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach
telefonischer Vereinbarung (Tel: 0316/38 48 30)
8605 Kapfenberg
Grazerstraße 9, „Restaurant Schicker“, jeden
                                                       impressum                                         empfänger/innen
3. Di. im Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach
telefonischer Vereinbarung (Tel: 0316/38 48 30)        Verleger und Herausgeber:
                                                       Mieterschutzverband Österreichs
Oberösterreich                                         1070 Wien, Döblergasse 2
                                                       ZVR: 239963599
4020 Linz
Lederergasse 21
                                                       Chefredakteur:
Tel: 0732/77 12 88, Fax: 0732/79 73 51
                                                       Mag. Dr. Walter Windischbauer
Mo. bis Fr. von 9 bis 13 Uhr,
                                                       Satz & Grafik: Andrea Malek,
Mi. auch von 14 bis 17 Uhr
                                                       Malanda-Buchdesign, Graz
Bitte um telefonische Voranmeldung!
12       www.mieterschutzverband.at                    Druck: Druckerei Dorrong, Graz
Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
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