Ausgabe 1/2020 der mieterschutz
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Ausgabe 1/2020 p.b.b. | Erscheinungsort: Wien | Verlagspostamt: 1070 Wien der ZVR: 239963599 | Aufgabepostamt: 8020 mieterschutz Zulassungsnummer: 02Z031992 das Magazin – herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreichs Bildquelle: pixelio.de (Helene Souza) Im Dschungel der Instandhaltungs- vorschriften Viele Unklarheiten im Schadensfall Mietendeckel wie in Berlin – heftige Debatte im Salzburger Gemeinderat Unwesen Viele Fragen – Einkommens- nachweis und viele Antworten! Bürgschaft Aus unserer täglichen Praxis Welche Fragen sind erlaubt? der mieterschutz 1
vorwort Liebe Leserinnen und Leser! einladung zur ordentlichen Landeskonferenz des Mieterschutzverbandes Steiermark Im Jänner war es, als die neue Regierung (ZVR: 682684047) aus ÖVP und Grünen ihr Programm vor- gestellt hat. „Wohnen? Kein wirkliches Donnerstag, 17. September 2020, 13.00 Uhr Kernthema von Türkis-Grün“ – so titelte im Büro des Mieterschutzverbandes Steiermark in 8010 Graz, Sparbersbachgasse 61 dazu der „Standard“. Richtig. Leider rich- tig, muss man nach einem knappen hal- Tagesordnung: Für den Vorstand: ben Jahr bestätigen. • Begrüßung Univ.-Prof. Dr. Erwin Streitfeld (Obmann) „Unter Beteiligung von Bürgerinnen und • Rechenschaftsbericht des Vorstandes Mag.a Barbara Walzl-Sirk Bürgern, Expertinnen und Experten, Län- • Bericht der Rechnungsprüfer (Landessekretärin) Im Dschungel der dern und Gemeinden, der Zivilgesell- Bildquelle: bere von awstburg/Pixabay • Entlastung des Vorstandes schaft, Kammern und Interessenvertre- • Neuwahl der Vereinsorgane tungen wird im Rahmen parlamentari- • Konstituierung des neuen Vorstandes scher Instrumente (z. B. Wohnraum-En- Instandhaltungs- • Allfälliges und Diskussion quete, Dialogforen) das Wohnrecht re- formiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechts- vorschriften einladung sicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaf- fen wird“, heißt der Kernsatz zur Über- schrift „Schaffung von leistbarem Wohn- raum“ im Regierungsübereinkommen. Wäre es noch unkonkreter gegangen? Wissen Sie, was da geplant wird? Alles ist zur außerordentlichen Landeskonferenz des Mieterschutzverbandes Österreichs, möglich, nix ist fix. In der Mietwohnung ist ein Schaden eingetreten. Nun könnte man Landesverein Wien (ZVR 569879042) meinen, mit einem Anruf mit bloßer Schilderung des Schadens oder einer Nachschau im Internet könnte man leicht feststellen, wer Montag, 9. November 2020, 10.00 Uhr Neue Regierung: dafür verantwortlich ist. Doch so leicht wird es einem nicht gemacht. in den Räumlichkeiten des Mieterschutzverbandes Wien unklare Ziele bei der Wichtige Informationen in diesem Zusammenhang sind zudem gar Mag. Wolfgang Czuba in 1020 Wien, Praterstraße 25/9 nicht so leicht zu ermitteln. Schaffung von Mieterschutzverband Niederösterreich Tagesordnung: Für den Vorstand: leistbarem Wohnraum • Begrüßung Mag. Wolfgang Kirnbauer (Obmann) E s gibt nämlich völlig verschiede- ter/in mehr als fünf Objekte vermietet. Bei das erste Problem schon damit, dass es für • Coronakrise Mag.a Renate Schmoll und beim Wohnrecht ne Gesetzesvorschriften, die unter- Einzelpersonen, die Eigentumswohnungen die Pflicht des Vermieters/der Vermieterin • Statuten (Landessekretärin) schiedlich auf die einzelnen Mietver- oder Einfamilienhäuser vermieten, ist dies jedenfalls Voraussetzung ist, dass die Ther- • Allfälliges und Diskussion „Transparent, attraktiv und nachvollzieh- hältnisse anzuwenden sind, nämlich § 14 a aber für den/die Mieter/in oft gar nicht er- me mitvermietet wurde. Man muss daher bar“ soll das neue Wohnrecht werden, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes kennbar bzw. ermittelbar. zuerst diesen Punkt klären, also z. B.: Ha- heißt es weiters im Programm. So etwas (WGG), § 3 des Mietrechtsgesetzes (MRG), be ich überhaupt eine Kategorie-A-Woh- formuliert man, wenn man nicht weiß, § 1096 des Allgemeinen bürgerlichen Ge- Seit den letzten Novellen weicht das WGG nung gemietet, habe ich die Therme vom wohin die Reise gehen soll. setzbuches (ABGB), die Regelung über die (gilt für Mieter/innen von „Genossen- Vormieter abgelöst? Immerhin, die Verschlechterungen für die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten schaftswohnungen“) zudem nun vom MRG reits bei der Teilanwendung die nigen Mietverhältnissen Mieter/innen im Entwurf der Vorgänger- im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. ab. Die WGG-Mieter/innen haben es in die- Frage nach dem Mietvertrag. Die Kriterien sind kann es daher selbst bei regierung aus ÖVP und FPÖ fehlen in die- 4 MRG und das Konsumenten- ser Frage wohl noch am ein- Die leidige Frage: Wer bezahlt für Mieter/innen oft einer Antragstellung bei fachsten. In der Regel geht die Reparatur der Therme? Noch heikler wird es bei ande- sem Programm, könnte man sagen. Und schutzgesetz (KSchG). In die- Völlig verschie- ren Schäden (z. B. Schimmel), weder überprüfbar Gericht/Schlichtungs- die Maklergebühr soll hinkünftig zahlen, sem Artikel soll jedoch nicht aus ihrem Mietvertrag her- stelle noch unklar sein, wer diese Dienstleistung geordert hat. auf einzelne Details eingegan- dene Gesetzes- vor, ob ihr Mietverhältnis wo es um die Frage der Anwen- noch ermittelbar! Bin ich Wohnungsmieter/in, muss ich zu- ob man diesen Antrag Das ist aber leider schon so ziemlich al- gen werden, sondern nur die vorschriften für dem WGG unterliegt und da- dung des § 3 MRG geht, also ob überhaupt stellen kann. sätzlich noch prüfen, ob mein Mietverhält- les, was man positiv vermerken kann. Schwierigkeiten und der dar- unterschiedliche her der § 14 a WGG anzuwen- das eigene Mietverhältnis voll dem MRG Objekte mit ein oder zwei selbstständig nis wenigstens teilweise dem MRG unter- unterliegt, denn sonst wäre man wieder Ein fixer Mietendeckel oder Maßnahmen aus resultierende Reformbedarf Mietverhältnisse! den ist. Allerdings müssen liegt. Bei einer Nichtanwendung sind wir vermietbaren Objekten (Dachbodenaus- gegen die vielen Befristungen – bisher sich die Mieter/innen in die- bei den Mietvertragsvereinbarungen. Um aufgezeigt werden. sonst bei der Frage der Mietvertragsverein- bauten zählen nicht mit, Anmietung ab 1. Kernthemen im Forderungsprogramm der sem Bereich mit dem Begriff die Vollanwendung des MRG bestimmen barungen. Jänner 2002) unterliegen gleich gar nicht Grünen – fehlen. Das KSchG hat aufgrund der Klausel- „Bagatellreparaturen“ herumschlagen. Die zu können, muss man aber insbesonde- dem MRG. Stillstand als Programm? Angesichts der rechtsprechung des Obersten Gerichts- sind nämlich Mietersache, und die Gesetz- Äußerst kompliziert ist die Sache auch für re einiges über das Alter des Gebäudes, neuen Wohnungsnot ist das einfach zu hofs (OGH) Auswirkungen auf die Gültig- fassung lässt hier durchaus Fragen offen. Geschäftsraummieter/innen, da nämlich eventuelle Förderungen und bauliche Ver- Es wäre hier daher endlich an der Zeit, Kri- wenig, meint keit von Instandhaltungsvereinbarungen die Regelung über die Erhaltung von Wär- änderungen wie Auf- und Zubauten wis- terien zu beseitigen, die mieterseitig gar im Mietvertrag. Seine Anwendung ist aber Aber gehen wir nur kurz auf eine Frage mebereitungsgeräten im Teilanwendungs- sen. Diese Daten sind jedoch teilweise auf- nicht oder nur schwer überprüfbar sind, Dr. Walter Windischbauer nach der Rechtsprechung des OGH vor al- ein: Die Therme im Mietgegenstand muss bereich des § 1 Abs. 4 MRG leider nur für grund des Datenschutzes für den/die Mie- und einheitlichere Bestimmungen zum Mieterschutzverband Salzburg lem davon abhängig, ob der/die Vermie- repariert oder ersetzt werden. Da beginnt Wohnungen gilt. Bei diesen stellt sich be- ter/in überhaupt nicht ermittelbar. Bei ei- Schutz der Mieter/innen zu erlassen. der 2 www.mieterschutzverband.at mieterschutz 3
Mietendeckel wie in Berlin – Ordentliche Verwaltung im WEG Bildquelle: Makalu/Pixabay heftige Debatte im Bei unseren Sprechtagen werden wir immer wieder von unseren Mitgliedern befragt, was man unter dem Begriff der ordentlichen Verwaltung im Wohnungseigentums Salzburger Gemeinderat gesetz (WEG) versteht. D as Wohnungseigentumsgesetz re- wendig sind. Unter den allgemeinen Teil gelt dies im § 28 WEG. So gilt hier, der Liegenschaft fallen z. B. Reparaturen dass die Mehrheit der Wohnungs- am Dach, an den Fenstern, an der Fassade. eigentümer/innen über die Angelegenheit Aber auch die Behebung ernster Schäden der ordentlichen Verwaltung entscheidet. des Hauses in einem Wohnungseigentums Unter diese Angelegenheit fallen alle Maß- objekt gehört dazu – z. B. ein Wasserrohr- nahmen, die für die ordentliche Erhaltung bruch oder ein Wassereintritt in eine Woh- Mag.a Barbara Walzl-Sirk der allgemeinen Teile der Liegenschaft not- nung aufgrund eines kaputten Daches. Mieterschutzverband Steiermark Weiters stellen die Bildung einer ange- Team Steiermark messenen Rücklage oder auch die Aufnah- me eines Darlehens, das zur Deckung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kos- ten einer in längeren als einjährigen Ab- Mein Name ist Regina Holzer, und ich ständen wiederkehrenden Arbeit zur ord- wohne mit meinen drei Kindern in Graz. nungsgemäßen Erhaltung dient, Maßnah- Bevor ich meine Tätigkeit als Juristin men der ordentlichen Verwaltung dar. beim Mieterschutzverband aufgenom- men habe, war ich als Rechtsanwaltsan- Auch die angemessene Versicherung der Grundsätzlich für eine Mietzinsbremse unter Berücksichtigung des Berliner wärterin mit Rechtsanwaltsprüfung vie- Liegenschaft, die Bestellung und Abberu- Modells haben sich kürzlich im Gemeinderat der Stadt Salzburg nun SPÖ, le Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei Mag.a Regina Holzer fung eines Eigentümervertreters/einer Ei- Mieterschutzverband Steiermark Bürgerliste (Grüne) und die KPÖ PLUS ausgesprochen. Abgelehnt wurde Dr. Walter Windischbauer tätig. Eine Veränderung in meinem per- gentümervertreterin, die Erlassung und die Mietenbremse von ÖVP, FPÖ und NEOS. Mieterschutzverband Salzburg sönlichen Umfeld hatte auch eine Ände- le Bildungsmöglichkeiten, besonders je- Änderung der Hausordnung, die Vermie- rung meiner beruflichen Tätigkeit zur ne, die mir vom Mieterschutzverband er- tung der verfügbaren allgemeinen Teile an Folge, und so trat ich vor einigen Jahren V möglicht werden. Personen, die nicht Wohnungseigentümer/ ielleicht erinnern Sie sich an die mithalten würden. In der Debatte spra- Wohnungen ausgeweitet werden, die älter meinen Job als zweite Juristin beim Mie- innen sind, und die Aufkündigung dieser vergangene Ausgabe unseres Ma- chen sich SPÖ und Bürgerliste dafür aus, als 30 oder 40 Jahre sind. terschutzverband Steiermark an. Abschließend möchte ich noch die sozia- Mietverträge sowie die Erstellung und Vor- gazins: Unter dem Titel „Mieten- die von der neuen Bundesregierung in de- le Komponente meiner Tätigkeit anspre- rätighaltung eines Energieausweises des deckel wie in Berlin – das wär doch was!“ ren Programm vorgesehene Reform des ÖVP, FPÖ und NEOS sprachen sich ent- Dies zu meiner großen Freude; denn ich chen: Es ist eine Arbeit, die mich stän- Gebäudes sind Maßnahmen der ordentli- hatten wir das Modell des Berliner Mie- Wohnrechts zu nutzen, um die bestehen- schieden gegen einen Mietendeckel aus. arbeite sehr gerne im Rechtsbereich und dig mit Menschen zusammenbringt. Da- chen Verwaltung. tendeckels (also einer betraglich fixierten den Mietenbegrenzungen auszuweiten. Es Dadurch würden Investitionen in den finde es schön, ständig in Kontakt mit bei stelle ich immer wieder fest, dass mit Obergrenze je nach Baudatum und sei längst nicht mehr zeit- Wohnbau verhindert, und wenn man unseren Mitgliedern zu sein und diese mietrechtlichen Problemen leider sehr Unter die ordentliche Verwaltung der Lie- Ausstattung der Wohnung) genauer gemäß, gesetzliche Preis- durchs Vermieten nichts verdienen könne, bestmöglich bei der Lösung ihrer wohn- oft auch finanzielle und existenzielle genschaft im Sinne des WEG fallen auch dargestellt und gemeint, eine Debat- Die Mietzins- regelungen nur für jene würden noch mehr Wohnungen leer ste- rechtlichen Probleme rechtlich zu be- Sorgen verbunden sind. Man denke nur die Bestellung des Verwalters/der Verwal- te über einen Mietendeckel erscheine bremse muss Wohnungen vorzusehen, hen als bisher. Stattdessen solle der Bau raten, zu unterstützen und zu betreu- an hohe Betriebskostennachzahlungen terin und die Auflösung des Verwaltungs- auch für Österreich als überfällig. Kri- ausgeweitet die vor dem 30. Juni 1953 von Neubauten angekurbelt werden, um en. Ich vertrete sie in Verfahren vor der oder an die Angst, die Wohnung zu ver- vertrages. tisiert hatten wir, dass sich die maß- werden! errichtet worden sind. Der das Angebot zu erhöhen und die Preise zu Schlichtungsstelle und vor Gericht. Dies lieren, weil ein Räumungsverfahren ein- Hinsichtlich der Vermietung von nicht im geblichen politischen Parteien jahr- Mietendeckel solle auf jene senken. auch in Kündigungs- und Räumungsver- geleitet wird. Wohnungseigentum stehenden Abstellplät- zehntelang gescheut hätten, aktiv in fahren. Dabei kann ich sehr gut meine Schön ist es, wenn ich helfen kann und zen für Kfz gibt es ein Sonderkündigungs- den Wohnungsmarkt einzugreifen. Erfahrungen und mein Wissen aus mei- es mir gelingt, auch heikle Fragen zu lö- recht, das ebenfalls eine Maßnahme der or- ner vormaligen Tätigkeit in der Rechts- Die KPÖ PLUS, nach vielen Jahrzehnten Liebe Mitglieder! anwaltskanzlei einbringen. sen und schwierige Situationen abzu- dentlichen Verwaltung darstellt. So kann erstmals wieder im Salzburger Gemein- wenden, indem mit Vermieter/innen ei- die Eigentümergemeinschaft ungeachtet derat vertreten, hat nun vehement einen Sie wollen auch zwischen den Erscheinungsterminen des Magazins Auch inhaltlich ist meine Arbeit span- ne Lösung zugunsten unserer Mitglieder anderer gesetzlicher oder vertraglicher Re- Mietendeckel gefordert. „Nirgends müssen „Der Mieterschutz“ mietrechtlich und wohnungspolitisch immer auf dem nend und herausfordernd. Das Wohn- ausverhandelt werden kann, ohne dass gelungen diese Mietverträge unter Einhal- die Menschen so viel von ihrem Einkom- aktuellsten Stand sein? recht ist ein relativ umfangreiches, teil- es zu langen, oft sehr nervenaufreiben- tung einer dreimonatigen Frist kündigen, men fürs Wohnen bezahlen wie bei uns. weise auch recht kompliziertes Rechts- den und teils auch kostspieligen Streitig- sobald bei einem/einer Wohnungseigentü- Selbst Normalverdiener/innen fällt es im- Dann folgen Sie uns doch auf Facebook und Twitter! gebiet, und auch viele weitere Rechts- keiten kommt. mer/in Bedarf an diesem Abstellplatz be- mer schwerer, die teuren Wohnkosten zu gebiete, z. B. Schadenersatz-, Vertrags- steht. Hat ein/e Wohnungseigentümer/in Wir freuen uns auf Sie! oder Maklerrecht, spielen ebenso eine Da ich meine Arbeit liebe und in einem einen solchen Abstellplatz gemietet, kann stemmen“, begründete deren Gemeinderat Kay-Michael Dankl seinen Dringlichkeits- Rolle. Um mich laufend fort- und weiter- wunderbaren Drei-Frauen-Team arbeite, dieser dann gekündigt werden, wenn er/sie antrag. Die Mietzinse seien mittlerwei- zubilden und mein Wissen am letzten freue ich mich auf viele weitere Jahre als mehrere Abstellplätze gemietet hat und der le auf mehr als 15 Euro pro Quadratmeter facebook.com/Mieterschutzverband twitter.com/mieterschutz_at aktuellen Stand zu halten, nutze ich al- Juristin beim Mieterschutzverband. Bedarf des/der anderen bei Abwägung der geklettert, während die Einkommen nicht beidseitigen Interessen schwerer wiegt. der 4 www.mieterschutzverband.at mieterschutz 5
Unwesen Einkommens- Ein Tag im Leben nachweis und Bürgschaft Bildquelle: Free-Photos/Pixabay eines Mieterschützers Häufig werden vor oder beim Mietvertragsabschluss sehr persönliche Fragen an den/ die zukünftige/n Mieter/in gestellt. Müssen all diese Fragen beantwortet werden? G rundsätzlich sind nur jene Daten vor- Dr.in Herta Trummer zulegen, die für den Mietvertrag rele- Mieterschutzverband Tirol Bildquelle: Gerd Altmann/Pixabay D vant sind, also Name, Adresse, Tele- a heute um 9 Uhr eine Verhandlung genständliche Mietverhältnis in den so- Dr. Andreas Freilinger bei der Schlichtungsstelle des Ma- genannten Teilanwendungsbereich des fonnummer, ein Lichtbildausweis zur Iden- Mieterschutzverband Salzburg gistrats angesetzt ist, fahre ich nicht Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt und daher tifikation, eventuell der Beruf. Spätestens ins Büro, sondern gleich zur Behörde, wo nach den mietrechtlichen Kündigungsbe- bei Mietvertragsabschluss verlangen man- Ein in den letzten Jahren zunehmender lagen und Leitungen in einem katastro- che Vermieter/innen aber einen Einkom- Trend ist die Aufnahme von Bürgen/Bür- der Mieter schon auf mich wartet. Wir tref- stimmungen eine außergerichtliche Kün- phalen Zustand befinden. Wiederholt sei mensnachweis (z. B. Lohnzettel). Doch wie ginnen in den Mietvertrag. Sollte der/die fen uns zehn Minuten vor der Verhandlung, digung durch den Vermieter nicht wirk- es nach seinen Aussagen auch schon zu die Einkommenssituation der Mieter/innen Hauptmieter/in die Miete nicht bezahlen, um noch einige Details zu besprechen. Es sam ist, was den Mieter vorerst beruhigt. Überschwemmungen im WC gekommen. einige Monate nach der Anmietung der Im- Das dürfen Vermieter/innen die kann der Bürge/die Bürgin zur Zahlung in geht um eine Kaution, die der Vermieter Er möchte vor diesem Hintergrund noch Der Vermieter hat das Objekt erst kürz- mobilie aussehen wird, lässt sich – Lohnzet- Mieter/innen nicht fragen: Anspruch genommen werden. zu Unrecht, wie wir meinen, zurückbehal- ein Gespräch mit dem Vermieter führen, lich erworben, und Herr I. befürchtet, dass tel hin oder her – ohnehin nicht vorherse- ten hat. Im Lauf der Verhandlung gehen die da er sich durchaus vorstellen kann, das n nach den politischen Vorlieben oder hier keine richtige Sanierung stattfinden hen. Zur Bonitätsprüfung beitragen kann al- Eine Bürgschaft im Mietvertrag ist aber Emotionen beider Parteien hoch, doch der Mietverhältnis zu beenden, aber zu einem nach einer Parteizugehörigkeit wird. Nach unserer Erstintervention hatte lerdings ein Blick in die Insolvenzdatei des nicht nur aus grundsätzlichen Erwägun- Verhandlungsleiter kann die Sache beruhi- späteren Zeitpunkt als vom Vermieter ge- der Vermieter seine Bereitschaft zur Behe- Justizministeriums (www.ediktsdatei.justiz. n nach den weltanschaulichen oder gen bedenklich, sie ist automatisch auch gen, und überraschenderweise kann nach wünscht. Sollte dies scheitern, wird er sich bung der Mängel erklärt – bislang ist aber gv.at). Jede/r Interessierte kann dort kosten- religiösen Ansichten, der ethischen ein zusätzlicher Kostenfaktor. Werden in einer halben Stunde ein Vergleich erzielt wieder an uns wenden. noch nichts geschehen. Beim Lokalaugen- los private Insolvenzen mittels Namensein- Zugehörigkeit einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäf- werden, mit dem unser Mitglied zufrieden Von 14 bis 16 Uhr stehe ich heute telefo- schein bestätigt sich der beschriebene Zu- gabe abfragen. Darüber hinaus wird ohne- te derselben oder verschiedenen Art, die ist. Der Mieter will mich noch auf einen Kaf- n nach der sexuellen Orientierung, nisch für Fragen unserer Mitglieder zur stand, jedoch hat der Vermieter nun Pläne hin als Sicherheit eine Kaution eingehoben. nicht zusammenhängende Bestandteile fee einladen, doch ich muss ablehnen, da nach Hobbys oder dem Musikge- Verfügung. Von 15 Anfragen kann ich vorgelegt, wie das Objekt saniert werden Es ist jedenfalls für die Mieter/innen nicht des Hauptgeschäfts sind, abgeschlossen, im Büro Kunden auf mich warten. Leider schmack zwölf am Telefon klären, drei komplizier- soll. Wir kommen daher gemeinsam zu verpflichtend, einen Einkommensnach- so ist die Gebühr für jedes einzelne Rechts- stehe ich wieder mal in der Stadt im Stau. tere Sachverhalte müssen persönlich unter der Meinung, erst einmal abzuwarten, ob weis vorzulegen. n nach dem Gesundheitszustand geschäft zu entrichten. Das heißt, auch Aufgrund des Wetters bin ich mit dem Auto Vorlage der notwendigen Unterlagen be- die Sanierung zufriedenstellend durchge- (gerade hier ist auch das Thema wenn die Vergebührung für Wohnungs- unterwegs. Im Sommer fahre ich öfters mit Diese Regelungen ergeben sich einerseits sprochen werden, insbesondere Anfragen führt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, Rauchen zu beachten) mieten an das Finanzamt nicht mehr be- dem Rad, was die Wege von und zum Ar- aus dem dritten Teil des Gleichbehand- zu Betriebskostenabrechnungen. Die sind will der Mieter mit unserer Hilfe einen An- steht, bleibt die Vergebührung für die beitsplatz einfacher macht. lungsgesetzes, andererseits aber auch aus n nach der Lebensweise – also bei- ein echter Dauerbrenner! trag auf Durchführung notwendiger Erhal- Bürgschaft aufrecht. Im Büro angekommen, checke ich erst mal tungsarbeiten bei der Schlichtungsstelle der Datenschutzgrundverordnung der Eu- spielsweise danach, ob die Mieter/ Danach habe ich noch einen „Außenter- ropäischen Union, wonach Vermieter/innen innen künftig häufig Besuch emp- Auch in diesem Fall müsste die Hinterle- mein „Facherl“ – sehr viel Post ist es heu- des Magistrats stellen. min“ in der Stadt. Herr I. hat hier ein Lo- nur jene Daten erheben dürfen, die für den fangen möchten gung einer Kaution als Sicherheit genü- te nicht, allerdings ist ein Schriftsatz dabei, kal gemietet, in dem sich die Sanitäran- Und morgen warten neue Abenteuer … beabsichtigen Zweck notwendig sind. gen. der uns vom Gericht zugestellt wurde und eines unserer Mitglieder betrifft. Nach ei- nem Blick in die Unterlagen sehe ich, dass ich zum Sachverhalt noch unser Mitglied befragen muss, und schicke ihm die Unter- Rücktritt vom Maklervertrag einem von diesem/dieser dafür auf ei- ner Messe oder einem Markt benützten schrift der Vertragserklärung und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht er- lagen mit der Bitte um baldige Terminver- Stand. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Ta- halten hat. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Makler- einbarung. ge nach Abschluss des Maklervertrages. vertrag als Verbrauchergeschäft, das heißt: Der/die Mieter/in ist Der Anspruch auf Provision für eine/n Dann warten zwei Besprechungstermine Konsument/in, der/die Makler/in ist Unternehmer/in. n der/die Mieter/in die Vertragserklä- Makler/in entsteht im Mietrecht mit dem auf mich. Frau S. berichtet, sie fühle sich rung am selben Tag abgibt, an dem er/ rechtswirksamen Abschluss des Mietver- durch ihre Nachbarn wiederholt auch wäh- Ein Rücktritt vom Maklervertrag ist in aufgrund des ausdrücklichen Verlan- sie das Objekt das erste Mal besichtigt trages (§ 7 KSchG). Tritt der/die Mieter/in rend der Nacht durch Kindergetrampel, Be- möglich, wenn gens des Mieters/der Mieterin jedoch hat, sofern der Erwerb der Deckung vom Maklervertrag zurück, nachdem der suche, aber auch Kochgerüche gestört. Sie innerhalb dieser Frist den Vertrag, dann des dringenden Wohnbedürfnisses Mietvertrag abgeschlossen worden ist, so n der Maklervertrag außerhalb von Ge- des Verbrauchers/der Verbraucherin hat das auf die bereits verdiente Provisi- MMag.a Dr.in Alexandra wird Mitglied bei uns und bittet um Hil- besteht kein Rücktrittsrecht. schäftsräumen des Unternehmens oder eines/einer nahen Angehörigen on keinen Einfluss. Bereits die bloße Nam- Hohenbruck fe. Ich diktiere sofort ein Schreiben an die Mieterschutzverband Tirol Genossenschaft – in anderen ähnlich gela- abgeschlossen wurde (§ 11 Fern- und n der Maklervertrag als sogenanntes dienen soll (für Immobilienverträge; § haftmachung des Vertragspartners/der gerten Fällen konnten solche Situationen Auswärtsgeschäfte-Gesetz, FAGG), „Haustürgeschäft“ zustande gekommen 30 KSchG). Wird die Rücktrittserklä- Vertragspartnerin ist laut Oberstem Ge- aufgrund eines gemeinsamen Gesprächs wie z. B. im Rahmen einer Besichti- ist (§ 3 Abs. 1 Konsumentenschutzge- rung an den/die Makler/in geschickt, liäres oder wirtschaftliches Naheverhält- richtshof (OGH) provisionsbegründend. entspannt werden. Mein nächster Kun- gung. Die Rücktrittsfrist beträgt bei setz, KSchG), das heißt weder in den dann gilt der Rücktritt auch für den nis zwischen ihm/ihr und dem/der Ver- de erzählt, dass sein Vermieter das Miet- Belehrung über das Rücktrittsrecht vom Makler/von der Maklerin für sei- Maklervertrag. Die Rücktrittsfrist be- Exkurs: Kein Anspruch auf Provision be- mieter/in besteht, sofern der/die Mieter/ verhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt 14 Tage nach Abschluss des Makler- ne/ihre geschäftlichen Zwecke dauernd trägt eine Woche ab Vertragserklärung, steht, wenn der/die Makler/in selbst Ver- in nicht auf dieses Naheverhältnis hinge- hat, dies allerdings nur außergerichtlich. vertrages. Erbringt der/die Makler/ benützten Räumen (wie Büro) noch bei wenn der/die Mieter/in eine Zweit- tragspartner/in ist oder ein sonstiges fami- wiesen wurde (§ 6 Maklergesetz). Wir stellen im Gespräch fest, dass das ge- der 6 www.mieterschutzverband.at mieterschutz 7
In unserem Haus ist der Fahrstuhl kaputt. Und es ist derzeit nicht absehbar, wann er repariert wird. Sie fragen, In den meisten Fällen (vor allem wenn der Lift schon seit vielen Bildquelle: Linus Schütz/Pixabay Jahren besteht) stellt der Fahrstuhl eine Gemeinschaftsanlage dar, die in die Reparaturpflicht des Vermieters/der Vermieterin wir antworten: Mag.a Anneliese Schedlberger Mag. Wolfgang Kirnbauer fällt. In Altbauten kann eine Reparatur im Außerstreitverfahren Mieterschutzverband Oberösterreich Mieterschutzverband Wien (Schlichtungsstelle) durchgesetzt werden. Davon unbenommen ist das Recht zur Mietzinsminderung. Wenn die Benützung des Mietgegenstands durch den fehlenden Lift beeinträchtigt wird, kann die Miete gemindert werden. Dabei werden einzelne Fak- Muss der Pachtvertrag für mein Lokal Nach meiner Pensionierung habe ich die mir Ich möchte ein Geschäftslokal anmieten. Die toren wie Stockwerkslage und Mietzweck (z. B. Gebrechlichkeit von Bewohner/innen) von Bedeutung sein. Häufig werden da- vergebührt werden? zugewiesene Dienstwohnung weiter bewohnt. Vermieterin hat mir nun einen auf ein Jahr zu einvernehmliche Regelungen zwischen Mieter/innen und Ver- Nun wurde das Haus verkauft, und der neue befristeten Mietvertrag zur Unterzeichnung mieter/innen gefunden. Ja, Miet- und Pachtverträge für Geschäftsobjekte unterliegen der Eigentümer will mich kündigen. Geht das so vorgelegt. Muss der Vertrag nicht auf mindes- Gebührenpflicht, wenn über sie eine Urkunde, sprich ein schriftli- einfach? tens drei Jahre befristet werden? cher Miet- oder Pachtvertrag, errichtet wurde. Die Gebühr beträgt ein Prozent der Bemessungsgrundlage. Diese bemisst sich nach Dienstwohnungen unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz. Wenn Die Mindestbefristungsdauer von drei Jahren gilt nur für Woh- der Höhe des vereinbarten Entgelts und der Dauer des Vertrags. Die Gebühr ist vom Bestandgeber/von der Bestandgeberin selbst nach der Pensionierung kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde, kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis jederzeit un- nungsmietverträge. Mietverträge für Geschäftslokale können In dem Zinshaus, in dem ich wohne, finden tatsächlich beliebig befristet werden. Die einjährige Befristung seit Monaten Bauarbeiten statt. Abgesehen zu berechnen und beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrs- ter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. wäre daher wirksam. Aufgrund der bei einem Geschäftsobjekt von den täglichen Beeinträchtigungen durch steuern abzuführen. zu tätigenden Investitionen ist von derart kurzen Befristungen Lärm, Staub und Erschütterungen fürchte ich abzuraten. um meine Sicherheit und die meiner Familie Bei unserer Eigentumswohnungsanlage (nicht sichere Handläufe, permanente Stolper- wurde festgestellt, dass die Elektroanlage gefahr, offene Verteilerkästen etc.). lebensgefährlich ist. Ohne uns Eigentümer zu fragen, hat die Hausverwaltung die sündteure Mein befristeter Mietvertrag läuft bald aus. Obwohl die Hausinhabung dafür zu sorgen hat, dass der Mietge- Ich habe Zweifel, in dieser Zeit eine neue Woh- Sanierung beauftragt. Geht das ohne unsere nung zu finden. genstand gefahrlos erreicht werden kann, dauert die zivilrechtli- Zustimmung? che Durchsetzung in der Regel zu lang. Bei Sicherheitsgefährdun- Das ist leider nicht nur in Zeiten der Coronakrise ein häufiges Pro- gen ist es zweckmäßig, die Baupolizei zu verständigen, die sehr Grundsätzlich muss die Hausverwaltung für Erhaltungsarbeiten, blem. Wenn Vermieter/innen nicht bereit sind, den Mietvertrag zu rasch agieren und auch Verwaltungsstrafen gegen die Hausinha- die über die laufende Instandhaltung hinausgehen, mindestens bung verfügen kann. Bildquelle: Michael Gaida/Pixabay verlängern, kann man Sie trotzdem nicht ohne Gerichtsbeschluss drei Angebote einholen. Ist allerdings Gefahr in Verzug, ist nach aus der Wohnung rausschmeißen. Vermieter/innen sind dazu an- oberstgerichtlicher Rechtsprechung das Einholen mehrerer Ange- gehalten, einen gerichtlichen Räumungsbeschluss gegen Sie zu bote nicht zweckmäßig. Die Durchführung von notwendigen Erhal- erwirken, was einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen tungsarbeiten kann die Hausverwaltung auch ohne Zustimmung kann. Achtung: Dies entspricht der Rechtslage zum Zeitpunkt des der Eigentümer/innen beauftragen. Redaktionsschlusses dieses Magazins. Es ist denkbar, dass das Meine Hauptmietwohnung wurde in eine Parlament im Zuge der Coronakrise zu bald auslaufenden Mietver- Eigentumswohnung umgewandelt und wird trägen eine Sonderregelung beschließen wird. Unsere Landesverei- verkauft. Brauche ich einen neuen Miet- Ich habe vor 20 Jahren ein Wochenendhaus ne informieren Sie dazu gerne. vertrag? Im Zuge einer Feuerbeschau wurden wir von gemietet. Nun will meine Vermieterin mich der Genossenschaft aufgefordert, unsere kündigen. Das kann doch nicht sein. Ich habe Schuhe, Regale und Blumentöpfe aus dem schließlich einen unbefristeten Mietvertrag. Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung ange- Durch den Verkauf der Wohnung ändert sich nichts an Ihren Rech- ten. Der/die neue Eigentümer/in tritt automatisch in den Mietver- Stiegenhaus zu entfernen. Ist das rechtens? mietet und bin mir nicht sicher, ob die Elektrik trag ein. Es ist kein neuer Vertrag erforderlich. Leider kommt es Bestandobjekte, die als Zweitwohnungen zum Zweck der Erholung sicher ist. Wie soll ich vorgehen? manchmal vor, dass neue Eigentümer/innen versuchen, Mieter/in- Das Stiegenhaus ist eine Allgemeinfläche und dient allen Mieter/ oder Freizeitgestaltung gemietet werden, unterliegen dem Ausnah- nen zu überrumpeln und ihnen neue nachteilige Vereinbarungen innen zur Nutzung. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich aber metatbestand des § 1 Abs. 2 Z 4 Mietrechtsgesetz (MRG). Die Kün- Vermieter/innen sind verpflichtet, mittels Elektrobefund nachzu- (z. B. Mieterhöhung oder Auflösungsvereinbarungen) abzuringen. auf das Begehen des Stiegenhauses. Da das Stiegenhaus nicht zur digungsschutzbestimmungen des MRG kommen hier nicht zur An- weisen, dass die Elektrik sicher betrieben werden kann. Wird trotz Der wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang: Unterschreiben Mietfläche zählt, dürfen weder Schuhe gelagert noch Regale aufge- wendung. Gemäß § 560 Zivilprozessordnung (ZPO) kann der un- Aufforderung des Mieters/der Mieterin ein solcher Befund nicht Sie nichts und schon gar nicht spontan, bevor Sie nicht Rechts- stellt werden. Selbst das Aufstellen von Blumentöpfen, das im All- befristete Mietvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi- vorgelegt, kann dies unter Umständen ein erhebliches Mietzinsmin- beratung eingeholt haben! In den meisten Fällen sind Sie in einer gemeinen der Verschönerung dient, kann von der Genossenschaft gungsfrist zum Monatsletzten ohne Angabe eines Grundes aufge- derungsrecht auslösen, weil der/die Mieter/in dann nicht mehr von ohnedies sehr starken Rechtsposition. untersagt werden. kündigt werden. einer gefahrfreien Benützung der Wohnung ausgehen kann. der 8 www.mieterschutzverband.at mieterschutz 9
Erfolgs- notizen W ir konnten wieder zahlreiche Unsere Erfolge lassen sich aber Oft wurden vor unserem Einschreiten die Frau St. aus Steyr € 279,18 Nach intensiver Korrespondenz konnten wir für Bei einer weiteren Kaution wurde ein Abzug Rückzahlungen für unsere nicht nur in Geld messen! Mieter/innen monatelang vertröstet. In Frau St. aus Hellmonsödt € 969,50 unser Mitglied, Herrn Martin R. aus der Aigl- rückgängig gemacht. hofstraße, eine Rückzahlung seines Be- Mitglieder erreichen, die aus zu In zahlreichen Fällen konnten wir errei- manchen Fällen mussten wir sogar einen Rückzahlung von zu hohen Mieten triebskostenguthabens für 2018 in Höhe von Bezirk Baden hohen Mietzinsen, überhöhten Betriebs- chen, dass der Hausinhabung obliegende Zwangsverwalter beantragen, bevor dann Frau N. aus Linz € 17.500,00 € 1.684,34 und für seine Nachbarin, Frau Re- Mietzinsrefundierung € 750,00 Erhaltungsarbeiten, die zunächst im- Herr Z. aus Linz € 1.191,00 nate C., ein Guthaben aus 2018 in Höhe von kosten oder sonstigen unzulässigen Zah- die notwendigen Arbeiten endlich erledigt € 1.622,61 erwirken. Gutschrift für Wasserschaden € 323,99 lungen resultierten. mer wieder aufgeschoben wurden oder de- wurden. Unrechtmäßige Mieterhöhung ren Notwendigkeit verneint wurde, doch Frau H. aus Ostermiething € 194,52/ Frau P. war aufgrund des Todes ihres Gatten Zwei weitere Kautionsrefundierungen, bei de- Monat in einer schweren persönlichen Krise und nicht nen wir bei der Übergabe dabei waren durchgeführt wurden. Unrechtmäßige Indexnachverrechnung mehr in der Lage, ihre täglichen Geschäfte zu Frau S. aus Linz € 4.925,88 Vereinbarung über eine Übergangs- sowie Er- führen, sodass sie in Mietzinsrückstand ge- satzwohnung für unser Mitglied riet. Nach Mahnung brachte der Vermieter Mietminderung Räumungsklage gegen Frau P. ein. Zwischen- Bezirk Bruck/Leitha Wien überhöhter Provisionen oder unzulässiger An zu viel bezahlten Mietzinsen und zu Un- Herr W. aus Linz € 802,00 zeitlich beglich die Mieterin die offenen Mieten. Ablösen, die Bezahlung von Investitionser- recht einbehaltenen Kautionen konnten wir Stromkostenrefundierung € 266,39 + Mietzins- Schadenersatz Im Gerichtsverfahren konnte in erster Instanz minderung € 673,38 In vielen Fällen konnten wir für unsere Mit- satz oder die Rückzahlung von zu Unrecht zu- für unsere Mitglieder zurückholen: Herr M. aus Perg € 13.281,84 das Räumungsbegehren abgewendet wer- glieder die Richtigstellung des Mietzinses rückbehaltenen Kautionen können wir immer Gaswerkstraße € 3.000,00 den, da das Gericht feststellte, dass aufgrund Kautionsrefundierung € 1.119,39 (Hauptmietzins, Untermietzins oder Möbelmie- wieder für unsere Mitglieder erwirken. Franziskanergasse € 2.837,29 Abwendung einer Klage bzw. Beendigung der besonderen Situation von Frau P. gerade te) und die Rückzahlung von zu hohen Mie- Paul-Ernst-Gasse € 750,00 Im letzten halben Jahr waren das folgende mit Vergleich noch kein grobes Verschulden am Mietrück- Bezirk Horn ten erwirken. Zahlungen: Sonstige Erfolge Frau E. aus Riedau € 3.863,22 stand vorhanden war. Frau P. kann weiter in der Durchsetzung von neuen Fenstern Bei noch aufrechten Mietverhältnissen wurde Kaution Herr B. erhielt durch unsere Intervention einen Herr M. aus Laakirchen, Wohnung bleiben, die Kosten des Verfahrens 3, Hetzgasse € 3.000,00 Putzkostenersatz in der Höhe von € 120,00. Mahnklage – Ersparnis € 1.230,00 hat sie jedoch zu ersetzen. Bezirk Zwettl auch jeweils der Mietzins für die Zukunft her- 12, Bendlgasse € 1.350,00 Heizkostengutschrift € 249,92 abgesetzt. Frau Sch. wurde durch unsere Intervention Vorzeitige Auflösung – Mietersparnis Frau S. war wegen erheblich nachteiligen Ge- 14, Penzinger Straße € 2.270,00 die Kaution und eine Ablöse von insgesamt Herr I. aus Ried im Traunkreis € 12.100,00 brauchs aufgrund Lärmens und unerlaubten Weiters konnten wir die Durchsetzung von In- Folgende Rückzahlungen konnten wir im € 3.500,00 zurückbezahlt. Herr M. aus Ried im Traunkreis € 8.250,00 Lagerns von Gegenständen auf Räumung ge- standhaltungsarbeiten in mehreren Fällen sowie letzten halben Jahr für unsere Mitglieder Sonstiges Herr C. aus Ried im Traunkreis € 7.668,00 klagt worden. Im Verfahren vor dem Bezirksge- eine Schädlingsbekämpfung und die Rückzah- erreichen: 14, Nobilegasse Familie Sch. konnte durch unsere Intervention richt konnte glaubhaft gemacht werden, dass lung kleinerer Beträge durchsetzen. 2, Aloisgasse € 8.000,00 (Wohnungsaufgabe) € 11.000,00 bereits im ersten Jahr, nach fünf Monaten, ohne Sonstige Erfolge ein Großteil der Beschwerden auf das Verhal- 2, Rueppgasse € 2.000,00 20, Petraschgasse (Entschädigung Einhaltung der Kündigungsfrist und eines Kündi- Frau B. aus Lambach, Übernahme ten ihres Exmannes zurückzuführen war, der 3, Erdberger Lände € 8.000,00 für Beeinträchtigungen) € 1.000,00 Kärnten gungstermins ausziehen und erhielt die gesam- der Reparaturkosten € 500,00 bereits aus der Wohnung ausgezogen war. Vor 4, Viktorgasse € 1.000,00 te Kaution in der Höhe von € 2.100,00 zurück. diesem Hintergrund konnte vorerst „Ruhen 5, Schönbrunner Straße € 1.980,00 Steiermark Klagenfurt: Unserem Mitglied, Frau M., wurde 6, Gumpendorfer Straße € 4.880,00 des Verfahrens“ vereinbart werden. Durch unsere Intervention wurde der Geschirr- Salzburg nach unserer Intervention die gesamte Kaution 9, Georg-Sigl-Gasse € 10.000,00 Seitdem Kautionen im Außerstreitverfahren gel- spüler unseres Mitglieds, Frau J. P., repariert. von € 2.000,00 zurückerstattet. Für unser Mitglied, Herrn Mag. Julian K., und 9, Währinger Straße € 3.000,00 tend gemacht werden können, haben wir so- Ein Immobilienmakler aus dem Attergau hat dessen Lebensgefährtin konnten wir erreichen, 10, Gellertgasse € 12.942,00 wohl am außeramtlichen Weg als auch über Frau R. K. erhielt durch unser Einschreiten für die Vermietung seiner eigenen Wohnung Guttaring: Herr W. erhielt die Kaution von dass der Vermieter nach Einleitung eines Verfah- 12, Tichtelgasse € 11.500,00 von uns eingeleitete Verfahren viele zu Unrecht Mietzinsfreiheit für zwei Monate, dadurch er- vor zwei Jahren eine Provision in Höhe von € 1.284,00 zurück. rens auf Überprüfung der Angemessenheit des 15, Fünfhausgasse € 12.000,00 einbehaltene Kautionen für unser Mitglieder sparte sie sich € 1.000,00. € 745,00 kassiert. Nachdem sich die Mieterin, verlangten Hauptmietzinses vor der Schlich- 15, Graumanngasse € 1.870,00 rückfordern können: Klagenfurt: Familie F. wurde die Instandhal- Frau G. aus Mondsee, mit uns in Verbindung tungsstelle einen Betrag von € 15.000,00 zu- 15, Kröllgasse € 2.530,00 Klöch € 1.580,12 Frau Z. erhielt eine Mietzinsminderung von tung für die angemietete Eigentumswohnung gesetzt hatte, wurde die zu Unrecht kassierte rückbezahlt hat. 15, Meiselstraße € 1.740,00 Großbauerstraße € 500,00 € 102,09. vorgeschrieben und auch bezahlt. Der Betrag Provision aufgrund unserer Intervention umge- 16, Wilhelminenstraße € 2.250,00 Fischergasse € 600,00 von € 1.628,64 wurde aufgrund unserer Inter- hend vom Makler zurückgezahlt. 20, Hellwagstraße € 10.000,00 Wiesenauergasse € 1.000,00 Herr D. erhielt einen Ersatz für die Fensterre- vention sofort zurücküberwiesen. Tirol Scheigergasse € 1.925,21 paratur in der Höhe von € 170,00. Für unser Mitglied, Frau C. aus Salzburg, haben Immer wieder müssen wir feststellen, dass Be- Veilchengasse € 1.000,00 Bad Kleinkirchheim: Da die Stiegenhaus- wir die Heizkostenabrechnung 2018 kontrol- Mietzinsrückerstattung € 6.435,51 triebskosten falsch abgerechnet werden, in Korngasse € 2.685,00 reinigung zwischen den Mietparteien nicht Oberösterreich liert und die verlangte Nachzahlung halbieren Betriebs- und Heizkosten € 10.094,23 funktionierte, musste unser Mandant die Rei- manchen Häusern jedes Jahr wieder. Oft wird Grazbachgasse € 2.300,00 können. Kaution € 31.321,74 auch ein Guthaben, das sich aus der Abrech- Liebenauer Hauptstraße € 864,00 Kaution nigung beinahe allein durchführen. Die Genos- Schadenersatz € 1.692,49 nung ergibt, nicht automatisch ausgezahlt. Es Herr T. aus Linz € 1.337,85 Der Vermieter von Frau M. aus Neumarkt hat senschaft hat sich nun bereit erklärt, eine Firma Investitionen € 242,39 lohnt sich daher, die Betriebskostenabrechnun- Wir stellen immer wieder fest, dass bei den Be- Frau S. aus Wels € 779,00 die Kaution zur Gänze einbehalten. Nach un- damit zu beauftragen. Ablöse € 40.000,00 gen von uns überprüfen zu lassen. triebskostenabrechnungen Positionen ver- Fa. M. aus Linz € 330,00 serem Einschalten hat die Mieterin zwei Drittel Sonstiges € 3.031,03 rechnet werden, die keine Betriebskosten im Herr O. aus Orth an der Donau € 450,00 Wolfsberg: Für unser Mitglied, Herrn K., konn- der Kaution – einen Betrag von € 1.000,00 – GESAMT € 92.817,39 Für unsere Mitglieder konnten wir im letz- Sinne des MRG darstellen. Eine Überprüfung Herr G. aus Vöcklamarkt € 2.400,00 ten wir ein Betriebskostenguthaben von binnen Monatsfrist zurückerhalten. ten halben Jahr folgende Rückzahlungen lohnt sich immer, auch wenn Sie auf der Be- Herr B. aus Perg € 1.050,00 € 619,81 und eine Mietzinsrückzahlung von erreichen: triebskostenabrechnung ein Guthaben haben. Fa. B. aus Steyr Für unser Mitglied, Frau Edda G. aus der Ig- € 394,90 erreichen. Niederösterreich 9, Kolingasse € 332,00 (inkl. BK-Guthaben) € 3.990,00 naz-Harrer-Straße in Salzburg, konnten wir er- 10, Troststraße € 151,00 Wir konnten für unsere Mitglieder an zu viel be- Klagenfurt: Herr F. wurde ein unrichtiger Herr A. aus Linz € 2.900,00 reichen, dass in einem Verfahren auf Aufspal- Bezirk Wr. Neustadt 16, Grundsteingasse zahlten Betriebskosten zurückholen: Mietzins in der Höhe von € 254,20 vorge- Herr T. aus Linz € 1.975,00 tung des Pauschalmietzinses nun der Ge- Mietzinsrefundierung von € 1.895,33 (BK 2016 + 2017) € 474,28 Schillerstraße € 923,19 schrieben. Tatsächlich beträgt der monatliche samtbetrag mit monatlich € 399,34 statt wie 16, Römergasse (BK 2018) € 127,94 Nothelferweg € 79,09 Unrechtmäßig verrechnete Betriebs- und Korrektur Betriebskostenabrechnung € 279,42 Mietzins jedoch € 154,99. Herr F. erspart sich beantragt mit € 514,21 vereinbart wurde. 18, Martinstraße € 210,00 Hilmgasse € 605,40 Heizkosten nun monatlich € 99,21. Stadtplatz € 101,36 Fa. K. aus Ried im Innkreis € 461,36 Herr Valentin D. aus Oberalm erhielt mit unse- Kautionsrefundierung € 2.100,00 mit Strom- Auch Entschädigungen für Beeinträchti- Dietrichsteinplatz € 243,63 Herr M. aus Obernberg € 300,00 rer Unterstützung eine Kaution in Höhe von kostenersatz € 24,00 und Mietzinsminderung gungen durch Bauarbeiten, die Rückzahlung Neufeldweg € 310,51 Frau K. aus Asten € 1.403,20 € 705,00 zurück. € 100,00 aufgrund eines Vergleichs der 10 www.mieterschutzverband.at mieterschutz 11
>Kritische Stimme < D iese Zeilen sind mitten in der Co- Gerade in solchen Phasen ist es ein gro- ronavirus-Phase entstanden. Es ßes Problem, dass es Wohnungen gibt (z. B. bleibt daher der Wunsch und die wenn man in einem Ein- oder Zweiobjekt- Hoffnung, dass Sie, wenn Sie unser Maga- haus wohnt, das man nach dem 31. Dezem- zin in Händen haben, diese Zeit gut über- ber 2001 angemietet hat), die überhaupt Mag. Wolfgang Czuba standen haben und dass bereits wieder ei- keinen gesetzlichen Kündigungsschutz ha- Mieterschutzverband ne gewisse Normalität eingekehrt ist. ben, zumal dies für Ein- und Zweifamilien- Niederösterreich häuser vor 2002 (und daher auch für alte Gerade während der Coronakrise mussten Mietverhältnisse) anders war. die Menschen in ihren sicheren Wohnun- ches (ABGB) bei der Geschäftsraummiete gen bleiben. Daher sollte man sich auch Auch die weite Verbreitung von Dreijahres- Möglichkeiten zur Mietzinsminderung, für vonseiten des Gesetzgebers fragen, ob verträgen birgt das Problem in sich, dass Wohnungsmieter/innen gibt es jedoch kei- man für dieses sichere Wohnen in Zukunft während der Krise sicher etliche Mietver- ne vergleichbaren Regeln für eine Mietzins- nicht mehr tun kann, als im Fall der Fälle träge ausgelaufen sind. Auch hier war die herabsetzung im Krisenfall. kurzfristig Gerichtsverfahren zu verzögern Situation vor dem 1. März 1994 noch eine bzw. Fristen zu verlängern, damit die Leu- völlig andere. Man sollte daher darüber nachdenken, te nicht mitten in der Krise auf der Stra- sich schon vorab auch für solche Krisen ße stehen. Und noch etwas: Zwar ermöglicht § 1104 mietrechtlich zu wappnen und nicht dann des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbu- erst reagieren zu müssen. kontakt 4400 Steyr Tomitzstr. 1, 2. Stock (ehemalige Bezirksbauern- Wien-Umgebung Sprechstunde in 1020 Wien, Praterstraße 25, stellen kammer), Mo. von 9 bis 13 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel: 02622/231 76) 4600 Wels Roseggerstraße 8 (Räumlichkeiten der AK) 3100 Sankt Pölten Wien Tel: 0680/219 38 48, jeden Di. von 9 bis 12 Uhr Heßstraße 4 (im Hof rechts) Sprechstunde jeden Fr. von 10 bis 13 Uhr, Sie erreichen unser Sekretariat telefonisch: 4910 Ried i. I. nur nach telefonischer Voranmeldung: Tel: 01/523 23 15 Rathaus, Wohnungsabteilung, Eingang Roßmarkt Tel: 02622/231 76 (Mo. bis Do. von 10 bis 12 Uhr, Mo. bis Fr. von 10 bis 12 Uhr jeden 2. Di. im Monat von 13.30 bis 15.30 Uhr Di. von 14 bis 17 Uhr) oder per Fax 01/52 30 41 39 4780 Schärding Tel: 0664/910 04 16 (Mo., Di. von 10 bis 12 Uhr) E-Mail: office@mieterschutzwien.at Denisgasse 8, „Gasthaus Bräustüberl Bums’n“ Unsere Sprechstunden finden nur nach telefoni- jeden 2. Di. im Monat von 9.30 bis 11.30 Uhr Salzburg scher Vereinbarung statt (Tel: 01/523 23 15): 4820 Bad Ischl 5020 Salzburg in 1070 Wien, Döblergasse 2: täglich Stadtamt, 1. Stiege, 2. Stock, Zimmer 24 Hofhaymer Allee 9–13, Tel: 0662/84 12 52 in 1020 Wien, Praterstraße 25: Mi. von 14.30 jeden 1. Fr. im Monat von 10 bis 12 Uhr Fax: 0662/84 12 52-5 bis 18 Uhr und Do. von 14 bis 17 Uhr 4802 Ebensee Termin nach Vereinbarung! www.mieterschutzwien.at Gemeindeamt, Zimmer 9 Öffnungszeiten: jeden 1. Fr. im Monat von 13 bis 14 Uhr Mo. bis Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und Steiermark Mo., Di. und Do. auch von 14 bis 16 Uhr 8010 Graz Niederösterreich Sparbersbachgasse 61 Tirol 2700 Wiener Neustadt Tel: 0316/38 48 30, telefonisch täglich erreichbar: Eyerspergring 7, Tel: 02622/231 76 6020 Innsbruck von Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12 Uhr Sprechstunde Di. von 14 bis 17 Uhr Müllerstaße 27, 1. Stock Sprechstunden: Mo. von 14 bis 17 Uhr, Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel: 0512/57 40 35 Mi. von 14 bis 19 Uhr, Fr. von 8.30 bis 12 Uhr (Mo. bis Do. 10 bis 12 Uhr, E-Mail: office@msv-tirol.at TERMINVEREINBARUNG erforderlich! Di. 14 bis 17 Uhr) Sprechstunden: Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr, Di. auch von 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung 8700 Leoben 2500 Baden Jeden 2. Di. im Monat von 10 bis 11 Uhr, Palffygasse 1, Tel: 02252/448 10 nur nach telefonischer Vereinbarung Kärnten jeden Mi. von 14 bis 17 Uhr (Tel: 0316/38 48 30), Ort wird bekannt gegeben Telefonische Voranmeldung in Wiener Neustadt 9020 Klagenfurt 8680 Mürzzuschlag erbeten (Tel: 02622/231 76) Benediktinerplatz 5/1, Tel: 0463/51 30 92 Kirchengasse 10, „Café Jo eh“, jeden 1. Di. im Mo. bis Do. von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 0316/38 48 30) 8605 Kapfenberg Grazerstraße 9, „Restaurant Schicker“, jeden impressum empfänger/innen 3. Di. im Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 0316/38 48 30) Verleger und Herausgeber: Mieterschutzverband Österreichs Oberösterreich 1070 Wien, Döblergasse 2 ZVR: 239963599 4020 Linz Lederergasse 21 Chefredakteur: Tel: 0732/77 12 88, Fax: 0732/79 73 51 Mag. Dr. Walter Windischbauer Mo. bis Fr. von 9 bis 13 Uhr, Satz & Grafik: Andrea Malek, Mi. auch von 14 bis 17 Uhr Malanda-Buchdesign, Graz Bitte um telefonische Voranmeldung! 12 www.mieterschutzverband.at Druck: Druckerei Dorrong, Graz
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