MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) - AMTLICHES
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Jahrgang 17 · Freitag, den 7. Mai 2021 · Nummer 5 PA sämtl. HH AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) LANDTAGSWAHL JAHRESABSCHLUSS B-PLÄNE
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 2 NR. 5 VOM 07.05.2021 Liebe Mütter, am kommenden Sonntag ist Muttertag und dazu möchte ich Ih- Damit verbinde ich die Hoffnung, dass Sie alle auch unter den ak- nen herzlich meine besten Wünsche mit den Worten von Friedrich tuell erschwerten Bedingungen einen schönen Muttertag erleben de la Motte Fouqué übermitteln: werden. „Er komm‘ uns ohne Plage noch oft und froh zurück.“ lässt uns alle hoffen, Fest- und Feiertage möglichst bald wieder unbe- Lieb Mütterchen, viel Glück schwert erleben zu können. Zu diesem schönen Tage; Er komm‘ uns ohne Plage Noch oft und froh zurück. Sie dachten all sich aus Ein Geschenk zu deinem Feste; Für mich ist wohl das Beste Ein Verschen und ein Strauß. Liebe Oscherslebenerinnen und Oscherslebener, per Briefwahl wahr und fordern Sie rechtzeitig die erforderlichen in einem Monat wählen wir in Sachsen-Anhalt einen neuen Land- Unterlagen an. Die Wahlbenachrichtigungen werden Sie in Kürze tag. Während ich dieses Geleit schreibe, ist die Form der Wahl erhalten. Demokratie lebt von der Beteiligung und der Legitimie- noch offen - ob es eine reine Briefwahl oder wie gewohnt eine ge- rung der Landesregierung durch uns Wähler. Nehmen Sie dieses mischte Wahl wird, steht noch nicht endgültig fest. Ich möchte Sie Recht wahr - es ist nicht selbstverständlich! daher jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass die Briefwahl Bleiben Sie gesund. eine größere Bedeutung als in den vorhergehenden Wahlen haben wird. Das resultiert nicht nur aus der ausstehenden Entscheidung Ihr Bürgermeister des Verfassungsgerichts und der Wahlleiterin sondern auch ganz einfach aus dem Gedanken, sich selbst und andere zu schützen. Daher lade ich Sie herzlich ein: nehmen Sie Ihr Wahlrecht gerne Benjamin Kanngießer Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Aus den Ortsteilen Aktuelles aus dem Rathaus Seite 14 Hordorf Seite 23 Angebote aus Oschersleben und Umgebung Seite 16 Schermcke Seite 23 Neues aus den Bibliotheken Seite 19 Titelbild: Mathias Schulte Glückwünsche Seite 21 - Anzeigenteil -
NR. 5 VOM 07.05.2021 3 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) Erreichbarkeiten Stadtverwaltung Rathaus, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 1 Büro des Ratsbüro Wirtschaftsförderung Presse- und Bürgermeisters Öffentlichkeitsarbeit Leiter Herr Steffen Stabsstelle Breitband Personalverwaltung IT Fachbereich Haushaltsplanung Controlling und Grundstücksverwaltung Finanzen Beteiligungsverwaltung Leiterin Frau Hoffmann Zentrale Finanzbuchhaltung Fachbereich Baubetrieb Technische Gebäudeverwaltung Tiefbau Bauen und Umwelt Leiter Herr Czerwienski Planung Grün- und Parkanlagen Magdeburger Straße 1, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 2 Fachbereich Einwohnermeldewesen Standesamt Schulen, Kitas und Soziales Bürgerdienstleistungen Vergabemanagement und Öffentliche Ordnung und Sicherheit Brand- und Leiterin Frau Klare Beschaffung Katastrophenschutz Friedhofswesen Gewerbe, Bußgeld und Sondernutzung Fachbereich Stadtkasse Steuern und Abgaben Finanzen Leiterin Frau Hoffmann Hornhäuser Straße 5, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 3 Fachbereich Kultur, Tourismus und Sport Bürgerdienstleistungen Leiterin Frau Klare Peseckendorfer Weg 3, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 4 Fachbereich Bauhof Bauen und Umwelt Leiter Herr Czerwienski Öffnungszeiten der Verwaltung Telefon (zentrale Vermittlung): 03949 912-0 Mo. und Mi. geschlossen Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Telefon (Termine): 03949 912-243 Do. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 9:00 - 12:00 Uhr Internetadresse: Termine nach Vereinbarung www.oscherslebenbode.de Schiedsstellen der Stadt Oschersleben (Bode) Schiedsstelle I Sprechstunde: Amtsbereich: Stadtgebiet Oschersleben (Bode), Jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 16.00 — 17.00 Uhr Ortsteile Alikendorf, Altbrandsleben, Ampfurth, Andersleben, im Rathaus sowie nach telefonischer Vereinbarung Beckendorf, Neindorf, Emmeringen, Groß Germersleben, Günthersdorf, Hordorf, Hornhausen, Jakobsberg, Schiedsstelle IV Jakobsberg Siedlung, Kleinalsleben, Klein Oschersleben, Amtsbereich: Peseckendorf, Stadt Hadmersleben Neubrandsleben, Schermcke Vors. Melitta Glötzl Telefon (d) 039408 312 Vors. Thomas Leitow Tel. 015252373095 Mitg. Claudia Drauschke Mitg. Ingrid Mann Montag bis Freitag Mitg. Uwe Hoffmann 8.00 - 20.00 Uhr Sprechstunde: nach Vereinbarung
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 4 NR. 5 VOM 07.05.2021 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 06.06.2021, findet in Sachsen-Anhalt die 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. 2. Die Stadt Oschersleben (Bode) ist in 21 allgemeine Wahlbe- Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem zirke eingeteilt. sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zu- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten gang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch in der Zeit vom 10.05. - 16.05.2021 übersandt worden sind, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem verboten (§ 30 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-An- die Wahlberechtigten zu wählen haben. halt). 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwah- 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der lergebnisses am Wahltag um 13.00 Uhr im Verwaltungsge- Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, bäude des Landkreises, Bornsche Str. 2 in 39340 Haldensle- a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk ben, zusammen. dieses Wahlkreises oder 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann b) durch Briefwahl nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. teilnehmen. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrich- Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein- tigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein de einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm- amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein) zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvor- beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im standes über ihre Person auszuweisen. verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter- schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. briefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlbe- spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief rechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum ei- kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. nen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweit- nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung stimme. zur Verfügung zu stellen. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahl- 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und vorschlagsnummern nur persönlich ausüben (§ 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Landes Sachsen-Anhalt). Eine Ausübung des Wahlrechts Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor- durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist un- schläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch zulässig (§ 4 Abs. 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen- ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Anhalt). Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert die Kennzeichnung, ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Per- b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem son bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getrof- auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen fenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Un- der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landes- zulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher wahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung einen Kreis für die Kennzeichnung. oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder ver- 5. Der Wahlberechtigte gibt ändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson be- 5.1 die Erststimme in der Weise ab, steht (§ 4 Abs. 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt). dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- sie gelten soll, und heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz 5.2 die Zweitstimme in der Weise, entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtig- durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere ten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvor- Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). schlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahl- Oschersleben (Bode), den 07.05.2021 kabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne- Kanngießer benraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kenn- Bürgermeister - Siegel - zeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
NR. 5 VOM 07.05.2021 5 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06.06.2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festge- Oschersleben (Bode) und ihre Ortsteile wird in der Zeit vom stellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss 17.05.2021 bis 21.05.2021 während der allgemeinen Öff- des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde nungszeiten in der Einwohnermeldeabteilung der Stadt gelangt ist. Oschersleben (Bode), Zimmer 3.31, Magdeburger Str. 1 in Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis ein- 39387 Oschersleben (Bode) für Wahlberechtigte zur Ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 04.06.2021, 18 Uhr, sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt wer- die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im den. Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk werden. gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- te können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c ange- ren geführt. gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen nes noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen. ist oder einen Wahlschein hat. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spä- rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann testens am 21.05.2021 bis 13 Uhr, bei der Stadt Oschers- sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person leben (Bode), einen Antrag auf Berichtigung des Wähler- bedienen. verzeichnisses stellen. Der Antrag kann bei der Gemeinde 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, sind, erhalten bis spätestens zum 16.05.2021 eine Wahlbe- nachrichtigung. c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefum- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, schlag und wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr lau- d) ein Merkblatt für die Briefwahl. fen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift- und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtig- Wahlbenachrichtigung. te Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses mächtigte Person auszuweisen. Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an- 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes- ter. tens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- rechtigter, land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben nach § 14 Abs. 8 der Landeswahlordnung (LWO) (bis werden. zum 16.05.2021) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO (bis Oschersleben (Bode), den 07.05.2021 zum 21.05.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Kanngießer Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach Bürgermeister § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 6 NR. 5 VOM 07.05.2021 Informationen zur Landtagswahl 06.06.2021 „Wer wählt wo?“ Coronabedingt mussten einige Wahllokale sowie die Zuordnung Wahllokal 008 in der Goethe-Grundschule, Speisesaal zu einzelnen Wahlbezirken verändert werden. Alle Wahlberech- Beethovenstr., Braunschweiger Weg, Brockenstr., Clara-Zetkin-Str., tigten erhalten bis 16.05.2021 eine Wahlbenachrichtigungskar- Damaschkeweg, Friedrichstr., Gelber Weg, Goethestr., Heinrich-Julius- te, aus der ersichtlich ist, wo sich ihr Wahllokal befindet. Str., Joh.-Seb.-Bach-Str., Mozartring, Neindorfer Str., Neubrandslebe- ner Weg, Seelmannstr., Thälmannstr., Wilhelm-Heine-Str., Windthorst- Wahllokal 001 Gartensparte Storchshöhe, Breitscheidstr. 40 str. Albert-Einstein-Straße, Albert-Schweitzer-Ring, Am Hubertusberge, Anton-Harbort-Straße, Breitscheidstraße, Hermann-Duncker-Straße, Wahllokal 009 im Gemeindebüro, Vor dem Tore 4, Alikendorf, Luisenstraße, Max-Planck-Ring, Schermcker Straße, Schillerstraße Wahlberechtigte des Ortsteiles Alikendorf Wahllokal 002 Diesterweg-Grundschule, Bürgertreff Wahllokal 010 im Gemeindebüro, Zum Anger 13, Kleinalsleben Diesterwegring, Pestalozzistraße, Sanddornweg, Seehäuser Weg Wahlberechtigte des Ortsteiles Kleinalsleben Wahllokal 003 Gasthof Schondelmaier, Schermcker Str. 20, Wahllokal 011 im Dorfgemeinschaftshaus, Neue Str. 5a, Klein Am Blauen Stein, Am Eulenbruch, An der Dornbuschbreite, Bei der Oschersleben Wahlberechtigte des Ortsteiles Klein Oschersleben Sandkuhle, Fliederweg, Ginsterweg, Grazer Straße, Hagebuttenweg, Harzstraße, Im Bogenwinkel, Innsbrucker Straße, Jasminweg, Klagen- Wahllokal 012 in der Begegnungsstätte, Parkstraße 12, Groß furter Straße, Linzer Straße, Magnolienweg, Saarstraße, Salzburger Germersleben Straße, Schermcker Straße, Schermcker Straße, Schermcker Winkel, Wahlberechtigte des Ortsteiles Groß Germersleben Schlehenweg, Thiestraße, Umgehungsstraße, Wacholderweg, Weiß- dornweg Wahllokal 013 im Dorfgemeinschaftshaus, Breite Straße 72a, Hordorf Wahllokal 004 in der Volkssolidarität, An der Wasserrenne 4a Wahlberechtigte des Ortsteiles Hordorf An der Wasserrenne, Humboldtstraße, Robert-Koch-Straße, Scherm- cker Straße, Schöninger Straße, Alte Emmeringer Straße, An der Wahllokal 014 im Dorfgemeinschaftshaus Schulungsraum Schermcker Landstr, Emmeringer Straße, Freiheitsstraße, Friedrich- Feuerwehr, Beckendorf Engels-Straße, Große Kirchtalbreite, Jonny-Scheer-Straße, Julius- Wahlberechtigte des Ortsteiles Beckendorf Kühn-Straße, Kleine Kirchtalbreite, Käthe-Kollwitz-Straße, Thomas- Wahllokal 015 im Schulungsraum der FFW, Plan 27, Neindorf, Mann-Straße, Zum Emmersberg Wahlberechtigte der Ortsteile Neindorf, OT Jakobsberg, OT Neu- Wahllokal 005 in der Puschkin-Grundschule, Raum 8 brandsleben Alte Post, Althäuser Weg, Am Karpfenteich, Am Neuen Teich, Am Pap- Wahllokal 016 im Bürgerhaus, Zu den Teichen 4, Ampfurth pelwald, Am Pfefferbach, An der Kirche, Anderslebener Str., Arndtstr., Wahlberechtigte des Ortsteiles Ampfurth Bergstr., Berliner Str., Bleicherstr., Brauwinkel, Fabrikstr., Friedensstr., Georgenhorststr., Gneisenaustr., Großalslebener Str., Hackelberg, Wahllokal 017 im Dorphus, Bachstraße 5c, Schermcke Hopfenweg, Hornhäuser Str. 1 – 4, 7 - 11, 82, 85 - 93, Körnerstr., Lüne- Wahlberechtigte des Ortsteiles Schermcke burger Str., Magdeburger Str., Neuer Weg, Obere Mauerstr., Pesecken- dorfer Weg, Ritterstr., Steintreppe, Sudenburger Str., Wasserwerk, Zur Wahllokal 018 im Dorfgemeinschaftshaus, Badstraße 13, Horn- hausen Siedlung Wahlberechtigte des Ortsteiles Hornhausen Wahllokal 006 in der Gemeinschaftsschule A. S. Puschkin, Aula Wahllokal 019 im Gemeindesaal, An der Schmiedebreite 14, Alt- Alte Schützenstr., An der Burg, Barbierstr., Bodestr., Halberstädter Str., brandsleben Kirchplatz, Kornstr., Kurze Str., Lindenstr., Mittelstr., Neue Marktstr., Wahlberechtigte des Ortsteiles Altbrandsleben Nickelkulk, Oesenweg, Petersilienstr., Pienestr., Puschkinstr., Sackstr., Triftstr., Untere Mauerstr., Wahllokal 020 im Gemeindesaal, Zum Schloss 1, Peseckendorf, Wahlberechtigte des Ortsteiles Peseckendorf Wahllokal 007 im katholischen Vereinshaus Alte Dorfstr., Am Turnplatz, An der Sporthalle, Auf dem Ziegelkamp, Wahllokal 021 im Gemeindezentrum, Winkelmann Straße 6a, Bismarckstr., Bruchstr., Fillerweg, Friesenstr., Gartenstr., Geschw.- Hadmersleben Scholl-Ring, Hermann-Krebs-Str., Hornhäuser Str. 5, 15 - 46, 47 – 80, Wahlberechtigte des Ortsteiles Hadmersleben 83, Huystr., Jahnstr., Lazarettstr., Mühlenweg, Rosa-Luxemburg-Str., Sachsenlandstr., Seilerweg, Waisenhausstr., Weinbergstr., Weststr., Wiesenstr., Ziegelstr.,
NR. 5 VOM 07.05.2021 7 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) Amtliche Bekanntmachung von genehmigungsfreien Teilen der 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) Entsprechend der Festlegungen im § 10 Abs. 2 Satz 2 der Kom- 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA, wenn der munalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt wird folgender ge- Vermögenswert zwischen 25.000,01 Euro und 125.000,00 Euro nehmigungsfreie Teil der 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt liegt, Oschersleben (Bode) öffentlich bekannt gemacht: 5. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, es sei 2. Änderungssatzung denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden der Hauptsatzung Verwaltung, deren Vermögenswert zwischen 25.000,01 Euro der Stadt Oschersleben (Bode) und 125.000,00 Euro liegt, 6. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, wenn der Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Lan- Vermögenswert zwischen 25.000,01 Euro und 125.000,00 Euro des Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288), liegt, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2020 (GVBL. LSA S. 630), 7. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemein- 23.03.2021 folgende 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen: de, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 Euro und §1 1.500,00 Euro liegt, Der § 5 erhält folgende Fassung §5 Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss entscheidet ab- Ausschüsse des Stadtrates schließend über: Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziff. 7 KVG LSA ständigen beschließenden Ausschüsse: deren Wert zwischen 25.000,01 Euro und 50.000,00 Euro liegt, - Haupt- und Finanzausschuss 2. die vorbereitenden Beschlüsse im Rahmen der Aufstellung, - Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss Änderung oder Aufhebung von: - Kultur- und Sozialausschuss - städtebaulichen Entwicklungskonzepten gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; §2 Der § 6 erhält folgende Fassung: - Bebauungspläne gem. § 8 BauGB, § 12 sowie § 13a §6 BauGB, Beschließende Ausschüsse - Satzungen gem. § 34 Abs. 4 BauGB (1) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus neun Ratsmit- - Satzungen gem. § 85 BauO LSA (örtliche Bauvorschriften) gliedern und dem Bürgermeister als dessen Vorsitzender. Für den Folgende Beschlüsse sind davon betroffen: Verhinderungsfall beauftragt der Bürgermeister seinen allgemei- - Beschlüsse über die Aufstellung (Einleitung des Verfahrens) nen Vertreter mit seiner Vertretung. Ist auch der Beauftragte ver- - Beschlüsse zur Billigung der Entwürfe und deren öffentli- hindert, bestimmt der Ausschuss aus der Mitte seiner Mitglieder chen Auslegung die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt. - Beschlüsse über die Abwägung der eingegangenen Hin- (2) Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss und der Kultur- weise, Anregungen und Stellungnahmen, und Sozialausschuss bestehen aus neun Stadträten. Ihnen sitzt jeweils ein ehrenamtliches Ratsmitglied vor. - Beschlüsse über Ausnahmen und Befreiungen gemäß (3) Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen im Stadtrat in BauGB von Festsetzungen der der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt zugeteilt. Bei glei- - Bebauungspläne oder Satzungen chen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende des - Beschlüsse über eine Veränderungssperre gem. § 16 Stadtrates zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren BauGB Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen 3. Beschlussfassung über den Abschluss städtebaulicher Ver- und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüs- träge gem. § 11 BauGB sowie gem. §§ 123 ff BauGB, die im sen angehörenden Stadträte. Die Fraktion, die den Vorsitz stellt, Zusammenhang mit der Erschließung stehen. benennt auch den Vertreter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Stadträte der Frak- Der Kultur- und Sozialausschuss entscheidet abschließend über: tion, sofern aus der Fraktion kein weiterer Vertreter zur Verfügung die Zuschüsse und die Förderung auf dem Gebiet des Sportes, steht, aus der Mitte der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses. der Kultur und Soziales im Rahmen der im Haushalt zur Verfü- Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet abschließend über: gung stehenden Mittel ab einem Wert von 1.000,00 §3 1. Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendun- Inkrafttreten gen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert zwischen Die genehmigungsfreien Teile der 2. Änderung der Hauptsatzung 25.000,01 Euro und 125.000,00 Euro liegt, treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert zwischen Oschersleben, den 07.05.2021 25.000,01 Euro und 125.000,00 Euro liegt, Kanngießer 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, wenn der Bürgermeister Siegel Vermögenswert zwischen 50.000,01 Euro und 125.000,00 Euro liegt,
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 8 NR. 5 VOM 07.05.2021 Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Obere Aller, vertreten durch den Verbands- gemeindebürgermeister, Herrn Frank Frenkel und der Stadt Oschersleben (Bode), vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Benjamin Kanngießer über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr zum Zweck der Unterbringung von Obdachlosen Präambel Gemäß §§ 3, 4 des Gesetzes über die kommunale Gemein- schaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung §2 vom 26. Februar 1998 (GVBl. 1998, S. 81) und der § 7 Abs. 1, Organisationsbeauftragter § 45 Abs. 2 Nr. 17 des Kommunalverfassungsgesetzes des Lan- Die Stadt Oschersleben (Bode) hat den DRK Kreisverband Börde des Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. 2014, e. V. als Organisationsbeauftragten mit der Erbringung der Aufga- S. 288), beides in der derzeit gültigen Fassung, schließen die oben ben gem. § 1 dieser Vereinbarung auf der Grundlage eines privat- genannten Gebietskörperschaften folgende Zweckvereinbarung: rechtlichen Dienstvertrages beauftragt. Die Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten für die Ver- §1 bandsgemeinde Obere Aller des Organisationsbeauftragten er- Inhalt und Umfang/Aufgabe geben sich aus einer gesonderten Dienstanweisung zu dieser Vereinbarung. Bei Notwendigkeit wird sich die Verbandsgemein- 1. Als Sicherheitsbehörde i. S. d. Gesetzes über die öffentliche de Obere Aller wegen der von ihr vorgenommenen Einweisungen Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG direkt an den Ansprechpartner des Organisationsbeauftragten LSA) sind die Gemeinden für die Unterbringungen von Ob- wenden. dachlosen zuständig. Die Stadt Oschersleben (Bode) unter- Sofern sich die Ansprechpartner des Organisationsbeauftragten hält in 39387 Oschersleben, Schermcker Str. 6, eine Einrich- ändern, wird die Verbandsgemeinde Obere Aller darüber unver- tung zur Unterbringung von Obdachlosen. züglich informiert. Die Verbandsgemeinde Obere Aller beauftragt die Stadt Oschersleben (Bode) nach Maßgabe des Gesetzes über die §3 kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-An- halt und der durch diese Vereinbarung festgelegten Regelun- Kostenregelung gen mit der Unterbringung Obdachloser, für deren Unterbrin- 1. Die Verbandsgemeinde Obere Aller erstattet der Stadt gung die Verbandsgemeinde Obere Aller im übertragenen Oschersleben (Bode) für die durch die Aufgabenwahrneh- Wirkungskreis zuständig ist, in der vorgenannten Einrichtung mung und Besorgung anfallenden Kosten eine entspre- der Stadt Oschersleben (Bode). chende Pauschale in Höhe von 5.000,00 € für das laufende Die Einweisung der Obdachlosen erfolgt durch die Verbands- Kalenderjahr. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten gemeinde Obere Aller. und Aufwendungen der Stadt Oschersleben (Bode) aller Art 2. Zur garantierten Sicherstellung der Übertragung der vorge- vollständig abgegolten (z. B. Personalkosten, Sachmittel, nannten Aufgaben hält die Stadt Oschersleben (Bode) und Raum- und Gebäudekosten). Sofern der Vertrag nicht für den ihr Organisationsbeauftragter im Rahmen eines privat-recht- Zeitraum eines gesamten Kalenderjahres gültig ist, hat die lichen Dienstvertrages für die Verbandsgemeinde Obere Aller Stadt Oschersleben (Bode) Anspruch auf eine anteilige Pau- täglich drei Plätze zur Unterbringung von Obdachlosen für schale, die unter Berücksichtigung der vorgenannten Jahres- die Verbandsgemeinde Obere Aller in angemessener Qualität pauschale zu berechnen ist nach den Monaten des Kalender- und Ausstattung vor. jahres, in welchen der Vertrag gültig ist. Jeder angefangene Sollte die Verbandsgemeinde Obere Aller weiteren Bedarf für Monat ist als voller Monat zu berücksichtigen. die Unterbringung von Obdachlosen haben, stellt die Stadt Diese Regelung gilt auch bei der Beendigung des Vertrages Oschersleben (Bode) der Verbandsgemeinde Obere Aller gem. § 6 dieser Vereinbarung, soweit die Beendigung nicht weitere Plätze für die Unterbringung dieser Obdachlosen zur zum 31.12. eines Jahres erfolgt. Verfügung, wenn die Stadt Oschersleben (Bode) Plätze für 2. Die Zahlung der vorgenannten Pauschale erfolgt in zwei Ra- die Unterbringung von Obdachlosen, für welche sie verant- ten zu je 2.500,00 €, wobei jeweils eine Rate zum 20.02. und wortlich zeichnet, nicht benötigt. zum 20.07. eines jeden Jahres fällig ist. 3. Die Fürsorgepflicht der Verbandsgemeinde Obere Aller ge- 3. Sollte die Verbandsgemeinde Obere Aller einen erweiterten genüber den Betroffenen bleibt unberührt. Die Stadt Oschers- Bedarf an Plätzen, als den in § 1 Ziff. 2 vereinbarten, benö- leben (Bode) ist nur für die Unterbringung der Obdachlosen, tigen, hat die Verbandsgemeinde Obere Aller keine weiteren für welche die Verbandsgemeinde Obere Aller verantwortlich Zahlungen an die Stadt Oschersleben (Bode) zu leisten. Die ist, zuständig. Sämtliche sonstigen Betreuungsleistungen, zusätzliche Bereitstellung von Plätzen ist mit der Pauschale welche den Obdachlosen zu erbringen sind, obliegen weiter- gem. Abs. 1 abgegolten. hin der Verbandsgemeinde Obere Aller, so dass die Betreu- ung im sachlichen Zuständigkeitsbereich der Verbandsge- meinde Obere Aller verbleibt.
NR. 5 VOM 07.05.2021 9 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) §4 §7 Personal Schlussbestimmungen 1. Eine Personalübernahme oder Personaltausch findet nicht 1. Ergänzungen oder Veränderungen dieser Vereinbarung be- statt. dürften der Schriftform. 2. Die Verbandsgemeinde Obere Aller bevollmächtigt die Stadt 2. Nebenabreden bestehen nicht. Oschersleben (Bode) und ihre Bediensteten, die Aufgaben im Rahmen zur Unterbringung von Obdachlosen, für welche §8 die Verbandsgemeinde Obere Aller verantwortlich zeichnet, durchzuführen. Diese Vollmacht umfasst auch das Wei- Inkrafttreten sungsrecht (Hausrecht) gegenüber den Obdachlosen. Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.05.2021 in Kraft. §5 §9 Frist, Kündigung Salvatorische Klausel Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Ver- 1. Diese Vereinbarung ist unbefristet. trages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durch- 2. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum führbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit Ende eines Kalenderjahres fristgemäß gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- §6 stimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemesse- ne Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächs- Folgen der Vertragsbeendigung ten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht 1. Wird der Vertrag gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst, hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Be- fallen die in § 1 genannten Aufgaben, soweit sie die Gebiets- zuständigkeit der Verbandsgemeinde Obere Aller betreffen, stimmung etwa auf einem in diesem Vertrag normierten Maß der ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsbeendi- Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen gung wieder der Gemeinde zu. ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zuläs- 2. Mit der Beendigung des Vertrages haben die durch die Ver- siges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten. bandsgemeinde Obere Aller zugewiesenen Obdachlosen die Einrichtung der Stadt Oschersleben (Bode) spätestens mit Eilsleben, den 19.04.2021 Oschersleben (Bode), Beendigung des Vertrages zu verlassen. Die Stadt Oschersle- den 13.04.2021 ben (Bode) hat ab Beendigung des Vertrages keine weiteren Frenkel -S - Kanngießer -S- Leistungen für die Obdachlosen mehr zu erbringen. Verbandsgemeinde- Bürgermeister bürgermeister Stadt Verbandsgemeinde Oschersleben (Bode) Obere Aller
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 10 NR. 5 VOM 07.05.2021 Jahresabschluss der Stadt Oschersleben (Bode) zum Stichtag 31.12.2014 1. Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 23.03.2021 mit Beschluss-Nr. OC/2021/308 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Oschersleben (Bode) festgestellt. BILANZ zum 31.12.2014 Stadt Oschersleben (Bode) in EURO AKTIVA 31.12.2013 31.12.2014 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 15.373,62 35.499,27 1.2 Sachanlagen 1.2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 4.241.391,37 4.250.698,76 1.2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 25.165.028,31 23.815.177,50 1.2.3 Infrastrukturvermögen 46.948.964,93 45.409.190,12 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 23,00 23,00 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 1.004.599,49 1.182.676,90 1.2.7 Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.325.479,25 1.275.324,50 1.2.8 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.917.018,17 2.516.909,93 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.584.083,27 1.584.083,27 1.3.2 Beteiligungen 14.302.943,03 14.302.943,03 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 1.3.4 Ausleihungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 0,00 0,00 Summe Anlagevermögen 97.504.904,44 94.372.526,28 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 643.508,51 645.003,12 2.2 öffentlich rechtliche Forderungen 813.116,27 740.219,25 2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 123.385,11 33.323,27 2.2.2 sonstige öffentlich rechtliche Forderungen (insbesondere aus 689.731,16 706.895,98 Steuern, Transferleistungen) 2.3 privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstän- 36.151,25 2.591,71 de 2.3.1 privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -73.764,13 -45.513,79 2.3.2 sonstige privatrechtlichen Forderungen 65.442,76 4.274,76 2.3.3 sonstige Vermögensgegenstände 44.472,62 46.830,74 2.4 liquide Mittel 8.362.271,37 11.374.575,84 2.4.1 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten 8.357.364,95 11.366.031,91 2.4.2 sonstige Einlagen 0,00 0,00 2.4.3 Bargeld 4.906,42 8.561,93 Summe Umlaufvermögen 9.855.047,40 12.762.389,92 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 24.370,11 23.914,32 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 SUMME AKTIVA 107.384.321,95 107.158.830,52 PASSIVA 31.12.2013 31.12.2014 1. Eigenkapital 1.1 Rücklagen 51.998.229,98 55.303.763,73 1.1.1 Rücklage aus der Eröffnungsbilanz 42.928.017,88 42.928.017,88 1.1.2 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 9.070.212,10 12.375.745,85 1.1.3 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnis- 0,00 0,00 ses 1.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00 1.3 Ergebnisvortrag -2.213.651,17 -2.213.651,17
NR. 5 VOM 07.05.2021 11 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 1.4 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) 3.305.533,75 142.834,62 Summe Eigenkapital 53.090.112,56 53.232.947,18 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 37.689.268,67 36.878.758,78 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 4.277.023,47 4.201.898,00 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0 768.256,00 2.4 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 Summe Sonderposten 41.966.292,14 41.848.912,78 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 0,00 0,00 3.2 Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfall- 49.892,63 43.618,00 deponien 3.3 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 0,00 3.4 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 0,00 0,00 3.5 sonstige Rückstellungen 2.896.691,95 2.373.387,60 3.5.1 Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der 2.096.479,14 1.520.922,99 Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch auf Grund länger- fristiger Erkrankung und ähnlichen Maßnahmen 3.5.2 ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanz-ausgleichs 0,00 0,00 und aus Steuer- und Sonderabgabeschuldverhältnissen 3.5.3 drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren 800.212,81 852.464,61 3.5.4 drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufen- 0,00 0,00 den Verfahren 3.5.5 sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder aufgrund von 0,00 0,00 Rechtsvorschriften Summe Rückstellungen 2.946.584,58 2.417.005,60 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,00 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zu bilanzie- 6.869.832,02 6.351.000,63 rende Investitionsfördermaßnahmen 4.3 Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 0,00 0,00 schaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -37.356,51 -169.868,10 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 1.355.787,46 2.141.066,38 Summe Verbindlichkeiten 1.355.787,46 2.141.066,38 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.193.069,70 1.337.766,05 SUMME PASSIVA 107.384.321,95 107.158.830,52 2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der Stadt Oschersleben (Bode) zum Stichtag 31.12.2014 wurde dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 120 Abs. 1 des KVG Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erteilt. Der Jahresabschluss 2013 liegt nach § 120 Abs. 2 des KVG Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nach der Veröf- fentlichung vom 10.05.2021 bis 31.05.2021 zur Einsichtnahme in der Stadt Oschersleben (Bode) Markt 1, Zimmer 42, zu den Sprech- zeiten öffentlich aus. Kanngießer Bürgermeister
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 12 NR. 5 VOM 07.05.2021 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 9/2018 „Am Goldbach“ im OT Altbrandsleben, Oschersleben (Bode) hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9/2018 „Am Goldbach“ im (Bode) können bis zum 1. Juni 2021 beim Fachbereich Bauen und OT Altbrandsleben, Oschersleben (Bode) sowie die Begründung, Umwelt, SG Planung, der Stadt Oschersleben (Bode) abgegeben die Gutachten und die vorliegenden Stellungnahmen des Bebau- werden. ungsplanes Nr. 9/2018 „Am Goldbach“ im OT Altbrandsleben, Zusätzlich wird der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Oschersleben (Bode) wurde überarbeitet und liegt erneut aus. Nr. 9/2018 „Am Goldbach“ im OT Altbrandsleben, Oschersleben Gem. § 4 A Abs. 2 Satz 3 BauGB für die Dauer der Auslage auf (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) veröf- 14 Tage in der Zeit fentlicht. Jeder kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schrift- vom 17. Mai 2021 bis 31. Mai 2021 lich vorbringen oder mündlich zur Niederschrift in der Planungs- abteilung, Zimmer 24, erklären. Anfragen oder Terminabstimmun- in der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 (Haus 1 Rathaus), im gen können auch per E-Mail an Erdgeschoss, öffentlich aus. planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden. Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wochentag vormittags nachmittags Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normen- Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.00 Uhr kontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.00 Uhr hätten geltend gemacht werden können. Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Oschersleben (Bode), den 7. Mai 2021 Stellungnahmen zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Kanngießer Nr. 9/2018 „Am Goldbach“ im OT Altbrandsleben, Oschersleben Bürgermeister
NR. 5 VOM 07.05.2021 13 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Lüneburger Straße“ Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 1/2021 „Wohngebiet Lüneburger Straße“ in Oschersleben (Bode) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1; 13 a BauGB Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss hat am 2. März aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren wird ohne Durchführung 2021 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitver- einer Umweltprüfung durchgeführt. fahren für den Bebauungsplan Nr. 1/2021 „Wohngebiet Lünebur- ger Straße“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten. Ziele und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Oschersle- Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt ben und hat eine Fläche von ca. 15.000,0 m². Die diversen Flurstü- Oschersleben (Bode) teilweise als Sondergebiet für Dienstleistung cke befinden sich in der Flur 52 und sind, in der untenstehenden und als Mischgebiet ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Be- Grafik, dargestellt. bauungsplanes liegt im unbeplanten Innenbereich. Der größte Teil des Bereiches ist seit Jahren ungenutzt. Auszug aus der Übersichtskarte 2017/2018 setzte sich der Bau-, Wirtschafts- und Umweltaus- schuss bereits mit einer städtebaulich sinnvollen Bebauung aus- einander. Da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt ergibt ein Planungserfordernis, welches sich aus der Notwendigkeit, ein Ge- biet städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen, ergibt. Durch die Überplanung kann die gesamte Fläche einer Nutzung zugeführt werden. Es werden 5 Mehrfamilienhäuser, die Wohnungen werden in der Größenordnung von 1- bis 4-Raum-Wohnungen geplant. Darüber hinaus beinhaltet das Projekt zudem noch die Errichtung von vier freistehenden und vier baulich versetzten Reihenhäusern. Insge- samt sollen 88 Wohneinheiten entstehen. Oschersleben (Bode), den 7. Mai 2021 Wahl des Verfahrens Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB in Verbindung gewählt. § 13 a BauGB durch- Kanngießer geführt, d. h. es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung Bürgermeister
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 14 NR. 5 VOM 07.05.2021 Briefwahl zur Landtagswahl Für die Landtagswahl 2021 ist für die Urnen- Die Online-Beantragung ist in der Zeit von Montag, 17.05.2021, wahl in den Wahllokalen angesichts der beste- bis Dienstag, 01.06.2021, möglich. henden Corona-Pandemie die Einhaltung von Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL- Hygienekonzepten unabdingbar. Dazu gehört Verbindung. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen gelangen u. a. eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. sie entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruck- Neben der Urnenwahl besteht die Möglichkeit ten QR-Code oder über folgenden Link: der Briefwahl. https://online.itebo.de/IWS/start.do?mb=15083415 Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Brief- Zu diesem Link gelangen Sie auch über die Internetseite der Stadt wahlunterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet Oschersleben (Bode) www.oscherslebenbode.de. sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der online- bzw. der schrift- an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersen- lichen Beantragung der Briefwahlunterlagen. Sie erhalten dann den, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. auf dem Postweg alle erforderlichen Unterlagen für eine Stimm- Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben abgabe zu Hause. werden. Termine der öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom 04.05. bis 03.06.2021 Termin Uhrzeit Ort Gremium 04.05.2021 19.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus Altbrandsleben Ortschaftsrat Altbrandsleben 04.05.2021 19.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus Neindorf Ortschaftsrat Beckendorf-Neindorf 04.05.2021 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Ortschaftsrat Groß Germersleben 04.05.2021 18.30 Uhr Gemeindesaal Ortschaftsrat Hornhausen 05.05.2021 19.00 Uhr Bürgerhaus Ampfurth Ortschaftsrat Ampfurth 05.05.2021 19.00 Uhr Gemeindezentrum Ortschaftsrat Stadt Hadmersleben 05.05.2021 19.00 Uhr Gemeindebüro Kleinalsleben Ortschaftsrat Kleinalsleben 06.05.2021 19.00 Uhr Gemeindebüro Alikendorf Ortschaftsrat Alikendorf 06.05.2021 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Hordorf Ortschaftsrat Hordorf 06.05.2021 19.00 Uhr Gemeindesaal Klein Oschersleben Ortschaftsrat Klein Oschersleben 06.05.2021 19.00 Uhr Eiscafe Jordan Schermcke Ortschaftsrat Schermcke 06.05.2021 19.00 Uhr Gemeindesaal Peseckendorf Ortschaftsrat Peseckendorf 11.05.2021 17.30 Uhr Sitzungssaal Rathaus Kultur- und Sozialausschuss 18.05.2021 17.30 Uhr Sitzungssaal Rathaus Bau- und Umweltausschuss Änderungen vorbehalten! Änderung der öffentlichen Straßenreinigung der Ortsteile Stadt Hadmersleben, Klein Oschersleben, Groß Germersleben und Peseckendorf für die Monate Mai und Juni In vorgenannten Ortsteilen kommt es zu folgenden Änderungen in der Straßenreinigung: Ortsteil Mai Juni Stadt Hadmersleben vom 18.05. auf den 19.05.2021 vom 15.06. auf den 16.06.2021 Klein Oschersleben vom 18.05. auf den 19.05.2021 vom 15.06. auf den 16.06.2021 Groß Germersleben vom 19.05. auf den 18.05.2021 vom 16.06. auf den 15.06.2021 Peseckendorf vom 19.05. auf den 18.05.2021 vom 16.06. auf den 15.06.2021
NR. 5 VOM 07.05.2021 15 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile für den Zeitraum vom 21.03.2021 – 23.04.2021 Sitzung des Stadtrates am 23.03.2021 In öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: • Kreditaufnahme Breitband -Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 KVG LSA Vorlagen-Nummer: OC/2021/316 • 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) Vorlagen-Nummer: OC/2021/2949 Benennung von Ausschussmitgliedern durch die Fraktionen • 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschersleben (Bode) und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte Vorlagen-Nummer: OC/2021/29111 • Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr zum Zweck der Unterbringung von Obdachlosen zwischen der Gemeinde Obere Aller und der Stadt Oschersleben (Bode) Vorlagen-Nummer: OC/2021/309 • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Erklärung des Einverständnisses zum Abschluss der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsent- wicklungsvereinbarung (LEQ) für die Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft gemäß § 11a Kinderförderungsge- setz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) Vorlagen-Nummer: OC/2021/31213 • Aussetzung der Einziehung von Beiträgen von Eltern nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz für die Monate Januar und Februar 2021 Vorlagen-Nummer: OC/2021/315 • Abschluss eines Letter of Intent (LoI) mit der DNS:NET Internet Service GmbH zur Erschließung der schwarzen Flecken im Stadtge- biet Oschersleben (Bode) Vorlagen-Nummer: OC/2021/314 • Bebauungsplan Nr. 5/2019 „Photovoltaikanlage Gewerbegebiet Ackermannstraße“ in Oschersleben (Bode)hier: Satzungsbeschluss Vorlagen-Nummer: OC/2021/304 • Sanierungsgebiet „Oschersleben (Bode) -Innenstadt/Altes Dorf/Gartenstraße“ hier: Verlängerung der Stadtsanierungssatzung einschließlich örtlicher Bauvorschrift bis zum 31.12.2022 Vorlagen-Nummer: OC/2021/311 • Bebauungsplan Nr. 1/2019 „Feuerwehrgerätehaus Klein Oschersleben/Groß Germersleben“ im Ortsteile Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) hier: Satzungsbeschluss Vorlagen-Nummer: OC/2021/296 • 1. Haushaltssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) für das Haushaltsjahr 2021 2. Ergebnisplan und Finanzplan für die Jahre 2020 –2024 Vorlagen-Nummer: OC/2021/310 • Beschluss über den Jahresabschluss 2014 der Stadt Oschersleben (Bode) und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts- jahr 2014 Vorlagen-Nummer: OC/2021/308 • Antrag der Fraktion SPD/GRÜNE/WfE auf Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung der E-Mobilität in Oschersleben und Ortsteile Vorlagen-Nummer: OC/2021/313 In nichtöffentlicher Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Sitzung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses am 15.04.2021 In öffentlicher Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Es wurden folgende Projekte vorgestellt: - B-Plan Nr. 1/2021 „Wohngebiet Lüneburger Str.“ in Oschersleben - Umgestaltung Hackelberg. Neu im Fundbüro - Gleitsichtbrille gefunden, am 20.04.2021 Ratsapotheke, Halberstädter Straße 102 Sollten Sie diesen oder einen anderen Gegenstand vermissen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden: 03949 912108.
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT OSCHERSLEBEN (BODE) 16 NR. 5 VOM 07.05.2021 Ich geh dann mal eine Aufgepasst! - Neue Parkordnung Hunderunde Parkplatz am Wiesenpark Hallo! Mein Name ist Balu und ich bin ein Border Col- lie. Ich wohne mit meiner Familie in Oschersleben. Wir gehen ganz oft spazieren und ich dachte mir, ich neh- Aktuell ist zu beobachten, dass der Wiesenpark me euch einmal mit auf meine Hunderunde. Natürlich Oschersleben, aufgrund des schöner werdenden Wet- braucht ihr nicht unbedingt einen Hund um die Runde ters, wieder mehr besucht wird. Der Eine schlendert zu gehen. Aber schaut selbst… gemütlich zu Fuß durch die Stadt, bis ins Tiergehege. Wir starten in der Hornhäuser Straße am Kreisver- Der Andere bevorzugt das Auto, um Kind und Kegel kehr. Als erstes geht es an der Hornhäuser Straße ent- dorthin zu befördern. Gern genutzt und extra dafür be- lang und dann links vor den Bahnschienen durch die reitgestellt ist daher auch der Parkplatz auf dem Fest- kleine Weinbergstraße ins Große Bruch. Dort folgen platz. Seit mehr als einem Jahr befinden sich auf dem wir hinter den Bahnschienen eine ganze Weile (ca. linken Teil (von der Einfahrt aus gesehen) des Plat- 1,5 km) dem Fillergraben. Irgendwann geht ein Weg zes acht Wohnmobil-Stellplätze. Das entsprechende nach links weg zum Großen Graben. Dem folgen wir Hinweisschild zeigt, dass diese Fläche komplett den dann etwa einen Kilometer. Es ist unglaublich wie weit Wohnmobilisten mit ihren Fahrzeugen vorbehalten man schauen kann. ist. Linker Hand gibt es zusätzlich ein Schild, welches das Parken sowohl von Autos als auch Wohnmobilis- Mein Herrchen sagt immer, hier kann man die Seele ten unterbinden soll, da sonst der direkte erste Stell- baumeln lassen und man muss an nichts denken. Kei- platz nicht nutzbar ist. Wer nun also auf dem linken ne Ahnung was er damit meint. Hier riecht es immer Platz parkt, muss bei einer Kontrolle mit einem Knöll- sehr spannend. Nach ganz vielen anderen Menschen chen rechnen. Auf dem rechten Teil des Festplatzes und bestimmt auch Hunden und verschiedenen Tie- ist das Parken ausdrücklich erlaubt und das sogar ren. Gern würde ich einfach losflitzen. Aber das ist kostenfrei. Daher empfehlen wir dringend, die Einhal- nicht erlaubt, darum hat mein Herrchen eine ganz tol- tung der Parkordnung zu beachten. le Leine für mich bekommen. Ich hab sie nur fürs Foto abgemacht. Wieder am Weg entlang des Fillergrabens angekom- men, gehen wir wieder stadtweinwärts bis zur kleinen Weinbergstraße. In der Bruchstraße biegen wir rechts ab um dann über die Weinbergstraße in die Alte Dorf- straße zu gelangen. An der Marienkirche vorbeischlen- Am Freitag, dem 28. Mai, ist wieder Tag der Nachbarn dernd gelangen wieder auf die Hornhäuser Straße und und die nebenan.de Stiftung ruft deutschlandweit zu zum Kreisverkehr. Dem Startpunkt unserer Tour. Aktionen in der Nachbarschaft auf. Seid dabei, macht Insgesamt waren wir nun etwa 1,5 – 2 Stunden un- euren Nachbar:innen eine Freude und setzt ein Zeichen terwegs und sind etwa 6,5 km gegangen. Vielleicht für mehr Gemeinschaft und ein gutes Miteinander. laufen wir uns mal über den Weg, dann können wir Der Tag der Nachbarn auf einen Blick: gemeinsam dem Sonnenuntergang zuschauen. Bis - Bundesweiter Aktionstag, mit dem Nachbarschaft dann, euer Balu. belebt und das Miteinander gestärkt wird - Ziel: Mehr Gemeinschaft und weniger Anonymität in unseren Nachbarschaften - A lle können mitma- chen: Privatperso- nen, soziale Institu- tionen, Vereine, Kitas und Schulen, Kommu- nen und lokale Gewer- Bilder: Jana Krause (Bilder: Christin Mehlhorn) betreibende
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