Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon
Mobilitätskonzept
Habitat 8000 Effretikon

Auftraggeber

Habitat 8000 AG
Limmatstrasse 107
8005 Zürich

Bearbeitung

Stefan Schneider, Dipl. Geograph / Verkehrsplaner SVI
Lukas Plüss, BSc ZFH in Verkehrssysteme

11. März 2021 / 1146
Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

Inhaltsverzeichnis

1   Richtprojekt                                                                             1

2   Standort und Erschliessung                                                               1

    2.1 Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ................................. 1

    2.2 Erschliessung mit dem Velo und zu Fuss...................................... 3

    2.3 Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr .................. 4

    2.4 Erschliessung Carsharing .......................................................... 4

    2.5 Nahversorgung ....................................................................... 4

3   Zielsetzungen                                                                            4

4   Fahrzeugabstellplätze                                                                    5

    4.1 Rechtliche Vorgaben ................................................................ 5

    4.2 Parkplatz Angebot und Nachfrage für das Areal ............................ 8

5   Massnahmen Mobilitätskonzept                                                           10

    5.1 Regelung Autobesitz ............................................................... 10

    5.2 Weitere Massnahmen .............................................................. 11

    5.3 Abschätzung der Parkplatznachfrage ......................................... 11

6   Controlling & Rückfallebene                                                            14

ANHÄNGE

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

1   Richtprojekt
    Das Architekturbüro Helle Architektur GmbH und die Landschaftsarchitekten Krebs
    Herde GmbH planen im Auftrag der Habitat 8000 AG eine Überbauung auf dem Baufeld
    D des Areal Bahnhof West in Illnau-Effretikon. Für die im Masterplan «Areal Bahnhof
    West» enthaltenen Baufelder ist die Erstellung eines Gestaltungsplans notwendig. Zur
    Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine bewilligungsfähige
    Gesamtbebauung des Grundstücks liegt der Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgarten»
    vor.

    Das Areal besteht aus der Überbauung mit 56 Wohnungen und im Erdgeschoss liegen-
    den Gewerbe- und Büroflächen und dem sich zusätzlich auf dem Areal befindenden
    Corrodi Haus mit vier Wohnungen mit je 4.5 Zimmern und einem Gastronomieangebot
    im Erdgeschoss. Für das Areal ist laut aktuell gültiger Bau- und Zonenordnung (BZO)
    der Gemeinde Illnau-Effretikon gemäss aktuellem Planungsstand ein Pflichtangebot von
    mindestens 80 Parkplätzen (inkl. Corrodi Haus) zu erstellen. Gestützt auf den
    Stadtratsbeschluss vom 10.12.2020 kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die
    Festlegung des Bedarfs an Personenwagenabstellplätzen (PAP) im Gestaltungsplan
    gestützt auf die Revisionsfassung der BZO der Stadt Illnau-Effretikon (Fassung
    öffentliche Auflage) erfolgen kann.

    Für das Neubauprojekt wurden im Rahmen des Studienauftrags rund 40 Pflichtpark-
    plätze berechnet, die HABITAT 8000 AG möchte für den Neubau jedoch eine autoarme
    Nutzung resp. eine Reduktion der Pflichtparkplatzanzahl verfolgen. Gemäss dem aktu-
    ellen Entwurf der Gesamtrevision der BZO von Illnau-Effretikon ist eine solche Reduk-
    tion möglich, der reduzierte Parkplatzbedarf muss jedoch mit einem Mobilitätskonzept
    gesichert werden.

    Bei einem nur leicht vom Richtprojekt abweichenden Bauprojekt müssen keine
    Anpassungen am vorliegenden Mobilitätskonzept vorgenommen werden.

2   Standort und Erschliessung
2.1 Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr

    Die dem Areal nächstgelegene Haltestelle ist die Haltestelle Effretikon, Zentrum. Diese
    befindet sich in 80 m Fusswegdistanz. Dort Verkehren die Buslinien 650, 652, 655 und
    656. Die Buslinien verkehren von und nach Kemptthal, Illnau, Kyburg, Breite bei
    Nürensdorf.

    Weiter befindet sich der Bahnhof von Effretikon in 250 m Fusswegdistanz. Der Bahnhof
    wird ganztags viertelstündlich durch die S-Bahnlinien S3, S7, S8, S19 und S24 in
    Richtung Zürich HB bedient. Auch in die Gegenrichtung zum Bahnhof Winterthur
    verkehren die oben genannten S-Bahnlinien im Viertelstundentakt.

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

Der Busbahnhof Effretikon befindet sich ebenfalls in ca. 250 m Fusswegdistanz. Dort
verkehren zusätzlich zu den oben bereits genannten, die Buslinien 658, 659, 662 und
720. Die Buslinien verkehren von und nach Breite bei Nürensdorf, Brütten und
Schwerzenbach ZH.

Das Areal liegt in der ÖV-Güteklasse1 A, was einer sehr guten ÖV Erschliessung
entspricht.

Abbildung 1: ZVV-Haltestellen und Mobility-Standorte (Quelle: GIS-ZH), roter Rahmen: Lage des
Areals

1   gemäss BZO der Stadt Illnau-Effretikon und gemäss ÖV-Güteklasse nach GIS-Browser Kt. ZH

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

2.2 Erschliessung mit dem Velo und zu Fuss

    Das Areal ist über den im kommunalen Richtplan der Stadt Illnau-Effretikon übergeord-
    net festgelegten Fussweg an der Tagelswangerstrasse gut an das Fusswegnetz ange-
    schlossen.

    Das Areal ist durch den kantonalen Veloweg auf der Bahnhofstrasse sehr gut an das
    «Velonetz Alltag» angeschlossen. Als langfristiges Ziel wird gemäss kantonalem Rad-
    routenkonzept auch die Veloinfrastruktur auf der Tagelswangerstrasse zu einer Haupt-
    verbindung ausgebaut.

    Abbildung 2: Ausschnitt Radrouten gemäss Radroutenkonzept, (Quelle: GIS-ZH Kanton Zürich),
    roter Rahmen: Lage des Areals

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

2.3 Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr

    Das Areal ist von Süden her über die Tagelswangerstrasse, die in die Bruggwiesen-
    strasse mündet, erschlossen. Die Bruggwiesenstrasse ist eine kommunale Strasse. Die
    Strasse besitzt keinen Mittelstreifen, ist aber genug breit, dass sich Fahrzeuge kreuzen
    können. Die Zufahrtsregelung auf die Parzelle und das Verkehrsregime der Strasse sind
    nicht Bestandteil des Mobilitätskonzeptes.
    Über die Tann- und Bahnhofstrasse ist das Areal hervorragend an das regionale Stras-
    sennetz und über den Anschluss Effretikon an das Autobahnnetz angeschlossen. Der
    Autobahnanschluss Effretikon ist in ca. 7 Minuten mit dem Auto erreichbar.

2.4 Erschliessung Carsharing

    Der nächstgelegene Mobility-Standort befindet sich direkt gegenüber des Areals beim
    Stadthaus von Effretikon (vgl. Abbildung 1). Aktuell sind an diesem Standort ein Kombi-
    Fahrzeug und zwei Economy-Fahrzeuge abgestellt. Ein weiterer Standort befindet sich
    in ca. 350m Fusswegdistanz neben dem Busbahnhof von Effretikon.

2.5 Nahversorgung

    Ein umfassendes Angebot für die Versorgung mit dem täglichen Bedarf (Dorfladen,
    Metzgerei, Restaurants, Kinderkrippe, Coiffeur, Bibliothek, Gemeindeverwaltung etc.)
    befindet sich im Zentrum von Effretikon in einem Umkreis von ca. 150 bis 300 m.

3   Zielsetzungen
    Die Bauherrschaft strebt an, die folgenden übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen:

        •   Reduktion der CO2-Belastung durch die vom Standort induzierte Mobilität
        •   Unterstützung eines gesundheitsbewussten Mobilitätsverhalten der Bewohner-
            schaft
        •   Schaffen einer hohen Wohnqualität durch möglichst geringes motorisiertes
            Verkehrsaufkommen auf dem Areal
        •   Positionierung als innovatives Areal in der Stadt Illnau-Effretikon
        •   Erfüllung der Vorgaben des Masterplan Zentrumsentwicklung Bahnhof West 1.
        •   Reduzierung der MIV-Nutzung

    1   Masterplan Zentrumsentwicklung Bahnhof West S. 23; Motorisierter Individualverkehr Abs.
        Mobilitätskonzept/Parkierung

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

    Mit dem Mobilitätskonzept soll folgende Situation geschaffen werden:

       •   Parkplatznachfrage entspricht dem Parkplatzangebot auf dem Areal
       •   Keine Verschiebung der Parkplatznachfrage auf den öffentlichen Raum
       •   Schaffen von attraktiven Bedingungen für eine Mobilität unabhängig vom
           Autobesitz.

4   Fahrzeugabstellplätze
4.1 Rechtliche Vorgaben

    Fahrzeugabstellplätze für Autos
    Die Erstellung der Fahrzeugabstellplätze ist in der aktuell gültigen Bau- und Zonen-
    ordnung (BZO) der Stadt Illnau-Effretikon in Art. 10 geregelt. Pro 80 m2 Nutzfläche,
    jedoch mind. auch pro Wohnung, ist 1 Parkplatz zu erstellen. Pro 4 Wohnungen ist
    zusätzlich 1 Abstellplatz für Besuchende zu erstellen.

    Die BZO der Stadt Illnau-Effretikon sieht in Art. 10.2 und Art. 10.3 eine Reduktion der
    Abstellplätze für Motorfahrzeuge vor. Art. 10.2 beschreibt die Reduktion der Anzahl
    Abstellplätze durch eine gute ÖV-Erschliessung. Nach BZO Artikel 10.3.1 ist eine
    Reduktion der Anzahl Abstellplätze aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zulässig.

    Entsprechend der BZO ergibt sich die in Tabelle 1 dargestellte Anzahl Fahrzeugabstell-
    plätze. Die detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang 1.

                                                                                         5
Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

Tabelle 1: Berechnung nach aktuell gültiger BZO Art. 10.1 mit Abminderung des Normalbedarfs
gemäss Art. 10.2

    Nutzungs-        Anzahl            Berechnungsgrundlage
    bereich          Fahrzeug-
                     abstellplätze
    Bewohnende1      56                1PP/80 m2 Nutzfläche, jedoch mind. 1PP/Wohnung
    Besuchende       8                 1PP/4 Wohnungen, reduziert auf 60% des
    Wohnen                             Normalbedarfs
    Beschäftigte     1                 1PP/60 m2 Nutzfläche jedoch mind. 0.25
    Gewerbe2                           PP/Angestellte/r, reduziert auf 30% des Normal-
                                       bedarfs
    Besuchende       2                 1PP/100 m2 Nutzfläche, reduziert auf 60% des
    Gewerbe                            Normalbedarfs
    Bewohnende       4                 1PP/80 m2 Nutzfläche, jedoch mind. 1PP/Wohnung
    Corrodi Haus
    Beschäftigte     1                 1PP/40 Sitzplätze, reduziert auf 30% des Normal-
    Gastro                             bedarfs
    Corrodi Haus3
    Besuchende       1                 1PP/4 Wohnungen, reduziert auf 60% des Normal-
    Wohnen                             bedarfs
    Corrodi Haus
    Besuchende       7                 1PP/6 Sitzplätze, reduziert auf 60% des Normal-
    Gastro                             bedarfs
    Corrodi Haus
    Total            80

Nach Artikel 10.3.2 kann die Bauherrschaft von der Verpflichtung, den Normbedarf an
Abstellplätzen für Bewohnende und Beschäftigte zu erstellen, ganz oder teilweise befreit
werden, dies muss jedoch durch ein Mobilitätskonzept gesichert und über ein Controlling
kontrolliert und dokumentiert werden. Die Grundeigentümerschaft wird zudem dazu
verpflichtet, die nach Art. 10.1 bzw. 10.2 gesetzlich erforderlichen Abstellplätze plane-
risch nachzuweisen und im Falle eines Scheiterns des Mobilitätskonzeptes zu erstellen.
Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung
im Grundbuch anmerken zu lassen

1    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau-Effretikon; Das Projekt weist eine
     Nutzfläche zur Wohnnutzung von 4'021.9 m2 (inkl. Corrodi Haus) auf. Die Berechnung erfolgt
     über die Anzahl Wohnungen.
2    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau Effretikon; Gewerbliche Nutzung:
     Dienstleistung publikumsorientierte Praxen, Coiffeur, Reisebüro, Kleingewerbe, etc.
3    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau Effretikon; Nutzung als Gastbetrieb:
     Restaurant, Café

                                                                                             6
Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

Gemäss Stadtratsbeschluss vom 10.12.2020 kann die Festlegung der Anzahl Fahrzeug-
abstellplätze gemäss Revisionsfassung der BZO der Stadt Illnau-Effretikon erfolgen.

Entsprechend der Revisionsfassung der BZO ergibt sich die in Tabelle 2 dargestellte
Anzahl Fahrzeugabstellplätze. Die detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang 2.

Tabelle 2: Berechnung nach Revisionsfassung der BZO Art. 10.1.1 mit Abminderung gemäss Art.
10.1.2

    Nutzungs-        Anzahl            Berechnungsgrundlage
    bereich          Fahrzeug-
                     abstellplätze
    Bewohnende1      34                1PP/100 m2 Nutzfläche, jedoch mind.
                                       1PP/Wohnung, reduziert auf 60% des Normal-
                                       bedarfs
    Besuchende       6                 1PP/4 Wohnungen, reduziert auf 40% des Normal-
    Wohnen                             bedarfs
    Beschäftigte     1                 1PP/60 m2 Nutzfläche, jedoch mind. 0.25
    Gewerbe2                           PP/Angestellte/r, reduziert auf 30% des Normal-
                                       bedarfs
    Besuchende       1                 1PP/100 m2 Nutzfläche, reduziert auf 40% des
    Gewerbe                            Normalbedarfs
    Bewohnende       2                 1PP/100 m2 Nutzfläche, jedoch mind.
    Corrodi Haus                       1PP/Wohnung, reduziert auf 60% des Normal-
                                       bedarf
    Beschäftigte     1                 1PP/40 Sitzplätze, reduziert auf 30% des Normal-
    Gastro                             bedarfs
    Corrodi Haus3
    Besuchende       0                 1PP/4 Wohnungen, reduziert auf 40% des Normal-
    Wohnen                             bedarfs
    Corrodi Haus
    Besuchende       5                 1PP/6 Sitzplätze, reduziert auf 40% des Normal-
    Gastro                             bedarfs
    Corrodi Haus
    Total            50

Durch die Festlegung der Anzahl PAP nach den Berechnungsgrundlagen der Revisions-
fassung der BZO gegenüber der aktuell gültigen BZO, verringert sich die zu erstellenden

1    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau-Effretikon; Das Projekt weist eine
     Nutzfläche zur Wohnnutzung von 4'021.9 m2 (inkl. Corrodi Haus) auf. Die Berechnung erfolgt
     über die Anzahl Wohnungen.
2    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau Effretikon; Gewerbliche Nutzung:
     Dienstleitung publikumsorientierte Praxen, Coiffeur, Reisebüro, Kleingewerbe, etc.
3    Gesetzliche Berechnungsgrundlage: BZO Stadt Illnau Effretikon; Nutzung als Gastbetrieb:
     Restaurant,Café

                                                                                             7
Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

    PAP von 80 PAP auf 50 PAP. In der Revisionsfassung der BZO wird kein planerischer
    Nachweis für die nicht erstellten PAP gefordert.

    Fahrzeugabstellplätze für Velos
    Die aktuell gültige BZO der Stadt Illnau-Effretikon enthält keine Regelung bezüglich der
    Anzahl zu erstellender Veloabstellplätze (VAP). Deshalb erfolgt die Ermittlung der
    Anzahl VAP mit den Berechnungsgrundlagen der Revisionsfassung der BZO. Nach der
    Revisionsfassung der BZO müssen 107 VAP erstellt werden. Die detaillierte Berechnung
    befindet sich im Anhang 2.

    Fahrzeugabstellplätze für Motorräder
    Die BZO der Stadt Illnau-Effretikon macht keine Vorgaben bezüglich der Anzahl zu
    erstellender Motorradabstellplätze (MAP). Deshalb erfolgt die Ermittlung der Anzahl MAP
    mit den Berechnungsgrundlagen der Revisionsfassung der BZO. Dies bedeutet, dass bei
    laut Revisionsfassung der BZO notwendigen 50 Autoabstellplätzen, 5 Abstellplätze für
    Motorräder bereitgestellt werden müssen. Davon sind 2 für Besuchende oberirdisch
    anzuordnen. Die detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang 2.

4.2 Parkplatz Angebot und Nachfrage für das Areal

    Geplante Anzahl Personenwagenabstellplätze (PAP)
    Gemäss Richtprojekt sind eine Einstellhalle mit 19 PAP für Bewohnende und
    Beschäftigte und 6 PAP für Besuchende der Wohnnutzung vorgesehen. Zusätzlich
    werden 5 oberirdische Besucherparkplätze für Nicht-Wohnnutzung und 1 oberirdischer
    Beschäftigtenparkplatz geplant.
    Im Sinne der autoarmen Nutzung, wird die Reduzierung der Abstellplätze für Bewohnen-
    de von 60% auf 30% des Normbedarfes durch dieses Mobilitätskonzept sichergestellt.
    Dadurch werden die Abstellplätze für Bewohnende von 36 PAP (nach BZO) auf 18 PAP
    reduziert. Die PAP für Besuchende der Wohnnutzung sowie für die übrigen Nutzungen
    werden gemäss Revisionsfassung der BZO zu 100% erstellt.

                     PAP für Bewohnende &
                                                    PAP für Besuchende                   PAP gesamt
                           Beschäftigte
                    reduz.                        reduz.                          reduz.
                    Bedarf                        Bedarf                          Bedarf
                   gemäss               proz.    gemäss                proz.     gemäss            proz.
                   Rev. der             Unter-   Rev. der              Unter-    Rev. der          Unter-
      Nutzung        BZO     geplant schreit.      BZO      geplant   schreit.     BZO    geplant schreit.
      Wohnen          36       18       50%          6        6         0%          42       24    42.9%

      Gewerbe          2        2       0%           5        5         0%           7       7        0%

      gesamt          38       20      47.4%        11        11        0%          49       31    36.7%
    Legende: Rev. der BZO = Revisionsfassung der BZO

                                                                                                       8
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Geplante Anzahl Veloabstellplätze (VAP)
Es sind 140 Veloabstellplätze (inkl. Corrodi Haus) geplant. Damit wird die Anzahl VAP,
welche gemäss der Revisionsfassung der BZO der Stadt Illnau-Effretikon gefordert wird,
überschritten und gleichzeitig die nach VSS 40 065 erforderliche Anzahl VAP
bereitgestellt. Die detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang 2.

Geplante Anzahl Motorradabstellplätze (MAP)
Es sind 6 Motorradabstellplätze geplant. Damit wird die Anzahl MAP welche gemäss den
Vorgaben der Revisionsfassung der BZO der Stadt Illnau-Effretikon gefordert wird,
überschritten. Davon werden 2 MAP für Besuchende oberirdisch angeordnet. Die
detaillierte Berechnung befindet sich im Anhang 2.

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

5   Massnahmen Mobilitätskonzept
5.1 Regelung Autobesitz

    Mittels eines Vermietungskonzepts wird gewährleistet, dass das reduzierte Angebot an
    Parkplätzen nicht zu einem Ausweichen der Parkplatznachfrage in den öffentlichen
    Raum der Umgebung führt. D.h., die Anzahl Autos der Bewohnenden und Beschäftigten
    soll nicht höher ausfallen als die Anzahl der für Bewohnende und Beschäftigte vorhan-
    dene Parkplätze.
    Um dieses Ziel zu erreichen und auf die Dauer einzuhalten, werden entsprechende
    vertragliche Regelungen mit den Mietern gemäss nachstehendem Konzept umgesetzt:

       •   Bei der Ausschreibung von freien Wohnungen wird auf das Mobilitätskonzept der
           Siedlung hingewiesen.
       •   Mietinteressenten deklarieren ihren Autobesitz auf dem Anmeldeformular,
           entsprechend wählt die Verwaltung bei der Wohnungsvergabe je nach
           Vorhandensein freier Parkplätze Mietparteien mit bzw. ohne Auto aus.
       •   Mietparteien mit Auto(s) werden vertraglich verpflichtet, für jedes am Wohnort
           regelmässig verwendete Auto einen zur Überbauung gehörenden Parkplatz zu
           mieten.
       •   Die Mietparteien, die keinen Parkplatz mieten, werden vertraglich verpflichtet,
           kein Auto auf dem Areal bzw. auf öffentlichem oder privatem Grund in dessen
           Umgebung abzustellen und insbesondere keine Anwohner-Parkkarte für die
           "Weisse Zone" gemäss Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Illnau-
           Effretikon zu beziehen.
       •   Die Mietparteien werden verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen auch für
           sämtliche Mitbewohner in ihrem Haushalt zu gewährleisten.
       •   Die Benutzung von Carsharing-Fahrzeugen, Mietwagen und Taxi ist explizit
           gestattet, eine Härtefallregelung kann plötzlich notwendige Autoanschaffungen
           regeln.
       •   Den Mietparteien wird kommuniziert, dass ein Verstoss gegen diese Ver-
           pflichtungen eine Verletzung des Mietvertrages darstellt. Entsprechend wird
           mietvertraglich geregelt, dass die wiederholte bzw. dauernde Missachtung dieser
           Verpflichtung ein Grund zur Kündigung des Mietvertrags darstellen kann. Wird
           ein solcher Verstoss festgestellt, wird die Mietpartei verwarnt und es wird eine
           Frist für die Wiederherstellung des vertragsgemässen Zustands angesetzt.

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

5.2 Weitere Massnahmen

    Abstellplatzangebot für Spezialvelo/Lastenvelo
    Für die Bewohnerschaft werden im Erdgeschoss zwei gedeckte Abstellplätze für Spezial-
    /Lastenvelo erstellt.

    Veloreparaturständer mit Luftpumpe
    Auf dem Areal wird ein Veloreparaturständer mit einer Velopumpe installiert. Die Anlage
    dient den Mieterinnen und Mietern dazu, ihre Velos ohne grösseren Aufwand zu pumpen
    oder zu reparieren.

    Elektromobilität
    Um einer erhöhten Nachfrage nach Parkplätzen mit Lademöglichkeiten für Elektrofahr-
    zeuge (Auto und Motorräder) gerecht zu werden, werden in der Einstellhalle Leerrohre
    mit ausreichendem Querschnitt für Starkstromkabel verlegt und bei den Abstellplätzen
    bedarfsgerecht Ladestationen installiert. Somit ist eine kostengünstige Nachrüstung von
    Ladestationen möglich.

    Information
    Die Mieterinnen und Mieter werden in Web-Form über die Verpflichtungen und über
    sämtliche Mobilitätsangebote auf dem Areal informiert. Die Informationen werden
    bereits bei der Wohnungsausschreibung kommuniziert.

5.3 Abschätzung der Parkplatznachfrage

    Die starke Reduktion der Parkplätze beim Bauprojekt im Zentrum von Effretikon wird
    aus folgenden Gründen sowohl für den Zeitpunkt des Erstbezugs wie auch für die
    weitere Zukunft als möglich betrachtet:
    Zunehmender autofreier Lebensstil in urbanen Räumen
    Autofreie Lebensstile sind in urbanen Räumen generell und insbesondere auch in der
    Stadt Zürich im Zunehmen begriffen. Dies zeigen u.a. die folgenden, überwiegend auf
    dem Mikrozensus Verkehr und Mobilität1 basierenden Zahlen:

    • Die Stadtzürcher Wohnbevölkerung hat allein zwischen den Jahren 2000 und 2015
      den Anteil ihrer per motorisiertem Individualverkehr zurückgelegten Wege von 40%
      auf 21% praktisch halbiert, die Anteile des ÖVs und des Veloverkehrs nahmen im
      gleichen Ausmass zu2.

    1   In der Schweiz führen verschiedene Bundesämter alle 5 Jahre den „Mikrozensus Verkehr und
        Mobilität“ durch, in dessen Rahmen ca. 60‘000 in der Schweiz lebende Personen telefonisch
        zu ihrem Mobilitäts-verhalten befragt werden. Der Stadtzürcher Anteil der Stichprobe umfasst
        jeweils vierstellige Personenzahlen, so dass sich daraus auch auf lokaler Ebene repräsentative
        Aussagen ableiten lassen.
    2   Stadt Zürich: Stadtverkehr 2025, Bericht 2015; Städtevergleich Mobilität 2015.

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

• Der Anteil der Stadtzürcher Haushalte ohne eigenes Auto steigt seit der Jahrtausend-
  wende stetig an: Im Jahr 2000 betrug er 42%, im Jahr 2005 44%, und im Jahr 2010
  48%. Im Jahr 2015 verfügte erstmals eine Mehrheit von 53% aller städtischen Haus-
  halte über kein eigenes Auto mehr1.
• Eine statistische Analyse2 der in den Mikrozensen bis 2010 erfassten autofreien
  Haushalte zeigt, dass der Verzicht auf ein eigenes Auto einerseits durch äussere
  Restriktionen wie niedriges Einkommen und höheres Alter bedingt ist. Daneben gibt
  es aber eine seit den 1990ern stark wachsende Gruppe von Haushalten, die trotz
  vergleichsweise hohem Einkommen und vorhandenen Führerscheinen kein Auto
  besitzen, sich also für einen bewusst autofreien Lebensstil entschieden haben. Am
  häufigsten wohnen diese Haushalte in den grossen Städten der Deutschschweiz.

Abbildung 3: Anteil der Haushalte ohne bzw. mit Auto3

• Wie in Abbildung 3 ersichtlich ist, besitzen im Durchschnitt 20% der Haushalte in
  Illnau-Effretikon (Kategorie «Übrige Städte») kein Auto.
• Im Durchschnitt besitzt nur ca. jede/r zweite Einwohner/in in Illnau-Effretikon ein
  Auto4.
• Während im Jahr 2000 noch 68% der 18- bis 25-jährigen Stadtzürcher einen Führer-
  schein besassen, war dies im Jahr 2010 in derselben Altersgruppe nur noch bei 53%
  der Fall5. Dies korrespondiert mit diversen Jugend-Studien6, die einen deutlichen

1   Stadt Zürich: Autofreies Wohnen in Zürich, 2004; Mobilität in Zahlen 2010 und 2012/1;
    Städtevergleich Mobilität 2015.
2   Energie Schweiz (2016): Autofreie Lebensstile - Spezialauswertungen der Mikrozensen
    Verkehr 1994, 2000, 2005 und 2010 sowie der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) 2009–2011.
3   Quelle : https://www.zh.ch/de/mobilitaet/gesamtverkehrsplanung/verkehrsgrundlagen/-
    verkehrsverhalten.html (Abfrage 12.08.2020)
4   Statistisches Amt des Kantons Zürich: Gemeindeportrait Illnau-Effretikon "Personenwagen pro
    1000 Einwohner"
5   NZZ vom 1.11.2012.
6   Vgl. z.B. Schönduwe, Bock & Deibel, (2012). Alles wie immer, nur irgendwie anders? -
    Trends und Thesen zu veränderten Mobilitätsmustern junger Menschen.

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Mobilitätskonzept Habitat 8000 Effretikon

    Wertewandel bei jungen Menschen konstatieren: Autobesitz (nicht aber Mobilität) als
    erstrebenswertes Statussymbol wird bei Jungen demnach zunehmend durch anderes
    abgelöst, insbesondere durch die eigene Social Media-Präsenz.
• Während der individuelle Autobesitz in urbanen Räumen deutlich abnimmt, boomt
  Carsharing: So steigt die Kundenzahl von Mobility Carsharing von Jahr zu Jahr an 1
  und in der Stadt Zürich waren 2015 schon 15% aller Erwachsenen, die einen Führer-
  schein besitzen, Mitglied einer Carsharing-Organisation2.

Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf den PP-Bedarf
Über den bereits heute feststellbaren Wandel in Bezug auf Autobesitz und -nutzung in
Städten hinaus zeichnet sich momentan immer deutlicher eine bevorstehende „digitale
Mobilitätsrevolution“ ab, d.h. ein tiefgreifender Wandel des Transportwesens durch
Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung. Aktuell sind in der Schweiz bereits die
ersten digitalen Mobilitätsplattformen in Betrieb , welche den Kunden in Form von Apps
verkehrsmittelübergreifende Routenplanung, Reservation und Bezahlmöglichkeiten
bieten (wenn sich z.B. auf einer Route eine Zugverbindung mit anschliessender Taxi-
fahrt als sinnvoll erweist, kann gleich die komplette Fahrt integral gebucht und bezahlt
werden). Es ist davon auszugehen, dass solche Mobilitätsplattformen bereits in wenigen
Jahren die Schweiz im Hinblick auf diverse Verkehrsmittel flächendeckend abdecken
und insbesondere in dicht besiedelten Räumen wie der Region Zürich auch Personen
ohne eigenes Auto eine effiziente, bei Bedarf jederzeit auf Carsharing- oder Mietautos
zurückgreifende Mobilität ermöglichen. In einem nächsten Entwicklungsschritt wird das
herkömmliche Auto ab den 2020er Jahren durch autonom fahrende Fahrzeuge abgelöst
werden. Die an der Entwicklung dieser Fahrzeuge beteiligten Silicon Valley- und Auto-
konzerne verbinden mit dieser Technologie ein neuartiges Geschäftsmodell, das nicht
mehr primär auf dem Verkauf von Fahrzeugen basiert, sondern auf dem direkten
Verkauf von Mobilität als Dienstleistung sowie zusätzlicher Wertschöpfung aus den
anfallenden Bewegungsdaten der Nutzer bzw. aus Service-Angeboten, die im Rahmen
der Fahrten angeboten werden. Diese Fahrzeuge werden als „Roboter-Taxis“ auf
Mobilitätsplattformen wie den vorgängig beschriebenen angeboten werden. Es wird
erwartet, dass ihre Benutzung für durchschnittlich autonutzende Stadt- und Agglomera-
tionsbewohnende deutlich günstiger ausfallen wird als der Besitz eines eigenen Autos.
Die Folgen dieser neuen Technologien für die Raum- und Verkehrsplanung werden in
der Schweizer Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert. Das Bundesamt für Stras-
sen hat im Sommer 2017 eine strategische Ausrichtung publiziert, welche den Willen
ausdrückt, die Verbreitung autonomer Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrs-effizienz
und -sicherheit nach Kräften zu fördern. Das Bundesamt geht davon aus, dass im Jahr
2040 sowohl vollautomatisierte Fahrzeuge im Personenverkehr wie auch die Bereit-
schaft, diese als Sharing-Fahrzeuge zu nutzen, bereits weit verbreitet sind. Eine im
Auftrag eines Zusammenschlusses der Transportministerien der OECD erarbeite Studie

1   https://www.mobility.ch/de/ueber-mobility/mobility-genossenschaft/ueber-uns/
2   Statistisches Amt des Kantons Zürich (2017): Verkehrsverhalten der Zürcher Bevölkerung -
    Hauptergebnisse des «Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015».

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    kommt schliesslich zum Schluss, dass bei konsequentem Einsatz autonom fahrender
    Sharing-Flotten statt individuell besessenen Fahrzeugen in Verbindung mit einem
    leistungsfähigen ÖV in Stadtgebieten die gleiche Mobilität mit etwa 90% weniger Fahr-
    zeugen und Parkplätzen bewältigt werden kann.
    In wie weit und wie schnell sich diese neuen Mobilitäts-Dienstleistungsangebote am
    Markt durchsetzen, kann momentan noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden. In Be-
    zug auf heute in urbanen Räumen geplante Um- und Neubauten kann aber davon
    ausgegangen werden, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit während eines grossen Teils
    der Gebäudelebensdauer von der Bewohnerschaft nur noch eine geringe oder gar keine
    Parkplatznachfrage mehr ausgehen wird.

6   Controlling & Rückfallebene
    Im Rahmen des Controllings ist durch die Eigentümerschaft oder eine von ihr beauf-
    tragte Stelle gegenüber der Stadt Illnau-Effretikon jährlich in einem Bericht zu belegen,
    dass die Anzahl der für die Wohnnutzung vorhandenen Autos die Anzahl der den
    Nutzungen zur Verfügung stehenden Parkplätze nicht überschreitet.

    Dokumentiert wird die Gesamtanzahl Autos der Bewohner, die regelmässig auf dem
    Areal und in dessen Umgebung parkiert werden. Diese Gesamtanzahl setzt sich zusam-
    men aus:

       •   den auf dem Areal parkierten Autos der Bewohnenden. Dies entspricht der An-
           zahl der an Bewohnende vermieteten Parkplätze.
       •   den im öffentlichen Strassenraum parkierten Autos der Bewohnenden. Über die
           bestehende Parkkarten-Regelung (Weisse Zone) bzw. Nachtparkier-Regelung
           wird bei der Stadtverwaltung abgefragt, wie viele Parkkarten bzw. Parkierbe-
           rechtigungen auf die Gebäudeadressen im Areal eingelöst sind. Aus
           Datenschutzgründen gibt die Stadt dabei nur Auskunft über die Anzahl auf die
           Adressen eingelöster Parkkarten, nicht aber auf welche Namen sie lauten.

    Der Controllingbericht wird der Stadt erstmals ein Jahr nach der vollständigen Vermie-
    tung der Wohnungen eingereicht. Nach 5 Jahren Betrieb ohne Probleme muss der
    Bericht nur noch auf Verlangen der Stadt erstellt werden.

    Falls das Mobilitätskonzept im Bereich der Bewohnerparkierung wiederholt nicht oder
    zu wenig greift, hat die Grundeigentümerschaft die mietvertraglichen Vereinbarungen
    durchzusetzen bzw. in Absprache mit der der Stadt Illnau-Effretikon weitere Mass-
    nahmen umzusetzen.

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Anhang 2

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