Möglichkeiten eines Studienaufenthaltes im Ausland - für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU München Juristische Fakultät ...

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Juristische Fakultät • Erasmus-Beauftragter
Prof. Dr. Stephan Lorenz

Möglichkeiten eines
Studienaufenthaltes im
Ausland
für Studierende der
Juristischen Fakultät der
LMU München
Grundsätzliche Fragen

Warum?

    In vielen juristischen Berufen werden heute gute Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Ein Auslands-
    studium ermöglicht es, bestehende Sprachkenntnisse zu verbessern oder eine neue Fremdsprache zu lernen.

         Viele Rechtsgebiete sind international ausgerichtet; wer hier arbeiten will, muss zumindest Grundzüge
         einer anderen Rechtsordnung kennen. Der Auslandsaufenthalt hilft, diese Kenntnisse zu erwerben.

          Kontakte zu Studierenden anderer Nationalitäten

         Kennenlernen einer neuen Kultur

    Eigeninitiative  Selbständigkeit  Unabhängigkeit
International ausgerichtete
                                Schwerpunktbereiche             W
 Schwerpunktbereiche mit internationaler Ausrichtung
Strafrechtlicher                                 Schwerpunktbereich 2: Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention (z.B.
Schwerpunkt                                       Internationales Strafrecht/Völkerstrafrecht)

                                                 Schwerpunktbereich 3: Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht
Wirtschaftsrechtlicher                            (u.a. Kartellrecht)
Schwerpunkt
                                                 Schwerpunktbereich 8: Öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland und Europa

                                                 Schwerpunktbereich 4: Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital-markt- und
                                                  Insolvenzrecht (Europäisches und Internationales Unternehmensrecht)
Unternehmensrechtliche
Schwerpunkte
                                                 Schwerpunktbereich 5: Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht
                                                  (Europäisches und Internationales Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht)

Internationalrechtlicher                         Schwerpunktbereich 7: Internationales, europäisches und ausländisches Privat-
Schwerpunkt                                       und Verfahrensrecht

Steuerrechtlicher                                Schwerpunktbereich 6: Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales
Schwerpunkt                                       und Europäisches Steuerrecht

Europa- und völkerrechtlicher                    Schwerpunktbereich 9: Europäisches und Internationales Öffentliches Recht
Schwerpunkt                                       (Recht der Europäischen Union; Völkerrecht)

Integrierter Studiengang Deutsch-
Französisches Recht der Juristischen Fakultät    Schwerpunktbereich: Deutsch-Französisches Recht
und der UniversitéPanthéon-Assas(Paris II)
Grundsätzliche Fragen

Wann?

 Für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums eignet sich am besten die Zeit
 nach dem 4.Fachsemester oder 5.Fachsemester.

Kann ich im Ausland einen Abschluss erwerben?

 Nur im Rahmen des Integrierten Studiengangs München – Paris II oder während
 eines Postgraduate-Studiums nach Abschluss des Studiums an der LMU

Nichtanrechnung eines Auslandsstudiensemesters als Fachsemester
für den Freiversuch (§37 JAPO)?

 Informationen und Ansprechpartner:
 https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/ansprechpartner/
 https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/informationen_zum_freiversuch.pdf
Informationen zu
          Anrechnungsmöglichkeiten

Anrechnung als
 eine Vorgerücktenübung
 Grundlagenseminar
 Pflichtsprachschein nach § 24 JAPO
Grundlage: ECTS-Ordnung der Juristischen Fakultät
https://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungsordnungen/ects__02072009.pdf
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Britta Wolff
b.wolff@jura.uni-muenchen.de

Anrechnung im Rahmen der fachspezifischen
Fremdsprachenausbildung nach § 37 JAPO
https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/ffa.html
https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/anrechnung-
auslandsleistungen1.pdf
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Alessandra Pedriali-Kindler
fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de
SEHR WICHTIG:

   Bitte informieren Sie sich unbedingt vor dem
         Auslandsstudienaufenthalt bei der
      Studienberatung (Frau Dr. Britta Wolff)
      und bei unserem Fachsprachenzentrum
       (Frau Dr. Alessandra Pedriali-Kindler)
  über die Anrechnungsmöglichkeiten sowie beim
Landesjustizprüfungsamt über die Nichtanrechnung
   des Urlaubssemesters auf Ihren Freiversuch!
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im
        Rahmen von Fakultätsvereinbarungen

   Integrierter Studiengang Deutsch – Französisches Recht

                                  der

Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
                                und der

                Université Panthéon-Assas (Paris II)

      mit Abschluss Licence en droit sowie zusammen mit der
          Ersten Juristischen Prüfung die Maîtrise en droit
        (gefördert durch die Deutsch-Französische Hochschule)

          Programmbeauftragter: Prof. Dr. Helmut Satzger
                Programmleitung: Benedikt Linder
                     www.jura.lmu.de/parisprogramm
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im
                           Rahmen von Fakultätsvereinbarungen

    Aufenthalte an vielen juristischen Partnerfakultäten in Europa im Rahmen des
    Erasmus+ Programms sowie in der Schweiz im Rahmen des Swiss European
                                            Mobility Programms
   finanziert von der EU bzw. der Schweizer Regierung
   derzeitige EU-Stipendienhöhe für 2020/2021: 330 €/ 390 €/ 450 € monatlich je nach Ländergruppe
   SEMP-Stipendienhöhe: 2.200 CHF (für ein Semester) bzw. 4.400 CHF (für zwei Semester)
   keine Studiengebühren an der ausländischen Gastuniversität
   Auslandsaufenthalt am besten an das bestandene Grundstudium anschließen!
   Aufenthaltsdauer: 1 oder 2 Semester

                         Programmbeauftragter: Prof. Dr. Stephan Lorenz
                              Ansprechpartnerin: Brigitte Haustein
                                     E-Mail: erasmus@jura.uni-muenchen.de
                                                Tel. 089-2180-2722
                                       www.jura.lmu.de/erasmus-outgoing
Übersicht aller
                 Erasmus+/SEMP-Studienorte

                                                      • Bergen                                    • Helsinki
                                                                    • Oslo
                                                                                      • Uppsala

                                                                     • Göteborg
                                  • Edinburgh

                       • Dublin

                                                      • Groningen
                                  • Oxford        • Amsterdam
                                                  • Utrecht                                   • Warschau
                                    • London        • Nijmegen
                                                                                      • Wroclaw
                                       Brüssel • • Leuven
                                                                             • Prag           • Krakau

                                       Neuchâtel •   • Zürich
                                       Lausanne • • Fribourg                           • Szeged
                                          Genf •                        • Ljubljana
                                          • Lyon               Triest •       • Zagreb
                            • Bordeaux             Verona • • Padua • Rijeka
                                                              • Ferrara
             • Léon                                         • Modena
   • Porto                  Aix-en-Provence •
           • Salamanca                                                 • Perugia
    • Coimbra                                                                                                               • Istanbul
                 • Madrid           • Barcelona                                                                                          • Ankara
                 • Toledo                                              • Rom
• Lissabon                                                                                                 • Thessaloniki
                                                                               • Neapel
           • Cordoba
       • Sevilla
                                                                                                               • Athen
Bewerbungsvoraussetzungen für
                           Erasmus+/SEMP-Studienaufenthalte

                                Bewerbung ab 3.Fachsemester empfohlen

                                  Bewerbungstermin für 2021/2022:
                                            15.2.2021

   Bewerbungsfrist: immer im Februar für das darauffolgende Winter- und Sommersemester
   Nachweis eines entsprechenden juristischen Fachsprachenkurses unseres Fachsprachenzentrums (FSZ) erforderlich 
    frühzeitige Anmeldung beachten!
        Belegung VOR Abgabe der Bewerbung, d.h. während des 3. Semesters
        Der englischsprachige Nachweis der Großveranstaltung „Common Law Terminology“ bzw. „Introduction to
          American Law Terminology“ wird nicht akzeptiert
   Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf mit Foto
   LSF-Auszug
   Abiturzeugnis in Kopie
   Ausdruck des PDF-Dokuments des Erasmus-Online-Anmeldeverfahrens sowie ausgefülltes Deckblatt
   Praktikumszeugnisse, Zeugnisse von Sprachaufenthalten im Ausland o.ä.
   Erasmus+-Kurzregistrierung der Juristischen Fakultät (nur Name, Vorname, Fachsemester, E-Mail-Adresse)

   BEACHTE bei Bewerbungen für Großbritannien und Irland:
       Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf mit Foto in englischer Sprache
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im
                   Rahmen von Fakultätsvereinbarungen

                      Japan-Korea Partnerschaftsprogramm

                           Chuo University Tokyo, Japan
                                http://global.chuo-u.ac.jp/english/
                      Seoul National University, Südkorea
                                     http://www.useoul.edu/

Mit der sehr renommierten Seoul National University Law School und der Faculty of Law der
Chuo University Tokyo bestehen Partnerschaftsabkommen, die wissenschaftlichem Personal
und Doktoranden der LMU Forschungsaufenthalte sowie Studierenden der LMU einen
Studienaufenthalt von bis zu zwei Semestern an der jeweiligen Partneruniversität erlauben.
Dabei werden den Studierenden der LMU die Studiengebühren aufgrund der Abkommen
erlassen!

                            Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold
                                        Programmleitung
                                        Robin Leick
                     Programmkoordination und Informationen zur Bewerbung
                                      Informationen:
       www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/index.html
Privat organisierte Studienmöglichkeit an
   der Universität Lausanne/Schweiz

    Deutsches Recht in Lausanne

          Wichtige Informationen
                      zu
Studienmöglichkeiten in deutscher Sprache
Allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen
             Bewerbungsfristen
   (jeweils 30.4. für das Herbstsemester
    und 30.11. für das Frühjahrssemester
                jeden Jahres)

                 www.unil.ch/cda
Weitere Auslandsstudienmöglichkeiten im
           Rahmen von zentralen LMU-
           Austauschvereinbarungen

                     LMUexchange
           Außereuropäische Studienaufenthalte
              an LMU-Partneruniversitäten

Informationen bei
Referat Internationale Angelegenheiten der LMU
https://www.uni-
muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/austausch/lmuexchange/index.html

Dr. Harald David
Tel. +49 (0)89 / 2180 - 3720      E-Mail: harald.david@lmu.de

Dr. Nicola Hillmer
Tel. +49 (0)89 / 2180 - 2283      E-Mail: nicola.hillmer@lmu.de

Susanne Rößler
Tel. +49 (0)89 / 2180 - 3859      E-Mail: susanne.roessler@lmu.de
Informationsmöglichkeiten für einen privat
                      organisierten Auslandsstudienaufenthalt

 Informations- und Beratungsangebote des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU
www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/index.html

 Sehr interessante und detaillierte Informationen zu Studienaufenthalten, Praktika und
Sprachkursen im Ausland auf den Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes:
www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/

 Verschiedene Bayerische Hochschulzentren für China (www.baychina.org), Frankreich
(www.bayern-france.org), Indien (www.bayind.de), Lateinamerika (www.baylat.org), Mittel-, Ost- und
Südosteuropa (www.bayhost.de)

 Vielfältige Information zu Studienmöglichkeiten in Großbritannien www.educationuk.org

 Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH - Bavarian Center for Transatlantic Relations
           www.amerikahaus.de

 Interessante Informationen zu juristischen Studien- und Praktikumsaufenthalten in den USA
           www.educationusa.org, www.dajv.de

 Studienmöglichkeiten in Australien, Kanada und Neuseeland
         www.ranke-heinemann.de, www.gostralia.de, www.gozealand.de
Auslandsstudienmöglichkeiten nach
                     der 1.Juristischen Prüfung

    Postgraduate-Studienmöglichkeiten wie z.B. Master of Laws (LL.M.)

   Frühestens nach Abschluss der 1.Juristischen Prüfung

   Sehr viele interessante englischsprachige Postgraduate-Studiengänge gibt es an bedeutenden juristischen
    Fakultäten in Europa, Kanada, USA, Südafrika, Asien, Australien oder Neuseeland

   Viel Eigeninitiative notwendig!

   Aufwendige Bewerbungsformalitäten >> Vorlaufzeit mindestens ein Jahr!

                                    Stipendienangebote
                 des DAAD, von zahlreichen Begabtenförderungswerken
               (z.B. parteinahen oder konfessionell geprägten Stiftungen,
              Studienstiftung des deutschen Volkes u.ä.) sowie sehr großen
                      international renommierten Anwaltskanzleien
Deutsch-Ausländischer Doktorgrad

Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät
        durchgeführtes Promotionsverfahren

Schriftliche Vereinbarungen mit der ausländischen Universität/Fakultät über
  die grenzüberschreitende Betreuung (cotutelle) der Promotion nötig für

                 einen deutsch-französischen Doktorgrad
               (Universität Paris II und Universität Bordeaux)
     Wichtige Informationen auf den Webseiten des Bayerisch-Französischen Hochschulzentrums
                                        (www.bayern-france.org )
   Vielfältige Informationen zu Cotutelle de thèse franco-allemande sowie zu Deutsch-Französischen
   Doktorandenkollegien auf den Webseiten der Deutsch-Französischen Hochschule (www.dfh-ufa.org)

        oder einen anderen deutsch-ausländischen Doktorgrad
Fazit:

Die Chance kommt nie wieder!

Der Prof rät:

                   Do it!
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