Möglichkeiten eines Studienaufenthaltes im Ausland - für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU München Juristische Fakultät ...
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Juristische Fakultät • Erasmus-Beauftragter Prof. Dr. Stephan Lorenz Möglichkeiten eines Studienaufenthaltes im Ausland für Studierende der Juristischen Fakultät der LMU München
Grundsätzliche Fragen Warum? In vielen juristischen Berufen werden heute gute Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Ein Auslands- studium ermöglicht es, bestehende Sprachkenntnisse zu verbessern oder eine neue Fremdsprache zu lernen. Viele Rechtsgebiete sind international ausgerichtet; wer hier arbeiten will, muss zumindest Grundzüge einer anderen Rechtsordnung kennen. Der Auslandsaufenthalt hilft, diese Kenntnisse zu erwerben. Kontakte zu Studierenden anderer Nationalitäten Kennenlernen einer neuen Kultur Eigeninitiative Selbständigkeit Unabhängigkeit
International ausgerichtete Schwerpunktbereiche W Schwerpunktbereiche mit internationaler Ausrichtung Strafrechtlicher Schwerpunktbereich 2: Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention (z.B. Schwerpunkt Internationales Strafrecht/Völkerstrafrecht) Schwerpunktbereich 3: Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht Wirtschaftsrechtlicher (u.a. Kartellrecht) Schwerpunkt Schwerpunktbereich 8: Öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland und Europa Schwerpunktbereich 4: Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital-markt- und Insolvenzrecht (Europäisches und Internationales Unternehmensrecht) Unternehmensrechtliche Schwerpunkte Schwerpunktbereich 5: Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht (Europäisches und Internationales Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht) Internationalrechtlicher Schwerpunktbereich 7: Internationales, europäisches und ausländisches Privat- Schwerpunkt und Verfahrensrecht Steuerrechtlicher Schwerpunktbereich 6: Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales Schwerpunkt und Europäisches Steuerrecht Europa- und völkerrechtlicher Schwerpunktbereich 9: Europäisches und Internationales Öffentliches Recht Schwerpunkt (Recht der Europäischen Union; Völkerrecht) Integrierter Studiengang Deutsch- Französisches Recht der Juristischen Fakultät Schwerpunktbereich: Deutsch-Französisches Recht und der UniversitéPanthéon-Assas(Paris II)
Grundsätzliche Fragen Wann? Für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums eignet sich am besten die Zeit nach dem 4.Fachsemester oder 5.Fachsemester. Kann ich im Ausland einen Abschluss erwerben? Nur im Rahmen des Integrierten Studiengangs München – Paris II oder während eines Postgraduate-Studiums nach Abschluss des Studiums an der LMU Nichtanrechnung eines Auslandsstudiensemesters als Fachsemester für den Freiversuch (§37 JAPO)? Informationen und Ansprechpartner: https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/ansprechpartner/ https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/informationen_zum_freiversuch.pdf
Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten Anrechnung als eine Vorgerücktenübung Grundlagenseminar Pflichtsprachschein nach § 24 JAPO Grundlage: ECTS-Ordnung der Juristischen Fakultät https://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungsordnungen/ects__02072009.pdf Ansprechpartnerin: Frau Dr. Britta Wolff b.wolff@jura.uni-muenchen.de Anrechnung im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung nach § 37 JAPO https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/ffa.html https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/anrechnung- auslandsleistungen1.pdf Ansprechpartnerin: Frau Dr. Alessandra Pedriali-Kindler fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.de
SEHR WICHTIG: Bitte informieren Sie sich unbedingt vor dem Auslandsstudienaufenthalt bei der Studienberatung (Frau Dr. Britta Wolff) und bei unserem Fachsprachenzentrum (Frau Dr. Alessandra Pedriali-Kindler) über die Anrechnungsmöglichkeiten sowie beim Landesjustizprüfungsamt über die Nichtanrechnung des Urlaubssemesters auf Ihren Freiversuch!
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im Rahmen von Fakultätsvereinbarungen Integrierter Studiengang Deutsch – Französisches Recht der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und der Université Panthéon-Assas (Paris II) mit Abschluss Licence en droit sowie zusammen mit der Ersten Juristischen Prüfung die Maîtrise en droit (gefördert durch die Deutsch-Französische Hochschule) Programmbeauftragter: Prof. Dr. Helmut Satzger Programmleitung: Benedikt Linder www.jura.lmu.de/parisprogramm
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im Rahmen von Fakultätsvereinbarungen Aufenthalte an vielen juristischen Partnerfakultäten in Europa im Rahmen des Erasmus+ Programms sowie in der Schweiz im Rahmen des Swiss European Mobility Programms finanziert von der EU bzw. der Schweizer Regierung derzeitige EU-Stipendienhöhe für 2020/2021: 330 €/ 390 €/ 450 € monatlich je nach Ländergruppe SEMP-Stipendienhöhe: 2.200 CHF (für ein Semester) bzw. 4.400 CHF (für zwei Semester) keine Studiengebühren an der ausländischen Gastuniversität Auslandsaufenthalt am besten an das bestandene Grundstudium anschließen! Aufenthaltsdauer: 1 oder 2 Semester Programmbeauftragter: Prof. Dr. Stephan Lorenz Ansprechpartnerin: Brigitte Haustein E-Mail: erasmus@jura.uni-muenchen.de Tel. 089-2180-2722 www.jura.lmu.de/erasmus-outgoing
Übersicht aller Erasmus+/SEMP-Studienorte • Bergen • Helsinki • Oslo • Uppsala • Göteborg • Edinburgh • Dublin • Groningen • Oxford • Amsterdam • Utrecht • Warschau • London • Nijmegen • Wroclaw Brüssel • • Leuven • Prag • Krakau Neuchâtel • • Zürich Lausanne • • Fribourg • Szeged Genf • • Ljubljana • Lyon Triest • • Zagreb • Bordeaux Verona • • Padua • Rijeka • Ferrara • Léon • Modena • Porto Aix-en-Provence • • Salamanca • Perugia • Coimbra • Istanbul • Madrid • Barcelona • Ankara • Toledo • Rom • Lissabon • Thessaloniki • Neapel • Cordoba • Sevilla • Athen
Bewerbungsvoraussetzungen für Erasmus+/SEMP-Studienaufenthalte Bewerbung ab 3.Fachsemester empfohlen Bewerbungstermin für 2021/2022: 15.2.2021 Bewerbungsfrist: immer im Februar für das darauffolgende Winter- und Sommersemester Nachweis eines entsprechenden juristischen Fachsprachenkurses unseres Fachsprachenzentrums (FSZ) erforderlich frühzeitige Anmeldung beachten! Belegung VOR Abgabe der Bewerbung, d.h. während des 3. Semesters Der englischsprachige Nachweis der Großveranstaltung „Common Law Terminology“ bzw. „Introduction to American Law Terminology“ wird nicht akzeptiert Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf mit Foto LSF-Auszug Abiturzeugnis in Kopie Ausdruck des PDF-Dokuments des Erasmus-Online-Anmeldeverfahrens sowie ausgefülltes Deckblatt Praktikumszeugnisse, Zeugnisse von Sprachaufenthalten im Ausland o.ä. Erasmus+-Kurzregistrierung der Juristischen Fakultät (nur Name, Vorname, Fachsemester, E-Mail-Adresse) BEACHTE bei Bewerbungen für Großbritannien und Irland: Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf mit Foto in englischer Sprache
Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im Rahmen von Fakultätsvereinbarungen Japan-Korea Partnerschaftsprogramm Chuo University Tokyo, Japan http://global.chuo-u.ac.jp/english/ Seoul National University, Südkorea http://www.useoul.edu/ Mit der sehr renommierten Seoul National University Law School und der Faculty of Law der Chuo University Tokyo bestehen Partnerschaftsabkommen, die wissenschaftlichem Personal und Doktoranden der LMU Forschungsaufenthalte sowie Studierenden der LMU einen Studienaufenthalt von bis zu zwei Semestern an der jeweiligen Partneruniversität erlauben. Dabei werden den Studierenden der LMU die Studiengebühren aufgrund der Abkommen erlassen! Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold Programmleitung Robin Leick Programmkoordination und Informationen zur Bewerbung Informationen: www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/index.html
Privat organisierte Studienmöglichkeit an der Universität Lausanne/Schweiz Deutsches Recht in Lausanne Wichtige Informationen zu Studienmöglichkeiten in deutscher Sprache Allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen Bewerbungsfristen (jeweils 30.4. für das Herbstsemester und 30.11. für das Frühjahrssemester jeden Jahres) www.unil.ch/cda
Weitere Auslandsstudienmöglichkeiten im Rahmen von zentralen LMU- Austauschvereinbarungen LMUexchange Außereuropäische Studienaufenthalte an LMU-Partneruniversitäten Informationen bei Referat Internationale Angelegenheiten der LMU https://www.uni- muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/austausch/lmuexchange/index.html Dr. Harald David Tel. +49 (0)89 / 2180 - 3720 E-Mail: harald.david@lmu.de Dr. Nicola Hillmer Tel. +49 (0)89 / 2180 - 2283 E-Mail: nicola.hillmer@lmu.de Susanne Rößler Tel. +49 (0)89 / 2180 - 3859 E-Mail: susanne.roessler@lmu.de
Informationsmöglichkeiten für einen privat organisierten Auslandsstudienaufenthalt Informations- und Beratungsangebote des Referats Internationale Angelegenheiten der LMU www.uni-muenchen.de/studium/studium_int/auslandsstudium/index.html Sehr interessante und detaillierte Informationen zu Studienaufenthalten, Praktika und Sprachkursen im Ausland auf den Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/ Verschiedene Bayerische Hochschulzentren für China (www.baychina.org), Frankreich (www.bayern-france.org), Indien (www.bayind.de), Lateinamerika (www.baylat.org), Mittel-, Ost- und Südosteuropa (www.bayhost.de) Vielfältige Information zu Studienmöglichkeiten in Großbritannien www.educationuk.org Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH - Bavarian Center for Transatlantic Relations www.amerikahaus.de Interessante Informationen zu juristischen Studien- und Praktikumsaufenthalten in den USA www.educationusa.org, www.dajv.de Studienmöglichkeiten in Australien, Kanada und Neuseeland www.ranke-heinemann.de, www.gostralia.de, www.gozealand.de
Auslandsstudienmöglichkeiten nach der 1.Juristischen Prüfung Postgraduate-Studienmöglichkeiten wie z.B. Master of Laws (LL.M.) Frühestens nach Abschluss der 1.Juristischen Prüfung Sehr viele interessante englischsprachige Postgraduate-Studiengänge gibt es an bedeutenden juristischen Fakultäten in Europa, Kanada, USA, Südafrika, Asien, Australien oder Neuseeland Viel Eigeninitiative notwendig! Aufwendige Bewerbungsformalitäten >> Vorlaufzeit mindestens ein Jahr! Stipendienangebote des DAAD, von zahlreichen Begabtenförderungswerken (z.B. parteinahen oder konfessionell geprägten Stiftungen, Studienstiftung des deutschen Volkes u.ä.) sowie sehr großen international renommierten Anwaltskanzleien
Deutsch-Ausländischer Doktorgrad Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren Schriftliche Vereinbarungen mit der ausländischen Universität/Fakultät über die grenzüberschreitende Betreuung (cotutelle) der Promotion nötig für einen deutsch-französischen Doktorgrad (Universität Paris II und Universität Bordeaux) Wichtige Informationen auf den Webseiten des Bayerisch-Französischen Hochschulzentrums (www.bayern-france.org ) Vielfältige Informationen zu Cotutelle de thèse franco-allemande sowie zu Deutsch-Französischen Doktorandenkollegien auf den Webseiten der Deutsch-Französischen Hochschule (www.dfh-ufa.org) oder einen anderen deutsch-ausländischen Doktorgrad
Fazit: Die Chance kommt nie wieder! Der Prof rät: Do it!
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