Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...

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Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Automatisiertes Fahren – Einführung – Rechtsrahmen – Testen
Symposium „Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren“ · Braunschweig · 04. September 2018 ·
Marko Gustke
Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Der VDA
Wer wir sind

•   Gegründet 1901 in Eisenach
•   Hauptsitz in Berlin (seit 2010, zuvor in Frankfurt/Main)
     Auslandsbüros in Brüssel, Peking, Moskau (QMC)
•   Einzigartige Organisation: Die drei wichtigsten
    Herstellergruppen unter einem Dach vereint:
    Anhänger, Aufbauten und Busse, Automobilhersteller
    und Zulieferer
•   Repräsentation von mehr als 600 Unternehmen mit
    etwa 800,000 Beschäftigten

                                                               3
Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Schlüsseltreiber für die Mobilität der Zukunft
Automatisiertes Fahren als Einflussfaktor auf die automobilen Megatrends

Digitalisierung                 1   Erweiterte Sicherheit (Safety)                            Umweltfreundliches Fahren       2

Urbanisierung

                                                                     Automatisiertes
                                    Mehr Komfort für Kunden              Fahren
                                3                                                      Effiziente Nutzung der Infrastruktur   4

Nachhaltigkeit

                                                                                                                              4
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Der Weg vom assistierten zum autonomen Fahren
führt über das automatisierte Fahren.

            Assistiertes Fahren                           Automatisiertes Fahren                                             Autonomes Fahren
         Sensor                                             Sensor                                                          Sensor
       Sensor                                             Sensor                                                          Sensor
    Sensor                                             Sensor                                                          Sensor
                                         Motor                                              Motor                                                               Motor
                                +      Bremse                                    +        Bremse                                                               Bremse
                                     Lenkung                                            Lenkung                                                             Lenkung
           Sensor                                            Sensor                                                          Sensor

  • Fahrer muss die Funktion bewusst aktivieren      • Fahrer muss die Funktion bewusst aktivieren und             •     Das System beherrscht die Fahraufgabe in
    und kann diese jederzeit übersteuern               kann jederzeit übersteuern                                        allen Situationen
  • Fahrer überwacht dauerhaft und ist eine          • System überwacht seine Funktionsgrenzen und
                                                                                                                   •     Passagier könnte Fahraufgabe
    Rückfallebene                                      gibt bei Erreichen an den Fahrer ab
                                                                                                                         übernehmen, insofern das
                                                     • Fahrzeugführer darf Nebentätigkeiten ausüben,
  • In kritischen Situationen ist die unmittelbare                                                                       Fahrzeugkonzept dies vorsieht
                                                       bleibt aber verpflichtet, sich während der
    Fahrerreaktion erforderlich                        automatisierten Fahrt übernahmebereit zu halten
                                                       und die Voraussetzungen für den
                                                       bestimmungsgemäßen Gebrauch des
                                                       automatisierten Systems zu erkennen.

                 Heute in Serie                                         2018**                                                            > 2020*
                                                                              * Erste Pilot- und Demonstrationsprojekte in ausgewählten Nutzungsbereichen               5
                                                                              ** insoweit die Rahmenbedingungen für Zulassung und Nutzung vorliegen
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Einführung des automatisierten Fahrens
      Schematische Darstellung

                                                                                                                                  2021: Autobahn
                     1958: Tempomat                                   Ab 2015: Autobahn-
                                                                           assistent

                                                                                                                          2021: Platooning

                                                                                                             2018: Stau
Geschwindigkeit

                                                                        2016: Remote                                                             202x: Firmengelände

                                                             2013 Bremsen

                                                                                                                                      201x: Valet Parking
                                             2006: Lenkung

                             1995: Abstand
                                                                                       200x: Werkshallen                  201x: People Mover

                  Assistiertes Fahren / Parken                                          Automatisiertes Fahren / Parken                                Autonomes Fahren / Parken

                                                 Vergangenheit                                                      Heute                                   Zukunft
                                                                                                                                                                                   6
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Das automatisierte Fahrzeug muss die kognitiven Fähigkeiten
des Menschen übernehmen

                                 Sensorfusion &
                                                        Planung          Aktion
                                  Interpretation
                                   Objektfusion      Einsatzplanung

                                   Lokalisation     Manöverplanung

                                   Interpretation   Trajektorieplanung
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Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Automatisiertes Fahren erfordert ein enges Zusammenwirken der Rechtssysteme – Beispiel Deutschland

 Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr
      Internationale Rahmenabkommen  Genfer Übereinkommen (1949) und
       Wiener Übereinkommen (1968)
      nationales Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO)

 Technische Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
      Internationale Rahmenabkommen  58-Agreement / 98-Agreement
      Spez. Regeln für Wirtschaftsräume  z. B. EU  Rahmenrichtlinie 2007/46/EG
      nationale Zulassungsbedingungen  StVZO

                                                                                                     8
Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr - Internationale Rahmenabkommen

   Genfer- (1949) und Wiener- Übereinkommen (1968)
    •   Systeme sind zulässig, wenn sie jederzeit vom Fahrer übersteuert werden
        können und wenn der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug hat
    •   Teil- und hochautomatisierte Systeme sind zulässig, da der Fahrer
        noch für die Funktionalitäten, z. B. Starten und Beenden des Use Case,
        reagieren muss.
    •   Bei Automatisiertem Fahren ist die Abwendung des Fahrers vom Fahr-
        geschehen (auch durch Nebentätigkeiten) nicht im Widerspruch, wenn                     › Dunkelgrün: Staaten, die das WÜ ratifiziert haben
        folgende Prinzipien eingehalten werden:                                                › Hellgrün: Staaten, die das WÜ anerkennen

    •   Prinzip 1: Diese Tätigkeiten hindern den Fahrer nicht daran, auf Forderungen der Fahrzeugsysteme zur Übernahme der
        Fahraufgabe zu reagieren, und
    •   Prinzip 2: Diese Aktivitäten stehen im Einklang mit der vorgeschriebenen Nutzung der Fahrzeugsysteme und ihrer
        definierten Funktionen.
    •   Es besteht keine Umsetzungspflicht in nationales Recht

   für fahrerlose Systeme sind die Gespräche in der UN/WP.1 angelaufen

   Nicht-Mitgliedsstaaten haben die Freiheit  Prüfung und ggf. Anpassung nationalen Straßenverkehrsvorschriften nötig                       9
Automatisiertes Fahren - Einführung - Rechtsrahmen - Testen - Symposium "Testen - Automatisiertes und Vernetztes Fahren" Braunschweig 04 ...
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr – Deutschland

Nationales Straßenverkehrsgesetz (StVG von Mai 2017) i. V. m. Straßenverkehrsordnung (StVO)
     Anforderungen an das System  Einhaltung der StVO

     Pflichten des Fahrers  Der Fahrzeugführer darf Nebentätigkeiten ausüben,
      bleibt aber verpflichtet, sich während der automatisierten Fahrt
      übernahmebereit zu halten und die Voraussetzungen für den
      bestimmungsgemäßen Gebrauch des automatisierten Systems zu erkennen.

     Durchführungsrichtlinie für Nutzung der Informationen aus
      dem AF-Datenspeicher

     Durchführungsrichtlinie für das fahrerlose Parken

Ausblick:
     Laut Koalitionsvertrag sollen in D autonome Fahrzeuge im öffentlichen Raum
      rechtssicher getestet und eingesetzt werden können: „Bis zum Ende der
      Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome
      Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen“.
                                                                                              10
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Herausforderung – Sicherheitsnachweis und Zulassung

 Welche funktionale Leistungsfähigkeit müssen hochautomatisierte
  Fahrfunktionen aufweisen, damit sie vom Fahrer und von der Gesellschaft                             System
  akzeptiert werden?  akzeptierte Gütekriterien, Werkzeuge und Methoden
  müssen entwickelt werden  zu klären ist:
  •   Wie kann die Vollständigkeit der relevanten Testfälle sichergestellt werden?
  •   Wie erfolgt der Nachweis der Funktionsgrenzen für alle sicherheitsrelevanten Szenarien im
      Anwendungsbereich?
  •   Wie ist die Teststrategie? Verifizieren und validieren der Testmethoden, Testinstanzen und
      Testergebnisse, was kann in Laboren/ Simulation geprüft werden, was muss auf Prüfgeländen,
      was auf der Straße getestet werden?

 Diverse branchenweite Aktivitäten werden Antworten auf diese Fragen geben und die Erarbeitung eines neuen
  Zertifizierungssystems (UN Regelungen ) unterstützen
 Der Nachweis der allgemeiner Systemanforderungen und des Systemverhaltens auf der Straße erfordert einen
  neuen Regulierungsansatzes (horizontale Regelung) unter UN/WP.29

                                                                                                              11
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Herausforderung – Sicherheitsnachweis und Zulassung

OICA: Konzeptioneller Ansatz eines Zertifizierungssystems für automatisierte und autonom fahrende Fahrzeuge
(Quelle: OICA, Präsentation 18.02.2018, VDA Technischer Kongress)

                                                                          Auditierung (herstellerinterne            Grenzfallbetrachtungen
                                                                        Prozesse + Einhaltung „generellen                    über
                                                                                Anforderungen“)                           Simulation

                                                                            Umfangreiche               Physische Tests auf einer Teststrecke   Fahrzeugzulassung
                                                                    herstellerinterne Erprobung -       – Auswahl z.B. per Zufallsgenerator
                                                                           Dokumentation                      aus einem Testkatalog

                                                                                                                                                            12
Automatisiertes und Fahrerloses Fahren
UN-ECE/WP.29 - Status und erwartete Ergebnisse

•   Abschluss der laufenden Arbeiten zur Überarbeitung der Regelung
    UN-ECE-R79 für Lenkanlagen bis Ende 2018.
    Es werden Anforderungen für das Automatisierte Fahren auf Autobahnen
    und autobahnähnlichen Straßen ohne Spurwechsel erwartet.

•   Horizontaler Regelungsansatz: Arbeiten in UN- Arbeitsgruppen sind angelaufen
    Ziel: Fertigstellung ca. 2020 als ECE oder GTR

•   Vorlage eines Regulierungsentwurfes für Cybersecurity und Software-Updates over the air bis Ende 2019
    angekündigt

                                                                                                            13
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
US Markt

Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr
    Genfer Konvention
    für automatisierte Funktionen in den Bundesstaaten geregelt

Technische Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen

    Selbstzertifizierung und Dokumentation (Einhalten technischer Regeln
     und Stand der Technik zu 15 Themenfeldern)
    Förderale Ausnahmeregelungen für die Gestaltung von Fahrzeugen möglich
    Laufende Aktivitäten in Repräsentantenhaus („SELF DRIVE ACT“) und
     im Senat („AV START ACT“ ) mit dem Fokus:
       •   09/2017 Trump Administrations DOT kündigt mit dem Ziel der Zentralisierung der technischen Anforderungen neue
           Guidance Dokumente durch die NHTSA an
           03/2018 NHTSA stakeholder summit i.V.m. der Ankündigung einer Veröffentlichung in 2018
       •   Kontrollierte Einführung  Anhebung der Maximalzahl von Fahrzeugen mit Ausnahmen von FMVSS-Regulierungen von
           2500/Jahr und OEM auf ca. 80.000 / Jahr und OEM
                                                                                                                           14
Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
China

Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr
    Keine Unterzeichnung des Wiener-/Genfer Übereinkommen
    Anforderungen an den Fahrer sind ähnlich o.g. Übereinkommen formuliert – jedoch nicht eindeutig
    Fahrerloses Fahren ist generell nicht erlaubt

Technische Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
    Für Automatisiertes Fahren nicht eindeutig geregelt
    Ca. 90 Standardisierungsvorhaben als Grundlage für die Regulierung wurden Anfang 2018 vorgestellt  erste
     Vorhaben sollen in 2018 abgeschlossen sein

Allgemeines
   Ab 01.05.2018 sind Straßentests in China erlaubt, wenn die Unternehmen zuvor auf speziellem Testgelände
     getestet haben und stets ein qualifizierter Fahrer im Fahrzeug ist  Mitte Mai 2018 erhielt BMW als erster
     ausländischer Hersteller eine Lizenz zum testen hochautomatisierter Fahrzeuge, andere Hersteller folgten

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Der allgemeine Rahmen für das automatisierte Fahren
Japan

Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr
    Grundprinzipien der Genfer Konvention wurden in nationales Recht umgesetzt
   Automatisiertes und fahrerloses Fahren wurde national noch nicht geregelt, daher nicht möglich

Technische Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
    Vorrangig über ECE- und GTR- Regulierungen der UN

Allgemeines
   Viele Domain-spezifische Ausnahmen und Anforderungen für das Testen im öffentlichen Raum

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Automatisiertes fahrerloses Fahren
Zusammenfassung

• Automatisiertes und fahrerloses Fahren ist ein Megatrend.
• Systemdesign und Einführung werden für individuelle Kundenfahrzeuge und öffentliche Konzepte
  zum Transport von Menschen unterschiedlich sein.
• Eine Regulierung sowohl für die Anforderungen an das Techniksystem als auch für das Verhalten
  des Menschen wird generell benötigt.
• Hinsichtlich der Rahmenbedingungen wird eine weltweite Synchronisierung und Harmonisierung
  angestrebt.
•   Horizontaler Regulierungsansatz: Diskussion in UN-Arbeitsgruppen hat begonnen
• Aktivitäten in Bezug auf den nationalen Regulierungsrahmen für AF finden in diversen Ländern
  Beachtung.
• Ein strategischer Ansatz für die Forschungsgründung könnte notwendig sein, um die
  Führungsposition der deutschen Automobilindustrie zu sichern.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), www.vda.de
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