Monatsbericht des BMF - November 2019 - Bundesfinanzministerium

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Monatsbericht des BMF - November 2019 - Bundesfinanzministerium
Monatsbericht des BMF
November 2019
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Titelbild: Mauer-Skulpturen

Im Garten des Bundesfinanzministeriums befindet sich eine monumentale Skulptur aus Cortenstahl, die im Jahr 2007
aufgestellt wurde als Erinnerungssymbol an den Fall der Berliner Mauer im November 1989. Das Kunstwerk ist eine von
vier Skulpturen einer Reihe des Leverkusener Künstlers Eberhard Foest, der sich damit unmittelbar nach der Wende mit
der „Mauer-Thematik“ auseinandergesetzt hat. Auf anschauliche Weise nehmen die Skulpturen formal und inhaltlich Be-
zug auf die unnatürliche Zäsur, die das Leben der im Ost- und Westteil Berlins wohnenden Menschen an der innerdeut-
schen Grenzlinie erfuhr. Die drei weiteren Skulpturen der Reihe können um das Detlev-Rohwedder-Haus herum in Ber-
lin entdeckt werden, in unmittelbarer Nähe zu Original-Reststücken der Berliner Mauer in der Niederkirchnerstraße und
der Wilhelmstraße.

Weitere Informationen zur Geschichte des Bundesministeriums der Finanzen und seines Dienstgebäudes finden Sie unter:
www.bundesfinanzministerium.de/geschichte
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November 2019
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Editorial
          Editorial                                                                   Monatsbericht des BMF
                                                                                            November 2019

                                                          und nationalen Maßnahmen, um Steuerbetrug und
                                                          -umgehung wirksam zu bekämpfen und dadurch
                                                          mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Zugleich hat
                                                          das Bundesfinanzministerium eine neue Spezialein-
                                                          heit beim Bundeszentralamt für Steuern ins Leben
                                                          gerufen, die sich vor allem darauf konzentrieren soll,
                                                          größer angelegte Steuerumgehungsmodelle wie
                                                          Cum-Ex schneller aufzuspüren und zu bekämpfen.

                                                          Eine der wichtigsten Steuereinnahmen der Kom-
                                                          munen ist die Grundsteuer. Anfang des Monats hat
                                                          nun nach dem Bundestag auch der Bundesrat die
                                                          Grundsteuerreform beschlossen. Die neue Grund-
                                                          steuer wird ab 2025 unbürokratisch und gerecht den
Liebe Leserinnen, liebe Leser,                            Wert eines Grundstücks in den Mittelpunkt stellen.

wie jedes Jahr ist der Herbst für das Bundesfinanz-       Olaf Scholz hat vor einigen Wochen seine Vor-
ministerium mit einem wichtigen Termin verbun-            stellungen zur Vollendung der Bankenunion
den: der Steuerschätzung. Eine der wichtigsten Bot-       vorgestellt: Es brauche zum einen ein effizien-
schaften der aktuellen Schätzung: Die geplanten           teres Aufsichtsregime und ein effektiveres Kri-
und bereits beschlossenen Maßnahmen der Bun-              senmanagement mit europaweit harmonisier-
desregierung sind auch nach den aktuellen Zah-            ten Regeln. Zum anderen müssten die Risiken im
len gut finanziert. Für den Bund werden in diesem         Bankensektor verringert werden. Dies betreffe –
Jahr leicht höhere Steuereinnahmen erwartet – be-         neben dem Abbau notleidender Kredite – insbe-
vor sie dann in den Folgejahren etwas weniger stark       sondere die Risikogewichtung von Staatsanlei-
wachsen als bisher angenommen. Trotz der geopo-           hen. Im Rahmen einer auf diese Weise gestärkten
litischen Lage und ihrer Auswirkungen auf die Ex-         Gesamtarchitektur könne schließlich auch eine
portwirtschaft steht unser Land wirtschaftlich so-        Form von europäischer Einlagensicherung rea-
lide da. Daran haben die kräftigen Investitionen          listisch werden. Ein europäisches Rückversiche-
sowie die Maßnahmen der Bundesregierung für hö-           rungssystem könne die unterschiedliche Leis-
heres Nettoeinkommen ihren Anteil. Eine genauere          tungsfähigkeit der nationalen Sicherungssysteme
Auswertung der Steuerschätzung finden Sie in die-         ausgleichen. Dies sei wichtig, damit Bankkundin-
sem Monatsbericht.                                        nen und -kunden auch in Krisenzeiten darauf ver-
                                                          trauen könnten, jederzeit über ihr Geld verfügen
Die Steuereinnahmen des Bundes werden auch                zu können, egal wo das Bankkonto geführt werde.
durch die konsequente Bekämpfung von Steuer-
betrug und Steuerumgehung gesichert. Im Okto-
ber hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg
gebracht, nach dem grenzüberschreitende Steuer-
gestaltungen künftig den Steuerbehörden mitge-
teilt werden müssen. Die neuen Mitteilungspflich-         Wolfgang Schmidt
ten ergänzen die verschiedenen internationalen            Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

                                                      3
Monatsbericht des BMF - November 2019 - Bundesfinanzministerium
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Inhaltsverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis
      Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019_____________________________________________ 8
      27. Subventionsbericht der Bundesregierung_____________________________________________________________ 18
      Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe______________________________ 26
      Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2018__________________________ 31
      Glückauf! Bergbausanierung der LMBV: Eine Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit___________________ 37
      100 Jahre Abgabenordnung______________________________________________________________________________ 42

      Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________49
      Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 50
      Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 51
      Steuereinnahmen im Oktober 2019______________________________________________________________________ 58
      Entwicklung des Bundeshaushalts bis einschließlich Oktober 2019_______________________________________ 62
      Entwicklung der Länderhaushalte bis einschließlich September 2019____________________________________ 67
      Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 69
      Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 75

      Aktuelles aus dem BMF__________________________________________83
      Erinnerungen an den Mauerfall__________________________________________________________________________ 84
      Termine_________________________________________________________________________________________________ 89
      Publikationen___________________________________________________________________________________________ 90

      Statistiken und Dokumentationen_______________________________91
      Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 92
      Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 93
      Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunktur­komponenten des Bundes________________ 93
      Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 94
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Analysen
und Berichte
Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                          8

27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                          18

Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe               26

Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2018         31

Glückauf! Bergbausanierung der LMBV: Eine Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit   37

100 Jahre Abgabenordnung                                                            42
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Analysen und Berichte                                                          Monatsbericht des BMF
                                                                                               November 2019

Ergebnisse der Steuerschätzung
vom 28. bis 30. Oktober 2019

    ●● Die Steuereinnahmen des Gesamtstaats steigen weiter an und werden im Jahr 2024 voraussicht-
       lich 935,0 Mrd. € betragen.

    ●● Bund, Länder und Gemeinden können in allen Schätzjahren mit einem zunehmenden Steuer-
       aufkommen rechnen.

    ●● Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Frühjahr 2019 prognostizierte der Arbeitskreis „Steuer-
       schätzungen“ für das Jahr 2019 Mehreinnahmen, während für die Jahre ab 2020 Mindereinnah-
       men erwartet werden.

    ●● Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden im weiteren Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2020
       und in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt.

Vom 28. bis 30. Oktober 2019 fand in Stuttgart auf         Berücksichtigte
Einladung der Finanzministerin des Landes Ba-              Steuerrechtsänderungen
den-Württemberg die 156. Sitzung des Arbeitskrei-
ses „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden        Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht
die Steuereinnahmen für die Jahre 2019 bis 2024.       aus. In Tabelle 1 sind die finanziellen Auswirkun-
                                                       gen von Gesetzen und sonstigen Regelungen ent-
                                                       halten, die gegenüber der vorangegangenen Schät-
    Der unabhängige Arbeitskreis „Steuer-              zung vom Frühjahr 2019 neu einzubeziehen waren.
    schätzungen“
    erstellt in Deutschland die Steuerschät-           Eine Aufzählung der neu einbezogenen Rechtsän-
    zung für Bund, Länder und Gemeinden.               derungen wurde in der Pressemitteilung des BMF
    Dem seit 1955 bestehenden Gremium ge-              Nr. 11/2019 vom 30. Oktober 2019 veröffentlicht.1
    hören Expertinnen und Experten der Bun-
    desländer, von fünf führenden Wirtschafts-         Bei der Schätzung des Aufkommens der nicht ver-
    forschungsinstituten (DIW, ifo, IfW, RWI,          anlagten Steuern vom Ertrag wurden der Ein-
    IWH), des Sachverständigenrats, der Deut-          gang und der Stand der Bearbeitung der Anträge
    schen Bundesbank, des Statistischen Bun-           auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 32
    desamts, des Deutschen Städtetags, des             Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) zur Um-
    Bundesministeriums für Wirtschaft und              setzung der Entscheidung des Gerichtshofs der
    Energie und des BMF, welches den Vorsitz           Europäischen Union (EuGH) – EuGH-Urteil vom
    führt, an. In der Regel finden zwei Sitzungen      20. Oktober 2011 – berücksichtigt.
    im Jahr statt: im Frühjahr und Herbst. Auf
    der Grundlage der Schätzvorschläge ver-
    schiedener im Arbeitskreis vertretener In­
    stitutionen werden konsensual Schätzergeb-         1   Die Pressemitteilung ist auf der Internetseite des BMF zu
    nisse für alle Steuerarten ermittelt.                  finden: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191111

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Analysen und Berichte                                                                               Monatsbericht des BMF
             Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                               November 2019

 Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen                                                    Tabelle 1
 in Mrd. €

                                                            2019           2020            2021        2022         2023        2024

                                                                                                                                            Analysen und Berichte
 Bund                                                              0,0          -0,2           -0,3       -0,4         -0,5          -0,6
 Länder                                                            0,0          -0,1           -0,2       -0,3         -0,4          -0,5
 Gemeinden                                                         0,0          -0,1           -0,2       -0,2         -0,3          -0,4
 Zusammen¹                                                         0,0          -0,4           -0,6       -1,0         -1,3          -1,6
 1 Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
 Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“

    EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011                                         (BVerfG) mit BVerfG-Urteil vom 10. April 2018 ge-
    Der EuGH hatte im Rahmen einer Vertrags-                                 setzten Fristen zur gesetzlichen Neuregelung und
    verletzungsklage der Europäischen Kom-                                   Umsetzung dieser Neuregelung bis zum 31. De-
    mission gegen Deutschland mit Urteil vom                                 zember 2024 durch den Gesetzgeber vollständig
    20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-                                   ausgeschöpft werden.
    284/09 entschieden, dass die Abgeltungs-
    wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs bei
    gebietsfremden Körperschaften mit Betei-                                           BVerfG-Urteil vom 10. April 2018
    ligungen von weniger als 10 % (sogenannte                                          Das BVerfG hat mit Urteil vom 10. April 2018
    Streubesitzdividenden) an inländischen Kapi-                                       festgestellt, dass die Regelungen des Bewer-
    talgesellschaften gegen die unionsrechtliche                                       tungsgesetzes zur Einheitsbewertung von
    garantierte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.                                      Grundvermögen in den „alten“ Ländern mit
    Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des                                           dem allgemeinen Gleichheitssatz unverein-
    EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der                                           bar sind. Das Festhalten am Hauptfeststel-
    Rechtssache C-284/09 vom 21. März 2013                                             lungszeitpunkt 1964 führe zu gravierenden
    wurde in § 32 Abs. 5 KStG die Erstattung der                                       und umfassenden Ungleichbehandlungen, für
    Kapitalertragsteuer geregelt.                                                      die es keine ausreichende Rechtfertigung ge-
                                                                                       be. Der Gesetzgeber ist angehalten, bis zum
    Die Regelung enthält die Voraussetzungen,                                          31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neure-
    nach denen ausländischen EU-/EWR-Kapi-                                             gelung zu treffen. Darüber hinaus wurde ihm
    talgesellschaften die auf die Streubesitzdi-                                       vom BVerfG aufgrund des zu erwartenden er-
    videnden einbehaltene Kapitalertragsteu-                                           heblichen Verwaltungsaufwands eine weite-
    er erstattet wird, sofern diese Dividenden vor                                     re Frist von fünf Jahren bis zum 31. Dezem-
    dem 1. März 2013 zugeflossen sind (soge-                                           ber 2024 zur Umsetzung der Neuregelung
    nannte Altfälle). Gleichzeitig wurde in § 8b                                       eingeräumt (siehe Pressemitteilung des
    Abs. 4 KStG eine Steuerpflicht für nach dem                                        BVerfG Nr. 21/2018 vom 10. April 2018 un-
    28. Februar 2013 zugeflossene Streubesitzdi-                                       ter http://www.bundesfinanzministerium.de/
    videnden eingeführt (sogenannte Neufälle).                                         mb/20191112). Das Urteil des Ersten Se-
                                                                                       nats des BVerfG vom 10. April 2018 -
                                                                                       1 BvL 11/14 - Rn. (1-181) ist im Internet un-
Die Schätzung der Grundsteuer erfolgte auf Basis                                       ter http://www.bundesfinanzministerium.de/
der bestehenden Rechtslage. Hierbei wurde ange-                                        mb/20191113 zu finden.
nommen, dass die vom Bundesverfassungsgericht

                                                                            9
Analysen und Berichte                                                                                         Monatsbericht des BMF
           Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                                         November 2019

   Gesamtwirtschaftliche                                                        für die Unternehmens- und Vermögenseinkom-
   Annahmen                                                                     men – ein relevanter Indikator für die veranlagte
                                                                                Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirt-                                      Gewerbesteuer – sowie die für die Steuern vom
schaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2019                                 Umsatz wichtigen privaten Konsumausgaben ver-
der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Erwar-                                 besserten (siehe Abbildung 1). In der Herbstpro-
tungen über die Entwicklung für die Steuerschät-                                jektion wurde zudem eine Abwärtskorrektur der
zung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Kennziffern                               Wachstumsannahmen für das Jahr 2020 gegen-
sind in Tabelle 2 dargestellt.                                                  über der Frühjahrsprojektion vorgenommen.
                                                                                Bruttolohn- und Gehaltssumme, Unternehmens-
Die Erwartungen der Bundesregierung zum re­                                     und Vermögenseinkommen sowie die privaten
alen und nominalen Wirtschaftswachstum in der                                   Konsum­ausgaben wurden infolge dessen nach un-
Herbstprojektion blieben für das Jahr 2019 gegen-                               ten revidiert. Das Jahr 2021 wurde erstmals in die
über der Frühjahrsprojektion unverändert. Aller-                                Kurzfristprojektion einbezogen. Hier – sowie auch
dings wurden die Wachstumsraten der für einige                                  im mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum 2022
aufkommensstarke Steuerarten wichtigen gesamt-                                  bis 2024 – ergaben sich nur geringfügige Anpas-
wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen revidiert.                                sungen bei den Wachstumsannahmen sowohl für
So wurde die für die Lohnsteuer bedeutsame Brut-                                das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als auch bei den für
tolohn- und Gehaltssumme leicht nach unten an-                                  die Steuerschätzung wichtigen gesamtwirtschaftli-
gepasst, während sich die Wachstumsannahmen                                     chen Eckwerten.

                                                                                                                                             Abbildung 1
   Abweichung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Vorgaben zur Schätzung Herbst 2019
   von den entsprechenden Vorgaben zur Schätzung Frühjahr 2019
   Prozentpunkte

    2,0

                             0,9
    1,0

                                                                          0,4
                                   0,2                                          0,2
                                                                0,1 0,1
            0,0 0,0                                                                                     0,0                         0,0
    0,0
                                                                                                 -0,1         -0,1-0,1       -0,1         -0,1-0,1
                                                                                      -0,2   -0,2                        -0,2
                      -0,3
                                             -0,5       -0,5
                                         -0,6
   -1,0                                          -0,7

                                                    -1,3

   -2,0
                   2019                         2020                     2021                       2022                        2023

              BIP nominal                                                                BIP real
              Bruttolohn- und Gehaltsumme                                                Unternehmens- und Vermögenseinkommen
              Private Konsumausgaben

   Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf den Zahlen der Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung

                                                                           10
Analysen und Berichte                                                                                            Monatsbericht des BMF
                 Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                                            November 2019

     Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Steuerschätzung Herbst 2019                                                                            Tabelle 2

     im Vergleich zur vorangegangenen Steuerschätzung
     Veränderungen in %

                                                                                                                                                                   Analysen und Berichte
    Schätzjahr             2019                    2020                      2021                    2022                    2023                  2024
      Steuer-       Frühjahr    Herbst     Frühjahr       Herbst    Frühjahr       Herbst    Frühjahr   Herbst       Frühjahr     Herbst     Frühjahr   Herbst
     schätzung        2019       2019        2019          2019       2019          2019       2019      2019          2019        2019        2019      2019
BIP nominal              +2,8      +2,8         +3,5       + 2,9           + 3,0     +3,1        +3,0       +2,8           +3,0     +2,8            -       +2,8
BIP real                 +0,5      +0,5         +1,5       + 1,0           + 1,2     +1,3        +1,2       +1,1           +1,2     +1,1            -       +1,1
Bruttolohn-              +4,4      +4,1         +3,9       + 3,2           + 2,8     +3,2        +2,8       +2,8           +2,8     +2,8            -       +2,8
und Gehalt-
su­mme
Unter­neh­-              -1,5      -0,6         +2,9       + 1,6           + 2,9     +3,1        +2,9       +2,8           +2,9     +2,8            -       +2,8
mens- und
Ver­mögens­
ein­kommen

Private                  +2,6      +2,8         +3,2        +2,7           +3,0      +2,8        +3,0       +2,9           +3,0     +2,9            -       +2,9
Konsum­
ausgaben
    Quelle: Bundesregierung

      Schätzergebnisse                                                                 Jahr 2018 mit einem Aufkommen von 776,3 Mrd. €
                                                                                       bedeutet dies einen Zuwachs im Schätzzeitraum
      Entwicklung der Einnahmen im                                                     um 20,4 %. Die Gebietskörperschaften werden in
      Schätzzeitraum                                                                   unterschiedlichem Ausmaß am Anstieg der Steu-
                                                                                       ereinnahmen partizipieren (siehe Tabelle 3). Den
Die Steuereinnahmen des Gesamtstaats werden                                            höchsten Anstieg gegenüber dem Jahr 2018 wird
weiter ansteigen und im Jahr 2024 voraussichtlich                                      voraussichtlich die Europäische Union (EU) zu ver-
935,0 Mrd. € betragen.2 Ausgehend vom letzten Ist-                                     zeichnen haben.

2    Die Ergebnistabellen der 156. Sitzung des Arbeitskreises
     „Steuerschätzungen“ sind im Internet abrufbar unter
     http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191114.

     Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Gebietskörperschaften                                                                       Tabelle 3
     Index, Basis 2018 = 100

                                           2019                    2020               2021                  2022                  2023              2024
    Steuereinnahmen insgesamt                   102,6                 105,2                 108,9              112,7                 116,6                120,4
    Bund                                        101,8                 101,9                 104,9              108,4                 112,5                115,1
    Länder                                      102,8                 105,8                 109,6              113,6                 117,6                121,6
    Gemeinden                                     102,2                   105,8              109,6                 113,3                 117,2             121,1
    EU                                            110,9                   132,6              143,6                 149,8                 148,9             165,2
    Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“

                                                                                    11
Analysen und Berichte                                                                             Monatsbericht des BMF
              Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                             November 2019

Im Vergleich der Einnahmeentwicklung von Bund,                                     Gewerbesteueraufkommen an die Länder bis zum
Ländern und Gemeinden wird der Bund mit 15,1 %                                     Jahr 2019 zu zahlen sind. Die hierdurch bei den
im gesamten Schätzzeitraum den niedrigsten An-                                     Ländern entstehenden Einnahmeausfälle werden
stieg verzeichnen (siehe Abbildung 2). Bereits im                                  durch einen höheren Anteil an den Steuern vom
Jahr 2019 wird der Anstieg der Steuereinnahmen                                     Umsatz und höhere Bundesergänzungszuweisun-
des Bundes mit lediglich 1,8 % niedriger liegen als                                gen mehr als kompensiert werden. Der Bund wird
bei Ländern und Gemeinden. Dies ist auf das Ge-                                    dementsprechend einen niedrigeren Anteil am
setz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an                                   Umsatzsteueraufkommen und den Abfluss höherer
den Integrationskosten der Länder und Kommu-                                       Bundesergänzungszuweisungen zu verkraften ha-
nen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzie-                                    ben. In den Jahren 2021 bis 2023 wird die Einnah-
rung des Fonds „Deutsche Einheit“ vom 17. De-                                      meentwicklung von Bund, Ländern und Gemein-
zember 2018 zurückzuführen, mit dem der Bund                                       den relativ parallel verlaufen. Im Jahr 2024 wird der
Umsatzsteueranteile an Länder und Gemeinden                                        Einnahmeanstieg beim Bund wiederum etwas ge-
abtritt. Im Jahr 2020 werden sich Veränderungen                                    ringer sein als bei Ländern und Gemeinden, da in
aus der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs                                     diesem Jahr voraussichtlich die EU-Abführungen
ab dem Jahr 2020 ergeben. Die Gemeinden werden                                     aus dem Bundeshaushalt erheblich höher ausfallen
insbesondere vom Wegfall der erhöhten Gewerbe-                                     werden als im Jahr 2023.
steuerumlagen profitieren, die von ihnen aus dem

                                                                                                                             Abbildung 2
   Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Steuereinnahmen
   von Bund, Ländern und Gemeinden im Schätzzeitraum
   Index, Basis 2018 = 100

    125

    120

    115

    110

    105

    100
       2018                   2019                  2020                    2021              2022            2023              2024

                      Steuereinnahmen insgesamt                        Bund                   Länder             Gemeinden

   Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

                                                                              12
Analysen und Berichte                                                                       Monatsbericht des BMF
              Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                       November 2019

   Aufkommensentwicklung bei                                                  Aufkommensdynamik gegenüber dem BIP ins-
   einzelnen Steuerarten                                                      besondere aufgrund des progressiven Steuerta-
                                                                              rifs von veranlagter Einkommensteuer und Lohn-

                                                                                                                                    Analysen und Berichte
Grundsätzlich wird die Entwicklung des Steuerauf-                             steuer wieder verstärken. Die Steuern vom Umsatz
kommens im Schätzzeitraum von der gesamtwirt-                                 werden in den Jahren 2019 und 2020 sowohl dem
schaftlichen Entwicklung beeinflusst werden. Die                              nominalen BIP als auch den Steuereinnahmen
Abhängigkeit der einzelnen Steuerarten von der                                insgesamt gegenüber ein höheres Wachstum im
Konjunkturentwicklung wird jedoch unterschied-                                Schätzzeitraum aufweisen. Neben dem stabilen
lich stark ausgeprägt sein. Daher ergibt sich auch                            Anstieg der privaten Konsumausgaben wird hierzu
hinsichtlich der Auswirkungen der in der Herbst-                              auch die Zunahme des steuerbelasteten Teils der
projektion prognostizierten konjunkturellen Ab-                               staatlichen Konsumausgaben in diesem Zeitraum
schwächung im Jahr 2019 auf das Aufkommen der                                 beitragen. Mittelfristig wird sich das Wachstum bei
verschiedenen Steuerarten ein differenziertes Bild.                           den Steuern vom Umsatz etwas abschwächen und
Dies zeigt bereits ein Überblick über die Erwartun-                           sich dem Niveau der Steuern insgesamt annähern.
gen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für ei-                            Die Entwicklung der Einnahmen aus der Lohn-
nige aufkommensstarke Steuerarten im Vergleich                                steuer wird dadurch begünstigt werden, dass der an
zur Entwicklung des nominalen BIP und den Steu-                               sich bereits kräftige Zuwachs der Bruttolohn- und
ern insgesamt (siehe Tabelle 4 und Abbildung 3).                              Gehaltssumme überwiegend aus der Zunahme der
                                                                              Effektivlöhne – also des Lohnzuwachses je Arbeit-
Die Steuereinnahmen insgesamt werden voraus-                                  nehmer – resultieren wird. Dies wird die Auswir-
sichtlich in den Jahren 2019 und 2020 eine ge-                                kungen des progressiven Tarifs auf die Einnahme-
ringere Zunahme p. a. als das nominale BIP auf-                               entwicklung dieser Steuer verstärken.
weisen. Erst ab dem Jahr 2021 dürfte sich die

  Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP                                        Tabelle 4
  Index, Basis 2018 = 100

                                        2019                2020             2021          2022          2023          2024
 Nominales BIP                               102,8               105,8           109,1         112,2         115,3          118,6
 Steuern insgesamt                           102,6               105,2           108,9         112,7         116,6          120,4
 Steuern vom Umsatz                          103,6               108,1           111,7         114,8         117,9          121,2
 Lohnsteuer                                  105,6               109,3           115,3         121,7         128,3          135,2
 Veranlagte Einkommen-                       103,5               104,0           108,1         113,1         119,1          124,1
 steuer
 Kapitalertragsteuern¹                         93,5                89,0             90,6          97,6          99,8        102,4
 Körperschaftsteuer                            96,2                97,8          101,7         104,0         106,4          108,7
 Gewerbesteuer                                 97,8                97,8          101,0         103,8         106,4          109,1
 Übrige Steuern                              101,5               102,9           104,2         105,5         106,8          108,0
 1 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge.
 Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“

                                                                            13
Analysen und Berichte                                                                             Monatsbericht des BMF
             Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                             November 2019

                                                                                                                             Abbildung 3
   Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP
   im Schätzzeitraum
   Index, Basis 2018 = 100

    140

    130

    120

    110

    100

    90

    80
      2018                   2019                  2020                    2021              2022            2023               2024

              Nominales BIP                                  Steuern insgesamt                       Steuern vom Umsatz
              Lohnsteuer                                     Veranlagte Einkommensteuer              Kapitalertragsteuern1
              Körperschaftsteuer                             Gewerbesteuer                           Übrige Steuern

   1 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge.
   Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Die für das Jahr 2019 prognostizierte Wachstums-                                  bei der Gewerbesteuer niederschlägt. Im Jahr 2020
schwäche drückt sich insbesondere in einem Rück-                                  werden bei beiden Steuerarten nur geringe Zu-
gang der Unternehmens- und Vermögenseinkom-                                       wächse erwartet. Da der Großteil der einkom-
men in diesem Jahr und einem geringen Zuwachs                                     mensteuerpflichtigen Selbstständigen und Unter-
im Jahr 2020 aus. Die Wachstumsschwäche resul-                                    nehmen von der stabilen binnenwirtschaftlichen
tiert vor allem aus dem weltwirtschaftlichen Um-                                  Entwicklung profitiert, wird bei der veranlagten
feld. Dies schlägt sich bei den gewinnabhängigen                                  Einkommensteuer hingegen im Jahr 2019 ein Ein-
Steuern in einer unterschiedlichen Einnahme-                                      nahmeanstieg erwartet, der sich dann allerdings im
entwicklung nieder. Grundsätzlich ist festzustel-                                 folgenden Jahr erheblich abschwächen wird. Auf-
len, dass es durch den Veranlagungszyklus zu einer                                setzend auf dieser unterschiedlichen Ausgangsba-
zeitlich verzögerten Reaktion bei den gewinnab-                                   sis wird die Entwicklung der Einnahmen bei den
hängigen Steuern kommt. Die Einnahmeentwick-                                      drei gewinnabhängigen Steuerarten mittelfristig
lung beruht hier im Wesentlichen auf der positiven                                unterschiedlich verlaufen: Bei Körperschaftsteuer
Gewinnentwicklung der beiden vorhergehenden                                       und Gewerbesteuer wird der Zuwachs der Einnah-
Jahre. Auf Antrag können bei erheblichem Ge-                                      men am Ende des gesamten Schätzzeitraums un-
winnrückgang die Vorauszahlungen für das lau-                                     terhalb des Anstiegs der Steuereinnahmen insge-
fende Jahr herabgesetzt werden. Dies ist vor allem                                samt liegen. Die veranlagte Einkommensteuer wird
bei den großen exportabhängigen körperschaft-                                     sich hingegen – auch aufgrund des progressiven
steuerpflichtigen Unternehmen zu erwarten. Für                                    Tarifs – dynamischer entwickeln und den Anstieg
die Körperschaftsteuer wurde daher in diesem Jahr                                 der Steuereinnahmen insgesamt übertreffen.
ein leichter Rückgang prognostiziert, der sich auch

                                                                             14
Analysen und Berichte                                                                              Monatsbericht des BMF
          Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                              November 2019

Die Entwicklung der Einnahmen aus den Kapital­                           des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für das
ertragsteuern (Abgeltungsteuer auf Zins- und Ver-                        Jahr 2019 um 2,6 Mrd. € nach oben korrigiert.3 In
äußerungserträge und nicht veranlagte Steuern                            den folgenden Jahren 2020 bis zum letzten Ver-

                                                                                                                                          Analysen und Berichte
vom Ertrag) wird in den drei ersten Schätzjahren                         gleichsjahr 2023 werden sich leichte Minderein-
durch zwei Faktoren beeinflusst, die nicht mit der                       nahmen ergeben, die allmählich bis auf 3,5 Mrd. €
prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Entwick-                         im Jahr 2023 ansteigen werden. Die Veränderungen
lung zusammenhängen. Im Jahr 2019 brachen im                             basieren auf der Revision wichtiger gesamtwirt-
1. Quartal die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer                         schaftlicher Eckwerte in den Jahren 2019 und 2020
auf Zins- und Veräußerungserträge um mehr                                im Rahmen der Herbstprojektion der Bundesregie-
als 50 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein. Ur-                        rung. Die Aufwärtskorrektur der Schätzansätze für
sache hierfür ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein                       das Steueraufkommen im Jahr 2019 bewirkt eine
Rückgang der Einnahmen aus der Besteuerung der                           höhere Basis für die Jahre ab 2020 und mindert die
Veräußerungserträge von Wertpapieren. Aufgrund                           negativen Auswirkungen der nach unten gesetzten
des spekulativen Charakters der Veräußerungsge-                          Zuwachsraten der gesamtwirtschaftlichen Bemes-
schäfte lässt sich die weitere Entwicklung der Ein-                      sungsgrundlagen. Neu einbezogene Steuerrechts­
nahmen hieraus nur schwer pro­gnos­tizieren. Für                         änderungen werden ab dem Jahr 2020 ebenfalls zu
das Jahr 2019 wurden bei den zu erwartenden Steu-                        Einnahmeminderungen führen. Diese werden sich
ereinnahmen erhebliche Abschläge vorgenommen                             im Jahr 2020 gesamtstaatlich auf 0,4 Mrd. € belau-
und im gesamten Schätzzeitraum fortgeschrieben.                          fen und bis zum Jahr 2023 auf 1,3 Mrd. € anwachsen.
In den Jahren 2020 und 2021 werden die bereits
oben angesprochenen Erstattungen aufgrund des                             Im Jahr 2019 ergeben sich für den Bund insbeson-
EuGH-Urteils zu den Streubesitzdividenden vor-                            dere aus geringeren EU-Abführungen und zudem
aussichtlich zu weiteren beträchtlichen Einnahme-                         aus höheren Einnahmeschätzungen Mehreinnah-
ausfällen bei den nicht veranlagten Steuern vom                           men. In den Abweichungen der Schätzung bei den
Ertrag führen.                                                            EU-Abführungen gegenüber Mai schlägt sich im
                                                                          Wesentlichen die Anpassung von zwei sich über-
Die übrigen Steuerarten werden größtenteils ein                           lagernden Annahmen nieder. Zum einen können
unterproportionales Wachstum aufweisen. Zum                               die im Rahmen einer konservativen Schätzung im
Teil werden vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“                          Mai berücksichtigten Vorsorgen für einen unge-
sogar Einnahmerückgänge erwartet. Hier sind ins-                          ordneten Austritt des Vereinigten Königreichs (so-
besondere die großen Verbrauchsteuern des Bun-                            genannter harter Brexit) für 2019 nunmehr na-
des (Energiesteuer und Tabaksteuer) zu nennen.                            hezu vollständig aufgelöst werden. Zum anderen
                                                                          wird ein geringerer Abfluss von Strukturfonds-
                                                                          mitteln bei der EU erwartet, als bisher unterstellt
   Vergleich mit der                                                      wurde. Auch Länder und Gemeinden können in
   vorhergehenden Schätzung                                               diesem Jahr mit leichten Mehreinnahmen rechnen
                                                                          (Abbildung 4).
   vom Frühjahr 2019

   Abweichungen der Steuerein-                                            3   Eine Zusammenstellung der Abweichungen des Ergebnisses
   nahmen insgesamt und der Ein-                                              der Steuerschätzung Herbst 2019 vom Ergebnis der
                                                                              vorhergehenden Steuerschätzung Frühjahr 2019 für die
   nahmen der Gebietskörperschaften                                           Steuern insgesamt sowie für die Gebietskörperschaften
                                                                              ist in Anlage 2 der Pressemitteilung des BMF zur
Gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung                                    156. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ unter
                                                                              http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191115 zu
vom Frühjahr 2019 wurden die Schätzansätze                                    finden.

                                                                        15
Analysen und Berichte                                                                           Monatsbericht des BMF
               Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                           November 2019

In den Jahren 2020 bis 2022 werden Bund, Länder                                        Abweichungen nach Steuerarten
und Gemeinden mit Mindereinnahmen gegenüber
der Frühjahrssteuerschätzung rechnen müssen.                                        Die Abweichungen im Schätzansatz Herbst 2019
Dies wird sich für Länder und Gemeinden auch im                                     gegenüber dem Ansatz vom Frühjahr 2019 lassen
Jahr 2023 fortsetzen, während der Bund aufgrund                                     sich bei den einzelnen Steuerarten im Wesentli-
eines geänderten Schätzansatzes bei den EU-Ab-                                      chen auf Änderungen in den gesamtwirtschaftli-
führungen in diesem Jahr mit Mehreinnahmen                                          chen Bemessungsgrundlagen zurückführen. Neu
rechnen können wird. Für die EU ergeben sich vo­                                    zu berücksichtigende Steuerrechtsänderungen
raussichtlich im Jahr 2019 und 2023 Mindereinnah-                                   hatten einen relativ geringen Einfluss auf das Er-
men, in den Jahren 2020 bis 2022 hingegen wurden                                    gebnis. Eine Übersicht zu den Abweichungen bei
die Einnahmeschätzungen für die EU gegenüber                                        den wichtigsten Steuerarten bietet Tabelle 5.
der Frühjahrsschätzung heraufgesetzt.

                                                                                                                            Abbildung 4
   Abweichung des Ergebnisses der Steuerschätzung Herbst 2019
   vom Ergebnis der Steuerschätzung Frühjahr 2019
   in Mrd. €

    7,5

    5,0                0,1
                       0,9

    2,5
                       4,0
                                                                             1,8                                     2,4
                                                  0,1                                              1,5
    0,0                                          -0,2
                                                 -1,1                        -1,9                  -2,0              -1,5
                       -2,3
                                                 -0,5
                                                                             -1,0                                    -1,0
   -2,5                                                                                            -1,2
                                                                             -0,8
                                                                                                   -0,9
                                                                                                                     -3,4
   -5,0

   -7,5
                      2019                       2020                        2021                  2022              2023

                              Bund                       Länder                        Gemeinden                EU

   Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

                                                                              16
Analysen und Berichte                                                                        Monatsbericht des BMF
              Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019                                        November 2019

  Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Herbst 2019                                                           Tabelle 5
  vom Ergebnis der Steuerschätzung Frühjahr 2019 nach Steuerarten
  in Mio. €

                                                                                                                                        Analysen und Berichte
                                                        2019                2020           2021           2022           2023
 Lohnsteuer                                                     550              -1.900       -1.950         -1.700         -1.600
 Veranlagte Einkommensteuer                                    2.300               1.900          1.900          1.550          1.600
 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag                           -890                -650       -1.000             -950       -1.050
 Zinsabschlag                                                   151                 250            300            300            250
 Körperschaftsteuer                                            -570              -1.000       -1.000         -1.150         -1.250
 Steuern vom Umsatz                                             400                -800           -550       -1.350         -2.300
 Gewerbesteuer                                                 -400                -550           -900           -950       -1.050
 Bundessteuern zusammen                                         606                 646            736            786            886
  Energiesteuer                                                 350                 300            300            250            250
  Stromsteuer                                                     0                   0              0              0              0
  Tabaksteuer                                                    40                 200            200            200            200
  Versicherungsteuer                                            -30                 -30            -30            -30            -30
  Solidaritätszuschlag                                           50                -100           -100           -100           -100
  Kraftfahrzeugsteuer                                           190                 280            380            490            600
  Übrige Bundessteuern                                            6                  -4            -14            -24            -34
 Ländersteuern zusammen                                         256                 241            501            715            926
 Gemeindesteuern (ohne Gewerbesteuer)                           -68                 -44            -45            -46            -47
 Zölle                                                          290                 240            190            140             90
 Steuereinnahmen insgesamt                                     2.625             -1.667       -1.818         -2.655         -3.545
 Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“

   Fazit                                                                      Abschwächung zurück. Zudem wurden neue Steu-
                                                                              errechtsänderungen berücksichtigt, welche die
Im Ergebnis der Sitzung des Arbeitskreises „Steuer-                           Einnahmen ebenfalls mindern werden.
schätzungen“ können Bund, Länder und Gemein-
den weiterhin mit zunehmenden Steuereinnah-                                   Die Ergebnisse der Steuerschätzung finden im wei-
men rechnen. Allerdings erwartet der Arbeitskreis                             teren Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2020 und
ein weniger starkes Wachstum der Steuereinnah-                                in der Finanzplanung des Bundes Berücksichti-
men für Bund, Länder und Kommunen als noch                                    gung. Im Bundeshaushalt werden jedoch zusätzlich
in seiner vorausgehenden Schätzung im Früh-                                   Veränderungen der Steuereinnahmen aufgrund
jahr 2019 prognostiziert.                                                     geplanter steuerlicher Maßnahmen abgebildet, die
                                                                              vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ nicht be-
Die für die Jahre ab 2020 erwarteten Mindereinnah-                            rücksichtigt wurden, da dieser grundsätzlich auf
men gegenüber der vorangegangenen Steuerschät-                                Basis geltendes Rechts schätzt.
zung gehen im Wesentlichen auf die konjunkturelle

                                                                            17
Analysen und Berichte                                                    Monatsbericht des BMF
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27. Subventionsbericht der Bundesregierung

    ● Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Be-
      richtszeitraum von 21,8 Mrd. € im Jahr 2017 auf 31,4 Mrd. € im Jahr 2020.

    ● Die Subventionspolitik der Bundesregierung wird immer stärker durch die Klima- und Umweltpo-
      litik geprägt, insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes. So
      weisen 53 Finanzhilfen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 8,4 Mrd. € einen positiven Bezug
      zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf.
      Das bedeutet, dass im Bereich der Finanzhilfen rund 58 % des Subventionsvolumens für klima- und
      umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt werden.

    ● Neben dem Klimaschutz liegen weitere aktuelle Förderschwerpunkte in den Bereichen Wohnungs-
      bau, Digitalisierung und Mobilität.

   Einleitung                                           Eine ähnliche Abgrenzung gilt für Steuervergüns-
                                                        tigungen, die entsprechend den Finanzhilfen zu
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 den          gliedern sind. Dabei wird eine steuerliche Sonder-
27. Subventionsbericht der Bundesregierung ver-         regelung dann als Subvention und somit als Steu-
abschiedet. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung       ervergünstigung im Sinne des Subventionsberichts
der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft         eingestuft, wenn es sich um Begünstigungen ein-
(StabG) legt die Bundesregierung dem Bundestag          zelner Sektoren oder Teilbereiche der Wirtschaft
und dem Bundesrat alle zwei Jahre eine Übersicht        handelt. Steuervergünstigungen sind auch un-
über die Finanzhilfen des Bundes und die geschätz-      mittelbar wirkende Sonderregelungen, welche die
ten Mindereinnahmen durch Steuervergünstigun-           Wirtschaft insgesamt gegenüber der Allgemeinheit
gen vor. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die      begünstigen.
Jahre 2017 bis 2020.

Der Subventionsbegriff des Bundes konzentriert             Subventionsentwicklung des
sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf             Bundes im Berichtszeitraum
Leistungen für private Unternehmen und Wirt-
schaftszweige. § 12 StabG nennt als Finanzhilfen
                                                           (2017 bis 2020)
insbesondere Bundesmittel für Anpassungs-, Er-
haltungs- und Produktivitätshilfen an Betriebe          Das Subventionsvolumen steigt im Berichtszeit-
und Wirtschaftszweige. Soweit Hilfen diesen Kate-       raum von 21,8 Mrd. € im Jahr 2017 auf 31,4 Mrd. €
gorien nicht zugeordnet werden können, werden           im Jahr 2020. Diese Erhöhung des Subventionsvo-
sie als sonstige Leistungen erfasst. Als mittelbar      lumens um 9,6 Mrd. € beruht vor allem auf einem
wirkende Subventionen werden Hilfen berück-             Aufwuchs bei den Finanzhilfen des Bundes.
sichtigt, die bestimmte Güter und Leistungen für
private Haushalte unmittelbar verbilligen, aber         Im Berichtszeitraum sind vor allem klima­
mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugerech-            freundliche Maßnahmen der Bundesregierung
net werden können. Dies gilt etwa für die Hilfen im     wie der Energieeffizienzfonds, die Elektromobili-
Wohnungsbau.                                            tät und die Errichtung von Ladeinfrastruktur für

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Analysen und Berichte                                                     Monatsbericht des BMF
          27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                      November 2019

Elektrofahrzeuge sowie die Trassenpreise im Schie-       erfolgten Neuausrichtung und Ausweitung der Fi-
nengüterverkehr, die Hardwarenachrüstung für             nanzhilfen des Energie- und Klimafonds. So weisen
Lieferfahrzeuge und das Baukindergeld aufgestockt        53 Finanzhilfen der insgesamt 93 Finanzhilfen ei-

                                                                                                              Analysen und Berichte
beziehungsweise neu eingeführt worden. Der An-           nen positiven Bezug zu den auf Umwelt- und Kli-
stieg im Jahr 2020 um 3,9 Mrd. € gegenüber 2019          maschutz gerichteten Zielen und Indikatorenbe-
beruht vor allem auf den Beschlüssen der Bundes-         reichen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
regierung zur Einhaltung der Klimaziele 2030.            auf. Das Finanzvolumen der klima- und umwelt-
                                                         freundlichen Maßnahmen beträgt bei den Finanz-
Bei der Entwicklung des Subventionsvolumens ist          hilfen für das Jahr 2020 rund 8,4 Mrd. €. Das be-
zu berücksichtigen, dass über Finanzhilfen für ab-       deutet, dass im Bereich der Finanzhilfen rund 58 %
geschlossene Haushaltsjahre auf Basis von tat-           des gesamten Subventionsvolumens auf Subventi-
sächlichen Ausgaben (Ist-Zahlen) und für laufende        onen entfallen, die den Umwelt- beziehungsweise
und geplante Haushaltsjahre auf Basis der Haus-          Klimaschutz begünstigen. Bei den Steuervergüns-
haltsvoranschläge (Soll-Zahlen) berichtet wird.          tigungen haben zudem einige Maßnahmen der
Der Anstieg setzt verausgabte Mittel ins Verhält-        Energie- und Stromsteuer sowie der Umsatz- und
nis zu veranschlagten Mitteln. Die veranschlagten        Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls positive Effekte auf
Haushaltsmittel sind in den Jahren 2017 und 2018         Klima- und Umweltschutz.
aber in großen Teilen nur unvollständig abgeru-
fen worden. Setzt sich diese seit mehreren Jahren        Unverändert ist die gewerbliche Wirtschaft – ein-
zu beobachtende Tendenz auch in den Jahren 2019          schließlich der Förderung der Energiewende – der
und 2020 fort, so wird der Anstieg der Finanzhilfen      bedeutendste Subventionsbereich. Diese Subven-
im Berichtszeitraum aufgrund der Diskrepanz zwi-         tionen steigen von 11 Mrd. € im Jahr 2017 auf vo­
schen Soll und Ist überzeichnet.                         raussichtlich 16,4 Mrd. € im Jahr 2020. Maßgeblich
                                                         hierfür ist der erhebliche Anstieg der Finanzhil-
Die auf den Bund entfallenden Steuervergünsti-           fen im Bereich der rationellen Energieverwendung
gungen steigen von 15,6 Mrd. € im Jahr 2017 auf          und der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2020 wird
16,9 Mrd. € im Jahr 2020. Hier wirkt sich insbe-         der Anteil der Subventionen des Bundes, welcher
sondere die neue Steuervergünstigung zur För-            der gewerblichen Wirtschaft zugutekommt, vo­
derung von Elektro- und extern aufladbaren               raussichtlich bei 52,3 % liegen.
Hybrid­elektro­fahrzeugen bei der Dienstwagenbe-
steuerung mit 175 Mio. € im Jahr 2020 aus. Auch          Die Subventionen im Verkehrsbereich steigen im
die erhöhte Inanspruchnahme des ermäßigten               Berichtszeitraum von 2,4 Mrd. € im Jahr 2017 auf
Umsatzsteuersatzes für kulturelle und unterhal-          voraussichtlich 3,8 Mrd. € im Jahr 2020. Für den
tende Leistungen, die Umsatzsteuerermäßigung             Anstieg der Verkehrssubventionen sorgten vor al-
für Beherbergungsleistungen und die Steuerbefrei-        lem zahlreiche neue Finanzhilfen wie die Reduzie-
ung der gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für      rung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit tragen dazu        und die Hardwarenachrüstung für Lieferwagen so-
bei.                                                     wie die stärkere Inanspruchnahme des ermäßigten
                                                         Umsatzsteuersatzes für Personenbeförderung im
                                                         Nahverkehr.
   Entwicklung der Subventionen des
   Bundes in einzelnen Bereichen                         Die Subventionen für das Wohnungswesen stei-
                                                         gen im Berichtszeitraum deutlich von 1,9 Mrd. €
Der Subventionsbericht bildet einen wesentlichen         im Jahr 2017 auf voraussichtlich 3,9 Mrd. € im
Teil der Vorhaben der Bundesregierung im Be-             Jahr 2020. Maßgeblich hierfür sind eine weitere
reich Klima- und Umweltschutz ab, einschließlich         Aufstockung der Fördermittel für Maßnahmen
der im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030              zur energetischen Gebäudesanierung und die neue

                                                       19
Analysen und Berichte                                                                           Monatsbericht des BMF
               27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                                            November 2019

                                                                                                                         Abbildung 1
   Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
   in den Jahren 2017 bis 2020
   in Mrd. €

   18                                                                                    16,4                     16,9
                        15,6                                16,0
   16
   14
   12
   10
    8
    6
    4
    2
    0
                        2017                                2018                        2019                     2020
                                                             Steuervergünstigungen, Schätzung
   20
   18
   16                                                                                                            14,4
   14
   12                                                                                   10,5
   10                    2,6                                2,4
    8
    6
    4
                         6,3                                6,7
    2
    0
                        2017                                2018                        2019                     2020
                                            Finanzhilfen Ist                               Finanzhilfen Soll

   Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Finanzhilfe „Baukindergeld“. Das Wohnungswesen                                 Steuervergünstigung zur Tarifglättung bei Einkünf-
mit einem Anteil von rund 12,4 % am Gesamtvolu-                                ten aus Land- und Forstwirtschaft über einen Be-
men ist der drittgrößte Subventionsbereich.                                    trachtungszeitraum von drei Jahren.

Im Bereich Ernährung und Landwirtschaft stei-                                  Bei der Sparförderung und Vermögensbildung sin-
gen die Subventionen von 1,8 Mrd. € im Jahr 2017                               ken die Finanzhilfen und die Steuervergünstigun-
auf voraussichtlich 2,1 Mrd. € im Jahr 2020. Der                               gen im Berichtszeitraum nochmals. Ursächlich bei
Anstieg beruht im Wesentlichen auf einer Aufsto-                               den Steuervergünstigungen ist eine geringere In-
ckung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung                                   anspruchnahme der steuerlichen Förderung der
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, der Un-                             privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge („Ries-
terstützungsmaßnahmen für durch die Dürre ge-                                  ter-Rente“). Bei den Finanzhilfen wirkt sich ein ge-
schädigten landwirtschaftlichen Betriebe und der                               ringeres Volumen der Wohnungsbauprämie aus.

                                                                             20
Analysen und Berichte                                                            Monatsbericht des BMF
               27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                             November 2019

Insgesamt werden die Subventionen im Bereich                  Bruttoinlandsprodukt (BIP) ausgewiesen. Das Sub-
Sparförderung und Vermögensbildung im Jahr 2020               ventionsvolumen in Relation zum BIP betrug im
voraussichtlich bei 0,6 Mrd. € liegen.                        Jahr 2017 0,7 % und steigt in den Planjahren 2019

                                                                                                                           Analysen und Berichte
                                                              und 2020 leicht bis auf 0,9 %.
Die übrigen Steuervergünstigungen steigen im Be-
richtszeitraum von 4,1 Mrd. € auf 4,6 Mrd. €. Die Po-         Zwischen 2000 und 2008 war der Anteil der Fi-
sitionen mit den größten ansteigenden Volumina                nanzhilfen an den Bundesausgaben stetig gesun-
in diesem Bereich sind der ermäßigte Umsatzsteu-              ken, bevor es krisenbedingt zu einem Anstieg im
ersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen,           Jahr 2009 kam. Im Berichtszeitraum 2017 bis 2020
die Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungs-                 liegt der Anteil der Finanzhilfen an den Bundesaus-
leistungen und die Steuerbefreiung der gesetzlichen           gaben in den Jahren 2017 und 2018 bei 2,0 %. Für
oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-          die Planjahre 2019 und 2020 sind demgegenüber
und Nachtarbeit.                                              10,5 Mrd. € beziehungsweise 14,4 Mrd. € an Finanz-
                                                              hilfen veranschlagt (2,9 % beziehungsweise 3,9 %
                                                              der veranschlagten Ausgaben).
   Relative Entwicklung der
   Subventionen                                               Die Steuervergünstigungen sanken nominal
                                                              von 2017 zu 2018 leicht, in Relation zu den Steu-
In Abbildung 3 sind verschiedene Subventions-                 ereinnahmen lagen sie aber weiterhin bei 5,0 %.
quoten in Relation zur Einnahmen- und Ausga-                  2019 werden für den Bund 16,4 Mrd. € Minderein-
benentwicklung des Bundeshaushalts und zum                    nahmen durch Steuervergünstigungen erwartet,

                                                                                                             Abbildung 2
    Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
    nach Wirtschaftszweigen in den Jahren 2017 bis 2020
   in Mrd. €

    35

    30                                                                                                             2,1
                                                                                                               3,8
    25                                                                      2,0                                0,6
                                                                            3,7                                4,6
         1,8                                         1,8
    20                                                                      0,6
         2,4                                         2,6
                                                     0,5                    4,4                                    3,9
         0,6
    15   4,1                                         4,3
                                                                            3,5
         1,9                                         2,3
    10
                                                                                                               16,4
         11,0                                       11,2                   12,6
     5

     0
      2017                                          2018                   2019                                     2020

                Gewerbliche Wirtschaft                           Wohnungswesen
                Übrige Steuervergünstigungen                     Sparförderung und Vermögensbildung
                Verkehr                                          Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
   Quelle: Bundesministerium der Finanzen

                                                            21
Analysen und Berichte                                                                                       Monatsbericht des BMF
             27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                                                        November 2019

was weiterhin einem Anteil von 5,0 % der Steuer-                                  wachstums-, verteilungs-, wettbewerbs- und um-
einnahmen entspricht. Für das Haushaltsjahr 2020                                  weltpolitischen Wirkungen der Fördermaßnah-
werden insgesamt 5,2 % der Steuereinnahmen ge-                                    men. Bei der Ausgestaltung der Subventionspolitik
schätzt, da die Steuereinnahmen voraussichtlich                                   sind aber auch externe Effekte, Verteilungswirkun-
deutlich geringer ansteigen werden als die geplan-                                gen und mögliche Folgekosten zu berücksichtigen.
ten Steuervergünstigungen.
                                                                                  Subventionen bedürfen stets einer besonderen
                                                                                  Rechtfertigung und regelmäßigen Erfolgskontrolle.
   Rechtfertigung von Subventi­                                                   Denn eine dauerhafte Begünstigung einzelner
   onen und Subventionsabbau                                                      Marktteilnehmer zulasten der Allgemeinheit hat in
                                                                                  der Regel schädliche Folgen: Die Subventionierung
Subventionen als Instrument der Finanzpolitik                                     kann durch die Veränderung der relativen Preise zu
werden in der sozialen Marktwirtschaft insbeson-                                  gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen führen und
dere genutzt, um Innovationen und Investitionen                                   Fehlallokationen der Ressourcen verursachen. Sub-
zu fördern, regionale Disparitäten abzubauen, ne-                                 ventionierte Unternehmen könnten wettbewerbs-
gative Auswirkungen von Marktbereinigungspro-                                     fähige Unternehmen verdrängen. Auch droht die
zessen abzumildern oder lenkend in den Struktur-                                  Gefahr einer sich verfestigenden Subventions-
wandel einzugreifen. Entscheidend sind dabei die                                  mentalität mit der Konsequenz, dass notwendige

                                                                                                                                        Abbildung 3
   Subventionsquoten
   in %

   10
                                    9,1    9,0
    9                         8,5
                                                 8,0                 8,1   8,2
                                                        7,8
    8                  7,4                                    7,3
          6,8    6,9
    7                                                                             6,4   6,3
                                                                                               5,9
    6                                                                                                5,7
                                                                                                            5,5   5,3
                                                                                                                         5,0          5,0   5,2
                                                                                                                               5,0
    5
                                                                     4,0                                                                    3,9
    4
          4,1
                                                                                                                                      2,9
                                                                                                                         2,7   2,7
    3                                      2,4                       3,4                                          2,4
                                                 2,3    2,1                2,1    2,2
                                                              2,0                                    2,1    2,1
                              2,9                                                       1,9    1,8
    2
                                                 2,2                                                                           2,0
                                                                                        1,8                 1,8
    1
          1,1          1,0          1,0          0,9                       1,0
                                                              0,9                       0,8                                                 0,9
                                                                                                     0,7          0,7          0,7
    0
          2000         2002         2004         2006         2008         2010         2012         2014         2016         2018         2020

                         Steuervergünstigungen (Bund)                                            Finanzhilfen (Bund)
                         zu Steuereinnahmen (Bund)                                               Ist zu Ausgaben (Bund)
                         Finanzhilfen (Bund)                                                     Subventionen zu BIP (nominal)
                         Soll zu Ausgaben (Bund)

   Quelle: Bundesministerium der Finanzen

                                                                             22
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
          27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                       November 2019

Anpassungen unterbleiben beziehungsweise Leis-           Die langfristigen ökonomischen, ökologischen
tungsbereitschaft und Eigeninitiative zur Über-          und sozialen Wirkungen stehen im Fokus dieser
windung von strukturellen Anpassungsproblemen            Abwägung.

                                                                                                               Analysen und Berichte
zurückgehen. Mögliche Folgen sind ein verzögerter
Strukturwandel, ein Verlust internationaler Wett-        Positiv auf die Ziele und Indikatorenbereiche der
bewerbsfähigkeit sowie die Beeinträchtigung von          Nachhaltigkeitsstrategie wirken vor allem die
wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung.             29 neu eingeführten und im vorliegenden Bericht
                                                         als Subventionen erfassten Finanzhilfen. Insge-
                                                         samt zielen 21 dieser Maßnahmen vor allem auf
   Subventionspolitische                                 positive ökologische Wirkungen, wie die Förde-
   Leitlinien                                            rung des Klimaschutzes, die Ressourcenschonung
                                                         oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Zu nen-
Die Bundesregierung folgt bei ihrer Subventions-         nen sind hier insbesondere die Radverkehrsförde-
politik Leitlinien, die der Erhöhung der Transpa-        rung, die Reduzierung der Trassenpreise im Schie-
renz, des Rechtfertigungsdrucks und der Steue-           nengüterverkehr, die Förderung der industriellen
rungsmöglichkeiten im Subventionswesen dienen.           Fertigung für mobile und stationäre Energiespei-
Sie sind als Selbstbindung der Bundesregierung für       cher, die Zuschüsse zur Hardwarenachrüstung von
die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen zu              gewerblichen Handwerker- und Lieferdieselfahr-
verstehen und bei jeder Neueinführung oder Än-           zeugen sowie Dieselbussen des öffentlichen Perso-
derung von Subventionen zu berücksichtigen.              nennahverkehrs und die Förderung von Maßnah-
                                                         men im Rahmen des Programms „Modellvorhaben
Bestandteil der Leitlinien sind u. a. die befristete     Wärmenetzsysteme 4.0“. Bei weiteren sechs neuen
und degressive Gestaltung der Subventionen, der          Finanzhilfen, wie etwa der Unterstützung des Aus-
Vorrang der Finanzhilfen vor den Steuervergünsti-        baus von Gigabitnetzen oder der Unterstützung für
gungen sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeits-          durch die Dürre geschädigten landwirtschaftliche
prüfung und die Verpflichtung zur Evaluierung der        Betriebe stehen die positiven ökonomischen Wir-
Subventionen. Der Subventionsbericht dokumen-            kungen – mit Blick auf wirtschaftliche Zukunfts-
tiert den Stand der Umsetzung. Entsprechend den          vorsorge und Leistungsfähigkeit sowie Innovation
Leitlinien sind die im Berichtszeitraum neu ein-         und Beschäftigung – im Fokus. Die neuen Hilfen
geführten Subventionen zur Förderung prioritä-           für den Wohnungsbau zielen vor allem auf soziale
rer Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz,              Komponenten der Deutschen Nachhaltigkeitsstra-
Wohnungsbau, Digitalisierung und Landwirtschaft          tegie, wie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
weitgehend als befristete Finanzhilfen gewährt
worden.
                                                            Evaluierung von Subventionen

   Prüfung der Nachhaltigkeit                            Gemäß den Subventionspolitischen Leitlinien
                                                         sind grundsätzlich alle Subventionen regelmä-
Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die         ßig in Bezug auf Grad der Zielerreichung so-
Bundesregierung ihre Absicht, dem Prinzip der            wie auf Effizienz und Transparenz zu evaluie-
Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik Nach-           ren. Die Subventionen sollen dabei im Sinne eines
druck zu verleihen. Bei der Umsetzung orientiert sie     Subventions­controllings immer wieder auf Not-
sich an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie –         wendigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität (ein-
Aktualisierung 2018 – und der seit der 16. Legisla-      schließlich externer Effekte) sowie ihre Kohärenz
turperiode im Rahmen der Gesetzesfolgenabschät-          mit den finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozia-
zung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung.            len und ökologischen Zielsetzungen der Politik der

                                                       23
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
           27. Subventionsbericht der Bundesregierung                                       November 2019

Bundesregierung und auch mit Blick auf Optimie-           Die finanziell gewichtigen Finanzhilfen wer-
rungspotenziale überprüft werden. Eine regelmä-           den weitgehend extern evaluiert. Auch hier ist ge-
ßige und wirkungsvolle interne oder externe Er-           genüber dem vorangegangenen Bericht vor dem
folgskontrolle zielt insbesondere auch darauf ab,         Hintergrund der Vielzahl neuer Finanzhilfen
Potenziale für einen gezielten und ökonomisch             ein Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil der ex-
sinnvollen Subventionsabbau oder eine Optimie-            tern evaluierten Haushaltsmittel ist von 76,6 %
rung beziehungsweise Feinjustierung in der Sub-           auf 63,5 % gesunken.
ventionsausgestaltung zu erschließen.
                                                          Von den 105 Steuervergünstigungen im Berichts-
Im Rahmen einer Erfolgskontrolle ist auch zu prü-         zeitraum wurden 45 Steuervergünstigungen (be-
fen, ob die Notwendigkeit einer Förderung weiter-         ziehungsweise 42,9 %) extern und 6 Steuervergüns-
hin besteht, sowie ob und in welchem Umfang die           tigungen (beziehungsweise 5,7 %) intern evaluiert.
betrachtete Maßnahme tatsächlich das gewünschte           54 Steuervergünstigungen und damit rund 51,4 %
Ziel erreicht. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits    der Steuervergünstigungen wurden bislang noch
bei Einführung von Subventionen die angestrebten          nicht evaluiert. Das Volumen der bereits evaluier-
Ziele hinreichend konkretisiert und idealerweise          ten Steuervergünstigungen des Bundes macht ak-
mit operationalen Indikatoren unterlegt werden.           tuell rund 82 % des gesamten steuerlichen Sub-
Insbesondere die Unterlegung von Maßnahmen                ventionsvolumens des Bundes aus. Dies stellt im
mit geeigneten und messbaren Indikatoren ist je-          Vergleich zum vorangegangenen Subventionsbe-
doch oft schwierig. Qualitativ hochwertige Wir-           richt ein Plus von über 35 Prozentpunkten dar.
kungsanalysen erfordern zudem Einschätzungen,
welche Entwicklung die Märkte beziehungsweise              Zu diesem deutlichen Anstieg des evaluierten Sub-
die betrachteten Bereiche ohne den jeweiligen Ein-         ventionsvolumens auf der Einnahmenseite hat die
griff des Staates genommen hätten. Die Generie-            Etablierung eines regelmäßigen Evaluierungszy-
rung und Bereitstellung der hierfür benötigten Da-         klus von Steuervergünstigungen beigetragen. So
ten ist oftmals nicht möglich oder nur mit einem           hat das BMF zur Umsetzung der erweiterten Sub-
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden                  ventionspolitischen Leitlinien im März 2017 ein
möglich. Eine kausale Erfolgskontrolle von Sub-            umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluie-
ventionen stößt insoweit auf erhebliche methodi-           rung der größten, bisher noch nicht extern eva-
sche und praktische Umsetzungsschwierigkeiten.             luierten Steuervergünstigungen sowie zu hiermit
                                                           im engen inhaltlichen Zusammenhang stehen-
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 49 der 93 Fi-         den Regelungen in Auftrag gegeben. Dabei erga-
nanzhilfen intern oder extern evaluiert, was einem         ben sich Evaluierungsschwerpunkte im Bereich
Anteil von 52,7 % entspricht. Das Volumen der eva-         der Energie- und Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer
luierten Finanzhilfen macht 74,6 % des gesam-              und Einkommensteuer mit einem breiten Spek-
ten Fördervolumens aus. Dies stellt gegenüber dem          trum an betroffenen Wirtschafts- und Politikbe-
26. Subventionsbericht einen Rückgang von 16 Pro-          reichen (Gewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft,
zentpunkten dar. Mit 29 neuen Finanzhilfen ent-            Verkehr, Wohnungswesen und Städtebau, Mitar-
hält der aktuelle Subventionsbericht aber besonders        beiterkapitalbeteiligung). Insgesamt wurden somit
viele Maßnahmen, die erst nach einer Anlaufphase           weitere 33 Steuervergünstigungen aus Anlage 2
sinnvoll zu evaluieren sind oder die über einen so         des 26. Subventionsberichts evaluiert. Das Projekt
kurzen Zeitraum laufen, dass eine Evaluierung –            wurde im Oktober 2019 abgeschlossen.
wenn überhaupt – erst nachträglich erfolgen kann.

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