Monatsbericht des BMF - November 2019 - Bundesfinanzministerium
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Titelbild: Mauer-Skulpturen Im Garten des Bundesfinanzministeriums befindet sich eine monumentale Skulptur aus Cortenstahl, die im Jahr 2007 aufgestellt wurde als Erinnerungssymbol an den Fall der Berliner Mauer im November 1989. Das Kunstwerk ist eine von vier Skulpturen einer Reihe des Leverkusener Künstlers Eberhard Foest, der sich damit unmittelbar nach der Wende mit der „Mauer-Thematik“ auseinandergesetzt hat. Auf anschauliche Weise nehmen die Skulpturen formal und inhaltlich Be- zug auf die unnatürliche Zäsur, die das Leben der im Ost- und Westteil Berlins wohnenden Menschen an der innerdeut- schen Grenzlinie erfuhr. Die drei weiteren Skulpturen der Reihe können um das Detlev-Rohwedder-Haus herum in Ber- lin entdeckt werden, in unmittelbarer Nähe zu Original-Reststücken der Berliner Mauer in der Niederkirchnerstraße und der Wilhelmstraße. Weitere Informationen zur Geschichte des Bundesministeriums der Finanzen und seines Dienstgebäudes finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de/geschichte
Editorial Editorial Monatsbericht des BMF November 2019 und nationalen Maßnahmen, um Steuerbetrug und -umgehung wirksam zu bekämpfen und dadurch mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Zugleich hat das Bundesfinanzministerium eine neue Spezialein- heit beim Bundeszentralamt für Steuern ins Leben gerufen, die sich vor allem darauf konzentrieren soll, größer angelegte Steuerumgehungsmodelle wie Cum-Ex schneller aufzuspüren und zu bekämpfen. Eine der wichtigsten Steuereinnahmen der Kom- munen ist die Grundsteuer. Anfang des Monats hat nun nach dem Bundestag auch der Bundesrat die Grundsteuerreform beschlossen. Die neue Grund- steuer wird ab 2025 unbürokratisch und gerecht den Liebe Leserinnen, liebe Leser, Wert eines Grundstücks in den Mittelpunkt stellen. wie jedes Jahr ist der Herbst für das Bundesfinanz- Olaf Scholz hat vor einigen Wochen seine Vor- ministerium mit einem wichtigen Termin verbun- stellungen zur Vollendung der Bankenunion den: der Steuerschätzung. Eine der wichtigsten Bot- vorgestellt: Es brauche zum einen ein effizien- schaften der aktuellen Schätzung: Die geplanten teres Aufsichtsregime und ein effektiveres Kri- und bereits beschlossenen Maßnahmen der Bun- senmanagement mit europaweit harmonisier- desregierung sind auch nach den aktuellen Zah- ten Regeln. Zum anderen müssten die Risiken im len gut finanziert. Für den Bund werden in diesem Bankensektor verringert werden. Dies betreffe – Jahr leicht höhere Steuereinnahmen erwartet – be- neben dem Abbau notleidender Kredite – insbe- vor sie dann in den Folgejahren etwas weniger stark sondere die Risikogewichtung von Staatsanlei- wachsen als bisher angenommen. Trotz der geopo- hen. Im Rahmen einer auf diese Weise gestärkten litischen Lage und ihrer Auswirkungen auf die Ex- Gesamtarchitektur könne schließlich auch eine portwirtschaft steht unser Land wirtschaftlich so- Form von europäischer Einlagensicherung rea- lide da. Daran haben die kräftigen Investitionen listisch werden. Ein europäisches Rückversiche- sowie die Maßnahmen der Bundesregierung für hö- rungssystem könne die unterschiedliche Leis- heres Nettoeinkommen ihren Anteil. Eine genauere tungsfähigkeit der nationalen Sicherungssysteme Auswertung der Steuerschätzung finden Sie in die- ausgleichen. Dies sei wichtig, damit Bankkundin- sem Monatsbericht. nen und -kunden auch in Krisenzeiten darauf ver- trauen könnten, jederzeit über ihr Geld verfügen Die Steuereinnahmen des Bundes werden auch zu können, egal wo das Bankkonto geführt werde. durch die konsequente Bekämpfung von Steuer- betrug und Steuerumgehung gesichert. Im Okto- ber hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem grenzüberschreitende Steuer- gestaltungen künftig den Steuerbehörden mitge- teilt werden müssen. Die neuen Mitteilungspflich- Wolfgang Schmidt ten ergänzen die verschiedenen internationalen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019_____________________________________________ 8 27. Subventionsbericht der Bundesregierung_____________________________________________________________ 18 Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe______________________________ 26 Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2018__________________________ 31 Glückauf! Bergbausanierung der LMBV: Eine Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit___________________ 37 100 Jahre Abgabenordnung______________________________________________________________________________ 42 Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________49 Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 50 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 51 Steuereinnahmen im Oktober 2019______________________________________________________________________ 58 Entwicklung des Bundeshaushalts bis einschließlich Oktober 2019_______________________________________ 62 Entwicklung der Länderhaushalte bis einschließlich September 2019____________________________________ 67 Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 69 Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 75 Aktuelles aus dem BMF__________________________________________83 Erinnerungen an den Mauerfall__________________________________________________________________________ 84 Termine_________________________________________________________________________________________________ 89 Publikationen___________________________________________________________________________________________ 90 Statistiken und Dokumentationen_______________________________91 Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 92 Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 93 Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten des Bundes________________ 93 Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 94
Analysen und Berichte Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 8 27. Subventionsbericht der Bundesregierung 18 Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe 26 Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2018 31 Glückauf! Bergbausanierung der LMBV: Eine Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit 37 100 Jahre Abgabenordnung 42
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF November 2019 Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 ●● Die Steuereinnahmen des Gesamtstaats steigen weiter an und werden im Jahr 2024 voraussicht- lich 935,0 Mrd. € betragen. ●● Bund, Länder und Gemeinden können in allen Schätzjahren mit einem zunehmenden Steuer- aufkommen rechnen. ●● Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Frühjahr 2019 prognostizierte der Arbeitskreis „Steuer- schätzungen“ für das Jahr 2019 Mehreinnahmen, während für die Jahre ab 2020 Mindereinnah- men erwartet werden. ●● Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden im weiteren Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2020 und in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt. Vom 28. bis 30. Oktober 2019 fand in Stuttgart auf Berücksichtigte Einladung der Finanzministerin des Landes Ba- Steuerrechtsänderungen den-Württemberg die 156. Sitzung des Arbeitskrei- ses „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht die Steuereinnahmen für die Jahre 2019 bis 2024. aus. In Tabelle 1 sind die finanziellen Auswirkun- gen von Gesetzen und sonstigen Regelungen ent- halten, die gegenüber der vorangegangenen Schät- Der unabhängige Arbeitskreis „Steuer- zung vom Frühjahr 2019 neu einzubeziehen waren. schätzungen“ erstellt in Deutschland die Steuerschät- Eine Aufzählung der neu einbezogenen Rechtsän- zung für Bund, Länder und Gemeinden. derungen wurde in der Pressemitteilung des BMF Dem seit 1955 bestehenden Gremium ge- Nr. 11/2019 vom 30. Oktober 2019 veröffentlicht.1 hören Expertinnen und Experten der Bun- desländer, von fünf führenden Wirtschafts- Bei der Schätzung des Aufkommens der nicht ver- forschungsinstituten (DIW, ifo, IfW, RWI, anlagten Steuern vom Ertrag wurden der Ein- IWH), des Sachverständigenrats, der Deut- gang und der Stand der Bearbeitung der Anträge schen Bundesbank, des Statistischen Bun- auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 32 desamts, des Deutschen Städtetags, des Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) zur Um- Bundesministeriums für Wirtschaft und setzung der Entscheidung des Gerichtshofs der Energie und des BMF, welches den Vorsitz Europäischen Union (EuGH) – EuGH-Urteil vom führt, an. In der Regel finden zwei Sitzungen 20. Oktober 2011 – berücksichtigt. im Jahr statt: im Frühjahr und Herbst. Auf der Grundlage der Schätzvorschläge ver- schiedener im Arbeitskreis vertretener In stitutionen werden konsensual Schätzergeb- 1 Die Pressemitteilung ist auf der Internetseite des BMF zu nisse für alle Steuerarten ermittelt. finden: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191111 8
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen Tabelle 1 in Mrd. € 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Analysen und Berichte Bund 0,0 -0,2 -0,3 -0,4 -0,5 -0,6 Länder 0,0 -0,1 -0,2 -0,3 -0,4 -0,5 Gemeinden 0,0 -0,1 -0,2 -0,2 -0,3 -0,4 Zusammen¹ 0,0 -0,4 -0,6 -1,0 -1,3 -1,6 1 Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 (BVerfG) mit BVerfG-Urteil vom 10. April 2018 ge- Der EuGH hatte im Rahmen einer Vertrags- setzten Fristen zur gesetzlichen Neuregelung und verletzungsklage der Europäischen Kom- Umsetzung dieser Neuregelung bis zum 31. De- mission gegen Deutschland mit Urteil vom zember 2024 durch den Gesetzgeber vollständig 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C- ausgeschöpft werden. 284/09 entschieden, dass die Abgeltungs- wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs bei gebietsfremden Körperschaften mit Betei- BVerfG-Urteil vom 10. April 2018 ligungen von weniger als 10 % (sogenannte Das BVerfG hat mit Urteil vom 10. April 2018 Streubesitzdividenden) an inländischen Kapi- festgestellt, dass die Regelungen des Bewer- talgesellschaften gegen die unionsrechtliche tungsgesetzes zur Einheitsbewertung von garantierte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Grundvermögen in den „alten“ Ländern mit Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des dem allgemeinen Gleichheitssatz unverein- EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der bar sind. Das Festhalten am Hauptfeststel- Rechtssache C-284/09 vom 21. März 2013 lungszeitpunkt 1964 führe zu gravierenden wurde in § 32 Abs. 5 KStG die Erstattung der und umfassenden Ungleichbehandlungen, für Kapitalertragsteuer geregelt. die es keine ausreichende Rechtfertigung ge- be. Der Gesetzgeber ist angehalten, bis zum Die Regelung enthält die Voraussetzungen, 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neure- nach denen ausländischen EU-/EWR-Kapi- gelung zu treffen. Darüber hinaus wurde ihm talgesellschaften die auf die Streubesitzdi- vom BVerfG aufgrund des zu erwartenden er- videnden einbehaltene Kapitalertragsteu- heblichen Verwaltungsaufwands eine weite- er erstattet wird, sofern diese Dividenden vor re Frist von fünf Jahren bis zum 31. Dezem- dem 1. März 2013 zugeflossen sind (soge- ber 2024 zur Umsetzung der Neuregelung nannte Altfälle). Gleichzeitig wurde in § 8b eingeräumt (siehe Pressemitteilung des Abs. 4 KStG eine Steuerpflicht für nach dem BVerfG Nr. 21/2018 vom 10. April 2018 un- 28. Februar 2013 zugeflossene Streubesitzdi- ter http://www.bundesfinanzministerium.de/ videnden eingeführt (sogenannte Neufälle). mb/20191112). Das Urteil des Ersten Se- nats des BVerfG vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - Rn. (1-181) ist im Internet un- Die Schätzung der Grundsteuer erfolgte auf Basis ter http://www.bundesfinanzministerium.de/ der bestehenden Rechtslage. Hierbei wurde ange- mb/20191113 zu finden. nommen, dass die vom Bundesverfassungsgericht 9
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Gesamtwirtschaftliche für die Unternehmens- und Vermögenseinkom- Annahmen men – ein relevanter Indikator für die veranlagte Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirt- Gewerbesteuer – sowie die für die Steuern vom schaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2019 Umsatz wichtigen privaten Konsumausgaben ver- der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Erwar- besserten (siehe Abbildung 1). In der Herbstpro- tungen über die Entwicklung für die Steuerschät- jektion wurde zudem eine Abwärtskorrektur der zung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Kennziffern Wachstumsannahmen für das Jahr 2020 gegen- sind in Tabelle 2 dargestellt. über der Frühjahrsprojektion vorgenommen. Bruttolohn- und Gehaltssumme, Unternehmens- Die Erwartungen der Bundesregierung zum re und Vermögenseinkommen sowie die privaten alen und nominalen Wirtschaftswachstum in der Konsumausgaben wurden infolge dessen nach un- Herbstprojektion blieben für das Jahr 2019 gegen- ten revidiert. Das Jahr 2021 wurde erstmals in die über der Frühjahrsprojektion unverändert. Aller- Kurzfristprojektion einbezogen. Hier – sowie auch dings wurden die Wachstumsraten der für einige im mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum 2022 aufkommensstarke Steuerarten wichtigen gesamt- bis 2024 – ergaben sich nur geringfügige Anpas- wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen revidiert. sungen bei den Wachstumsannahmen sowohl für So wurde die für die Lohnsteuer bedeutsame Brut- das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als auch bei den für tolohn- und Gehaltssumme leicht nach unten an- die Steuerschätzung wichtigen gesamtwirtschaftli- gepasst, während sich die Wachstumsannahmen chen Eckwerten. Abbildung 1 Abweichung wichtiger gesamtwirtschaftlicher Vorgaben zur Schätzung Herbst 2019 von den entsprechenden Vorgaben zur Schätzung Frühjahr 2019 Prozentpunkte 2,0 0,9 1,0 0,4 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1 -0,1-0,1 -0,1 -0,1-0,1 -0,2 -0,2 -0,2 -0,3 -0,5 -0,5 -0,6 -1,0 -0,7 -1,3 -2,0 2019 2020 2021 2022 2023 BIP nominal BIP real Bruttolohn- und Gehaltsumme Unternehmens- und Vermögenseinkommen Private Konsumausgaben Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf den Zahlen der Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung 10
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Steuerschätzung Herbst 2019 Tabelle 2 im Vergleich zur vorangegangenen Steuerschätzung Veränderungen in % Analysen und Berichte Schätzjahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Steuer- Frühjahr Herbst Frühjahr Herbst Frühjahr Herbst Frühjahr Herbst Frühjahr Herbst Frühjahr Herbst schätzung 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 2019 BIP nominal +2,8 +2,8 +3,5 + 2,9 + 3,0 +3,1 +3,0 +2,8 +3,0 +2,8 - +2,8 BIP real +0,5 +0,5 +1,5 + 1,0 + 1,2 +1,3 +1,2 +1,1 +1,2 +1,1 - +1,1 Bruttolohn- +4,4 +4,1 +3,9 + 3,2 + 2,8 +3,2 +2,8 +2,8 +2,8 +2,8 - +2,8 und Gehalt- summe Unterneh- -1,5 -0,6 +2,9 + 1,6 + 2,9 +3,1 +2,9 +2,8 +2,9 +2,8 - +2,8 mens- und Vermögens einkommen Private +2,6 +2,8 +3,2 +2,7 +3,0 +2,8 +3,0 +2,9 +3,0 +2,9 - +2,9 Konsum ausgaben Quelle: Bundesregierung Schätzergebnisse Jahr 2018 mit einem Aufkommen von 776,3 Mrd. € bedeutet dies einen Zuwachs im Schätzzeitraum Entwicklung der Einnahmen im um 20,4 %. Die Gebietskörperschaften werden in Schätzzeitraum unterschiedlichem Ausmaß am Anstieg der Steu- ereinnahmen partizipieren (siehe Tabelle 3). Den Die Steuereinnahmen des Gesamtstaats werden höchsten Anstieg gegenüber dem Jahr 2018 wird weiter ansteigen und im Jahr 2024 voraussichtlich voraussichtlich die Europäische Union (EU) zu ver- 935,0 Mrd. € betragen.2 Ausgehend vom letzten Ist- zeichnen haben. 2 Die Ergebnistabellen der 156. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sind im Internet abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191114. Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Gebietskörperschaften Tabelle 3 Index, Basis 2018 = 100 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Steuereinnahmen insgesamt 102,6 105,2 108,9 112,7 116,6 120,4 Bund 101,8 101,9 104,9 108,4 112,5 115,1 Länder 102,8 105,8 109,6 113,6 117,6 121,6 Gemeinden 102,2 105,8 109,6 113,3 117,2 121,1 EU 110,9 132,6 143,6 149,8 148,9 165,2 Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ 11
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Im Vergleich der Einnahmeentwicklung von Bund, Gewerbesteueraufkommen an die Länder bis zum Ländern und Gemeinden wird der Bund mit 15,1 % Jahr 2019 zu zahlen sind. Die hierdurch bei den im gesamten Schätzzeitraum den niedrigsten An- Ländern entstehenden Einnahmeausfälle werden stieg verzeichnen (siehe Abbildung 2). Bereits im durch einen höheren Anteil an den Steuern vom Jahr 2019 wird der Anstieg der Steuereinnahmen Umsatz und höhere Bundesergänzungszuweisun- des Bundes mit lediglich 1,8 % niedriger liegen als gen mehr als kompensiert werden. Der Bund wird bei Ländern und Gemeinden. Dies ist auf das Ge- dementsprechend einen niedrigeren Anteil am setz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an Umsatzsteueraufkommen und den Abfluss höherer den Integrationskosten der Länder und Kommu- Bundesergänzungszuweisungen zu verkraften ha- nen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzie- ben. In den Jahren 2021 bis 2023 wird die Einnah- rung des Fonds „Deutsche Einheit“ vom 17. De- meentwicklung von Bund, Ländern und Gemein- zember 2018 zurückzuführen, mit dem der Bund den relativ parallel verlaufen. Im Jahr 2024 wird der Umsatzsteueranteile an Länder und Gemeinden Einnahmeanstieg beim Bund wiederum etwas ge- abtritt. Im Jahr 2020 werden sich Veränderungen ringer sein als bei Ländern und Gemeinden, da in aus der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs diesem Jahr voraussichtlich die EU-Abführungen ab dem Jahr 2020 ergeben. Die Gemeinden werden aus dem Bundeshaushalt erheblich höher ausfallen insbesondere vom Wegfall der erhöhten Gewerbe- werden als im Jahr 2023. steuerumlagen profitieren, die von ihnen aus dem Abbildung 2 Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Schätzzeitraum Index, Basis 2018 = 100 125 120 115 110 105 100 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Steuereinnahmen insgesamt Bund Länder Gemeinden Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ 12
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Aufkommensentwicklung bei Aufkommensdynamik gegenüber dem BIP ins- einzelnen Steuerarten besondere aufgrund des progressiven Steuerta- rifs von veranlagter Einkommensteuer und Lohn- Analysen und Berichte Grundsätzlich wird die Entwicklung des Steuerauf- steuer wieder verstärken. Die Steuern vom Umsatz kommens im Schätzzeitraum von der gesamtwirt- werden in den Jahren 2019 und 2020 sowohl dem schaftlichen Entwicklung beeinflusst werden. Die nominalen BIP als auch den Steuereinnahmen Abhängigkeit der einzelnen Steuerarten von der insgesamt gegenüber ein höheres Wachstum im Konjunkturentwicklung wird jedoch unterschied- Schätzzeitraum aufweisen. Neben dem stabilen lich stark ausgeprägt sein. Daher ergibt sich auch Anstieg der privaten Konsumausgaben wird hierzu hinsichtlich der Auswirkungen der in der Herbst- auch die Zunahme des steuerbelasteten Teils der projektion prognostizierten konjunkturellen Ab- staatlichen Konsumausgaben in diesem Zeitraum schwächung im Jahr 2019 auf das Aufkommen der beitragen. Mittelfristig wird sich das Wachstum bei verschiedenen Steuerarten ein differenziertes Bild. den Steuern vom Umsatz etwas abschwächen und Dies zeigt bereits ein Überblick über die Erwartun- sich dem Niveau der Steuern insgesamt annähern. gen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für ei- Die Entwicklung der Einnahmen aus der Lohn- nige aufkommensstarke Steuerarten im Vergleich steuer wird dadurch begünstigt werden, dass der an zur Entwicklung des nominalen BIP und den Steu- sich bereits kräftige Zuwachs der Bruttolohn- und ern insgesamt (siehe Tabelle 4 und Abbildung 3). Gehaltssumme überwiegend aus der Zunahme der Effektivlöhne – also des Lohnzuwachses je Arbeit- Die Steuereinnahmen insgesamt werden voraus- nehmer – resultieren wird. Dies wird die Auswir- sichtlich in den Jahren 2019 und 2020 eine ge- kungen des progressiven Tarifs auf die Einnahme- ringere Zunahme p. a. als das nominale BIP auf- entwicklung dieser Steuer verstärken. weisen. Erst ab dem Jahr 2021 dürfte sich die Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP Tabelle 4 Index, Basis 2018 = 100 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nominales BIP 102,8 105,8 109,1 112,2 115,3 118,6 Steuern insgesamt 102,6 105,2 108,9 112,7 116,6 120,4 Steuern vom Umsatz 103,6 108,1 111,7 114,8 117,9 121,2 Lohnsteuer 105,6 109,3 115,3 121,7 128,3 135,2 Veranlagte Einkommen- 103,5 104,0 108,1 113,1 119,1 124,1 steuer Kapitalertragsteuern¹ 93,5 89,0 90,6 97,6 99,8 102,4 Körperschaftsteuer 96,2 97,8 101,7 104,0 106,4 108,7 Gewerbesteuer 97,8 97,8 101,0 103,8 106,4 109,1 Übrige Steuern 101,5 102,9 104,2 105,5 106,8 108,0 1 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ 13
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Abbildung 3 Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP im Schätzzeitraum Index, Basis 2018 = 100 140 130 120 110 100 90 80 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nominales BIP Steuern insgesamt Steuern vom Umsatz Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Kapitalertragsteuern1 Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Übrige Steuern 1 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ Die für das Jahr 2019 prognostizierte Wachstums- bei der Gewerbesteuer niederschlägt. Im Jahr 2020 schwäche drückt sich insbesondere in einem Rück- werden bei beiden Steuerarten nur geringe Zu- gang der Unternehmens- und Vermögenseinkom- wächse erwartet. Da der Großteil der einkom- men in diesem Jahr und einem geringen Zuwachs mensteuerpflichtigen Selbstständigen und Unter- im Jahr 2020 aus. Die Wachstumsschwäche resul- nehmen von der stabilen binnenwirtschaftlichen tiert vor allem aus dem weltwirtschaftlichen Um- Entwicklung profitiert, wird bei der veranlagten feld. Dies schlägt sich bei den gewinnabhängigen Einkommensteuer hingegen im Jahr 2019 ein Ein- Steuern in einer unterschiedlichen Einnahme- nahmeanstieg erwartet, der sich dann allerdings im entwicklung nieder. Grundsätzlich ist festzustel- folgenden Jahr erheblich abschwächen wird. Auf- len, dass es durch den Veranlagungszyklus zu einer setzend auf dieser unterschiedlichen Ausgangsba- zeitlich verzögerten Reaktion bei den gewinnab- sis wird die Entwicklung der Einnahmen bei den hängigen Steuern kommt. Die Einnahmeentwick- drei gewinnabhängigen Steuerarten mittelfristig lung beruht hier im Wesentlichen auf der positiven unterschiedlich verlaufen: Bei Körperschaftsteuer Gewinnentwicklung der beiden vorhergehenden und Gewerbesteuer wird der Zuwachs der Einnah- Jahre. Auf Antrag können bei erheblichem Ge- men am Ende des gesamten Schätzzeitraums un- winnrückgang die Vorauszahlungen für das lau- terhalb des Anstiegs der Steuereinnahmen insge- fende Jahr herabgesetzt werden. Dies ist vor allem samt liegen. Die veranlagte Einkommensteuer wird bei den großen exportabhängigen körperschaft- sich hingegen – auch aufgrund des progressiven steuerpflichtigen Unternehmen zu erwarten. Für Tarifs – dynamischer entwickeln und den Anstieg die Körperschaftsteuer wurde daher in diesem Jahr der Steuereinnahmen insgesamt übertreffen. ein leichter Rückgang prognostiziert, der sich auch 14
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Die Entwicklung der Einnahmen aus den Kapital des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für das ertragsteuern (Abgeltungsteuer auf Zins- und Ver- Jahr 2019 um 2,6 Mrd. € nach oben korrigiert.3 In äußerungserträge und nicht veranlagte Steuern den folgenden Jahren 2020 bis zum letzten Ver- Analysen und Berichte vom Ertrag) wird in den drei ersten Schätzjahren gleichsjahr 2023 werden sich leichte Minderein- durch zwei Faktoren beeinflusst, die nicht mit der nahmen ergeben, die allmählich bis auf 3,5 Mrd. € prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Entwick- im Jahr 2023 ansteigen werden. Die Veränderungen lung zusammenhängen. Im Jahr 2019 brachen im basieren auf der Revision wichtiger gesamtwirt- 1. Quartal die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer schaftlicher Eckwerte in den Jahren 2019 und 2020 auf Zins- und Veräußerungserträge um mehr im Rahmen der Herbstprojektion der Bundesregie- als 50 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein. Ur- rung. Die Aufwärtskorrektur der Schätzansätze für sache hierfür ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein das Steueraufkommen im Jahr 2019 bewirkt eine Rückgang der Einnahmen aus der Besteuerung der höhere Basis für die Jahre ab 2020 und mindert die Veräußerungserträge von Wertpapieren. Aufgrund negativen Auswirkungen der nach unten gesetzten des spekulativen Charakters der Veräußerungsge- Zuwachsraten der gesamtwirtschaftlichen Bemes- schäfte lässt sich die weitere Entwicklung der Ein- sungsgrundlagen. Neu einbezogene Steuerrechts nahmen hieraus nur schwer prognostizieren. Für änderungen werden ab dem Jahr 2020 ebenfalls zu das Jahr 2019 wurden bei den zu erwartenden Steu- Einnahmeminderungen führen. Diese werden sich ereinnahmen erhebliche Abschläge vorgenommen im Jahr 2020 gesamtstaatlich auf 0,4 Mrd. € belau- und im gesamten Schätzzeitraum fortgeschrieben. fen und bis zum Jahr 2023 auf 1,3 Mrd. € anwachsen. In den Jahren 2020 und 2021 werden die bereits oben angesprochenen Erstattungen aufgrund des Im Jahr 2019 ergeben sich für den Bund insbeson- EuGH-Urteils zu den Streubesitzdividenden vor- dere aus geringeren EU-Abführungen und zudem aussichtlich zu weiteren beträchtlichen Einnahme- aus höheren Einnahmeschätzungen Mehreinnah- ausfällen bei den nicht veranlagten Steuern vom men. In den Abweichungen der Schätzung bei den Ertrag führen. EU-Abführungen gegenüber Mai schlägt sich im Wesentlichen die Anpassung von zwei sich über- Die übrigen Steuerarten werden größtenteils ein lagernden Annahmen nieder. Zum einen können unterproportionales Wachstum aufweisen. Zum die im Rahmen einer konservativen Schätzung im Teil werden vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Mai berücksichtigten Vorsorgen für einen unge- sogar Einnahmerückgänge erwartet. Hier sind ins- ordneten Austritt des Vereinigten Königreichs (so- besondere die großen Verbrauchsteuern des Bun- genannter harter Brexit) für 2019 nunmehr na- des (Energiesteuer und Tabaksteuer) zu nennen. hezu vollständig aufgelöst werden. Zum anderen wird ein geringerer Abfluss von Strukturfonds- mitteln bei der EU erwartet, als bisher unterstellt Vergleich mit der wurde. Auch Länder und Gemeinden können in vorhergehenden Schätzung diesem Jahr mit leichten Mehreinnahmen rechnen (Abbildung 4). vom Frühjahr 2019 Abweichungen der Steuerein- 3 Eine Zusammenstellung der Abweichungen des Ergebnisses nahmen insgesamt und der Ein- der Steuerschätzung Herbst 2019 vom Ergebnis der vorhergehenden Steuerschätzung Frühjahr 2019 für die nahmen der Gebietskörperschaften Steuern insgesamt sowie für die Gebietskörperschaften ist in Anlage 2 der Pressemitteilung des BMF zur Gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung 156. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20191115 zu vom Frühjahr 2019 wurden die Schätzansätze finden. 15
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 In den Jahren 2020 bis 2022 werden Bund, Länder Abweichungen nach Steuerarten und Gemeinden mit Mindereinnahmen gegenüber der Frühjahrssteuerschätzung rechnen müssen. Die Abweichungen im Schätzansatz Herbst 2019 Dies wird sich für Länder und Gemeinden auch im gegenüber dem Ansatz vom Frühjahr 2019 lassen Jahr 2023 fortsetzen, während der Bund aufgrund sich bei den einzelnen Steuerarten im Wesentli- eines geänderten Schätzansatzes bei den EU-Ab- chen auf Änderungen in den gesamtwirtschaftli- führungen in diesem Jahr mit Mehreinnahmen chen Bemessungsgrundlagen zurückführen. Neu rechnen können wird. Für die EU ergeben sich vo zu berücksichtigende Steuerrechtsänderungen raussichtlich im Jahr 2019 und 2023 Mindereinnah- hatten einen relativ geringen Einfluss auf das Er- men, in den Jahren 2020 bis 2022 hingegen wurden gebnis. Eine Übersicht zu den Abweichungen bei die Einnahmeschätzungen für die EU gegenüber den wichtigsten Steuerarten bietet Tabelle 5. der Frühjahrsschätzung heraufgesetzt. Abbildung 4 Abweichung des Ergebnisses der Steuerschätzung Herbst 2019 vom Ergebnis der Steuerschätzung Frühjahr 2019 in Mrd. € 7,5 5,0 0,1 0,9 2,5 4,0 1,8 2,4 0,1 1,5 0,0 -0,2 -1,1 -1,9 -2,0 -1,5 -2,3 -0,5 -1,0 -1,0 -2,5 -1,2 -0,8 -0,9 -3,4 -5,0 -7,5 2019 2020 2021 2022 2023 Bund Länder Gemeinden EU Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Zahlen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ 16
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Ergebnisse der Steuerschätzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 November 2019 Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Herbst 2019 Tabelle 5 vom Ergebnis der Steuerschätzung Frühjahr 2019 nach Steuerarten in Mio. € Analysen und Berichte 2019 2020 2021 2022 2023 Lohnsteuer 550 -1.900 -1.950 -1.700 -1.600 Veranlagte Einkommensteuer 2.300 1.900 1.900 1.550 1.600 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag -890 -650 -1.000 -950 -1.050 Zinsabschlag 151 250 300 300 250 Körperschaftsteuer -570 -1.000 -1.000 -1.150 -1.250 Steuern vom Umsatz 400 -800 -550 -1.350 -2.300 Gewerbesteuer -400 -550 -900 -950 -1.050 Bundessteuern zusammen 606 646 736 786 886 Energiesteuer 350 300 300 250 250 Stromsteuer 0 0 0 0 0 Tabaksteuer 40 200 200 200 200 Versicherungsteuer -30 -30 -30 -30 -30 Solidaritätszuschlag 50 -100 -100 -100 -100 Kraftfahrzeugsteuer 190 280 380 490 600 Übrige Bundessteuern 6 -4 -14 -24 -34 Ländersteuern zusammen 256 241 501 715 926 Gemeindesteuern (ohne Gewerbesteuer) -68 -44 -45 -46 -47 Zölle 290 240 190 140 90 Steuereinnahmen insgesamt 2.625 -1.667 -1.818 -2.655 -3.545 Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Fazit Abschwächung zurück. Zudem wurden neue Steu- errechtsänderungen berücksichtigt, welche die Im Ergebnis der Sitzung des Arbeitskreises „Steuer- Einnahmen ebenfalls mindern werden. schätzungen“ können Bund, Länder und Gemein- den weiterhin mit zunehmenden Steuereinnah- Die Ergebnisse der Steuerschätzung finden im wei- men rechnen. Allerdings erwartet der Arbeitskreis teren Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2020 und ein weniger starkes Wachstum der Steuereinnah- in der Finanzplanung des Bundes Berücksichti- men für Bund, Länder und Kommunen als noch gung. Im Bundeshaushalt werden jedoch zusätzlich in seiner vorausgehenden Schätzung im Früh- Veränderungen der Steuereinnahmen aufgrund jahr 2019 prognostiziert. geplanter steuerlicher Maßnahmen abgebildet, die vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ nicht be- Die für die Jahre ab 2020 erwarteten Mindereinnah- rücksichtigt wurden, da dieser grundsätzlich auf men gegenüber der vorangegangenen Steuerschät- Basis geltendes Rechts schätzt. zung gehen im Wesentlichen auf die konjunkturelle 17
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF November 2019 27. Subventionsbericht der Bundesregierung ● Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Be- richtszeitraum von 21,8 Mrd. € im Jahr 2017 auf 31,4 Mrd. € im Jahr 2020. ● Die Subventionspolitik der Bundesregierung wird immer stärker durch die Klima- und Umweltpo- litik geprägt, insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes. So weisen 53 Finanzhilfen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 8,4 Mrd. € einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf. Das bedeutet, dass im Bereich der Finanzhilfen rund 58 % des Subventionsvolumens für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt werden. ● Neben dem Klimaschutz liegen weitere aktuelle Förderschwerpunkte in den Bereichen Wohnungs- bau, Digitalisierung und Mobilität. Einleitung Eine ähnliche Abgrenzung gilt für Steuervergüns- tigungen, die entsprechend den Finanzhilfen zu Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 den gliedern sind. Dabei wird eine steuerliche Sonder- 27. Subventionsbericht der Bundesregierung ver- regelung dann als Subvention und somit als Steu- abschiedet. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung ervergünstigung im Sinne des Subventionsberichts der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft eingestuft, wenn es sich um Begünstigungen ein- (StabG) legt die Bundesregierung dem Bundestag zelner Sektoren oder Teilbereiche der Wirtschaft und dem Bundesrat alle zwei Jahre eine Übersicht handelt. Steuervergünstigungen sind auch un- über die Finanzhilfen des Bundes und die geschätz- mittelbar wirkende Sonderregelungen, welche die ten Mindereinnahmen durch Steuervergünstigun- Wirtschaft insgesamt gegenüber der Allgemeinheit gen vor. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die begünstigen. Jahre 2017 bis 2020. Der Subventionsbegriff des Bundes konzentriert Subventionsentwicklung des sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf Bundes im Berichtszeitraum Leistungen für private Unternehmen und Wirt- schaftszweige. § 12 StabG nennt als Finanzhilfen (2017 bis 2020) insbesondere Bundesmittel für Anpassungs-, Er- haltungs- und Produktivitätshilfen an Betriebe Das Subventionsvolumen steigt im Berichtszeit- und Wirtschaftszweige. Soweit Hilfen diesen Kate- raum von 21,8 Mrd. € im Jahr 2017 auf 31,4 Mrd. € gorien nicht zugeordnet werden können, werden im Jahr 2020. Diese Erhöhung des Subventionsvo- sie als sonstige Leistungen erfasst. Als mittelbar lumens um 9,6 Mrd. € beruht vor allem auf einem wirkende Subventionen werden Hilfen berück- Aufwuchs bei den Finanzhilfen des Bundes. sichtigt, die bestimmte Güter und Leistungen für private Haushalte unmittelbar verbilligen, aber Im Berichtszeitraum sind vor allem klima mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugerech- freundliche Maßnahmen der Bundesregierung net werden können. Dies gilt etwa für die Hilfen im wie der Energieeffizienzfonds, die Elektromobili- Wohnungsbau. tät und die Errichtung von Ladeinfrastruktur für 18
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 Elektrofahrzeuge sowie die Trassenpreise im Schie- erfolgten Neuausrichtung und Ausweitung der Fi- nengüterverkehr, die Hardwarenachrüstung für nanzhilfen des Energie- und Klimafonds. So weisen Lieferfahrzeuge und das Baukindergeld aufgestockt 53 Finanzhilfen der insgesamt 93 Finanzhilfen ei- Analysen und Berichte beziehungsweise neu eingeführt worden. Der An- nen positiven Bezug zu den auf Umwelt- und Kli- stieg im Jahr 2020 um 3,9 Mrd. € gegenüber 2019 maschutz gerichteten Zielen und Indikatorenbe- beruht vor allem auf den Beschlüssen der Bundes- reichen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie regierung zur Einhaltung der Klimaziele 2030. auf. Das Finanzvolumen der klima- und umwelt- freundlichen Maßnahmen beträgt bei den Finanz- Bei der Entwicklung des Subventionsvolumens ist hilfen für das Jahr 2020 rund 8,4 Mrd. €. Das be- zu berücksichtigen, dass über Finanzhilfen für ab- deutet, dass im Bereich der Finanzhilfen rund 58 % geschlossene Haushaltsjahre auf Basis von tat- des gesamten Subventionsvolumens auf Subventi- sächlichen Ausgaben (Ist-Zahlen) und für laufende onen entfallen, die den Umwelt- beziehungsweise und geplante Haushaltsjahre auf Basis der Haus- Klimaschutz begünstigen. Bei den Steuervergüns- haltsvoranschläge (Soll-Zahlen) berichtet wird. tigungen haben zudem einige Maßnahmen der Der Anstieg setzt verausgabte Mittel ins Verhält- Energie- und Stromsteuer sowie der Umsatz- und nis zu veranschlagten Mitteln. Die veranschlagten Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls positive Effekte auf Haushaltsmittel sind in den Jahren 2017 und 2018 Klima- und Umweltschutz. aber in großen Teilen nur unvollständig abgeru- fen worden. Setzt sich diese seit mehreren Jahren Unverändert ist die gewerbliche Wirtschaft – ein- zu beobachtende Tendenz auch in den Jahren 2019 schließlich der Förderung der Energiewende – der und 2020 fort, so wird der Anstieg der Finanzhilfen bedeutendste Subventionsbereich. Diese Subven- im Berichtszeitraum aufgrund der Diskrepanz zwi- tionen steigen von 11 Mrd. € im Jahr 2017 auf vo schen Soll und Ist überzeichnet. raussichtlich 16,4 Mrd. € im Jahr 2020. Maßgeblich hierfür ist der erhebliche Anstieg der Finanzhil- Die auf den Bund entfallenden Steuervergünsti- fen im Bereich der rationellen Energieverwendung gungen steigen von 15,6 Mrd. € im Jahr 2017 auf und der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2020 wird 16,9 Mrd. € im Jahr 2020. Hier wirkt sich insbe- der Anteil der Subventionen des Bundes, welcher sondere die neue Steuervergünstigung zur För- der gewerblichen Wirtschaft zugutekommt, vo derung von Elektro- und extern aufladbaren raussichtlich bei 52,3 % liegen. Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbe- steuerung mit 175 Mio. € im Jahr 2020 aus. Auch Die Subventionen im Verkehrsbereich steigen im die erhöhte Inanspruchnahme des ermäßigten Berichtszeitraum von 2,4 Mrd. € im Jahr 2017 auf Umsatzsteuersatzes für kulturelle und unterhal- voraussichtlich 3,8 Mrd. € im Jahr 2020. Für den tende Leistungen, die Umsatzsteuerermäßigung Anstieg der Verkehrssubventionen sorgten vor al- für Beherbergungsleistungen und die Steuerbefrei- lem zahlreiche neue Finanzhilfen wie die Reduzie- ung der gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für rung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit tragen dazu und die Hardwarenachrüstung für Lieferwagen so- bei. wie die stärkere Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Personenbeförderung im Nahverkehr. Entwicklung der Subventionen des Bundes in einzelnen Bereichen Die Subventionen für das Wohnungswesen stei- gen im Berichtszeitraum deutlich von 1,9 Mrd. € Der Subventionsbericht bildet einen wesentlichen im Jahr 2017 auf voraussichtlich 3,9 Mrd. € im Teil der Vorhaben der Bundesregierung im Be- Jahr 2020. Maßgeblich hierfür sind eine weitere reich Klima- und Umweltschutz ab, einschließlich Aufstockung der Fördermittel für Maßnahmen der im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur energetischen Gebäudesanierung und die neue 19
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 Abbildung 1 Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in den Jahren 2017 bis 2020 in Mrd. € 18 16,4 16,9 15,6 16,0 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2017 2018 2019 2020 Steuervergünstigungen, Schätzung 20 18 16 14,4 14 12 10,5 10 2,6 2,4 8 6 4 6,3 6,7 2 0 2017 2018 2019 2020 Finanzhilfen Ist Finanzhilfen Soll Quelle: Bundesministerium der Finanzen Finanzhilfe „Baukindergeld“. Das Wohnungswesen Steuervergünstigung zur Tarifglättung bei Einkünf- mit einem Anteil von rund 12,4 % am Gesamtvolu- ten aus Land- und Forstwirtschaft über einen Be- men ist der drittgrößte Subventionsbereich. trachtungszeitraum von drei Jahren. Im Bereich Ernährung und Landwirtschaft stei- Bei der Sparförderung und Vermögensbildung sin- gen die Subventionen von 1,8 Mrd. € im Jahr 2017 ken die Finanzhilfen und die Steuervergünstigun- auf voraussichtlich 2,1 Mrd. € im Jahr 2020. Der gen im Berichtszeitraum nochmals. Ursächlich bei Anstieg beruht im Wesentlichen auf einer Aufsto- den Steuervergünstigungen ist eine geringere In- ckung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung anspruchnahme der steuerlichen Förderung der der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, der Un- privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge („Ries- terstützungsmaßnahmen für durch die Dürre ge- ter-Rente“). Bei den Finanzhilfen wirkt sich ein ge- schädigten landwirtschaftlichen Betriebe und der ringeres Volumen der Wohnungsbauprämie aus. 20
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 Insgesamt werden die Subventionen im Bereich Bruttoinlandsprodukt (BIP) ausgewiesen. Das Sub- Sparförderung und Vermögensbildung im Jahr 2020 ventionsvolumen in Relation zum BIP betrug im voraussichtlich bei 0,6 Mrd. € liegen. Jahr 2017 0,7 % und steigt in den Planjahren 2019 Analysen und Berichte und 2020 leicht bis auf 0,9 %. Die übrigen Steuervergünstigungen steigen im Be- richtszeitraum von 4,1 Mrd. € auf 4,6 Mrd. €. Die Po- Zwischen 2000 und 2008 war der Anteil der Fi- sitionen mit den größten ansteigenden Volumina nanzhilfen an den Bundesausgaben stetig gesun- in diesem Bereich sind der ermäßigte Umsatzsteu- ken, bevor es krisenbedingt zu einem Anstieg im ersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen, Jahr 2009 kam. Im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 die Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungs- liegt der Anteil der Finanzhilfen an den Bundesaus- leistungen und die Steuerbefreiung der gesetzlichen gaben in den Jahren 2017 und 2018 bei 2,0 %. Für oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- die Planjahre 2019 und 2020 sind demgegenüber und Nachtarbeit. 10,5 Mrd. € beziehungsweise 14,4 Mrd. € an Finanz- hilfen veranschlagt (2,9 % beziehungsweise 3,9 % der veranschlagten Ausgaben). Relative Entwicklung der Subventionen Die Steuervergünstigungen sanken nominal von 2017 zu 2018 leicht, in Relation zu den Steu- In Abbildung 3 sind verschiedene Subventions- ereinnahmen lagen sie aber weiterhin bei 5,0 %. quoten in Relation zur Einnahmen- und Ausga- 2019 werden für den Bund 16,4 Mrd. € Minderein- benentwicklung des Bundeshaushalts und zum nahmen durch Steuervergünstigungen erwartet, Abbildung 2 Entwicklung der auf den Bund entfallenden Finanzhilfen und Steuervergünstigungen nach Wirtschaftszweigen in den Jahren 2017 bis 2020 in Mrd. € 35 30 2,1 3,8 25 2,0 0,6 3,7 4,6 1,8 1,8 20 0,6 2,4 2,6 0,5 4,4 3,9 0,6 15 4,1 4,3 3,5 1,9 2,3 10 16,4 11,0 11,2 12,6 5 0 2017 2018 2019 2020 Gewerbliche Wirtschaft Wohnungswesen Übrige Steuervergünstigungen Sparförderung und Vermögensbildung Verkehr Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Quelle: Bundesministerium der Finanzen 21
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 was weiterhin einem Anteil von 5,0 % der Steuer- wachstums-, verteilungs-, wettbewerbs- und um- einnahmen entspricht. Für das Haushaltsjahr 2020 weltpolitischen Wirkungen der Fördermaßnah- werden insgesamt 5,2 % der Steuereinnahmen ge- men. Bei der Ausgestaltung der Subventionspolitik schätzt, da die Steuereinnahmen voraussichtlich sind aber auch externe Effekte, Verteilungswirkun- deutlich geringer ansteigen werden als die geplan- gen und mögliche Folgekosten zu berücksichtigen. ten Steuervergünstigungen. Subventionen bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung und regelmäßigen Erfolgskontrolle. Rechtfertigung von Subventi Denn eine dauerhafte Begünstigung einzelner onen und Subventionsabbau Marktteilnehmer zulasten der Allgemeinheit hat in der Regel schädliche Folgen: Die Subventionierung Subventionen als Instrument der Finanzpolitik kann durch die Veränderung der relativen Preise zu werden in der sozialen Marktwirtschaft insbeson- gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen führen und dere genutzt, um Innovationen und Investitionen Fehlallokationen der Ressourcen verursachen. Sub- zu fördern, regionale Disparitäten abzubauen, ne- ventionierte Unternehmen könnten wettbewerbs- gative Auswirkungen von Marktbereinigungspro- fähige Unternehmen verdrängen. Auch droht die zessen abzumildern oder lenkend in den Struktur- Gefahr einer sich verfestigenden Subventions- wandel einzugreifen. Entscheidend sind dabei die mentalität mit der Konsequenz, dass notwendige Abbildung 3 Subventionsquoten in % 10 9,1 9,0 9 8,5 8,0 8,1 8,2 7,8 8 7,4 7,3 6,8 6,9 7 6,4 6,3 5,9 6 5,7 5,5 5,3 5,0 5,0 5,2 5,0 5 4,0 3,9 4 4,1 2,9 2,7 2,7 3 2,4 3,4 2,4 2,3 2,1 2,1 2,2 2,0 2,1 2,1 2,9 1,9 1,8 2 2,2 2,0 1,8 1,8 1 1,1 1,0 1,0 0,9 1,0 0,9 0,8 0,9 0,7 0,7 0,7 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Steuervergünstigungen (Bund) Finanzhilfen (Bund) zu Steuereinnahmen (Bund) Ist zu Ausgaben (Bund) Finanzhilfen (Bund) Subventionen zu BIP (nominal) Soll zu Ausgaben (Bund) Quelle: Bundesministerium der Finanzen 22
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 Anpassungen unterbleiben beziehungsweise Leis- Die langfristigen ökonomischen, ökologischen tungsbereitschaft und Eigeninitiative zur Über- und sozialen Wirkungen stehen im Fokus dieser windung von strukturellen Anpassungsproblemen Abwägung. Analysen und Berichte zurückgehen. Mögliche Folgen sind ein verzögerter Strukturwandel, ein Verlust internationaler Wett- Positiv auf die Ziele und Indikatorenbereiche der bewerbsfähigkeit sowie die Beeinträchtigung von Nachhaltigkeitsstrategie wirken vor allem die wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung. 29 neu eingeführten und im vorliegenden Bericht als Subventionen erfassten Finanzhilfen. Insge- samt zielen 21 dieser Maßnahmen vor allem auf Subventionspolitische positive ökologische Wirkungen, wie die Förde- Leitlinien rung des Klimaschutzes, die Ressourcenschonung oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Zu nen- Die Bundesregierung folgt bei ihrer Subventions- nen sind hier insbesondere die Radverkehrsförde- politik Leitlinien, die der Erhöhung der Transpa- rung, die Reduzierung der Trassenpreise im Schie- renz, des Rechtfertigungsdrucks und der Steue- nengüterverkehr, die Förderung der industriellen rungsmöglichkeiten im Subventionswesen dienen. Fertigung für mobile und stationäre Energiespei- Sie sind als Selbstbindung der Bundesregierung für cher, die Zuschüsse zur Hardwarenachrüstung von die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen zu gewerblichen Handwerker- und Lieferdieselfahr- verstehen und bei jeder Neueinführung oder Än- zeugen sowie Dieselbussen des öffentlichen Perso- derung von Subventionen zu berücksichtigen. nennahverkehrs und die Förderung von Maßnah- men im Rahmen des Programms „Modellvorhaben Bestandteil der Leitlinien sind u. a. die befristete Wärmenetzsysteme 4.0“. Bei weiteren sechs neuen und degressive Gestaltung der Subventionen, der Finanzhilfen, wie etwa der Unterstützung des Aus- Vorrang der Finanzhilfen vor den Steuervergünsti- baus von Gigabitnetzen oder der Unterstützung für gungen sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeits- durch die Dürre geschädigten landwirtschaftliche prüfung und die Verpflichtung zur Evaluierung der Betriebe stehen die positiven ökonomischen Wir- Subventionen. Der Subventionsbericht dokumen- kungen – mit Blick auf wirtschaftliche Zukunfts- tiert den Stand der Umsetzung. Entsprechend den vorsorge und Leistungsfähigkeit sowie Innovation Leitlinien sind die im Berichtszeitraum neu ein- und Beschäftigung – im Fokus. Die neuen Hilfen geführten Subventionen zur Förderung prioritä- für den Wohnungsbau zielen vor allem auf soziale rer Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Komponenten der Deutschen Nachhaltigkeitsstra- Wohnungsbau, Digitalisierung und Landwirtschaft tegie, wie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. weitgehend als befristete Finanzhilfen gewährt worden. Evaluierung von Subventionen Prüfung der Nachhaltigkeit Gemäß den Subventionspolitischen Leitlinien sind grundsätzlich alle Subventionen regelmä- Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die ßig in Bezug auf Grad der Zielerreichung so- Bundesregierung ihre Absicht, dem Prinzip der wie auf Effizienz und Transparenz zu evaluie- Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik Nach- ren. Die Subventionen sollen dabei im Sinne eines druck zu verleihen. Bei der Umsetzung orientiert sie Subventionscontrollings immer wieder auf Not- sich an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – wendigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität (ein- Aktualisierung 2018 – und der seit der 16. Legisla- schließlich externer Effekte) sowie ihre Kohärenz turperiode im Rahmen der Gesetzesfolgenabschät- mit den finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozia- zung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung. len und ökologischen Zielsetzungen der Politik der 23
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF 27. Subventionsbericht der Bundesregierung November 2019 Bundesregierung und auch mit Blick auf Optimie- Die finanziell gewichtigen Finanzhilfen wer- rungspotenziale überprüft werden. Eine regelmä- den weitgehend extern evaluiert. Auch hier ist ge- ßige und wirkungsvolle interne oder externe Er- genüber dem vorangegangenen Bericht vor dem folgskontrolle zielt insbesondere auch darauf ab, Hintergrund der Vielzahl neuer Finanzhilfen Potenziale für einen gezielten und ökonomisch ein Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil der ex- sinnvollen Subventionsabbau oder eine Optimie- tern evaluierten Haushaltsmittel ist von 76,6 % rung beziehungsweise Feinjustierung in der Sub- auf 63,5 % gesunken. ventionsausgestaltung zu erschließen. Von den 105 Steuervergünstigungen im Berichts- Im Rahmen einer Erfolgskontrolle ist auch zu prü- zeitraum wurden 45 Steuervergünstigungen (be- fen, ob die Notwendigkeit einer Förderung weiter- ziehungsweise 42,9 %) extern und 6 Steuervergüns- hin besteht, sowie ob und in welchem Umfang die tigungen (beziehungsweise 5,7 %) intern evaluiert. betrachtete Maßnahme tatsächlich das gewünschte 54 Steuervergünstigungen und damit rund 51,4 % Ziel erreicht. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits der Steuervergünstigungen wurden bislang noch bei Einführung von Subventionen die angestrebten nicht evaluiert. Das Volumen der bereits evaluier- Ziele hinreichend konkretisiert und idealerweise ten Steuervergünstigungen des Bundes macht ak- mit operationalen Indikatoren unterlegt werden. tuell rund 82 % des gesamten steuerlichen Sub- Insbesondere die Unterlegung von Maßnahmen ventionsvolumens des Bundes aus. Dies stellt im mit geeigneten und messbaren Indikatoren ist je- Vergleich zum vorangegangenen Subventionsbe- doch oft schwierig. Qualitativ hochwertige Wir- richt ein Plus von über 35 Prozentpunkten dar. kungsanalysen erfordern zudem Einschätzungen, welche Entwicklung die Märkte beziehungsweise Zu diesem deutlichen Anstieg des evaluierten Sub- die betrachteten Bereiche ohne den jeweiligen Ein- ventionsvolumens auf der Einnahmenseite hat die griff des Staates genommen hätten. Die Generie- Etablierung eines regelmäßigen Evaluierungszy- rung und Bereitstellung der hierfür benötigten Da- klus von Steuervergünstigungen beigetragen. So ten ist oftmals nicht möglich oder nur mit einem hat das BMF zur Umsetzung der erweiterten Sub- unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ventionspolitischen Leitlinien im März 2017 ein möglich. Eine kausale Erfolgskontrolle von Sub- umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluie- ventionen stößt insoweit auf erhebliche methodi- rung der größten, bisher noch nicht extern eva- sche und praktische Umsetzungsschwierigkeiten. luierten Steuervergünstigungen sowie zu hiermit im engen inhaltlichen Zusammenhang stehen- Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 49 der 93 Fi- den Regelungen in Auftrag gegeben. Dabei erga- nanzhilfen intern oder extern evaluiert, was einem ben sich Evaluierungsschwerpunkte im Bereich Anteil von 52,7 % entspricht. Das Volumen der eva- der Energie- und Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer luierten Finanzhilfen macht 74,6 % des gesam- und Einkommensteuer mit einem breiten Spek- ten Fördervolumens aus. Dies stellt gegenüber dem trum an betroffenen Wirtschafts- und Politikbe- 26. Subventionsbericht einen Rückgang von 16 Pro- reichen (Gewerbliche Wirtschaft, Landwirtschaft, zentpunkten dar. Mit 29 neuen Finanzhilfen ent- Verkehr, Wohnungswesen und Städtebau, Mitar- hält der aktuelle Subventionsbericht aber besonders beiterkapitalbeteiligung). Insgesamt wurden somit viele Maßnahmen, die erst nach einer Anlaufphase weitere 33 Steuervergünstigungen aus Anlage 2 sinnvoll zu evaluieren sind oder die über einen so des 26. Subventionsberichts evaluiert. Das Projekt kurzen Zeitraum laufen, dass eine Evaluierung – wurde im Oktober 2019 abgeschlossen. wenn überhaupt – erst nachträglich erfolgen kann. 24
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