Untergliederungsanalyse UG 46-Finanzmarktstabilität - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Untergliederungsanalyse UG 46-Finanzmarktstabilität 12. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 2.1 Überblick ................................................................................................................. 5 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................11 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................12 3 Beteiligungen ................................................................................................................14 4 Rücklagen .....................................................................................................................15 5 Wirkungsorientierung ....................................................................................................16 5.1 Überblick ................................................................................................................16 5.2 Einzelfeststellungen zu Wirkungszielen ..................................................................16 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 46-Finanzmarktstabilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 144,7 Mio. EUR und 27,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Rückgang für 2018 97,0 %, im Jahr 2019 gehen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 80,7 % zurück. Die Einzahlungen liegen 2018 mit 40,3 Mio. EUR aufgrund von Mehreinzahlungen von Haftungsentgelten um rd. 69,1 % unter dem Vorjahreswert, der BVA-E 2019 sieht einen erheblichen Anstieg auf 866,3 Mio. EUR aufgrund des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern vor. vorsehen Im BVA-E 2018 kommt es zu einer erheblichen Auszahlungsreduktion gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017. Die hohen Mehrauszahlungen des Jahres 2017 gehen insbesondere auf den Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA und die Umstellung der Finanzierung der KA Finanz AG zurück. Im BVA-E 2018 wird die Auszahlung des noch ausständigen Refinanzierungsbetrags für die KA Finanz AG iHv 100 Mio. EUR als weiteres Darlehen veranschlagt. Darüber hinaus sind weitere 16,0 Mio. EUR für Abbauaktivitäten der HETA, der Aufwand für Entgelte an die FIMBAG iL, die HBI-Bundesholding AG und die ABBAG sowie 23,8 Mio. EUR für eine Zinszahlung für die bundesbehaftete HETA-Nachranganleihe 2012 – 2022 vorgesehen. Im Vergleich zu 2018 sind 2019 nur noch die Zinsen für die HETA- Nachranganleihe und die Entgelte für die FIMBAG iL und die HBI-Bundesholding AG budgetiert. Auf der Seite der Einzahlungen sind im BVA-E 2018 eine Dividendenleistung der ABBAG, Zinserträge aus Darlehen, eine Genussrechtszahlung des Volksbanken Verbunds und Haftungsentgelte budgetiert. Im Jahr 2019 werden Einzahlungen iHv 820,0 Mio. EUR aus Rückflüssen aus dem im Jahr 2015 geschlossenen Generalvergleich zwischen der Republik Österreich mit dem Freistaat Bayern veranschlagt, die Restzahlung ist für 2020 vorgesehen. Darüber hinaus sind 2019 Einzahlungen iHv 10,0 Mio. EUR aus der Rückzahlung des Partizipationskapitals der Immigon Portfolioabbau AG veranschlagt. In den BFRG-E sind in der UG 46-Finanzmarktstabilität bis 2021 deutlich niedrigere Auszahlungen als in den Vorjahren vorgesehen, im Jahr 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze für die Tilgung der HETA Nachranganleihe 2012 – 2022 auf 1,0 Mrd. EUR. 3 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Die im Jahr 2018 und 2019 jeweils höher veranschlagten Aufwendungen und Erträge gehen auf Haftungsentgelte der HETA und Zinserträge aus einer Zinsforderung an die KA Finanz AG zurück, die allerdings voraussichtlich nicht zahlungswirksam und daher wertberichtigt werden. Auszahlungen aus Finanzhaftungen sind dagegen nicht ergebniswirksam. In der UG 46-Finanzmarktstabilität sind in den BVA-E 2018 und 2019 zwei Wirkungsziele vorgesehen, wobei das Wirkungsziel zur „Abdeckung der Verwertungsverluste ...“ auf „Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ geändert wurde. Die im BVA 2017 vorgesehenen Kennzahlen wurden fortgeführt, eine Kennzahl zu „Rückflüssen aus Maßnahmen“ ist neu dazugekommen. 4 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 46 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Auszahlungen 1.491,9 44,7 4.850,2 144,7 27,9 226,9 26,9 1.026,9 davon variabel 51,7 23,7 165,7 23,8 23,8 23,8 23,8 1.023,8 Anteil an Gesamtauszahlungen 2,0% 0,1% 6,0% 0,2% 0,0% 0,3% 0,0% 1,2% jährliche Veränderung 94,9% -97,0% 10.750,9% -97,0% -80,7% 714,3% -88,2% 3.723,0% Einzahlungen 252,9 116,0 130,5 40,3 866,3 453,0 22,0 133,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 0,3% 0,2% 0,2% 0,1% 1,1% 0,6% 0,0% 0,2% jährliche Veränderung -89,8% -54,1% 12,5% -69,1% 2.049,5% -47,7% -95,1% 504,5% Nettofinanzierungsbedarf -1.238,9 71,3 -4.719,7 -104,4 838,4 226,1 -4,9 -893,9 in Mio. EUR Ergebnishaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 46 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufwendungen 731,6 2.514,4 1.224,1 203,7 180,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,9% 3,1% 1,6% 0,3% 0,2% - - - jährliche Veränderung -70,3% 243,7% -51,3% -83,4% -11,5% - - - Erträge 237,1 563,5 1.400,5 229,5 1.042,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,3% 0,8% 1,8% 0,3% 1,3% - - - jährliche Veränderung -44,0% 137,6% 148,5% -83,6% 354,4% - - - Nettoergebnis -494,5 -1.951,0 176,4 25,9 862,6 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Die Auszahlungen der UG 46-Finanzmarktstabilität schwanken im Betrachtungszeitraum sehr stark, nach 6 % der Gesamtauszahlungen des Bundes im Jahr 2017 sollen sie 2018 bis 2021 unter 0,3 % fallen und im Jahr 2022 auf 1,2 % zunehmen. Auch die Einzahlungen unterliegen aufgrund geplanter Rückflüsse aus dem Generalvergleich mit Bayern starken Schwankungen. Im Ergebnishaushalt zeigt sich aufgrund nichtfinanzierungswirksamer Aufwendungen bzw. Erträgen und Transaktionen, die den Vermögenshaushalt, nicht aber den Ergebnishaushalt betreffen, ein abweichender Verlauf. 5 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte: Umsetzung der jeweiligen Portfolioabbaupläne und Abdeckung etwaiger Verwertungsverluste der staatlichen Abbaugesellschaften Neustrukturierung der Refinanzierung der KA Finanz aufgrund der 2017 erfolgten Überführung in eine Abbaugesellschaft Abwicklung von in Anspruch genommenen Haftungen Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Die hohen Mehrauszahlungen des Jahres 2017 gehen insbesondere auf den Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA und die Umstellung der Finanzierung der KA Finanz AG zurück. Im Jahr 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze dann auf 1,0 Mrd. EUR für die Tilgung der HETA Nachranganleihe. Infolge des Vorstellungsbescheids der FMA vom 2. Mai 2017 über Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die HETA hat die Republik Österreich als Garantin der Nachranganleihe die am 13. Dezember 2022 fällige Nominale zu leisten. 6 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Bis 2014 kam es aufgrund der Rückzahlungen des Partizipationskapitals durch die Erste Group, die BAWAG und die Raiffeisen Bank International (RBI) noch zu erheblichen Einzahlungen. 2015 sind die Einzahlungen stark zurückgegangen, im Wesentlichen werden Zinserträge für Darlehen und Haftungsentgelte veranschlagt. Im Jahr 2019 führt die Rückzahlung aus dem Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern zu einem neuerlichen Anstieg der Einzahlungen. 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung In den letzten Jahren wurden umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors gesetzt, die finanziellen Auswirkungen dieser Bankenpakte werden im Bundeshaushalt in der UG 46-Finanzmarktstabilität abgebildet, das Jahr 2017 war von hohen Mehrauszahlungen für die Umstellung der Finanzierung der KA Finanz AG und für den Rückkauf landesbehafteter HETA-Schuldtitel gekennzeichnet. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigte am 6. September 2017 die Betreibung der KA Finanz AG als eine Abbaugesellschaft, womit ihre Bankkonzession endete. Die kurz- und mittelfristige Finanzierung über den Markt musste deshalb schrittweise durch eine langfristige Refinanzierung über die Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG) ersetzt werden. Dazu wurde die bislang bestehende Garantie des Bundes für das Commercial Paper 7 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Programm iHv 3,5 Mrd. EUR durch Darlehen des Bundes gemäß § 2 Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStaG) ersetzt. Der Bund stellte über die ABBAG im Jahr 2017 insgesamt 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Die ABBAG erhielt davon 2,4 Mrd. EUR als Darlehen und 988 Mio. EUR als Gesellschafterzuschuss und reichte die Refinanzierungen zu Bundeskonditionen an die KA Finanz AG weiter. Im Jänner 2018 erfolgte nach Tilgung der letzten unter der Rahmengarantie begebenen Commercial Papers bereits die Auszahlung des noch ausständigen Refinanzierungsbetrags iHv 100 Mio. EUR als weiteres Darlehen. Noch nicht fällige Privatplatzierungen und Anleihen der KA Finanz AG sind von der Umstellung nicht betroffen, sie werden weiterhin bedient und bei Fälligkeit getilgt. Auch die Immigon Portfolioabbau AG wird als Abbaugesellschaft geführt. Der Abbau schritt 2017 rasch voran, 2018 sollen Schritte zur Einleitung der Unternehmensliquidation gesetzt werden. Bei Liquidation soll das verbleibende aushaftende Partizipationskapital iHv 10,0 Mio. EUR an den Bund zurückfließen. Entsprechende Einzahlungen iHv 10,0 Mio. EUR aus der Rückzahlung des Partizipationskapitals der Immigon Portfolioabbau AG werden 2019 veranschlagt. Im Zuge der Spaltung der ÖVAG in die Volksbank Wien-Baden AG (VBWB) und die Immigon Portfolioabbau AG wurde 2015 ein Kapitalschnitt durchgeführt, das Grundkapital und das Partizipationskapital wurden um jeweils 96,65 % verkürzt. Als Kompensation für den Kapitalschnitt räumte die VBWB dem Bund 2016 ein Genussrecht iHv 300 Mio. EUR ein. Die Bedienung des Genussrechts erfolgt nach einem vertraglich festgelegten Stufenplan bis spätestens Frühjahr 2024 (zuletzt noch Ende 2023). Zur Besicherung des Genussrechts hat die VBWB dem Bund unentgeltlich einen Anteil von 25 % plus eine Aktie an der VBWB übertragen, der im Falle eines Zahlungsrückstandes auf 33 % aufgestockt wird. Bis Ende 2017 wurden vom Volksbankenverbund rd. 67,3 Mio. EUR zur Bedienung des Genussrechts an den Bund überwiesen. Nach vollständiger Bedienung des Genussrechts erfolgt die Rückübertragung der Anteile. Im Frühjahr 2017 erfolgte der Rückkauf landesbehafteter HETA-Schuldtitel über den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF). Anfang September 2016 hat der KAF ein Angebot an die Inhaber landesgarantierter Schuldtitel der HETA gelegt, diese gegen Nullkupon- Inhaberschuldverschreibungen mit Bundesgarantie zu tauschen. Rund 98,7 % der Gläubiger nahmen das Angebot an, die Emission umfasste Nullkuponanleihen des KAF mit einem Gesamtnominale von rd. 10,3 Mrd. EUR (fällig im Jahr 2032) sowie Nullkupon- Schuldscheindarlehen des Bundes mit einem Gesamtnominale von etwas über 0,1 Mrd. EUR (fällig im Jahr 2068). Für die Nullkuponanleihen gab es ein Rückkaufsangebot des KAF, nach Ende der Rückkaufperiode am 31. Mai 2017 wurden Nullkuponanleihen im Nominale von 9,2 Mrd. EUR zu einem Preis von 7,9 Mrd. EUR zurückgekauft. Der Barwert der verbliebenen 8 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Nullkuponanleihen iHv 974 Mio. EUR wurden vom KAF durch Bundesanleihen abgesichert, deren Ankauf ebenfalls durch die ABBAG finanziert wurde. Die Mittel für das Gesamtfinanzierungserfordernis iHv rd. 8,9 Mrd. EUR erhielt der KAF vom Land Kärnten (rd. 1,2 Mrd. EUR) sowie vom Bund im Wege der ABBAG. Die ABBAG kann über eine Rechtsträgerfinanzierung der Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) finanziert werden, solange den Krediten werthaltige Forderungen gegenüberstehen. Auf Basis der Recovery Rate iHv 64,4 % des Vorstellungsbescheids der FMA vom 2. Mai 2017 konnten schließlich rd. 6,4 Mrd. EUR über die Rechtsträgerfinanzierung und der Restbetrag iHv rd. 1,3 Mrd. EUR über Maßnahmen des Bundes gemäß FinStaG finanziert werden. Im Juni 2017 hat die HETA einen Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Teiltilgung von Verbindlichkeiten iHv 5,8 Mrd. EUR gefasst, davon flossen 4,4 Mrd. EUR an den KAF, der diese wiederum zur Tilgung der Darlehen der ABBAG aus der Rechtsträgerfinanzierung einsetzte. 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht folgende Eckwerte für die Jahre 2018 und 2019 vor: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 46 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 46 Auszahlungen 44,7 4.850,2 144,7 -97,0% 27,9 -80,7% 46.01 Finanzmarktstabilität 44,7 4.850,2 144,7 -97,0% 27,9 -80,7% 46.01.01 Partizipations- Kapitalbeteiligungen 21,0 4.684,5 120,9 -97,4% 4,1 -96,6% 46.01.02 Haftungen (fix) 0,0 - 0,0 0,0% 46.01.03 Haftungen (variabel) 23,7 165,7 23,8 -85,7% 23,8 0,0% 46 Einzahlungen 116,0 130,5 40,3 -69,1% 866,3 2.049,5% 46.01 Finanzmarktstabilität 116,0 130,5 40,3 -69,1% 866,3 2.049,5% 46.01.01 Partizipations- Kapitalbeteiligungen 48,3 15,1 26,5 75,0% 852,5 3.122,2% 46.01.02 Haftungen (fix) 66,7 68,6 13,8 -79,8% 13,8 -0,4% 46.01.03 Haftungen (variabel) 1,0 46,8 0,0 -100,0% 0,0 0,0% 46.01.04 Brückenfinanzierung im BaSAG (variabel) 0,0 - 0,0 0,0% 46 Nettofinanzierungsbedarf 71,3 -4.719,7 -104,4 -97,8% 838,4 -903,2% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 46-Finanzmarktstabilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 144,7 Mio. EUR und 27,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Rückgang für 2018 97,0 %, im Jahr 2019 gehen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 80,7 % zurück. 9 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Die Einzahlungen liegen 2018 mit 40,3 Mio. EUR um rd. 69,1 % unter dem Vorjahreswert, der BVA-E 2019 sieht einen erheblichen Anstieg auf 866,3 Mio. EUR aufgrund des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern vor. Die UG 46-Finanzmarktstabililtät besteht aus einem Globalbudget, in den drei Detailbudgets werden die Partizipations-Kapitalbeteiligungen und die fixen (gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz) und variablen Haftungen veranschlagt. Im BVA-E 2018 werden im Detailbudget 46.01.01-„Partizipations-Kapitalbeteiligungen“ insbesondere Auszahlungen iHv 100 Mio. EUR für das restliche Darlehen an ABBAG zur Weiterreichung an die KA Finanz AG veranschlagt. In Folge der Umstellung der Refinanzierung der KA Finanz AG wurde die bislang bestehende Garantie des Bundes für das Commercial Paper Programm iHv 3,5 Mrd. EUR durch Darlehen des Bundes gemäß § 2 FinStaG ersetzt. Der Bund stellte dafür im Jahr 2017 insgesamt 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung, 2018 ist die Auszahlung des noch ausständigen Refinanzierungsbetrags von 100 Mio. EUR budgetiert (und im Jänner 2018 bereits geflossen). Darüber hinaus werden 16,0 Mio. EUR für Abbauaktivitäten der HETA und 2,9 Mio. EUR für Entgelte an die FIMBAG, HBI-Bundesholding AG und die ABBAG veranschlagt. Im DB 46.01.03-„Haftungen (variabel)“ werden, wie bereits in den Vorjahren, 23,8 Mio. EUR für eine Zinszahlung für die bundesbehaftete Nachranganleihe1 der HETA vorgesehen, die sich aus dem Vorstellungsbescheid der FMA vom 2. Mai 2017 ergibt. Diese Auszahlungen werden in gleicher Höher auch im BVA-E 2019 veranschlagt, darüber hinaus sind 2019 nur noch Auszahlungen iHv 2,1 Mio. EUR für die Entgelte an die FIMBAG und die HBI-Bundesholding AG budgetiert. Im Vergleich zu 2018 sind keine Gesellschafterzuschüsse an die Abbaueinheiten mehr veranschlagt. Auf der Seite der Einzahlungen sind im BVA-E 2018 eine Dividendenleistung der ABBAG iHv 2,0 Mio. EUR, 18,0 Mio. EUR aus Zinserträgen, insbesondere für an die ABBAG gewährte Darlehen, sowie 6,5 Mio. EUR aus einer Genussrechtszahlung des Volksbanken Verbund budgetiert. Im BVA-E 2018 werden im Jahr 2018 Haftungsentgelte aus Haftungen gemäß FinStaG iHv 13,8 Mio. EUR veranschlagt, die aufgrund von Mehreinzahlungen im Vorjahr vom KAF, um knapp 80 % zurückgehen. Die Einzahlungen aus Zinserträgen sollen im BVA-E 2019 auf 14,0 Mio. EUR zurückgehen. 1 Nachranganleihe 2012 – 2022 der HETA: Emmissionsvolumen 1,0 Mrd. EUR mit Zinssatz 2,375 % 10 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Im Jahr 2019 werden Einzahlungen iHv 820,0 Mio. EUR aus Rückflüssen aus dem im Jahr 2015 geschlossenen Generalvergleich zwischen der Republik Österreich mit dem Freistaat Bayern budgetiert, die Restzahlung ist für 2020 vorgesehen. Österreich leistete 2015 einen Ausgleichsbetrag iHv 1,23 Mrd. EUR als Anzahlung. Der Freistaat Bayern ist aufgrund des Vergleichs verpflichtet, die Anzahlung in Höhe des Gesamtbetrages aller Zahlungen zurückzuzahlen, die die Bayern LB aus der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG erhält (max. 1,23 Mrd. EUR). Im Jahr 2019 werden weitere Einzahlungen iHv 10,0 Mio. EUR aus der Rückzahlung des Partizipationskapitals der Immigon Portfolioabbau AG veranschlagt. 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 46 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Auszahlungen 44,70 4.850,18 144,69 27,86 -97,0% -80,7% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 0,31 2,11 2,01 2,01 -4,8% 0,0% Auszahlungen für Transfer 20,64 2.272,48 18,93 2,10 -99,2% -88,9% davon an Unternehmen 20,64 2.272,48 18,93 2,10 -99,2% -88,9% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,00 0,00 - 0,0% Darlehen und Vorschüsse 23,75 2.575,59 123,75 23,75 -95,2% -80,8% davon Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 2.412,00 100,00 0,00 -95,9% -100,0% Auszahlungen aus Finanzhaftungen 23,75 163,59 23,75 23,75 -85,5% 0,0% Einzahlungen 116,03 130,51 40,30 856,25 -69,1% 2.024,7% Kostenbeiträge und Gebühren 66,69 68,58 13,84 13,79 -79,8% -0,4% Einzahlungen aus Transfers 0,00 -100,0% - Sonstige Einzahlungen 49,34 14,07 6,45 826,45 -54,1% 12.705,3% Einzahlungen aus Finanzerträge 1,05 20,00 16,00 1.811,8% -20,0% davon Erträge aus Zinsen 18,00 14,00 - -22,2% Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen 1,05 2,00 2,00 91,2% 0,0% Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00 - 0,0% Darlehen und Vorschüsse 46,81 0,00 0,00 -100,0% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf 71,33 -4.719,67 -104,39 828,39 -97,8% -893,6% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die Auszahlungen der UG 46-Finanzmarktstabilität bestehen im BVA-E 2018 aus Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen bzw. aus Finanzhaftungen und in deutlich geringerem Ausmaß aus Auszahlungen für Transfers und Betrieblichen Sachaufwand. Die Einzahlungen stammen 2018 aus Finanzerträgen (Zinserträgen für an die ABBAG gewährte Darlehen und Genussrechtszahlungen des Volksbanken Verbund) und aus Kostenbeiträgen und Gebühren in Form von Haftungsentgelten. Im Jahr 2019 führt die Rückzahlung aus dem Generalvergleich zu hohen Einzahlungen aus sonstigen Erträgen. 11 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 46 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 989,93 20,93 4,11 -97,9% -80,4% 20,93 4,11 -0,0 -0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 0,04 2,01 2,01 4559,6% 0,0% 2,01 2,01 -0,0 -0,0 davon Aufwand für Werk leistungen 0,04 2,01 2,00 4555,0% 0,0% 2,01 2,01 -0,0 -0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 989,89 18,93 2,10 -98,1% -88,9% 18,93 2,10 0,0 0,0 davon an Unternehmen 989,89 18,93 2,10 -98,1% -88,9% 18,93 2,10 0,0 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 234,15 182,75 176,18 -22,0% -3,6% 182,8 176,2 Aufwand aus Wertberichtigungen 234,03 182,75 176,18 -21,9% -3,6% 182,8 176,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,00 0,00 -0,0 -0,0 Beteiligungen 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Darlehen und Vorschüsse 123,75 23,75 -123,8 -23,8 Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 100,0 0,0 -100,0 -0,0 Auszahlungen aus Finanzhaftungen 23,8 23,8 -23,8 -23,8 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 1.224,09 203,68 180,29 -83,4% -11,5% 144,69 27,86 59,0 152,4 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Im BVA-E 2018 fallen die Aufwendungen mit 203,7 Mio. EUR um rd. 59,0 Mio. EUR höher aus als die Auszahlungen, im BVA-E 2019 steigt die Differenz auf rd. 152,4 Mio. EUR. Während die budgetierte Auszahlung für das restliche Darlehen an die KA Finanz AG nicht ergebniswirksam ist, werden im Ergebnishaushalt Wertberichtigungen zu Forderungen iHv 182,8 Mio. EUR budgetiert, die sich im Vergleich zum Vorjahr etwas verringern. Dabei werden zum einen Forderungen aus Haftungen gemäß FinStaG an die HETA iHv 19 Mio. EUR wertberichtigt, zum anderen steigen auch die Wertberichtigungen bei den weiteren Haftungen auf 163,8 Mio. EUR. Diese betreffen Zinsforderungen (23,8 Mio. EUR) gegenüber der HETA für die Nachranganleihe und der KA Finanz AG aus dem Besserungsschein. 12 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Ergebnishaushalt (Erträge) und Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) ErgHH - Ertr. FinHH - Einz. Diff. EH-FH UG 46 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 164,9 149,5 971,5 -9,3% 549,7% 40,3 856,2 109,2 115,2 Finanzierungswirksame Erträge Kostenbeiträgen und Gebühren 90,6 67,1 67,0 -25,9% -0,1% 13,8 13,8 53,2 53,2 Sonst. Einzahlungen/Erträge 14,1 6,5 826,5 -54,1% 12705,3% 6,5 826,5 0,0 0,0 davon Übrige sonstige Erträge 14,1 6,5 826,5 -54,1% 12705,3% 6,5 826,5 0,0 0,0 Finanzerträge 60,3 76,0 78,0 26,0% 2,6% 20,0 16,0 56,0 62,0 davon Erträge aus Zinsen 59,3 74,0 76,0 24,9% 2,7% 18,0 14,0 56,0 62,0 Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen 1,0 2,0 2,0 91,2% 0,0% 2,0 2,0 0,0 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 1.235,6 80,0 71,4 -93,5% -10,7% 80,0 71,4 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 1.226,9 80,0 71,4 -93,5% -10,7% 80,0 71,4 davon Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 1.224,8 80,0 71,4 -93,5% -10,7% 80,0 71,4 Investitionstätigkeit 0,0 10,0 -0,0 -10,0 Beteiligungen 0,0 10,0 -0,0 -10,0 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.400,5 229,5 1.042,9 -83,6% 354,4% 40,3 866,3 189,2 176,6 Nettofinanzierungsbedarf / Nettoergebnis 176,4 25,9 862,6 -85,3% 3236,7% -104,4 838,4 130,2 24,2 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Im Ergebnishaushalt sinken die im BVA-E 2018 veranschlagten Erträge im Vorjahresvergleich auf 229,5 Mio. EUR und fallen um 189,2 Mio. EUR höher aus als die Einzahlungen. Geplante Auflösungen von Rückstellungen iHv 80,0 Mio. EUR betreffen die Alpine Bau GmbH Insolvenz. Eine weitere Differenz zum Finanzierungshaushalt ergibt sich aus den Finanzerträgen, hier werden die Zinserträge aus dem Besserungsschein der KA Finanz AG (60 Mio. EUR) im Ergebnishaushalt veranschlagt und im gleichen Ausmaß wertberichtigt. Schließlich kommt es zu Unterschieden bei den Kostenbeiträgen und Gebühren, die Haftungsentgelte der HETA werden aufgrund der Stundung bis 2023 nur im Ergebnishaushalt veranschlagt und teilweise wertberichtigt. Für den BVA-E 2019 gelten dieselben Grundlagen. 13 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 3 Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus: Zahlungsflüsse aus Beteiligungen UG 46 Erfolg vor. Erf. BVA-E Ø Beschäf- in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 tigte 2016 Auszahlungen gesamt 231,9 42,9 4.847,9 141,7 24,9 in VZÄ ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes 0,9 18,2 4.683,5 116,8 0,0 6 davon Gesellschafterzuschüsse 0,9 18,2 2.271,5 16,8 0,0 Gesellschafterdarlehen 0,0 0,0 2.412,0 100,0 0,0 HBI Bundesholding AG 196,0 0,9 0,8 1,2 1,1 1 davon Gesellschafterzuschüsse 196,0 0,9 0,8 1,2 1,1 HETA Asset Resolution AG 35,0 23,8 163,6 23,8 23,8 336 davon Garantie 23,8 23,8 23,8 23,8 23,8 Bürgschaft 11,2 0,0 139,8 n.v. n.v. KA Finanz AG 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2 Einzahlungen gesamt*) 0,0 0,0 1,0 20,0 16,0 ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes 0,0 0,0 1,0 20,0 16,0 Gewinnabfuhr 0,0 0,0 1,0 2,0 2,0 Darlehenszinsen 0,0 0,0 0,0 18,0 14,0 *) Da die Haftungsentgelte im BRA und im BVA-E nur als Gesamtsumme ausgewiesen werden, ist keine Darstellung auf Ebene der einzelnen Banken möglich. Die Gesamtsumme der Haftungsentgelte gemäß Finanzmarktstabtilitätsgesetz ist in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils 13,8 Mio. EUR veranschlagt (vorl. Erfolg 2017: 68,6 Mio. EUR). Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018 Es wird auf die Ausführungen unter Pkt. 2.3 verwiesen. 14 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 46 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung Anteil RL- BVA-E BVA-E Rücklagen Rest am 2015 2016 2017 31.12.2017 BVA-E 2019 in Mio. EUR 2018 2019 -rest Detailbudgetrücklagen 3.808,96 4.359,58 -3.962,32 397,27 Variable Auszahlungsrücklagen 305,97 318,97 -141,91 177,07 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 802,92 1.012,65 +4,92 1.017,57 Gesamtsumme 4.917,85 5.691,21 -4.099,30 1.591,91 - - 1.591,91 5.714,0% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Der Rücklagenstand in der UG 46-Finanzmarktstabilität beträgt mit 31. Dezember 2017 1,6 Mrd. EUR. Im Laufe des Jahres 2017 reduzierte sich der Stand der Rücklagen in der UG 46 um 4,3 Mrd. EUR für den Rückkauf der HETA-Schuldtitel (782,4 Mio. EUR) und die Umwandlung der KA Finanz AG in eine Abbaueinheit (3,4 Mrd. EUR). Weitere 152 Mio. EUR wurden für eine mögliche Haftungsinanspruchnahme gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz (Phönix-Garantie) bereits budgetiert und im Laufe des Finanzjahres 2017 entnommen. Per Jahresende wurden Rücklagen iHv 235,3 Mio. EUR gebildet. Für das Jahr 2018 und 2019 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 15 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität 5 Wirkungsorientierung 5.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. In der UG 46-Finanzmarktstabilität sind im BVA-E 2018 zwei Wirkungsziele vorgesehen, davon wurde das Wirkungsziel zur „Abdeckung der Verwertungsverluste“ auf „Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ geändert. Die im BVA 2017 vorgesehenen Kennzahlen wurden fortgeführt, eine Kennzahl zu „Rückflüssen aus Maßnahmen“ ist neu dazugekommen. 5.2 Einzelfeststellungen zu Wirkungszielen Das Wirkungsziel 1 „Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Zielerreichung wird mit zwei Indikatoren zu dem ausständigen Partizipationskapital in EUR und in % gemessen. Das ausständige Partizipationskapital in Euro (Kennzahl 46.1.1) ist von 1,375 Mrd. EUR im Jahr 2015 auf 10 Mio. EUR im Jahr 2016 zurückgegangen. Dazu wird erläutert, dass im April 2016 das PS-Kapital der HETA durch den Schuldenschnitt der FMA per Mandatsbescheid auf null herabgesetzt wurde. Das vom Bund gezeichnete PS-Kapital wurde zu 100 % zur Verlusttragung herangezogen. Damit verbleibt aushaftendes PS-Kapital iHv 10 Mio. EUR der ÖVAG bzw. immigon (nach Kapitalschnitt vom 4. Juli 2015). Dieses soll bei Liquidation der immigon (voraussichtlich 2018) an den Bund zurückfließen. Im BVA-E 2019 ist eine entsprechende Einzahlung veranschlagt. Das ausständige Partizipationskapital in Prozent (Kennzahl 46.1.2) ist von 29 % im Jahr 2015 auf 0,2 % im Jahr 2016 gesunken. Dazu wird erläutert, dass bei der ÖVAG (nunmehr immigon portfolio abbau ag) im Zuge der Spaltung im Juli 2015 eine Kapitalherabsetzung um 96,65 % (rückwirkend zum 1. Jänner 2015) erfolgte. Als Abgeltung für den fast vollständigen Wertverlust des staatlichen Partizipationskapitals von zuletzt 300 Mio. EUR wurde dem Bund durch den Volksbankenverbund ein Genussrecht über diesen Betrag eingeräumt. Im BVA 2017 wurde noch von einem weitgehenden Abbau der immigon bis 2017 ausgegangen. Nun soll der Abbau bis 2018 weitgehend umgesetzt sein, danach soll die Verteilung eines eventuellen Liquidationserlöses folgen. 16 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Das Partizipationskapital des Bundes ist eines von mehreren möglichen Instrumenten, das der Bund zur Stabilisierung des Bankensektors einsetzen kann. Die diesbezüglichen Kennzahlen decken daher nur einen Teilaspekt der Wirkungsmessung ab, das Instrument soll gemäß den Zielzuständen in den nächsten Jahren nicht zum Einsatz kommen. Das Wirkungsziel 2 „Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ ersetzt das Wirkungsziel „Abdeckung der Verwertungsverluste unter der Prämisse möglichst geringer Stützungserfordernisse seitens des Bundes bei Abbaueinheiten“. Der Erfolg dieses Ziels wird weiterhin mit dem Indikator „Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten zur Abdeckung von Verwertungsverlusten“ gemessen, Ziel ist es möglichst keine Zahlungen zu leisten. Im Jahr 2017 wurde der Zielzustand aufgrund der Zahlungen für den Rückkauf der HETA-Schuldtitel und die Umstrukturierung der Finanzierung der KA Finanz AG deutlich verfehlt. Der Zielzustand für 2018 beträgt 100 Mio. EUR (Darlehen KA Finanz AG) und für 2020 200 Mio. EUR. Neu hinzu kommt eine Kennzahl 46.2.2 „Rückflüsse aus Maßnahmen“, hier werden als Zielzustände die erwarteten Zins- und Tilgungszahlungen der KA Finanz AG aus der Bedienung des Genussrechts des Volksbankenverbundes und aus Abbauerlösen der HETA und immigon angegeben. 17 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Maßnahmen Vertragliche Ausgestaltung, die vorzeitigen Ausstieg aus der staatlichen Unterstützung attraktiv macht (Anstieg der Dividenden, Auflagen) Nichtanrechnung des staatlichen Partizipationskapitals als bankaufsichtsrechtliches Eigenkapital ab dem 1. Jänner 2018 Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen entlang den beihilferechtlichen Vorgaben Indikatoren Kennzahl 46.1.1 Ausständiges Partizipationskapital in Euro Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes Messgrößenangabe Mrd. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 1,375 0,010 0,010 0,000 0,000 0,000 Istzustand 1,085 0,010 Zielerreichung über Zielzustand = Zielzustand Im April 2016 wurde das Partizipationskapital (PS-Kapital) der HETA durch den Schuldenschnitt der FMA per Mandatsbescheid auf null herabgesetzt. Damit wurde das vom Bund gezeichnete PS-Kapital zu 100% zur Verlusttragung herangezogen. Es verbleibt aushaftendes PS-Kapital i.H.v. 10 Mio. EUR der immigon portfolioabbau ag (ehemals: ÖVAG; nach Kapitalschnitt vom 4.7.2015); dieses soll bei Liquidation der immigon (voraussichtlich 2018) an den Bund zurückfließen. 18 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität Kennzahl 46.1.2 Ausständiges Partizipationskapital in Prozent Abfrage Budgetstandsbericht; Der Kennzahlenlogik des BFG 2013 folgend wurde das Jahr 2011 als Ausgangswert mit Berechnungsmethode 100% eingestellt. Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes Messgrößenangabe % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 29,0 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 Istzustand 23,0 0,2 Zielerreichung über Zielzustand = Zielzustand Bei der immigon portfolio abbau ag (ehemals: ÖVAG) wurde im Zuge der Spaltung am 4.7.2015 eine Kapitalherabsetzung um 96,65% (rückwirkend zum 1.1.2015) vorgenommen. Als Abgeltung für den fast vollständigen Wertverlust des staatlichen Partizipationskapitals von zuletzt 300 Mio. EUR wurde dem Bund durch den Volksbankenverbund ein Genussrecht über diesen Betrag vertraglich eingeräumt, das bis 2023 vollständig zu bedienen ist. Bis 2018 soll der Abbau der immigon weitgehend umgesetzt werden; diesem folgt die Verteilung eines eventuellen Liquidationserlöses. Wirkungsziel 2: Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus Maßnahmen Umsetzung des jeweiligen Abbauplans in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde bzw. im Einklang mit den Restrukturierungsvereinbarungen und beihilferechtlichen Entscheidungen der Europäischen Kommission Gegebenenfalls Gläubigerbeteiligung Indikatoren Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten zur Abdeckung der Verwertungsverluste in möglichst geringem Kennzahl 46.2.1 Ausmaß Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes Messgrößenangabe Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 0 0 0 100 0 200 Istzustand 0 0 Zielerreichung - - Beim Portfolioabbau von so genannten Bad Banks entstehen durch den vorzeitigen Verkauf Verluste, da entweder der Marktwert unter dem Buchwert liegt und/oder Derivate aufgelöst werden müssen. Mangels anderer Einnahmequellen müssen etwaige Verluste vom Eigentümer getragen werden Kennzahl 46.2.2 Rückflüsse aus Maßnahmen Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes Messgrößenangabe Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand - - 0 18 14 14 Istzustand 0 0 Zielerreichung - - Rückflüsse aus Maßnahmen sind aus Zins- und Tilgungszahlungen der KA Finanz, aus der Bedienung des Genussrechts des Volksbankenverbunds und aus Abbauerlösen der HETA und immigon zu erwarten. 19 / 19
Sie können auch lesen