Untergliederungsanalyse UG 46-Finanzmarktstabilität - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...

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Untergliederungsanalyse UG 46-Finanzmarktstabilität - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...
Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 46-Finanzmarktstabilität

                                       12. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 5

    2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7

    2.3     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9

    2.4     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................11

    2.5     Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................12

3     Beteiligungen ................................................................................................................14

4     Rücklagen .....................................................................................................................15

5     Wirkungsorientierung ....................................................................................................16

    5.1     Überblick ................................................................................................................16

    5.2     Einzelfeststellungen zu Wirkungszielen ..................................................................16

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

1     Zusammenfassung
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen     für   die    UG 46-Finanzmarktstabilität          im   Finanzierungshaushalt   Auszahlungen
iHv insgesamt 144,7 Mio. EUR und 27,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg
2017 beträgt der Rückgang für 2018 97,0 %, im Jahr 2019 gehen die Auszahlungen im
Vergleich zum BVA-E 2018 um 80,7 % zurück. Die Einzahlungen liegen 2018 mit
40,3 Mio. EUR aufgrund von Mehreinzahlungen von Haftungsentgelten um rd. 69,1 % unter
dem Vorjahreswert, der BVA-E 2019 sieht einen erheblichen Anstieg auf 866,3 Mio. EUR
aufgrund des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern vor. vorsehen

Im BVA-E 2018 kommt es zu einer erheblichen Auszahlungsreduktion gegenüber dem
vorläufigen Erfolg 2017. Die hohen Mehrauszahlungen des Jahres 2017 gehen insbesondere
auf den Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA und die Umstellung der Finanzierung
der KA Finanz AG zurück. Im BVA-E 2018 wird die Auszahlung des noch ausständigen
Refinanzierungsbetrags für die KA Finanz AG iHv 100 Mio. EUR als weiteres Darlehen
veranschlagt. Darüber hinaus sind weitere 16,0 Mio. EUR für Abbauaktivitäten der HETA, der
Aufwand für Entgelte an die FIMBAG iL, die HBI-Bundesholding AG und die ABBAG sowie
23,8 Mio. EUR für eine Zinszahlung für die bundesbehaftete HETA-Nachranganleihe 2012 –
2022 vorgesehen. Im Vergleich zu 2018 sind 2019 nur noch die Zinsen für die HETA-
Nachranganleihe und die Entgelte für die FIMBAG iL und die HBI-Bundesholding AG
budgetiert.

Auf der Seite der Einzahlungen sind im BVA-E 2018 eine Dividendenleistung der ABBAG,
Zinserträge aus Darlehen, eine Genussrechtszahlung des Volksbanken Verbunds und
Haftungsentgelte budgetiert. Im Jahr 2019 werden Einzahlungen iHv 820,0 Mio. EUR aus
Rückflüssen aus dem im Jahr 2015 geschlossenen Generalvergleich zwischen der Republik
Österreich mit dem Freistaat Bayern veranschlagt, die Restzahlung ist für 2020 vorgesehen.
Darüber hinaus sind 2019 Einzahlungen iHv 10,0 Mio. EUR aus der Rückzahlung des
Partizipationskapitals der Immigon Portfolioabbau AG veranschlagt.

In den BFRG-E sind in der UG 46-Finanzmarktstabilität bis 2021 deutlich niedrigere
Auszahlungen          als   in   den    Vorjahren         vorgesehen,   im   Jahr   2022   steigt     die
Auszahlungsobergrenze für die Tilgung der HETA Nachranganleihe 2012 – 2022 auf
1,0 Mrd. EUR.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Die im Jahr 2018 und 2019 jeweils höher veranschlagten Aufwendungen und Erträge gehen
auf Haftungsentgelte der HETA und Zinserträge aus einer Zinsforderung an die KA Finanz AG
zurück, die allerdings voraussichtlich nicht zahlungswirksam und daher wertberichtigt werden.
Auszahlungen aus Finanzhaftungen sind dagegen nicht ergebniswirksam.

In der UG 46-Finanzmarktstabilität sind in den BVA-E 2018 und 2019 zwei Wirkungsziele
vorgesehen, wobei das Wirkungsziel zur „Abdeckung der Verwertungsverluste ...“ auf
„Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ geändert wurde. Die im
BVA 2017 vorgesehenen Kennzahlen wurden fortgeführt, eine Kennzahl zu „Rückflüssen aus
Maßnahmen“ ist neu dazugekommen.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

2        Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1        Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022)

 in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E       BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
 UG 46
                                      2015       2016        2017        2018       2019        2020        2021        2022
 Auszahlungen                         1.491,9       44,7   4.850,2         144,7        27,9       226,9        26,9     1.026,9
   davon variabel                        51,7       23,7     165,7          23,8        23,8        23,8       23,8      1.023,8
 Anteil an Gesamtauszahlungen           2,0%       0,1%       6,0%         0,2%        0,0%        0,3%        0,0%         1,2%
 jährliche Veränderung                 94,9%     -97,0% 10.750,9%        -97,0%      -80,7%      714,3%      -88,2%    3.723,0%
 Einzahlungen                           252,9      116,0     130,5          40,3       866,3       453,0        22,0        133,0
 Anteil an Gesamteinzahlungen           0,3%       0,2%       0,2%         0,1%        1,1%        0,6%        0,0%         0,2%
 jährliche Veränderung                -89,8%     -54,1%     12,5%        -69,1%    2.049,5%      -47,7%      -95,1%      504,5%
        Nettofinanzierungsbedarf     -1.238,9       71,3  -4.719,7        -104,4       838,4       226,1        -4,9       -893,9
 in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E       BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
 UG 46
                                      2015       2016        2017        2018       2019        2020        2021        2022
 Aufwendungen                           731,6    2.514,4     1.224,1       203,7      180,3         n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen           0,9%       3,1%        1,6%        0,3%       0,2%             -           -           -
 jährliche Veränderung                -70,3%     243,7%      -51,3%      -83,4%     -11,5%             -           -           -
 Erträge                                237,1      563,5     1.400,5       229,5    1.042,9         n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamterträgen               0,3%       0,8%        1,8%        0,3%       1,3%             -           -           -
 jährliche Veränderung                -44,0%     137,6%      148,5%      -83,6%     354,4%             -           -           -
                   Nettoergebnis       -494,5   -1.951,0       176,4        25,9      862,6            -           -           -

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022

Die Auszahlungen der UG 46-Finanzmarktstabilität schwanken im Betrachtungszeitraum sehr
stark, nach 6 % der Gesamtauszahlungen des Bundes im Jahr 2017 sollen sie 2018 bis 2021
unter 0,3 % fallen und im Jahr 2022 auf 1,2 % zunehmen. Auch die Einzahlungen unterliegen
aufgrund geplanter Rückflüsse aus dem Generalvergleich mit Bayern starken Schwankungen.

Im Ergebnishaushalt zeigt sich aufgrund nichtfinanzierungswirksamer Aufwendungen bzw.
Erträgen und Transaktionen, die den Vermögenshaushalt, nicht aber den Ergebnishaushalt
betreffen, ein abweichender Verlauf.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte:

       Umsetzung         der    jeweiligen     Portfolioabbaupläne        und     Abdeckung        etwaiger
        Verwertungsverluste der staatlichen Abbaugesellschaften

       Neustrukturierung der Refinanzierung der KA Finanz aufgrund der 2017 erfolgten
        Überführung in eine Abbaugesellschaft

       Abwicklung von in Anspruch genommenen Haftungen

Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

Die hohen Mehrauszahlungen des Jahres 2017 gehen insbesondere auf den Rückkauf
landesbehafteter Schuldtitel der HETA und die Umstellung der Finanzierung der KA Finanz
AG zurück. Im Jahr 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze dann auf 1,0 Mrd. EUR für die
Tilgung der HETA Nachranganleihe. Infolge des Vorstellungsbescheids der FMA vom 2. Mai
2017 über Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die HETA hat die Republik Österreich als
Garantin der Nachranganleihe die am 13. Dezember 2022 fällige Nominale zu leisten.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

Bis 2014 kam es aufgrund der Rückzahlungen des Partizipationskapitals durch die Erste
Group, die BAWAG und die Raiffeisen Bank International (RBI) noch zu erheblichen
Einzahlungen. 2015 sind die Einzahlungen stark zurückgegangen, im Wesentlichen werden
Zinserträge für Darlehen und Haftungsentgelte veranschlagt. Im Jahr 2019 führt die
Rückzahlung aus dem Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern zu einem neuerlichen
Anstieg der Einzahlungen.

2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

In den letzten Jahren wurden umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Banken und
des Finanzsektors gesetzt, die finanziellen Auswirkungen dieser Bankenpakte werden im
Bundeshaushalt in der UG 46-Finanzmarktstabilität abgebildet, das Jahr 2017 war von hohen
Mehrauszahlungen für die Umstellung der Finanzierung der KA Finanz AG und für den
Rückkauf landesbehafteter HETA-Schuldtitel gekennzeichnet.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigte am 6. September 2017 die Betreibung der
KA Finanz AG als eine Abbaugesellschaft, womit ihre Bankkonzession endete. Die kurz- und
mittelfristige Finanzierung über den Markt musste deshalb schrittweise durch eine langfristige
Refinanzierung über die Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG) ersetzt werden.
Dazu wurde die bislang bestehende Garantie des Bundes für das Commercial Paper

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Programm          iHv 3,5 Mrd. EUR            durch           Darlehen          des      Bundes        gemäß
§ 2 Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStaG) ersetzt. Der Bund stellte über die ABBAG im
Jahr 2017 insgesamt 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Die ABBAG erhielt davon 2,4 Mrd. EUR
als Darlehen und 988 Mio. EUR als Gesellschafterzuschuss und reichte die Refinanzierungen
zu Bundeskonditionen an die KA Finanz AG weiter. Im Jänner 2018 erfolgte nach Tilgung der
letzten unter der Rahmengarantie begebenen Commercial Papers bereits die Auszahlung des
noch ausständigen Refinanzierungsbetrags iHv 100 Mio. EUR als weiteres Darlehen. Noch
nicht fällige Privatplatzierungen und Anleihen der KA Finanz AG sind von der Umstellung nicht
betroffen, sie werden weiterhin bedient und bei Fälligkeit getilgt.

Auch die Immigon Portfolioabbau AG wird als Abbaugesellschaft geführt. Der Abbau schritt
2017 rasch voran, 2018 sollen Schritte zur Einleitung der Unternehmensliquidation gesetzt
werden.     Bei    Liquidation     soll    das    verbleibende           aushaftende     Partizipationskapital
iHv 10,0 Mio. EUR         an     den      Bund     zurückfließen.          Entsprechende       Einzahlungen
iHv 10,0 Mio. EUR        aus    der    Rückzahlung           des    Partizipationskapitals    der    Immigon
Portfolioabbau AG werden 2019 veranschlagt. Im Zuge der Spaltung der ÖVAG in die
Volksbank Wien-Baden AG (VBWB) und die Immigon Portfolioabbau AG wurde 2015 ein
Kapitalschnitt durchgeführt, das Grundkapital und das Partizipationskapital wurden um jeweils
96,65 % verkürzt. Als Kompensation für den Kapitalschnitt räumte die VBWB dem Bund 2016
ein Genussrecht iHv 300 Mio. EUR ein. Die Bedienung des Genussrechts erfolgt nach einem
vertraglich festgelegten Stufenplan bis spätestens Frühjahr 2024 (zuletzt noch Ende 2023).
Zur Besicherung des Genussrechts hat die VBWB dem Bund unentgeltlich einen Anteil von
25 % plus eine Aktie an der VBWB übertragen, der im Falle eines Zahlungsrückstandes auf
33 % aufgestockt wird. Bis Ende 2017 wurden vom Volksbankenverbund rd. 67,3 Mio. EUR
zur Bedienung des Genussrechts an den Bund überwiesen. Nach vollständiger Bedienung des
Genussrechts erfolgt die Rückübertragung der Anteile.

Im Frühjahr 2017 erfolgte der Rückkauf landesbehafteter HETA-Schuldtitel über den
Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF). Anfang September 2016 hat der KAF ein Angebot
an die Inhaber landesgarantierter Schuldtitel der HETA gelegt, diese gegen Nullkupon-
Inhaberschuldverschreibungen mit Bundesgarantie zu tauschen. Rund 98,7 % der Gläubiger
nahmen das Angebot an, die Emission umfasste Nullkuponanleihen des KAF mit einem
Gesamtnominale         von     rd. 10,3 Mrd. EUR          (fällig   im   Jahr    2032)    sowie     Nullkupon-
Schuldscheindarlehen des Bundes mit einem Gesamtnominale von etwas über 0,1 Mrd. EUR
(fällig im Jahr 2068). Für die Nullkuponanleihen gab es ein Rückkaufsangebot des KAF, nach
Ende der Rückkaufperiode am 31. Mai 2017 wurden Nullkuponanleihen im Nominale von
9,2 Mrd. EUR zu einem Preis von 7,9 Mrd. EUR zurückgekauft. Der Barwert der verbliebenen

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Nullkuponanleihen iHv 974 Mio. EUR wurden vom KAF durch Bundesanleihen abgesichert,
deren Ankauf ebenfalls durch die ABBAG finanziert wurde. Die Mittel für das
Gesamtfinanzierungserfordernis iHv rd. 8,9 Mrd. EUR erhielt der KAF vom Land Kärnten
(rd. 1,2 Mrd. EUR) sowie vom Bund im Wege der ABBAG. Die ABBAG kann über eine
Rechtsträgerfinanzierung der Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) finanziert
werden, solange den Krediten werthaltige Forderungen gegenüberstehen. Auf Basis der
Recovery Rate iHv 64,4 % des Vorstellungsbescheids der FMA vom 2. Mai 2017 konnten
schließlich rd. 6,4 Mrd. EUR über die Rechtsträgerfinanzierung und der Restbetrag
iHv rd. 1,3 Mrd. EUR über Maßnahmen des Bundes gemäß FinStaG finanziert werden. Im
Juni 2017 hat die HETA einen Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Teiltilgung von
Verbindlichkeiten iHv 5,8 Mrd. EUR gefasst, davon flossen 4,4 Mrd. EUR an den KAF, der
diese wiederum zur Tilgung der Darlehen der ABBAG aus der Rechtsträgerfinanzierung
einsetzte.

2.3         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht folgende Eckwerte für die Jahre 2018
und 2019 vor:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

 in Mio. EUR                                             Finanzierungshaushalt
                                                                                               Diff. vorl.                   Diff.
                                                           Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E                        BVA-E
 UG 46                                                                                         Erf. 2017 -                BVA-E 2018 -
                                                            2016        2017        2018                         2019
                                                                                              BVA-E 2018                  BVA-E 2019
 46            Auszahlungen                                    44,7      4.850,2      144,7           -97,0%       27,9          -80,7%
 46.01         Finanzmarktstabilität                           44,7      4.850,2      144,7           -97,0%       27,9          -80,7%
 46.01.01      Partizipations- Kapitalbeteiligungen            21,0      4.684,5      120,9          -97,4%         4,1         -96,6%
 46.01.02      Haftungen (fix)                                                          0,0                 -       0,0            0,0%
 46.01.03      Haftungen (variabel)                            23,7        165,7       23,8          -85,7%        23,8            0,0%
 46            Einzahlungen                                   116,0        130,5       40,3           -69,1%      866,3      2.049,5%
 46.01         Finanzmarktstabilität                          116,0        130,5       40,3           -69,1%      866,3      2.049,5%
 46.01.01      Partizipations- Kapitalbeteiligungen            48,3         15,1       26,5           75,0%       852,5      3.122,2%
 46.01.02      Haftungen (fix)                                 66,7         68,6       13,8          -79,8%        13,8           -0,4%
 46.01.03      Haftungen (variabel)                             1,0         46,8        0,0         -100,0%         0,0            0,0%
 46.01.04      Brückenfinanzierung im BaSAG (variabel)                                  0,0                 -       0,0            0,0%
 46            Nettofinanzierungsbedarf                        71,3     -4.719,7     -104,4           -97,8%      838,4        -903,2%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen          für    die     UG 46-Finanzmarktstabilität             im      Finanzierungshaushalt               Auszahlungen
iHv insgesamt 144,7 Mio. EUR und 27,9 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg
2017 beträgt der Rückgang für 2018 97,0 %, im Jahr 2019 gehen die Auszahlungen im
Vergleich zum BVA-E 2018 um 80,7 % zurück.

                                                                                                                                9 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Die Einzahlungen liegen 2018 mit 40,3 Mio. EUR um rd. 69,1 % unter dem Vorjahreswert,
der BVA-E 2019 sieht einen erheblichen Anstieg auf 866,3 Mio. EUR aufgrund des
Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern vor.

Die UG 46-Finanzmarktstabililtät besteht aus einem Globalbudget, in den drei Detailbudgets
werden           die       Partizipations-Kapitalbeteiligungen              und       die       fixen   (gemäß
Finanzmarktstabilitätsgesetz) und variablen Haftungen veranschlagt. Im BVA-E 2018 werden
im Detailbudget 46.01.01-„Partizipations-Kapitalbeteiligungen“ insbesondere Auszahlungen
iHv 100 Mio. EUR für das restliche Darlehen an ABBAG zur Weiterreichung an die KA Finanz
AG veranschlagt. In Folge der Umstellung der Refinanzierung der KA Finanz AG wurde die
bislang bestehende Garantie des Bundes für das Commercial Paper Programm
iHv 3,5 Mrd. EUR durch Darlehen des Bundes gemäß § 2 FinStaG ersetzt. Der Bund stellte
dafür im Jahr 2017 insgesamt 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung, 2018 ist die Auszahlung des noch
ausständigen Refinanzierungsbetrags von 100 Mio. EUR budgetiert (und im Jänner 2018
bereits geflossen).

Darüber hinaus werden 16,0 Mio. EUR für Abbauaktivitäten der HETA und 2,9 Mio. EUR für
Entgelte an die FIMBAG, HBI-Bundesholding AG und die ABBAG veranschlagt. Im DB
46.01.03-„Haftungen (variabel)“ werden, wie bereits in den Vorjahren, 23,8 Mio. EUR für eine
Zinszahlung für die bundesbehaftete Nachranganleihe1 der HETA vorgesehen, die sich aus
dem Vorstellungsbescheid der FMA vom 2. Mai 2017 ergibt. Diese Auszahlungen werden in
gleicher Höher auch im BVA-E 2019 veranschlagt, darüber hinaus sind 2019 nur noch
Auszahlungen iHv 2,1 Mio. EUR für die Entgelte an die FIMBAG und die HBI-Bundesholding
AG budgetiert. Im Vergleich zu 2018 sind keine Gesellschafterzuschüsse an die
Abbaueinheiten mehr veranschlagt.

Auf der Seite der Einzahlungen sind im BVA-E 2018 eine Dividendenleistung der ABBAG
iHv 2,0 Mio. EUR, 18,0 Mio. EUR aus Zinserträgen, insbesondere für an die ABBAG gewährte
Darlehen, sowie 6,5 Mio. EUR aus einer Genussrechtszahlung des Volksbanken Verbund
budgetiert. Im BVA-E 2018 werden im Jahr 2018 Haftungsentgelte aus Haftungen gemäß
FinStaG iHv 13,8 Mio. EUR veranschlagt, die aufgrund von Mehreinzahlungen im Vorjahr vom
KAF, um knapp 80 % zurückgehen. Die Einzahlungen aus Zinserträgen sollen im BVA-E 2019
auf 14,0 Mio. EUR zurückgehen.

1
    Nachranganleihe 2012 – 2022 der HETA: Emmissionsvolumen 1,0 Mrd. EUR mit Zinssatz 2,375 %

                                                                                                         10 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Im Jahr 2019 werden Einzahlungen iHv 820,0 Mio. EUR aus Rückflüssen aus dem im
Jahr 2015 geschlossenen Generalvergleich zwischen der Republik Österreich mit dem
Freistaat Bayern budgetiert, die Restzahlung ist für 2020 vorgesehen. Österreich leistete 2015
einen Ausgleichsbetrag iHv 1,23 Mrd. EUR als Anzahlung. Der Freistaat Bayern ist aufgrund
des Vergleichs verpflichtet, die Anzahlung in Höhe des Gesamtbetrages aller Zahlungen
zurückzuzahlen, die die Bayern LB aus der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG erhält
(max. 1,23 Mrd. EUR). Im Jahr 2019 werden weitere Einzahlungen iHv 10,0 Mio. EUR aus der
Rückzahlung des Partizipationskapitals der Immigon Portfolioabbau AG veranschlagt.

2.4        Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                                  Diff. vorl.    Diff.
                                                    Erfolg     vorl. Erf.    BVA-E      BVA-E
 UG 46                                                                                            Erf. 2017 - BVA-E 2018 -
                                                     2016        2017         2018       2019
                                                                                                 BVA-E 2018 BVA-E 2019
 Auszahlungen                                          44,70     4.850,18      144,69      27,86        -97,0%     -80,7%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand             0,31         2,11        2,01       2,01         -4,8%         0,0%
 Auszahlungen für Transfer                             20,64     2.272,48       18,93       2,10        -99,2%     -88,9%
 davon
   an Unternehmen                                      20,64     2.272,48       18,93       2,10      -99,2%        -88,9%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                      0,00       0,00            -         0,0%
 Darlehen und Vorschüsse                               23,75     2.575,59      123,75      23,75      -95,2%        -80,8%
 davon
   Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen                   2.412,00      100,00       0,00       -95,9%      -100,0%
   Auszahlungen aus Finanzhaftungen                    23,75       163,59       23,75      23,75       -85,5%          0,0%
 Einzahlungen                                         116,03       130,51       40,30     856,25       -69,1%     2.024,7%
 Kostenbeiträge und Gebühren                           66,69        68,58       13,84      13,79       -79,8%         -0,4%
 Einzahlungen aus Transfers                                          0,00                             -100,0%              -
 Sonstige Einzahlungen                                 49,34        14,07        6,45     826,45       -54,1%    12.705,3%
 Einzahlungen aus Finanzerträge                                      1,05       20,00      16,00     1.811,8%        -20,0%
 davon
   Erträge aus Zinsen                                                           18,00      14,00             -      -22,2%
   Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen                       1,05       2,00       2,00        91,2%         0,0%
 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                          0,00       0,00             -        0,0%
 Darlehen und Vorschüsse                                            46,81        0,00       0,00      -100,0%         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                              71,33    -4.719,67     -104,39     828,39       -97,8%      -893,6%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die Auszahlungen der UG 46-Finanzmarktstabilität bestehen im BVA-E 2018 aus
Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen bzw. aus Finanzhaftungen und in deutlich
geringerem Ausmaß aus Auszahlungen für Transfers und Betrieblichen Sachaufwand. Die
Einzahlungen stammen 2018 aus Finanzerträgen (Zinserträgen für an die ABBAG gewährte
Darlehen und Genussrechtszahlungen des Volksbanken Verbund) und aus Kostenbeiträgen
und Gebühren in Form von Haftungsentgelten. Im Jahr 2019 führt die Rückzahlung aus dem
Generalvergleich zu hohen Einzahlungen aus sonstigen Erträgen.

                                                                                                                   11 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

2.5        Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018
und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                                 ErgHH - Aufw.                                    FinHH - Ausz.         Diff. EH-FH
 UG 46                                              vorl. Erf.     BVA-E    BVA-E    v.Erf. 2017-     BVA-E         BVA-E    BVA-E    BVA-E BVA-E
                                        in Mio. EUR   2017          2018     2019    BVA-E 2018     2018-2019        2018     2019     2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       989,93       20,93     4,11        -97,9%        -80,4%       20,93     4,11      -0,0      -0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)         0,04       2,01     2,01      4559,6%          0,0%         2,01     2,01      -0,0      -0,0
   davon
     Aufwand für Werk leistungen                         0,04        2,01     2,00      4555,0%           0,0%        2,01     2,01      -0,0      -0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 989,89       18,93     2,10        -98,1%        -88,9%       18,93     2,10       0,0       0,0
   davon
     an Unternehmen                                   989,89        18,93     2,10        -98,1%       -88,9%        18,93     2,10       0,0       0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen              234,15      182,75   176,18         -22,0%         -3,6%                         182,8     176,2
   Aufwand aus Wertberichtigungen                      234,03      182,75   176,18        -21,9%         -3,6%                          182,8     176,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                           0,00     0,00      -0,0      -0,0
   Beteiligungen                                                                                                       0,0      0,0      -0,0      -0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                            123,75    23,75    -123,8     -23,8
   Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen                                                                       100,0      0,0    -100,0      -0,0
   Auszahlungen aus Finanzhaftungen                                                                                   23,8     23,8     -23,8     -23,8
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 1.224,09               203,68   180,29        -83,4%        -11,5%      144,69    27,86      59,0     152,4

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Im BVA-E 2018 fallen die Aufwendungen mit 203,7 Mio. EUR um rd. 59,0 Mio. EUR höher aus
als die Auszahlungen, im BVA-E 2019 steigt die Differenz auf rd. 152,4 Mio. EUR.

Während die budgetierte Auszahlung für das restliche Darlehen an die KA Finanz AG nicht
ergebniswirksam ist, werden im Ergebnishaushalt Wertberichtigungen zu Forderungen
iHv 182,8 Mio. EUR budgetiert, die sich im Vergleich zum Vorjahr etwas verringern. Dabei
werden zum einen Forderungen aus Haftungen gemäß FinStaG an die HETA iHv 19 Mio. EUR
wertberichtigt, zum anderen steigen auch die Wertberichtigungen bei den weiteren Haftungen
auf 163,8 Mio. EUR. Diese betreffen Zinsforderungen (23,8 Mio. EUR) gegenüber der HETA
für die Nachranganleihe und der KA Finanz AG aus dem Besserungsschein.

                                                                                                                                                12 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Ergebnishaushalt (Erträge) und Finanzierungshaushalt (Einzahlungen)

                                                                  ErgHH - Ertr.                                     FinHH - Einz.           Diff. EH-FH
 UG 46                                               vorl. Erf.     BVA-E      BVA-E    v.Erf. 2017-     BVA-E        BVA-E     BVA-E     BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018       2019    BVA-E 2018     2018-2019       2018       2019     2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                         164,9        149,5     971,5         -9,3%       549,7%         40,3     856,2     109,2      115,2
 Finanzierungswirksame Erträge
   Kostenbeiträgen und Gebühren                            90,6        67,1      67,0        -25,9%        -0,1%         13,8      13,8      53,2       53,2
   Sonst. Einzahlungen/Erträge                             14,1         6,5     826,5        -54,1%     12705,3%          6,5     826,5       0,0        0,0
   davon
     Übrige sonstige Erträge                              14,1          6,5     826,5        -54,1%     12705,3%          6,5     826,5       0,0        0,0
   Finanzerträge                                           60,3        76,0      78,0         26,0%         2,6%         20,0      16,0      56,0       62,0
   davon
     Erträge aus Zinsen                                   59,3         74,0      76,0        24,9%           2,7%        18,0      14,0     56,0       62,0
     Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen            1,0         2,0       2,0        91,2%           0,0%         2,0       2,0      0,0        0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                   1.235,6         80,0      71,4        -93,5%        -10,7%                           80,0       71,4
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers        1.226,9         80,0      71,4        -93,5%        -10,7%                           80,0       71,4
   davon
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen       1.224,8         80,0      71,4        -93,5%       -10,7%                             80,0       71,4
 Investitionstätigkeit                                                                                                    0,0      10,0       -0,0     -10,0
   Beteiligungen                                                                                                          0,0      10,0       -0,0     -10,0
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                                  0,0       0,0       -0,0       -0,0
               Einzahlungen / Erträge insgesamt        1.400,5        229,5   1.042,9        -83,6%       354,4%         40,3     866,3     189,2      176,6
       Nettofinanzierungsbedarf / Nettoergebnis          176,4         25,9     862,6        -85,3%      3236,7%       -104,4     838,4     130,2       24,2

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Im Ergebnishaushalt sinken die im BVA-E 2018 veranschlagten Erträge im Vorjahresvergleich
auf 229,5 Mio. EUR und fallen um 189,2 Mio. EUR höher aus als die Einzahlungen. Geplante
Auflösungen von Rückstellungen iHv 80,0 Mio. EUR betreffen die Alpine Bau GmbH
Insolvenz. Eine weitere Differenz zum Finanzierungshaushalt ergibt sich aus den
Finanzerträgen, hier werden die Zinserträge aus dem Besserungsschein der KA Finanz AG
(60 Mio. EUR) im Ergebnishaushalt veranschlagt und im gleichen Ausmaß wertberichtigt.
Schließlich kommt es zu Unterschieden bei den Kostenbeiträgen und Gebühren, die
Haftungsentgelte der HETA werden aufgrund der Stundung bis 2023 nur im Ergebnishaushalt
veranschlagt und teilweise wertberichtigt. Für den BVA-E 2019 gelten dieselben Grundlagen.

                                                                                                                                                     13 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

3        Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des
Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der
Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der
der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die
Anzahl ihrer Beschäftigten aus:

Zahlungsflüsse aus Beteiligungen

 UG 46                                                                Erfolg      vor. Erf.       BVA-E       Ø Beschäf-
                                                    in Mio. EUR   2015      2016   2017       2018     2019   tigte 2016
 Auszahlungen gesamt                                               231,9      42,9 4.847,9     141,7     24,9    in VZÄ
 ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes                      0,9      18,2 4.683,5     116,8      0,0            6
 davon
     Gesellschafterzuschüsse                                         0,9     18,2   2.271,5     16,8      0,0
     Gesellschafterdarlehen                                          0,0      0,0   2.412,0    100,0      0,0
 HBI Bundesholding AG                                              196,0      0,9       0,8      1,2      1,1           1
 davon
     Gesellschafterzuschüsse                                       196,0      0,9       0,8      1,2      1,1
 HETA Asset Resolution AG                                           35,0     23,8     163,6     23,8     23,8         336
 davon
     Garantie                                                       23,8     23,8     23,8      23,8     23,8
     Bürgschaft                                                     11,2      0,0    139,8       n.v.     n.v.
 KA Finanz AG                                                        0,0      0,0      0,0        0,0      0,0          2
 Einzahlungen gesamt*)                                               0,0      0,0      1,0      20,0     16,0
 ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes                      0,0      0,0      1,0      20,0     16,0
     Gewinnabfuhr                                                    0,0      0,0      1,0       2,0      2,0
     Darlehenszinsen                                                 0,0      0,0      0,0      18,0     14,0

*) Da die Haftungsentgelte im BRA und im BVA-E nur als Gesamtsumme ausgewiesen werden, ist keine Darstellung auf Ebene
der einzelnen Banken möglich. Die Gesamtsumme der Haftungsentgelte gemäß Finanzmarktstabtilitätsgesetz ist in den Jahren
2018 und 2019 mit jeweils 13,8 Mio. EUR veranschlagt (vorl. Erfolg 2017: 68,6 Mio. EUR).

Quelle: Bericht über Beteiligungen des Bundes, März 2018

Es wird auf die Ausführungen unter Pkt. 2.3 verwiesen.

                                                                                                                   14 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

4        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017
sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus.
Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver
Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch
eine     am      Jahresende            2018         und        2019        vorgenommene              Zuführung         von      positiven
Saldenabweichungen                 zum         veranschlagten                Nettofinanzierungsbedarf                sowie       allfällige
Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird).

Rücklagengebarung

 UG 46                                         Stand 31.12.        Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung              Anteil RL-
                                                                                              BVA-E         BVA-E     Rücklagen Rest am
                                             2015       2016           2017      31.12.2017                                      BVA-E 2019
                               in Mio. EUR                                                     2018          2019       -rest
 Detailbudgetrücklagen                       3.808,96   4.359,58       -3.962,32      397,27
 Variable Auszahlungsrücklagen                 305,97     318,97         -141,91      177,07
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen           802,92   1.012,65           +4,92    1.017,57
                             Gesamtsumme     4.917,85   5.691,21       -4.099,30    1.591,91           -            -   1.591,91    5.714,0%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Der Rücklagenstand in der UG 46-Finanzmarktstabilität beträgt mit 31. Dezember 2017
1,6 Mrd. EUR. Im Laufe des Jahres 2017 reduzierte sich der Stand der Rücklagen in der
UG 46 um 4,3 Mrd. EUR für den Rückkauf der HETA-Schuldtitel (782,4 Mio. EUR) und die
Umwandlung der KA Finanz AG in eine Abbaueinheit (3,4 Mrd. EUR). Weitere 152 Mio. EUR
wurden für eine mögliche Haftungsinanspruchnahme gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz
(Phönix-Garantie) bereits budgetiert und im Laufe des Finanzjahres 2017 entnommen. Per
Jahresende wurden Rücklagen iHv 235,3 Mio. EUR gebildet.

Für das Jahr 2018 und 2019 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                                   15 / 19
Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

5     Wirkungsorientierung

5.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf
Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.

In der UG 46-Finanzmarktstabilität sind im BVA-E 2018 zwei Wirkungsziele vorgesehen,
davon wurde das Wirkungsziel zur „Abdeckung der Verwertungsverluste“ auf „Sicherstellung
des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ geändert. Die im BVA 2017 vorgesehenen
Kennzahlen wurden fortgeführt, eine Kennzahl zu „Rückflüssen aus Maßnahmen“ ist neu
dazugekommen.

5.2     Einzelfeststellungen zu Wirkungszielen

Das Wirkungsziel 1 „Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Zielerreichung wird mit zwei Indikatoren zu dem ausständigen Partizipationskapital in EUR
und in % gemessen.

Das ausständige Partizipationskapital in Euro (Kennzahl 46.1.1) ist von 1,375 Mrd. EUR im
Jahr 2015 auf 10 Mio. EUR im Jahr 2016 zurückgegangen. Dazu wird erläutert, dass im April
2016 das PS-Kapital der HETA durch den Schuldenschnitt der FMA per Mandatsbescheid auf
null herabgesetzt wurde. Das vom Bund gezeichnete PS-Kapital wurde zu 100 % zur
Verlusttragung herangezogen. Damit verbleibt aushaftendes PS-Kapital iHv 10 Mio. EUR der
ÖVAG bzw. immigon (nach Kapitalschnitt vom 4. Juli 2015). Dieses soll bei Liquidation der
immigon (voraussichtlich 2018) an den Bund zurückfließen. Im BVA-E 2019 ist eine
entsprechende Einzahlung veranschlagt.

Das ausständige Partizipationskapital in Prozent (Kennzahl 46.1.2) ist von 29 % im Jahr 2015
auf 0,2 % im Jahr 2016 gesunken. Dazu wird erläutert, dass bei der ÖVAG (nunmehr immigon
portfolio abbau ag) im Zuge der Spaltung im Juli 2015 eine Kapitalherabsetzung um 96,65 %
(rückwirkend zum 1. Jänner 2015) erfolgte. Als Abgeltung für den fast vollständigen
Wertverlust des staatlichen Partizipationskapitals von zuletzt 300 Mio. EUR wurde dem Bund
durch den Volksbankenverbund ein Genussrecht über diesen Betrag eingeräumt. Im BVA
2017 wurde noch von einem weitgehenden Abbau der immigon bis 2017 ausgegangen. Nun
soll der Abbau bis 2018 weitgehend umgesetzt sein, danach soll die Verteilung eines
eventuellen Liquidationserlöses folgen.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Das Partizipationskapital des Bundes ist eines von mehreren möglichen Instrumenten, das der
Bund zur Stabilisierung des Bankensektors einsetzen kann. Die diesbezüglichen Kennzahlen
decken daher nur einen Teilaspekt der Wirkungsmessung ab, das Instrument soll gemäß den
Zielzuständen in den nächsten Jahren nicht zum Einsatz kommen.

Das Wirkungsziel 2 „Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus“ ersetzt
das Wirkungsziel „Abdeckung der Verwertungsverluste unter der Prämisse möglichst geringer
Stützungserfordernisse seitens des Bundes bei Abbaueinheiten“. Der Erfolg dieses Ziels wird
weiterhin mit dem Indikator „Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten zur Abdeckung von
Verwertungsverlusten“ gemessen, Ziel ist es möglichst keine Zahlungen zu leisten. Im Jahr
2017 wurde der Zielzustand aufgrund der Zahlungen für den Rückkauf der HETA-Schuldtitel
und die Umstrukturierung der Finanzierung der KA Finanz AG deutlich verfehlt. Der
Zielzustand für 2018 beträgt 100 Mio. EUR (Darlehen KA Finanz AG) und für 2020
200 Mio. EUR. Neu hinzu kommt eine Kennzahl 46.2.2 „Rückflüsse aus Maßnahmen“, hier
werden als Zielzustände die erwarteten Zins- und Tilgungszahlungen der KA Finanz AG aus
der Bedienung des Genussrechts des Volksbankenverbundes und aus Abbauerlösen der
HETA und immigon angegeben.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

                                         Legende
 Neu                              Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung,
                                  Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Stabilisierung der Banken und des                                       Finanzsektors             sowie         Sicherstellung            des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Maßnahmen

         Vertragliche Ausgestaltung, die vorzeitigen Ausstieg aus der staatlichen Unterstützung
          attraktiv macht (Anstieg der Dividenden, Auflagen)

         Nichtanrechnung des staatlichen Partizipationskapitals als bankaufsichtsrechtliches
          Eigenkapital ab dem 1. Jänner 2018

         Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen entlang den beihilferechtlichen
          Vorgaben

Indikatoren

 Kennzahl 46.1.1     Ausständiges Partizipationskapital in Euro
 Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht
         Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
   Messgrößenangabe Mrd. EUR
                                2015                2016               2017                2018                2019                2020
           Zielzustand                 1,375               0,010              0,010               0,000               0,000               0,000
            Istzustand                 1,085               0,010
        Zielerreichung     über Zielzustand     = Zielzustand
                         Im April 2016 wurde das Partizipationskapital (PS-Kapital) der HETA durch den Schuldenschnitt der FMA per
                         Mandatsbescheid auf null herabgesetzt. Damit wurde das vom Bund gezeichnete PS-Kapital zu 100% zur Verlusttragung
                         herangezogen. Es verbleibt aushaftendes PS-Kapital i.H.v. 10 Mio. EUR der immigon portfolioabbau ag (ehemals: ÖVAG;
                         nach Kapitalschnitt vom 4.7.2015); dieses soll bei Liquidation der immigon (voraussichtlich 2018) an den Bund
                         zurückfließen.

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Budgetdienst – Untergliederung 46-Finanzmarktstabilität

 Kennzahl 46.1.2      Ausständiges Partizipationskapital in Prozent
                      Abfrage Budgetstandsbericht; Der Kennzahlenlogik des BFG 2013 folgend wurde das Jahr 2011 als Ausgangswert mit
 Berechnungsmethode
                      100% eingestellt.
          Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
   Messgrößenangabe %
                                2015                2016                2017                2018                2019                2020
           Zielzustand                 29,0                  0,2                 0,2                 0,0                 0,0                 0,0
            Istzustand                 23,0                  0,2
        Zielerreichung     über Zielzustand       = Zielzustand
                         Bei der immigon portfolio abbau ag (ehemals: ÖVAG) wurde im Zuge der Spaltung am 4.7.2015 eine Kapitalherabsetzung
                         um 96,65% (rückwirkend zum 1.1.2015) vorgenommen. Als Abgeltung für den fast vollständigen Wertverlust des staatlichen
                         Partizipationskapitals von zuletzt 300 Mio. EUR wurde dem Bund durch den Volksbankenverbund ein Genussrecht über
                         diesen Betrag vertraglich eingeräumt, das bis 2023 vollständig zu bedienen ist. Bis 2018 soll der Abbau der immigon
                         weitgehend umgesetzt werden; diesem folgt die Verteilung eines eventuellen Liquidationserlöses.

Wirkungsziel 2:

Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus

Maßnahmen

         Umsetzung des jeweiligen Abbauplans in enger Abstimmung mit der
          Abwicklungsbehörde bzw. im Einklang mit den Restrukturierungsvereinbarungen und
          beihilferechtlichen Entscheidungen der Europäischen Kommission

         Gegebenenfalls Gläubigerbeteiligung

Indikatoren

                         Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten zur Abdeckung der Verwertungsverluste in möglichst geringem
 Kennzahl 46.2.1         Ausmaß
 Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht
          Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
   Messgrößenangabe Mio. EUR
                                2015                2016                2017                2018                2019                2020
           Zielzustand                    0                   0                   0                 100                   0                 200
            Istzustand                    0                   0
        Zielerreichung            -                   -
                         Beim Portfolioabbau von so genannten Bad Banks entstehen durch den vorzeitigen Verkauf Verluste, da entweder der
                         Marktwert unter dem Buchwert liegt und/oder Derivate aufgelöst werden müssen. Mangels anderer Einnahmequellen
                         müssen etwaige Verluste vom Eigentümer getragen werden

 Kennzahl 46.2.2         Rückflüsse aus Maßnahmen
 Berechnungsmethode Abfrage Budgetstandsbericht
          Datenquelle BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
   Messgrößenangabe Mio. EUR
                                2015                2016                2017                2018                2019                2020
           Zielzustand            -                   -                           0                  18                  14                  14
            Istzustand                    0                   0
        Zielerreichung            -                 -
                         Rückflüsse aus Maßnahmen sind aus Zins- und Tilgungszahlungen der KA Finanz, aus der Bedienung des Genussrechts
                         des Volksbankenverbunds und aus Abbauerlösen der HETA und immigon zu erwarten.

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