Monatsbericht des BMF - Januar 2019 - Bundesfinanzministerium
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Monatsbericht des BMF Januar 2019
Editorial Editorial Monatsbericht des BMF Januar 2019 geändert werden – darüber verhandeln Bundestag und Bundesrat derzeit im Vermittlungsausschuss. Auch wenn das Wirtschaftswachstum 2019 schwä- cher ausfallen wird, setzen wir im Haushalt wei- terhin auf den Dreiklang aus Zukunftsorientie- rung, sozialer Gerechtigkeit und Solidität. Daher sieht der Bundeshaushalt 2019 erneut keine Schul- den, aber Investitionen auf Rekordhöhe vor. Damit Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich stark und handlungsfähig bleibt. Das Jahr 2019 wird politisch von vier Landtagswah- len, vielen Kommunalwahlen, der Europawahl und Liebe Leserinnen, liebe Leser, vermutlich auch dem Austritt des Vereinigten Kö- nigreichs aus der Europäischen Union geprägt sein. zum 1. Januar sind viele der im vergangenen Jahr Das Bundesministerium der Finanzen wird seinen vom Kabinett erarbeiteten und im Bundestag be- Beitrag dafür leisten, dass die Europäische Union schlossenen Gesetze in Kraft getreten. Damit wird eine gute Zukunft hat. Olaf Scholz betont immer die Arbeit der Regierung nun auch konkret für uns wieder: Europa ist das wichtigste nationale Anlie- alle spürbar. So etwa bei der Höhe der verfügbaren gen unseres Landes. Einkommen: Seit Jahresbeginn zahlen die Mitglie- der der gesetzlichen Krankenversicherung einen Im Monatsbericht des BMF finden Sie häufiger geringeren Beitrag – Arbeitnehmer und Arbeitgeber Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaft- teilen sich die Kosten wieder halbe-halbe. Von Juli lichen Beirats zu aktuellen Themen – so auch dies- an wird das Kindergeld erhöht – auch mit dem hö- mal zu den EU-Vorschlägen zur Besteuerung der heren Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag wer- Digitalen Wirtschaft. Aber auch vom Beirat sel- den Familien gezielt unterstützt. Ein zusammen- ber gibt es Neuigkeiten. Zum Jahreswechsel hat der veranlagtes Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Vorsitz dieses unabhängigen Beratungsgremiums Kindern und einem gemeinsamen Jahresbrutto- des Finanzministeriums gewechselt. Ich darf mich lohn von rund 55.800 Euro wird dadurch in diesem bei Herrn Prof. Thiess Büttner für seine langjährige Jahr beispielsweise um mehr als 500 Euro besserge- Tätigkeit als Vorsitzender herzlich bedanken. Mein stellt, im nächsten Jahr sind es sogar 800 Euro – be- Dank gilt auch allen anderen Mitgliedern des Bei- zogen auf die gesamten Steuern und Abgaben sind rats für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Neuer Vorsit- das 4 bzw. rund 6 Prozent. Einen Überblick über die zender ist Prof. Marcel Thum, dem wir viel Erfolg wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 finden und Freude für diese Aufgabe wünschen. Der Beirat Sie in diesem Monatsbericht. wird auch unter seiner Leitung zentrale Themen aufgreifen und damit der finanzpolitischen Diskus- Weitere für die Zukunft unseres Landes zentrale sion in Deutschland fundierte Anregungen geben. Vorhaben wurden ebenfalls voriges Jahr auf den Weg gebracht, beispielsweise bei der Schaffung be- zahlbaren Wohnraums oder durch mehr Investiti- onen in bessere Bildung. Die Einrichtung eines Di- gitalfonds für Investitionen in Schulen und den Breitbandausbau sowie weitere Unterstützung für Wolfgang Schmidt den Bau von Sozialwohnungen machen das mög- Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen lich. Für einige Vorhaben muss das Grundgesetz 3
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Analysen und Berichte____________________________________________7 Brexit und Zoll___________________________________________________________________________________________ 8 Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft____________________________________ 13 Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019__________________________________________________________ 18 Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2018 ________________________________________________________ 23 Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2018________________________________ 38 Fachkonferenz „Fiscal Policy Seminar“___________________________________________________________________ 42 Die Bundesdruckerei – Vom „Staatsdrucker“ zu einem führenden Unternehmen für IT-Sicherheitslösungen_____________________ 47 Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________55 Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 56 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 57 Steuereinnahmen im Dezember 2018____________________________________________________________________ 64 Entwicklung der Länderhaushalte bis einschließlich Dezember 2018_____________________________________ 68 Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 71 Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 82 Aktuelles aus dem BMF__________________________________________87 Termine_________________________________________________________________________________________________ 88 Publikationen___________________________________________________________________________________________ 89 Terminhinweis auf Stellenausschreibungen______________________________________________________________ 90 Statistiken und Dokumentationen_______________________________91 Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 92 Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 93 Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten des Bundes________________ 93 Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 94
Analysen und Berichte Analysen Brexit und Zoll und Berichte 8 Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft 13 Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 18 Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2018 23 Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2018 38 Fachkonferenz „Fiscal Policy Seminar“ 42 Die Bundesdruckerei – Vom „Staatsdrucker“ zu einem führenden Unternehmen für IT-Sicherheitslösungen 47
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Januar 2019 Brexit und Zoll ●● Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland voraussichtlich die Europäische Union (EU) verlassen. ●● Die Auswirkungen des Brexits hängen entscheidend davon ab, ob es zu einem ungeregelten Brexit kommt oder ob es noch gelingt, mit den Regelungen im Austrittsabkommen einen ge- ordneten Brexit zu vollziehen. ●● Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. ●● Als Folge wird – bei einem ungeregelten Brexit ab dem 30. März 2019 – insbesondere der Wa- renverkehr zwischen der Insel und dem Kontinent nach allen unionsrechtlichen Regelungen gegenüber Drittländern zu behandeln sein. ●● Auf diese Situation bereiten sich die Bundesregierung und die Zollverwaltung sorgfältig vor. Austritt aus der Europäischen das Europäische Parlament und der Rat der Euro- Union päischen Union zustimmen. Nachdem beim „Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Artikel 50 des Vertrags über die Union“ am 23. Juni 2016 knapp 52 % der Wähler ge- Europäische Union gen den Verbleib gestimmt hatten, unterrichtete regelt das Verfahren für den Austritt das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat am aus der EU. Demnach müssen die 29. März 2017 von seiner Absicht, aus der EU auszu- Verhandlungen über den geordneten treten. Dadurch wurde das Austrittsverfahren nach Austritt innerhalb von zwei Jahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union Auslösung von Artikel 50 abgeschlossen offiziell eingeleitet. Am 19. Juni 2017 begannen die sein. Diese Frist kann aber verlängert Austrittsverhandlungen – ein bisher beispielloses werden, wenn der Europäische Rat Unterfangen. Am 14. November 2018 schließlich dies einstimmig im Einvernehmen mit legten die Europäische Kommission und die bri- dem Vereinigten Königreich beschließt. tische Regierung den „Brexit-Deal“ vor – ein Ab- Überdies kann, wie der Europäische kommen über die Modalitäten und die Umset- Gerichtshof jüngst entschieden hat, die zung des Austritts sowie eine politische Erklärung, britische Austrittserklärung noch einseitig um den Rahmen für die zukünftigen Beziehun- zurückgezogen werden. gen post-Brexit festzulegen. Durch das Austrittsab- kommen soll ein geordneter Brexit möglich wer- den. Am 25. November 2018 hat der Europäische Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat am Rat das Austrittsabkommen und die politische Er- 15. Januar 2018 mehrheitlich das Austrittsabkom- klärung zu den zukünftigen Beziehungen gebil- men abgelehnt. Nun müssen die nächsten Entschei- ligt. Damit das Abkommen wirksam werden kann, dungen der Regierung und des Parlamentes des Ver- müssen das britische Parlament und auf EU-Seite einigten Königreichs abgewartet werden. 8
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 Festzuhalten bleibt jedoch: Ob nun der Brexit unge- Einfuhr von Waren in die ordnet kommt oder doch geordnet vonstattengeht Europäische Union und damit das Vereinigte Königreich bis mindestens Analysen und Berichte zum Jahr 2020 in einer Übergangsphase von der EU Nach dem EU-Austritt müssen alle Warenliefe- noch „wie ein Mitgliedstaat behandelt wird“ – das rungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU Land würde perspektivisch mit dem Austritt aus durch den Zoll abgefertigt werden. Denn alle Wa- der EU auch den gemeinsamen Binnenmarkt und ren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU die Zollunion verlassen. Folgen dieser Entwick- verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen lung werden Zollformalitäten und Zollkontrollen Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zoll- im Waren- und Personenverkehr mit dem Vereinig- verfahren überführt werden. Dies wird mit ei- ten Königreich sein. Entweder geschieht dies unge- ner Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder regelt ab dem 30. März 2019, ungeregelt zu einem mündlich bekundet. Soll die eingeführte Ware end- späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (sofern die Aus- gültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in deren trittsfrist verlängert wird, ohne dass dies in der Sa- Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollver- che etwas ändert) oder mit Ablauf der im Austritts- fahren „Überlassung zum freien Verkehr“ in Be- abkommen vereinbarten Übergangszeit. tracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert wer- den, so sind sie in das „Versandverfahren“ zu über- Zollrechtliche Folgen eines führen. Für Waren, die eingeführt werden, um sie ungeregelten Brexits zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im EU-Zollgebiet zu verwenden und sie im Anschluss Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, wird das daran wieder auszuführen, gibt es das „Zollverfah- Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt von ren der vorübergehenden Verwendung.“ Bei Ein- der Zollverwaltung wie jedes Drittland behandelt, fuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren gegebe- mit dem keine besonderen Abkommen bestehen. nenfalls mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden Es gelten unmittelbar alle Bestimmungen, die das von der Zollverwaltung für die EU eingenommen Zollrecht für den Waren- und Personenverkehr mit und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind über- Drittländern vorsieht. Die wichtigste Rechtsgrund- dies jederzeit möglich. lage hierfür ist der Unionszollkodex (UZK). Weitere Informationen zu den genannten und allen anderen Zollverfahren sowie zur Zoll Der Unionszollkodex, anmeldung und allen damit zusammenhän- die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur genden Aspekten finden sich im Internet un- Festlegung des Zollkodex der Union (UZK), ter http://www.bundesfinanzministerium.de/ gilt seit dem 1. Mai 2016. Der UZK ist der mb/201901102. Fragen rund um den Zolltarif und unionsrechtliche Basisrechtsakt für das die Zollwerte werden dort ebenfalls beantwortet. Zollrecht. Er legt die Grundzüge des auf die Zukunft ausgerichteten europäischen Des Weiteren ist bei der Einfuhr zu beachten, ob es Zollrechts fest. Ergänzt wird der UZK durch sich um Waren handelt, die mit einer Verbrauchs- sein Durchführungsrecht. Allgemeine steuer belegt sind (z. B. Energieerzeugnisse, Al- Informationen zu allen zollrechtlichen kohol- und Tabakprodukte), ob Einfuhrumsatz- Rechtsgrundlagen finden sich unter steuer zu entrichten ist und ob die Waren Verboten http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen mb/201901101. oder lebende Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse). Ebenfalls relevant ist, ob weitere besondere zoll- rechtliche Regelungen gelten, wie die des Außen- wirtschaftsrechts (etwa beim Barmittelverkehr) 9
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 oder des Marktordnungsrechts (für landwirtschaft- Reiseverkehr liche Erzeugnisse). Ferner kann bei der Einfuhr der Nachweis des sogenannten Warenursprungs erfor- Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, gelten für derlich werden. Reisende ab diesem Zeitpunkt die gleichen allge- meinen Mengen- und Wertgrenzen, die auch bei Weitere Informationen zum Thema finden sich (Rück)Reisen aus anderen Drittländern gelten (z. B. unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Wa- mb/201901103. ren wie Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabak- produkte). Sofern die Mengen- und Wertgrenzen überschritten werden, sind die Waren beim Zoll Ausfuhr von Waren aus der anzumelden. Darüber hinaus sind möglicherweise Europäischen Union weitere Einschränkungen zu beachten, wie etwa bestimmte Verbote und Beschränkungen (z. B. im Alle Waren, die aus der EU in einen nicht zur EU ge- Hinblick auf nicht zugelassene Arzneimittel, exo- hörenden Staat ausgeführt werden, müssen durch tische Tierarten oder gefälschte Markenprodukte). den Zoll abgefertigt werden; sie sind in einem Aus- fuhrverfahren zum Export anzumelden. Hier kann Weitere Informationen zu den Regelungen zwischen der „Endgültigen Ausfuhr“, der „Vorüber- für den Reiseverkehr finden sich unter http:// gehenden Ausfuhr“ und der „Wiederausfuhr“ un- www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901106. terschieden werden. Das Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich in zwei Verfahrensabschnitte unter- Werden Waren von höherem Wert (z. B. Sportge- teilt: Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhr- räte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck) verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. In der zweiten mit auf die Reise genommen, empfiehlt es sich, ei- Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangs- nen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um zollstelle beendet und die Ware aus dem EU-Zoll- Zweifel an der Herkunft der Ware und eine daraus gebiet ausgeführt. In vielen Fällen sind hierbei Ver- gegebenenfalls resultierende Abgabenerhebung zu einfachungen möglich. vermeiden. Auf auszuführende Waren werden aktuell keine Weitere Informationen finden sich unter Zölle erhoben. Sie sind auch von der Umsatz- http:// www.bundesfinanzministerium.de/ steuer und von den Verbrauchsteuern befreit. Al- mb/201901107. lerdings können im Bestimmungsland Zölle und Verbrauchsteuern für die dortige Einfuhr anfallen. Zudem gelten die nationalen Bestimmungen des Vorbereitungen auf den Brexit Außenwirtschaftsrechts. Die Ausfuhr von Waren kann aus verschiedenen Gründen verboten oder zumindest eingeschränkt sein (z. B. bei Waffen oder Verwaltung aufgrund von Embargomaßnahmen). Zur Vorbereitung auf den Brexit arbeiten das BMF Weitere Informationen zu den Ausfuhr- und die Zollverwaltung eng zusammen und be- verfahren finden sich unter http://www. reiten sich umfassend auf die Auswirkungen der bundesfinanzministerium.de/mb/201901104 und möglichen Brexit-Szenarien vor. Wesentlich ist zu den Einschränkungen des Außenwirtschaftsver- hierbei vor allem eines: Die Zollverwaltung über- kehrs unter http://www.bundesfinanzministerium. nimmt post-Brexit keine neuen Aufgaben. Ins- de/mb/201901105. besondere die Abfertigung des grenzüberschrei- tenden Warenverkehrs ist eine Arbeit, mit der der deutsche Zoll bestens vertraut ist. Allerdings wird 10
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 der Umfang dieser Aufgabe zunehmen; die Zoll- Die folgenden Hinweise schließlich richten sich an verwaltung rechnet mit einem punktuell erhöh- Wirtschaftsbeteiligte, die bislang zwar im Handel ten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. Die Vor- mit dem Vereinigten Königreich, aber ausschließ- Analysen und Berichte bereitungen zielen daher vornehmlich darauf ab, lich innerhalb des Binnenmarkts tätig waren und die sach- und bedarfsgerechte Wahrnehmung der daher bisher nicht mit dem Zoll in Berührung ge- entsprechenden Aufgaben an den bedeutenden in- kommen sind. Für sie gilt: ternationalen See- und Flughäfen weiterhin zu ge- währleisten. Einem möglichen ungeregelten Brexit ●● Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zoll- wird der Zoll zusätzlich über eine temporäre Priori- behörden registrieren. Das örtlich zuständige sierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche begeg- Hauptzollamt erteilt auf Antrag eine sogenannte nen, und zwar über einen flexiblen Personalein- Economic-Operators’-Registration-and-Identi- satz und durch die IT-gestützte Optimierung des fication-Nummer (EORI-Nummer). Abfertigungsprozesses. ●● Der Informationsaustausch (etwa in Form der Der Brexit hat überdies einen Mehrbedarf an Per- Zollanmeldung) zwischen Wirtschaftsbeteiligten sonal zur Folge. Rund 900 Stellen wurden mit dem und Zollbehörden erfolgt prinzipiell elektro- Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt. Die- nisch. Für die Nutzung des hierfür bestehenden ses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung IT-Systems ATLAS bedarf es u. a. einer Anmel- verstärken. Neben der Ausbildung eigener Nach- dung und einer zertifizierten Software. wuchskräfte ist die Einstellung externer Kräfte in allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein ●● Zollanmelder müssen grundsätzlich in der EU wichtiger Eckpfeiler der Personalgewinnung. ansässig sein. ●● Eine Vertretung bei der Erledigung von Zoll- Wirtschaft förmlichkeiten ist möglich (z. B. durch Zoll agenten). Der Brexit kann nicht allein durch die Verwaltung bewältigt werden. Unternehmen, die im Waren- Zur Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten handel mit dem Vereinigten Königreich aktiv sind fanden bereits – aufgrund einer gemeinsamen In- und es bleiben wollen, müssen sich ebenfalls auf itiative mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft – den Brexit vorbereiten. Dazu müssen sie grundsätz- von Mitte September bis Anfang November 2018 lich etwa prüfen, inwieweit beispielsweise: bundesweit sieben Informationsveranstaltungen zum Thema „Brexit und Zoll“ statt. Die Wirtschafts- ●● für sie bestehende Bewilligungen durch das beteiligten wurden durch das BMF und die Gene- Hauptzollamt angepasst werden können ralzolldirektion vor allem über Zollförmlichkeiten (z. B. Erweiterung des Länderkreises, Verede- im Warenverkehr mit Drittländern informiert. Au- lungs- und Lagerorte im Vereinigten König- ßerdem erhielten sie einen Überblick über das Be- reich), sondere Zollrecht (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Prä- ●● neue zollrechtliche Bewilligungen beim Haupt- ferenzen). Darüber hinaus wurden sie gebeten, sich zollamt zu beantragen sind, insbesondere die ihrerseits auf den Brexit vorzubereiten. Bewilligung für den Betrieb eines Verwah- rungslagers bei der Einfuhr von Waren (bitte Auf den Veranstaltungen waren insgesamt etwa beachten: für Neuanträge gibt es Bearbeitungs- 1.500 Teilnehmende zugegen, die die Erläuterun- fristen). gen als sehr hilfreich für ihre Vorbereitungen ein- gestuft haben. 11
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Brexit und Zoll Januar 2019 Kontaktmöglichkeiten mit dem deutschen Zoll Bei Fragen stehen ●● die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901108 ●● und die örtlich zuständigen Hauptzollämter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901109 zur Verfügung. Weitere Informationsangebote zur Vorbereitung auf den Brexit ●● Europäische Kommission Stand der Brexit-Verhandlungen: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901110 Mitteilung zu Reisen (PDF): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901111 Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (zahlreiche Themengebiete): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901112 ●● Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) https://www.ihk.de/brexitcheck ●● Regierung des Vereinigten Königreichs Guidance on how to prepare for Brexit if there‘s no deal (Liste in Englisch) http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901114 Fazit Königreichs. Nichtsdestotrotz bereitet sich die Bundesregierung sorgfältig und in enger Abstim- Der Brexit ist eine aus Sicht der EU sowie aus na- mung mit den europäischen Partnern und der Eu- tionaler Sicht sehr zu bedauernde Entscheidung ropäischen Kommission auf den Austritt des Verei- von Bevölkerung und Regierung des Vereinigten nigten Königreichs aus der EU vor. 12
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Januar 2019 Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den Analysen und Berichte EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ●● Gutachten und Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesmi- nisterium der Finanzen sind als Beitrag zum allgemeinen Diskurs zu verstehen und geben nicht notwendigerweise die Meinung des BMF wieder. Die Stellungnahmen werden jeweils auch auf der Webseite des BMF veröffentlicht. ●● Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat Stellung genommen zum Vorschlag der EU-Kommis- sion aus dem März 2018, eine Digital Service Tax einzuführen. ●● Der Beirat empfiehlt, den Vorschlag nicht zu unterstützen. Er begründet dies mit rechtlichen und ökonomischen Bedenken. Die EU-Kommission hat im März 2018 eine Richtli- ermöglicht, mit anderen zu interagieren (z. B. nie zur „Fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ Facebook), sowie vorgeschlagen. Sie soll die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichten, eine Digital Service Tax (DST) als ●● aus dem Verkauf von Kundendaten (z. B. von gesonderte Steuer auf bestimmte Erträge (revenues) Facebook) (im Folgenden vereinfachend: Digi- zu erheben, die aus der Erbringung (gewisser) digi- tale Erlöse). taler Dienstleistungen erwirtschaftet werden.1 Dabei ist sie der Aufforderung einzelner Mitgliedsländer Die DST soll auf die Bruttoerträge eines Steuer- gefolgt, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. pflichtigen aus der Erbringung der in den Gel- Erfasst sein sollen gem. Art. 3 des Richtlinienvor- tungsbereich der Steuer fallenden digitalen schlags (im Folgenden kurz: RLV) Erlöse: Dienstleistungen erhoben werden, abzüglich der Mehrwertsteuer und sonstiger ähnlicher Steuern ●● aus der Platzierung von Werbung auf einer di- (Art. 3 Abs. 2 RLV). Der Steuersatz der DST soll sich gitalen Schnittstelle (z. B. auf Websites oder auf 3 % der steuerbaren Erträge belaufen. Die DST mobilen Anwendungen), die sich an die Nutzer soll nur ein Zwischenschritt sein. Mittelfristig will dieser Schnittstelle richtet, die EU-Kommission entlang der Linien des OECD BEPS Projekts den Begriff der Betriebsstätte in der ●● aus der Bereitstellung von Plattformen (mehr- Unternehmensbesteuerung um eine digitale Be- seitigen digitalen Schnittstellen), die es Nutzern triebsstätte erweitern. Es ist unstrittig, dass internationale Unterschiede 1 Siehe die Vorschläge der Europäischen Kommission vom der Gewinnsteuerbelastung die Standortwahl be- 21. März 2018 über eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft, abrufbar unter einflussen, Richtung und Ausmaß von grenzüber- http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181042 schreitenden Investitionen verändern und Anreize 13
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Januar 2019 Besteuerung der digitalen Wirtschaft schaffen, durch Gestaltung der Konzernstruktur EU-rechtliche Einstimmigkeitsprinzip im Bereich die Steuerbelastung zu senken. Man mag dem be- der Steuern auch für die Abschaffung von einmal gegnen, indem man das Recht von Staaten aus- eingeführten Regeln gilt, kann die DST zur Zemen- dehnt, die im Inland erwirtschafteten Gewinne tierung dieser eigentlich nur als vorläufig gedach- selbst dann zu besteuern, wenn nach bisherigem ten Steuer führen.4 Die daraus resultierende In- Verständnis keine inländische Betriebsstätte gege- flexibilität kann Nachteile für die Mitgliedstaaten ben ist und damit an sich kein Anknüpfungspunkt der EU im internationalen Steuerwettbewerb zur für eine Besteuerung im Inland besteht.2 In diese Folge haben. Richtung weisen die Vorschläge der EU-Kommis- sion zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, die Im Einzelnen geben wir Folgendes zu bedenken: zugleich eine Zersplitterung des EU-Binnenmark- tes verhindern sollen, die durch unilaterale Lösun- 1. Drohende unerwünschte Doppelbesteuerung: gen einzelner Mitgliedstaaten entstehen könnte.3 Die OECD BEPS Initiative stellt die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei den Ertragsteuern und Gleichwohl empfiehlt der Beirat, die Vorschläge der das systematische Verhältnis von Ertragssteuer EU-Kommission zur DST nicht zu unterstützen. und Umsatzsteuer nicht in Frage. Unternehmens- Denn die DST stößt auf ernste rechtliche Beden- gewinne, die keiner ausländischen Betriebsstätte ken und wäre in ihren ökonomischen Wirkungen zugeordnet werden können, sind dem Sitzstaat des sehr fragwürdig. Zudem ist der Beirat mehrheitlich Unternehmens zuzuweisen. Die Länder, in denen nicht davon überzeugt, dass Erträge aus der Erbrin- entgeltliche Leistungen ausgeführt werden, erhe- gung digitaler Dienstleistungen hinsichtlich der ben Umsatzsteuer auf diese Leistungen. Indikatoren steuerlicher Leistungsfähigkeit signi- fikante Unterschiede oder genuine Besonderheiten Das Erbringen von digitalen Dienstleistungen im gegenüber sonstigen Erträgen aufweisen würden. Wege des Exports erfordert vielfach keine Präsenz Steuerliche Sonderregime nur für Erträge aus der der Unternehmen vor Ort, also keine Betriebstätte Erbringung digitaler Dienstleistungen wären des- im bisher verstandenen Sinne. Folgerichtig werden halb gleichheitsrechtlich problematisch. in diesem Fall die Gewinne aus der Erbringung di- gitaler Dienstleistungen (etwa Streaming-Services Die DST bricht mit der bestehenden internationa- wie von Netflix oder Apple Music, Mietsoftware len Steuerrechtsordnung der Unternehmensbe- von Microsoft oder Google) nur in dem Staat be- steuerung. Die Einführung der Steuer wäre ein Pa- steuert, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. radigmenwechsel, weil zum einen Bruttoerträge Häufig liegt der Sitz, und damit das Besteuerungs- einer Ertragsteuer unterworfen würden und zum recht hinsichtlich der Ertragsteuern, außerhalb andern die Ertragsbesteuerung im Staat der Leis- Europas, namentlich in den USA. Betroffen sind tungserbringung erfolgte. Die einseitige Schaf- aber zunehmend auch EU-Unternehmen. fung einer DST in der EU ist zudem unvereinbar mit dem auf zwischenstaatlicher Kooperation be- Die Vorschläge der Kommission machen die Er- ruhenden BEPS-Projekt der OECD. hebung der DST nicht von einer fehlenden oder zu geringen Besteuerung im jeweiligen Ansässig- Dringend zu warnen ist vor der DST als Zwi- keitsstaat des Unternehmens abhängig. Die neue schenschritt (Quick Fix, Übergangssteuer). Da das Steuer würde also zusätzlich zu den schon nach 2 Vgl. Richter, Die Besteuerung des Gewinns aus den 4 Zwar wäre eine Befristung der DST auf z. B. drei Jahre mit der grenzüberschreitenden Direktgeschäften von Google, Möglichkeit der Verlängerung bei Einstimmigkeit theoretisch Facebook & Co., Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2018, denkbar, um einer Zementierung entgegenzuwirken. Dies S. 132-140; Schreiber, Sales-Based Apportionment of Profits, wäre aber im Hinblick auf die Kosten der Implementierung Bulletin for International Taxation, 2018, S. 259-272. abzulehnen. Zudem sehen wir kein besonders Eilbedürfnis für 3 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (365, 369). eine befristete Sofortmaßnahme. 14
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Januar 2019 Besteuerung der digitalen Wirtschaft geltendem Recht fälligen Steuern erhoben. Die ermöglichen, von den Unternehmen der digitalen Folge wäre eine Doppelbesteuerung.5 Dies würde Wirtschaft den „fair share of tax“9 einzufordern. auch die Unternehmen treffen, die nach dem Regi- Aus der Sicht der EU-Kommission stellt die DST Analysen und Berichte me ihres Ansässigkeitsstaates schon bislang ihren damit eine neue Spielart der Ertragsbesteuerung „fairen Anteil“ an Steuern zahlen. Es ist deshalb dar.10 nachvollziehbar, dass EU-Unternehmen Wettbe- werbsverzerrungen zu ihren Lasten befürchten, Verstanden als direkte Steuer, wäre mit der DST al- was der Intention der EU-Kommission zuwider- lerdings ein Eingriff in das objektive Nettoprinzip liefe.6 verbunden, denn es würde eine Bruttobesteuerung vorgenommen. Dies wäre gleichheitsrechtlich 2. Hybridcharakter der DST und rechtliche bedenklich. Der hybride Charakter der Digitalsteu- Bedenken: Die DST soll mit einem Steuersatz er wirft vor dem Hintergrund der Entscheidung von 3 % der steuerbaren digitalen Erlöse (Brutto des BVerfG vom 13.04.2017, 2 BvL 6/13 (NJW 2017, erträge) erhoben werden, die auf Nutzerbeiträge 2249) zur Kernbrennstoffsteuer ferner ein verfas- in Mitgliedstaaten der EU zurückzuführen sind. sungsrechtliches Kompetenzproblem auf. Nach Steuerschuldner sind die Unternehmensträger, dieser Rechtsprechung steht Bund und Ländern die die steuerbaren Erträge erwirtschaften. Die kein freies Steuerfindungsrecht zu. Die Befugnis, EU-Kommission bezeichnet die DST als indirekte Steuergesetze zu erlassen, ist nur innerhalb der Steuer7 und sieht die Rechtsgrundlage für den durch die Finanzverfassung gesetzten Kompetenz Richtlinienvorschlag zum gemeinsamen System ordnung gegeben. Die DST wäre aber eine neue einer Digitalsteuer in Art. 113 AEUV betreffend die Steuer, die sowohl Züge einer Ertrags- als auch Harmonisierung der indirekten Steuern. Geht man einer Umsatzsteuer trüge.11 Zwar geht Unionsrecht davon aus, dass die DST tatsächlich eine indirekte dem nationalen Recht vor. Es ist aber fraglich, ob Steuer ist, so sollte sie die Leistungsempfänger die Bundesregierung auf EU-Ebene einer Richtli- (als sogenannte Steuerträger) belasten. Die Inten- nie zustimmen darf, die sie zum Erlass eines Ge- tion der EU-Kommission ist es jedoch, über den setzes zwingen würde, das mit dem Grundgesetz Umweg der Bruttoerträge (revenues) die Gewinne nicht vereinbar wäre.12 der Unternehmensträger zu besteuern. Deswegen erläutert die EU-Kommission, dass die Verbrau- Ein weiteres Gleichheitsproblem ergibt sich aus cher die Kosten nicht zu tragen hätten, weil die den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Unternehmen der digitalen Wirtschaft die Kosten zwei Schwellenwerten, nämlich weltweite Er- nicht überwälzen würden.8 Die DST soll also wie träge von 750 Mio. € und steuerbare Erträge von eine direkte Steuer auf den Gewinn wirken und es 50 Mio. € in der Union, um nur große Unterneh- men zu treffen. Warum eine Steuer nur große Un- ternehmen treffen soll, wäre gleichheitsrechtlich 5 Vgl. Spengel, DB 2018, Heft 15, M4. – Zwar sollen die Mitgliedstaaten es den EU-Unternehmen gestatten, die nicht einsichtig. entrichtete Digital Service Tax als Betriebsausgabe von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen (s. Erwägungsgrund 27 des Richtlinien-Vorschlages). Dies mildert 3. Unerwünschte ökonomische Nebenwirkun- das Problem aber allenfalls ab und das auch nur für in der EU gen und geringes Aufkommen: Zudem ergeben ansässige Unternehmen. sich ungewollte ökonomische Wirkungen. Es mag 6 Vgl. Buck, in fastFT v. 27.3.2018, Bertelsmann chief hits out sein, dass große und sehr rentable Unternehmen at EU digital tax plan; Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (366 f.). 7 http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181042 8 So die Q&A der EU-Kommission zum Vorschlag. Dafür gibt 9 So die Q&A der EU-Kommission zum Vorschlag. : es auch ökonomisch stichhaltige Argumente. Vgl. Wolfram http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181049 Richter, 2018, Taxing Direct Sales of Digital Services: A Plea 10 Ebenso Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (366). for Regulated and Internationally Coordinated Profit Splitting, 11 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (370). CESifo Working Paper 7017. http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181049 12 Zutr. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (370). 15
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Januar 2019 Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf die DST nicht durch Anpassung ihrer Wirt- DST dagegen belastet diese Gewinne in dem Staat, schaftspläne reagieren würden. Angesichts der in dem die Leistung an den Markt gebracht wird. Kombination von Marktmacht und geringen Damit tritt die DST neben die Umsatzsteuer, die – Grenzkosten könnte es (wovon die Kommission den Regeln der WTO entsprechend – den Staaten ausgeht) nicht zur Überwälzung der Steuer kom- zugewiesen ist, welche die Leistungen importieren. men.13 Junge Unternehmen mit häufig noch gerin- gen Gewinnmargen oder Unternehmen, die noch Einer Gewinnsteuer, die sich nach Bruttoerträ- Verluste erwirtschaften (wie Spotify und Twitter), gen bemisst wie die DST, kann ein Unternehmen wären indes betroffen, wenn Bruttoerträge als Be- nicht ausweichen, wenn die Kunden international messungsgrundlage der Steuer dienen. Insbeson- immobil sind. Das davon betroffene Unterneh- dere die steuerliche Diskriminierung junger Un- men mag versuchen, diese zusätzliche Belastung ternehmen errichtet Markteintrittsbarrieren und auszugleichen, indem vermehrt Gewinne oder wäre deswegen ordnungspolitisch nicht vertretbar. Investitionen aus Staaten der Leistungserstellung in niedriger besteuernde Staaten verlagert wer- Schließlich ist das erhoffte zusätzliche Aufkom- den. Die Erhebung einer DST würde den Einstieg men aus einer DST eher gering.14 So wird der in eine neue Spielart des Steuerwettbewerbs mit deutsche Markt für Online-Werbung auf rund anderen Wirtschaftsräumen (namentlich mit den 6,5 Mrd. € geschätzt. Diese Werbeleistung unter- USA) bedeuten. Reaktionen anderer Länder, die liegt bereits der Umsatzsteuer von 19 %. Sofern auf Umsätze europäischer (und deutscher) Unter- keine Vorumsätze zu berücksichtigen sind, beträgt nehmen ihrerseits eine vergleichbare Steuer erhe- die Steuerlast 1,2 Mrd. €. Eine 3 %ige Digitalsteuer ben könnten,16 sind folglich nicht auszuschließen. würde zusätzlich lediglich 195 Mio. € Steuerauf- kommen generieren – dies aber um den Preis ver- Es ist zweifelhaft, ob ein solcher neuer Ansatz für mutlich hoher Verwaltungskosten.15 Zu befürchten die Besteuerung international tätiger Unterneh- sind sowohl hohe Vollzugskosten auf Seiten der Fi- men auf die Besteuerung von Erträgen aus der nanzverwaltung als auch hohe Rechtsbefolgungs Erbringung digitaler Dienstleistungen begrenzt kosten auf Seiten der Unternehmen. werden könnte. Schon eine trennscharfe Grenz ziehung ist schwierig.17 Eine Ausdehnung der 4. Bruch mit bislang bestehenden Prinzipien der neuen Steuer auf Erträge aus der Erbringung internationalen Steuerrechtsordnung: Die DST nicht-digitaler Lieferungen und Leistungen ist gewährt dem Importland einer digitalen Leistung nicht auszuschließen. Wichtige Handelspartner den steuerlichen Zugriff auf die mit dieser Leis- der EU könnten den neuen Ansatz (Gewinnsteuern tung erzielten Bruttoerträge. Das ist ein Paradig- nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten gene- menwechsel. Zum einen ist die Bemessungsgrund- rierten Umsätze) auf Unternehmen der sogenann- lage der direkten Unternehmenssteuern der Ge- ten Old Economy übertragen wollen. So könnten winn (also eine Nettogröße). Demgegenüber setzt beispielsweise China oder die USA auch von der die DST am Bruttoertrag an. Zum anderen gewährt deutschen Automobil- und Maschinenbauindus- die geltende internationale Steuerrechtsordnung trie erwirtschaftete Gewinne besteuern wollen, grundsätzlich dem Staat, in dem ein Unternehmen weil diese Gewinne auf Verkäufen an US-ameri- ansässig ist, das Besteuerungsrecht für die mit der kanische und chinesische Kunden beruhen.18 Eine Erbringung einer Leistung erzielten Gewinne. Die 16 Vgl. Fuest, Die Spielregeln zu ändern schadet uns, Die Zeit Nr. 24 v. 7.6.2018, S. 24. 13 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369). 17 Spengel, DB 2018, Heft 15, M4; Kelm/J.P. Müller, WPg 2018, 14 Vgl. A. Weichenrieder, Digitalization and taxation: Beware 587 (594). ad hoc measures, SAFE Policy Letter No. 64, Frankfurt 18 Vgl. A. Weichenrieder, Digitalization and taxation: Beware a. M., 2018; Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369). ad hoc measures, SAFE Policy Letter No. 64, Frankfurt 15 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369). a. M., 2018, S. 3 f. 16
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine Januar 2019 Besteuerung der digitalen Wirtschaft solche mögliche Gegenreaktion würde die europä- 5. Eingeschränkte steuerpolitische Beweglich- ische und vor allem die deutsche exportorientierte keit nachteilig im Steuerwettbewerb: Voraus- Wirtschaft hart treffen. Reagieren wichtige Han- setzung für erfolgreiches Agieren im Steuerwett- Analysen und Berichte delspartner der EU und Deutschlands auf diese bewerb ist steuerpolitische Beweglichkeit. Diese Weise (ggf. auch als Vergeltungsmaßnahme im ist mit einer europäischen DST nicht gegeben. Zuge eskalierender Handelskonflikte), käme es Denn die Einführung dieser Steuer im Rahmen entweder zu Doppelbelastungen der deutschen einer EU-Richtlinie bedarf ebenso wie ihre Mo- Industrie (wenn die deutsche und die ausländische difikation oder Abschaffung der Einstimmigkeit. „Gewinn-Steuer“ ohne Anrechnung kumuliert Sollte die Richtlinie beschlossen werden, wäre eine würden) oder zu Verlusten an deutschem Steu- neue Form des Steuerwettbewerbs auf den Weg eraufkommen (nämlich wenn Deutschland auf gebracht, ohne dass für einen einzelnen Mitglied- solche ausländischen anteiligen Gewinnsteuern staat oder eine Gruppe von Mitgliedstaaten eine mit Steuersenkungen reagieren würde, um dro- realistische Möglichkeit bestünde, diesen Prozess hende Wettbewerbs- und Standortnachteile abzu- im Lichte neuer Ereignisse und Erkenntnisse zu ge- wenden). stalten oder zu stoppen. Die Begrenzung der Gestal- tungsfreiheit ginge dabei in beide Richtungen: We- der könnten einzelne Mitgliedstaaten oder Gruppen von Mitgliedstaaten höhere Steuersätze gegen die Richtlinie durchsetzen noch könnten umgekehrt niedrigere Steuersätze festgelegt werden. 17
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Januar 2019 Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 ●● Im Jahr 2019 treten in verschiedenen Bereichen Maßnahmen für eine wachstumsfreundliche, nachhaltige und sozial gerechte Steuerpolitik in Kraft. ●● Hervorzuheben sind die Erleichterungen bei der Lohn- und Einkommensteuer und die Anhe- bung des Kindergelds, von denen insbesondere Familien profitieren. Allein mit dem Familien entlastungsgesetz ergibt sich in den Jahren 2019 und 2020 ein finanzieller Vorteil in Höhe von 9,8 Mrd. € bei voller Jahreswirkung. ●● Die Steuerpflichtigen haben ab 2019 mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Die Abga- befrist für Steuererklärungen wird von fünf auf sieben Monate verlängert. Unterstützung von Familien Außerdem wird der in den Einkommensteuertarif und Arbeitnehmern integrierte Grundfreibetrag ab dem 1. Januar 2019 um 168 € auf 9.168 € angehoben. Zudem werden Eltern erbringen durch Unterhalt, Betreuung und die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs Erziehung ihrer Kinder wichtige Leistungen für un- zum Ausgleich der kalten Progression nach rechts sere Gesellschaft. Dies wird bei der Bemessung der verschoben und zwar um 1,84 %. Damit können Ar- Einkommensteuer berücksichtigt. Dabei ist auch beitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch von gu- das Existenzminimum der steuerpflichtigen Per- ten Lohnerhöhungen profitieren. Der Höchstbetrag sonen und ihrer Kinder einkommensteuerlich zu für den Abzug von Unterhaltsleistungen an gesetz- verschonen. Zudem ist die Wirkung der kalten Pro- lich unterhaltsberechtigte Personen wird ebenfalls gression im Einkommensteuertarif zu berücksich- angehoben. tigen. Anderenfalls würde es bei Lohnerhöhungen, die lediglich die allgemeine Inflation ausgleichen, wegen des progressiven Tarifs zu einer höheren in- Als kalte Progression dividuellen Besteuerung kommen. wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeich- Im steuerlichen Familienleistungsausgleich sor- net, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen gen Kinderfreibeträge und Kindergeld für eine zurückzuführen ist, die lediglich den Preis- angemessene Besteuerung von Familien. Ab dem anstieg (Inflation) ausgleichen. 1. Juli 2019 wird das Kindergeld pro Kind um 10 € pro Monat erhöht. Zudem steigt entsprechend auch der steuerliche Kinderfreibetrag im Jahr 2019 um 192 € auf 7.620 €. 18
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 Januar 2019 Die neuen Beträge im Überblick: Kindergeld Tabelle 1 Kindergeld/Monat 2018 Anhebung um ab Juli 2019 Analysen und Berichte 1. Kind und 2. Kind 194 € 10 € 204 € 3. Kind 200 € 10 € 210 € 4. Kind und jedes weitere Kind 225 € 10 € 235 € Quelle: Bundesministerium der Finanzen Die neuen Beträge im Überblick: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag Tabelle 2 2018 Anhebung um 2019 Grundfreibetrag 9.000 € 168 € 9.168 € Kinderfreibetrag 7.428 € 192 € 7.620 € Unterhaltshöchstbetrag 9.000 € 168 € 9.168 € Quelle: Bundesministerium der Finanzen Ab 2020 werden Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag zur Hälfte besteuert (also nur noch mit 1 % der und Unterhaltshöchstbetrag nochmals erhöht. Zu- Hälfte des inländischen Bruttolistenpreises je Mo- dem werden auch im Jahr 2020 die Eckwerte im nat). Das gilt für Kraftfahrzeuge, die eine Koh- Einkommensteuertarif zum Ausgleich der kalten lendioxid-Emission von höchstens 50 Gramm je Progression des Vorjahres angepasst. gefahrenen Kilometer haben oder deren rein elek- trische Reichweite mindestens 40 Kilometer be- Allein diese Maßnahmen bei der Einkommen- trägt (Fahrzeuge im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder steuer für die Jahre 2019 und 2020 führen zu ei- Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz). Der Anreiz wird für nem finanziellen Vorteil von 9,8 Mrd. € bei voller Fahrzeuge gewährt, die im Zeitraum vom 1. Ja- Jahreswirkung. nuar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Förderung der Elektromobilität Steuerfreiheit von Dienstfahrrädern Steuervorteile für Elektro- Die Nutzung von Fahrrädern und ähnlichen Fahr- Dienstwagen und Hybridfahrzeuge zeugen wie Elektrofahrrädern, dazu gehören bei- spielsweise E-Bikes und Pedelecs, ist aus ökolo- Nutzt der Steuerpflichtige ein betriebliches Kraft- gischer Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche fahrzeug auch für private Zwecke, muss er diesen Anreize zu setzen, wird die private Nutzung eines Nutzungsvorteil versteuern. Die Höhe dieses Vor- betrieblichen Fahrrads nicht besteuert. teils wird mit der sogenannten Listenpreisrege- lung ermittelt und beträgt grundsätzlich 1 % des Diese neue Steuerbefreiung gilt sowohl für die inländischen Bruttolistenpreises des Kraftfahr- Überlassung von Elektrofahrrädern als auch von zeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden herkömmlichen Fahrrädern. Sie gilt jedoch nicht Monat der Nutzung/Nutzungsmöglichkeit. für solche Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (wie z. B. Elekt- Zur Förderung von Elektro- und extern auflad- rofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten baren Hybridelektrofahrzeugen wird der Vor- über 25 km/h unterstützt), da diese unter die Rege- teil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge nur noch lungen der Dienstwagenbesteuerung fallen. 19
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 Januar 2019 Jobtickets sind künftig steuerfrei Umsatzsteuer aus den auf ihrem Marktplatz aus- geführten Umsätzen in Haftung genommen wer- Ferner wird eine Steuerbefreiung für Zuschüsse den. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Unter- des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Ar- nehmer, die im Inland steuerpflichtige Umsätze beitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Fahr- erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind, ten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- auf ihrem Marktplatz Waren anbieten lassen. Da- verkehr zwischen der Wohnung und der ersten rüber hinaus werden die Betreiber elektronischer Tätigkeitsstätte sowie für entsprechende Sachbe- Marktplätze verpflichtet, bestimmte Angaben ih- züge ab 2019 (wieder) eingeführt. Die Steuerbe- rer Verkäufer aufzuzeichnen, für deren Umsätze in günstigung gilt auch für private Fahrten im öffent- Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt. lichen Personennahverkehr. Die neue Regelung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft Die Steuerbefreiung hat zum Ziel, die Arbeitgeber getreten. Auf der Internetseite des BMF (http:// zu diesen ökologisch sinnvollen Leistungen zusätz- www.bundesfinanzministerium.de/mb/20190131) lich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn zu ani- steht ab sofort ein Vordruckmuster für den An- mieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Er- sollen verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrs- fassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zum mittel im Linienverkehr motiviert werden, um die Download bereit. Die Bescheinigung dient Unter- durch den motorisierten Individualverkehr entste- nehmern als Nachweis der steuerlichen Erfassung henden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie gegenüber Betreibern elektronischer Marktplätze. den Energieverbrauch zu senken. Vorabpauschale bei Anlagen in Betreiber von Internet- Investmentfonds Marktplätzen haften für Anfang 2019 wird erstmals die Vorabpauschale er- Händler hoben. Die Vorabpauschale greift dann, wenn ein Investmentfonds Wertzuwächse erzielt, aber keine Mit der wachsenden Verbreitung des Internets hat oder nur sehr geringe Ausschüttungen vornimmt. auch der Handel von Waren im Internet deutlich zugenommen. Dabei wird ein erheblicher Teil die- Bereits in der Vergangenheit mussten Anleger von ses Handels über elektronische Marktplätze abge- Investmentfonds bestimmte Erträge auch dann wickelt. Dieser Trend wird auch absehbar anhalten. versteuern, wenn der Investmentfonds diese Er- Seit geraumer Zeit liegen jedoch vermehrt Anhalts- träge einbehält und in neue Vermögengegenstände punkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren investiert (sogenannte thesaurierende Investment- über das Internet unter Nutzung von elektroni- fonds). Insbesondere mussten Zinsen, Dividenden schen Marktplätzen verstärkt zu Umsatzsteuerhin- und Immobilienerträge bei einer Thesaurierung als terziehungen kommt. sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge vom An- leger versteuert werden. Da das Verfahren der aus- Um die Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen schüttungsgleichen Erträge sehr komplex war und Unternehmen zu wahren und zu schützen und das die für die Besteuerung erforderlichen Informa- Umsatzsteueraufkommen zu sichern, hat der Ge- tionen bei ausländischen Investmentfonds häu- setzgeber eine Regelung zur Haftung von Betreibern fig nicht ermittelbar waren, wurde diese Besteue- elektronischer Marktplätze in das Umsatzsteuerge- rungsmethode durch die Vorabpauschale ersetzt. setz aufgenommen. Danach können Betreiber elek- Diese Änderung war Teil der Investmentsteuerre- tronischer Marktplätze unter bestimmten Voraus- form und ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. setzungen für die entstandene und nicht abgeführte 20
Analysen und Berichte Monatsbericht des BMF Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 Januar 2019 Beispiel: Anfang 2018 beträgt der Wert eines Investmentanteils 100 €. Zum Jahresende ist der Wert um 3 € auf Analysen und Berichte 103 € gestiegen. Ab 2018 ist eine Vorabpauschale zu berücksichtigen. Im Jahr 2018 beträgt die Vorabpauschale 0,609 % des Werts des Anteils am Investmentfonds, also 0,61 €. Da die Wertsteigerung des Investmentanteils hö- her ist als die Vorabpauschale, erfolgt keine Begrenzung. Auf die Vorabpauschale von 0,61 € fallen noch rund 0,15 € Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Vorabpauschale für die Wertentwicklung des Für das Jahr 2018 wird zur Berechnung der Vorab- Jahres 2018 fließt erstmals Anfang 2019 zu. Die pauschale ein Zinssatz von 0,609 % des Werts des Einführung der Vorabpauschale hat für die Steu- Anteils am Investmentfonds zum Anfang des Jah- erpflichtigen den positiven Nebeneffekt, dass im res 2018 angesetzt. Jahr 2018 keine Besteuerung von thesaurierten Er- trägen vorgenommen wurde beziehungsweise ein Jahr Steuerpause gewährt wurde. Aufgrund des Zuflusses der Vorabpauschale am Beginn des Fol- Mehr Zeit für die gejahres kann sie mit dem meist noch in voller Steuererklärung Höhe vorhandenen Sparer-Pauschbetrag verrech- net werden. Reicht der Sparer-Pauschbetrag nicht Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs- aus oder wurde kein Freistellungsauftrag gestellt, verfahrens wurde bereits am 22. Juli 2016 im Bun- erhebt das depotführende Kreditinstitut Kapital desgesetzblatt (BGBl. I S. 1679) verkündet. Die darin ertragsteuer auf die Vorabpauschale in der Weise, enthaltenen Neuregelungen zu den Steuererklä- dass ein entsprechender Geldbetrag vom Konto des rungsfristen und zum Verspätungszuschlag gelten Anlegers eingezogen und an die Finanzverwaltung ab dem Veranlagungszeitraum 2018 und sind somit abgeführt wird. Der Freistellungsauftrag gilt für Le- erstmalig bei der Abgabe der Steuererklärung für dige bis zu Erträgen von 801 € im Jahr und für Ver- das Jahr 2018 zu beachten. heiratete bis 1.602 €. Um die Vorabpauschale am Jahresanfang zu vermeiden, müssen die Anleger ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag ertei- Steuererklärungsfristen len. Die Vorabpauschale betrifft nicht Riester- oder Rürup-Verträge. Werden die Fondsanteile irgend- Die allgemeine Steuererklärungsfrist für alle Steuer- wann veräußert, werden dann die davor gezahlten pflichtigen wird von fünf auf sieben Monate verlän- Vorabpauschalen verrechnet. gert. Soweit Steuererklärungen durch einen Angehö- rigen der rechts- und steuerberatenden Berufe (z. B. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an ei- Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine) erstellt ner risikolosen Marktverzinsung, d. h. an dem Be- werden, wird die Frist für die Steuererklärung sogar trag, den ein Anleger am Markt für eine risikofreie auf 14 Monate verlängert. Da die Steuerpflichtigen Geldanlage erhalten würde. Die tatsächlichen Aus- nun mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung schüttungen mindern die Vorabpauschale im Jahr haben, erübrigen sich viele Anträge auf Fristverlän- gegebenenfalls bis auf null. Darüber hinaus ist die gerung. Dies erspart Steuerpflichtigen, Steuerbera- Vorabpauschale auf die tatsächliche Wertsteige- tern und der Verwaltung zusätzliche Arbeit. rung des Anteils im Jahr begrenzt; sie fällt somit nicht an, wenn ein Verlust erzielt wurde. 21
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