Monatsbericht des BMF - Januar 2019 - Bundesfinanzministerium

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Monatsbericht des BMF - Januar 2019 - Bundesfinanzministerium
Monatsbericht des BMF
Januar 2019
Monatsbericht des BMF
Januar 2019
Editorial
           Editorial                                                                    Monatsbericht des BMF
                                                                                                  Januar 2019

                                                            geändert werden – darüber verhandeln Bundestag
                                                            und Bundesrat derzeit im Vermittlungsausschuss.

                                                            Auch wenn das Wirtschaftswachstum 2019 schwä-
                                                            cher ausfallen wird, setzen wir im Haushalt wei-
                                                            terhin auf den Dreiklang aus Zukunftsorientie-
                                                            rung, sozialer Gerechtigkeit und Solidität. Daher
                                                            sieht der Bundeshaushalt 2019 erneut keine Schul-
                                                            den, aber Investitionen auf Rekordhöhe vor. Damit
                                                            Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich stark
                                                            und handlungsfähig bleibt.

                                                            Das Jahr 2019 wird politisch von vier Landtagswah-
                                                            len, vielen Kommunalwahlen, der Europawahl und
Liebe Leserinnen, liebe Leser,                              vermutlich auch dem Austritt des Vereinigten Kö-
                                                            nigreichs aus der Europäischen Union geprägt sein.
zum 1. Januar sind viele der im vergangenen Jahr            Das Bundesministerium der Finanzen wird seinen
vom Kabinett erarbeiteten und im Bundestag be-              Beitrag dafür leisten, dass die Europäische Union
schlossenen Gesetze in Kraft getreten. Damit wird           eine gute Zukunft hat. Olaf Scholz betont immer
die Arbeit der Regierung nun auch konkret für uns           wieder: Europa ist das wichtigste nationale Anlie-
alle spürbar. So etwa bei der Höhe der verfügbaren          gen unseres Landes.
Einkommen: Seit Jahresbeginn zahlen die Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung einen              Im Monatsbericht des BMF finden Sie häufiger
geringeren Beitrag – Arbeitnehmer und Arbeitgeber           Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaft-
teilen sich die Kosten wieder halbe-halbe. Von Juli         lichen Beirats zu aktuellen Themen – so auch dies-
an wird das Kindergeld erhöht – auch mit dem hö-            mal zu den EU-Vorschlägen zur Besteuerung der
heren Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag wer-             Digitalen Wirtschaft. Aber auch vom Beirat sel-
den Familien gezielt unterstützt. Ein zusammen-             ber gibt es Neuigkeiten. Zum Jahreswechsel hat der
veranlagtes Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei                Vorsitz dieses unabhängigen Beratungsgremiums
Kindern und einem gemeinsamen Jahresbrutto-                 des Finanzministeriums gewechselt. Ich darf mich
lohn von rund 55.800 Euro wird dadurch in diesem            bei Herrn Prof. Thiess Büttner für seine langjährige
Jahr beispielsweise um mehr als 500 Euro besserge-          Tätigkeit als Vorsitzender herzlich bedanken. Mein
stellt, im nächsten Jahr sind es sogar 800 Euro – be-       Dank gilt auch allen anderen Mitgliedern des Bei-
zogen auf die gesamten Steuern und Abgaben sind             rats für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Neuer Vorsit-
das 4 bzw. rund 6 Prozent. Einen Überblick über die         zender ist Prof. Marcel Thum, dem wir viel Erfolg
wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019 finden             und Freude für diese Aufgabe wünschen. Der Beirat
Sie in diesem Monatsbericht.                                wird auch unter seiner Leitung zentrale Themen
                                                            aufgreifen und damit der finanzpolitischen Diskus-
Weitere für die Zukunft unseres Landes zentrale             sion in Deutschland fundierte Anregungen geben.
Vorhaben wurden ebenfalls voriges Jahr auf den
Weg gebracht, beispielsweise bei der Schaffung be-
zahlbaren Wohnraums oder durch mehr Investiti-
onen in bessere Bildung. Die Einrichtung eines Di-
gitalfonds für Investitionen in Schulen und den
Breitbandausbau sowie weitere Unterstützung für             Wolfgang Schmidt
den Bau von Sozialwohnungen machen das mög-                 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen
lich. Für einige Vorhaben muss das Grundgesetz

                                                        3
Inhaltsverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis
      Analysen und Berichte____________________________________________7
      Brexit und Zoll___________________________________________________________________________________________ 8
      Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF
      zu den EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft____________________________________ 13
      Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019__________________________________________________________ 18
      Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2018 ________________________________________________________ 23
      Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2018________________________________ 38
      Fachkonferenz „Fiscal Policy Seminar“___________________________________________________________________ 42
      Die Bundesdruckerei –
      Vom „Staatsdrucker“ zu einem führenden Unternehmen für IT-Sicherheitslösungen_____________________ 47

      Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________55
      Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 56
      Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 57
      Steuereinnahmen im Dezember 2018____________________________________________________________________ 64
      Entwicklung der Länderhaushalte bis einschließlich Dezember 2018_____________________________________ 68
      Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 71
      Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 82

      Aktuelles aus dem BMF__________________________________________87
      Termine_________________________________________________________________________________________________ 88
      Publikationen___________________________________________________________________________________________ 89
      Terminhinweis auf Stellenausschreibungen______________________________________________________________ 90

      Statistiken und Dokumentationen_______________________________91
      Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 92
      Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 93
      Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunktur­komponenten des Bundes________________ 93
      Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 94
Analysen
und Berichte
Analysen
Brexit und Zoll
                und Berichte                                                     8

Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF
zu den EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft             13

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019                                    18

Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2018                                  23

Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2018             38

Fachkonferenz „Fiscal Policy Seminar“                                           42

Die Bundesdruckerei –
Vom „Staatsdrucker“ zu einem führenden Unternehmen für IT-Sicherheitslösungen   47
Analysen und Berichte                                                       Monatsbericht des BMF
                                                                                                Januar 2019

Brexit und Zoll
    ●● Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
       voraussichtlich die Europäische Union (EU) verlassen.

    ●● Die Auswirkungen des Brexits hängen entscheidend davon ab, ob es zu einem ungeregelten
       Brexit kommt oder ob es noch gelingt, mit den Regelungen im Austrittsabkommen einen ge-
       ordneten Brexit zu vollziehen.

    ●● Mit dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt und die
       Zollunion verlassen.

    ●● Als Folge wird – bei einem ungeregelten Brexit ab dem 30. März 2019 – insbesondere der Wa-
       renverkehr zwischen der Insel und dem Kontinent nach allen unionsrechtlichen Regelungen
       gegenüber Drittländern zu behandeln sein.

    ●● Auf diese Situation bereiten sich die Bundesregierung und die Zollverwaltung sorgfältig vor.

   Austritt aus der Europäischen                        das Europäische Parlament und der Rat der Euro-
   Union                                                päischen Union zustimmen.

Nachdem beim „Referendum über den Verbleib
des Vereinigten Königreichs in der Europäischen              Artikel 50 des Vertrags über die
Union“ am 23. Juni 2016 knapp 52 % der Wähler ge-            Europäische Union
gen den Verbleib gestimmt hatten, unterrichtete              regelt das Verfahren für den Austritt
das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat am            aus der EU. Demnach müssen die
29. März 2017 von seiner Absicht, aus der EU auszu-          Verhandlungen über den geordneten
treten. Dadurch wurde das Austrittsverfahren nach            Austritt innerhalb von zwei Jahren nach
Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union           Auslösung von Artikel 50 abgeschlossen
offiziell eingeleitet. Am 19. Juni 2017 begannen die         sein. Diese Frist kann aber verlängert
Austrittsverhandlungen – ein bisher beispielloses            werden, wenn der Europäische Rat
Unterfangen. Am 14. November 2018 schließlich                dies einstimmig im Einvernehmen mit
legten die Europäische Kommission und die bri-               dem Vereinigten Königreich beschließt.
tische Regierung den „Brexit-Deal“ vor – ein Ab-             Überdies kann, wie der Europäische
kommen über die Modalitäten und die Umset-                   Gerichtshof jüngst entschieden hat, die
zung des Austritts sowie eine politische Erklärung,          britische Austrittserklärung noch einseitig
um den Rahmen für die zukünftigen Beziehun-                  zurückgezogen werden.
gen post-Brexit festzulegen. Durch das Austrittsab-
kommen soll ein geordneter Brexit möglich wer-
den. Am 25. November 2018 hat der Europä­ische          Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat am
Rat das Austrittsabkommen und die politische Er-        15. Januar 2018 mehrheitlich das Austrittsabkom-
klärung zu den zukünftigen Beziehungen gebil-           men abgelehnt. Nun müssen die nächsten Entschei-
ligt. Damit das Abkommen wirksam werden kann,           dungen der Regierung und des Parlamentes des Ver-
müssen das britische Parlament und auf EU-Seite         einigten Königreichs abgewartet werden.

                                                       8
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
           Brexit und Zoll                                                                      Januar 2019

Festzuhalten bleibt jedoch: Ob nun der Brexit unge-          Einfuhr von Waren in die
ordnet kommt oder doch geordnet vonstattengeht               Europäische Union
und damit das Vereinigte Königreich bis mindestens

                                                                                                                Analysen und Berichte
zum Jahr 2020 in einer Übergangsphase von der EU          Nach dem EU-Austritt müssen alle Warenliefe-
noch „wie ein Mitgliedstaat behandelt wird“ – das         rungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU
Land würde perspektivisch mit dem Austritt aus            durch den Zoll abgefertigt werden. Denn alle Wa-
der EU auch den gemeinsamen Binnenmarkt und               ren, die über die Grenze des Zollgebiets der EU
die Zollunion verlassen. Folgen dieser Entwick-           verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen
lung werden Zollformalitäten und Zollkontrollen           Überwachung. Sie müssen in ein bestimmtes Zoll-
im Waren- und Personenverkehr mit dem Vereinig-           verfahren überführt werden. Dies wird mit ei-
ten Königreich sein. Entweder geschieht dies unge-        ner Zollanmeldung elektronisch, schriftlich oder
regelt ab dem 30. März 2019, ungeregelt zu einem          mündlich bekundet. Soll die eingeführte Ware end-
späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (sofern die Aus-          gültig im Zollgebiet der EU verbleiben und in deren
trittsfrist verlängert wird, ohne dass dies in der Sa-    Wirtschaftskreislauf eingehen, kommt das Zollver-
che etwas ändert) oder mit Ablauf der im Austritts-       fahren „Überlassung zum freien Verkehr“ in Be-
abkommen vereinbarten Übergangszeit.                      tracht. Sollen Waren unverändert zwischen zwei im
                                                          Zollgebiet der EU liegenden Orten befördert wer-
                                                          den, so sind sie in das „Versandverfahren“ zu über-
   Zollrechtliche Folgen eines                            führen. Für Waren, die eingeführt werden, um sie
   ungeregelten Brexits                                   zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im
                                                          EU-Zollgebiet zu verwenden und sie im Anschluss
Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, wird das           daran wieder auszuführen, gibt es das „Zollverfah-
Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt von             ren der vorübergehenden Verwendung.“ Bei Ein-
der Zollverwaltung wie jedes Drittland behandelt,         fuhr in das EU-Zollgebiet werden Waren gegebe-
mit dem keine besonderen Abkommen bestehen.               nenfalls mit einem Zoll belegt. Die Zölle werden
Es gelten unmittelbar alle Bestimmungen, die das          von der Zollverwaltung für die EU eingenommen
Zollrecht für den Waren- und Personenverkehr mit          und dorthin abgeführt. Zollkontrollen sind über-
Drittländern vorsieht. Die wichtigste Rechtsgrund-        dies jederzeit möglich.
lage hierfür ist der Unionszollkodex (UZK).
                                                          Weitere Informationen zu den genannten und
                                                          allen anderen Zollverfahren sowie zur Zoll­
    Der Unionszollkodex,                                  anmeldung und allen damit zusammenhän-
    die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur                  genden Aspekten finden sich im Internet un-
    Festlegung des Zollkodex der Union (UZK),             ter      http://www.bundesfinanzministerium.de/
    gilt seit dem 1. Mai 2016. Der UZK ist der            mb/201901102. Fragen rund um den Zolltarif und
    unionsrechtliche Basisrechtsakt für das               die Zollwerte werden dort ebenfalls beantwortet.
    Zollrecht. Er legt die Grundzüge des auf
    die Zukunft ausgerichteten europäischen               Des Weiteren ist bei der Einfuhr zu beachten, ob es
    Zollrechts fest. Ergänzt wird der UZK durch           sich um Waren handelt, die mit einer Verbrauchs-
    sein Durchführungsrecht. Allgemeine                   steuer belegt sind (z. B. Energieerzeugnisse, Al-
    Informationen zu allen zollrechtlichen                kohol- und Tabakprodukte), ob Einfuhrumsatz-
    Rechtsgrundlagen finden sich unter                    steuer zu entrichten ist und ob die Waren Verboten
    http://www.bundesfinanzministerium.de/                oder Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen
    mb/201901101.                                         oder lebende Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
                                                          Ebenfalls relevant ist, ob weitere besondere zoll-
                                                          rechtliche Regelungen gelten, wie die des Außen-
                                                          wirtschaftsrechts (etwa beim Barmittelverkehr)

                                                         9
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
           Brexit und Zoll                                                                      Januar 2019

oder des Marktordnungsrechts (für landwirtschaft-            Reiseverkehr
liche Erzeugnisse). Ferner kann bei der Einfuhr der
Nachweis des sogenannten Warenursprungs erfor-            Kommt es zu einem ungeregelten Brexit, gelten für
derlich werden.                                           Reisende ab diesem Zeitpunkt die gleichen allge-
                                                          meinen Mengen- und Wertgrenzen, die auch bei
Weitere Informationen zum Thema finden sich               (Rück)Reisen aus anderen Drittländern gelten (z. B.
unter http://www.bundesfinanzministerium.de/              bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Wa-
mb/201901103.                                             ren wie Energieerzeugnisse, Alkohol- und Tabak-
                                                          produkte). Sofern die Mengen- und Wertgrenzen
                                                          überschritten werden, sind die Waren beim Zoll
   Ausfuhr von Waren aus der                              anzumelden. Darüber hinaus sind möglicherweise
   Europäischen Union                                     weitere Einschränkungen zu beachten, wie etwa
                                                          bestimmte Verbote und Beschränkungen (z. B. im
Alle Waren, die aus der EU in einen nicht zur EU ge-      Hinblick auf nicht zugelassene Arzneimittel, exo-
hörenden Staat ausgeführt werden, müssen durch            tische Tierarten oder gefälschte Markenprodukte).
den Zoll abgefertigt werden; sie sind in einem Aus-
fuhrverfahren zum Export anzumelden. Hier kann            Weitere Informationen zu den Regelungen
zwischen der „Endgültigen Ausfuhr“, der „Vorüber-         für den Reiseverkehr finden sich unter http://
gehenden Ausfuhr“ und der „Wiederausfuhr“ un-             www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901106.
terschieden werden. Das Ausfuhrverfahren wird
grundsätzlich in zwei Verfahrensabschnitte unter-         Werden Waren von höherem Wert (z. B. Sportge-
teilt: Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhr-     räte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck)
verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. In der zweiten      mit auf die Reise genommen, empfiehlt es sich, ei-
Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangs-         nen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um
zollstelle beendet und die Ware aus dem EU-Zoll-          Zweifel an der Herkunft der Ware und eine daraus
gebiet ausgeführt. In vielen Fällen sind hierbei Ver-     gegebenenfalls resultierende Abgabenerhebung zu
einfachungen möglich.                                     vermeiden.

Auf auszuführende Waren werden aktuell keine              Weitere Informationen finden sich unter
Zölle erhoben. Sie sind auch von der Umsatz-              http:// www.bundesfinanzministerium.de/
steuer und von den Verbrauchsteuern befreit. Al-          mb/201901107.
lerdings können im Bestimmungsland Zölle und
Verbrauchsteuern für die dortige Einfuhr anfallen.
Zudem gelten die nationalen Bestimmungen des                 Vorbereitungen auf den Brexit
Außenwirtschaftsrechts. Die Ausfuhr von Waren
kann aus verschiedenen Gründen verboten oder
zumindest eingeschränkt sein (z. B. bei Waffen oder          Verwaltung
aufgrund von Embargomaßnahmen).
                                                          Zur Vorbereitung auf den Brexit arbeiten das BMF
Weitere Informationen zu den Ausfuhr-                     und die Zollverwaltung eng zusammen und be-
verfahren finden sich unter http://www.                   reiten sich umfassend auf die Auswirkungen der
bundesfinanzministerium.de/mb/201901104 und               möglichen Brexit-Szenarien vor. Wesentlich ist
zu den Einschränkungen des Außenwirtschaftsver-           hierbei vor allem eines: Die Zollverwaltung über-
kehrs unter http://www.bundesfinanzministerium.           nimmt post-Brexit keine neuen Aufgaben. Ins-
de/mb/201901105.                                          besondere die Abfertigung des grenzüberschrei-
                                                          tenden Warenverkehrs ist eine Arbeit, mit der der
                                                          deutsche Zoll bestens vertraut ist. Allerdings wird

                                                        10
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
          Brexit und Zoll                                                                      Januar 2019

der Umfang dieser Aufgabe zunehmen; die Zoll-            Die folgenden Hinweise schließlich richten sich an
verwaltung rechnet mit einem punktuell erhöh-            Wirtschaftsbeteiligte, die bislang zwar im Handel
ten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. Die Vor-          mit dem Vereinigten Königreich, aber ausschließ-

                                                                                                               Analysen und Berichte
bereitungen zielen daher vornehmlich darauf ab,          lich innerhalb des Binnenmarkts tätig waren und
die sach- und bedarfsgerechte Wahrnehmung der            daher bisher nicht mit dem Zoll in Berührung ge-
entsprechenden Aufgaben an den bedeutenden in-           kommen sind. Für sie gilt:
ternationalen See- und Flughäfen weiterhin zu ge-
währleisten. Einem möglichen ungeregelten Brexit         ●● Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zoll-
wird der Zoll zusätzlich über eine temporäre Priori-        behörden registrieren. Das örtlich zuständige
sierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche begeg-            Hauptzollamt erteilt auf Antrag eine sogenannte
nen, und zwar über einen flexiblen Personalein-             Economic-Operators’-Registration-and-Identi-
satz und durch die IT-gestützte Optimierung des             fication-Nummer (EORI-Nummer).
Abfertigungsprozesses.
                                                         ●● Der Informationsaustausch (etwa in Form der
Der Brexit hat überdies einen Mehrbedarf an Per-            Zollanmeldung) zwischen Wirtschaftsbeteiligten
sonal zur Folge. Rund 900 Stellen wurden mit dem            und Zollbehörden erfolgt prinzipiell elektro-
Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt. Die-             nisch. Für die Nutzung des hierfür bestehenden
ses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung             IT-Systems ATLAS bedarf es u. a. einer Anmel-
verstärken. Neben der Ausbildung eigener Nach-              dung und einer zertifizierten Software.
wuchskräfte ist die Einstellung externer Kräfte in
allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein        ●● Zollanmelder müssen grundsätzlich in der EU
wichtiger Eckpfeiler der Personalgewinnung.                 ansässig sein.

                                                         ●● Eine Vertretung bei der Erledigung von Zoll-
   Wirtschaft                                               förmlichkeiten ist möglich (z. B. durch Zoll­
                                                            agenten).
Der Brexit kann nicht allein durch die Verwaltung
bewältigt werden. Unternehmen, die im Waren-             Zur Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten
handel mit dem Vereinigten Königreich aktiv sind         fanden bereits – aufgrund einer gemeinsamen In-
und es bleiben wollen, müssen sich ebenfalls auf         itiative mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft –
den Brexit vorbereiten. Dazu müssen sie grundsätz-       von Mitte September bis Anfang November 2018
lich etwa prüfen, inwieweit beispielsweise:              bundesweit sieben Informationsveranstaltungen
                                                         zum Thema „Brexit und Zoll“ statt. Die Wirtschafts-
●● für sie bestehende Bewilligungen durch das            beteiligten wurden durch das BMF und die Gene-
   Hauptzollamt angepasst werden können                  ralzolldirektion vor allem über Zollförmlichkeiten
   (z. B. Erweiterung des Länderkreises, Verede-         im Warenverkehr mit Drittländern informiert. Au-
   lungs- und Lagerorte im Vereinigten König-            ßerdem erhielten sie einen Überblick über das Be-
   reich),                                               sondere Zollrecht (Verbote und Beschränkungen,
                                                         Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Prä-
●● neue zollrechtliche Bewilligungen beim Haupt-         ferenzen). Darüber hinaus wurden sie gebeten, sich
   zollamt zu beantragen sind, insbesondere die          ihrerseits auf den Brexit vorzubereiten.
   Bewilligung für den Betrieb eines Verwah-
   rungslagers bei der Einfuhr von Waren (bitte          Auf den Veranstaltungen waren insgesamt etwa
   beachten: für Neuanträge gibt es Bearbeitungs-        1.500 Teilnehmende zugegen, die die Erläuterun-
   fristen).                                             gen als sehr hilfreich für ihre Vorbereitungen ein-
                                                         gestuft haben.

                                                       11
Analysen und Berichte                                                       Monatsbericht des BMF
           Brexit und Zoll                                                                       Januar 2019

   Kontaktmöglichkeiten mit dem deutschen Zoll

   Bei Fragen stehen

     ●● die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901108

     ●● und die örtlich zuständigen Hauptzollämter
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901109

   zur Verfügung.

   Weitere Informationsangebote zur Vorbereitung auf den Brexit

     ●● Europäische Kommission
        Stand der Brexit-Verhandlungen: http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901110
        Mitteilung zu Reisen (PDF): http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901111
        Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit (zahlreiche Themengebiete):
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901112

     ●● Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
        https://www.ihk.de/brexitcheck

     ●● Regierung des Vereinigten Königreichs
        Guidance on how to prepare for Brexit if there‘s no deal (Liste in Englisch)
        http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/201901114

   Fazit                                                  Königreichs. Nichtsdestotrotz bereitet sich die
                                                          Bundesregierung sorgfältig und in enger Abstim-
Der Brexit ist eine aus Sicht der EU sowie aus na-        mung mit den europäischen Partnern und der Eu-
tionaler Sicht sehr zu bedauernde Entscheidung            ropäischen Kommission auf den Austritt des Verei-
von Bevölkerung und Regierung des Vereinigten             nigten Königreichs aus der EU vor.

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Analysen und Berichte                                                          Monatsbericht des BMF
                                                                                                       Januar 2019

Stellungnahme des unabhängigen
Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den

                                                                                                                        Analysen und Berichte
EU-Vorschlägen für eine Besteuerung der
digitalen Wirtschaft

      ●● Gutachten und Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesmi-
         nisterium der Finanzen sind als Beitrag zum allgemeinen Diskurs zu verstehen und geben nicht
         notwendigerweise die Meinung des BMF wieder. Die Stellungnahmen werden jeweils auch auf
         der Webseite des BMF veröffentlicht.

      ●● Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat Stellung genommen zum Vorschlag der EU-Kommis-
         sion aus dem März 2018, eine Digital Service Tax einzuführen.

      ●● Der Beirat empfiehlt, den Vorschlag nicht zu unterstützen. Er begründet dies mit rechtlichen
         und ökonomischen Bedenken.

Die EU-Kommission hat im März 2018 eine Richtli-                   ermöglicht, mit anderen zu interagieren (z. B.
nie zur „Fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“              Facebook), sowie
vorgeschlagen. Sie soll die Mitgliedstaaten der EU
dazu verpflichten, eine Digital Service Tax (DST) als           ●● aus dem Verkauf von Kundendaten (z. B. von
gesonderte Steuer auf bestimmte Erträge (revenues)                 Facebook) (im Folgenden vereinfachend: Digi-
zu erheben, die aus der Erbringung (gewisser) digi-                tale Erlöse).
taler Dienstleistungen erwirtschaftet werden.1 Dabei
ist sie der Aufforderung einzelner Mitgliedsländer              Die DST soll auf die Bruttoerträge eines Steuer-
gefolgt, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.              pflichtigen aus der Erbringung der in den Gel-
Erfasst sein sollen gem. Art. 3 des Richtlinienvor-             tungsbereich der Steuer fallenden digitalen
schlags (im Folgenden kurz: RLV) Erlöse:                        Dienstleistungen erhoben werden, abzüglich der
                                                                Mehrwertsteuer und sonstiger ähnlicher Steuern
●● aus der Platzierung von Werbung auf einer di-                (Art. 3 Abs. 2 RLV). Der Steuersatz der DST soll sich
   gitalen Schnittstelle (z. B. auf Websites oder               auf 3 % der steuerbaren Erträge belaufen. Die DST
   mobilen Anwendungen), die sich an die Nutzer                 soll nur ein Zwischenschritt sein. Mittelfristig will
   dieser Schnittstelle richtet,                                die EU-Kommission entlang der Linien des OECD
                                                                BEPS Projekts den Begriff der Betriebsstätte in der
●● aus der Bereitstellung von Plattformen (mehr-                Unternehmensbesteuerung um eine digitale Be-
   seitigen digitalen Schnittstellen), die es Nutzern           triebsstätte erweitern.

                                                                Es ist unstrittig, dass internationale Unterschiede
1   Siehe die Vorschläge der Europäischen Kommission vom        der Gewinnsteuerbelastung die Standortwahl be-
    21. März 2018 über eine faire Besteuerung der digitalen
    Wirtschaft, abrufbar unter
                                                                einflussen, Richtung und Ausmaß von grenzüber-
    http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181042           schreitenden Investitionen verändern und Anreize

                                                              13
Analysen und Berichte                                                                                Monatsbericht des BMF
             Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine              Januar 2019
             Besteuerung der digitalen Wirtschaft

schaffen, durch Gestaltung der Konzernstruktur                               EU-rechtliche Einstimmigkeitsprinzip im Bereich
die Steuerbelastung zu senken. Man mag dem be-                               der Steuern auch für die Abschaffung von einmal
gegnen, indem man das Recht von Staaten aus-                                 eingeführten Regeln gilt, kann die DST zur Zemen-
dehnt, die im Inland erwirtschafteten Gewinne                                tierung dieser eigentlich nur als vorläufig gedach-
selbst dann zu besteuern, wenn nach bisherigem                               ten Steuer führen.4 Die daraus resultierende In-
Verständnis keine inländische Betriebsstätte gege-                           flexibilität kann Nachteile für die Mitgliedstaaten
ben ist und damit an sich kein Anknüpfungspunkt                              der EU im internationalen Steuerwettbewerb zur
für eine Besteuerung im Inland besteht.2 In diese                            Folge haben.
Richtung weisen die Vorschläge der EU-Kommis-
sion zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, die                           Im Einzelnen geben wir Folgendes zu bedenken:
zugleich eine Zersplitterung des EU-Binnenmark-
tes verhindern sollen, die durch unilaterale Lösun-                          1. Drohende unerwünschte Doppelbesteuerung:
gen einzelner Mitgliedstaaten entstehen könnte.3                             Die OECD BEPS Initiative stellt die Zuordnung
                                                                             des Besteuerungsrechts bei den Ertragsteuern und
Gleichwohl empfiehlt der Beirat, die Vorschläge der                          das systematische Verhältnis von Ertragssteuer
EU-Kommission zur DST nicht zu unterstützen.                                 und Umsatzsteuer nicht in Frage. Unternehmens-
Denn die DST stößt auf ernste rechtliche Beden-                              gewinne, die keiner ausländischen Betriebsstätte
ken und wäre in ihren ökonomischen Wirkungen                                 zugeordnet werden können, sind dem Sitzstaat des
sehr fragwürdig. Zudem ist der Beirat mehrheitlich                           Unternehmens zuzuweisen. Die Länder, in denen
nicht davon überzeugt, dass Erträge aus der Erbrin-                          entgeltliche Leistungen ausgeführt werden, erhe-
gung digitaler Dienstleistungen hinsichtlich der                             ben Umsatzsteuer auf diese Leistungen.
Indikatoren steuerlicher Leistungsfähigkeit signi-
fikante Unterschiede oder genuine Besonderheiten                             Das Erbringen von digitalen Dienstleistungen im
gegenüber sonstigen Erträgen aufweisen würden.                               Wege des Exports erfordert vielfach keine Präsenz
Steuerliche Sonderregime nur für Erträge aus der                             der Unternehmen vor Ort, also keine Betriebstätte
Erbringung digitaler Dienstleistungen wären des-                             im bisher verstandenen Sinne. Folgerichtig werden
halb gleichheitsrechtlich problematisch.                                     in diesem Fall die Gewinne aus der Erbringung di-
                                                                             gitaler Dienstleistungen (etwa Streaming-Services
Die DST bricht mit der bestehenden internationa-                             wie von Netflix oder Apple Music, Mietsoftware
len Steuerrechtsordnung der Unternehmensbe-                                  von Microsoft oder Google) nur in dem Staat be-
steuerung. Die Einführung der Steuer wäre ein Pa-                            steuert, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
radigmenwechsel, weil zum einen Bruttoerträge                                Häufig liegt der Sitz, und damit das Besteuerungs-
einer Ertragsteuer unterworfen würden und zum                                recht hinsichtlich der Ertragsteuern, außerhalb
andern die Ertragsbesteuerung im Staat der Leis-                             Europas, namentlich in den USA. Betroffen sind
tungserbringung erfolgte. Die einseitige Schaf-                              aber zunehmend auch EU-Unternehmen.
fung einer DST in der EU ist zudem unvereinbar
mit dem auf zwischenstaatlicher Kooperation be-                              Die Vorschläge der Kommission machen die Er-
ruhenden BEPS-Projekt der OECD.                                              hebung der DST nicht von einer fehlenden oder
                                                                             zu geringen Besteuerung im jeweiligen Ansässig-
Dringend zu warnen ist vor der DST als Zwi-                                  keitsstaat des Unternehmens abhängig. Die neue
schenschritt (Quick Fix, Übergangssteuer). Da das                            Steuer würde also zusätzlich zu den schon nach

2 Vgl. Richter, Die Besteuerung des Gewinns aus den
                                                                             4   Zwar wäre eine Befristung der DST auf z. B. drei Jahre mit der
  grenzüberschreitenden Direktgeschäften von Google,
                                                                                 Möglichkeit der Verlängerung bei Einstimmigkeit theoretisch
  Facebook & Co., Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2018,
                                                                                 denkbar, um einer Zementierung entgegenzuwirken. Dies
  S. 132-140; Schreiber, Sales-Based Apportionment of Profits,
                                                                                 wäre aber im Hinblick auf die Kosten der Implementierung
  Bulletin for International Taxation, 2018, S. 259-272.
                                                                                 abzulehnen. Zudem sehen wir kein besonders Eilbedürfnis für
3 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (365, 369).                                  eine befristete Sofortmaßnahme.

                                                                          14
Analysen und Berichte                                                                                 Monatsbericht des BMF
              Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine               Januar 2019
              Besteuerung der digitalen Wirtschaft

geltendem Recht fälligen Steuern erhoben. Die                                 ermöglichen, von den Unternehmen der digitalen
Folge wäre eine Doppelbesteuerung.5 Dies würde                                Wirtschaft den „fair share of tax“9 einzufordern.
auch die Unternehmen treffen, die nach dem Regi-                              Aus der Sicht der EU-Kommission stellt die DST

                                                                                                                                            Analysen und Berichte
me ihres Ansässigkeitsstaates schon bislang ihren                             damit eine neue Spielart der Ertragsbesteuerung
„fairen Anteil“ an Steuern zahlen. Es ist deshalb                             dar.10
nachvollziehbar, dass EU-Unternehmen Wettbe-
werbsverzerrungen zu ihren Lasten befürchten,                                 Verstanden als direkte Steuer, wäre mit der DST al-
was der Intention der EU-Kommission zuwider-                                  lerdings ein Eingriff in das objektive Nettoprinzip
liefe.6                                                                       verbunden, denn es würde eine Bruttobesteuerung
                                                                              vorgenommen. Dies wäre gleichheitsrechtlich
2. Hybridcharakter der DST und rechtliche                                     bedenklich. Der hybride Charakter der Digitalsteu-
Bedenken: Die DST soll mit einem Steuersatz                                   er wirft vor dem Hintergrund der Entscheidung
von 3 % der steuerbaren digitalen Erlöse (Brutto­                             des BVerfG vom 13.04.2017, 2 BvL 6/13 (NJW 2017,
erträge) erhoben werden, die auf Nutzerbeiträge                               2249) zur Kernbrennstoffsteuer ferner ein verfas-
in Mitgliedstaaten der EU zurückzuführen sind.                                sungsrechtliches Kompetenzproblem auf. Nach
Steuerschuldner sind die Unternehmensträger,                                  dieser Rechtsprechung steht Bund und Ländern
die die steuerbaren Erträge erwirtschaften. Die                               kein freies Steuerfindungsrecht zu. Die Befugnis,
EU-Kommission bezeichnet die DST als indirekte                                Steuergesetze zu erlassen, ist nur innerhalb der
Steuer7 und sieht die Rechtsgrundlage für den                                 durch die Finanzverfassung gesetzten Kompetenz­
Richtlinienvorschlag zum gemeinsamen System                                   ordnung gegeben. Die DST wäre aber eine neue
einer Digitalsteuer in Art. 113 AEUV betreffend die                           Steuer, die sowohl Züge einer Ertrags- als auch
Harmonisierung der indirekten Steuern. Geht man                               einer Umsatzsteuer trüge.11 Zwar geht Unionsrecht
davon aus, dass die DST tatsächlich eine indirekte                            dem nationalen Recht vor. Es ist aber fraglich, ob
Steuer ist, so sollte sie die Leistungsempfänger                              die Bundesregierung auf EU-Ebene einer Richtli-
(als sogenannte Steuerträger) belasten. Die Inten-                            nie zustimmen darf, die sie zum Erlass eines Ge-
tion der EU-Kommission ist es jedoch, über den                                setzes zwingen würde, das mit dem Grundgesetz
Umweg der Bruttoerträge (revenues) die Gewinne                                nicht vereinbar wäre.12
der Unternehmensträger zu besteuern. Deswegen
erläutert die EU-Kommission, dass die Verbrau-                                Ein weiteres Gleichheitsproblem ergibt sich aus
cher die Kosten nicht zu tragen hätten, weil die                              den von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Unternehmen der digitalen Wirtschaft die Kosten                               zwei Schwellenwerten, nämlich weltweite Er-
nicht überwälzen würden.8 Die DST soll also wie                               träge von 750 Mio. € und steuerbare Erträge von
eine direkte Steuer auf den Gewinn wirken und es                              50 Mio. € in der Union, um nur große Unterneh-
                                                                              men zu treffen. Warum eine Steuer nur große Un-
                                                                              ternehmen treffen soll, wäre gleichheitsrechtlich
5 Vgl. Spengel, DB 2018, Heft 15, M4. – Zwar sollen die
  Mitgliedstaaten es den EU-Unternehmen gestatten, die                        nicht einsichtig.
  entrichtete Digital Service Tax als Betriebsausgabe von der
  Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen (s.
  Erwägungsgrund 27 des Richtlinien-Vorschlages). Dies mildert                3. Unerwünschte ökonomische Nebenwirkun-
  das Problem aber allenfalls ab und das auch nur für in der EU               gen und geringes Aufkommen: Zudem ergeben
  ansässige Unternehmen.
                                                                              sich ungewollte ökonomische Wirkungen. Es mag
6 Vgl. Buck, in fastFT v. 27.3.2018, Bertelsmann chief hits out               sein, dass große und sehr rentable Unternehmen
  at EU digital tax plan; Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (366 f.).
7   http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181042
8   So die Q&A der EU-Kommission zum Vorschlag. Dafür gibt                    9     So die Q&A der EU-Kommission zum Vorschlag. :
    es auch ökonomisch stichhaltige Argumente. Vgl. Wolfram                         http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181049
    Richter, 2018, Taxing Direct Sales of Digital Services: A Plea            10    Ebenso Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (366).
    for Regulated and Internationally Coordinated Profit Splitting,
                                                                              11 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (370).
    CESifo Working Paper 7017.
    http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20181049                         12    Zutr. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (370).

                                                                           15
Analysen und Berichte                                                                               Monatsbericht des BMF
             Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine             Januar 2019
             Besteuerung der digitalen Wirtschaft

auf die DST nicht durch Anpassung ihrer Wirt-                                DST dagegen belastet diese Gewinne in dem Staat,
schaftspläne reagieren würden. Angesichts der                                in dem die Leistung an den Markt gebracht wird.
Kombination von Marktmacht und geringen                                      Damit tritt die DST neben die Umsatzsteuer, die –
Grenzkosten könnte es (wovon die Kommission                                  den Regeln der WTO entsprechend – den Staaten
ausgeht) nicht zur Überwälzung der Steuer kom-                               zugewiesen ist, welche die Leistungen importieren.
men.13 Junge Unternehmen mit häufig noch gerin-
gen Gewinnmargen oder Unternehmen, die noch                                  Einer Gewinnsteuer, die sich nach Bruttoerträ-
Verluste erwirtschaften (wie Spotify und Twitter),                           gen bemisst wie die DST, kann ein Unternehmen
wären indes betroffen, wenn Bruttoerträge als Be-                            nicht ausweichen, wenn die Kunden international
messungsgrundlage der Steuer dienen. Insbeson-                               immobil sind. Das davon betroffene Unterneh-
dere die steuerliche Diskriminierung junger Un-                              men mag versuchen, diese zusätzliche Belastung
ternehmen errichtet Markteintrittsbarrieren und                              auszugleichen, indem vermehrt Gewinne oder
wäre deswegen ordnungspolitisch nicht vertretbar.                            Investitionen aus Staaten der Leistungserstellung
                                                                             in niedriger besteuernde Staaten verlagert wer-
Schließlich ist das erhoffte zusätzliche Aufkom-                             den. Die Erhebung einer DST würde den Einstieg
men aus einer DST eher gering.14 So wird der                                 in eine neue Spielart des Steuerwettbewerbs mit
deutsche Markt für Online-Werbung auf rund                                   anderen Wirtschaftsräumen (namentlich mit den
6,5 Mrd. € geschätzt. Diese Werbeleistung unter-                             USA) bedeuten. Reaktionen anderer Länder, die
liegt bereits der Umsatzsteuer von 19 %. Sofern                              auf Umsätze europäischer (und deutscher) Unter-
keine Vorumsätze zu berücksichtigen sind, beträgt                            nehmen ihrerseits eine vergleichbare Steuer erhe-
die Steuerlast 1,2 Mrd. €. Eine 3 %ige Digitalsteuer                         ben könnten,16 sind folglich nicht auszuschließen.
würde zusätzlich lediglich 195 Mio. € Steuerauf-
kommen generieren – dies aber um den Preis ver-                              Es ist zweifelhaft, ob ein solcher neuer Ansatz für
mutlich hoher Verwaltungskosten.15 Zu befürchten                             die Besteuerung international tätiger Unterneh-
sind sowohl hohe Vollzugskosten auf Seiten der Fi-                           men auf die Besteuerung von Erträgen aus der
nanzverwaltung als auch hohe Rechtsbefolgungs­                               Erbringung digitaler Dienstleistungen begrenzt
kosten auf Seiten der Unternehmen.                                           werden könnte. Schon eine trennscharfe Grenz­
                                                                             ziehung ist schwierig.17 Eine Ausdehnung der
4. Bruch mit bislang bestehenden Prinzipien der                              neuen Steuer auf Erträge aus der Erbringung
internationalen Steuerrechtsordnung: Die DST                                 nicht-digitaler Lieferungen und Leistungen ist
gewährt dem Importland einer digitalen Leistung                              nicht auszuschließen. Wichtige Handelspartner
den steuerlichen Zugriff auf die mit dieser Leis-                            der EU könnten den neuen Ansatz (Gewinnsteuern
tung erzielten Bruttoerträge. Das ist ein Paradig-                           nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten gene-
menwechsel. Zum einen ist die Bemessungsgrund-                               rierten Umsätze) auf Unternehmen der sogenann-
lage der direkten Unternehmenssteuern der Ge-                                ten Old Economy übertragen wollen. So könnten
winn (also eine Nettogröße). Demgegenüber setzt                              beispielsweise China oder die USA auch von der
die DST am Bruttoertrag an. Zum anderen gewährt                              deutschen Automobil- und Maschinenbauindus-
die geltende internationale Steuerrechtsordnung                              trie erwirtschaftete Gewinne besteuern wollen,
grundsätzlich dem Staat, in dem ein Unternehmen                              weil diese Gewinne auf Verkäufen an US-ameri-
ansässig ist, das Besteuerungsrecht für die mit der                          kanische und chinesische Kunden beruhen.18 Eine
Erbringung einer Leistung erzielten Gewinne. Die
                                                                             16 Vgl. Fuest, Die Spielregeln zu ändern schadet uns, Die Zeit
                                                                                Nr. 24 v. 7.6.2018, S. 24.
13 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369).
                                                                             17    Spengel, DB 2018, Heft 15, M4; Kelm/J.P. Müller, WPg 2018,
14 Vgl. A. Weichenrieder, Digitalization and taxation: Beware                      587 (594).
   ad hoc measures, SAFE Policy Letter No. 64, Frankfurt
                                                                             18 Vgl. A. Weichenrieder, Digitalization and taxation: Beware
   a. M., 2018; Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369).
                                                                                ad hoc measures, SAFE Policy Letter No. 64, Frankfurt
15 Vgl. Eilers/Oppel, IStR 2018, 361 (369).                                     a. M., 2018, S. 3 f.

                                                                          16
Analysen und Berichte                                                                               Monatsbericht des BMF
          Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zu den EU-Vorschlägen für eine             Januar 2019
          Besteuerung der digitalen Wirtschaft

solche mögliche Gegenreaktion würde die europä-                           5. Eingeschränkte steuerpolitische Beweglich-
ische und vor allem die deutsche export­orientierte                       keit nachteilig im Steuerwettbewerb: Voraus-
Wirtschaft hart treffen. Reagieren wichtige Han-                          setzung für erfolgreiches Agieren im Steuerwett-

                                                                                                                                      Analysen und Berichte
delspartner der EU und Deutschlands auf diese                             bewerb ist steuerpolitische Beweglichkeit. Diese
Weise (ggf. auch als Vergeltungsmaßnahme im                               ist mit einer europäischen DST nicht gegeben.
Zuge eskalierender Handelskonflikte), käme es                             Denn die Einführung dieser Steuer im Rahmen
entweder zu Doppelbelastungen der deutschen                               einer EU-Richtlinie bedarf ebenso wie ihre Mo-
Industrie (wenn die deutsche und die ausländische                         difikation oder Abschaffung der Einstimmigkeit.
„Gewinn-Steuer“ ohne Anrechnung kumuliert                                 Sollte die Richtlinie beschlossen werden, wäre eine
würden) oder zu Verlusten an deutschem Steu-                              neue Form des Steuerwettbewerbs auf den Weg
eraufkommen (nämlich wenn Deutschland auf                                 gebracht, ohne dass für einen einzelnen Mitglied-
solche ausländischen anteiligen Gewinnsteuern                             staat oder eine Gruppe von Mitgliedstaaten eine
mit Steuersenkungen reagieren würde, um dro-                              realistische Möglichkeit bestünde, diesen Prozess
hende Wettbewerbs- und Standortnachteile abzu-                            im Lichte neuer Ereignisse und Erkenntnisse zu ge-
wenden).                                                                  stalten oder zu stoppen. Die Begrenzung der Gestal-
                                                                          tungsfreiheit ginge dabei in beide Richtungen: We-
                                                                          der könnten einzelne Mitgliedstaaten oder Gruppen
                                                                          von Mitgliedstaaten höhere Steuersätze gegen die
                                                                          Richtlinie durchsetzen noch könnten umgekehrt
                                                                          niedrigere Steuersätze festgelegt werden.

                                                                       17
Analysen und Berichte                                                      Monatsbericht des BMF
                                                                                               Januar 2019

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019

    ●● Im Jahr 2019 treten in verschiedenen Bereichen Maßnahmen für eine wachstumsfreundliche,
       nachhaltige und sozial gerechte Steuerpolitik in Kraft.

    ●● Hervorzuheben sind die Erleichterungen bei der Lohn- und Einkommensteuer und die Anhe-
       bung des Kindergelds, von denen insbesondere Familien profitieren. Allein mit dem Familien­
       entlastungsgesetz ergibt sich in den Jahren 2019 und 2020 ein finanzieller Vorteil in Höhe von
       9,8 Mrd. € bei voller Jahreswirkung.

    ●● Die Steuerpflichtigen haben ab 2019 mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Die Abga-
       befrist für Steuererklärungen wird von fünf auf sieben Monate verlängert.

   Unterstützung von Familien                           Außerdem wird der in den Einkommensteuertarif
   und Arbeitnehmern                                    integrierte Grundfreibetrag ab dem 1. Januar 2019
                                                        um 168 € auf 9.168 € angehoben. Zudem werden
Eltern erbringen durch Unterhalt, Betreuung und         die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs
Erziehung ihrer Kinder wichtige Leistungen für un-      zum Ausgleich der kalten Progression nach rechts
sere Gesellschaft. Dies wird bei der Bemessung der      verschoben und zwar um 1,84 %. Damit können Ar-
Einkommensteuer berücksichtigt. Dabei ist auch          beitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch von gu-
das Existenzminimum der steuerpflichtigen Per-          ten Lohnerhöhungen profitieren. Der Höchstbetrag
sonen und ihrer Kinder einkommensteuerlich zu           für den Abzug von Unterhaltsleistungen an gesetz-
verschonen. Zudem ist die Wirkung der kalten Pro-       lich unterhaltsberechtigte Personen wird ebenfalls
gression im Einkommensteuertarif zu berücksich-         angehoben.
tigen. Anderenfalls würde es bei Lohnerhöhungen,
die lediglich die allgemeine Inflation ausgleichen,
wegen des progressiven Tarifs zu einer höheren in-           Als kalte Progression
dividuellen Besteuerung kommen.                              wird der Anstieg des durchschnittlichen
                                                             Steuersatzes der Einkommensteuer bezeich-
Im steuerlichen Familienleistungsausgleich sor-              net, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen
gen Kinderfreibeträge und Kindergeld für eine                zurückzuführen ist, die lediglich den Preis-
angemessene Besteuerung von Familien. Ab dem                 anstieg (Inflation) ausgleichen.
1. Juli 2019 wird das Kindergeld pro Kind um 10 €
pro Monat erhöht. Zudem steigt entsprechend
auch der steuerliche Kinderfreibetrag im Jahr 2019
um 192 € auf 7.620 €.

                                                      18
Analysen und Berichte                                                              Monatsbericht des BMF
             Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019                                                 Januar 2019

  Die neuen Beträge im Überblick: Kindergeld                                                              Tabelle 1

                       Kindergeld/Monat                          2018             Anhebung um          ab Juli 2019

                                                                                                                           Analysen und Berichte
 1. Kind und 2. Kind                                                     194 €              10 €                  204 €
 3. Kind                                                                 200 €              10 €                  210 €
 4. Kind und jedes weitere Kind                                          225 €              10 €                  235 €
 Quelle: Bundesministerium der Finanzen

  Die neuen Beträge im Überblick: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag            Tabelle 2

                                                                 2018             Anhebung um             2019
 Grundfreibetrag                                                        9.000 €            168 €                 9.168 €
 Kinderfreibetrag                                                       7.428 €            192 €                 7.620 €
 Unterhaltshöchstbetrag                                                 9.000 €            168 €                 9.168 €
 Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Ab 2020 werden Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag              zur Hälfte besteuert (also nur noch mit 1 % der
und Unterhaltshöchstbetrag nochmals erhöht. Zu-               Hälfte des inländischen Bruttolistenpreises je Mo-
dem werden auch im Jahr 2020 die Eckwerte im                  nat). Das gilt für Kraftfahrzeuge, die eine Koh-
Einkommensteuertarif zum Ausgleich der kalten                 lendioxid-Emission von höchstens 50 Gramm je
Progression des Vorjahres angepasst.                          gefahrenen Kilometer haben oder deren rein elek-
                                                              trische Reichweite mindestens 40 Kilometer be-
Allein diese Maßnahmen bei der Einkommen-                     trägt (Fahrzeuge im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder
steuer für die Jahre 2019 und 2020 führen zu ei-              Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz). Der Anreiz wird für
nem finanziellen Vorteil von 9,8 Mrd. € bei voller            Fahrzeuge gewährt, die im Zeitraum vom 1. Ja-
Jahreswirkung.                                                nuar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft
                                                              oder geleast werden.

   Förderung der Elektromobilität
                                                                    Steuerfreiheit von Dienstfahrrädern

   Steuervorteile für Elektro-                                Die Nutzung von Fahrrädern und ähnlichen Fahr-
   Dienstwagen und Hybridfahrzeuge                            zeugen wie Elektrofahrrädern, dazu gehören bei-
                                                              spielsweise E-Bikes und Pedelecs, ist aus ökolo-
Nutzt der Steuerpflichtige ein betriebliches Kraft-           gischer Sicht sinnvoll. Um auch hier steuerliche
fahrzeug auch für private Zwecke, muss er diesen              Anreize zu setzen, wird die private Nutzung eines
Nutzungsvorteil versteuern. Die Höhe dieses Vor-              betrieblichen Fahrrads nicht besteuert.
teils wird mit der sogenannten Listenpreisrege-
lung ermittelt und beträgt grundsätzlich 1 % des              Diese neue Steuerbefreiung gilt sowohl für die
inländischen Bruttolistenpreises des Kraftfahr-               Überlassung von Elektrofahrrädern als auch von
zeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden               herkömmlichen Fahrrädern. Sie gilt jedoch nicht
Monat der Nutzung/Nutzungsmöglichkeit.                        für solche Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich
                                                              als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (wie z. B. Elekt-
Zur Förderung von Elektro- und extern auflad-                 rofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten
baren Hybridelektrofahrzeugen wird der Vor-                   über 25 km/h unterstützt), da diese unter die Rege-
teil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge nur noch               lungen der Dienstwagenbesteuerung fallen.

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Analysen und Berichte                                                        Monatsbericht des BMF
          Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019                                           Januar 2019

   Jobtickets sind künftig steuerfrei                      Umsatzsteuer aus den auf ihrem Marktplatz aus-
                                                           geführten Umsätzen in Haftung genommen wer-
Ferner wird eine Steuerbefreiung für Zuschüsse             den. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Unter-
des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Ar-               nehmer, die im Inland steuerpflichtige Umsätze
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Fahr-             erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind,
ten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien-            auf ihrem Marktplatz Waren anbieten lassen. Da-
verkehr zwischen der Wohnung und der ersten                rüber hinaus werden die Betreiber elektronischer
Tätigkeitsstätte sowie für entsprechende Sachbe-           Marktplätze verpflichtet, bestimmte Angaben ih-
züge ab 2019 (wieder) eingeführt. Die Steuerbe-            rer Verkäufer aufzuzeichnen, für deren Umsätze in
günstigung gilt auch für private Fahrten im öffent-        Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt.
lichen Personennahverkehr.
                                                           Die neue Regelung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft
Die Steuerbefreiung hat zum Ziel, die Arbeitgeber          getreten. Auf der Internetseite des BMF (http://
zu diesen ökologisch sinnvollen Leistungen zusätz-         www.bundesfinanzministerium.de/mb/20190131)
lich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn zu ani-          steht ab sofort ein Vordruckmuster für den An-
mieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer                 trag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Er-
sollen verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrs-        fassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zum
mittel im Linienverkehr motiviert werden, um die           Download bereit. Die Bescheinigung dient Unter-
durch den motorisierten Individualverkehr entste-          nehmern als Nachweis der steuerlichen Erfassung
henden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie               gegenüber Betreibern elektronischer Marktplätze.
den Energieverbrauch zu senken.

                                                              Vorabpauschale bei Anlagen in
   Betreiber von Internet-                                    Investmentfonds
   Marktplätzen haften für
                                                           Anfang 2019 wird erstmals die Vorabpauschale er-
   Händler                                                 hoben. Die Vorabpauschale greift dann, wenn ein
                                                           Investmentfonds Wertzuwächse erzielt, aber keine
Mit der wachsenden Verbreitung des Internets hat           oder nur sehr geringe Ausschüttungen vornimmt.
auch der Handel von Waren im Internet deutlich
zugenommen. Dabei wird ein erheblicher Teil die-           Bereits in der Vergangenheit mussten Anleger von
ses Handels über elektronische Marktplätze abge-           Investmentfonds bestimmte Erträge auch dann
wickelt. Dieser Trend wird auch absehbar anhalten.         versteuern, wenn der Investmentfonds diese Er-
Seit geraumer Zeit liegen jedoch vermehrt Anhalts-         träge einbehält und in neue Vermögengegenstände
punkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren            investiert (sogenannte thesaurierende Investment-
über das Internet unter Nutzung von elektroni-             fonds). Insbesondere mussten Zinsen, Dividenden
schen Marktplätzen verstärkt zu Umsatzsteuerhin-           und Immobilienerträge bei einer Thesaurierung als
terziehungen kommt.                                        sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge vom An-
                                                           leger versteuert werden. Da das Verfahren der aus-
Um die Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen            schüttungsgleichen Erträge sehr komplex war und
Unternehmen zu wahren und zu schützen und das              die für die Besteuerung erforderlichen Informa-
Umsatzsteueraufkommen zu sichern, hat der Ge-              tionen bei ausländischen Investmentfonds häu-
setzgeber eine Regelung zur Haftung von Betreibern         fig nicht ermittelbar waren, wurde diese Besteue-
elektronischer Marktplätze in das Umsatzsteuerge-          rungsmethode durch die Vorabpauschale ersetzt.
setz aufgenommen. Danach können Betreiber elek-            Diese Änderung war Teil der Investmentsteuerre-
tronischer Marktplätze unter bestimmten Voraus-            form und ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
setzungen für die entstandene und nicht abgeführte

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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
           Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2019                                            Januar 2019

   Beispiel:

   Anfang 2018 beträgt der Wert eines Investmentanteils 100 €. Zum Jahresende ist der Wert um 3 € auf

                                                                                                                    Analysen und Berichte
   103 € gestiegen.

   Ab 2018 ist eine Vorabpauschale zu berücksichtigen. Im Jahr 2018 beträgt die Vorabpauschale 0,609 %
   des Werts des Anteils am Investmentfonds, also 0,61 €. Da die Wertsteigerung des Investmentanteils hö-
   her ist als die Vorabpauschale, erfolgt keine Begrenzung. Auf die Vorabpauschale von 0,61 € fallen noch
   rund 0,15 € Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Die Vorabpauschale für die Wertentwicklung des              Für das Jahr 2018 wird zur Berechnung der Vorab-
Jahres 2018 fließt erstmals Anfang 2019 zu. Die             pauschale ein Zinssatz von 0,609 % des Werts des
Einführung der Vorabpauschale hat für die Steu-             Anteils am Investmentfonds zum Anfang des Jah-
erpflichtigen den positiven Nebeneffekt, dass im            res 2018 angesetzt.
Jahr 2018 keine Besteuerung von thesaurierten Er-
trägen vorgenommen wurde beziehungsweise ein
Jahr Steuerpause gewährt wurde. Aufgrund des
Zuflusses der Vorabpauschale am Beginn des Fol-
                                                               Mehr Zeit für die
gejahres kann sie mit dem meist noch in voller                 Steuererklärung
Höhe vorhandenen Sparer-Pauschbetrag verrech-
net werden. Reicht der Sparer-Pauschbetrag nicht            Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs-
aus oder wurde kein Freistellungsauftrag gestellt,          verfahrens wurde bereits am 22. Juli 2016 im Bun-
erhebt das depotführende Kreditinstitut Kapital­            desgesetzblatt (BGBl. I S. 1679) verkündet. Die darin
ertragsteuer auf die Vorabpauschale in der Weise,           enthaltenen Neuregelungen zu den Steuererklä-
dass ein entsprechender Geldbetrag vom Konto des            rungsfristen und zum Verspätungszuschlag gelten
Anlegers eingezogen und an die Finanzverwaltung             ab dem Veranlagungszeitraum 2018 und sind somit
abgeführt wird. Der Freistellungsauftrag gilt für Le-       erstmalig bei der Abgabe der Steuererklärung für
dige bis zu Erträgen von 801 € im Jahr und für Ver-         das Jahr 2018 zu beachten.
heiratete bis 1.602 €. Um die Vorabpauschale am
Jahresanfang zu vermeiden, müssen die Anleger
ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag ertei-              Steuererklärungsfristen
len. Die Vorabpauschale betrifft nicht Riester- oder
Rürup-Verträge. Werden die Fondsanteile irgend-             Die allgemeine Steuererklärungsfrist für alle Steuer-
wann veräußert, werden dann die davor gezahlten             pflichtigen wird von fünf auf sieben Monate verlän-
Vorabpauschalen verrechnet.                                 gert. Soweit Steuererklärungen durch einen Angehö-
                                                            rigen der rechts- und steuerberatenden Berufe (z. B.
Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an ei-          Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine) erstellt
ner risikolosen Marktverzinsung, d. h. an dem Be-           werden, wird die Frist für die Steuererklärung sogar
trag, den ein Anleger am Markt für eine risikofreie         auf 14 Monate verlängert. Da die Steuerpflichtigen
Geldanlage erhalten würde. Die tatsächlichen Aus-           nun mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung
schüttungen mindern die Vorabpauschale im Jahr              haben, erübrigen sich viele Anträge auf Fristverlän-
gegebenenfalls bis auf null. Darüber hinaus ist die         gerung. Dies erspart Steuerpflichtigen, Steuerbera-
Vorabpauschale auf die tatsächliche Wertsteige-             tern und der Verwaltung zusätzliche Arbeit.
rung des Anteils im Jahr begrenzt; sie fällt somit
nicht an, wenn ein Verlust erzielt wurde.

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