MOTORRAD action team Perfektionstrainings 2014 - Nürburgring Nordschleife
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MOTORRAD action team
Perfektionstrainings 2014 – Nürburgring Nordschleife
Das Training des MOTORRAD action team steht seit über 30 Jahren für Fahrspaß und Sicherheit
auf der exklusiv gemieteten Nürburgring Nordschleife. Unser Ziel ist es, Ihnen das perfekte
Trainingserlebnis auf einer der schönsten Strecken der Welt zu vermitteln.
Die Nürburgring Nordschleife ist die legendärste und längste Einbahnstraße der Welt. Mit 20,8
Kilometern Länge und über 73 Kurvenkombinationen bietet die ehemalige Rennstrecke alles,
was das Motorradfahrerherz begehrt. Steigungen von bis zu 18% sowie ein Höhenunterschied
von knapp 300 Metern machen die „Grüne Hölle“ für viele Motorrad- und Autofahrer national
und international attraktiv.
Es gibt viele Gründe, beim MOTORRAD action team ein Training zu buchen. Trainieren und
Fahren muss Spaß machen, und das Ganze sollte in einer entspannten Atmosphäre geschehen,
sonst bleibt der Lernerfolg auf der Strecke. Deshalb sind unsere Trainingsstrecken nie überfüllt,
die Gruppen überschaubar klein und unsere Instruktoren professionell geschult. So ist eine
bestmögliche Betreuung für jeden Einzelnen gewährleistet. Das Perfektionstraining ist kein
Renntraining.
+ exklusiv gemietete Strecken
+ geschulte Instruktoren
+ kleine, überschaubare Gruppen
+ keine überfüllte Strecke
+ eigener Notarzt vor Ort
+ professionelle Streckensicherung
+ umfangreiche Service-Leistungen
+ METZELER-Reifen zu Sonderkonditionen
MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.deAblauf des Trainings:
Ring Einsteiger & Aufsteiger (geführtes Fahren)
Wir fahren in zwei Gruppen, Einsteiger bzw. Aufsteiger genannt. Beide starten den Tag jeweils
mit unserem bekannten Sektionstraining, im weiteren Verlauf des Trainingstages fahren die
Teilnehmer in geführten Gruppen mit unseren Instruktoren. Die Gruppe Einsteiger ist auch für
Nordschleifen-Neulinge geeignet.
Ring Könner (freies Fahren)
Könner starten ihren Tag direkt mit individuellen 30 Minuten-Zeitblöcken. Sie drehen also freie
Runden auf der Nordschleife, haben aber natürlich auch die Möglichkeit (je nach
Verfügbarkeit) auf unsere erfahrenen Instruktoren zurückzugreifen. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir nur Teilnehmer mit entsprechender Nordschleifenerfahrung in die
Gruppe Könner einteilen können.
Am Vorabend des erstens Trainingstags haben Sie ab 17 Uhr die Möglichkeit, sich anzumelden.
Unser Team heißt Sie im Dorint Hotel willkommen. Sie erhalten dort Ihre
Teilnehmerunterlagen (Gruppeneinteilung, Startnummern, etc.).
Wer direkt am Trainingstag anreist, kann sich ab 7 Uhr an der Zufahrt Nordschleife anmelden.
Beginn des Trainings für die Gruppe Einsteiger & Aufsteiger ist jeweils um 7.45 Uhr an der
„Neuen Zufahrt Nordschleife“. Wir starten den Tag mit einem kurzen Entspannungsprogramm.
Danach folgt das Sektionstraining für maximal 90 Minuten. Die Gruppe Könner erhält ihr
Briefing um 8.45 Uhr und startet um 9.30 Uhr.
Ende des Trainings an beiden Tagen ist 16.30 Uhr letzte Einfahrt auf die Nordschleife ist um
16.15 Uhr.
Am ersten Abend treffen wir uns um 20 Uhr im Dorint Hotel zum Abendessen.
Am zweiten Abend geht es im Dorint um zirka 19.00 Uhr mit einem Referat los, im Anschluss
daran gibt es das Abschluss-Buffet.
MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.deService
Während unserer Perfektionstrainings stehen gleich mehrere Servicedienste zur Verfügung.
Das MOTORRAD action team bietet einen Technik-Service von „Werner & Werner“ an, um
kleine Reparaturen bzw. Reifenwechsel gleich vor Ort vorzunehmen.
Unser langjähriger Partner METZELER-Reifendienst ist bei jeder MOTORRAD action team-
Veranstaltung auf der Nürburgring Nordschleife dabei. Vom richtigen Luftdruck über
Reifenberatung bis hin zum geeigneten Satz Ring-Reifen für Kurzentschlossene hält der
Reifendienst das Passende für alle Teilnehmer parat und das zu einem Sonderpreis. Wir
empfehlen für die Nordschleife den Metzeler Sportec M7 Interact.
Öhlins bietet einen kostenlosen Fahrwerksservice und macht Grundeinstellungen an den
Motorrädern, außerdem berät das Öhlins-Team Sie gern bezüglich weiterer Schritte zur
Fahrwerksoptimierung.
Helmspezialist X-lite wird mit seinem Rennstrecken-Service und vielen Helmen ebenfalls im
Fahrerlager stehen. Sie haben die Möglichkeit die neuesten X-lite-Helme kostenlos zu testen.
Trainings-Profil
Zweitägiges Perfektionstraining auf der exklusiv gemieteten Nürburgring Nordschleife unter
Anleitung der MOTORRAD action team-Instruktoren.
Fahrkönnen
Die Veranstaltungen sind für Fahranfänger ungeeignet. Der sichere Umgang mit dem Motorrad
muss gewährleistet sein. Für die Trainingsform Ring Könner ist Nordschleifenerfahrung
Voraussetzung.
Allgemeine technische Bestimmungen
Bitte beachten Sie, dass wir nach StVO fahren. Deswegen muss Ihr Motorrad eine
Straßenzulassung (nach StVZO) haben. Licht, Blinker und Spiegel dürfen nicht abgeklebt bzw.
abgebaut sein. Es gilt die Hausordnung der Nürburgring Automotive GmbH. Das Lärmlimit an
der Nordschleife ist mit 98 dB (A) vorgegeben. Zubehör-Auspuffanlagen können nur mit
eingebautem db-Eater dort gefahren werden. Racing-Auspuffanlagen sind verboten.
Ihr Motorrad muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Sie müssen im
Vorfeld dafür Sorge tragen, dass keinerlei Schmierstoffe und andere Flüssigkeiten im Motor-
Bereich austreten.
MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.deNeben An- und Abreise kommen an zwei Fahrtagen rund 500 - 900 Kilometer Nordschleife
zusammen. Kontrollieren Sie deshalb vor dem Training Ihre Reifen auf genügend Profil und
korrekten Luftdruck. Das MOTORRAD action team empfiehlt, mit neuwertigen Reifen
anzureisen oder sich vor Ort neue Reifen montieren zu lassen.
Leistungen
Zwei Tage exklusiv gemietete Rennstrecke
Betreuung vor Ort
Notarzt und Rettungssanitäter
Streckensicherung
Betreuung durch erfahrene Instruktoren
Streckenservice
Teilnehmerunterlagen
Mineralwasser/Kaffee/Obst/Baguettes
Referat(e)
Teilnahme am gemeinsamen Abendbüffet im Dorint (3x)
Nicht eingeschlossen
Benzin
Versicherung
Mittagessen
Reifen
Termin
Donnerstag und Freitag 12. und 13. Juni 2014 990 Euro
Inklusive Catering und 3x Abendbüffet
drei Übernachtungen im Einzelzimmer 270 Euro
drei Übernachtungen (halbes Doppelzimmer) 195 Euro
3 x Frühstück 48 Euro
MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.deANMELDUNG Trainings
TRAININGS ▸ MOTORRAD action team, 70162 Stuttgart, Fax: 07 11/1 82-20 17
Bitte das Anmeldeformular senden an:
Internet: www.actionteam.de
Veranstaltung: _____________________________________________ Nr. ________________________________
Termin von: ________________________________________________ bis: _______________________________
Fahrer/-in: Herr ◻ Frau ◻
Name: __________________________________________________________________ Telefon abends: _____________________________
E-Mail: info@actionteam.de
Vorname:________________________________________________________________ Telefon tagsüber: ____________________________
Straße, Haus-Nr.: __________________________________________________________ Telefon im Notfall: ___________________________
Land/PLZ/Ort: ____________________________________________________________ Fax: _______________________________________
Nationalität: _____________________________________________________________ Handy: ____________________________________
Beruf: ___________________________________________________________________ E-Mail:_____________________________________
________________________________________________________________________ Geburtsdatum: _____________________________
Motorrad/Typ:____________________________________________________________ Kfz-Kennzeichen: ____________________________
Fax: 07 11/1 82-20 17
Leistung in PS: ___________________________________________________________ Baujahr: ___________________________________
Bei einigen Trainings gibt es Sonderpreise für MOTORRAD-Helden-Mitglieder. >>>>>> Mitgliedsnummer: ___________________________
Ich buche die Übernachtung im
◻ Einzelzimmer (nicht bei allen Veranstaltungen möglich)
◻ 1/2 Doppelzimmer (Zimmerpartner, falls bekannt):_______________________________________________________________________
Telefon: 07 11/1 82-19 77
◻ ohne Übernachtung
◻ mit folgender Begleitperson:_________________________________________________________________________________________
Welche Trainings haben Sie bisher absolviert? _____________________________________________________________________________
Ich habe bereits _________ Mal an einem Motorrad-Training teilgenommen.
Ich fahre _______________ km pro Jahr und seit ____________ regelmäßig Motorrad.
Fahrstil: ◻ gemütlich ◻ touristisch ◻ zügig ◻ sportlich ◻ sehr sportlich
70174 Stuttgart
Bitte Gruppeneinteilung mit: ___________________________________________________________________________________________
Ich habe schon _______Mal an einem Enduro-Lehrgang und ______ Mal an einer Enduro-Reise teilgenommen.
Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20 % des Teilnahmepreises
Leuschnerstraße 1
leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
◻ per Überweisung auf das Konto 7 871 512 122, Baden-Württembergische Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01
Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122
(Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei)
◻ per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich)
Bitte dazu SEPA-Lastschriftformular auf der folgenden Seite ausfüllen und mitsenden.
MOTORRAD action team
Ich bin nicht einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: ◻
Ich bin einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und
der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift,
die Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben, und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen
Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf die Risiken und den Haftungsverzicht.
Ort, Datum ____________________________________________________ Unterschrift __________________________________________
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?______________________________________________________________________________ANMELDUNG Zahlung per Bankeinzug
Bitte das Formular senden an:
Internet: www.actionteam.de
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug.
zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________
des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________
E-Mail: info@actionteam.de
SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750
Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen
Fax: 07 11/1 82-20 17
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Angaben zum Kontoinhaber
Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________
Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber
Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________
70174 Stuttgart
Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________
Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __
Leuschnerstraße 1
IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __
Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________
Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________
MOTORRAD action team
Unterzeichner
Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________
Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung
(Pre-Notification) mitgeteilt.
action team-Programm 2014INFO Veranstaltungsbedingungen
Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Der
Internet: www.actionteam.de
Diese Veranstaltungsbedingungen
gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart stehen im Rücktrittsfall des Reiseteil-
Alpenreisen und Endurotouren Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu nehmers folgende Zahlungen zu:
1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
Bei den Reisen „Ladakh Overland“ und „Ladakh Drei Seen“:
Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug
und Enduroreisen (Trainings, Endurolehrgänge und -wochen- 25 % des Teilnahmepreises,
befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer
enden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen
beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse 50 % des Teilnahmepreises,
Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart
Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen
bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss 90 % des Teilnahmepreises,
Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.
eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
E-Mail: info@actionteam.de
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn
für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine Bei den Australien-Reisen gilt:
abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei-
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag 20 % des Teilnahmepreises,
wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der
kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Teilnehmer in diesem Fall zurück.
durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht der Inhalt 40 % des Teilnahmepreises,
der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN 60 % des Teilnahmepreises,
die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra- 90 % des Teilnahmepreises.
Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, Bei allen anderen Reisen:
Stuttgart die Annahme erklärt. sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
Fax: 07 11/1 82-20 17
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten 10 % des Teilnahmepreises,
2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleis- 25 % des Teilnahmepreises,
mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
tungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorher-
Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung 50 % des Teilnahmepreises,
sehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von
BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des 90 % des Teilnahmepreises,
Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise;
als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reise- behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
preis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug
Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch
Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der
„Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in
zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reise- geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt
erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi- antritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet
gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug,
erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von
70174 Stuttgart
- bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach
der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Motor Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen
- bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs-
Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende Mehr-
des Teilnehmers. Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor Presse kosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an
Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu
gesamten Reisepreis. gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Im Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur
Leuschnerstraße 1
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen Interesse des Reiseteilnehmers wird aus Beweisgründen die insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ-
erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst schriftliche Geltendmachung empfohlen. gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet wer-
kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten den. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach
einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHT
Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durch-
Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor ANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-
Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der vertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt
der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teil- geringfügige Kosten verursachen.
MOTORRAD action team
veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem nimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines
Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erforder- 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der nissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beein-
Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag trächtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als auch
Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die bereits
Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbring-
GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der enden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
action team-Programm 2014Veranstaltungsbedingungen INFO
verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen ver- Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Internet: www.actionteam.de
pflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbe- Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden. Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisen- sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die
10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
den zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförde- Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger ist,
rung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführ- geltenden Bestimmungen.
ung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL UND GESUNDHEITS verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse 13. MIETFAHRZEUGE
BESTIMMUNGEN Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings
Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Über-
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer
weiteren Veranstaltung auszuschließen. nahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder
über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesund-
einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug
heitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist 11. REISELEITER INSTRUKTOREN (auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme).
verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner
E-Mail: info@actionteam.de
Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die
Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzu- 14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRADSCHUTZBRIEF
von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist geben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos-
für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Presse ten-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten
in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Stuttgart gehören oder anvertraut sind. ist. Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutz-
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er- briefs sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslands-
wachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenom- 12. HAFTUNG krankenversicherung, die auch den Kranken-Rücktransport
men, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht- Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen beinhaltet.
information seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind. in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein
15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz-
ABHILFEVERLANGEN eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um
Fax: 07 11/1 82-20 17
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst verant- Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver- wortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem
langen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum-
Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teil- mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen
hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden nehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Informationen durch uns und namentlich bekannte
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für Unternehmen.
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung Widerspruch ist jederzeit möglich unter:
zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Körper- MOTORRAD action team
der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung
Telefon: 07 11/1 82-19 77
schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverlet- Stichwort „Datenschutz“
nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich ge-
zungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter Leuschnerstraße 1
genüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Vor
verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die Haftung 70174 Stuttgart
einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Stuttgart
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus Diese Veranstaltungsbedingungen
nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für gelten für alle Perfektionstrainings,
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Ver- Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, Fahrertrainings, Enduro- und Supermoto-
trags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfer- soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob Lehrgänge und -Wochenenden
tigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die
1. PHILOSOPHIE
Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer
Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Motor entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung
70174 Stuttgart
Presse Stuttgart geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart
des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische
ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der
kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder
Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauber-
langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch
ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die flüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leis-
Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem tungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti-
die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im
Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend ge- gung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertrags-
Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf
Leuschnerstraße 1
macht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die
die Motor Presse Stuttgart die Ansprüche schriftlich zurückweist. werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleis-
StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen-
tungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatz-
9. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei
anspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist insoweit
Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs-
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG
(ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal- erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen:
MOTORRAD action team
tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt
und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem
der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzun- Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich
jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen gen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse Stuttgart die oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die
für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der
der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird
Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungs- in Verbindung mit den internationalen Abkommen von der Anmeldende zusammen mit der Termininformation
gemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung
Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). verbindlich.
www.actionteam.deINFO Veranstaltungsbedingungen
3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT 12. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG DEM TEILNEHMER IST BEKANNT, DASS
Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Wie Reisebedingungen unter 15. 1. er auf eigenes Risiko fährt;
Internet: www.actionteam.de
Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
Für Renntrainings gelten die „Veranstal- Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe
oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Mit
tungsbedingungen für alle Perfektions- eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen
Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe
trainings, Fahrertrainings, Enduro- und Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat;
von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahme-
Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen- 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
preis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu
den“ entsprechend mit folgenden voraussetzt;
zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen
Abweichungen: 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungs-
Veranstaltungsbeschreibung.
1.PHILOSOPHIE Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbe- risiken für sich und andere in sich birgt;
4. MINDESTTEILNEHMERZAHL dingungen für Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle 5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn sportlichen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein
abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Trainings- der Straße, sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in
ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht Gruppen- Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke
E-Mail: info@actionteam.de
erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener fahren.
der Teilnehmer in diesem Fall zurück. Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung.
DER TEILNEHMER ERKLÄRT AUSDRÜCKLICH,
5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT 1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;
ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Kranken-
Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ versicherungsschutz gesorgt zu haben;
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Abweichend von Ziff. 3 der Veranstaltungsbedingungen für gelesen zu haben.
gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht Fahrertrainings ist der gesamte Teilnahmepreis bis spätestens ZUSÄTZLICHE HAFTUNGSBEDINGUNGEN BEI
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. FAHRERTRAININGS
Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleis-
3.TEILNEHMERZUSICHERUNGEN StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht
tungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Fax: 07 11/1 82-20 17
Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich.
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Fahrertrainings gilt: Die Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu
6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHT Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter
ANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer sichert zu, an abgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstan-
Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad- den, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veran-
gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein staltung gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in
Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel – teilzu- Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Veran-
Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des nehmen. stalter(s) veröffentlicht werden. Eine Sicherheitsüberprüfung
Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor am Motorrad vor der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf
Telefon: 07 11/1 82-19 77
Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Haftungsverzicht die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts.
Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE FÜR RENNTRAININGS GILT ZUSÄTZLICH FOLGENDES
unbenommen. TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit
HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung – Integralhelm
7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT,
VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN. (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor,
ABHILFEVERLANGEN
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er bei der Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. Der Veranstalter
Wie Reisebedingungen unter 8.
Veranstaltung auf eigenes Risiko fährt. Die Teilnahme an der haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgend-
8. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer über- welche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder
Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei nimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training ent-
Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen- ihm während der Fahrt verursachten Schäden (Personen-,
70174 Stuttgart
stehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Be-
den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf Sach- und Folgeschäden). Er verzichtet gegenüber dem (den) triebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich
privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder Veranstalter(n) und seinen beauftragten Instruktoren und oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haf-
teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche in tungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige
Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner
9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrt. Dieser Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen
Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei.
Leuschnerstraße 1
Reisebedingungen unter 10. Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter
1. INSTRUKTOREN Wie Reisebedingungen unter 11. frei, die in Zusammenhang mit einem von ihm verursachten VERANSTALTER:
2. HAFTUNG Wie Reisebedingungen unter 12. oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht MOTORRAD action team
3. HAFTUNGSVERZICHT werden. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG,
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten nicht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht- Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise verletzung des (der) Veranstalter(s) oder seiner Erfüllungsge- Geschäftsführer: Dr. Volker Breid, Norbert Lehmann
sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe- hilfen für das schädigende Ereignis ursächlich war sowie bei Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts Körperschäden, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Registernummer: HRA 9302
Telefon: +49 (711) 182-1977
MOTORRAD action team
finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. Pflichtverletzung des (der) Veranstalter(s) zurückzuführen sind.
Der Haftungsverzicht gilt ferner nicht für Ansprüche nach dem E-Mail: info@actionteam.de
10. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN
Wie Reisebedingungen unter 13. Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Stand: 10. September 2013
Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrads ist,
11. VERSICHERUNGEN stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen
Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse sowie den beauftragten Instruktor auch von Ansprüchen des
Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des
abgeschlossen hat. vorstehenden Haftungsverzichts frei.
action team-Programm 2014Sie können auch lesen