MOTORRAD action team Perfektionstrainings 2014 - Nürburgring Nordschleife
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MOTORRAD action team Perfektionstrainings 2014 – Nürburgring Nordschleife Das Training des MOTORRAD action team steht seit über 30 Jahren für Fahrspaß und Sicherheit auf der exklusiv gemieteten Nürburgring Nordschleife. Unser Ziel ist es, Ihnen das perfekte Trainingserlebnis auf einer der schönsten Strecken der Welt zu vermitteln. Die Nürburgring Nordschleife ist die legendärste und längste Einbahnstraße der Welt. Mit 20,8 Kilometern Länge und über 73 Kurvenkombinationen bietet die ehemalige Rennstrecke alles, was das Motorradfahrerherz begehrt. Steigungen von bis zu 18% sowie ein Höhenunterschied von knapp 300 Metern machen die „Grüne Hölle“ für viele Motorrad- und Autofahrer national und international attraktiv. Es gibt viele Gründe, beim MOTORRAD action team ein Training zu buchen. Trainieren und Fahren muss Spaß machen, und das Ganze sollte in einer entspannten Atmosphäre geschehen, sonst bleibt der Lernerfolg auf der Strecke. Deshalb sind unsere Trainingsstrecken nie überfüllt, die Gruppen überschaubar klein und unsere Instruktoren professionell geschult. So ist eine bestmögliche Betreuung für jeden Einzelnen gewährleistet. Das Perfektionstraining ist kein Renntraining. + exklusiv gemietete Strecken + geschulte Instruktoren + kleine, überschaubare Gruppen + keine überfüllte Strecke + eigener Notarzt vor Ort + professionelle Streckensicherung + umfangreiche Service-Leistungen + METZELER-Reifen zu Sonderkonditionen MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.de
Ablauf des Trainings: Ring Einsteiger & Aufsteiger (geführtes Fahren) Wir fahren in zwei Gruppen, Einsteiger bzw. Aufsteiger genannt. Beide starten den Tag jeweils mit unserem bekannten Sektionstraining, im weiteren Verlauf des Trainingstages fahren die Teilnehmer in geführten Gruppen mit unseren Instruktoren. Die Gruppe Einsteiger ist auch für Nordschleifen-Neulinge geeignet. Ring Könner (freies Fahren) Könner starten ihren Tag direkt mit individuellen 30 Minuten-Zeitblöcken. Sie drehen also freie Runden auf der Nordschleife, haben aber natürlich auch die Möglichkeit (je nach Verfügbarkeit) auf unsere erfahrenen Instruktoren zurückzugreifen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Teilnehmer mit entsprechender Nordschleifenerfahrung in die Gruppe Könner einteilen können. Am Vorabend des erstens Trainingstags haben Sie ab 17 Uhr die Möglichkeit, sich anzumelden. Unser Team heißt Sie im Dorint Hotel willkommen. Sie erhalten dort Ihre Teilnehmerunterlagen (Gruppeneinteilung, Startnummern, etc.). Wer direkt am Trainingstag anreist, kann sich ab 7 Uhr an der Zufahrt Nordschleife anmelden. Beginn des Trainings für die Gruppe Einsteiger & Aufsteiger ist jeweils um 7.45 Uhr an der „Neuen Zufahrt Nordschleife“. Wir starten den Tag mit einem kurzen Entspannungsprogramm. Danach folgt das Sektionstraining für maximal 90 Minuten. Die Gruppe Könner erhält ihr Briefing um 8.45 Uhr und startet um 9.30 Uhr. Ende des Trainings an beiden Tagen ist 16.30 Uhr letzte Einfahrt auf die Nordschleife ist um 16.15 Uhr. Am ersten Abend treffen wir uns um 20 Uhr im Dorint Hotel zum Abendessen. Am zweiten Abend geht es im Dorint um zirka 19.00 Uhr mit einem Referat los, im Anschluss daran gibt es das Abschluss-Buffet. MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.de
Service Während unserer Perfektionstrainings stehen gleich mehrere Servicedienste zur Verfügung. Das MOTORRAD action team bietet einen Technik-Service von „Werner & Werner“ an, um kleine Reparaturen bzw. Reifenwechsel gleich vor Ort vorzunehmen. Unser langjähriger Partner METZELER-Reifendienst ist bei jeder MOTORRAD action team- Veranstaltung auf der Nürburgring Nordschleife dabei. Vom richtigen Luftdruck über Reifenberatung bis hin zum geeigneten Satz Ring-Reifen für Kurzentschlossene hält der Reifendienst das Passende für alle Teilnehmer parat und das zu einem Sonderpreis. Wir empfehlen für die Nordschleife den Metzeler Sportec M7 Interact. Öhlins bietet einen kostenlosen Fahrwerksservice und macht Grundeinstellungen an den Motorrädern, außerdem berät das Öhlins-Team Sie gern bezüglich weiterer Schritte zur Fahrwerksoptimierung. Helmspezialist X-lite wird mit seinem Rennstrecken-Service und vielen Helmen ebenfalls im Fahrerlager stehen. Sie haben die Möglichkeit die neuesten X-lite-Helme kostenlos zu testen. Trainings-Profil Zweitägiges Perfektionstraining auf der exklusiv gemieteten Nürburgring Nordschleife unter Anleitung der MOTORRAD action team-Instruktoren. Fahrkönnen Die Veranstaltungen sind für Fahranfänger ungeeignet. Der sichere Umgang mit dem Motorrad muss gewährleistet sein. Für die Trainingsform Ring Könner ist Nordschleifenerfahrung Voraussetzung. Allgemeine technische Bestimmungen Bitte beachten Sie, dass wir nach StVO fahren. Deswegen muss Ihr Motorrad eine Straßenzulassung (nach StVZO) haben. Licht, Blinker und Spiegel dürfen nicht abgeklebt bzw. abgebaut sein. Es gilt die Hausordnung der Nürburgring Automotive GmbH. Das Lärmlimit an der Nordschleife ist mit 98 dB (A) vorgegeben. Zubehör-Auspuffanlagen können nur mit eingebautem db-Eater dort gefahren werden. Racing-Auspuffanlagen sind verboten. Ihr Motorrad muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Sie müssen im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass keinerlei Schmierstoffe und andere Flüssigkeiten im Motor- Bereich austreten. MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.de
Neben An- und Abreise kommen an zwei Fahrtagen rund 500 - 900 Kilometer Nordschleife zusammen. Kontrollieren Sie deshalb vor dem Training Ihre Reifen auf genügend Profil und korrekten Luftdruck. Das MOTORRAD action team empfiehlt, mit neuwertigen Reifen anzureisen oder sich vor Ort neue Reifen montieren zu lassen. Leistungen Zwei Tage exklusiv gemietete Rennstrecke Betreuung vor Ort Notarzt und Rettungssanitäter Streckensicherung Betreuung durch erfahrene Instruktoren Streckenservice Teilnehmerunterlagen Mineralwasser/Kaffee/Obst/Baguettes Referat(e) Teilnahme am gemeinsamen Abendbüffet im Dorint (3x) Nicht eingeschlossen Benzin Versicherung Mittagessen Reifen Termin Donnerstag und Freitag 12. und 13. Juni 2014 990 Euro Inklusive Catering und 3x Abendbüffet drei Übernachtungen im Einzelzimmer 270 Euro drei Übernachtungen (halbes Doppelzimmer) 195 Euro 3 x Frühstück 48 Euro MOTORRAD action team, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-182-1977, info@actionteam.de, www.actionteam.de
ANMELDUNG Trainings TRAININGS ▸ MOTORRAD action team, 70162 Stuttgart, Fax: 07 11/1 82-20 17 Bitte das Anmeldeformular senden an: Internet: www.actionteam.de Veranstaltung: _____________________________________________ Nr. ________________________________ Termin von: ________________________________________________ bis: _______________________________ Fahrer/-in: Herr ◻ Frau ◻ Name: __________________________________________________________________ Telefon abends: _____________________________ E-Mail: info@actionteam.de Vorname:________________________________________________________________ Telefon tagsüber: ____________________________ Straße, Haus-Nr.: __________________________________________________________ Telefon im Notfall: ___________________________ Land/PLZ/Ort: ____________________________________________________________ Fax: _______________________________________ Nationalität: _____________________________________________________________ Handy: ____________________________________ Beruf: ___________________________________________________________________ E-Mail:_____________________________________ ________________________________________________________________________ Geburtsdatum: _____________________________ Motorrad/Typ:____________________________________________________________ Kfz-Kennzeichen: ____________________________ Fax: 07 11/1 82-20 17 Leistung in PS: ___________________________________________________________ Baujahr: ___________________________________ Bei einigen Trainings gibt es Sonderpreise für MOTORRAD-Helden-Mitglieder. >>>>>> Mitgliedsnummer: ___________________________ Ich buche die Übernachtung im ◻ Einzelzimmer (nicht bei allen Veranstaltungen möglich) ◻ 1/2 Doppelzimmer (Zimmerpartner, falls bekannt):_______________________________________________________________________ Telefon: 07 11/1 82-19 77 ◻ ohne Übernachtung ◻ mit folgender Begleitperson:_________________________________________________________________________________________ Welche Trainings haben Sie bisher absolviert? _____________________________________________________________________________ Ich habe bereits _________ Mal an einem Motorrad-Training teilgenommen. Ich fahre _______________ km pro Jahr und seit ____________ regelmäßig Motorrad. Fahrstil: ◻ gemütlich ◻ touristisch ◻ zügig ◻ sportlich ◻ sehr sportlich 70174 Stuttgart Bitte Gruppeneinteilung mit: ___________________________________________________________________________________________ Ich habe schon _______Mal an einem Enduro-Lehrgang und ______ Mal an einer Enduro-Reise teilgenommen. Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20 % des Teilnahmepreises Leuschnerstraße 1 leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. ◻ per Überweisung auf das Konto 7 871 512 122, Baden-Württembergische Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01 Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122 (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) ◻ per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich) Bitte dazu SEPA-Lastschriftformular auf der folgenden Seite ausfüllen und mitsenden. MOTORRAD action team Ich bin nicht einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: ◻ Ich bin einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben, und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf die Risiken und den Haftungsverzicht. Ort, Datum ____________________________________________________ Unterschrift __________________________________________ Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?______________________________________________________________________________
ANMELDUNG Zahlung per Bankeinzug Bitte das Formular senden an: Internet: www.actionteam.de Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug. zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________ des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________ E-Mail: info@actionteam.de SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750 Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Fax: 07 11/1 82-20 17 Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ Telefon: 07 11/1 82-19 77 Angaben zum Kontoinhaber Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________ Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________ 70174 Stuttgart Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________ Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __ Leuschnerstraße 1 IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________ Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ MOTORRAD action team Unterzeichner Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________ Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung (Pre-Notification) mitgeteilt. action team-Programm 2014
INFO Veranstaltungsbedingungen Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Der Internet: www.actionteam.de Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart stehen im Rücktrittsfall des Reiseteil- Alpenreisen und Endurotouren Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu nehmers folgende Zahlungen zu: 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bei den Reisen „Ladakh Overland“ und „Ladakh Drei Seen“: Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug und Enduroreisen (Trainings, Endurolehrgänge und -wochen- 25 % des Teilnahmepreises, befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer enden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses Katalogs bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse 50 % des Teilnahmepreises, Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss 90 % des Teilnahmepreises, Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. E-Mail: info@actionteam.de Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine Bei den Australien-Reisen gilt: abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei- entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag 20 % des Teilnahmepreises, wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Teilnehmer in diesem Fall zurück. durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht der Inhalt 40 % des Teilnahmepreises, der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das sie für ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN 60 % des Teilnahmepreises, die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra- 90 % des Teilnahmepreises. Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Presse ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, Bei allen anderen Reisen: Stuttgart die Annahme erklärt. sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Fax: 07 11/1 82-20 17 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten 10 % des Teilnahmepreises, 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleis- 25 % des Teilnahmepreises, mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn tungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss des berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorher- Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung 50 % des Teilnahmepreises, sehbar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des 90 % des Teilnahmepreises, Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens Telefon: 07 11/1 82-19 77 Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. 26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reise- behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die preis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reise- geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi- antritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von 70174 Stuttgart - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Motor Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs- Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende Mehr- des Teilnehmers. Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor Presse kosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu gesamten Reisepreis. gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Im Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur Leuschnerstraße 1 Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen Interesse des Reiseteilnehmers wird aus Beweisgründen die insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ- erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst schriftliche Geltendmachung empfohlen. gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet wer- kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten den. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHT Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durch- Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor ANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise- Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der vertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teil- geringfügige Kosten verursachen. MOTORRAD action team veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem nimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erforder- 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der nissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beein- Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag trächtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als auch Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die bereits Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbring- GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der enden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung action team-Programm 2014
Veranstaltungsbedingungen INFO verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen ver- Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Internet: www.actionteam.de pflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbe- Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden. Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisen- sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN den zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförde- Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger ist, rung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführ- geltenden Bestimmungen. ung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL UND GESUNDHEITS verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Motor Presse 13. MIETFAHRZEUGE BESTIMMUNGEN Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Über- Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer weiteren Veranstaltung auszuschließen. nahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesund- einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug heitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist 11. REISELEITER INSTRUKTOREN (auch Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme). verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner E-Mail: info@actionteam.de Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen abzu- 14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRADSCHUTZBRIEF von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist geben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos- für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Presse ten-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Stuttgart gehören oder anvertraut sind. ist. Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutz- Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er- briefs sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslands- wachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenom- 12. HAFTUNG krankenversicherung, die auch den Kranken-Rücktransport men, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht- Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen beinhaltet. information seitens der Motor Presse Stuttgart bedingt sind. in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz- ABHILFEVERLANGEN eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Fax: 07 11/1 82-20 17 Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst verant- Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver- wortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem langen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum- Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teil- mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden nehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Informationen durch uns und namentlich bekannte Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für Unternehmen. Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung Widerspruch ist jederzeit möglich unter: zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Körper- MOTORRAD action team der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung Telefon: 07 11/1 82-19 77 schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverlet- Stichwort „Datenschutz“ nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich ge- zungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter Leuschnerstraße 1 genüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Vor verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die Haftung 70174 Stuttgart einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus Diese Veranstaltungsbedingungen nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für gelten für alle Perfektionstrainings, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Ver- Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, Fahrertrainings, Enduro- und Supermoto- trags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfer- soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob Lehrgänge und -Wochenenden tigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die 1. PHILOSOPHIE Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Motor entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung 70174 Stuttgart Presse Stuttgart geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauber- langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die flüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leis- Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem tungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti- die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend ge- gung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertrags- Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf Leuschnerstraße 1 macht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die die Motor Presse Stuttgart die Ansprüche schriftlich zurückweist. werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleis- StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen- tungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein Schadensersatz- 9. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei anspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist insoweit Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs- Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen. zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal- erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: MOTORRAD action team tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzun- Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen gen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse Stuttgart die oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungs- in Verbindung mit den internationalen Abkommen von der Anmeldende zusammen mit der Termininformation gemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der Montrealer hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). verbindlich. www.actionteam.de
INFO Veranstaltungsbedingungen 3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT 12. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG DEM TEILNEHMER IST BEKANNT, DASS Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Wie Reisebedingungen unter 15. 1. er auf eigenes Risiko fährt; Internet: www.actionteam.de Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Für Renntrainings gelten die „Veranstal- Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Mit tungsbedingungen für alle Perfektions- eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe trainings, Fahrertrainings, Enduro- und Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat; von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche Teilnahme- Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen- 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution preis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu den“ entsprechend mit folgenden voraussetzt; zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Abweichungen: 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungs- Veranstaltungsbeschreibung. 1.PHILOSOPHIE Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbe- risiken für sich und andere in sich birgt; 4. MINDESTTEILNEHMERZAHL dingungen für Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle 5. er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn sportlichen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Trainings- der Straße, sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht Gruppen- Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke E-Mail: info@actionteam.de erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener fahren. der Teilnehmer in diesem Fall zurück. Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung. DER TEILNEHMER ERKLÄRT AUSDRÜCKLICH, 5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT 1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; ABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Kranken- Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ versicherungsschutz gesorgt zu haben; Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Abweichend von Ziff. 3 der Veranstaltungsbedingungen für gelesen zu haben. gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht Fahrertrainings ist der gesamte Teilnahmepreis bis spätestens ZUSÄTZLICHE HAFTUNGSBEDINGUNGEN BEI erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. FAHRERTRAININGS Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleis- 3.TEILNEHMERZUSICHERUNGEN StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht tungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Fax: 07 11/1 82-20 17 Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Fahrertrainings gilt: Die Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu 6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHT Es besteht seitens der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter ANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Versicherung für den Teilnehmer. Der Teilnehmer sichert zu, an abgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstan- Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad- den, dass Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veran- gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Schutzbekleidung – Helm (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein staltung gefertigt werden, auf der (den) Internet-Seite(n), in Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Textil), Rückenprotektor, Handschuhe, Motorradstiefel – teilzu- Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Veran- Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des nehmen. stalter(s) veröffentlicht werden. Eine Sicherheitsüberprüfung Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor am Motorrad vor der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf Telefon: 07 11/1 82-19 77 Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Haftungsverzicht die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts. Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE FÜR RENNTRAININGS GILT ZUSÄTZLICH FOLGENDES unbenommen. TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung – Integralhelm 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN. (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, ABHILFEVERLANGEN Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er bei der Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. Der Veranstalter Wie Reisebedingungen unter 8. Veranstaltung auf eigenes Risiko fährt. Die Teilnahme an der haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgend- 8. TEILNEHMERZUSICHERUNGEN Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer über- welche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei nimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training ent- Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen- ihm während der Fahrt verursachten Schäden (Personen-, 70174 Stuttgart stehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Be- den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf Sach- und Folgeschäden). Er verzichtet gegenüber dem (den) triebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder Veranstalter(n) und seinen beauftragten Instruktoren und oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haf- teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche in tungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner 9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrt. Dieser Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei. Leuschnerstraße 1 Reisebedingungen unter 10. Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter 1. INSTRUKTOREN Wie Reisebedingungen unter 11. frei, die in Zusammenhang mit einem von ihm verursachten VERANSTALTER: 2. HAFTUNG Wie Reisebedingungen unter 12. oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht MOTORRAD action team 3. HAFTUNGSVERZICHT werden. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten nicht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht- Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise verletzung des (der) Veranstalter(s) oder seiner Erfüllungsge- Geschäftsführer: Dr. Volker Breid, Norbert Lehmann sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe- hilfen für das schädigende Ereignis ursächlich war sowie bei Registergericht: Amtsgericht Stuttgart ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts Körperschäden, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Registernummer: HRA 9302 Telefon: +49 (711) 182-1977 MOTORRAD action team finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. Pflichtverletzung des (der) Veranstalter(s) zurückzuführen sind. Der Haftungsverzicht gilt ferner nicht für Ansprüche nach dem E-Mail: info@actionteam.de 10. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN Wie Reisebedingungen unter 13. Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Stand: 10. September 2013 Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrads ist, 11. VERSICHERUNGEN stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse sowie den beauftragten Instruktor auch von Ansprüchen des Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des abgeschlossen hat. vorstehenden Haftungsverzichts frei. action team-Programm 2014
Sie können auch lesen