N 04/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland

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N 04/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
MITTEILUNGSBLATT
            EINWOHNERGEMEINDE
            TENNIKEN            N° 04/2020

AUS DEM INHALT

KEHRICHT-ENTSORGUNG

AUSBILDUNGSBEITRÄGE

WALDBRANDGEFAHR
BEDINGTES FEUERVERBOT

NEUER TREPPENLIFT IM
GEMEINDESAAL

TENNIKEN.CH
N 04/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
«JEDER FRÜHLING TRÄGT DEN
ZAUBER EINES ANFANGS IN SICH.»
      MONIKA MINDER

WAS LAUFT IN TENNIKEN?
MAI

Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur
Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020:

Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe

1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltun-
gen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereins-
aktivitäten durchzuführen.

2 Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das
Publikum geschlossen.

                                                            Erscheinung         einmal monatlich
                                                            Redaktion           Gemeindeverwaltung Tenniken
                                                            Redaktionsschluss   jeweils der 15. jeden Monats
                                                            Datenanlieferung    Word oder PDF an:
                                                                                mitteilungsblatt@tenniken.ch
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AKTUELL                                                                                                            1
DEPONIE KEHRICHTSÄCKE                         ABSAGE WALDPUTZETE                               INFO
HINWEIS FÜR SAMMELPUNKTE                      MITTEILUNG ZV FORSTREVIER
Mit dem Frühlingsbeginn und den milden        Die Verantwortlichen vom Zweckverband            Häckseldienst
Temperaturen sind Wildtiere oder Katzen       Forstrevier oberes Diegtertal müssen             27.4.2020
allgemein aktiver geworden. Als unange-       leider mitteilen, dass aufgrund der aktuel-      14.9.2020
nehmen Nebeneffekt wurde, besonders am        len Bestimmungen die Durchführung der            9.11.2020
Sangetenweg festgestellt, dass bereits am     geplanten Waldputzete vom Samstag, 16.           Kosten: CHF 10.–
Vorabend deponierte Kehrrichtsäcke aufge-     Mai 2020 abgesagt wird. Wir bitten sie um
rissen wurden. Wir möchten die Bevölke-       Kenntnisnahme.                                   Kosten: CHF 20.–
rung darum bitten, unter anderem auch aus                                                      Wenn grosse Mengen
Rücksichtnahme auf betroffene Anwohner,                                                        Hackmaterial zu ver-
ihre Kehrrichtsäcke erst am Morgen des        ABSAGE VOLKSABSTIMMUNG                           arbeiten sind oder die
Abholtages an den Sammelstellen zu depo-      UND KOMMUNALWAHLEN                               Hackschnitzel behal-
nieren. Mit diesem Vorgehen soll verhindert   MITTEILUNG DER VERWALTUNG                        ten werden.
werden, dass Wildtiere oder Katzen über       Nach einer ausserordentlichen Sitzung des
Nacht die Kehrichtsäcke aufreissen und        Regierungsrates Basel-Landschaft vom 19.
den Inhalt verstreuen. Wir danken für ihr     März 2020 wurde beschlossen, dass die            Jahresvignetten auf
Verständnis.                                  Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 und              Gemeindeverwaltung
                                              die im Juni stattfindenden Nachwahlen            oder Landi erhältlich
                                              sowie allfällige Sachabstimmungen auf            CHF 80.–
KEHRRICHTABFUHR ÜBER                          Gemeindeebene nicht durchgeführt werden.         CHF 150.–
AUFFAHRT 2020                                 Ferne wurde von Seitens des Bundesrates          CHF 450.–
HINWEIS DER AGSE                              beschlossen, den Abstimmungstermin für
Die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG      die eidgenössischen Vorlagen vom 17. Mai         Ab dem 01.07.
teilt mit, dass die Kehrichtabfuhr am Don-    2020 ebenfalls abzusagen. Im Zuge dieser         50% Reduktion auf
nerstag, 21. Mai 2020 (Auffahrt) ausfällt.    Bestimmungen wird letztlich auch die ge-         Grüngutvignetten.
Die Abfuhr wird am Mittwoch, 20. Mai 2020     plante Abstimmung über die neue Kirchen-
vorgeholt. Der Kehricht ist an diesem Tag     verfassung der Evangelisch-reformierten          Einzelgrüngutvigneten
wie gewohnt bis 07.00 Uhr bereitzustellen.    Kirche Basel-Landschaft verschoben.              nur bei der Gemeinde-
Wir bitten um Kenntnisnahme                                                                    verwaltung erhältlich:
                                                                                               CHF 6.60 (140L)
                                              UNTERHALTSARBEITEN                               CHF 12.50 (240L)
WASSERVERSORGUNG                              BUELSBÄCHLEIN
TENNIKEN                                      MITTEILUNG TIEFBAUAMT
FOLGEN DER TROCKENHEIT                        Das Tiefbauamt Baselland nimmt zurzeit
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind     umfangreiche Sanierungsarbeiten am Buels-
die Wasserschüttungen der Quellen mas-        bächli vor. Der Arbeitsplan sieht vor, defekte
siv zurückgegangen. Hingegen liefert das      Schwellen mithilfe eines Schreitbaggers zu
Grundwasserpumpwerk Obermatt nach wie         ersetzen. Die Arbeiten sollen vom 30. März
vor genügend Wasser für den täglichen Ver-    bis 24. April 2020 dauern.
brauch der Gemeinde. Wir bitten die Bevöl-
kerung trotzdem sorgsam mit dem Wasser
umzugehen.
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AKTUELL                                                                                       2
                                                                                                  Inform
                                                                                                  Orista
                                                                                                  4410
                                                                                                  www.

DISKUSSION CHILCHACHER                        REPPENLIFT GEMEINDESAAL
BESCHLUSS MARSCHHALT                          MONTAGE UND INBETRIEBNAHME
Die aktuelle Situation, welche das öffent-    Nachdem die Gemeindeversammlung,
liche und insbesondere wirtschaftliche        im Rahmen der Budgetvorlage 2020, der
Leben vor sehr grosse und auf weite Sicht     Montage eines neuen Treppenlifts zum
unklare Herausforderungen stellt, hat den     Gemeindesaal zugestimmt hatte, wurde                Me
Gemeinderat dazu bewogen, für den weite-      das Projekt im vergangenen März reali-
                                                                                                  Lies
ren Verlauf der Diskussion und Abklärun-      siert. In Zusammenarbeit mit der führenden
gen rum um das Gebiet Chilchacher einen       Herstellerfirma Garaventa Lift AG konnte
„Marschhalt“ vorzunehmen. Die Massnahme       entlang der Treppe zur Bibliothek und zum
soll bis zum 1. September 2020 bestehen.      Gemeindesaal ein Treppenlift vom Modell
                                                                                                  Bei
Im Anschluss besprechen die Vertreter des     GSL Artira moniert werden. Der Treppenlift
Gemeinderates mit der Paritätischen Kom-      wurde bereits erfolgreich in Betrieb genom-
                                                                                                  Die
mission das weitere Vorgehen.                 men werden.
                                                                                                  rens
                                                                                                  Feu
PARENTU APP                                   SAMMELBESTELLUNG                                    Vor
ANGEBOT FÜR ELTERN                            HEIZOEL
Der Fachbereich Familien der Sicher-          ABSCHLUSS UND AUSLIEFERUNG                          Wie
heitsdirektion informiert über ein Angebot    Die von Marcel Zimmermann lancierte Sam-            Wal
für Gemeinden. Es geht um die Parentu-        melbestellung für Heizöl ist abgeschlos-            auf
App. Das ist eine App für Smartphones         sen. Gesamthaft wurden 120‘000 L Heizöl             Wal
und Tablets, welche Eltern herunterladen      bestellt. Die Auslieferung erfolgt ab Juni          nier
können, um in regelmässigen Abständen         bis August 2020. Fragen zum Liefertermin            sen
Erziehungstipps und Ratschläge zu erhalten.   sollen bitte direkt an Fa. Nebiker in Sissach       Aufg
Über die App können Gemeinden aber auch       061 975 85 00 gestellt werden.
                                                                                                  troc
über aktuelle Angebote in einer bestimmten
                                                                                                  in W
Region informieren und Neuigkeiten zur
                                                                                                  mit d
aktuellen Entwicklung schnell an Eltern und   PRÜFUNGEN FORSTWART-
Familien weiterleiten. Gleichzeitig werden    LEHRLINGE                                           ren,
über die App auch hilfreiche Informationen    MITTEILUNG VOM ZWECKVERBAND
verschickt, wie der Alltag in Zeiten der      FORSTREVIER OBERES DIEGTERTAL                       Folg
Corona-Krise bewältigt werden kann und zu     Vom 25. bis 27. Mai 2020 finden im Gebiet           • Fe
viele andere Themen. Informationen zur App    unterer Sangeten, zwischen dem Holz-                • Fe
erhalten Sie unter https://www.parentu.ch     schopf und der Grube Sangeten, die Prü-             • Fu
                                              fungen für Forstwart Lehrlinge der Kantone          • Fe
                                              Baselland, -stadt und Solothurn statt.              • Be
BAUBEWILLIGUNGEN                              Geprüft wird das Fach Waldrandpflege. Zur           • Ke
ENTSCHEID DES BAUINSPEKTORATS                 Gewährung optimaler Prüfungsbedingungen
                                                                                                  • Ke
Nach Prüfung durch die zuständigen Instan-    und zur Einhaltung der BAG – Vorschriften
                                                                                                  • Da
zen wurde folgende Baubewilligung erteilt:    bitten wir, Strasse und Waldrand zur Grube
                                              während dieser Zeit nicht zu begehen. Bes-
• Spiess Brigitta u. Hansruedi:               ten Dank für die Rücksichtnahme!                    Den
Wintergarten, Parz. 1250
Lettenweg 14, Tenniken
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WALDBRANDGEFAHR                                                                                        3
BEDINGTES FEUERVERBOT

   Informationsdienst
   Oristalstrasse 100
   4410 Liestal
   www.bl.ch

   Medienmitteilung
   Liestal, 14. April 2020

   Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten – Bedingtes Feuerverbot

   Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan gross (Waldbrandgefah-
   renstufe 4). Es gilt neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
   Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten
   Vorsicht.

   Wie in den vergangenen Jahren besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine grosse
   Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer
   auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen
   Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexpo-
   nierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem gros-
   sen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.
   Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Winters und Frühjahrs sind die Böden sehr
   trocken. Weil im Moment keine Entspannung absehbar ist, gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald,
   in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils
   mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwa-
   ren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

   Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
   • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
   • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
   • Funkenwurf sofort löschen
   • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
   • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
   • Keine Raucherwaren wegwerfen
   • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
   • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

   Den Gemeinden steht es frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.
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Reformierte Kirchgemeinde
Tenniken-Zunzgen
www.kirche-tenniken-zunzgen.ch      refkirchete@bluewin.ch

Die kirchlichen Anlässe fallen im Mai aus, gemäss bundesrätlichem
Entscheid vom 16. April 2020.

Ein Einkaufs- und Fahrdienst für Personen über 65 Jahren bieten wir weiterhin an;
gerne dürfen Sie sich dafür im Pfarramt melden, Tel. 061 971 10 31.

Täglich finden Sie nach wie vor auf unserer Homepage einen «Impuls zum Tag» und
an den Feiertagen eine online-Predigt als Druck- und Videoversion. Wenn Sie diesen
per Mail oder Post zugesendet bekommen möchten, dürfen Sie sich gerne melden.

Wir laden Sie weiterhin ein, abends von 20.00-21.00 Uhr eine Kerze der Gemeinschaft
und Solidarität anzuzünden, gut sichtbar im Fenster oder vor der Haustüre.
Die Kirche ist geöffnet von 8.00-20.00 Uhr und mit wöchentlich wechselnden Texten
bestückt für Anregung, Besinnung und Ermutigung.

Corona-online-Gebet. Senden Sie Ihre Gebetsanliegen oder Gebetstexte an pfarrhaus-
te@bluewin.ch. Wir führen ein online-Gebetbuch. Sie können alle Texte einsehen unter
www.kirche-tenniken-zunzgen.ch

Bleiben Sie gesund und behütet-:)
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Ein Licht der Gemeinschaft und Solidarität,
         allabendlich ab 20.00 Uhr

Wir denken
an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die
Angehörigen und alle, die Angst haben;
in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern und
Altersheimen und an die Spitex;
an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere Entscheidungen
treffen müssen.
Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelassenheit
bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden.
Das Licht ist Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft.
RESTAURANT SCHLÖSSLI   6
7
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                      Pflanzenmarkt
                    Öffnungszeiten

                 Weihnachten / Neujahr

                        Samstag
                   Dienstag 24. Dez.      25. April
                 7.30 – 12.00 geöffnet

                 25. und 26.10.00     –
                            geschlossen   14.00
                    Dienstag 31. Dez.
                  7.30 – 12.00 geöffnet

             Mittwoch 1. Januar geschlossen
                 Donnerstag 2. Januar
              wegen Inventar geschlossen
       Per 27. April dürfen wir Sie wieder mit Pflanzen bedienen.

        Um einen Ansturm zu vermeiden, bitten wir Sie uns
         ihre Bestellung anzugeben, damit wir die Pflanzen
                  zur Abholung bereitstellen können.

           Gerne bepflanzen wir auch auf Wunsch ihre Kistli

        Aktuell hat es wieder feine regionale Spargeln !

    Wir sind weiterhin gerne für Sie da und bieten auch telefonische
           Bestellungen mit Abholung auf Rampe vor Ort an.

ÖFFNUNGSZEITEN: Mo – Fr 7.30-12.00/ 16.30 – 18.30 /Sa 7.30 – 13.00
                  Telefon 061 971 56 14
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       Die Exkursion zur Steingrube
       zwischen Tenniken und Zun-
       zgen vom Sonntag, den 26. April
       2020 wird auf einen späteren
       Zeitpunkt verschoben.

                      *******
       Der Sonntagsspaziergang vom
       3. Mai 2020 findet nicht statt.

       Weiterhin gute Gesundheit
       wünscht

       der Vorstand

                                                                                               Foto: Brigitt Buser

                                                           Blüten der Traubenkirsche (Prunus padus)

Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung
Region Liestal und Oberes Baselbiet
Bubendorf Füllinsdorf Giebenach Hölstein Itingen Lampenberg Langenbruck Maisprach Niederdorf Ormalingen Rünenberg
Tenniken Waldenburg Zeglingen Ziefen Zunzgen

Wir sind trotz der angespannten Situation in der Corona-Krise weiterhin für Sie und speziell auch für die
Einwohnerinnen und Einwohner in Ihren Gemeinden da.

Sie können sich bei familiären Konflikten und bei Fragen im Umgang mit Ihrem Kind gerne an uns wenden.

Wir bieten neben telefonischen Beratungen neu auf Wunsch auch Videoberatungen an und sind weiterhin auf
den untenstehenden Telefonnummern, E-Mail-Adressen und auf Whatsapp erreichbar.

Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit.

Birmann-Stiftung.ch                                             24 h telefonisch erreichbar Tel. 0840 22 44 66
061 927 84 84 (während Bürozeiten)                              helpnet-bl.ch
mail@birmann-stiftung.ch                                        WhatsApp: 076 315 31 34
                                                                mail@helpnet-bl.ch
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    Für Gemeindebulletins – Termin: sofort

Mitgliederversammlung

Donnerstag, 11. Juni 2020 im Jakobshof in Sissach
Programm
19.00 h     Mitgliederversammlung
20.00 h     Unterhaltung
Spitex Sissach und Umgebung | Gstaadmattstrasse 41 | 4452 Itingen
|
Tel. 061 927 46 90 | info@spitex-sissach.ch | www.spitex-sissach.ch

Aufgrund der aktuellen Situation und der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat
der Vorstand der Spitex Sissach und Umgebung auf dem Zirkulationsweg am 8.4.2020
beschlossen, die auf den 11. Juni 2020 angesetzte Mitgliederversammlung nicht im üblichen
Rahmen abzuhalten und mittels Bekanntmachung in der Volksstimme und in den
entsprechenden Gemeindebulletins abzusagen.

Gestützt auf Art. 6a Abs. 2 der COVID-19-Verordnung des Bundesrates werden die
stimmberechtigten Mitglieder stattdessen ihre Rechte über die statutarischen Geschäfte auf
dem schriftlichen Weg wahrnehmen können.

Zu diesem Zweck wird per Ende Mai 2020 mit dem Geschäftsbericht 2019 eine
Abstimmungskarte verschickt. Wir ersuchen die Mitglieder, schriftlich über die Geschäfte
abzustimmen und die Karte bis zum 30. Juni 2020 an die Spitex Sissach und Umgebung zu
retournieren. Herzlichen Dank.
Der Vorstand der Spitex Sissach und Umgebung
10
 Agenda der katholischen Pfarrei
 Sankt Josef, Sissach
 Mai 2020
                                                       Samstag, 23. Mai, 18.00 Uhr
 Beim Erstellen der Agenda war noch nicht klar,         Eucharistiefeier
 welche Gottesdienste und Anlässe stattfinden
 können. Auf unserer Homepage ww.rkk-sissach.ch        Mittwoch, 27. Mai, 19.00 – 20.30 Uhr
 sind wir aber immer aktuell.                           Pfarreirat
 Die Kirche ist täglich von 8.00 – 18.00 Uhr für Sie
 geöffnet. Vorläufig bieten wir täglich eine           Sonntag, 31. Mai, 11.00 Uhr
 Seelsorgepräsenz in der Kirche an:                     Ökumenischer Gottesdienst zu Pfingsten
 Dienstag – Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr               mit den Christ-Katholiken
 sowie Mittwoch und Freitag von 18.00 – 19.00 Uhr.      Mitwirkung der Kantoren
 Für Seelsorgegespräche und Fragen zur Agenda
 können Sie sich jederzeit via Telefon 061 971 13 79
 bei uns melden.                                         Regelmässig
                                                         2.+4. Sonntag, 9.00 Uhr
                                                           Santa Missa portuguesa
Jeweils Donnerstag um 19.00 Uhr                          Sonntag, 11.00 Uhr
7. / 14. / 28. Mai                                         Pfarreigottesdienst
 Andachten im Mai mit                                    Sonntag, 18.00 Uhr
 Gesang, Gebet und Meditation                              Santa Messa italiana
                                                         Mittwoch 9.15 Uhr
Sonntag, 3. Mai, 11.00 Uhr                                 Ökumenische Morgenfeier
 Kommunionfeier                                          Mittwoch, 18.00 Uhr
                                                           Santa Messa italiana
Donnerstag, 7. Mai                                       Montag – Freitag, 8.00 Uhr
 JuBla Elternabend SoLa                                    Rosenkranzgebet
                                                         Erster Freitag im Monat, 8.00 Uhr
Sonntag, 10. Mai, 11.00 Uhr                                Eucharistische Anbetung
 Eucharistiefeier zum Muttertag                            mit Rosenkranz
 Familiengottesdienst                                    Letzter Freitag im Monat, 19.00 Uhr
                                                           Rosenkranz in engl. Sprache
Freitag, 15. Mai, 21.00 Uhr
 Ökumenischer Taizé-Gottesdienst
 reformierte Kirche Sissach                            Wenn nicht anderes vermerkt, finden alle
                                                       Anlässe in der kath. Kirche Sankt Josef bzw.
Samstag, 16. Mai, 10.00 Uhr                            im Pfarrhaus an der Felsenstrasse oder im
 Fiire mit de Chline                                   Centro der Pfarrei in Sissach statt.

Samstag, 16. Mai, ab 13.00 Uhr                         Weitere Infos zu den einzelnen Anlässen finden
 Brotbacken, (nur bei trockener Witterung)             Sie im röm.-kath. Pfarrblatt KIRCHEheute unter
                                                       Sissach oder auf unserer Homepage: www.rkk-
Sonntag, 17. Mai, 11.00 Uhr                            sissach.ch
 Kommunionfeier
                                                       Genaue Angaben zu Anlässen von JuBla finden Sie
Mittwoch, 20. Mai, 18.00 Uhr                           unter www.jubla-sissach.ch
 Kommunionfeier zu Christi Himmelfahrt,
 Familiengottesdienst mit den                          Wir sind jederzeit gerne für Sie da:
 Erstkommunikanten                                     Katholische Pfarrei Sankt Josef
                                                       Felsenstrasse 16, 4450 Sissach
Donnerstag, 21. Mai - 24. Mai                          Tel. 061 971 13 79
 JuBla UfaLa                                           sekretariat@rkk-sissach.ch
                                                       Pfarreileiter: Diakon Martin Tanner
Donnerstag, 21. Mai, 10.30 Uhr                         martin.tanner@rkk-sissach.ch
 Ökumenischer Gottesdienst zu
 Christi Himmelfahrt, Rütiwiese in Diegten
 anschliessend Apéro und Grillplausch
11
                    Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

                    Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten
                    können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge
 ng: neue gesetzliche Grundlage für
                    an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der
                    Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

                   • Berufslehren und Anlehren;
                   • Fachhochschulen;
                   • Fachschulen;
 tz über die familienergänzende
                   • Höhere Fachschulen;
                   • Maturitätsschulen;
2017 in Kraft. Es verpflichtet      die Gemeinden,
                   • Schulen für Allgemeinbildung;
                   • Universitäten;
heben und auf Basis   dieser Resultate aktiv zu
                   • Vollzeitberufsschulen.
dung des Personals   von Kindertagesstätten
             Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im
                    Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

                     Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland-
                         •
                     schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
 m Kanton Basel-Landschaft
                  • Personen bereits      weit verbreitet.
                                ohne Schweizer   Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C)
 betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten
                     oder einer  Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der
                     Schweiz.
Das FEB-Gesetz fördert ein bedarfsgerechtes,
 gebot für die Familien
                Besondere im   Kanton Basel-
                            Bestimmungen   gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für
                Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).
men einer Verordnung konkretisiert und per 1.
                    Bewerbung / Formulare

                    Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei
 betreuung wurde
               der in der Volksabstimmung
                    Abteilung                       vom 8. 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99),
                              Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse
  r Volksabstimmung
               bezogenvom     5. kann,
                         werden  Juni vollständig
                                       2016 durch      die innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine
                                                  ausgefüllt
               weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der
  „Für eine bedarfsgerechte      Kinderbetreuung“
               Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und
                    Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter
                    geleitet.

                    Beilagen
  der Einwohnerinnen und Einwohner an
               Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis
 im Vorschul- und   Primarschulalter
               der zuletzt               periodisch
                           besuchten Schule            zu erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom bei-
                                            oder das zuletzt
FEB-Angebot mit    einerBesteht
               zulegen.    der folgenden
                                 ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit
                einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die 13-stellige Sozialversicherungsnummer
                („neue AHV-Nummer“) anzugeben.
                Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein
n AbhängigkeitAuszug
                  von deren
                         aus demwirtschaftlicher
                                   entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie
                über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
                Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung bezie-
ote Dritter (Objektfinanzierung).
                hungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie
                betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.
                Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als
 r Wohngemeinde      über das Angebot
                der angestammten                in geeigneter
                                      Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge
                gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

  Basel-Landschaft
12
                  Eingabefristen

                  Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der
                  Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohn-
                  sitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:

ng: neue gesetzliche         Grundlage
           1. Auf den 29.02.2020                für
                                 haben Gesuche für das Lehrjahr 2019/20 einzureichen:

                       Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2019 angetreten haben, oder bisherige Bewerber
                       und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.

 tz über die familienergänzende
                 2. Auf den 30.04.2020 haben Gesuche einzureichen:

  017 in Kraft. Es Schüler,
                     verpflichtet      die Gemeinden,
                             Schülerinnen   und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,
                    Februar, März oder April 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in
 eben und auf Basis einem dieser
                          Vorjahr in Resultate
                                     diesen Monatenaktiv   zuAusbildung begonnen haben.
                                                    mit ihrer

 ung des Personals       von Kindertagesstätten
                 3. Auf den 31.08.2020 haben Gesuche einzureichen:

                       Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli
                       oder August 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem
                       Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
m Kanton Basel-Landschaft bereits weit verbreitet.
betreuungseinrichtungen       wie Kindertagesstätten
                4. Auf den 31.10.2020 haben Gesuche einzureichen:
 as FEB-Gesetz fördert      ein bedarfsgerechtes,
                   Schüler, Schülerinnen  und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September,
gebot für die Familien imNovember
                   Oktober,   Kanton Basel-
                                         oder Dezember 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und
                   Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen
en einer Verordnunghaben.konkretisiert und per 1.

                     5. Auf den 28.02.2021 haben Gesuche für das Lehrjahr 2020/21 einzureichen:

 etreuung wurde in   der Volksabstimmung
                  Berufslernende,                   vom 8.2020 antreten werden.
                                  die ihre Lehre im Sommer
  Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 durch die
 „Für eine bedarfsgerechte     Kinderbetreuung“
             Bei den angegebenen  Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der
                  Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen
                  dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden
                  kann.

                  Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
 der Einwohnerinnen und Einwohner an
 m Vorschul- Wer
             und imPrimarschulalter   periodischStipendien
                     vorangehenden Ausbildungsjahr zu        oder Darlehen bezogen hat, erhält das
             Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die
 EB-Angebot ununterbrochene
             mit einer der Ausbildung
                             folgendennoch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht
                  von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.

            Auskünfte
n Abhängigkeit        und weitere
               von deren          Informationen
                           wirtschaftlicher
                 Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon:
 te Dritter      061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und
              (Objektfinanzierung).
                 Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet:
                 stipendien@bl.ch.
  Wohngemeinde über das Angebot in geeigneter
                                                      Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
                                                      Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
                                                      Ausbildungsbeiträge
 Basel-Landschaft
 g und ist zuständig für die Anerkennung der
« WHO’S WHO
  IM GEMEINDERAT
  TENNIKEN …»

Gemeindepräsidentin Sandra Bätscher    • Allgemeine Verwaltung
		                  061 971 25 61      • Bildung
		sandra.baetscher@sabaccount.ch       • Finanzen und Steuern
			                                    • Regionale Musikschule

Gemeinderat		 Marcel Zimmermann        • Forstwesen
		            061 971 66 05            • Vereine
		marcel.zimmermann@gmx.ch             • Verkehr
			                                    • Wasserversorgung

Gemeinderätin		 Sonja Caviola          • Kultur und Freizeit
		              061 971 48 54          • Liegenschaften
		sonja@caviola.ch                     • Naturschutzkommission
			                                    • Raumplanung

Gemeinderat		 Beat Heller              • Energie
		            061 971 53 88            • Öffentliche Sicherheit
		            beat@heller.support      • Volkswirtschaft

Gemeinderätin		 Patricia Nyffenegger   • Gesundheit
		              061 971 71 28          • Sozialhilfe
		patricia.nyffenegger@bluewin.ch      • Offene Jugendarbeit
			                                    • Vormundschaftswesen
			                                    • Umweltschutz
GEMEINDEVERWALTUNG

Adresse                Alte Landstrasse 32
Telefon                061 973 07 00
Fax                    061 973 07 01
E-Mail                 gemeinde@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Mo, Di, Do:          09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag             16.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen

GEMEINDEBIBLIOTHEK

Adresse                Alte Landstrasse 32a
Telefon                061 971 60 58
E-Mail                 bibliothek@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch               16.00 bis 18.30 Uhr
Freitag                15.00 bis 17.00 Uhr

Während den Ferien
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr

ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                        SOZIALHILFEBEHÖRDE
DER REGION BASEL

An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen          Adresse         Alte Landstrasse 32
und Wochentagen, an denen der Hausarzt          Telefon         079 275 49 20
nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der            E-Mail          sozialhilfebehoerde@
ärztliche Notfalldienst Telefon 061 261 15 15                   tenniken.ch
Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten     Telefonzeiten   Mo + Do
und Zahnärzten.                                                 8.30 bis 16.30 Uhr
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