N 04/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
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MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN N° 04/2020 AUS DEM INHALT KEHRICHT-ENTSORGUNG AUSBILDUNGSBEITRÄGE WALDBRANDGEFAHR BEDINGTES FEUERVERBOT NEUER TREPPENLIFT IM GEMEINDESAAL TENNIKEN.CH
«JEDER FRÜHLING TRÄGT DEN ZAUBER EINES ANFANGS IN SICH.» MONIKA MINDER WAS LAUFT IN TENNIKEN? MAI Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020: Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe 1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltun- gen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereins- aktivitäten durchzuführen. 2 Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen. Erscheinung einmal monatlich Redaktion Gemeindeverwaltung Tenniken Redaktionsschluss jeweils der 15. jeden Monats Datenanlieferung Word oder PDF an: mitteilungsblatt@tenniken.ch
AKTUELL 1 DEPONIE KEHRICHTSÄCKE ABSAGE WALDPUTZETE INFO HINWEIS FÜR SAMMELPUNKTE MITTEILUNG ZV FORSTREVIER Mit dem Frühlingsbeginn und den milden Die Verantwortlichen vom Zweckverband Häckseldienst Temperaturen sind Wildtiere oder Katzen Forstrevier oberes Diegtertal müssen 27.4.2020 allgemein aktiver geworden. Als unange- leider mitteilen, dass aufgrund der aktuel- 14.9.2020 nehmen Nebeneffekt wurde, besonders am len Bestimmungen die Durchführung der 9.11.2020 Sangetenweg festgestellt, dass bereits am geplanten Waldputzete vom Samstag, 16. Kosten: CHF 10.– Vorabend deponierte Kehrrichtsäcke aufge- Mai 2020 abgesagt wird. Wir bitten sie um rissen wurden. Wir möchten die Bevölke- Kenntnisnahme. Kosten: CHF 20.– rung darum bitten, unter anderem auch aus Wenn grosse Mengen Rücksichtnahme auf betroffene Anwohner, Hackmaterial zu ver- ihre Kehrrichtsäcke erst am Morgen des ABSAGE VOLKSABSTIMMUNG arbeiten sind oder die Abholtages an den Sammelstellen zu depo- UND KOMMUNALWAHLEN Hackschnitzel behal- nieren. Mit diesem Vorgehen soll verhindert MITTEILUNG DER VERWALTUNG ten werden. werden, dass Wildtiere oder Katzen über Nach einer ausserordentlichen Sitzung des Nacht die Kehrichtsäcke aufreissen und Regierungsrates Basel-Landschaft vom 19. den Inhalt verstreuen. Wir danken für ihr März 2020 wurde beschlossen, dass die Jahresvignetten auf Verständnis. Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 und Gemeindeverwaltung die im Juni stattfindenden Nachwahlen oder Landi erhältlich sowie allfällige Sachabstimmungen auf CHF 80.– KEHRRICHTABFUHR ÜBER Gemeindeebene nicht durchgeführt werden. CHF 150.– AUFFAHRT 2020 Ferne wurde von Seitens des Bundesrates CHF 450.– HINWEIS DER AGSE beschlossen, den Abstimmungstermin für Die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG die eidgenössischen Vorlagen vom 17. Mai Ab dem 01.07. teilt mit, dass die Kehrichtabfuhr am Don- 2020 ebenfalls abzusagen. Im Zuge dieser 50% Reduktion auf nerstag, 21. Mai 2020 (Auffahrt) ausfällt. Bestimmungen wird letztlich auch die ge- Grüngutvignetten. Die Abfuhr wird am Mittwoch, 20. Mai 2020 plante Abstimmung über die neue Kirchen- vorgeholt. Der Kehricht ist an diesem Tag verfassung der Evangelisch-reformierten Einzelgrüngutvigneten wie gewohnt bis 07.00 Uhr bereitzustellen. Kirche Basel-Landschaft verschoben. nur bei der Gemeinde- Wir bitten um Kenntnisnahme verwaltung erhältlich: CHF 6.60 (140L) UNTERHALTSARBEITEN CHF 12.50 (240L) WASSERVERSORGUNG BUELSBÄCHLEIN TENNIKEN MITTEILUNG TIEFBAUAMT FOLGEN DER TROCKENHEIT Das Tiefbauamt Baselland nimmt zurzeit Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am Buels- die Wasserschüttungen der Quellen mas- bächli vor. Der Arbeitsplan sieht vor, defekte siv zurückgegangen. Hingegen liefert das Schwellen mithilfe eines Schreitbaggers zu Grundwasserpumpwerk Obermatt nach wie ersetzen. Die Arbeiten sollen vom 30. März vor genügend Wasser für den täglichen Ver- bis 24. April 2020 dauern. brauch der Gemeinde. Wir bitten die Bevöl- kerung trotzdem sorgsam mit dem Wasser umzugehen.
AKTUELL 2 Inform Orista 4410 www. DISKUSSION CHILCHACHER REPPENLIFT GEMEINDESAAL BESCHLUSS MARSCHHALT MONTAGE UND INBETRIEBNAHME Die aktuelle Situation, welche das öffent- Nachdem die Gemeindeversammlung, liche und insbesondere wirtschaftliche im Rahmen der Budgetvorlage 2020, der Leben vor sehr grosse und auf weite Sicht Montage eines neuen Treppenlifts zum unklare Herausforderungen stellt, hat den Gemeindesaal zugestimmt hatte, wurde Me Gemeinderat dazu bewogen, für den weite- das Projekt im vergangenen März reali- Lies ren Verlauf der Diskussion und Abklärun- siert. In Zusammenarbeit mit der führenden gen rum um das Gebiet Chilchacher einen Herstellerfirma Garaventa Lift AG konnte „Marschhalt“ vorzunehmen. Die Massnahme entlang der Treppe zur Bibliothek und zum soll bis zum 1. September 2020 bestehen. Gemeindesaal ein Treppenlift vom Modell Bei Im Anschluss besprechen die Vertreter des GSL Artira moniert werden. Der Treppenlift Gemeinderates mit der Paritätischen Kom- wurde bereits erfolgreich in Betrieb genom- Die mission das weitere Vorgehen. men werden. rens Feu PARENTU APP SAMMELBESTELLUNG Vor ANGEBOT FÜR ELTERN HEIZOEL Der Fachbereich Familien der Sicher- ABSCHLUSS UND AUSLIEFERUNG Wie heitsdirektion informiert über ein Angebot Die von Marcel Zimmermann lancierte Sam- Wal für Gemeinden. Es geht um die Parentu- melbestellung für Heizöl ist abgeschlos- auf App. Das ist eine App für Smartphones sen. Gesamthaft wurden 120‘000 L Heizöl Wal und Tablets, welche Eltern herunterladen bestellt. Die Auslieferung erfolgt ab Juni nier können, um in regelmässigen Abständen bis August 2020. Fragen zum Liefertermin sen Erziehungstipps und Ratschläge zu erhalten. sollen bitte direkt an Fa. Nebiker in Sissach Aufg Über die App können Gemeinden aber auch 061 975 85 00 gestellt werden. troc über aktuelle Angebote in einer bestimmten in W Region informieren und Neuigkeiten zur mit d aktuellen Entwicklung schnell an Eltern und PRÜFUNGEN FORSTWART- Familien weiterleiten. Gleichzeitig werden LEHRLINGE ren, über die App auch hilfreiche Informationen MITTEILUNG VOM ZWECKVERBAND verschickt, wie der Alltag in Zeiten der FORSTREVIER OBERES DIEGTERTAL Folg Corona-Krise bewältigt werden kann und zu Vom 25. bis 27. Mai 2020 finden im Gebiet • Fe viele andere Themen. Informationen zur App unterer Sangeten, zwischen dem Holz- • Fe erhalten Sie unter https://www.parentu.ch schopf und der Grube Sangeten, die Prü- • Fu fungen für Forstwart Lehrlinge der Kantone • Fe Baselland, -stadt und Solothurn statt. • Be BAUBEWILLIGUNGEN Geprüft wird das Fach Waldrandpflege. Zur • Ke ENTSCHEID DES BAUINSPEKTORATS Gewährung optimaler Prüfungsbedingungen • Ke Nach Prüfung durch die zuständigen Instan- und zur Einhaltung der BAG – Vorschriften • Da zen wurde folgende Baubewilligung erteilt: bitten wir, Strasse und Waldrand zur Grube während dieser Zeit nicht zu begehen. Bes- • Spiess Brigitta u. Hansruedi: ten Dank für die Rücksichtnahme! Den Wintergarten, Parz. 1250 Lettenweg 14, Tenniken
WALDBRANDGEFAHR 3 BEDINGTES FEUERVERBOT Informationsdienst Oristalstrasse 100 4410 Liestal www.bl.ch Medienmitteilung Liestal, 14. April 2020 Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten – Bedingtes Feuerverbot Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan gross (Waldbrandgefah- renstufe 4). Es gilt neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Wie in den vergangenen Jahren besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine grosse Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexpo- nierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem gros- sen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Winters und Frühjahrs sind die Böden sehr trocken. Weil im Moment keine Entspannung absehbar ist, gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwa- ren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen. Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten: • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten • Funkenwurf sofort löschen • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten • Keine Raucherwaren wegwerfen • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten Den Gemeinden steht es frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.
4 Reformierte Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen www.kirche-tenniken-zunzgen.ch refkirchete@bluewin.ch Die kirchlichen Anlässe fallen im Mai aus, gemäss bundesrätlichem Entscheid vom 16. April 2020. Ein Einkaufs- und Fahrdienst für Personen über 65 Jahren bieten wir weiterhin an; gerne dürfen Sie sich dafür im Pfarramt melden, Tel. 061 971 10 31. Täglich finden Sie nach wie vor auf unserer Homepage einen «Impuls zum Tag» und an den Feiertagen eine online-Predigt als Druck- und Videoversion. Wenn Sie diesen per Mail oder Post zugesendet bekommen möchten, dürfen Sie sich gerne melden. Wir laden Sie weiterhin ein, abends von 20.00-21.00 Uhr eine Kerze der Gemeinschaft und Solidarität anzuzünden, gut sichtbar im Fenster oder vor der Haustüre. Die Kirche ist geöffnet von 8.00-20.00 Uhr und mit wöchentlich wechselnden Texten bestückt für Anregung, Besinnung und Ermutigung. Corona-online-Gebet. Senden Sie Ihre Gebetsanliegen oder Gebetstexte an pfarrhaus- te@bluewin.ch. Wir führen ein online-Gebetbuch. Sie können alle Texte einsehen unter www.kirche-tenniken-zunzgen.ch Bleiben Sie gesund und behütet-:)
5 Ein Licht der Gemeinschaft und Solidarität, allabendlich ab 20.00 Uhr Wir denken an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die Angehörigen und alle, die Angst haben; in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern und Altersheimen und an die Spitex; an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere Entscheidungen treffen müssen. Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelassenheit bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden. Das Licht ist Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft.
RESTAURANT SCHLÖSSLI 6
7 NEWS Pflanzenmarkt Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr Samstag Dienstag 24. Dez. 25. April 7.30 – 12.00 geöffnet 25. und 26.10.00 – geschlossen 14.00 Dienstag 31. Dez. 7.30 – 12.00 geöffnet Mittwoch 1. Januar geschlossen Donnerstag 2. Januar wegen Inventar geschlossen Per 27. April dürfen wir Sie wieder mit Pflanzen bedienen. Um einen Ansturm zu vermeiden, bitten wir Sie uns ihre Bestellung anzugeben, damit wir die Pflanzen zur Abholung bereitstellen können. Gerne bepflanzen wir auch auf Wunsch ihre Kistli Aktuell hat es wieder feine regionale Spargeln ! Wir sind weiterhin gerne für Sie da und bieten auch telefonische Bestellungen mit Abholung auf Rampe vor Ort an. ÖFFNUNGSZEITEN: Mo – Fr 7.30-12.00/ 16.30 – 18.30 /Sa 7.30 – 13.00 Telefon 061 971 56 14
8 Die Exkursion zur Steingrube zwischen Tenniken und Zun- zgen vom Sonntag, den 26. April 2020 wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. ******* Der Sonntagsspaziergang vom 3. Mai 2020 findet nicht statt. Weiterhin gute Gesundheit wünscht der Vorstand Foto: Brigitt Buser Blüten der Traubenkirsche (Prunus padus) Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung Region Liestal und Oberes Baselbiet Bubendorf Füllinsdorf Giebenach Hölstein Itingen Lampenberg Langenbruck Maisprach Niederdorf Ormalingen Rünenberg Tenniken Waldenburg Zeglingen Ziefen Zunzgen Wir sind trotz der angespannten Situation in der Corona-Krise weiterhin für Sie und speziell auch für die Einwohnerinnen und Einwohner in Ihren Gemeinden da. Sie können sich bei familiären Konflikten und bei Fragen im Umgang mit Ihrem Kind gerne an uns wenden. Wir bieten neben telefonischen Beratungen neu auf Wunsch auch Videoberatungen an und sind weiterhin auf den untenstehenden Telefonnummern, E-Mail-Adressen und auf Whatsapp erreichbar. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit. Birmann-Stiftung.ch 24 h telefonisch erreichbar Tel. 0840 22 44 66 061 927 84 84 (während Bürozeiten) helpnet-bl.ch mail@birmann-stiftung.ch WhatsApp: 076 315 31 34 mail@helpnet-bl.ch
9 Für Gemeindebulletins – Termin: sofort Mitgliederversammlung Donnerstag, 11. Juni 2020 im Jakobshof in Sissach Programm 19.00 h Mitgliederversammlung 20.00 h Unterhaltung Spitex Sissach und Umgebung | Gstaadmattstrasse 41 | 4452 Itingen | Tel. 061 927 46 90 | info@spitex-sissach.ch | www.spitex-sissach.ch Aufgrund der aktuellen Situation und der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat der Vorstand der Spitex Sissach und Umgebung auf dem Zirkulationsweg am 8.4.2020 beschlossen, die auf den 11. Juni 2020 angesetzte Mitgliederversammlung nicht im üblichen Rahmen abzuhalten und mittels Bekanntmachung in der Volksstimme und in den entsprechenden Gemeindebulletins abzusagen. Gestützt auf Art. 6a Abs. 2 der COVID-19-Verordnung des Bundesrates werden die stimmberechtigten Mitglieder stattdessen ihre Rechte über die statutarischen Geschäfte auf dem schriftlichen Weg wahrnehmen können. Zu diesem Zweck wird per Ende Mai 2020 mit dem Geschäftsbericht 2019 eine Abstimmungskarte verschickt. Wir ersuchen die Mitglieder, schriftlich über die Geschäfte abzustimmen und die Karte bis zum 30. Juni 2020 an die Spitex Sissach und Umgebung zu retournieren. Herzlichen Dank. Der Vorstand der Spitex Sissach und Umgebung
10 Agenda der katholischen Pfarrei Sankt Josef, Sissach Mai 2020 Samstag, 23. Mai, 18.00 Uhr Beim Erstellen der Agenda war noch nicht klar, Eucharistiefeier welche Gottesdienste und Anlässe stattfinden können. Auf unserer Homepage ww.rkk-sissach.ch Mittwoch, 27. Mai, 19.00 – 20.30 Uhr sind wir aber immer aktuell. Pfarreirat Die Kirche ist täglich von 8.00 – 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Vorläufig bieten wir täglich eine Sonntag, 31. Mai, 11.00 Uhr Seelsorgepräsenz in der Kirche an: Ökumenischer Gottesdienst zu Pfingsten Dienstag – Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr mit den Christ-Katholiken sowie Mittwoch und Freitag von 18.00 – 19.00 Uhr. Mitwirkung der Kantoren Für Seelsorgegespräche und Fragen zur Agenda können Sie sich jederzeit via Telefon 061 971 13 79 bei uns melden. Regelmässig 2.+4. Sonntag, 9.00 Uhr Santa Missa portuguesa Jeweils Donnerstag um 19.00 Uhr Sonntag, 11.00 Uhr 7. / 14. / 28. Mai Pfarreigottesdienst Andachten im Mai mit Sonntag, 18.00 Uhr Gesang, Gebet und Meditation Santa Messa italiana Mittwoch 9.15 Uhr Sonntag, 3. Mai, 11.00 Uhr Ökumenische Morgenfeier Kommunionfeier Mittwoch, 18.00 Uhr Santa Messa italiana Donnerstag, 7. Mai Montag – Freitag, 8.00 Uhr JuBla Elternabend SoLa Rosenkranzgebet Erster Freitag im Monat, 8.00 Uhr Sonntag, 10. Mai, 11.00 Uhr Eucharistische Anbetung Eucharistiefeier zum Muttertag mit Rosenkranz Familiengottesdienst Letzter Freitag im Monat, 19.00 Uhr Rosenkranz in engl. Sprache Freitag, 15. Mai, 21.00 Uhr Ökumenischer Taizé-Gottesdienst reformierte Kirche Sissach Wenn nicht anderes vermerkt, finden alle Anlässe in der kath. Kirche Sankt Josef bzw. Samstag, 16. Mai, 10.00 Uhr im Pfarrhaus an der Felsenstrasse oder im Fiire mit de Chline Centro der Pfarrei in Sissach statt. Samstag, 16. Mai, ab 13.00 Uhr Weitere Infos zu den einzelnen Anlässen finden Brotbacken, (nur bei trockener Witterung) Sie im röm.-kath. Pfarrblatt KIRCHEheute unter Sissach oder auf unserer Homepage: www.rkk- Sonntag, 17. Mai, 11.00 Uhr sissach.ch Kommunionfeier Genaue Angaben zu Anlässen von JuBla finden Sie Mittwoch, 20. Mai, 18.00 Uhr unter www.jubla-sissach.ch Kommunionfeier zu Christi Himmelfahrt, Familiengottesdienst mit den Wir sind jederzeit gerne für Sie da: Erstkommunikanten Katholische Pfarrei Sankt Josef Felsenstrasse 16, 4450 Sissach Donnerstag, 21. Mai - 24. Mai Tel. 061 971 13 79 JuBla UfaLa sekretariat@rkk-sissach.ch Pfarreileiter: Diakon Martin Tanner Donnerstag, 21. Mai, 10.30 Uhr martin.tanner@rkk-sissach.ch Ökumenischer Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt, Rütiwiese in Diegten anschliessend Apéro und Grillplausch
11 Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge ng: neue gesetzliche Grundlage für an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: • Berufslehren und Anlehren; • Fachhochschulen; • Fachschulen; tz über die familienergänzende • Höhere Fachschulen; • Maturitätsschulen; 2017 in Kraft. Es verpflichtet die Gemeinden, • Schulen für Allgemeinbildung; • Universitäten; heben und auf Basis dieser Resultate aktiv zu • Vollzeitberufsschulen. dung des Personals von Kindertagesstätten Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland- • schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; m Kanton Basel-Landschaft • Personen bereits weit verbreitet. ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz. Das FEB-Gesetz fördert ein bedarfsgerechtes, gebot für die Familien Besondere im Kanton Basel- Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). men einer Verordnung konkretisiert und per 1. Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei betreuung wurde der in der Volksabstimmung Abteilung vom 8. 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse r Volksabstimmung bezogenvom 5. kann, werden Juni vollständig 2016 durch die innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine ausgefüllt weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der „Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung“ Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet. Beilagen der Einwohnerinnen und Einwohner an Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis im Vorschul- und Primarschulalter der zuletzt periodisch besuchten Schule zu erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom bei- oder das zuletzt FEB-Angebot mit einerBesteht zulegen. der folgenden ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die 13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein n AbhängigkeitAuszug von deren aus demwirtschaftlicher entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung bezie- ote Dritter (Objektfinanzierung). hungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als r Wohngemeinde über das Angebot der angestammten in geeigneter Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Basel-Landschaft
12 Eingabefristen Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohn- sitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: ng: neue gesetzliche Grundlage 1. Auf den 29.02.2020 für haben Gesuche für das Lehrjahr 2019/20 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2019 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. tz über die familienergänzende 2. Auf den 30.04.2020 haben Gesuche einzureichen: 017 in Kraft. Es Schüler, verpflichtet die Gemeinden, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in eben und auf Basis einem dieser Vorjahr in Resultate diesen Monatenaktiv zuAusbildung begonnen haben. mit ihrer ung des Personals von Kindertagesstätten 3. Auf den 31.08.2020 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. m Kanton Basel-Landschaft bereits weit verbreitet. betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten 4. Auf den 31.10.2020 haben Gesuche einzureichen: as FEB-Gesetz fördert ein bedarfsgerechtes, Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, gebot für die Familien imNovember Oktober, Kanton Basel- oder Dezember 2020 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen en einer Verordnunghaben.konkretisiert und per 1. 5. Auf den 28.02.2021 haben Gesuche für das Lehrjahr 2020/21 einzureichen: etreuung wurde in der Volksabstimmung Berufslernende, vom 8.2020 antreten werden. die ihre Lehre im Sommer Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 durch die „Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung“ Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen der Einwohnerinnen und Einwohner an m Vorschul- Wer und imPrimarschulalter periodischStipendien vorangehenden Ausbildungsjahr zu oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die EB-Angebot ununterbrochene mit einer der Ausbildung folgendennoch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte n Abhängigkeit und weitere von deren Informationen wirtschaftlicher Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: te Dritter 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und (Objektfinanzierung). Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Wohngemeinde über das Angebot in geeigneter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen Ausbildungsbeiträge Basel-Landschaft g und ist zuständig für die Anerkennung der
« WHO’S WHO IM GEMEINDERAT TENNIKEN …» Gemeindepräsidentin Sandra Bätscher • Allgemeine Verwaltung 061 971 25 61 • Bildung sandra.baetscher@sabaccount.ch • Finanzen und Steuern • Regionale Musikschule Gemeinderat Marcel Zimmermann • Forstwesen 061 971 66 05 • Vereine marcel.zimmermann@gmx.ch • Verkehr • Wasserversorgung Gemeinderätin Sonja Caviola • Kultur und Freizeit 061 971 48 54 • Liegenschaften sonja@caviola.ch • Naturschutzkommission • Raumplanung Gemeinderat Beat Heller • Energie 061 971 53 88 • Öffentliche Sicherheit beat@heller.support • Volkswirtschaft Gemeinderätin Patricia Nyffenegger • Gesundheit 061 971 71 28 • Sozialhilfe patricia.nyffenegger@bluewin.ch • Offene Jugendarbeit • Vormundschaftswesen • Umweltschutz
GEMEINDEVERWALTUNG Adresse Alte Landstrasse 32 Telefon 061 973 07 00 Fax 061 973 07 01 E-Mail gemeinde@tenniken.ch Öffnungszeiten Mo, Di, Do: 09.00 bis 11.30 Uhr Dienstag 16.30 bis 18.30 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen GEMEINDEBIBLIOTHEK Adresse Alte Landstrasse 32a Telefon 061 971 60 58 E-Mail bibliothek@tenniken.ch Öffnungszeiten Montag 16.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch 16.00 bis 18.30 Uhr Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr Während den Ferien Montag 16.00 bis 18.30 Uhr ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST SOZIALHILFEBEHÖRDE DER REGION BASEL An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen Adresse Alte Landstrasse 32 und Wochentagen, an denen der Hausarzt Telefon 079 275 49 20 nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der E-Mail sozialhilfebehoerde@ ärztliche Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 tenniken.ch Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten Telefonzeiten Mo + Do und Zahnärzten. 8.30 bis 16.30 Uhr
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