Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil

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Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil
Mitteilungen
                  Gemeinde Oberhelfenschwil

                                          Redaktion Mitteilungsblatt
                                                       Dorfstrasse 9
                                              9621 Oberhelfenschwil
                                              Telefon 058 228 23 43
                                           www.oberhelfenschwil.ch
                                        kanzlei@oberhelfenschwil.ch

                                             erscheint 14-täglich
                 nächste Ausgabe: Donnerstag, 4. Februar 2021
         Redaktionsschluss: Freitag, 29. Januar 2021, 12.00 Uhr

                              Ausgabe Nr. 2 | 21. Januar 2021

Neues Kleintanklöschfahrzeug der Feuerwehr Neckertal für Oberhelfenschwil
Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil
Neues Tanklöschfahrzeug für das Depot Oberhelfenschwil

Das alte Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Neckertal im Depot Oberhelfen-
schwil war mehr als 25 Jahre alt und musste ersetzt werden. Die Ersatzbe-
schaffung wurde von den Neckertaler Gemeinden mit dem Budget 2020
bewilligt. Coronabedingt kam es beim Bau und der Auslieferung zu einer
Verzögerung. Seit dem 15. Februar 2021 steht nun das neue Kleintank-
löschfahrzeug im Depot Oberhelfenschwil. Dieses wurde von den Fachleu-
ten der Feuerwehr Neckertal so konfiguriert, dass den topografischen An-
forderungen im Einsatzgebiet am besten gerecht wird und alle Anforderun-
gen erfüllt, damit die Feuerwehr zeitgemäss ihre Aufgaben erfüllen kann.

Auf einen speziellen Einweihungsanlass wird aufgrund der Corona Situation
verzichtet.

Feuerwehr Neckertal

Vernehmlassung
zur neuen Gemeinde Neckertal gestartet

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 18. Dezember 2020 über die
Förderbeiträge im Falle einer Gemeindevereinigung zur Einheitsgemeinde
Neckertal informiert. Die Gemeinderäte und Schulräte haben nun die Ver-
nehmlassungsbotschaft zum Vereinigungsbeschluss verabschiedet. Es wird
am 13. Juni 2021 darüber abgestimmt.

Die Vernehmlassungsbotschaft wurde den Parteien, Korporationen, Verei-
nen und weiteren Institutionen und Organisationen als Broschüre zur Ver-
nehmlassung zugestellt. Es besteht nun die Möglichkeit bis 16. Februar
2021 Stellung zu nehmen. Für weitere Interessierte ist die elektronische
Version auf der Website www.projekt2023.ch/e-vernehmlassung ab-
rufbar. Gerne hätten wir an einer Veranstaltung zur Vernehmlassung dis-
kutiert, das ist jedoch aktuell nicht möglich.

Auf der Website wurde die Möglichkeit der elektronischen Mitwirkung ein-
gerichtet. Es besteht während der Vernehmlassungsfrist die Möglichkeit
Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Wenn Sie lieber auf briefli-
chem Weg Stellung nehmen wollen, können Sie diese bis spätestens
16. Februar 2021 an die Ratskanzlei Neckertal, Andreas Lusti, Letten-
strasse 3, 9122 Mogelsberg, oder per E-Mail an andreas.lusti@neckertal.ch
senden.

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                               2
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden wir das Ergebnis prüfen und
die Botschaft bei Bedarf anpassen. Bis Mitte Mai 2021 wird die revidierte
Botschaft allen Stimmberechtigten zugestellt. Sofern coronabedingt mög-
lich, finden Ende Mai 2021 eine oder mehrere Informationsveranstaltungen
für die ganze Bevölkerung statt.

Das Kernteam

Sirenentest 2021

Am Mittwoch, 3. Februar 2021, findet um 13.30 bis spätestens
16.00 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemei-
nen Alarms» getestet.

Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und
absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch
von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn
nötig, wird die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr wiederholt. Es sind keine
Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb der angekün-
digten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der
Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert
Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nach-
barn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf der Te-
letext Seite 680 der SRG-Sender sowie auf www.sirenentest.ch.

Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St. Gallen

Zivilstandsnachrichten Oberhelfenschwil

Geburten
09.01.2021 Hagmann Irina, von Oberhelfenschwil SG, Tochter des Hag-
           mann Jakob und der Hagmann-Barmettler Leandra, wohnhaft
           in Oberhelfenschwil, Adelbach 993

13.01.2021 Güntensperger Alex Reto, von Eschenbach SG, Sohn des
           Güntensperger Marcel und der Güntensperger-Thalmann Jas-
           min, wohnhaft in Oberhelfenschwil, Steigstrasse 19

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                               3
Steuerabrechnung 2020

Der Steuerabschluss 2020 weicht mit Mehreinnahmen von Fr. 38'489.78
vom Budget ab. Die Einkommens- und Vermögenssteuern schliessen zu-
sammen mit den Nachzahlungen sowie den Zinsen und Abschreibungen mit
Fr. 6'916.18 gering höher ab als budgetiert. Bei den juristischen Personen
sind Mindereinnahmen von Fr. 53'323.45 zu verzeichnen. Im Gegenzug
sind die Grundstückgewinnsteuern gegenüber dem Voranschlag um
Fr. 55'022.80 höher. Auch die Handänderungssteuern fielen um
Fr. 29'932.40 höher aus als erwartet. Bei den Feuerwehrersatzabgaben re-
sultieren Mindereinnahmen von Fr. 17'781.85. Die restlichen Positionen be-
wegen sich innerhalb des Budgets.

Steuerart                                     Budget          Rechnung
Einkommens- und Vermögenssteuern            2’658’000       2'677‘413.21
Nachzahlungen                                  92’000          91‘652.28
Zinsen, Abschreibungen                         -4’000         -16‘149.31
Steuern juristischer Personen                 124’000          70‘676.55
Grundstückgewinnsteuern                        51’000         106‘022.80
Quellensteuern                                 38’000          47‘321.00
Grundsteuern                                  186’500         193‘402.70
Handänderungssteuern                           60’000          89‘932.40
Feuerwehrersatzabgaben                        118’000         100'218.15
Total                                      3’322’000       3’360'489.78

Grabräumung Friedhof Oberhelfenschwil

Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen
und bei Urnengräbern nach 20 Jahren und bei Urnenwandgräbern nach 10
Jahren ab.

Die Angehörigen der von der Grabräumung betroffenen Verstorbenen wur-
den schriftlich informiert, dass die Grabsteine und Urnenplatten bis
15. April 2021 zu entfernen sind. Danach kann über die Grabsteine und
Pflanzen entschädigungslos verfügt werden (Art. 27 VV zum Gesetz über
die Friedhöfe und Bestattungen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Friedhofgärtner, Köbi Hagmann,
Tel. 079 450 51 08. Herr Hagmann wird Ihnen gerne über die Art und den
Zeitpunkt der Grabräumung Auskunft geben.

Bestattungsamt Oberhelfenschwil

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                4
Bauverwaltung – Auflage Baugesuche

Gesuchstellerin               Hartmann Barbara, Wigetshof 443,
                              9621 Oberhelfenschwil
Grundeigentümerin             Gesuchstellerin
Grundstück                    Nr. 362, Wigetshof 443, 9621 Oberhelfenschwil
Bauvorhaben                   Sanierung Ost- und Südfassade und Dach Wohnhaus
                              / Ersatz Fenster

Gesuchsteller                 Keller Tobias und Schlumpf Manuela, Steigweg 1,
                              9621 Oberhelfenschwil
Grundeigentümer               Gesuchsteller
Grundstück                    Nr. 1031, Steigweg 1, 9621 Oberhelfenschwil
Bauvorhaben                   Neubau Biopool / Abbruch Wintergarten / Versetzen
                              Vakuumröhren der Warmwasseranlage

Gesuchsteller                 Stadler Markus und Beatrice, Feldstrasse 11,
                              9621 Oberhelfenschwil
Grundeigentümer               Gesuchsteller
Grundstück                    Nr. 1011, Feldstrasse 11, 9621 Oberhelfenschwil
Bauvorhaben                   Photovoltaikanlage an Bollensteine

Auflage                       Diese drei Baugesuche und die entsprechenden Un-
                              terlagen liegen vom 19. Januar bis 1. Februar
                              2021 bei der Bauverwaltung Oberhelfenschwil sowie
                              auf der Webseite der Gemeinde zur Einsicht auf.

Gesuchstellerin               VisioCasa AG, Austrasse 2, 9606 Bütschwil
Grundeigentümerin             Gesuchstellerin
Grundstück                    Nr. 1080, Metzwil, 9126 Necker
Bauvorhaben                   Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Auflage                       Dieses Baugesuch und die entsprechenden Unterla-
                              gen liegen vom 26. Januar bis 8. Februar 2021
                              bei der Bauverwaltung Oberhelfenschwil sowie auf
                              der Webseite der Gemeinde zur Einsicht auf.

Einsprachen                   Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. des Planungs-
                              und Baugesetzes (PBG) innert der Auflagefrist
                              schriftlich und mit Antrag und Begründung der Bau-
                              kommission, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil
                              einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein
                              eigenes, schutzwürdiges Interesse hat.

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                        5
Hundelösung 2021

Den Hundehaltenden wird im Laufe des Februars die Hundesteuer aufgrund
der Registrierung bei der AMICUS-Datenbank in Rechnung gestellt. Wir bit-
ten Sie, die allfällige Weggabe oder den Tod des Hunds bis Ende Januar
2021 bei Gerda Oswald, gerda.oswald@oberhelfenschwil.ch oder Tel. 058
228 23 40 zu melden.

Meldepflicht
Sämtliche Hunde ab 3 Monaten sind meldepflichtig und zu chipen. Hunde,
die das meldepflichtige Alter unter dem Jahr erreichen oder neu ange-
schafft werden, sind innert 14 Tagen der Hundekontrollstelle zu melden.

Taxe
Fr. 100.— für jeden Hund. Die Taxe ist ab Januar fällig. Es ist immer der
volle Betrag der Hundesteuer fällig, auch bei später im Jahr entstehender
Steuerpflicht.

Hundekurse
Diese werden empfohlen, sind jedoch nicht mehr obligatorisch.

Hundekontrollstelle Oberhelfenschwil

Altpapier- und Kartonsammlung Oberhelfenschwil

Freitag, 22. Januar 2021, ab 07.00 Uhr auf dem Gebiet Dorf Oberhelfen-
schwil und Wasserfluh

Bitte bringen Sie das Altpapier und den Karton an die vorgesehenen Sam-
melpunkte. Die Sammelpunkte können Sie auf www.oberhelfenschwil.ch /
Verwaltung Behörden / Umwelt Entsorgung / Sammelstellen einsehen oder
sich bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 058 228 23 43 informieren.

Zwischen Wigetshof und Oberhelfenschwil kann das Altpapier am Strassen-
rand deponiert werden.

Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid ZAB

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                               6
Handänderungen Oberhelfenschwil November und Dezember 2020

 Veräusserer            Brändle Arnold und Yvonne, Oberhelfenschwil (ME zu je 1/3)
 Erwerber               Brändle Ralf, Oberhelfenschwil
 Grundstück/e           2/3 ME an Nr. 115, Feldstr. 14, 9621 Oberhelfenschwil:
                        Wohnhaus, Garage, 911 m2 Boden

 Veräusserer            Brändle Ralf, Oberhelfenschwil
 Erwerber               Brändle Janette, Oberhelfenschwil
 Grundstück/e           ½ ME an Nr. 115, Feldstr. 14, 9621 Oberhelfenschwil:
                        Wohnhaus, Garage, 911 m2 Boden

 Veräusserer            Jud Martin, Mogelsberg
 Erwerber               Jud Annelies, Mogelsberg
 Grundstück/e           Nr. 244, Gottshus, 9621 Oberhelfenschwil: Scheune, Wald
                        39'522 m2 Boden

 Veräusserer            Preisig Markus, Oberhelfenschwil
 Erwerber               Gafner Stephan, Buchs SG
 Grundstück/e           Nr. 377, Wigetshof 413, 9621 Oberhelfenschwil: Wohnhaus
                        1'107 m2 Boden, Nr. 378, Wigetshof 413, 9621 Oberhelfen-
                        schwil: Wald, 3'027 m2 Boden

Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Tipps der Bfu
Fussgänger: Tragen Sie helle Kleider mit lichtreflektierenden, rundum
sichtbaren Materialien. Besonders wirkungsvoll sind reflektierende Materi-
alien an bewegenden Körperteilen, z. B. Sohlenblitze oder Bänder an Fuss-
und Handgelenken.

Velofahrer: Am Velo sind Beleuchtung und Reflektoren vorne, hinten und
an den Pedalen (davon ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale
usw.) gesetzlich vorgeschrieben. Verwenden Sie am besten eine fest mon-
tierte Beleuchtung und blinkende Zusatzlichter. Überprüfen Sie deren
Funktionstüchtigkeit regelmässig. Speichenreflektoren oder reflektierende
Pneus sorgen für seitliche Sichtbarkeit.

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, www.bfu.ch

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                       7
Steuererklärung ausfüllen

In diesen Tagen werden Sie die Steuererklärung
2020 erhalten, die bis Ende März 2021 ausgefüllt
und eingereicht werden sollte. Selbständig Er-
werbende haben etwas länger Zeit und reichen
die Steuererklärung bis Ende Mai 2021 ein. Frist-
verlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über
die Internetseite www.steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-
Code beantragt werden.

Die erste Steuererklärung - mach’s eifach
Für junge Erwachsene, die zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen,
steht neu die Website www.machs-eifach.ch zur Verfügung. Dort finden
junge Erwachsene und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern
Anleitungen zur Steuererklärung, teilweise in Erklärvideos. Die FAQ's sowie
das «Wissen2Go» wurden in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson und
der Berufsschule erarbeitet. Ausserdem haben junge Erwachsene die Mög-
lichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden
auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen
spezifische Fragen zu stellen. Sie sind während den Bürozeiten inklusive
Mittag sowie werktags abends von 19.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.

Elektronisch einreichen
Die elektronische Einreichung der Steuererklärung bringt den Steuerpflich-
tigen grosse Vorteile. Das Ausfüllen wird einfacher, Vorjahresdaten können
übernommen werden und es sind nur noch die aktuellen Werte einzufügen,
das Zusammenrechnen sowie das Übertragen der Zahlen erfolgt automa-
tisch und es wird weniger Papier benötigt. Durch die elektronische Einrei-
chung werden die Arbeitsabläufe beim Steueramt stark vereinfacht. Nutzen
auch Sie diese Möglichkeit und reichen Sie elektronisch ein.

Provisorische Steuerrechnung
Im Verlaufe des Januars werden die vorläufigen Steuerrechnungen für das
Jahr 2021 zugestellt. Das Steueramt empfiehlt zu prüfen, ob diese den
tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen. Ist
das nicht der Fall, so kann die Rechnung unter www.steuern.sg.ch (eKonto)
online angepasst oder mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden.
Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Gunsten der Steuerpflichti-
gen verzinst. Umgekehrt wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu
Lasten der Pflichtigen verzinst. Der Zinssatz 2021 liegt bei 0,25 Prozent.
Ratenzahlungen können unter www.steuern.sg.ch (eKonto) auch rund um
die Uhr selber erfasst werden. Selbstverständlich sind Ihnen auch die Mit-
arbeitenden des Steueramts unter Tel. 058 228 23 36 gerne behilflich.
Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                 8
Strassensperrung
infolge Holzschlag – Aewilerstrasse, Ganterschwil

Vom Montag, 1. Februar bis Donnerstag, 4. Februar 2021, jeweils von
07.30 bis 17.00 Uhr ist die Aewilerstrasse, Abschnitt Bild bis Höhg (zwi-
schen Ganterschwil und Oberhelfenschwil) infolge Holzschlag gesperrt. Es
besteht ein «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen». Die Zufahrt
bis zur Baustelle ist gestattet.

Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrstechnik

Strassensperrung infolge Holzschlag - Schwandenstrasse

Ab Montag, 1. Februar bis Donnerstag, 4. Februar 2021 werden an
der Schwandenstrasse auf Höhe Hähnen Holzfällarbeiten durchgeführt
(witterungsbedingte Verschiebungen möglich).

Aus Sicherheitsgründen muss die Strasse gesperrt werden. Dies hat zur
Folge, dass jeweils von 10.00 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00
Uhr die Schwandenstrasse von Oberhelfenschwil her nur bis zum Weid-Hof
und von der Wasserfluh bis Schwanden befahren werden kann. An den Ta-
gen, an denen gearbeitet wird, stellen wir am Vorabend um 16.30 Uhr In-
fotafeln auf. Standorte: Dorfplatz, Schwanden, Wasserfluhgarage. In drin-
genden Fällen melden Sie sich unter Tel. 079 480 96 23.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ueli Tanner, Hähnen

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                               9
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Aufsuchende Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und
punktuell am Wochenende auf dem Gemeindegebiet unter-
wegs.

Jugendtreff St. Peterzell
Öffnungszeiten: Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr.

Jugendtreff Rondo
Öffnungszeiten: Mittwoch, 14.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag Mädchenabend
16.30 bis 19.00 Uhr und Freitag Bubenabend, 16.30 bis 19.00 Uhr.

Die beiden Jugendtreffs können unter Berücksichtigung und Einhaltung der
aktuell geltenden Covid-19-Schutzmassnahmen in angepasster Form ge-
öffnet bleiben. In beiden Jugendtreffs gilt ab 12 Jahren eine allgemeine
Maskenpflicht.

Projekte und Aktionen
• Spielnachmittag im Rondo: Samstag, 30. Januar 2021, 14.00 bis
   17.00 Uhr

Corona
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Neckertal passt ihre Verhaltensweisen
und Angebote laufend den aktuellen Entwicklungen an. Unter
https://www.jugendarbeit-neckertal.ch/ erhalten Sie aktualisiert die Infor-
mationen zu den Schutzmassnahmen und Angeboten.

Kontakt: Reini Nef, Tel. 079 941 34 55 oder Gabrielle Zurbuchen,
Tel. 079 941 34 99

MOJUGA, Offene Jugendarbeit Neckertal

Eigenheim gesucht

Junge Familie mit 2 Kleinkindern, wohnhaft in Oberhelfenschwil sucht Haus
mit Garten zum Kaufen/Mieten.

Livia und Simon Solenthaler, Feldstrasse 10, 9621 Oberhelfenschwil,
Tel. 079 489 60 64

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                10
Landschaftskonzept Neckertal: Obstbaum-
Pflanzaktion und Baumpflegekurs 2021

Wiederholung der Obstbaum-Pflanzaktion
Obstbäume sind nebst ihrem Fruchtsegen ökologisch wertvolle Inselstand-
orte und Nistplätze für viele nützliche Vögel und bereichern unsere Land-
schaft mit ihrer Eigenart. Neu- und Nachpflanzungen werden aus Mitteln
vom Landschaftskonzept Neckertal wieder unterstützt, verlangen aber
auch Pflegemassnahmen.

Wieder werden Hochstamm-Obstbäume und standortgerechte Einzel-
bäume wie Linde, Eiche oder Ahorn stark vergünstigt angeboten. Ein Baum
mit Akazienpfahl, zwei Stammschutzröhre mit nicht einwachsendem Bin-
deschlauch werden zum Preis von nur Fr. 50.— (statt Fr. 110.—) abgege-
ben. Der Empfänger verpflichtet sich schriftlich, die Bäume fachgerecht zu
pflanzen, vor Vieh und Wild zu schützen und regelmässig zu pflegen.

Baumpflegekurs am Samstag, 6. März 2021
Daneben wird interessierten Baumbesitzern im Neckertal wieder ein Baum-
pflegekurs angeboten. Die fachgerechte Pflanzung und Erziehung, das Aus-
lichten von alten Bäumen, die Behandlung von Kern- und Steinobst, Hoch-
und Niederstammbäumen, mit Abgabe von schriftlichen Unterlagen, zum
symbolischen Preis von Fr. 30.— wird am Samstag, 6. März 2021 von
13.00 bis 18.00 Uhr im Albisboden bei Dicken in Praxis geübt. Bei Frost
wird der Kurs auf den 13. März 2021 verschoben.

Der Kurs wird unter Einhaltung eines Hygienekonzepts stattfinden. Hierbei
tragen die Teilnehmer die gesamte Kurszeit eine Maske und halten einen
Abstand von mindestens 2 m zueinander ein. Zudem wird eine Hand- und
Werkzeughygiene stattfinden.

Informationen, Beratung und Anmeldung für die Pflanzaktion und/oder den
Baumschnittkurs bei Romano Andreoli & Stefan Suter, Baumschule Necker-
tal GmbH, Blattenhalden 696, 9115 Dicken, Tel. 071 377 12 62,
info@baumschule-neckertal.ch, www.baumschule-neckertal.ch.

Landschaftskonzept Neckertal

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                               11
Katholische Kirche Oberhelfenschwil

Samstag,     23. Januar            2021,   18.30   Uhr,   WortGottesFeier
Dienstag,    26. Januar            2021,   09.00   Uhr,   WortGottesFeier
Donnerstag, 28. Januar             2021,   09.00   Uhr,   Rosenkranz
Sonntag,     31. Januar            2021,   10.30   Uhr,   WortGottesFeier
Donnerstag, 4. Februar             2021,   09.00   Uhr,   Rosenkranz
Samstag,     6. Februar            2021,   18.30   Uhr,   Kommunionfeier
Dienstag,    9. Februar            2021,   09.00   Uhr,   Eucharistiefeier
Donnerstag, 11. Februar            2021,   09.00   Uhr,   Rosenkranz

Evang.–ref. Kirchgemeinde Unteres Neckertal

Sonntag,          24. Januar 2021, 10.00 Uhr,             Gottesdienst in Oberhel-
                                                          fenschwil
Sonntag,          31. Januar 2021, 10.00 Uhr,             Gottesdienst in Mogels-
                                                          berg
Mittwoch,          3. Februar 2021, 10.15 Uhr,            Andacht im Pflege- und
                                                          Kurzentrum Dorfplatz in
                                                          Oberhelfenschwil
Sonntag,           7. Februar 2021, 10.00 Uhr,            Gottesdienst in Brunn-
                                                          adern
Mittwoch,        10. Februar 2021, 12.00 Uhr,             Jugendgottesdienst in
                                                          Oberhelfenschwil

Verlosung Adventsfenster 2020

Wir bedanken uns herzlich für die geschmückten Adventsfenster.

Die glücklichen Gewinner sind:
Tanja Schwarz
Ursula Bleiker
Vroni Brander

Herzliche Gratulation. Wir hoffen in der Vorweihnachtszeit 2021 die Ad-
ventsfenster in gewohntem Rahmen durchführen zu können.

Verkehrsverein Oberhelfenschwil

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                             12
Betriebsferien Beck Brunner

Vom Sonntag, 31. Januar bis Sonntag,
7. Februar 2021 haben wir den ganzen
Betrieb geschlossen. Ab Montag 8. Februar 2021 sind wir wieder wie ge-
wohnt für Sie da.

Tipp: Probieren Sie unsere feinen Frischback-Brote. So können Sie die Fe-
rienzeit gut überbrücken.

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund.

Ihr Beck Brunner-Team
Bäckerei-Konditorei Marcel & Sibylle Brunner, Oberhelfenschwil, Tel. 071
374 11 80, www.beckbrunner.ch

Absage Ski-Rennen Skiclub

Leider ist es verboten Rennen durchzuführen. Daher müssen
wir das Schülerskirennen, den Nachtparallel-Slalom und das
JO- und Club-Rennen absagen.

Bliibet xsund und hoffentlich bis bald.

Der Vorstand

Zu vermieten – Möbliertes Studio mit Küche, Dusche, WC

Adresse             Im Zentrum von Oberhelfenschwil
Beschreibung        Möbliertes Studio inklusive Küche, Dusche, WC
Bezug               per sofort oder nach Vereinbarung
Mietpreis           Fr. 420.— inklusive Nebenkosten und Strom

Kontakt             C. Carigiet, Tel. 071 374 21 12 oder 079 696 96 03

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                 13
Mäntigsmarkt Neckertal / Lebensmittelabgabe
Brunnadern, Dorfstrasse 13, im Haus der Chrischona

Neu mit Zeitfenster, Personen ohne Zuteilung kommen
bitte um 17.45 Uhr. Montags, 17.00 bis 17.45 und 17.45 bis 18.30 Uhr,
(Unkostenbeitrag Fr. 1.—), 10 Minuten vor Beginn wird die Reihenfolge
ausgelost.

Berechtigt zum Bezug von Lebensmitteln sind alle Menschen in Not, mit
einer gültigen Caritas-Bonuskarte, die sie beim Sozialamt der Gemeinde
bekommen. Infos unter Tel. 071 374 26 06 oder 079 193 34 10.

Soziale Fachstellen Toggenburg

Wir beraten Betroffene und Angehörige bei alltäglichen Fragen und Proble-
men, wie beispielsweise in Beziehungs- und finanziellen Angelegenheiten
oder bei Suchtproblemen. Unsere Dienstleistungen sind vertraulich und un-
entgeltlich.

•    Sozialberatung
•    Suchtberatung

Bahnhofstrasse 6, 9630 Wattwil, Tel. 071 987 54 40,
info@soziale-fachstellen.ch, www.soziale-fachstellen.ch

Tagesfamilien Toggenburg

Suchen Sie für Ihr Kind eine Betreuung? Oder möchten Sie Kinder anderer
Familien bei sich zu Hause betreuen? Bei Interesse melden Sie sich bitte
bei der Vermittlerin Brigitte Forrer, Tel. 071 988 33 85 oder brigitte.for-
rer@tagesfamilien-toggenburg.ch.

www.tagesfamilien-toggenburg.ch

Unentgeltliche Rechtsberatung vom St. Galler Anwaltsverband

Telefonische Beratung des St. Galler Anwaltsverbands. Unter www.sgav.ch
/ «Unterstützung für Rechtsuchende» können Sie sich anmelden. Sie wer-
den dann von einer Anwältin oder einem Anwalt telefonisch kontaktiert.

Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                14
Ärztlicher Notfalldienst

Rufen Sie bei lebensbedrohlichen Notfällen Tel. Nr. 144 und bei ande-
ren Notfällen die Praxisnummer Ihres Hausarztes an. Bei Abwesenheit wird
Ihnen der vertretende Arzt oder die Notfallnummer mitgeteilt.

Dorfpraxis Dr. Lautenschlager, Oberhelfenschwil         Tel. 071 374 18 55
Ärztezentrum Neckertal, St. Peterzell                   Tel. 071 378 60 60
Dr. Stephan Hermann, Mogelsberg                         Tel. 071 374 15 15

Notfalldienst Neckertal / Untertoggenburg

Rotkreuz Fahrdienst

Der begleitete Rotkreuz-Fahrdienst steht allen Menschen offen, die aus ge-
sundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können
oder auf eine Begleitperson angewiesen sind (Montag bis Freitag).

Fahrtenbestellungen bitte mindestens einen Arbeitstag im Voraus anmel-
den.

Rotkreuz-Fahrdienst, Frau Anita Spiess, Tel. 071 947 10 33
(Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr)

Spitex Neckertal

Angebot             Pflege, Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst, Beratung
Sprechstunde        Montag – Freitag, 14.00 - 15.30 Uhr
Adresse             Spitex Neckertal, Dorfstrasse 43, 9125 Brunnadern
Kontakt             Tel. 071 374 27 55, info@spitexneckertal.ch
                    www.spitexneckertal.ch
                    IBAN CH59 0900 0000 9001 1815 0

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Mitteilungsblatt Nr. 2 | 21. Januar 2021                                     15
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