Nachrichten aus dem Gemeinderat - vom 11. Oktober 2021 - Gemeinde Mönchaltorf
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Gemeinderatskanzlei Esslingerstrasse 2 8617 Mönchaltorf Telefon 044 949 40 10 Direkt 044 949 40 14 Fax 044 949 40 29 cornelia.mueller@moenchaltorf.ch www.moenchaltorf.ch Nachrichten aus dem Gemeinderat vom 11. Oktober 2021 Coronavirus: Impfmobil in der Schulanlage Rietwis (Turnhallen) Das COVID-19 Impfmobil des Kantons Zürich kommt auch nach Mönchaltorf. An zwei Tagen können sich dort Interessierte kostenlos und ohne Voranmeldung impfen lassen. Am Mittwoch, 3. November steht das Impfmobil beim Schulhaus Rietwis der Bevölkerung zur Verfü- gung. Impfwillige können sich zwischen 15.00 und 20.00 Uhr mit der COVID-19-Erstimpfung in der Doppelturnhalle Rietwis impfen lassen. Die zweite Impfung kann vier Wochen später, am Mittwoch 1. Dezember 2021 zwischen 15.00 und 20.00 Uhr, an gleicher Örtlichkeit stattfinden. Bitte bringen Sie zur Impfung einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenversicherungskarte mit. Be- reits Jugendliche ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Unbegleitete Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren müssen die von einer gesetzlichen Vertreterin oder ei- nem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einwilligungserklärung mitbringen. Es ist die Vorlage des Kantons zu verwenden, welche auf der kantonalen Website heruntergeladen werden kann. Alle In- formationen finden Sie hier: www.ch.zh/impfmobil
Seite 2 Budget und Steuerfuss 2022 einziges Geschäft an der nächsten Gemeindever- sammlung vom 9. Dezember 2021 Für die nächste Gemeindeversammlung von Donnerstag, 9. Dezember 2021, welche wiederum in der Turnhalle Rietwis durchgeführt wird, ist das Budget 2022 und die Festsetzung des Steuerfusses das einzig traktandierte Geschäft. Das Budget 2022 sieht einen Aufwand von Fr. 27'631'800.-- und einen Ertrag von Fr. 26'774'200.-- vor. Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 857'600.-- bei einem mutmasslichen einfachen Gemeinde- steuerertrag (100%) von Fr. 8'750'000.-- und einem gleichbleibendem Steuerfuss von 111%. Dies entspricht gegenüber dem Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 464'900.-- einer Ver- schlechterung von Fr. 392'700.--. Die im Aufwand enthaltenen ordentlichen Abschreibungen des Ver- waltungsvermögens betragen Fr. 1'571'100.--. Sondereffekte und Coronavirus Pandemie Das vorliegende Budget präsentiert sich mit einem deutlichen Aufwandüberschuss. Ohne Sonderef- fekte wie z.B. ausserordentlich hohe Grundstückgewinnsteuererträge, budgetiert sind für das Jahr 2022 wiederum Fr. 1.5 Mio., bleibt die Erfolgsrechnung knapp. Auch weiterhin besteht ein Einfluss der Coronavirus-Pandemie, auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite. Einerseits enthält das Budget entsprechende Kosten für Hygienemassnahmen in der Höhe von knapp Fr. 130'000.--. An- dererseits übt die Pandemie auch weiterhin einen Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung aus und somit auch auf die Entwicklung der Steuererträge der Gemeinde Mönchaltorf, auf diejenigen des ge- samten Kantons und dadurch letztendlich auch auf den Finanzausgleich. Für das Budget 2022 wur- de jedoch mit einer leichten Erholung des kantonalen Mittels der Steuerkraft gerechnet und somit auch mit einem entsprechend höheren Ressourcenzuschuss. Wesentlicher Anteil der Abweichungen sind gebundene Kosten Einen wesentlichen Anteil der Abweichungen gegenüber dem Budget des Vorjahres stammen von höheren, nicht beeinflussbaren, gebundenen Kosten. Dazu gehören auch die budgetierten Mehrkos- ten für die Pflegefinanzierung in der Höhe knapp Fr. 390'000.--. Dieser Trend bei der Pflegefinanzie- rung zeichnete sich bereits in der Jahresrechnung 2020 ab. In der Bildung konnten die Nettokosten praktisch auf dem Niveau des Vorjahresbudgets gehalten werden. Dies trotz der darin enthaltenen, um gut Fr. 130'000.-- höher budgetieren Netto-Aufwendun- gen für den Sonderschulbereich. Im Bereich der sozialen Sicherheit wird für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie für Bei- hilfen und Zuschüsse von höheren Nettoausgaben in der Höhe von Fr. 80'500.-- ausgegangen. Aus- serdem wird im Rahmen der Einführung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes für die solidarische Finanzierung neu alljährlich ein Betrag an den Kanton geleistet werden müssen, welcher für das Jahr 2022 voraussichtlich rund Fr. 365'000.-- betragen wird. Zumindest teilweise kompensiert wird dieser Beitrag durch geringere Kosten u.a. in der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe (GWH). Für das Jahr 2022 wird in der GWH mit rund Fr. 255'000.--, im Asyl-Bereich mit rund Fr. 30'000.-- geringeren Netto- aufwendungen gerechnet. Alles in Allem resultieren für den Bereich der sozialen Sicherheit Netto- Mehrkosten von knapp Fr. 200'000.--. Auch für das Jahr 2022 rechnet der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) aufgrund der Coronavirus-Pan- demie mit einer geringeren Auslastung und deshalb auch mit höheren Beiträgen, welche die Gemein- den leisten müssen. Dies wird für die Gemeinde Mönchaltorf Mehrausgaben von voraussichtlich rund Fr. 80'000.-- bedeuten.
Seite 3 Die weiteren Abweichungen zum Budget des Vorjahres stammen aus einer Vielzahl von einzelnen Beträgen, welche oft eine Anpassung an realistischere Werte z.B. aufgrund von Vorjahreszahlen oder eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen sind. Ebenso enthält das aktuelle Budget auch diverse Unterhaltsprojekte und verschiedene neue Projekte, wie zum Beispiel: weitere Schritte im Bereich der Digitalisierung, Erweiterung des Materialunterstandes der Sportanlage Schwerzi, verschiedene Massnahmen im Bereich der (sprachlichen) Frühförderung von Kindern im Vorschulalter (gestützt auf die aktuelle Erarbeitung eines Frühförderungskonzeptes), Erweiterung des jährlichen Kostendachs für die Jugendarbeit, Erarbeitung eines gesamthaften Verkehrs- und Parkierungskonzeptes sowie die Erarbeitung eines Friedhofkonzeptes. Ausblick Weiterhin herrscht in der Gemeinde Mönchaltorf rege Bautätigkeit und, auch als Folge davon, reger Handel mit Liegenschaften. Dies bescherte der Gemeinde Mönchaltorf in den letzten Jahren ausser- ordentlich hohe Grundstückgewinnsteuern, welche im laufenden Jahr sogar rekordhoch ausfallen werden. Dies führte dazu, dass die Ergebnisse der Jahresrechnungen besser ausfielen, als budge- tiert und zu zum Teil hohen Ertragsüberschüssen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erfolgsrechnung im Grundsatz knapp ist und kein grosser Spielraum für die Übernahme neuer Aufgaben vorhanden ist. Durch das Bevölkerungswachstum, in der Planung rechnet der Gemeinderat mit einer Einwohnerzahl von 4'150 per Ende des Jahres 2022 und 4'350 per Ende des Jahres 2025, steigen die Erträge stark an. Sie können trotz der ebenfalls stark steigenden Kosten, wie zum Beispiel für die Pflegefinanzie- rung, mittelfristig voraussichtlich mit den Ausgaben Schritt halten. Gegen Ende der Planungsperiode sollte daher wieder eine ausgeglichene Erfolgsrechnung bei einem stabilem Steuerfuss von 111% möglich sein. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass sich die Wirtschaft, trotz der Coronavirus- Pandemie, entsprechend den aktuellen Annahmen positiv entwickelt. Der Gemeinderat ist daher der Meinung, dass trotz des vergleichsweise hohen Aufwandüberschus- ses im Budget 2022 der Steuerfuss weiterhin bei 111% belassen werden kann und keine ausseror- dentlichen Massnahmen erforderlich sind. Finanzplanung 2021 – 2025 Zahlreiche noch immer unbestimmte Auswirkungen der Pandemie auf der Aufwand‐ und Ertragssei- te erschweren die Prognosen zum Finanzhaushalt. Im Steuerhaushalt ist ein vergleichsweise tiefes Investitionsvolumen von Fr. 4.2 Mio. vorgesehen. Die Erfolgsrechnung dürfte mittelfristig ungefähr ausgeglichen abschliessen. Im Jahr 2021 wird aufgrund von ausserordentlich hohen Grundstückge- winnsteuern mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6.2 Mio. gerechnet. Im Steuerhaushalt resultiert in der gesamten Planperiode mit einer Selbstfinanzierung von Fr. 12.0 Mio. ein Haushaltüberschuss von Fr. 7.7 Mio. Die verzinslichen Schulden können voraussichtlich fast vollständig abgebaut wer- den. Das Nettovermögen liegt am Ende der Planung bei Fr. 21.4 Mio., was einer vergleichsweise sehr hohen Substanz entspricht. Das Zielband wird damit überschritten. Geplant wird mit einem sta- bilen Steuerfuss. Bei den Gebührenhaushalten zeichnet sich im Abwasser eine Tariferhöhung ab. Im Abfall kann demgegenüber eine Tarifsenkung erwogen werden. Die grössten Haushaltrisiken sind bei der unsicheren konjunkturellen Entwicklung (Steuern und Fi- nanzausgleich), stärkeren Aufwandzunahmen insbesondere von gebundenen, nicht direkt beein- flussbaren Kosten, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderun- gen auszumachen.
Seite 4 Abrechnung des Rahmenkredits für die Corona Nothilfe an Selbständigerwer- bende/ Kleinstunternehmen Der Gemeinderat hat im April 2020 einen Kredit, in der Höhe von Fr. 150'000.--, zur Abfederung dro- hender finanzieller Notlagen von Selbständigerwerbenden und Kleinstunternehmen gesprochen, wel- che infolge der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie an der wirtschaftlichen Leistungserbringung verhindert waren. Dieser Kredit wurde im Sinne der Notstandsmassnahmen, bezugnehmend auf den Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 281 vom 20. März 2020, durch den Ge- meinderat anstelle der Gemeindeversammlung beschlossen. Diese Nothilfekredite sollten subsidiär und in Ergänzung zu den vom Bundes- und Regierungsrat be- schlossenen Unterstützungsmassnahmen helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und dadurch ein drohender Bezug von Sozialhilfe abzuwenden. Bei der Gemeinde Mönchaltorf gingen nur einzelne Gesuche für einen Nothilfekredit ein. Allerdings konnte keinem Gesuch stattgegeben und kein Kredit ausbezahlt werden, da bereits entsprechende Hilfeleistungen von Bund und Kanton in Anspruch genommen und an den die Antragsteller ausbe- zahlt worden waren. Aus diesem Grund wurde der durch den Gemeinderat Mönchaltorf vorsorglich gesprochenen Rahmenkredit von Fr. 150'000.-- gar nicht genutzt und konnte nun entsprechend mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 150'000.-- wieder abgerechnet werden. Gemeinderat Mönchaltorf unterstützt die vom Spital Uster geplante Umwand- lung der Rechtsform vom Zweckverband in die Spital Uster AG Den Stimmberechtigten der Gemeinde Mönchaltorf empfiehlt der Gemeinderat, der geplanten Um- wandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, das heisst die Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und dem Beitritt von Mönchaltorf zum Interkommunalen Vertrag (Umwandlung) an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 zuzustimmen. Der Gemeinderat Mönchaltorf nahm von der definitiven Form des Antrags und des Beleuchtenden Berichts für die Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 sowie dem Interkommunalen Vertrag (Umwand- lung) befürwortend Kenntnis. Er nahm zudem davon Kenntnis, dass der bisherige Kapitalanteil der Gemeinde Mönchaltorf Fr. 730‘000.- (gerundet) beträgt und bei einer Umwandlung in ein Aktienkapi- tal von Fr. 730‘000.- (3.65 % des gesamten Aktienkapitals von Fr. 20‘000‘000.-) umgewandelt wer- den soll. Die Situation im Gesundheitswesen ist – nicht erst jetzt – sehr kompetitiv und verändert sich schnell. Der Gemeinderat Mönchaltorf kann nachvollziehen, dass durch die Umwandlung in eine Aktienge- sellschaft das Spital Uster als Organisation flexibler gestaltbar ist. Die Entscheidungswege auf der strategischen und operativen Ebene sind kurz, die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. Gleichwohl sind die Kompetenzen der Aktionäre (die Zweckverbandsgemeinden) weitrei- chend. Unter anderem wählen und entlassen diese die strategische Führung des Unternehmens, be- stimmen den Unternehmungszweck und legen die Statuten fest. Die Überlegungen, welche den Ver- waltungsrat zu einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bewegen, scheinen dem Gemeinderat Mönchaltorf plausibel und richtig. In der Gesamtabwägung ist der Gemeinderat überzeugt, dass eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft keine Nachteile nach sich ziehen. Mit dem Interkommunalen Vertrag ist sichergestellt, dass weiterhin die öffentliche Hand jetzt und in Zukunft die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Region massgeblich bestimmt.
Seite 5 Erteilte Baubewilligungen: - Salt Mobile SA: Bewilligung für den Antennenaustausch und eine Neuinstallation zusätzlicher Antennen bei der bestehenden Mobilfunkanlage an der Heusbergstrasse 47, Aathal-Seegräben (Gemeinde Mönchaltorf). - Vogler Walter, Lindhofstrasse 16: Einbau einer Wohnung in die bestehende Werkstatt im Erd- geschoss und Einbau einer Wohnung in das bestehende Lager im Obergeschoss sowie zusätzli- che Anpassung der Fenster und Türen an der Ost- und Südfassade. - Wäfler Christian, Sportplatzweg 1: Bewilligung für den Einfamilienhaus-Anbau als Stöckli an der nordöstlichen Seite des Wohnhauses in der Landwirtschaftszone und im Geltungsbereich des privaten Gestaltungsplans "Blumen-Paradies" vom 26. Juni 2006. Das bestehende Einfamilien- haus bleibt unverändert. - Müller Hans, Rällikerstrasse 18: Bewilligung für zwei Längsparkplätze (10.00 m x 2.63 m) ent- lang der Rällikerstrasse. Die betroffenen Grundstücke befindet sich in der Kernzone K1. - Steudler Peter, Markus und Hans, Silbergruebstrasse 8: Bewilligung für die Erstellung einer Stützmauer sowie eines Gerätehauses. Kontaktperson: Cornelia Müller, Gemeindeschreiberin (muc) Tel. 044 949 40 10 oder gemeinde@moenchaltorf.ch
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