Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - VORENTWURF
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Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola VORENTWURF Vb Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Planteil D – Umweltbericht mit integrierter Grünordnung Planungsstand: Vorentwurf Planfassung: 30.04.2021 Verfasser: Gemeinde Elsterheide Am Anger 36 02979 Elsterheide/ OT Bergen Gemarkung: Bergen 12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung............................................................................................................................................................. 1 1.1 Einführung, Ziel und Zweck des Umweltberichts ............................................................................................... 1 1.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes ................................................................................................................... 1 2. Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen .................................................................... 2 2.1. Fachgesetze ..................................................................................................................................................... 2 2.2 Fachpläne .......................................................................................................................................................... 3 3. Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen ......................................... 3 3.1 Naturräumliche Einordnung des Plangebietes .................................................................................................. 3 3.2 Schutzgutbewertung .......................................................................................................................................... 3 4. Eingriffsregelung.................................................................................................................................................. 5 4.1 Beeinträchtigungen............................................................................................................................................ 5 4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ................................................................................................... 6 4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zum Ausgleich................................................................ 6 I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 1. Einleitung 1.1 Einführung, Ziel und Zweck des Umweltberichts Für Bauleitpläne ist nach § 2 (4) BauGB i.V.m. § 2a BauGB eine Umweltprüfung mit zugehörigem Umweltbericht durchzuführen. Laut § 14b UVPG i.V.m. Anlage 3 unterliegen Bauleitpläne der Pflicht zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung. Diese Umweltprüfung erfolgt gemäß § 17 UVPG nach den Vorgaben des BauGB. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschrieben und bewertet. Entsprechend § 7 SächsNatSchG i.V.m. § 11 Abs. 3 BNatSchG wird der Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan erarbeitet. Die grünordnerischen Maßgaben werden in den Bebauungsplan integriert. Im vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnung erfolgt die aktuelle Bestandsaufnahme und Ermittlung der abiotischen und biotischen Verhältnisse, die Bestandsbewertung, das Aufstellen einer Eingriffs-Ausgleichs- Bilanz und die Festlegung von geeigneten grünordnerischen Maßnahmen. Als Ausgangszustand für die naturschutzfachliche Bewertung der Fläche wird der aktuelle Zustand vom April 2021 angenommen. Das Plangebiet stellt sich überwiegend als Sonstige Grünfläche bzw. als Grünfläche mit Baumbestand dar. Es befinden sich mehrere Gebäude, sowie versiegelte Flächen im Geltungsbereich. Kleinflächig tritt Trockenrasen auf. Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind insbesondere durch die Neuversiegelung und Überbauung von Flächen zu erwarten. Mit Hilfe festzusetzender Maßnahmen sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen innerhalb des B-Plan- Geltungsbereiches zu minimieren und durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Bei dem Umweltbericht zum Vorentwurf handelt es sich um eine Kurzfassung für die frühzeitige Beteiligung. Der Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan wird zum Entwurf des Bebauungsplanes konkretisiert und ergänzt. 1.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes Mit dem Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ werden die Flurstücke 355/2 und 402 der Gemarkung Neuwiese Flur 7 auf einer Fläche von ca. 7.011 m² überplant. Der Bebauungsplan verfolgt nach § 1 Abs. 5 BauGB das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet zu sichern. Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen Standort für Zimmervermietung, Camping und Caravan-Stellplätze vorzubereiten. Es werden mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Touristische Zwecke“ (Zimmervermietung, Caravan-Stellplätze, Camping) die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Mit der stetigen touristischen Weiterentwicklung des Lausitzer Seenlandes steigt auch der Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten in der Gemeinde Elsterheide. Darum soll in räumlicher Nähe zum Bergener See und zum Neuwieser See das Grundstück einer seit Jahren nicht mehr genutzten Arztpraxis für touristische 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Übernachtungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Die Gebäude der ehemaligen Arztpraxis sollen nicht dem Verfall preisgegeben werden, sondern umgenutzt und in das Konzept integriert werden. Die äußere medientechnische Erschließung des Geltungsbereichs ist aufgrund der ehemaligen Nutzung als Arztpraxis bereits gegeben, womit die Erschließungskosten gering ausfallen. Auf dem Grundstück müssen den nutzungsbedingten Erfordernissen entsprechend neue Versorgungsleitungen verlegt werden. Mit der Umnutzung des Gebäudes und des Geländes der ehemaligen Arztpraxis wird dem öffentlichen Interesse entsprochen, den Standort zu erhalten. Auch wird dem raumordnerischen Ziel entsprochen, brachgefallene Standorte wiedernutzbar zu machen und damit die Neuversiegelung auf ein Minimum zu begrenzen. 2. Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen 2.1. Fachgesetze Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, dargestellt. Baugesetzbuch (BauGB) [§ 1 (6) BauGB] Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen zu berücksichtigen. Die Auswirkungen der Bauleitplanung auf die Schutzgüter, deren Wirkungsgefüge und die biologische Vielfalt müssen beachtet werden. Weiterhin sind Emissionen zu vermeiden. Energie soll sparsam und effizient genutzt werden. Die Darstellung von Landschafts- und sonstigen Plänen soll integriert werden. Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu berücksichtigen. Weiterhin müssen die Belange von Freizeit und Erholung einbezogen werden. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sollen insbesondere berücksichtigt werden. Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) i.V.m. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu beachten. Die Schutzgüter im Sinne der §§ 1 SächsNatSchG und BNatSchG sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden und wenn unvermeidbar, dann in ausreichendem Umfang zu kompensieren. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sollen geschützt werden. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften sind vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Wild lebende Tier- und Pflanzenarten, ihre Lebensstätten und Biotope (allgemeiner und besonderer Artenschutz) sollen geschützt werden. 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Weitere Gesetze, die besondere Berücksichtigung bei der Umweltprüfung fanden: § 1 (1) BImSchG Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, sowie Kultur- und Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) zu schützen. § 1 BBodSchG Der Boden und seine Funktion im Naturhaushalt (besonders als Lebensgrundlage und als Ausgleichsmedium für stoffliche Prozesse) sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. 2.2 Fachpläne Die maßgeblichen Ziele und Grundsätze des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien sowie des Landesentwicklungsplanes für die Erstellung des Bebauungsplanes sind bereits in Planteil C – Begründung aufgeführt. 3. Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen 3.1 Naturräumliche Einordnung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in der Naturregion Oberlausitzer Bergbaurevier in der Mesogeochore „Hoyerswerdaer Elsteraue“. Es ist gekennzeichnet durch Niederterrassen, die sich 2 bis 3 Meter über die Auenebene erheben. Die potenzielle natürliche Vegetation ist ein Typischer Kiefern-Eichenwald. Der Geltungsbereich ist nahezu eben und liegt etwa bei 115 m ü. NN. Im Zentrum des Geltungsbereichs befindet sich das vorhandene Gebäude der ehemaligen Arztpraxis. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze stehen Nebengebäude einschließlich eines ehemaligen Pförtnerhauses. Vor der ehemaligen Arztpraxis ist an der Straße „Alter Kirchweg“ ein Parkplatz, der mit Betonpflaster befestigt wurde. Zur ehemaligen Arztpraxis führen zwei mit Betonplatten ausgelegte Wege. Die um die Gebäude liegenden Flächen sind teilweise mit Gehölzen bestockt und stellen eine Grünfläche bzw. eine Grünfläche mit Gehölzbestand dar. Außerdem kommen kleinflächig Trockenrasen und ein Trockengebüsch vor. 3.2 Schutzgutbewertung Der Untersuchungsraum entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Umweltauswirkungen werden verbal-argumentativ beurteilt. Bestandsaufnahme Voraussichtliche Beeinträchtigungen Mensch und Kulturgüter à geringe Beeinträchtigung - keine Bodendenkmale - keine Kulturdenkmale - Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Arztpraxis - keine umgrenzende Bebauung - geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Bestandsaufnahme Voraussichtliche Beeinträchtigungen Arten und Biotope à mittlere Beeinträchtigung - keine Schutzgebiete gem. §§ 13-19 SächsNatSchG sowie - Entnahme von Gehölzen geschützte Biotope gem. § 21 SächsNatSchG innerhalb - Überbauung und Versiegelung unbebauter des Geltungsbereichs Flächen - Geltungsbereich nicht im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet oder - Verlust von Lebensraumstrukturen für Europäischen Vogelschutzgebiet waldtypische Vogelarten, Fledermäuse - z.T. bereits versiegelte/überbaute Flächen (ehem. - Störungen durch menschliche, touristische Arztpraxis, Erschließung, Parkplatz) Aktivitäten à Bewegungsunruhe, Lärm à - Umgebung: Wald, Acker und ein brachliegendes Gelände Vergrämung von Arten einer vermutlich landwirtschaftlichen Einrichtung - Lebensraum für waldtypische Vogelarten, Fledermäuse Boden und Geologie à mittlere Beeinträchtigung - Leitbodenform: Gley aus Schmelzwassersand - Verlust belebten Oberbodens, vorhandener - fluviatiler Sand mit Lagen humoser Schluffe natürlicher Bodenfunktionen (Lebensraum, - vorhandene Gebäude und Versiegelungen durch Wege und Filter- und Pufferfunktion) Plätze - zusätzliche Bodenverdichtung und - keine Altlasten bekannt Flächenbelegung durch Baufahrzeuge und Baustelleneinrichtung gering auf Grund der Vorbelastung und aktuellen Nutzung - dauerhafte Neuversiegelung durch Erweiterung der Gebäude (Terrasse mit Überdachung), des Parkplatzes, Neuanlage von Erschließungswegen und Errichten eines Sanitärgebäudes à Verlust der Bodenfunktionen Klima à geringe Beeinträchtigung - umgebender Wald als Frischluftproduzent - Verlust von Flächen der Frischluftentstehung, - Vorbelastung durch vorhandene Bebauung und aber von geringer Flächengröße, Ausgleich Versiegelung auf dem Grundstück sowie angrenzende durch angrenzende Waldflächen und weiteren Straße Erhalt des Grünanlagen-Klimatops ist gegeben - in Anbetracht der losen Struktur kaum negative Auswirkungen wie starke Aufheizung und Einschränken des Luftaustausches zu erwarten Wasserhaushalt à mittlere Beeinträchtigung - keine Wasserschutzgebiete gemäß § 51 oder - Versiegelung und Überbauung von Teilflächen Überschwemmungsgebiete nach § 76 à Erhöhung des Oberflächenabflusses Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Verdichtung und temporäre Versiegelung à - Durchlässigkeit (>10-5 bis 10-3) à stark, somit kann Störung der Versickerungsfähigkeit des Bodens und damit der Grundwasserneubildungsrate Niederschlagswasser in tiefere Bodenschichten abgeführt werden Landschaftsbild / Erholung à geringe Beeinträchtigung - ruinöser Gebäudebestand - Erweitern und Wiedernutzbarmachen der - Anbindung an das Radwegenetz des Seenlandes sowie vorhandenen Bebauung Erholungsinfrastruktur (Scheibesee u.a. Seen des Lausitzer - leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen im Seenlandes) Geltungsbereich - von Wald und Acker umgeben 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes Bei der Ortsbesichtigung im April 2021 wurden die nachfolgend aufgeführten Biotoptypen festgestellt. Die Biotoptypen sind durch anthropogene Nutzungen und Bodenveränderungen überprägt. Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes weist ein Großteil der Flächen eine geringe bis hohe Bedeutung auf. Biotop-Nr. Bezeichnung / Bestandsbeschreibung Bedeutung 91 300 Gebäude (Arztpraxis = Baracke und Nebengebäude, sowie Fragmente gering eines ehemaligen Gebäudes) 95 100 Straße, Weg, vollversiegelt (Einfahrt =Asphalt, Gehweg=Betonpflaster) gering 95 210 Parkplatz, versiegelt (Betonpflaster) gering 94 900 Sonstige Grünanlage, Freifläche mittel -- Sonstige Grünanlage, Freifläche mit Baumbestand > 30% Deckung mittel bis hoch 66 100 Trockengebüsch mittel bis hoch Trockenrasen hoch 4. Eingriffsregelung 4.1 Beeinträchtigungen Mit Realisierung des Vorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend sind folgende bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten: baubedingte Beeinträchtigungen: · Abschieben bzw. Anschütten und damit Zerstören von belebtem Oberboden · Bodenverdichtung und Flächenbelegung durch Baufahrzeuge und Baustelleneinrichtung · Emissionen während der Bauphase (Schall, Schadstoffe: Staub, Abgase der Baufahrzeuge) anlagenbedingte Beeinträchtigungen: · Neuversiegelung und Überbauung, vollständiger Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (Regelungs-, Lebensraum- und Ertragsfunktion) · Veränderungen des Wasserhaushaltes durch den erhöhten Oberflächenabfluss (Niederschlagswasser) · Verlust von Gehölzen und wertvollen Biotopen betriebsbedingte Beeinträchtigungen: · Emissionen durch Nutzung/Unterhaltung der Caravan-Stellplätze und der Zimmervermietung einschließlich zugehöriger Freifläche 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Teil D – Umweltbericht „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ 4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der Naturschutzgesetzgebung sind, Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Kulturgüter, Landschaftsbild, Erholung und Klima sind durch das Umnutzen des Geländes zu einem Caravanstellplatz und zur Zimmervermietung nur in geringem Umfang zu erwarten. Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist zu berücksichtigten, dass es sich bei der überplanten Fläche bereits um eine anthropogen überprägte Fläche handelt. Durch Abbrechen von Nebengebäuden (Entsiegelung) können die durch Versiegelung beeinträchtigten Bodenfunktionen gleichartig wiederhergestellt werden. Weiterhin ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt, womit das mögliche Maximum einer Grundflächenzahl von 0,8 nicht ausgeschöpft wird und die Versiegelung dadurch begrenzt wird. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung, dass die Erschließungswege und Caravan-Aufstellflächen nur mit luft- und wasserdurchlässigem Material ausgebildet werden dürfen. Der vorhandene Gehölzbestand (Bäume und Sträucher) sowie die kleinflächigen Trockenrasen sind so weit wie möglich zu erhalten. Zur Erweiterung des Parkplatzes und des Gebäudes (Überdachung) sowie für die Anlage der Erschließungswege und des Sanitärgebäudes müssen einige Bäume gefällt und Sträucher gerodet werden. Als Ausgleich dafür ist im Randbereich des Grundstücks die Pflanzung von Hecken vorgesehen. Von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung durch das Planvorhaben ist bei Umsetzung ausreichender Kompensationsmaßnahmen nicht auszugehen. 4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zum Ausgleich Die Bilanzierung erfolgt durch verbal-argumentative Beschreibung, um allen Schutzgütern gerecht zu werden. Als Bilanzierungsgrundlage dient der gegenwertige Zustand (April 2021) innerhalb des Geltungsbereiches. Es gilt: Eingriffe sind so weit wie möglich zu unterlassen oder zu minimieren. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Der Geltungsbereich ist überwiegend von Grünflächen – teilweise mit Baumbestand – geprägt und von mehreren Gebäuden sowie von Verkehrsflächen durchdrungen. Vorhandene Gehölze im Geltungsbereich müssen teilweise weichen, es erfolgt jedoch eine Eingrünung der Freiflächen. Der Versiegelungsgrad der geplanten baulichen Maßnahmen wird so gering wie möglich gehalten. Durch die Kompensationsmaßnahmen werden im Geltungsbereich auf kleinstem Raum unterschiedliche Biotope und Strukturen geschaffen, die sowohl der Biodiversität als auch dem Artenschutz dienen. Somit erfolgt durch die geplante Nutzungsänderung eine Aufwertung der betroffenen Fläche. 6
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