Gemeinde Elsterheide Halštrowska Hola - VORENTWURF

Die Seite wird erstellt Veit Franke
 
WEITER LESEN
Gemeinde Elsterheide
                                        Halštrowska Hola

                                                     VORENTWURF

Vb Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“
                  Planteil D – Umweltbericht mit integrierter Grünordnung

                                    Planungsstand:                     Vorentwurf

                                      Planfassung:                    30.04.2021

                                        Verfasser:          Gemeinde Elsterheide

                                                                     Am Anger 36

                                                     02979 Elsterheide/ OT Bergen

                                       Gemarkung:                         Bergen

                                                                               12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                                                   Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                                                                „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung............................................................................................................................................................. 1

1.1 Einführung, Ziel und Zweck des Umweltberichts ............................................................................................... 1

1.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes ................................................................................................................... 1
2. Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen .................................................................... 2
2.1. Fachgesetze ..................................................................................................................................................... 2

2.2 Fachpläne .......................................................................................................................................................... 3

3. Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen ......................................... 3
3.1 Naturräumliche Einordnung des Plangebietes .................................................................................................. 3

3.2 Schutzgutbewertung .......................................................................................................................................... 3

4. Eingriffsregelung.................................................................................................................................................. 5
4.1 Beeinträchtigungen............................................................................................................................................ 5

4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ................................................................................................... 6

4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zum Ausgleich................................................................ 6

                                                                                                                                                                           I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                      Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                   „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

1. Einleitung

1.1 Einführung, Ziel und Zweck des Umweltberichts

Für Bauleitpläne ist nach § 2 (4) BauGB i.V.m. § 2a BauGB eine Umweltprüfung mit zugehörigem Umweltbericht
durchzuführen. Laut § 14b UVPG i.V.m. Anlage 3 unterliegen Bauleitpläne der Pflicht zur Durchführung der
Strategischen Umweltprüfung. Diese Umweltprüfung erfolgt gemäß § 17 UVPG nach den Vorgaben des BauGB. Der
Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Im
Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschrieben und
bewertet.

Entsprechend § 7 SächsNatSchG i.V.m. § 11 Abs. 3 BNatSchG wird der Grünordnungsplan als ökologische
Grundlage für den Bebauungsplan erarbeitet. Die grünordnerischen Maßgaben werden in den Bebauungsplan
integriert.

Im vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnung erfolgt die aktuelle Bestandsaufnahme und Ermittlung
der abiotischen und biotischen Verhältnisse, die Bestandsbewertung, das Aufstellen einer Eingriffs-Ausgleichs-
Bilanz und die Festlegung von geeigneten grünordnerischen Maßnahmen.

Als Ausgangszustand für die naturschutzfachliche Bewertung der Fläche wird der aktuelle Zustand vom April 2021
angenommen. Das Plangebiet stellt sich überwiegend als Sonstige Grünfläche bzw. als Grünfläche mit
Baumbestand dar. Es befinden sich mehrere Gebäude, sowie versiegelte Flächen im Geltungsbereich. Kleinflächig
tritt Trockenrasen auf. Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind insbesondere durch die Neuversiegelung und
Überbauung von Flächen zu erwarten. Mit Hilfe festzusetzender Maßnahmen sind die zu erwartenden
Beeinträchtigungen innerhalb des B-Plan- Geltungsbereiches zu minimieren und durch Ausgleichsmaßnahmen zu
kompensieren.

Bei dem Umweltbericht zum Vorentwurf handelt es sich um eine Kurzfassung für die frühzeitige Beteiligung. Der
Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan wird zum Entwurf des Bebauungsplanes konkretisiert und ergänzt.

1.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes

Mit dem Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ werden die Flurstücke 355/2 und
402 der Gemarkung Neuwiese Flur 7 auf einer Fläche von ca. 7.011 m² überplant. Der Bebauungsplan verfolgt nach
§ 1 Abs. 5 BauGB das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung
im Plangebiet zu sichern.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen Standort für Zimmervermietung, Camping und Caravan-Stellplätze
vorzubereiten. Es werden mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets nach § 11 BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Touristische Zwecke“ (Zimmervermietung, Caravan-Stellplätze, Camping) die
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Mit der stetigen touristischen Weiterentwicklung des Lausitzer Seenlandes steigt auch der Bedarf an
Übernachtungsmöglichkeiten in der Gemeinde Elsterheide. Darum soll in räumlicher Nähe zum Bergener See und
zum Neuwieser See das Grundstück einer seit Jahren nicht mehr genutzten Arztpraxis für touristische
                                                                                                               1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                      Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                   „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Übernachtungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Die Gebäude der ehemaligen Arztpraxis sollen nicht dem
Verfall preisgegeben werden, sondern umgenutzt und in das Konzept integriert werden.

Die äußere medientechnische Erschließung des Geltungsbereichs ist aufgrund der ehemaligen Nutzung als
Arztpraxis bereits gegeben, womit die Erschließungskosten gering ausfallen. Auf dem Grundstück müssen den
nutzungsbedingten Erfordernissen entsprechend neue Versorgungsleitungen verlegt werden.

Mit der Umnutzung des Gebäudes und des Geländes der ehemaligen Arztpraxis wird dem öffentlichen Interesse
entsprochen, den Standort zu erhalten. Auch wird dem raumordnerischen Ziel entsprochen, brachgefallene
Standorte wiedernutzbar zu machen und damit die Neuversiegelung auf ein Minimum zu begrenzen.

2. Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

2.1. Fachgesetze

Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den
Bebauungsplan von Bedeutung sind, dargestellt.

Baugesetzbuch (BauGB) [§ 1 (6) BauGB]

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen zu berücksichtigen. Die
Auswirkungen der Bauleitplanung auf die Schutzgüter, deren Wirkungsgefüge und die biologische Vielfalt müssen
beachtet werden. Weiterhin sind Emissionen zu vermeiden. Energie soll sparsam und effizient genutzt werden. Die
Darstellung von Landschafts- und sonstigen Plänen soll integriert werden.

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu berücksichtigen. Weiterhin müssen
die Belange von Freizeit und Erholung einbezogen werden. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und
seine Gesundheit sollen insbesondere berücksichtigt werden.

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) i.V.m. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu beachten. Die Schutzgüter im Sinne
der §§ 1 SächsNatSchG und BNatSchG sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen.
Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden und wenn
unvermeidbar, dann in ausreichendem Umfang zu kompensieren.

Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sollen geschützt werden. Naturlandschaften und historisch
gewachsene Kulturlandschaften sind vor Beeinträchtigungen zu bewahren.

Wild lebende Tier- und Pflanzenarten, ihre Lebensstätten und Biotope (allgemeiner und besonderer Artenschutz)
sollen geschützt werden.

                                                                                                               2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                         Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                      „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Weitere Gesetze, die besondere Berücksichtigung bei der Umweltprüfung fanden:

§ 1 (1) BImSchG Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, sowie Kultur- und Sachgüter sind vor
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) zu schützen.

§ 1 BBodSchG Der Boden und seine Funktion im Naturhaushalt (besonders als Lebensgrundlage und als
Ausgleichsmedium für stoffliche Prozesse) sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

2.2 Fachpläne

Die maßgeblichen Ziele und Grundsätze des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien sowie des
Landesentwicklungsplanes für die Erstellung des Bebauungsplanes sind bereits in Planteil C – Begründung
aufgeführt.

3. Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen

3.1 Naturräumliche Einordnung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich in der Naturregion Oberlausitzer Bergbaurevier in der Mesogeochore „Hoyerswerdaer
Elsteraue“. Es ist gekennzeichnet durch Niederterrassen, die sich 2 bis 3 Meter über die Auenebene erheben. Die
potenzielle natürliche Vegetation ist ein Typischer Kiefern-Eichenwald.

Der Geltungsbereich ist nahezu eben und liegt etwa bei 115 m ü. NN.

Im Zentrum des Geltungsbereichs befindet sich das vorhandene Gebäude der ehemaligen Arztpraxis. An der
nordöstlichen Grundstücksgrenze stehen Nebengebäude einschließlich eines ehemaligen Pförtnerhauses. Vor der
ehemaligen Arztpraxis ist an der Straße „Alter Kirchweg“ ein Parkplatz, der mit Betonpflaster befestigt wurde. Zur
ehemaligen Arztpraxis führen zwei mit Betonplatten ausgelegte Wege. Die um die Gebäude liegenden Flächen sind
teilweise mit Gehölzen bestockt und stellen eine Grünfläche bzw. eine Grünfläche mit Gehölzbestand dar. Außerdem
kommen kleinflächig Trockenrasen und ein Trockengebüsch vor.

3.2 Schutzgutbewertung

Der Untersuchungsraum entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Umweltauswirkungen werden
verbal-argumentativ beurteilt.

Bestandsaufnahme                                            Voraussichtliche Beeinträchtigungen
Mensch und Kulturgüter                                      à geringe Beeinträchtigung
-    keine Bodendenkmale
-    keine Kulturdenkmale
-    Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Arztpraxis
-    keine umgrenzende Bebauung
-    geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit

                                                                                                                  3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                                 Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                              „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Bestandsaufnahme                                                   Voraussichtliche Beeinträchtigungen
Arten und Biotope                                                  à mittlere Beeinträchtigung
-   keine Schutzgebiete gem. §§ 13-19 SächsNatSchG sowie           -   Entnahme von Gehölzen
    geschützte Biotope gem. § 21 SächsNatSchG innerhalb            -   Überbauung und Versiegelung unbebauter
    des Geltungsbereichs                                               Flächen
-   Geltungsbereich nicht im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet oder       -   Verlust von Lebensraumstrukturen für
    Europäischen Vogelschutzgebiet                                     waldtypische Vogelarten, Fledermäuse
-   z.T. bereits versiegelte/überbaute Flächen (ehem.              -   Störungen durch menschliche, touristische
    Arztpraxis, Erschließung, Parkplatz)                               Aktivitäten à Bewegungsunruhe, Lärm à
-   Umgebung: Wald, Acker und ein brachliegendes Gelände               Vergrämung von Arten
    einer vermutlich landwirtschaftlichen Einrichtung
-   Lebensraum für waldtypische Vogelarten, Fledermäuse
Boden und Geologie                                                 à mittlere Beeinträchtigung
-      Leitbodenform: Gley aus Schmelzwassersand                   -  Verlust belebten Oberbodens, vorhandener
-      fluviatiler Sand mit Lagen humoser Schluffe                    natürlicher Bodenfunktionen (Lebensraum,
-      vorhandene Gebäude und Versiegelungen durch Wege und           Filter- und Pufferfunktion)
       Plätze                                                      -  zusätzliche Bodenverdichtung und
-      keine Altlasten bekannt                                        Flächenbelegung durch Baufahrzeuge und
                                                                      Baustelleneinrichtung gering auf Grund der
                                                                      Vorbelastung und aktuellen Nutzung
                                                                   -  dauerhafte Neuversiegelung durch Erweiterung
                                                                      der Gebäude (Terrasse mit Überdachung), des
                                                                      Parkplatzes, Neuanlage von
                                                                      Erschließungswegen und Errichten eines
                                                                      Sanitärgebäudes à Verlust der
                                                                      Bodenfunktionen
Klima                                                              à geringe Beeinträchtigung
-      umgebender Wald als Frischluftproduzent                     -  Verlust von Flächen der Frischluftentstehung,
-      Vorbelastung durch vorhandene Bebauung und                     aber von geringer Flächengröße, Ausgleich
       Versiegelung auf dem Grundstück sowie angrenzende              durch angrenzende Waldflächen und weiteren
       Straße                                                         Erhalt des Grünanlagen-Klimatops ist gegeben
                                                                   -  in Anbetracht der losen Struktur kaum negative
                                                                      Auswirkungen wie starke Aufheizung und
                                                                      Einschränken des Luftaustausches zu erwarten
Wasserhaushalt                                                     à mittlere Beeinträchtigung
    - keine Wasserschutzgebiete gemäß § 51 oder                    -   Versiegelung und Überbauung von Teilflächen
      Überschwemmungsgebiete nach § 76                                 à Erhöhung des Oberflächenabflusses
      Wasserhaushaltsgesetz (WHG)                                  -   Verdichtung und temporäre Versiegelung à
    - Durchlässigkeit (>10-5 bis 10-3) à stark, somit kann             Störung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
                                                                       und damit der Grundwasserneubildungsrate
      Niederschlagswasser in tiefere Bodenschichten abgeführt
      werden
Landschaftsbild / Erholung                                         à geringe Beeinträchtigung
    - ruinöser Gebäudebestand                                      -   Erweitern und Wiedernutzbarmachen der
    - Anbindung an das Radwegenetz des Seenlandes sowie                vorhandenen Bebauung
      Erholungsinfrastruktur (Scheibesee u.a. Seen des Lausitzer   -   leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen im
      Seenlandes)                                                      Geltungsbereich
    - von Wald und Acker umgeben

                                                                                                                          4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                              Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                           „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes

Bei der Ortsbesichtigung im April 2021 wurden die nachfolgend aufgeführten Biotoptypen festgestellt. Die
Biotoptypen sind durch anthropogene Nutzungen und Bodenveränderungen überprägt. Aus Sicht des Arten- und
Biotopschutzes weist ein Großteil der Flächen eine geringe bis hohe Bedeutung auf.

Biotop-Nr.       Bezeichnung / Bestandsbeschreibung                                      Bedeutung
91 300           Gebäude (Arztpraxis = Baracke und Nebengebäude, sowie Fragmente         gering
                 eines ehemaligen Gebäudes)
95 100           Straße, Weg, vollversiegelt (Einfahrt =Asphalt, Gehweg=Betonpflaster)   gering
95 210           Parkplatz, versiegelt (Betonpflaster)                                   gering
94 900           Sonstige Grünanlage, Freifläche                                         mittel
--               Sonstige Grünanlage, Freifläche mit Baumbestand > 30% Deckung           mittel bis hoch
66 100           Trockengebüsch                                                          mittel bis hoch
                 Trockenrasen                                                            hoch

4. Eingriffsregelung

4.1 Beeinträchtigungen

Mit Realisierung des Vorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend sind folgende bau-,
anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten:

baubedingte Beeinträchtigungen:

·    Abschieben bzw. Anschütten und damit Zerstören von belebtem Oberboden
·    Bodenverdichtung und Flächenbelegung durch Baufahrzeuge und Baustelleneinrichtung
·    Emissionen während der Bauphase (Schall, Schadstoffe: Staub, Abgase der Baufahrzeuge)

anlagenbedingte Beeinträchtigungen:

·    Neuversiegelung und Überbauung, vollständiger Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (Regelungs-,
     Lebensraum- und Ertragsfunktion)
·    Veränderungen des Wasserhaushaltes durch den erhöhten Oberflächenabfluss (Niederschlagswasser)
·    Verlust von Gehölzen und wertvollen Biotopen

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

·    Emissionen durch Nutzung/Unterhaltung der Caravan-Stellplätze und der Zimmervermietung einschließlich
     zugehöriger Freifläche

                                                                                                                       5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                         Gemeinde Elsterheide
Teil D – Umweltbericht                                                      „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“

4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der Naturschutzgesetzgebung sind, Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigen können.

Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Kulturgüter, Landschaftsbild, Erholung und Klima sind durch das
Umnutzen des Geländes zu einem Caravanstellplatz und zur Zimmervermietung nur in geringem Umfang zu
erwarten.

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser ist zu berücksichtigten, dass es sich
bei der überplanten Fläche bereits um eine anthropogen überprägte Fläche handelt. Durch Abbrechen von
Nebengebäuden (Entsiegelung) können die durch Versiegelung beeinträchtigten Bodenfunktionen gleichartig
wiederhergestellt werden. Weiterhin ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt, womit das mögliche Maximum einer
Grundflächenzahl von 0,8 nicht ausgeschöpft wird und die Versiegelung dadurch begrenzt wird. Zusätzlich erfolgt die
Festsetzung, dass die Erschließungswege und Caravan-Aufstellflächen nur mit luft- und wasserdurchlässigem
Material ausgebildet werden dürfen.

Der vorhandene Gehölzbestand (Bäume und Sträucher) sowie die kleinflächigen Trockenrasen sind so weit wie
möglich zu erhalten. Zur Erweiterung des Parkplatzes und des Gebäudes (Überdachung) sowie für die Anlage der
Erschließungswege und des Sanitärgebäudes müssen einige Bäume gefällt und Sträucher gerodet werden. Als
Ausgleich dafür ist im Randbereich des Grundstücks die Pflanzung von Hecken vorgesehen.

Von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung durch das Planvorhaben ist bei Umsetzung ausreichender
Kompensationsmaßnahmen nicht auszugehen.

4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zum Ausgleich

Die Bilanzierung erfolgt durch verbal-argumentative Beschreibung, um allen Schutzgütern gerecht zu werden. Als
Bilanzierungsgrundlage dient der gegenwertige Zustand (April 2021) innerhalb des Geltungsbereiches.

Es gilt: Eingriffe sind so weit wie möglich zu unterlassen oder zu minimieren. Unvermeidbare Beeinträchtigungen
sind durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.

Der Geltungsbereich ist überwiegend von Grünflächen – teilweise mit Baumbestand – geprägt und von mehreren
Gebäuden sowie von Verkehrsflächen durchdrungen. Vorhandene Gehölze im Geltungsbereich müssen teilweise
weichen, es erfolgt jedoch eine Eingrünung der Freiflächen. Der Versiegelungsgrad der geplanten baulichen
Maßnahmen wird so gering wie möglich gehalten.

Durch die Kompensationsmaßnahmen werden im Geltungsbereich auf kleinstem Raum unterschiedliche Biotope und
Strukturen geschaffen, die sowohl der Biodiversität als auch dem Artenschutz dienen. Somit erfolgt durch die
geplante Nutzungsänderung eine Aufwertung der betroffenen Fläche.

                                                                                                                  6
Sie können auch lesen