Nationale CO2-Preise für den Stromsektor - Ein Vergleich des deutschen und des britischen Klimaschutzinstruments 31. März 2015

Die Seite wird erstellt Manuel Dick
 
WEITER LESEN
Nationale CO2-Preise für den Stromsektor
Ein Vergleich des deutschen und des britischen Klimaschutzinstruments
31. März 2015

Das vorliegende Dokument vergleicht den britischen CO2-
Mindestpreises mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium
vorgeschlagenen “nationalen Klimabeitrag”. Ein besonderer Fokus
liegt auf der Wechselwirkung der Instrumente mit dem EU-
Emissionshandel (EU-ETS) und den Auswirkungen auf das
Strompreisniveau.

Zusammenfassung: Das vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Instrument
eines „Klimaschutzbeitrags“ strebt das gleiche Ziel wie die britische CO2-Steuer auf weitgehend
ähnliche Weise an – d.h. Senkung der Kohlenstoffintensität des Stromsektors durch Einführung
eines Kohlenstoffpreisinstruments zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen Klimaziele. Das
deutsche Klimaschutzinstrument verfolgt dieses Ziel jedoch mit wesentlich geringeren
Auswirkungen auf die Strompreise.

Einführung

Am 19. März wurde ein vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium entworfener Politikvorschlag
bekannt, der sog. „nationale Klimabeitrag“. Das neue Klimaschutzinstrument soll zusätzliche
22 Millionen Tonnen (Mt) CO2 einsparen und es Deutschland so ermöglichen, das selbstgesetzte Ziel
einer 40%-igen Senkung der Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 zu erreichen.

Der Entwurf ist für Großbritannien insbesondere aus zweierlei Gründen von Belang:

        Er ergänzt die ambitionierten nationalen Klimaschutzziele des Vereinigten Königreichs. Der
         deutsche Vorschlag verpflichtet Deutschland zu ähnlichem Engagement wie die UK. Dies ist
         von besonderer Bedeutung, da Deutschland im kommenden Sommer den Vorsitz der G7-
         Diskussionen im Vorfeld der Klimaverhandlungen in Paris im Dezember führen wird.
        Am 1. April verdoppelt sich die britische Kohlenstoffsteuer nahezu – von 9,54 auf
         18,08 £/Tonne CO2 – und dies bewirkt ein enormes Gefälle zwischen den Strompreisen des
         Vereinigten Königreichs und Kontinentaleuropas. Der Vorschlag Deutschlands führt zu einer
         Annäherung der Kohlenstoffpreise im Stromsektor an britisches Niveau. Das ist wichtig, weil
         das Vereinigte Königreich seinen Strommarkt stärker an das europäische Festland
         anzubinden plant – der vorgeschlagene Klimabeitrag würde die dann mögliche Einfuhr
         deutschen Braunkohlestroms ins Vereinigte Königreich verringern.

Sandbag: Kohlenstoffpreisinstrumente für den Stromsektor                                            1
Das britische „Carbon Price Support“-System

Im Rahmen des Climate Change Act“ hat sich das Vereinigte Königreich das Ziel gesetzt, die
Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80% gegenüber 1990 zu senken1.

Der Carbon Price Support-Mechanismus wurde zur Dekarbonisierung des Stromsektors eingeführt.
Ziel war es, „den Investoren mit einem langfristigen Signal frühzeitig und glaubwürdig zu vermitteln,
dass die Regierung ernsthaft bestrebt ist, Investitionen in kohlenstoffarme Stromerzeugung
anzukurbeln“ 2.

Nach einer ersten Ankündigung im Herbst 2011 wurde er ab April 2013 eingeführt.

Der Carbon Price Support-Mechanismus gibt einen Verlauf für die Gesamthöhe des CO2-Preises für
alle Stromproduzenten im britischen Strommarkt vor. Zusätzlich zum EU-Emissionshandels-Preis (EU-
ETS) wird eine CO2-Steuer eingeführt und so ein zuvor bestimmter CO2-Preis erzielt. Die
Kohlenstoffsteuer wird jeweils drei Jahre im Voraus festgelegt und hängt vom jeweils aktuellen EU-
ETS-Preis ab. Die Stromerzeuger kennen somit den Kohlenstoffpreis, den sie zahlen müssen, wenn
sie fossile Energieträger zur Stromerzeugung einsetzen. Da sich der EU-ETS-Preisanteil innerhalb der
drei Jahre zwangsläufig ändert, entspricht der insgesamt zu zahlende Kohlenstoffpreis nicht exakt
der zuvor festgelegten Gesamthöhe des CO2-Preises.

Der durch den Carbon Price Support zu erzielende CO2-Mindestpreis wurde auf einem
ambitionierten Niveau festgelegt, mit einem Preis von 30 £/Tonne bis 2020 und einem weiteren
Anstieg auf bis zu 70 £/Tonne bis 2030 (ausgehend von 2009 Realpreisen). Diese Preise liegen
erheblich über denen des EU-ETS, so dass britische Stromproduzenten einen wesentlich höheren
Kohlenstoffpreis bezahlen müssen als der Rest Europas.

Am 1. April 2015 wird sich die Kohlenstoffsteuer nahezu verdoppeln – von 9,54 auf 18,08 £/Tonne,
das entspricht ca. 25 €/Tonne. Dies gilt zusätzlich zum EU-ETS-Preis, wodurch der Kohlenstoffpreis
für britische Kraftwerke insgesamt bei rund 32 €/t liegt (Der exakte Betrag hängt davon ab, zu
welchem Preis die Kraftwerksbetreiber ihre Zertifikate im Emissionshandel erworben haben).

Im März 2014 kam es zu einer geringfügigen Reform des Carbon Price Support-Mechanismus3. Dabei
wurde die Kohlenstoffsteuer bis März 2020 auf eine Höhe von 18 £/Tonne eingefroren, so dass der
CO2-Mindestpreis nicht wie geplant über die Jahre ansteigt. Die Kohlenstoffsteuer würde nur dann
deutlich unter 18 £ sinken, wenn die EU-ETS-Preise sich stark erhöhen.

                                                          UK2-Steuer
                                                      UK-CO    Carbon Tax
                                        20
                                  CO2
                                    2

                                        15
                          £/tonneCO

                                        10
                         £/Tonne

                                        5
                                        0
                                             Apr-13
                                             13.        Apr-14
                                                 April 14.        Apr-15
                                                           April 15.        Apr-16
                                                                     April 16.        Apr-17
                                                                               April 17.       Apr-18
                                                                                         April 18. April Apr-19
                                                                                                         19. April

1
  http://www.theccc.org.uk/tackling-climate-change/the-legal-landscape/global-action-on-climate-change/
2
  https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/48129/2176-emr-white-
paper.pdf
3
  Siehe https://www.gov.uk/government/publications/carbon-price-floor-reform

Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes                                                              2
Im letzten Sommer führte der Carbon Price Support zu einem weitläufigen Umstieg von
Stromerzeugung aus Kohle zu Gas, wodurch die britischen Emissionen sanken (zum Vergleich: auf
dem europäischen Festland kam es letzten Sommer zu keinerlei Umstieg; der Effekt wurde allein
durch die britische Kohlenstoffsteuer erzeugt).

Hochrechnungen der britischen Regierung zufolge führt der Carbon Price Support bis 2025 zur
Schließung aller kohlebefeuerten Kraftwerke im Vereinigten Königreich (in einem
Niedrigpreisszenario bis 20214). Dies ist dadurch bedingt, dass der Carbon Price Support die
Rentabilität senkt, da es nicht wirtschaftlich wäre, die Kraftwerke zu modernisieren um die EU-
Luftqualitätsstandards zu erfüllen. Die Betreiber sehen sich somit eher zur Schließung der
Kraftwerke veranlasst, als zu deren Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften.

Der deutsche Vorschlag für einen „nationalen Klimabeitrag“

Ein bekannt gewordenes Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) legt dar, wie
der zusätzliche Beitrag des Stromsektors zur Erreichung der deutschen -40%-Emissionsziele bis
2020 erreicht werden soll. Die derzeitige Lücke beträgt 6 bis 8%. Im Rahmen des Aktionsprogramms
Klimaschutz 2020 der deutschen Bundesregierung, das am 3. Dezember letzten Jahres verabschiedet
wurde, muss die Stromversorgungswirtschaft eine zusätzliche Senkung in Höhe von 22 Mt CO2-
Equivalent bis 2020 beisteuern. 2014 beliefen sich die Emissionen im Stromsektor auf 349 Mt CO2-
Equivalent, wobei 329 Mt CO2 vom ETS abgedeckt werden. Bis 2020 muss dieser Wert auf 290 Mt
sinken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erreichung dieses Ziels.

Das für den Stromerzeugungssektor vorgeschlagene neue Gesetz sieht die Einführung eines
„Klimabeitrags“ vor, der per definitionem die ältesten und am wenigsten effizienten Kohle- und
Braunkohlekraftwerke trifft. Die Maßnahmen sollen 2017 in Kraft treten und bis 2020 „schrittweise
eingeführt“ werden.

Dies soll folgendermaßen funktionieren:

     Die neuen Maßnahmen betreffen über 20 Jahre alte Kraftwerke. Je nach Betriebsdauer (20 bis
      40+ Jahre) gilt für jedes Kraftwerk eine „Freibetrag“ von 7 bis 3 Mt CO2 je GW (auf diese Menge
      des CO2-Ausstoßes wird nur das ETS angewendet). Wird dieser Freibetrag überschritten, müssen
      die Kraftwerksbetreiber im Emissionshandel zusätzliche Zertifikate erwerben, die anschließend
      stillgelegt werden. Dieser so genannte „Klimabeitrag“ ist nicht an die Preise der
      Emissionsberechtigungen (EUAs) gekoppelt. Der Vorschlag des BMWi sieht vor, dass die
      Unternehmen im Jahr 2020 zusätzliche Zertifikate in einem Wert von 18-20 €/Tonne CO2
      kaufen müssen. Für den Start des Systems im Jahr 2017 gibt es noch keine Festlegung auf den
      Wert der zu erwerbenden Zertifikate
     Die neuen Maßnahmen werden lediglich 10% der fossilen Stromerzeugung in Deutschland
      betreffen. Im Endeffekt also vor allem alte Braunkohlekraftwerke.
     Beispiel: ein 40 Jahre altes Braunkohlekraftwerk mit einer Kapazität von 1000 MW wäre zum
      Ausstoß von 3 Mt CO2 berechtigt. Bei einer durchschnittlichen Kapazitätsauslastung belaufen
      sich die tatsächlichen Emissionen eines solchen Kraftwerks jedoch auf rund 8 Mt CO2 pro Jahr.
      Die zusätzlichen 5 Mt Emissionen würden dementsprechend bis zu 100 Millionen € kosten.
      Alternativ sind die Stilllegung des Kraftwerks oder die Senkung der Stromerzeugungsmenge
      denkbar. Die Entscheidung obliegt dem Kraftwerksbetreiber.
     Der Strompreiseffekt würde maximal eine Steigung von 2 €/MWh bzw. 0,2 €/kWh bedeuten.

4
    Weitere Erklärungen unter http://www.sandbag.org.uk/blog/2015/mar/2/could-uk-be-coal-free-2022/

Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes                                               3
Vergleich der britischen Maßnahme mit dem deutschen Vorschlag

                 UK „Carbon Price Support“                       Deutschland „Klimabeitrag“

Grundprinzip     Zur Erreichung ehrgeiziger nationaler           Zur Erreichung ehrgeiziger nationaler
                 Klimaschutzziele.                               Klimaschutzziele
                  2018-2022 = -35% gegenüber 19905               2020 = -40% gegenüber 1990
                  2023-2027 = -50% gegenüber 1990

Datum            April 2013                                      Januar 2017
Beginn

CO2-Preis        Ab 1. April 2015 = nahezu Verdopplung auf       2017-2019 = noch nicht veröffentlicht;
                 25 €/t (18 £).                                  2020 = 18-20 €/Tonne vorgeschlagen
                 Mit starker Erhöhung nach 2020 gemäß
                 derzeitigen Rechtsvorschriften, wobei dies
                 noch geändert werden kann.
Gilt für         Alle Emissionen im Stromsektor.                 Emissionen aus dem Stromsektor für
                                                                 Kraftwerksblöcke, die ein bestimmtes Alter
                                                                 (über 20 Jahre) und einen
                                                                 Emissionsfreibetrag pro Gigawatt
                                                                 Kraftwerksleistung überschreiten.

Auswirkungen     €10-€22,50/MWh zwischen 2015 und 2020           Max. €2/MWh laut BMWi-Prognosen.
auf              (eigene Schätzung Sandbag).                      Im Vergleich zu UK, fließt der deutsche
Groβhandels-      Da die Kohlenstoffsteuer auf jegliche            Klimabeitrag nicht in jede Stunde des
Strompreise           fossile Stromerzeugung angewendet             Strompreises ein.
                      wird, fließt sie in jede Stunde des UK-     Dies liegt daran, dass der CO2-Preis nur
                      Strompreises ein.                             für einen Teil der Kraftwerke bzw. einen
                  Bei Stunden, in denen der Gaspreis für           Teil der Stromerzeugung gilt. Dadurch
                      die Preisbildung ausschlaggebend ist,         kann der Strombedarf weitestgehend
                      liegt dieser bei 10 €/MWh (25 €/t x           durch Kraftwerke gedeckt werden, die
                      0,4 t/MWh), wenn dagegen der                  den Klimabeitrag nicht entrichten
                      Kohlepreis ausschlaggebend ist, liegt er      müssen.
                      bei 22,50 €/MWh (25 €/t x 0,9/MWh).
Auswirkungen     Senkt Emissionen; kein direkter Einfluss auf    Senkt Emissionen; beeinflusst
auf das EU-      Zertifikatebestand (aber durch                  Zertifikatebestand nicht, sofern Emissionen
ETS (weiter      Preiseffekte).                                  Grenzwerte nicht überschreiten.
unten                                                            Überschreiten Emissionen die Grenzwerte,
detaillierter                                                    werden Emissionsberechtigungen gelöscht
erklärt)                                                         und der Überschuss im EU-ETS verringert sich
                                                                 leicht. Damit wird sichergestellt, dass die
                                                                 Emissionen an anderer Stelle eingespart
                                                                 werden.

5
 Siehe https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/47614/3751-carbon-
plan-executive-summary-dec-2011.pdf

Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes                                                         4
Warum führen UK und Deutschland diese Maßnahmen ein?

Sowohl das Vereinigte Königreich als auch Deutschland haben sich ehrgeizige nationale
Klimaschutzziele gesetzt, die über die gemeinschaftlichen EU-Ziele hinausgehen, und möchten eine
führende klimapolitische Rolle übernehmen.

Beide Länder hängen jedoch übermäßig von der Stromerzeugung aus Kohle ab. Es ist daher nicht
möglich, nationale Emissionen einzuschränken, ohne gleichzeitig den bereits innerhalb des EU-ETS
eingebundenen Stromerzeugungssektor durch ein zusätzliches Instrument zu adressieren. .

Das Vereinigte Königreich und Deutschland verursachten im Jahr 2013 einen Anteil von 42% der vom
EU-ETS-erfassten Emissionen aus dem Stromsektor (gegenüber 38% im Jahr 2007, siehe Graphik). Im
letztjährigen Sandbag-Bericht „Kohleausstieg: Europas Versagen“6 beschrieben wir, dass sich durch
die Rezession ein großer Zertifikateüberschuss angesammelt hat, durch den der Anreiz zum
Klimaschutz stark gesenkt wird und der europäische Emissionshandel die Kohleverstromung nicht in
dem Maße reduziert, wie von den politischen Entscheidungsträgern vorgesehen.

                                    EU-ETS-Stromsektor-Emissionen
                                    EU ETS Power Sector Emissions
                                            (Quelle:
                                            (Source: EUETL, Sandbag)
                                                            Sandbag)
                         100%
                          90%
                          80%
                          70%
                          60%
                          50%
                          40%
                          30%
                          20%
                          10%
                           0%
                                    2007    2008       2009       2010       2011   2012   2013
                   Other EU
                   Andere EU-ETS
                              ETS   62%     61%        62%         61%       61%    60%    58%
                   Germany
                   Deutschland      25%     25%        25%         26%       26%    27%    29%
                   UK
                   UK               13%     14%        13%         13%       12%    13%    13%

                                           UK
                                           UK      Germany
                                                   Deutschland   Other EU
                                                                 Andere EU-ETS
                                                                            ETS

Welche Wechselwirkungen entstehen mit dem EU-ETS?

Bei der Umsetzung des Carbon Price Support-Mechanismus machte die britische Regierung keinen
Vorschlag, um gleichzeitig die Zertifikate im Rahmen des EU-ETS zu reduzieren. Auch der deutsche
Vorschlag verringert die verfügbaren Zertifikate nicht, so lange die vorgesehenen Freibeträge nicht
überschritten werden; die Nachfrage nach EU-ETS-Zertifikaten steigt ausschließlich dann, wenn
Unternehmen Emissionen über den Schwellenwert hinaus verursachen. Die Löschung der dann
zusätzlich zu erwerbenden Zertifikate soll sicherstellen, dass die durch den Klimabeitrag in
Deutschland eingesparten Emissionen nicht an anderer Stelle zusätzlich emittiert werden können.

Aus Sicht von Sandbag wird die in Deutschland geplante Regelung nicht dazu führen, dass andere
EU-ETS-Länder ihre Emissionen mittelfristig steigern würden. Dies liegt am großen Überangebot und
daran, dass die Preise so niedrig sind, dass der deutsche und der britische Vorschlag den Marktpreis
nicht ausreichend beeinflussen werden, um die Emissionen in anderen Ländern zu beeinflussen. Eine

6
    http://www.sandbag.org.uk/site_media/pdfs/reports/Europes_failure_to_tackle_coal.pdf

Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes                                               5
frühzeitig eingeführte Marktstabilitätsreserve (MSR) würde darüber hinaus bedeuten, dass
mittelfristig ein größerer Teil des Überschusses vom Markt genommen wird.

Längerfristig ist Sandbag jedoch überzeugt, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich auf
ehrgeizigere Anstrengungen der EU drängen müssen, die ihren eigenen einseitigen Maßnahmen
entsprechen, um sicherzustellen, dass andere Länder nicht als Trittbrettfahrer von einem
längerfristig niedrigeren Kohlenstoffpreis profitieren. Dies könnte durch eine Steigerung des 2030-
Ziels über einen 40%-Schnitt hinaus erreicht werden, oder durch eine Streichung von
Emissionsberechtigungen (entweder auf europäischer oder auf nationaler Ebene).

Schlussfolgerungen

Sowohl das Vereinigte Königreich als auch Deutschland möchten durch ehrgeizige nationale
Klimaschutzziele eine führende Rolle im Klimaschutz übernehmen. Beide Länder hängen jedoch
übermäßig von Stromerzeugung aus Kohle ab. Daher müssen ergänzend zum EU-Emissionshandel
nationale Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Senkung der Emissionen im Stromsektor
herbeiführen.

Der deutsche Vorschlag ist für das Vereinigte Königreich von großer Bedeutung, da die beiden
Länder dadurch in diesem angesichts der Klimaverhandlungen in Paris strategisch wichtigen Jahr
gemeinsam eine Führungsrolle übernehmen; aber auch, weil dadurch die Einfuhr kohlenstoffreichen
Stroms aus deutschen Braunkohlekraftwerken ins Vereinigte Königreich verhindert würde, wenn die
Stromnetze zwischen dem Vereinigten Königreichs und dem europäischen Festland stärker
verbunden werden.

Das vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Instrument des
„Klimaschutzbeitrags“ strebt das gleiche Ziel wie die britische CO2-Steuer auf weitgehend ähnliche
Weise an – d.h. Senkung der Kohlenstoffintensität des Stromsektors durch Einführung eines
Kohlenstoffpreisinstruments zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen Klimaziele. Das deutsche
Klimaschutzinstrument verfolgt dieses Ziel jedoch mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf die
Strompreise.

                                      Über dieses Dokument
      Vollständige Informationen über Sandbag und unsere Finanzierung finden Sie auf unserer
                                 Homepage: www.sandbag.org.uk

      Autor: Kontaktieren Sie Dave Jones: dave@sandbag.org.uk; Telefon (+44) 02071 486377.

  Sandbag Climate Campaign ist ein gemeinnütziges, als Community Interest Company Nr. 671444
                    nach dem UK Company Law eingetragenes Unternehmen.
              Korrespondenzanschrift: 40 Bermondsey Street, London, UK, SE1 3UD.
          Meldeanschrift: BWB Secretarial Ltd, 10 Queen Street Place, London EC4R 1BE.

                                 EU-Transparenznummer: 94944179052-82.

Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes                                               6
Sie können auch lesen