Nationale CO2-Preise für den Stromsektor - Ein Vergleich des deutschen und des britischen Klimaschutzinstruments 31. März 2015
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Nationale CO2-Preise für den Stromsektor Ein Vergleich des deutschen und des britischen Klimaschutzinstruments 31. März 2015 Das vorliegende Dokument vergleicht den britischen CO2- Mindestpreises mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen “nationalen Klimabeitrag”. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wechselwirkung der Instrumente mit dem EU- Emissionshandel (EU-ETS) und den Auswirkungen auf das Strompreisniveau. Zusammenfassung: Das vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Instrument eines „Klimaschutzbeitrags“ strebt das gleiche Ziel wie die britische CO2-Steuer auf weitgehend ähnliche Weise an – d.h. Senkung der Kohlenstoffintensität des Stromsektors durch Einführung eines Kohlenstoffpreisinstruments zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen Klimaziele. Das deutsche Klimaschutzinstrument verfolgt dieses Ziel jedoch mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf die Strompreise. Einführung Am 19. März wurde ein vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium entworfener Politikvorschlag bekannt, der sog. „nationale Klimabeitrag“. Das neue Klimaschutzinstrument soll zusätzliche 22 Millionen Tonnen (Mt) CO2 einsparen und es Deutschland so ermöglichen, das selbstgesetzte Ziel einer 40%-igen Senkung der Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 zu erreichen. Der Entwurf ist für Großbritannien insbesondere aus zweierlei Gründen von Belang: Er ergänzt die ambitionierten nationalen Klimaschutzziele des Vereinigten Königreichs. Der deutsche Vorschlag verpflichtet Deutschland zu ähnlichem Engagement wie die UK. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Deutschland im kommenden Sommer den Vorsitz der G7- Diskussionen im Vorfeld der Klimaverhandlungen in Paris im Dezember führen wird. Am 1. April verdoppelt sich die britische Kohlenstoffsteuer nahezu – von 9,54 auf 18,08 £/Tonne CO2 – und dies bewirkt ein enormes Gefälle zwischen den Strompreisen des Vereinigten Königreichs und Kontinentaleuropas. Der Vorschlag Deutschlands führt zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise im Stromsektor an britisches Niveau. Das ist wichtig, weil das Vereinigte Königreich seinen Strommarkt stärker an das europäische Festland anzubinden plant – der vorgeschlagene Klimabeitrag würde die dann mögliche Einfuhr deutschen Braunkohlestroms ins Vereinigte Königreich verringern. Sandbag: Kohlenstoffpreisinstrumente für den Stromsektor 1
Das britische „Carbon Price Support“-System Im Rahmen des Climate Change Act“ hat sich das Vereinigte Königreich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80% gegenüber 1990 zu senken1. Der Carbon Price Support-Mechanismus wurde zur Dekarbonisierung des Stromsektors eingeführt. Ziel war es, „den Investoren mit einem langfristigen Signal frühzeitig und glaubwürdig zu vermitteln, dass die Regierung ernsthaft bestrebt ist, Investitionen in kohlenstoffarme Stromerzeugung anzukurbeln“ 2. Nach einer ersten Ankündigung im Herbst 2011 wurde er ab April 2013 eingeführt. Der Carbon Price Support-Mechanismus gibt einen Verlauf für die Gesamthöhe des CO2-Preises für alle Stromproduzenten im britischen Strommarkt vor. Zusätzlich zum EU-Emissionshandels-Preis (EU- ETS) wird eine CO2-Steuer eingeführt und so ein zuvor bestimmter CO2-Preis erzielt. Die Kohlenstoffsteuer wird jeweils drei Jahre im Voraus festgelegt und hängt vom jeweils aktuellen EU- ETS-Preis ab. Die Stromerzeuger kennen somit den Kohlenstoffpreis, den sie zahlen müssen, wenn sie fossile Energieträger zur Stromerzeugung einsetzen. Da sich der EU-ETS-Preisanteil innerhalb der drei Jahre zwangsläufig ändert, entspricht der insgesamt zu zahlende Kohlenstoffpreis nicht exakt der zuvor festgelegten Gesamthöhe des CO2-Preises. Der durch den Carbon Price Support zu erzielende CO2-Mindestpreis wurde auf einem ambitionierten Niveau festgelegt, mit einem Preis von 30 £/Tonne bis 2020 und einem weiteren Anstieg auf bis zu 70 £/Tonne bis 2030 (ausgehend von 2009 Realpreisen). Diese Preise liegen erheblich über denen des EU-ETS, so dass britische Stromproduzenten einen wesentlich höheren Kohlenstoffpreis bezahlen müssen als der Rest Europas. Am 1. April 2015 wird sich die Kohlenstoffsteuer nahezu verdoppeln – von 9,54 auf 18,08 £/Tonne, das entspricht ca. 25 €/Tonne. Dies gilt zusätzlich zum EU-ETS-Preis, wodurch der Kohlenstoffpreis für britische Kraftwerke insgesamt bei rund 32 €/t liegt (Der exakte Betrag hängt davon ab, zu welchem Preis die Kraftwerksbetreiber ihre Zertifikate im Emissionshandel erworben haben). Im März 2014 kam es zu einer geringfügigen Reform des Carbon Price Support-Mechanismus3. Dabei wurde die Kohlenstoffsteuer bis März 2020 auf eine Höhe von 18 £/Tonne eingefroren, so dass der CO2-Mindestpreis nicht wie geplant über die Jahre ansteigt. Die Kohlenstoffsteuer würde nur dann deutlich unter 18 £ sinken, wenn die EU-ETS-Preise sich stark erhöhen. UK2-Steuer UK-CO Carbon Tax 20 CO2 2 15 £/tonneCO 10 £/Tonne 5 0 Apr-13 13. Apr-14 April 14. Apr-15 April 15. Apr-16 April 16. Apr-17 April 17. Apr-18 April 18. April Apr-19 19. April 1 http://www.theccc.org.uk/tackling-climate-change/the-legal-landscape/global-action-on-climate-change/ 2 https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/48129/2176-emr-white- paper.pdf 3 Siehe https://www.gov.uk/government/publications/carbon-price-floor-reform Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes 2
Im letzten Sommer führte der Carbon Price Support zu einem weitläufigen Umstieg von Stromerzeugung aus Kohle zu Gas, wodurch die britischen Emissionen sanken (zum Vergleich: auf dem europäischen Festland kam es letzten Sommer zu keinerlei Umstieg; der Effekt wurde allein durch die britische Kohlenstoffsteuer erzeugt). Hochrechnungen der britischen Regierung zufolge führt der Carbon Price Support bis 2025 zur Schließung aller kohlebefeuerten Kraftwerke im Vereinigten Königreich (in einem Niedrigpreisszenario bis 20214). Dies ist dadurch bedingt, dass der Carbon Price Support die Rentabilität senkt, da es nicht wirtschaftlich wäre, die Kraftwerke zu modernisieren um die EU- Luftqualitätsstandards zu erfüllen. Die Betreiber sehen sich somit eher zur Schließung der Kraftwerke veranlasst, als zu deren Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften. Der deutsche Vorschlag für einen „nationalen Klimabeitrag“ Ein bekannt gewordenes Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) legt dar, wie der zusätzliche Beitrag des Stromsektors zur Erreichung der deutschen -40%-Emissionsziele bis 2020 erreicht werden soll. Die derzeitige Lücke beträgt 6 bis 8%. Im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 der deutschen Bundesregierung, das am 3. Dezember letzten Jahres verabschiedet wurde, muss die Stromversorgungswirtschaft eine zusätzliche Senkung in Höhe von 22 Mt CO2- Equivalent bis 2020 beisteuern. 2014 beliefen sich die Emissionen im Stromsektor auf 349 Mt CO2- Equivalent, wobei 329 Mt CO2 vom ETS abgedeckt werden. Bis 2020 muss dieser Wert auf 290 Mt sinken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erreichung dieses Ziels. Das für den Stromerzeugungssektor vorgeschlagene neue Gesetz sieht die Einführung eines „Klimabeitrags“ vor, der per definitionem die ältesten und am wenigsten effizienten Kohle- und Braunkohlekraftwerke trifft. Die Maßnahmen sollen 2017 in Kraft treten und bis 2020 „schrittweise eingeführt“ werden. Dies soll folgendermaßen funktionieren: Die neuen Maßnahmen betreffen über 20 Jahre alte Kraftwerke. Je nach Betriebsdauer (20 bis 40+ Jahre) gilt für jedes Kraftwerk eine „Freibetrag“ von 7 bis 3 Mt CO2 je GW (auf diese Menge des CO2-Ausstoßes wird nur das ETS angewendet). Wird dieser Freibetrag überschritten, müssen die Kraftwerksbetreiber im Emissionshandel zusätzliche Zertifikate erwerben, die anschließend stillgelegt werden. Dieser so genannte „Klimabeitrag“ ist nicht an die Preise der Emissionsberechtigungen (EUAs) gekoppelt. Der Vorschlag des BMWi sieht vor, dass die Unternehmen im Jahr 2020 zusätzliche Zertifikate in einem Wert von 18-20 €/Tonne CO2 kaufen müssen. Für den Start des Systems im Jahr 2017 gibt es noch keine Festlegung auf den Wert der zu erwerbenden Zertifikate Die neuen Maßnahmen werden lediglich 10% der fossilen Stromerzeugung in Deutschland betreffen. Im Endeffekt also vor allem alte Braunkohlekraftwerke. Beispiel: ein 40 Jahre altes Braunkohlekraftwerk mit einer Kapazität von 1000 MW wäre zum Ausstoß von 3 Mt CO2 berechtigt. Bei einer durchschnittlichen Kapazitätsauslastung belaufen sich die tatsächlichen Emissionen eines solchen Kraftwerks jedoch auf rund 8 Mt CO2 pro Jahr. Die zusätzlichen 5 Mt Emissionen würden dementsprechend bis zu 100 Millionen € kosten. Alternativ sind die Stilllegung des Kraftwerks oder die Senkung der Stromerzeugungsmenge denkbar. Die Entscheidung obliegt dem Kraftwerksbetreiber. Der Strompreiseffekt würde maximal eine Steigung von 2 €/MWh bzw. 0,2 €/kWh bedeuten. 4 Weitere Erklärungen unter http://www.sandbag.org.uk/blog/2015/mar/2/could-uk-be-coal-free-2022/ Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes 3
Vergleich der britischen Maßnahme mit dem deutschen Vorschlag UK „Carbon Price Support“ Deutschland „Klimabeitrag“ Grundprinzip Zur Erreichung ehrgeiziger nationaler Zur Erreichung ehrgeiziger nationaler Klimaschutzziele. Klimaschutzziele 2018-2022 = -35% gegenüber 19905 2020 = -40% gegenüber 1990 2023-2027 = -50% gegenüber 1990 Datum April 2013 Januar 2017 Beginn CO2-Preis Ab 1. April 2015 = nahezu Verdopplung auf 2017-2019 = noch nicht veröffentlicht; 25 €/t (18 £). 2020 = 18-20 €/Tonne vorgeschlagen Mit starker Erhöhung nach 2020 gemäß derzeitigen Rechtsvorschriften, wobei dies noch geändert werden kann. Gilt für Alle Emissionen im Stromsektor. Emissionen aus dem Stromsektor für Kraftwerksblöcke, die ein bestimmtes Alter (über 20 Jahre) und einen Emissionsfreibetrag pro Gigawatt Kraftwerksleistung überschreiten. Auswirkungen €10-€22,50/MWh zwischen 2015 und 2020 Max. €2/MWh laut BMWi-Prognosen. auf (eigene Schätzung Sandbag). Im Vergleich zu UK, fließt der deutsche Groβhandels- Da die Kohlenstoffsteuer auf jegliche Klimabeitrag nicht in jede Stunde des Strompreise fossile Stromerzeugung angewendet Strompreises ein. wird, fließt sie in jede Stunde des UK- Dies liegt daran, dass der CO2-Preis nur Strompreises ein. für einen Teil der Kraftwerke bzw. einen Bei Stunden, in denen der Gaspreis für Teil der Stromerzeugung gilt. Dadurch die Preisbildung ausschlaggebend ist, kann der Strombedarf weitestgehend liegt dieser bei 10 €/MWh (25 €/t x durch Kraftwerke gedeckt werden, die 0,4 t/MWh), wenn dagegen der den Klimabeitrag nicht entrichten Kohlepreis ausschlaggebend ist, liegt er müssen. bei 22,50 €/MWh (25 €/t x 0,9/MWh). Auswirkungen Senkt Emissionen; kein direkter Einfluss auf Senkt Emissionen; beeinflusst auf das EU- Zertifikatebestand (aber durch Zertifikatebestand nicht, sofern Emissionen ETS (weiter Preiseffekte). Grenzwerte nicht überschreiten. unten Überschreiten Emissionen die Grenzwerte, detaillierter werden Emissionsberechtigungen gelöscht erklärt) und der Überschuss im EU-ETS verringert sich leicht. Damit wird sichergestellt, dass die Emissionen an anderer Stelle eingespart werden. 5 Siehe https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/47614/3751-carbon- plan-executive-summary-dec-2011.pdf Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes 4
Warum führen UK und Deutschland diese Maßnahmen ein? Sowohl das Vereinigte Königreich als auch Deutschland haben sich ehrgeizige nationale Klimaschutzziele gesetzt, die über die gemeinschaftlichen EU-Ziele hinausgehen, und möchten eine führende klimapolitische Rolle übernehmen. Beide Länder hängen jedoch übermäßig von der Stromerzeugung aus Kohle ab. Es ist daher nicht möglich, nationale Emissionen einzuschränken, ohne gleichzeitig den bereits innerhalb des EU-ETS eingebundenen Stromerzeugungssektor durch ein zusätzliches Instrument zu adressieren. . Das Vereinigte Königreich und Deutschland verursachten im Jahr 2013 einen Anteil von 42% der vom EU-ETS-erfassten Emissionen aus dem Stromsektor (gegenüber 38% im Jahr 2007, siehe Graphik). Im letztjährigen Sandbag-Bericht „Kohleausstieg: Europas Versagen“6 beschrieben wir, dass sich durch die Rezession ein großer Zertifikateüberschuss angesammelt hat, durch den der Anreiz zum Klimaschutz stark gesenkt wird und der europäische Emissionshandel die Kohleverstromung nicht in dem Maße reduziert, wie von den politischen Entscheidungsträgern vorgesehen. EU-ETS-Stromsektor-Emissionen EU ETS Power Sector Emissions (Quelle: (Source: EUETL, Sandbag) Sandbag) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Other EU Andere EU-ETS ETS 62% 61% 62% 61% 61% 60% 58% Germany Deutschland 25% 25% 25% 26% 26% 27% 29% UK UK 13% 14% 13% 13% 12% 13% 13% UK UK Germany Deutschland Other EU Andere EU-ETS ETS Welche Wechselwirkungen entstehen mit dem EU-ETS? Bei der Umsetzung des Carbon Price Support-Mechanismus machte die britische Regierung keinen Vorschlag, um gleichzeitig die Zertifikate im Rahmen des EU-ETS zu reduzieren. Auch der deutsche Vorschlag verringert die verfügbaren Zertifikate nicht, so lange die vorgesehenen Freibeträge nicht überschritten werden; die Nachfrage nach EU-ETS-Zertifikaten steigt ausschließlich dann, wenn Unternehmen Emissionen über den Schwellenwert hinaus verursachen. Die Löschung der dann zusätzlich zu erwerbenden Zertifikate soll sicherstellen, dass die durch den Klimabeitrag in Deutschland eingesparten Emissionen nicht an anderer Stelle zusätzlich emittiert werden können. Aus Sicht von Sandbag wird die in Deutschland geplante Regelung nicht dazu führen, dass andere EU-ETS-Länder ihre Emissionen mittelfristig steigern würden. Dies liegt am großen Überangebot und daran, dass die Preise so niedrig sind, dass der deutsche und der britische Vorschlag den Marktpreis nicht ausreichend beeinflussen werden, um die Emissionen in anderen Ländern zu beeinflussen. Eine 6 http://www.sandbag.org.uk/site_media/pdfs/reports/Europes_failure_to_tackle_coal.pdf Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes 5
frühzeitig eingeführte Marktstabilitätsreserve (MSR) würde darüber hinaus bedeuten, dass mittelfristig ein größerer Teil des Überschusses vom Markt genommen wird. Längerfristig ist Sandbag jedoch überzeugt, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich auf ehrgeizigere Anstrengungen der EU drängen müssen, die ihren eigenen einseitigen Maßnahmen entsprechen, um sicherzustellen, dass andere Länder nicht als Trittbrettfahrer von einem längerfristig niedrigeren Kohlenstoffpreis profitieren. Dies könnte durch eine Steigerung des 2030- Ziels über einen 40%-Schnitt hinaus erreicht werden, oder durch eine Streichung von Emissionsberechtigungen (entweder auf europäischer oder auf nationaler Ebene). Schlussfolgerungen Sowohl das Vereinigte Königreich als auch Deutschland möchten durch ehrgeizige nationale Klimaschutzziele eine führende Rolle im Klimaschutz übernehmen. Beide Länder hängen jedoch übermäßig von Stromerzeugung aus Kohle ab. Daher müssen ergänzend zum EU-Emissionshandel nationale Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Senkung der Emissionen im Stromsektor herbeiführen. Der deutsche Vorschlag ist für das Vereinigte Königreich von großer Bedeutung, da die beiden Länder dadurch in diesem angesichts der Klimaverhandlungen in Paris strategisch wichtigen Jahr gemeinsam eine Führungsrolle übernehmen; aber auch, weil dadurch die Einfuhr kohlenstoffreichen Stroms aus deutschen Braunkohlekraftwerken ins Vereinigte Königreich verhindert würde, wenn die Stromnetze zwischen dem Vereinigten Königreichs und dem europäischen Festland stärker verbunden werden. Das vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Instrument des „Klimaschutzbeitrags“ strebt das gleiche Ziel wie die britische CO2-Steuer auf weitgehend ähnliche Weise an – d.h. Senkung der Kohlenstoffintensität des Stromsektors durch Einführung eines Kohlenstoffpreisinstruments zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen Klimaziele. Das deutsche Klimaschutzinstrument verfolgt dieses Ziel jedoch mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf die Strompreise. Über dieses Dokument Vollständige Informationen über Sandbag und unsere Finanzierung finden Sie auf unserer Homepage: www.sandbag.org.uk Autor: Kontaktieren Sie Dave Jones: dave@sandbag.org.uk; Telefon (+44) 02071 486377. Sandbag Climate Campaign ist ein gemeinnütziges, als Community Interest Company Nr. 671444 nach dem UK Company Law eingetragenes Unternehmen. Korrespondenzanschrift: 40 Bermondsey Street, London, UK, SE1 3UD. Meldeanschrift: BWB Secretarial Ltd, 10 Queen Street Place, London EC4R 1BE. EU-Transparenznummer: 94944179052-82. Sandbag: Der ewige Überschuss des rückgratlosen Marktes 6
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