NATIONALER HOCHWASSERRISIKO-MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR - MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH
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MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH bmlfuw.gv.at 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN MIT DER NATUR
FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. UNSER ZIEL ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen. WIR ARBEITEN für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz. 1. NATIONALER HOCHWASSERRISIKO- MANAGEMENTPLAN SICHER LEBEN IMPRESSUM MIT DER NATUR Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien Text, Redaktion und Gestaltung: Marian Unterlercher, Revital - Integrative Naturraumplanung GmbH Bildquellen: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 8, Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abt. VIId - Wasser- wirtschaft, Autonome Provinz Bozen-Südtirol Abt. 30 Wasserschutzbauten, BBL Liezen, BMLFUW, BMLFUW/Rita Newman, Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung Sektion Kärnten, Revital, TIRIS; Lektorat: Clemens Neuhold, Heinz Stiefelmeyer (BMLFUW) Druck: Oberdruck Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens. Alle Rechte vorbehalten. Wien, 2015
INHALT VORWORT 5 VORWORT SICHER LEBEN MIT DER NATUR Sicher leben mit der Natur WIE VIELES IM LEBEN hat Wie wir uns den weiteren Weg vorstellen, 6 EINFÜHRUNG auch Wasser zwei Seiten: Zum einen ist es – steht im 1. Nationalen Hochwasserrisiko- Hochwasserrisikomanagement - Ein Gebot der Stunde als gesundes Wasser – eine unentbehrliche managementplan, der nun zur Stellung- Lebensgrundlage für Mensch und Natur, nahme aufliegt. zum anderen kann es – als Hochwasser – 8 WO LIEGEN DIE HOCHWASSERRISIKOGEBIETE? unsere Lebensgrundlage gefährden. Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie Eine bundesweite Analyse gibt Auskunft sich über die Situation und die geplanten Die EU-Hochwasserrichtlinie fordert, dass Maßnahmen zur Risikoreduktion an Ihren 10 WIE HOCH IST DAS HOCHWASSERRISIKO? bis 2015 nachhaltige Maßnahmenprogram- Gewässern und nehmen Sie Stellung! me zur Reduktion der Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten informieren darüber vorgelegt werden. Die Nationale Umsetzung Viele nützliche Informationen dazu können dieses Ziels erfolgt durch den Hochwasser- Sie der vorliegenden Broschüre entnehmen. 12 WAS IST HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT? risikomanagementplan. Er legt fest, durch Das Hochwasserrisiko muss in den nächsten Definitionen und Ziele für Österreich welche Maßnahmen das Ziel der Reduktion Jahren weiter reduziert und gleichzeitig von Hochwasserrisiken erreicht werden das Restrisiko bewusster wahrgenommen soll. Gemeinsam mit den FachexpertInnen werden. Dazu müssen nicht nur alle fachlich 14 WELCHE MASSNAHMEN STEHEN ZUR WAHL? aus zahlreichen Bereichen wie z.B. Raum- berührten Stellen optimal zusammenarbei- 14 Maßnahmenkatalog und Handlungsfelder ordnung, Bauordnung und Katastrophen- ten, wir möchten auch die Bevölkerung ein- 15 Vorsorge schutz und aufbauend auf vielen wertvollen binden und Maßnahmen zur Eigenvorsorge 16 Schutz Vorarbeiten der letzten Jahre konnte mein stärken – für ein lebenswertes Österreich. Ministerium Gebiete mit potentiellem 19 Bewusstseinsbildung signifikantem Hochwasserrisiko ausweisen 20 Vorbereitung und einheitliche Gefahren- und Risikokarten Jeder Beitrag zählt! 21 Nachsorge ausarbeiten. 22 WIE KÖNNEN SIE SICH BETEILIGEN? 22 Was ist in Ihrer Gemeinde noch zu tun? 23 Nehmen Sie Stellung! Ihr ANDRÄ RUPPRECHTER 24 ADRESSEN & AUSKÜNFTE Bundesminister für Land- und Forstwirt- LINKS & PUBLIKATIONEN schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft --- 4 --- --- 5 ---
EINFÜHRUNG Hochwasser wird definiert als zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, HOCHWASSERRISIKO- Die EU-Hochwasserrichtlinie schreibt allen Schritt 2: Gefahren- und Risikokarten Bäche und Seen. Davon ausgenommen sind MANAGEMENT – EIN GEBOT DER Mitgliedstaaten verpflichtend die Erstellung Für alle Risikogebiete werden Hochwasser- Überflutungen aus Abwassersystemen. STUNDE. Die sogenannten „Jahrhundert- von Hochwasserrisikomanagementplänen gefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten hochwässer“ 2002 und 2013 sind gegenwärtig für Gebiete mit potenziellem signifikantem erstellt. Zum Risiko wird ein Hochwasser dann, noch stark in unserem Bewusstsein. Speziell Hochwasserrisiko vor. wenn es Verkehrswege, Siedlungen oder das Ereignis 2002 hat nicht nur in Österreich Schritt 3: Risikomanagementplan Menschen betrifft. Das Risiko ist umso grö- sondern europaweit einen Prozess initiiert, der Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde in das Auf Grundlage der vorläufigen Risikobewer- ßer, je häufiger das Hochwasser eintritt und schließlich zur sogenannten EU-Hochwasser- Österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG, tung sowie der Gefahren- und Risikokarten je größer die dadurch bedingten möglichen richtlinie (RL 2007/60/EG) im Jahr 2007 insbesondere § 55) übernommen und wird werden Ziele definiert und Maßnahmen zur nachteiligen Folgen (Schäden) sind. führte. in regelmäßigen Abständen von sechs Jahren Erreichung der Ziele ausgewählt. jeweils in drei Arbeitsschritten umgesetzt: Restrisiko Diese Richtlinie hat zum Ziel, europaweit Alle Schritte erfolgen unter Federführung des Es gibt keinen absoluten Schutz vor Hoch- einen Rahmen für die Bewertung und das BMLFUW in Abstimmung mit den Bundes- wasser. Zwar werden Schutzmaßnahmen für Management von Hochwasserrisiken zu Schritt 1: Vorläufige Risikobewertung ländern und relevanten Fachbereichen (z.B. Siedlungsgebiete u.a. höherwertige Flächen schaffen und dadurch zur Verringerung der Aufbauend auf der Bewertung des Hochwas- Raumplanung, Bauordnung, Katastrophen- generell auf ein „hundertjährliches Hoch- hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf serrisikos (anhand von bundesweit einheit- schutz) unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. wasser“ (HQ100) ausgelegt, dennoch muss die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das lichen Kriterien) erfolgte die Auswahl jener Die Schritte 1 und 2 wurden bereits fristgerecht auch hier „mit Überflutungen gerechnet Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in Gebiete, in denen ein potenzielles signifikantes abgeschlossen, Schritt 3 liegt nun zur Stellung- werden, z.B. im Überlastfall, wenn größere der europäischen Gemeinschaft beizutragen. Hochwasserrisiko besteht. nahme auf. Hochwasser als HQ100 auftreten, oder im Versagensfall, wenn z.B. ein Damm bricht. Mehr unter wisa.bmlfuw.gv.at Ein Restrisiko bleibt also immer bestehen. 1. Vorläufige Risikobewertung und Ausweisung von Gebieten Abgeschlossen: Dezember 2011 mit potenziellem signifikantem Bericht an die Europäische Kommission: Hochwasserrisiko (s. Abb. 3) März 2012 2. Abgeschlossen: Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten (s. Abb. 4) und Bericht an die Europäische Kommission: Hochwasserrisikokarten (s. Abb. 5) März 2014 3. Fertigstellung und Veröffentlichung: Koordinierter 22. Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementplan Beteiligung der Öffentlichkeit bis 21. Juli 2015 Bericht an die Europäische Kommission bis 22. März 2016 Abb. 1: Das Ereignis 2002 in Österreich und eine Vielzahl weiterer Hochwasserkata- strophen in Europa mit Todesopfern und Milliardenschäden führten zur EU-Hochwasser- Aktualisierung im 6-Jahreszyklus 2021, 2027, 2033, ... richtlinie 2007. Sie fordert ein vorausblickendes Risikomanagement für hochwasser- gefährdete Gebiete. Abb. 2: Zeitplan zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich --- 6 --- --- 7 ---
WO LIEGEN DIE HOCHWASSERRISIKOGEBIETE? EINE BUNDESWEITE ANA- Die Analyse erfolgte durch Überlagerung LYSE GIBT AUSKUNFT. Als Grundlage für der Überflutungsflächen mit 20 Risiko- den Hochwasserrisikomanagementplan sieht indikatoren. Insgesamt wurden ca. 37.400 km die EU-Hochwasserrichtlinie zunächst die Fließgewässer (von insgesamt 100.000 km) „Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bewertet, 391 Risikogebiete wurden ausgewie- und Ausweisung von Gebieten mit potenziel- sen (Tab. 1). lem signifikantem Hochwasserrisiko (= Risiko- gebiete)“ vor. Dabei sind mögliche nachteilige Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu berücksichtigen: Nähere Informationen unter: http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen --- menschliche Gesundheit --- Umwelt --- Kulturerbe --- wirtschaftliche Tätigkeiten. BMLFUW (2012): Als Datengrundlage standen bundesweit Vorläufige Bewertung des einheitliche Datensätze zu vergangenen Hoch- Hochwasserrisikos wässern, zu möglichen künftigen Hochwässern 2011, (aus Abflussuntersuchungen, Gefahrenzonen- Bericht zur plänen etc.), zu Bevölkerungsverteilung, Land- Umsetzung in nutzung, Infrastruktur, Gebäudeeigenschaften Österreich. etc. zur Verfügung. Tab. 1: Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko („Areas of Potential Significant Flood Risk“ (APSFR)) nach Bundesländern Land Anzahl Länge APSFR betrachtete Gewässerlänge Anteil APSFR APSFR (km) gesamt (km) (%) Burgenland 28 131,5 1 493,9 8,8 Kärnten 43 384,1 4319,4 8,9 Niederösterreich 52 505,1 8756,5 5,8 Oberösterreich 59 275,8 5442,0 5,1 Salzburg 36 267,1 3207,5 8,3 Abb. 3: Ausschnitte aus der interaktiven Web-Gis Karte der Hochwasserrisikogebiete Steiermark 55 525,0 7306,1 7,2 („Areas of Potential Significant Flood Risk (APSFR)) in Österreich. Tirol 96 371,3 5531,9 6,7 Vorarlberg 20 188,0 1192,2 15,8 Sind Sie betroffen? Wien 2 6,5 109,6 5,9 Informieren Sie sich im „Wasserinformationssystem Austria“ (WISA) unter: http://wisa.bmlfuw.gv.at/wasserkarten/hochwasser/risikogebiete.html Österreich 391 2654,3 37359,0 7,1 --- 8 --- --- 9 ---
WIE HOCH IST DAS HOCHWASSERRISIKO? GEFAHREN- UND RISIKO- Die Risikokarten im Maßstab 1:25.000 KARTEN INFORMIEREN DARÜBER. (Abb. 5) verschneiden die Information aus Die Gefahrenkarten zeigen die Überflutungs- den Gefahrenkarten mit Informationen zur flächen für drei Hochwasserszenarien: Bevölkerung, Infrastruktur, Landnutzung, Hochwasser - Gefahrenkarte Hochwasser - Gefahrenkarte sowie weiteren Schutzgütern und weisen damit Überflutungsflächen Wassertiefen --- Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlich- auf mögliche Schäden an diesen Schutzgütern 300 / Extrem 300 / Extrem keit (voraussichtliches Wiederkehrintervall 30 100 30 100 hin. Als Risikoindikatoren gelten: 300 Jahre oder Extremereignis; Abb. 4 li.) Ausmaß der Überflutung durch Hochwasser mit Wiederkehrintervall Wassertiefen [m] (Daten aus Detailuntersuchungen) (Daten aus Detailuntersuchungen) --- die ungefähre Anzahl der potenziell betrof- > 1,5 m --- Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlich- 30 Jahre (HQ30) 0,6 - 1,5 m fenen Einwohner keit (voraussichtliches Wiederkehrintervall 100 Jahre (HQ100) < 0,6 m 300 Jahre/Extremereignis (HQ300/Extrem) Wassertiefen [m] zumindest 100 Jahre) und --- IPPC-Anlagen, kommunale Kläranlagen Ausmaß der Überflutung durch Hochwasser (Daten aus anderen Untersuchungen) und sonstige Verschmutzungsquellen mit Wiederkehrintervall (Daten aus anderen Untersuchungen) > 1,5 m --- Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (außerhalb der Gebiete mit potenziell signifikantem 0,6 - 1,5 m Risiko nur für 300 Jahre / Extremereignis dargestellt) (voraussichtliches Wiederkehrintervall 30 --- potenziell betroffene Schutzgebiete 30 Jahre (HQ30) < 0,6 m Keine flächenhaften Daten vorhanden Jahre). --- Gebiete, in denen Hochwasser mit hohem 100 Jahre (HQ100) Überflutungsflächen aus Detailuntersuchungen 300 Jahre/Extremereignis (HQ300/Extrem) Überflutungsflächen anderer Untersuchungen Außerdem geben sie Auskunft über mögliche Feststoffgehalt oder murartige Hochwasser- Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten ereignisse auftreten können Abb. 4: Beispiele für Hochwasser - Gefahrenkarten; Karte der Überflutungsflächen (li.), Karte der zu erwartenden Wassertiefen bei einem 300-jährlichen Ereignis (re.); voll- während eines Hochwassers (Abb. 4 re.). --- besondere Formen der Landnutzung flächige Darstellungen basieren auf verlässlichen („harten“) Grundlagendaten, schraffierte Flächen weisen darauf hin, dass die derzeit verfügbaren Datengrundlagen (HORA, Die Hochwassergefahrenkarten werden im --- „Points of Interest“ (z.B. Kulturerbe) Experteneinschätzungen) künftig noch eine genauere Begutachtung erfordern. Maßstab 1:25.000 und auf Grundlage der ge- nauesten vorhandenen Daten erstellt wie z.B.: --- Verkehrsinfrastruktur: Bahn- und Straßen- netze, Wasserstraßen. Hochwasser - Risikokarte --- Abflussuntersuchungen oder 30 100 300 / Extrem Keine flächenhaften Daten vorhanden --- Gefahrenzonenausweisungen gemäß den vorwiegend Wohnen geltenden Richtlinien der BWV und WLV. Industrie und Gewerbe siedlungsbezogene Nutzungen Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Grünland Fehlen detaillierte Grundlagendaten für ein Wasserflächen Natura 2000 / Nationalpark Gebiet, werden die Gefahrenkarten anhand der Wo sind die Karten einsehbar? Wasserschongebiet UNESCO Weltkulturerbe Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA) Einwohner im Überflutungsgebiet pro Gemeinde oder durch vorläufige Experteneinschätzung Die Gefahren- und Risikokarten für die über 5000 erstellt. In diesem Fall erfolgt die Darstel- Hochwasserrisikogebiete sind im über 500 bis 5000 lung in den Karten schraffiert und es bedarf „Wasserinformationssystem über 50 bis 500 künftig noch einer genaueren Begutachtung. Austria“ (WISA) als Web-Gis-Anwen- bis 50 Verlässliche Daten werden im Gegensatz dazu dung verfügbar und stehen als pdf-Dateien Gemeindegrenze vollflächig dargestellt. zum Download bereit. Infrastruktur Besondere Gefährdungen Krankenhaus /Seniorenheim Industrieanlagen, Abfall- u. Abwasserentsorger Generell werden die Ergebnisse der Gefahren- Informieren Sie sich unter: Schule / Kindergarten Flughafen Bedeutende Altlast Hoher Feststoffgehalt oder murartiges Ereignis zonenplanungen und Abflussuntersuchungen http://wisa.bmlfuw.gv.at/ Bahnhof Eisenbahnstrecke (Kernnetz ÖBB) laufend in die Hochwassergefahren- und wasserkarten/hochwasser/ Hafenanlage Autobahn Badegewässer Schnellstraße -risikokarten einfließen und so deren Genauig- gefahrenkarten.htm keit zunehmend verbessern. Abb. 5: Beispiel einer Risikokarte, hier für ein Ereignis mit 300-jährlicher Wiederkehr- wahrscheinlichkeit. --- 10 --- --- 11 ---
WAS IST HOCHWASSER- RISIKOMANAGEMENT? DEFINITIONEN UND ZIELE Deshalb muss – auf Basis der gewonnenen Integrales Risikomanagement bedeutet, Hochwasserrisikomanagementplan FÜR ÖSTERREICH. Die Hochwasser- Erkenntnisse – eine Strategie für das Hoch- das gemeinsame Ziel, ein möglichst geringes ereignisse der vergangenen Jahrzehnte haben wasserrisikomanagement mit angemessenen Hochwasserrisiko, durch sinnvolles Zusam- Der Hochwasserrisikomanagementplan gezeigt, dass trotz aller Schutzanstrengungen Zielen und umsetzbaren Maßnahmen erarbei- menwirken von raumplanerischen, bautech- gemäß Wasserrechtsgesetz (§ 55l WRG) immer ein Restrisiko bestehen bleibt. Zwar tet werden. nischen, organisatorischen und bewusstseins- ist ein strategisches Planungsinstrument sind die Schutzbauten nach den österrei- bildenden Maßnahmen zu erreichen. Das mit dem hochwasserbedingte nachteilige chischen Richtlinien auf ein 100-jährliches Die Zukunftsaufgaben liegen – so hat die dafür notwendige Maßnahmenbündel beginnt Folgen für die menschliche Gesundheit, die Ereignis ausgelegt, eine Überlastung durch Analyse der jüngsten Hochwasserkatastrophen beim Handlungsfeld Vorsorge und reicht über Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche noch größere Hochwasser oder ein Versagen ergeben – in der Umsetzung eines integralen technische Schutzbauten und Maßnahmen in Tätigkeiten verringert werden sollen. der Schutzbauten kann aber dennoch nie Hochwasserrisikomanagements unter Beteili- Einzugsgebieten bis hin zur Raumordnung und ausgeschlossen werden. gung aller Akteure, auch der Betroffenen selbst. schließlich zur Bewusstseinsbildung, Vorbe- Sie sind für die einzelnen Flussgebiets- reitung und Eigenvorsorge. Nur so kann es einheiten auf Basis von Hochwassergefah- gelingen, das Schadenspotenzial nachhaltig zu ren- und -risikokarten für alle Gebiete mit reduzieren. Die Betonung liegt auf Schadens- potenziellem signifikantem Hochwasser- reduktion, da ein absoluter Schutz weder tech- risiko zu erstellen. EREIGNIS nisch machbar, noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Dem Prinzip der gesamtheitlichen Betrachtung VORBEREITUNG NACHSORGE der Flusssysteme und ihrer Umländer wurde z.B. Katastrophenschutzplan, z.B. Sofortmaßnahmen, auch auf EU-Ebene Rechnung getragen. Mit Prognosemodelle, Instandsetzung, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Monitoringsysteme Ereignisdokumentation und der Hochwasserrichtlinie finden nachhal- tige und integrale Maßnahmen im Wasser- BEWUSSTSEIN rechtsgesetz (WRG) ihre Berücksichtigung. z.B. Informationen für die Hochwasser- Öffentlichkeit bereitstellen, risiko- VORSORGE Die im § 55 WRG verankerte EU-Hochwasser- Kommunikation, kreislauf z.B. Gefahrenzonenplanungen, richtlinie zielt ab auf: Bildungsaktivitäten Raumordnungskonzepte i) Die Verringerung potenzieller hochwasser- bedingter nachteiliger Folgen für die mensch- liche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe SCHUTZ und wirtschaftliche Tätigkeiten z.B. Schutzmaßnahmen planen und errichten, Überflutungsgebiete wieder herstellen ii) sofern angebracht, auf nicht-bauliche Maßnahmen der Hochwasservorsorge, ins- besondere auf die Sicherung von Hochwasser- abflussgebieten und von Gebieten, die für den Hochwasserrückhalt geeignet sind Abb. 7: Schutzmaßnahmen sind ein wichtiges Abb. 6: Risikokreislauf “Hochwasser” Das integrale Hochwasserrisikomanagement im Sinne der EU-Hochwasserrichtlinie umfasst Handlungsfeld des integralen Hochwasserrisiko- ein interdisziplinäres Maßnahmenprogramm – von der Vorsorge über den Schutz und die iii) auf einer Verminderung der Hochwasser- managements in Österreich. Bewusstseinsbildung bis hin zur Vorbereitung und Nachsorge. Hochwasserschutz wird zur wahrscheinlichkeit. gesellschaftlichen Aufgabe. Jede(r) Einzelne kann zu seinem persönlichen Schutz beitragen. --- 12 --- --- 13 ---
WELCHE MASSNAHMEN VORSORGE STEHEN ZUR WAHL? MASSNAHMENKATALOG Frühwarnsysteme, Verbesserung des Wasser- 01 GEFAHRENZONENPLANUNGEN ERSTELLEN UND AKTUALISIEREN Von Hochwasser potentiell betroffene Flächen einer Gefährdung niedriger Wahrscheinlich- keit, Hinweisbereiche) werden für Vorgaben und Grundsätze der überörtlichen Raum- UND HANDLUNGSFELDER. Der rückhaltes, Flächensicherung und nachhaltige werden hinsichtlich der Überflutungsgefähr- ordnung sowie Widmungen der örtlichen Hochwasserrisikomanagementplan für Öster- Flächennutzungsmethoden, risikoangepasste dung, des Abflusses, der Retention und des Raumordnung als Grundlage berücksich- reich hat zur Erreichung der Ziele geeignete Flächenwidmung etc.. Insgesamt enthält Feststoffhaushaltes untersucht und Gefähr- tigt. Gefahrenzonenplanungen bilden die Maßnahmen zu enthalten. Dazu wurde ein der Katalog 22 Maßnahmen(typen) aus den dungsszenarien gebildet (Abflussuntersu- Grundlage für Regionalprogramme nach dem Katalog von Maßnahmen bzw. Maßnahmen- Handlungsfeldern Vorsorge, Schutz, Bewusst- chung). Gefahrenzonen sowie Funktionsbe- Wasserrechtsgesetz und Grundsatzplanungen typen erstellt, der alle Aspekte des integralen sein, Vorbereitung und Nachsorge. reiche (Abfluss- und Rückhalteräume, die für der Verkehrsinfrastruktur. Hochwasserrisikomanagements abdeckt. einen schadlosen Ablauf von Hochwasserereig- Der Maßnahmenkatalog umfasst neben den klassischen baulichen Hochwasserschutzmaß- Der Maßnahmenkatalog dient als fachliche Grundlage für eine österreichweit einheitliche Bearbeitung der Hochwasserrisikogebiete. nissen bedeutsam sind) werden ausgewiesen. Flächen (Hinweisbereiche) für Schutzmaßnah- men und Restrisikogebiete (Überlastfall und 03 EINZUGSGEBIETSBEZOGENE KONZEPTE UND PLANUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES WASSER- UND nahmen v.a. nicht-bauliche Maßnahmen, die Im Folgenden werden die Maßnahmentypen Versagensfall) werden dargestellt. FESTSTOFFHAUSHALTES ERSTELLEN den Zielen des Hochwasserrisikomanagements kurz vorgestellt und teilweise mit Beispielen Es werden Managementkonzepte für überge- dienen wie z.B. Hochwasservorhersage- und veranschaulicht. 02 GEFAHRENZONENPLANUNGEN BERÜCKSICHTIGEN Die Gefahrenzonenplanungen (Fachgutach- ordnete Planungsgebiete beziehungsweise Ein- zugsgebiete zur Verbesserung des Wasser- und Feststoffhaushaltes erstellt und im Rahmen ten betreffend insbesondere Gefahrenzonen, der Gefahrenzonen- und Maßnahmenplanung Funktionsbereiche, Ausweisung der Zonen mit berücksichtigt. 19 EREIGNIS 20 18 21 17 22 VORBEREITUNG NACHSORGE 01 16 02 15 BEWUSSTSEIN Hochwasser- risiko- VORSORGE 03 kreislauf 14 04 05 Rote Zone Gelbe Zone 13 12 SCHUTZ 06 11 07 10 09 08 Abb.9: So soll es sein! Die aktuellen roten und gelben Gefahrenzonen sind in den örtli- Abb. 8: Der Maßnahmenkatalog enthält 22 Maßnahmentypen. Sie sind den Handlungsfeldern des integ- chen Flächenwidmungsplan integriert. Derartige Karten dienen auch der Hochwasser- ralen Risikomanagements zugeordnet. Für jedes Hochwasserrisikogebiet wird eine individuelle Auswahl vorsorge und sind eine wichtige Grundlage für Hochwasserschutzprojekte, Bewirtschaf- an Maßnahmen getroffen, wobei diese bei Bedarf auch räumlich, zeitlich und inhaltlich konkretisiert tungsempfehlungen und schließlich auch für Katastrophenschutz und Eigenvorsorge. werden können. --- 14 --- --- 15 ---
SCHUTZ 04 ÖRTLICHE UND ÜBERÖRTLICHE PLANUNGEN ERSTELLEN UND BERÜCKSICHTIGEN 06 SCHAFTEN FLÄCHEN IM EINZUGSGEBIET RETENTIONSWIRKSAM BEWIRT- 08 SCHUTZ- UND REGULIERUNGS- (WASSER)BAUTEN PLANEN UND ERRICHTEN c) sonstige Maßnahmen Bremsung und Ablenkung von Murgängen, sowie Maßnahmen gegen die Entstehung von Auf Basis der Raumordnungsziele und Raum- Maßnahmen für die Erhaltung, Sicherung murartigen Ereignissen werden geplant und ordnungsgrundsätze werden örtliche und und Verbesserung des Wasser- und Fest- a) Hochwasser- und Feststoffrückhalteanlagen: ergriffen. Zur Verminderung von Massenbewe- überörtliche Planungen für die Raumnutzung stoffrückhalts in den Einzugsgebieten werden Zur Dämpfung der Hochwasserwelle werden gungen an Hängen werden Hangsicherungs- erstellt. In Risikogebieten werden Nutzungsän- geplant und umgesetzt. Dies sind insbesondere Hochwasserrückhalteanlagen geplant und maßnahmen geplant und errichtet. derungen, -anpassungen bzw. -beschränkungen flächenwirtschaftliche Maßnahmen der Land- errichtet. Für den Rückhalt potentiell nachteili- vorgesehen. Die Hochwassergefährdung in Restrisikogebieten soll durch Vorgaben für hochwasserangepasstes Bauen und Be- und Forstwirtschaft, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Flächen- versiegelung. ger Feststofffrachten werden Feststoffrückhal- teanlagen geplant und errichtet. 09 OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN UMSETZEN UND ADAPTIEREN Objektschutzmaßnahmen werden an Neuanla- standsanpassungen berücksichtigt werden. b) lineare Schutzmaßnahmen: gen und bestehenden Gebäuden entsprechend 05 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG UND ERHALTUNG 07 ÜBERFLUTUNGSGEBIETE UND ABLAGERUNGSGEBIETE WIEDER HERSTELLEN Zur Erhöhung der Abfluss- und Feststoff- transportkapazität im Siedlungsgebiet werden lineare Schutzmaßnahmen errichtet. Es werden der geltenden Rechts- und Techniknormen vorgeschrieben und umgesetzt. Für bestehende Wohn- und Nutzgebäude im Hochwasser- VON SCHUTZMASSNAHMEN SCHAFFEN Abgetrennte Überflutungsgebiete, Altarme, Maßnahmen für eine möglichst rasche Hoch- abflussbereich werden gefahrenangepasste Zur Unterstützung bevorstehender Maßnah- Ablagerungs- und Ausschotterungsflächen wasserabfuhr in Restrisikogebieten ergriffen, Nutzungskonzepte erstellt. Besondere Vor- menrealisierungen sowie zur Erhaltung von werden wieder an das Gewässer angebunden um die Schadwirkung im Überlastfall und kehrungen/Vorschreibungen für die Lagerung Schutzmaßnahmen werden organisatorische und somit für den Hochwasserfall verfügbar Versagensfall möglichst gering zu halten. wassergefährdender Stoffe werden getroffen. und rechtliche Rahmenbedingungen geschaf- gemacht. Eine Ausweisung potentieller Über- Potentiell Betroffene treffen entsprechende fen. Wobei der Ausgleich hochwasserbezoge- flutungs- und Ablagerungsgebiete wird mittels Eigenvorsorge. ner Nutzungen (bzw. Nutzen) und Belastun- Kartierung und Digitalisierung gewährleistet. gen zwischen Oberlieger und Unterlieger im Rahmen von Wasserverbänden und Wasserge- nossenschaften angestrebt wird. Abb. 10: Bei Hochwasser überflutete Retentionsräume halten große Wassermengen Abb. 11: Beispiel einer privaten Objektschutzmaßnahme. Im Anlassfall setzen die zurück, bremsen so das Hochwasser und bewahren flussab gelegene Siedlungen vor Anrainer mobile Einschubelemente in die Aussparungen der Schutzmauer. Schäden. --- 16 --- --- 17 ---
BEWUSSTSEINSBILDUNG 10 ABSIEDLUNG UND RÜCKWIDMUNG PRÜFEN UND DURCHFÜHREN Es werden Absiedlungs- und Umwidmungs- saniert, verbessert und/oder an den Stand der Technik angepasst. Betriebsvorschriften für Hochwasserschutzanlagen werden erstellt. Die 14 INFORMATIONEN ÜBER HOCH- WASSERGEFAHREN UND DAS HOCHWASSERRISIKO AUFBEREITEN Es werden Naturgefahrenplattformen einge- richtet, um die überregionale, regionale oder lokale Abstimmung der Ziele und Maßnahmen maßnahmen im Rahmen einer Variantenunter- Betriebsweise bestehender Schutzsysteme wird UND FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN des Naturgefahrenmanagements, des Kata- suchung geprüft und gegebenenfalls umge- periodisch evaluiert. Die zur Sicherstellung GEEIGNETER WEISE BEREIT STELLEN strophenschutzes, der Energiewirtschaft und setzt. Eine freiwillige Absiedlung aufgrund der Hochwasserabfuhrkapazität erforderliche Vorliegende Fachgrundlagen werden für die der Raumplanung sowie des Natur- und Um- einer besonders exponierten Lage von Wohn- Instandhaltung der Gewässer außerhalb beste- Öffentlichkeit in leicht verständlicher und weltschutzes zu verbessern. und Wirtschaftsgebäuden wird angeregt und hender Hochwasserschutzanlagen (Gewässer- einfach zugänglicher Form aufbereitet und finanziell unterstützt. pflege) wird durchgeführt. über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 11 GEWÄSSERAUFSICHT DURCH- FÜHREN UND VERBESSERN 13 BETRIEBSVORSCHRIFTEN FÜR HOCHWASSERGEFÄHRDETE verbreitet. Begleitend dazu soll es eine pro- fessionelle Medienarbeit geben. Die Informa- tion über die Exposition von Liegenschaften 16 BILDUNGSAKTIVITÄTEN ZU HOCHWASSERGEFAHREN UND HOCHWASSERRISIKO SETZEN Der Zustand der Gewässer und der Hochwas- ODER HOCHWASSERBEEINFLUSSENDE gegenüber Hochwassergefährdungsbereichen Adäquate Bildungsmaßnahmen werden schon serschutzanlagen wird regelmäßig kontrolliert ANLAGEN ERSTELLEN wird sichergestellt. im Kindergarten- und Schulalter gesetzt, um und die Behebung der festgestellten Mängel Betriebsvorschriften für die Bevölkerung möglichst frühzeitig mit den veranlasst. --- Wasserkraftanlagen (M13a) sowie 15 BETEILIGUNG ZU THEMEN DER HOCHWASSERGEFAHREN UND Themen der Hochwassergefahren und des Hochwasserrisikos vertraut zu machen. 12 HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN INSTAND HALTEN, BETREIBEN UND VERBESSERN; GEWÄSSERPFLEGE --- Gewerbe- und Industriebetriebe (M13b) in Überflutungsgebieten DES HOCHWASSERRISIKOS FÖRDERN Das Bewusstsein für Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken in der Bevölkerung soll DURCHFÜHREN werden erstellt und periodisch mit dem Kata- durch Information (Einwegkommunikation) Hochwasserschutzanlagen und Schutzsysteme strophenschutzplan abgestimmt. und Dialog (Zweiwegkommunikation) erhöht werden konsensgemäß instand gehalten, ggf. werden und in weiterer Folge zu konkreten Handlungen führen. Abb. 12: Regelmäßige und rechtzeitige Gewässerpflege ist eine wichtige Schutzmaß- Abb. 13: Bewusstseinsbildung zum Thema Naturgefahren kann nicht früh genug nahme im Rahmen des integralen Hochwasserrisikomanagements. beginnen. Im Bild das Schulprojekt „Gefahrenzonenplan für Kinder“ – eine Initiative der Wildbach- und Lawinenverbauung Sektion Kärnten gemeinsam mit Interpraevent und Bundeswasserbauverwaltung Kärnten. --- 18 --- --- 19 ---
VORBEREITUNG NACHSORGE 17 MONITORINGSYSTEME, PRO- GNOSEMODELLE UND WARN- SYSTEME SCHAFFEN UND BETREIBEN 19 VORAUSSETZUNGEN ZUR UMSETZUNG DER HOCHWASSER- KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE 20 SOFORTMASSNAHMEN UND INSTANDSETZUNG AN GEWÄSSERN UND SCHUTZBAUTEN gung, Abwasserbeseitigung) wieder hergestellt. Ablagerungen (Feststoffe, abgeschwemmte Objekte) werden geräumt und entsorgt. Eine entsprechende Datenbasis für Hoch- SICHERSTELLEN UNMITTELBAR NACH DEM EREIGNIS Teilschadensabgeltungen werden nach den wasserprognosen wird weitergeführt und Die Bereitstellung der erforderlichen DURCHFÜHREN länderspezifischen Kriterien für die Ausschüt- verbessert. Bestehende Niederschlags- Hochwasser-bezogenen Informationen und Organisatorische Vorkehrungen werden ge- tung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds Abflussmodelle und Lamellen-Prognosemo- Ausbildungsangebote wird sichergestellt, troffen, Sofortmaßnahmen an den Gewässern durchgeführt. Es werden Voraussetzungen für delle werden betrieben oder neue geschaffen. Alarmpläne werden beübt. Bei den Katastro- und an Schutzbauten werden durchgeführt die private Risikovorsorge (Versicherungsmo- Monitoringsysteme für latente Gefahrenherde phenschutzbehörden und den Einsatzorga- und Instandsetzungen vorbereitet. delle) entwickelt und umgesetzt. werden eingerichtet. Warnsysteme werden nisationen werden Maßnahmen zur Einsatz- weitergeführt, verbessert oder in Abstimmung mit allen Akteuren neu geschaffen. vorbereitung getroffen. Die Ausstattung der Einsatz- und Assistenzkräfte mit entsprechend ausgebildetem Personal in ausreichender 21 HOCHWASSERSCHÄDEN AN BAUWERKEN UND INFRASTRUK- TUR BEURTEILEN, BESEITIGEN UND 22 EREIGNIS- UND SCHADENS- DOKUMENTATION DURCHFÜH- REN SOWIE EREIGNISSE ANALYSIEREN 18 KATASTROPHENSCHUTZPLÄNE FÜR DIE BEWÄLTIGUNG VON HOCHWASSER ERSTELLEN Stärke und mit entsprechender Ausrüstung ist zu gewährleisten. SCHADENSREGULIERUNG SICHER- STELLEN Die betroffenen Bauwerke werden auf Hochwasserereignisse werden nach den ein- heitlich festgelegten Standards dokumentiert und hinsichtlich der Ursachen und Auswirkun- Hochwasserkatastrophenschutzpläne werden Es werden regelmäßig Übungen unter Einbe- Standsicherheit und Benutzbarkeit beurteilt. gen zeitnahe aufgearbeitet (Ereignisdokumen- gemäß den gesetzlichen Standards unter ziehung der betroffenen Bevölkerung durchge- Gegebenenfalls werden die Bauwerke und die tation), wobei auch durch Schutzmaßnahmen Berücksichtigung von Abflussuntersuchungen führt. Verhaltensregeln werden kommuniziert. Infrastruktur (Verkehrswege, Wasserversor- verhinderte Schäden aufgezeigt werden. und Gefahrenzonenplanungen erstellt und aktualisiert. Abb. 14: Großangelegte Hochwasser- und Zivilschutzübungen fördern das Gefahren- Abb. 15: Nach dem Hochwasser gilt es, Gewässer und Schutzbauten so rasch als mög- bewusstsein und proben für den Ernstfall. lich provisorisch wieder herzustellen. Vorausschauend zusammen mit den Einsatzorga- nisationen erstellte Hochwassereinsatzpläne leisten dabei wertvolle Dienste. --- 20 --- --- 21 ---
WIE KÖNNEN SIE SICH BETEILIGEN? NEHMEN SIE STELLUNG! Alle bisherigen Ergebnisse zur Umsetzung --- Welche Maßnahmen erachten Sie als besonders wichtig/notwendig? der EU-Hochwasserrichtlinie sind über das --- Wurden die Prioritäten richtig gesetzt? Wasserinformationssystem Austria (WISA) WAS IST IN IHRER GEMEIN- Auf Landesebene koordinieren die Ämter der einsehbar. DE NOCH ZU TUN? Die genannten Landesregierungen der neun Bundesländer Arbeitsschritte zur Umsetzung der EU-Hoch- (wasserwirtschaftliche Planung, Wasserrecht, Bis 21. Juli 2015 können Sie zum Entwurf des http://wisa.bmlfuw.gv.at wasserrichtlinie werden von verschiedenen Schutzwasserwirtschaft) die Planungen. Im 1. Nationalen Hochwasserrisikomanagement- Stellen der öffentlichen Verwaltung auf Bun- Sinne des integralen Hochwasserrisikomanage- plans schriftlich Stellung nehmen. Erkundigen Sie sich: des- und Landesebene durchgeführt. ments werden insbesondere auch die Bereiche Raumplanung, Bauordnung, Baurecht und --- Liegt Ihr Grundstück oder Ihre Gemeinde Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an Auf Bundesebene koordiniert das Bundes- Katastrophenschutz auf Landesebene einge- in einem Hochwasser-Risikogebiet? folgende Adressen: ministerium für Land- und Forstwirtschaft, bunden. Dazu wurde ein Bund-Länder- Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) Arbeitskreis eingerichtet, der auch die fachli- Wenn ja, machen Sie sich ein Bild von den Mail an: die Ausarbeitung des 1. Hochwasserrisiko- chen Grundlagen des Hochwasserrisikoma- geplanten Maßnahmen und teilen Sie uns hochwasserrichtlinie@bmlfuw.gv.at managementplans. Die Planungen an Wild- nagementplanes erarbeitet und abgestimmt hat. Ihre Sichtweise mit. Folgende Fragestellungen bächen werden mit dem Forsttechnischen können dabei eine Hilfestellung geben: Post an: Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung Auch mit Städten, Gemeinden und BürgerIn- --- Ist die Umsetzung der Hochwasserricht- Bundesministerium für Land und Forst- mit seinen sieben Ländersektionen abge- nen wird der Dialog gesucht. Viele sind schon linie für Sie nachvollziehbar? wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, stimmt. Das Bundesministerium für Verkehr, informiert, andere haben noch bis bis 21. Juli Sektion IV Infrastruktur und Technologie (BMVIT) un- 2015 die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und --- Wurden die Unterlagen und Karten Kennwort: Hochwasserrichtlinie terstützt als Bundeswasserstraßenverwaltung Vorschläge einzubringen. verständlich aufbereitet? Stubenring 1 die Planungen an Donau, March und Thaya. --- Wurden die Ziele richtig definiert? 1010 Wien Abb. 16: Die Umsetzung des Hochwasserrisikomanagementplans wird Jahre in Anspruch Abb. 17: „Flussplattform“ im Gurktal (Kärnten) – ein Beispiel für gelebte Beteiligung nehmen. Die Mithilfe aller Betroffenen ist daher besonders wichtig. im integralen Risikomanagement. --- 22 --- --- 23 ---
ADRESSEN & AUSKÜNFTE Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Amt der Steiermärkischen Landesregierung Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Sektion Wasserwirtschaft Nachhaltigkeit Stubenring 1, 1010 Wien Wartingergasse 43, 8010 Graz Tel.: (+43 1) 71100-0 Tel.: (+43 316) 877-2025 E-Mail: service@bmlfuw.gv.at E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at www.bmlfuw.gv.at www.wasserwirtschaft.steiermark.at Amt der Wiener Landesregierung Amt der Kärntner Landesregierung Magistratsabteilung 45 - Wiener Gewässer Abteilung 8 - Kompetenzzentrum Umwelt, Wilhelminenstraße 93, 1160 Wien Wasser und Naturschutz Tel.: (+43 1) 4000-0 Flatschacher Str. 70, 9020 Klagenfurt E-Mail: post@ma45.wien.gv.at Tel.: (+43 50) 536-0 www.gewaesser.wien.at E-Mail: abt8.post@ktn.gv.at www.wasser.ktn.gv.at Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Wasserwirtschaft Amt der Tiroler Landesregierung Landhausplatz 1/Haus 2, 3109 St. Pölten Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft Tel.: (+43 2742) 9005-0 und Gewässerökologie E-Mail: post.wa2@noel.gv.at Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck www.noe.gv.at Tel.: (+43 512) 508-0 E-Mail: wasserwirtschaft@tirol.gv.at Amt der Burgenländischen Landesregierung www.tirol.gv.at Abteilung 9 - Wasser- und Abfallwirtschaft Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Amt der Vorarlberger Landesregierung Tel.: (+43 57) 600-0 Abteilung VIId - Wasserwirtschaft E-Mail: post.wasser-abfall@bgld.gv.at Landhaus, 6901 Bregenz www.burgenland.at Tel.: (+43 5574) 511-0 E-Mail: wasserwirtschaft@vorarlberg.at Amt der Oberösterreichischen Landesregierung www.vorarlberg.at Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Bundesministerium für Verkehr, Innovation Tel.: (+43 732) 7720-0 und Technologie (bmvit, via donau) E-Mail: uwd.post@ooe.gv.at Abteilung IV/W 3 Bundeswasserstraßen www.land-oberoesterreich.gv.at zuständig für Donau, March, Thaya Tel.: +43 (0) 1 711 62 - 65 5960 Amt der Salzburger Landesregierung E-Mail: Leo.Grill@bmvit.gv.at Fachabteilung Wasserwirtschaft http://www.bmvit.gv.at Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg www.via-donau.org Tel.: (+43 662) 8042-0 E-Mail: wasserwirtschaft@salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at/wasser --- 24 ---
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