Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich "Rodenstock" durch Deckblatt Nr. 35 - Stadt Regen Landkreis Regen
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Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ durch Deckblatt Nr. 35 Vorentwurf vom 01.12.2020 Stadt Regen Landkreis Regen 1
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ . Bebauungsplan: Kathrin Bollwein, Dipl. Ing. (FH) Architektin, Stadtplanerin Stadtplatz 9 94209 Regen Telefon 09921/97 17 06 - 0 Telefax 09921/97 17 06 – 10 2
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis I. AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ...................... 4 II. BEGRÜNDUNG.............................................................................................................. 5 1. Anlass und Zweck der Planung ................................................................................. 5 2. Städtebauliche Erforderlichkeit und Ziel der Planung ........................................... 6 3. Lage und Bestandssituation ....................................................................................... 7 3.1. Räumliche Übersicht .................................................................................................. 7 3.2. Derzeitige Nutzung ..................................................................................................... 8 4. Planinhalte .................................................................................................................... 9 4.1. Größe und Art der baulichen Nutzung ................................................................... 9 4.2. Konzept Verkehrserschließung ................................................................................. 9 4.3. Ver- und Entsorgung .................................................................................................. 9 Wasser, Energie, Telekommunikation ..................................................................................9 Abfallentsorgung....................................................................................................................9 4.4. Klimaschutz ................................................................................................................ 10 4.5. Immissionsschutz ....................................................................................................... 11 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es durch die Umnutzung der Gewerbegebietsfläche in eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel zu keinen negativen Auswirkungen im Bezug auf den Immissionsschutz kommt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens muss innerhalb der Sondergebietsfläche hinsichtlich baulicher Nutzung, Anlieferungsverkehr und Stellplätzen eine genauere Untersuchung stattfinden. .............................. 11 5. Stand der räumlichen Planungen/Planungsvorgaben ....................................... 12 Landes- und Regionalplanung.......................................................................................... 12 6. Denkmalschutz .......................................................................................................... 18 3
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ I. AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN maßstabslos Abb. 1:rechtswirksamer Flächennutzungsplan im Bereich „Zwieseler Straße“ 4
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ II. BEGRÜNDUNG Vorentwurf vom 08.12.2020 1. Anlass und Zweck der Planung Der Stadt Regen hat am 08.12.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 35 zu ändern. Der Geltungsbereich des vorliegenden Deckblattes mit einer ca. 2,29 ha großen Fläche umfasst die Flurnummern 438/5 TF, 438/6, 438/7, 440/1, 1513 TF, 1513/2, 1513/6, 1515 und 1515/24 der Gemarkung Regen. Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der städtebaulichen Ordnung. Die Stadt Regen hat am 05.11.19 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Teilfläche Rodenstockgelände“ aufzustellen. Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt der Vorhaben und Erschließungsplan der Küblböck Unternehmensgruppe (siehe IV.) bei. Der Aufstellung des Bebauungsplans liegen das Baugesetzbuches (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugrunde. Das Verfahren der Aufstellung wurde zunächst nach § 13 a BauGB (Innenentwicklung) durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange war es auch Anliegen im Rahmen einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes die Belange des Umweltschutzes zu ermitteln, zu bewerten und darauf aufbauend eventuell einen Ausgleich von Beeinträchtigungen zu definieren. Die Stadt Regen vollzieht daher für das Bebauungsplanverfahren einen Verfahrenswechsel hin zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren. Im Verfahren nach 13a BauGB (Innenentwicklung) wäre der Flächennutzungsplan nachrichtlich lediglich anzupassen gewesen. Aus diesem Grund ist im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern, da der rechtswirksame Flächennutzungsplan nicht der Planung des Bebauungsplans entspricht. 5
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 2. Städtebauliche Erforderlichkeit und Ziel der Planung Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die städtebauliche Entwicklung als Sondergebiet für das Plangebiet noch nicht vorgesehen. Hier wird ein Gewerbegebiet dargestellt. Deshalb soll eine Änderung auf Flächennutzungsplanebene durchgeführt werden, in dem die Gewerbeflächen in Sondergebietsflächen für Einzelhandel gewandelt werden. Die Stadt Regen hat bereits mit Rechtskraft vom 01.06.2012 den Bebauungsplan Nr. 6 „Teilfläche Rodenstockgelände“ aufgestellt. Der Umgriff der Neuaufstellung umfasst dabei große Teile des bereits seit langem brach liegenden Werksgeländes der Fa. Rodenstock. Zudem wurde ein westlich angrenzendes Flurstück in den Geltungsbereich mit aufgenommen, welches zum Zeitpunkt der Aufstellung zum Verkauf stand und deshalb in die Überplanung bzw. Umnutzung mit aufgenommen wurde. Laut rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die damals überplanten Flächen des Werksgeländes als Gewerbegebietsflächen dargestellt, das angrenzende Flurstück 1515/14 als Mischgebietsfläche. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgte gemäß § 13 a BauGB. Im Nachgang dieses Verfahrens hätte eine nachrichtliche Anpassung erfolgen müssen, so dass die Gewerbe- und Mischgebietsflächen als Sondergebietsfläche hätten dargestellt werden müssen. Dies ist nicht erfolgt, so dass begleitend zur parallel laufenden Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die vorliegende geplante Änderung im umfassenden Verfahren durchgeführt werden muss. Die städtebliche Erforderlichkeit ergibt sich daraus. Nutzungskonflikte zwischen der neu geplanten Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel und den angrenzenden Gewerbe- und Mischgebietsflächen sind im Rahmen weiterführenden Planungen (Bebauungsplanung, Genehmigungsplanung) genauer zu untersuchen. 6
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 3. Lage und Bestandssituation Das Planungsgebiet befindet sich südlich des Flusses Regen im östlichen Stadtbereich von Regen, im derzeitigen Gewerbegebiet „Rodenstock“ zwischen der Zwieseler Straße und der Bahnhofsstraße. 3.1. Räumliche Übersicht Abb. 2: Auszug aus der topografischen Karte des BayernAtlas vom 27.11.2019 – Maßstab 1:25.000 7
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 3.2. Derzeitige Nutzung Das Planungsgebiet stellt sich derzeit als bebaute und versiegelte gewerbliche Brache dar. In Teilflächen sind eingewachsene Grünstrukturen vorhanden Abb. 3: Übersicht Planungsgebiet (Auszug Bayern-Atlas vom 27.11.2019) – Maßstab 1:2.500 8
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 4. Planinhalte 4.1. Größe und Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich des vorliegenden Deckblattes mit einer ca. 2,29 ha großen Fläche umfasst die Flurnummern 438/5 TF, 438/6, 438/7, 440/1, 1513 TF, 1513/2, 1513/6, 1515 und 1515/24 der Gemarkung Regen. 4.2. Konzept Verkehrserschließung Die Erschließung erfolgt ausgehend von der „Zwieseler Straße“ und der „Bahnhofstraße“. 4.3. Ver- und Entsorgung Wasser, Energie, Telekommunikation Die erforderlichen Ver-und Entsorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom, Telefon und Abwasser etc. sind in den vorhandenen öffentlichen Straßenflächen verfügbar. Das Schmutzwasser wird durch Anschlüsse an den bestehenden öffentlichen Kanal in den angrenzenden Flächen entsorgt. Der Vorhabenträger ist auch für die Entsorgung des Niederschlagswassers verantwortlich. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird im Rahmen eines Wasserrechtsverfahrens der geregelte Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers gewährleistet. Eine Reduzierung kann durch Festsetzung von Gründächern erfolgen. Die erforderliche Löschwasserversorgung wird im vorhabebezogenen Bebauungsplan sichergestellt. Der Planbereich wird an das Telekommunikationsnetz angeschlossen. Die Notrufmöglichkeit ist damit sichergestellt. Abfallentsorgung Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald (ZAW). 9
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ Überarbeitung durch G+2S Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf: Geplante Nutzung: Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel Im Plan: Östliche Stadtbereich Regen Flurnummer(n): Flurnummern 438/5 TF, 438/6, 438/7, 440/1, 1513 TF, 1513/2, 1513/6, 1515 und 1515/24 der Gemarkung Regen Größe des Deckblattes: 22917 m² Erwartete Grundflächenzahl (GRZ): über 0,65 (Typ A hoher Versiegelungsgrad) Empfindlichkeitsstufe des Natur- Kategorie II (mittlere Bedeutung) haushaltes und des Landschaftsbildes: Begründung: Das geplante Sondergebiet stellt eine sinnvolle und nachhaltige Nachnutzung des derzeit noch bestehenden Gewerbegebietes der Stadt Regen dar. Es erfolgt somit eine nachhaltige Innenentwicklung anstatt einer Neuausweisung als Außenentwicklung. Eine Zersiedelung wird somit vermieden. Zudem erfolgt eine ressourcenschonende Umsetzung mit wirtschaftlicher Erschließungsplanung unter Einbeziehung vorhandener Straßen und Wege. Erwarteter durchschnittlicher Nicht notwendig Kompensationsfaktor: Erwarteter Kompensationsbedarf: Nicht notwendig Empfohlenes Kompensationsmodell: Nicht notwendig 4.4. Klimaschutz Die Auswirkungen durch die Deckblattänderung sind als gering einzustufen. Es handelt sich um die Umnutzung einer Gewerbegebietsfläche in eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel. Von dieser Nutzung sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. 10
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 4.5. Immissionsschutz Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es durch die Umnutzung der Gewerbegebietsfläche in eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel zu keinen negativen Auswirkungen im Bezug auf den Immissionsschutz kommt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens muss innerhalb der Sondergebietsfläche hinsichtlich baulicher Nutzung, Anlieferungsverkehr und Stellplätzen eine genauere Untersuchung stattfinden. 11
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 5. Stand der räumlichen Planungen/Planungsvorgaben Landes- und Regionalplanung Ziele der Raumordnung und Landesplanung Die Stadt Regen liegt als Mittelzentrum in Verbindung mit dem Mittelzentrum Zwiesel gemäß der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP Bayern; Stand vom 01. März 2018) mit besonderen Handlungsbedarf im Allgemeinen ländlichen Raum. Dem LEP Bayern ist für Einzelhandelsprojekte folgendes zu entnehmen: 1 Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns 1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen (Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen. (G) Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden. 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung (Z) Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen ist nachhaltig zu gestalten. 1.1.3 Ressourcen schonen (G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen. 1.2 Demografischer Wandel 1.2.1 Räumlichen Auswirkungen begegnen (G) Die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine räumlich möglichst ausgewogene Bevölkerungsentwicklung des Landes und seiner Teilräume sollen geschaffen werden. (Z) Der demografische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten. 1.2.2 Abwanderung vermindern 12
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ (G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden. 1.2.6 Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen (G) Die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen einschließlich der Versorgungs- und Entsorgungsinfrastrukturen soll unter Berücksichtigung der künftigen Bevölkerungsentwicklung und der ökonomischen Tragfähigkeit erhalten bleiben. 3 Siedlungsstruktur 3.1 Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungs- entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück- sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. 3.2 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot (G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. 5 Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsstruktur (G) Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden. (G) Die Standortvoraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft sollen erhalten und verbessert werden. 5.3 Einzelhandelsgroßprojekte 5.3.1 Lage im Raum 13
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ (Z) Flächen für Betriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung sowie für Agglomerationen (Einzelhandels- großprojekte) dürfen nur in zentralen Orten ausgewiesen werden. Abweichend sind Ausweisungen zulässig • für Betriebe bis 1 200 m² Verkaufsfläche, die ganz überwiegend dem Verkauf von Waren des Nahversorgungsbedarfs dienen, in allen Gemeinden; diese Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig und unterliegen nur der Steuerung von Ziel 5.3.2, • für Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, nur in Mittel- und Oberzentren sowie in Grundzentren mit bestehenden Versorgungsstrukturen in dieser Bedarfsgruppe. 5.3.2 Lage in der Gemeinde (Z) Die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen. Abweichend sind Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen zulässig, wenn • das Einzelhandelsgroßprojekt überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dient oder • die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte auf Grund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen. 5.3.3 Zulässige Verkaufsflächen (Z) Durch Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit sortimentsspezifische Verkaufsflächen die landesplanerische Relevanzschwelle überschreiten, dürfen Einzelhandelsgroßprojekte, • soweit in ihnen Nahversorgungsbedarf oder sonstiger Bedarf verkauft wird, 25 v.H., • soweit in ihnen Innenstadtbedarf verkauft wird, für die ersten 100 000 Einwohner 30 v.H., für die 100 000 Einwohner übersteigende Bevölkerungszahl 15 v.H. der sortimentsspezifischen Kaufkraft im einschlägigen Bezugsraum abschöpfen. 14
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ Ziele der Regionalplanung Der Regionalplan der Region 12 – Donau-Wald (Stand 13.04.2019) stellt die Stadt Regen als Mittelzentrum – im Verbund mit Zwiesel – im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll dar und sieht folgende Ziele für eine Siedlungsentwicklung vor: B II – Siedlungswesen 1 Siedlungsentwicklung 1.1 (G) Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region bedarfsgerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden. 1.2 (G) Die für die Region charakteristischen Siedlungsstrukturen sollen erhalten und behutsam weiterentwickelt werden. 1.3 (G) Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden. Für das Orts- und Landschaftsbild wichtige Siedlungsränder sollen erhalten und strukturreiche Übergänge zwischen Siedlung und Freiraum angestrebt werden. 1.4 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass der Nachfrage nach Siedlungsflächen durch eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik Rechnung getragen wird. 2 Siedlungsgliederung 2.1 (G) Die innerörtlichen Grünsysteme sollen erhalten, wenn notwendig erweitert und mit den siedlungsnahen Freiräumen im Umland verknüpft werden. B IV - Wirtschaft 2 Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung 2.1 (Z) Im zunehmenden Standortwettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und Wissen soll die Region Donau-Wald in allen Teilräumen als attraktiver, leistungsfähiger und innovativer Wirtschaftsraum gestärkt und gesichert werden. G) Hierzu ist es von besonderer Bedeutung, dass zum Ausgleich des innerregionalen Strukturgefälles, insbesondere im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, qualifizierte und saisonunabhängige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. 2.2 (Z) Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes soll in der Region eine möglichst ausgewogene Betriebsgrößen- und Branchenstruktur im Produzierenden Gewerbe und in den Dienstleistungsbereichen angestrebt werden. G) Dabei hat die Bestandspflege und Neuansiedelung klein- und mittelständischer Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe besondere Bedeutung. (Z) Noch vorhandene Defizite hinsichtlich der wirtschaftsnahen Infrastruktur, die als Standorthemmnisse wirken können, sollen zügig beseitigt werden. 15
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 4 Handel und Dienstleistungen 4.1 (Z) In der gesamten Region soll auf eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen hingewirkt werden. 4.2 (Z) Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll in allen Gemeinden der Region sichergestellt werden. 4.3 (G) Die historisch gewachsenen Geschäfts- und Dienstleistungszentren in den Innenstädten und Ortskernen sind als Standort der Versorgungseinrichtungen von besonderer Bedeutung. Es ist anzustreben, sie in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten und auszubauen bzw. wiederzubeleben. 4.4 (G) Im Rahmen der kommunalen Planung, insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, ist anzustreben, dass geeignete Standorte für Handels- und Dienstleistungsbetriebe vor allem auch in den Zentrenlagen erhalten und weiterentwickelt werden. 4.5 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass in der Region die Voraussetzungen für ein Wachstum im Dienstleistungsbereich, insbesondere bei unternehmens- orientierten und wissensintensiven Dienstleistungen geschaffen werden. 4.6 (G) Die Lagegunst der Region an der Nahtstelle zu Südosteuropa ist insbesondere für die Weiterentwicklung von Logistik- und Transportdienstleistungen zu nutzen. Zusammenfassung der Ziele der Landes- und Regionalplanung: parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Teilflächen Rohdenstockgelände“. wurde eine landesplanerische Beurteilung im Zuge eines vereinfachten Raumordnungsverfahren eingeholt. Raumordnerische Bewertung: Maßstab der Beurteilung des Vorhabens sind neben den Raumordnungsgrundsätzen nach Art. 6 BayLplG die im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und im Regionalplan Donau-Wald (RP12) enthaltenen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung und sonstige Erfordernisse der Raumordnung. 1. Belange des Einzelhandels und der verbrauchernahen Versorgung Erfordernisse der Raumordnung als Maßstab der Beurteilung: LEP 5.3.1 (Z): Flächen für Betriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungs- verordnung sowie Agglomerationen (Einzelhandelsgroßprojekte) dürfen nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. (…) LEP 5.3.2 (Z): Die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen. (…) LEP 5.3.3 (Z): Durch Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevöl- kerung im Einzugsbereich dieser Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (…) Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung : Das gegenständliche Vorhaben auf dem Rodenstockgelände ist ein Einzelhandelsgroß- projekt im Sinne des LEP. Es stellt sich als einheitlich geplanter, finanzierter und gebauter Gebäudekomplex dar. Konsequenterweise ist das Vorhaben auf bauplanungsrechtlicher Ebene auch im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Das Projekt ist so konzipiert, dass die geplanten Einzelhandelsbetriebe aus Kundensicht als 16
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ miteinander verbunden in Erscheinung treten und um einen gemeinsamen Parkplatz gruppiert sind. Die geplanten Sortimente ergänzen sich und bieten für die Kunden ein umfangreiches Angebot an, das Güter unterschiedlicher Bedarfsgruppen umfasst. Mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 8.750 m2 erreicht das Vorhaben eine Größenord- nung, die neben den bereits genannten Merkmalen ebenfalls dafür spricht, es als Ein- kaufszentrum einzustufen. Für die einheitliche Planung und eine beabsichtigte Wahr- nehmung als einheitliches Projekt bzw. Gesamtvorhaben spricht auch, dass es – obwohl es bis dato noch in der Planungsphase ist – von der Küblböck Projektentwicklungs-GmbH bereits auf einer Internetseite (http://www.regenbogen-center.com) mit wesentlichen Ankermietern vorgestellt und beworben wird. Darüber hinaus gibt es auch Auftritte bei Facebook und Instagram. Das Department für Geographie der LMU München, iq Projektgesellschaft, stellt dar, dass das räumliche Konzept für das Rodenstockgelände zum einen einzelne Gebäude-körper vorsehe, die nicht durch Indoor-Aufenthaltsbereiche verbunden seien. Zum anderen seien die Gebäude im nördlichen und im südlichen Bereich des Areals mit jeweils zugeordneten Stellplätzen platziert. Dadurch würde der Handelsstandort in zwei Standortbereiche zerfallen, die zudem jeweils ohne räumliche Verbindung und ohne wahrnehmbare thematische Verknüpfung zum Einkaufspark seien (Folgenabschätzung zur Verlagerung des EDEKA-Verbrauchermarktes auf das Rodenstockgelände in der Stadt Regen, Ergänzung zur fachlichen Einschätzung Dezember 2019, S. 6). Diese Bewertung der Standortqualität wird von der höheren Landesplanungsbehörde nicht geteilt. Auch wenn die Einzelhandelsnutzungen auf mehrere Bauteile verteilt werden sollen, sind sie an einem gemeinsamen Standort sowohl konzeptionell als auch räumlich mit einer inneren Klammer versehen und daher - insbesondere aus Kundensicht - als ein gemeinsames Vorhaben zu betrachten. Lage im Raum Die Stadt Regen ist – gemeinsam mit Zwiesel – im LEP als Mittelzentrum eingestuft. Mittelzentren sind als Standort für die Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten grundsätzlich geeignet, da sie eine überörtliche Versorgungsfunktion wahrnehmen. Zentrale Orte sollen u. a. ein ausreichendes Einzelhandelsangebot zur Deckung des über die örtliche Nahversorgung hinausgehenden Bedarfs anbieten. Hinsichtlich der Lage im Raum entspricht die Planung daher den Erfordernissen der Raumordnung (LEP 5.3.1). Lage in der Gemeinde Die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte hat gemäß LEP 5.3.2 in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu erfolgen. Der hier zu beurteilende Standort liegt im Stadtgebiet von Regen in einem baulich ver-dichteten Siedlungszusammenhang. Das direkte Umfeld ist von Einzelhandel, Gewerbe und gemischten Bauflächen geprägt. Die gemischten Bauflächen weisen auch größere Wohnanteile auf. Nähere Informationen zur Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sind in den Planunterlagen nicht enthalten. Es gibt aber eine Haltestelle einer Stadtbuslinie in der Nähe, die auch eine Verbindung zum Bahnhof Regen herstellt und eine angemessene Erreichbarkeit des Standortes mit dem ÖPNV sicherstellt. Hinsichtlich der Lage in der Gemeinde entspricht die Planung daher den Erfordernissen der Raumordnung (LEP 5.3.2). 17
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ 6. Denkmalschutz Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist nach Art. 2 DSchG zu prüfen ob im Geltungsbereich bzw. im Nähebereich Bau- und /oder Bodendenkmäler vorhanden sind. Wenn eingetragene Denkmäler vorhanden sind, sind diese im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen. Im Geltungsbereich selbst und dessen unmittelbaren Umgriff befinden sich keine Denkmäler (siehe Ausschnitt Luftbild). Abb. 4: Auszug aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas vom 04.11.2019 - ohne Maßstab Baudenkmäler sind nach Art. 4 DSchG von den Eigentümern, von den sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern oder durch den unmittelbaren Besitzer zu erhalten. Nach Art. 5 DSchG sollen Baudenkmäler soweit möglich entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Ist dies nicht möglich, soll eine Nutzung gewählt werden, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf nach Art. 6 DSchG einer Erlaubnis. Außerdem ist nach Art. 6 DSchG eine Erlaubnis notwendig, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Nach Art. 7 DSchG ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens erforderlich, sobald auf einem Grundstück Bodendenkmälern vorhanden sind und hier Erdarbeiten durchgeführt werden sollen. 18
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ Im Geltungsbereich selber befinden sich keine Baudenkmäler. Südlich in einer Entfernung von ca. 100 m befinden sich vier Baudenkmäler, welche alle in der Denkmalliste erfasst sind. Es handelt sich um Gebäude des Bahnhofs Regen mit Empfangsgebäude, Güterhalle, Weichenwärterhaus und einem Nebengebäude. Zwischen den vorhandenen Baudenkmälern und den neu geplanten Sondergebietsflächen befinden sich Werksgebäude der Firma Rodenstock, die visuell vorrangig sind. So ist davon auszugehen, dass durch die neue Bebauung auf der Sondergebietsfläche keine negativen visuellen Auswirkungen auf die Baudenkmäler zu erwarten sind. 19
Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich „Rodenstock“ Deckblatt Nr. 35 Stadt Regen Landkreis Regen________________________________________________________________________________ Planung: Kathrin Bollwein, Dipl. Ing. (FH) Architektin, Stadtplanerin Stadtplatz 9 94209 Regen Telefon 09921/97 17 06 - 0 Telefax 09921/97 17 06 -10 …………………………………… Kathrin Bollwein Ablauf: Vorentwurf vom 08.12.2020 Entwurf vom ………….… Beschlussfassung vom ……………. 20
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