Änderung Teilnutzungsplanung "Abbaugebiete" - Planungsbericht nach Art. 47 RPV - Gemeinde ...
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Gemeinden Auenstein und Veltheim Exemplar Öffentliche Auflage 5. März 2019 Änderung Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Planungsbericht nach Art. 47 RPV Ausschnitt LK 1:25‘000 5. März 2019 BC AG Zugerstrasse 12 5620 Bremgarten T 058 580 99 60 info@bcplanung.ch www.bcplanung.ch
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Impressum Auftraggeber Gemeinderat Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein Gemeinderat Veltheim, Schulstrasse, 5106 Veltheim Bearbeitung Erich Faes, Anja Anderer, Christina Kohl Zitiervorschlag Gemeinden Auenstein und Veltheim, Änderung Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 2017/2018, BC AG Bremgarten Version 5.0 Datum 5. März 2019 Auftrags-Nr. 4091XBP104.400 Dateiname Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx Versionenübersicht Version Datum Kommentar/Mutation Status 2.0 Vorprüfungsexemplar 3.0 Mitwirkungsexemplar 4.0 15.11.2018 Vorprüfungsexemplar 2 4.1 08.02.2019 Vorprüfungsexemplar 2 (rev.) 5.0 05.03.2019 Bereinigung gemäss abschliessendem Exemplar für die Öffentliche Vorprüfungsbericht vom 28.02.2019 Auflage Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 II
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Inhaltsverzeichnis 1 Planungsgegenstand und Ziel .......................................................................................................... 5 2 Rahmenbedingungen ....................................................................................................................... 8 2.1 Bund, Kanton und Region .................................................................................................... 8 2.2 Einwohnergemeinden ......................................................................................................... 13 3 Erweiterung Steinbruch Jakobsberg-Oberegg ............................................................................... 15 3.1 Bisheriger und künftiger Materialabbau.............................................................................. 15 3.2 Vorhaben Erweiterung ........................................................................................................ 16 4 Zentrale Sachthemen ..................................................................................................................... 22 4.1 Umweltverträglichkeit ......................................................................................................... 22 4.2 Verkehr ............................................................................................................................... 23 4.3 Natur und Landschaft ......................................................................................................... 24 4.4 Siedlungsqualität ................................................................................................................ 27 4.5 Umwelt- und Naturgefahren ............................................................................................... 27 5 Änderungen Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ ........................................................................ 29 5.1 Teilnutzungsplan Kulturland ............................................................................................... 29 5.2 Teilnutzungsordnung Kulturland „Abbaugebiete“ ............................................................... 34 6 Parallele Verfahren ......................................................................................................................... 37 6.1 Privatrechtliche Verträge mit Eigentümer ........................................................................... 37 6.2 Abbaubewilligung ............................................................................................................... 37 6.3 Rodungsverfahren .............................................................................................................. 38 7 Interessenabwägung und Planbeständigkeit .................................................................................. 39 7.1 Interessenabwägung .......................................................................................................... 39 7.2 Planbeständigkeit ............................................................................................................... 40 8 Organisation und Beteiligte ............................................................................................................ 40 9 Ablauf der Planung, Information und Mitwirkung ............................................................................ 41 9.1 Planungsablauf Teilnutzungsplanung ................................................................................ 41 9.2 Mitwirkung .......................................................................................................................... 42 9.3 Vorprüfung .......................................................................................................................... 42 9.4 Öffentliche Auflage ............................................................................................................. 42 9.5 Beschluss ........................................................................................................................... 42 Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 III
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Luftbild mit Planungsgebiet (Q: agis, geoportal Aargau) ............................................. 5 Abbildung 2 Materialabbaugebiete gem. Richtplan (Q: agis, geoportal Aargau) ............................. 6 Abbildung 3 BLN - Gebiet (Q: map.geo.admin.ch) .......................................................................... 8 Abbildung 4 Auszug Richtplantext Kapitel V2.1, Beschluss 3.1, Stand Mai 2017 (Q: kantonaler Richtplan, DBVU) ................................................................................................................... 9 Abbildung 5 Kantonaler Überbauungsplan „Deponie Jakobsberg“ (Q: agis, geoportal Aargau) 11 Abbildung 6 Auszug Landschaftsentwicklungsplan (LEP) (Q: agis, geoportal Aargau) ................ 11 Abbildung 7 Teilnutzungsplan Abbaugebiete 1992/2000, Gemeinde Auenstein (Q: Porta AG) 13 Abbildung 8 Teilnutzungsplan Abbaugebiete 1992/2000, Gemeinde Veltheim (Q: Porta AG) 14 Abbildung 9 Bisherige und künftige Abbaubewilligungen (Q: UVB, ilu AG und Bericht zum Abbaugesuch 4, Porta AG)............................................................................................................. 15 Abbildung 10 Perimeter Abbaubewilligungen .................................................................................. 15 Abbildung 11 Abgrenzung Erweiterung West (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) ........................ 16 Abbildung 12 Abgrenzung Erweiterung Mitte (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) ......................... 17 Abbildung 13 Abgrenzung Erweiterung Ost (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) ........................... 17 Abbildung 14 Abgrenzung Tieferabbau (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau).................................. 18 Abbildung 15 Etappierung (Q: Abbau- und Rekultivierungskonzept, ilu AG (Stand März 2019) 20 Abbildung 16 Endgestaltung (Q: Abbau- und Rekultivierungskonzept, ilu AG (Stand März 2019) 21 Abbildung 17 Relevanzmatrix (Q: UVB, ilu AG (Stand März 2019) ................................................. 22 Abbildung 18 Geplante Verlegung VS (Q: Porta AG; agis, geoportal Aargau) ................................ 23 Abbildung 19 Fruchtfolgeflächen FFF (Q: agis, geoportal Aargau) ................................................. 24 Abbildung 20 Fachkarte Gewässerraum (Q: agis, geoportal Aargau) ............................................. 26 Abbildung 21 Erweiterungsbereiche (Q: Teilnutzungsplan Kulturland) ........................................... 29 Abbildung 22 Änderungen Teilnutzungsplan „Abbaugebiete“ (Q: Teilnutzungsplan Kulturland) 30 Abbildung 23 Aufhebungen bestehende Inhalte Teilnutzungsplan „Abbaugebiete“ ........................ 32 Abbildung 24 Höhenkoten Abbaugebiete JCF (Q: Nachführungsgeometer Kreis Brugg) 36 Abbildung 25 Reduktion Perimeter Teilnutzungsplanung ................................................................ 37 Abbildung 26 Rodungs- und Waldersatzflächen (Q: ilu AG, Stand Mai 2018) ................................ 38 Abbildung 27 Planungsablauf Teilnutzungsplanung ........................................................................ 41 Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 IV
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 1 Planungsgegenstand und Ziel Die Teilnutzungsplanung Abbaugebiete umfasst den Steinbruch Jakobsberg-Oberegg in den Gemeinden Auenstein und Veltheim. Seit 1993 wird im Rahmen der rechtskräftigen Teilnut- zungsplanung im Gebiet nordöstlich von Auenstein und südlich von Veltheim Material abgebaut. Der Steinbruch ist grösstenteils von Wald umgeben oder grenzt an Landwirtschaftsland. Im Steinbruch befindet sich ein Interessengebiet Naturschutz, das Betriebsgelände und ein Zwi- schenlager der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) sowie eine Obstanlage und ein Acker (Zwi- schennutzungen). Veltheim Auenstein Werk JCF, Wildegg Abbildung 1 Luftbild mit Planungsgebiet (Q: agis, geoportal Aargau) Mit der 3. Etappe der Abbaubewilligung drei wird aktuell die letzte Etappe innerhalb der beste- henden rechtskräftigen Materialabbauzone abgebaut. Da die Abbaubewilligung drei abläuft und in der rechtskräftigen Materialabbauzone noch Rohmaterial vorhanden ist, reichte die JCF das Abbaugesuch vier für eine weitere Etappe ein. Mit dieser Etappe werden die Materialien im Steinbruch in den nächsten ca. 5 Jahren bis auf die zulässige Höhenkote vollständig abgebaut. Die JCF ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen daran interessiert, am bestehenden Betriebsstandort zu bleiben und den Abbau im bestehenden Steinbruch zu erweitern. Der Standort hat den Vorteil, dass das Werk der JCF in der Nähe ist, und dass die nötige Infrastruk- tur vor Ort sowie ein Verkehrsanschluss an die Bahn bereits bestehen. Zudem wird die Roh- Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 5
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ stoffqualität im Steinbruch als sehr gut bewertet. Deshalb hat die JCF bei den Gemeinderäten Auenstein und Veltheim eine Erweiterung des Steinbruches Jakobsberg-Oberegg beantragt. Die Gemeinderäte stimmen einer Erweiterung unter den Bedingungen zu, dass es sich um eine letztmalige und massvolle Erweiterung handelt und die Immissionen, welche die Bevölkerung zu tragen hat, gesenkt werden. Im Jahr 2016 wurde beim Regierungsrat des Kantons Aargau ein entsprechender Antrag zur Festsetzung der Erweiterungen des Steinbruchs im kantonalen Richtplan gestellt. Die Festsetzung und somit die rechtliche Grundlage für die Erweiterung des Steinbruchs Jakobsberg-Oberegg ist seit 21. März 2017 in Kraft. Damit in den Erweiterungsge- bieten Material abgebaut werden kann, muss in einem nächsten Schritt die Teilnutzungspla- nung „Abbaugebiete“ von 1992/2000 angepasst werden, bevor das Bauprojekt im Detail ausge- arbeitet und bewilligt werden kann. Oberegg Erweiterung Ost Erweiterung West Erweiterung Mitte Abbildung 2 Materialabbaugebiete gem. Richtplan (Q: agis, geoportal Aargau) Ziel der Teilnutzungsplanung ist es, einerseits den Perimeter und andererseits die Nutzung der Steinbrüche Jakobsberg-Oberegg grundeigentümerverbindlich zu regeln. Die Änderung der Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ umfasst folgende Dokumente: • Teilnutzungsordnung Kulturland (verbindlich) • Teilnutzungsplan Kulturland 1:5‘000 (verbindlich) • Vorliegender Planungsbericht (orientierend) Orientierende Beilagen: • Umweltverträglichkeitsbericht Stufe Voruntersuchung (ilu AG, Horw/Uster sowie Geo- test AG, Zollikofen / Stand März 2019) inkl. Fachberichte und Rodungsgesuch (ilu AG, Horw/Uster sowie Geotest AG, Zollikofen / Stand März 2019) • Abbau- und Rekultivierungskonzept inkl. Entwässerungskonzept (ilu AG, Horw/Uster sowie Geotest AG, Zollikofen / Stand März 2019) • Privatrechtlicher Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Veltheim, der Einwohner- gemeinde Auenstein und der Jura-Cement-Fabriken AG betreffend Materialabbauzone Jakobsberg/Egg zur Begrenzung der Immissionen von Erschütterungen, Lärm und Staub vom 06.11.2017. • Privatrechtlicher Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Auenstein, der Einwohner- gemeinde Veltheim, der Ortsbürgergemeinde Auenstein, der Ortsbürgergemeinde Ve- Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 6
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ lteim und der Jura-Cement-Fabriken AG sowie der Jura-Holding AG betreffend Materi- alabbau in den Gebieten Oberegg, Jakobsberg, Steinbitz/Winkelmatt und Unteregg vom 15.06.2018. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 7
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 2 Rahmenbedingungen 2.1 Bund, Kanton und Region 2.1.1 Bund Konzepte, Sachpläne und Inventare Das Planungsgebiet tangiert das Standortgebiet Jura Ost gemäss Sachplan geologische Tie- fenlager. Im Sachplan Infrastruktur Schiene wird beim Vorhaben Vierspurausbau Limmattal- Rupperswil darauf hingewiesen, dass eine mögliche Materialbewirtschaftung von den Steinbrü- chen Oberegg und Jakobsberg in die Planung miteinzubeziehen ist. Im Steinbruch Jakobsberg befindet sich ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Die Gemeinde Veltheim ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgenom- men und die Verbindungsstrasse zwischen Auenstein und Veltheim ist im Inventar der histori- schen Verkehrswege der Schweiz als Strasse von regionaler Bedeutung mit historischem Ver- lauf eingetragen. Der Steinbruch grenzt in Nordwesten an das BLN Gebiet „Aargauer und östli- cher Solothurner Faltenjura“. Weitere Sachpläne, Konzepte und Inventare des Bundes sind nicht tangiert. BLN-Gebiet Abbildung 3 BLN - Gebiet (Q: map.geo.admin.ch) Umweltschutzgesetzgebung Das Umweltschutzgesetz (USG) des Bundes schreibt für Anlagen, welche im Anhang der Ver- ordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) aufgelistet sind, eine Prüfung der Um- weltverträglichkeit vor. Der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstellt sind Anlagen, wel- che Umweltbereiche erheblich belasten können und wenn die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der Umwelt voraussichtlich nur mit projekt- oder standortspezifischen Massnahmen sichergestellt werden kann (Art. 10a USG). Steinbrüche mit einem abbaubaren Gesamtvolumen 3 von mehr als 300‘000 m fallen unter die UVP-Pflicht. Im Rahmen der UVP ist ein Bericht zu er- arbeiten. Ziel des Umweltverträglichkeitsberichtes (UVB) ist es, die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu beschreiben, die voraussichtlich verbleibende Belastung auf die Umweltbereiche festzuhalten und mögliche weitergehende Massnahmen aufzuzeigen, so- dass die Umweltverträglichkeit des Vorhabens beurteilt und schlussendlich eine Bewilligung er- teilt werden kann. Es gibt zwei Stufen des UVB, die Voruntersuchung und die Hauptuntersu- chung. Auf Stufe der Nutzungsplanung muss im Allgemeinen ein UVB Stufe Voruntersuchung Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 8
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ vorliegen. Dieser enthält ein Pflichtenheft mit Massnahmen und Untersuchungen, welche im Rahmen der Hauptuntersuchung und dem Bauprojekt umzusetzen sind (siehe Beilage). 2.1.2 Kanton Kantonaler Richtplan Der Steinbruch Jakobsberg-Oberegg ist im kantonalen Richtplan (Kapitel V2.1 Beschluss 2.1) seit dem 21. März 2017 als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung festgesetzt. Er dient gemäss Richtplantext zur kurz bis mittelfristigen Versorgung (bis 2035) des Aargaus mit den mineralischen Rohstoffen Steine und Erden im Verbund mit den weiteren im Richtplan aufge- führten Materialabbaugebieten. Gemäss Richtplantext sind 6.6 ha Waldflächen betroffen und dürfen gerodet werden, da die raumplanerischen Voraussetzungen und die Standortgebunden- heit für den Materialabbau gegeben sind. Für die gerodete Waldfläche ist Ersatz zu leisten. Des Weiteren sind bei der Festlegung einer Materialabbauzone in der Nutzungsplanung folgende Voraussetzungen zu erfüllen und Beurteilungskriterien zu berücksichtigen: Abbildung 4 Auszug Richtplantext Kapitel V2.1, Beschluss 3.1, Stand Mai 2017 (Q: kantonaler Richtplan, DBVU) Im Beschluss zur Festsetzung der geplanten Erweiterung des Grossen Rats vom 21. März 2018 sind ebenfalls Anforderungen und Massnahmen für die nachfolgenden Verfahren (Teiländerung der Nutzungsplanung und Abbaubewilligung) festgelegt. Es sind dies: 1. Die Ausscheidung der Materialabbauzone erfolgt innerhalb der im Richtplan aufgezeigten Perimetergrenze mit einer Fläche, die für den letztmaligen Abbau von zusätzlich maximal rund 6,0 Millionen m3 Kalkgestein notwendig ist. 2. Der Tieferabbau erfolgt nördlich der in den Planungsunterlagen ausgewiesenen Verbin- dungslinie und nur so weit, als dies gemäss den hydrogeologischen Abklärungen sowie de- ren Überprüfung durch die zuständige Fachstelle zulässig ist. 3. Die Reduktion der Immissionen wird im Sinne der zwischen JCF und Einwohnergemeinden vorgesehenen Vereinbarung weiter verfolgt. 4. Die zuständigen kantonalen Fachstellen überprüfen im Rahmen der Nutzungsplanung des erweiterten Abbaus den Deponiestandort „Jakobsberg“, einschliesslich Option einer allfälli- gen Verschiebung nach Norden in den Steinbruch. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 9
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 5. Bei der Etappierung von Abbau und Rekultivierung sind eine optimale Wiederverwendung des anfallenden Bodenmaterials sowie der Abstimmung mit dem bereits bewilligten Abbau im Gebiet „Oberegg“ sicherzustellen. 6. Bei der Rekultivierung und landschaftlichen Einpassung ist dem benachbarten BLN-Gebiet, der optimalen Abstimmung von Natur und Landschaft sowie Verbesserung der Eigen- tumsstruktur und der Erschliessung besondere Beachtung zu schenken. 7. Im Endgestaltungskonzept ist die Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Kulturlands wenigstens im Umfang des Ausgangszustands, einschliesslich qualitativ adäquater Frucht- folgeflächen (FFF) mit maximal 10% Neigung vorzusehen. 8. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs-, Projektierungs-, und Rodungsbewilligungsver- fahren ist auf die Erhaltung des bestehenden Waldstreifens südlich der Abbaukante Oberegg zu achten, wobei eine optimierte Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Anlie- gen zu prüfen ist. 9. Im Rahmen der nachfolgenden Umweltverträglichkeitsprüfung sind namentlich die Lebens- räume der vorkommenden Gämsen und Uhu-Populationen zu berücksichtigen. 10. Die bestehende Wanderwegverbindung ist aufrechtzuerhalten und bei Abbauende wieder in die ursprüngliche Verbindung zurückzuführen. Kantonaler Überbauungsplan Im südlichen Teil des Steinbruchs Jakobsberg besteht der kantonaler Überbauungsplan „Depo- nie Jakobsberg“ vom 12.09.1989. Er ermöglicht die Errichtung einer Regionaldeponie für die Deponieklassen II und III (entspricht den heutigen Deponietypen B bis E gemäss Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)). Der Überbauungsplan regelt ebenfalls die Zufahrt zur Deponie. Im Moment befindet sich keine Deponieanlage im Jakobs- berg. Im Rahmen der Festsetzung des Richtplaneintrags zur Erweiterung des Steinbruchs wurde das Departement Bau, Verkehr und Umwelt vom Grossen Rat beauftragt, den Deponiestandort Ja- kobsberg zu überprüfen. Die Überprüfung ist seit dem Juli 2018 abgeschlossen und das Resul- tat wurde im August 2018 in den Infoblättern der Gemeinden Auenstein und Veltheim publiziert. Das BVU kommt zu folgendem Schluss: • Eine Deponie der Typen C, D oder E ist am Standort aus geologischen Gründen nicht realisierbar. Im Kanton Aargau besteht Bedarf einer Deponie des Typs B. Mit der aktuel- len kantonalen Nutzungsplanung und aufgrund der Geologie ist eine Deponie Typ B am Standort Jakobsberg realisierbar. Deshalb wird am Deponiestandort Jakobsberg zur Er- stellung einer Deponie Typ B festgehalten werden. • Die geplante Erweiterung des Steinbruchs mit dem Tieferabbau hat keine Auswirkungen auf die Realisierungsmöglichkeiten einer Deponie. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 10
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Abbildung 5 Kantonaler Überbauungsplan „Deponie Jakobsberg“ (Q: agis, geoportal Aargau) Landschaftsentwicklungsplan (LEP) Die Landschaftsentwicklungspläne beinhalten schützenswerte Lebensräume und zeigen die Vernetzung dieser Lebensräume auf. Im Steinbruch befinden sich gemäss LEP ein Amphi- bienlaichgebiet (blauer Punkt), ein Amphibienverbund (blauer Pfeil) und ein Wildtierkorridor (schwarzer Pfeil). In der unmittelbaren Umgebung des Steinbruches befinden sich zudem Feuchtwiesen und Trockenstandorte (gelbe und orange Flächen) und Flächen im Waldnatur- schutzinventar (grüne Flächen). Diese Flächen liegen ausserhalb des Perimeters der Teilnut- zungsplanung und sind vom Materialabbau nicht betroffen. Abbildung 6 Auszug Landschaftsentwicklungsplan (LEP) (Q: agis, geoportal Aargau) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 11
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 2.1.3 Region Für das Planungsgebiet ist die Regionalplanung Brugg Regio zuständig. Diese hat 2015 das Regionale Entwicklungskonzept (REK) verfasst. Das REK bildet die Grundlage für die zukünfti- ge Raum- und Mobilitätsplanung sowie die Standortförderung und definiert die Ziele der ange- strebten Entwicklung. Auenstein und Veltheim befinden sich gemäss REK im ländlich geprägten Raum, in welchem die Landschaft gepflegt und Freizeit- und Erholungsräume gefördert werden sollen. Der Materialabbau wird nicht explizit erwähnt. Die Regionalplanung hat im Rahmen der Richtplananpassung Stellung zur Erweiterung des Steinbruchs genommen. Sie unterstützt die Stellungnahmen der Gemeinden Auenstein und Ve- ltheim. Die Stellungnahme hält fest, dass • es sich um eine letztmalige Erweiterung handelt; • die Tieferlegung nur bei positiven geohydrologischen Gutachten erlaubt ist; • eine deutliche Reduktion der Immissionen stattfinden muss (um 1/3); • der Abbau eine verbindliche, dynamische Planung ist, mit dem Ziel einer stetigen Re- duktion der offenen Steinbruchfläche; • die Rekultivierung sichergestellt werden muss. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 12
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 2.2 Einwohnergemeinden 2.2.1 Nutzungsplanungen Auenstein und Veltheim Die allgemeinen Nutzungsplanungen von Auenstein und Veltheim sind zurzeit in der Revision. Die Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde Auenstein befindet sich in der Entwurfsphase, in einem ersten Schritt wurde ein räumliches Leitbild verfasst und vom Gemeinderat verabschie- det. Es hält fest, dass die Naherholung und der Umgang mit der Materialabbauzone weiterhin eine wichtige Rolle bei der Nutzung des Kulturlands spielen. Für die Nutzungsplanungsrevision Veltheim liegt bereits der Vorprüfungsbericht vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU) vor. Aufgrund der laufenden Nutzungsplanungsrevisionen werden die rechtskräftigen Kulturlandplä- ne der Gemeinden sowie die rechtsgültigen Pläne der Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ als Grundlage verwendet. Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevisionen ist der Verweis auf die Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ anzupassen, sofern die Änderung der Teilnutzungspla- nung vor den Nutzungsplanungsrevisionen in Kraft tritt. 2.2.2 Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Der Materialabbau ist in den Gemeinden Auenstein und Veltheim mit der Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ geregelt. In der allgemeinen Nutzungsplanung (Bau- und Nutzungsordnung) werden keine Regelungen zum Materialabbau getroffen, sondern auf die Teilnutzungsplanung verwiesen bzw. diese als verbindlich erklärt. Die Teilnutzungsplanung stammt aus dem Jahr 1992 und wurde vor 16 Jahren mit Bestimmungen zum JCF Zwischenlager ergänzt. Die Pla- nung besteht aus der Teilnutzungsordnung Kulturland und dem Teilnutzungsplan Kulturland. Abbildung 7 Teilnutzungsplan Abbaugebiete 1992/2000, Gemeinde Auenstein (Q: Porta AG) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 13
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Abbildung 8 Teilnutzungsplan Abbaugebiete 1992/2000, Gemeinde Veltheim (Q: Porta AG) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 14
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 3 Erweiterung Steinbruch Jakobsberg-Oberegg 3.1 Bisheriger und künftiger Materialabbau Bewilligung Etappen Zeitraum Abbaubewilligung 1 3 Etappen 1992-2007 Abbaubewilligung 2 1 Etappe 2002-2007 Abbaubewilligung 3 3 Etappen 2004-2019 Auffüllbewilligung Oberegg 2014-2030 Abbaubewilligung 4 1 Etappe 2018/19-2023 Abbaubewilligung 5 3 Etappen 2021-2040 (Erweiterungen Ost, Mitte, West, Tieferabbau) Abbildung 9 Bisherige und künftige Abbaubewilligungen (Q: UVB, ilu AG und Bericht zum Abbaugesuch 4, Porta AG) Abbaubewilligung 5 Abbaubewilligung 4 Abbaubewilligung 3 Abbildung 10 Perimeter Abbaubewilligungen 3 Im Gebiet Jakobsberg-Oberegg wurde seit 1993 ca. 9‘325‘000 m Material abgebaut. Bisher wurden drei Abbaubewilligungen erteilt und das Material jeweils in Etappen abgebaut. Da die Abbaubewilligung drei abläuft und in der rechtskräftigen Materialabbauzone noch Rohmaterial vorhanden ist, reichte die JCF ein neues Abbaugesuch ein. Das Abbaugesuch vier umfasst ein 3 Volumen von 1.09 Mio. m Rohmaterial, welches im Steinbruch Jakobsberg/Unteregg innerhalb der rechtskräftigen Materialabbauzone abgebaut werden soll. Die Baubewilligung wurde der Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 15
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ JCF am 19. Juni 2018 durch die Gemeinderäte Auenstein und Veltheim erteilt, sodass in den nächsten fünf Jahren bis im Jahr 2023 die restlichen Materialien im gültigen Abbauperimeter (Abbaubewilligung 4) bis auf eine Höhenkote von 355 m ü. M. bzw. 352 m ü. M. abgebaut wer- den können. Der Abbau in den Erweiterungsbereichen und im Bereich der Tieferlegung wird in der Abbaubewilligung fünf geregelt. Das Abbaugesuch fünf kann eingereicht werden, sobald die Änderung der Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ in Rechtskraft tritt (ca. 2020/2021). Im Jahr 2015 wurde die Auffüllung des Steinbruchs Oberegg bewilligt. Die Auffüllung findet mit unverschmutztem Aushubmaterial aus dem Tunnelbau statt, welches via Bahn und Förderband in die Oberegg transportiert wird, sodass keine Belastung durch Lastwagen Verkehr entsteht. Die Rekultivierung der Oberegg wird durch die Erweiterungspläne tangiert. Folglich muss die bewilligte Rekultivierungsplanung angepasst werden (vgl. Kapitel 3.2.3). 3.2 Vorhaben Erweiterung 3.2.1 Erweiterungsgebiete Durch die letztmaligen Erweiterungen Ost, Mitte und West der Steinbrüche Oberegg und Ja- kobsberg sowie die Tieferlegung sollen in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren, spätestens jedoch 3 bis Ende 2050, nochmals maximal 6 Mio. m Kalk abgebaut werden. Die Perimeter der Erweite- rungen wurden anhand der natürlich geologischen (Kalkvorkommen) und topografischen Gege- benheiten bestimmt. Erweiterung West Fläche: 2.6 ha Betroffene Parzellen (Eigentümer): Auenstein: 1044 (Ortsbürgergemeinde Auenstein) Veltheim: 620 (JCF) Bestehende Nutzung: Wald (2.6 ha) Neue Nutzung: Materialabbauzone (2.1 ha), Wald (0.2 ha), Land- schafts- und Windschutzstreifen (0.4 ha) Abbildung 11 Abgrenzung Erweiterung West (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 16
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Erweiterung Mitte Fläche: 3.2 ha Betroffene Parzellen (Eigentümer): Auenstein: 532, 1089, 1180 und 1221 (EWG), 1045, 1081, 1083, 1084 (JCF), 1082 (Kobel Leh- mann Fritz) Veltheim: 469 (EWG), 620 und 644 (JCF) Bestehende Nutzung: Wald (1.4 ha) und Landwirtschaft (1.8 ha) Neue Nutzung: Materialabbauzone (2.0 ha), Landschafts- und Windschutzstreifen (0.4 ha), Spezialzone Verle- gung Verbindungsstrasse (0.8 ha) Abbildung 12 Abgrenzung Erweiterung Mitte (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) Erweiterung Ost Fläche: 3.1 ha Betroffene Parzellen (Eigentümer): Veltheim: 644 (JCF), 645 (OBG), 646 (Erben des Brugger Walter), 647 (EWG) Bestehende Nutzung: Wald (1.2 ha) und Landwirtschaft (1.9 ha) Neue Nutzung: Materialabbauzone (2.8 ha), Landschafts- und Windschutzstreifen (0.3 ha) Abbildung 13 Abgrenzung Erweiterung Ost (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 17
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Tieferabbau Fläche: 13.5 ha Betroffene Parzellen (Eigentümer): Auenstein: 636 (JCF) Veltheim: 644 (JCF), 645 (OBG), 646 (Erben des Brugger Walter), 647 (EWG) Bestehende Nutzung: Materialabbauzone, Wald, Landwirtschaft Neu: Abbaukote 320 m ü. M. Abbildung 14 Abgrenzung Tieferabbau (Q: BC AG; agis, geoportal Aargau) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 18
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 3.2.2 Kennzahlen Gemäss dem Umweltverträglichkeitsbericht (Stand November 2018) können nachfolgende Kennzahlen zum Vorhaben genannt werden. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 19
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 3.2.3 Etappierung und Rekultivierung Etappierung Nachfolgend wird die Etappierung beschrieben, wie sie zum heutigen Zeitpunkt angedacht ist. Demnach könnte der Abbau bereits ca. 2040 beendet sein und mit der abschliessenden Rekul- tivierung begonnen werden. In der Teilnutzungsordnung wird mit einem Zeitraum von ca. 20 Jahren gerechnet und zusätzlich ein Spielraum bis zum Ende des Jahres 2050 eingeplant. Wie lange der Abbau dauert, hängt massgeblich von der wirtschaftlichen Situation ab. Mit der ab- schliessenden Rekultivierung muss jedoch spätestens anfangs 2051 begonnen werden, was gleichbedeutend ist mit dem Ende des Abbaus im Jahr 2050. Der Abbau soll in drei Etappen stattfinden. Die Etappe A umfasst die Erweiterung West in der Oberegg und den nördlichen Teil des Steinbruchs Jakobsberg/Unteregg, inklusive dem Start des Tieferabbaus. Sie wird ca. 2030 abgeschlossen sein. Dann sollte die Auffüllung der Oberegg bereits abgeschlossen sein und mit der Auffüllung in der Unteregg begonnen werden. In der Etappe B wird der Tieferabbau und die Auffüllung der Unteregg von der Erweiterung Ost in Richtung Westen fortgesetzt. Die Etappe C schliesslich umfasst den Tieferabbau im Zentrum des Steinbruchs. Die Etappen B und C werden im Zeitraum von 10 Jahren zwischen ca. 2030 bis 2040 abgebaut. Parallel zum Abbau werden laufend Flächen rekultiviert, sodass die offene Steinbruchfläche stetig abnimmt. Die gesamthafte Rekultivierung der Steinbrüche Unteregg und Jakobsberg erfolgt nach dem voraussichtlichen Abschluss des Abbaubetriebes im Jahr 2040, spätestens jedoch anfangs 2051. Details zur Etappierung des Abbaus sind dem Abbau- und Rekultivierungskonzept (siehe Beilage) zu entnehmen. Abbildung 15 Etappierung (Q: Abbau- und Rekultivierungskonzept, ilu AG (Stand März 2019) Rekultivierung Die vorliegende Endgestaltung sieht eine Endhöhe von 355-380 m ü. M. im Jakobsberg und der Unteregg vor. Sie basiert auf den bereits bewilligten Rekultivierungsplänen der SKK Land- schaftsarchitekten von 2003 (im Bereich Jakobsberg/Unteregg) sowie der Porta AG von 2014 (Auffüllung Oberegg) und wurde auf die neue betriebliche Situation mit den Erweiterungsberei- chen abgestimmt und aufgrund von Beiträgen im Rahmen der Mitwirkung überarbeitet. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 20
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Bei der Rekultivierungsplanung gilt es verschiedene Interessen abzuwägen und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sowie betriebliche Abläufe mitzudenken. Schlussendlich ist der Ge- staltungsspielraum deshalb nicht mehr sehr gross. Es gilt das Kulturland (Fruchtfolgeflächen) mindestens im Umfang des Ausgangszustands (12.5 ha) wiederherzustellen und dabei mög- lichst flache und zusammenhängende Ackerflächen zu schaffen. Ebenfalls müssen ökologische Ausgleichsflächen und Gewässerräume geschaffen werden. Diese haben Kriterien zur Neigung, Besonnung, Lage, etc. zu erfüllen, damit sie einen Naturwert haben und angerechnet werden können. Dann ist auch der Aspekt der Landschaft zu berücksichtigen, welcher eine Einpassung ins benachbarte BLN-Gebiet vorsieht. Aus diesem Grund wurde die Rekultivierungshöhe im Zentrum des Steinbruchs Jakobsberg angehoben. Massgebend für die Auffüllhöhe sind das verfügbare Auffüllmaterial und der zeitliche Aspekt der Rekultivierung. Und nicht zu Letzt flos- sen auch Anliegen der Gemeinden und der Bevölkerung, wie der Feldweg zur Oberegg oder Fruchtfolgeflächen in der Oberegg in die Rekultivierungsplanung mit ein. Die überarbeitete Re- kultivierungsplanung wurde mit den Fachstellen des Kantons besprochen. Das vorliegende Konzept bildet nun das Resultat dieser Interessenabwägung ab und zeigt auf, dass die gesetz- lichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können. Auf der Stufe der Abbaubewilligung wird das Konzept zu einem detaillierten Rekultivierungsplan ausgearbeitet, welcher zwingender Bestandteil der Abbaubewilligung ist. Abbildung 16 Endgestaltung (Q: Abbau- und Rekultivierungskonzept, ilu AG (Stand März 2019) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 21
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 4 Zentrale Sachthemen 4.1 Umweltverträglichkeit Im Umweltverträglichkeitsbericht (siehe Beilage) werden die möglichen Auswirkungen des Vor- habens auf die Umwelt ausführlich beschrieben, die voraussichtlich verbleibende Belastung auf die Umweltbereiche festgehalten und mögliche weitergehende Massnahmen aufgezeigt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Vorhaben umweltverträglich ist und bewilligt werden kann. Die nachfolgend abgebildete Matrix zeigt die Umweltbereich auf, welche im Rahmen der Um- weltverträglichkeitsprüfung untersucht wurden. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Er- gebnisse der Untersuchungen kurz zusammengefasst. Abbildung 17 Relevanzmatrix (Q: UVB, ilu AG (Stand März 2019) Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 22
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ 4.2 Verkehr 4.2.1 Zufahrt zum Steinbruch Das Material wird wie bis anhin über Förderbänder ins Werk transportiert, zudem darf die JCF bereits heute Rohstoffe für die Zementproduktion (Kalkstein, alternative Rohmaterialien, Malhil- fen) per Lastwagen zuführen. Diese Transporte sind gemäss privatrechtlicher Vereinbarung auf maximal einen Drittel des Gesamtbedarfs während fünf Jahren begrenzt. Mit der Genehmigung der Abbaubewilligung fünf fallen diese Transporte weg, da der Rohstoff im Steinbruch abgebaut werden kann und nicht mehr zugeführt werden muss. Für die Rekultivierung wird Ober- und Un- terboden per Lastwagen angeliefert werden, da ein Transport über das Förderband betrieblich und technisch nicht möglich ist. Die Anlieferung und der Transport von Ober- und Unterboden fallen im Vergleich mit dem Gesamtumschlag nicht ins Gewicht und werden im Rahmen der Abbau- und Rekultivierungsbewilligung geregelt. Der Gesamtumschlag soll gemäss UVB im gleichen Umfang wie bei Abbau 3 Etappe 3 und Ab- bau 4 stattfinden. Parallel dazu findet die Auffüllung der Oberegg statt. Deshalb kann gestützt auf die Aussagen und Erkenntnisse dieser bewilligten Projekte der Umweltaspekt Lärm/Verkehr auf Stufe Teilnutzungsplanung als umweltverträglich beurteilt werden. Da mit der Bewilligung des Abbaus 5 zudem die Anlieferung von Rohstoffe per LKW in den Steinbruch wegfallen, kann die verkehrsbedingte Lärmbelastung gegenüber dem IST-Zustand massgeblich reduziert wer- den. Angaben zu Fahrtenzahlen und Belastungen der Strassen sind dem UVB Kapitel 6.13 zu entnehmen. Die Zufahrt für die Mitarbeitenden erfolgt von der Austrasse. Das Betriebsgelände liegt in der ÖV-Güteklasse D, was einer geringen Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr entspricht. Die nächste Bushaltestelle befindet sich an der Austrasse unmittelbar bei der Einfahrt zum Steinbruch. 4.2.2 Verlegung Verbindungsstrasse Abbildung 18 Geplante Verlegung VS (Q: Porta AG; agis, geoportal Aargau) Die Erweiterung des Materialabbaus im Gebiet Mitte hat zur Folge, dass die Verbindungsstras- se (VS) zwischen Auenstein und Veltheim verlegt werden muss. Die Strasse trennt heute die beiden Steinbrüche Jakobsberg und Oberegg. Der Damm enthält noch grosse Kalkvorkommen. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 23
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ In der Etappe A wird in der Erweiterung West Material abgebaut und die Rekultivierung der Oberegg abgeschlossen. Gleichzeitig wird westlich der Verbindungsstrasse ein neuer Damm für die Verlegung der Strasse erstellt. Sie wird gemäss der Variantenstudie neu über den beste- henden Feldweg in Auenstein und über die Parzelle 620 in Veltheim geführt. Die Verbindungs- strasse ist im IVS (Inventar der schützenswerten Verkehrswegen der Schweiz) aufgeführt. Der Verlauf der Strasse ist von regionaler Bedeutung. Historische Wegsubstanz weist die Linienfüh- rung jedoch nur noch im Bereich der Einmündung in den Schlossweg (Veltheim) auf, somit spricht aus Sicht des Inventars einer Verlegung der Strasse nichts entgegen. 4.2.3 Wanderweg Der ursprüngliche Wanderweg soll bei der endgültigen Rekultivierung wiederhergestellt werden. Dies forderte der Grosse Rat bei der Festsetzung der Erweiterungsgebiete im Richtplan. Mit dem Abbau wurde der Weg östlich entlang der Steinbrüche umgeleitet. Heute gibt es zudem zwei Wanderwege, welche rund um den Steinbruch führen. Mit der Rekultivierung entsteht ebenfalls ein Rundwanderweg. Auf diesem werden die Wanderer von der Oberegg durch das ehemalige Steinbruchareal zur Brücke über die Aare und dem Wanderweg entlang des Flusses geführt. Somit entsteht wieder ein durchgehender Wanderweg, wenn auch nicht mit Verlauf des ursprünglichen Weges. Dieser kann aufgrund der Verlegung der Verbindungsstrasse und der neuen Topografie nicht mehr wiederhergestellt werden bzw. eine Wiederherstellung des ur- sprünglichen Verlaufs wäre unverhältnismässig. 4.3 Natur und Landschaft 4.3.1 Landwirtschaft Erweiterung Mitte FFF FFF Erweiterung Ost Abbildung 19 Fruchtfolgeflächen FFF (Q: agis, geoportal Aargau) Von den Erweiterungen Ost und Mitte sind ca. 3.4 ha Landwirtschaftsfläche betroffen. Davon sind ca. 2.3 ha Fruchtfolgeflächen. Sie werden etappenweise verschwinden und gebietsweise rekultiviert. Die Rückgabe erfolgt laufend. Der Ober- und Unterboden wird vor der Materialent- nahme ausgehoben und in einem Bodendepot zwischengelagert bzw. im Zusammenspiel mit der stetigen Rekultivierung direkt umgelagert. Am Schluss fehlen für die Rekultivierung Ober- und Unterboden, welche zur Widerherstellung der Fruchtfolgeflächen benötigt werden. Das zu- sätzlich benötigte Bodenmaterial wird aus bodenkundlichen Gründen mit Lastwagen zugeführt. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 24
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Nach der Rekultivierung des Steinbruchs Jakobsberg-Oberegg resultiert gegenüber dem Aus- gangszustand (12.5 ha) eine Zunahme von Fruchtfolgefläche um 3.7 ha. Insgesamt werden im Gebiet des Steinbruchs 16.2 ha als Fruchtfolgeflächen rekultiviert. 4.3.2 Natur- und Landschaftsschutz Angrenzend an die Steinbrüche befinden sich kommunale Landschaftsschutzzonen und das BLN-Gebiet „Aargauer und östlicher Solothurner Faltenjura“. Diese Schutzobjekte werden durch die Teilnutzungsplanung nicht tangiert. Die Rekultivierung nimmt Bezug zur Primärlandschaft, und nimmt den schützenwerten Charakter (naturnahe und reich gegliederte Landschaft mit en- ger Verzahnung von Wald und Offenland) des BLN-Gebietes auf. Es sind Elemente wie Wäld- chen, Gehölze und Hecken für eine feine Gliederung der Äcker, Magerwiesen und Ruderalflure in der Hügellandschaft vorgesehen. Für Spaziergänger stehen rund um den Steinbruch ver- schiedene Möglichkeiten offen. Es gibt zwei Themenwege, einen Picknickplatz und Aussichts- punkte. Im Planungsgebiet befindet sich eine beachtliche Anzahl an schützenswerten und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, unter anderen auch Amphibien, welche im Bundesinventar aufgelistet sind. Diese Arten werden im Zuge der stetigen Rekultivierung und der ökologischen Aus- gleichsmassnahmen umgesiedelt. Durch die Schaffung von Ersatzstandorten und die Fortset- zung der Überwachung der Lebensräume kann der Fortbestand überprüft und gesichert wer- den. Für die Gämsen und andere Wildtiere wird der Zugang zum Steinbruch mittels durchlässi- gen Abzäunungen gewährleistet (Umsetzung Wildtierkorridor gemäss LEP). Die Steinbrüche sind während dem Abbau durch Absturzsicherungen und die Landschafts- und Windschutzgürtel vom umliegenden Kulturland getrennt. Die 15 m breiten Landschafts- und Windschutzgürtel dienen dem Sichtschutz, sodass die offene Steinbruchfläche von der Siedlung nicht direkt einsehbar ist. Zudem erfüllen sie ökologische Funktionen. 4.3.3 Gewässer Im Bereich der Tieferlegung wird gemäss dem Bachkataster der eingedolte Bach „Auschache“ tangiert. Bei der Dolung „Auschachen“ handelt es sich um eine Drainageleitung zur Entwässe- rung. Sie wurde in den Berichten zu den Abbaubewilligungen 3 und 4 nicht als Oberflächenge- wässer erwähnt. Folglich wurden, mit Ausnahme des bereits renaturierten Abschnitts zwischen dem Steinbruch und der Aare, nie Auflagen zur Dolung „Auschachen“ formuliert. Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung legt fest, dass für die Bäche und Seen in der Nutzungsplanung Gewässerräume ausgeschieden werden müssen. Die kantonale Gewäs- serraumkarte und das Baugesetz bestimmen die Breite des Gewässerraums. Für die behörden- verbindliche Fachkarte Gewässerraum ist der Gewässerraum der Fliessgewässer anhand ihrer Sohlenbreite und ihres ökomorphologischen Zustands berechnet worden. Den Gewässerraum- breiten gemäss Fachkarte liegt somit eine Berechnung gestützt auf Art. 41a Abs. 2 GSchV zu Grunde. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist mittels einer umfassenden Interessensabwägung zu prüfen, ob allenfalls Anpassungen des Gewässerraums aufgrund der tatsächlichen Situation erforderlich sind. Ziel ist es, durch die Festlegung des Raumbedarfs die natürlichen Funktionen, den Hochwasserschutz und die Nutzung der Gewässer sicherzustellen (Art. 36a GSchG). Für die Dolung „Auschachen“ gilt gemäss kantonaler Gewässerraumkarte ein Uferstreifen von jeweils 6 m ab der Innenkante der Dolung. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 25
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ Abbildung 20 Fachkarte Gewässerraum (Q: agis, geoportal Aargau) Im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanung wurde überprüft, ob allenfalls eine Erhöhung oder Reduzierung der gemäss Fachkarte Gewässerraum berechneten Gewässerraumbreite sachgerecht ist. Für eine allfällige Verbreiterung des Gewässerraums sprechen beispielsweise: - Schutz vor Hochwasser - Raumbedarf für eine Revitalisierung - Überwiegende Interessen und Schutzziele des Natur und Landschaftsschutzes - Gewährleistung einer Gewässernutzung Für die Dolung „Auschachen“ bestehen keine übergeordneten Entwicklungsvorgaben oder Schutzziele. Ebenfalls besteht keine Revitalisierungsplanung. Innerhalb des Planungsgebietes liegen gemäss Gefahrenkarte Hochwasser keine hochwassergefährdeten Gebiete. Eine Ge- wässernutzung ist nicht geplant. Aufgrund dessen ist eine Verbreiterung des Gewässerraums nicht erforderlich. Eine Reduzierung der Gewässerraumbreite ist regelmässig in dicht bebauten Gebieten sachge- recht, um den Gewässerraum an die baulichen Gegebenheiten anzupassen. Voraussetzung ist, dass der Hochwasserschutz auch bei reduzierter Gewässerraumbreite gewährleistet ist. Es handelt sich bei dem Planungsgebiet nicht um ein dicht überbautes Gebiet. Anderweitige Inte- ressen, die eine Reduzierung des Gewässerraums begründen, sind ebenfalls nicht vorhanden. Dementsprechend wird die Gewässerraumbreite analog zur Fachkarte Gewässerraum auf beid- seitig 6m ab dem Rand der Gerinnesohle respektive ab der Innenkante der Bachleitung festge- legt. Der Gewässerraum wird im Teilnutzungsplan mit einer symbolischen Signatur und nicht als Zo- ne dargestellt. Die genaue Abgrenzung des Gewässerraums ist in der Rekultivierungsplanung auf Stufe der Abbaubewilligung zu definieren. Dies hat den Vorteil, dass bei einer Veränderung des Bachverlaufs im Rahmen der Rekultivierung keine Änderung der Teilnutzungsplanung not- wendig ist. Die zulässige Nutzung innerhalb der Gewässerräume ist direkt über die eidgenössische Ge- wässerschutzgesetzgebung geregelt. Gemäss Art. 41c Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die Gewässerräume extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften. Es dürfen grundsätzlich Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 26
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege erstellt werden. Zudem dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. 4.4 Siedlungsqualität 4.4.1 Immissionsbegrenzung Die Gemeinden Auenstein und Veltheim haben mit der JCF einen privatrechtlichen Vertrag zur Begrenzung der Immissionen (Erschütterungen, Lärm, Staub) aufgrund des Materialabbaus in den Steinbrüchen Jakobsberg und Oberegg abgeschlossen. Dieser Vertrag hält fest, auf wel- ches Mass die Immissionen gesenkt werden müssen. Neben den Grenzwerten werden auch die Organisation und das Instrumentarium zur Kontrolle und Durchsetzung der Immissionsbegren- zung festgehalten. Entstanden ist der Vertrag aus den Gesprächen der Begleitgruppe Steinbrüche JCF (Nachfol- georganisation der Steinbruchkommission). Die Begleitgruppe besteht aus Vertretern der Ge- meinderäte Auenstein und Veltheim, aus je zwei Vertretern der Anwohner von Auenstein und Veltheim und aus Vertretern der JCF, letztere ohne Stimmrecht. Das Ziel der Begleitgruppe be- steht darin, Lösungen für einen möglichst verträglichen Abbau der JCF zu finden und Probleme aus dem laufenden Abbau direkt mit der JCF zu besprechen. Insbesondere die Belastungen der Bevölkerung durch Erschütterungen, Druckwellen, Lärm und Staub wurden thematisiert. Die JCF hat zu diesen Themen Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche in der Begleitgruppe besprochen wurden. Die beiden Gemeinden verlangten als Voraussetzung für einen erträgli- chen weiteren Abbau eine deutlich spürbare Reduktion der Immissionen im Rahmen eines Drit- tels gegenüber der damaligen Situation. Die JCF bekannte sich zu dieser deutlichen Reduktion der Immissionen, was sie mit der Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrags unterstreicht. Im Umweltverträglichkeitsbericht und den dazugehörigen Fachberichten wird nachgewiesen, dass die vertraglich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden können. 4.4.2 Ortsbild, Denkmalschutz und Archäologie Denkmalschutzobjekte befinden sich keine innerhalb oder in der Nähe des Perimeters der Teil- nutzungsplanung. Die Erweiterung des Steinbruchs hat auch keine Auswirkungen auf die Orts- bilder von Veltheim und Auenstein. Durch die Erstellung des Schutzstreifens ist der Steinbruch vom Dorf aus nicht einsehbar. Im südlichen Teil der Unteregg wurden Mammutreste unter einem Findling gefunden. Weitere archäologische Fundstellen sind nicht bekannt. Die Kantonsarchäologie wird im Rahmen der Abbaubewilligung eine systematische Prospektion der Erweiterungsbereiche durchführen. 4.5 Umwelt- und Naturgefahren 4.5.1 Oberflächenwasser Das Entwässerungskonzept sieht vor, während der Betriebsphase das gesamte Planungsgebiet über Vorfluter in die Aare zu entwässern. Die Vorfluter können die anfallende Wassermenge gemäss Berechnungen aufnehmen bzw. haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Hochwas- sersituation. Im Endzustand erfolgt die Retention über die Weiher und Feuchtgebiete. Ein Teil des Meteorwassers wird versickern oder über die Vegetation verdunsten. 4.5.2 Grundwasser Das Grundwasser ist insbesondere durch den Tieferabbau betroffen. Bedingung der Gemein- den und auch des Grossen Rats für den Tieferabbau sind positive hydrogeologische Abklärun- gen sowie deren Überprüfung durch die zuständige kantonale Fachstelle. Gestützt auf mehrere Bohrungen, optische und hydraulische Tests zur Beschaffenheit und Durchlässigkeit sowie auf die langjährigen Kluftwasserüberwachungen, geologisch-hydrogeologischen Abklärungen und Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 27
Gemeinden Auenstein und Veltheim Teilnutzungsplanung „Abbaugebiete“ konzeptionellen Modellen wurden die Auswirkungen des Tieferabbaus auf das Grundwasser mit einem numerischen 3D Grundwasserströmungsmodell untersucht. Durch die Tieferlegung ist gemäss diesem Modell weder eine quantitative noch qualitative Beeinträchtigung des Grund- wasserstroms Veltheim-Schinznach zu erwarten. Beeinträchtigungen von Quellen und Grund- wasserfassungen ausserhalb des Planungsperimeters können ebenfalls weitgehend ausge- schlossen werden. Bei den Quellen ist nicht die Qualität und Quantität des Grundwassers durch den Abbau betroffen, sondern der unterirdische Fliessweg. Dieser kann sich verändern, das Wasser gelangt früher oder später jedoch immer in den Lockergesteinsgrundwasserleiter oder über Vorfluter in die Aare. Der Steinbruch tangiert den Entwurf des kantonalen Nutzungsplans für den Schutz der Thermalquellen Bad Schinznach. Im betroffenen Thermalschutzbereich 2a ist eine Nutzung bis 200m unter dem Terrain zulässig. Darunter befinden sich die für die Ther- malquelle relevanten Gesteinsschichten/Felsgrundwasserleiter. Der Tieferabbau liegt maximal 100m unter dem Terrain und hat somit keine Auswirkungen auf die Thermalquelle. Die kantonalen Umweltfachstellen haben die Untersuchungen und Resultate geprüft und halten in der Stellungnahme vom 15. August 2018 fest, dass das Modell als hinreichend validiert be- trachtet werden kann und anhand der eingereichten Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt ein Tieferabbau machbar ist, da selbst beim Worst Case Szenario keine Änderungen der Grund- wasser-Fliessverhältnisse erkennbar sind. Für den nächsten Verfahrensschritt der Abbaubewil- ligung sind gemäss den Umweltfachstellen die im UVB Kapitel 8.13 umschriebenen Massnah- men detaillierter aufzuzeigen. 4.5.3 Altlasten Südwestlich der Betriebsgebäude im Jakobsberg befindet sich gemäss Kataster der belasteten Standorte ein Ablagerungsstandort. Es handelt sich jedoch um keine lästige oder schädliche Altlast. Für diesen Teil des Steinbruches besteht zudem ein bewilligtes Rekultivierungsprojekt (SKK Landschaftsarchitekten 2003). Südlich des Gebietes Unteregg befindet sich ein ehemali- ger Steinbruch. Dieser hat gemäss UVB keine Auswirkungen auf die Teilnutzungsplanung. Planungsbericht_TNP_JCF_Auflage_190305.docx 5. März 2019 28
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