Richtplan Mitwirkung - Gemeinde Wängi
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Kanton Thurgau Gemeinde Wängi Projekt Nr. 136.3.002.01 27. Oktober 2021 Richtplan Planungsbericht Mitwirkung
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell nur die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind damit auch weibliche Personen angesprochen und eingeschlossen. Plandarstellungen sind grundsätzlich nach Norden ausgerichtet. ERR Raumplaner AG Teufener Strasse 19 9001 St.Gallen www.err.ch info@err.ch Telefon +41 (0)71 227 62 62
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Zielsetzungen................................................................................. 5 2 Vorgehen ......................................................................................................................... 6 3 Übergeordnete Planung ................................................................................................. 7 3.1 Kantonaler Richtplan ............................................................................................. 7 3.1.1 Raumkonzept Thurgau ................................................................................. 7 3.1.2 Mindestdichten.............................................................................................. 7 3.1.3 Weitere Aspekte zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung ........................ 8 3.1.4 Themen gemäss Richtplankarte ................................................................... 8 3.2 Agglomerationsprogramm Wil (4. Generation) ...................................................... 9 4 Richtplan ....................................................................................................................... 10 4.1 Siedlung .............................................................................................................. 10 4.1.1 Innenentwicklung ........................................................................................ 11 4.1.2 Siedlungserweiterungen ............................................................................. 13 4.1.3 Ortsbild ....................................................................................................... 17 4.2 Landschaft........................................................................................................... 18 4.2.1 Siedlungstrenngürtel ................................................................................... 18 4.2.2 Landschafts- und Naturschutz .................................................................... 18 4.2.3 Gefahren ..................................................................................................... 19 4.2.4 Altlasten ...................................................................................................... 20 4.3 Verkehr................................................................................................................ 20 4.3.1 Motorisierter Individualverkehr .................................................................... 20 4.3.2 Öffentlicher Verkehr .................................................................................... 20 4.3.3 Langsamverkehr ......................................................................................... 21 4.4 Infrastruktur ......................................................................................................... 23 4.4.1 Energie ....................................................................................................... 23 4.4.2 Kiesabbau ................................................................................................... 23 5 Nachweise ..................................................................................................................... 24 5.1 Ziele und Grundsätze des Raumplanungsgesetzes (RPG) ................................. 24 5.2 Sachpläne und Konzepte des Bundes ................................................................ 25 5.2.1 Sachplan Fruchtfolgeflächen ...................................................................... 26 5.2.2 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) .................................... 27 5.3 Bundesinventare ................................................................................................. 28 5.4 Kantonaler Richtplan ........................................................................................... 28 5.4.1 Innenentwicklung ........................................................................................ 28
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 4 5.4.2 Kapazitäten ................................................................................................. 28 5.4.3 Anordnung Siedlungsgebiet ........................................................................ 31 5.4.4 Siedlungsbegrenzung ................................................................................. 32 5.4.5 Verkehr ....................................................................................................... 32 5.4.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................... 33 5.5 Agglomerationsprogramm Wil (4. Generation) .................................................... 33 6 Information und Mitwirkung ........................................................................................ 33 7 Kantonale Vorprüfung.................................................................................................. 34 8 Rechtsverfahren ........................................................................................................... 34 Anhang: Richtplanänderungstabelle Plan zur Tabelle Richtplanänderung
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 5 1 Ausgangslage und Zielsetzungen Der rechtskräftige Richtplan der Gemeinde stammt aus der Mitte der Neunziger Jahre (geneh- migt am 18. Oktober 1994 mit RRB Nr. 1140, am 19. September 1995 mit RRB 989) und bil- det einen Zusammenschluss der Richtpläne Wängi und Wittenwil (Ortsteil Heiterschen). Er besteht aus dem Landschafts- und Siedlungsrichtplan, dem Verkehrsrichtplan und dem Richt- plantext. Mit dem 2014 revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) und dessen Verord- nung (RPV) sind die Anforderungen an den haushälterischen Umgang mit dem Boden deut- lich erhöht worden. Auf allen politischen Ebenen sind entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Der Kanton Thurgau hat mit der am 04. Juli 2018 genehmigten Teilrevision seines Richtplans als strategischem räumlichem Planungsinstrument die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Da- mit entsteht auch für die Gemeinden Handlungsbedarf zur Überarbeitung ihrer Ortsplanungen, schwerpunktmässig im Bereich Siedlung (Bauzonenfestlegung etc.). Ausserdem hat das Thur- gauer Stimmvolk im Februar 2017 den Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative sehr deutlich angenommen, der den Kulturlanderhalt und die Siedlungsentwicklung nach innen auf Verfas- sungsebene festlegt1. Hinzu kommt, dass das im Jahr 2013 revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) mit entsprechender Verordnung auf Basis der IVHB (Interkantonale Vereinbarung zur Harmo- nisierung der Baubegriffe) neue Begrifflichkeiten eingeführt hat. Zur Umsetzung dieser neuen kantonalen Vorgaben hat die Gemeinde Wängi als erster Schritt ihr Baureglement auf Basis des Musterbaureglements der Regionalplanungsgruppen Oberthurgau (RPO) und Mittelthur- gau grundlegend revidiert (Genehmigung: 01. Mai 2019). Zur weiteren Umsetzung der eidgenössischen wie auch der kantonalen Raumplanungsvorga- ben ist eine Revision des kommunalen Richtplans aus dem Jahr 1994/'95 angezeigt, dessen aktueller Stand aus dem Jahr 2011 stammt. Die Zielsetzung der Revision besteht darin, dass die Gemeinde Wängi wieder über einen ak- tualisierten Richtplan verfügt, der die kurz- bis längerfristigen Absichten mit Raumbezug sei- tens des Gemeinderats beinhaltet. Im Rahmen der gesamten Ortsplanung bildet der Richtplan die Grundlage für die ebenfalls notwendige Anpassung des Zonenplans als grundeigentümer- verbindliches Planungsinstrument der Gemeinde. 1 Ergänzung der Thurgauer Verfassung (§ 77): Abs. 1: Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbau- ung des Bodens. Abs. 2: Sie sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes. Abs. 3: Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung. Abs. 4: Sie können Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus treffen.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 6 2 Vorgehen Die Siedlungsentwicklung nach innen, also innerhalb der bestehenden Bauzone, bildet die wesentliche Stossrichtung der RPG-Revision 2013. Daher gibt der Kanton den Gemeinden vor, im Vorfeld der Überarbeitung ihres Richtplans umfassende Überlegungen zur möglichen Entwicklung innerhalb des bebauten Gebiets anzustellen und diese in einer Strategie Innen- entwicklung festzuhalten. Die Gemeinde Wängi hat im Jahr 2019 eine solche Strategie erar- beitet und damit eine wichtige Stossrichtung für die Richtplanung aufgezeigt. Im Weiteren wurde ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, welches sowohl das Sied- lungsgebiet als auch den unbebauten Teil der Landschaft umfasst. Mittels Plandarstellung des gesamten Gemeindegebiets und der Formulierung von thematischen Leitsätzen bildet das räumliche Entwicklungskonzept eine ergänzende Grundlage für die Richtplanung. Die Revision des kommunalen Richtplans wird durch die Ortsplanungskommission, bestehend aus 5 Mitgliedern (Politik, Verwaltung, Berater), eng begleitet. Nach dem Vorliegen des Richt- plan-Entwurfs werden diverse Interessenvertreter konsultiert, um ein breiter abgestütztes Er- gebnis im Sinne der Wängener Bevölkerung zu erhalten (vgl. Kap. 6).
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 7 3 Übergeordnete Planung 3.1 Kantonaler Richtplan 3.1.1 Raumkonzept Thurgau Das kantonale Raumkonzept weist den Hauptort Wängi wie auch Heiterschen dem Raumtyp "Kompakter Siedlungsraum", die weiteren Dörfer des Gemeindegebiets der "Kulturlandschaft" zu. Wie der folgende Ausschnitt des Raumkonzepts verdeutlicht, liegt die Gemeinde Wängi zwischen den beiden urbanen Räumen bzw. Agglomerationen Wil (inkl. Münchwilen) und Frauenfeld. Raumkonzept Thurgau kantonaler Richt- plan (Juni 2017) Wängi 3.1.2 Mindestdichten Der Kanton gibt für Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) Mindestdichten vor. Diese be- tragen für den Dichtetyp "Kompakter Siedlungsraum (übrige Gemeinden)" 47 Raumnutzer (RN, d.h. Einwohner + Beschäftigte, in Vollzeitäquivalenten) pro Hektare (ha) und für den Typ "Kulturlandschaft" 32 RN / ha. Gemäss den aktualisierten Berechnungen im Rahmen der In- nenentwicklungsstrategie (August 2020) halten die einzelnen Siedlungsteile von Wängi die kantonalen Dichtevorgaben in beiden Typen ein (53 bzw. 34 RN / ha). Im Rahmen der Kapazi- tätsberechnung haben alle Gemeinden den Nachweis zu erbringen, dass sie ihre überbauten WMZ bis im Jahr 2030 um 2 % und bis im Jahr 2040 um 3 %, gemessen an der Raumnutzer- zahl von 2012/2013, verdichten. In den Arbeitszonen sowie den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen ist für eine effiziente Nutzung des Baulands zu sorgen (keine quantitative Vor- gabe).
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 8 3.1.3 Weitere Aspekte zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung Die Gemeinden haben Gebiete mit inneren Entwicklungspotenzialen und deren spezifische Eigenschaften in ihren kommunalen Richtplänen auszuweisen. Sie fördern die Mobilisierung dieser Gebiete, indem sie geeignete Massnahmen zur besseren Nutzung prüfen. Bei der in erster Linie anzustrebenden Siedlungsentwicklung nach innen ist eine hochwertige Siedlungs- qualität anzustreben. Im Bereich der Siedlungsbegrenzungslinien ist der Gestaltung des Sied- lungsrandes besondere Beachtung zu schenken. Im Einflussbereich von Siedlungsbegren- zungslinien, namentlich im zentralen Teil von Obertuttwil (Nordostseite), sind Bauten und An- lagen ausserhalb des Baugebiets möglichst zu vermeiden. 3.1.4 Themen gemäss Richtplankarte Im nachfolgend dargestellten Ausschnitt der Richtplankarte sind diverse thematische Inhalte festgelegt. Die Ausdehnung des Siedlungsgebiets entspricht der rechtskräftigen Bauzone, plus die vom Kanton genehmigten kommunalen Richtplangebiete. Ebenso sind die vier wert- vollen Ortsbilder Wängi Dorf mit Kirchgebiet, Anetswil sowie Ober- und Undertuttwil bezeich- net. Bei den weiteren Inhalten mit verbindlichem Charakter handelt es sich um Aspekte des Sachbereichs Landschaft. Dargestellt sind unter anderem Fruchtfolgeflächen, das Gebiet mit Vorrang Landschaft Krillberg, mehrere Naturschutzgebiete und Gebiete mit Vernetzungsfunk- tion sowie Ausbreitungshindernisse für Wasser- und Landtiere. Kantonaler Richtplan TG Karte 1:50'000 (Juni 2017)
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 9 3.2 Agglomerationsprogramm Wil (4. Generation) Die Gemeinde Wängi ist Mitglied der Regio Wil, obwohl sie typologisch nicht als Agglomerati- onsgemeinde, sondern als "Industrielle und tertiäre Gemeinde" gilt (vgl. Bundesamt für Statis- tik BfS). Das Agglomerationsprogramm gibt auch für angrenzende Nicht-Agglomerationsge- meinden wie Wängi die regionale Stossrichtung vor (Nicht-infrastrukturelle Massnahmen) und weist deshalb eine Bedeutung für die Gemeinde auf. Inhaltlich macht das Agglomerationspro- gramm vor allem Aussagen im Schnittstellenbereich zwischen Siedlung und Verkehr. Am 24. Juni 2021 wurde die 4. Generation des Agglomerationsprogramms Wil an durch die Delegier- tenversammlung der Regio Wil verabschiedet. Die Eingabe an den Bund erfolgte Mitte Sep- tember. Im Agglomerationsprogramm (4. Gen.) sind als neue Massnahmen insbesondere die Themen Lokalklima (S 12), Biodiversität im Siedlungsraum (L 4) und Umsetzung Parkraum- management (MIV 5.5) genannt, die auch für Wängi Verbindlichkeit aufweisen.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 10 4 Richtplan 4.1 Siedlung Die Anzahl Raumnutzer, also die Einwohnerzahl wie auch die Anzahl der Beschäftigten, hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Wie die nachfolgende Grafik veran- schaulicht, korrespondiert die jährliche Zuwachsrate der Einwohner Wängis ungefähr mit der- jenigen des Kantons Thurgau und hat sich seit 2015 bei rund 1% eingependelt. In den kom- menden Jahren soll dieses moderate Bevölkerungswachstum beibehalten werden. Relative Einwohner- entwicklung seit 1991 (in %) Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau; www.statistik.tg.ch Auch die Anzahl der Beschäftigten (ausgedrückt als Vollzeitäquivalente VZÄ) ist in den ver- gangenen Jahren gestiegen. Sie beträgt heute (Stand: 2018) rund 1'560. Der Industrie- und der Dienstleistungssektor sind ungefähr gleich stark vertreten, während der Anteil der Land- wirtschaft rund 7% beträgt (Gesamtkanton 5.5%, Bezirk Münchwilen 4.8%). In den nächsten Jahren soll die bestehende Beschäftigtenzahl und -struktur im Wesentlichen erhalten werden. Im Sinne der Standortattraktivität der Gemeinde sollen mittel- bis langfristig aber auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auf Basis der raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton sollen Wohnraum bzw. ge- werbliche Flächen für die innerhalb des Richtplan-Horizonts von 25 Jahren prognostizierte Zunahme an Raumnutzern geschaffen werden. Es gilt das Prinzip Innen- vor Aussenentwick- lung, um eine haushälterische, flächeneffiziente Raumentwicklung langfristig sicherzustellen.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 11 4.1.1 Innenentwicklung Areal- und Innenentwicklungsgebiete Im Unterschied zu den Innenentwicklungsgebieten handelt es sich bei den zwei Arealentwick- lungsgebieten um grössere Grundstücke bzw. Areale in Privateigentum. Während das seit vielen Jahren gewerblich-industriell genutzte Gebiet Underdorf (1,6 ha, Parz. 241) eine für den Hauptort Wängi sehr prominente Lage aufweist und für eine Umstrukturierung prädestiniert ist, handelt es sich beim Gebiet Anegarte (1,5 ha, Parz. 1043) um eine unüberbaute Fläche an ortsbaulich empfindlicher Hanglage. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Gemeinde und diverser zu berücksichtigender Rahmenbedingungen wird für beide Gebiete eine Sondernut- zungsplanpflicht festgelegt, die auch Eingang in den Zonenplan finden soll. Die sieben Innenentwicklungsgebiete konzentrieren sich mit einer Ausnahme (Rosental) auf den Hauptort Wängi und sind grösstenteils überbaut. Es handelt sich um Gebiete mit in der Regel mehr als 10 Parzellen, was für eine gesamtheitliche Entwicklung im Sinne der gewähl- ten Strategie "Weiterentwickeln" eine Herausforderung darstellen kann. Insbesondere sind frühzeitige Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern angezeigt, um eine schrittweise Umsetzung der jeweiligen Massnahmen gemäss Formulierung in der Innenentwicklungsstra- tegie (Bericht vom August 2020) zu ermöglichen. Das Innenentwicklungsgebiet Wuerwis stellt einen Spezialfall dar, da nur 3 Grundstücke betroffen sind, wobei das grösste davon (Parz. 679, ca. 6'800 m2) noch unüberbaut ist und sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Somit steht im Gebiet Wuerwis die Entwicklungsstrategie "Neuentwickeln" im Vordergrund. Dorfkerngebiet Der Hauptort Wängi hat sich historisch im Sinne eines Strassenzeilendorfs entlang der Nord- Süd verlaufenden Dorfstrasse sowie westlich der Murg entlang der Hauptstrasse Richtung Westen entwickelt. Diese Hauptachse, das "Dorfkerngebiet" mit zahlreiche Versorgungsein- richtungen, ist als öffentlicher Raum bis heute für das Dorfleben von zentraler Bedeutung. Das Dorfkerngebiet soll in seiner Bedeutung und Identität gestärkt werden. Der zu fördernde Mischnutzungscharakter fokussiert auf die Erdgeschosse, welche weiterhin publikumsorien- tiert genutzt werden sollen (Läden, Restaurants etc.) und so zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen. Allgemein ist eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu fördern, beispielsweise durch gestalterische Massnahmen, zusätzliche Grünelemente bzw. eine Ver- kehrsberuhigung. Umzonungen Im rechtskräftigen Zonenplan sind mehrere Grundstücke mit öffentlichen Nutzungen wie Kir- che / Kapelle (inkl. Friedhof), Dorfschulhaus, Ortsmuseum sowie öffentliche Parkplätze der Dorfzone2 zugewiesen. Im Sinne der Konformität mit den Bauzonentypen gemäss Bund und Kanton ist es angezeigt, diese Flächen im Rahmen der bevorstehenden Zonenplanrevision der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen bzw. der Zone für öffentliche Anlagen zuzuwei- sen und damit umzuzonen. Insgesamt sind davon 11 Flächen (i.d.R. Parzellen) mit gesamt- haft ca. 2.67 ha betroffen (davon Zone für öffentl. Anlagen OeA: 0.18 ha). Gemäss Rückspra- che mit dem Amt für Raumentwicklung sind diese Umzonungen in der Kapazitätsberechnung 2 Beim südlichen Parkplatz für die Kirchen / Friedhöfe handelt es sich um eine W2.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 12 zu berücksichtigen. Somit erfolgt eine Verkleinerung der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um die genannten 2.67 ha. Gleichzeitig sollen im Rahmen der Zonenplanrevision folgende Flächen umgezont werden, was ebenfalls im Richtplan zu berücksichtigen ist: Gebiet Fläche [ha] Zone bisher Zone neu kapazitätsrelevant Stücklete 0.33 OeA W2 ja: Zunahme WMZ Dorfstr./Chüechligasse 0.27 W2 D nein Murgstrasse 0.63 Aa / Ab WA2/WA3 ja: Zunahme WMZ Lachen (16 Parz.) 2.51 WA2 D nein Rosental 0.26 Ab WA3 ja: Zunahme WMZ Mittelfristig, das heisst innerhalb der nächsten 5 bis ca. 10 Jahre, soll das erwähnte Arealent- wicklungsgebiet Underdorf von der Arbeitszone Ab (Industrienutzung) in eine Wohn- und Ar- beitszone umgezont werden, um die aus öffentlicher Sicht erwünschte Entwicklung auf die- sem zentral gelegenen Grundstück direkt bei der Bahnstation Wängi zu ermöglichen. Gesamthaft ergeben sich durch die genannten Umzonungen flächenmässig folgende Verän- derungen (in ha) bezüglich der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ): Umzonungen gesamt bebaut unbebaut unbebaut Auswirkungen: kurzfristig mittelfristig (kurzfristig) (kurzfristig) (mittelfristig) Underdorf Murgstrasse, Zunahme WMZ + 0.9 + 0.3 Stücklete + 1.6 (Arealent- + 1.2 + 2.8 Rosental wicklung) Oe- / OeA- Abnahme WMZ - 2.7 Flächen 0 0 - 2.7 - 2.7 Saldo (WMZ) - 1.8 + 0.3 + 1.6 - 1.5 + 0.1
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 13 4.1.2 Siedlungserweiterungen Ausgangslage / bestehende Richtplangebiete Im bestehenden kommunalen Richtplan aus den 90-er Jahren sind sechs Gebiete ausgewie- sen, die für Erweiterungen der rechtskräftigen Bauzone in Frage kommen (Richtplangebiete). Fläche Nutzungs- Umgang im Rahmen der vorliegenden Richt- Richtplangebiet (bisher) [ha] zweck planrevision (vgl. nachfolgende Seiten) Eschemoos 4.56 WMZ Einzonung kurzfristig Berg Südwest 0.56 WMZ Einzonung kurzfristig Büül, Heiterschen 1.03 WMZ Verzicht auf Gebiet (weiterhin Landwirtschaft) Wuhrhaldenweg Südost 0.50 WMZ Verzicht auf Gebiet (weiterhin Landwirtschaft) Groossacker, Krillberg 0.85 WMZ Verzicht auf Gebiet (weiterhin Landwirtschaft) Pfanestiil Ost 0.24 WMZ Verzicht auf Gebiet (weiterhin Landwirtschaft) Pfanestiil West 0.44 Arbeitszone Verzicht auf Gebiet (weiterhin Landwirtschaft) Total: 8.18 Aus heutiger Sicht eignen sich nur noch zwei dieser Gebiete zur Erweiterung des Baugebiets: Das Gebiet Eschemoos stellt mit mehr als 4 ha die bedeutsamste Flächenreserve dar. Auf- grund seiner dreiseitig von Wohngebieten umgrenzten Lage in Fussdistanz zum Dorfzentrum eignet es sich sehr gut für eine zukünftige Bebauung. Die leichte Muldenlage in Bezug zum nordöstlich angrenzenden Wängerfeld begünstigt eine gute Integration der Siedlungserweite- rung in das Landschaftsbild. Aus raumplanerischer Sicht ist einzig die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr nicht optimal, da das Gebiet Eschemoos rund 550-700 m vom Bahnhof Wängi entfernt und damit etwas ausserhalb der Güteklasse D (Radius: 500 m) liegt. Das deutlich kleinere Gebiet Berg Südwest ist ebenfalls dreiseitig von Wohnbauten (Zone W2) umgeben. In räumlicher Hinsicht liegt das Gebiet zwischen den bereits zusammen gewachse- nen Ortsteilen Berg und Rosenberg und ist zweiseitig durch bestehende Strassen erschlos- sen. Es handelt sich um ein Einzelgrundstück, das mit Ausnahme eines überdachten Fahr- zeugunterstands (östliche Ecke) bisher unbebaut ist. Das Gebiet weist rund 500 m Distanz zur Haltestelle Rosental der Frauenfeld-Wil-Bahn auf und liegt damit in der ÖV-Güteklasse D. Im Unterschied zu den beiden genannten Gebieten eignen sich die fünf bisherigen Richtplan- gebiete Büül (Heiterschen), Wuhrhaldenweg Südost, Groossacker (Krillberg) sowie Pfanestiil West und Ost aus heutiger Sicht nicht mehr für eine Einzonung. Beim Gebiet Wuhrhaldenweg Südost ist hauptsächlich die Erschliessung durch den ÖV ungünstig, beim Gebiet Grooss- acker gar nicht vorhanden. Bei den Gebieten Büül und Wuhrhaldenweg Südost weist die MIV- Erschliessung Hindernisse auf (Topografie, Mehrverkehr in empfindlichen Ortsteilen etc.). Das Gebiet Pfanestiil West war bisher für die Erweiterung eines ansässigen Gewerbebetriebs be- stimmt. Aufgrund einer vor wenigen Jahren erfolgen Standortverlagerung dieses Betriebs in- nerhalb der Bauzone besteht heute jedoch kein Bedarf mehr für zusätzliche Arbeitsnutzungen im Gebiet Pfanestiil West. Die Beanspruchung des Gebiets Pfanestiil Ost würde nur in Frage kommen, wenn das westlich angrenzende Arbeitsgebiet eingezont würde.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 14 Die genannten Ausführungen und Überlegungen dienen als Grundlage für die nachfolgende Darlegung der kurzfristig bzw. mittel- bis langfristig beabsichtigten Siedlungserweiterungen. Kurzfristige Siedlungserweiterungen (Einzonungen) a) WMZ-Gebiete: Wie erwähnt stellt das Gebiet Eschemoos mit rund 4.6 ha die bedeutsamste Entwicklungsre- serve für Wohnnutzungen innerhalb des Gemeindegebiets dar. Insbesondere durch seine Lage direkt angrenzend an die bestehende Bauzone des Hauptorts Wängi – in Fussdistanz zum Dorfzentrum mit Bahnhaltestelle, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen etc. – ist das Gebiet prädestiniert für eine Einzonung als Voraussetzung für eine etappierte Überbauung. Unter An- nahme einer Dichte von 53 Einwohnern pro Hektare (entspricht der bestehenden Durch- schnittsdichte der WMZ-Flächen im Hauptort Wängi, vgl. Kap. 3.1.2) kann mit dieser Einzo- nung Wohnraum für rund 240 neue Bewohner geschaffen werden. Eine solche Einwohnerzu- nahme innerhalb der kommenden 15 Jahre erachtet der Gemeinderat als erstrebenswert. Ins- besondere soll damit der zu erwartenden Nachfrage nach attraktivem Wohnraum in der Re- gion im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Standortentwicklung Wil West entsprochen werden. Ergänzend soll das deutlich kleinere Gebiet Berg Südwest eingezont werden. In der Summe ergibt sich eine Einzonungsfläche von rund 5.1 ha, welche bereits im kantonalen wie auch im kommunalen Richtplan für eine zukünftige Siedlungsentwicklung vorgesehen ist. Einzonung Eschemoos links: Situation/AV-Daten rechts: kant. Richtplan Einzonung Berg links: Situation/AV-Daten rechts: kant. Richtplan bestehendes Richtplangebiet bestehendes Richtplangebiet Einzonungsfläche Siedlungsgebiet (Bauzone und künftige Baugebiete)
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 15 b) weitere Gebiete Groosswis: Betroffen ist ein am Nordrand von Wängi liegender und vor 1980 (Inkrafttreten RPG) erstellter Fussballplatz, der bis anhin als Landwirtschaftszone gilt. Eingezont werden soll eine Fläche von rund 1.75 ha, welche den Fussballplatz, die westlich angrenzende Parkierungsfläche mit Clubhaus sowie im Süden den Hüslibach inklusive bestocktem Uferbereich als Übergang zur angrenzenden eingezonten Oe-Fläche (weiteres Fussballfeld) umfasst. Ziil: Der am Ortsrand von Wängi unmittelbar neben der Autobahn liegende Betrieb mit Pferdehan- del und Reitschule beabsichtigt die Etablierung eines Reitzentrums mit regionaler Ausstrah- lung. Zur Ermöglichung dieses Vorhabens, das einen Reitplatz mit internationalem Grössen- standard erfordert, ist die Einzonung einer Fläche von rund 1 ha beabsichtigt, welche überwie- gend der in der Gemeinde bestehenden Zone für Pferdesport zugewiesen werden soll. Einzonungen Groosswis und Ziil Orthofoto 2019 (ThurGIS) Groosswis Ziil c) Zusammenfassung Einzonungen Gebiet Fläche [ha] neue Zone Eschemoos 4.56 Wohnzone (W2/3) Berg Südwest 0.56 Wohnzone (W2) Groosswis ~1.8 Zone für öffentliche Anlagen (OeA) Ziil ~1.0 Zone für Pferdesportanlagen (+ gegen Norden randliche Freihaltezone F) Total: ~7.9
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 16 Mittel- bis langfristige Siedlungserweiterungen a) Eschemoos Nordost (WMZ-Gebiet) Wie unter Punkt "Kurzfristige Siedlungserweiterungen" erwähnt soll das bisherige Richtplan- gebiet Eschemoos (4.56 ha; "Südwest") eingezont werden. Unmittelbar nordöstlich davon soll langfristig eine zusätzliche Richtplanfläche ausgeschieden werden, welche ca. 2.62 ha um- fasst und als "Eschemoos Nordost" bezeichnet wird. Im Sinne einer 1:1- Flächenkompensa- tion entsprechen diese 2.62 ha der Gesamtfläche der vier bisherigen, nicht mehr berücksich- tigten Richtplangebiete Bühl (Heiterschen), Pfanestiil Ost, Wuhrhaldenweg Südost und Groossacker (Krillberg). Richtplangebiet Eschemoos Darstellung bestehende und neue Flächenab- grenzung bestehendes Richtplangebiet (Südwest) neues Richtplangebiet (Nordost) b) Arbeitsgebiete Gebiet Breiti: Heute besteht im Gemeindegebiet ein Mangel an verfügbaren, unbebauten Arbeitszonen, wel- che für die lokalwirtschaftliche Entwicklung eine wesentliche Grundlage darstellen. Im Westen des Hauptorts Wängi, zwischen dem gewerblich überbauten Gebiet (u.a. grosser Schweine- mastbetrieb) und der Autobahn A1 (inkl. Strassenabwasserbehandlungsanlage mit 2 Teichen), besteht im Gebiet Breiti eine unüberbaute, ebene Fläche von rund 1.2 ha. Diese eignet sich
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 17 gut für eine zukünftige, mittelfristig umzusetzende Erweiterung des Arbeitsgebiets im Bereich der Werkstrasse. Angesprochen sind neben Gewerbebetrieben auch industrielle Nutzungen - im Sinne der Zulässigkeit der Arbeitszone Ab gemäss Baureglement. Gebiet Grabewis: Langfristig soll die Möglichkeit bestehen, die Fläche für industrielle Arbeitsnutzung im Gebiet Breiti bedarfsgerecht nach Norden ins Gebiet Grabewis zu erweitern. Gebiet Alp: Im Nahbereich des Autobahnanschlusses Matzingen liegt auf Wängener Boden das heute landwirtschaftlich genutzte Gebiet Alp. In Koordination mit dem genannten Arbeitsgebiet Gra- bewis wie auch den Absichten für das nahe liegende Gewerbegebiet auf dem Gemeindege- biet von Matzingen soll langfristig die Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsgebiets Alp geprüft werden. c) Zusammenfassung: Richtplangebiet (neu) Fläche [ha] Bezeichnung Nutzungszweck Zeithorizont Eschemoos Nordost 2.62 S 1.4.2 WMZ mittel- bis langfristig Breiti 1.19 S 1.4.3 Arbeiten mittelfristig Grabewis nicht definiert S 1.4.4 Arbeiten langfristig Alp nicht def. S 1.4.4 Arbeiten langfristig Total: 3.81 + nicht def. 4.1.3 Ortsbild Der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des historisch geprägten, bestehenden Ortsbilds bil- den wichtige Aufgaben im öffentlichen Interesse. Die Gemeinde Wängi weist mehrere gemäss kantonalem Richtplan als wertvoll bezeichnete Orte auf: - Wängi Dorf mit Kirchgebiet - Anetswil - Obertuttwil - Undertuttwil Die bestehende Rahmennutzungsplan berücksichtigt das Thema Ortsbild durch die Bezeich- nung der Dorfzone als Grundnutzung sowie die Ortsbild- und Umgebungsschutzzone als überlagernde Zone. Seit 2013 gelten als Definition der beiden Zonen § 6 und § 19 der kanto- nalen PBV, während die räumliche Festlegung der entsprechenden Flächen im Rahmen der Ortsplanung von 1995 erfolgt ist. Im rechtskräftigen Zonenplan gilt grundsätzlich das Prinzip "entweder - oder": Mit Ausnahme des Dorfs Heiterschen, das früher zur Gemeinde Aadorf ge- hörte, erfolgt keine Überlagerung der Dorfzone mit der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone. Letztere überlagert unterschiedlichste Zonen wie die Wohnzone, Wohn- und Arbeitszone, In- dustriezone und punktuell auch die Landwirtschaftszone. Aus heutiger Sicht erscheint die Zuweisung der beiden Zonen nicht durchgehend konsistent und nachvollziehbar. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob im Hauptort Wängi einzelne in
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 18 der Dorfzone liegende Wohngebiete einer Wohnzone zugewiesen werden sollen. Ebenso er- scheint die Überlagerung der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone bei gewissen Arealen mit Industriezone (Wängi Süd, Rosental) nicht klar nachvollziehbar. Somit sind im Rahmen der bevorstehenden Revision der Rahmennutzungsplanung die Aus- dehnung der Dorfzone wie auch der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone aus gesamtheitli- cher Sicht nach einheitlichen Kriterien zu überprüfen und anschliessend festzulegen. 4.2 Landschaft 4.2.1 Siedlungstrenngürtel Durch die Bautätigkeit haben sich die einzelnen Dörfer in den letzten Jahrzehnten ausge- dehnt. Für die Charakteristik und Qualität des Landschaftsbilds wie auch der ökologischen Vernetzung ist es bedeutsam, dass die Dörfer nicht längerfristig nicht zusammenwachsen. Aus diesem Grund werden im Richtplan an drei Stellen Siedlungstrenngürtel zur Freihaltung der offenen Landschaft ausgeschieden. Siedlungstrenn- gürtel Grundlage: Ortho- foto 2019, Bauzone (ThurGIS) Obertuttwil – Krillberg Berg – Lachen Lachen – Eggetsbühl 4.2.2 Landschafts- und Naturschutz In Wängi ist grosser Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen als Landschaftsschutzzone ausgewiesen. Beispielsweise handelt es sich um Bereiche mit geomorphologisch wichtigen und für die hügelige Landschaft charakteristischen Elemente wie Drumlins als Zeugen der Eis- zeit. Die Landschaftsschutzzone dient gemäss § 13 PBV der dauernden Erhaltung der wert- vollen Landschaftsräume in ihrer natürlichen Schönheit, Vielfalt und Eigenart. In § 13 Abs. 3 PBV wird ausdrücklich festgehalten, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in dieser Zone nicht eingeschränkt ist. Im Rahmen der bevorstehenden Revision der Rahmennutzungs- planung soll die Fläche / Ausdehnung der Landschaftsschutzzone überprüft und gegebenen- falls angepasst werden. Dasselbe gilt für die Fläche der bestehenden Naturschutzzone (inkl. Naturschutzzone im Wald). Zentrale Grundlage dafür ist die kürzlich durchgeführte Erhebung und Inventarisierung aller Naturelemente (Hecken, Bachgehölze, Einzelbäume etc.) auf dem Gemeindegebiet im Rahmen der Überarbeitung der Schutzverordnung.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 19 4.2.3 Gefahren Das Gemeindegebiet ist gemäss Gefahrenkartierung durch die Prozesse Wasser (Hochwas- ser, Oberflächenabfluss) und Rutschungen (permanent, spontan) gefährdet. Die Hochwasser- gefahr geht vor allem von kleineren Bächen im Bereich von Brücken, Durchlässen und Eindo- lungen (Stichwort: Verklausung). Schutzdefizite mit raumplanerischem Handlungsbedarf ge- hen u.a. vom Hüslibach und Imbach aus. Bei beiden Gewässern ist im Bereich vor dem Durchfliessen des Siedlungsgebiets das Ausscheiden eines Hochwasserrückhalteraums an- gezeigt (vgl. nachfolgende Abbildung).3 Diese beiden ca. 1 ha grossen Rückhalteräume, welche vor Überbauung aber vorübergehen- der Beanspruchung aller Art freizuhalten sind, werden in der Richtplankarte bezeichnet. Im Rahmen der Zonenplanung ist zu prüfen, wie die Freihaltung dieser Flächen grundeigentü- merverbindlich sichergestellt werden kann. Gefahrenkarte (+ Oberflächen- abfluss, Fliessge- wässer) ThurGIS geringe Gefährdung Phänomene: Hochwasserrückhalteraum mittlere Gefährdung Wasser erhebliche Gefährdung Rutschung Die genannten raumplanerischen Massnahmen reichen jedoch nicht aus, um die in vorstehen- der Abbildung ersichtlichen Gefährdungen zu eliminieren. So sind bauliche Massnahmen wie z.B. Dammerhöhungen oder Durchlasserweiterungen insbesondere entlang des Imbachs, Eschemoosbachs und Chräpsbachs zu ergreifen. 3 vgl. Gefahrenkartierung inkl. Technischer Bericht, Böhringer / Rizzolli, genehmigt durch DBU 2012
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 20 Die Gefahr durch Rutschungen besteht insbesondere an Steilhängen im Murgtal, beispiels- weise beim Arealentwicklungsgebiet Underdorf und im Bereich Wuerwis. Im Rahmen des zu erarbeitenden Gestaltungsplans für das Gebiet Underdorf ist die potenzielle Rutschgefahr aus Osten zu berücksichtigen (vgl. Beschluss S 2.4.2). 4.2.4 Altlasten Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) als dynamisches öffentlich zugängliches Instru- ment, welches laufend angepasst und aktualisiert wird, ermöglicht eine gute Planung bei bau- lichen Eingriffen (Verhinderung von „Bauherrenaltlasten“) und kann dadurch zusätzliche Um- weltbelastungen verhindern. Auf dem Gemeindegebiet Wängi sind insgesamt rund 45 Stand- orte im KbS eingetragen. Bei rund 20 Standorten sind keine schädlichen oder lästigen Einwir- kungen zu erwarten. Bei 8 Standorten handelt es sich um Altlasten, sodass diese Standorte sanierungsbedürftig sind. Das grösste Altlastengebiet bildet die Kehrichtdeponie Haldentöbeli westlich angrenzend an Rosenberg mit einer Fläche von rund 0.7 ha. Bei weiteren 9 KbS- Standorten besteht Handlungsbedarf, indem diese untersucht werden müssen. 4.3 Verkehr 4.3.1 Motorisierter Individualverkehr Der Handlungsbedarf im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist auf dem Ge- meindegebiet von Wängi überschaubar. Grössere verkehrliche Engpässe sind seit der Erstel- lung der Autobahn nicht zu verzeichnen. Defizite bestehen hauptsächlich punktuell in Bezug auf die Verkehrssicherheit. So befürwortet der Gemeinderat seit längerem eine Geschwindig- keitsreduktion auf der stark befahrenen Frauenfelderstrasse. Damit soll die Sicherheit der querenden Fussgänger, insbesondere der Schulkinder aus Heiterschen, im Bereich der Bahn- haltestelle Wiesengrund zu verbessern. Konkret wird das Tiefbauamt aufgefordert, auf der dieser Kantonsstrasse innerorts durchgängig eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h zu signalisieren. Zusätzliche Massnahmen wie z.B. ein Gefahrensignal oder eine gestalterische Anpassung der Fahrplan sollen geprüft werden. Weiterer Handlungsbedarf im Sinne der Verkehrssicherheit besteht auf der Kantonsstrasse am südlichen Dorfeingang im Bereich Spitzwis. Die bestehende Tempo 50 – Tafel sollte dorf- auswärts etwa auf die Höhe des Tennisplatzes verschoben werden. Damit kann insbesondere der geplanten Neuüberbauung auf dem Weberei-Areal Süd und dem entsprechenden zukünf- tigen Personenaufkommen (Fussgänger, Velofahrer, Personenwagen etc.) sowie der die Kan- tonsstrasse querenden Bahn Rechnung getragen werden. 4.3.2 Öffentlicher Verkehr Mit der Frauenfeld-Wil-Bahn (FWB) verfügt Wängi über ein angemessenes Angebot des öf- fentlichen Verkehrs. Die seitens der FWB geplante Fahrplanverdichtung auf der gesamten Strecke wird die Attraktivität u.a. für Pendler in die Zentrumsorte Frauenfeld und Wil erhöhen.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 21 Damit verbunden ist die Notwendigkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Kreuzungsabschnitts im Bereich Jakobstal und einer Kurvenstreckung südöstlich von Rosental. Die Dörfer Anetswil, Eggetsbühl, Lachen, Berg, Under- und Obertuttwil sowie Krillberg sind nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Im Sinne der Begrenzung des Siedlungs- wachstums mit Konzentration auf die urbanen und periurbanen Gebiete ist diese Situation als angemessen zu bezeichnen. Andererseits führt diese Situation dazu, dass die Dorfbewohner ausschliesslich im privaten Personenwagen unterwegs sind, was einer nachhaltigen Entwick- lung bzw. einer Förderung erneuerbarer Energien zuwiderläuft. In diesem Zusammenhang, aber auch aufgrund der nicht optimalen ÖV-Verbindung des Hauptorts Wängi mit dem Grossraum Zürich, wird seit längerem die Möglichkeit einer neuen Buslinie diskutiert. Mit der vorliegenden Richtplan-Revision setzt sich der Gemeinderat zum Ziel, mittelfristig eine Machbarkeitsstudie für eine gemeindeübergreifende Buslinie in Auftrag zu geben, wobei eine Kosten-Nutzen-Analyse miteinzubeziehen ist. Im Fokus steht die Achse Lauchetal – Aadorf (SBB-Anschluss Richtung Winterthur-Zürich), mit Haltestellen in Anetswil, am Neuhaus, am Bahnhof Wängi und in Tuttwil. ÖV-Angebot Gesamtverkehrs- konzept Thurgau zu prüfende zusätzliche Busverbindung 4.3.3 Langsamverkehr Sowohl für Fussgänger als auch für Radfahrer soll das heutige, insgesamt attraktive Routen- netz punktuell ergänzt werden. Bei verschiedenen bestehenden Fusswegverbindungen steht die rechtliche Sicherung seitens der öffentlichen Hand im Vordergrund. Damit ist der Gemein- derat beauftragt, mit Grundeigentümern ein öffentliches Wegrecht zu vereinbaren. Für Ve- lofahrer sind ausserhalb des Siedlungsgebiets auf der Hauptstrasse Richtung Aadorf (ab Chleewise / Wilhof) sowie Richtung Lommis Radstreifen zu markieren. Diese Verbindungen stellen eine Ergänzung zur kantonalen Hauptverbindung für den Alltagsverkehr zwischen Frauenfeld und Wil (inkl. bedeutsames Entwicklungsgebiet Wil West) dar, bei welcher auf dem Gemeindegebiet von Wängi kein Handlungsbedarf besteht.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 22 Radwegnetz Alltagsverkehr Kantonaler Richt- plan Auf dem landschaftlich attraktiven Wanderweg entlang der Murg (Murguferweg) bestehen zwei kritische Stellen bezüglich Verkehrssicherheit. Zum einen handelt es sich um die unüber- sichtliche und daher gefährliche Querung der Wilerstrasse im Bereich Neubrugg. Zu prüfen ist hier die Möglichkeit einer neuen Wegführung für Fussgänger unterhalb der bestehenden Strassenbrücke. Zum anderen ist die Überquerung des vielbefahrenen Autobahnzubringers im Bereich Alp an der Grenze zu Matzingen betroffen. Beide Übergänge liegen im Bereich von Kantonsstrassen, sodass die Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten unter Federführung des Tiefbauamts zu erfolgen hat. Gefährliche Fussgängerüber- gänge am Murg- uferweg: ThurGIS Bereich Neubrugg Bereich Alp / Autobahnzubringer
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 23 4.4 Infrastruktur 4.4.1 Energie Der Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energie weist für den Gemeinderat eine hohe Priorität auf. Das 2014 aufgrund wirtschaftlicher Hemmnisse gescheiterte Projekt für ein neues Kleinwasserkraftwerk an der Murg, unter Miteinbezug des bestehenden Wehrs bei Neubrugg, gilt nach wie vor als erstrebenswert und soll nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Die im bestehenden Projekt vorgesehene Erstellung einer Fisch- treppe stellt eine Synergie im Sinne der ökologischen Vernetzung entlang der Murg dar. Bestehendes Murg-Wehr bei Neubrugg St. Galler Tagblatt (Oktober 2014) Der gemäss kantonalem Richtplan bis 2022 geforderte kommunale Energierichtplan befindet sich zurzeit in Erarbeitung. 4.4.2 Kiesabbau Der Kiesabbau im Gebiet Wächselland westlich von Ober-Tuttwil – inklusive Erstellung eines Kiesgrubenbiotops mit Tümpeln (Basis: Gestaltungsplan 1996) – ist weitgehend abgeschlos- sen. Das Gebiet soll deshalb wieder der Landwirtschaftszone bzw. partiell der Landschafts- oder Naturschutzzone zugewiesen werden. Zukünftig ist unmittelbar nördlich davon im Gebiet Breiti ebenfalls der Abbau von Kies denk- bar. Voraussetzung dafür ist, dass sich die heute bestehenden Interessenkonflikte im Zusam- menhang mit dem angrenzenden Grundwasserschutzgebiet (Quellfassung Oelbrunne, Was- serkorporation Wittenwil) lösen lassen.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 24 5 Nachweise 5.1 Ziele und Grundsätze des Raumplanungsgesetzes (RPG) Haushälterische Bodennutzung Die Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Die Siedlungsent- wicklung ist nach innen zu lenken und es sind kompakte Siedlungen zu schaffen. Basierend auf der Innenentwicklungsstrategie werden im Richtplan Areal- und Innenentwick- lungsgebiete ausgewiesen, die im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern sind und einer entsprechenden Umsetzung von Massnahmen bedürfen (S 1.2.1- S 1.2.3). Die auf- grund der Bevölkerungsentwicklung notwendige Siedlungserweiterung konzentriert sich im Wesentlichen auf den Hauptort Wängi an landschaftlich wenig empfindlicher Lage (Esche- moos), wobei eine angemessene Dichte (Bauten bzw. Raumnutzer) gefordert wird (S 2.4.2). Natürliche Lebensgrundlagen Natürliche Lebensgrundlagen sind zu schützen, die Landschaft ist zu schonen. So sollen ge- nügende Flächen geeigneten Kulturlandes sowie naturnahe Landschaften und Erholungs- räume erhalten bleiben und Flussufer freigehalten werden. Der öffentliche Zugang zu den Ge- wässern soll erleichtert werden. Die zukünftige Beanspruchung von Kulturland bzw. Fruchtfolgeflächen erfolgt punktuell, insbe- sondere im Gebiet Eschemoos. Dabei wird eine rationelle, flächensparende Bauweise ange- strebt, um die Ressource Boden weitgehend zu schonen. Ansonsten sind die landwirtschaft- lich bzw. landschaftlich-naturkundlich wertvollen Freiflächen zu erhalten und zu pflegen bzw. nachhaltig zu bewirtschaften (L 1.1.1, L 1.2.2 etc.). Die Flussufer der Murg sind für die Bevöl- kerung attraktiv und teilweise auch ökologisch wertvoll. Im Rahmen der noch ausstehenden Ausscheidung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums soll der Freihaltung bzw. dem öffentlichen Zugang eine hohe Priorität eingeräumt werden (L 3.1.2). Angemessene Wohnqualität Die Siedlungsentwicklung ist nach innen zu lenken, jedoch unter Berücksichtigung einer ange- messenen Wohnqualität. Bei der Siedlungsentwicklung achten die Gemeinden auf die Bedürf- nisse der Bevölkerung. Wohngebiete sollen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen mög- lichst verschont bleiben und haben viele Grünflächen und Bäume zu enthalten. Die Sicherstellung einer hohen Wohnqualität ist ein grosses Anliegen seitens der öffentlichen Hand und wird im Richtplan entsprechend thematisiert (S 2.2.1). Im Rahmen der Mitwirkung zum Richtplan wie auch zu weiteren Planungsinstrumenten (Rahmennutzungsplan, Son- dernutzungspläne etc.) kann die Bevölkerung ihre Vorstellungen einbringen. Die Vermeidung von übermässigen Immissionen wird z.B. bezüglich Lärm basierend auf der Empfindlichkeits- stufen-Zuweisung gemäss Zonenplan umgesetzt. Ergänzend zu den aktuellen Bestrebungen in der Gemeinde zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet wird im Richtplan bei- spielsweise die Pflanzung zusätzlicher Bäume entlang öffentlicher Strassen vorgeschlagen (S 2.2.2).
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 25 Wirtschaft Für die Wirtschaft sind räumliche Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten. Da die bestehenden Arbeitsgebiete für Gewerbe- bzw. Industrienutzungen weitgehend über- baut sind werden zur längerfristigen Sicherstellung des Wirtschaftsstandorts Wängi neue Ar- beitsgebiete planerisch ausgewiesen (S 1.4.3/.4). Öffentlicher Verkehr Wohn- und Arbeitsgebiete sind mit dem öffentlichen Verkehr angemessen zu erschliessen. Die zu entwickelnden Gebiete befinden sich fast ausschliesslich in Fussdistanz zu einer Halte- stelle der FWB, deren Fahrplan in den kommenden Jahren durchgehend auf einen Viertel- stundentakt ausgebaut wird. Der Grossteil dieser Gebiete liegt innerhalb der ÖV-Güteklassen C und D, was für eine ländliche Thurgauer Gemeinde angemessen ist. Eine Ergänzung des ÖV-Angebots im ländlichen Teil des Gemeindegebiets soll im Rahmen eines Pilotprojekts ge- mäss Agglomerationsprogramm geprüft werden (V 2.1.2; vgl. Kap. 5.5). Langsamverkehr Rad- und Fusswege sollen erhalten, verbessert und neu geschaffen werden. Zwei aus kommunaler Sicht bedeutsame Radwegachsen (Hauptstrasse in Richtung Aadorf bzw. Lommis) sollen durch die Markierung von Radstreifen aufgewertet und werden. Durch eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduktion auf der Frauenfelderstrasse (Tempo 50) soll im Bereich Wiesengrund die Sicherheit insbesondere für Schüler verbessert werden. Entlang des attraktiven Murguferwegs ist an zwei verkehrstechnisch heiklen Stellen eine Verbesserung der Sicherheit für Wanderer beabsichtigt (V 1.4.1, V 3.1.2, V 3.2.1). 5.2 Sachpläne und Konzepte des Bundes Die Konsultation der Sachpläne und Konzepte des Bundes hat ergeben, dass für die Ge- meinde Wängi die Sachpläne Fruchtfolgeflächen (1992) und Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) eine Relevanz aufweisen. Im Weiteren ist der Teil Infrastruktur Luftfahrt des Sachplans Verkehr (SIL) marginal betroffen: Für das Flugfeld Lommis gilt ein kreisförmiges Gebiet mit Hindernisbegrenzung, welches rund 200 m an den Dorfrand von Anetswil heranreicht. Im Rahmen der Richt- und Nutzungspla- nung ergibt diese Festsetzung gemäss SIL keinen Handlungsbedarf.4 4 vgl. Objektblatt TG-2 gemäss SIL, Teil IIIC – Objektblätter 11. Serie, BAZL/ARE, 03.02.2016.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 26 5.2.1 Sachplan Fruchtfolgeflächen Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf dem Gemeindegebiet gilt als Fruchtfolgefläche. Da der Innenentwicklung Grenzen gesetzt sind und sie eine längere Zeitpe- riode in Anspruch nehmen wird, ist Wängi darauf angewiesen, zugunsten einer nutzungsmäs- sig diversifizierten Siedlungsentwicklung auch Gebiete mit Fruchtfolgeflächen (FFF) einzuzo- nen. Gesamthaft werden durch die beabsichtigten Einzonungen rund 5 ha FFF beansprucht. Gemäss Art. 30 Abs. 1bis RPV (Raumplanungsverordnung) dürfen FFF nur eingezont werden, wenn: a. ein auch aus der Sicht des Kantons wichtiges Ziel ohne die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht sinnvoll erreicht werden kann; und b. sichergestellt wird, dass die beanspruchten Flächen nach dem Stand der Erkenntnisse optimal genutzt werden. Auf Basis des kantonalen Richtplans (Planungsgrundsatz 2.2 D) werden im kommunalen Richtplan in Beschluss L 1.1 die bei Einzonungen mit Beanspruchung von FFF zu prüfenden Punkte im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung aufgeführt. Zu prüfen ist bei jeder Einzonungsfläche, ob: a) ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt, b) der Bedarf nicht in der Bauzone oder auf landwirtschaftlich weniger gut geeigneten Flä- chen erfüllt werden kann, c) eine Kompensation durch Auszonung oder Aufwertung anthropogen geschädigter Böden andernorts geleistet werden kann. Rund 4.0 ha oder 80% der durch Einzonungen betroffenen FFF liegen im Gebiet Eschemoos Südwest. Wie bereits erwähnt weist dieses dreiseitig von bebauten Flächen umgebene Gebiet eine prädestinierte Lage für eine Einzonung auf. Das heutige Wiesland ist sowohl im rechts- kräftigen kommunalen Richtplan als auch im kantonalen Richtplan als Teil des Siedlungsge- biets ausgewiesen. Vor rund 20 Jahren wurde ein Erschliessungskonzept erarbeitet, welches bisher noch nicht umgesetzt worden ist. Für die kommenden 15 Jahre (Zonenplan-Horizont) besteht ein nachgewiesener Bedarf für zusätzliche Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ), insbesondere für Wohnnutzungen (vgl. Ausführungen in Kap. 4.1.2 (kurzfristige Sied- lungserweiterungen) und Kap. 5.4.2, Kapazitätsberechnung). Im Gebiet Ziil soll angrenzend an den bestehenden Betrieb mit Pferdehandel und Reitschule ein Reitzentrum von regionaler Ausstrahlung etabliert werden, was rund 0.9 ha FFF bean- sprucht. Dieses Vorhaben liegt aus Sicht des Gemeinderats im öffentlichen Interesse und kann nicht anderswo inner- oder ausserhalb der Bauzone realisiert werden. Im Gebiet Grooss- wis, das die Einzonung eines vor 1980 erstellten Fussballplatzes betrifft, ist gegen die beste- hende Bauzone hin der Uferbereich des Hüslibachs als FFF bezeichnet (ca. 0.1 ha). Durch die Einzonung ergibt sich keine Nutzungsänderung auf dieser Fläche, sodass die Bodenqualität unvermindert erhalten bleibt.
Wängi | Richtplan | Planungsbericht Seite 27 Bodenregionen; Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Kanton Thurgau, Amt für Umwelt (ThurGIS) anthropogener Boden Fruchtfolgeflächen Gemäss der digitalen Bodenübersichts-Applikation des Kantons liegen im Gemeindegebiet von Wängi rund 5.5 ha anthropogene Böden, die keine FFF-Qualität aufweisen (vgl. Abbil- dung). Es soll geprüft werden, inwiefern sich diese Böden oder Teile davon für eine Aufwer- tung zu FFF eignen, um als Kompensation für die genannten FFF-Beanspruchungen (5.0 ha) dienen zu können. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass insbesondere für die beabsichtigte Einzonung Esche- moos Südwest, die rund 4.0 ha FFF betrifft, eine umfassende Interessenabwägung erforder- lich ist. Diese hat darzulegen, welche Bauweise vorgesehen ist, um eine optimale Nutzungs- dichte zu erreichen und damit den wertvollen Boden möglichst flächeneffizient zu nutzen bzw. zu überbauen. Im Weiteren sind allfällige Alternativgebiete mit weniger Beanspruchung von FFF zu thematisieren, die Verfügbarkeit des Bodens nachzuweisen, und die wichtigsten Eck- punkte für den zu erlassenden Gestaltungsplan (z. B. verdichtete Bauweise, Ausdolung Eschemoosbach, hohe Freiraumqualitäten, Etappierung) aufzuzeigen. Diese umfassende In- teressenabwägung wird im Rahmen der bevorstehenden Zonenplanrevision erfolgen. 5.2.2 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) In den noch nicht genehmigten Anpassungen und Ergänzungen 2021 des SIS sind die beiden im Rahmen der Einführung des Viertelstundentakts der Frauenfeld-Wil-Bahn (FWB) vorgese- henen Projekte aufgeführt (Zwischenergebnis): - Kreuzungsabschnitt bei der Haltestelle Jakobstal - Kurvenstreckung südöstlich von Rosental Eine frühzeitige Koordination unter den Beteiligten auf allen Stufen (Bund, Kanton, Gemeinde) und insbesondere mit der federführenden FWB ist vordringlich und wird durch die Gemeinde Wängi mitgetragen (V 2.1.1).
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