Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh www.boris.nrw.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh Grundstücksmarktbericht 2021 Berichtszeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 Übersicht über den Grundstücksmarkt in Borgholzhausen Halle (Westf.) Harsewinkel Herzebrock-Clarholz Langenberg Rheda-Wiedenbrück Rietberg Schloss Holte-Stukenbrock Steinhagen Verl Versmold Werther (Westf.)
Herausgeber Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh Geschäftsstelle Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh Postanschrift: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, 33324 Gütersloh Telefon: 05241 / 85 - 1846 / - 1795 / - 1827: Immobilienwerte - 1844 / - 1845: Bodenrichtwertauskünfte - 1842: Leiter der Geschäftsstelle - 1750: Vorsitzender Fax: 05241 / 85 - 1792 E-Mail: Gutachterausschuss@kreis-guetersloh.de Internet: www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.de Druck Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh Version: 22.04.2021 Bildnachweis Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh Lizenz Für den Grundstücksmarktbericht gilt die Lizenz „Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0“ (dl-de/zero- 2-0). Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehen. Der Inhalt des Grundstücksmarktberichtes kann gemäß den Nutzungsbedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ genutzt werden. Jede Nutzung ist demnach ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig.
Vorwort zum Grundstücksmarktbericht 2021- 24. Jahrgang Grundstücksmarktbericht Aufgabe des Grundstücksmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung für den Immobilienmarkt des Kreises Gütersloh darzustellen, über das Preisniveau zu informieren und die für die Immobilienwert- ermittlung erforderlichen Daten bereitzustellen. Der Marktbericht trägt somit in hohem Maße zur Schaffung von Markttransparenz bei. Der 24. Jahrgang beinhaltet den Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020. Der Bericht wendet sich zum einen an die Bewertungssachverständigen, die für ihre tägliche Arbeit spezi- elle Informationen und Daten über den Immobilienmarkt benötigen. Zum anderen richtet er sich an die freie Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie an viele andere Stellen, die auf Kenntnisse über den Grund- stücksmarkt angewiesen sind. Neben diesen Nutzern möchten wir aber auch die interessierte Öffentlichkeit einladen, diesen Bericht zu lesen. Grundstücksmarkt Der Grundstücksmarkt im Kreis Gütersloh ist im Berichtszeitraum insgesamt weiterhin geprägt durch Preissteigerungen in den marktbestimmenden Teilmärkten. Die Gründe für diese Entwicklungen dürften in der weiterhin guten konjunkturellen Gesamtsituation im Kreis Gütersloh sowie in den niedrigen Kapital- marktzinsen liegen. Eine anhaltend hohe Nachfrage trifft hier auf ein geringes Angebot an Immobilien. Ein etwaigiger negativer Effekt durch die Corona-Pandemie ist weder bei der Anzahl der Kauffälle noch beim Preisniveau festzustellen. Wir wünschen den Lesern dieses Berichtes den angestrebten Informationsgewinn und bitten gleichzeitig um Anregungen und Verbesserungsvorschläge für künftige Auflagen. Ergänzend zum Grundstücksmarkt- bericht wird auf den Internetauftritt des Gutachterausschusses verwiesen, www.gutachterausschuss.kreis- guetersloh.de. Gütersloh, im April 2021 Carsten Tannhäuser (Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 6 Inhaltsverzeichnis 1 Die Gutachterausschüsse und ihre Aufgaben 10 1.1 Allgemein 10 1.2 Aufgaben des Gutachterausschusses 10 1.3 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses 11 1.4 Aufgaben der Geschäftsstelle 11 2 Die Lage auf dem Grundstücksmarkt 13 2.1 Immobilien-Barometer 13 2.2 Käuferströme 14 2.3 Altersstruktur der Käufer 17 3 Umsätze 18 3.1 Gesamtumsatz 18 3.2 Unbebaute Grundstücke 20 3.2.1 Allgemein 20 3.2.2 Individueller Wohnungsbau 20 3.2.3 Geschosswohnungsbau und Geschäftsgrundstücke 21 3.2.4 Gewerbliche Bauflächen 22 3.2.5 Tertiäre Nutzung 22 3.2.6 Bauerwartung 23 3.2.7 Rohbauland 24 3.2.8 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen 25 3.3 Bebaute Grundstücke 25 3.4 Wohnungseigentum 27 3.5 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke 28 3.5.1 Bestellung von Erbbaurechten 28 3.5.2 Verkauf von Erbbaugrundstücken 28 3.5.3 Verkauf von Erbbaurechten 29 4 Unbebaute Grundstücke 30 4.1 Individueller Wohnungsbau 30 4.1.1 Kaufpreise 30 4.1.2 Preisentwicklung und Preisniveau 31 4.1.3 Erschließungskosten 31 4.1.4 Wohnbaugrundstücke im Außenbereich 32 4.2 Gewerbliche Bauflächen 33 4.2.1 Preisentwicklung und Preisniveau 33 4.2.2 Erschließungskosten 33 4.2.3 Gewerbegrundstücke im Außenbereich 33 4.2.4 Landwirtschaftliche Hofstellen 34 4.3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen 34 4.3.1 Preisentwicklung und Preisniveau 34 4.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 34 4.4.1 Gartenland im Außenbereich 34 4.5 Bodenrichtwerte 35 4.5.1 Definition 35
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 7 4.5.2 Das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW 35 4.5.3 Zonale Bodenrichtwerte 35 4.5.4 Umrechnungskoeffizienten 36 4.5.5 Indexreihen 37 4.5.6 Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2021 40 5 Bebaute Grundstücke 42 5.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 42 5.1.1 Durchschnittspreise 42 5.1.2 Preisentwicklung 44 5.1.3 Lineare Regressionsanalyse – freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser 44 5.1.4 Lineare Regressionsanalyse – Reihenhäuser und Doppelhaushälften 45 5.1.5 Sachwertfaktoren 46 5.1.6 Liegenschaftszinssätze 49 5.2 Ertragsorienterte Objekte 50 5.2.1 Liegenschaftszinssätze 50 5.2.2 Rohertragsfaktor 51 6 Wohnungs- und Teileigentum 53 6.1 Wohnungseigentum 53 6.1.1 Durchschnittspreise 53 6.1.2 Lineare Regressionsanalyse - Eigentumswohnungen 54 6.1.3 Liegenschaftszinssätze 55 6.2 Teileigentum 55 7 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke 56 7.1 Bestellung neuer Erbbaurechte 56 7.2 Faktoren für Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte 56 7.2.1 Erbbaugrundstücke 56 7.2.2 Erbbaurechte 58 8 Modellbeschreibungen 59 8.1 Modellparameter NHK 2010 zur Ableitung der Sachwertfaktoren 59 8.2 Modellparameter zur Ableitung des Liegenschaftszinssatzes 59 9 Mieten und Strukturdaten 60 9.1 Wohnungsmieten 60 9.2 Gewerbemieten 60 9.3 Strukturdaten 60 10 Weitere Informationen 61 10.1 Gebühren für Gutachten 61 10.2 Auskunft über Bodenrichtwerte / Auskünfte aus der Kaufpreissammlung 61 10.3 Überregionaler Grundstücksmarktbericht 61 10.4 Besetzung des Gutachterausschusses im Kreis Gütersloh 62 11 Anlagen 63 11.1 Statistische Begriffe 63 11.2 Pauschalwerte für Nutzungsgebäude 64
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 8 Abbildungsverzeichnis 1 Altersstruktur für EFH/ZFH, Bauland und ETW 17 2 Altersstruktur Wohnungseigentum 17 3 Gesamtanzahl der Kauffälle im längerfristigen Vergleich 18 4 Entwicklung des Gesamtumsatzes in Mio. Euro 19 5 Teilmarktübersicht (Anzahl der Kauffälle) 19 6 Individueller Wohnungsbau: Umsätze 20 7 Geschosswohnungsbau und Geschäftsgrundstücke: Umsätze 21 8 Gewerbliche Bauflächen: Umsätze 22 9 Tertiäre Nutzung: Umsätze 23 10 Bauerwartung: Umsätze 23 11 Rohbauland: Umsätze 24 12 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen: Umsätze 25 13 Umsätze des Teilmarktes der bebauten Grundstücke 25 14 Ein- und Zweifamilienhäuser: Umsätze 26 15 Wohnungseigentum: Umsätze 27 16 Bestellung von Erbbaurechten: Umsätze 28 17 Verkauf von Erbbaugrundstücken: Umsätze 28 18 Verkauf von Erbbaurechten: Umsätze 29 19 Individueller Wohnungsbau: Verteilung der Kaufpreise 30 20 Kreisübersicht der Bodenrichtwerte ausgewählter Teilmärkte 36 21 Bodenpreisindex Kreis Gütersloh 37 22 Bodenpreisindex: Landwirtschaftliche Nutzflächen (Gesamt) 39 23 Bodenpreisindex: Acker und ackerfähiges Grünland 40 24 Land- und fortwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2021 41 25 Ein- und Zweifamilienhäuser: Verteilung der Kaufpreise 42 26 Sachwertfaktoren für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser 47 27 Sachwertfaktoren für Reihenhäuser und Doppelhaushälften 48 28 Ablaufschema Sachwertverfahren 49 29 Preisgruppen der Kauffälle von Eigentumswohnungen 54 30 Darstellung des Vergleichsfaktors in Abhängigkeit von der Rendite (in %) 57 Tabellenverzeichnis 1 Käuferströme für die Gemeinden Borgholzhausen und Halle 14 2 Käuferströme für die Gemeinden Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz 14 3 Käuferströme für die Gemeinden Langenberg und Rheda-Wiedenbrück 15 4 Käuferströme für die Gemeinden Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock 15 5 Käuferströme für die Gemeinden Steinhagen und Verl 16 6 Käuferströme für die Gemeinden Versmold und Werther 16 7 Umsatzzahlen der Ein- und Zweifamilienhäuser auf Gemeindeebene 26 8 Umsatzzahlen für Wohnungseigentum auf Gemeideebene 27 9 Durchschnittspreise für ’kommunales Bauland’ und ’gewöhnlicher’ Geschäftsverkehr 30 10 Preisentwicklung und Preisniveau für Flächen des individuellen Wohnungsbaus 31 11 Preisentwicklung und Preisniveau für gewerbliche Bauflächen 33 12 Bodenpreisindexreihen Kreis Gütersloh 38 13 Überblick über die Preisverhältnisse freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser 43
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 9 14 Überblick über die Preisverhältnisse von Reihenhäusern und Doppelhaushälften 43 15 Preisniveau der Ein- und Zweifamilienhäuser 44 16 Liegenschaftszinssätze (Stichtag 01.01.2021) 51 17 Rohertragsfaktoren 52 18 Preisniveau für Eigentumswohnungen 53 19 Preisniveau für Eigentumswohnungen 54
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 10 Abkürzungsverzeichnis und Erläuterung Kennzeichnung fehlender oder erläuterungsbedürftiger Werte Zeichen Bedeutung - Nichts vorhanden / Keine Angabe * Hinweis auf eine Anmerkung . Zahlenwert unbekannt oder kein Markt () Aussagekraft eingeschränkt, da Wert statistisch unsicher Zur Vereinheitlichung sollen in Tabellen folgende Begriffe und Abkürzungen verwendet werden. Abkü. Bedeutung Bauj Baujahr BGF Bruttogrundfläche BRW Bodenrichtwert BW Bodenwert DHH Doppelhaushälfte EFH Einfamilienhaus EZ Erbbauzins fW finanzmathematischer Wert Gfl Grundfläche GND Gesamtnutzungsdauer Grfl Grundstücksfläche Max Maximalwert bzw. höchster Wert Min Minimalwert bzw. kleinster Wert Mittel, Ø Mittel- bzw. Durchschnittswert N Anzahl Nfl Nutzfläche NG Nebengebäude RH Reihenhaus RND Restnutzungsdauer s Empirische Standardabweichung des Einzelfalls STST Standardstufe SWF Sachwertfaktor VF Vergleichsfaktor Wfl Wohnfläche ZAWO Zahl der Wohneinheiten ZFH Zweifamilienhaus
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 10 1 Die Gutachterausschüsse und ihre Aufgaben 1.1 Allgemein Die örtlichen Gutachterausschüsse sind als Behörden des Landes NRW auf der gesetzlichen Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB) bei den kreisfreien Städten, Kreisen und großen kreisangehöri- gen Gemeinden eingerichtet. Im Jahre 1981 wurde der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen gebildet. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Die Gutachterausschüsse sind selbstständige, unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgre- mien von Sachverständigen einschlägiger Fachrichtungen, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Grundstücksbewertung verfügen. Die Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses werden vom Ministerium des Innern bestellt; sie sollen Mitglied eines Gutachterausschusses sein. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse werden von den Be- zirksregierungen jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Zur Vorbereitung seiner Arbeiten bedient sich der örtliche Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die bei der jeweiligen Gebietskörperschaft eingerichtet ist. Die Bildung der Gutachterausschüsse, die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der Grundstückswertermitt- lungsverordnung (GrundWertVO NRW) geregelt. Die Grundstücksbewertungen erfolgen auf der Grundlage des BauGB, der Immobilienwertermittlungsver- ordnung (ImmoWertV), den jeweiligen Wertermittlungsrichtlinien in NRW und den Modellen der Arbeitsge- meinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in NRW (AGVGA.NRW). Die Tätigkeit in den Gutachterausschüssen ist ehrenamtlich. Der Gutachterausschuss für Grundstücks- werte im Kreis Gütersloh besteht aus Mitgliedern (Abschnitt 10.4), die überwiegend Sachverständige aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und Vermessungs- und Liegenschaftswesen sind. Hinzu kommen zwei Vertreter der zuständigen Finanzämter, die bei dem Beschluss der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten mitwirken. Der Gutachterausschuss im Kreis Gütersloh ist zuständig für den gesamten Kreis Gütersloh mit Ausnahme der Stadt Gütersloh, die Sitz eines eigenen Gutachterausschusses ist. Alle Angaben in diesem Grundstücks- marktbericht beziehen sich somit auf das Gebiet der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne die Stadt Gütersloh. 1.2 Aufgaben des Gutachterausschusses Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in den §§ 192 ff des Baugesetzbuches und in Anlage 3 der Grundstückswertermittlungsverordnung NRW beschrieben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung • Ermittlung von Bodenrichtwerten • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreis- indexreihen, Marktanpassungsfaktoren) • Zusammenfassung und Veröffentlichung von Feststellungen über den Grundstücksmarkt in einer Übersicht (Grundstücksmarktbericht) • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust oder für andere Vermögensnachteile
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 11 • Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte • Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte • Individuelle Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form 1.3 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses Der Obere Gutachterausschuss hat folgende Aufgaben: • Erarbeitung einer Übersicht über den Grundstücksmarkt in Nordrhein-Westfalen • Erstattung von Obergutachten auf Antrag von Gerichten • Erstattung von Obergutachten auf Antrag von Behörden in gesetzlichen Verfahren • Erstattung von Obergutachten auf Antrag der sonst nach § 193 Abs. 1 BauGB Berechtigten, wenn für das Obergutachten eine bindende Wirkung bestimmt oder vereinbart wurde • Führung des Informationssystems zum Immobilienmarkt (BORISplus.NRW) • Führung einer Zentralen Kaufpreissammlung • Datensammlung und Auswertung von Kaufpreisobjekten, die bei den Gutachterausschüssen nur ver- einzelt auftreten • Erarbeitung von verbindlichen Standards für die Auswertung der sonstigen zur Wertermittlung erfor- derlichen Daten aus der Kaufpreissammlung zur Sicherstellung der Einheitlichkeit im Einvernehmen mit den vorsitzenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse Die Erstattung von Obergutachten setzt voraus, dass bereits ein Gutachten eines örtlichen Gutachteraus- schusses vorliegt. Der Obere Gutachterausschuss hat keine Fachaufsicht oder Weisungsbefugnis gegenüber den örtlichen Gutachterausschüssen. 1.4 Aufgaben der Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Tätigkeiten bedienen sich die Gutachterausschüsse ihrer Ge- schäftsstellen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh ist bei der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Gütersloh eingerichtet. Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben. Notare und andere Stellen sind nach § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Grundstücksmarkt betreffen- de Unterlagen den Gutachterausschüssen zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet. Die Kaufpreissammlung wird um notwendige be- schreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt, so dass der Gutachterausschuss einen bestmögli- chen Einblick in den Grundstücksmarkt erhält. Die so erlangten Daten dienen sowohl als Grundlage bei der Ermittlung von Grundstückswerten als auch zur Ableitung von Grundlagendaten entsprechend den §§ 9 bis 14 der ImmoWertV.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 12 Weitere Aufgaben sind: • Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung • Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissamm- lung, wie Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssät- zen) und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (§§ 11 – 14 ImmoWertV) • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes • Vorbereitung der Wertermittlungen • Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung • Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte • Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte • Erledigung der Verwaltungsaufgaben Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstige personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt, sofern der Empfänger der Daten die Einhal- tung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. In anonymisierter Form können Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung auch ohne Darlegung eines berechtigten Interesses abgegeben wer- den. Die für die Grundstückswertermittlung besonders bedeutsamen marktkonformen erforderlichen Daten haben keinen Personenbezug und werden gegen Entgelt abgegeben. Diese Daten haben für andere mit der Grundstückswertermittlung befasste Stellen, insbesondere Sachverständige für Immobilienbewertung, große Bedeutung.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 13 2 Die Lage auf dem Grundstücksmarkt 2.1 Immobilien-Barometer Die nachfolgende Übersicht gibt einen ersten Überblick über wesentliche (beschreibende) Kennzahlen des Grundstücksmarktes für den aktuellen Berichtszeitraum im Kreis Gütersloh. Immobilien-Barometer Gesamtumsatz Umsätze1 Anzahl eingegangene Kauffälle 2937 +1% Umsatz geeignete Kauffälle [Mio. EUR] 554 +1% Unbebaute Grundstücke Anzahl Kauffälle Preise2 Individueller Wohnungsbau 303 +16% 11% Gewerbliche Bauflächen 24 +71% 1% Acker- und ackerfähiges Grünland3 29 -6% 8% Forstwirtschaftlich genutzte Flächen4 11 -8% -9% Bebaute Grundstücke Ein- und Zweifamilienhäuser 715 -7% 11% Wohnungseigentum Kauffälle Gesamt 679 +15% darunter Erstverkäufe (Neubauten) 336 +66% 7% darunter Weiterverkäufe 337 -13% 15% Überblick über das Bodenrichtwertniveau5 Individueller Wohnungsbau 135 EUR - 300 EUR Gewerbliche Bauflächen 35 EUR - 55 EUR Acker- und ackerfähiges Grünland 6,0 EUR - 10,0 EUR Grünland 3,6 EUR - 6,0 EUR Forstwirtschaftlich genutzte Flächen4 2,1 EUR Wohnen im Außenbereich 70 EUR - 145 EUR Gewerbe im Außenbereich 17 EUR - 32 EUR 1 mit Veränderung zum Vorjahreszeitraum 2 Kreisweite Durchschnittspreise zum Vorjahreszeitraum 3 ohne Dauergrünland 4 inklusive Aufwuchs 5 Repräsentativer Bodenrichtwert für eine Stadt / Gemeinde; beim individuellen Wohnungsbau und bei den gewerblichen Bauflächen entsprechen die Werte den durchschnittlichen gemeindlichen BRW in mittlerer Lage (Min. und Max. auf Kreisebene)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 14 2.2 Käuferströme Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Käuferströme in den einzelnen Gemeinden, differenziert nach den Segmenten „Bauplatz“ (unbebautes Grundstück), „EFH/ZFH“ (Ein- und Zweifamilien- häuser) und „ETW“ (Eigentumswohnung). Tabelle 1: Käuferströme für die Gemeinden Borgholzhausen und Halle Borgholzhausen Halle Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 53 6 35 12 198 65 76 57 Kreis Gütersloh 37 6 21 10 148 51 55 42 Borgholzhausen 20 4 7 9 3 0 0 3 Gütersloh 0 0 0 0 9 1 6 2 Halle (Westf.) 6 1 5 0 112 43 42 27 Harsewinkel 2 1 1 0 1 0 0 1 Herzebrock-Clarholz 0 0 0 0 0 0 0 0 Langenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Rheda-Wiedenbrück 0 0 0 0 0 0 0 0 Rietberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Schloß Holte-Stukenbrock 1 0 1 0 1 0 0 1 Steinhagen 1 0 0 1 8 3 2 3 Verl 0 0 0 0 0 0 0 0 Versmold 5 0 5 0 2 1 0 1 Werther (Westf.) 2 0 2 0 12 3 5 4 übriges OWL 4 0 3 1 39 11 17 11 davon Bielefeld 4 0 3 1 36 11 15 10 davon Paderborn 0 0 0 0 1 0 1 0 LK OS 5 0 4 1 2 0 0 2 übriges NRW 5 0 5 0 3 0 1 2 Sonstige in der BRD 2 0 2 0 5 2 3 0 Ausland 0 0 0 0 1 1 0 0 Tabelle 2: Käuferströme für die Gemeinden Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz Harsewinkel Herzebrock-Clarholz Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 142 30 63 49 94 9 45 40 Kreis Gütersloh 130 28 61 41 86 6 44 36 Borgholzhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gütersloh 17 0 9 8 11 1 9 1 Halle (Westf.) 0 0 0 0 0 0 0 0 Harsewinkel 101 25 45 31 7 1 4 2 Herzebrock-Clarholz 4 1 3 0 56 4 24 28 Langenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Rheda-Wiedenbrück 3 0 2 1 9 0 5 4 Rietberg 1 1 0 0 0 0 0 0 Schloß Holte-Stukenbrock 0 0 0 0 1 0 1 0 Steinhagen 0 0 0 0 1 0 1 0 Verl 0 0 0 0 0 0 0 0 Versmold 3 1 2 0 1 0 0 1 Werther (Westf.) 1 0 0 1 0 0 0 0 übriges OWL 4 1 1 2 4 3 0 1 davon Bielefeld 3 1 0 2 3 3 0 0 davon Paderborn 0 0 0 0 1 0 0 1 LK OS 0 0 0 0 0 0 0 0 übriges NRW 6 0 1 5 2 0 0 2 Sonstige in der BRD 2 1 0 1 2 0 1 1 Ausland 0 0 0 0 0 0 0 0
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 15 Tabelle 3: Käuferströme für die Gemeinden Langenberg und Rheda-Wiedenbrück Langenberg Rheda-Wiedenbrück Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 42 8 25 9 319 28 121 170 Kreis Gütersloh 36 7 23 6 271 26 102 143 Borgholzhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gütersloh 2 2 0 0 28 3 11 14 Halle (Westf.) 0 0 0 0 0 0 0 0 Harsewinkel 0 0 0 0 3 0 1 2 Herzebrock-Clarholz 3 0 1 2 11 0 4 7 Langenberg 15 4 10 1 14 1 6 7 Rheda-Wiedenbrück 12 1 11 0 201 21 76 104 Rietberg 3 0 0 3 9 1 1 7 Schloß Holte-Stukenbrock 1 0 1 0 1 0 1 0 Steinhagen 0 0 0 0 0 0 0 0 Verl 0 0 0 0 4 0 2 2 Versmold 0 0 0 0 0 0 0 0 Werther (Westf.) 0 0 0 0 0 0 0 0 übriges OWL 1 0 1 0 10 1 6 3 davon Bielefeld 0 0 0 0 7 1 4 2 davon Paderborn 0 0 0 0 3 0 2 1 LK OS 0 0 0 0 0 0 0 0 übriges NRW 5 1 1 3 26 1 10 15 Sonstige in der BRD 0 0 0 0 11 0 3 8 Ausland 0 0 0 0 1 0 0 1 Tabelle 4: Käuferströme für die Gemeinden Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock Rietberg Schloß Holte-Stukenbrock Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 211 45 51 115 167 34 77 56 Kreis Gütersloh 116 40 45 31 119 27 55 37 Borgholzhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gütersloh 8 3 3 2 2 0 2 0 Halle (Westf.) 0 0 0 0 1 1 0 0 Harsewinkel 1 0 1 0 0 0 0 0 Herzebrock-Clarholz 1 0 0 1 0 0 0 0 Langenberg 1 1 0 0 1 1 0 0 Rheda-Wiedenbrück 6 0 1 5 0 0 0 0 Rietberg 93 34 38 21 0 0 0 0 Schloß Holte-Stukenbrock 0 0 0 0 108 25 46 37 Steinhagen 0 0 0 0 0 0 0 0 Verl 6 2 2 2 6 0 6 0 Versmold 0 0 0 0 0 0 0 0 Werther (Westf.) 0 0 0 0 1 0 1 0 übriges OWL 27 4 2 21 40 4 19 17 davon Bielefeld 4 0 2 2 24 1 11 12 davon Paderborn 11 4 0 7 9 0 4 5 LK OS 3 0 0 3 0 0 0 0 übriges NRW 42 1 4 37 3 1 2 0 Sonstige in der BRD 22 0 0 22 5 2 1 2 Ausland 1 0 0 1 0 0 0 0
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 16 Tabelle 5: Käuferströme für die Gemeinden Steinhagen und Verl Steinhagen Verl Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 120 10 57 53 128 29 54 45 Kreis Gütersloh 73 4 33 36 110 28 43 39 Borgholzhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gütersloh 4 0 1 3 19 1 14 4 Halle (Westf.) 3 0 0 3 0 0 0 0 Harsewinkel 0 0 0 0 0 0 0 0 Herzebrock-Clarholz 0 0 0 0 0 0 0 0 Langenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Rheda-Wiedenbrück 0 0 0 0 0 0 0 0 Rietberg 0 0 0 0 5 0 3 2 Schloß Holte-Stukenbrock 0 0 0 0 2 1 1 0 Steinhagen 63 4 31 28 0 0 0 0 Verl 1 0 1 0 84 26 25 33 Versmold 2 0 0 2 0 0 0 0 Werther (Westf.) 0 0 0 0 0 0 0 0 übriges OWL 38 3 22 13 13 1 9 3 davon Bielefeld 36 3 20 13 6 0 4 2 davon Paderborn 0 0 0 0 5 1 3 1 LK OS 3 0 2 1 0 0 0 0 übriges NRW 2 1 0 1 1 0 0 1 Sonstige in der BRD 3 1 0 2 4 0 2 2 Ausland 1 1 0 0 0 0 0 0 Tabelle 6: Käuferströme für die Gemeinden Versmold und Werther Versmold Werther Erwerber aus: Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW Gesamt Bauplatz EFH/ZFH ETW alle Fälle 125 23 62 40 70 9 45 16 Kreis Gütersloh 92 13 50 29 34 5 22 7 Borgholzhausen 2 1 1 0 0 0 0 0 Gütersloh 3 0 3 0 3 1 1 1 Halle (Westf.) 1 0 1 0 2 0 1 1 Harsewinkel 6 1 5 0 0 0 0 0 Herzebrock-Clarholz 1 1 0 0 0 0 0 0 Langenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Rheda-Wiedenbrück 0 0 0 0 0 0 0 0 Rietberg 0 0 0 0 0 0 0 0 Schloß Holte-Stukenbrock 0 0 0 0 0 0 0 0 Steinhagen 0 0 0 0 0 0 0 0 Verl 0 0 0 0 0 0 0 0 Versmold 76 10 38 28 0 0 0 0 Werther (Westf.) 3 0 2 1 29 4 20 5 übriges OWL 6 2 3 1 30 3 19 8 davon Bielefeld 6 2 3 1 25 2 18 5 davon Paderborn 0 0 0 0 0 0 0 0 LK OS 8 2 2 4 1 0 0 1 übriges NRW 13 4 4 5 2 0 2 0 Sonstige in der BRD 4 2 1 1 3 1 2 0 Ausland 2 0 2 0 0 0 0 0
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 17 2.3 Altersstruktur der Käufer Die nachfolgenden Abbildungen geben einen kreisweiten Überblick über die Altersstruktur der Käufer (na- türliche Personen) für die Segmente „Bauplatz“ (unbebautes Grundstück), „EFH/ZFH“ (Ein- und Zweifamili- enhäuser) und „ETW Erstverkauf / Weiterverkauf“ (Eigentumswohnung Erstverkauf / Weiterverkauf). Abbildung 1: Altersstruktur für EFH/ZFH, Bauland und ETW Abbildung 2: Altersstruktur Wohnungseigentum
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 18 3 Umsätze Die nachstehenden Aussagen zur Umsatz- und Preisentwicklung beruhen auf Auswertungen der bei der Ge- schäftsstelle des Gutachterausschusses im Berichtszeitraum registrierten Kaufverträge des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Kaufverträge, bei denen anzunehmen ist, dass sie durch persönliche oder ungewöhn- liche Verhältnisse beeinflusst worden sind, werden im Grundstücksmarktbericht nicht erfasst. Da in einem Kaufvertrag gelegentlich mehrere Objekte veräußert werden, z.B. mehrere Eigentumswohnungen, wird im Folgenden die Anzahl der Kauffälle angegeben. Bei den allgemeinen Aussagen wird nach den Teilmärkten „unbebaute Grundstücke“, „bebaute Grundstücke“, „Wohnungs- und Teileigentum“ sowie „land- und forstwirt- schaftlich genutzte Flächen“ unterschieden. Unter unbebauten Grundstücken sind dabei alle selbständig be- baubaren Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhausbebauung) und die „klassischen“ Gewerbe- und Industriegrundstücke sowie landwirtschaftliche Flächen erfasst. Unter dem Teilmarkt bebaute Grundstücke sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Büro-, Verwaltungs- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeobjekte erfasst. 3.1 Gesamtumsatz Die Gesamtumsätze für unbebaute und bebaute Grundstücke im Berichtszeitraum sind folgenden Abbildun- gen zu entnehmen. Von den eingegangenen Kauffällen (Abbildung 3) war ein Anteil für weitere Auswertungen nicht geeignet. Hierzu zählen z.B. Tauschverträge, Schenkungen, Verwandtschaftskäufe, Zwangsversteigerungen, Verkauf von Splissflächen, Gemeinbedarfsflächen und Kauffälle, die durch sonstige besondere Verkaufsumstände ungeeignet waren. Abbildung 3: Gesamtanzahl der Kauffälle im längerfristigen Vergleich
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 19 Abbildung 4 stellt den Geldumsatz der geeigneten Kauffälle im Berichtszeitraum dar. Abbildung 4: Entwicklung des Gesamtumsatzes in Mio. Euro Die Teilmarktübersicht in Abbildung 5 verdeutlicht, dass das Marktsegment der Ein- und Zweifamilienhäuser über die Jahre eine immer größere Bedeutung erlangt hat. Eine ähnliche Tendenz zeigt der Teilmarkt „Woh- nungseigentum“ auf. Der Anteil der Kauffälle bei den unbebauten Flächen des individuellen Wohnungsbaus nimmt prozentual zum Gesamtumsatz hingegen nahezu kontinuierlich ab. Abbildung 5: Teilmarktübersicht (Anzahl der Kauffälle)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 20 3.2 Unbebaute Grundstücke 3.2.1 Allgemein Der Teilmarkt „Unbebaute Grundstücke“ besteht aus den Segmenten: • Individueller Wohnungsbau: • Geschosswohnungsbau und Geschäftsgrundstücke • Gewerbliche Bauflächen • Tertiäre Nutzung • Bauerwartung • Rohbauland • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Die Umsatzzahlen der jeweiligen Teilmärkte sind den folgenden Abbildungen zu entnehmen. Dargestellt sind die Anzahl der Kauffälle, der Geldumsatz in „Millionen Euro“ sowie der Flächenumsatz in „ha “ (Hektar) der letzten 15 Jahre. Neben den graphischen Darstellungen sind die Entwicklungen zum Vorjahr als Absolutwert sowie als relative Veränderung angegeben. 3.2.2 Individueller Wohnungsbau Es handelt sich hier um voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen nach den individuellen Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden können, zu- meist Ein- oder Zweifamilienhäuser in 1- oder 2-geschossiger Bauweise. Im Zuständigkeitsbereich des Gut- achterausschusses stellt dieser Teilmarkt das größte Volumen hinsichtlich der Umsatzzahlen dar. Abbildung 6: Individueller Wohnungsbau: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 42 Kauffälle (+ 16 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 15.1 Mio.EUR (+ 42 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 3.8 ha (+ 20 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 21 3.2.3 Geschosswohnungsbau und Geschäftsgrundstücke Es handelt sich bei diesem Teilmarkt um voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der pla- nungsrechtlichen Vorgaben drei- und mehrgeschossig bebaut werden dürfen. Derartige Grundstücke sind durch eine drei- und mehrgeschossige Umgebungsbebauung geprägt. Diese Grundstücke werden üblicher- weise mit Mehrfamilienhäusern, tlw. auch mit einer Mischnutzung oder gewerblichen Teilnutzung bebaut. Im eher ländlich geprägten Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegen hier regelmäßig nur wenige Kauffälle vor. Abbildung 7: Geschosswohnungsbau und Geschäftsgrundstücke: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 9 Kauffälle (+ 112 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 0.8 Mio.EUR (+ 41 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 0.1 ha (+ 6 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 22 3.2.4 Gewerbliche Bauflächen Es handelt sich hier um voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben einer ausschließlich gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen. Typisch für diesen Teilmarkt sind Grundstücke in den klassischen Gewerbe- und Industriegebieten. Abbildung 8: Gewerbliche Bauflächen: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 10 Kauffälle (+ 71 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 2.0 Mio.EUR (+ 47 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 3.8 ha (+ 38 %) 3.2.5 Tertiäre Nutzung Dieser Teilmarkt ist geprägt durch voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungs- rechtlichen Vorgaben einer „höherwertigen“ gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen. Es handelt sich hier z.B. um Grundstücke für eine ausschließliche Büro- oder Handelsnutzung oder auch großflächigen Ein- zelhandel.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 23 Abbildung 9: Tertiäre Nutzung: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 2 Kauffälle (- 25 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 0.1 Mio.EUR (+ 5 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: - 0.6 ha (- 27 %) 3.2.6 Bauerwartung Bei diesem Teilmarkt handelt es sich um Flächen, die in Zukunft mit hinreichender Sicherheit eine bauliche Nutzung erwarten lassen. Es handelt sich im jeweiligen Einzelfall i.d.R. um größere Flächen, die im Rahmen der Bauleitplanung noch zu baureifem Land entwickelt werden müssen. Abbildung 10: Bauerwartung: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 1 Kauffälle (- 4 %) Entwicklung des Geldumsatzes: - 3.2 Mio.EUR (- 26 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 8.3 ha (+ 25 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 24 3.2.7 Rohbauland Hier handelt es sich um Flächen, die aufgrund des Planungsrechtes zu einer baulichen Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. Abbildung 11: Rohbauland: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 2 Kauffälle (- 29 %) Entwicklung des Geldumsatzes: - 2.0 Mio.EUR (- 43 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: - 1.5 ha (- 40 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 25 3.2.8 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Dieser Teilmarkt erfasst alle Kauffälle von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Größe von mindestens 2.500 m². Kleinere Flächen entsprechen i.d.R. nicht dem typischen, innerlandwirtschaftlichen Grundstücksverkehr. Abbildung 12: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 2 Kauffälle (+ 4 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 0.4 Mio.EUR (+ 7 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 11.7 ha (+ 13 %) 3.3 Bebaute Grundstücke Das Segment „Bebaute Grundstücke“ gliedert sich in die Teilmärkte wie in Abbildung 13. Aus dieser ist die jeweilige Anzahl der Kauffälle und der Geldumsatz zu entnehmen. Abbildung 13: Umsätze des Teilmarktes der bebauten Grundstücke Aufgrund der vorliegenden Daten beschränkt sich die weitere Analyse zu den Umsätzen auf den Teilmarkt „Ein- und Zweifamilienhäuser“, der mit Abstand den größten Anteil am Gesamtmarkt hat. Abbildung 14 stellt
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 26 die Umsätze differenziert nach Anzahl und Geldumsatz der letzten 15 Jahre dar. Abbildung 14: Ein- und Zweifamilienhäuser: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 50 Kauffälle (- 7 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 11.4 Mio.EUR (+ 5 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 2.3 ha (+ 4 %) Die Umsatzzahlen auf Gemeindeebene sind der nachfolgenden Tabelle 7 zu entnehmen. Tabelle 7: Umsatzzahlen der Ein- und Zweifamilienhäuser auf Gemeindeebene Flächenumsatz Geldumsatz Anzahl in ha in Mio. EURO Gemeinden 2018 2019 2020 2018 2019 2020 2018 2019 2020 Borgholzhausen 27 27 36 2,6 1,8 5,8 6,8 6,3 9,5 Halle 71 77 77 6,4 5,8 7,1 17,3 21,7 22,2 Harsewinkel 78 86 63 5,2 5,0 3,7 19,4 22,5 17,5 Herzebrock-Clarholz 44 69 45 4,4 5,8 3,2 10,9 18,4 13,5 Langenberg 27 32 25 1,8 3,1 2,0 7,2 8,8 7,9 Rheda-Wiedenbrück 118 130 121 8,1 8,3 7,5 34,4 41,0 43,1 Rietberg 53 52 51 4,0 4,4 5,8 15,2 16,3 18,0 Schloß Holte-Stukenbrock 82 86 77 8,3 5,5 8,3 23,2 26,0 27,8 Steinhagen 58 77 58 11,5 5,1 4,6 16,6 22,3 17,7 Verl 80 42 54 7,1 3,9 4,8 25,1 14,2 21,8 Versmold 51 57 63 4,7 8,3 6,4 10,8 14,3 17,5 Werther 32 31 45 3,0 2,5 2,7 8,9 8,5 15,1 Kreis gesamt 721 766 715 67,0 59,6 61,9 195,8 220,3 231,7
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 27 3.4 Wohnungseigentum Abbildung 15 stellt die Umsätze des Teilmarktes „Wohnungseigentum“ differenziert nach Anzahl und Geld- umsatz der letzten 15 Jahre dar. Abbildung 15: Wohnungseigentum: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 87 Kauffälle (+ 15 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 19.0 Mio.EUR (+ 19 %) Die Umsatzzahlen für Wohnungseigentum auf Gemeindeebene im Berichtsjahr sind, getrennt nach Erst- und Weiterverkäufen, der Tabelle 8 zu entnehmen. Tabelle 8: Umsatzzahlen für Wohnungseigentum auf Gemeideebene Erstverkäufe Weiterverkäufe 2018 2019 2020 2018 2019 2020 Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Gemeinden Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl EUR EUR EUR EUR EUR EUR Borgholzhausen 10 1,8 5 1,0 7 1,5 7 0,6 8 0,9 5 0,7 Halle 19 4,2 9 2,0 11 2,7 49 5,6 33 4,5 46 6,3 Harsewinkel 31 6,1 23 4,8 21 4,7 20 2,1 38 4,7 29 3,8 Herzebrock-Clarholz 6 1,4 4 0,8 24 5,2 13 1,5 21 2,8 17 2,4 Langenberg 4 0,8 3 0,8 2 0,4 5 0,6 8 0,9 7 0,7 Rheda-Wiedenbrück 25 6,6 29 8,7 84 16,4 109 14,2 113 15,5 88 12,2 Rietberg 24 5,6 53 12,8 100 19,8 23 2,7 19 2,9 16 2,8 Schloß Holte-Stukenbrock 12 3,0 35 8,0 28 6,9 40 5,6 29 4,4 30 4,7 Steinhagen 0 0,0 12 3,1 9 2,6 38 4,6 39 4,9 45 6,8 Verl 0 0,0 12 2,7 21 5,6 37 4,6 31 5,1 26 5,0 Versmold 0 0,0 17 4,1 29 5,5 14 1,7 30 3,9 12 2,0 Werther 2 0,5 0 0,0 0 0,0 10 1,1 16 2,0 16 2,0 Kreis gesamt 133 29,8 202 48,8 336 71,4 365 44,7 385 52,6 337 49,6
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 28 3.5 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke 3.5.1 Bestellung von Erbbaurechten Dargestellt werden die Fallzahlen für neu gegründete Erbbaurechte des individuellen Wohnungsbaus. An- hand der geringen Anzahl, ist ersichtlich, dass es sich um einen sehr kleinen Teilmarkt handelt. Abbildung 16: Bestellung von Erbbaurechten: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 5 Kauffälle (- 56 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: - 0.6 ha (- 71 %) 3.5.2 Verkauf von Erbbaugrundstücken Dargestellt werden die Fallzahlen für Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus, die mit einem Erbbau- recht belastet sind. Bei den Käufern handelt es sich nahezu ausschließlich um die jeweiligen Erbbauberech- tigten. Abbildung 17: Verkauf von Erbbaugrundstücken: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: + 8 Kauffälle (+ 89 %) Entwicklung des Geldumsatzes: + 0.7 Mio.EUR (+ 124 %) Entwicklung des Flächenumsatzes: + 0.6 ha (+ 102 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 29 3.5.3 Verkauf von Erbbaurechten Dargestellt werden Verkäufe von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Eigentumsform des Erbbaurechtes. Im Verhältnis zu den Verkäufen im Normaleigentum handelt es sich um einen kleinen Teilmarkt. Abbildung 18: Verkauf von Erbbaurechten: Umsätze Entwicklung der Kauffälle: - 18 Kauffälle (- 58 %) Entwicklung des Geldumsatzes: - 4.1 Mio.EUR (- 57 %)
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 30 4 Unbebaute Grundstücke 4.1 Individueller Wohnungsbau 4.1.1 Kaufpreise Neben den Umsatzzahlen ist von Interesse, in welchem Bereich die Kauffälle als Gesamtkaufpreis für ein Grundstück liegen. Dies ist Abbildung 19 zu entnehmen. Die Kaufpreise enthalten Erschließungskosten. Abbildung 19: Individueller Wohnungsbau: Verteilung der Kaufpreise Eine besondere Rolle beim Verkauf von Bauland nehmen die Städte und Gemeinden ein. Einige Städte und Gemeinden vergeben ihre Grundstücke an Personenkreise, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die- se Bedingungen können von jeder Kommune individuell festgelegt werden. Die Preise für dieses „kommu- nale Bauland“ liegen häufig unter dem Marktniveau des „normalen“ Geschäftsverkehrs. Die nachfolgende Übersicht in Tabelle 9 zeigt eine Auflistung der Durchschnittspreise für „kommunales Bauland“ und den „normalen“ Geschäftsverkehr. Alle Preise enthalten Erschließungskosten. Tabelle 9: Durchschnittspreise für ’kommunales Bauland’ und ’gewöhnlicher’ Geschäftsverkehr Anzahl Anzahl ’gewöhnlicher Stadt/Gemeinde ø EUR/m2 ø EUR/m2 ’kommunales Bauland’ Geschäftsverkehr’ Borgholzhausen - - 6 134 Halle 19 168 47 210 Harsewinkel 22 153 8 280 Herzebrock-Clarholz - - 9 162 Langenberg 2 112 6 225 Rheda-Wiedenbrück 1 168 28 283 Rietberg 17 184 29 244 Schloß Holte-Stukenbrock 7 163 30 217 Steinhagen - - 10 233 Verl 8 133 21 347 Versmold 8 98 16 230 Werther 6 127 3 152 Summe Kauffälle= 303 100 - 203 -
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 31 4.1.2 Preisentwicklung und Preisniveau Die durchschnittliche Preisentwicklung zum Vorjahr für Flächen des individuellen Wohnungsbaus (inkl. Er- schließungskosten) wird aus den veröffentlichten rd. 410 Bodenrichtwerten abgeleitet (Tabelle 10). Die Bodenrichtwerte eignen sich in besonderem Maße, da ein quantitativ und qualitativ stabiler Datenbe- stand vorhanden ist, der gleichmäßig über das gesamte Kreisgebiet verteilt ist. Verkäufe von kommunalem Bauland werden hier nicht berücksichtigt. Neben der Preisentwicklung enthält die Tabelle eine Bodenrichtwertübersicht gemäß § 37 (6) GrundWertVO NRW Anlage 3 Nr. 4.1.1. Dargestellt werden gebietstypische Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2021 für baureifes Land (inkl. Erschließungskosten) für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser des individuellen Wohnungsbaus. Tabelle 10: Preisentwicklung und Preisniveau für Flächen des individuellen Wohnungsbaus Durchschnittlicher Grundstückswert in EUR/m2 Preisent- Stadt/Gemeide gute Lage mittlere Lage einfache Lage wicklung Kreis Gütersloh (Gesamt) + 11,3 % / / / Borgholzhausen + 12,7 % 160 135 100 Halle (Westf.) + 16,1 % 245 180 155 Harsewinkel + 13,1 % 220 185 135 Herzebrock-Clarholz + 9,3 % 205 175 135 Langenberg + 16,0 % 165 145 125 Rheda-Wiedenbrück + 12,9 % 350 270 175 Rietberg + 12,5 % 240 195 150 Schloß Holte-Stukenbrock + 5,4 % 230 195 145 Steinhagen + 10,7 % 210 165 120 Verl + 9,6 % 370 300 175 Versmold + 10,7 % 170 145 115 Werther (Westf.) + 10,2 % 210 195 160 4.1.3 Erschließungskosten Erschließungskosten umfassen die Erschließungsbeiträge nach § 127 Baugesetzbuch (im Wesentlichen Straßenausbaukosten), Kostenerstattungsbeiträge für den Naturschutz nach § 135 a Baugesetzbuch und Kanalanschlussgebühren nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Die Höhe der Erschließungskosten richtet sich nach der individuell durchgeführten Maßnahme. Die Preisspanne für Neuerschließungen be- wegt sich i.d.R. in einem Bereich von 25 EUR/m2 bis 51 EUR/m2 , der Durchschnitt beträgt 35 EUR/m2 . Die Anschlusskosten an die öffentlichen Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Telefon sind darin nicht enthalten.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 32 4.1.4 Wohnbaugrundstücke im Außenbereich Der planungsrechtliche Außenbereich gemäß § 35 BauGB soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Von diesen Einschränkungen sind privilegierte (bzw. begünstigte) Vorhaben ausgenommen. Dieses sind im Wesentlichen für eine landwirtschaftliche Nutzung beantragte Bauvorhaben. Bedingt durch die Historie befinden sich im Kreis Gütersloh im planungsrechtlichen Außenbereich eine Viel- zahl an Gebäuden. Es handelt sich hier überwiegend um Wohngebäude, die sich in einer Einzellage oder auch in kleineren Hausgruppen befinden. Wäre das jeweilige Gebäude nicht vorhanden, könnte das Grundstück aufgrund des heutigen Planungsrech- tes i.d.R. nicht bebaut werden. Ist das Gebäude aufgrund des früheren Baurechts zulässigerweise errichtet worden, genießt es jedoch Bestandschutz. Die Grundstücksqualität Bauland ergibt sich folglich aus dem vorhandenen Baukörper. Bodenrichtwerte werden aufgrund ihrer Definition jedoch nur für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke ermittelt. Dieses trifft auf Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, inner- halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB oder im Geltungsbereich einer Außenbe- reichssatzung nach § 35 (6) BauGB zu. Im Rahmen von Wertermittlungen ist es jedoch erforderlich, auch für bebaute Außenbereichsgrundstücke einen Bodenwertanteil zu ermitteln. Im Vergleich zu einem Baugrundstück in einer Ortslage sind für bebaute Wohnbaugrundstücke im Außen- bereich verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, dies sind u.a.: • eine i.d.R. deutlich schlechtere Infrastruktur (weite Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, usw.), • eine einfachere Qualität der Erschließungsanlagen (Straßenausbau, Ver- und Entsorgung), und • Einschränkungen im Bau- und Planungsrecht (im Hinblick auf Umnutzungen oder Gebäudeerweite- rungen) Die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte im planungsrechtlichen Außenbereich gelten für den bebauten Teil des Grundstückes mit angemessenen Freiflächen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann der Bodenrichtwert in der Regel für eine Grundstücksfläche von bis zu 1.000 m2 angesetzt werden. Die im Außenbereich häufig anzutreffenden geringer wertigen Erschließungsanlagen sind im Bodenwert bereits berücksichtigt. Darüber hinausgehende Grundstücksanteile sind entsprechend ihrer Qualität, z.B. landwirtschaftliche Nutz- flächen, Gartenland (Abschnitt 4.4.1), zu bewerten.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 33 4.2 Gewerbliche Bauflächen 4.2.1 Preisentwicklung und Preisniveau Die Preisentwicklung zum Vorjahr für gewerbliche Bauflächen inkl. Erschließungskosten (Tabelle 11) wird aus den etwa 110 Bodenrichtwerten für Gewerbe abgeleitet. Neben der Preisentwicklung enthält die Tabelle eine Bodenrichtwertübersicht gemäß § 37 (6) GrundWertVO NRW Anlage 3 Nr. 4.1.1. Dargestellt werden gebietstypische Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2021 für baureifes Land (inkl. Erschließungskosten) für gewerbliche Bauflächen. Tabelle 11: Preisentwicklung und Preisniveau für gewerbliche Bauflächen Durchschnittlicher Grundstückswert in EUR/m2 Preisent- Stadt/Gemeide gute Lage mittlere Lage einfache Lage wicklung Kreis Gütersloh (Gesamt) + 1,2 % / / / Borgholzhausen + 0,0 % 45 40 35 Halle (Westf.) + 2,2 % 50 40 35 Harsewinkel + 2,7 % 45 40 34 Herzebrock-Clarholz + 14,1 % / 45 40 Langenberg + 0,0 % / 35 30 Rheda-Wiedenbrück + 0,0 % 65 55 50 Rietberg + 0,0 % 40 37 35 Schloß Holte-Stukenbrock + 0,0 % 65 55 50 Steinhagen + 0,0 % 55 45 35 Verl + 0,0 % 65 50 / Versmold + 0,0 % / 40 30 Werther (Westf.) + 0,0 % 60 50 30 4.2.2 Erschließungskosten Erschließungskosten umfassen die Erschließungsbeiträge nach § 127 Baugesetzbuch (im Wesentlichen Straßenausbaukosten), Kostenerstattungsbeiträge für den Naturschutz nach § 135 a Baugesetzbuch und Kanalanschlussgebühren nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Die Höhe der Erschließungskosten richtet sich nach der individuell durchgeführten Maßnahme. Die Preisspanne für Neuerschließungen be- wegt sich i.d.R. in einem Bereich von 10 EUR/m2 bis 20 EUR/m2 , der Durchschnitt beträgt 15 EUR/m2 . Die Anschlusskosten an die öffentlichen Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Telefon sind darin nicht enthalten. 4.2.3 Gewerbegrundstücke im Außenbereich Im Kreis Gütersloh befindet sich eine Vielzahl von Gewerbebetrieben im planungsrechtlichen Außenbereich. Bezüglich der allgemeinen Erläuterungen zur Grundstücksqualität wird auf Abschnitt 4.1.4 verwiesen. Im Vergleich zu einem Baugrundstück in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet sind hier für bebaute Ge- werbegrundstücke verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, dies sind u.a.: • eine i.d.R. deutlich schlechtere Infrastruktur • eine einfachere Qualität der Erschließungsanlagen (Straßenausbau, Ver- und Entsorgung), und
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 34 • Einschränkungen im Bau- und Planungsrecht (im Hinblick auf Umnutzungen oder Gebäudeerweite- rungen) Die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte berücksichtigen bereits die im planungsrecht- lichen Außenbereich häufig anzutreffenden geringerwertigen Erschließungsanlagen. Die anzusetzende Grundstücksfläche richtet sich nach den betrieblich erforderlichen Flächen. Eine durch- schnittliche Größenangabe – wie bei Wohnbauflächen – ist aufgrund der individuellen Betriebsgestaltung nicht möglich. 4.2.4 Landwirtschaftliche Hofstellen Für landwirtschaftliche Hofstellen, die aktiv bewirtschaftet werden, kann analog zu Abschnitt 4.2.3 der ent- sprechende gewerbliche Bodenrichtwert im Außenbreich herangezogen werden. Die Hofraumfläche bezieht sich auf eine der baulichen Nutzung angemessenen Größe und umfasst auch eine betrieblich notwendige Wohnnutzung. Weitergehende Flächen sind sinnvoll abzugrenzen und den entsprechenden Qualitäten zu- zuordnen. 4.3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen 4.3.1 Preisentwicklung und Preisniveau Gegenüber dem Vorjahr konnte bei Ackerflächen ein Anstieg des Preisniveaus von rd. 8 % festgestellt wer- den. Bei nicht ackerfähigem Grünland stieg das Preisniveau ebenfalls um rd. 8 %, bei forstwirtschaftlichen Flächen ist ein sinkendes Preisniveau von rd. 9 % festgestellt worden. Im Kreis Gütersloh werden forstwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem sehr geringen Umfang veräu- ßert, jährlich gehen ca. 10 Kauffälle ein. In der Regel werden forstwirtschaftliche Flächen mit aufstehendem Aufwuchs verkauft. Die Verkaufspreise des letzten Jahres reichen hier von 1,00 EUR/m2 bis zu 3,30 EUR/m2 , abhängig von Art, Umfang und Alter des Bestandes. Das Preisniveau der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen liegt kreisweit in folgenden Spannen: • Acker und ackerfähiges Grünland : 6,0 EUR/m2 bis 10,0 EUR/m2 • Dauergrünland: 3,6 EUR/m2 bis 6,0 EUR/m2 • forstwirtschaftliche Flächen (inkl. Aufwuchs): 2,1 EUR/m2 Die Bodenrichtwerte dieser Flächen sind in einer Übersicht dargestellt (Abbildung 24 in Abschnitt 4.5.6). Diese Übersicht steht auch als Download bereit unter www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.de. 4.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.4.1 Gartenland im Außenbereich Bebaute Grundstücke im Außenbereich verfügen tlw. über große Grundstücksflächen. In Abschnitt 4.1.4 ist bereits der Ansatz zur Ermittlung der bebauten Flächen bis zu einer Größe von ca. 1.000 m2 erläutert worden. Darüber hinausgehende Flächen sind hinsichtlich ihrer Nutzung zu bewerten. Neben rein land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind hier auch häufig großzügige Gartenflächen vorhanden, die an die bebaute Teilfläche angrenzen. Auswertungen der Kaufpreissammlung ergaben, dass für die angelegten Gartenflächen durchschnittlich das Doppelte des jeweiligen Ackerlandpreises in Ansatz gebracht werden kann.
Grundstücksmarktbericht 2021 für den Kreis Gütersloh 35 4.5 Bodenrichtwerte 4.5.1 Definition Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 193 Abs. 5 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 15. Februar jedes Jahres bezogen auf den Stichtag 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzung- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. 4.5.2 Das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW Die Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen BORIS.NRW im Internet abgefragt werden. Es enthält alle Bo- denrichtwerte (durchschnittliche zonale Bodenwerte) mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grund- stücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen. Die Bodenrichtwerte und viele weitere Produkte und Informationen stehen kostenfrei unter der Adresse www.boris.nrw.de zur Verfü- gung. 4.5.3 Zonale Bodenrichtwerte Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse eingegangen sind. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf Grundstücke, die in ihren wertrelevanten Merkmalen weitgehend übereinstimmen. Diese Merkmale werden zusammen mit dem Bodenrichtwert angegeben. Die Bodenricht- werte gelten nur für altlastenfreie Grundstücke. Bis zum Stichtag 31.12.2000 wurden erschließungsbeitragspflichtige Bodenrichtwerte ausgegeben. Seit dem Stichtag 31.12.2001 wurden die Bodenrichtwerte auf Euro und zugleich auf den Status „beitrags- und abgabenfrei“ umgestellt. Das heißt, dass die Bodenrichtwerte für fertig vermessene, unbebaute baureife Grundstücke, für welche die folgenden Beiträge und Abgaben bereits erhoben wurden bzw. nicht zu entrich- ten sind, gelten: • Erschließungsbeiträge gemäß § 127 Baugesetzbuch - BauGB • Kanalanschlussbeiträge nach Kommunalabgabengesetz – KAG NRW • Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen § 135a BauGB (natur- schutzrechtliche Ausgleichsabgabe) • Die Anschlusskosten an die öffentlichen Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Telefon sind darin nicht enthalten. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss in der jährlichen Bodenrichtwertsitzung beschlossen. Einen Überblick über die ermittelten Bodenrichtwerte in Euro pro Quadratmeter (inkl. Erschließungskosten) vermittelt die Kreisübersicht in Abbildung 20. Angegeben wird die Gesamtspanne des Bodenrichtwertni- veaus im jeweiligen Siedlungsbereich.
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