Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell

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Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
GEMEINDE CASTELL
  Vertreten durch
  Herrn 1. Bgm. Christian Hähnlein

  Rathausplatz 4
  97355 Castell

           2. Änderung und Digitalisierung des
                 Flächennutzungsplanes
                  der Gemeinde Castell

                               BEGRÜNDUNG
                              (gem. § 5 Abs. 5 BauGB)

                                Landkreis Kitzingen

                                      Entwurf
                                 Stand 03.Mai 2021

Mitgliedsgemeinde der
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
Balthasar-Neumann-Straße 14
97353 Wiesentheid

Planung:
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Inhaltsverzeichnis
Teil A.    Anlass und Erfordernis der Planung................................................................................. 5
1          Vorbemerkung ............................................................................................................... 5
  1.1      Planungsanlass und Planungsziele ...........................................................................................5
    1.2    Stand der Bauleitplanung .........................................................................................................6
Teil B.    Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben .................................................................. 7
2          Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum -Verwaltung ...................................... 7
3          Übergeordnete Planungen .............................................................................................. 7
  3.1      Landes- und Regionalplanung ..................................................................................................7
      3.1.1       Landesentwicklungsprogramm Bayern ............................................................................7
      3.1.2       Regionalplan der Region Würzburg (2) ............................................................................8
    3.2    Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen .......................................... 15
      3.2.1       Arten- und Biotopschutzprogramm ............................................................................ 15
      3.2.2       Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ..................... 15
Teil C.    Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes .................................................... 18
4          Natur und Landschaft ................................................................................................... 18
  4.1      Topographischer Gesamtaufbau ........................................................................................... 18
    4.2    Geologischer Gesamtaufbau ................................................................................................. 18
    4.3    Klima ...................................................................................................................................... 19
    4.4    Wasser ................................................................................................................................... 20
    4.5    Naturräumliche Ausstattung ................................................................................................. 21
5          Gemeindestruktur / Siedlungs- Bevölkerungs- und Infrastruktur ................................... 22
    5.1    Historische und bauliche Entwicklung .................................................................................. 22
    5.2    Versorgung und Erschließung ............................................................................................... 24
    5.3    Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................... 26
    5.4    Erwerbstätigkeit und soziologische Struktur ........................................................................ 29
    5.5    Handwerk und Gewerbe ....................................................................................................... 30
    5.6    Dienstleistungsbereich .......................................................................................................... 30
    5.7    Pendlerbeziehungen ............................................................................................................. 31
    5.8    Landwirtschaft ....................................................................................................................... 31
    5.9    Verkehr .................................................................................................................................. 35
      5.9.1       Bundesstraße 286 und die Verbesserungsaussichten................................................... 35
      5.9.2       Staatsstraße................................................................................................................... 36
      5.9.3       Kreisstraßen .................................................................................................................. 37
      5.9.4       Bundesbahn und Bundespost / öffentlicher Personennahverkehr .............................. 37
      5.9.5       Wander- und Radwegenetz........................................................................................... 37
    5.10   Interkommunale Zusammenarbeit „Dorfschätze“ im westlichen Steigerwald .................... 38

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                                                              Seite 2 von 87
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

    5.11   Immissionsschutz .................................................................................................................. 40
    5.12   Weitere informelle Planungen .............................................................................................. 40
Teil D.    Konzeptionen und Ziele ................................................................................................ 41
6          Siedlung und Infrastruktur ............................................................................................ 41
  6.1      Planungsabsichten ................................................................................................................ 41
    6.2    Bauflächen und Bestandsanpassung von Bauflächen (alte Nr. 7ff) ...................................... 42
      6.2.1       Wohnbauflächen ........................................................................................................... 46
      6.2.2       gemischte Bauflächen ................................................................................................... 50
      6.2.3       Erweiterung Dorfgebiet Castell ..................................................................................... 50
      6.2.4       Erweiterung Dorfgebiet Greuth .................................................................................... 51
      6.2.5       Neues Dorfgebiet Wüstenfelden................................................................................... 51
    6.3    Wirtschaftliche Entwicklung / Entwicklung der Gewerbeflächen ......................................... 52
      6.3.1       Gewerbliche Bauflächen ............................................................................................... 52
      6.3.2       Sonderbauflächen ......................................................................................................... 52
    6.4    Flächen für den Gemeinbedarf ............................................................................................. 53
    6.5    Bevölkerungsentwicklung, Wohnen (alte Nr. 7.6-Wohnbedarfsberechung)........................ 54
    6.6    Innerörtlichen Grünflächen und Grünzüge, Ortsrandeingrünung (alte Nr. 8ff) ................... 56
7          Wasser, Abwasser, Müll (alte Nr. 10ff) .......................................................................... 58
    7.1    Trinkwasserversorgung ......................................................................................................... 58
    7.2    Abwasserbeseitigung ............................................................................................................ 59
    7.3    Energieversorgung ................................................................................................................ 60
      7.3.1       Stromleitungen.............................................................................................................. 61
      7.3.2       Gasleitungen.................................................................................................................. 61
      7.3.3       Photovoltaikanlagen...................................................................................................... 62
      7.3.4       Windenergie .................................................................................................................. 62
    7.4    Telekommunikationslinien .................................................................................................... 62
8          Schutzgebietsausweisungen (alte Nr. 9ff) ...................................................................... 63
    8.1    Naturpark Steigerwald mit seinen Landschaftsschutzgebieten ............................................ 63
    8.2    Naturdenkmäler .................................................................................................................... 63
    8.3    Amtlich kartierte Biotope ...................................................................................................... 63
    8.4    Denkmalschutz ...................................................................................................................... 64
9          Liste und Erläuterungen der 2. Änderungen .................................................................. 67
    9.1    Ortsteil CASTELL .................................................................................................................... 67
      9.1.1       Änderung C1 .................................................................................................................. 67
      9.1.2       Änderung C2 .................................................................................................................. 69
      9.1.3       Änderung C3 .................................................................................................................. 69

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                                                        Seite 3 von 87
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

     9.1.4       Änderung C4 .................................................................................................................. 70
     9.1.5       Änderung C5 .................................................................................................................. 71
     9.1.6       Änderung C6 .................................................................................................................. 71
     9.1.7       Änderung C7 .................................................................................................................. 71
     9.1.8       Änderung C8.1 / C 8.2 / C8.3 / C8.4: ............................................................................. 72
     9.1.9       Änderung C9 .................................................................................................................. 73
  9.2     Ortsteil GREUTH .................................................................................................................... 73
     9.2.1       Änderung G1 ................................................................................................................. 73
     9.2.2       Änderung G2 ................................................................................................................. 76
     9.2.3       Änderung G3 ................................................................................................................. 76
     9.2.4       Änderung G4 ................................................................................................................. 77
     9.2.5       Änderung G5 ................................................................................................................. 78
     9.2.6       Änderung G6 ................................................................................................................. 80
  9.3     Ortsteil WÜSTENFELDEN ....................................................................................................... 80
     9.3.1       Änderung W1 ................................................................................................................ 80
  9.4     Nachrichtliche Übernahmen/Änderung Ä-N ......................................................................... 81
  9.5     Allgemeine Vorgaben für das Gemeindegebiet .................................................................... 81
10       Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (alte Nr. 10ff) ............................................. 82
  10.1   Folgende Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt: .............................. 82
  10.2 Folgende Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor, die im
  Flächennutzungsplan oder seinem Erläuterungsbericht berücksichtigt wurden: ............................ 83
  10.3 Folgende Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor, die im
  Flächennutzungsplan oder im Erläuterungsbericht nicht berücksichtigt werden konnten: ............ 83
11       Baurechtliche Verhältnisse / Rechtliche Grundlage (alte Nr. 12ff) .................................. 85
12       Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 86

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                                                      Seite 4 von 87
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

    Hinweis zur vorliegenden Begründung:
    - Stellenweise wird Begriff „Flächennutzungsplan“ durch FNP abgekürzt
    - Der digitalisierte Originaltext der Begründung ist kursiv dargestellt

Teil A. Anlass und Erfordernis der Planung

1          Vorbemerkung
Gemäß dem Baugesetzbuch hat der Flächennutzungsplan die Aufgabe „für das ganze Gemeindegebiet
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach
den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§5 Abs. 1 BauGB) 1
Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch
Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im
Gemeindegebiet räumlich auswirken. (Planungshilfen für die Bauleitplanung – Bay Staatsministerium
für Verkehr, Bau und Verkehr) 2
Als vorbereitender Bauleitplan ist er für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich.

1.1        Planungsanlass und Planungsziele
Die Gemeinde Castell möchte im Zuge der Ortsentwicklung zusätzliche Wohnbauflächen,
Dorfgebietsflächen und gewerbliche Flächen ausweisen, die eine Anpassung und Änderung des FNP
bedingen. Zusätzlich ist der bisherige Flächennutzungsplan aufgrund seiner Darstellungsgröße nicht
handhabbar in den heutigen Zeiten des digitalisierten Datenaustausches. Daher ist die vorliegende
Änderung auch eine Digitalisierung des FNP.

Damit wurde auch eine Aktualisierung des vorhandenen Bestandes/Nutzung sowie eine Einarbeitung
der übergeordneten Vorgaben und der naturschutzfachlichen Belange wie Übernahme der
Schutzgebietsgrenzen vorgenommen. Ebenso wurde die Mustergliederung der Begründung zum FNP
aus dem Leitfaden der kommunalen Landschaftsplanung des Bay. Staatsministeriums für Umwelt und
Gesundheit übernommen. 3

Es liegen zwei Arten von Änderungen in dem FNP vor. Zum einen Änderungen in den
Entwicklungszielen der Gemeinde, die den eigentlichen Kern der 2. Änderung darstellen, zum anderen
die „redaktionellen Änderungen“ die aus nachrichtlichen Übernahmen des aktuellen Bestandes
resultieren (z.B. Schutzgebietsausweisungen o.ä.).
Dies ist v.a. in der zeichnerischen Darstellung des Flächennutzungsplanes sichtbar.

1
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html
2
    https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/planungshilfen_18.19_e-book.pdf
3
    https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/doc/leitfaden_landschaftsplanung.pdf

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                      Seite 5 von 87
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Der Erläuterungsbericht der digitalisierten Fassung von 1990 wurde beibehalten und ist in einem
anderen Schriftbild als die Änderungen und Ergänzungen dargestellt.
Die redaktionellen Änderungen bzw. Bestandsanpassungen wurden im Text jeweils gekennzeichnet.

Seit der Rechtsgültigkeit des FNP wurde in den 30 Jahren in Castell und den Ortsteilen Greuth und
Wüstenfelden 7 Baugebiete ausgewiesen und Bebauungspläne erstellt. Im Zuge der Bauleitplanung
und der Bautätigkeiten in allen Ortsteilen bedingt eine Anpassung und Aktualisierung des FNP für die
bestehende Bebauung. Hiermit soll im Rahmen der Bauleitplanung den Erfordernissen der aktuellen
und künftigen baulichen Entwicklung nachgekommen werden.

Die rechtsgültigen Bebauungspläne werden übernommen und die Bestandssituationen angepasst.

1.2     Stand der Bauleitplanung
Stand der Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Castell wurde am 15.04.1982 eingeleitet, am 07.02.1985
aufgestellt und am 24.07.1984 teilgenehmigt. Die 1. Änderung, eingeleitet am 24.08.1987, erlangte am
23.04.1990 Wirksamkeit. Der rechtsgültige FNP wurde seitdem nicht mehr aktualisiert/geändert. Ein
Landschaftsplan wurde von der Gemeinde Castell nicht aufgestellt.
Mit der Sitzung vom 06.07.2015 beschloss der Gemeinderat die Digitalisierung und 2. Änderung des
rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.

Stand der Baugebiete/Bebauungsplanung

Im Gemeindegebiet sind folgende Bebauungspläne rechtsgültig:

 Name BP
 Greuth
 Im Kämpfer I                     Bescheid LRA 24.06.1981          Änderung LRA 11.04.1997
 Im Kämpfer II                    Bescheid LRA 22.11.1993          Ergänzungen LRA 30.08.1994
 Im Kämpfer III                   06.09.1999
 Castell
 Schupfäcker                      08.05.1998                       1. Änderung 26.04.2002
 Kirchberg                        25.05.1990                       2. Änderung 26.01.2004
 Leiten                           11.04.1968                       1. Änderung 11.04.1997

Entwurf Stand 03.05.2021                                                               Seite 6 von 87
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Teil B. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben

2          Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum -Verwaltung
Die Gemeinde Castell mit ihren Ortsteilen Castell, Greuth und Wüstenfelden liegt ca. 15 km östlich
der Kreisstadt Kitzingen, unmittelbar am nördlichen bzw. nordwestlichen Steilhang des Steigerwaldes.
Die Ortsteile Castell und Greuth gehören nach der naturräumlichen Gliederung zum nordwestlichen
Steigerwaldvorland, während der Ortsteil Wüstenfelden in einem Hochtal südlich des
Steigerwaldkammes im Steigerwald liegt.

Die Gemeinde Castell gehört zur Verwaltungsgemeinschaft und zum Schulverband Wiesentheid.
Innerhalb der Landesentwicklungsplanung ist Castell dem Kleinzentrum Wiesentheid, dem
Mittelzentrum Kitzingen und der Region 2 – Würzburg zuzuordnen.

Bis zur Gebietsreform 1972 gehörte Castell zu dem seither aufgelösten Landkreis Gerolzhofen.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung

3          Übergeordnete Planungen

3.1       Landes- und Regionalplanung
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§1 Abs. 4 BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der
Raumordnung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie im Regionalplan der
Region Würzburg (2) sind überfachliche und fachliche Ziele und Grundsätze genannt, die im Rahmen
der Änderung des FNP zu beachten sind. 4

3.1.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist im September 2013 neu in Kraft getreten (geändert
Dezember 2019). Gemäß LEP 2013 gehört die Gemeinde Castell in der Region Würzburg zum
allgemeinen ländlichen Raum mit einem besonderen Handlungsbedarf. In diesen Teilräumen sind
wirtschaftsstrukturelle oder sozioökonomische Nachteile sowie eine nachteilige Entwicklung zu
befürchten. (LEP 2.2.3)
Diese Teilräume sind vorrangig zu entwickeln. (LEP 2.2.4 )
Der ländliche Raum soll sich grundsätzlich so entwickelt und geordnet werden, dass

      •    er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und
           weiterentwickeln kann,
      •    seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt
           sind,
      •    er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann,
      •    er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann

4
  https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-
bayern-stand-2018/

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                        Seite 7 von 87
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

    •   eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geschaffen und erhalten
        wird. (LEP 2.2.5)
In der Begründung werden folgende Notwendigkeiten aufgezählt:
    • Stärkung der eigenständigen Wirtschaftsstruktur mit einem entsprechenden quantitativen
        und qualitativen Arbeitsplatzangebot,
    • Schließen bestehender Lücken der Verkehrsinfrastruktur und dem Erhalt und Ausbau des
        öffentlichen Personennahverkehrs,
    • Bedarfsgerechter Erhalt von sozialen Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule, Medizinscher
        Versorgung und Angebot für Senioren,
    • Schaffung von wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
    • Erhaltung von natürlichen Lebensgrundlagen und eigenständiger Siedlungsstruktur als
        ökonomischer Standortvorteil,
    • Nutzung regionaler Wertschöpfungspotenziale, insbes. verstärkte Erschließung von
        erneuerbaren Energien,
    • Sicherung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Land- und
        Forstwirtschaft.

Mit dieser umfassenden Stärkung des ländlichen Raums soll dieser als gleichwertiger Lebens- und
Arbeitsraum erhalten und geschaffen werden, damit in allen Landesteilen gleiche Bedingungen
herrschen und somit der Abwanderungstendenz in die Ballungsgebiete geschwächt werden.
(zu LEP 2.2.5 B)

Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen LEP entnommen
werden:

Links hierzu sind:
Karte:
 https://www.landesentwicklung-
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm
/Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_-
_Stand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_2_-_Strukturkarte.pdf

Text:
https://www.landesentwicklung-
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm
/Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_-
_Stand_2020/LEP_Stand_2020_Lesefassung_x.pdf

3.1.2 Regionalplan der Region Würzburg (2)

Regionalplan – Überfachliche Ziele (Stand Lesefassung 17.10.2017)
Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) entwickelt und konkretisieren
die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich. Im Regionalplan der Region Würzburg (2) ist die
Gemeinde Castell als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden
soll, ausgewiesen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raumes soll insbesondere

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Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

durch die Schaffung vielseitiger und qualifizierter Arbeitsplätze im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich verbessert werden. Sie sollen gemäß dem allgemeinen Ziel zur Schaffung
gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Vorrang entwickelt werden. Eine nachhaltige
Raumnutzung soll dabei angestrebt werden. (RP A II 2.2)
Des Weiteren sollen für eine nachhaltige Regionalentwicklung „die natürlichen Ressourcen und die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in allen Regionsteilen gesichert und möglichst verbessert
werden. Die Entwicklung der Wirtschaft sowie der Siedlungs- und Infrastruktur sollen ohne
wesentliche Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen und insbesondere möglichst
flächensparend erfolgen. Dabei soll die gute kulturelle und soziale Ausstattung der Region gesichert
und ausgebaut werden.

Castell liegt im Nahbereich der Grundzentren Wiesentheid, Iphofen (ehem. Unterzentren) und
Geiselwind (ehem. Kleinzentrum) sowie dem Mittelzentrum Kitzingen.

Raumstrukturkarte:

Entwurf Stand 03.05.2021                                                               Seite 9 von 87
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

                                                           Regionalplan Würzburg (2) Karte 1 Raumstruktur –
                                                           Lesefassung Stand 1.März 2018
                                                           https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/
                                                           mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf

Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen Regionalplanes entnommen
werden:

Links hierzu sind:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.ht
ml
Text
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2-
20171017_lesefassung_text.pdf
Raumstrukturkarte
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180718_begründungskar
te.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20130422_v10_tekturkarte
_2_raumstruktur.pdf
Siedlung und Versorgung
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_2_siedlun
g_und_versorgung.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_
1.pdf
Landschaft und Erholung
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_3_landsch
aft_und_erholung.pdf

Entwurf Stand 03.05.2021                                                               Seite 10 von 87
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Gemeinde Castell

Regionalplan – Fachliche Ziele

B I - Natur und Landschaft

Zu dem Landschaftlichen Leitbild für die Region, die den Bereich Castell betreffen sind zu nennen:
    • „Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der für die Region typische
       Landschaftscharakter sollen in allen Teilen der Region, jedoch vordringlich […] sowie am
       Steigerwaldtrauf, durch pflegliche Bodennutzung erhalten werden“. (B I 1.1)
    • „Das charakteristische Landschaftsbild der Wiesentäler in den Naturparken […] und
       Steigerwald soll möglichst erhalten und gesichert werden.“ (B I 1.4)
    • „Die wertvollen Landschaftsteile der Region wie Naturparke, Landschaftsschutzgebiete u.a.
       sollen gesichert sowie Schäden behoben werden. Sie sollen in ihrer Funktion als biologisch und
       strukturell bereichernde Elemente der Landschaft, als Kompensatoren der Belastung von
       Naturhaushalt und Landschaftsbild und als Lebensräume seltener Pflanzen- und
       Tiergesellschaften gestärkt werden.“ (BI 2)

Als landschaftliches Vorbehaltsgebiet wurde der überwiegende Teil der naturräumlichen Einheit des
Steigerwalds ausgewiesen. (B I 2.1)

Folgende Bereiche werden besonders hervorgehoben zitiert:

    Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen
    • Bei der Grünordnung im Siedlungsbereich ist grundsätzlich auf eine klare Trennung zwischen
       bebauter und unbebauter Fläche sowie zwischen Wohnbebauung und Bebauung für Industrie
       und Gewerbe hinzuwirken. (B I 3.1.)
    • Bei baulichen Anlagen in der freien Landschaft insbes. in den engen […] Steigerwaldtälern
       sowie auf freien Hängen und Kuppen und am Steigerwaldtrauf, sollen grundsätzlich mit
       standortgerechten Gehölzen in die Landschaft eingebunden werden. Bei Bauvorhaben im
       Außenbereich soll mehr als bisher auf den jeweiligen Landschaftscharakter Rücksicht
       genommen werden, vor allem bei der Standortbestimmung sowie der Wahl der Bauform und
       der Eingrünung. (B I 3.2.6)
    • Bei der Erstellung von Verkehrs-, Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, und
       Abwasserbeseitigungsanlagen soll verstärkt auf die Erhaltung des Naturhaushaltes und des
       Landschaftsbildes hingewirkt werden. (B I 3.2.7)
    • Die oberirdischen Gewässer sollen zusammen mit ihren zugehörigen Feuchtbereichen
       naturnah erhalten und soweit möglich in ihrem ursprünglichen Zustand belassen bleiben.
       Bereits geschädigte Gewässerabschnitte sollen saniert werden. (B I 3.2.10)

B II - Siedlungswesen
Die Siedlungstätigkeit soll sich im Rahmen der organischen Entwicklung einer Gemeinde wie im LEP
Ziel B VI 1.3 beschrieben vollziehen. Demnach soll im Wohnsiedlungsbereich die organische
Entwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht
unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die Bereitstellung von Bauland für die
ansässige Bevölkerung hat Vorrang und soll durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im

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gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Entwicklung den Bedarf der ansässigen Betriebe
sowie die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder
Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen
gebunden sind. (B II zu 1.7)

Siedlungseinheiten mit historisch gewachsenen und landschaftsprägenden Siedlungsbildern sollen
auch im ländlichen Raum in ihrer Substanz erhalten und in ihrem Maßstab und ihrer baulichen Struktur
gesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Erhaltung der landschaftstypischen Ortsbilder der
Weindörfer […] am Rande des Steigerwaldes. Eine Verödung der Ortskerne als Folge der Entwicklung
von Neubaugebieten soll entgegengewirkt werden. (B II 6.1)

B III - Land- und Forstwirtschaft (03.04.2012)
Grundsätzlich ist von besonderer Bedeutung, dass Land- und Forstwirtschaft über ihre allg. Aufgaben
hinaus unter Beachtung der Erfordernisse der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des
Siedlungswesens ihre speziellen regionalen Aufgaben nachhaltig erfüllen können sollte. Hierzu zählen
u.a.
     • die nachhaltige Nahrungsproduktion,
     • der Erhalt, die Pflege sowie die Gestaltung der charakteristischen Kulturlandschaft […] im
          Steigerwald,
     • die Sicherung der Waldgebiete sowie
     • der weitere Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung. (B III 1)
     • In Gebieten mit ungünstigen natürlichen und strukturellen Produktionsbedingungen insbes.
          […] im Steigerwald, ist auf eine Verbesserung […] für die landwirtschaftliche
          Weiterbewirtschaftung vor allem im Sinne der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
          hinzuwirken. (B III 2.2)
     • Vor allem am Steigerwaldtrauf […] sind die Erhaltung und Verbesserung der strukturellen
          Voraussetzungen für einen auch wirtschaftlich erfolgreichen Weinbau anzustreben, dies ist
          insbesondere im Hinblick auf den landschaftsprägenden Charakter des Weinbaus und seine
          Nutzung als überregional bekannte Besonderheit von erheblicher Bedeutung. (B III 2.3)
     • Der Walderhaltung und der Vermeidung von Zerschneidungen der Waldgebiete kommt in der
          Region besondere Bedeutung zu. (BIII 4.1)
     • Auf die Freihaltung von Tälern im […] Und Steigerwald ist aufgrund ihrer besonderen
          Bedeutung für Landschaft und Erholung hinzuwirken. (B III 4.4)

B IV - Gewerbliche Wirtschaft B IV (11.05.2012)
    • Es ist darauf hinzuwirken, alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft und der Dienstleistungen
        so weit zu entwickeln, dass die Region im Wettbewerb vor allem mit benachbarten Räumen
        als attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort gestärkt und der notwendige Strukturwandel
        erleichtert wird. (B IV 1.1)
    • Es ist darauf hinzuwirken, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung […] einer gesunden,
        intakten und natürlichen Umwelt nicht unangemessen beeinträchtigt. (B IV 1.3)

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Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
Grundsätzlich ist es von besonderer Bedeutung, dass die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft
mit preiswürdigen mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen sichergestellt
wird. In Vorranggebieten ist der Abbau von Bodenschätzen grundsätzlich regionalplanerisch
unbedenklich. Gegenüber anderen Nutzungsansprüchen soll der Gewinnung von Bodenschätzen in
diesen Gebieten der Vorrang eingeräumt werden.
In Vorbehaltsgebieten soll für überörtlich raumbedeutsame Abbauvorhaben in der Regel eine
raumordnerische Überprüfung durchgeführt werden. Einer Abwägung mit konkurrierenden
Nutzungsansprüchen wird besonderes Gewicht beigemessen. (B IV 2.1.1)

Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich Greuth“
sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13 „Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen
(B IV 2.1.1.2).
In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht durch
andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Karte dargestellten Bereiche
weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich der Erdfallgefahr als
Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2)

In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen Gemeindegebiet nur
Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen haben sich in der Tekturkarte
von 2008 geändert. Die Umgriffe dieser Vorrang- und Vorbehaltsflächen sind im Plan dargestellt. 5

Handwerk
   • Es ist von besonderer Bedeutung, die Leistungsfähigkeit des Handwerks in der Region
      langfristig zu erhalten und entsprechend dem sich ändernden Bedarf an handwerklichen
      Produktions- und Dienstleistungen vor allem durch erforderliche Anpassungen an technische
      und wirtschaftliche Entwicklungen auf Dauer zu steigern. (B IV 2.3.1)

Tourismus, Freizeit und Erholung
   • Es ist darauf hinzuwirken, den Erholungswert der Region mit seiner landschaftlichen und
       kulturellen Attraktivität zu erhalten und durch den weiteren Ausbau des touristischen
       Angebotes auf Dauer zu sichern und zu verbessern. (B IV 2.5.1)
   • Das Netz der Wanderwege soll in seinem Bestand erhalten, geordnet und dem Bedarf
       entsprechend erweitert werden. (B IV 2.5.6)
   • Das überregionale Radwegenetz ist […] im Plan vorhanden. (B IV 2.5.7)
   • Es ist darauf hinzuwirken die touristische Attraktivität der Region als wichtigem
       Qualitätsweinstandort auf Dauer zu sichern und weiter zu verbessern. (B IV 2.5.12)

5
  Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_
1.pdf

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B V - Arbeitsmarkt
    • Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur soll im Mittelbereich Kitzingen
        die strukturpolitische Zielsetzung einer quantitativen und qualitativen Verbesserung des
        Arbeitsplatzangebotes unterstützt werden. Dabei soll auch auf eine Stärkung des
        ausbaufähigen Dienstleistungsbereiches hingewirkt werden. (B V 2.1.1)

B VI - Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten

Denkmalpflege
   • Die in der Denkmalliste eingetragenen Boden- und Baudenkmäler sollen geschützt, erhalten
      und gepflegt werden. (B V 7.5.1/2)

B VII - Freizeit und Erholung

B IX - Verkehr
    • Der Weiterentwicklung des ÖPNV als attraktives, sicheres und wirtschaftliches System zu einer
         dem motorisierten Individualverkehr möglichst gleichwertigen Alternativen kommt der Region
         eine besondere Bedeutung zu. (B IX 1.1)
    • In der Region Würzburg kommt der Verbesserung, Ergänzung und Vervollständigung des
         Straßennetzes eine besondere Bedeutung zu. Angestrebt wird eine angemessene
         Verkehrsanschluss aller Gemeinden, ein besserer Verkehrsaustausch zwischen den zentralen
         Orten und ihren Verflechtungsbereichen, die Beseitigung von Engstellen,
         Unfallschwerpunkten und Umweltbelästigungen vor allem durch weitere Ortsumgehungen
         sowie eine angemessene Bewältigung des Schwerverkehrs. (B IX 3.1)
    • Ein bedarfsgerechter und möglichst flächendeckender Ausbau des regionalen Radwegenetzes
         unter weitgehender Trennung vom übrigen Verkehr ist anzustreben. (B IX 6)

B X - Energieversorgung
    • Grundsätzlich soll in allen Teilräumen der Region eine sichere, kostengünstige,
        umweltschonende Energieversorgung angestrebt werden.
    • Es ist von besonderer Bedeutung, die Energieversorgung der Region möglichst
        umweltfreundlich auszurichten und dabei verstärkt auf erneuerbare Energieträger
        abzustellen.

Erneuerbare Energien
    • Nach dem Ziel 6.2.1 LEP 2013 sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu
       nutzen. (B X zu 5.1.1)
    • Laut der Karte 2b Siedlung und Versorgung – Windkraftnutzung liegt Castell im
       Ausschlussgebiet für Windkraftnutzung.
        (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20161213_v12_k
        arte_2b.pdf)
    •   Bei der Errichtung von Anlagen zur Sonnenenergienutzung außerhalb von Siedlungsgebieten
        soll darauf geachtet werden, dass Zersiedelung und eine Beeinträchtigung des
        Landschaftsbildes soweit wie möglich vermieden werden. Freiland-Photovoltaikanlagen sollen

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           räumlich konzentriert und möglichst in räumlichem Zusammenhang zu anderen
           Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. (B X 5.2.2)
      •    Folgende Standorte sind nach IMS IIB5 […].für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nur
           bedingt geeignet und sollten nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden: u.a.
           Landschaftsschutzgebiete.

B XI - Wasserwirtschaft

B XII - Technischer Umweltschutz
Lärmschutz
    • Zur Verminderung des Verkehrslärms in Ortsdurchfahrten sollen soweit möglich
         Ortsumgehungsstraßen gebaut werden. (B XII 3.1.1
    • Im NP Steigerwald […] soll in besonderen Maßen auf den Schutz vor Lärmeinwirkungen und
         auf die Verminderung bestehender Lärmbelästigungen hingewirkt werden.

3.2        Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen

3.2.1 Arten- und Biotopschutzprogramm 6

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Kitzingen werden die naturschutzrelevanten
Fachdaten sowie Ziele und Maßnahmenvorschläge flächenbezogen zusammengefasst und
dokumentiert sowie ein Handlungskonzept für den Arten- und Biotopschutz erarbeitet.

3.2.2 Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Naturpark Steigerwald
Ein Großteil des Gemeindegebietes von Castell liegt im Naturpark sowie im Landschaftsschutzgebiet
(LSG) ehemals Schutzzone Steigerwald. Die ausgewiesene Schutzzone gilt seit 2011 als
Landschaftsschutzgebiet weiter.
Mit der Ausweisung des Naturparkes Steigerwald 1988 steht ein Großteil des Gemeindegebietes von
Castell unter Landschaftsschutz. In den rechtsverbindlich festgesetzten Landschaftsschutzgebieten
(LSG) ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Es sind Handlungen verboten,
die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Aussagen des Regionalplan (B I Natur und Landschaft Pkt. 2.4)
Zur Sicherung und Pflege des Naturparks Steigerwald sollen folgende Grundsätze beachtet werden:
    • Maßvolle Entwicklung der Landschaft zu einem weiträumigen, naturnahen Erholungsgebiet
        ohne schädliche Lärmeinwirkung,
    • Besondere Gewichtung der naturnahen Erholungsarten
    • Schutz der Tier- und Pflanzenwelt,

6
    https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/uekarte_absp.pdf

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    •   Erschließung baulicher und landschaftlicher Schönheiten, soweit erforderlich.

Hier wird auch auf die „Verordnung des Naturpark Steigerwald“ aktueller Stand 2006 verwiesen.7

Kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und Biotopschutzkartierung 8
Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und
Biotopschutzkartierung im Gemeindegebiet. Sie sind im Flächennutzungplan vollständig dargestellt
mit Biotop-ID-Nummern und der Kurzbeschreibung
Beispiele:
    • Biotop ID 6228-1061-Teilflächen 01-06 Sumpfwald, Röhrichte, Kleingewässer und eine Quelle
        am Gründleinsloch
    • Biotop ID 6228-0110-TF 01/05 Hecken nordöstlich von Castell
    • Biotop ID 6228-1062-TF 01/02 Streuobstwiesen bei Castell

Naturschutzgebiete
Im Gemeindegebiet sind keine Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG ausgewiesen.
Das Naturschutzgebiet „Halbtrockenrasen am Schwanberg „NSG-00393.01 und „Schloßbergsattel bei
Markt Einersheim“ NSG-00612.01 liegen außerhalb des Gemeindegebietes in einer Entfernung von der
Ortslage Castell von ca. 6km bzw. 4,5km.

Natura 2000 Gebiete (Gebiete der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie)
Im Gemeindegebiet wurde das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Vorderer Steigerwald mit Schwanberg“
6327-371 sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Südlicher Steigerwald“ 6327-471 als Natura 2000 – Gebiet
im Naturpark ausgewiesen. 9
Beschreibung FFH-Gebiet: Letztes großflächig genutztes Mittelwaldgebiet in Deutschland mit
naturnahen, artenreichen u. Wärme liebenden Eichenwäldern aus ehemaliger und aktueller
Mittelwaldnutzung in enger Verzahnung mit Magerrasen, Streuobstbeständen und Gebüsche

Beschreibung Vogelschutzgebiet: Naturnahe, artenreiche und Wärme liebende Eichenwälder aus
ehemaliger und aktueller Mittelwaldnutzung, am Waldrand verzahnt mit Magerrasen,
Streuobstbeständen und Wärme liebenden Gebüschen

Amtliche Überschwemmungsgebiete 10
Keine ausgewiesen

Trinkwasserschutzgebiete
Keine ausgewiesen

7
  https://www.hassberge.de/fileadmin/data/UmweltNatur/Naturschutz/Verordnung_ber_den_Naturpark_Steigerwald.pdf
8 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas
9 http://www.ffh-gebiete.de/
10 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

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Bodendenkmäler / Baudenkmäler 11
Im Gemeindegebiet sind 9 Bodendenkmäler und 32 Baudenkmäler ausgewiesen, die im Anhang
aufgelistet werden.
Im Flächennutzungsplan sind die Bodendenkmäler flächig dargestellt.

11 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
https://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_675116.pdf

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Teil C. Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes

Die Gemarkungsgröße für Castell mit Ortsteilen beträgt 2.292,5 ha. (22,92 km²).
Die Gesamtgröße aller Waldflächen beträgt 1.162 ha.
Die Gesamtgröße aller Landwirtschaftlichen Flächen beträgt 700 ha.
Die Gesamtgröße aller Weinbauflächen beträgt 91 ha.

Die angrenzenden Gemeinden/Waldgebiete sind Abtswind, Rüdenhausen, Wiesenbronn, Iphofen,
Oberscheinfeld, Mannhofer Forst, Stierhöfstetten, Herper, Prühl, Dürrnbuch sowie Rehweiler.

4       Natur und Landschaft

4.1 Topographischer Gesamtaufbau
Das Gelände des Gemeindegebietes ist bewegt und steigt in seinem überwiegend
landwirtschaftlich genutzten westlichen Teil nach Süden und Osten an, bis es in die Hänge
des Eulenberges, des Schloßberges, des Greuther Berges und des Friedrichsberges übergeht.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung:
Die Höhenlage von Castell und Greut steigt von ca. 275 m üNN bis zu den Steigerwaldhängen auf 350m
üNN an. Die Hochlagen des Steigerwaldes liegen dann im Mittel bei 400 m üNN mit der höchsten
Erhebung des Berggipfels „Sandberg“ mit 481 m üNN.

4.2     Geologischer Gesamtaufbau
Geologisch herrscht Untere Gipskeuper vor; am Schloßberg gibt es stärkere
Gipseinschaltungen. Die Gemeinde hat Anteil an folgenden Gliedern des Keupers:
- Myophorienschichten (relativ ebene Lagen um Castell und Greuth und beginnender
    Steilanschlag)
- Estherienschichten (Steilanstieg zum Steigerwald)
- Schilfsandstein (1. Verebnung des Steigerwaldes)
- Lehrbergstein (2. Anstieg im Steigerwald)
- Blasensandstein (2. Verebnung, „Dach des Steigerwaldes)

Die Täler sind häufig gefüllt mit periglazialen Solifluktionsdecken, so z.B. die Täler des
Gründleinsbaches nördlich von Castell und des Schleimelsgrabens.

Aus den verwitterungsdecken des Keupergesteins haben sich je nach Bodenart Braunerden
oder Pelosole entwickelt. Das Spektrum der Bodenart reicht von lehmigem Sand bis zu
lehmigem Ton.

Nach den beim Bergamt Bayreuth vorliegenden Unterlagen befinden sich südlich und
nordöstlich der Geiersmühle sowie nordöstlich des Lerchenberges untersuchungswürdige
Mineralvorkommen. Diese hauptsächlich in der Gemarkung Rüdenhausen gelegenen
Vorkommen reichen in landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde Castell hinein.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung

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In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen Gemeindegebiet nur
Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen habe sich in der Tekturkarte
von 2008 geändert.12

Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich Greuth“
sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13 „Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen
(RP B IV 2.1.1.2).
In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht durch
andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Tekturkarte dargestellten
Bereiche weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich der Erdfallgefahr als
Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2)

Die Vorrangflächen und Vorbehaltsflächen sind in der vorliegenden Planfassung des FNP dargestellt.

Für diese Flächen gelten lt. Hinweisen des Bergbauamtes Nordbayern folgenden Auflagen, die bei
weiterführenden Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind:

Beschränkung der Tiefenbohrung
Ein Teil des Gemeindegebietes liegt innerhalb des Bewilligungsfeldes „Kitzingen“, verliehen auf
Steinsalz und Sole. Zum Schutz dieser Steinsalzlagerstätte im Mittleren Muschelkalk sind hier jegliche
Bohrungen (z.B. Erdwärmesonden) nur bis zu einer Tiefe von 90 m zulässig.

Hinweis:
Bei der weiteren Planung ist das LfU grundsätzlich zu beteiligen, wenn Rohstoffbelange betroffen sind
oder sein könnten. Auch vor der Ausweisung ggf. notwendiger Ausgleichsflächen (im weiteren
Verfahren), ist das LfU zu beteiligen, um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie
frühzeitig zu vermeiden.

4.3    Klima
Castell liegt am Rande des Mainfränkischen Trockenraumklimas, was die typische Vielfalt
dieser Zone hier zum Ausdruck kommen lässt. Es kann als relativ kontinental bezeichnet
werden. Dabei bilden die Hochlagen des östlichen Gemeindeteiles den Übergang zu raueren,
niederschlagsreicheren Bedingungen.

Mittlere Jahresniederschlagsmenge: ca. 700 mm
(von West nach Ost ansteigend)
Als mittlere Jahrestemperatur kann 8° C angenommen werden.
(von West nach Ost abfallend)

12
     Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturk
arte_1.pdf

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Red. Ergänzung zur 2. Änderung
Die Mittlere Jahresniederschlagsmenge in den letzten 10 Jahren (2010 bis 2020) an der Messstelle
„Iphofen“ ist lt. Bayrisches Landesamt für Umwelt (LfU) – Gewässerkundlicher Dienst Bayern auf ca.
630 mm gefallen (Hinweis: Ergebnis durch Interpolation der Jahresgrafik Iphofen Gesamtsumme von
2010 bis 2020).13

4.4       Wasser
Im Gemeindegebiet gibt es drei Bäche 3. Ordnung mit z.T. zahlreichen Gräben als Zulauf aus den
Bereichen der „Steigerwaldtraufe“ und den Hochlagen des Steigerwaldes.

GRÜNDLEINSBACH
Durch Castell fließt der „Gründleinsbach“ mit ausgedehnten „Wassersensiblen Bereichen“ (Angabe lt.
Bayernatlas – Themenkarte Naturgefahren). Dieser Überschwemmungsbereich wurde nun vertieft
ermittelt als 100-jähriges Hochwasserereignis im Rahmen des „Integralen Hochwasserschutz- und
Rückhaltekonzept“ von 15.06.2020 der „Arbeitsgemeinschaft Dorfschätze“ des Landkreises Kitzingen.
Dieses Gremium entstand 2002 als Interkommunale Allianz aus verschiedenen Mitgliedergemeinden.
In 2008 schloss sich auch die Gemeinde Castell an. Nach dem Hochwasser 2013 mit zahlreichen
Überschwemmungsschäden durch kleine Bäche handelte die Allianz entschlossen und beauftragte als
Fachplaner das Ingenieurbüro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschafts GmbH aus Darmstadt, um
in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen die Hochwasser- und Sturzbachgefahr auch von
kleinen Bächen (Gewässer 3. Ordnung) zu Untersuchungen. Bäche 3. Ordnung unterliegen er
Zuständigkeit      der    Kommunen.       Diese     erhalten   üblicherweise      keine    amtlichen
Überschwemmungsbereich gem. § 76 WHG (Wasserhaushaltsgesetzes). Seit 2020 liegt nun ein
umfassendes Ergebnis mit zahlreichen Maßnahmen für einen verträglichen Hochwasserschutz- und
Rückhaltekonzepte vor.
Der Gründleinsbach fließt in Richtung Norden in die „Mainaue“ ab. An der nördlichen Gemeindegrenze
zur Gemeinde Rüdenhausen entstanden die „Geiersmühle“ in Trautberg und die „Gründleinsmühle“.
Einige Fischteich werden ebenfalls über den Gründleinsbach gespeist. Am tiefsten Punkt der Gemeinde
– im „Großer Grund“ entstand das sogenannte „Gründleinsloches“. Es liegt im Norden von Castell im
Bereich des Sportplatzes und der kommunalen Kläranlage. Die Vorflut hierfür ist ebenfalls der
Gründleinsbach.
Der Abfluss der zahlreichen Flurgräben südlich von Greuth laufen ebenfalls im „Gründleinsloch“
zusammen.

SCHLEIMELSGRABEN UND BUCHBACH
In Wüstenfeld fließt nördlich am Waldrand entlang der „Schleimelsgraben“ und am östlichen Ortsrand
beginnt der „Buchbach“. An beide Bäche entstehen bei Hochwässern eben falls überschwemmbare
Bereiche. Da diese jedoch die Ortschaft und ihre Bebauung nicht gefährdet wurden diese
„Wassersensiblen Bereiche“ (Angabe lt. Bayernatlas – Themenkarte Naturgefahren) nicht weiter im
„Intergralen Hochwasser- und Rückhaltekonzept“ dargestellt.

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     https://www.gkd.bayern.de/de/meteo/niederschlag/main_unten/iphofen-200051/jahreswerte

Entwurf Stand 03.05.2021                                                                Seite 20 von 87
Begründung - Entwurf
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Die Quellbereiche der Bäche befinden sich in Ortsnähe. Der Schleimelsgraben entsteht als Abfluss des
„Tränksees“, der wiederum seine Quellbereich in den umliegenden Waldbereichen im Nordwesten
hat. Im Osten fließt er nach nicht nur gut 1600 m Länge in den Buchbach.
Der Buchbach erhält sein Wasser aus den südlichen Bereichen von Wüstenfelden. Er fließt in Richtung
Osten und später in Richtung Südosten nach Stierhöfstetten ab. Er ist auch die Vorflut für die
Kläranlage.

TEICHE UND SEEN IM GEMEINDEGEBIET
Neben den Bächen gibt es zahlreiche kleine Fischteich und Tümpel entlang der Bäche und Gräben.
Einige davon sind als Teil kartierter Biotope wertvolle Feuchtstandorte und bereichern die
Lebensräume für Flora und Fauna in der sonst niederschlagsarmen Weinbergregion mit ihren
Trockenstandorten.

Das Gebiet ist dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu geteilt.

4.5     Naturräumliche Ausstattung

Das Gemeindegebiet liegt im Großraum des Steigerwaldes. Er unterteilt sich in zwei naturräumliche
Untereinheiten die geologisch betrachtet zum „Mittleren Keuper“ zugeordnet sind.

Castell und Greuth gehören zum tief liegenden Bereich, der weich-hügeligen „Steigerwaldtrauf“. Die
hier vorliegende Potenzielle natürliche Vegetation besteht aus einem „Bergsegge-Waldmeister-
Buchenwald im Komplex mit Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald, örtlich mit Bergseggen-
Waldgersten-Buchenwald oder Waldlabkraut-Eschen-Hainbuchenwald“.
Das Landschaftsbild ist geprägt von weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen und einer Kulisse aus
aufsteigenden Weinbauflächen mit den dahinterliegenden Waldbeständen des Steigerwalds.
Die anstehenden Böden für die Landwirtschaft sind gem. der Übersichtsbodenkarte Bayern fast
ausschließlich lehmige bis tonige Böden (überwiegend Pararendzina) mit einer flachen Deckschicht aus
kalkhaltigen Schluff bis Lehm.

Der Ortsteil Wüstenfelden liegt bereits in den Hochflächen des gestuften Mittelgebirges Steigerwald
(Südwestliche Mittelgebirgslandschaft) mit einer Potenzielle natürliche Vegetation aus einem
„Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald im Komplex mit Bergseggen-Waldmeister- oder Bergseggen-
Waldgersten-Buchenwald; örtlich mit Leimkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald und Seggen-
Buchenwald sowie Schwalbenwurz-Sommerlinden-Blockwald“.
Die anstehenden Böden sind dort tonig-lehmiger Regosol und Pelosolböden mit Deckschichten aus
Schluff und Lehm, oft auf carbonathaltigen Böden. Im Nordosten sind auch vorkommen von
Braunerden und ein Großteil des Südens und Südostens sind Pararendzinen mit einer flachen
Deckschicht aus kalkhaltigen Schluff bis Lehm.
Das Landschaftsbild hier ist geprägt durch geschlossene Walddecken. Wüstenfelden liegt in einer
flachen Hochebene in einer vollständig von Wald umgebenen „Rodungsinsel“ mit wenig Fernwirkung
und Sichtbeziehungen zu den benachbarten Orten.

Entwurf Stand 03.05.2021                                                              Seite 21 von 87
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