Network Code CAM Ein Kurzüberblick - Henrik Schultz-Brunn 0231-91291-3188
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Network Code CAM Ein Kurzüberblick Henrik Schultz-Brunn henrik.schultz-brunn@thyssengas.com 0231-91291-3188
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte
Rechtsgrundlage EU-Kommission Drittes EU-Binnenmarktpaket vom 13.07.2009 Richtlinie (EG) Nr. 73/2009 Verordnung (EG) Nr. 713/2009 Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über den Erdgasbinnenmarkt zur Gründung einer über Bedingungen für den Zugang europ. Regulierungsbehörde zu den Erdgasfernleitungsnetzen Umsetzung durch Mitgliedsstaaten Rechtsakt der Europäischen Union Rechtsakt der Europäischen Union Framework Guidelines on Framework Guidelines on Framework Guidelines on ACER Capacity Allocation Mechanisms Gas Balancing Interoperability and Data Exchange Rules (vom 03.08.2011) (vom 18.10.2011) (vom 26.07.2012) […] ENTSOG Network Code on Network Code on Capacity Allocation Mechanisms Gas Balancing 2013 (1. Fassung vom 06.03.2012) (1. Fassung am 05.11.2012 erwartet) […]
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte
Prozess und Zeitplan EC entscheidet über Formulierung einer FG NC wird verbindlich EC fordert EC fordert ACER empfiehlt [als Anlage der ACER auf, ENTSOG auf, EC Übernahme Verordnung (EG) FG zu entwerfen NC zu entwerfen des NC Nr. 715/2009] 6 Monate 12 Monate 3 Monate ACER überprüft ACER ENTSOG EC NC hinsichtlich entwirft FG und entwirft NC und startet Vereinbarkeit übergibt diese an EC übergibt diesen an ACER Komitologieverfahren mit FG
Prozess und Zeitplan ACER ACER EC übergibt Frist zur erteilt ENTSOG startet NC CAM ENTSOG technischen Vorabzustimmung Komitologie- tritt in Kraft Rückmeldung Umsetzung NC CAM verfahren NC CAM 05.06.12 03.09.12 ca. Dez. 2012 X+20 Tage = Y Z+18 Monate 2012 2013 2014 2015 2016 06.03.12 27.07.12 17.09.12 X Y+ 9 Monate = Z ENTSOG Veröffentlichung Frist zur ENTSOG ENTSOG konsultiert NC CAM Umsetzung der übergibt übergibt ACER geplante im Official Journal vertraglichen finalen NC CAM Änderungen of the Bedingungen NC CAM NC CAM European Union (NZB) heute
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Reservierungsquoten Bündelung/Zonung Europäische Kapazitätsplattform
Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Veröffent- Veröffent- Frequenz der Produkte je lichung lichung Vergabe- Produkt Start Auktion Gebotsfenster Auktionen Auktion Angebots- Auktions- verfahren menge ergebnis feste Kapazitätsprodukte Erste Runde 3h: 1 Monat 1. Montag Jahr Y1 - Y15 08:00-11:00 vor im März Nicht später als jährlich Auktionsstart anschließend am nächsten Mehrstufiges 1. Montag 1h: Geschäftstag Auktionsverfahre Quartal Q1 - Q4 im Juni 12:00-13:00 1 Woche vor nach n 14:00-15:00 Auktionsstart Auktionsende Monat monatlich M1 3. Montag 16:00-17:00 innerhalb von Tag täglich D1 16:30 16:30-17:00 16:30 Einstufiges 30min Auktionsverfahre Rest of the day 19:00 Uhr* 19:00*-02:30, nach der letzten innerhalb von n Within-day stündlich (effektiv H+3) D-1 then hourly DA-Auktion 30min Unterbrechbare Kapazitätsprodukte Einstufiges zu Tag* daily D1 18:00 18:00-18:30 19:00 Auktionsverfahre Auktionsbeginn n Rest of the day Über- Within-day* stündlich --- --- tbd tbd (effektiv H+4) Nominierung *sofern DA *sofern DA * gemäß NC CAM mindestens anzubieten, sofern keine unterbrechbar unterbrechbar festen Kapazitäten verfügbar sind. angeboten, angeboten, ansonsten 18:00 ansonsten 18:00 M, Q, Y sind auch möglich (“after firm capacity of equal duration has been allocated and before the acution of firm capacity with a shorter duration will start”).
Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Veröffentl. Angebots- menge Veröffentl. Jährliche Vermarktung Angebots- der nächsten 15 Jahre Y1-Y15 menge Veröffentl. Angebots- menge Jährliche Vermarktung der nächsten 4 Quartale Q1-Q4 Monatliche Vermarktung Veröffentl. des nächsten Monats M Angebots- menge Tägliche Vermarktung des nächsten Tages D Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep t 1 Monat vor GWJ-Wechsel Auktionsbeginn 1 Woche vor 1. Montag Auktionsbeginn im März 1 Woche vor 1. Montag Auktionsbeginn im Juni 3. Montag eines Monats spätestens mit Auktionsbeginn täglich
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Reservierungsquoten Bündelung/Zonung Europäische Kapazitätsplattform
Reservierungsquoten TVK Zeitraum ≤ 1 Jahr: 100 % der TVK buchbar 100% Zeitraum > 1 Jahr: 90 % der TVK buchbar 90% 80% NC CAM Zeitraum > 5 Jahr: 80 % der TVK buchbar Y1/ 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 13 15 t Q1–Q4 TVK 100% Zeitraum ≤ 2 Jahre: 100 % der TVK buchbar GasNZV 80% 65% Zeitraum ≤ 4 Jahre: 80 % der TVK buchbar Zeitraum > 4 Jahre: 65 % der TVK buchbar Q1-Q8 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 13 15 t
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Reservierungsquoten Bündelung/Zonung Europäische Kapazitätsplattform
Bündelung NC CAM Status Quo Deutschland Was ist zu bündeln? Feste Kapazitäten Feste & Unterbrechbare Kapazitäten On both sides of an Interconnection Point all firm capacity Die Marktgebietskopplungspunkte und Grenzkopplungs- shall be offered as Bundled Capacity, in so far as there is punkte, an denen Fernleitungsnetze miteinander verbunden available firm capacity. [5.1.1)] sind, werden pro Flussrichtung zum gebündelten Buchungspunkt zusammengefasst. [§ 2 Ziffer 1 KARLA] An gebündelten Buchungspunkten bucht der Transportkunde gebündelte Kapazität auf fester oder unterbrechbarer Basis. [§ 2 Ziffer 2 KARLA] Technischer Ungebündelte Vermarktung bis zu 5 Jahre Keine ungebündelte Vermarktung Mismatch (durch TSO 1, 20 ME) TVK 20 b) Where such extra capacity would not fall under 5.1 5) (a), it § [2] Ziffer 2 stellt klar, dass an einem gebündelten may be offered for a maximum period of five years on a rolling Buchungspunkt die Bündelung von Ausspeise- und basis. [5.1. 5) (b)] Einspeisekapazität sowohl für feste, als auch für 80 80 unterbrechbare Kapazität gilt. [4.5.1.2.1. Gründe KARLA] (ACER fordert eine Vermarktung für maximal den nächsten Monat) TSO 1 TSO 2 Ungebündelte Vermarktung bis zum Vertragsende Ungebündelte Vermarktung bis zum Vertragsende Vertraglicher Mismatch korrespondierender Kapazität (durch TSO 2, 20 ME) korrespondierender Kapazität (durch TSO 2, 20 ME) TVK a) Where there is an existing unbundled Capacity Contract at Sofern auf der einen Buchungsseite noch ein Altvertrag 20 the other side of the Interconnection Point, up to the besteht, darf auf der anderen Buchungsseite die nicht equivalent amount of capacity may be offered on an gebündelte Kapazität maximal bis zum Ende der Laufzeit 100 unbundled basis for a period not exceeding the duration of dieses Altvertrages vermarktet werden. [§ 2 Ziffer 2 KARLA] 60 such existing Capacity Contract; [5.1. 5) (a)] TSO 1 TSO 2 verfügbare Christian (=freie) Auer Kapazität | Essen | 01.08.2012 gebuchte Kapazität (Altverträge)
Sunset Clause Bestehende ungebündelte feste Kapazitätsverträge werden spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Network Codes gebündelt Die Transportkunden sollen hierzu innerhalb der 5 Jahre vertragliche Anpassungen vornehmen um die Bündelung zu erreichen TSOs sollen die zu bündelnden Kapazitätsverträge identifizieren und die Vertragsanpassungen der Transportkunden unterstützen Sofern nach 5 Jahren keine Bündelung erreicht werden konnte, werden die TSOs die Bündelung der Kapazitätsverträge vornehmen (default rule): ungebündelte Altverträge werden im Verhältnis zur kumulierten TVK der korrespondierenden Ein- und Ausspeisepunkte gebündelt
Virtual Interconnection Points Zonung aller IPs zwischen angrenzenden Entry-Exit-Systemen (d.h. auch netzbetreiberübergreifend) unter den Bedingungen strömungsmechanischer Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit
Inhalt Rechtsgrundlage Prozess und Zeitplan Wesentliche Inhalte Standardkapazitätsprodukte, Vergabekalender, Vergabeverfahren Reservierungsquoten Bündelung/Zonung Europäische Kapazitätsplattform
Kapazitätsplattformen NC CAM soll die Entstehung einer (möglichst geringen) Anzahl an gemeinsamen, zentralen Kapazitätsplattformen fördern Bereits erste Initiativen in Europa zu beobachten
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