Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen

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Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
6. Netzwerktreffen der
                Weiterbildungsinitiatoren*innen
                                                  16.06.2020

          BFW Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH
                     Schleswiger Str. 101
                       90427 Nürnberg

ffw GmbH - Gesellschaft für Personal- und               Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit
                                                        und Soziales im Rahmen des Arbeitsmarktfonds gefördert
Organisationsentwicklung
Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg
www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de
Tel.: 0911/462679-0
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
6. Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
                             16. Juni 2020

Veranstaltungsort:
BFW Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH
Schleswiger Straße 101
90427 Nürnberg

                                        Agenda

Vormittag - virtuell

10:00 Uhr     Begrüßung und Vorstellung Agenda
              Wolfgang Anlauft, ffw GmbH

10:15 Uhr     Entwicklungen und Trends bei der Bundesagentur für Arbeit
                 o 1 Jahr Q-Chancengesetz
                 o Gesetz „Arbeit von Morgen“
                 o Q-Beratung für Erwerbstätige

11:15 Uhr     Neues aus dem StMAS
                 o persönliche Vorstellung
                 o Aktuelles
                 o Infokampagne

Nachmittag - Präsenzveranstaltung

12:15 Uhr     Mittagspause

13:00 Uhr     WB-Beratung in Zeiten der doppelten Krise

16:00 Uhr     Verabschiedung – Ende des Netzwerktreffens

                                                                          1
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
RD Bayern | Juni 2020
 Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber

Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren
am 16.06.2020
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
Wir sehen die Herausforderungen als Chance uns zukunfts- und
stärkenorientiert auszurichten

                             DIGITALISIERUNG
                                   meistern

   FACHKRÄFTE                                            STRUKTURWANDEL
      gewinnen                                                  begegnen

                           LEITGEDANKE
            Größtmöglicher Nutzen für unsere Kundinnen und Kunden

                                                                           Seite 2
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
Die BA unterstützt strukturellen und ökologischen Wandel und ist
Partner von Beschäftigten und Unternehmen

                                                                                                 Arbeitgeber
                                                                                                 Kammern
                                                                                                 Verbände
                                                                                                 Gewerkschaften
        Qualifizierungschancengesetz (QCG)                                                       Länder
                                                                 Verschiedene regionale und
        Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG)                                                          Kommunen
                                                                 fachbezogene Initiativen

                                                  Bewältigung der
                                                 Herausforderungen
                                                  für Beschäftigte
                                                 und Unternehmen
                                                               Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB)
                       Nationale
                                                                Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
                       Weiterbildungsstrategie
                                                                Berufsberatung im Erwerbsleben

              ... und weitere

Zielsetzung        Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten bei der beruflichen Weiterbildung während
                   einer Beschäftigung.
                   Die Bundesagentur begleitet aktiv den Strukturwandel und bietet attraktive
                   Fördermöglichkeiten.
                                                                                                            Seite 3
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
RD Bayern | Juni 2020
Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber

Qualifizierungschancengesetz

Erfahrungsbericht:
ein Jahr Qualifizierungschancengesetz
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
„Beschäftigte von heute sollen in der Lage sein, die Tätigkeiten
von morgen auszuüben“
                             Digitalisierung und struktureller Wandel
                              machen zunehmend qualifikatorische
                             Anpassungen und Weiterbildungen bei
                                     Beschäftigten erforderlich.

                          Qualifizierungschancengesetz

Rolle der Agenturen für Arbeit und ihrer Arbeitgeber-Services (AG-S)

 Beratung der Betriebe zu den Qualifizierungsbedarfen der Belegschaft
 Ausbau der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
        „vom Helfer zur Fachkraft“ mit abschlussorientierten Weiterbildungen
        Anpassungsqualifizierungen unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße
        Attraktive Förderung mit Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss
         für ausgefallene Arbeitszeit
 Weiterbildungsförderung auch für neu eingestellte Beschäftigte möglich

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Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
Qualifizierungschancengesetz (ab 01.01.2019)1
     massive Ausweitung der Förderung beruflicher Weiterbildung für
     Beschäftigte
                                 Abschlussorientierte Weiterbildung                                                                Anpassungsqualifizierung
                                  (§§ 81ff SGB III / ggf. § 16 SGB II)                                                           (§§ 82 SGB III, ggf. § 16 SGB II)
                                                                                            ALLE Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße

                      •   Ungelernte Arbeitnehmer                                            in Unternehmen ab 250 MA Fokus auf
Zielgruppe
                      •   Geringqualifizierte Arbeitnehmer                                  • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können
                                                                                            • Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind
                                                                                            • Weiterbildung in Engpassberuf

                                                                                            •   Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R. mind. 4 Jahre zurück
vorhandene
                      Kein (verwertbarer) Berufsabschluss                                   •   In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung
Qualifikation
                                                                                                teilgenommen

                      Anerkannter Berufsabschluss durch:
                                                                                            arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung
                      • Vorbereitung auf Externenprüfung
                                                                                            • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgeht
Angestrebtes          • Umschulung
                                                                                            • die AZAV-zertifiziert ist
Maßnahme-Ziel         • Berufsanschlussfähige Teilqualifikation (TQ)
                                                                                            • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist
                      TQ vor Umschulung ist möglich!
                      Vermittlung von Grundkompetenzen (u.a. allg. Deutsch) zur
                                                                                            KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach Aufstiegsfortbildungsgesetz)
                      Vorbereitung

                      In der Regel:                                                         mehr als 160 Unterrichtseinheiten
                      • 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen
Maßnahmedauer
                      • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf Externenprüfung                      flexible Durchführung bezüglich Unterrichtsform (z.B. modular, E-Learning, ...), Lage der Schulungszeit (VZ /
                      • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module)                                 TZ / berufsbegleitend / während KUG /...)

                                  Fördermöglichkeiten durch die BA                                                              Fördermöglichkeiten durch die BA

                                                                                            Betriebe unter           Betriebe mit                     Betriebe mit
Betriebsgröße         Keine Einschränkungen                                                                                                                                         Betriebe ab 2.500 MA
                                                                                            10 Beschäftigte          10 bis 249 MA                    250 bis 2.499 MA

                                                                                            bis 100 %                bis 50%                          bis 25 %                      20 %²
Förderleistungen      Lehrgangskosten zu 100 %
                                                                                                                     (Ü45 / SB bis 100%)                                            15 %
durch BA    (Rest
von AG)                                                                                     bis 75 %                 bis 50 %                         bis 25 %                      bis 25 %
                      Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 %

                      •   Weiterbildungsprämie (1.000€ bei erfolgreicher
                          Zwischenprüfung, 1.500€ bei Bestehen Abschlussprüfung)
Zusatzleistungen      •   Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)

                                                                            zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost
                                         1Änderungen   in „rot“   ²bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags über betriebl. Weiterbildung
                                                                                                                                                                                                  Seite 6
Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
2019 war überwiegend eine Informations- und Beratungsjahr für
Unternehmen

Januar    •   Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetz
2019

I-II.     •   Hoher Beratungsbedarf von bayerischen Arbeitgeber*innen und
Quartal       Arbeitnehmer*innen
2019

          •   Information und Beratung zeigen Erfolge:
III.             Nachfrage durch Unternehmen steigt
Quartal
2019

          •   Konjunkturelle Entwicklung
IV.             Nachfrage und Beratungsbedarf von Unternehmen zur
Quartal
2019
                 Kurzarbeit steigen stetig an
                Großunternehmen sind verstärkt mit Überlegungen zur
                 Weiterbildung von Mitarbeiter*innen an AA herangetreten.

                                                                            Seite 7
Stetig mehr Eintritte in die geförderte Weiterbildung
     während einer Beschäftigung
       Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft
       im Rechtskreis SGB III
       Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020)
       Zeitreihe; Datenstand: März 2020

                                                                                                                                                7.886

                                                                                       6.011

                                                                                                                                                4.178

                                                                                                                                                                        Anpassungs-
                                                                                                                                                                        qualifizierung 1)
                              3.977
                                                                                       3.586

                                                                                                                                                                        Abschlussorientierte
                              2.259
                                                                                                                                                                        Weiterbildung 2)

                                                                                                                                                3.708

                                                                                       2.425
                              1.718

                               2017                                                    2018                                                     2019
       1) Förderung der beruflichen Weiterbildung Insgesamt abzüglich Abschlussorientierte berufliche Weiterbildung

       2) Abschlussorientierte berufliche Weiterbildung beinhaltet: berufliche Weiterbildung mit Abschluss (Umschulung bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen und betriebliche
       Einzelumschulung in Berufen nach BBiG/HwO), Vorbereitungslehrgang auf Externen-/ Schulfremdenprüfungen und Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate
                                                                                                                                                                                               Seite 8
TOP Weiterbildungsziele in der Beschäftigtenförderung sind
     Altenpflege und Fahrzeugführung

                   Eintritte von Teilnehmenden in berufliche Weiterbildung Insgesamt nach den TOP 10 der Aus- und
                   Weiterbildungsziele (KldB 2010) mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB III
                   Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020)
                   Ausgewählte Berichtszeiträume, Datenstand: März 2020
                                                                                                                                      2.166
                                                       821 Altenpflege
                                                                                                             1.432
                                                                                                                     1.636
                              521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr
                                                                                                                         1.748
                                                                                                     721
                               251 Maschinenbau- und Betriebstechnik
                                                                                         475
                                                                                               592
                           831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl.
                                                                                   314
                                                                                239
                        813 Gesundh.,Krankenpfl.,Rettungsd.Geburtsh.
                                                                                  304
                                                                                236
                           531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh.
                                                                          91
                                                                                223
                          842 Lehrt.berufsb.Fächer,betr.Ausb.,Betr.päd
                                                                          105
                                                                                214
                         513 Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag
                                                                                  290
                                                                            155
                            817 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde                                     Januar bis Dezember 2019
                                                                            159
                                                                                                           Januar bis Dezember 2018
                                                                            145
                            845 Fahr-,Sportunterricht außerschul. Bild.
                                                                          89

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate
                                                                                                                                              Seite 9
TOP Branchen in der Beschäftigtenförderung sind das
     Gesundheits- und Sozialwesen sowie das verarbeitende Gewerbe

                   Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Insgesamt nach den TOP 5 der
                   Wirtschaftsabschnitte des Arbeitgebers (WZ 2008) mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft im
                   SGB III
                   Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020)
                   Ausgewählte Berichtszeiträume, Datenstand: März 2020

                                                                                                                         2.529
                         Q Gesundheits- und Sozialwesen
                                                                                                           1.986

                                                                                            1.002
                              C Verarbeitendes Gewerbe
                                                                                      770

                                                                             538
                                           F Baugewerbe
                                                                             556

                                                                          451
                             N Sonstige wirtschaftliche DL
                                                                                612

                                                                                                    Januar bis Dezember 2019
                                                                       364
                                   H Verkehr und Lagerei                                            Januar bis Dezember 2018
                                                                       361

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate
                                                                                                                                 Seite 10
RD Bayern | Juni 2020
Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber

Arbeit-von-Morgen-Gesetz

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel
und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Inhalt des Arbeit-von-Morgen-Gesetz

                                                      FÖRDERUNG
                                   AUSBILDUNGS-
                                                     BERUFLICHER
                                    FÖRDERUNG
                                                    WEITERBILDUNG

        Die konjunkturellen
   Herausforderungen und der
  wirtschaftliche Strukturwandel
   in der Arbeitswelt bedingen
       eine Erweiterung des        BESCHÄFTIGTEN-   ZUSAMMENARBEIT
                                     FÖRDERUNG      BILDUNGSTRÄGER
      arbeitsmarktpolitischen
   Förderinstrumentariums der
    Bundesagentur für Arbeit

                                                                Seite 12
Ausbildungsförderung

  Einstiegsqualifizierung
  •   Neu: Übernahme von Fahrtkosten

  Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Assistierte
  Ausbildung (AsA)
  •   Zusammenfassung zu einem Instrument: AsA flex (Arbeitstitel)
  •   Alle Angebote aus den Vorgängerinstrumenten sind enthalten
  •   Für alle jungen Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung
      nicht aufnehmen, fortsetzen oder beenden können

                                                                               Seite 13
Förderung der
beruflichen Weiterbildung

 Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses
 •   Für Arbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss
 •   Eignung für Beruf sowie Erfolgsaussichten müssen vorliegen
 •   Verbesserung der Beschäftigungschancen durch den Berufsabschluss
 •   Prüfung/Entscheidung durch die jeweilige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter

 Weiterbildungsprämie und Maßnahmen für Grundkompetenzen
 •   Verlängerung der Gewährung einer Weiterbildungsprämie bis zum 31.12.2023
 •   Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen können durch die Agenturen für
     Arbeit bzw. Jobcenter bis zum 31.12.2023 als sogenannte Vergabemaßnahme
     beauftragt werden

                                                                                      Seite 14
Weiterentwicklung der Regelungen
zur Beschäftigtenförderung

•   Betriebsgerechtere Mindestdauer der Weiterbildung: nur noch 121 Unterrichtsstunden
    (vormals 161)
•   Erhöhung des Zuschusses zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgeltzuschuss
    ab dem 01.10.2020:
      • plus 5%-Punkte bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrag
         über betriebliche Weiterbildung
      • plus 10%-Punkte bei Qualifizierungsbedarf von mind. 20% der Belegschaft – bei
         KMU 10% - wegen nicht mehr ausreichender Kompetenzen für die betrieblichen
         Erfordernisse
•   Vereinfachtes Sammelantragsverfahren durch den Betrieb bei Einverständnis der
    Beschäftigten oder des Betriebsrat (ab 01.01.2021)
•   50% Erstattung der SV-Beiträge bei Qualifizierung während Kurzarbeit, wenn zeitlicher
    Umfang der Weiterbildung mind. 50% der Arbeitsausfallzeit beträgt (aufgrund aktueller
    Rechtsverordnung bis 31.12.2020 Erstattung von 100% der SV-Beiträge für
    ausgefallene Arbeitsstunden)

                                                                                      Seite 15
Zusammenarbeit mit Bildungsträgern

 Perspektive auf mehr / qualitativ bessere Weiterbildungen:

 •   Sonderregelung zum 01.07.2020: einmalige pauschale Hebung der aktuellen
     Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) um 20 %

 •   Ab 01.10.2020:
      • Fachkundige Stellen können Überschreitungen der BDKS von bis zu 25 %
         zustimmen
      •   Gruppengröße für Kalkulation nur noch bei 12 Teilnehmern (vorher 15)

      •   Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht nur noch alle 2 Jahre die
          aktualisierten BDKS
      •   Die Fachkundigen Stellen haben einmal jährlich die neu zugelassenen Träger
          und Maßnahmen an die Akkreditierungsstelle zu melden. Die
          Akkreditierungsstelle hat diese zu veröffentlichen. Somit wird Transparenz über
          verfügbare Bildungsmaßnahmen geschaffen

                                                                                            Seite 16
Das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz erweitert das
     Qualifizierungschancengesetz – Ein Überblick
                                Abschlussorientierte Weiterbildung                                                                  Anpassungsqualifizierung
                                 (§§ 81ff SGB III / ggf. § 16 SGB II)                                                             (§§ 82 SGB III, ggf. § 16 SGB II)
                                                                                            ALLE Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße
                    •   Ungelernte Arbeitnehmer
                    •   Geringqualifizierte Arbeitnehmer                                     in Unternehmen ab 250 MA Fokus auf
Zielgruppe
                                                                                            • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können
                     Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschluss 1                  • Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind
                                                                                            • Weiterbildung in Engpassberuf

                                                                                            •   Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R. mind. 4 Jahre zurück
vorhandene
                    Kein (verwertbarer) Berufsabschluss                                     •   In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung
Qualifikation
                                                                                                teilgenommen (Start der Frist ist der 01.01.2019)

                    Anerkannter Berufsabschluss durch:
                                                                                            arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung
                    • Vorbereitung auf Externenprüfung
                                                                                            • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgeht
Angestrebtes        • Umschulung
                                                                                            • die AZAV-zertifiziert ist
Maßnahme-Ziel       • Berufsanschlussfähige Teilqualifikation (TQ)
                                                                                            • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist
                       TQ vor Umschulung ist möglich!
                       Vermittlung von Grundkompetenzen (u.a. allg. Deutsch) ....zur
                                                                                            KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
                       Vorbereitung

                    In der Regel:                                                           mehr als 120 1 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
                    • 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen
Maßnahmedauer       • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf Externenprüfung                        flexible Durchführung bezüglich Unterrichtsform (z.B. modular, E-Learning, ...), Lage der Schulungszeit (VZ
                    • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module) + mind. 25%                         / TZ / berufsbegleitend /...)
                        Praktikumsanteil                                                     auch während Kurzarbeit 3

                                 Fördermöglichkeiten durch die BA                                                            Fördermöglichkeiten durch die BA
                                                                                            Unternehmen unter          Unternehmen mit                Unternehmen mit               Unternehmen ab
Betriebsgröße       Keine Einschränkungen
                                                                                            10 Beschäftigte            10 bis 249 MA                  250 bis 2.499 MA              2.500 MA

                                                                                            bis 100 %                  bis 50 %                       bis 25 %                      15 %
Förderleistungen    Lehrgangskosten zu 100 %
                                                                                                                       (Ü45 / SB 100%)
durch BA    (Rest
von AG)             Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 % 3                             bis 75 %                   bis 50 %                       bis 25 %                      bis 25 %

                                                                                            •   Erhöhung um 5%-Punkte bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag über Weiterbildung 2
                    •   Weiterbildungsprämie (1.000€ bei erfolgreicher
                                                                                            •   Erhöhung um 10%-Punkte, wenn bei KMU mind. 10% (bei Groß-Unternehmen mind. 20%) der MA den
                        Zwischenprüfung, 1.500€ bei Bestehen Abschlussprüfung)
                                                                                                betrieblichen Anforderungen nicht / teilweise nicht mehr entsprechen 2
Zusatzleistungen    •   Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)

                                                                             zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung

                                                                  In Rot = Änderungen durch das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz 1) ab sofort         2) tritt ab 01.10.2020 in Kraft                 Seite
                                                                  3) KUG bei Weiterbildung an Kurzarbeitstagen; AEZ für Teilnahme an Weiterbildung außerhalb von Kurzarbeitstagen
Regionaldirektion Bayern | M + I – Arbeitgeber | Juni 2020

Berufsberatung im Erwerbsleben

Umsetzung in Bayern
Wir sehen die Herausforderungen als Chance uns
zukunfts- und stärkenorientiert auszurichten

                                  DIGITALISIERUNG
                                            meistern

  FACHKRÄFTE                                                                     STRUKTURWANDEL
     gewinnen                                                                        begegnen

                              LEITGEDANKE
           Größtmöglicher Nutzen für unsere Kundinnen und Kunden

                    Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern                    Seite 2
Die BA leistet mit der Lebensbegleitenden Berufsberatung
einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen

                                                                                                 Arbeitgeber
                                                                                                 Kammern
                                                                                                 Verbände
                                                                                                 Gewerkschaften
    Qualifizierungschancengesetz (QCG)                                                           Länder
                                                                    Verschiedene regionale und   Kommunen
                                                                    fachbezogene Initiativen
    Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG)

                                            Bewältigung der
                                           Herausforderungen
                                            für Beschäftigte
                                           und Unternehmen
                                                                  Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB)
                 Nationale                                         Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
                 Weiterbildungsstrategie                           Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)

         ... und weitere

Zielsetzung   Unterstützung der Jugendlichen und Erwachsenen über den Ausbau und die
              Etablierung hochwertiger Präsenz- und Onlineangebote der beruflichen
              Orientierung und Beratung über das gesamte Erwerbsleben hinweg

                           Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern                      Seite 3
LBB fokussiert auf Zielgruppen an den
                       entscheidenden Weichenstellungen vor und im Erwerbsleben

                                                                                   Schülerinnen und Schüler
Vor dem Erwerbsleben

                         Erste                 Erstorientierung                    der Sekundarstufen I und II flächendeckend mindesten ab der
                         Schwelle                                                  Vor-Vor-Entlassklasse, an weiterführenden beruflichen
                                                                                   Schulen, sowie Nichtschüler (NEETS)
                         Aus der Schule in
                         Ausbildung oder
                         Studium               Stabilisierung                      Auszubildende                      Studierende
                                               ggf. Beratung zu
                                               Alternativen
                                                                                   in Ausbildungsgängen mit           in Fächern mit hohen
                                                                                   hohen Abbruchquoten und            Abbruchquoten sowie

                                                                                   Absolventinnen und
                         Zweite                                                    Absolventen insb. vor
                                                                                                                      Absolventinnen und
                                                                                                                      Absolventen in
                         Schwelle              Start in den                        Weiterbildungs-                    Studiengängen mit
                         Ersteintritt in den
                                               Arbeitsmarkt                        entscheidungen                     unklarem Berufsbezug
                         Arbeitsmarkt
Im Erwerbsleben

                                                                                   Arbeitsuchende                     Erwerbstätige
                         „Dritte“
                                               Stabilisierung/                                                        mit niedriger Qualifikation,
                         Schwelle              Neuorientierung                     mit erweitertem beruflichen        vor beruflichem
                                                                                   Beratungs- und                     Wiedereinstieg, bei
                         Wiedereinstieg        ggf. Beratung zu                    Orientierungsbedarf
                                               Qualifizierung
                                                                                                                      beruflicher Um- oder
                         und berufliche                                                                               Neuorientierung
                         Neuorientierung

                                                         Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern                                  Seite 4
Verzahnung von BBiE und Qualifizierungsberatung (QB) als
Antwort auf die Bedarfe von Arbeitgebern und Beschäftigten
Flächeneinführung ab Januar 2021

                                                                    Zusammenarbeit
                                         Arbeitgeber und ihre Beschäftigten werden durch den
                                         Arbeitgeber-Service (AG-S) beraten.
                                         Bei erweitertem Beratungsbedarf der Arbeitgeber oder deren
                                         Beschäftigten schaltet er folgende „Spezialisten“ ein:
                                                Vermittlungs- und Beratungsfachkraft – QB
                                                Berufsberater/in im Erwerbsleben

Aufgrund der sich stark veränderten Berufswelt benötigen immer mehr Beschäftigte eine
    berufliche Neu- oder Umorientierung, teilweise sogar mehrmals innerhalb eines
                                    Erwerbslebens.

                   Beratungsbedarf entsteht auf Initiative des Arbeitgebers

                                            Qualifizierungschancengesetz (QCG)
                                               Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG)

                            Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern                Seite 5
Die weiteren Zielgruppen der BBiE

AUSBILDUNGS-          ASU / ALOS
ABSOLVENTEN        erw. Beratungsbedarf

                                                            Orientierungs- und Entscheidungsberatung
                                                            durch Berufsberater/-Innen m Erwerbsleben

  STUDIUM-           WIEDEREIN-
ABSOLVENTEN        STEIGER/-INNEN

               Beratungsbedarf wird durch den Ratsuchenden selbst initiiert.

                            Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern           Seite 6
Fragen und Diskussion

                        Seite 7
BACKUP

         Seite 8
Mit der Berufsberatung im Erwerbsleben und Check-U
baut die BA ihr Angebot der LBB aus

Persönliche   Berufsberatung
Angebote      vor dem Erwerbsleben
              Erweiterung des
              Beratungsangebots
              seit Januar 2019 bis
              Ende 2021

Online-
Angebote

              Check-U
              Ausbildung und Studium
              Seit Oktober 2019 online verfügbar

                                                     Seite 9
Lebensbegleitende Berufsberatung –
Berufsberatung vor dem Erwerbsleben

            Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
            ▪ Wir bauen unser Angebot für Schüler der Sekundarstufen I und II an
              allgemeinbildenden Schulen aus und bieten erstmalig ein flächendeckendes
              Angebot auch für weiterführende berufliche Schulen, Berufsschulen und
              Hochschulen an.
            ▪ Berufsorientierende Veranstaltungen an den Schulen führen wir durchgängig
              bereits in den Vor-Vor-Entlass-Klassen durch. Dabei zeigen
              wir die vielfältigen Berufs- und Bildungswege frühzeitig auf.
            ▪ An allen Schulformen bauen wir unsere Präsenz vor Ort deutlich aus bzw.
              etablieren sie. Wir bieten Sprechstunden und individuelle Einzelberatungen
              vor Ort an den Schulen an. Dadurch erreichen wir mehr Jugendliche; diese
              haben kürzere Wege und weniger Ausfallstunden.
            ▪ An den Berufsschulen und Hochschulen beraten wir mit dem Ziel der
              Vermeidung von Abbrüchen, ggf. der Erarbeitung von Alternativen und der
              Gestaltung eines friktionsfreien Wechsels.
            ▪ Über den engeren Kontakt zu Lehrenden, Schulpsychologen, Sozialarbeitern
              und weiteren Akteuren an den Schulen sowie eine intensivere Elternarbeit
              erreichen wir junge Menschen mit Problemen effektiver und früher.

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Lebensbegleitende Berufsberatung –
Berufsberatung im Erwerbsleben

            Berufsberatung im Erwerbsleben
            ▪ Wir bauen unser Angebot für Arbeitsuchende und Arbeitslose mit
                erweitertem beruflichen Orientierungs- und Beratungsbedarf aus.
            ▪   Wir führen ein systematisches Angebot für Erwerbstätige mit geringer
                Qualifikation, bei beruflicher Neu- oder Umorientierung und Menschen
                vor beruflichem Wiedereinstieg ein.
            ▪   Wir bauen unser Angebot der beruflichen Orientierung und Beratung für
                Absolventinnen und Absolventen von Studium oder Ausbildung aus.
            ▪   Dabei zielen wir auf die berufliche Stabilisierung und die Verbesserung der
                individuellen Arbeitsmarktchancen bei Berufseintritt oder Berufswechsel
                ab.
            ▪   Über den engen Kontakt mit Arbeitgebern mit hohem Fachkräftebedarf oder
                geplanter Umstrukturierung gelingt es uns, gezielt auf Erwerbspersonen in
                unseren Zielgruppen zuzugehen und diese frühzeitig zu erreichen.

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Lebensbegleitende Berufsberatung –
Erkundungstools Check-U

   Check-U
   ▪   Frei zugängliches und kostenfreies Online-Angebot zur Unterstützung der beruflichen
       Orientierung von Menschen vor und im Erwerbsleben.
   ▪   Psychologisch fundierte Testverfahren bieten einen hohen Mehrwert der Testergebnisse
       für die Nutzerinnen und Nutzer.
   ▪   Kombination des Online-Angebots mit dem Angebot einer professionellen persönlichen
       Beratung. Check-U kann unabhängig oder in Verbindung mit einer persönlichen Beratung
       genutzt werden.
   ▪   Sie finden Check-U auf www.arbeitsagentur.de

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Was leisten
Weiterbildungsinitiatoren*innen?

Wolfgang Anlauft, Hans Dieter Hartwich

Stand: 9.Juni 2020

ffw GmbH - Gesellschaft für Personal- und             Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit
                                                      und Soziales im Rahmen des Arbeitsmarktfonds gefördert
Organisationsentwicklung
Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg
www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de
Tel.: 0911/462679-0
Das leisten die Weiterbildungsinitiatoren*innen

1. Beratung von Arbeitnehmer*Innen
     Die Weiterbildungsinitiatoren*innen helfen Ihnen, die für Sie passende Weiterbildung zu
      finden
2. Beratung von Unternehmen
     Die Weiterbildungsinitiatoren*innen unterstützen Geschäftsführungen, Führungskräfte,
      Personalmanagement und Betriebsräte bei der betrieblichen Weiterbildung
3. Beratung zum Bayerischen Bildungsscheck
     Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten Arbeiternehmer*Innen, Unternehmen und
      Weiterbildungsanbieter in allen Fragen des Bayerischen Bildungsschecks
4. Leistungen für Regionen und Branchen
     Die Weiterbildungsinitiatoren*innen tragen dazu bei, regionale oder branchenbezogene
      Weiterbildungsstrukturen zu entwickeln, sind Bestandteil regionaler oder
      branchenbezogener Netzwerke und bündeln diese Potenziale für arbeitnehmer- oder
      unternehmensbezogene Weiterbildungsprozesse

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Beratung von Arbeitnehmer*Innen

Weiterbildungsinitiatoren*innen (WBI) beraten Arbeitnehmer*innen, die für sie passende
Weiterbildung zu finden.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen persönliche Motive und wesentliche Rahmenbedingungen,
die erfüllt sein müssen, damit der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme für den Einzelnen
erfolgreich wird.
Fragen, die im Beratungsprozess geklärt werden sind z.B.
 Welche beruflichen und persönlichen Ziele verfolgen Sie mit der Weiterbildungsmaßnahme?
 Welche Kurse gibt es, die ihren Vorstellungen entsprechen?
 Welche Lernformen (Präsenzunterricht, Webinar, interaktive Lernformen usw.) sind für Sie
   besonders geeignet?
 Gibt es zeitliche (Start, Dauer, Lage der Kurszeiten) oder räumliche Bedingungen, die erfüllt
   sein müssen, damit sich die Weiterbildung gut mit ihrem Leben vereinbaren lässt?
 Entspricht der Weiterbildungsanbieter ihren Vorstellungen?
 Wieviel darf die Maßnahme maximal kosten? Gibt es Fördermöglichkeiten?

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Beratung von Unternehmen

Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten und unterstützen Unternehmen bei der
systematischen Gestaltung ihrer Qualifizierungsmaßnahmen
Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten Geschäftsführung, Führungskräfte,
Personalmanagement und Betriebsräte. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die jeweils
spezifischen betrieblichen Herausforderungen, Ziele und Möglichkeiten.
Die Weiterbildungsinitiatoren*innen helfen Ihnen mit geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen,
 die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
 Mitarbeiter*innen auf neue Anforderungen vorzubereiten.
 Mitarbeiter*innen zu ermöglichen, einen Berufsabschluss nachzuholen.
 Mitarbeiter*Innen mit Spezialqualifikationen zu ersetzen, weil diese in Rente gehen
   (werden).
 die Integration externer Fachkräfte zu unterstützen.
 Mitarbeiter*innen für neue Tätigkeiten zu befähigen und damit ein gesundes und
   kompetentes Älterwerden in Beschäftigung zu ermöglichen.
 Tätigkeiten im Unternehmen aktuell und im Erwerbsverlauf attraktiver zu gestalten.

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Leistungen für Unternehmen (2)
Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten wir Unternehmen bei der Optimierung
ihrer Qualifizierungsprozesse.
Gemeinsam mit den Verantwortungsträgern im Unternehmen tragen Sie dazu bei
 die jährliche Qualifizierungsplanung zu verbessern
 die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen
 den betrieblichen und persönlichen Nutzen aus den Qualifizierungsmaßnahmen zu
   steigern

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Beratung zum Bayerischen Bildungsscheck

Weiterbildungsinitiatoren*innen informieren und beraten Arbeitnehmer*Innen,
Unternehmen und Weiterbildungsanbieter in allen Fragen zum Bayerischen Bildungsscheck
   – Mit Hilfe des Bayerischen Bildungsschecks wird bei Vorliegen spezifischer
      Voraussetzungen die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Pauschalbetrag
      von 500 € gefördert.
   – Für eine Förderung müssen persönliche, kursbezogene und trägerbezogene
      Voraussetzungen erfüllt sein. In der Beratung erfahren Sie, ob diese Punkte bei Ihrem
      Anliegen vorliegen.

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Leistungen für Regionen und Branchen

Die Weiterbildungsinitiatoren*innen tragen dazu bei, die regionale
Angebotsstruktur für betriebliche Weiterbildung zu entwickeln

      – Sie bündeln regionale Potenziale für betriebliche und regionale
        Weiterbildungsinitiativen.
      – Dazu arbeiten sie eng zusammen mit den Kammern, den Agenturen für Arbeit,
        Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, der kommunalen Wirtschaftsförderung und
        Bildungsträgern
      – Sie identifizieren regionale oder branchenbezogene Handlungsbedarfe für die
        berufliche Weiterbildung und schließen diese Lücken durch gemeinsames Handeln mit
        den Kooperationspartnern

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Was zeichnet die Arbeit der WBI´s aus? (1)

Die Weiterbildungsinitiatoren*innen bieten
    eine trägerneutrale Beratung
    ein flexibles und bedarfsgerecht gestaltetes Angebot an unterstützenden
     Dienstleistungen
      – Weiterbildung als Teil der beruflichen Entwicklung für Arbeitnehmer*innen
      – Qualifizierung als Teil der Unternehmensentwicklung für aktuelle und künftige
        Herausforderungen
      – Transparenz herstellen über bestehenden Angebote, Anbieter und Fördermöglichkeiten
      – Neue Angeboten für Regionen oder Branchen initiieren
      – Methodische Vielfalt entsprechend der Ausgangslage
             Auskünfte erteilen, Beratung zu einzelnen Angeboten, Beratung zur Gestaltung der betrieblichen
             Qualifizierungsprozesse, Prozessbegleitung in Unternehmen, begleitendes Coaching für
             Arbeitnehmer*innen

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Was zeichnet die Arbeit der WBI´s aus? (2)

Weiterbildungsinitiatoren*innen
     bereichern die vorhandenen Beratungsangebote für Beschäftigte und Unternehmen.
      (Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, Angebote einzelner Bildungsträger
      oder Weiterbildungsinitiatoren*innen)
     greifen die zunehmende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für Personen und
      Unternehmen auf und initiieren geeignete Aktivitäten von Unternehmen und
      Arbeitnehmer*innen
     wirken als Multiplikatoren für Programme und Förderinstrumente des Freistaates
      Bayern und der Bundesagentur für Arbeit
     werden sichtbar durch vielfältige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Presse,
      regionale oder branchenbezogene Veranstaltungen, Internet) und handeln dabei
      nach dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein“
     sind bayernweit vernetzt und repräsentieren dadurch verschiedene Regionen,
      Branchen und Interessengruppen

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ffw GmbH - Gesellschaft für Personal-
und Organisationsentwicklung
Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg
www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de
Tel.: 0911/462679-0
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