Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen
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6. Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen 16.06.2020 BFW Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH Schleswiger Str. 101 90427 Nürnberg ffw GmbH - Gesellschaft für Personal- und Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Arbeitsmarktfonds gefördert Organisationsentwicklung Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de Tel.: 0911/462679-0
6. Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren*innen 16. Juni 2020 Veranstaltungsort: BFW Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH Schleswiger Straße 101 90427 Nürnberg Agenda Vormittag - virtuell 10:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung Agenda Wolfgang Anlauft, ffw GmbH 10:15 Uhr Entwicklungen und Trends bei der Bundesagentur für Arbeit o 1 Jahr Q-Chancengesetz o Gesetz „Arbeit von Morgen“ o Q-Beratung für Erwerbstätige 11:15 Uhr Neues aus dem StMAS o persönliche Vorstellung o Aktuelles o Infokampagne Nachmittag - Präsenzveranstaltung 12:15 Uhr Mittagspause 13:00 Uhr WB-Beratung in Zeiten der doppelten Krise 16:00 Uhr Verabschiedung – Ende des Netzwerktreffens 1
RD Bayern | Juni 2020 Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber Netzwerktreffen der Weiterbildungsinitiatoren am 16.06.2020
Wir sehen die Herausforderungen als Chance uns zukunfts- und stärkenorientiert auszurichten DIGITALISIERUNG meistern FACHKRÄFTE STRUKTURWANDEL gewinnen begegnen LEITGEDANKE Größtmöglicher Nutzen für unsere Kundinnen und Kunden Seite 2
Die BA unterstützt strukturellen und ökologischen Wandel und ist Partner von Beschäftigten und Unternehmen Arbeitgeber Kammern Verbände Gewerkschaften Qualifizierungschancengesetz (QCG) Länder Verschiedene regionale und Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG) Kommunen fachbezogene Initiativen Bewältigung der Herausforderungen für Beschäftigte und Unternehmen Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) Nationale Berufsberatung vor dem Erwerbsleben Weiterbildungsstrategie Berufsberatung im Erwerbsleben ... und weitere Zielsetzung Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten bei der beruflichen Weiterbildung während einer Beschäftigung. Die Bundesagentur begleitet aktiv den Strukturwandel und bietet attraktive Fördermöglichkeiten. Seite 3
RD Bayern | Juni 2020 Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber Qualifizierungschancengesetz Erfahrungsbericht: ein Jahr Qualifizierungschancengesetz
„Beschäftigte von heute sollen in der Lage sein, die Tätigkeiten von morgen auszuüben“ Digitalisierung und struktureller Wandel machen zunehmend qualifikatorische Anpassungen und Weiterbildungen bei Beschäftigten erforderlich. Qualifizierungschancengesetz Rolle der Agenturen für Arbeit und ihrer Arbeitgeber-Services (AG-S) Beratung der Betriebe zu den Qualifizierungsbedarfen der Belegschaft Ausbau der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte „vom Helfer zur Fachkraft“ mit abschlussorientierten Weiterbildungen Anpassungsqualifizierungen unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße Attraktive Förderung mit Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss für ausgefallene Arbeitszeit Weiterbildungsförderung auch für neu eingestellte Beschäftigte möglich Seite 5
Qualifizierungschancengesetz (ab 01.01.2019)1 massive Ausweitung der Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte Abschlussorientierte Weiterbildung Anpassungsqualifizierung (§§ 81ff SGB III / ggf. § 16 SGB II) (§§ 82 SGB III, ggf. § 16 SGB II) ALLE Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße • Ungelernte Arbeitnehmer in Unternehmen ab 250 MA Fokus auf Zielgruppe • Geringqualifizierte Arbeitnehmer • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können • Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind • Weiterbildung in Engpassberuf • Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R. mind. 4 Jahre zurück vorhandene Kein (verwertbarer) Berufsabschluss • In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung Qualifikation teilgenommen Anerkannter Berufsabschluss durch: arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung • Vorbereitung auf Externenprüfung • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgeht Angestrebtes • Umschulung • die AZAV-zertifiziert ist Maßnahme-Ziel • Berufsanschlussfähige Teilqualifikation (TQ) • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist TQ vor Umschulung ist möglich! Vermittlung von Grundkompetenzen (u.a. allg. Deutsch) zur KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach Aufstiegsfortbildungsgesetz) Vorbereitung In der Regel: mehr als 160 Unterrichtseinheiten • 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen Maßnahmedauer • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf Externenprüfung flexible Durchführung bezüglich Unterrichtsform (z.B. modular, E-Learning, ...), Lage der Schulungszeit (VZ / • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module) TZ / berufsbegleitend / während KUG /...) Fördermöglichkeiten durch die BA Fördermöglichkeiten durch die BA Betriebe unter Betriebe mit Betriebe mit Betriebsgröße Keine Einschränkungen Betriebe ab 2.500 MA 10 Beschäftigte 10 bis 249 MA 250 bis 2.499 MA bis 100 % bis 50% bis 25 % 20 %² Förderleistungen Lehrgangskosten zu 100 % (Ü45 / SB bis 100%) 15 % durch BA (Rest von AG) bis 75 % bis 50 % bis 25 % bis 25 % Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 % • Weiterbildungsprämie (1.000€ bei erfolgreicher Zwischenprüfung, 1.500€ bei Bestehen Abschlussprüfung) Zusatzleistungen • Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost 1Änderungen in „rot“ ²bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags über betriebl. Weiterbildung Seite 6
2019 war überwiegend eine Informations- und Beratungsjahr für Unternehmen Januar • Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetz 2019 I-II. • Hoher Beratungsbedarf von bayerischen Arbeitgeber*innen und Quartal Arbeitnehmer*innen 2019 • Information und Beratung zeigen Erfolge: III. Nachfrage durch Unternehmen steigt Quartal 2019 • Konjunkturelle Entwicklung IV. Nachfrage und Beratungsbedarf von Unternehmen zur Quartal 2019 Kurzarbeit steigen stetig an Großunternehmen sind verstärkt mit Überlegungen zur Weiterbildung von Mitarbeiter*innen an AA herangetreten. Seite 7
Stetig mehr Eintritte in die geförderte Weiterbildung während einer Beschäftigung Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB III Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020) Zeitreihe; Datenstand: März 2020 7.886 6.011 4.178 Anpassungs- qualifizierung 1) 3.977 3.586 Abschlussorientierte 2.259 Weiterbildung 2) 3.708 2.425 1.718 2017 2018 2019 1) Förderung der beruflichen Weiterbildung Insgesamt abzüglich Abschlussorientierte berufliche Weiterbildung 2) Abschlussorientierte berufliche Weiterbildung beinhaltet: berufliche Weiterbildung mit Abschluss (Umschulung bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen und betriebliche Einzelumschulung in Berufen nach BBiG/HwO), Vorbereitungslehrgang auf Externen-/ Schulfremdenprüfungen und Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate Seite 8
TOP Weiterbildungsziele in der Beschäftigtenförderung sind Altenpflege und Fahrzeugführung Eintritte von Teilnehmenden in berufliche Weiterbildung Insgesamt nach den TOP 10 der Aus- und Weiterbildungsziele (KldB 2010) mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB III Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020) Ausgewählte Berichtszeiträume, Datenstand: März 2020 2.166 821 Altenpflege 1.432 1.636 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 1.748 721 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 475 592 831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl. 314 239 813 Gesundh.,Krankenpfl.,Rettungsd.Geburtsh. 304 236 531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh. 91 223 842 Lehrt.berufsb.Fächer,betr.Ausb.,Betr.päd 105 214 513 Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 290 155 817 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde Januar bis Dezember 2019 159 Januar bis Dezember 2018 145 845 Fahr-,Sportunterricht außerschul. Bild. 89 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate Seite 9
TOP Branchen in der Beschäftigtenförderung sind das Gesundheits- und Sozialwesen sowie das verarbeitende Gewerbe Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Insgesamt nach den TOP 5 der Wirtschaftsabschnitte des Arbeitgebers (WZ 2008) mit Beschäftigtenqualifizierung und Kostenträgerschaft im SGB III Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2020) Ausgewählte Berichtszeiträume, Datenstand: März 2020 2.529 Q Gesundheits- und Sozialwesen 1.986 1.002 C Verarbeitendes Gewerbe 770 538 F Baugewerbe 556 451 N Sonstige wirtschaftliche DL 612 Januar bis Dezember 2019 364 H Verkehr und Lagerei Januar bis Dezember 2018 361 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost. Wartefrist: 3 Monate Seite 10
RD Bayern | Juni 2020 Fachbereich Markt und Integration - Arbeitgeber Arbeit-von-Morgen-Gesetz Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Inhalt des Arbeit-von-Morgen-Gesetz FÖRDERUNG AUSBILDUNGS- BERUFLICHER FÖRDERUNG WEITERBILDUNG Die konjunkturellen Herausforderungen und der wirtschaftliche Strukturwandel in der Arbeitswelt bedingen eine Erweiterung des BESCHÄFTIGTEN- ZUSAMMENARBEIT FÖRDERUNG BILDUNGSTRÄGER arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumentariums der Bundesagentur für Arbeit Seite 12
Ausbildungsförderung Einstiegsqualifizierung • Neu: Übernahme von Fahrtkosten Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Assistierte Ausbildung (AsA) • Zusammenfassung zu einem Instrument: AsA flex (Arbeitstitel) • Alle Angebote aus den Vorgängerinstrumenten sind enthalten • Für alle jungen Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen, fortsetzen oder beenden können Seite 13
Förderung der beruflichen Weiterbildung Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschlusses • Für Arbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss • Eignung für Beruf sowie Erfolgsaussichten müssen vorliegen • Verbesserung der Beschäftigungschancen durch den Berufsabschluss • Prüfung/Entscheidung durch die jeweilige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Weiterbildungsprämie und Maßnahmen für Grundkompetenzen • Verlängerung der Gewährung einer Weiterbildungsprämie bis zum 31.12.2023 • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen können durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter bis zum 31.12.2023 als sogenannte Vergabemaßnahme beauftragt werden Seite 14
Weiterentwicklung der Regelungen zur Beschäftigtenförderung • Betriebsgerechtere Mindestdauer der Weiterbildung: nur noch 121 Unterrichtsstunden (vormals 161) • Erhöhung des Zuschusses zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgeltzuschuss ab dem 01.10.2020: • plus 5%-Punkte bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrag über betriebliche Weiterbildung • plus 10%-Punkte bei Qualifizierungsbedarf von mind. 20% der Belegschaft – bei KMU 10% - wegen nicht mehr ausreichender Kompetenzen für die betrieblichen Erfordernisse • Vereinfachtes Sammelantragsverfahren durch den Betrieb bei Einverständnis der Beschäftigten oder des Betriebsrat (ab 01.01.2021) • 50% Erstattung der SV-Beiträge bei Qualifizierung während Kurzarbeit, wenn zeitlicher Umfang der Weiterbildung mind. 50% der Arbeitsausfallzeit beträgt (aufgrund aktueller Rechtsverordnung bis 31.12.2020 Erstattung von 100% der SV-Beiträge für ausgefallene Arbeitsstunden) Seite 15
Zusammenarbeit mit Bildungsträgern Perspektive auf mehr / qualitativ bessere Weiterbildungen: • Sonderregelung zum 01.07.2020: einmalige pauschale Hebung der aktuellen Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) um 20 % • Ab 01.10.2020: • Fachkundige Stellen können Überschreitungen der BDKS von bis zu 25 % zustimmen • Gruppengröße für Kalkulation nur noch bei 12 Teilnehmern (vorher 15) • Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht nur noch alle 2 Jahre die aktualisierten BDKS • Die Fachkundigen Stellen haben einmal jährlich die neu zugelassenen Träger und Maßnahmen an die Akkreditierungsstelle zu melden. Die Akkreditierungsstelle hat diese zu veröffentlichen. Somit wird Transparenz über verfügbare Bildungsmaßnahmen geschaffen Seite 16
Das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz erweitert das Qualifizierungschancengesetz – Ein Überblick Abschlussorientierte Weiterbildung Anpassungsqualifizierung (§§ 81ff SGB III / ggf. § 16 SGB II) (§§ 82 SGB III, ggf. § 16 SGB II) ALLE Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße • Ungelernte Arbeitnehmer • Geringqualifizierte Arbeitnehmer in Unternehmen ab 250 MA Fokus auf Zielgruppe • Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können Rechtsanspruch auf Förderung eines Berufsabschluss 1 • Beschäftigte, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind • Weiterbildung in Engpassberuf • Erwerb des Berufsabschlusses liegt i.d.R. mind. 4 Jahre zurück vorhandene Kein (verwertbarer) Berufsabschluss • In den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung Qualifikation teilgenommen (Start der Frist ist der 01.01.2019) Anerkannter Berufsabschluss durch: arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante berufliche Weiterbildung • Vorbereitung auf Externenprüfung • die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgeht Angestrebtes • Umschulung • die AZAV-zertifiziert ist Maßnahme-Ziel • Berufsanschlussfähige Teilqualifikation (TQ) • zu der der AG nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet ist TQ vor Umschulung ist möglich! Vermittlung von Grundkompetenzen (u.a. allg. Deutsch) ....zur KEINE Aufstiegsfortbildungen (nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) Vorbereitung In der Regel: mehr als 120 1 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten • 1/3 verkürzte Ausbildung bei Umschulungen Maßnahmedauer • 3-8 Monate zur Vorbereitung auf Externenprüfung flexible Durchführung bezüglich Unterrichtsform (z.B. modular, E-Learning, ...), Lage der Schulungszeit (VZ • 2-6 Monate je Modul TQ (5-8 Module) + mind. 25% / TZ / berufsbegleitend /...) Praktikumsanteil auch während Kurzarbeit 3 Fördermöglichkeiten durch die BA Fördermöglichkeiten durch die BA Unternehmen unter Unternehmen mit Unternehmen mit Unternehmen ab Betriebsgröße Keine Einschränkungen 10 Beschäftigte 10 bis 249 MA 250 bis 2.499 MA 2.500 MA bis 100 % bis 50 % bis 25 % 15 % Förderleistungen Lehrgangskosten zu 100 % (Ü45 / SB 100%) durch BA (Rest von AG) Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 % 3 bis 75 % bis 50 % bis 25 % bis 25 % • Erhöhung um 5%-Punkte bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag über Weiterbildung 2 • Weiterbildungsprämie (1.000€ bei erfolgreicher • Erhöhung um 10%-Punkte, wenn bei KMU mind. 10% (bei Groß-Unternehmen mind. 20%) der MA den Zwischenprüfung, 1.500€ bei Bestehen Abschlussprüfung) betrieblichen Anforderungen nicht / teilweise nicht mehr entsprechen 2 Zusatzleistungen • Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) zusätzliche Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung In Rot = Änderungen durch das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz 1) ab sofort 2) tritt ab 01.10.2020 in Kraft Seite 3) KUG bei Weiterbildung an Kurzarbeitstagen; AEZ für Teilnahme an Weiterbildung außerhalb von Kurzarbeitstagen
Regionaldirektion Bayern | M + I – Arbeitgeber | Juni 2020 Berufsberatung im Erwerbsleben Umsetzung in Bayern
Wir sehen die Herausforderungen als Chance uns zukunfts- und stärkenorientiert auszurichten DIGITALISIERUNG meistern FACHKRÄFTE STRUKTURWANDEL gewinnen begegnen LEITGEDANKE Größtmöglicher Nutzen für unsere Kundinnen und Kunden Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern Seite 2
Die BA leistet mit der Lebensbegleitenden Berufsberatung einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen Arbeitgeber Kammern Verbände Gewerkschaften Qualifizierungschancengesetz (QCG) Länder Verschiedene regionale und Kommunen fachbezogene Initiativen Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG) Bewältigung der Herausforderungen für Beschäftigte und Unternehmen Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) Nationale Berufsberatung vor dem Erwerbsleben Weiterbildungsstrategie Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) ... und weitere Zielsetzung Unterstützung der Jugendlichen und Erwachsenen über den Ausbau und die Etablierung hochwertiger Präsenz- und Onlineangebote der beruflichen Orientierung und Beratung über das gesamte Erwerbsleben hinweg Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern Seite 3
LBB fokussiert auf Zielgruppen an den entscheidenden Weichenstellungen vor und im Erwerbsleben Schülerinnen und Schüler Vor dem Erwerbsleben Erste Erstorientierung der Sekundarstufen I und II flächendeckend mindesten ab der Schwelle Vor-Vor-Entlassklasse, an weiterführenden beruflichen Schulen, sowie Nichtschüler (NEETS) Aus der Schule in Ausbildung oder Studium Stabilisierung Auszubildende Studierende ggf. Beratung zu Alternativen in Ausbildungsgängen mit in Fächern mit hohen hohen Abbruchquoten und Abbruchquoten sowie Absolventinnen und Zweite Absolventen insb. vor Absolventinnen und Absolventen in Schwelle Start in den Weiterbildungs- Studiengängen mit Ersteintritt in den Arbeitsmarkt entscheidungen unklarem Berufsbezug Arbeitsmarkt Im Erwerbsleben Arbeitsuchende Erwerbstätige „Dritte“ Stabilisierung/ mit niedriger Qualifikation, Schwelle Neuorientierung mit erweitertem beruflichen vor beruflichem Beratungs- und Wiedereinstieg, bei Wiedereinstieg ggf. Beratung zu Orientierungsbedarf Qualifizierung beruflicher Um- oder und berufliche Neuorientierung Neuorientierung Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern Seite 4
Verzahnung von BBiE und Qualifizierungsberatung (QB) als Antwort auf die Bedarfe von Arbeitgebern und Beschäftigten Flächeneinführung ab Januar 2021 Zusammenarbeit Arbeitgeber und ihre Beschäftigten werden durch den Arbeitgeber-Service (AG-S) beraten. Bei erweitertem Beratungsbedarf der Arbeitgeber oder deren Beschäftigten schaltet er folgende „Spezialisten“ ein: Vermittlungs- und Beratungsfachkraft – QB Berufsberater/in im Erwerbsleben Aufgrund der sich stark veränderten Berufswelt benötigen immer mehr Beschäftigte eine berufliche Neu- oder Umorientierung, teilweise sogar mehrmals innerhalb eines Erwerbslebens. Beratungsbedarf entsteht auf Initiative des Arbeitgebers Qualifizierungschancengesetz (QCG) Arbeit-von-Morgen-Gesetz (AvMG) Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern Seite 5
Die weiteren Zielgruppen der BBiE AUSBILDUNGS- ASU / ALOS ABSOLVENTEN erw. Beratungsbedarf Orientierungs- und Entscheidungsberatung durch Berufsberater/-Innen m Erwerbsleben STUDIUM- WIEDEREIN- ABSOLVENTEN STEIGER/-INNEN Beratungsbedarf wird durch den Ratsuchenden selbst initiiert. Berufsberatung im Erwerbsleben | 16. Juni 2020 | RD Bayern Seite 6
Fragen und Diskussion Seite 7
BACKUP Seite 8
Mit der Berufsberatung im Erwerbsleben und Check-U baut die BA ihr Angebot der LBB aus Persönliche Berufsberatung Angebote vor dem Erwerbsleben Erweiterung des Beratungsangebots seit Januar 2019 bis Ende 2021 Online- Angebote Check-U Ausbildung und Studium Seit Oktober 2019 online verfügbar Seite 9
Lebensbegleitende Berufsberatung – Berufsberatung vor dem Erwerbsleben Berufsberatung vor dem Erwerbsleben ▪ Wir bauen unser Angebot für Schüler der Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Schulen aus und bieten erstmalig ein flächendeckendes Angebot auch für weiterführende berufliche Schulen, Berufsschulen und Hochschulen an. ▪ Berufsorientierende Veranstaltungen an den Schulen führen wir durchgängig bereits in den Vor-Vor-Entlass-Klassen durch. Dabei zeigen wir die vielfältigen Berufs- und Bildungswege frühzeitig auf. ▪ An allen Schulformen bauen wir unsere Präsenz vor Ort deutlich aus bzw. etablieren sie. Wir bieten Sprechstunden und individuelle Einzelberatungen vor Ort an den Schulen an. Dadurch erreichen wir mehr Jugendliche; diese haben kürzere Wege und weniger Ausfallstunden. ▪ An den Berufsschulen und Hochschulen beraten wir mit dem Ziel der Vermeidung von Abbrüchen, ggf. der Erarbeitung von Alternativen und der Gestaltung eines friktionsfreien Wechsels. ▪ Über den engeren Kontakt zu Lehrenden, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und weiteren Akteuren an den Schulen sowie eine intensivere Elternarbeit erreichen wir junge Menschen mit Problemen effektiver und früher. Seite 10
Lebensbegleitende Berufsberatung – Berufsberatung im Erwerbsleben Berufsberatung im Erwerbsleben ▪ Wir bauen unser Angebot für Arbeitsuchende und Arbeitslose mit erweitertem beruflichen Orientierungs- und Beratungsbedarf aus. ▪ Wir führen ein systematisches Angebot für Erwerbstätige mit geringer Qualifikation, bei beruflicher Neu- oder Umorientierung und Menschen vor beruflichem Wiedereinstieg ein. ▪ Wir bauen unser Angebot der beruflichen Orientierung und Beratung für Absolventinnen und Absolventen von Studium oder Ausbildung aus. ▪ Dabei zielen wir auf die berufliche Stabilisierung und die Verbesserung der individuellen Arbeitsmarktchancen bei Berufseintritt oder Berufswechsel ab. ▪ Über den engen Kontakt mit Arbeitgebern mit hohem Fachkräftebedarf oder geplanter Umstrukturierung gelingt es uns, gezielt auf Erwerbspersonen in unseren Zielgruppen zuzugehen und diese frühzeitig zu erreichen. Seite 11
Lebensbegleitende Berufsberatung – Erkundungstools Check-U Check-U ▪ Frei zugängliches und kostenfreies Online-Angebot zur Unterstützung der beruflichen Orientierung von Menschen vor und im Erwerbsleben. ▪ Psychologisch fundierte Testverfahren bieten einen hohen Mehrwert der Testergebnisse für die Nutzerinnen und Nutzer. ▪ Kombination des Online-Angebots mit dem Angebot einer professionellen persönlichen Beratung. Check-U kann unabhängig oder in Verbindung mit einer persönlichen Beratung genutzt werden. ▪ Sie finden Check-U auf www.arbeitsagentur.de Seite 12
Was leisten Weiterbildungsinitiatoren*innen? Wolfgang Anlauft, Hans Dieter Hartwich Stand: 9.Juni 2020 ffw GmbH - Gesellschaft für Personal- und Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Arbeitsmarktfonds gefördert Organisationsentwicklung Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de Tel.: 0911/462679-0
Das leisten die Weiterbildungsinitiatoren*innen 1. Beratung von Arbeitnehmer*Innen Die Weiterbildungsinitiatoren*innen helfen Ihnen, die für Sie passende Weiterbildung zu finden 2. Beratung von Unternehmen Die Weiterbildungsinitiatoren*innen unterstützen Geschäftsführungen, Führungskräfte, Personalmanagement und Betriebsräte bei der betrieblichen Weiterbildung 3. Beratung zum Bayerischen Bildungsscheck Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten Arbeiternehmer*Innen, Unternehmen und Weiterbildungsanbieter in allen Fragen des Bayerischen Bildungsschecks 4. Leistungen für Regionen und Branchen Die Weiterbildungsinitiatoren*innen tragen dazu bei, regionale oder branchenbezogene Weiterbildungsstrukturen zu entwickeln, sind Bestandteil regionaler oder branchenbezogener Netzwerke und bündeln diese Potenziale für arbeitnehmer- oder unternehmensbezogene Weiterbildungsprozesse 17.06.2020 Folie 2
Beratung von Arbeitnehmer*Innen Weiterbildungsinitiatoren*innen (WBI) beraten Arbeitnehmer*innen, die für sie passende Weiterbildung zu finden. Im Mittelpunkt der Beratung stehen persönliche Motive und wesentliche Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme für den Einzelnen erfolgreich wird. Fragen, die im Beratungsprozess geklärt werden sind z.B. Welche beruflichen und persönlichen Ziele verfolgen Sie mit der Weiterbildungsmaßnahme? Welche Kurse gibt es, die ihren Vorstellungen entsprechen? Welche Lernformen (Präsenzunterricht, Webinar, interaktive Lernformen usw.) sind für Sie besonders geeignet? Gibt es zeitliche (Start, Dauer, Lage der Kurszeiten) oder räumliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit sich die Weiterbildung gut mit ihrem Leben vereinbaren lässt? Entspricht der Weiterbildungsanbieter ihren Vorstellungen? Wieviel darf die Maßnahme maximal kosten? Gibt es Fördermöglichkeiten? 17.06.2020 Folie 3
Beratung von Unternehmen Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten und unterstützen Unternehmen bei der systematischen Gestaltung ihrer Qualifizierungsmaßnahmen Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten Geschäftsführung, Führungskräfte, Personalmanagement und Betriebsräte. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die jeweils spezifischen betrieblichen Herausforderungen, Ziele und Möglichkeiten. Die Weiterbildungsinitiatoren*innen helfen Ihnen mit geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. Mitarbeiter*innen auf neue Anforderungen vorzubereiten. Mitarbeiter*innen zu ermöglichen, einen Berufsabschluss nachzuholen. Mitarbeiter*Innen mit Spezialqualifikationen zu ersetzen, weil diese in Rente gehen (werden). die Integration externer Fachkräfte zu unterstützen. Mitarbeiter*innen für neue Tätigkeiten zu befähigen und damit ein gesundes und kompetentes Älterwerden in Beschäftigung zu ermöglichen. Tätigkeiten im Unternehmen aktuell und im Erwerbsverlauf attraktiver zu gestalten. 17.06.2020 Folie 4
Leistungen für Unternehmen (2) Die Weiterbildungsinitiatoren*innen beraten wir Unternehmen bei der Optimierung ihrer Qualifizierungsprozesse. Gemeinsam mit den Verantwortungsträgern im Unternehmen tragen Sie dazu bei die jährliche Qualifizierungsplanung zu verbessern die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen den betrieblichen und persönlichen Nutzen aus den Qualifizierungsmaßnahmen zu steigern 17.06.2020 Folie 5
Beratung zum Bayerischen Bildungsscheck Weiterbildungsinitiatoren*innen informieren und beraten Arbeitnehmer*Innen, Unternehmen und Weiterbildungsanbieter in allen Fragen zum Bayerischen Bildungsscheck – Mit Hilfe des Bayerischen Bildungsschecks wird bei Vorliegen spezifischer Voraussetzungen die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Pauschalbetrag von 500 € gefördert. – Für eine Förderung müssen persönliche, kursbezogene und trägerbezogene Voraussetzungen erfüllt sein. In der Beratung erfahren Sie, ob diese Punkte bei Ihrem Anliegen vorliegen. 17.06.2020 Folie 6
Leistungen für Regionen und Branchen Die Weiterbildungsinitiatoren*innen tragen dazu bei, die regionale Angebotsstruktur für betriebliche Weiterbildung zu entwickeln – Sie bündeln regionale Potenziale für betriebliche und regionale Weiterbildungsinitiativen. – Dazu arbeiten sie eng zusammen mit den Kammern, den Agenturen für Arbeit, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, der kommunalen Wirtschaftsförderung und Bildungsträgern – Sie identifizieren regionale oder branchenbezogene Handlungsbedarfe für die berufliche Weiterbildung und schließen diese Lücken durch gemeinsames Handeln mit den Kooperationspartnern 17.06.2020 Folie 7
Was zeichnet die Arbeit der WBI´s aus? (1) Die Weiterbildungsinitiatoren*innen bieten eine trägerneutrale Beratung ein flexibles und bedarfsgerecht gestaltetes Angebot an unterstützenden Dienstleistungen – Weiterbildung als Teil der beruflichen Entwicklung für Arbeitnehmer*innen – Qualifizierung als Teil der Unternehmensentwicklung für aktuelle und künftige Herausforderungen – Transparenz herstellen über bestehenden Angebote, Anbieter und Fördermöglichkeiten – Neue Angeboten für Regionen oder Branchen initiieren – Methodische Vielfalt entsprechend der Ausgangslage Auskünfte erteilen, Beratung zu einzelnen Angeboten, Beratung zur Gestaltung der betrieblichen Qualifizierungsprozesse, Prozessbegleitung in Unternehmen, begleitendes Coaching für Arbeitnehmer*innen 17.06.2020 Folie 8
Was zeichnet die Arbeit der WBI´s aus? (2) Weiterbildungsinitiatoren*innen bereichern die vorhandenen Beratungsangebote für Beschäftigte und Unternehmen. (Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, Angebote einzelner Bildungsträger oder Weiterbildungsinitiatoren*innen) greifen die zunehmende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für Personen und Unternehmen auf und initiieren geeignete Aktivitäten von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen wirken als Multiplikatoren für Programme und Förderinstrumente des Freistaates Bayern und der Bundesagentur für Arbeit werden sichtbar durch vielfältige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, regionale oder branchenbezogene Veranstaltungen, Internet) und handeln dabei nach dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein“ sind bayernweit vernetzt und repräsentieren dadurch verschiedene Regionen, Branchen und Interessengruppen 17.06.2020 Folie 9
ffw GmbH - Gesellschaft für Personal- und Organisationsentwicklung Allersberger Straße 185/F, D-90461 Nürnberg www.ffw-nuernberg.de, E-Mail: info@ffw-nuernberg.de Tel.: 0911/462679-0
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