Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich-Rubbelrath Untersuchung von Gebäude und Gehölzen auf ihr Potential für planungsrelevante Tierarten ...

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Neubebauung Klosterweg 6
       in Korschenbroich-Rubbelrath

Untersuchung von Gebäude und Gehölzen auf
ihr Potential für planungsrelevante Tierarten

                Michael Straube

                    Wegberg

                    März 2021
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Auftraggeber:
WISA Bauträger GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 2 b
41564 Kaarst

Auftragnehmer:
Dipl.-Biol. Michael Straube
Eichenstr. 32
41844 Wegberg
Tel. 02434-9930275
Mobil 0177-8892450
straube@michael-straube.de

Wegberg im März 2021

Kartenquelle (soweit nicht anders angegeben): © Geodaten NRW 2021
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Inhaltsverzeichnis

ANLASS                                                                            4

UNTERSUCHUNGSGEBIET                                                               4

METHODEN                                                                          6

ERGEBNISSE                                                                        7

Zusammenfassung und Bewertung                                                      8

NOTWENDIGE UNTERSUCHUNGEN UND ABSEHBARE MAßNAHMEN                                 9

Weitergehende Untersuchungen                                                       9

Notwendige Maßnahmen vor und während der Abbrucharbeiten und Rodungen             10

Maßnahmen im Rahmen der künftigen Bebauung                                        12

Empfehlungen                                                                      13

Freiwillige Maßnahmen                                                             13

QUELLEN                                                                           14

ANHANG                                                                            15

Anhang 1: Fotodokumentation                                                       15

Anhang 2: Planungsrelevante Arten                                                 22
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Anlass

In Korschenbroich-Rubbelrath wird am Klosterweg eine Ergänzungssatzung
erarbeitet, um eine größere, derzeit nur mit einem kleinen alten Wohnhaus bebaute
Fläche für eine Neubebauung zu entwickeln. Das vorhandene, seit langem leer
stehende Gebäude muss für die Umsetzung der Planung zurückgebaut werden.
Weiter wachsen auf der Fläche mehrere Gehölze, die zumindest teilweise gerodet
werden müssen.

Es ist nicht auszuschließen, dass in oder an dem Gebäude oder in den Gehölzen
Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten bestehen. Daher wurde eine
Untersuchung des Potentials von Gebäude und Gehölzen für Lebensstätten
planungsrelevanter Tierarten gefordert.

Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse einer einmaligen der Untersuchung
wieder und stellt notwendige weitere Untersuchungen und absehbare Maßnahmen
vor.

Untersuchungsgebiet

Das Plangebiet liegt am Rand von Korschenbroich-Rubbelrath (Abb. 1-3). Es
umfasst nur das Flurstück 250 (Klosterweg 6) und ist etwa 2.600 m² groß. Die
Untersuchung umfasst das Wohnhaus mit Anbau und die wenigen Gehölze auf der
Fläche.
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Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes (roter Kreis) im Süden von Korschenbroich (Abruf
März 2021, ohne Maßstab)

Abb. 2: Lage des Plangebietes am Rand von Rubbelrath in der Nähe der Parkanlagen von
Schloss Dyck (Abruf März 2021, ohne Maßstab)
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Abb. 3: Luftbild des Plangebietes und der näheren Umgebung (Abruf März 2021, ohne Maßstab)
Der Schattenwurf stammt i.W. von Bäumen, die bereits auf angrenzenden Grundstücken
stehen.

Methoden

Zur Erfassung von Lebensstätten geschützter Arten an den rückzubauenden
Gebäuden und in den Gehölzen fand eine einmalige Begehung statt. Das Gebäude
konnte nicht betreten werden. Die Fassaden wurden von Boden aus inspiziert (vgl.
Fotos in Anh. 1).
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Ergebnisse

Gebäude und Gehölze wurden am Vormittag des 10.3.2021 untersucht.

Gebäude

Es handelt sich um ein kleines Wohnhaus, das vermutlich aus der ersten Hälfte des
20. Jahrhunderts stammt oder noch älter ist. Auf der Rückseite besteht ein Anbau
vermutlich jüngeren Datums. Das Gebäude wird vermutlich seit vielen Jahren nicht
mehr bewohnt oder genutzt.

An der Fassade bestehen mehrere Löcher und Spalten, u.a. zwischen Fachwerk und
Mauerwerk und hinter Brettern am Dachrand. Zwischen der Außenmauer des
Gebäudes und dem Dach besteht ein größerer Spalt, durch den Tiere eindringen
könnten. Weitere Spalten bestehen in der Fassade des Anbaus. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass Tiere - auch aus planungsrelevanten Arten - Spalten in und an
den Fassaden oder den Dachstuhl als Lebensstätte (Niststätte oder
Fledermausquartier) nutzen. Mit beobachteten Kohlmeisen brütet zumindest eine
häufige Art vermutlich am Gebäude.

Eine benachbarte Garage, die noch auf dem Flurstück steht, wurde nicht näher
untersucht, da sie voraussichtlich erhalten wird. Sie ist auch in einem guten Zustand
(modernes Rolltor) und wird aktuell genutzt.

Gehölze

Auf dem Grundstück wachsen nur wenige Gehölze. Zwischen Wohnhaus und
Garage stehen ein großer Kirschlorbeer und eine Fichte. Darin können potentiell
Nester bestehen, v.a. von häufigen und verbreiteten Arten. Es wurden zwar keine
Niststätten gefunden. Aufgrund des dichten Wuchses und der gerade beginnenden
Brutzeit können Bruten aber nicht ausgeschlossen werden.

Im Osten der Fläche wächst eine gut einen Meter starke, sehr alte Kirsche, die
bereits teilweise zerbrochen und deren Stamm morsch und offen ist. Aus dem
Wurzelbereich der Kirsche wächst eine etwa 20 cm starke Esche, die keine
Lebensstätten von Tieren erkennen lässt. Im Stamm der Kirsche bestehen mehrere
Löcher und Höhlungen, zumindest in einer Höhle liegt ein altes Vogelnest. Größere
Höhlungen bestehen im Inneren des Stammes aufgrund des fortgeschrittenen
Zerfalls vermutlich nicht. Lebensstätten planungsrelevanter Arten können weitgehend
ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Käferart Eremit, die 2009 und 2014 in
zwei Bereichen der Parkanlage von Schloss Dyck (etwa 900 und 1.000 m südöstlich)
nachgewiesen wurde. Auf dem Flurstück wuchsen auch in der Vergangenheit kaum
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mehr starke Bäume als heute (Luftbild 1998), so dass ein Vorkommen dieser kaum
flugaktiven Art hier ausgeschlossen wird.

In der Südwestecke des Grundstücks wächst ein etwa 60 cm starke, hoher
Birnbaum. Es weist v.a. am Hauptstamm mehrere Löcher auf, hinter denen
zumindest teilweise Höhlen liegen dürften. Auch hier war ein Paar Kohlmeisen aktiv,
die vermutlich in einer Baumhöhle brüten werden. Nach Angaben des Investors soll
dieser Baum erhalten werden. Entsprechend werden mögliche Bruten und auch
Vorkommen planungsrelevanter Arten an diesem Baum nicht durch Baumaßnahmen
betroffen. Der Baum sollte aber auch künftig nicht angeleuchtet werden.

Zusammenfassung und Bewertung

Quartiere von Fledermäusen und anderen Arten am Gebäude sind nicht
auszuschließen. Vor dem Abbruch muss daher eine Untersuchung stattfinden, um
Lebensstätten planungsrelevanter Arten und laufende Bruten auszuschließen. Auch
an der zu fällenden Kirsche müssen laufende Bruten ausgeschlossen werden. Sofern
die starke Birne doch gefällt wird, muss sie vorher auf Lebensstätten
planungsrelevanter Arten untersucht werden. Dazu gehören u.a. baumbewohnende
Fledermäuse und die lokal nachgewiesenen Vogelarten Kleinspecht und Star (vgl.
Anh. 2) sowie der lokal nicht bekannte Gartenrotschwanz.

Ohne entsprechende Untersuchungen und Maßnahmen sind die Störung und Tötung
von Tieren aus planungsrelevanten Arten sowie die Zerstörung von Quartieren und
damit Verstöße gegen § 44 BNatSchG nicht auszuschließen. Abhängig vom
Ergebnis der geforderten Untersuchungen ist eine vertiefende Artenschutzprüfung
(ASP II) mit Art-für-Art-Betrachtungen durchzuführen.
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Notwendige Untersuchungen und absehbare Maßnahmen

Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch den zur Umsetzung der
Ergänzungssatzung notwendigen Rückbau des Gebäudes und die Rodung einzelner
Gehölze ist nicht völlig ausgeschlossen. Daher sind ergänzende Untersuchungen
sowie Maßnahmen zum Schutz dieser Arten, aber auch zum Schutz häufiger und
verbreiteter Vogelarten notwendig.

Weitergehende Untersuchungen

U 1: Erfassung von Lebensstätten am Gebäude

Zur Erfassung bzw. zum Ausschluss von Quartieren von Fledermäusen ist das
Wohnhaus zur Wochenstubenzeit auf eine Nutzung durch Fledermäuse zu
untersuchen. Dazu ist sind zumindest eine Begehung tagsüber zwischen Ende Mai
und Ende Juli notwendig, ggf. weitere Untersuchungen zur Erfassung ein- und
ausfliegende Tiere. Das Innere des Gebäudes und des Anbaus, der Dachstuhl des
Wohnhauses und ggf. auch ein Keller sind auf Lebensstätten planungsrelevanter
Arten zu untersuchen (Fledermausquartiere und Niststätten).

U 2: Erfassung von Brutvögeln

Eine systematische Vogelkartierung ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Begehung
zu U1 sollte aber auf Koloniebrüter (Haussperling) und planungsrelevante Arten wie
den Star geachtet werden.

U 3: Erneute Untersuchung der Gebäude

Sofern der Rückbau erst nach dem Sommer/Herbst 2023 beginnt, muss 2023 die
Untersuchung des Gebäudes wiederholt werden, da die Tiere regelmäßig ihre
Quartiere wechseln und neue Quartiere finden und nutzen.
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Notwendige Maßnahmen vor und während der Abbrucharbeiten und
Rodungen

M 1: Bauzeitenregelung zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln vor
Tötungen und vor Störungen zu Fortpflanzungszeit

Zum Schutz von Bruten häufiger und verbreiteter Vogelarten und von
Wochenstubenquartieren von Fledermäusen dürfen Rodungen und Abbrüche nur
vom 1.10. bis 28.2. durchgeführt bzw. begonnen werden. Sofern dies nicht möglich
ist, muss vor Beginn der Abbrüche oder der Fällung von Bäumen eine Untersuchung
zum Ausschluss laufender Vogelbruten stattfinden. Bei Abbrüchen ist auf Höhlungen
und Spalten zu achten, in denen sich Tiere, v.a. Fledermäuse, verstecken können.

M 2: Öffnung von spaltenförmigen Hohlräumen zum Schutz von Fledermäusen
vor dem Beginn von Abbrüchen

Zum Schutz von Fledermäusen, die an den Gebäuden leben können, sind
entsprechend den Ergebnissen von U1 Teile der Fassade vor dem Beginn der
Arbeiten mit schwerem Gerät vorsichtig zu öffnen, soweit möglich von Hand.

Idealerweise sollten die Arbeiten nach den ersten Öffnungen für mindestens eine
Nacht ruhen, damit freigelegte unverletzte und gestörte Tiere entweichen können.

Sofern Hinweise auf weitere Fledermausquartiere oder auch Tiere gefunden werden,
müssen diese Quartiere ebenfalls vorsichtig von Hand geöffnet werden.

Diese Maßnahme ist ggf. noch durch die Ergebnisse von U2 und U3 zu
konkretisieren.

M 3: Schutz gefundener Vogelbruten und Fledermäuse

Im Falle des unerwarteten Fundes von Vogelbruten oder Fledermäusen sind die
Arbeiten sofort zu unterbrechen. Es ist der Kreis Neuss (Untere
Naturschutzbehörde) zu informieren. Verletzte Tiere sind durch einen Sachver-
ständigen zu bergen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden.
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M 4: Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse an Gebäuden

Für genutzte Quartiere an den Gebäuden sind jeweils mindestens 2 geeignete
Ersatz-Lebensstätten an benachbarten Gebäuden oder den Neubauten zu
installieren (2 Ersatzquartiere je zerstörtes Quartier), für Wochenstubenquartiere im
Verhältnis 5:1.

Sofern Winterquartiere von Fledermäusen nachgewiesen werden, müssen auch für
dem Winterschlaf geeignete Ersatzquartiere im Verhältnis von mindestens 2:1
installiert werden.

Ersatzquartiere für Fledermäuse sind in mindestens 3 m, zur Vermeidung von
Vandalismus besser in mindestens 4 m Höhe anzubringen, an Gebäuden möglichst
auch höher. Der Abstand zu darunter liegenden Dachflächen oder Terrassen muss
ebenfalls mindestens 3 m betragen. Der Anflug von unten und von der Seite muss
dauerhaft frei bleiben. Die Ersatzquartiere dürfen nicht beleuchtet werden und nicht
in der prallen Sonne hängen. Zur frühzeitigen Abstimmung der Standorte der
Ersatzquartiere mit einem Experten und/oder mit dem Kreis Neuss (Untere
Naturschutzbehörde) wird dringend geraten.

Ersatzquartiere sind vorzugsweise in die Fassade zu integrieren (Außenmauer,
Klinker oder WVS). Bei Offenhaltung der Einschlupföffnungen können sie verputzt
und mit atmungsaktiver Farbe gestrichen werden, so dass sie kaum noch auffallen.
Ersatzweise können Fassadenkästen an den Fassaden aufgehängt werden.

M 5: Schaffung von Ersatzniststätten für planungsrelevante Vogelarten

Sofern Niststätten planungsrelevanter Arten gefunden werden, sind sie entsprechend
durch Ersatzniststätten auszugleichen (nach MKULNV 2013).

M 6: Beleuchtung der Baustellen

Bei der Beleuchtung der Baustellen muss - v.a. im Sommerhalbjahr - auf helle
(weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie Insekten anlocken
und töten können und nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und Fledermäuse)
abschrecken. V.a. eine horizontale Abstrahlung in Richtung des angrenzenden
Offenlandes und der benachbarten Gärten und Gehölze ist zu vermeiden. Das
Plangebiet und die benachbarten Flächen dienen Fledermäusen und Eulen sicherlich
als Jagdgebiet.
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Maßnahmen im Rahmen der künftigen Bebauung

M 7: Vermeidung von Tierfallen und gefährlichen Glasflächen

Im Rahmen der Verkehrserschließung und Bebauung müssen Tierfallen wie Gullys
entschärft und eine Fallenwirkungen von Kellern, aber auch von Rohbauten (Einflug
von Fledermäusen) ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, Kellerschächte mit
feinen Gittern abzudecken, um eine Fallenwirkung zu vermeiden.

Bei großen Glasfronten ist der Vogelschutz zu beachten (vgl. STEIOF 2018), da Vögel
Glasscheiben kaum wahrnehmen können und häufig daran verunfallen. Besonders
hoch ist die Gefahr in und angrenzend an vogelreiche Gebiete (hier etwa die
angrenzenden gehölzreichen Gärten). Daher sollte keine großflächige Durchsicht
durch Gebäude möglich sein, die den Vögeln das Durchfliegen scheinbar erlaubt.
Stark die umgebende Landschaft oder Gehölze vor den Fassaden spiegelnde
Scheiben sollten vermieden werden, ebenso Glasflächen an Ecken (ebd.).
Glasflächen von mehr als 3 m² Größe sollten optisch unterteilt werden. Zur
Entschärfung der Gefahren von Glasscheiben gibt es Lösungen wie transluzentes
(lichtdurchlässiges, nicht klares) Glas, sichtbar bedruckte Scheiben, aber auch für
das menschliche Auge unsichtbare Markierungen im für Vögel sichtbaren UV-
Bereich1 oder die Verwendung von Vogelschutzglas mit integrierten UV-
Markierungen. UV-Markierungen können aber nicht von allen Vogelarten
wahrgenommen werden und sind daher nur "letzte Wahl". Entsprechendes gilt auch
für andere Glasflächen wie etwa Windschutz-, Sichtschutz- oder Lärmschutz-
Verglasungen außerhalb von Gebäuden (ebd.).

M 8: Beleuchtung der Neubauten

Auch nach Abschluss der Bebauung müssen Lichtemissionen in die Umgebung, v.a.
in Richtung des angrenzenden Offenlandes und der benachbarten Gärten und
Gehölze, vermieden werden und nur die notwendigen Flächen beleuchtet werden.
Dauer und Lichtstärke sollten minimiert sowie naturverträgliche Leuchten und
Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Wahl der Leuchten und Leuchtmittel sind die
Ergebnisse laufender Forschungen zur tier- und naturfreundlichen Beleuchtung zu
beachten (z.B. VOIGT ET AL. 2019). Es ist davon auszugehen, dass lichtempfindliche
Tierarten wie Fledermäuse das Untersuchungsgebiet auf ihrem Weg zwischen
Quartieren im Siedlungsbereich und Jagdgebieten an Gewässern und Gehölzen wie
im Park von Schloss Dyck regelmäßig queren. Helle Beleuchtung kann dabei wie ein
Hindernis wirken. Weiter lockt helles Licht Tiere wie Insekten aus benachbarten
Lebensräumen in die Siedlung, wo u.a. geeignete Fortpflanzungsstätten fehlen.

1
    Manche Vogelarten können ultraviolettes Licht wahrnehmen.
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Aufgrund des starken Rückgangs von Insekten müssen weitere Beeinträchtigungen
dieser Tiergruppe unbedingt vermieden werden.

Empfehlungen

Um Störungen von Vogelbruten und Zerstörungen von Nestern mit der Tötung von
Tieren sicher zu vermeiden, sollten Gehölze im Bereich der Abbrüche und
Erschließungsmaßnahmen möglichst frühzeitig gerodet werden.

Freiwillige Maßnahmen

Es wird angeregt, an Neubauten auch freiwillig Lebensstätten für Vögel und
Fledermäuse herzurichten (Höhlensteine oder Kästen für Halbhöhlen- und
Höhlenbrüter und Fledermäuse). Derzeit gehen im Siedlungsraum durch Abbrüche
und (energetische) Sanierungen Niststätten und Fledermausquartiere in großer Zahl
und meist ohne Ersatz verloren.
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Quellen

 BNATSCHG (2019): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege -
  (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 13.5.2019. - BGBl. I
  S. 706.

 LANUV (2020): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des
  Erhaltungszustandes (30.4.2020) – Online Version unter:
  http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/a
  mpelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf.

 MUNLV (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften
  zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)
  zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).
  Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
  cherschutz v. 06.06.2016, -III 4 - 616.06.01.17.

 MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die
  Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-
  Westfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.

 STEIOF, K. (2018): Vögel und Glas. Der Falke 5/2018, 25-31.

 VOIGT, C.C., C. AZAM, J. DEKKER, J. FERGUSON, M. FRITZE, S. GAZARYAN, F. HÖLKER,
  G. JONES, N. LEADER, D. LEWANZIK, H.J.G.A. LIMPENS, F. MATHEWS, J. RYDELL, H.
  SCHOFIELD, K. SPOELSTRA, M. ZAGMAJSTER (2019): Leitfaden für die
  Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten. EUROBATS
  Publication Series No.8 (deutsche Ausgabe). UNEP/EUROBATS Sekretariat,
  Bonn, Deutschland, 68 Seiten.
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Anhang
Anhang 1: Fotodokumentation

Wohnhaus mit Anbau und Garage
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Gehölze zwischen Wohnhaus und Garage
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Kirsche mit junger Esche
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Birne
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Fotos: © Michael Straube, März 2021
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Anhang 2: Planungsrelevante Arten

Planungsrelevante Arten in den Messtischblatt-Quadranten 4805-1 und 4805-3
(Korschenbroich-Nordwest und -Südwest) für den Lebensraumtypen Gärten,
Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gärt), Gebäude Geb) und Höhlenbäume (HöB)

Abruf 12.3.2021

                                                            Erhaltungs-
Deutscher      Wissenschaft-
                                         Status             zustand in     Gärt     Geb     HöB
Name           licher Name
                                                            NRW (ATL)
Säugetiere
Braunes        Plecotus             Nachweis ab 2000
                                                                G           Na      FoRu    FoRu!
Langohr        auritus                 vorhanden

Vögel
               Carduelis         Nachweis 'Brutvorkommen'                 (FoRu),
Bluthänfling                                                  unbek.
               cannabina            ab 2000 vorhanden                       (Na)
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Eisvogel       Alcedo atthis                                    G          (Na)
                                    ab 2000 vorhanden
               Passer            Nachweis 'Brutvorkommen'
Feldsperling                                                    U           Na      FoRu    FoRu
               montanus             ab 2000 vorhanden
               Dryobates         Nachweis 'Brutvorkommen'
Kleinspecht                                                     U           Na              FoRu!
               minor                ab 2000 vorhanden
               Cuculus           Nachweis 'Brutvorkommen'
Kuckuck                                                         U-         (Na)
               canorus              ab 2000 vorhanden
Mehl-          Delichon          Nachweis 'Brutvorkommen'
                                                                U           Na      FoRu!
schwalbe       urbica               ab 2000 vorhanden
               Luscinia          Nachweis 'Brutvorkommen'
Nachtigall                                                      G         FoRu
               megarhynchos         ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Pirol          Oriolus oriolus                                  U-        (FoRu)
                                    ab 2000 vorhanden
Rauch-                           Nachweis 'Brutvorkommen'
               Hirundo rustica                                  U           Na      FoRu!
schwalbe                            ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Rebhuhn        Perdix perdix                                    S         (FoRu)
                                    ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Schleiereule Tyto alba                                          G           Na      FoRu!
                                    ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Sperber        Accipiter nisus                                  G           Na
                                    ab 2000 vorhanden
               Sturnus           Nachweis 'Brutvorkommen'
Star                                                          unbek.        Na      FoRu    FoRu!
               vulgaris             ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Steinkauz      Athene noctua                                    G-        (FoRu)    FoRu!   FoRu!
                                    ab 2000 vorhanden
               Falco             Nachweis 'Brutvorkommen'
Turmfalke                                                       G           Na      FoRu!
               tinnunculus          ab 2000 vorhanden
                                 Nachweis 'Brutvorkommen'
Waldkauz       Strix aluco                                      G           Na      FoRu!   FoRu!
                                    ab 2000 vorhanden
Waldohr-                         Nachweis 'Brutvorkommen'
               Asio otus                                        U           Na
eule                                ab 2000 vorhanden

Käfer
Eremit,
               Osmoderma            Nachweis ab 2000
Juchten-                                                        S         (FoRu)            FoRu!
               eremita                 vorhanden
käfer
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten   23

Erhaltungszustand in NRW:
ATL atlantische Region
G Günstiger Erhaltungszustand        S Schlechter Erhaltungszustand
U unzureichender Erhaltungszustand   unbek. Erhaltungszustand unbekannt
- Tendenz zur Verschlechterung       + Tendenz zur Verbesserung

Vorkommen:
Na Nahrungshabitat   FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätten   Ru Ruhestätten
! Schwerpunkt-Vorkommen     () Nebenvorkommen
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