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Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich-Rubbelrath Untersuchung von Gebäude und Gehölzen auf ihr Potential für planungsrelevante Tierarten Michael Straube Wegberg März 2021
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 2 Auftraggeber: WISA Bauträger GmbH Ludwig-Erhard-Str. 2 b 41564 Kaarst Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Michael Straube Eichenstr. 32 41844 Wegberg Tel. 02434-9930275 Mobil 0177-8892450 straube@michael-straube.de Wegberg im März 2021 Kartenquelle (soweit nicht anders angegeben): © Geodaten NRW 2021
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 3 Inhaltsverzeichnis ANLASS 4 UNTERSUCHUNGSGEBIET 4 METHODEN 6 ERGEBNISSE 7 Zusammenfassung und Bewertung 8 NOTWENDIGE UNTERSUCHUNGEN UND ABSEHBARE MAßNAHMEN 9 Weitergehende Untersuchungen 9 Notwendige Maßnahmen vor und während der Abbrucharbeiten und Rodungen 10 Maßnahmen im Rahmen der künftigen Bebauung 12 Empfehlungen 13 Freiwillige Maßnahmen 13 QUELLEN 14 ANHANG 15 Anhang 1: Fotodokumentation 15 Anhang 2: Planungsrelevante Arten 22
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 4 Anlass In Korschenbroich-Rubbelrath wird am Klosterweg eine Ergänzungssatzung erarbeitet, um eine größere, derzeit nur mit einem kleinen alten Wohnhaus bebaute Fläche für eine Neubebauung zu entwickeln. Das vorhandene, seit langem leer stehende Gebäude muss für die Umsetzung der Planung zurückgebaut werden. Weiter wachsen auf der Fläche mehrere Gehölze, die zumindest teilweise gerodet werden müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass in oder an dem Gebäude oder in den Gehölzen Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten bestehen. Daher wurde eine Untersuchung des Potentials von Gebäude und Gehölzen für Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten gefordert. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse einer einmaligen der Untersuchung wieder und stellt notwendige weitere Untersuchungen und absehbare Maßnahmen vor. Untersuchungsgebiet Das Plangebiet liegt am Rand von Korschenbroich-Rubbelrath (Abb. 1-3). Es umfasst nur das Flurstück 250 (Klosterweg 6) und ist etwa 2.600 m² groß. Die Untersuchung umfasst das Wohnhaus mit Anbau und die wenigen Gehölze auf der Fläche.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 5 Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes (roter Kreis) im Süden von Korschenbroich (Abruf März 2021, ohne Maßstab) Abb. 2: Lage des Plangebietes am Rand von Rubbelrath in der Nähe der Parkanlagen von Schloss Dyck (Abruf März 2021, ohne Maßstab)
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 6 Abb. 3: Luftbild des Plangebietes und der näheren Umgebung (Abruf März 2021, ohne Maßstab) Der Schattenwurf stammt i.W. von Bäumen, die bereits auf angrenzenden Grundstücken stehen. Methoden Zur Erfassung von Lebensstätten geschützter Arten an den rückzubauenden Gebäuden und in den Gehölzen fand eine einmalige Begehung statt. Das Gebäude konnte nicht betreten werden. Die Fassaden wurden von Boden aus inspiziert (vgl. Fotos in Anh. 1).
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 7 Ergebnisse Gebäude und Gehölze wurden am Vormittag des 10.3.2021 untersucht. Gebäude Es handelt sich um ein kleines Wohnhaus, das vermutlich aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammt oder noch älter ist. Auf der Rückseite besteht ein Anbau vermutlich jüngeren Datums. Das Gebäude wird vermutlich seit vielen Jahren nicht mehr bewohnt oder genutzt. An der Fassade bestehen mehrere Löcher und Spalten, u.a. zwischen Fachwerk und Mauerwerk und hinter Brettern am Dachrand. Zwischen der Außenmauer des Gebäudes und dem Dach besteht ein größerer Spalt, durch den Tiere eindringen könnten. Weitere Spalten bestehen in der Fassade des Anbaus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Tiere - auch aus planungsrelevanten Arten - Spalten in und an den Fassaden oder den Dachstuhl als Lebensstätte (Niststätte oder Fledermausquartier) nutzen. Mit beobachteten Kohlmeisen brütet zumindest eine häufige Art vermutlich am Gebäude. Eine benachbarte Garage, die noch auf dem Flurstück steht, wurde nicht näher untersucht, da sie voraussichtlich erhalten wird. Sie ist auch in einem guten Zustand (modernes Rolltor) und wird aktuell genutzt. Gehölze Auf dem Grundstück wachsen nur wenige Gehölze. Zwischen Wohnhaus und Garage stehen ein großer Kirschlorbeer und eine Fichte. Darin können potentiell Nester bestehen, v.a. von häufigen und verbreiteten Arten. Es wurden zwar keine Niststätten gefunden. Aufgrund des dichten Wuchses und der gerade beginnenden Brutzeit können Bruten aber nicht ausgeschlossen werden. Im Osten der Fläche wächst eine gut einen Meter starke, sehr alte Kirsche, die bereits teilweise zerbrochen und deren Stamm morsch und offen ist. Aus dem Wurzelbereich der Kirsche wächst eine etwa 20 cm starke Esche, die keine Lebensstätten von Tieren erkennen lässt. Im Stamm der Kirsche bestehen mehrere Löcher und Höhlungen, zumindest in einer Höhle liegt ein altes Vogelnest. Größere Höhlungen bestehen im Inneren des Stammes aufgrund des fortgeschrittenen Zerfalls vermutlich nicht. Lebensstätten planungsrelevanter Arten können weitgehend ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Käferart Eremit, die 2009 und 2014 in zwei Bereichen der Parkanlage von Schloss Dyck (etwa 900 und 1.000 m südöstlich) nachgewiesen wurde. Auf dem Flurstück wuchsen auch in der Vergangenheit kaum
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 8 mehr starke Bäume als heute (Luftbild 1998), so dass ein Vorkommen dieser kaum flugaktiven Art hier ausgeschlossen wird. In der Südwestecke des Grundstücks wächst ein etwa 60 cm starke, hoher Birnbaum. Es weist v.a. am Hauptstamm mehrere Löcher auf, hinter denen zumindest teilweise Höhlen liegen dürften. Auch hier war ein Paar Kohlmeisen aktiv, die vermutlich in einer Baumhöhle brüten werden. Nach Angaben des Investors soll dieser Baum erhalten werden. Entsprechend werden mögliche Bruten und auch Vorkommen planungsrelevanter Arten an diesem Baum nicht durch Baumaßnahmen betroffen. Der Baum sollte aber auch künftig nicht angeleuchtet werden. Zusammenfassung und Bewertung Quartiere von Fledermäusen und anderen Arten am Gebäude sind nicht auszuschließen. Vor dem Abbruch muss daher eine Untersuchung stattfinden, um Lebensstätten planungsrelevanter Arten und laufende Bruten auszuschließen. Auch an der zu fällenden Kirsche müssen laufende Bruten ausgeschlossen werden. Sofern die starke Birne doch gefällt wird, muss sie vorher auf Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht werden. Dazu gehören u.a. baumbewohnende Fledermäuse und die lokal nachgewiesenen Vogelarten Kleinspecht und Star (vgl. Anh. 2) sowie der lokal nicht bekannte Gartenrotschwanz. Ohne entsprechende Untersuchungen und Maßnahmen sind die Störung und Tötung von Tieren aus planungsrelevanten Arten sowie die Zerstörung von Quartieren und damit Verstöße gegen § 44 BNatSchG nicht auszuschließen. Abhängig vom Ergebnis der geforderten Untersuchungen ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) mit Art-für-Art-Betrachtungen durchzuführen.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 9 Notwendige Untersuchungen und absehbare Maßnahmen Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch den zur Umsetzung der Ergänzungssatzung notwendigen Rückbau des Gebäudes und die Rodung einzelner Gehölze ist nicht völlig ausgeschlossen. Daher sind ergänzende Untersuchungen sowie Maßnahmen zum Schutz dieser Arten, aber auch zum Schutz häufiger und verbreiteter Vogelarten notwendig. Weitergehende Untersuchungen U 1: Erfassung von Lebensstätten am Gebäude Zur Erfassung bzw. zum Ausschluss von Quartieren von Fledermäusen ist das Wohnhaus zur Wochenstubenzeit auf eine Nutzung durch Fledermäuse zu untersuchen. Dazu ist sind zumindest eine Begehung tagsüber zwischen Ende Mai und Ende Juli notwendig, ggf. weitere Untersuchungen zur Erfassung ein- und ausfliegende Tiere. Das Innere des Gebäudes und des Anbaus, der Dachstuhl des Wohnhauses und ggf. auch ein Keller sind auf Lebensstätten planungsrelevanter Arten zu untersuchen (Fledermausquartiere und Niststätten). U 2: Erfassung von Brutvögeln Eine systematische Vogelkartierung ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Begehung zu U1 sollte aber auf Koloniebrüter (Haussperling) und planungsrelevante Arten wie den Star geachtet werden. U 3: Erneute Untersuchung der Gebäude Sofern der Rückbau erst nach dem Sommer/Herbst 2023 beginnt, muss 2023 die Untersuchung des Gebäudes wiederholt werden, da die Tiere regelmäßig ihre Quartiere wechseln und neue Quartiere finden und nutzen.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 10 Notwendige Maßnahmen vor und während der Abbrucharbeiten und Rodungen M 1: Bauzeitenregelung zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln vor Tötungen und vor Störungen zu Fortpflanzungszeit Zum Schutz von Bruten häufiger und verbreiteter Vogelarten und von Wochenstubenquartieren von Fledermäusen dürfen Rodungen und Abbrüche nur vom 1.10. bis 28.2. durchgeführt bzw. begonnen werden. Sofern dies nicht möglich ist, muss vor Beginn der Abbrüche oder der Fällung von Bäumen eine Untersuchung zum Ausschluss laufender Vogelbruten stattfinden. Bei Abbrüchen ist auf Höhlungen und Spalten zu achten, in denen sich Tiere, v.a. Fledermäuse, verstecken können. M 2: Öffnung von spaltenförmigen Hohlräumen zum Schutz von Fledermäusen vor dem Beginn von Abbrüchen Zum Schutz von Fledermäusen, die an den Gebäuden leben können, sind entsprechend den Ergebnissen von U1 Teile der Fassade vor dem Beginn der Arbeiten mit schwerem Gerät vorsichtig zu öffnen, soweit möglich von Hand. Idealerweise sollten die Arbeiten nach den ersten Öffnungen für mindestens eine Nacht ruhen, damit freigelegte unverletzte und gestörte Tiere entweichen können. Sofern Hinweise auf weitere Fledermausquartiere oder auch Tiere gefunden werden, müssen diese Quartiere ebenfalls vorsichtig von Hand geöffnet werden. Diese Maßnahme ist ggf. noch durch die Ergebnisse von U2 und U3 zu konkretisieren. M 3: Schutz gefundener Vogelbruten und Fledermäuse Im Falle des unerwarteten Fundes von Vogelbruten oder Fledermäusen sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Es ist der Kreis Neuss (Untere Naturschutzbehörde) zu informieren. Verletzte Tiere sind durch einen Sachver- ständigen zu bergen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 11 M 4: Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse an Gebäuden Für genutzte Quartiere an den Gebäuden sind jeweils mindestens 2 geeignete Ersatz-Lebensstätten an benachbarten Gebäuden oder den Neubauten zu installieren (2 Ersatzquartiere je zerstörtes Quartier), für Wochenstubenquartiere im Verhältnis 5:1. Sofern Winterquartiere von Fledermäusen nachgewiesen werden, müssen auch für dem Winterschlaf geeignete Ersatzquartiere im Verhältnis von mindestens 2:1 installiert werden. Ersatzquartiere für Fledermäuse sind in mindestens 3 m, zur Vermeidung von Vandalismus besser in mindestens 4 m Höhe anzubringen, an Gebäuden möglichst auch höher. Der Abstand zu darunter liegenden Dachflächen oder Terrassen muss ebenfalls mindestens 3 m betragen. Der Anflug von unten und von der Seite muss dauerhaft frei bleiben. Die Ersatzquartiere dürfen nicht beleuchtet werden und nicht in der prallen Sonne hängen. Zur frühzeitigen Abstimmung der Standorte der Ersatzquartiere mit einem Experten und/oder mit dem Kreis Neuss (Untere Naturschutzbehörde) wird dringend geraten. Ersatzquartiere sind vorzugsweise in die Fassade zu integrieren (Außenmauer, Klinker oder WVS). Bei Offenhaltung der Einschlupföffnungen können sie verputzt und mit atmungsaktiver Farbe gestrichen werden, so dass sie kaum noch auffallen. Ersatzweise können Fassadenkästen an den Fassaden aufgehängt werden. M 5: Schaffung von Ersatzniststätten für planungsrelevante Vogelarten Sofern Niststätten planungsrelevanter Arten gefunden werden, sind sie entsprechend durch Ersatzniststätten auszugleichen (nach MKULNV 2013). M 6: Beleuchtung der Baustellen Bei der Beleuchtung der Baustellen muss - v.a. im Sommerhalbjahr - auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie Insekten anlocken und töten können und nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und Fledermäuse) abschrecken. V.a. eine horizontale Abstrahlung in Richtung des angrenzenden Offenlandes und der benachbarten Gärten und Gehölze ist zu vermeiden. Das Plangebiet und die benachbarten Flächen dienen Fledermäusen und Eulen sicherlich als Jagdgebiet.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 12 Maßnahmen im Rahmen der künftigen Bebauung M 7: Vermeidung von Tierfallen und gefährlichen Glasflächen Im Rahmen der Verkehrserschließung und Bebauung müssen Tierfallen wie Gullys entschärft und eine Fallenwirkungen von Kellern, aber auch von Rohbauten (Einflug von Fledermäusen) ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, Kellerschächte mit feinen Gittern abzudecken, um eine Fallenwirkung zu vermeiden. Bei großen Glasfronten ist der Vogelschutz zu beachten (vgl. STEIOF 2018), da Vögel Glasscheiben kaum wahrnehmen können und häufig daran verunfallen. Besonders hoch ist die Gefahr in und angrenzend an vogelreiche Gebiete (hier etwa die angrenzenden gehölzreichen Gärten). Daher sollte keine großflächige Durchsicht durch Gebäude möglich sein, die den Vögeln das Durchfliegen scheinbar erlaubt. Stark die umgebende Landschaft oder Gehölze vor den Fassaden spiegelnde Scheiben sollten vermieden werden, ebenso Glasflächen an Ecken (ebd.). Glasflächen von mehr als 3 m² Größe sollten optisch unterteilt werden. Zur Entschärfung der Gefahren von Glasscheiben gibt es Lösungen wie transluzentes (lichtdurchlässiges, nicht klares) Glas, sichtbar bedruckte Scheiben, aber auch für das menschliche Auge unsichtbare Markierungen im für Vögel sichtbaren UV- Bereich1 oder die Verwendung von Vogelschutzglas mit integrierten UV- Markierungen. UV-Markierungen können aber nicht von allen Vogelarten wahrgenommen werden und sind daher nur "letzte Wahl". Entsprechendes gilt auch für andere Glasflächen wie etwa Windschutz-, Sichtschutz- oder Lärmschutz- Verglasungen außerhalb von Gebäuden (ebd.). M 8: Beleuchtung der Neubauten Auch nach Abschluss der Bebauung müssen Lichtemissionen in die Umgebung, v.a. in Richtung des angrenzenden Offenlandes und der benachbarten Gärten und Gehölze, vermieden werden und nur die notwendigen Flächen beleuchtet werden. Dauer und Lichtstärke sollten minimiert sowie naturverträgliche Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Wahl der Leuchten und Leuchtmittel sind die Ergebnisse laufender Forschungen zur tier- und naturfreundlichen Beleuchtung zu beachten (z.B. VOIGT ET AL. 2019). Es ist davon auszugehen, dass lichtempfindliche Tierarten wie Fledermäuse das Untersuchungsgebiet auf ihrem Weg zwischen Quartieren im Siedlungsbereich und Jagdgebieten an Gewässern und Gehölzen wie im Park von Schloss Dyck regelmäßig queren. Helle Beleuchtung kann dabei wie ein Hindernis wirken. Weiter lockt helles Licht Tiere wie Insekten aus benachbarten Lebensräumen in die Siedlung, wo u.a. geeignete Fortpflanzungsstätten fehlen. 1 Manche Vogelarten können ultraviolettes Licht wahrnehmen.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 13 Aufgrund des starken Rückgangs von Insekten müssen weitere Beeinträchtigungen dieser Tiergruppe unbedingt vermieden werden. Empfehlungen Um Störungen von Vogelbruten und Zerstörungen von Nestern mit der Tötung von Tieren sicher zu vermeiden, sollten Gehölze im Bereich der Abbrüche und Erschließungsmaßnahmen möglichst frühzeitig gerodet werden. Freiwillige Maßnahmen Es wird angeregt, an Neubauten auch freiwillig Lebensstätten für Vögel und Fledermäuse herzurichten (Höhlensteine oder Kästen für Halbhöhlen- und Höhlenbrüter und Fledermäuse). Derzeit gehen im Siedlungsraum durch Abbrüche und (energetische) Sanierungen Niststätten und Fledermausquartiere in großer Zahl und meist ohne Ersatz verloren.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 14 Quellen BNATSCHG (2019): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 13.5.2019. - BGBl. I S. 706. LANUV (2020): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustandes (30.4.2020) – Online Version unter: http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/a mpelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf. MUNLV (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz v. 06.06.2016, -III 4 - 616.06.01.17. MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein- Westfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. STEIOF, K. (2018): Vögel und Glas. Der Falke 5/2018, 25-31. VOIGT, C.C., C. AZAM, J. DEKKER, J. FERGUSON, M. FRITZE, S. GAZARYAN, F. HÖLKER, G. JONES, N. LEADER, D. LEWANZIK, H.J.G.A. LIMPENS, F. MATHEWS, J. RYDELL, H. SCHOFIELD, K. SPOELSTRA, M. ZAGMAJSTER (2019): Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten. EUROBATS Publication Series No.8 (deutsche Ausgabe). UNEP/EUROBATS Sekretariat, Bonn, Deutschland, 68 Seiten.
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 15 Anhang Anhang 1: Fotodokumentation Wohnhaus mit Anbau und Garage
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Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 17
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 18 Gehölze zwischen Wohnhaus und Garage
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 19 Kirsche mit junger Esche
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 20 Birne
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 21 Fotos: © Michael Straube, März 2021
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 22 Anhang 2: Planungsrelevante Arten Planungsrelevante Arten in den Messtischblatt-Quadranten 4805-1 und 4805-3 (Korschenbroich-Nordwest und -Südwest) für den Lebensraumtypen Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gärt), Gebäude Geb) und Höhlenbäume (HöB) Abruf 12.3.2021 Erhaltungs- Deutscher Wissenschaft- Status zustand in Gärt Geb HöB Name licher Name NRW (ATL) Säugetiere Braunes Plecotus Nachweis ab 2000 G Na FoRu FoRu! Langohr auritus vorhanden Vögel Carduelis Nachweis 'Brutvorkommen' (FoRu), Bluthänfling unbek. cannabina ab 2000 vorhanden (Na) Nachweis 'Brutvorkommen' Eisvogel Alcedo atthis G (Na) ab 2000 vorhanden Passer Nachweis 'Brutvorkommen' Feldsperling U Na FoRu FoRu montanus ab 2000 vorhanden Dryobates Nachweis 'Brutvorkommen' Kleinspecht U Na FoRu! minor ab 2000 vorhanden Cuculus Nachweis 'Brutvorkommen' Kuckuck U- (Na) canorus ab 2000 vorhanden Mehl- Delichon Nachweis 'Brutvorkommen' U Na FoRu! schwalbe urbica ab 2000 vorhanden Luscinia Nachweis 'Brutvorkommen' Nachtigall G FoRu megarhynchos ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Pirol Oriolus oriolus U- (FoRu) ab 2000 vorhanden Rauch- Nachweis 'Brutvorkommen' Hirundo rustica U Na FoRu! schwalbe ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Rebhuhn Perdix perdix S (FoRu) ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Schleiereule Tyto alba G Na FoRu! ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Sperber Accipiter nisus G Na ab 2000 vorhanden Sturnus Nachweis 'Brutvorkommen' Star unbek. Na FoRu FoRu! vulgaris ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Steinkauz Athene noctua G- (FoRu) FoRu! FoRu! ab 2000 vorhanden Falco Nachweis 'Brutvorkommen' Turmfalke G Na FoRu! tinnunculus ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' Waldkauz Strix aluco G Na FoRu! FoRu! ab 2000 vorhanden Waldohr- Nachweis 'Brutvorkommen' Asio otus U Na eule ab 2000 vorhanden Käfer Eremit, Osmoderma Nachweis ab 2000 Juchten- S (FoRu) FoRu! eremita vorhanden käfer
Neubebauung Klosterweg 6 in Korschenbroich- Potentialuntersuchung Lebensstätten 23 Erhaltungszustand in NRW: ATL atlantische Region G Günstiger Erhaltungszustand S Schlechter Erhaltungszustand U unzureichender Erhaltungszustand unbek. Erhaltungszustand unbekannt - Tendenz zur Verschlechterung + Tendenz zur Verbesserung Vorkommen: Na Nahrungshabitat FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätten Ru Ruhestätten ! Schwerpunkt-Vorkommen () Nebenvorkommen
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