NEUE ANFORDERUNGEN AN VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN VDI 2047 BLATT 2 UND 42. BIMSCHV

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NEUE ANFORDERUNGEN AN VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN VDI 2047 BLATT 2 UND 42. BIMSCHV
Wir machen Ihr perfektes Wasser

    Neue Anforderungen an
   Verdunstungskühlanlagen
VDI 2047 Blatt 2 und 42. BImSchV

          8. BDG Umwelttag

             Dr. Bianca Spindler
 Leiterin Competence Center Industriewasser

              Am Kirchenhölzl 13
              D - 82166 Gräfelfing
           Phone +49-172-8957052
      b.spindler@aqua-concept-gmbh.eu
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42. BImSchV
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Rechtliche Grundlagen

                    VDI 2047 Blatt 2

     Schutz der
    Bevölkerung                 Beschäftigte
                                am Kühlturm

  u.a.                              u.a.
           Bevöl-
  IfSG                           ArbSchG
BImSchV    kerung                BioStoffV
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Rechtl. Grundlagen: Schutz der Bevölkerung

Infektionsschutzgesetz (IfSG):
• Zweck ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen
  vorzubeugen
• Infektionen frühzeitig zu erkennen
• Und eine Weiterverbreitung zu verhindern
• (TrinkwV)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV):
• Verdunstungskühlanlagen unterliegen dem Anwendungsbereich
  des BImSchG
• Länderbehörden können Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor
  und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen fordern

VDI 2047 Blatt 2
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Rechtl. Grundlagen: Schutz der Beschäftigten
Arbeitsschutzgesetz (IfSG):
• Regelt konkret die Strafbarkeit
• Betreiber der Verdunstungskühlanlage hat den Stand der Technik,
  Arbeitsmedizin und Hygiene zu erfüllen

Biostoffverordnung (BioStoffV)
• Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit biologischen
  Arbeitsstoffen, einschließlich Tätigkeiten in deren
  Gefahrenbereich
• Legionellen und Pseudomonaden sind biologische Arbeitsstoffe
  im Sinne der Biostoffverordnung
• Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

VDI 2047 Blatt 2
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Gefahr durch Legionellen und Co

• Bis zu 70.000 Verdunstungskühlanlagen (Vdk) in BRD
  verwenden Wasser in ihren technischen Prozessen
• Ca. 600 Gießereien in Deutschland mit Vdk

• Robert-Koch-Institut: ca. 6.000 bis 10.000 Legionellen-
  Erkrankungen in Deutschland pro Jahr
• 4 % der Lungenendzündungen, die nicht in Kranken-
  häusern erworben wurden, gehen auf Legionellen-
  Infektionen zurück
• Rund 3.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland (RKI)
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Mikrobiologie
Mikroorganismen
ist ein Sammelbegriff für Kleinstlebewesen, die meistens nur aus
einer Zelle bestehen wie Bakterien, Hefe, Pilze, etc.

Beim Menschen
• 1015 Mikroorganismen versus 1013-14 menschliche Zellen
• 105 Bakterien dringen täglich in die Atemwege ein
• 108 Bakterien leben in unserer Mundhöhle
• 3*108 Bakterien leben auf unserer Haut
• 7*1013 helfen uns beim Verdauen
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Mikrobiologie
            Bedingungen / Wirkungen / Aufnahmewege

Legionella pneumophila          Pseudomonas aeruginosa
gram-negatives Bakterium        gram-negatives Bakterium
0,5-0,8 x 2-5 µm                0,5-1,0 x 3-4 µm
Benötigt einen Wirt             Anspruchslose Vermehrung
20-45°C                         10-42°C
Aerosole (Tröpfchen)            verletzte Haut
Lunge                           Schleimhäute
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      Mikrobiologie

Amöbe
 frisst

     Legionellen Vermehrung in Amöben

                           x
                                               Dr. Miriam Moritz, Solenis Germany
                                    GmbH

      Überleben und Vermehrung in den Verdauungsvakuolen der
      Amöben (molekularer Schutz vor dem Verdautwerden)
      Auch in Lungenbläschen und menschlichen Fresszellen
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 Mikrobiologie

sehr schnell
E. coli unter optimalen Bedingungen (u.o.B.) Teilung alle 20 Minuten
eher langsam:
Legionellen u.o.B. innerhalb von 4 Stunden verdoppelt
Bei Nährstoffmangel Verdoppelung 22-72 Stunden
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      Mikrobiologie / Biofilm
Kontaminationsquellen                                  Nahrungsquellen
• Totenden, Stagnation
• Filter, Siebe
                                 Einnistung &          • Prozesseinbrüche
                                                       • Zusatzwasser
• Tasse/Einbauten
• Tropfenabscheider/Ventilator
                                 Vermehrung            • Dreck, Blätter, Insekten
                                                       • Phosphate, Nitrate
• Tanks/Becken….

                                                        Einträge
                                                Luft

                           Prozess

                                                       Zusatzwasser

                                                       System
                                                       • Materialien
                                                       • Rohrsystem
  Absalzung                                            • Aufenthaltszeiten
                                                       • Fließgeschwindigkeiten
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Korrosionsschäden - Kalkablagerungen
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VDI 2047 Blatt 2: Betroffene Anlagen

• Verdunstungskühlanlagen
• Anlagen ohne Taupunktunterschreitung bzw.
  Trockenbetrieb
• Hybridkühltürme
• Offene Kühlsysteme mit weniger als 200 MW
  Leistung
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VDI 2047 Blatt 2: Aufgabenstellung

• Gewährleistung der (hygienischen)
  Betriebssicherheit von Rückkühlanlagen (Schutz
  Mitarbeiter und Bevölkerung)
• Kühlwasserbehandlung als zwingender Bestandteil
  des Systems
• Belagsfreier Betrieb zum besten Schutz
• Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden
  Keimen
  (z.B. Legionellen, Pseudomonaden)
• Klare Vorgaben für den Betrieb von Kühltürmen
  mit hygienisch einwandfreiem Kühlwasser
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VDI 2047 Blatt 2: Umsetzung u.a. durch

• Systembeschreibung
• Gefährdungsbeurteilung bestehend aus
  Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbewertung
• Kontrolle kritischer (Hygiene-) Parameter
• Weitere Festlegungen zur Anlagenoptimierung
  und Verbesserung der Betriebssicherheit
• und Einiges mehr
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VDI 2047 Blatt 2
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Die neue 42. BImSchV

• Die neue Verordnung über Verdunstungs-
  kühlanlagen und Nassabschneider wurde am 2.
  Juni 2017 vom Bundesrat beschlossen.
• Die Verordnung trat am 19.08.2017 in Kraft.
• Anlagenmeldung innerhalb von 12 Monaten nach
  Inkrafttreten der Verordnung
• Zuständige Behörden bisher nicht bekannt
• Wer noch keine Legionellenuntersuchung
  durchgeführt hat, muss dies bis zum 16.09.2017
  tun!
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42. BImSchV: Betroffene Anlagen

• Verdunstungskühlanlagen
• Nassabscheider
• Kühltürme (Naturzugkühltürme) mit mehr als
  200 MW Leistung
  Diese Anlagen waren auch vor des Inkrafttretens
  der neuen Verordnung schon
  genehmigungspflichtig und fallen nicht in die VDI
  2047 Blatt 2
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Vorgaben der 42. BImSchV

• Werden Anlagen oder Anlagenteile nach der Trockenlegung
  oder nach Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs wieder
  angefahren, ist dies aus hygienischer Sicht als besonders
  kritisch zu beurteilen (siehe Legionellen-Ausbruch Ulm)
    • so dass hieran zusätzliche Pflichten geknüpft werden
       sollen.
• Die Durchführung der Prüfschritte gemäß Anlage 2 unter
  Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person sowie
  die Dokumentation im Betriebstagebuch sollen daher auch
  für diese Betriebsphasen vorgeschrieben werden.
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42. BImSchV
Zu § 2 Nummer 19 -neu –
Dem § 2 ist folgende Nummer 19 anzufügen:

      "hygienisch fachkundige Person":
      Person, die an einer Schulung entsprechend
      der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe
      Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022
      Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder
      vergleichbarer Art und vergleichbaren
      Umfangs teilgenommen hat.
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42. BImSchV: Referenzwert

• Bei bestehenden Anlagen, für die bei Inkrafttreten
  dieser Verordnung noch kein Referenzwert (…)
  bestimmt wurde, ist der Referenzwert aus den
  ersten sechs Laboruntersuchungen nach dem
  19.08.2017 zu bestimmen.
• (….) finden keine Anwendung bei Anlagen, die
  bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90
  aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb
  sind.
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42. BImSchV: Referenzwert

"Als Referenzwert heranzuziehen ist die bei der
Erstuntersuchung nach § 3 Absatz 7 ermittelte
Konzentration der allgenmeinen Koloniezahl,
jedoch nicht mehr als 10 000 KBE/ml,
1. bis zur Bestimmung des Referenzwertes (…)
2. bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht
   mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im
   Jahr in Betrieb sind, oder
3. bei Anlagen, für die der Betreiber erklärt, auf die
   Bestimmung des Referenzwertes (…) zu
   verzichten."
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42. BImSchV: Referenzwert

• Zur Überprüfung der Einhaltung des
  Referenzwertes müssen regelmäßig mindestens
  alle drei Monate Laboruntersuchungen des
  Nutzwassers auf den Parameter allgemeine
  Koloniezahl durchgeführt werden.
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42. BImSchV: Anstieg allg. Koloniezahl
Ist aufgrund einer Laboruntersuchung ein Anstieg
der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um
den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem
Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber
unverzüglich
• Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
  durchzuführen und
• die erforderlichen Maßnahmen für einen
  ordnungs-gemäßen Betrieb, insbesondere
  Sofortmaßnahmen zur Verminderung der
  mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.
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42. BImSchV: Betriebsinterne Prüfungen

Der Betreiber hat
• zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit
  des Nutzwassers regelmäßig mindestens 14-
  täglich betriebsinterne Überprüfungen
  chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer
  Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen
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Betriebsinterne Prüfungen können sein:

Vor-Ort           Chemische Parameter        Mikro-
Parameter         meist Labor                biologische
                                             Parameter
• Temperatur      • Gesamthärte              • Dip-Slides
• Leitfähigkeit   • Alkalität (m-Wert)
• pH-Wert         • Gelöste Salze wie: Na,
                    Mg, Cl, SO4,
• Redoxspannung   • Gesamtphosphor…
                  • Verbaute Metalle wie:
                    Eisen, Kupfer, Zink,
                    Chrom….
                  • Konditionierungsmittel
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42. BImSchV: Legionellenuntersuchung

• Der Betreiber muss regelmäßig mind. alle drei
  Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers
  auf Legionellen durchführen lassen.
• Werden die in Anlage 1 genannten Prüfwerte 1 in
  zwei aufeinander folgenden Jahren bei keiner
  Labor-untersuchung nach Absatz 3 überschritten,
  können die regelmäßigen Laboruntersuchungen
  nach Absatz 3 alle sechs Monate durchgeführt
  werden.
• Dabei ist immer eine Laboruntersuchung zwischen
  dem 1. Juni und dem 31. August durchzuführen.
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42. BImSchV: Regelm. Laboruntersuchungen
 • Legionellen:                         Alle 3 Monate
 • Gesamtkeimzahl:                      Alle 3 Monate
 • Pseudomonaden (lt. VDI 2047):        Alle 3 Monate

 • Der Betreiber hat dem Labor und dem Probenehmer den
   Zeitpunkt einer erfolgten Biozidzugabe sowie die Menge
   und die Art des Biozids mitzuteilen.
 • Die Untersuchungen müssen wenigstens im Nutz-wasser
   durchgeführt werden. Eine jährliche Überprüfung des
   Zusatzwassers ist angesagt.
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42. BImSchV: Prüf- und Maßnamenwerte

• Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration
  von Legionellen im Nutzwasser für Verdunstungs-
  kühlanlagen und Nassabscheider

            Prüfwert 1 Prüfwert Maßnahmen-
                          2        wert
                     Legionellenkonzentration
                   (KBE Legionella spp. Je 100ml)
   Vdk          100          1.000          10.000
   NA           100          1.000          10.000
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42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung 1

Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche
Laboruntersu-chung (…) eine Überschreitung des
Prüfwertes 1 ergibt:
• Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
• Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen für einen
  ordnungsgemäßen Betrieb
• Durchführung wöchentlicher betriebsinterner
  Überprüfungen.
• Durchführung monatl. Laboruntersuchungen auf die
  Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionellen.
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42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung 2

Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche
Laboruntersuchung (…) eine Überschreitung des
Prüfwertes 2 ergibt:
• Erfüllung der Pflichten nach Absatz 2
• Ergreifung technischer Maßnahmen nach dem
  Stand der Technik
• Sofortmaßnahmen zur Verminderung der
  mikrobiellen Belastung, um die
  Legionellenkonzentration im Nutzwasser unter den
  in Anlage 1 genannten Prüfwert 2 zu reduzieren.
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42. BImSchV: Prüfwertüberschreitung

• Der Betreiber hat alles unverzüglich im Betriebs-
  tagebuch zu dokumentieren.
• Wird bei drei aufeinander folgenden
  Untersuchungen festgestellt, dass 100 KBE/100 ml
  eingehalten werden, kann wieder in den 3-
  monatigen Rhythmus zurückgegangen werden
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42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung

  Sofort-Maßnahmen falls sich bei einer
  Laboruntersuchung eine Überschreitung des
  gemessenen Maßnahmenwertes ergibt:
  • Untersuchung zur Differenzierung der nachgewiesenen
    Legionellen nach
    a. Legionella pneumophilia (Serogruppe 1)
    b. Legionella pneumophilia (andere Serogruppen)
    c. andere Legionellenarten (Legionella non
    pneumophilia)
  • Durchführung durch ein akkreditiertes
    Prüflaboratorium (geschieht automatisch)
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42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung

  Sofort-Maßnahmen falls die zusätzliche Laborunter-
  suchung nach Absatz 1 Nummer 3 eine
  Überschreit-ung der in Anlage 1 genannten
  Maßnahmenwerte ergibt:
  • Unverzügliches Ergreifen zusätzlicher Gefahren-
    abwehrmaßnahmen, insbesondere zur
    Vermeidung der Freisetzung
    mikroorganismenhaltiger Aerosole.
  • Unverzügliche Dokumentation aller Maßnahmen
    im Betriebstagebuch.
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42. BImSchV: Maßnahmenwertüberschreitung

  Sofort-Maßnahmen falls eine Laboruntersuchung eine
  Überschreitung der in Anlage 1 genannten
  Maßnahmenwerte ergibt:
  • Unverzügliche Information der zuständigen Behörden
    (§ 10 Informationspflichten)
  • Informations- oder Meldepflichten nach anderen
    Vorschriften bleiben unberührt.
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42. BImSchV: Betreiberpflichten

• Sicherstellung des hygienischen Betriebs der Anlagen
• Verunreinigungen des Nutzwassers durch
  Mikroorganismen müssen maximal vermieden
  werden
• Erstellung von umfassenden
  Gefährdungsbeurteilungen
  je Kühlsystem, Revision nach spätestens 2 Jahren
• Erstellung und Pflege von Betriebstagebüchern
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42. BImSchV: Betreiberpflichten

• 14-tägige betriebsinterne Kontrollen
• Mind. vierteljährliche Prüfung von Legionellen und
  allg. Keimzahl sowie wahlweise Pseudomonaden
  durch akkreditierte Labore
• Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung
• Hygienisch fachkundiges Personal
• Diverse Melde- und Anzeigepflichten

Ziel: Belagsfreier Betrieb
-> kein Biofilm, kein Kalk, keine Korrosion
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42. BImSchV: Betreiberpflichten

• Der Betreiber muss nach Inbetriebnahme
  regelmäßig alle fünf Jahre eine Überprüfung des
  ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen.
• Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung
  gemäß Satz 1 nach Inkrafttreten der Verordnung
  bis zu den nachstehenden Daten fällig.
• Überprüfung erfolgt durch einen öffentlich
  bestellten und vereidigten Sachverständigen oder
  durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A
:
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42. BImSchV: Betreiberpflichten

 Inbetriebnahme der    Erste Überprüfung
 Anlagen vor dem       bis zum

 19.08.2011            19.08.2019
 19.08.2013            19.08.2020
 19.08.2015            19.08.2021
 19.08.2017            19.08.2022
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42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1
Nummer 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
• Entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Anlage
  nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt.
• Entgegen § 3 Absatz 3 nicht sicherstellt, dass eine
  Anlage nur mit dort genannten Stoffen betrieben
  wird, eine Anlage mit Betriebsstoffen betreibt, die
  mit den in der Anlage vorhandenen Werkstoffen
  nicht verträglich sind,
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42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten

• (…) nicht sicherstellt, dass eine Gefährdungs-
  beurteilung erstellt wird.
• (…) eine Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht
  vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt.
• (…) nicht sicherstellt, dass ein Prüfwert nicht
  überschritten wird.
• (…) nicht sicherstellt, dass dort genannte
  Prüfschritte durchgeführt werden.
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42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten

• (…) eine dort genannte Untersuchung oder Überprüfung
  nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführt hat
  oder durchführen lässt
• (…) die Art der Bestimmung des Referenzwertes nicht, nicht
  richtig oder nicht rechtzeitig festlegt.
• (…) eine dort genannte Maßnahme nicht, nicht richtig, nicht
  vollständig oder nicht rechtzeitig ergreift.
• (…) eine dort genannte Behörde nicht, nicht richtig, nicht
  vollständig oder nicht rechtzeitig informiert.
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42. BImSchV: Ordnungswidrigkeiten

• (…) ein Betriebstagebuch nicht, nicht richtig oder nicht
  vollständig führt.
• (…) ein Betriebstagebuch nicht oder nicht mindestens fünf
  Jahre aufbewahrt.
• (…) eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
  nicht rechtzeitig erstattet.
• (…) eine Überprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig
  oder nicht rechtzeitig durchführen lässt.
• (…) eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
  nicht rechtzeitig macht.
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Aktuelle Aufgaben für Betreiber

• Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus
  Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung
• Festlegung des Referenzwertes für allg. Keimzahlen
• Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches
• Alle 3 Monate: Legionellen Beprobungen und allg. Keimzahl
  von (Zusatz- und) Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor
• Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. BioStoffV
• Weitere Aufgaben je nach Umsetzungsverordnung
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Wir können Ihnen helfen

Alle nötigen Leistungen zur Umsetzung der 42.
BImSchV.
• VDI-GBG-Schulungspartnerschaft: In 50 Schulungen ca. 800
  Teilnehmer geschult/zertifiziert
• Bislang 200 Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme gemäß
  VDI 2047-2 erstellt
• System-Reinigungen/Desinfektionen
• Anlagen Digitalisierung: Systemdatenerfassung
• Systemoptimierung/Betriebsdatenerfassung
• Legionellen/Pseudomonaden-Beprobungen
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   Danke fürs Zuhören!
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