Arbeitsschutz will organisiert sein! - So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff! - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen - Freistaat ...

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Arbeitsschutz will organisiert sein! - So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff! - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen - Freistaat ...
So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff!

© TLAtV

  Arbeitsschutz will organisiert sein!
      Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen

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Arbeitsschutz will organisiert sein! - So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff! - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen - Freistaat ...
Inhaltsverzeichnis

Einleitung............................................................................   3

Wie organisiere ich als Unternehmer den Arbeitsschutz
in meinem Betrieb? ............................................................          3

Wer hilft mir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung?                             4

Welche konkreten Forderungen aus Rechtsvorschriften
zum Arbeitsschutz habe ich zu beachten?.........................                         4

Soll ich mir Hilfestellung holen? - Fragen kostet nichts!.....                           5

Was ist bei Pflichtenübertragungen besonders zu beachten?                                7

Kontrolle / Überwachung der Umsetzung der Festlegungen
bzw. des Erreichens der gestellten Ziele............................                     8

Dokumentation – Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz .                                   9

Bezugsquellen für weitere Informationen ...........................                      12

Wer kann bei auftretenden Fragen helfen..........................                        12

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Arbeitsschutz will organisiert sein! - So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff! - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen - Freistaat ...
Warum sollte der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert sein?
Um im Arbeitsschutz dauerhaft erfolgreich zu sein, Schlamperei, Leichtsinn, falsch ver-
standenem Mut, Unwissenheit im Sinne des Schutzes von Leben und Gesundheit der
Beschäftigten zu begegnen, ist Arbeitsschutz im Betrieb systematisch zu betreiben.
Lediglich sporadisch, z. B. im Ergebnis eines Unfallereignisses die Beachtung einzelner
Festlegungen im Arbeitsschutz einzufordern, bringt nicht die gewünschten langfristigen
Ergebnisse.
Sie sollten sich überlegen, wie Sie in die in Ihrem Unternehmen ohnehin existierenden
Vorgaben zu Arbeitsabläufen, Festlegungen zum Arbeitsschutz, zu arbeitsschutzgerech-
tem Verhalten sinnvoll integrieren.
So, wie die Beschäftigten wissen, dass sie für eine bestimmte Tätigkeit genau ein dafür
vorgesehenes Arbeitsmittel zu verwenden haben, muss ihnen auch bewusst sein, dass
sie z. B. in ausgewiesenen Lärmbereichen den bereitgestellten Gehörschutz zu tragen
haben.
Machen Sie ihrer Belegschaft klar, wie wichtig Ihnen das Leben bzw. die Gesundheit Ihrer
Mitarbeiter ist. Ihre Arbeitnehmer und deren Familien werden es Ihnen danken.
Ihr diesbezüglicher Appell ist dann glaubhaft, wenn Sie Ihre Festlegungen zum Arbeits-
schutz selbst beachten und Verstöße konsequent ansprechen.

Wie organisiere ich als Unternehmer den Arbeitsschutz in mei-
nem Betrieb?
Um den Arbeitsschutz zu organisieren gilt es, sich zuerst über den Umfang des zu Re-
gelnden einen Überblick zu verschaffen.

          Wo gibt es Arbeitsschutzprobleme in meinem Betrieb?
                 … bei welchen Arbeiten?
                 … an welchen Arbeitsplätzen?
          Wo könnten sich zukünftig Probleme ergeben?

              Analyse der vorhandenen bzw. der bei bestimmten Arbeiten
              entstehenden Gefährdungen!
              (Gefährdungsanalyse!)

Ich kann gegen diese Gefährdungen nur dann im Vorfeld gezielt etwas tun, wenn
ich sie ermittelt habe, wenn ich sie kenne!
In Verbindung mit dem Festlegen entsprechender Maßnahmen komme ich auf diese Wei-
se zu der im Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung.

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Arbeitsschutz will organisiert sein! - So haben Sie den Arbeitsschutz im Griff! - Ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen - Freistaat ...
Diese ist also nichts weiter, als ein „sich
Gedanken machen“ über Gefährdungen
bei den unterschiedlichsten Arbeiten und
die Veranlassung konkreter Maßnahmen
zu deren Beseitigung.
Die so entstandene Gefährdungsbe-
urteilung bildet die Grundlage für jegliche
Arbeitsschutzarbeit im Unternehmen!

Wer hilft mir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat, die Berufsgenossenschaften sowie im
Freistaat Thüringen der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen
Verbraucherschutz (TLAtV) als staatliche Arbeitsschutzbehörde mit seinen Regionalin-
spektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl(Adressen siehe Seite 12).

Welche konkreten Forderungen aus Rechtsvorschriften zum Ar-
beitsschutz habe ich zu beachten? (Vorschriftenanalyse!)
Was gilt es umzusetzen, zu regeln?
   -   Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze
       bzw. Tätigkeiten
   -   sicherheitstechnische Betreuung, ggf. Unternehmermodell
   -   Unterweisungsplanung u. -durchführung (siehe Unterweisungsheft des TLAtV
       „Arbeits- und Gesundheitsschutz: Unterweisung / Weiterbildung / Dokumentation“)
   -   Benennung von Sicherheitsbeauftragten (ab 21 Arbeitnehmer)
   -   Unfallauswertungen
   -   arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, betriebsärztliche Betreuung
   -   Benennung von Ersthelfern
   -   Vorhalten von Betriebsanweisungen beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie bei der
       Benutzung von Arbeitsmitteln, von denen eine Gefahr ausgeht
   -   Prüfung von Arbeitsmitteln, Festlegung von Prüfzyklen
   -   Auswahl, Benennung befähigter Personen für die Durchführung dieser Prüfungen
   -   Ggf. Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, ggf. erforderliche Kontaktauf-
       nahme mit einer zugelassenen Überwachungsstelle
   -   Berücksichtigung von Forderungen aus den verschiedensten zutreffenden Rechts-
       gebieten wie z. B. dem Gefahrstoffrecht, den Sozialvorschriften im Straßenver-
       kehr, dem Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz, …
   -   …

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Soll ich mir Hilfestellung holen? - Fragen kostet nichts!
Die Mitarbeiter des
                      Thüringer Landesbetriebes für Arbeitsschutz
                          und technischen Verbraucherschutz
geben Ihnen gerne Auskunft, was für Ihr Unternehmen zu beachten ist.
                  ___________________________________________

Um sinnvolle Regelungen zur betrieblichen Umsetzung dieser Forderungen zu treffen, ist
die Struktur des Unternehmens näher zu betrachten!

          Wie ist mein Unternehmen aufgebaut?      Wer macht was?
          Wo lassen sich welche Arbeitsschutzaufgaben effizient einbinden?
          Welche Aufgaben kann ich wohin sinnvoll delegieren, wem übertragen?

Verfüge ich über eine Sicherheitsfachkraft (Sifa), oder praktiziere ich das so genannte
Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft?
Aufgaben, wie die Durchführung von Unterweisungen, die Planung von Vorsorgeunter-
suchungen oder die Überprüfung von Arbeitsmitteln, zählen nicht zum Aufgabenspektrum
der Sifa und sollten von anderen befähigten Beschäftigten wahrgenommen werden.

Wer sind die Leistungsträger meines Betriebes,
wer ist womit befasst und
dementsprechend für bestimmte Aufgaben im Arbeitsschutz geeignet?

    Wer erteilt Arbeitsaufträge, mit welcher Konkretheit, wie welche Arbeiten
     auszuführen sind? (BL, ..., Meister, Vorarbeiter )
    Wichtig!
    Bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen gilt es auch auf Erfordernisse des Arbeits-
    schutzes mit einzugehen!
    O. g. Personenkreis hat über das in seinem Verantwortungsbereich erforderliche
    Arbeitsschutzwissen zu verfügen und kennt das unmittelbare Unfallgeschehen. In-
    sofern ist es durchaus sinnvoll, die turnusmäßigen Unterweisungen der Beschäf-
    tigten durch diese Personen durchführen zu lassen und sie bei notwendigen Ak-
    tualisierungen der Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen.

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 Wo, bei welchen Arbeiten ist welches Wissen im Arbeitsschutz gefragt?

Wichtig!
Lassen Sie Ihre Arbeitnehmerschaft bei den Unterweisungen zu Wort kommen!
Auf diese Weise erfahren Sie unmittelbar, wo noch Handlungsbedarf im Sinne des
Arbeitsschutzes besteht.

 Wer kümmert sich um die Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlichen
  Schutzausrüstungen?

Wichtig!
Vor der Beschaffung von Arbeitsmitteln und deren Bereitstellung sollte geklärt
sein, dass von diesen keine Gefahr ausgeht, dass diese dem Stand der Technik
entsprechen. Hier besteht ggf. Konsultationsbedarf mit dem Thüringer Landes-
betrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz!
Sind die ausgewählten persönlichen Schutzausrüstungen geeignet, die Schutz-
ziele zu erreichen?
Damit erforderliche persönliche Schutzausrüstungen nie ausgehen, ist deren
Nachschub zu organisieren.

 Wer ist für Personalangelegenheiten zuständig?

Wichtig!
Die Planung und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
ist Aufgabe des Betriebes! Die Verantwortung dafür liegt nicht beim Betriebsarzt!
Naheliegend ist es, den mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befass-
ten Mitarbeiter die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu übertragen.

 Wer kümmert sich um Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln, Maschinen
  und Anlagen?

Wichtig!
Sinnvoll ist es, demjenigen auch die Überwachung der Durchführung regelmäßig
erforderlicher Prüfungen zu übertragen.

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 Wer verfügt über entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrung im
     Zusammenhang mit der Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln?

    Wichtig!
    Diese Beschäftigten können, bei Erfüllung o. g. Voraussetzungen als befähigte
    Personen seitens des Arbeitgebers für die Durchführung bestimmter Prüfungen
    benannt werden.
    Ist das nicht der Fall, sind außerbetriebliche Prüfer zu bestellen.

Was ist bei Pflichtenübertragungen besonders zu beachten?
Wenn Sie als Unternehmer Pflichten delegieren, müssen Sie die entsprechenden Verant-
wortungsbereiche eindeutig zuweisen. – Wo fängt die Verantwortung an? – Wo endet sie?
Verantwortung kann nur der übernehmen, der in seinem Verantwortungsbereich auch
weisungsbefugt ist.
Jene Mitarbeiter, denen Sie Unternehmerpflichten übertragen, müssen zur Wahrnehmung
dieser (Unternehmer-) Verantwortung auch in der Lage sein, d.h. sie müssen geeignet
sein. Das sind sie im Normalfall, wenn sie fachkundig und zuverlässig sind.
Die strafrechtliche Verantwortung verbleibt bei dem Vorgesetzten, der durch fehlerhafte
Personalauswahl Arbeitsschutzpflichten auf ungeeignete Mitarbeiter überträgt.
Auch wenn die Übertragung auf eine geeignete Person erfolgte, verbleiben noch wesent-
liche Pflichten beim Vorgesetzten bzw. Unternehmer.
Sie haben sich regelmäßig mittels Kontrollen zu vergewissern, dass die von Ihnen weiter
delegierten Pflichten auch gewissenhaft wahrgenommen werden.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass mit der Bestellung einer Fachkraft für Ar-
beitssicherheit diese die Unternehmerverantwortung für den Arbeits- und Gesund-
heitsschutz übernimmt.

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Kontrolle / Überwachung der Umsetzung der Festlegungen bzw.
des Erreichens der gestellten Ziele

Wie bekomme ich Rückinformationen über die Erfüllung der übertragenen
Aufgaben?

Sie setzen das Thema Arbeitsschutz regelmäßig in Dienstbesprechungen mit auf die
Tagesordnung und lassen sich über den Stand der Aufgabenrealisierung und Umsetzung
von Maßnahmen berichten.
Ihr Unternehmen funktioniert nur dann in Ihrem Sinne, wenn Ihr Wort zählt und Ihre Fest-
legungen ausnahmslos von der Belegschaft beachtet werden. Diese Aussage gilt auch für
den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.
Nachdem diese grundlegenden Ermittlungen durchgeführt und damit verbundene Über-
legungen angestellt wurden, geht es im Folgenden darum, entsprechende Festlegungen
zu treffen und diese schriftlich zu fixieren. Sie sollen schließlich überprüfbar sein.
Das Arbeitsschutzgesetz und die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 schreiben
eine schriftliche Pflichtenübertragung vor.

Bedenken Sie stets:

„Festlegungen, die keiner Kontrolle unterliegen, haben auf Dauer keinen Bestand!“

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Dokumentation – Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz

Wer kümmert sich um was?

Sicherheitsfachkraft:          ...............................................        Unternehmermodell? 

Betriebsarzt:                  ..........................................................................................................

Sicherheitsbeauftragte/r:                        ........................................................................................

Ersthelfer:           ...................................................................................................................

Mit der Organisation der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen betraut: …....................................................................................

Mit der Planung und Durchführung von
Unterweisungen beauftragt:       …………………………………………..............................

Mit der Überwachung der Durchführung
erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln,
Maschinen und Anlagen betraut: …………………..............................................................

Für die Durchführung von Prüfungen benannte befähigte Personen:

Name:                                                                  Wofür?

Weitere beauftragte Personen (z. B. Gefahrgutbeauftragter, .................) :

Name:                                                                  Wofür?

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Turnusmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen

 Arbeitsmittel / Maschine / Anlage   Art der Prüfung    letzte Prü-    Prüfergebnis     nächste     Prüfer
                       (Standort)                          fung       (o.K. / Mängel)   Prüfung   Unterschrift

                                                       - 10 -

Übrigens,

kennen Sie unser   Unterweisungsheft          schon?

Wenn nein, dann sollten Sie es unverzüglich
anfordern!

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Bezugsquellen für weitere Informationen
Art                                     Bezugsquellen                                 Internetadressen

Bundesgesetze und Ver-                  Bundesgesetzblatt                             http://www.bundesgesetzblatt.de
ordnungen
                                        Bundesanzeiger Verlag GmbH                    http://bundesrecht.juris.de/
                                        Amsterdamer Str. 192
                                        50735 Köln

Landesrecht Thüringen                   Thüringer Staatsanzeiger                      http://landesrecht.thueringen.de/
                                        Gesetz- und Verordnungsblatt

Wer kann bei auftretenden Fragen helfen?
Bei Fragen und mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden:

                             Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
                             und technischen Verbraucherschutz
                             Karl-Liebknecht-Straße 4  (03681) 73 5400
                             98527 Suhl                (03681) 73 3398
                             E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de

Regionalinspektion Erfurt                                         Regionalinspektion Gera
Linderbacher Weg 30     (0361) 37 883 00                         Otto-Dix-Straße 9    (0365) 8211 0
99099 Erfurt            (0361) 37 883 80                         07548 Gera           (0365) 8211 104
E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de                             E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de

zugeordnete Aufsichtsgebiete:                                     zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Stadt Erfurt              Landkreis Gotha                         Stadt Gera               Landkreis Altenburger Land
Stadt Weimar              Landkreis Sömmerda                      Stadt Jena               Landkreis Greiz
Ilm-Kreis                 Landkreis Weimarer Land                 Saale-Holzland-Kreis     Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
                                                                  Saale-Orla-Kreis

Regionalinspektion Nordhausen                                     Regionalinspektion Suhl
Gerhart-Hauptmann-Str. 3  (03631) 6133 0                         Hölderlinstraße 1    (03681) 73 48 00
99734 Nordhausen          (03631) 6133 61                        98527 Suhl           (03681) 73 48 90
E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de                         E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de

zugeordnete Aufsichtsgebiete:                                     zugeordnete Aufsichtsgebiete:
Landkreis Nordhausen      Kyffhäuserkreis                         Stadt Suhl          Landkreis Hildburghausen
Landkreis Eichsfeld       Unstrut-Hainich-Kreis                   Stadt Eisenach      Landkreis Schmalkalden-Meiningen
                                                                  Wartburgkreis       Landkreis Sonneberg

Herausgeber:        Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
                    und technischen Verbraucherschutz
                    Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Verantwortlich: Falk Haase
Autoren:            Dipl.-Phys. Horst Schröter
                    Dipl.-Ing. oec. Rolf Krüger
Internet:           www.thueringen.de/de/tlatv/
Stand:              Mai 2012

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