Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie Master-Studiengänge "Lehramt an Grundschulen" und "Lehramt an Haupt- und ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 55 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theolo- gie Master-Studiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ (M.Ed.) Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 1 – Erziehungs- und So- zialwissenschaften der Universität Hildesheim am 09.06.2021 die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie in den Master-Studiengängen „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ beschlossen. §1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Evangelische Theologie im Sinne der jeweils gültigen Prüfungsordnungen der Master-Studiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“. (2) Die Studienordnung legt – in Verbindung mit den Prüfungsordnungen – den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. §2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Evangelische Theologie wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) studiert, nämlich im LHR_EvT01. (2) Ziele des Studiums des Faches Evangelische Theologie in den Master-Studiengängen „Lehramt an Grundschulen“ sowie „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ sind folgende: Die Studierenden besitzen Orientierungswissen über Hauptinhalte, Zentral- und Grenzfragen Evangelischer Theologie und Religionspädagogik im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, gesellschaftlich und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen. Sie beziehen in ökumeni- scher Perspektive eine wissenschaftlich fundierte, eigenverantwortbare theologische und reli- gionspädagogische Position, sie sind theologisch und religionspädagogisch sprach- und ur- teilsfähig. Die Studierenden gestalten didaktisch und theologisch reflektiert religiöse Lehr-Lernprozesse am Lernort Schule, setzen sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschauli- chen Lebens- und Denkformen auseinander, um gesprächs- und kooperationsfähig zu sein, verknüpfen didaktisch-methodisch reflektiert biblische und kirchliche Traditionen und theologische Problemstellungen mit den Gegenwartsfragen von Kindern und Jugendli- chen, bearbeiten ethische Fragestellungen vor dem Hintergrund christlicher Traditionen und im Kontext gegenwärtiger Probleme und gelangen zu einer verantworteten und fundier- ten ethischen Urteilsbildung, setzen didaktisch-methodisch reflektiert die historische Entwicklung des Christentums in Bezug zu gegenwärtigen Fragen und Problemen, reflektieren ihre eigene Religiosität im Kontext der späteren Berufsrolle,
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 56 - nehmen Kinder und Jugendliche als eigenständige religiöse Subjekte wahr, achten de- ren Glaubensüberzeugungen und Theologien und bringen sie mit christlichen Traditio- nen und theologischen Theoriemodellen ins Gespräch, verfügen über ein fachdidaktisches Problembewusstsein, können unter Anleitung Unterricht im Fach Evangelische Religion durchführen und ihn kritisch reflektieren. §3 Studienberatung Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Fach Evangelische Theologie hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch regelmä- ßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbe- sondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen. §4 Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. §5 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) Diese Neufassung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ver- kündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2022/2023 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie in der Fassung vom 29.09.2014 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim Heft 97 - Nr. 17/2014) unter Beach- tung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Evangelische Theologie vor dem 01.10.2022 begon- nen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2022 geltenden Studienordnung fort. Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung vom 29.09.2014 können letztmalig im Wintersemester 2024/2025 erbracht werden. Auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt können Studierende in die vorliegende Studienordnung wechseln. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 57 - Anlage 1 – Modulhandbuch: Modultitel*1 Religionspädagogische Profile und zentrale Theologische Fragestellungen Modulnummer*: LHR_EvT01 ModulleiterIn: Prof. Dr. Maren Bienert/ Prof. Dr. Carsten Jochum-Bortfeld Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden erkennen religiöse Hintergründe und Auswirkungen von Religion in der gegenwärtigen Gesellschaft. Sie benennen daraus resultierende systematisch-theologische Problem- und Fragestellungen. Sie bearbeiten unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Standards diese Problem- und Fragestellungen und stellen Bezüge zu religiösen Lehr-Lern-Prozessen her. Die Studierenden stellen Beziehungen zwi- schen systematisch-theologischen Ansätzen und anderen wissenschaft- lichen Deutungsansätzen her. Die Studierenden erkennen gesellschaftlich und kulturell bedingte Anfra- gen an biblische Texte und Traditionen. Sie bearbeiten diese Anfragen unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Standards und erschlie- ßen religionspädagogische Perspektiven. Die Studierenden besitzen zu theologischen Fragestellungen eine eigene Position und können diese in den Lehrveranstaltungen und im Rahmen einer Hausarbeit argumentativ vertreten. Sie reflektieren die eigene, sich lebensgeschichtlich verändernde Religiosität im Kontext der Berufsrolle kritisch und geben darüber Auskunft. Sie bestimmen ihr eigenes Verhält- nis zur Evangelischen Kirche und erläutern es begründet. Die Studierenden wenden ihre bisher erworbenen Kompetenzen auf die Unterrichtsplanung und –durchführung an. Sie planen eigene Unter- richtsstunden, führen diese durch, reflektieren und analysieren sie in Zu- sammenarbeit mit der Seminargruppe. Sie erarbeiten Themen in fachdi- daktischer Perspektive. Sie schätzen die Reichweite religionspädagogi- scher Konzeptionen für ihren Unterricht ein. Sie prüfen Methoden und Medien in Hinblick auf ihren Einsatz im Unterricht einer bestimmten Lern- gruppe. Sie verfügen über ein fachdidaktisches Problembewusstsein und eine fachdidaktische Standpunktfähigkeit. Sie besitzen eine eigene reli- gionspädagogische Position. Anhand eigener unterrichtlicher Erfahrun- gen reflektieren sie ihre Berufsrolle (insbesondere im Verhältnis zur Evangelischen Kirche). Verwendbarkeit des Moduls*: Master-Studiengang LG und LHR Pflicht- oder Wahlpflichtmo- Pflichtmodul dul*: Lehr- und Lernformen: TM 1: Zentrale Fragestellungen Biblischer Theologie (S) (2LP) TM 2: Zentrale Fragestellungen der Systematischen Theologie (S) (2 LP) 1 Mit * gekennzeichnete Angaben sind prüfungsrechtlich relevant. Für deren Änderung ist der Beschluss des Fachbereichsrates erforderlich. Bei den anderen Angaben reicht die Veröffentlichung im Internet.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 58 - Anlage 1 – Modulhandbuch: Modultitel*1 Religionspädagogische Profile und zentrale Theologische Fragestellungen TM 3: Religionspädagogische Kompetenz/Fachdidaktische Positionen (S) (2 LP) TM 1: Aktuelle biblisch-theologische Frage- und Problemstellungen (z.B. Lehrinhalte: Gottesbilder; Menschenbilder, Theodizee, Schöpfung/Kreationis- mus, Deutungsversuche des Todes Jesu Christi usw.); Biblische Themen in der Gegenwart; Fachdidaktische Erschließung theolo- gischer Themen; das Verhältnis von Theologie, Religionsunterricht und Kirche TM 2: Aktuelle theologische Frage- und Problemstellungen (z.B. Gottes- bilder, Menschenbilder, Theodizee, Schöpfung/Kreationismus, Re- ligionsbegriff usw.); Systematische Theologie im Kontext anderer Wissenschaften; Fachdidaktische Erschließung theologischer Themen; das Verhältnis von Theologie, Religionsunterricht und Kirche TM 3: Kompetenzorientierung, Elementarisierung, Artikulation, Reflexion des Religionsunterrichts und exemplarische Lernwege Zugangsvoraussetzungen*: keine Anzahl der Leistungspunkte*: 10 LP Workload getrennt nach Prä- 6 SWS (je TM 2 SWS) senzstudium und Selbststu- 300 h (90 Kontaktstunden; 210 h Selbststudium) dium*: Dauer in Semestern: 2 Semester Häufigkeit des Angebots: TM 3: jedes Wintersemester TM 1 und 2: jedes Semester wird eines der beiden Teilmodule angebo- ten Empfohlenes Studiensemes- Studienbeginn im Wintersemester: 1-3 ter: Studienbeginn im Sommersemester: 1-2 Voraussetzungen für die Zu- keine lassung zur Prüfung:* Prüfungsleistungen Modulprüfung: Hausarbeit 25-35 Seiten (4 LP) (Art, Umfang)*: Studienleistungen In allen TM: vorbereitende Lektüre, Bearbeitung von Übungsaufgaben, aktive (Art und Umfang)*: Teilnahme innerhalb der Lehrveranstaltung und Nachbereitung des Stoffes, Übernahme von Impulsreferaten Zuständige Ständige Prü- Je nach Wahl des Studiengangs: Ständige Prüfungskommission für den fungskommission*: Master-Studiengang „Lehramt an Grundschulen“ oder Ständige Prü- fungskommission für den Master-Studiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 59 - Modultitel: Praxisphase im Fach Evangelische Theologie Modulnummer: LHR_EvT02 Modulleiter: Prof. Dr. Martin Schreiner Kompetenzen und Lernziele: Unterrichten: Die Studierenden können nach der Praxisphase eine fachlich und fachdidaktisch begründete und adressatenbezogene Unterrichtsplanung erstellen und dokumentieren. Adressatenbezug ist nur möglich, wenn die Stu- dierenden Verfahren zur Diagnostik der Lernausgangslage kennen und anwen- den können (Stichwort Heterogenität). Die Studierenden kennen Unterrichtskon- zepte und Unterrichtsmethoden und können diese fachspezifisch umsetzen und jeweils kritisch reflektieren. Sie können im Unterricht situations- und schü- lerorientiert handeln und haben die Fähigkeiten, ihr Handeln auf der Grundlage fachlicher, fachdidaktischer und erziehungs-/-bildungswissenschaftlicher Er- kenntnisse zu reflektieren und schließlich auszuwerten. Erziehen: Die Studierenden entwickeln in der Praxisphase eine Sensibilität für die persönlichen, sozialen und kulturellen Lebenskontexte von Schülerinnen und Schülern. Sie sind in der Lage, auf dieser Grundlage Chancen und Gren- zen einer Förderung individueller und kollektiver Entwicklungsprozesse zu er- kennen und kennen entsprechende Förderkonzepte. Die Studierenden kennen (fachspezifische) Formen zur Förderung des sozialen und selbstgesteuerten Lernens. Diagnostizieren (Beurteilen, Beraten, Unterstützen): Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Verfahren zur Lernstanddiagnostik und zur Lernprozess- diagnostik in den jeweiligen Unterrichtsfächern. Sie sind in der Lage, auf unter- schiedlichen Akteursebenen kommunikativ angemessen zu handeln. Sie ken- nen Formen kollegialer Beratung (Selbst-, Fremdevaluation) und können diese exemplarisch anwenden. Innovieren: Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Möglichkeiten in- novativer Gestaltungskonzepte von Unterricht und können darüber hinaus die Chancen und Grenzen der Weiterentwicklung von Schule einschätzen. Dazu gehört z.B. die Gestaltung kooperativer Aushandlungsstrukturen auf unter- schiedlichen Ebenen. Dazu gehört aber auch die Fähigkeit, die eigenen Kompe- tenzen zu analysieren und weiter zu entwickeln. Verwendbarkeit des Moduls: Master-Studiengang LG und LHR Pflicht- oder Wahlpflichtmo- Pflichtmodul dul: Lehr- und Lernformen: TM 1: Vorbereitungsseminar im Fach Evangelische Theologie (3 LP / 2 SWS) TM 2: Begleitseminar im Fach Evangelische Theologie (1 LP / 1 SWS) TM 3: Praxisblock (18 Wochen / 5 LP) TM 4: Portfolio (3 LP) TM 5: Nachbereitungsseminar im Fach Evangelische Theologie (1 LP / 1 SWS) TM 6: Modulprüfung (2 LP)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 60 - Lehrinhalte: TM 1: Fachdidaktische Vorbereitung auf den Praxisblock; Konkretisierung der Aufgabenstellungen für den Praxisblock – jeweils in getrennten Veran- staltungen für das Fach Evangelische Theologie TM 2: Erörterung konkreter Fragen, die sich aus der Schulpraxis ergeben TM 5: Wissenschaftliche Auswertung der Erfahrungen aus dem Praxisblock Zugangsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Zulassung zum Praxisblock ist der Nachweis regelmäßiger Anwesenheit im Vorbereitungsseminar Anzahl der Leistungspunkte: 15 LP Workload insgesamt: 15 LP = 450 h Präsenzstudium: Präsenzstudium (195 h): TM 1: 30 h, TM 2: 15 h, TM 5: 15 h; TM 3:(18 Wochen = 270 h für beide Fächer = 135 h / Fach) Pro Fach werden durchschnittlich 135 h in der Schule verbracht (3 Tage / Woche à 5 h * 18 Wochen) Selbststudium: Selbststudium (255 h): TM 1: 60 h, TM 2: 15 h, TM 3: 15 h, TM 4: 90 h, TM 5: 15 und TM 6 = 60 h Dauer in Semestern: 2 bis 3 Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Empfohlenes Fachsemester: 1. Semester bei Studienbeginn zum Wintersemester 2. Semester bei Studienbeginn zum Sommersemester Voraussetzungen für die Zu- Nachweis der Anwesenheit und Bestehen der fachspezifischen Studienleistungen lassung zur Prüfung: der Teilmodule 1 und 2 Prüfungsleistungen Modulprüfung in TM 6: (Art, Umfang): In jedem der beiden Fächer wird eine didaktische Ausarbeitung als Prüfungs- leistung erbracht (Umfang je ca. 15 Seiten). Die didaktische Ausarbeitung kann sowohl Planung als auch Analyse einer Unterrichtsstunde bzw. einer Unter- richtssequenz aus fachdidaktischer und/oder fachwissenschaftlicher Perspek- tive umfassen. Die Schwerpunktsetzung sowie die konkrete Aufgabenstellung erfolgen in Absprache mit den jeweils verantwortlichen Lehrenden des Praxis- blocks.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 61 - Studienleistungen TM 1,2,5 Regelmäßige aktive Teilnahme; ggf. Übernahme von Aufgaben gem. (Art und Umfang): Regelungen der Fachstudienordnung TM 3: Für das Bestehen des Praxisblocks ist es erforderlich, dass insgesamt mindestens 16 Wochen absolviert wurden. Fehlzeiten bis zu insgesamt 2 Wo- chen sind zulässig, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. TM 4: Portfolio für jedes Fach gemäß den Rahmenvorgaben der Lehrenden; ggf. Übernahme von Aufgaben gem. Regelungen der Fachstudienordnung. Bestandteile eines solchen Portfolios können sein: Hospitationsprotokolle (kriteri- engeleitete Beobachtung fremden Unterrichts), Gesprächsp rotokolle, Fallan- alysen, Auswertungsprotokolle (z.B. Diagnosebögen), theoretische Reflexio- nen/Bezüge (maximal 5). Auch handschriftliche Dokumente können Bestandteil des Portfolios sein. Dazu kommen Stundenverlaufspläne von selbst gestalteten Unterrichtsstunden. Er- wartet werden maximal 15 Kurzentwürfe je Fach. Der Kurzentwurf sollte ca. 2 Seiten zzgl. Material umfassen. Der Kurzentwurf meint hier einen Fahrplan für den Unterricht, der z. B. folgendes enthält: Intention, Thema, Medien, erwarteter Lernzuwachs, Formulierung von Übergängen, didaktisch methodischer Kom- mentar. Das Portfolio soll als Arbeitsmappe im Sinne einer Dokumentation begleitend zum Praxisblock entstehen und wird bei Beratungsbesuchen vorgelegt. Die Ab- gabe erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende des Praxisblocks. Zuständige Ständige Prü- Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang „Lehramt an fungskommission: Grundschulen“ oder Ständige Prüfungskommission für den Master-Studien- gang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ Modultitel: Projektband im Fach Evangelische Theologie Modulnummer: LHR_EvT03 Modulleiter: Prof. Dr. Martin Schreiner Kompetenzen und Lernziele: Die Studierenden haben exemplarisch den Forschungsprozess von der Entwick- lung der Fragestellung bis zur mündlichen und schriftlichen Präsentation d e r Ergebnisse eines Projekts erprobt. Sie besitzen die Kompetenz, diese Erfahrun- gen auf andere Fragestellungen und Forschungsvorhaben zu übertragen. Sie haben eine forschende Haltung zu den Herausforderungen ihres künftigen Handlungsfeldes entwickelt. Verwendbarkeit des Moduls: Master-Studiengang LG und LHR Pflicht- oder Wahlpflichtmo- Pflichtmodul dul: Lehr- und Lernformen: TM 1: Forschendes Lernen in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften und Besuch der Orientierungsveranstaltung (5 LP) TM 2: Durchführung des Projekts und Begleitveranstaltung (5 LP) TM 3: Nachbereitungsseminar und Durchführung der Orientierungsveranstaltung (5 LP)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 62 - Lehrinhalte: TM 1: Die Vorbereitungsveranstaltungen dienen insbesondere der Befähigung der Studierenden zur selbstständigen Planung und Durchführung eines forschungsorientierten Projektes. Dazu gehört in erster Linie die Vermitt- lung methodologischer und forschungsmethodischer Grundlagen. Die thematische Ausrichtung und die Entscheidung, inwieweit auf einen spezifischen Fachinhalt hin vorbereitet oder aber exemplarisch vorge- gangen wird, liegen in der Verantwortung der Fächer. TM 2: Die einzelnen Projektthemen werden in Absprache mit den Lehrenden aus schulischen und unterrichtlichen Kontexten aus den Inhalten der je- weiligen Vorbereitungsveranstaltung entwickelt. Auch aus den anderen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im ersten Mastersemester können Projektfragestellungen gewonnen werden. Die Projekte können einzeln, zu zweit oder in Gruppen durchgeführt werden; welche Teamgrößen möglich sind, wird in den einzelnen Vor- bereitungsveranstaltungen bekanntgegeben. Denkbar sind auch Pro- jektformate, in denen mehrere Studierende an verschiedenen Schulen derselben Projektfragestellung nachgehen und ihre Ergebnisse zu- sammenführen und vergleichend analysieren TM 3: In der Nachbereitungsphase sollen die Studierenden ihre Projektergeb- nisse auswerten, in einem Projektbericht zusammenfassen und in der Lehrveranstaltung zur Diskussion stellen. Die Nachbereitungsphase beinhaltet auch die Präsentation des Pro- jekts („Projektbörse“). Zugangsvoraussetzungen: keine Anzahl der Leistungspunkte: 15 LP Workload getrennt nach Prä- insgesamt: 15 LP = 450 h senzstudium und Selbststu- davon 6 SWS = 90 h Präsenzstudium und 360 h Selbststudium dium*: Dauer in Semestern: 3 Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Empfohlenes Fachsemester: 1. Semester bei Studienbeginn zum Wintersemester 2. Semester bei Studienbeginn zum Sommersemester Voraussetzungen für die Zu- Ableistung der Teilmodule 1 und 2 lassung zur Prüfung: Prüfungsleistungen Modulprüfung: (Art, Umfang)*: Projektbericht: im Umfang von ca. 20 Seiten (mit folgenden Schwerpunkten: Darstellung und Begründung der Fragestellung, Skizzierung des theoretischen Zugangs, Darlegung des forschungsmethodischen Zugangs, Ergebnisse) Studienleistungen Aktive Teilnahme an den projektbezogenen Lehrveranstaltungen; Präsentation (Art und Umfang): des Projekts Zuständige Ständige Prü- Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang „Lehramt an fungskommission: Grundschulen“ oder Ständige Prüfungskommission für den Master-Studien- gang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 63 - Mastermodul (Variante A) Modulnummer: LHR_EvT04 Modulleiter_in: Erstbetreuer_in der Masterarbeit Kompetenzen und Lernziele: Die Abschlussarbeit (Master-Arbeit) soll zeigen, dass die oder der zu Prüfende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Verwendbarkeit des Moduls: Master-Studiengang LG Pflicht- oder Wahlpflichtmo- Pflichtmodul dul: Lehr- und Lernformen: TM 1: Mastervorbereitung (3 LP) TM 2: Master-Arbeit (20 LP) TM 3: Master-Kolloquium (3 LP) Zugangsvoraussetzungen: Die den Praxisblock vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen so- wie der Praxisblock selbst müssen bereits absolviert worden sein. Außerdem ist die Teilnahme an den das Projekt vorbereitenden und das Projekt begleiten- den Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Anzahl der Leistungspunkte*: 26 LP Workload getrennt nach Prä- insgesamt: 26 LP = 780 h Selbststudium senzstudium und Selbststu- dium: Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: jedes Semester Empfohlenes Studiensemes- 4. Semester ter: Voraussetzungen für die Zu- Die den Praxisblock vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen sowie lassung zur Prüfung: der Praxisblock selbst müssen bereits absolviert worden sein. Außerdem ist die Teilnahme an den das Projekt vorbereitenden und das Projekt begleitenden Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Prüfungsleistungen Modulprüfung: Master-Arbeit (20 LP) (Art, Umfang): Zuständige Ständige Prü- Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang „Lehramt an fungskommission: Grundschulen“ oder Ständige Prüfungskommission für den Master-Studien- gang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 163 - Nr. 9 / 2021 (30.07.2021) - Seite 64 - Anlage 2 – Modellstudienpläne: Erläuterungen: Modul ist verpflichtend im / in den markierten Fachsemester/n zu belegen. Modul kann wahlweise in den markierten Fachsemestern belegt werden (wenn es eine Alternative gibt.) Es gibt keine Vorgaben, in welchem Fachsemester das Modul belegt werden soll. Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Evangelische Theologie in den Master-Studiengängen Lehramt an Grundschulen (LG) sowie Lehramt an Haupt- und Real- schulen (LHR) für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester Religionspädagogische Profile und zentrale theologische Fragestellungen FSem SWS LP SWS LP 1 TM 3: 2 SWS TM 3: 2 LP 2 2 2 3 TM 3: 2 4 TM 3: 2 8 4 8 SWS LP 4 Summe 6 10 6 10 für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester Religionspädagogische Profile und zentrale theologische Fragestellungen FSem SWS LP SWS LP 1 2 2 2 2 2 TM 3: 2 2 TM 3: 2 6 4 8 SWS LP 3 4 Summe 6 10 6 10
Sie können auch lesen