Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO und E-Privacy - was ist künftig noch erlaubt? - Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)

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Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO und E-Privacy - was ist künftig noch erlaubt? - Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)
Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO
und E-Privacy – was ist künftig noch erlaubt?
Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)
Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO und E-Privacy - was ist künftig noch erlaubt? - Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)
Anwendungsbereich der DS-GVO
Die DS-GVO gilt für den Umgang mit personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-
und IP-Adresse, Nutzerverhalten etc.) und für alle Arten von Betroffenen (Kunden,
Beschäftigte, Lieferanten etc.), bei denen es sich um natürliche Personen handelt.

Erfasst wird die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung mit einer DV-
Anlage, sowie die nicht automatisierte (manuelle) Verarbeitung mit geplanter
Speicherung/Ablage in einem Dateisystem (nach mind. zwei Kriterien sortierbar).

Nicht erfasst werden:
    –   Verstorbene (Ausnahme z.B. Österreich), aber weiterhin postmortaler Schutz von Privatgeheimnissen über §
        203 (4) StGB, etwa für Gesundheitsdaten
    –   Juristische Personen (GmbH, AG, SE etc.), hier aber GeschGehG, § 203 StGB und ePrivacy
    –   ausschließlich persönliche und familiäre Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“, nicht: berufliche Tätigkeit,
        Ehrenamt, Veröffentlichung im Internet, Dashcams)
    –   Diese so genannte „Haushaltsausnahme“ hält fest, dass zum Beispiel das Anlegen eines privat genutzten
        Adress- und Telefon-Verzeichnisses („Anschriftenverzeichnis“) nicht unter die Anwendung der Datenschutz-
        Grundverordnung fällt. Erwägungsgrund 18 nennt in diesem Zusammenhang explizit auch „die Nutzung
        sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten“.
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Anwendungsbereich der DS-GVO
Sitz des Verantwortlichen in der EU (Niederlassung genügt): unerheblich, ob
• die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter im Drittland (nicht EU/EWR)
    erfolgt
• Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden

Sitz des Verantwortlichen im Drittland: DS-GVO gilt, wenn
• Angebot an EU-Bürger, auch unentgeltlich (z.B. soziale Netzwerke)
• (Internet-)Verhaltensbeobachtung von EU-Bürgern

Erfasster Verantwortlicher im Drittland muss Vertreter in der EU bestellen und in
seiner Datenschutzerklärung erwähnen, Ausnahme (kumulativ):
• DV nur gelegentlich, ohne umfangreiche sensible Daten und ohne Risiken
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Datenerhebung – Offline

• Printwerbung (z.B. Mailings / Empfehlungen / Gewinnspiele / Anzeigen

• Adressprodukte (siehe später Bereinigungsprodukte)

• Telefonie (Inbound / Outbound)

• Einkauf/Mieten von Fremddaten (AZ / Microm / Deutsche Post / SAZ)

• Face to Face / POS / usw

   Datenbank
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Datenerhebung – Online

• Eigene Website

• Displaywerbung

• Suchmaschinenwerbung (z.B. Google Ads / Grants)

• E-Mail-Marketing

• Social Media Marketing (Facebook, Instagram, Youtube, Facebook)

   Datenbank
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Datenpflege & Anreicherung
• Aktualisierung auf Umzüge

• Aktualisierung auf Verstorbene                 Adresspflege

• Aktualisierung auf Unzustellbare

• Anreicherung aus Fremdbeständen

• Informationen und Aktualisierung aus der Zustellung

  Am besten dauerhaft in die Datenbank übernehmen
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Datenpflege
• Aktualisierung auf Umzüge          smartCLEAN          12 Mio.
                                     Post Adress Move     6,5 Mio.
                                     moversPLUS

• Aktualisierung auf Verstorbene     smartDECEASED         5 Mio.
                                     Post Adress Clean    11,5 Mio.

• Aktualisierung auf Unzustellbare   smartCORRECT          22 Mio.
                                     PostAdress Clean      17 Mio.
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Datenpflege & Datenanreicherung

• Nutzung auf Einzel-Job Ebene

• Nutzung mit Hilfe von standardisierten Schnittstellen
    – z.B. aus der Software heraus

• Onlineanbindung (kann nicht jeder)
    – Einzelabfragen
    – Datenbestände
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Datenpflege & Adressabgleiche:
Modulare Systeme
• Abgleich nach Ähnlichkeit / Identität (Score System)

• Abgleich nach Adressbestandteil / Telefonnummer / E-Mail Adresse

• Abgleich mit beliebig vielen Positiv- und Negativlisten
    –   Hauslisten (auch auf Landesebene)
    –   Verschiedene Interessenten
    –   Sperrlisten
    –   Listen von Drittanbietern (Listengeschäft)
    –   Öffentliche Sperrlisten (z.B. Robinsonliste)

• Abgleichprotokolle gemäß DDV-Standard
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Datenerhebung – Fremddaten

• Listbroking / Empfehlungsmailings
   – Herkunft: Kundendaten anderer Unternehmen
   – Tendenz: sinkende Verfügbarkeit / Qualitätsprobleme
       • Beispiele: Liste X wird 7 Mal in 1 Woche von verschiedenen NGO`s genutzt

• Consumer Datenbanken
   – Herkunft: Öffentliche Quellen
   – Tendenz: gute Verfügbarkeit
       • Beispiele: Datenerhebung wird konkreter (online/öffentlich zugängliche Daten)
Datenerhebung – Fremddaten

• Fremdadressmailings durch postalische Werbung
Beispiel Facebook:

1.   Organischer Post
     = er folgt der Organisation

2.   Organischer Repost /
     geteilter Post
     = aus seinem Netzwerk

3.   Bezahlte Facebook Ad

   User interagiert mit Content
und gelangt zur Landingpage
Beispiel Google:

1.    Google Suche

2.    Google Maps

                                            Wie kann ich die Natur schützen?
3.    Youtube

4.    Partner-Netzwerk

  Die Landingpage wird über
Google Ads beworben

     Der Nutzer klickt auf die Anzeige und gelangt zur Landingpage.
Online Leadgenerierung

Fragen, die geklärt werden müssen:
• Ziel: Eine große Masse an Leads oder nur eine bestimmte Gruppe an Leads?
    – Qualität oder Quantität
• Über welche Kanäle erhält die Organisation diese Leads?
    – Entscheidung über Medium und Kanal der Leadgenerierung
• Wie wird die Kampagne konzipiert und umgesetzt?
    – Push oder Pull
Online Leadgenerierung: Gmail-Anzeigen

• Online Displayanzeigen zur
  Leadgenerierung.
• Beispiel: Anzeigen im Gmail Posteigang
  auf den Tabs „Werbung“ und „Soziale
  Netzwerke“.
• Geeigner zur Ansprache von:
    – Personen, die bereits Kontakt mir der NGO
      hatten (z.B. Websitebesucher)
    – Personen, die bisher nicht mit der NGO
      interagiert haben (z.B. Targeting über Interesse,
      Such-/Browsverhalten)
• Nicht in Google Grants Programm
  enthalten.
Online Leadgenerierung: E-Mail Petition

• Petitionen sind ein guter Anlass,
  zur Generierung von Adressdaten
• Besonders für politisch engagierte
  Organisationen geeignet
• Bietet gute Möglichkeiten für das
  Micro-Targeting
    -> direkte Ansprache einer konkret
    interessierten Zielgruppe

                                         Quelle: BUND, Thema: Kohlekraftwerk Datteln 4 vom 12.02.2020
                                                  campact, Thema: Inlandsflüge der Regierung vom 27.01.2020
Online Leadgenerierung: E-Mail

• Ermöglicht personalisierung
    – Personalisierte Shoppinglist
    – Personalisiertes Spendenthema

                                      Quelle: Plan International, Thema: Paten werden vom 11.02.2020
Online Leadgenerierung: E-Mail

• Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum enthalten
    – Entweder in Text oder über einen Link unmittelbar erreichbar
• Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden muss in
  jeder E-Mail hingewiesen werden

                                                                     Quelle: Plan International, Thema: Paten werden vom 11.02.2020
Online Leadgenerierung: Landingpage Spende

• Ermöglicht hochwertige
  Personalisierung sofern an ein CMS
  angeschlossen, z.B.:
    – Personalisierte Shoppinglist
    – Personalisiertes Spendenthema
PY(2

       Online Leadgenerierung: Social Ads

       • Lead Ads über Facebook und Instagram
       • Große Reichweite:
           – Facebook: Über 20 Millionen Nutzer täglich
           – Instagram: Fast 10 Millionen Nutzer täglich
       • Gleich mit einem Opt-in verbunden
       • Kann innerhalb einer „ad sequence“ mit
         verschiedenen Anzeigenformaten
         verbunden werden
Folie 20

PY(2       Ad sequence: Eine Funktion von Facebook, die es erlaubt, dem Nutzer verschiedene Anzeigen in einer festegelegten Reihenfolge zu zeigen
           Philipps, Yannik (SAZ-DE); 14.02.2020
Der Weg der Daten:
Online
                      E-Mail-
              SEA
                     Marketing                Schnittstellen

   Social
   Media                     Displaywerbung
  Marketing
                Website

               Datenbank
Zentrale Plattform zur Datenerhebung:
Ihre Website
• (Responsive) Design

• Übersichtlichkeit

• Anpassbarkeit

• Seriosität

• Anbindung an das Spendenmanagement

   Anbindung an eine Datenbank
       Automatisierte Referenzierung und Normierung
Regeln für die Datenerhebung
• Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

• Zweckbindung (Zweck bei Erhebung festlegen)

• Datensparsamkeit (Speicherung, soweit für Zweck erforderlich)

• Richtigkeit der Daten (Kontrollpflicht)

• Speicherbegrenzung (Dauer der Klardatenspeicherung)

• Integrität und Vertraulichkeit (technische Datensicherheit)

• Persönliche Teilhabe und Zugang (Betroffenenrechte)

• Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen (Beweislastumkehr)
Datenerhebung – Opt-In

• Opt-In
   – Speichern der verschiedenen Kommunikationskanäle getrennt
       • Mail
       • Telefon / Handy
       • Postalisch

• Bestätigung und Ablage
       • Mail
       • Brief
       • Telefon
Datenerhebung – Opt-In

• Gilt ein Opt-In für die Person oder für die Mail Adresse?
Einwilligung

• Eine „Informierte Einwilligung“ setzt voraus:
    –   aktives Verhalten des Betroffenen
    –   verständliche Formulierung des Einwilligungstextes
    –   Hinweis auf den Verantwortlichen, den Verarbeitungszweck und die Art der verarbeiteten Daten
    –   Belehrung über die Widerruflichkeit (Widerruf ganz oder teilweise)
    –   ggfs. Hinweis auf eine automatisierte Entscheidungsfindung oder eine unsichere Drittlandsübermittlung
    –   formfrei möglich (Ausnahme Beschäftigungsverhältnis), aber: Nachweispflicht
    –   Altersgrenze: ab 13, bei Onlineangeboten, z.B. Facebook, ab 16 (in D)

• Bestandsschutz für „Alt-Einwilligungen“, die im Kern der DS-GVO entsprechen
  (Freiwilligkeit, Alter, Verantwortlicher, Verarbeitungszweck, Widerruflichkeit).
Einwilligung

• Grundsätzlich bedarf es einer Einwilligung nur für Datenverarbeitungen, die für die
  Durchführung einer zugleich bestehenden vertraglichen Vereinbarung nicht
  erforderlich sind, z.B. für Werbezwecke.

• Oft sind Einwilligungen allerdings aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben erforderlich,
  etwa bei Gesundheitsdaten, welche unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.

• Eine Einwilligung kann auch für mehrere Werbekanäle gleichzeitig erteilt werden (so
  der BGH für Telefon/E-Mail-Opt-In).
Einwilligung

• Bei zusätzlich eingeholter Einwilligung bedarf es eines Hinweises, dass konkrete
  gesetzliche Erlaubnistatbestände von einem Widerruf der Einwilligung unberührt
  bleiben, sonst kann man sich später nicht darauf berufen.

• Eine Verletzung der Informationspflichten aus Art. 13 DS-GVO bei der Datenerhebung
  ist unerheblich hinsichtlich der Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Einwilligung

• Für elektronisch erklärte Einwilligungen sollte ein E-Mail-gestütztes Double-Opt-In-
  Verfahren eingesetzt werden. Ein solches Verfahren ist als Verifizierung für
  Telefonwerbung unzulässig.

• Bereits für die telefonische Opt-In-Einholung ist ein Opt-In erforderlich. Auch eine
  Vorbereitungshandlung für Werbung ist Werbung.

• Das Hinterlegen der Visitenkarte am Messestand zur Kontaktaufnahme ist als Opt-In
  anzusehen.

• Ein Opt-In erlischt nicht allein durch Zeitablauf (so der BGH, a.A. die DSK: ca. nach
  1,5 Jahren, wenn bis dahin nicht genutzt).
Datenerhebung – Qualitätscheck

• Postalisch referenzieren
   – Deutsche Post
   – Private Dienstleister

• Kontaktdaten referenzieren
   – Telefon => Eigenbestätigung / Fremdbestätigung / Pingtest
   – Mail => Bestätigungsmails

• Prüfung von Bankdaten
   – Plausibilität
Datenerhebung – Qualitätscheck

• Daten normieren
   – Verschiedene Bestände in die gleiche Struktur bringen

• Privat- und Firmendaten
   – „Getrennte“ Speicherung
   – „Gemeinsame“ Verwendung
   – „Relationen“
Datenerhebung – Beispiel

       Frau Marlen Mustermann
       Musterstr. 15
       XXXXX Musterhausen
Neuspendergenerierung:
   Adressbeschaffung
                         Organisation                                  Adresseigner
      Mailing

                                                Broker

                                                                    Unbegrenzte Auswahl an
                                         Beschränkte Auswahl an    potenziellen Neuspendern
                                        potenziellen Neuspendern    Aktionsgebundene Optimierung
                                                                    Sichergestellte Aktualität
                                                                    Koordination mit
                                                                    marktübergreifenden Kampagnen
Potenzielle Neuspender
Neuspendergenerierung:
   Adressbeschaffung
                         Organisation       Adresseigner
      Mailing

                                         Unbegrenzte Auswahl an
                                        potenziellen Neuspendern
                                         Aktionsgebundene Optimierung
                                         Sichergestellte Aktualität
                                         Koordination mit
                                         marktübergreifenden Kampagnen
Potenzielle Neuspender
Datenerhebung – Fremddaten

• Widerspruchserfordernis
   – Bsp.: Sie können einer werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen.
     Haben Sie eine postalische Nachsendung beantragt oder nutzt der Absender einen
     Adress-Aktualisierungsservice, ist uns Ihre neue Anschrift evtl. nicht bekannt.

• Herkunftsnachweis
   – Bsp.: Verantwortlich i.S.d. Datenschutzrechts: SAZ Services AG, Davidstrasse 38,
     9000 St. Gallen, Schweiz. Näheres unter www.saz.com/de/datenschutz.
Datenerhebung – Fremddaten
• Widerspruchserfordernis
   – Bsp.: Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken durch die
     Mustermann Verlag und Versand GmbH unter o.g. Anschrift jederzeit mit künftiger
     Wirkung widersprechen.
• Herkunftsnachweis
   – Bsp.: Ihre Adressdaten stammen von der Muster GmbH, Musterstraße 1 S, 15167
     Musterhausen. Sie verarbeitet aufgrund der Interessensabwägung gemäß Artikel 6
     (1) f DSGVO Ihre Adressdaten und ggf. Selektionskriterien, um Ihnen Werbung von
     Unternehmen und Hilfswerken zuzusenden, sowie zur Aktualisierung, Validierung
     und Anreicherung von Adressbeständen anderer Unternehmen. Sie können der
     künftigen Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit unter o.g. Anschrift
     widersprechen. Dort erreichen Sie auch den XXX-Datenschutzbeauftragten.
     Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter:
     www.beispielseite.com/datenschutz.
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO
• Datenschutzrecht = Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
    – Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, das ist verboten!

• Mögliche Rechtfertigungstatbestände (es können mehrere vorliegen):
    – wenn und soweit der Betroffene eingewilligt hat (jederzeit widerruflich)

    – Vertragsverhältnis mit dem Betroffenen (z.B. Mitgliedschaft im Verein), vorvertragliche
      Maßnahmen auf Anfrage des Betroffenen (auch unentgeltliches Verhältnis wie Auftrag, Leihe,
      Schenkung)

    – rechtliche Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt (z.B. Aufbewahrungspflichten nach
      Handels- und Steuerrecht)

    – Wahrnehmung einer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe im öffentlichen Interesse oder
      wissenschaftliche Forschungszwecke
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO
• berechtigtes Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 (1) 1 f) DS-GVO, gilt nicht für
  Behörden, ErwG (47) DS-GVO), Prüfung nach DSK:

    – 1. Stufe: Vorliegen eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten

    – 2. Stufe: Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Wahrung dieser Interessen

    – 3. Stufe: Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen
      Person im konkreten Einzelfall
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO
• Kern der Prüfung: Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des
  Verantwortlichen oder eines Dritten und den schutzwürdigen Belangen des
  Betroffenen
    – Beispiel: IT-Sicherheit, Betrugsverhinderung, Videoüberwachung, Direktwerbung (so ErwG (47)
      DS-GVO, gilt nicht für Werbung mit sensiblen Daten, UWG bleibt anwendbar!), Nutzeranalysen,
      Optimierung des Webangebots

• Berücksichtigung der „vernünftigen Erwartungen“ des Betroffenen:
   Muss er mit der Verarbeitung rechnen?

    – Das hängt von den Informationen des Verantwortlichen ab (z.B. Fotohinweis bei Events)

    – Ausgleich: Widerspruchsrechte nach Art. 21 (1) und (2) DS-GVO
        Darüber muss belehrt werden.
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO
• Zweckbindung
   – bei Datenerhebung muss es bereits einen legitimen Zweck zur Speicherung geben, die
     Festlegung ist zu dokumentieren (z.B. in der Datenschutzerklärung gegenüber den Betroffenen)
   – die Speicherung von Daten auf Vorrat ist unzulässig

         Warum speichere ich e-Mail Adressen, wenn ich diese nicht verwende?

• Zweckänderung
   •   Sie muss – liegt keine Einwilligung durch den Betroffenen vor – mit dem ursprünglichen Zweck
       vereinbar sein (Ausnahme: die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche), der Betroffene ist
       grundsätzlich vor der Weiterverarbeitung über den anderen Zweck zu informieren.
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung
• Zweite DSAnpUG-EU
   – nach BDSG Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen (Pflicht zur Erstellung
     eines Verarbeitungsverzeichnisses bleibt unberührt)
   – Schweiz gilt nach Änderung von § 1 (6) 1 BDSG wieder als Drittland
   – keine Melderegisterdaten für Werbezwecke (auch nicht bei Einwilligung)
   – Änderung von 154 Fachgesetzen
   – Aufhebung der Postdienste-Datenschutzverordnung

• Gesetzesinitiative zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs:
   – keine Anwaltskosten bei Verletzung von (datenschutzrechtlichen)
     Informationspflichten in Telemedien und nicht bei DS-GVO-Verstößen von
     Kleinunternehmen und vergleichbaren Vereinen
   – dann auch bei Erstabmahnung keine Vertragsstrafenvereinbarung
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung

• Auswahl aktueller Bußgeldfälle in Deutschland:
   –   Speicherung unverschlüsselter Passwörter eines sozialen Netzwerks
   –   Offenlegung von Gesundheitsdaten an den falschen Patienten
   –   E-Mail-Adressen im offenen Verteiler (CC statt BCC)
   –   unzulässige Videoüberwachung von Kunden und Arbeitnehmern
   –   Offenlegung von Kontoauszügen gegenüber Unbefugten beim Online-Banking
   –   Unzulässige Werbe-E-Mails an ehemalige Kunden
   –   Fehlender Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung

• Einführung eines Bußgeldkataloges:
   – Grundsätzlich: bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im
     vorangegangenen Geschäftsjahr
   – Neu: Es wird eine Bußgeldtabelle geben anhand derer eine Abschätzung
     vorgenommen werden kann
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung

• Aktueller Stand:
   – Stand 10/2009 Kompromissvorschlag vom 18.09.2019 liegt auf Eis

   – Noch Regelungsbedarf für ePrivacy-VO oder Ergänzung DS-GVO?

   – 2020 frühestens Verabschiedung der ePrivacy-VO

   – 2022 frühestens anwendbar
Neuerungen

  – Achtung: Großbritannien ist bei einem geregelten Austritt ab Ende Dezember 2020
    unsicheres Drittland

  – In Frankfurt hat das OLG beschlossen, dass ein opt In bei der Erhebung über
    Gewinnspiele nicht für unbegrenzt viele Partner gelten darf.
      • Über 20 ist nicht ok. Was ist dann aber ok? 7 / 10 oder 19

  – Die Datenschutzkonferenz hat sich im Januar darauf verständigt, dass bei einem
    Text zur Bestätigung eines opt In auch der Wiederrufwortlaut enthalten sein soll.
      • Wie ist das umzusetzen?
SAZ Services GmbH
Gutenbergstraße 1-3
30823 Garbsen

                      Georg Brinkmann
                      Tel. +49 5137 88 1213
                      georg.brinkmann@saz.com
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