Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO und E-Privacy - was ist künftig noch erlaubt? - Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)
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Neuspendergewinnung in Zeiten von DSGVO und E-Privacy – was ist künftig noch erlaubt? Georg Brinkmann (SAZ Services GmbH)
Anwendungsbereich der DS-GVO Die DS-GVO gilt für den Umgang mit personenbezogenen Daten (Name, E-Mail- und IP-Adresse, Nutzerverhalten etc.) und für alle Arten von Betroffenen (Kunden, Beschäftigte, Lieferanten etc.), bei denen es sich um natürliche Personen handelt. Erfasst wird die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung mit einer DV- Anlage, sowie die nicht automatisierte (manuelle) Verarbeitung mit geplanter Speicherung/Ablage in einem Dateisystem (nach mind. zwei Kriterien sortierbar). Nicht erfasst werden: – Verstorbene (Ausnahme z.B. Österreich), aber weiterhin postmortaler Schutz von Privatgeheimnissen über § 203 (4) StGB, etwa für Gesundheitsdaten – Juristische Personen (GmbH, AG, SE etc.), hier aber GeschGehG, § 203 StGB und ePrivacy – ausschließlich persönliche und familiäre Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“, nicht: berufliche Tätigkeit, Ehrenamt, Veröffentlichung im Internet, Dashcams) – Diese so genannte „Haushaltsausnahme“ hält fest, dass zum Beispiel das Anlegen eines privat genutzten Adress- und Telefon-Verzeichnisses („Anschriftenverzeichnis“) nicht unter die Anwendung der Datenschutz- Grundverordnung fällt. Erwägungsgrund 18 nennt in diesem Zusammenhang explizit auch „die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten“.
Anwendungsbereich der DS-GVO Sitz des Verantwortlichen in der EU (Niederlassung genügt): unerheblich, ob • die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter im Drittland (nicht EU/EWR) erfolgt • Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden Sitz des Verantwortlichen im Drittland: DS-GVO gilt, wenn • Angebot an EU-Bürger, auch unentgeltlich (z.B. soziale Netzwerke) • (Internet-)Verhaltensbeobachtung von EU-Bürgern Erfasster Verantwortlicher im Drittland muss Vertreter in der EU bestellen und in seiner Datenschutzerklärung erwähnen, Ausnahme (kumulativ): • DV nur gelegentlich, ohne umfangreiche sensible Daten und ohne Risiken
Datenerhebung – Offline • Printwerbung (z.B. Mailings / Empfehlungen / Gewinnspiele / Anzeigen • Adressprodukte (siehe später Bereinigungsprodukte) • Telefonie (Inbound / Outbound) • Einkauf/Mieten von Fremddaten (AZ / Microm / Deutsche Post / SAZ) • Face to Face / POS / usw Datenbank
Datenerhebung – Online • Eigene Website • Displaywerbung • Suchmaschinenwerbung (z.B. Google Ads / Grants) • E-Mail-Marketing • Social Media Marketing (Facebook, Instagram, Youtube, Facebook) Datenbank
Datenpflege & Anreicherung • Aktualisierung auf Umzüge • Aktualisierung auf Verstorbene Adresspflege • Aktualisierung auf Unzustellbare • Anreicherung aus Fremdbeständen • Informationen und Aktualisierung aus der Zustellung Am besten dauerhaft in die Datenbank übernehmen
Datenpflege • Aktualisierung auf Umzüge smartCLEAN 12 Mio. Post Adress Move 6,5 Mio. moversPLUS • Aktualisierung auf Verstorbene smartDECEASED 5 Mio. Post Adress Clean 11,5 Mio. • Aktualisierung auf Unzustellbare smartCORRECT 22 Mio. PostAdress Clean 17 Mio.
Datenpflege & Datenanreicherung • Nutzung auf Einzel-Job Ebene • Nutzung mit Hilfe von standardisierten Schnittstellen – z.B. aus der Software heraus • Onlineanbindung (kann nicht jeder) – Einzelabfragen – Datenbestände
Datenpflege & Adressabgleiche: Modulare Systeme • Abgleich nach Ähnlichkeit / Identität (Score System) • Abgleich nach Adressbestandteil / Telefonnummer / E-Mail Adresse • Abgleich mit beliebig vielen Positiv- und Negativlisten – Hauslisten (auch auf Landesebene) – Verschiedene Interessenten – Sperrlisten – Listen von Drittanbietern (Listengeschäft) – Öffentliche Sperrlisten (z.B. Robinsonliste) • Abgleichprotokolle gemäß DDV-Standard
Datenerhebung – Fremddaten • Listbroking / Empfehlungsmailings – Herkunft: Kundendaten anderer Unternehmen – Tendenz: sinkende Verfügbarkeit / Qualitätsprobleme • Beispiele: Liste X wird 7 Mal in 1 Woche von verschiedenen NGO`s genutzt • Consumer Datenbanken – Herkunft: Öffentliche Quellen – Tendenz: gute Verfügbarkeit • Beispiele: Datenerhebung wird konkreter (online/öffentlich zugängliche Daten)
Datenerhebung – Fremddaten • Fremdadressmailings durch postalische Werbung
Beispiel Facebook: 1. Organischer Post = er folgt der Organisation 2. Organischer Repost / geteilter Post = aus seinem Netzwerk 3. Bezahlte Facebook Ad User interagiert mit Content und gelangt zur Landingpage
Beispiel Google: 1. Google Suche 2. Google Maps Wie kann ich die Natur schützen? 3. Youtube 4. Partner-Netzwerk Die Landingpage wird über Google Ads beworben Der Nutzer klickt auf die Anzeige und gelangt zur Landingpage.
Online Leadgenerierung Fragen, die geklärt werden müssen: • Ziel: Eine große Masse an Leads oder nur eine bestimmte Gruppe an Leads? – Qualität oder Quantität • Über welche Kanäle erhält die Organisation diese Leads? – Entscheidung über Medium und Kanal der Leadgenerierung • Wie wird die Kampagne konzipiert und umgesetzt? – Push oder Pull
Online Leadgenerierung: Gmail-Anzeigen • Online Displayanzeigen zur Leadgenerierung. • Beispiel: Anzeigen im Gmail Posteigang auf den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“. • Geeigner zur Ansprache von: – Personen, die bereits Kontakt mir der NGO hatten (z.B. Websitebesucher) – Personen, die bisher nicht mit der NGO interagiert haben (z.B. Targeting über Interesse, Such-/Browsverhalten) • Nicht in Google Grants Programm enthalten.
Online Leadgenerierung: E-Mail Petition • Petitionen sind ein guter Anlass, zur Generierung von Adressdaten • Besonders für politisch engagierte Organisationen geeignet • Bietet gute Möglichkeiten für das Micro-Targeting -> direkte Ansprache einer konkret interessierten Zielgruppe Quelle: BUND, Thema: Kohlekraftwerk Datteln 4 vom 12.02.2020 campact, Thema: Inlandsflüge der Regierung vom 27.01.2020
Online Leadgenerierung: E-Mail • Ermöglicht personalisierung – Personalisierte Shoppinglist – Personalisiertes Spendenthema Quelle: Plan International, Thema: Paten werden vom 11.02.2020
Online Leadgenerierung: E-Mail • Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum enthalten – Entweder in Text oder über einen Link unmittelbar erreichbar • Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden muss in jeder E-Mail hingewiesen werden Quelle: Plan International, Thema: Paten werden vom 11.02.2020
Online Leadgenerierung: Landingpage Spende • Ermöglicht hochwertige Personalisierung sofern an ein CMS angeschlossen, z.B.: – Personalisierte Shoppinglist – Personalisiertes Spendenthema
PY(2 Online Leadgenerierung: Social Ads • Lead Ads über Facebook und Instagram • Große Reichweite: – Facebook: Über 20 Millionen Nutzer täglich – Instagram: Fast 10 Millionen Nutzer täglich • Gleich mit einem Opt-in verbunden • Kann innerhalb einer „ad sequence“ mit verschiedenen Anzeigenformaten verbunden werden
Folie 20 PY(2 Ad sequence: Eine Funktion von Facebook, die es erlaubt, dem Nutzer verschiedene Anzeigen in einer festegelegten Reihenfolge zu zeigen Philipps, Yannik (SAZ-DE); 14.02.2020
Der Weg der Daten: Online E-Mail- SEA Marketing Schnittstellen Social Media Displaywerbung Marketing Website Datenbank
Zentrale Plattform zur Datenerhebung: Ihre Website • (Responsive) Design • Übersichtlichkeit • Anpassbarkeit • Seriosität • Anbindung an das Spendenmanagement Anbindung an eine Datenbank Automatisierte Referenzierung und Normierung
Regeln für die Datenerhebung • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz • Zweckbindung (Zweck bei Erhebung festlegen) • Datensparsamkeit (Speicherung, soweit für Zweck erforderlich) • Richtigkeit der Daten (Kontrollpflicht) • Speicherbegrenzung (Dauer der Klardatenspeicherung) • Integrität und Vertraulichkeit (technische Datensicherheit) • Persönliche Teilhabe und Zugang (Betroffenenrechte) • Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen (Beweislastumkehr)
Datenerhebung – Opt-In • Opt-In – Speichern der verschiedenen Kommunikationskanäle getrennt • Mail • Telefon / Handy • Postalisch • Bestätigung und Ablage • Mail • Brief • Telefon
Datenerhebung – Opt-In • Gilt ein Opt-In für die Person oder für die Mail Adresse?
Einwilligung • Eine „Informierte Einwilligung“ setzt voraus: – aktives Verhalten des Betroffenen – verständliche Formulierung des Einwilligungstextes – Hinweis auf den Verantwortlichen, den Verarbeitungszweck und die Art der verarbeiteten Daten – Belehrung über die Widerruflichkeit (Widerruf ganz oder teilweise) – ggfs. Hinweis auf eine automatisierte Entscheidungsfindung oder eine unsichere Drittlandsübermittlung – formfrei möglich (Ausnahme Beschäftigungsverhältnis), aber: Nachweispflicht – Altersgrenze: ab 13, bei Onlineangeboten, z.B. Facebook, ab 16 (in D) • Bestandsschutz für „Alt-Einwilligungen“, die im Kern der DS-GVO entsprechen (Freiwilligkeit, Alter, Verantwortlicher, Verarbeitungszweck, Widerruflichkeit).
Einwilligung • Grundsätzlich bedarf es einer Einwilligung nur für Datenverarbeitungen, die für die Durchführung einer zugleich bestehenden vertraglichen Vereinbarung nicht erforderlich sind, z.B. für Werbezwecke. • Oft sind Einwilligungen allerdings aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben erforderlich, etwa bei Gesundheitsdaten, welche unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. • Eine Einwilligung kann auch für mehrere Werbekanäle gleichzeitig erteilt werden (so der BGH für Telefon/E-Mail-Opt-In).
Einwilligung • Bei zusätzlich eingeholter Einwilligung bedarf es eines Hinweises, dass konkrete gesetzliche Erlaubnistatbestände von einem Widerruf der Einwilligung unberührt bleiben, sonst kann man sich später nicht darauf berufen. • Eine Verletzung der Informationspflichten aus Art. 13 DS-GVO bei der Datenerhebung ist unerheblich hinsichtlich der Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Einwilligung • Für elektronisch erklärte Einwilligungen sollte ein E-Mail-gestütztes Double-Opt-In- Verfahren eingesetzt werden. Ein solches Verfahren ist als Verifizierung für Telefonwerbung unzulässig. • Bereits für die telefonische Opt-In-Einholung ist ein Opt-In erforderlich. Auch eine Vorbereitungshandlung für Werbung ist Werbung. • Das Hinterlegen der Visitenkarte am Messestand zur Kontaktaufnahme ist als Opt-In anzusehen. • Ein Opt-In erlischt nicht allein durch Zeitablauf (so der BGH, a.A. die DSK: ca. nach 1,5 Jahren, wenn bis dahin nicht genutzt).
Datenerhebung – Qualitätscheck • Postalisch referenzieren – Deutsche Post – Private Dienstleister • Kontaktdaten referenzieren – Telefon => Eigenbestätigung / Fremdbestätigung / Pingtest – Mail => Bestätigungsmails • Prüfung von Bankdaten – Plausibilität
Datenerhebung – Qualitätscheck • Daten normieren – Verschiedene Bestände in die gleiche Struktur bringen • Privat- und Firmendaten – „Getrennte“ Speicherung – „Gemeinsame“ Verwendung – „Relationen“
Datenerhebung – Beispiel Frau Marlen Mustermann Musterstr. 15 XXXXX Musterhausen
Neuspendergenerierung: Adressbeschaffung Organisation Adresseigner Mailing Broker Unbegrenzte Auswahl an Beschränkte Auswahl an potenziellen Neuspendern potenziellen Neuspendern Aktionsgebundene Optimierung Sichergestellte Aktualität Koordination mit marktübergreifenden Kampagnen Potenzielle Neuspender
Neuspendergenerierung: Adressbeschaffung Organisation Adresseigner Mailing Unbegrenzte Auswahl an potenziellen Neuspendern Aktionsgebundene Optimierung Sichergestellte Aktualität Koordination mit marktübergreifenden Kampagnen Potenzielle Neuspender
Datenerhebung – Fremddaten • Widerspruchserfordernis – Bsp.: Sie können einer werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Haben Sie eine postalische Nachsendung beantragt oder nutzt der Absender einen Adress-Aktualisierungsservice, ist uns Ihre neue Anschrift evtl. nicht bekannt. • Herkunftsnachweis – Bsp.: Verantwortlich i.S.d. Datenschutzrechts: SAZ Services AG, Davidstrasse 38, 9000 St. Gallen, Schweiz. Näheres unter www.saz.com/de/datenschutz.
Datenerhebung – Fremddaten • Widerspruchserfordernis – Bsp.: Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken durch die Mustermann Verlag und Versand GmbH unter o.g. Anschrift jederzeit mit künftiger Wirkung widersprechen. • Herkunftsnachweis – Bsp.: Ihre Adressdaten stammen von der Muster GmbH, Musterstraße 1 S, 15167 Musterhausen. Sie verarbeitet aufgrund der Interessensabwägung gemäß Artikel 6 (1) f DSGVO Ihre Adressdaten und ggf. Selektionskriterien, um Ihnen Werbung von Unternehmen und Hilfswerken zuzusenden, sowie zur Aktualisierung, Validierung und Anreicherung von Adressbeständen anderer Unternehmen. Sie können der künftigen Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit unter o.g. Anschrift widersprechen. Dort erreichen Sie auch den XXX-Datenschutzbeauftragten. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter: www.beispielseite.com/datenschutz.
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO • Datenschutzrecht = Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, das ist verboten! • Mögliche Rechtfertigungstatbestände (es können mehrere vorliegen): – wenn und soweit der Betroffene eingewilligt hat (jederzeit widerruflich) – Vertragsverhältnis mit dem Betroffenen (z.B. Mitgliedschaft im Verein), vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage des Betroffenen (auch unentgeltliches Verhältnis wie Auftrag, Leihe, Schenkung) – rechtliche Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt (z.B. Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht) – Wahrnehmung einer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe im öffentlichen Interesse oder wissenschaftliche Forschungszwecke
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO • berechtigtes Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 (1) 1 f) DS-GVO, gilt nicht für Behörden, ErwG (47) DS-GVO), Prüfung nach DSK: – 1. Stufe: Vorliegen eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten – 2. Stufe: Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Wahrung dieser Interessen – 3. Stufe: Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person im konkreten Einzelfall
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO • Kern der Prüfung: Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen – Beispiel: IT-Sicherheit, Betrugsverhinderung, Videoüberwachung, Direktwerbung (so ErwG (47) DS-GVO, gilt nicht für Werbung mit sensiblen Daten, UWG bleibt anwendbar!), Nutzeranalysen, Optimierung des Webangebots • Berücksichtigung der „vernünftigen Erwartungen“ des Betroffenen: Muss er mit der Verarbeitung rechnen? – Das hängt von den Informationen des Verantwortlichen ab (z.B. Fotohinweis bei Events) – Ausgleich: Widerspruchsrechte nach Art. 21 (1) und (2) DS-GVO Darüber muss belehrt werden.
Fundraising im Einklang mit der DS-GVO • Zweckbindung – bei Datenerhebung muss es bereits einen legitimen Zweck zur Speicherung geben, die Festlegung ist zu dokumentieren (z.B. in der Datenschutzerklärung gegenüber den Betroffenen) – die Speicherung von Daten auf Vorrat ist unzulässig Warum speichere ich e-Mail Adressen, wenn ich diese nicht verwende? • Zweckänderung • Sie muss – liegt keine Einwilligung durch den Betroffenen vor – mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sein (Ausnahme: die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche), der Betroffene ist grundsätzlich vor der Weiterverarbeitung über den anderen Zweck zu informieren.
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung • Zweite DSAnpUG-EU – nach BDSG Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen (Pflicht zur Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses bleibt unberührt) – Schweiz gilt nach Änderung von § 1 (6) 1 BDSG wieder als Drittland – keine Melderegisterdaten für Werbezwecke (auch nicht bei Einwilligung) – Änderung von 154 Fachgesetzen – Aufhebung der Postdienste-Datenschutzverordnung • Gesetzesinitiative zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs: – keine Anwaltskosten bei Verletzung von (datenschutzrechtlichen) Informationspflichten in Telemedien und nicht bei DS-GVO-Verstößen von Kleinunternehmen und vergleichbaren Vereinen – dann auch bei Erstabmahnung keine Vertragsstrafenvereinbarung
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung • Auswahl aktueller Bußgeldfälle in Deutschland: – Speicherung unverschlüsselter Passwörter eines sozialen Netzwerks – Offenlegung von Gesundheitsdaten an den falschen Patienten – E-Mail-Adressen im offenen Verteiler (CC statt BCC) – unzulässige Videoüberwachung von Kunden und Arbeitnehmern – Offenlegung von Kontoauszügen gegenüber Unbefugten beim Online-Banking – Unzulässige Werbe-E-Mails an ehemalige Kunden – Fehlender Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung • Einführung eines Bußgeldkataloges: – Grundsätzlich: bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – Neu: Es wird eine Bußgeldtabelle geben anhand derer eine Abschätzung vorgenommen werden kann
Neuerungen bei der ePrivacy-Verordnung • Aktueller Stand: – Stand 10/2009 Kompromissvorschlag vom 18.09.2019 liegt auf Eis – Noch Regelungsbedarf für ePrivacy-VO oder Ergänzung DS-GVO? – 2020 frühestens Verabschiedung der ePrivacy-VO – 2022 frühestens anwendbar
Neuerungen – Achtung: Großbritannien ist bei einem geregelten Austritt ab Ende Dezember 2020 unsicheres Drittland – In Frankfurt hat das OLG beschlossen, dass ein opt In bei der Erhebung über Gewinnspiele nicht für unbegrenzt viele Partner gelten darf. • Über 20 ist nicht ok. Was ist dann aber ok? 7 / 10 oder 19 – Die Datenschutzkonferenz hat sich im Januar darauf verständigt, dass bei einem Text zur Bestätigung eines opt In auch der Wiederrufwortlaut enthalten sein soll. • Wie ist das umzusetzen?
SAZ Services GmbH Gutenbergstraße 1-3 30823 Garbsen Georg Brinkmann Tel. +49 5137 88 1213 georg.brinkmann@saz.com
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