Niederschrift - Garmisch-Partenkirchen

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Niederschrift - Garmisch-Partenkirchen
Niederschrift
                             über die
             Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des
                       Marktgemeinderates
                des Marktes Garmisch-Partenkirchen
                     am Mittwoch, 22. Mai 2019
                      im Großen Sitzungssaal
                                      MGR/2019/065

                    Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:00 Uhr
                  Beginn der nicht öffentlichen Sitzung: 21:04 Uhr

                               Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Dr. Meierhofer, Sigrid
Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister
Bauer, Wolfgang
Stimmberechtigt: Marktgemeinderat
Allmann, Robert
Angelbauer, Josef
Baur , Markus
Biehler, Hannes
Bittner, Daniela                            vorübergehend abwesend bei TOP 7
Bräu, Mike
Braun, Peppi                                vorübergehend abwesend TOP 15, 16,
                                            17, 18
Buchwieser, Franz
Echter, Walter
Dr. Elschenbroich, Christoph
Filser, Hubert
Gefrörer, Claus
Grasegger, Andreas
Guggemoos, Hermann
Höger, Ursula
Koch, Elisabeth                             vorübergehend abwesend bei TOP 15,
                                            16, 17, 18
Kössel, Ursel
Maderspacher, Alois
Möckl, Florian
Nieting, Angela
Roos-Teitscheid, Alexandra
Schröter, Martin                            vorübergehend abwesend bei TOP 15,
                                            16, 17, 18
Steinberg, Jacqueline
Dr. Steinebach, Günter
Dr. Thiel, Stephan                          vorübergehend abwesend bei TOP 7 und
                                            8
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                   Seite 2

Wank, Max
Zolk, Claudia

Fehlend:
Hilleprandt, Florian                                   Entschuldigt fehlend
Morhart, Mechthild                                     Entschuldigt fehlend

Ortssprecher Wamberg
Knapp, Klaus

Mitarbeiter der Verwaltung
Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt
Eitzenberger, Johann - Leiter
Hauptverwaltung
Gehrle-Neff, Markus - Stv. Leiter Bauamt
Götz, Stephanie - Hauptverwaltung /
Schriftführer
Jettenberger, Wilhelm - Stv. Leiter
Finanzverwaltung
Unseld, Thorsten - Geschäftsführer
GaPa-Tourismus GmbH

                                  ÖFFENTLICHER TEIL
1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die
Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der
Marktgemeinderat

                                                mit 29 Stimmen

beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Die Niederschrift der 64. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die
Niederschrift der 63. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt

Vor Eintritt in die Tagesordnung verleiht 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer die
Kulturplakette des Marktes Garmisch-Partenkirchen an Herrn Dr. Christoph
Elschenbroich aufgrund seiner jahrelangen kulturellen Verdienste.
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             Öffentliche Tagesordnung

01          Bekanntgaben - beschließend

02          Bericht des GRM Markus Baur über seine Arbeit als Jugendreferent - Zur
            Information

03          Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen; Bestätigung der Wahl des
            Kommandanten und des Stellvertreters gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay.
            Feuerwehrgesetz
            - beschließend

04          Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
            Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen
            (Wochenmarktgebührensatzung); Neuerlass
             - beschließend

05          Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen;
            Neufassung aufgrund der Neuregelung der Gebühren in der Tiefgarage
            Badgasse - beschließend

06          Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen
            Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - beschließend

07          Richard-Strauss-Platz 2, TouristInformation: Stellung eines Förderantrags -
            beschließend

08          Einräumung von Markennutzungsrechten an die GaPa Tourismus GmbH -
            beschließend

09          Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: Vergabe von Bauleistungen -
            beschließend

10          Vertagt: Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und 60.4;
            Sachentscheidungen für Projekte des Vermögenshaushaltes;
            - vertagt

11          Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Technische Aussenanlagen
            (Elektro) - beschließend

12          Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Schreinerarbeiten Türen -
            beschließend
13          Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
            Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des
            SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend
14          Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
            Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des
            Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - beschließend
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                     Seite 4

TOP 01            Bekanntgaben - beschließend

Sachvortrag:

Für den TOP 8 „Zustimmung zum ausverhandelten          Verkaufvertrag mit der LongLeif
GaPa gGmbH für das Grundstück Parkstraße 2             (ehemaliges Zollamt)“ aus der
nichtöffentlichen Sitzung vom 10.04.2019 sind die      Gründe für die Geheimhaltung
entfallen und werden aus diesem Grund von 1.           Bürgermeisterin Dr. Meierhofer
öffentlich bekannt gegeben.

Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 02            Bericht des GRM Markus Baur über seine Arbeit als Jugendreferent -
                  Zur Information

Sachvortrag:

Mitglied des Marktgemeinderates Markus Baur informiert die Mitglieder des
Marktgemeinderates anhand einer PowerPoint Präsentation über seine Tätigkeiten
als Jugendreferent des Marktes Garmisch-Partenkirchen.

Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 03            Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen; Bestätigung der Wahl des
                  Kommandanten und des Stellvertreters gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay.
                  Feuerwehrgesetz
                  - beschließend

Sachvortrag:

In der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Partenkirchen wurden am
28.04.2019 Herr Klaus Straub zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Partenkirchen und Herr Michael Sexl zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Laut Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Eitzenberger kann die Bestätigung
durch die Gemeinde gem. Art.8 Abs.4 BayFwG für Herrn Straub und für Herrn Sexl
ohne Auflagen erfolgen.

Termin des offiziellen Amtsantritts für beide ist der 01.05.2019 für sechs Jahre bis
zum 30.04.2025.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                     Seite 5

Beschluss:

    1. Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Feuerwehr
       Partenkirchen Klaus Straub.

    2. Der Gemeinderat bestätigt den gewählten stellvertretenden Kommandanten
       der Feuerwehr Partenkirchen Michael Sexl.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                  stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 04            Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
                  Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen
                  (Wochenmarktgebührensatzung); Neuerlass
                   - beschließend

Sachvortrag:

Die Wochenmarktgebührensatzung vom 01. Januar 2017 bedarf aufgrund der
Anregungen        des          Rechnungsprüfungsamtes            und         des
Rechnungsprüfungsausschusses einer Überarbeitung und eines Neuerlasses. Nach
Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes ist u.a. bei dem § 5 Abs. 2 der
Wochenmarktgebührensatzung der Bestimmtheitsgrundsatz nicht erfüllt. Des
Weiteren wurde angeregt, dass es nur noch ein Fälligkeitsdatum für die Bezahlung
der Gebühr geben sollte. Damit wird auch der kassenmäßige Vollzug erleichtert
werden.

Aktuell kostet der sog. Frontmeter in Partenkirchen 3,50 € und in Garmisch 5,00 €.
Die Erhebung der Gebühr ist aus Sicht der Verwaltung mittels einer Saison- bzw.
Jahresgebühr effektiver und gerechter. Hierbei würde die Jahresgebühr über 48
Tagessätze berechnet werden. Als Fälligkeitsdatum schlägt die Verwaltung den 01.
April eines jeden Jahres vor, analog zu den dauerhaften Sondernutzungen (u.a.
Tische und Stühle).

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2019 dem Entwurf der
folgenden Wochenmarktgebührensatzung vorberatend für den Gemeinderat
zugestimmt.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                     Seite 6

             Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
                des Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen
                          (Wochenmarktgebührensatzung)

                                                  vom

Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die
Gemeinde folgende Satzung:

                                           § 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der Einrichtungen, die dem Wochenmarkt des Marktes dienen,
erhebt der Markt Garmisch-Partenkirchen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

                                        § 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen des Wochenmarktes benutzt,
sei es aufgrund der Zuteilung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme eines
Standplatzes. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

                                      § 3 Bemessungsgrundlage

(1)      Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind die angefangenen Frontmeter
         (Vorderseite) der Verkaufseinrichtungen.

(2)      Angefangene Frontmeter werden aufgerundet.

(3)      Die Gebühren werden als Saison- oder Jahresgebühren erhoben. Die Ent-
         scheidung ob für Standplätze Saison- oder Jahresgebühren erhoben werden,
         liegt im Ermessen des Marktes Garmisch-Partenkirchen.

(4)      Die Jahresgebühr beträgt 48 Tagesgebührensätze.

                           § 4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Für die Überlassung von Plätzen werden folgende Gebühren erhoben:

für den Platz am Wochenmarkt in Partenkirchen je angefangenen
Frontmeter je Markttag                                        3,50 €

für den Platz am Wochenmarkt in Garmisch je angefangenen
Frontmeter je Markttag                                               5,00 €

                                     § 5 Entstehen und Fälligkeit

(1)      Die Gebühren entstehen mit der Zuteilung eines Standplatzes. Wird ein Platz
         ohne vorherige Zuteilung benutzt, entstehen sie mit der Benutzung.

(2)      Die Gebühr für saisonal befristet zugeteilte Standplätze ist vier Wochen nach
         Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung ist spätestens zwei Wochen
         nach Beendigung des saisonalen Verkaufes beim Markt Garmisch-
         Partenkirchen schriftlich zu beantragen.

(3)      Die Jahresgebühr wird jeweils am 1. April eines Jahres zur Bezahlung fällig.
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                                      § 6 Zahlung der Gebühren

(1)      Die Gebühren i unaufgefordert auf eines der Konten des Marktes Gar-
         misch-Partenkirchen zu überweisen oder auf Wunsch durch das Bankein-
         zugsverfahren zu entrichten.

(2)      Belege über die Zahlung der Gebühren sind den Aufsichtspersonen des
         Marktes Garmisch-Partenkirchen auf Verlangen vorzuweisen.

(3)      Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren
         eingetrieben.

                                     § 7 Gebührenrückerstattung

Die Gebühren werden jeweils für die ganze Betriebszeit des Marktes erhoben. Die
Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung begründet grundsätzlich keinen
Anspruch auf Ermäßigung oder Rückzahlung der Gebühren.

                                           § 8 Mitteilungsplicht

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet alle Veränderungen der Verhältnisse, die für
die Gebührenerhebung von Bedeutung sind, dem Markt Garmisch-Partenkirchen -
Ordnungsamt- schriftlich zu melden und auf Verlangen darüber Auskunft zu geben.

                                                § 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Wochenmarktgebührensatzung vom 27. Juli 2011 außer Kraft.

Garmisch-Partenkirchen, den
Dr. Sigrid Meierhofer
1. Bürgermeisterin

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Wochenmarktgebührensatzung in der vorliegenden
Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                            stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                               Seite 8

TOP 05            Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen;
                  Neufassung aufgrund der Neuregelung der Gebühren in der Tiefgarage
                  Badgasse - beschließend

Sachvortrag:

Mit Hauptausschussbeschluss vom 23. Januar 2019 wurde festgelegt, dass ab 01.
Februar 2019 die gebührenpflichtige Parkzeit in der Tiefgarage Badgasse täglich von
0:00 Uhr bis 24:00 Uhr ist, wobei die ersten beiden Stunden gebührenfrei sind. In
seiner Sitzung am 03. April 2019 beschloss der Hauptausschuss zudem, dass
zukünftig kein Monatsparkticket mehr angeboten wird. Zu dem beibehaltenen
Tagesticket (Kosten 5,00 €) soll es zusätzlich wieder ein Wochenparkticket (7-
Tageticket) für nun 25,00 € (zuvor 18,00 €) geben.

Die Verwaltung wurde beauftragt die oben genannten Beschlüsse umzusetzen.
Hierfür ist unter anderem eine Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren
im Markt Garmisch-Partenkirchen notwendig. Um die entsprechenden Gebühren zu
erheben und eine rechtssichere Überwachung gewährleisten zu können ist es
zwingend erforderlich die Tarifänderungen für das Parken in der Tiefgarage in der
Badgasse in die oben genannte Verordnung aufzunehmen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2019 dem Entwurf der
folgenden VERORDNUNG ÜBER DIE PARKGEBÜHREN IM MARKT GARMISCH-
PARTENKIRCHEN vorberatend für den Gemeinderat zugestimmt.

                      VERORDNUNG ÜBER DIE PARKGEBÜHREN
                       IM MARKT GARMISCH-PARTENKIRCHEN

                                                    vom
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des § 21 der Verordnung über Zuständigkeiten im
Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBI S. 1025) zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.
August 2008 (GVBI S. 582), i. V. m. § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI I S. 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom
08. April 2008 (BGBI I S. 706) folgende Verordnung:

                                                      §1
                                                Geltungsbereich

Im Gebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind auf Straßen, Plätzen und Tiefgaragen im
Eigentum des Marktes Garmisch-Partenkirchen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, zur
Regelung des ruhenden Verkehrs Parkscheinautomaten aufgestellt. Auf diesen Parkplätzen ist unter
Beachtung der Parkdauer, der Parkzeiten und der Parkgebühren das Parken von Fahrzeugen nur mit
an Parkscheinautomaten bezahlten gültigen Parkscheinen oder durch ein an einer anderen
technischen Einrichtung bezahltes Parken, soweit dies am Parkplatz ausgewiesen ist, gestattet.

                                                  §2
                                    Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit

(1) Für die Benutzung der Stellplätze, an denen Parkscheinautomaten aufgestellt sind, werden Park-
    gebühren erhoben.

(2) Die gebührenpflichtige Parkzeit ist werktags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Wan-
    derparkplatz Skistadion täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                                  Seite 9

(3) Die Parkgebühr beträgt 0,50 EUR für 30 Minuten, 1,00 EUR für 60 Minuten, 2,00 EUR
    für 120 Minuten. Die Gebühr für den Wanderparkplatz am Skistadion, den Parkplatz an
    der Fürstenstraße und den sog. „Saliterparkplatz“ (zwischen Zugspitzstraße und Kreuz-
    straße) beträgt 2,50 EUR für 1 Tag, 4,00 EUR für 2 Tage, 5,00 EUR für 3 Tage.

(4) Die Gebühr für ein Monatsparkticket beträgt 30,00 € und für ein Jahresparkticket
    300,00 € je Fahrzeug. Das Monats- bzw. Jahresparkticket ist nicht auf ein anderes Fahr-
    zeug übertragbar.
    Das Monats- bzw. Jahresparkticket ist im gesamten Gemeindegebiet auf sämtlichen
    gebührenpflichtigen oberirdischen unbeschrankten Parkplätzen anwendbar. Dabei ist die jeweili-
    ge Höchstparkzeit einzuhalten. Die Überwachung der Höchstparkzeit erfolgt durch das Be-
    dienen der Parkscheibe.

(5) Die Höchstparkdauer beträgt für den Parkplatz an der Fürstenstraße, am sog.
    “Saliterparkplatz“ (zwischen Zugspitzstraße und Kreuzstraße) und am Wanderparkplatz
    am Skistadion 3 Tage. An den Großparkplätzen am Rathaus und am Kongresshaus beträgt die
    Höchstparkdauer 240 Minuten.
    Die Höchstparkdauer beträgt für alle weiteren Stellplätze 120 Minuten.

(6) Die Parktickets bis 120 Minuten gelten auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten im
    gesamtem Gemeindegebiet. Das Langzeitticket und das Tagesparkticket gelten nur für
    den jeweiligen Parkplatz.

                                                     §3
                                            Tiefgarage Badgasse

(1) Für die Benutzung der Stellplätze in der Tiefgarage Badgasse werden mittels Park-
    scheinautomaten Parkgebühren erhoben.

(2) Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wobei die ersten
    beiden Stunden gebührenfrei sind.

(3) Nach Ablauf der Parkzeit nach § 3 Abs. 2 beträgt die Parkgebühr 0,50 EUR für jede wei-
    tere angefangene Stunde.

(4) Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 5,00 EUR.

(5) Die Gebühr für ein 7-Tageticket beträgt 25,00 EUR.

                                                  §4
                                     Besondere Verkehrsverhältnisse

Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse die Parkdauer und die
Parkzeit in eigener Zuständigkeit ändern.

                                                  §5
                                      Ausnahmen von der Parkgebühr

Für Fahrzeuge mit elektrisch betriebenem        Antriebsmotor kann auf       Antrag eine
Ausnahmegenehmigung von der Gebührenpflicht an unbeschrankten Parkplätzen unter Beachtung
der Höchstparkdauer erteilt werden.

                                                     §6
                                                Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Parkgebühren im
    Markt Garmisch-Partenkirchen vom 28. Februar 2017 außer Kraft.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                    Seite 10

Garmisch-Partenkirchen,

Dr. Sigrid Meierhofer
1. Bürgermeisterin

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt die Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-
Partenkirchen in der vorliegenden Fassung (aufgrund der Empfehlung des
Hauptausschusses vom 03.04.2019).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   24
Nein-Stimmen:                 5
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

            GRM Martin Schröter stellt folgenden Änderungsantrag:
Keine Preiserhöhung hinsichtlich der Tickets für die Tiefgarage Partenkirchen.

Eine Abstimmung ist aufgrund der positiven Entscheidung des Beschlussvorschlages
hinfällig.

TOP 06            Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen
                  Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - beschließend

Sachvortrag:

Für das Jahr 2019 benötigen die Gemeindewerke ein Budget von 601.555 Euro,
damit die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können; diese Beträge
werden beim Markt im Haushalt 2020 veranschlagt:

Stromkosten
Stromverbrauch (Berechnungsbasis: ca. 800.000 kWh)                        93.000 €
Stromsteuer                                                               16.400 €
EEG                                                                       51.300 €
KWK und Sonderkundenumlage                                                 6.100 €
Konzessionsabgabe                                                         12.700 €
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Messpreis                                                                            5.000 €
Umsatzsteuer                                                                        35.055 €
Teilsumme Stromkosten                                                              219.555 €

Unterhaltsaufwand
Allg. Instandhaltung                                                                95.000 €
Standsicherheitsüberprüfung von Beleuchtungsmaste                                   40.000 €
Technische Überprüfung der Leuchten entsprechend BG Vorgaben                        30.000 €
Behebung von unbekannten Dritten verursachter Schäden                               15.000 €
Außergewöhnliche Unterhaltsmaßnahmen                                                 6.000 €
Teilsumme Unterhaltsaufwand                                                        186.000 €

Investitionsaufwand
Erneuerungs- und Erweiterungsaufwand:
Griesgartenstraße 14, Aufstellen einer Straßenleuchte aufgrund Beleuchtungslücke     5.000 €
Unterführung Burgrain (bei Penny), Beleuchtung erneuern                              5.000 €
Alte Unterführung Bahnhof/Olympiastraße, Beleuchtung erneuern, da verschlissen      15.000 €
Schnitzschulstraße Kabelaustausch wegen fehlendem Schutzleiter                       5.000 €
Erneuerung der Anstrahlung Sebastians-Kircher´l und Kriegerdenkmal
(Umbau auf LED)                                                                     15.000 €
Erneuerung von Bavaria-Leuchten (Scheiben, Leuchten, Maste)                         25.000 €
Erneuerung von Ansatzleuchten von Leuchtstofflampen auf LED
(Energieeinsparung)                                                                 30.000 €
Dateneingabe in die Datenbank für Leuchtstellen und Maste                            4.000 €
Sonstige unvorhergesehene Maßnahmen                                                  5.000 €
Erweiterungen auf Grund von Anträgen                                                10.000 €
Teilsumme Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen                                   119.000 €

Mitverlegung bei anderen Spartenträgern:
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Stromversorgung                                6.000 €
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Gas-, Wasser-,
Fernwärmeversorgung                                                                  2.500 €
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Telekom                                        2.500 €
Teilsumme Mitverlegungen bei anderen Spartenträgern                                 11.000 €

Maßnahmen im Zuge von Straßen- und Kanalbauten:
Loisachstraße (Fürstenstraße bis Frühlingstraße) Restarbeiten aus 2018 30.000 €
Maximilianstraße Brücke Mittergernlaine, Dücker erstellen und
Kabelumverlegung                                                        10.000 €
Gehfeldstraße BA I (Lagerhausstraße bis Kohlstattstraße ) Restarbeiten
aus 2018                                                                14.000 €
Umsetzung Radwegekonzept (sonstiges unvorhergesehenes)                  10.000 €
Teilsumme Mitverlegung bei Straßen- und Kanalbau                        64.000 €
Teilsumme Investitionsaufwand                                          196.000 €

Gesamtsumme Haushalt                                                          ca. 600.000 €

In der Sitzung vom 30. April                    2019   hat   der   Finanzausschuss    folgende
Beschlussempfehlung formuliert:
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„Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke
(Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis“

Beschluss:

Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke
(Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   28
Nein-Stimmen:                 1
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                     stellt   fest,     dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 07            Richard-Strauss-Platz 2, TouristInformation: Stellung eines
                  Förderantrags - beschließend

Sachvortrag:

Die Planungen zur Umbau der Tourist Information und der damit verbundenen
Sanierung des Gebäudes Richard-Strauss-Platz 2 laufen in einem der Aufgabe
entsprechenden Zeitrahmen ab.
Die Planungen sind bis zur Leitungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Absprache
mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie vergeben und stehen kurz vor dem Abschluss der Genehmigungsplanung.

Die Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie im Zusammenhang mit einer Förderung im Rahmen
der „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen“ (RÖFE) sind
soweit gediehen, dass auf Grundlage der Gespräche das überarbeitete Konzept der
Planung zur Umgestaltung der Tourist Information eingereicht werden kann. Eine
pauschale Zusage zur grundsätzlichen Förderfähigkeit wurde auf Grundlage einer
formlosen Anfrage am 13.05.2019 schriftlich erteilt. Somit kann der formale
Förderantrag (nach einer noch offenen Rückmeldung auf eine Anfrage beim
Ministerium) gestellt werden. Aussagen zu den förderfähigen Kosten und zur
prozentualen Förderhöhe werden dem Markt Garmisch-Partenkirchen erst im Zuge
dieses Verfahrens genannt werden. In der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen
touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE), können Investitionszuschüsse mit
einem Subventionswert von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
werden.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                   Seite 13

Da der Markt Garmisch-Partenkirchen mit dem Konzept eine förderfähige Planung
vorgestellt hat, ist es zwingend notwendig die weiterführenden Planungsleistungen je
nach Schwellenwert im Sinne der europäischen Vergabeverordnung auszuschreiben
und zu vergeben. Die Begleitung durch ein externes Büro wurde vergeben und die
VgV-Verfahren (Vergabeordnung für öffentliche Aufträge) wurden bereits eingeleitet.
Mit einer Vergabe an die Planer muss aber bis zur endgültigen Zusagen einer
Förderung gewartet werden, da eine vorzeitige Vergabe förderschädlich ist. Die
weiteren Planungsleitungen (Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 9) können im
Anschluss an einen Bewilligungsbescheid vergeben.

Der Förderantrag wird auf Grundlage des Beschlusses vom 19.September.2019 aus
der Sitzung des Marktgemeinderates nach der Rückantwort des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingereicht.
Es stehen für das Projekt Mittel in den Jahren 2019 bis 2021 auf den Haushaltstellen
1.8646.9400, .9401, .9402 und .9490 in einer Gesamthöhe von 4,75 Mio. Euro zur
Verfügung.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Zuwendungsantrag (gemäß Sachvortrag) beim
Zuwendungsgeber einzureichen und beschließt bei positiver Bewilligung der
Zuwendung die Maßnahmen im Sinne des Antrags umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   26
Nein-Stimmen:                 1
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              27
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 08            Einräumung von Markennutzungsrechten an die GaPa Tourismus
                  GmbH - beschließend

Sachvortrag:

Der Markt Garmisch-Partenkirchen ist Inhaber der nachfolgenden Marken welche
umfangreich im Zusammenhang mit dem Auftritt des Marktes Garmisch-
Partenkirchen verwendet.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                               Seite 14

Seit dem 1. April 2019 werden die touristischen Belange des Marktes durch die
GaPa Tourismus GmbH wahrgenommen, die die touristischen und Freizeitangebote
der Region - wie schon in der Vergangenheit – ebenfalls unter Nutzung der
vorstehenden Marken bewerben soll.

Zu diesem Zweck bedarf es der Einräumung von Nutzungsrechten an die GaPa
Tourismus GmbH an diesen Zeichen im Wege einer einfachen (nicht
ausschließlichen) und kostenfreien Lizenz, wobei auch ein Recht zur Vergabe von
Unterlizenzen vorgesehen werden sollte, damit die GaPa Tourismus GmbH auch in
der Lage ist, im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs mit Dritten
Lizenzverträge abzuschließen (zum Beispiel bei jahreszeitlichen Veranstaltungen
oder ortsgebundenen Unternehmen, die – sei es temporär oder mit Blick auf
bestimmte lokale Produkte – ebenfalls die geschützten Marken nutzen dürfen sollen).

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Empfehlung zu und räumt der
GaPa Tourismus GmbH Nutzungsrechte an diesen Marken im Wege einer einfachen
(nicht ausschließlichen) und kostenfreien Lizenz ein. Hierin ist auch ein Recht zur
Vergabe von Unterlizenzen vorzusehen. Details sind in einer Detailvereinbarung
zwischen der Gesellschaft und dem Markt zu regeln, sofern hierin eine Notwendigkeit
ersehen wird.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                      Seite 15

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   28
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              28
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                   stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 09            Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: Vergabe von Bauleistungen
                  - beschließend

Sachvortrag:

Die Baumaßnahme wurde gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in
zwei Losen öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen haben die Vergabeunterlagen
abgerufen.

Bis zum 12.03.2019 wurde ein Angebot abgegeben.

Die Fa. Porr hat mit 1.996.244,19 EUR für die Bauarbeiten das wirtschaftlichste
Angebot abgegeben.

Im Haushaltsplan 2019 des Marktes wurden für die kommenden zwei Jahre auf der
Haushaltsstelle 1.6900.9505 (Ausbau Mittergernlaine) 1.500.000,00 EUR
bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 sind 700.000 EUR vorgesehen und für
2020 800.000 EUR (mit einer Verpflichtungsermächtigung).

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden damit um 500.000 EUR überschritten.

Mit den Bauarbeiten soll im Juli 2019 begonnen und im Jahr 2020 beendet werden.
Als reine Bauzeit werden ca. 8 Monate veranschlagt. Voraussichtlich muss zwischen
November und März eine Winterpause eingelegt werden.

Im Jahr 2019 werden vorrausichtlich 700.000 € kassenwirksam und sind
entsprechend im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Um den Auftrag trotz der
Kostensteigerung in Höhe von 496.244,19 € vergeben zu können, ist eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (HH-Stelle 1.6900.9505 - Ausbau
Mittergernlaine) in Höhe von 500.000 € notwendig. Die Deckung der
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt über die Umwidmung der
Verpflichtungsermächtigung für die HHSt. 1.6901.9501 (Ausbau Fauken). Die
vorhandene Verpflichtungsermächtigung (Ausbau Fauken) für 2020 in Höhe von
800.000 wird somit auf 300.000 € reduziert. Durch diese Umwidmung kann mit dem
Ausbau des Faukens eventuell erst 2021 begonnen werden.
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Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in der Sitzung vom 15. April dem
Gemeinderat folgendes zu empfehlen:
Der Auftrag der Baumaßnahe „Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: LOS 1:
Gerinne“ in Höhe von 1.996.244,19 EUR soll an die Firma Porr vergeben werden.
Um die Maßnahme zu finanzieren wird empfohlen, die fehlenden Mittel über die
HHSt.     1.6901.9501   (Ausbau     Fauken)    zu    decken.    Die   vorhandene
Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 800.000 kann hierfür als Ausgleich
dienen.

Beschluss:

Der Auftrag der Baumaßnahe „Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: LOS 1:
Gerinne“ in Höhe von 1.996.244,19 EUR wird an die Firma Porr vergeben.
Um die Maßnahme zu finanzieren werden die fehlenden Mittel über die HHSt.
1.6901.9501 (Ausbau Fauken) gedeckt. Die vorhandene Verpflichtungsermächtigung
für 2020 in Höhe von 800.000 soll hierfür als Ausgleich dienen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 10            Vertagt: Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und 60.4;
                  Sachentscheidungen für Projekte des Vermögenshaushaltes;
                  - vertagt

Beschluss:

Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.
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TOP 11            Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Technische Aussenanlagen
                  (Elektro) - beschließend

Sachvortrag:

Die Ausschreibung der Technischen Außenanlagen (Elektro) erfolgte im
öffentlichen Verfahren. Die Bekanntmachung der Ausschreibung wurde im EU-
Amtsblatt, sowie im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Es wurden von 4
Firmen die Ausschreibungsunterlagen aus dem Internetportal des Bayerischen
Staatsanzeigers abgerufen. Es reichten 2 Firmen ihr Angebot ein.

Die Angebotsöffnung erbrachte nachstehendes, durch das Ingenieurbüro Klingler
geprüftes, Bruttoergebnis:

    1. Firma EQOS Energie Österreich GmbH, A-1230 Wien            396.176,09 €

Aufgrund des Submissionsergebnisses ist die Firma EQOS Energie Österreich
GmbH aus 1230 Wien mit einer Auftragssumme von 396.176,09 € die
Mindestfordernde.

Haushaltmittel sind vorhanden.

In Absprache mit dem BKPV weisen wir bei Beauftragung des Zweitbietenden auf
folgende mögliche Konsequenzen hin:

- nicht fristgerechte Beauftragung der Leistung durch Rechtsstreit mit Fa. Eqos
- Mehrkosten durch Einforderung des entgangenen Gewinns der Fa. Eqos
- Überschreitung des Förderzeitraums (Ende 2019)
- Nicht VOB-konforme Vergabe hätte Auswirkung auf Gewährung von Fördermitteln
- Mehrkosten durch provisorische Maßnahmen die zur Durchführung des
Neujahrsskispringens 2020 erforderlich werden
- persönliche Haftung der Mitglieder des Gemeinderats kann nicht ausgeschlossen
werden

Beschluss:

Der Beauftragung der Firma EQOS Energie Österreich GmbH aus A-1230 Wien wird
zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                       Seite 18

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                   stellt   fest,   dass       der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 12            Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Schreinerarbeiten Türen -
                  beschließend

Sachvortrag:

Die Ausschreibung der Schreinerarbeiten (Türen) erfolgte im öffentlichen
Verfahren. Die Bekanntmachung der Ausschreibung wurde im EU-Amtsblatt, sowie
im Bayrischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Es wurden von 8 Firmen die
Ausschreibungsunterlagen aus dem Internetportal des Bayerischen Staatsanzeigers
abgerufen. Es reichten 3 Firmen ihr Angebot ein.

Die Angebotsöffnung erbrachte nachstehendes, ungeprüftes, Bruttoergebnis:

    1. Firma Schreinerei Blüml, 84371 Triftern                       390.490,65 €

Aufgrund des Submissionsergebnisses ist die Firma Schreinerei Blüml aus 84371
Triftern mit einer Auftragssumme von 390.490,65 € die Mindestfordernde.

Die Angebotsprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Sowohl die
mindestbietende Firma, als auch die die zweitbietende Firma haben Angebote
abgegeben, die über dem bepreisten LV liegen, in der Höhe jedoch angemessen
sind.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.19 die Beauftragung
der Fa. Schreinerei Blüml vorberatend für den Gemeinderat beschlossen.

Haushaltmittel sind vorhanden.

Beschluss:

Der Beauftragung der Firma Schreinerei Blüml aus 84371 Triftern wird unter dem
Vorbehalt zugestimmt, dass die Prüfung des Angebots zu keinerlei Beanstandung
führt. Andernfalls erfolgt die Vergabe an die Firma Studio 3 Möbelmanufaktur GmbH,
ebenfalls unter der Maßgabe der positiven Angebotsprüfung.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                        Seite 19

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                     stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 13            Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
                  Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag
                  des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend

Sachvortrag:

Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch-
Partenkirchen    e.V.   (Nachwuchs)       am     21.09.2018      fristgerecht   einen
Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht.
Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in
Höhe von 125.000,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen
der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und
Spiele verwendet werden soll.
(Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein
angeführte Begründung entnommen werden.)

Dem Verein wurden auf Antrag im Jahr 2018 ein Sonderförderbetrag für gleiche
Zwecke in Höhe von Gesamt 125.000 Euro gewährt. Neben einer erstmaligen
Behandlung im GR am 21.03.2018, indem 110.000 Euro als Zuschuss wie in den
Vorjahren zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums zugesprochen wurden, hat
der Verein (nach Behandlung in der Sitzung am 10.07.2018) nochmals einen
weiteren Förderbetrag in Höhe von 15.000 Euro für zusätzlich angefallene
Belastungen, die aufgrund von geänderten DEB-Regel (Einführung einer neuen
Altersgruppe im Jugendbereich der U17 Jährigen) aufgetreten sind, erhalten.

Mit Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für
das gesamte Jahr 2018 hat der Verein nun fristgerecht die Verwendung der
gewährten Sonderfördermittel in voller Höhe nachgewiesen.
Gemäß den vorgelegten Unterlagen beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung
der Einrichtungen im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt 158.200,- Euro.

Über das vom Markt gewährte Budget in Höhe von 125.000 Euro wurden dabei
- 91.278,85 Euro an Eiskosten für Training und Spiele
- 10.414,85 Euro für Miete für Kabinen und Büro und
- 23.306,30 Euro an Nebenkosten für Kabinen und Büro
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                               Seite 20

abgerechnet.

Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum 01.04.2017 - 30.04.2018 bei,
welche Gesamteinnahmen in Höhe von 353.469,- Euro gegenüber Gesamtausgaben
in Höhe von 299.435,- Euro und somit ein positives Vereinsergebnis in Höhe von
54.034 Euro ausweist. In diesem Überschuss ist dabei eine einmalig gewährte
Förderung durch die DEL aus dem Jahre 2017 zu berücksichtigen, die anlässlich von
100 Spielen in der DEL für einen ehemals in Garmisch-Partenkirchen ausgebildeten
Spieler an den Verein ausbezahlt wurde. Gemäß dem Antrag ist in der Zukunft mit
einer vergleichbaren außerordentlichen Prämie nicht zu rechnen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee
Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) deutschlandweit seit
Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte
Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer
wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem
Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR
profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt und trug auch
in der letzten Saison des SCR im großen Maße zum Erhalt des Profieishockeys in
Garmisch-Partenkirchen bei.

Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches
hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig
unterstützt.

In 2018 hat der Verein insgesamt 129.952,39 Euro an monetären Zuschüssen
erhalten:

Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP):     885,00 Euro
Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss):          3.388,07 Euro
Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP):     679,32 Euro
Sonderzuschuss (Eiskostenförderung):                         125.000,00 Euro

Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erfüllt alle
in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen
geltenden Fördervoraussetzungen.

Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung
des    Jugendzuschusses,     des     Übungsleiterzuschusses     und   des    allg.
Vereinszuschusses für 2019 gestellt.
Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018
entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in
diesem Jahr wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von ca.
5.000,- Euro überwiesen werden können.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben.
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Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 mit dem
Förderbegehren vorberatend befasst und empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich
wie vorgeschlagen zu beschließen.

Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit §
9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die
Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über 25.000 Euro
zuständig.

Im Haushalt 2019 sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz
Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400,- Euro) insgesamt 125.000
Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey
e.V. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant.

Beschluss:

Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erhält im
Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt.
0.5500.7090) in 2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 125.000,- Euro,
welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für
Training und Spiele zu verwenden ist.
Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerken Garmisch-
Partenkirchen zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein
entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und
Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren.
Nach Jahresabschluss ist im Januar 2020 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage
entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein
einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.
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TOP 14            Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
                  Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag
                  des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - beschließend

Sachvortrag:
Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein)
mit Schreiben vom 30.09.2019 fristgerecht einen Sonderförderantrag mit einer
beantragten Gesamtsumme von 50.900 Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien
beim Markt eingereicht.

Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln Zuschüsse zu erhalten, welche –

- einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia-
Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von 34.400
Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilung Eiskunstlauf
(8.000 Euro),
- als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von 5.000 Euro,
- sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe
von Gesamt 2.500 Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet
werden soll.
Daneben beantragt der Verein weiterhin –
- Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von
1.000 Euro.

Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht
des Schatzmeisters aus 2017 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und -
Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von 168.402 Euro
und Gesamtausgaben von 186.316 Euro, wird ein Fehlbetrag von allen Abteilungen
in Höhe von 17.914 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das
Vereinsjahr 2018 noch nicht vorgelegt werden. Die Jahreshauptversammlung mit
Feststellung des Jahresabschlusses findet erst im August 2019 statt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Sportclub Riessersee e.V. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen,
Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen
Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei.
Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch-
Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle
Unterstützungen gewährt.

In 2018 hat der Verein insgesamt 31.661,30 Euro an monetären Zuschüssen
erhalten:

Allg. Vereinsförderung 2018:
Jugendzuschuss:                                                       1.305,00 Euro
Übungsleiterzuschuss:                                                 1.551,50 Euro
allg. Vereinszuschuss:                                                1.304,80 Euro

Sonderzuschüsse 2018:
Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf:                  20.000,00 Euro
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Zuschuss zur Eisgala:                                              5.000,00 Euro
Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten:          2.500,00 Euro

Mit Eingang vom 10.02.2019 hat der Verein die Verwendung der in 2018 gewährten
Sonderfördermittel in Höhe von gesamt 27.500 Euro, welche zweckbestimmt wie
oben angegeben zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender
Rechnungsbelege vollumfänglich nachgewiesen.

Gemäß den vorgelegten Kontenausdrucken der Gemeindewerke wurden für die
Eisbelegung und die Mietkosten im OEZ der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt
14.554,73 Euro inkl. Eisgala mit 1.724,90 Euro) und Curling (gesamt 16.016,66 Euro)
für Training und Veranstaltungen im Jahr 2018 insgesamt 30.571,39 Euro dem SCR
Hauptverein seitens der Gemeindewerke in Rechnung gestellt. Inkludiert in die
Abrechnungen der Abteilung Curling findet sich auch ein pauschaler Betrag von
8.400 Euro, der zwischen den Gemeindewerken und dem Verein für die Beeisung
der Curlinghalle in der Wintersaison 2018/2019 (20.10.2018-03.03.2019) vereinbart
wurde und der in drei Ratenzahlungen jeweils zum 01.10.2018 zum 15.12.2018 und
zum 28.02.2019 zu je 2.800 Euro zu leisten war. Hierfür konnten die
Vereinsmitglieder die Patchzeiten in der Curlinghalle nutzen, ohne dass dafür
Eintrittsgelder in der gesamten Beeisungszeit fällig wurden.

Daneben weist der Verein unter Vorlage von Rechnungsbelegen in Höhe von
Gesamt 6.501,24 Euro auch die zweckgebundene Verwendung der vom Markt
Garmisch-Partenkirchen gewährten Mittel (5.000 Euro) für die Durchführung der
jährlichen Eisgala nach.
Die Verwendung der Fördermittel für die Beschaffung von Sport und
Trainingsgeräten wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien
(Gesamt 3.339,40 Euro) in voller Höhe belegt.

Der Sportclub Riessersee e.V. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch
für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen.

Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung
des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-
schusses beim Markt gestellt.
Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018
entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2019
wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 4.200,-
Euro überwiesen werden können.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den erneut gestellten weiteren
Jugendzuschussantrag     (8.000    Euro), sowie   einer   Reduzierung     der
Eiskostenförderung von der beantragten Gesamtsumme in Höhe von 34.400 Euro
auf einen Betrag von 20.000 Euro dem Sonderförderbegehren in der jeweils
beantragten Höhe wieder stattzugeben.

Die Abteilung Curling möchte, auch wenn die Trainingsmöglichkeiten durch die
Schließung der Curlinghalle weggefallen sind, wie in den Vorjahren wieder das
Curlingsommerturnier, welches immer zu Beginn der Beeisungszeit in der Halle 2 im
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Juli/August stattfindet, durchführen. Hier sind in der Vergangenheit regelmäßig
Kosten im OEZ in Höhe von ca. 6.000 Euro angefallen, die teilweise über das
Eiskostenbudget des Vereins verrechnet wurden.

Eine Reduzierung des Förderbetrags gegenüber den gewährten Fördermitteln in
2018 wird trotz des Wegfalls der Curlinghalle und der dadurch zusammenhängenden
Trainings- und Nutzungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung im Haushaltsjahr 2019
noch nicht empfohlen.
Die Abteilung Curling hat im Januar und Februar diesen Jahres noch einen weiteren
Teilbetrag in Höhe von 2.800 Euro der pauschalen Leistung für die kostenfreie
Beeisung und Zurverfügungstellung der Curlinghalle leisten müssen und beantragt
sowohl diesen Betrag als auch die Eiskosten für das geplante Sommerturnier
ebenfalls durch den Markt zu übernehmen. Daneben wurden auch die
Patchgebühren im Stadion zwischenzeitlich etwas angehoben, so dass der Verein
auch für die Abteilung Eiskunstlauf im Jahre 2019 erhöhte Kosten für die Nutzung
der Einrichtungen und Eisflächen aufbringen muss, die ebenfalls vereinsseitig zur
Übernahme durch den Markt beantragt werden.

Die Festsetzung der vorgeschlagenen Förderhöhen und die vorgeschlagene
Reduzierung des Eiskostenbudgets gegenüber dem beantragten Betrag des Vereins
scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg.
Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der
Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2018, als möglich und
zumutbar. Ein gewisser Eigenanteil sollte durch den Verein daher weiterhin selbst
geleistet, getragen und finanziert werden.

In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten
Jugendzuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro darf erneut angeführt werden, dass
der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem angebotenen
Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf
die Mitgliederzahlen gleichberechtigt unter allen antragstellenden Vereinen zu
fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins
würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen. Diese Tatsache
wurde im Vollzug der bisherigen Beschlüssen in den vergangenen Jahren jeweils in
den Darstellungen der erlassenen Förderbescheide bereits mehrfach mitgeteilt.

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 mit dem
Förderbegehren vorberatend befasst und empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich
wie vorgeschlagen zu beschließen.

Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit §
9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die
Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über einer Summe von
25.000 Euro zuständig.

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz
Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400 Euro) insgesamt 48.500 Euro
sowie 2.500 Euro auf der HhSt: 1.5500.9880 (Gesamtansatz Sonderförderungen im
Vermögenshaushalt 106.500 Euro) für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des
SC Riessersee e.V. (Hauptverein) eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019                                   Seite 25

diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage
zugeführt.

Beschlussempfehlung:

Der Sportclub Riessersee e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den
Fördermitteln der Sonderförderung 2019 (Verwaltungshaushaltes HhSt. 0.5500.7090
= 25.000 Euro sowie aus dem Vermögenshaushalt HhSt. 1.5500.9880 = 2.500 Euro)
einen Gesamtbetrag von 27.500 Euro.

Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen
  • in Höhe von 20.000 Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur
      Anmietung der Einrichtungen des Olympia-Eissportzentrums für Training und
      Veranstaltungen,
  • in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie
  • in Höhe von 2.500 Euro für die Beschaffung von kleineren Sport- und
      Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden.

Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.V. bei
Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie
Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt
bis zu 1.000 Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer
möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache,
Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung.

Nach Jahresabschluss, ist im Januar             2020 für alle    Förderungen, ein
Verwendungsnachweis       durch    Vorlage      entsprechender    Rechnungsbelege
unaufgefordert beim Markt einzureichen.

Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe 20.000
Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an
kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget
widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den
Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   29
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              29
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:03 Uhr
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