Niederschrift - Garmisch-Partenkirchen
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Niederschrift über die Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Mittwoch, 22. Mai 2019 im Großen Sitzungssaal MGR/2019/065 Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:00 Uhr Beginn der nicht öffentlichen Sitzung: 21:04 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Angelbauer, Josef Baur , Markus Biehler, Hannes Bittner, Daniela vorübergehend abwesend bei TOP 7 Bräu, Mike Braun, Peppi vorübergehend abwesend TOP 15, 16, 17, 18 Buchwieser, Franz Echter, Walter Dr. Elschenbroich, Christoph Filser, Hubert Gefrörer, Claus Grasegger, Andreas Guggemoos, Hermann Höger, Ursula Koch, Elisabeth vorübergehend abwesend bei TOP 15, 16, 17, 18 Kössel, Ursel Maderspacher, Alois Möckl, Florian Nieting, Angela Roos-Teitscheid, Alexandra Schröter, Martin vorübergehend abwesend bei TOP 15, 16, 17, 18 Steinberg, Jacqueline Dr. Steinebach, Günter Dr. Thiel, Stephan vorübergehend abwesend bei TOP 7 und 8
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 2 Wank, Max Zolk, Claudia Fehlend: Hilleprandt, Florian Entschuldigt fehlend Morhart, Mechthild Entschuldigt fehlend Ortssprecher Wamberg Knapp, Klaus Mitarbeiter der Verwaltung Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt Eitzenberger, Johann - Leiter Hauptverwaltung Gehrle-Neff, Markus - Stv. Leiter Bauamt Götz, Stephanie - Hauptverwaltung / Schriftführer Jettenberger, Wilhelm - Stv. Leiter Finanzverwaltung Unseld, Thorsten - Geschäftsführer GaPa-Tourismus GmbH ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat mit 29 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 64. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 63. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt Vor Eintritt in die Tagesordnung verleiht 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer die Kulturplakette des Marktes Garmisch-Partenkirchen an Herrn Dr. Christoph Elschenbroich aufgrund seiner jahrelangen kulturellen Verdienste.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 3 Öffentliche Tagesordnung 01 Bekanntgaben - beschließend 02 Bericht des GRM Markus Baur über seine Arbeit als Jugendreferent - Zur Information 03 Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz - beschließend 04 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen (Wochenmarktgebührensatzung); Neuerlass - beschließend 05 Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen; Neufassung aufgrund der Neuregelung der Gebühren in der Tiefgarage Badgasse - beschließend 06 Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - beschließend 07 Richard-Strauss-Platz 2, TouristInformation: Stellung eines Förderantrags - beschließend 08 Einräumung von Markennutzungsrechten an die GaPa Tourismus GmbH - beschließend 09 Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: Vergabe von Bauleistungen - beschließend 10 Vertagt: Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und 60.4; Sachentscheidungen für Projekte des Vermögenshaushaltes; - vertagt 11 Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Technische Aussenanlagen (Elektro) - beschließend 12 Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Schreinerarbeiten Türen - beschließend 13 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend 14 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - beschließend
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 4 TOP 01 Bekanntgaben - beschließend Sachvortrag: Für den TOP 8 „Zustimmung zum ausverhandelten Verkaufvertrag mit der LongLeif GaPa gGmbH für das Grundstück Parkstraße 2 (ehemaliges Zollamt)“ aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.04.2019 sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen und werden aus diesem Grund von 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer öffentlich bekannt gegeben. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. TOP 02 Bericht des GRM Markus Baur über seine Arbeit als Jugendreferent - Zur Information Sachvortrag: Mitglied des Marktgemeinderates Markus Baur informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates anhand einer PowerPoint Präsentation über seine Tätigkeiten als Jugendreferent des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. TOP 03 Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz - beschließend Sachvortrag: In der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Partenkirchen wurden am 28.04.2019 Herr Klaus Straub zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Partenkirchen und Herr Michael Sexl zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Laut Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Eitzenberger kann die Bestätigung durch die Gemeinde gem. Art.8 Abs.4 BayFwG für Herrn Straub und für Herrn Sexl ohne Auflagen erfolgen. Termin des offiziellen Amtsantritts für beide ist der 01.05.2019 für sechs Jahre bis zum 30.04.2025.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 5 Beschluss: 1. Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Feuerwehr Partenkirchen Klaus Straub. 2. Der Gemeinderat bestätigt den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Partenkirchen Michael Sexl. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 04 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen (Wochenmarktgebührensatzung); Neuerlass - beschließend Sachvortrag: Die Wochenmarktgebührensatzung vom 01. Januar 2017 bedarf aufgrund der Anregungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses einer Überarbeitung und eines Neuerlasses. Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes ist u.a. bei dem § 5 Abs. 2 der Wochenmarktgebührensatzung der Bestimmtheitsgrundsatz nicht erfüllt. Des Weiteren wurde angeregt, dass es nur noch ein Fälligkeitsdatum für die Bezahlung der Gebühr geben sollte. Damit wird auch der kassenmäßige Vollzug erleichtert werden. Aktuell kostet der sog. Frontmeter in Partenkirchen 3,50 € und in Garmisch 5,00 €. Die Erhebung der Gebühr ist aus Sicht der Verwaltung mittels einer Saison- bzw. Jahresgebühr effektiver und gerechter. Hierbei würde die Jahresgebühr über 48 Tagessätze berechnet werden. Als Fälligkeitsdatum schlägt die Verwaltung den 01. April eines jeden Jahres vor, analog zu den dauerhaften Sondernutzungen (u.a. Tische und Stühle). Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2019 dem Entwurf der folgenden Wochenmarktgebührensatzung vorberatend für den Gemeinderat zugestimmt.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes im Markt Garmisch-Partenkirchen (Wochenmarktgebührensatzung) vom Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde folgende Satzung: § 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der Einrichtungen, die dem Wochenmarkt des Marktes dienen, erhebt der Markt Garmisch-Partenkirchen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen des Wochenmarktes benutzt, sei es aufgrund der Zuteilung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme eines Standplatzes. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind die angefangenen Frontmeter (Vorderseite) der Verkaufseinrichtungen. (2) Angefangene Frontmeter werden aufgerundet. (3) Die Gebühren werden als Saison- oder Jahresgebühren erhoben. Die Ent- scheidung ob für Standplätze Saison- oder Jahresgebühren erhoben werden, liegt im Ermessen des Marktes Garmisch-Partenkirchen. (4) Die Jahresgebühr beträgt 48 Tagesgebührensätze. § 4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Für die Überlassung von Plätzen werden folgende Gebühren erhoben: für den Platz am Wochenmarkt in Partenkirchen je angefangenen Frontmeter je Markttag 3,50 € für den Platz am Wochenmarkt in Garmisch je angefangenen Frontmeter je Markttag 5,00 € § 5 Entstehen und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Zuteilung eines Standplatzes. Wird ein Platz ohne vorherige Zuteilung benutzt, entstehen sie mit der Benutzung. (2) Die Gebühr für saisonal befristet zugeteilte Standplätze ist vier Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung ist spätestens zwei Wochen nach Beendigung des saisonalen Verkaufes beim Markt Garmisch- Partenkirchen schriftlich zu beantragen. (3) Die Jahresgebühr wird jeweils am 1. April eines Jahres zur Bezahlung fällig.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 7 § 6 Zahlung der Gebühren (1) Die Gebühren i unaufgefordert auf eines der Konten des Marktes Gar- misch-Partenkirchen zu überweisen oder auf Wunsch durch das Bankein- zugsverfahren zu entrichten. (2) Belege über die Zahlung der Gebühren sind den Aufsichtspersonen des Marktes Garmisch-Partenkirchen auf Verlangen vorzuweisen. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingetrieben. § 7 Gebührenrückerstattung Die Gebühren werden jeweils für die ganze Betriebszeit des Marktes erhoben. Die Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Rückzahlung der Gebühren. § 8 Mitteilungsplicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet alle Veränderungen der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sind, dem Markt Garmisch-Partenkirchen - Ordnungsamt- schriftlich zu melden und auf Verlangen darüber Auskunft zu geben. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wochenmarktgebührensatzung vom 27. Juli 2011 außer Kraft. Garmisch-Partenkirchen, den Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Wochenmarktgebührensatzung in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 8 TOP 05 Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen; Neufassung aufgrund der Neuregelung der Gebühren in der Tiefgarage Badgasse - beschließend Sachvortrag: Mit Hauptausschussbeschluss vom 23. Januar 2019 wurde festgelegt, dass ab 01. Februar 2019 die gebührenpflichtige Parkzeit in der Tiefgarage Badgasse täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr ist, wobei die ersten beiden Stunden gebührenfrei sind. In seiner Sitzung am 03. April 2019 beschloss der Hauptausschuss zudem, dass zukünftig kein Monatsparkticket mehr angeboten wird. Zu dem beibehaltenen Tagesticket (Kosten 5,00 €) soll es zusätzlich wieder ein Wochenparkticket (7- Tageticket) für nun 25,00 € (zuvor 18,00 €) geben. Die Verwaltung wurde beauftragt die oben genannten Beschlüsse umzusetzen. Hierfür ist unter anderem eine Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen notwendig. Um die entsprechenden Gebühren zu erheben und eine rechtssichere Überwachung gewährleisten zu können ist es zwingend erforderlich die Tarifänderungen für das Parken in der Tiefgarage in der Badgasse in die oben genannte Verordnung aufzunehmen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2019 dem Entwurf der folgenden VERORDNUNG ÜBER DIE PARKGEBÜHREN IM MARKT GARMISCH- PARTENKIRCHEN vorberatend für den Gemeinderat zugestimmt. VERORDNUNG ÜBER DIE PARKGEBÜHREN IM MARKT GARMISCH-PARTENKIRCHEN vom Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des § 21 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBI S. 1025) zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. August 2008 (GVBI S. 582), i. V. m. § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI I S. 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2008 (BGBI I S. 706) folgende Verordnung: §1 Geltungsbereich Im Gebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind auf Straßen, Plätzen und Tiefgaragen im Eigentum des Marktes Garmisch-Partenkirchen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, zur Regelung des ruhenden Verkehrs Parkscheinautomaten aufgestellt. Auf diesen Parkplätzen ist unter Beachtung der Parkdauer, der Parkzeiten und der Parkgebühren das Parken von Fahrzeugen nur mit an Parkscheinautomaten bezahlten gültigen Parkscheinen oder durch ein an einer anderen technischen Einrichtung bezahltes Parken, soweit dies am Parkplatz ausgewiesen ist, gestattet. §2 Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit (1) Für die Benutzung der Stellplätze, an denen Parkscheinautomaten aufgestellt sind, werden Park- gebühren erhoben. (2) Die gebührenpflichtige Parkzeit ist werktags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Wan- derparkplatz Skistadion täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 9 (3) Die Parkgebühr beträgt 0,50 EUR für 30 Minuten, 1,00 EUR für 60 Minuten, 2,00 EUR für 120 Minuten. Die Gebühr für den Wanderparkplatz am Skistadion, den Parkplatz an der Fürstenstraße und den sog. „Saliterparkplatz“ (zwischen Zugspitzstraße und Kreuz- straße) beträgt 2,50 EUR für 1 Tag, 4,00 EUR für 2 Tage, 5,00 EUR für 3 Tage. (4) Die Gebühr für ein Monatsparkticket beträgt 30,00 € und für ein Jahresparkticket 300,00 € je Fahrzeug. Das Monats- bzw. Jahresparkticket ist nicht auf ein anderes Fahr- zeug übertragbar. Das Monats- bzw. Jahresparkticket ist im gesamten Gemeindegebiet auf sämtlichen gebührenpflichtigen oberirdischen unbeschrankten Parkplätzen anwendbar. Dabei ist die jeweili- ge Höchstparkzeit einzuhalten. Die Überwachung der Höchstparkzeit erfolgt durch das Be- dienen der Parkscheibe. (5) Die Höchstparkdauer beträgt für den Parkplatz an der Fürstenstraße, am sog. “Saliterparkplatz“ (zwischen Zugspitzstraße und Kreuzstraße) und am Wanderparkplatz am Skistadion 3 Tage. An den Großparkplätzen am Rathaus und am Kongresshaus beträgt die Höchstparkdauer 240 Minuten. Die Höchstparkdauer beträgt für alle weiteren Stellplätze 120 Minuten. (6) Die Parktickets bis 120 Minuten gelten auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten im gesamtem Gemeindegebiet. Das Langzeitticket und das Tagesparkticket gelten nur für den jeweiligen Parkplatz. §3 Tiefgarage Badgasse (1) Für die Benutzung der Stellplätze in der Tiefgarage Badgasse werden mittels Park- scheinautomaten Parkgebühren erhoben. (2) Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wobei die ersten beiden Stunden gebührenfrei sind. (3) Nach Ablauf der Parkzeit nach § 3 Abs. 2 beträgt die Parkgebühr 0,50 EUR für jede wei- tere angefangene Stunde. (4) Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 5,00 EUR. (5) Die Gebühr für ein 7-Tageticket beträgt 25,00 EUR. §4 Besondere Verkehrsverhältnisse Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse die Parkdauer und die Parkzeit in eigener Zuständigkeit ändern. §5 Ausnahmen von der Parkgebühr Für Fahrzeuge mit elektrisch betriebenem Antriebsmotor kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung von der Gebührenpflicht an unbeschrankten Parkplätzen unter Beachtung der Höchstparkdauer erteilt werden. §6 Inkrafttreten (1) Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen vom 28. Februar 2017 außer Kraft.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 10 Garmisch-Partenkirchen, Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch- Partenkirchen in der vorliegenden Fassung (aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 03.04.2019). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 5 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. GRM Martin Schröter stellt folgenden Änderungsantrag: Keine Preiserhöhung hinsichtlich der Tickets für die Tiefgarage Partenkirchen. Eine Abstimmung ist aufgrund der positiven Entscheidung des Beschlussvorschlages hinfällig. TOP 06 Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - beschließend Sachvortrag: Für das Jahr 2019 benötigen die Gemeindewerke ein Budget von 601.555 Euro, damit die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können; diese Beträge werden beim Markt im Haushalt 2020 veranschlagt: Stromkosten Stromverbrauch (Berechnungsbasis: ca. 800.000 kWh) 93.000 € Stromsteuer 16.400 € EEG 51.300 € KWK und Sonderkundenumlage 6.100 € Konzessionsabgabe 12.700 €
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 11 Messpreis 5.000 € Umsatzsteuer 35.055 € Teilsumme Stromkosten 219.555 € Unterhaltsaufwand Allg. Instandhaltung 95.000 € Standsicherheitsüberprüfung von Beleuchtungsmaste 40.000 € Technische Überprüfung der Leuchten entsprechend BG Vorgaben 30.000 € Behebung von unbekannten Dritten verursachter Schäden 15.000 € Außergewöhnliche Unterhaltsmaßnahmen 6.000 € Teilsumme Unterhaltsaufwand 186.000 € Investitionsaufwand Erneuerungs- und Erweiterungsaufwand: Griesgartenstraße 14, Aufstellen einer Straßenleuchte aufgrund Beleuchtungslücke 5.000 € Unterführung Burgrain (bei Penny), Beleuchtung erneuern 5.000 € Alte Unterführung Bahnhof/Olympiastraße, Beleuchtung erneuern, da verschlissen 15.000 € Schnitzschulstraße Kabelaustausch wegen fehlendem Schutzleiter 5.000 € Erneuerung der Anstrahlung Sebastians-Kircher´l und Kriegerdenkmal (Umbau auf LED) 15.000 € Erneuerung von Bavaria-Leuchten (Scheiben, Leuchten, Maste) 25.000 € Erneuerung von Ansatzleuchten von Leuchtstofflampen auf LED (Energieeinsparung) 30.000 € Dateneingabe in die Datenbank für Leuchtstellen und Maste 4.000 € Sonstige unvorhergesehene Maßnahmen 5.000 € Erweiterungen auf Grund von Anträgen 10.000 € Teilsumme Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen 119.000 € Mitverlegung bei anderen Spartenträgern: Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Stromversorgung 6.000 € Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung 2.500 € Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Telekom 2.500 € Teilsumme Mitverlegungen bei anderen Spartenträgern 11.000 € Maßnahmen im Zuge von Straßen- und Kanalbauten: Loisachstraße (Fürstenstraße bis Frühlingstraße) Restarbeiten aus 2018 30.000 € Maximilianstraße Brücke Mittergernlaine, Dücker erstellen und Kabelumverlegung 10.000 € Gehfeldstraße BA I (Lagerhausstraße bis Kohlstattstraße ) Restarbeiten aus 2018 14.000 € Umsetzung Radwegekonzept (sonstiges unvorhergesehenes) 10.000 € Teilsumme Mitverlegung bei Straßen- und Kanalbau 64.000 € Teilsumme Investitionsaufwand 196.000 € Gesamtsumme Haushalt ca. 600.000 € In der Sitzung vom 30. April 2019 hat der Finanzausschuss folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 12 „Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke (Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis“ Beschluss: Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke (Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 07 Richard-Strauss-Platz 2, TouristInformation: Stellung eines Förderantrags - beschließend Sachvortrag: Die Planungen zur Umbau der Tourist Information und der damit verbundenen Sanierung des Gebäudes Richard-Strauss-Platz 2 laufen in einem der Aufgabe entsprechenden Zeitrahmen ab. Die Planungen sind bis zur Leitungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vergeben und stehen kurz vor dem Abschluss der Genehmigungsplanung. Die Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Zusammenhang mit einer Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen“ (RÖFE) sind soweit gediehen, dass auf Grundlage der Gespräche das überarbeitete Konzept der Planung zur Umgestaltung der Tourist Information eingereicht werden kann. Eine pauschale Zusage zur grundsätzlichen Förderfähigkeit wurde auf Grundlage einer formlosen Anfrage am 13.05.2019 schriftlich erteilt. Somit kann der formale Förderantrag (nach einer noch offenen Rückmeldung auf eine Anfrage beim Ministerium) gestellt werden. Aussagen zu den förderfähigen Kosten und zur prozentualen Förderhöhe werden dem Markt Garmisch-Partenkirchen erst im Zuge dieses Verfahrens genannt werden. In der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE), können Investitionszuschüsse mit einem Subventionswert von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 13 Da der Markt Garmisch-Partenkirchen mit dem Konzept eine förderfähige Planung vorgestellt hat, ist es zwingend notwendig die weiterführenden Planungsleistungen je nach Schwellenwert im Sinne der europäischen Vergabeverordnung auszuschreiben und zu vergeben. Die Begleitung durch ein externes Büro wurde vergeben und die VgV-Verfahren (Vergabeordnung für öffentliche Aufträge) wurden bereits eingeleitet. Mit einer Vergabe an die Planer muss aber bis zur endgültigen Zusagen einer Förderung gewartet werden, da eine vorzeitige Vergabe förderschädlich ist. Die weiteren Planungsleitungen (Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 9) können im Anschluss an einen Bewilligungsbescheid vergeben. Der Förderantrag wird auf Grundlage des Beschlusses vom 19.September.2019 aus der Sitzung des Marktgemeinderates nach der Rückantwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingereicht. Es stehen für das Projekt Mittel in den Jahren 2019 bis 2021 auf den Haushaltstellen 1.8646.9400, .9401, .9402 und .9490 in einer Gesamthöhe von 4,75 Mio. Euro zur Verfügung. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt einen Zuwendungsantrag (gemäß Sachvortrag) beim Zuwendungsgeber einzureichen und beschließt bei positiver Bewilligung der Zuwendung die Maßnahmen im Sinne des Antrags umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 27 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 08 Einräumung von Markennutzungsrechten an die GaPa Tourismus GmbH - beschließend Sachvortrag: Der Markt Garmisch-Partenkirchen ist Inhaber der nachfolgenden Marken welche umfangreich im Zusammenhang mit dem Auftritt des Marktes Garmisch- Partenkirchen verwendet.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 14 Seit dem 1. April 2019 werden die touristischen Belange des Marktes durch die GaPa Tourismus GmbH wahrgenommen, die die touristischen und Freizeitangebote der Region - wie schon in der Vergangenheit – ebenfalls unter Nutzung der vorstehenden Marken bewerben soll. Zu diesem Zweck bedarf es der Einräumung von Nutzungsrechten an die GaPa Tourismus GmbH an diesen Zeichen im Wege einer einfachen (nicht ausschließlichen) und kostenfreien Lizenz, wobei auch ein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen vorgesehen werden sollte, damit die GaPa Tourismus GmbH auch in der Lage ist, im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs mit Dritten Lizenzverträge abzuschließen (zum Beispiel bei jahreszeitlichen Veranstaltungen oder ortsgebundenen Unternehmen, die – sei es temporär oder mit Blick auf bestimmte lokale Produkte – ebenfalls die geschützten Marken nutzen dürfen sollen). Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Empfehlung zu und räumt der GaPa Tourismus GmbH Nutzungsrechte an diesen Marken im Wege einer einfachen (nicht ausschließlichen) und kostenfreien Lizenz ein. Hierin ist auch ein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen vorzusehen. Details sind in einer Detailvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Markt zu regeln, sofern hierin eine Notwendigkeit ersehen wird.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 15 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 28 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 09 Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: Vergabe von Bauleistungen - beschließend Sachvortrag: Die Baumaßnahme wurde gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in zwei Losen öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen haben die Vergabeunterlagen abgerufen. Bis zum 12.03.2019 wurde ein Angebot abgegeben. Die Fa. Porr hat mit 1.996.244,19 EUR für die Bauarbeiten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Im Haushaltsplan 2019 des Marktes wurden für die kommenden zwei Jahre auf der Haushaltsstelle 1.6900.9505 (Ausbau Mittergernlaine) 1.500.000,00 EUR bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 sind 700.000 EUR vorgesehen und für 2020 800.000 EUR (mit einer Verpflichtungsermächtigung). Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden damit um 500.000 EUR überschritten. Mit den Bauarbeiten soll im Juli 2019 begonnen und im Jahr 2020 beendet werden. Als reine Bauzeit werden ca. 8 Monate veranschlagt. Voraussichtlich muss zwischen November und März eine Winterpause eingelegt werden. Im Jahr 2019 werden vorrausichtlich 700.000 € kassenwirksam und sind entsprechend im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Um den Auftrag trotz der Kostensteigerung in Höhe von 496.244,19 € vergeben zu können, ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (HH-Stelle 1.6900.9505 - Ausbau Mittergernlaine) in Höhe von 500.000 € notwendig. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt über die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung für die HHSt. 1.6901.9501 (Ausbau Fauken). Die vorhandene Verpflichtungsermächtigung (Ausbau Fauken) für 2020 in Höhe von 800.000 wird somit auf 300.000 € reduziert. Durch diese Umwidmung kann mit dem Ausbau des Faukens eventuell erst 2021 begonnen werden.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 16 Der Bau- und Umweltausschuss beschloss in der Sitzung vom 15. April dem Gemeinderat folgendes zu empfehlen: Der Auftrag der Baumaßnahe „Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: LOS 1: Gerinne“ in Höhe von 1.996.244,19 EUR soll an die Firma Porr vergeben werden. Um die Maßnahme zu finanzieren wird empfohlen, die fehlenden Mittel über die HHSt. 1.6901.9501 (Ausbau Fauken) zu decken. Die vorhandene Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 800.000 kann hierfür als Ausgleich dienen. Beschluss: Der Auftrag der Baumaßnahe „Ausbau der Mittergernlaine und Ackerlaine: LOS 1: Gerinne“ in Höhe von 1.996.244,19 EUR wird an die Firma Porr vergeben. Um die Maßnahme zu finanzieren werden die fehlenden Mittel über die HHSt. 1.6901.9501 (Ausbau Fauken) gedeckt. Die vorhandene Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 800.000 soll hierfür als Ausgleich dienen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 10 Vertagt: Bauprojekte aus den Abteilungen 60.3 und 60.4; Sachentscheidungen für Projekte des Vermögenshaushaltes; - vertagt Beschluss: Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 17 TOP 11 Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Technische Aussenanlagen (Elektro) - beschließend Sachvortrag: Die Ausschreibung der Technischen Außenanlagen (Elektro) erfolgte im öffentlichen Verfahren. Die Bekanntmachung der Ausschreibung wurde im EU- Amtsblatt, sowie im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Es wurden von 4 Firmen die Ausschreibungsunterlagen aus dem Internetportal des Bayerischen Staatsanzeigers abgerufen. Es reichten 2 Firmen ihr Angebot ein. Die Angebotsöffnung erbrachte nachstehendes, durch das Ingenieurbüro Klingler geprüftes, Bruttoergebnis: 1. Firma EQOS Energie Österreich GmbH, A-1230 Wien 396.176,09 € Aufgrund des Submissionsergebnisses ist die Firma EQOS Energie Österreich GmbH aus 1230 Wien mit einer Auftragssumme von 396.176,09 € die Mindestfordernde. Haushaltmittel sind vorhanden. In Absprache mit dem BKPV weisen wir bei Beauftragung des Zweitbietenden auf folgende mögliche Konsequenzen hin: - nicht fristgerechte Beauftragung der Leistung durch Rechtsstreit mit Fa. Eqos - Mehrkosten durch Einforderung des entgangenen Gewinns der Fa. Eqos - Überschreitung des Förderzeitraums (Ende 2019) - Nicht VOB-konforme Vergabe hätte Auswirkung auf Gewährung von Fördermitteln - Mehrkosten durch provisorische Maßnahmen die zur Durchführung des Neujahrsskispringens 2020 erforderlich werden - persönliche Haftung der Mitglieder des Gemeinderats kann nicht ausgeschlossen werden Beschluss: Der Beauftragung der Firma EQOS Energie Österreich GmbH aus A-1230 Wien wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder:
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 18 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 12 Sanierung Olympiaskistadion, Vergabe Schreinerarbeiten Türen - beschließend Sachvortrag: Die Ausschreibung der Schreinerarbeiten (Türen) erfolgte im öffentlichen Verfahren. Die Bekanntmachung der Ausschreibung wurde im EU-Amtsblatt, sowie im Bayrischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Es wurden von 8 Firmen die Ausschreibungsunterlagen aus dem Internetportal des Bayerischen Staatsanzeigers abgerufen. Es reichten 3 Firmen ihr Angebot ein. Die Angebotsöffnung erbrachte nachstehendes, ungeprüftes, Bruttoergebnis: 1. Firma Schreinerei Blüml, 84371 Triftern 390.490,65 € Aufgrund des Submissionsergebnisses ist die Firma Schreinerei Blüml aus 84371 Triftern mit einer Auftragssumme von 390.490,65 € die Mindestfordernde. Die Angebotsprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Sowohl die mindestbietende Firma, als auch die die zweitbietende Firma haben Angebote abgegeben, die über dem bepreisten LV liegen, in der Höhe jedoch angemessen sind. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.19 die Beauftragung der Fa. Schreinerei Blüml vorberatend für den Gemeinderat beschlossen. Haushaltmittel sind vorhanden. Beschluss: Der Beauftragung der Firma Schreinerei Blüml aus 84371 Triftern wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Prüfung des Angebots zu keinerlei Beanstandung führt. Andernfalls erfolgt die Vergabe an die Firma Studio 3 Möbelmanufaktur GmbH, ebenfalls unter der Maßgabe der positiven Angebotsprüfung.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 19 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 13 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend Sachvortrag: Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) am 21.09.2018 fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in Höhe von 125.000,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele verwendet werden soll. (Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein angeführte Begründung entnommen werden.) Dem Verein wurden auf Antrag im Jahr 2018 ein Sonderförderbetrag für gleiche Zwecke in Höhe von Gesamt 125.000 Euro gewährt. Neben einer erstmaligen Behandlung im GR am 21.03.2018, indem 110.000 Euro als Zuschuss wie in den Vorjahren zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums zugesprochen wurden, hat der Verein (nach Behandlung in der Sitzung am 10.07.2018) nochmals einen weiteren Förderbetrag in Höhe von 15.000 Euro für zusätzlich angefallene Belastungen, die aufgrund von geänderten DEB-Regel (Einführung einer neuen Altersgruppe im Jugendbereich der U17 Jährigen) aufgetreten sind, erhalten. Mit Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für das gesamte Jahr 2018 hat der Verein nun fristgerecht die Verwendung der gewährten Sonderfördermittel in voller Höhe nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung der Einrichtungen im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt 158.200,- Euro. Über das vom Markt gewährte Budget in Höhe von 125.000 Euro wurden dabei - 91.278,85 Euro an Eiskosten für Training und Spiele - 10.414,85 Euro für Miete für Kabinen und Büro und - 23.306,30 Euro an Nebenkosten für Kabinen und Büro
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 20 abgerechnet. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum 01.04.2017 - 30.04.2018 bei, welche Gesamteinnahmen in Höhe von 353.469,- Euro gegenüber Gesamtausgaben in Höhe von 299.435,- Euro und somit ein positives Vereinsergebnis in Höhe von 54.034 Euro ausweist. In diesem Überschuss ist dabei eine einmalig gewährte Förderung durch die DEL aus dem Jahre 2017 zu berücksichtigen, die anlässlich von 100 Spielen in der DEL für einen ehemals in Garmisch-Partenkirchen ausgebildeten Spieler an den Verein ausbezahlt wurde. Gemäß dem Antrag ist in der Zukunft mit einer vergleichbaren außerordentlichen Prämie nicht zu rechnen. Stellungnahme der Verwaltung: Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) deutschlandweit seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt und trug auch in der letzten Saison des SCR im großen Maße zum Erhalt des Profieishockeys in Garmisch-Partenkirchen bei. Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig unterstützt. In 2018 hat der Verein insgesamt 129.952,39 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP): 885,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 3.388,07 Euro Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP): 679,32 Euro Sonderzuschuss (Eiskostenförderung): 125.000,00 Euro Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschusses für 2019 gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in diesem Jahr wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von ca. 5.000,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 21 Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 mit dem Förderbegehren vorberatend befasst und empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über 25.000 Euro zuständig. Im Haushalt 2019 sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400,- Euro) insgesamt 125.000 Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Beschluss: Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt. 0.5500.7090) in 2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 125.000,- Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerken Garmisch- Partenkirchen zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2020 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 22 TOP 14 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - beschließend Sachvortrag: Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) mit Schreiben vom 30.09.2019 fristgerecht einen Sonderförderantrag mit einer beantragten Gesamtsumme von 50.900 Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln Zuschüsse zu erhalten, welche – - einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia- Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von 34.400 Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilung Eiskunstlauf (8.000 Euro), - als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von 5.000 Euro, - sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe von Gesamt 2.500 Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden soll. Daneben beantragt der Verein weiterhin – - Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von 1.000 Euro. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht des Schatzmeisters aus 2017 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und - Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von 168.402 Euro und Gesamtausgaben von 186.316 Euro, wird ein Fehlbetrag von allen Abteilungen in Höhe von 17.914 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das Vereinsjahr 2018 noch nicht vorgelegt werden. Die Jahreshauptversammlung mit Feststellung des Jahresabschlusses findet erst im August 2019 statt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Sportclub Riessersee e.V. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen, Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei. Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch- Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle Unterstützungen gewährt. In 2018 hat der Verein insgesamt 31.661,30 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Allg. Vereinsförderung 2018: Jugendzuschuss: 1.305,00 Euro Übungsleiterzuschuss: 1.551,50 Euro allg. Vereinszuschuss: 1.304,80 Euro Sonderzuschüsse 2018: Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf: 20.000,00 Euro
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 23 Zuschuss zur Eisgala: 5.000,00 Euro Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten: 2.500,00 Euro Mit Eingang vom 10.02.2019 hat der Verein die Verwendung der in 2018 gewährten Sonderfördermittel in Höhe von gesamt 27.500 Euro, welche zweckbestimmt wie oben angegeben zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege vollumfänglich nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Kontenausdrucken der Gemeindewerke wurden für die Eisbelegung und die Mietkosten im OEZ der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt 14.554,73 Euro inkl. Eisgala mit 1.724,90 Euro) und Curling (gesamt 16.016,66 Euro) für Training und Veranstaltungen im Jahr 2018 insgesamt 30.571,39 Euro dem SCR Hauptverein seitens der Gemeindewerke in Rechnung gestellt. Inkludiert in die Abrechnungen der Abteilung Curling findet sich auch ein pauschaler Betrag von 8.400 Euro, der zwischen den Gemeindewerken und dem Verein für die Beeisung der Curlinghalle in der Wintersaison 2018/2019 (20.10.2018-03.03.2019) vereinbart wurde und der in drei Ratenzahlungen jeweils zum 01.10.2018 zum 15.12.2018 und zum 28.02.2019 zu je 2.800 Euro zu leisten war. Hierfür konnten die Vereinsmitglieder die Patchzeiten in der Curlinghalle nutzen, ohne dass dafür Eintrittsgelder in der gesamten Beeisungszeit fällig wurden. Daneben weist der Verein unter Vorlage von Rechnungsbelegen in Höhe von Gesamt 6.501,24 Euro auch die zweckgebundene Verwendung der vom Markt Garmisch-Partenkirchen gewährten Mittel (5.000 Euro) für die Durchführung der jährlichen Eisgala nach. Die Verwendung der Fördermittel für die Beschaffung von Sport und Trainingsgeräten wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien (Gesamt 3.339,40 Euro) in voller Höhe belegt. Der Sportclub Riessersee e.V. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu- schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2019 wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 4.200,- Euro überwiesen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den erneut gestellten weiteren Jugendzuschussantrag (8.000 Euro), sowie einer Reduzierung der Eiskostenförderung von der beantragten Gesamtsumme in Höhe von 34.400 Euro auf einen Betrag von 20.000 Euro dem Sonderförderbegehren in der jeweils beantragten Höhe wieder stattzugeben. Die Abteilung Curling möchte, auch wenn die Trainingsmöglichkeiten durch die Schließung der Curlinghalle weggefallen sind, wie in den Vorjahren wieder das Curlingsommerturnier, welches immer zu Beginn der Beeisungszeit in der Halle 2 im
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 24 Juli/August stattfindet, durchführen. Hier sind in der Vergangenheit regelmäßig Kosten im OEZ in Höhe von ca. 6.000 Euro angefallen, die teilweise über das Eiskostenbudget des Vereins verrechnet wurden. Eine Reduzierung des Förderbetrags gegenüber den gewährten Fördermitteln in 2018 wird trotz des Wegfalls der Curlinghalle und der dadurch zusammenhängenden Trainings- und Nutzungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung im Haushaltsjahr 2019 noch nicht empfohlen. Die Abteilung Curling hat im Januar und Februar diesen Jahres noch einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 2.800 Euro der pauschalen Leistung für die kostenfreie Beeisung und Zurverfügungstellung der Curlinghalle leisten müssen und beantragt sowohl diesen Betrag als auch die Eiskosten für das geplante Sommerturnier ebenfalls durch den Markt zu übernehmen. Daneben wurden auch die Patchgebühren im Stadion zwischenzeitlich etwas angehoben, so dass der Verein auch für die Abteilung Eiskunstlauf im Jahre 2019 erhöhte Kosten für die Nutzung der Einrichtungen und Eisflächen aufbringen muss, die ebenfalls vereinsseitig zur Übernahme durch den Markt beantragt werden. Die Festsetzung der vorgeschlagenen Förderhöhen und die vorgeschlagene Reduzierung des Eiskostenbudgets gegenüber dem beantragten Betrag des Vereins scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2018, als möglich und zumutbar. Ein gewisser Eigenanteil sollte durch den Verein daher weiterhin selbst geleistet, getragen und finanziert werden. In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten Jugendzuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro darf erneut angeführt werden, dass der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem angebotenen Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf die Mitgliederzahlen gleichberechtigt unter allen antragstellenden Vereinen zu fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen. Diese Tatsache wurde im Vollzug der bisherigen Beschlüssen in den vergangenen Jahren jeweils in den Darstellungen der erlassenen Förderbescheide bereits mehrfach mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 mit dem Förderbegehren vorberatend befasst und empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über einer Summe von 25.000 Euro zuständig. Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400 Euro) insgesamt 48.500 Euro sowie 2.500 Euro auf der HhSt: 1.5500.9880 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Vermögenshaushalt 106.500 Euro) für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.V. (Hauptverein) eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in
Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2019 Seite 25 diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Beschlussempfehlung: Der Sportclub Riessersee e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung 2019 (Verwaltungshaushaltes HhSt. 0.5500.7090 = 25.000 Euro sowie aus dem Vermögenshaushalt HhSt. 1.5500.9880 = 2.500 Euro) einen Gesamtbetrag von 27.500 Euro. Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen • in Höhe von 20.000 Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur Anmietung der Einrichtungen des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen, • in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie • in Höhe von 2.500 Euro für die Beschaffung von kleineren Sport- und Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden. Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.V. bei Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis zu 1.000 Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung. Nach Jahresabschluss, ist im Januar 2020 für alle Förderungen, ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe 20.000 Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 29 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. Ende der öffentlichen Sitzung: 21:03 Uhr
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