Ehrenamt und Steuern Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften
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Ehrenamt und Steuern Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften
Ehrenamt und Steuern Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften Stand der Rechtslage: November 2010
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unsere weiteren Veröffentlichungen zu folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Gemeinnützige Körperschaften Eine Übersicht über wesentliche Problembereiche bei steuerbegünstigten Organisationen Sponsoring Steuerliche Rahmenbedingungen für Förderer und Geförderte Die steuerbegünstigte Stiftung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verbesserung ertragsteuerlicher Privilegien
Inhaltsverzeichnis Einführung 4 Ersatz tatsächlicher Aufwendungen 5 Freibeträge für pauschale Vergütungen nebenberuflicher Mitarbeiter 6 Nebenberuflichkeit – was ist das? 6 Übungsleiterfreibetrag 6 Was bedeutet Übungsleiterfreibetrag? 6 Wer profitiert vom Übungsleiterfreibetrag? 7 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? 7 Wie funktioniert die Förderung? 7 Wie können Übungsleiterfreibetrag und Mini-Job kombiniert werden? 8 Ehrenamtspauschale 9 Was bringt die Ehrenamtspauschale für wen? 9 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Organmitglieder Vergütungen erhalten? 9 Welche Voraussetzungen sind sonst noch zu erfüllen? 10 Nutzung der Pauschalen für Aufwandsspenden 11 Fazit 12
Einführung Für Körperschaften, die ausschließlich Neben der staatlichen Unterstützung durch gemeinnützige, mildtätige oder kirch- Steuererleichterungen leben die meisten liche Zwecke verfolgen, sieht das deut- gemeinnützigen Vereine in Deutschland sche Steuerrecht zahlreiche unmittelbare vom persönlichen Engagement ihrer Mit- Steuerbegünstigungen vor. Darüber hinaus glieder. In vielen Fällen handelt es sich können Spenden an steuerbegünstigte Kör- dabei um ehrenamtliche Tätigkeiten, denen perschaften im Rahmen von Einkommen-, keine Gegenleistungen gegenüberstehen, Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend so dass steuerliche Folgen prinzipiell aus- gemacht werden. Die entsprechenden Rege- bleiben. Sobald den Ehrenamtlichen jedoch lungen finden sich in verschiedenen Steuer- zumindest ihre Aufwendungen ersetzt wer- gesetzen und werden allgemein unter dem den sollen, müssen steuerliche Regelungen Begriff „Gemeinnützigkeits- und Spenden- beachtet werden. Sollen die Helfer daneben recht“ zusammengefasst. In den meisten weitergehende finanzielle Entschädigungen Fällen sind es Vereine oder Stiftungen, die erhalten, werden sich steuerliche Folgen den so genannten „Status der Gemein- kaum vermeiden lassen. Beschäftigt der nützigkeit“ erhalten. Daneben sind jedoch gemeinnützige Verein hauptberufliche Mit- beispielsweise auch gemeinnützige GmbHs arbeiter, bestehen hierfür keine gemeinnüt- denkbar. Im Folgenden wird als Oberbegriff zigkeitsrechtlichen Erleichterungen. Werden für alle nach dem Gemeinnützigkeitsrecht die Mitarbeiter jedoch nur nebenberuflich begünstigungsfähigen Körperschaften nur tätig, gelten interessante Sonderregelun- vom „gemeinnützigen Verein“ gesprochen. gen, welche Gegenstand der vorliegenden Alle dargestellten Regelungen gelten jedoch Broschüre sind. gleichermaßen auch für gemeinnützige Stif- tungen, gemeinnützige GmbHs und ande- Zunächst wird auf Möglichkeiten und Gren- re gemeinnützige Körperschaften. Darüber zen des Ersatzes tatsächlicher Aufwen- hinaus greifen die besonderen Steuerver- dungen hingewiesen, bevor die steuer günstigungen für Einnahmen aus neben- lichen Begünstigungen für nebenberuflich beruflichen Tätigkeiten auch für juristische beschäftigte Mitarbeiter in den Fokus der Personen öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen Betrachtungen rücken. Dazu ist erst ein- und Kommunen mit ihren Kindergärten und mal das Kriterium der Nebenberuflichkeit Altenheimen). näher zu beleuchten, um im Anschluss auf die Regelungen für Übungsleiter, Organ- ! Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamts mitglieder und sonstige Helfer eingehen zu pauschale gelten für alle gemeinnützi- können. Am Ende der Broschüre finden sich gen Körperschaften! Zur Vereinfachung Gestaltungshinweise zur optimalen Ausnut- wird im Folgenden nur noch beispiel- zung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Frei- haft von gemeinnützigen Vereinen beträge für Aufwandsspenden. gesprochen. 4
Ersatz tatsächlicher Aufwendungen Oftmals erhalten Ehrenamtliche zwar kei- Arbeitsverhältnis, muss der Aufwandsersatz Dauer in Stunden Pauschbetrag ne Vergütung für ihre Tätigkeit; entstehen genauer betrachtet werden. Zu beachten je Kalendertag ihnen allerdings im Rahmen ihres Engage- ist hierbei jedoch, dass ein Arbeitsverhält- 24 24,00 Euro ments tatsächliche Aufwendungen (z. B. Rei- nis dann nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit mind. 14 12,00 Euro se- oder Telekommunikationskosten, Kos- unentgeltlich erfolgt, wobei der Auslagen- bis weniger als 24 ten für Büromaterial), erfolgt regelmäßig ersatz der Unentgeltlichkeit nicht entge- mind. 8 6,00 Euro ein Ersatz durch den Verein. Ein steuer- gensteht. bis weniger als 14 freier pauschaler Auslagenersatz ist dabei nur im Rahmen der nachfolgend erläuter- Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, finden die Andere als die gesetzlich aufgeführten steu- ten Ehrenamtspauschale bzw. des Übungs- allgemeinen Regelungen zum Arbeitslohn erfreien Erstattungen lösen beim Verein die leiterfreibetrags möglich. Anderenfalls ist Anwendung. Werden einem ehrenamtlichen Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer und Steuerfreiheit nur dann gegeben, wenn die Mitarbeiter beispielsweise Reisekosten Sozialversicherung aus, falls nicht Sonder- Aufwendungen, die im Dienst des gemein- erstattet, handelt es sich hierbei nicht um regelungen zur Anwendung kommen kön- nützigen Vereins entstanden sind, mittels steuerpflichtigen Lohn, wenn die steuerli- nen (z. B. geringfügige Beschäftigung). Belegen nachgewiesen werden. chen Grenzen der Reisekostenerstattung eingehalten werden. Diese richten sich nach Entschädigungen für die Aufwendungen von Ist der Ehrenamtliche selbständig für den den Vorschriften des Einkommensteuerge- Zeit stellen grundsätzlich eine steuerpflich- Verein tätig, bleibt ein Ersatz tatsächlich für setzes. Hiernach werden als Fahrtkosten tige Vergütung mit den allgemeinen steu- den Verein aufgewendeter Beträge, für die die tatsächlich entstandenen Kosten bei erlichen Konsequenzen dar. Eine Ausnahme entsprechende Nachweise vorliegen, immer der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht nur dann, wenn die Voraussetzun- ohne steuerliche Wirkung, da sich in diesen anerkannt. Benutzt der Mitarbeiter einen gen für den Übungsleiterfreibetrag oder die Fällen Einnahmen und Ausgaben im Rah- Pkw, können pauschal 0,30 Euro je gefah- Ehrenamtspauschale erfüllt werden kön- men der Einkommensteuererklärung aus- rener Kilometer anerkannt werden. Darüber nen. gleichen. hinaus können für Verpflegungsmehrauf- wand bei Reisen im Inland folgende nach Besteht zwischen ehrenamtlichem und Abwesenheitsdauer gestaffelte Pauschalbe- gemeinnützigem Verein dagegen ein träge gezahlt werden: 5
Freibeträge für pauschale Vergütungen nebenberuflicher Mitarbeiter Nebenberuflichkeit – was Nachmittagsbetreuung in einem gemein- selbstständig tätigen Ehrenamtlichen tref- ist das? nützigen Seniorenheim genannt. fen den Verein diese Pflichten nicht. Nach allgemein anerkannter Auffassung ist Stellt die Übungsleitertätigkeit lediglich Da die Nebenberuflichkeit das entscheiden- eine Tätigkeit dann nebenberuflich, wenn einen Teil des Hauptberufs dar, kann sie de Kriterium für die Anwendbarkeit der Ver- sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeits- nicht als nebenberuflich erfasst werden. günstigungen durch pauschale Freibeträge zeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs Auch wenn sich die Ausübung mehrerer, an ist, empfiehlt es sich, mit den betroffenen in Anspruch nimmt. Geht man von einer sich getrennter, aber gleichartiger Tätig- Mitarbeitern immer schriftliche Vereinba- gewöhnlichen wöchentlichen Arbeitszeit keiten als ein einheitlicher Hauptberuf dar- rungen über Art und Umfang der neben- von 35 bis 40 Stunden aus, so wären dies stellt, liegt keine Nebenberuflichkeit vor. beruflichen Tätigkeit zu treffen. Eventuell ca. 11 bis 13 Wochenstunden. Für die Beurtei- kann auch ein stundenmäßiger Nachweis lung der Nebenberuflichkeit sind mehrere Beispiele für mehrere Teiltätigkeiten, die der Arbeitsleistungen sinnvoll sein. Die Mit- gleichartige Tätigkeiten zusammenzufas- zusammen einen Hauptberuf ergeben: arbeiter sollten zudem bestätigen, dass sen. Das bedeutet, dass die zulässige Stun- y Ein Lehrer erteilt an mehreren Schulen sie auch anderweitig keinen gleichartigen denzahl nicht mehrfach in Anspruch genom- Unterrichtseinheiten, die für sich gese- Tätigkeiten nachgehen. Dies ist für den Ver- men werden darf, nur weil Tätigkeiten für hen jeweils weniger als ein Drittel der ein vor allem bei Arbeitsverhältnissen wich- verschiedene gemeinnützige Körperschaf- üblichen Arbeitszeit ausfüllen. tig, da hier eine lohnsteuer- und sozialversi- ten ausgeübt werden. Andererseits sind y Ein hauptberuflicher Chorleiter wird von cherungsrechtliche Haftung drohen kann. völlig verschiedenartige Tätigkeiten selbst einem Verein für die Leitung eines Chors dann nicht zusammenzurechnen, wenn die- engagiert. Die Wochenarbeitszeit beträgt se für die gleiche Körperschaft ausgeübt lediglich vier Stunden. werden. Beispielsweise kann ein Ehrenamt- y Die Buchhaltung eines Kulturvereins wird Übungsleiterfreibetrag licher, der für eine gemeinnützige Körper- von einer Steuerfachangestellten erle- schaft sowohl die Buchhaltung übernimmt digt, die gleichzeitig in dieser Funktion Was bedeutet Übungsleiterfreibetrag? als auch Betreuungsleistung erbringt, auch bei einem anderen Arbeitgeber im Haupt- dann nebenberuflich tätig sein, wenn die beruf tätig ist. Viele gemeinnützige Vereine verfolgen ihre Gesamtarbeitszeit für die Körperschaft die satzungsmäßigen Zwecke, indem unter Ein-Drittel-Grenze überschreitet. Auch eine Tätigkeit im Nebenamt, zu der Anleitung eines Betreuers Aktivitäten durch- eine berufliche Verpflichtung besteht, geführt werden oder Personen anderwei- Die Höhe der Einkünfte ist für die Abgren- kann das Kriterium der nebenberuflichen tig betreut und/oder gepflegt werden. zung der Nebenberuflichkeit dagegen uner- Übungsleitertätigkeit erfüllen, wenn hierbei Üblicherweise erhält das Betreuungsperso- heblich. Ebenso ist unerheblich, ob selb- keine Weisungs- oder Kontrollrechte des nal – die so genannten Übungsleiter – für ständige oder nicht selbständige Tätigkeit Arbeitgebers gegeben sind. Dies kann bei- diese Tätigkeiten eine kleine Vergütung über vorliegt. spielsweise bei der Abnahme von Prüfungen den reinen Aufwandsersatz hinaus. Da diese im Ausbildungswesen der Fall sein. Personen einen direkten Beitrag zur Erfül- Grundsätzlich unschädlich ist die gleichzei- lung begünstigter Zwecke leisten, ist die tige Ausübung eines Hauptberufs, soweit die Liegt keine nebenberufliche Tätigkeit im Zahlung eines solchen Entgelts für den Ver- Nebentätigkeit beim gemeinnützigen Verein vorstehenden Sinne vor, so sind vom steu- ein regelmäßig gemeinnützigkeitsrechtlich vom Hauptberuf klar abgegrenzt werden erbegünstigten Verein die normalen Rege- unschädlich. Allerdings würde das Entgelt kann. Aber auch Erwerbslose und Hausfrau- lungen zum Lohnsteuerabzug und zur ohne eine entsprechende Sonderregelung en oder Rentner und Studenten bzw. Schüler Sozialversicherung zu beachten, falls der bei den Übungsleitern nach den allgemeinen können nebenberuflich tätig sein. Als Bei- Ehrenamtliche als Arbeitnehmer anzusehen Grundsätzen der Besteuerung unterliegen. spiele seien die nebenberufliche Tätigkeit ist. Gegebenenfalls kann auf die Regelun- einer Hausfrau im Sportverein zur Senioren- gen zu den geringfügigen Beschäftigungs- Durch den so genannten „Übungsleiterfrei- gymnastik oder eines rüstigen Rentners zur verhältnissen zurückgegriffen werden. Bei betrag“ werden bestimmte Tätigkeiten für 6
gemeinnützige Zwecke steuerlich privilegiert, flussnahme auf andere Personen durch per- jeder Steuerpflichtige den Freibetrag nur um einen Anreiz zur Übernahme solcher Auf- sönlichen Kontakt. Der in diesem Bereich einmal jährlich beanspruchen, unabhängig gaben zu schaffen. „Aufwandsentschädigun- Tätige wirkt auf die geistige und körperliche davon, für wie viele Vereine er tätig ist. gen“ für die Übungsleitertätigkeiten sollen Entwicklung der ihm anvertrauten Personen Der einem Ehegatten zustehende Freibetrag beim Ehrenamtlichen bis zu einer bestimm- ein. Besondere Qualifikationen sind hierfür kann dabei nicht auf den anderen Ehegatten ten Größenordnung keine steuerlichen Fol- nicht erforderlich. Neben den Tätigkeiten übertragen werden. gen auslösen. Dazu wird ein Steuerfreibetrag mit pädagogischer Ausrichtung sind im glei- in Höhe von 2.100 Euro gewährt. Das bedeu- chen Umfang nebenberufliche künstlerische Erhält der Begünstigte eine Vergütung, die tet, dass Einnahmen aus einer Tätigkeit als Tätigkeiten und die nebenberufliche Pflege zum Teil auf durch die Übungsleiterpau- Übungsleiter für einen steuerbegünstigten alter, kranker oder behinderter Menschen schale privilegierte Tätigkeiten, zum Teil Verein bis zu einem Betrag von 2.100 Euro im steuerlich privilegiert. Nicht begünstigt sind auf andere Aufgaben entfällt, wird die Steu- Jahr einkommensteuerfrei erzielt werden dagegen alle Tätigkeiten, die dem organisa- erfreiheit nur für den auf die privilegierte können. Darüber hinausgehende Einnahmen torischen Bereich des Vereins zuzuordnen Tätigkeit entfallenden Anteil gewährt. sind erlaubt, werden aber vom Freibetrag sind. nicht mehr erfasst und müssen deshalb nor- Sind Bezüge nach anderen Vorschriften mal versteuert werden. Welche Voraussetzungen sind zu steuerfrei, haben diese Vorrang: So kön- erfüllen? nen Arbeitnehmern beispielsweise zusätz- Wer profitiert vom Übungsleiter lich zum Übungsleiterfreibetrag steuerfreie freibetrag? Die Tätigkeit muss im Dienst oder im Auftrag Reisekosten erstattet werden. Die steuer- eines gemeinnützigen Vereins (oder einer freie Erstattung von Reisekosten erhöht Unter den Begriff des „Übungsleiters“ fällt anderen steuerbegünstigten Körperschaft) bei abhängig beschäftigten Ehrenamtlichen dabei nicht – wie der Begriff vermuten lässt zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger die steuerfreie Vergütungsmöglichkeit. Bei – nur der Trainer im Sportverein. Begünstigt oder kirchlicher Zwecke erfolgen. Davon ist Selbstständigen scheidet diese Möglichkeit sind vielmehr alle Tätigkeiten als Übungslei- auszugehen, wenn die Tätigkeit im Rahmen aus. ter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ver- der Erfüllung der Satzungszwecke eines gleichbare nebenberufliche Tätigkeiten. gemeinnützigen Vereins ausgeübt wird. Bei Beanspruchung des Steuerfreibetra- ges kann ein zusätzlicher Abzug von Wer- Beispiele für typische Tätigkeiten eines Erfolgt die Tätigkeit dagegen in einem steu- bungskosten oder Betriebsausgaben nur Übungsleiters: erpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe- dann vorgenommen werden, soweit diese y Leitung von Sportkursen trieb ist der Übungsleiterfreibetrag nicht den Freibetrag von 2.100 Euro überstei- y Chor- oder Orchesterleitung anzuwenden. gen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass sich y Lehr- und Vortragstätigkeit im Bereich der Übungsleiterfreibetrag im Grundsatz der Allgemeinbildung (Kurse und Vorträ- Wie funktioniert die Förderung? nur auswirkt, soweit keine Werbungskosten ge an Schulen, Volkshochschulen oder oder Betriebsausgaben vorliegen. sonstigen Bildungsträgern) Die Grenze der Begünstigung liegt bei Ein- y Mütterberatung nahmen in Höhe von 2.100 Euro pro Person Bei angestellten Mitarbeitern wird der y Leitung eines Erste-Hilfe-Kurses, nicht und Jahr. Neben der Steuerfreiheit wird bei Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 aber der Bereitschaftsdienst von Ret- Arbeitnehmern in dieser Höhe die Befreiung Euro dagegen zusätzlich gewährt, falls die- tungssanitätern oder Ersthelfern bei Ver- von der Sozialversicherung gewährt. Der ser nicht bereits im Rahmen eines anderen anstaltungen Freibetrag gilt auch dann, wenn mehrere Beschäftigungsverhältnisses verbraucht y Betreuungstätigkeit bei der Beaufsichti- Tätigkeiten für verschiedene gemeinnützige oder überschritten wurde. gung von Kindern und Jugendlichen Vereine ausgeübt werden, die sich zusam- menfassend jedoch nicht als Ausübung All diesen Tätigkeiten gemeinsam ist eine eines einheitlichen Hauptberufs darstellen pädagogische Ausrichtung in Form der Ein- (siehe dazu Seiten 5 und 6) Allerdings kann 7
Beispiel: cherungspflichtiges Beschäftigungsverhält- Beispiele für die Kombination von nis gewünscht ist, besteht hier Gestaltungs- Übungsleitertätigkeit und Mini-Job: A hat Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiter bei einem Sportverein in Höhe spielraum. Eine Eintragung der steuerfrei Eine Hausfrau ist im Rahmen einer abhän- von 7.000 Euro im Jahr 2011. Die Aufwendungen ausbezahlten Beträge auf der Lohnsteuer- gigen Beschäftigung nebenberuflich als im Rahmen dieser Tätigkeit (z. B. Fahrtkosten, karte ist nicht erforderlich und auch nicht Übungsleiterin für einen Sportverein tätig. Literatur, sonstige Materialien) betrugen Sie bezieht eine monatliche Vergütung von a) 2.300 Euro / b) 1.000 Euro. vorgesehen. Da jedoch ein Steuerpflichtiger 575 Euro. den Freibetrag nur einmal beanspruchen a) Einnahmen 7.000 Euro kann, muss der Arbeitnehmer dem gemein- Monatliche Vergütung 575 Euro ./. Freibetrag 2.100 Euro nützigen Verein schriftlich bestätigen, dass ./. anteiliger Übungsleiter- ./. den Freibetrag übersteigende er die Steuerbefreiung nicht gleichzeitig Freibetrag = 2.100 Euro : 12 175 Euro Werbungskosten 200 Euro noch in einem anderen Arbeitsverhältnis Vergütung nach Freibetrag 400 Euro zu versteuernder Betrag 4.700 Euro beansprucht. Der Verein muss die Bestäti- Die Übungsleiterin ist geringfügig beschäftigt. b) Einnahmen 7.000 Euro gung als Unterlage zum Lohnkonto aufbe- ./. Freibetrag 2.100 Euro wahren. Ein Rentner ist ab dem 1.7. im Rahmen einer ./. den Freibetrag übersteigende abhängigen Beschäftigung als nebenberuf- Werbungskosten 0 Euro Ist der Ehrenamtliche dagegen selbständig licher Chorleiter bei einem Gesangsverein tätig. Er bezieht eine monatliche Vergütung zu versteuernder Betrag 4.900 Euro tätig, hat er die Übungsleiterpauschale in von 525 Euro und möchte zunächst den seiner Steuerklärung geltend zu machen. Freibetrag ausschöpfen. B ist nebenberuflich für einen Sportverein als Jugendtrainer tätig. Er hat mit dem Den Verein treffen hierbei keine weiteren 2.100 Euro : 525 Euro/Monat = 4 Monate Verein einen Arbeitsvertrag geschlos- Verpflichtungen. Allerdings sollte jeweils sen und erhält ein monatliches Gehalt von genau darauf geachtet werden, dass auch Für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.10. sind keine 500 Euro. Tatsächliche Werbungskosten tatsächlich eine selbständige Tätigkeit und Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zu entstehen ihm nicht. Im Hauptberuf unter- zahlen und auch keine Meldungen zu erstat- hält er einen Gewerbebetrieb, so dass der nicht ein verdecktes Arbeitsverhältnis vor- ten. Vom 1.11. an besteht eine Gleitzonen- Arbeitnehmerpauschbetrag noch nicht „ver- liegt, da der Verein ansonsten für steu- Beschäftigung, weil das Entgelt die Grenze braucht“ ist. erliche Versäumnisse des Ehrenamtlichen von 400 Euro überschreitet. haften kann. Einnahmen 6.000 Euro ./. Freibetrag 2.100 Euro ./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 Euro Wie können Übungsleiterfreibetrag zu versteuernder Betrag 2.980 Euro und Mini-Job kombiniert werden? Werbungskosten kommen bei Arbeitnehmern Eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungs- demnach nur zum Tragen, wenn sie einen leiter kann mit einem so genannten „Mini- Betrag von 3.020 Euro (= 2.100 Euro + 920 Euro) übersteigen. Job“ kombiniert werden. Der Jahresfreibe- trag von 2.100 Euro kann dabei auf das Jahr verteilt werden, was einen steuerlichen Frei- Bei einem Angestelltenverhältnis kann die betrag von 175 Euro monatlich bedeutet. Vergünstigung bereits im Rahmen des Lohn- Damit kann die Mini-Job-Verdienstgrenze steuerabzugs berücksichtigt werden. Wie von 400 Euro auf 575 Euro angehoben wer- die Aufteilung des Freibetrags auf die ein- den. Alternativ kann der Freibetrag aber zelnen Monate erfolgt, bleibt dabei dem auch bereits zu Beginn der Tätigkeit in Verein bzw. den Ehrenamtlichen überlassen. Anspruch genommen werden. Je nachdem, ob und wann ein sozialversi- 8
Ehrenamtspauschale oder sonstige Verwaltungs- und Organisa- dungen (zum Aufwandsersatz vgl. Seiten tionshelfer sein. Im Gegensatz zu Übungs- 4 und 5). Die Zahlung einer Vergütung für Was bringt die Ehrenamtspauschale leitern oder sonstigen Mitarbeitern ist bei „Zeitaufwand“ ist ausgeschlossen. Durch für wen? Organmitgliedern jedoch unbedingt darauf einfachen Beschluss der Mitglieder- oder zu achten, dass die Aufwandsentschädigung Gesellschafterversammlung kann diese Vereinsvorstände und andere Organmitglie- nicht die Gemeinnützigkeit gefährdet. Regelung nicht aufgehoben werden. In der, Verwaltungshelfer oder Reinigungskräf- diesen Fällen ist zwingend eine Satzungs- te erhalten für ihre Tätigkeit den oben dar- Unter welchen Voraussetzungen dür änderung notwendig, wenn der Anspruch gestellten Übungsleiterfreibetrag nicht. Zur fen Organmitglieder Vergütungen der Organmitglieder auf Vergütungen im Förderung von Aktivitäten außerhalb der erhalten? Sinne einer Bezahlung von Zeitaufwand Übungsleitertätigkeiten wird deshalb die so ausgeweitet werden soll. genannte „Ehrenamtspauschale“ gewährt. Als Grundsatz gilt, dass Vergütungen, die Dabei handelt es sich um einen Freibetrag über einen bloßen Aufwandsersatz hinaus- Satzung trifft keine Aussage zur Vergütung in Höhe von 500 Euro im Jahr, der in seiner gehen, immer auf ihre gemeinnützigkeits- von Organmitgliedern Struktur weitestgehend dem Übungsleiter- rechtliche Zulässigkeit hin überprüft werden Enthalten die betreffenden Satzungsbe- freibetrag entspricht. So gelten beispielswei- müssen. Die Zulässigkeit der Zahlung einer stimmungen keine Regelungen bzw. Aus- se auch die Regelungen zur Berücksichtigung Vergütung leitet sich zunächst aus den Sat- sagen zur Bezahlung der Organmitglie- von Werbungskosten oder Betriebsausgaben zungsbestimmungen ab. Grundproblem ist der, so haben diese keinen Anspruch auf analog. Bedeutender Unterschied ist jedoch nämlich, dass Zahlungen an Organmitglie- eine über den reinen Aufwandsersatz die Tatsache, dass keine Beschränkung auf der einer gemeinnützigen Körperschaft als hinausgehende Vergütung. In der The- bestimmte ausgewählte Tätigkeiten vorge- Verstoß gegen das Gebot, sämtliche Mittel orie ist dabei strittig, ob eine Vergü- sehen ist, so dass jede nebenberufliche für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, tung – beispielsweise auf Grundlage eines Tätigkeit, die unmittelbar gemeinnützigen gewertet werden, falls diese nicht durch Beschlusses der Mitgliederversammlung Zwecken dient, die Inanspruchnahme des satzungsrechtliche Vorgaben gedeckt sind. – in diesem Fall ohne Gefährdung der Freibetrags ermöglicht. Gemeinnützigkeit gewährt werden kann. Grundsätzlich sind folgende Satzungsge- Die Finanzverwaltung ist dem inzwischen Zu beachten ist jedoch, dass Übungsleiter- staltungen denkbar: entgegengetreten und steht auf dem freibetrag und Ehrenamtspauschale nicht Standpunkt, dass eine Vergütung von parallel gewährt werden. Für Tätigkeiten, Satzung verbietet eine Vergütung von Organmitgliedern ohne satzungsmäßige die dem Übungsleiterfreibetrag unterlie- Organmitgliedern ausdrücklich Grundlage gemeinnützigkeitsschädlich gen, kann die Ehrenamtspauschale nicht in Ein Verbot von Zahlungen an Organmit- sein soll. Um gemeinnützigkeitsrechtliche Anspruch genommen werden. Insbesonde- glieder ist anzunehmen, wenn die Satzung Probleme zu vermeiden, ist es deshalb re ist keine „Aufstockung“ des Übungslei- eine „unentgeltliche“ Tätigkeit vorsieht. dringend anzuraten, Vergütungen erst terfreibetrags möglich. Die Ehrenamtspau- Die häufig anzutreffende Satzungsrege- nach einer entsprechenden Anpassung schale kann jedoch gewährt werden, wenn lung, dass die Vorstandstätigkeit „ehren- der Satzung zu gewähren. neben einer Tätigkeit, für die der Übungs- amtlich“ zu erfolgen hat, schließt eine leiterfreibetrag gewährt wird, einer weite- Vergütung ebenfalls aus. Ehrenamtlich Satzung erlaubt Vergütung von Organmit ren Tätigkeit nachgegangen wird, die nur bedeutet zwar nicht unbedingt unent- gliedern unter die Ehrenamtspauschale fällt. Dies ist geltlich, doch im Kontext der meisten Sat- In diesem Fall können Vergütungen ent- beispielsweise dann denkbar, wenn der Vor- zungsbestimmungen wären Vergütungen sprechend den satzungsrechtlichen Vor- stand eines Sportvereins gleichzeitig Trai- als unzulässig zu interpretieren. Wenn gaben geleistet werden. Zu beachten ner einer Sportgruppe des Vereins ist. die Satzung bisher eine Bezahlung ver- ist jedoch, dass die Vergütungen trotz bietet, haben Organmitglieder nur einen grundsätzlicher Zulässigkeit den allge- Hauptanwendungsbereich dürften Auf- Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich ent- meinen Anforderungen des Gemeinnüt- wandsentschädigungen an Organmitglieder standenen und nachgewiesenen Aufwen- zigkeitsrechts genügen müssen und nicht 9
unangemessen hoch sein dürfen. Insbe- liche Grundlage bestand, so können diese nämlich erheblich mehr Fälle geben, in sondere muss es sich um ein Entgelt han- nicht nachträglich umgedeutet werden. Die denen Tätigkeiten für einen wirtschaftli- deln, dem eine entsprechende Leistung Finanzverwaltung nimmt in solchen Fällen chen Geschäftsbetrieb vorliegen. des Organmitglieds gegenübersteht. regelmäßig an, dass es sich um durch das Mitgliedschaftsverhältnis veranlasste Zah- Beispiele für Tätigkeiten im Rahmen der sat- Im Ergebnis bedeutet dies, dass Vergütun- lungen handelt; damit wäre ein klarer Ver- zungsmäßigen Zwecke: gen an Organmitglieder zur Nutzung der stoß gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit y Tätigkeiten als Organmitglied Ehrenamtspauschale nur dann gewährt wer- gegeben. y Platzwart in einem Sportverein, den können, wenn entsprechende Regelun- y Organisationstätigkeit in einem Kultur- gen in der Satzung enthalten sind. Größere Welche Voraussetzungen sind sonst verein, Beträge sollten sich die Organmitglieder noch zu erfüllen? y Buchhaltungstätigkeit in einer gemein- sinnvollerweise durch die zuständigen Gre- nützigen Stiftung. mien (z. B. Mitglieder- oder Gesellschafter- Für die Gewährung der Ehrenamtspauschale versammlung) bestätigen lassen, um sich gelten grundsätzlich dieselben Vorausset- Nicht begünstigte Tätigkeiten im steuer- nicht dem Verdacht der Untreue auszuset- zungen wie für den Übungsleiterfreibetrag pflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe- zen. (vgl. Seite 7). Neben der Voraussetzung, dass trieb sind z. B. der Verkauf von Speisen und nur nebenberufliche Tätigkeiten betroffen Getränken bei Vereinsfesten oder sonsti- Grundvoraussetzung einer zulässigen Aus- sind, spielt auch bei der Ehrenamtspauscha- ge Tätigkeiten bei Sportveranstaltungen, zahlung der Vergütung ist, dass zuerst die le die Tatsache, dass nur Tätigkeiten im Rah- die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Anspruchsgrundlagen geregelt sein müs- men der satzungsmäßigen Zwecke begüns- darstellen (nicht jedoch bei Sportveranstal- sen, bevor die Zahlung erfolgt. Werden Zah- tigt sind, eine zentrale Rolle. Im Gegensatz tungen, die gemäß § 67 a AO einen Zweckbe- lungen geleistet, für die vorher keine recht- zur Übungsleiterpauschale dürfte es hier trieb darstellen). 10
Nutzung der Pauschalen für Aufwandsspenden Die Ausgestaltung des Übungsleiterfreibe- Folgende Voraussetzungen müssen dabei Nur in Zusammenhang mit den pauschalen trags und der Ehrenamtspauschale als Frei- unbedingt beachtet werden: Freibeträgen ergibt sich ein steuerlicher beträge bewirken, dass diese nur dann zu y der Zahlungsanspruch muss im Vorhinein Vorteil, wie das folgende Beispiel zeigen einem steuerlichen Vorteil führen, wenn tat- ernsthaft eingeräumt und gemeinnützig- soll: sächlich Zahlungen geleistet werden. Dies ist keitsrechtlich zulässig sein; jedoch in vielen Fällen weder vom gemein- y der Anspruch darf nicht unter der Bedin- Beispiel: nützigen Verein noch von den nebenberuf- gung des Verzichts eingeräumt worden C vereinbart mit einem Sportverein für sei- lich Tätigen gewünscht. sein; der Mitarbeiter darf auch nicht im ne Übungsleitertätigkeit eine Tätigkeitsver Vorfeld auf eine Vergütung verzichtet gütung in Höhe von a) 2.000 Euro bzw. Um den Steuervorteil trotzdem nutzen zu haben; b) 3.000 Euro. Er übt die Tätigkeit nebenbe- ruflich und selbständig aus, Aufwendungen können, bietet sich eine Konstruktion an, y die Höhe der Vergütung muss angemes- in Zusammenhang mit der Tätigkeit hat er bei der das Entgelt zwar zunächst ernst- sen sein; nicht. Bei Fälligkeit des Anspruchs verzichtet haft vereinbart wird, die nebenberuflich y der Verein muss wirtschaftlich in der er schriftlich auf seinen Anspruch, wofür ihm Tätigen jedoch die ausbezahlten Beträge Lage sein, den Forderungen auch nachzu- der Verein eine Spendenbestätigung über 2.000 Euro (a) bzw. 3.000 Euro (b) ausstellt. an den Verein zurückspenden. Dafür kann kommen, das heißt, dass keine Vergütun- Im Rahmen seines Hauptberufs erzielt er dann eine Spendenquittung über eine ent- gen vereinbart werden dürfen, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in sprechende Geldspende ausgestellt werden. auch bezahlt werden könnten. Höhe von 40.000 Euro. Um die damit verbundenen unnötigen Zah- a) Steuerliche Einnahme 2.000 Euro lungsflüsse zu vermeiden, sieht das deut- Aus den Voraussetzungen ergibt sich, dass ./. Freibetrag (ab VZ 2007) 2.100 Euro sche Steuerrecht in Form der so genann- Vergütungen immer nur in einer Höhe zuge- zu versteuernder Betrag 0 Euro ten „Aufwandsspenden“ eine Vereinfachung sagt werden können, die der Verein auch vor: Anstatt Auszahlung und Rückspende tragen könnte. Außerdem ist zu berücksich- Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 Euro kann auch eine Spendenquittung erteilt tigen, dass durch die Notwendigkeit einer ./. Spendenabzug (max. 20 % werden, wenn die nebenberuflich Tätigen ernsthaften Zusage im Vorfeld nicht sicher- von 40.000 = 8.000) 2.000 Euro noch vor der Auszahlung auf ihren Auszah- gestellt werden kann, dass tatsächlich alle zu versteuerndes Einkommen 38.000 Euro lungsanspruch verzichten. In diesem Fall Mitarbeiter auf ihren Anspruch verzichten b) Steuerliche Einnahme 3.000 Euro kann ebenfalls eine Spendenquittung in (d. h. die Spende muss „freiwillig“ sein!). ./. Freibetrag (ab VZ 2007) 2.100 Euro Höhe des vereinbarten Entgelts ausgestellt zu versteuernder Betrag 900 Euro werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Der Verzicht auf die bereits fest vereinbarte zwar eine Quittung über eine Geldspende Vergütung führt beim nebenberuflich Täti- Gesamtbetrag der Einkünfte 40.900 Euro ausgestellt wird, auf dieser jedoch zu ver- gen grundsätzlich nicht dazu, dass steu- ./. Spendenabzug (max. 20 % merken ist, dass es sich um „den Verzicht erpflichtige Einnahmen vermieden werden von 40.000 = 8.000) 3.000 Euro auf die Erstattung von Aufwendungen“ han- können, so dass der Spendenabzug lediglich zu versteuerndes Einkommen 37.900 Euro delt. zu einer Neutralisierung der fiktiven Ein- nahme und damit zu einem „Nullsummen- spiel“ führen würde. 11
Fazit Viele Menschen sind in unterschiedlichen werden, ohne dass der Verein letztendlich Funktionen unentgeltlich für gemeinnützige belastet wird. Vereine tätig. Entstehen den Ehrenamtli- chen im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufwendun- Wie häufig im Gemeinnützigkeitsrecht ber- gen, können diese in aller Regel steuerfrei gen jedoch auch die in dieser Broschüre erstattet werden. dargestellten Voraussetzungen eine Viel- zahl von Besonderheiten, deren Nichtbeach- Neben dem Ersatz tatsächlicher Aufwen- tung dazu führen kann, dass die gewünsch- dungen haben viele Vereine jedoch ein Inte- ten steuerlichen Vorteile nicht eintreten. resse daran, dass insbesondere verdiente Schlimmstenfalls wird sogar der Gemeinnüt- und engagierte Helfer (einschließlich Vor- zigkeitsstatus gefährdet. standsmitglieder) auch eine Entschädigung des Zeitaufwands in Form eines kleinen Es ist deshalb auch bei Anwendung von Entgelts erhalten. Diese Vergütungen sind Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauscha- unter den Voraussetzungen des Übungs- le und Aufwandsspenden sorgsam darauf zu leiterfreibetrags bzw. der Ehrenamtspau- achten, dass die steuerlichen Voraussetzun- schale von der Besteuerung ausgenommen. gen korrekt umgesetzt und etwaige Fallstri- Damit können Vergütungen bis zu einer cke umgangen werden. Gelingt dies, bietet bestimmten Höhe den Helfern ohne Abzug das Gemeinnützigkeitsrecht wirkungsvol- von Steuern zufließen. le Möglichkeiten, die finanzielle Situation von Verein und engagierten Helfern mittels Andere Vereine möchten ihr Budget nicht steuerlicher Vergünstigungen zu verbes- mit Zahlungen an Helfer belasten, so dass sern. Gerne sind wir Ihnen bei der Entwick- die Freibeträge grundsätzlich keine Wirkung lung maßgeschneiderter Konzepte für Sie entfalten können. Hier kann jedoch mittels und Ihre steuerbegünstigte Körperschaft des Konstrukts der „Aufwandsspenden“ den behilflich. Helfern ein steuerlicher Vorteil gewährt 12
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