Ehrenamt und Steuern Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften

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Ehrenamt und Steuern Steuerliche Behandlung nebenberuflicher Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften
Ehrenamt und
Steuern
Steuerliche Behandlung
nebenberuflicher Tätigkeiten
für steuerbegünstigte
Körperschaften
Ehrenamt
und Steuern
Steuerliche Behandlung
nebenberuflicher Tätigkeiten
für steuerbegünstigte Körperschaften

Stand der Rechtslage: November 2010
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unsere
weiteren Veröffentlichungen zu folgenden
Themenbereichen zur Verfügung:

Gemeinnützige Körperschaften
Eine Übersicht über wesentliche
Problembereiche bei
steuerbegünstigten Organisationen

Sponsoring
Steuerliche Rahmenbedingungen
für Förderer und Geförderte

Die steuerbegünstigte Stiftung
unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Verbesserung
ertragsteuerlicher Privilegien
Inhaltsverzeichnis

Einführung                                      4

Ersatz tatsächlicher Aufwendungen               5

Freibeträge für pauschale Vergütungen
nebenberuflicher Mitarbeiter                    6
   Nebenberuflichkeit – was ist das?            6
   Übungsleiterfreibetrag                       6
		 Was bedeutet Übungsleiterfreibetrag?         6
		 Wer profitiert vom Übungsleiterfreibetrag?   7
		 Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?     7
		 Wie funktioniert die Förderung?              7
		 Wie können Übungsleiterfreibetrag und
		 Mini-Job kombiniert werden?                  8
   Ehrenamtspauschale                           9
		 Was bringt die Ehrenamtspauschale für wen?   9
		 Unter welchen Voraussetzungen dürfen
		 Organmitglieder Vergütungen erhalten?        9
		 Welche Voraussetzungen sind sonst noch
		 zu erfüllen?                                 10

Nutzung der Pauschalen für Aufwandsspenden      11

Fazit		                                         12
Einführung

Für Körperschaften, die ausschließlich         Neben der staatlichen Unterstützung durch
gemeinnützige, mildtätige oder kirch-          Steuererleichterungen leben die meisten
liche Zwecke verfolgen, sieht das deut-        gemeinnützigen Vereine in Deutschland
sche Steuerrecht zahlreiche unmittelbare       vom persönlichen Engagement ihrer Mit-
Steuerbegünstigungen vor. Darüber hinaus       glieder. In vielen Fällen handelt es sich
können Spenden an steuerbegünstigte Kör-       dabei um ehrenamtliche Tätigkeiten, denen
perschaften im Rahmen von Einkommen-,          keine Gegenleistungen gegenüberstehen,
Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend        so dass steuerliche Folgen prinzipiell aus-
gemacht werden. Die entsprechenden Rege-       bleiben. Sobald den Ehrenamtlichen jedoch
lungen finden sich in verschiedenen Steuer-    zumindest ihre Aufwendungen ersetzt wer-
gesetzen und werden allgemein unter dem        den sollen, müssen steuerliche Regelungen
Begriff „Gemeinnützigkeits- und Spenden-       beachtet werden. Sollen die Helfer daneben
recht“ zusammengefasst. In den meisten         weitergehende finanzielle Entschädigungen
Fällen sind es Vereine oder Stiftungen, die    erhalten, werden sich steuerliche Folgen
den so genannten „Status der Gemein-           kaum vermeiden lassen. Beschäftigt der
nützigkeit“ erhalten. Daneben sind jedoch      gemeinnützige Verein hauptberufliche Mit-
beispielsweise auch gemeinnützige GmbHs        arbeiter, bestehen hierfür keine gemeinnüt-
denkbar. Im Folgenden wird als Oberbegriff     zigkeitsrechtlichen Erleichterungen. Werden
für alle nach dem Gemeinnützigkeitsrecht       die Mitarbeiter jedoch nur nebenberuflich
begünstigungsfähigen Körperschaften nur        tätig, gelten interessante Sonderregelun-
vom „gemeinnützigen Verein“ gesprochen.        gen, welche Gegenstand der vorliegenden
Alle dargestellten Regelungen gelten jedoch    Broschüre sind.
gleichermaßen auch für gemeinnützige Stif-
tungen, gemeinnützige GmbHs und ande-          Zunächst wird auf Möglichkeiten und Gren-
re gemeinnützige Körperschaften. Darüber       zen des Ersatzes tatsächlicher Aufwen-
hinaus greifen die besonderen Steuerver-       dungen hingewiesen, bevor die steuer­
günstigungen für Einnahmen aus neben-          lichen Begünstigungen für nebenberuflich
beruflichen Tätigkeiten auch für juristische   beschäftigte Mitarbeiter in den Fokus der
Personen öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen    Betrachtungen rücken. Dazu ist erst ein-
und Kommunen mit ihren Kindergärten und        mal das Kriterium der Nebenberuflichkeit
Altenheimen).                                  näher zu beleuchten, um im Anschluss auf
                                               die Regelungen für Übungsleiter, Organ-

!
    Übungsleiterfreibetrag und Ehren­amts­     mitglieder und sonstige Helfer eingehen zu
    pau­schale gelten für alle gemeinnützi-    können. Am Ende der Broschüre finden sich
    gen Körperschaften! Zur Vereinfachung      Gestaltungshinweise zur optimalen Ausnut-
    wird im Folgenden nur noch beispiel-       zung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Frei-
    haft von gemeinnützigen Vereinen           beträge für Aufwandsspenden.
    gesprochen.

                                               4
Ersatz tatsächlicher Aufwendungen

Oftmals erhalten Ehrenamtliche zwar kei-          Arbeitsverhältnis, muss der Aufwandsersatz          Dauer in Stunden          Pauschbetrag
ne Vergütung für ihre Tätigkeit; entstehen        genauer betrachtet werden. Zu beachten                                       je Kalendertag
ihnen allerdings im Rahmen ihres Engage-          ist hierbei jedoch, dass ein Arbeitsverhält-                       24           24,00 Euro
ments tatsächliche Aufwendungen (z. B. Rei-       nis dann nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit                 mind. 14             12,00 Euro
se- oder Telekommunikationskosten, Kos-           unentgeltlich erfolgt, wobei der Auslagen-         bis weniger als 24
ten für Büromaterial), erfolgt regelmäßig         ersatz der Unentgeltlichkeit nicht entge-                     mind. 8            6,00 Euro
ein Ersatz durch den Verein. Ein steuer-          gensteht.                                           bis weniger als 14

freier pauschaler Auslagenersatz ist dabei
nur im Rahmen der nachfolgend erläuter-           Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, finden die    Andere als die gesetzlich aufgeführten steu-
ten Ehrenamtspauschale bzw. des Übungs-           allgemeinen Regelungen zum Arbeitslohn         erfreien Erstattungen lösen beim Verein die
leiterfreibetrags möglich. Anderenfalls ist       Anwendung. Werden einem ehrenamtlichen         Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer und
Steuerfreiheit nur dann gegeben, wenn die         Mitarbeiter beispielsweise Reisekosten         Sozialversicherung aus, falls nicht Sonder-
Aufwendungen, die im Dienst des gemein-           erstattet, handelt es sich hierbei nicht um    regelungen zur Anwendung kommen kön-
nützigen Vereins entstanden sind, mittels         steuerpflichtigen Lohn, wenn die steuerli-     nen (z. B. geringfügige Beschäftigung).
Belegen nachgewiesen werden.                      chen Grenzen der Reisekostenerstattung
                                                  eingehalten werden. Diese richten sich nach    Entschädigungen für die Aufwendungen von
Ist der Ehrenamtliche selbständig für den         den Vorschriften des Einkommensteuerge-        Zeit stellen grundsätzlich eine steuerpflich-
Verein tätig, bleibt ein Ersatz tatsächlich für   setzes. Hiernach werden als Fahrtkosten        tige Vergütung mit den allgemeinen steu-
den Verein aufgewendeter Beträge, für die         die tatsächlich entstandenen Kosten bei        erlichen Konsequenzen dar. Eine Ausnahme
entsprechende Nachweise vorliegen, immer          der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel      besteht nur dann, wenn die Voraussetzun-
ohne steuerliche Wirkung, da sich in diesen       anerkannt. Benutzt der Mitarbeiter einen       gen für den Übungsleiterfreibetrag oder die
Fällen Einnahmen und Ausgaben im Rah-             Pkw, können pauschal 0,30 Euro je gefah-       Ehrenamtspauschale erfüllt werden kön-
men der Einkommensteuererklärung aus-             rener Kilometer anerkannt werden. Darüber      nen.
gleichen.                                         hinaus können für Verpflegungsmehrauf-
                                                  wand bei Reisen im Inland folgende nach
Besteht zwischen ehrenamtlichem und               Abwesenheitsdauer gestaffelte Pauschalbe-
gemeinnützigem Verein dagegen ein                 träge gezahlt werden:

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Freibeträge für pauschale Vergütungen nebenberuflicher Mitarbeiter

Nebenberuflichkeit – was                        Nachmittagsbetreuung in einem gemein-          selbstständig tätigen Ehrenamtlichen tref-
ist das?                                        nützigen Seniorenheim genannt.                 fen den Verein diese Pflichten nicht.

Nach allgemein anerkannter Auffassung ist       Stellt die Übungsleitertätigkeit lediglich     Da die Nebenberuflichkeit das entscheiden-
eine Tätigkeit dann nebenberuflich, wenn        einen Teil des Hauptberufs dar, kann sie       de Kriterium für die Anwendbarkeit der Ver-
sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeits-     nicht als nebenberuflich erfasst werden.       günstigungen durch pauschale Freibeträge
zeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs       Auch wenn sich die Ausübung mehrerer, an       ist, empfiehlt es sich, mit den betroffenen
in Anspruch nimmt. Geht man von einer           sich getrennter, aber gleichartiger Tätig-     Mitarbeitern immer schriftliche Vereinba-
gewöhnlichen wöchentlichen Arbeitszeit          keiten als ein einheitlicher Hauptberuf dar-   rungen über Art und Umfang der neben-
von 35 bis 40 Stunden aus, so wären dies        stellt, liegt keine Nebenberuflichkeit vor.    beruflichen Tätigkeit zu treffen. Eventuell
ca. 11 bis 13 Wochenstunden. Für die Beurtei-                                                  kann auch ein stundenmäßiger Nachweis
lung der Nebenberuflichkeit sind mehrere        Beispiele für mehrere Teiltätigkeiten, die     der Arbeitsleistungen sinnvoll sein. Die Mit-
gleichartige Tätigkeiten zusammenzufas-         zusammen einen Hauptberuf ergeben:             arbeiter sollten zudem bestätigen, dass
sen. Das bedeutet, dass die zulässige Stun-     y Ein Lehrer erteilt an mehreren Schulen       sie auch anderweitig keinen gleichartigen
denzahl nicht mehrfach in Anspruch genom-         Unterrichtseinheiten, die für sich gese-     Tätigkeiten nachgehen. Dies ist für den Ver-
men werden darf, nur weil Tätigkeiten für         hen jeweils weniger als ein Drittel der      ein vor allem bei Arbeitsverhältnissen wich-
verschiedene gemeinnützige Körperschaf-           üblichen Arbeitszeit ausfüllen.              tig, da hier eine lohnsteuer- und sozialversi-
ten ausgeübt werden. Andererseits sind          y Ein hauptberuflicher Chorleiter wird von     cherungsrechtliche Haftung drohen kann.
völlig verschiedenartige Tätigkeiten selbst       einem Verein für die Leitung eines Chors
dann nicht zusammenzurechnen, wenn die-           engagiert. Die Wochenarbeitszeit beträgt
se für die gleiche Körperschaft ausgeübt          lediglich vier Stunden.
werden. Beispielsweise kann ein Ehrenamt-       y Die Buchhaltung eines Kulturvereins wird     Übungsleiterfreibetrag
licher, der für eine gemeinnützige Körper-        von einer Steuerfachangestellten erle-
schaft sowohl die Buchhaltung übernimmt           digt, die gleichzeitig in dieser Funktion    Was bedeutet Übungsleiterfreibetrag?
als auch Betreuungsleistung erbringt, auch        bei einem anderen Arbeitgeber im Haupt-
dann nebenberuflich tätig sein, wenn die          beruf tätig ist.                             Viele gemeinnützige Vereine verfolgen ihre
Gesamtarbeitszeit für die Körperschaft die                                                     satzungsmäßigen Zwecke, indem unter
Ein-Drittel-Grenze überschreitet.               Auch eine Tätigkeit im Nebenamt, zu der        Anleitung eines Betreuers Aktivitäten durch-
                                                eine berufliche Verpflichtung besteht,         geführt werden oder Personen anderwei-
Die Höhe der Einkünfte ist für die Abgren-      kann das Kriterium der nebenberuflichen        tig betreut und/oder gepflegt werden.
zung der Nebenberuflichkeit dagegen uner-       Übungsleitertätigkeit erfüllen, wenn hierbei   Üb­licherweise erhält das Betreuungsperso-
heblich. Ebenso ist unerheblich, ob selb-       keine Weisungs- oder Kontrollrechte des        nal – die so genannten Übungsleiter – für
ständige oder nicht selbständige Tätigkeit      Arbeitgebers gegeben sind. Dies kann bei-      diese Tätigkeiten eine kleine Vergütung über
vorliegt.                                       spielsweise bei der Abnahme von Prüfungen      den reinen Aufwandsersatz hinaus. Da diese
                                                im Ausbildungswesen der Fall sein.             Personen einen direkten Beitrag zur Erfül-
Grundsätzlich unschädlich ist die gleichzei-                                                   lung begünstigter Zwecke leisten, ist die
tige Ausübung eines Hauptberufs, soweit die     Liegt keine nebenberufliche Tätigkeit im       Zahlung eines solchen Entgelts für den Ver-
Nebentätigkeit beim gemeinnützigen Verein       vorstehenden Sinne vor, so sind vom steu-      ein regelmäßig gemeinnützigkeitsrechtlich
vom Hauptberuf klar abgegrenzt werden           erbegünstigten Verein die normalen Rege-       unschädlich. Allerdings würde das Entgelt
kann. Aber auch Erwerbslose und Hausfrau-       lungen zum Lohnsteuerabzug und zur             ohne eine entsprechende Sonderregelung
en oder Rentner und Studenten bzw. Schüler      Sozialversicherung zu beachten, falls der      bei den Übungsleitern nach den allgemeinen
können nebenberuflich tätig sein. Als Bei-      Ehrenamtliche als Arbeitnehmer anzusehen       Grundsätzen der Besteuerung unterliegen.
spiele seien die nebenberufliche Tätigkeit      ist. Gegebenenfalls kann auf die Regelun-
einer Hausfrau im Sportverein zur Senioren-     gen zu den geringfügigen Beschäftigungs-       Durch den so genannten „Übungsleiterfrei-
gymnastik oder eines rüstigen Rentners zur      verhältnissen zurückgegriffen werden. Bei      betrag“ werden bestimmte Tätigkeiten für

                                                6
gemeinnützige Zwecke steuerlich privilegiert,   flussnahme auf andere Personen durch per-        jeder Steuerpflichtige den Freibetrag nur
um einen Anreiz zur Übernahme solcher Auf-      sönlichen Kontakt. Der in diesem Bereich         einmal jährlich beanspruchen, unabhängig
gaben zu schaffen. „Aufwandsentschädigun-       Tätige wirkt auf die geistige und körperliche    davon, für wie viele Vereine er tätig ist.
gen“ für die Übungsleitertätigkeiten sollen     Entwicklung der ihm anvertrauten Personen        Der einem Ehegatten zustehende Freibetrag
beim Ehrenamtlichen bis zu einer bestimm-       ein. Besondere Qualifikationen sind hierfür      kann dabei nicht auf den anderen Ehegatten
ten Größenordnung keine steuerlichen Fol-       nicht erforderlich. Neben den Tätigkeiten        übertragen werden.
gen auslösen. Dazu wird ein Steuerfreibetrag    mit pädagogischer Ausrichtung sind im glei-
in Höhe von 2.100 Euro gewährt. Das bedeu-      chen Umfang nebenberufliche künstlerische        Erhält der Begünstigte eine Vergütung, die
tet, dass Einnahmen aus einer Tätigkeit als     Tätigkeiten und die nebenberufliche Pflege       zum Teil auf durch die Übungsleiterpau-
Übungsleiter für einen steuerbegünstigten       alter, kranker oder behinderter Menschen         schale privilegierte Tätigkeiten, zum Teil
Verein bis zu einem Betrag von 2.100 Euro im    steuerlich privilegiert. Nicht begünstigt sind   auf andere Aufgaben entfällt, wird die Steu-
Jahr einkommensteuerfrei erzielt werden         dagegen alle Tätigkeiten, die dem organisa-      erfreiheit nur für den auf die privilegierte
können. Darüber hinausgehende Einnahmen         torischen Bereich des Vereins zuzuordnen         Tätigkeit entfallenden Anteil gewährt.
sind erlaubt, werden aber vom Freibetrag        sind.
nicht mehr erfasst und müssen deshalb nor-                                                       Sind Bezüge nach anderen Vorschriften
mal versteuert werden.                          Welche Voraussetzungen sind zu                   steuerfrei, haben diese Vorrang: So kön-
                                                erfüllen?                                        nen Arbeitnehmern beispielsweise zusätz-
Wer profitiert vom Übungsleiter­                                                                 lich zum Übungsleiterfreibetrag steuerfreie
freibetrag?                                     Die Tätigkeit muss im Dienst oder im Auftrag     Reisekosten erstattet werden. Die steuer-
                                                eines gemeinnützigen Vereins (oder einer         freie Erstattung von Reisekosten erhöht
Unter den Begriff des „Übungsleiters“ fällt     anderen steuerbegünstigten Körperschaft)         bei abhängig beschäftigten Ehrenamtlichen
dabei nicht – wie der Begriff vermuten lässt    zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger        die steuerfreie Vergütungsmöglichkeit. Bei
– nur der Trainer im Sportverein. Begünstigt    oder kirchlicher Zwecke erfolgen. Davon ist      Selbstständigen scheidet diese Möglichkeit
sind vielmehr alle Tätigkeiten als Übungslei-   auszugehen, wenn die Tätigkeit im Rahmen         aus.
ter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ver-    der Erfüllung der Satzungszwecke eines
gleichbare nebenberufliche Tätigkeiten.         gemeinnützigen Vereins ausgeübt wird.            Bei Beanspruchung des Steuerfreibetra-
                                                                                                 ges kann ein zusätzlicher Abzug von Wer-
Beispiele für typische Tätigkeiten eines        Erfolgt die Tätigkeit dagegen in einem steu-     bungskosten oder Betriebsausgaben nur
Übungsleiters:                                  erpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe-      dann vorgenommen werden, soweit diese
y Leitung von Sportkursen                       trieb ist der Übungsleiterfreibetrag nicht       den Freibetrag von 2.100 Euro überstei-
y Chor- oder Orchesterleitung                   anzuwenden.                                      gen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass sich
y Lehr- und Vortragstätigkeit im Bereich                                                         der Übungsleiterfreibetrag im Grundsatz
  der Allgemeinbildung (Kurse und Vorträ-       Wie funktioniert die Förderung?                  nur auswirkt, soweit keine Werbungskosten
  ge an Schulen, Volkshochschulen oder                                                           oder Betriebsausgaben vorliegen.
  sonstigen Bildungsträgern)                    Die Grenze der Begünstigung liegt bei Ein-
y Mütterberatung                                nahmen in Höhe von 2.100 Euro pro Person         Bei angestellten Mitarbeitern wird der
y Leitung eines Erste-Hilfe-Kurses, nicht       und Jahr. Neben der Steuerfreiheit wird bei      Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920
  aber der Bereitschaftsdienst von Ret-         Arbeitnehmern in dieser Höhe die Befreiung       Euro dagegen zusätzlich gewährt, falls die-
  tungssanitätern oder Ersthelfern bei Ver-     von der Sozialversicherung gewährt. Der          ser nicht bereits im Rahmen eines anderen
  anstaltungen                                  Freibetrag gilt auch dann, wenn mehrere          Beschäftigungsverhältnisses verbraucht
y Betreuungstätigkeit bei der Beaufsichti-      Tätigkeiten für verschiedene gemeinnützige       oder überschritten wurde.
  gung von Kindern und Jugendlichen             Vereine ausgeübt werden, die sich zusam-
                                                menfassend jedoch nicht als Ausübung
All diesen Tätigkeiten gemeinsam ist eine       eines einheitlichen Hauptberufs darstellen
pädagogische Ausrichtung in Form der Ein-       (siehe dazu Seiten 5 und 6) Allerdings kann

                                                                                            7
Beispiel:                                         cherungspflichtiges Beschäftigungsverhält-      Beispiele für die Kombination von
                                                  nis gewünscht ist, besteht hier Gestaltungs-    Übungsleitertätigkeit und Mini-Job:
 A hat Einnahmen aus einer Tätigkeit als
 Übungsleiter bei einem Sportverein in Höhe       spielraum. Eine Eintragung der steuerfrei
                                                                                                   Eine Hausfrau ist im Rahmen einer abhän-
 von 7.000 Euro im Jahr 2011. Die Aufwendungen    ausbezahlten Beträge auf der Lohnsteuer-         gigen Beschäftigung nebenberuflich als
 im Rahmen dieser Tätigkeit (z. B. Fahrtkosten,   karte ist nicht erforderlich und auch nicht      Übungsleiterin für einen Sportverein tätig.
 Literatur, sonstige Materialien) betrugen                                                         Sie bezieht eine monatliche Vergütung von
 a) 2.300 Euro / b) 1.000 Euro.
                                                  vorgesehen. Da jedoch ein Steuerpflichtiger
                                                                                                   575 Euro.
                                                  den Freibetrag nur einmal beanspruchen
 a) Einnahmen                       7.000 Euro    kann, muss der Arbeitnehmer dem gemein-            Monatliche Vergütung               575 Euro
 ./. Freibetrag                     2.100 Euro    nützigen Verein schriftlich bestätigen, dass     ./. anteiliger Übungsleiter-
 ./. den Freibetrag übersteigende                 er die Steuerbefreiung nicht gleichzeitig            Freibetrag = 2.100 Euro : 12      175 Euro
     Werbungskosten                  200 Euro
                                                  noch in einem anderen Arbeitsverhältnis            Vergütung nach Freibetrag          400 Euro
    zu versteuernder Betrag         4.700 Euro
                                                  beansprucht. Der Verein muss die Bestäti-
                                                                                                   Die Übungsleiterin ist geringfügig beschäftigt.
 b) Einnahmen                       7.000 Euro    gung als Unterlage zum Lohnkonto aufbe-
 ./. Freibetrag                     2.100 Euro    wahren.                                          Ein Rentner ist ab dem 1.7. im Rahmen einer
 ./. den Freibetrag übersteigende                                                                  abhängigen Beschäftigung als nebenberuf-
     Werbungskosten                     0 Euro    Ist der Ehrenamtliche dagegen selbständig        licher Chorleiter bei einem Gesangsverein
                                                                                                   tätig. Er bezieht eine monatliche Vergütung
    zu versteuernder Betrag         4.900 Euro    tätig, hat er die Übungsleiterpauschale in       von 525 Euro und möchte zunächst den
                                                  seiner Steuerklärung geltend zu machen.          Freibetrag ausschöpfen.
 B ist nebenberuflich für einen Sportverein
 als Jugendtrainer tätig. Er hat mit dem
                                                  Den Verein treffen hierbei keine weiteren
                                                                                                     2.100 Euro : 525 Euro/Monat = 4 Monate
 Verein einen Arbeitsvertrag geschlos-            Verpflichtungen. Allerdings sollte jeweils
 sen und erhält ein monatliches Gehalt von        genau darauf geachtet werden, dass auch          Für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.10. sind keine
 500 Euro. Tatsächliche Werbungskosten            tatsächlich eine selbständige Tätigkeit und      Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zu
 entstehen ihm nicht. Im Hauptberuf unter-                                                         zahlen und auch keine Meldungen zu erstat-
 hält er einen Gewerbebetrieb, so dass der        nicht ein verdecktes Arbeitsverhältnis vor-
                                                                                                   ten. Vom 1.11. an besteht eine Gleitzonen-
 Arbeitnehmerpauschbetrag noch nicht „ver-        liegt, da der Verein ansonsten für steu-         Beschäftigung, weil das Entgelt die Grenze
 braucht“ ist.                                    erliche Versäumnisse des Ehrenamtlichen          von 400 Euro überschreitet.
                                                  haften kann.
    Einnahmen                       6.000 Euro
 ./. Freibetrag                     2.100 Euro
 ./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag       920 Euro
                                                  Wie können Übungsleiterfreibetrag
    zu versteuernder Betrag         2.980 Euro
                                                  und Mini-Job kombiniert werden?

 Werbungskosten kommen bei Arbeitnehmern          Eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungs-
 demnach nur zum Tragen, wenn sie einen           leiter kann mit einem so genannten „Mini-
 Betrag von 3.020 Euro (= 2.100 Euro +
 920 Euro) übersteigen.                           Job“ kombiniert werden. Der Jahresfreibe-
                                                  trag von 2.100 Euro kann dabei auf das Jahr
                                                  verteilt werden, was einen steuerlichen Frei-
Bei einem Angestelltenverhältnis kann die         betrag von 175 Euro monatlich bedeutet.
Vergünstigung bereits im Rahmen des Lohn-         Damit kann die Mini-Job-Verdienstgrenze
steuerabzugs berücksichtigt werden. Wie           von 400 Euro auf 575 Euro angehoben wer-
die Aufteilung des Freibetrags auf die ein-       den. Alternativ kann der Freibetrag aber
zelnen Monate erfolgt, bleibt dabei dem           auch bereits zu Beginn der Tätigkeit in
Verein bzw. den Ehrenamtlichen überlassen.        Anspruch genommen werden.
Je nachdem, ob und wann ein sozialversi-

                                                  8
Ehrenamtspauschale                               oder sonstige Verwaltungs- und Organisa-         dungen (zum Aufwandsersatz vgl. Seiten
                                                 tionshelfer sein. Im Gegensatz zu Übungs-        4 und 5). Die Zahlung einer Vergütung für
Was bringt die Ehrenamtspauschale                leitern oder sonstigen Mitarbeitern ist bei      „Zeitaufwand“ ist ausgeschlossen. Durch
für wen?                                         Organmitgliedern jedoch unbedingt darauf         einfachen Beschluss der Mitglieder- oder
                                                 zu achten, dass die Aufwandsentschädigung        Gesellschafterversammlung kann diese
Vereinsvorstände und andere Organmitglie-        nicht die Gemeinnützigkeit gefährdet.            Regelung nicht aufgehoben werden. In
der, Verwaltungshelfer oder Reinigungskräf-                                                       diesen Fällen ist zwingend eine Satzungs-
te erhalten für ihre Tätigkeit den oben dar-     Unter welchen Voraussetzungen dür­               änderung notwendig, wenn der Anspruch
gestellten Übungsleiterfreibetrag nicht. Zur     fen Organmitglieder Vergütungen                  der Organmitglieder auf Vergütungen im
Förderung von Aktivitäten außerhalb der          erhalten?                                        Sinne einer Bezahlung von Zeitaufwand
Übungsleitertätigkeiten wird deshalb die so                                                       ausgeweitet werden soll.
genannte „Ehrenamtspauschale“ gewährt.           Als Grundsatz gilt, dass Vergütungen, die
Dabei handelt es sich um einen Freibetrag        über einen bloßen Aufwandsersatz hinaus-       Satzung trifft keine Aussage zur Vergütung
in Höhe von 500 Euro im Jahr, der in seiner      gehen, immer auf ihre gemeinnützigkeits-       von Organmitgliedern
Struktur weitestgehend dem Übungsleiter-         rechtliche Zulässigkeit hin überprüft werden     Enthalten die betreffenden Satzungsbe-
freibetrag entspricht. So gelten beispielswei-   müssen. Die Zulässigkeit der Zahlung einer       stimmungen keine Regelungen bzw. Aus-
se auch die Regelungen zur Berücksichtigung      Vergütung leitet sich zunächst aus den Sat-      sagen zur Bezahlung der Organmitglie-
von Werbungskosten oder Betriebsausgaben         zungsbestimmungen ab. Grundproblem ist           der, so haben diese keinen Anspruch auf
analog. Bedeutender Unterschied ist jedoch       nämlich, dass Zahlungen an Organmitglie-         eine über den reinen Aufwandsersatz
die Tatsache, dass keine Beschränkung auf        der einer gemeinnützigen Körperschaft als        hinausgehende Vergütung. In der The-
bestimmte ausgewählte Tätigkeiten vorge-         Verstoß gegen das Gebot, sämtliche Mittel        orie ist dabei strittig, ob eine Vergü-
sehen ist, so dass jede nebenberufliche          für gemeinnützige Zwecke zu verwenden,           tung – beispielsweise auf Grundlage eines
Tätigkeit, die unmittelbar gemeinnützigen        gewertet werden, falls diese nicht durch         Beschlusses der Mitgliederversammlung
Zwecken dient, die Inanspruchnahme des           satzungsrechtliche Vorgaben gedeckt sind.        – in diesem Fall ohne Gefährdung der
Freibetrags ermöglicht.                                                                           Gemeinnützigkeit gewährt werden kann.
                                                 Grundsätzlich sind folgende Satzungsge-          Die Finanzverwaltung ist dem inzwischen
Zu beachten ist jedoch, dass Übungsleiter-       staltungen denkbar:                              entgegengetreten und steht auf dem
freibetrag und Ehrenamtspauschale nicht                                                           Standpunkt, dass eine Vergütung von
parallel gewährt werden. Für Tätigkeiten,        Satzung verbietet eine Vergütung von             Organmitgliedern ohne satzungsmäßige
die dem Übungsleiterfreibetrag unterlie-         Organmitgliedern ausdrücklich                    Grundlage gemeinnützigkeitsschädlich
gen, kann die Ehrenamtspauschale nicht in          Ein Verbot von Zahlungen an Organmit-          sein soll. Um gemeinnützigkeitsrechtliche
Anspruch genommen werden. Insbesonde-              glieder ist anzunehmen, wenn die Satzung       Probleme zu vermeiden, ist es deshalb
re ist keine „Aufstockung“ des Übungslei-          eine „unentgeltliche“ Tätigkeit vorsieht.      dringend anzuraten, Vergütungen erst
terfreibetrags möglich. Die Ehrenamtspau-          Die häufig anzutreffende Satzungsrege-         nach einer entsprechenden Anpassung
schale kann jedoch gewährt werden, wenn            lung, dass die Vorstandstätigkeit „ehren-      der Satzung zu gewähren.
neben einer Tätigkeit, für die der Übungs-         amtlich“ zu erfolgen hat, schließt eine
leiterfreibetrag gewährt wird, einer weite-        Vergütung ebenfalls aus. Ehrenamtlich        Satzung erlaubt Vergütung von Organmit­
ren Tätigkeit nachgegangen wird, die nur           bedeutet zwar nicht unbedingt unent-         gliedern
unter die Ehrenamtspauschale fällt. Dies ist       geltlich, doch im Kontext der meisten Sat-      In diesem Fall können Vergütungen ent-
beispielsweise dann denkbar, wenn der Vor-         zungsbestimmungen wären Vergütungen             sprechend den satzungsrechtlichen Vor-
stand eines Sportvereins gleichzeitig Trai-        als unzulässig zu interpretieren. Wenn          gaben geleistet werden. Zu beachten
ner einer Sportgruppe des Vereins ist.             die Satzung bisher eine Bezahlung ver-          ist jedoch, dass die Vergütungen trotz
                                                   bietet, haben Organmitglieder nur einen         grundsätzlicher Zulässigkeit den allge-
Hauptanwendungsbereich dürften Auf-                Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich ent-      meinen Anforderungen des Gemeinnüt-
wandsentschädigungen an Organmitglieder            standenen und nachgewiesenen Aufwen-            zigkeitsrechts genügen müssen und nicht

                                                                                           9
unangemessen hoch sein dürfen. Insbe-         liche Grundlage bestand, so können diese        nämlich erheblich mehr Fälle geben, in
  sondere muss es sich um ein Entgelt han-      nicht nachträglich umgedeutet werden. Die       denen Tätigkeiten für einen wirtschaftli-
  deln, dem eine entsprechende Leistung         Finanzverwaltung nimmt in solchen Fällen        chen Geschäftsbetrieb vorliegen.
  des Organmitglieds gegenübersteht.            regelmäßig an, dass es sich um durch das
                                                Mitgliedschaftsverhältnis veranlasste Zah-      Beispiele für Tätigkeiten im Rahmen der sat-
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Vergütun-       lungen handelt; damit wäre ein klarer Ver-      zungsmäßigen Zwecke:
gen an Organmitglieder zur Nutzung der          stoß gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit      y Tätigkeiten als Organmitglied
Ehrenamtspauschale nur dann gewährt wer-        gegeben.                                        y Platzwart in einem Sportverein,
den können, wenn entsprechende Regelun-                                                         y Organisationstätigkeit in einem Kultur-
gen in der Satzung enthalten sind. Größere      Welche Voraussetzungen sind sonst                 verein,
Beträge sollten sich die Organmitglieder        noch zu erfüllen?                               y Buchhaltungstätigkeit in einer gemein-
sinnvollerweise durch die zuständigen Gre-                                                        nützigen Stiftung.
mien (z. B. Mitglieder- oder Gesellschafter-    Für die Gewährung der Ehrenamtspauschale
versammlung) bestätigen lassen, um sich         gelten grundsätzlich dieselben Vorausset-       Nicht begünstigte Tätigkeiten im steuer-
nicht dem Verdacht der Untreue auszuset-        zungen wie für den Übungsleiterfreibetrag       pflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe-
zen.                                            (vgl. Seite 7). Neben der Voraussetzung, dass   trieb sind z. B. der Verkauf von Speisen und
                                                nur nebenberufliche Tätigkeiten betroffen       Getränken bei Vereinsfesten oder sonsti-
Grundvoraussetzung einer zulässigen Aus-        sind, spielt auch bei der Ehrenamtspauscha-     ge Tätigkeiten bei Sportveranstaltungen,
zahlung der Vergütung ist, dass zuerst die      le die Tatsache, dass nur Tätigkeiten im Rah-   die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Anspruchsgrundlagen geregelt sein müs-          men der satzungsmäßigen Zwecke begüns-          darstellen (nicht jedoch bei Sportveranstal-
sen, bevor die Zahlung erfolgt. Werden Zah-     tigt sind, eine zentrale Rolle. Im Gegensatz    tungen, die gemäß § 67 a AO einen Zweckbe-
lungen geleistet, für die vorher keine recht-   zur Übungsleiterpauschale dürfte es hier        trieb darstellen).

                                                10
Nutzung der Pauschalen für Aufwandsspenden

Die Ausgestaltung des Übungsleiterfreibe-       Folgende Voraussetzungen müssen dabei           Nur in Zusammenhang mit den pauschalen
trags und der Ehrenamtspauschale als Frei-      unbedingt beachtet werden:                      Freibeträgen ergibt sich ein steuerlicher
beträge bewirken, dass diese nur dann zu        y der Zahlungsanspruch muss im Vorhinein        Vorteil, wie das folgende Beispiel zeigen
einem steuerlichen Vorteil führen, wenn tat-      ernsthaft eingeräumt und gemeinnützig-        soll:
sächlich Zahlungen geleistet werden. Dies ist     keitsrechtlich zulässig sein;
jedoch in vielen Fällen weder vom gemein-       y der Anspruch darf nicht unter der Bedin-      Beispiel:
nützigen Verein noch von den nebenberuf-          gung des Verzichts eingeräumt worden
                                                                                                 C vereinbart mit einem Sportverein für sei-
lich Tätigen gewünscht.                           sein; der Mitarbeiter darf auch nicht im       ne Übungsleitertätigkeit eine Tä­tig­keits­ver­
                                                  Vorfeld auf eine Vergütung verzichtet          gü­tung in Höhe von a) 2.000 Euro bzw.
Um den Steuervorteil trotzdem nutzen zu           haben;                                         b) 3.000 Euro. Er übt die Tätigkeit nebenbe-
                                                                                                 ruflich und selbständig aus, Aufwendungen
können, bietet sich eine Konstruktion an,       y die Höhe der Vergütung muss angemes-           in Zusammenhang mit der Tätigkeit hat er
bei der das Entgelt zwar zunächst ernst-          sen sein;                                      nicht. Bei Fälligkeit des Anspruchs verzichtet
haft vereinbart wird, die nebenberuflich        y der Verein muss wirtschaftlich in der          er schriftlich auf seinen Anspruch, wofür ihm
Tätigen jedoch die ausbezahlten Beträge           Lage sein, den Forderungen auch nachzu-        der Verein eine Spendenbestätigung über
                                                                                                 2.000 Euro (a) bzw. 3.000 Euro (b) ausstellt.
an den Verein zurückspenden. Dafür kann           kommen, das heißt, dass keine Vergütun-        Im Rahmen seines Hauptberufs erzielt er
dann eine Spendenquittung über eine ent-          gen vereinbart werden dürfen, die nicht        Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in
sprechende Geldspende ausgestellt werden.         auch bezahlt werden könnten.                   Höhe von 40.000 Euro.
Um die damit verbundenen unnötigen Zah-
                                                                                                 a) Steuerliche Einnahme            2.000 Euro
lungsflüsse zu vermeiden, sieht das deut-       Aus den Voraussetzungen ergibt sich, dass
                                                                                                 ./. Freibetrag (ab VZ 2007)         2.100 Euro
sche Steuerrecht in Form der so genann-         Vergütungen immer nur in einer Höhe zuge-
                                                                                                    zu versteuernder Betrag              0 Euro
ten „Aufwandsspenden“ eine Vereinfachung        sagt werden können, die der Verein auch
vor: Anstatt Auszahlung und Rückspende          tragen könnte. Außerdem ist zu berücksich-          Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 Euro
kann auch eine Spendenquittung erteilt          tigen, dass durch die Notwendigkeit einer        ./. Spendenabzug (max. 20 %
werden, wenn die nebenberuflich Tätigen         ernsthaften Zusage im Vorfeld nicht sicher-          von 40.000 = 8.000)            2.000 Euro
noch vor der Auszahlung auf ihren Auszah-       gestellt werden kann, dass tatsächlich alle         zu versteuerndes Einkommen 38.000 Euro
lungsanspruch verzichten. In diesem Fall        Mitarbeiter auf ihren Anspruch verzichten
                                                                                                 b) Steuerliche Einnahme            3.000 Euro
kann ebenfalls eine Spendenquittung in          (d. h. die Spende muss „freiwillig“ sein!).
                                                                                                 ./. Freibetrag (ab VZ 2007)         2.100 Euro
Höhe des vereinbarten Entgelts ausgestellt
                                                                                                    zu versteuernder Betrag           900 Euro
werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass      Der Verzicht auf die bereits fest vereinbarte
zwar eine Quittung über eine Geldspende         Vergütung führt beim nebenberuflich Täti-           Gesamtbetrag der Einkünfte 40.900 Euro
ausgestellt wird, auf dieser jedoch zu ver-     gen grundsätzlich nicht dazu, dass steu-         ./. Spendenabzug (max. 20 %
merken ist, dass es sich um „den Verzicht       erpflichtige Einnahmen vermieden werden              von 40.000 = 8.000)            3.000 Euro
auf die Erstattung von Aufwendungen“ han-       können, so dass der Spendenabzug lediglich          zu versteuerndes Einkommen 37.900 Euro
delt.                                           zu einer Neutralisierung der fiktiven Ein-
                                                nahme und damit zu einem „Nullsummen-
                                                spiel“ führen würde.

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Fazit

Viele Menschen sind in unterschiedlichen      werden, ohne dass der Verein letztendlich
Funktionen unentgeltlich für gemeinnützige    belastet wird.
Vereine tätig. Entstehen den Ehrenamtli-
chen im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufwendun-     Wie häufig im Gemeinnützigkeitsrecht ber-
gen, können diese in aller Regel steuerfrei   gen jedoch auch die in dieser Broschüre
erstattet werden.                             dargestellten Voraussetzungen eine Viel-
                                              zahl von Besonderheiten, deren Nichtbeach-
Neben dem Ersatz tatsächlicher Aufwen-        tung dazu führen kann, dass die gewünsch-
dungen haben viele Vereine jedoch ein Inte-   ten steuerlichen Vorteile nicht eintreten.
resse daran, dass insbesondere verdiente      Schlimmstenfalls wird sogar der Gemeinnüt-
und engagierte Helfer (einschließlich Vor-    zigkeitsstatus gefährdet.
standsmitglieder) auch eine Entschädigung
des Zeitaufwands in Form eines kleinen        Es ist deshalb auch bei Anwendung von
Entgelts erhalten. Diese Vergütungen sind     Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauscha-
unter den Voraussetzungen des Übungs-         le und Aufwandsspenden sorgsam darauf zu
leiterfreibetrags bzw. der Ehrenamtspau-      achten, dass die steuerlichen Voraussetzun-
schale von der Besteuerung ausgenommen.       gen korrekt umgesetzt und etwaige Fallstri-
Damit können Vergütungen bis zu einer         cke umgangen werden. Gelingt dies, bietet
bestimmten Höhe den Helfern ohne Abzug        das Gemeinnützigkeitsrecht wirkungsvol-
von Steuern zufließen.                        le Möglichkeiten, die finanzielle Situation
                                              von Verein und engagierten Helfern mittels
Andere Vereine möchten ihr Budget nicht       steuerlicher Vergünstigungen zu verbes-
mit Zahlungen an Helfer belasten, so dass     sern. Gerne sind wir Ihnen bei der Entwick-
die Freibeträge grundsätzlich keine Wirkung   lung maßgeschneiderter Konzepte für Sie
entfalten können. Hier kann jedoch mittels    und Ihre steuerbegünstigte Körperschaft
des Konstrukts der „Aufwandsspenden“ den      behilflich.
Helfern ein steuerlicher Vorteil gewährt

                                              12
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                                                                      Impressum
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gesellschaften, in dem jede einzelne Gesellschaft als eigenständige
                                                                      Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es
unternehmerische Einheit operiert. RSM International stellt weder
                                                                      jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
unter nationaler noch nach internationaler Gesetzgebung eine eigene
juristische Person dar.                                               Stand November 2010
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