Niederschrift - Garmisch-Partenkirchen
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Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 30. April 2019 im Kleinen Sitzungssaal FA/2019/081 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Vorsitzende Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied Braun, Peppi Vertretung für Möckl, Florian Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Filser, Hubert Hilleprandt, Florian Koch, Elisabeth stellv. Vorsitzende Maderspacher, Alois Roos-Teitscheid, Alexandra Kommt um 17:08 Uhr Steinberg, Jacqueline Vertretung für Morhart, Mechthild Mitarbeiter der Verwaltung Dengg, Paul - Stv. Leiter Finanzverwaltung Jäger, Stephanie - Finanzverwaltung / Schriftführer Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt Eitzenberger, Johann - Leiter Hauptverwaltung Hahn, Jörg - Leiter Bauamt Velten, Ernst - Abteilungsleiter Liegenschaften Fehlend: Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Möckl, Florian Entschuldigt fehlend Morhart, Mechthild Entschuldigt fehlend Zolk, Claudia Entschuldigt fehlend
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 2 ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat Mit 9 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 80. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 79. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 3 Öffentliche Tagesordnung Die öffentlichenTagesordnungspunkte werden in der Reihenfolge 1, 9, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, und 12 behandelt. 01 Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend 02 Vertagt: Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - vertagt 03 Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - vorberatend 04 Vollzug des Vermögenshaushalts 2019; Sachentscheidung Sanierung Toilettenanlagen Kainzenbad - ggf. Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben - beschließend 05 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend 06 Sportförderung; Antrag der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH (SCR GmbH) auf Bezuschussung von Eiskosten in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Nachwuchsförderung - beschließend 07 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - vorberatend 08 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.V. - beschließend 09 Förderung der Landwirtschaft; Antrag der Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen auf finanzielle Unterstützung in Zusammenhang mit der Abholung und Ausbringung des Gärsubstrates der landwirtschaftlichen Biogasanlage - beschließend 10 Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im Markt Garmisch-Partenkirchen;Sonderförderung 2019; Antrag Phantastische Gesellschaft e.V. - beschließend 11 Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im Markt Garmisch-Partenkirchen;Sonderförderung 2019; Antrag Kleines Theater Garmisch-Partenkirchen - beschließend 12 Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im Markt Garmisch-Partenkirchen; Sonderförderung 2019; Antrag Kulturbeutel e.V. - beschließend
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 4 TOP 01 Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend Sachvortrag: Die Freiwillige Feuerwehr Garmisch beantragte mit Schreiben vom 03.09.2018 die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs DIN 14505 (siehe Anlage). Das vorhandene TLF 24/48 (Baujahr 1993) soll durch ein Wechselladerfahrzeug ersetzt werden. Für ein Wechselladerfahrzeug ist mit Beschaffungskosten in Höhe von ca. 230.000 EUR zu rechnen. Dieses Fahrzeug ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien grundsätzlich mit 83.000 EUR förderfähig. Des Weiteren wurde ein Zuschuss des Landkreises mit Schreiben vom 01.04.2019 in Höhe bis zu 42.500 EUR in Aussicht gestellt. Für die Beschaffung des Wechselladerfahrzeugs wurden im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen) 240.000 EUR eingestellt. Das TLF 24/48 (Baujahr 1993) soll mit einem Erlös von ca. 15.000 EUR bis 20.000 EUR veräußert werden. Das Ordnungsamt wird nach Beschluss des Finanzausschusses alle weiteren Schritte zur Beschaffung (Ausschreibung usw.) in die Wege leiten. Beschluss: Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch in Höhe von gesamt ca. 230.000 EUR wird zugestimmt. Auf der Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen) wurden dafür 240.000 EUR veranschlagt. Desweiteren wird Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 9 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 5 TOP 02 Vertagt: Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - vertagt Beschluss: Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt. TOP 03 Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - vorberatend Sachvortrag: Für das Jahr 2019 benötigen die Gemeindewerke ein Budget von 601.555 Euro, damit die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können; diese Beträge werden beim Markt im Haushalt 2020 veranschlagt: Stromkosten Stromverbrauch (Berechnungsbasis: ca. 800.000 kWh) 93.000 € Stromsteuer 16.400 € EEG 51.300 € KWK und Sonderkundenumlage 6.100 € Konzessionsabgabe 12.700 € Messpreis 5.000 € Umsatzsteuer 35.055 € Teilsumme Stromkosten 219.555 € Unterhaltsaufwand Allg. Instandhaltung 95.000 € Standsicherheitsüberprüfung von Beleuchtungsmaste 40.000 € Technische Überprüfung der Leuchten entsprechend BG Vorgaben 30.000 € Behebung von unbekannten Dritten verursachter Schäden 15.000 € Außergewöhnliche Unterhaltsmaßnahmen 6.000 € Teilsumme Unterhaltsaufwand 186.000 € Investitionsaufwand Erneuerungs- und Erweiterungsaufwand: Griesgartenstraße 14, Aufstellen einer Straßenleuchte aufgrund Beleuchtungslücke 5.000 € Unterführung Burgrain (bei Penny), Beleuchtung erneuern 5.000 € Alte Unterführung Bahnhof/Olympiastraße, Beleuchtung erneuern, da verschlissen 15.000 € Schnitzschulstraße Kabelaustausch wegen fehlendem Schutzleiter 5.000 € Erneuerung der Anstrahlung Sebastians-Kircher´l und Kriegerdenkmal (Umbau auf LED) 15.000 € Erneuerung von Bavaria-Leuchten (Scheiben, Leuchten, Maste) 25.000 € Erneuerung von Ansatzleuchten von Leuchtstofflampen auf LED (Energieeinsparung) 30.000 € Dateneingabe in die Datenbank für Leuchtstellen und Maste 4.000 €
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 6 Sonstige unvorhergesehene Maßnahmen 5.000 € Erweiterungen auf Grund von Anträgen 10.000 € Teilsumme Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen 119.000 € Mitverlegung bei anderen Spartenträgern: Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Stromversorgung 6.000 € Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung 2.500 € Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Telekom 2.500 € Teilsumme Mitverlegungen bei anderen Spartenträgern 11.000 € Maßnahmen im Zuge von Straßen- und Kanalbauten: Loisachstraße (Fürstenstraße bis Frühlingstraße) Restarbeiten aus 2018 30.000 € Maximilianstraße Brücke Mittergernlaine, Dücker erstellen und Kabelumverlegung 10.000 € Gehfeldstraße BA I (Lagerhausstraße bis Kohlstattstraße ) Restarbeiten aus 2018 14.000 € Umsetzung Radwegekonzept (sonstiges unvorhergesehenes) 10.000 € Teilsumme Mitverlegung bei Straßen- und Kanalbau 64.000 € Teilsumme Investitionsaufwand 196.000 € Gesamtsumme Haushalt ca. 600.000 € Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen: „Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke (Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 7 TOP 04 Vollzug des Vermögenshaushalts 2019; Sachentscheidung Sanierung Toilettenanlagen Kainzenbad - ggf. Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben - beschließend Sachvortrag: In der Finanzausschusssitzung am 04.12.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass der beantragten Zurückstellung einer Sanierung der intakten WC-Anlagen im Kainzenbad nicht gefolgt wird. Daraufhin wurden die Gemeindewerke im Rahmen des bestehenden Betriebsführungsvertrags mit der Einholung von Angeboten beauftragt. Weiter wurde die bisherige Summe in Höhe von 50.000,-- € erneut im Rahmen des Haushaltsverfahrens auf der HHSt. 1.8635.9400 vorgesehen. Der Haushalt wurde am 20.03.2019 beschlossen und mittlerweile auch rechtsaufsichtlich genehmigt. Aus der in der Anlage vorgelegten Kostenzusammenstellung der Gemeindewerke vom 18.02.2019 ist ersichtlich, dass sich die Gesamtkosten auf 121.142,77 € belaufen. Auf Grund der Überschreitung von 71.142,77 €, für die seitens der Hauptverwaltung kein Deckungsvorschlag besteht, ist die Entscheidung über die Maßnahme der Geschäftsordnung entsprechend erneut dem Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Mail vom 26.04.2019 teilen die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen mit, dass es leider nicht mehr möglich ist, die 3 Hauptgewerke Wasser/Elektroinstallation, Maurer und Fliesenleger einschließlich aller technischer Regeln (z.B. Aushärte- und Abbindefristen) in den 3 Wochen bis zur Eröffnung terminsicher durchführen zu können. Unisono wurde eine Ausführung erst am Ende der Badesaison nahegelegt und dann aber termingerecht zugesichert. Insofern kommt für die anstehende Saison die Entscheidung zu spät. Allerdings hat uns der Fliesenleger (Fa. Oswald) informiert, dass er bei Auswahl und Bestellung im Mai aufgrund einer Mai-Rabattaktion einen zusätzlichen Nachlass auf Wandfliesen in Höhe von 28% gewähren kann. Um diesen Vorteil nutzen zu können wäre die Entscheidung des Finanzausschusses (es handelt sich immerhin um 200m2 Fliesen) schon von Bedeutung. Hinzuzufügen wäre noch, dass mit Teilausführungen sehr wohl schon begonnen werden könnte und, wenn der Badebetrieb dies zulässt, auch während der Badesaison fertiggestellt werden können. Beschlussvorschläge: Alternative 1 Der Sanierung der Toilettenanlagen im Kainzenbad mit Gesamtkosten in Höhe von 121.142,77 € wird zugestimmt. Die Maßnahme ist ohne Beeinträchtigung des Badebetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 8 Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 72.000, - werden genehmigt. Die Deckung erfolgt im Wege der Jahresrechnung. Alternative 2 Mit der Sanierung der WC-Anlagen (neben dem Kiosk) im Kainzenbad wird bis zu einer Höhe von 50.000.-- € unverzüglich begonnen, soweit die Teilausführungen tatsächlich möglich sind und den laufenden Badebetrieb nicht beeinträchtigen. Alternative 3 Die Maßnahme wird auf das Jahr 2020 verschoben. Alternative 4 Von einer Sanierung der WC-Anlagen im Kainzenbad wird bis auf weiteres zunächst Abstand genommen. Beschluss: Mit der Sanierung der WC-Anlagen (neben dem Kiosk) im Kainzenbad wird bis zu einer Höhe von 50.000.-- € unverzüglich begonnen, soweit die Teilausführungen tatsächlich möglich sind und den laufenden Badebetrieb nicht beeinträchtigen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 3 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 05 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend Sachvortrag: Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) am 21.09.2018 fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 9 Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in Höhe von 125.000,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele verwendet werden soll. (Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein angeführte Begründung entnommen werden.) Dem Verein wurde auf Antrag im Jahr 2018 ein Sonderförderbetrag für gleiche Zwecke in Höhe von Gesamt 125.000 Euro gewährt. Neben einer erstmaligen Behandlung im GR am 21.03.2018, indem 110.000 Euro als Zuschuss wie in den Vorjahren zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums zugesprochen wurden, hat der Verein (nach Behandlung in der Sitzung am 10.07.2018) nochmals einen weiteren Förderbetrag in Höhe von 15.000 Euro für zusätzlich angefallene Belastungen, die aufgrund von geänderten DEB-Regel (Einführung einer neuen Altersgruppe im Jugendbereich der U17 Jährigen) aufgetreten sind, erhalten. Mit Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für das gesamte Jahr 2018 hat der Verein nun fristgerecht die Verwendung der gewährten Sonderfördermittel in voller Höhe nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung der Einrichtungen im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt 158.200,- Euro. Über das vom Markt gewährte Budget in Höhe von 125.000 Euro wurden dabei - 91.278,85 Euro an Eiskosten für Training und Spiele - 10.414,85 Euro für Miete für Kabinen und Büro und - 23.306,30 Euro an Nebenkosten für Kabinen und Büro abgerechnet. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum 01.04.2017 - 30.04.2018 bei, welche Gesamteinnahmen in Höhe von 353.469,- Euro gegenüber Gesamtausgaben in Höhe von 299.435,- Euro und somit ein positives Vereinsergebnis in Höhe von 54.034 Euro ausweist. In diesem Überschuss ist dabei eine einmalig gewährte Förderung durch die DEL aus dem Jahre 2017 zu berücksichtigen, die anlässlich von 100 Spielen in der DEL für einen ehemals in Garmisch-Partenkirchen ausgebildeten Spieler an den Verein ausbezahlt wurde. Gemäß dem Antrag ist in der Zukunft mit einer vergleichbaren außerordentlichen Prämie nicht zu rechnen. Stellungnahme der Verwaltung: Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) deutschlandweit seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt und trug auch in der letzten Saison des SCR im großen Maße zum Erhalt des Profieishockeys in Garmisch-Partenkirchen bei.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 10 Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig unterstützt. In 2018 hat der Verein insgesamt 129.952,39 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP): 885,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 3.388,07 Euro Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP): 679,32 Euro Sonderzuschuss (Eiskostenförderung): 125.000,00 Euro Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschusses für 2019 gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in diesem Jahr wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von ca. 5.000,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über 25.000 Euro zuständig. Im Haushalt 2019 sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400,- Euro) insgesamt 125.000 Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der nächsten Sitzung vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen. Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt. 0.5500.7090) in 2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 125.000,- Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch- Partenkirchen KU zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 11 entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2019 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 06 Sportförderung; Antrag der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH (SCR GmbH) auf Bezuschussung von Eiskosten in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Nachwuchsförderung - beschließend Sachvortrag: Mit Schreiben vom 22.01.2019 hat der Geschäftsführer der SC Riessersee Vermarktungs GmbH (SCR GmbH) Stefan Endraß einen schriftlichen Antrag gestellt, den gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.10.2014 in den Jahren 2016- 2018 bisher gewährten jährlichen Eiskostenzuschuss (zur Integration von Jugendspielern in die Profimannschaft) in Höhe von 25.000 Euro auch im Jahre 2019 wieder zu erhalten. Nach der bisherigen Beschlusslage wurde eine Beteiligung an den Eiskosten der Profimannschaft gerade vor dem Hintergrund der „notwendigen“ Integration von Jugendspielern bei Trainingseinheiten der Profimannschaft (um diese während den Trainingszeiten an die Mannschaft heranzuführen und integrieren zu können) gewährt und als förderfähig angesehen. Der Förderbetrag wurde bisher nicht an die GmbH ausbezahlt, sondern direkt den Gemeindewerken überwiesen, die wiederum ein entsprechendes Eiskostenbudget ausschließlich für das Trainingseis der Profimannschaft vorgehalten und verrechnet haben. Der SCR hat in der Vergangenheit immer auf ein Gros von Jugendspielern zurückgreifen können, deren Ausbildung im Zuge einer Kooperation alleine beim SC Riessersee Nachwuchs e.V. erfolgte, und deren Mitwirken später im Profispielbetrieb so zum „Überleben“ des Profieishockeysports in Garmisch-Partenkirchen über Jahre besonders beigetragen hat. Diese Zusammenarbeit mit dem Nachwuchs und die
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 12 Integration von Spielern aus Garmisch-Partenkirchen und der Umgebung selbst ist auch zukünftig für das dauerhafte Bestehen von hochklassigem Profieishockey von essentieller Bedeutung und soll vor dem Hintergrund der letztjährigen Planinsolvenz und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten zwischen dem Profispielbetrieb und dem SCR Nachwuchs gegenüber den Vorjahren noch weiter ausgebaut und intensiviert werden. Die wirtschaftliche Talfahrt der vergangenen Jahre hat tiefe Spuren bei den Sponsoren und Zuschauern hinterlassen, so dass die Verantwortlichen nun davon ausgehen, das nur durch ein kontinuierliches sauberes Arbeiten, das nötige Vertrauen in den SC Riessersee wiederhergestellt werden kann. Dieser Prozess wird jedoch nach deren Schätzung mindestens 2-3 Jahre andauern. Umso mehr ist der Proficlub nun auf eine weitere Unterstützung durch den Markt angewiesen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH wurden nach der Planinsolvenz durch Vorlage eines Zwischenabschlusses zum 31.12.2018 sowie einer vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung offengelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Förderung der GmbH über die Sportförderrichtlinien des Marktes ist aufgrund des Fehlens von verschiedenen Fördervoraussetzungen (die GmbH ist kein e.V., nicht gemeinnützig, keine Mitglieder etc.. ) und insbesondere auch nach Nr. I./2.3 ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Förderung kann durch den Markt demnach nur als eine weitere Sonderförderung und Entscheidung außerhalb der Richtlinien über eine eigenständige Haushaltsstelle (0.5500.7171) behandelt werden. Erforderliche Haushaltsmittel sind auf dieser Haushaltsstelle bereitgestellt. Im Vergleich zur Profisportförderung im alpinen und nordischen Skisport und aufgrund der Anerkennung der lokalen und überregionalen Bedeutung des Profi- Eishockeysports in und für Garmisch-Partenkirchen sowie unter Berücksichtigung der Förderung der Nachwuchsspieler wird empfohlen, dem Antrag erneut zu entsprechen und der SCR GmbH auch im Haushaltsjahr 2019 einen Trainingseiskostenzuschuss in Höhe von 25.000 EUR zu gewähren. Die Fördersumme soll dabei wie in den Vorjahren wieder direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen überwiesen, dort ein entsprechendes Budget an kostenfreien Eisstunden bereitgestellt und mit den angefallenen Kosten für das Trainingseis der SCR GmbH im Olympia-Eisstadion verrechnet werden. Für die in 2018 gewährten Fördermittel wurde von der SCR GmbH ein entsprechender Verwendungsnachweis unter Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke geführt und daneben die in 2018 vom Jugendbereich integrierten Spieler (insgesamt 13) namentlich benannt. Beschluss: Der Markt Garmisch-Partenkirchen gewährt der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH im Jahre 2019 - zur Integration von Jugendspielern in die Profieishockeymannschaft - einen Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR brutto (HHSt.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 13 0.5500.7171), der zur Deckung, der für den Trainingsbetrieb anfallenden Kosten der Eisbelegung im Olympia-Eissport-Zentrum zu verwenden ist. Eine Beteiligung an den Kosten der Eisbelegung für den Spielbetrieb erfolgt ausnahmslos nicht. Der Gesamtbetrag ist direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese stellen ein entsprechendes Budget zur kostenfreien Nutzung der Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum für Trainingseinheiten zur Verfügung. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2020 ein entsprechender Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Belege und Abrechnungen mit den Gemeindewerken sowie unter Benennung der Jugendspieler, die in den Trainingsbetrieb 2019 integriert wurden, unaufgefordert beim Markt einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 07 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - vorberatend Sachvortrag: Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) mit Schreiben vom 30.09.2019 fristgerecht einen Sonderförderantrag mit einer beantragten Gesamtsumme von 50.900 Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln Zuschüsse zu erhalten, welche – - einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia- Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von 34.400 Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilung Eiskunstlauf (8.000 Euro), - als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von 5.000 Euro, - sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe von Gesamt 2.500 Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden soll.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 14 Daneben beantragt der Verein weiterhin – - Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von 1.000 Euro. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht des Schatzmeisters aus 2017 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und - Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von 168.402 Euro und Gesamtausgaben von 186.316 Euro, wird ein Fehlbetrag von allen Abteilungen in Höhe von 17.914 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das Vereinsjahr 2018 noch nicht vorgelegt werden. Die Jahreshauptversammlung mit Feststellung des Jahresabschlusses findet erst im August 2019 statt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Sportclub Riessersee e.V. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen, Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei. Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch- Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle Unterstützungen gewährt. In 2018 hat der Verein insgesamt 31.661,30 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Allg. Vereinsförderung 2018: Jugendzuschuss: 1.305,00 Euro Übungsleiterzuschuss: 1.551,50 Euro allg. Vereinszuschuss: 1.304,80 Euro Sonderzuschüsse 2018: Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf: 20.000,00 Euro Zuschuss zur Eisgala: 5.000,00 Euro Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten: 2.500,00 Euro Mit Eingang vom 10.02.2019 hat der Verein die Verwendung der in 2018 gewährten Sonderfördermittel in Höhe von gesamt 27.500 Euro, welche zweckbestimmt wie oben angegeben zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege vollumfänglich nachgewiesen. Gemäß den vorgelegten Kontenausdrucken der Gemeindewerke wurden für die Eisbelegung und die Mietkosten im OEZ der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt 14.554,73 Euro inkl. Eisgala mit 1.724,90 Euro) und Curling (gesamt 16.016,66 Euro) für Training und Veranstaltungen im Jahr 2018 insgesamt 30.571,39 Euro dem SCR Hauptverein seitens der Gemeindewerke in Rechnung gestellt. Inkludiert in die Abrechnungen der Abteilung Curling findet sich auch ein pauschaler Betrag von 8.400 Euro, der zwischen den Gemeindewerken und dem Verein für die Beeisung der Curlinghalle in der Wintersaison 2018/2019 (20.10.2018-03.03.2019) vereinbart wurde und der in drei Ratenzahlungen jeweils zum 01.10.2018 zum 15.12.2018 und zum 28.02.2019 zu je 2.800 Euro zu leisten war. Hierfür konnten die Vereinsmitglieder die Patchzeiten in der Curlinghalle nutzen, ohne dass dafür Eintrittsgelder in der gesamten Beeisungszeit fällig wurden.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 15 Daneben weist der Verein unter Vorlage von Rechnungsbelegen in Höhe von Gesamt 6.501,24 Euro auch die zweckgebundene Verwendung der vom Markt Garmisch-Partenkirchen gewährten Mittel (5.000 Euro) für die Durchführung der jährlichen Eisgala nach. Die Verwendung der Fördermittel für die Beschaffung von Sport und Trainingsgeräten wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien (Gesamt 3.339,40 Euro) in voller Höhe belegt. Der Sportclub Riessersee e.V. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu- schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2019 wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 4.200,- Euro überwiesen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den erneut gestellten weiteren Jugendzuschussantrag (8.000 Euro), sowie einer Reduzierung der Eiskosten- förderung von der beantragten Gesamtsumme in Höhe von 34.400 Euro auf einen Betrag von 20.000 Euro dem Sonderförderbegehren in der jeweils beantragten Höhe wieder stattzugeben. Die Abteilung Curling möchte, auch wenn die Trainingsmöglichkeiten durch die Schließung der Curlinghalle weggefallen sind, wie in den Vorjahren wieder das Curlingsommerturnier, welches immer zu Beginn der Beeisungszeit in der Halle 2 im Juli/August stattfindet, durchführen. Hier sind in der Vergangenheit regelmäßig Kosten im OEZ in Höhe von ca. 6.000 Euro angefallen, die teilweise über das Eiskostenbudget des Vereins verrechnet wurden. Eine Reduzierung des Förderbetrags gegenüber den gewährten Fördermitteln in 2018 wird trotz des Wegfalls der Curlinghalle und der dadurch zusammenhängenden Trainings- und Nutzungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung im Haushaltsjahr 2019 noch nicht empfohlen. Die Abteilung Curling hat im Januar und Februar diesen Jahres noch einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 2.800 Euro der pauschalen Leistung für die kostenfreie Beeisung und Zurverfügungstellung der Curlinghalle leisten müssen und beantragt sowohl diesen Betrag als auch die Eiskosten für das geplante Sommerturnier ebenfalls durch den Markt zu übernehmen. Daneben wurden auch die Patchgebühren im Stadion zwischenzeitlich etwas angehoben, so dass der Verein auch für die Abteilung Eiskunstlauf im Jahre 2019 erhöhte Kosten für die Nutzung der Einrichtungen und Eisflächen aufbringen muss, die ebenfalls vereinsseitig zur Übernahme durch den Markt beantragt werden. Die Festsetzung der vorgeschlagenen Förderhöhen und die vorgeschlagene Reduzierung des Eiskostenbudgets gegenüber dem beantragten Betrag des Vereins scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 16 Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2018, als möglich und zumutbar. Ein gewisser Eigenanteil sollte durch den Verein daher weiterhin selbst geleistet, getragen und finanziert werden. In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten Jugendzuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro darf erneut angeführt werden, dass der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem angebotenen Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf die Mitgliederzahlen gleichberechtigt unter allen antragstellenden Vereinen zu fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen. Diese Tatsache wurde im Vollzug der bisherigen Beschlüssen in den vergangenen Jahren jeweils in den Darstellungen der erlassenen Förderbescheide bereits mehrfach mitgeteilt. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über einer Summe von 25.000 Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400 Euro) insgesamt 48.500 Euro sowie 2.500 Euro auf der HhSt: 1.5500.9880 (Gesamtansatz Sonderförderungen im Vermögenshaushalt 106.500 Euro) für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.V. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Die Behandlung im Finanzausschuss findet vorberatend statt. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der Sitzung im Mai vorgesehen. Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen: Der Sportclub Riessersee e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung 2019 (Verwaltungshaushaltes HhSt. 0.5500.7090 = 25.000 Euro sowie aus dem Vermögenshaushalt HhSt. 1.5500.9880 = 2.500 Euro) einen Gesamtbetrag von 27.500 Euro. Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen - in Höhe von 20.000 Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur Anmietung der Einrichtungen des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen, - in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie - in Höhe von 2.500 Euro für die Beschaffung von kleineren Sport- und Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden. Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.V. bei Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 17 zu 1.000 Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung. Nach Jahresabschluss, ist im Januar 2020 für alle Förderungen, ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe 20.000 Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen ist. TOP 08 Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.V. - beschließend Sachvortrag: Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der TSV 1899 Partenkirchen e.V. mit Schreiben vom 23.05.2019 sowie vom 21.09.2018 jeweils fristgerecht verschiedene Sonderförderanträge für 2019 nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien im Rathaus eingereicht. Der TSV 1899 Partenkirchen e.V. begehrt aus den Sonderfördermitteln dabei wie in den Vorjahren einen Betrag von insgesamt 16.000 Euro zu erhalten, welcher zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung von Turnhallen der weiterführenden Schulen des Landkreises (13.000 Euro) sowie für ermäßigte Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad (3.000 Euro) verwendet werden soll. Daneben beantragt der Verein eine finanzielle Unterstützung für eine mögliche Beschaffung und Bodenpräparierung (Verlegen eines temporären Kunstrasenteppichs) zur Nutzung durch die Ballsportabteilungen auf den im Sommer brachliegenden Freieisflächen des OEZ mit geschätzten Kosten von ca. 60.000 Euro und hat auch angeregt/beantragt, die nun nicht mehr in der Nutzung für Curling
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 18 stehende Curlinghalle des OEZ mit einem temporären Hallenboden auszulegen und damit auch das im Ort grundsätzlich vorhandene und auch für den Verein bestehende Problem von nicht ausreichend vorhandenen Turnhallenkapazitäten etwas abzumildern. Der Verein könnte sich hier vielfältige Beteiligungen und auch eine Kostenbeteiligung in noch nicht benannter Höhe vorstellen und steht in dem Bezug bereits im Kontakt mit der Werkeleitung. Diese wiederum können sich nach Aussage des Werkeleiters eine Nutzung der Einrichtungen durch den TSVP und in der vom TSVP vorgeschlagenen Form dem Grunde nach vorstellen. Da die Curlinghalle in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des eigenständigen Kommunalunternehmens Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen fällt, hat die Verwaltung gemäß den geschätzten Gestehungskosten in Höhe von ca. 40.000 Euro (ca. 30,- Euro pro m² Bodenbelag bei einer Fläche von 1.125 m² = 45 m x 25 m sowie 20% Montagekosten) für einen möglichen Hallenboden den entsprechenden Betrag als möglichen weiteren in der Höhe jedoch noch zu bestimmenden Förderbetrag für den Verein auf der Sonderförderhaushaltsstelle im Haushaltsverfahren angemeldet. Insgesamt wurden für den TSV Partenkirchen aufgrund der vorliegenden Anträge somit Mittel im Verwaltungshaushalt in Höhe von 16.000 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von 100.000 Euro (60.000 Euro für Beschaffungsmaßnahmen Kunstrasen Freieisfläche sowie 40.000 Euro für Beschaffungsmaßnahmen temporärer Turnhallenbelag für die Curlinghalle) für etwaige Sonderförderungen für den TSV Partenkirchen bereitgestellt. Der Verein bedankt sich für die großzügige Förderung im abgelaufenen Jahr. Der TSV Partenkirchen zählt zu den mitgliederstärksten Vereinen im Ort und bietet ein großes Portfolio an verschiedenen Sportmöglichkeiten seinen Mitgliedern an.Ohne eine zusätzliche Förderung, wäre es nach der Begründung der Vorstandschaft dem Verein nicht mehr möglich, den Mitgliedern in der Zukunft das gewohnte, umfangreiche, qualifizierte und vielseitige Spartenangebot, welches überwiegend in Turnhallen durchgeführt wird, bieten zu können. Die Folgen wären fatal für die Jugendarbeit, die der Verein hier täglich leistet. Die momentanen Umbaumaßnahmen der St.-Irmengard-Schulen und der dadurch bedingte Wegfall von weiteren Turnhallenkapazitäten im Ort stellt den Verein derzeit vor große Herausforderungen, so dass die Verantwortlichen neben den bekannten Plänen zur Realisierung einer eigenen Sporthalle in der Zwischenzeit auch auf kurzfristige, temporäre Lösungen angewiesen sind. (Die formulierten Anträge liegen in Kopie der Beschlussvorlage bei.) Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der TSV 1899 Partenkirchen e.V. seinen vollständigen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 vor. In der u.a. dort beinhaltenden Einnahmen-Ausgaben- Überschussrechnung wird gegenüber dem Rechnungsjahr 2016, das mit einem Plus von 25.581,10 Euro abgeschlossen wurde, ein Überschuss von 18.312,72 Euro als Vereinsergebnis ausgegeben. Zahlen für das Vereinsjahr 2018 sind zum Antragsdatum noch nicht vorgelegen.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 19 Stellungnahme der Verwaltung: Als einer der größten und ältesten Vereine im Ort, der ein vielfältiges Sportangebot seinen Mitgliedern anbietet und auch umfangreiche Jugendarbeit leistet, hat der TSV 1899 Partenkirchen e.V. in der Vergangenheit (vor Einführung der Sportförderrichtlinien in 2016) mitunter am stärksten von der damaligen 50%- Regelung bei der Übernahme der Turnhallenkosten anderer Träger profitiert. Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat in den letzten Jahren den Verein regelmäßig mit einem Sonderzuschuss unterstützt, der insbesondere die Belastungen zur Anmietung von Turnhallenflächen abgemildert hat. Dem Verein wurde auf Antrag in 2018 ein Sonderförderbetrag in Höhe von Gesamt 15.000 Euro für die Abmilderung der entstehenden Kosten zur Anmietung von Turnhallen des Landkreises bzw. zur Schwimmbadermäßigung gewährt. Mit Vorlage von Rechnungen des Landkreises über die Nutzungen der Turnhallen des Werdenfels Gymnasiums, der Zugspitzrealschule und auch der Christophorusschule in Farchant sowie der Gemeindewerke über Eintritte im Alpspitzwellenbad im Jahre 2018 hat der Verein wie im Förderbescheid gefordert, die Verwendung der Sonderfördermittel zweckbestimmt in voller Höhe fristgerecht nachgewiesen. Die vorgelegten Rechnungen belaufen sich hierbei auf einen Gesamtbetrag von 20.115 Euro. Dies inkludiert Gesamtkosten für die Turnhallennutzung in den Landkreisturnhallen in Höhe von 15.306,50 Euro und den Kosten für den Ausgleich/Übernahme der ermäßigten Eintritte im Alpspitzwellenbad von 2.679,- Euro. Für die gemeinsam mit dem TV Garmisch unterhaltene Leichtathletik Abteilung (LAG Garmisch-Partenkirchen) wurden ebenfalls noch weitere Kosten für die Anmietung von Turnhallen in Höhe von 2.130 Euro übernommen und sind in den Gesamtkosten eingerechnet. Der TSV Partenkirchen erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu- schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 16.600 Euro gewährt werden können. In 2018 hat der Verein insgesamt 31.782,18 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied): 6.345,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 6.663,62 Euro Allg. Vereinszuschuss (4,14 Euro pro Mitglied): 3.773,56 Euro Sonderzuschuss (Turnhallen/Schwimmbad): 15.000,00 Euro Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag auf Unterstützung bei der Anmietung von Turnhallen des Landkreises sowie des ABWs für die
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 20 Schwimmabteilung wie in den Vorjahren wieder zuzustimmen und eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat auszusprechen. Da derzeit noch weitere Klärungen zwischen den Beteiligten (Gemeindewerke, Markt und TSVP) bzgl. der Realisierungsmöglichkeiten für die Nutzung der Curlinghalle als Turnhalle und der Freieisfläche für eine Sommernutzung laufen (am 08. Mai 2019 findet hierzu eine weitere, gemeinsame Ortsbesichtigung statt), besteht für diese Anträge noch keine Beschlussreife. Sobald alle entscheidungsrelevanten Details verwaltungsintern abgestimmt sind, werden diese zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Da sich der nachfolgende Beschlussvorschlag vorerst nur auf die Förderung zur Unterstützung bei der Anmietung der Turnhallen des Landkreises sowie der Unterstützung bei den Schwimmbadeintritten bezieht, wird empfohlen dies in der Sitzung am 30.04.2019 unter Beachtung der Wertgrenzen der Geschäftsordnung (§ 9 Abs. 3 Nr. 2a GeschO - Wertgrenze bei Zuschüssen bis 25.000 Euro - Zuständigkeit FA) bereits abschließend zu entscheiden. Beschluss: Der TSV 1899 Partenkirchen e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung im Verwaltungshaushalt (HhSt. 0.5500.7090) in 2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 16.000 Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung von Turnhallen anderer Träger im Ort bzw. für Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, jeweils zum 01. Mai, zum 01. Juli und zum 01. Oktober an den Verein zu überweisen. Die Beratung über die weiteren Anträge auf Unterstützung bei der Beschaffung von Bodenbelägen wird vorläufig auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 10 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 21 TOP 09 Förderung der Landwirtschaft; Antrag der Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen auf finanzielle Unterstützung in Zusammenhang mit der Abholung und Ausbringung des Gärsubstrates der landwirtschaftlichen Biogasanlage - beschließend Sachvortrag: Mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragen die beiden Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen einen jährlichen gemeinsamen Zuschuss in Höhe von gesamt 8000,- Euro, der zur Abmilderung der den Landwirten im Ort in Zusammenhang mit dem Betrieb der landwirtschaftlichen Biogasanlage zukünftig entstehenden Kosten dienen soll. Nach den Ausführungen der Antragsteller sind die vertraglichen Vereinbarungen mit den örtlichen Landwirten über den Betrieb und die Belieferung der landwirtschaftlichen und von den Gemeindewerken betriebenen Biogasanlage nach nunmehr fast 10 Jahren abgelaufen. In Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Verträge sollen jedoch die bisher in kulanter Weise von den Gemeindewerken vollständig übernommenen, grundsätzlich jedoch durch die einzelnen Landwirte und weiteren Beteiligten (BZB) zu tragenden Kosten für die Ablieferung und Ausbringung des durch die Anlage entstehenden Gärsubstrates anteilig auf alle Beteiligten aufgeteilt werden. Bei derzeit jährlich anfallenden Gesamtkosten für die Ausbringung in Höhe von ca. 15.000 Euro würde neben einem Anteil für die BZB für deren Belieferung der Anlage mit Mähgut von den Pisten ein Anteil in Höhe von derzeit errechneten ca. 8.000 Euro auf alle Landwirte im Ort zukommen. Da eine einzelne und gleichberechtigte Abrechnung mit allen beteiligten Landwirten nur schwer durchführbar ist, haben sich die beiden Weidengenossenschaften dazu entschieden hier genossenschaftlich mitzuwirken und für alle Landwirte als Rechnungsempfänger für den auf die Landwirte zukommenden Kostenanteil an den Gesamtkosten aufzutreten und diesen zu übernehmen. Zur Abmilderung der durch die Übernahme hier den Genossenschaften entstehenden Kosten, bitten die Antragsteller wiederum den Markt sich über einen jährlichen Zuschuss ebenfalls daran zu beteiligen, da mit dem gemeinschaftlichen Betrieb der Biogasanlage als solche auch erhebliche Vorteile für den Ort Garmisch- Partenkirchen gesehen werden. Hier werden u.a. Vorteile im Bereich des Gewässerschutzes, der nicht entstehenden Geruchsbelästigung für Anwohner und Tourismus durch das geruchsfreie Substrat angeführt. Ein weiterer Aspekt, sei auch das Landschaftsbild, da durch die Biogasanlage keine festen Bauten für die Errichtung von Mistlagerstätten im Außenbereich von den Landwirten benötigt werden. Die landwirtschaftliche Biogasanlage wurde mitunter auch vor dem Hintergrund errichtet, die heimischen Landwirte vor Investitionen und den Ort selbst vor weiteren Bodenversiegelungen für neue Mistlagerstätten und hieraus auch folgenden Geruchsbelästigungen zu bewahren.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019 Seite 22 Stellungnahme der Gemeindewerke: Die Fakten, welche die Weidegenossen im genannten Antrag benannt haben, können so seitens der Werksleitung bestätigt werden. Es wird die Auffassung geteilt, dass der weitere Betrieb der Biogasanlage nicht nur aus ökologischen Gründen wünschenswert erscheint (Klima- und Gewässerschutz), sondern auch zum Erhalt der extensiven Landwirtschaft im Markt Garmisch-Partenkirchen einen wichtigen Beitrag leistet – die ihrerseits (insbesondere für die Kulturlandschaftspflege) aus ökologischen und touristischen Gründen sicher wünschenswert ist. Die Organisation der Abholung des Gärsubstrates, also der Reststoffe nach dem Vergasungsprozess und deren Ausbringung auf die Felder, war bisher vertragsgemäß grundsätzlich schon Sache der Landwirte bzw. sollte auf deren Kosten erfolgen. Praktisch organisierten und wickelten dies jedoch die Gemeindewerke zugunsten und zur Zufriedenheit der Landwirte ab, ohne die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen. Dies hat sich nun aus betrieblichen Gründen geändert, als auch, dass das Betriebsoptimum der Anlage nun nahezu erreicht ist. D.h. die zentrale Organisation, Abholung/Transport und Ausbringung der Gärreste auf die Felder der Landwirte durch die Gemeindewerke müssen die Landwirte sowie auch die daneben beteiligte BZB zukünftig nun selber tragen. Die genannte optionale Möglichkeit die Ablieferung und Ausbringung selbst durch die Landwirte zu organisieren und durchzuführen wurde jedoch von den Vorständen der Weidegenossen aus nachvollziehbaren Gründen als kaum durchführbar für die vielen örtlichen Kleinbetriebe bezeichnet. Mitunter wurden hier auch finanzielle Gründe, in erster Linie jedoch organisatorische Gründe und auch rechtliche Nachweis-, Transparenz und Vorprüfungspflichten im Düngemittelrecht angeführt. Stellungnahme der Verwaltung: Mit den beiden Vorständen der Weidegenossen erfolgte am 11.02.2019 ein gemeinsames Gespräch im Amtszimmer der 1. Bürgermeisterin, in der diese Ihren Antrag nochmals genauer erläuterten und um Unterstützung durch den Markt baten. Dabei wurde auch angegeben, dass die Weidegenossenschaften hier ebenfalls einen eigenen Beitrag leisten würden, soweit der Markt hier nicht vollumfänglich den Anteil der Landwirte übernehmen könnte. Der nachfolgende Beschlussvorschlag, der eine Unterstützung durch den Markt von jährlich maximal 5.000 Euro vorsieht, wurde dahingehend abgesprochen und findet Unterstützung von den beiden Vorständen, wobei diese natürlich Ihre angeschlossenen Mitglieder zuerst noch hierüber befragen müssen. Die Weidegenossenschaften würden hier dann den Restbetrag selbst aus deren Kassen gemeinsam übernehmen. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen und dadurch die örtliche Landwirtschaft durch Übernahme eines Kostenanteils zu unterstützen. Da die Kosten für die Ausbringung an vielen Variablen wie z.B. Energiepreisen (Diesel) hängen und von diesen beeinflusst werden, werden nach der Natur der Sache jährlich jedoch unterschiedlich hohe Belastungen auf die Landwirte und damit auf die Weidegenossen zukommen. Eine Bezuschussung sollte daher grundsätzlich, um für den Markt keine unvorhersehbaren Fördermittelbereitstellungen zu erwirken, auf einen bestimmten Maximalbetrag wie vorgeschlagen gedeckelt sein.
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