Niederschrift - Garmisch-Partenkirchen

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Niederschrift
                             über die
          Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
              des Marktes Garmisch-Partenkirchen
                   am Dienstag, 30. April 2019
                     im Kleinen Sitzungssaal
                                    FA/2019/081

                    Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr

                            Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Dr. Meierhofer, Sigrid                    Vorsitzende
Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister
Bauer, Wolfgang
Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied
Braun, Peppi                              Vertretung für Möckl, Florian
Stimmberechtigt: Marktgemeinderat
Allmann, Robert
Filser, Hubert
Hilleprandt, Florian
Koch, Elisabeth                           stellv. Vorsitzende
Maderspacher, Alois
Roos-Teitscheid, Alexandra                Kommt um 17:08 Uhr
Steinberg, Jacqueline                     Vertretung für Morhart, Mechthild
Mitarbeiter der Verwaltung
Dengg, Paul -
Stv. Leiter Finanzverwaltung
Jäger, Stephanie -
Finanzverwaltung / Schriftführer
Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt
Eitzenberger, Johann -
Leiter Hauptverwaltung
Hahn, Jörg - Leiter Bauamt
Velten, Ernst -
Abteilungsleiter Liegenschaften

Fehlend:
Stimmberechtigt: Marktgemeinderat
Möckl, Florian                            Entschuldigt fehlend
Morhart, Mechthild                        Entschuldigt fehlend
Zolk, Claudia                             Entschuldigt fehlend
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                                  ÖFFENTLICHER TEIL
1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die
Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der
Marktgemeinderat

                                               Mit 9 Stimmen

beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Die Niederschrift der 80. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die
Niederschrift der 79. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt
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             Öffentliche Tagesordnung

Die öffentlichenTagesordnungspunkte werden in der Reihenfolge 1, 9, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
10, 11, und 12 behandelt.

01          Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges gemäß DIN 14505 für die
            Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend

02          Vertagt: Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum gemäß
            DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - vertagt

03          Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen
            Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - vorberatend

04          Vollzug des Vermögenshaushalts 2019;
            Sachentscheidung Sanierung Toilettenanlagen Kainzenbad - ggf.
            Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben - beschließend
05          Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
            Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des
            SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend

06          Sportförderung; Antrag der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH
            (SCR GmbH) auf Bezuschussung von Eiskosten in Zusammenhang mit
            Maßnahmen zur Nachwuchsförderung - beschließend

07          Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
            Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des
            Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - vorberatend

08          Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
            Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag des
            TSV 1899 Partenkirchen e.V. - beschließend

09          Förderung der Landwirtschaft;
            Antrag der Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen auf
            finanzielle Unterstützung in Zusammenhang mit der Abholung und
            Ausbringung des Gärsubstrates der landwirtschaftlichen Biogasanlage
             - beschließend
10          Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im
            Markt Garmisch-Partenkirchen;Sonderförderung 2019; Antrag
            Phantastische Gesellschaft e.V. - beschließend

11          Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im
            Markt Garmisch-Partenkirchen;Sonderförderung 2019; Antrag Kleines
            Theater Garmisch-Partenkirchen - beschließend

12          Vollzug der Vorläufigen Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit im
            Markt Garmisch-Partenkirchen; Sonderförderung 2019; Antrag Kulturbeutel
            e.V. - beschließend
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                    Seite 4

TOP 01           Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges gemäß DIN 14505 für die
                 Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend

Sachvortrag:

Die Freiwillige Feuerwehr Garmisch beantragte mit Schreiben vom 03.09.2018 die
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs DIN 14505 (siehe Anlage).

Das vorhandene TLF 24/48 (Baujahr 1993) soll durch ein Wechselladerfahrzeug
ersetzt werden.

Für ein Wechselladerfahrzeug ist mit Beschaffungskosten in Höhe von ca. 230.000
EUR zu rechnen. Dieses Fahrzeug ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
grundsätzlich mit 83.000 EUR förderfähig. Des Weiteren wurde ein Zuschuss des
Landkreises mit Schreiben vom 01.04.2019 in Höhe bis zu 42.500 EUR in Aussicht
gestellt.

Für die Beschaffung des Wechselladerfahrzeugs wurden im Haushalt 2019 auf der
Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von
Fahrzeugen) 240.000 EUR eingestellt.

Das TLF 24/48 (Baujahr 1993) soll mit einem Erlös von ca. 15.000 EUR bis 20.000
EUR veräußert werden.

Das Ordnungsamt wird nach Beschluss des Finanzausschusses alle weiteren
Schritte zur Beschaffung (Ausschreibung usw.) in die Wege leiten.

Beschluss:

Der Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs DIN 14505 für die Freiwillige
Feuerwehr Garmisch in Höhe von gesamt ca. 230.000 EUR wird zugestimmt. Auf der
Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von
Fahrzeugen) wurden dafür 240.000 EUR veranschlagt.
Desweiteren wird Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, nach
erfolgter Ausschreibung den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   9
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              9
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.
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TOP 02           Vertagt: Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum
                 gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - vertagt

Beschluss:

Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

TOP 03           Investitionen der Gemeindewerke im Bereich der öffentlichen
                 Straßenbeleuchtungsanlagen; Maßnahmen 2019 - vorberatend

Sachvortrag:

Für das Jahr 2019 benötigen die Gemeindewerke ein Budget von 601.555 Euro,
damit die notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können; diese Beträge
werden beim Markt im Haushalt 2020 veranschlagt:

Stromkosten
Stromverbrauch (Berechnungsbasis: ca. 800.000 kWh)                                  93.000 €
Stromsteuer                                                                         16.400 €
EEG                                                                                 51.300 €
KWK und Sonderkundenumlage                                                           6.100 €
Konzessionsabgabe                                                                   12.700 €
Messpreis                                                                            5.000 €
Umsatzsteuer                                                                        35.055 €
Teilsumme Stromkosten                                                              219.555 €

Unterhaltsaufwand
Allg. Instandhaltung                                                                95.000 €
Standsicherheitsüberprüfung von Beleuchtungsmaste                                   40.000 €
Technische Überprüfung der Leuchten entsprechend BG Vorgaben                        30.000 €
Behebung von unbekannten Dritten verursachter Schäden                               15.000 €
Außergewöhnliche Unterhaltsmaßnahmen                                                 6.000 €
Teilsumme Unterhaltsaufwand                                                        186.000 €

Investitionsaufwand
Erneuerungs- und Erweiterungsaufwand:
Griesgartenstraße 14, Aufstellen einer Straßenleuchte aufgrund Beleuchtungslücke     5.000 €
Unterführung Burgrain (bei Penny), Beleuchtung erneuern                              5.000 €
Alte Unterführung Bahnhof/Olympiastraße, Beleuchtung erneuern, da verschlissen      15.000 €
Schnitzschulstraße Kabelaustausch wegen fehlendem Schutzleiter                       5.000 €
Erneuerung der Anstrahlung Sebastians-Kircher´l und Kriegerdenkmal
(Umbau auf LED)                                                                     15.000 €
Erneuerung von Bavaria-Leuchten (Scheiben, Leuchten, Maste)                         25.000 €
Erneuerung von Ansatzleuchten von Leuchtstofflampen auf LED
(Energieeinsparung)                                                                 30.000 €
Dateneingabe in die Datenbank für Leuchtstellen und Maste                            4.000 €
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Sonstige unvorhergesehene Maßnahmen                                       5.000 €
Erweiterungen auf Grund von Anträgen                                     10.000 €
Teilsumme Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen                        119.000 €

Mitverlegung bei anderen Spartenträgern:
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Stromversorgung                     6.000 €
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Gas-, Wasser-,
Fernwärmeversorgung                                                       2.500 €
Maßnahmen im Zuge von Verlegungen der Telekom                             2.500 €
Teilsumme Mitverlegungen bei anderen Spartenträgern                      11.000 €

Maßnahmen im Zuge von Straßen- und Kanalbauten:
Loisachstraße (Fürstenstraße bis Frühlingstraße) Restarbeiten aus 2018 30.000 €
Maximilianstraße Brücke Mittergernlaine, Dücker erstellen und
Kabelumverlegung                                                        10.000 €
Gehfeldstraße BA I (Lagerhausstraße bis Kohlstattstraße ) Restarbeiten
aus 2018                                                                14.000 €
Umsetzung Radwegekonzept (sonstiges unvorhergesehenes)                  10.000 €
Teilsumme Mitverlegung bei Straßen- und Kanalbau                        64.000 €
Teilsumme Investitionsaufwand                                          196.000 €

Gesamtsumme Haushalt                                               ca. 600.000 €

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

„Mit dem Budget für öffentliche Straßenbeleuchtung 2019 der Gemeindewerke
(Ansatz beim Markt im Haushalt 2020) besteht Einverständnis“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer               stellt   fest,   dass      die
Beschlussempfehlung angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                     Seite 7

TOP 04           Vollzug des Vermögenshaushalts 2019;
                 Sachentscheidung Sanierung Toilettenanlagen Kainzenbad - ggf.
                 Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben - beschließend

Sachvortrag:

In der Finanzausschusssitzung am 04.12.2018 wurde mehrheitlich beschlossen,
dass der beantragten Zurückstellung einer Sanierung der intakten WC-Anlagen im
Kainzenbad nicht gefolgt wird. Daraufhin wurden die Gemeindewerke im Rahmen
des bestehenden Betriebsführungsvertrags mit der Einholung von Angeboten
beauftragt. Weiter wurde die bisherige Summe in Höhe von 50.000,-- € erneut im
Rahmen des Haushaltsverfahrens auf der HHSt. 1.8635.9400 vorgesehen. Der
Haushalt wurde am 20.03.2019 beschlossen und mittlerweile auch rechtsaufsichtlich
genehmigt. Aus der in der Anlage vorgelegten Kostenzusammenstellung der
Gemeindewerke vom 18.02.2019 ist ersichtlich, dass sich die Gesamtkosten auf
121.142,77 € belaufen.

Auf Grund der Überschreitung von 71.142,77 €, für die seitens der Hauptverwaltung
kein Deckungsvorschlag besteht, ist die Entscheidung über die Maßnahme der
Geschäftsordnung     entsprechend     erneut     dem      Finanzausschuss      zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Mit Mail vom 26.04.2019 teilen die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen mit,
dass es leider nicht mehr möglich ist, die 3 Hauptgewerke Wasser/Elektroinstallation,
Maurer und Fliesenleger einschließlich aller technischer Regeln (z.B. Aushärte- und
Abbindefristen) in den 3 Wochen bis zur Eröffnung terminsicher durchführen zu
können. Unisono wurde eine Ausführung erst am Ende der Badesaison nahegelegt
und dann aber termingerecht zugesichert.
Insofern kommt für die anstehende Saison die Entscheidung zu spät.
Allerdings hat uns der Fliesenleger (Fa. Oswald) informiert, dass er bei Auswahl und
Bestellung im Mai aufgrund einer Mai-Rabattaktion einen zusätzlichen Nachlass auf
Wandfliesen in Höhe von 28% gewähren kann.
Um diesen Vorteil nutzen zu können wäre die Entscheidung des Finanzausschusses
(es handelt sich immerhin um 200m2 Fliesen) schon von Bedeutung.
Hinzuzufügen wäre noch, dass mit Teilausführungen sehr wohl schon begonnen
werden könnte und, wenn der Badebetrieb dies zulässt, auch während der
Badesaison fertiggestellt werden können.

Beschlussvorschläge:

Alternative 1

Der Sanierung der Toilettenanlagen im Kainzenbad mit Gesamtkosten in Höhe von
121.142,77 € wird zugestimmt.
Die Maßnahme ist ohne Beeinträchtigung des Badebetriebs zum nächstmöglichen
Zeitpunkt auszuführen.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                        Seite 8

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 72.000, - werden genehmigt. Die
Deckung erfolgt im Wege der Jahresrechnung.

Alternative 2
Mit der Sanierung der WC-Anlagen (neben dem Kiosk) im Kainzenbad wird bis zu
einer Höhe von 50.000.-- € unverzüglich begonnen, soweit die Teilausführungen
tatsächlich möglich sind und den laufenden Badebetrieb nicht beeinträchtigen.

Alternative 3

Die Maßnahme wird auf das Jahr 2020 verschoben.

Alternative 4

Von einer Sanierung der WC-Anlagen im Kainzenbad wird bis auf weiteres zunächst
Abstand genommen.

Beschluss:

Mit der Sanierung der WC-Anlagen (neben dem Kiosk) im Kainzenbad wird bis zu
einer Höhe von 50.000.-- € unverzüglich begonnen, soweit die Teilausführungen
tatsächlich möglich sind und den laufenden Badebetrieb nicht beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   7
Nein-Stimmen:                 3
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                    stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 05           Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
                 Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag
                 des SC Riessersee Eishockey e.V. (Nachwuchs) - beschließend

Sachvortrag:

Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch-
Partenkirchen    e.V.   (Nachwuchs)       am     21.09.2018      fristgerecht   einen
Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                 Seite 9

Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln wie im Vorjahr einen Betrag in
Höhe von 125.000,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen
der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und
Spiele verwendet werden soll.
(Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein
angeführte Begründung entnommen werden.)

Dem Verein wurde auf Antrag im Jahr 2018 ein Sonderförderbetrag für gleiche
Zwecke in Höhe von Gesamt 125.000 Euro gewährt. Neben einer erstmaligen
Behandlung im GR am 21.03.2018, indem 110.000 Euro als Zuschuss wie in den
Vorjahren zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums zugesprochen wurden, hat
der Verein (nach Behandlung in der Sitzung am 10.07.2018) nochmals einen
weiteren Förderbetrag in Höhe von 15.000 Euro für zusätzlich angefallene
Belastungen, die aufgrund von geänderten DEB-Regel (Einführung einer neuen
Altersgruppe im Jugendbereich der U17 Jährigen) aufgetreten sind, erhalten.

Mit Vorlage eines Kontenausdrucks der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für
das gesamte Jahr 2018 hat der Verein nun fristgerecht die Verwendung der
gewährten Sonderfördermittel in voller Höhe nachgewiesen.
Gemäß den vorgelegten Unterlagen beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung
der Einrichtungen im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt 158.200,- Euro.

Über das vom Markt gewährte Budget in Höhe von 125.000 Euro wurden dabei
- 91.278,85 Euro an Eiskosten für Training und Spiele
- 10.414,85 Euro für Miete für Kabinen und Büro und
- 23.306,30 Euro an Nebenkosten für Kabinen und Büro
 abgerechnet.

Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum 01.04.2017 - 30.04.2018 bei,
welche Gesamteinnahmen in Höhe von 353.469,- Euro gegenüber Gesamtausgaben
in Höhe von 299.435,- Euro und somit ein positives Vereinsergebnis in Höhe von
54.034 Euro ausweist. In diesem Überschuss ist dabei eine einmalig gewährte
Förderung durch die DEL aus dem Jahre 2017 zu berücksichtigen, die anlässlich von
100 Spielen in der DEL für einen ehemals in Garmisch-Partenkirchen ausgebildeten
Spieler an den Verein ausbezahlt wurde. Gemäß dem Antrag ist in der Zukunft mit
einer vergleichbaren außerordentlichen Prämie nicht zu rechnen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee
Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) deutschlandweit seit
Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte
Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer
wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem
Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR
profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt und trug auch
in der letzten Saison des SCR im großen Maße zum Erhalt des Profieishockeys in
Garmisch-Partenkirchen bei.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                   Seite 10

Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches
hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig
unterstützt.

In 2018 hat der Verein insgesamt 129.952,39 Euro an monetären Zuschüssen
erhalten:

Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP):     885,00 Euro
Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss):          3.388,07 Euro
Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP):     679,32 Euro
Sonderzuschuss (Eiskostenförderung):                         125.000,00 Euro

Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erfüllt alle
in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen
geltenden Fördervoraussetzungen.

Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung
des    Jugendzuschusses,     des     Übungsleiterzuschusses     und   des    allg.
Vereinszuschusses für 2019 gestellt.
Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018
entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in
diesem Jahr wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von ca.
5.000,- Euro überwiesen werden können.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben.

Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit §
9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die
Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über 25.000 Euro
zuständig.

Im Haushalt 2019 sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090 (Gesamtansatz
Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400,- Euro) insgesamt 125.000
Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey
e.V. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant.

Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der nächsten Sitzung vorgesehen. Die
Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend.

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen.

Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.V. (Nachwuchs) erhält im
Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt.
0.5500.7090) in 2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 125.000,- Euro,
welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training
und Spiele zu verwenden ist.
Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-
Partenkirchen KU zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrags ein
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                     Seite 11

entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und
Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren.
Nach Jahresabschluss ist im Januar 2019 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage
entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein
einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 06           Sportförderung; Antrag der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs
                 GmbH (SCR GmbH) auf Bezuschussung von Eiskosten in
                 Zusammenhang mit Maßnahmen zur Nachwuchsförderung -
                 beschließend

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 22.01.2019 hat der Geschäftsführer der SC Riessersee
Vermarktungs GmbH (SCR GmbH) Stefan Endraß einen schriftlichen Antrag gestellt,
den gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.10.2014 in den Jahren 2016-
2018 bisher gewährten jährlichen Eiskostenzuschuss (zur Integration von
Jugendspielern in die Profimannschaft) in Höhe von 25.000 Euro auch im Jahre 2019
wieder zu erhalten.

Nach der bisherigen Beschlusslage wurde eine Beteiligung an den Eiskosten der
Profimannschaft gerade vor dem Hintergrund der „notwendigen“ Integration von
Jugendspielern bei Trainingseinheiten der Profimannschaft (um diese während den
Trainingszeiten an die Mannschaft heranzuführen und integrieren zu können) gewährt
und als förderfähig angesehen.
Der Förderbetrag wurde bisher nicht an die GmbH ausbezahlt, sondern direkt den
Gemeindewerken überwiesen, die wiederum ein entsprechendes Eiskostenbudget
ausschließlich für das Trainingseis der Profimannschaft vorgehalten und verrechnet
haben.

Der SCR hat in der Vergangenheit immer auf ein Gros von Jugendspielern
zurückgreifen können, deren Ausbildung im Zuge einer Kooperation alleine beim SC
Riessersee Nachwuchs e.V. erfolgte, und deren Mitwirken später im Profispielbetrieb
so zum „Überleben“ des Profieishockeysports in Garmisch-Partenkirchen über Jahre
besonders beigetragen hat. Diese Zusammenarbeit mit dem Nachwuchs und die
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                 Seite 12

Integration von Spielern aus Garmisch-Partenkirchen und der Umgebung selbst ist
auch zukünftig für das dauerhafte Bestehen von hochklassigem Profieishockey von
essentieller Bedeutung und soll vor dem Hintergrund der letztjährigen Planinsolvenz
und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten zwischen dem Profispielbetrieb und dem
SCR Nachwuchs gegenüber den Vorjahren noch weiter ausgebaut und intensiviert
werden.
Die wirtschaftliche Talfahrt der vergangenen Jahre hat tiefe Spuren bei den Sponsoren
und Zuschauern hinterlassen, so dass die Verantwortlichen nun davon ausgehen, das
nur durch ein kontinuierliches sauberes Arbeiten, das nötige Vertrauen in den SC
Riessersee wiederhergestellt werden kann. Dieser Prozess wird jedoch nach deren
Schätzung mindestens 2-3 Jahre andauern. Umso mehr ist der Proficlub nun auf eine
weitere Unterstützung durch den Markt angewiesen.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH wurden nach der Planinsolvenz durch
Vorlage eines Zwischenabschlusses zum 31.12.2018 sowie einer vorläufigen Gewinn-
und Verlustrechnung offengelegt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Förderung der GmbH über die Sportförderrichtlinien des Marktes ist aufgrund
des Fehlens von verschiedenen Fördervoraussetzungen (die GmbH ist kein e.V.,
nicht gemeinnützig, keine Mitglieder etc.. ) und insbesondere auch nach Nr. I./2.3
ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Förderung kann durch den Markt demnach nur
als eine weitere Sonderförderung und Entscheidung außerhalb der Richtlinien über
eine eigenständige Haushaltsstelle (0.5500.7171) behandelt werden. Erforderliche
Haushaltsmittel sind auf dieser Haushaltsstelle bereitgestellt.

Im Vergleich zur Profisportförderung im alpinen und nordischen Skisport und aufgrund
der Anerkennung der lokalen und überregionalen Bedeutung des Profi-
Eishockeysports in und für Garmisch-Partenkirchen sowie unter Berücksichtigung der
Förderung der Nachwuchsspieler wird empfohlen, dem Antrag erneut zu entsprechen
und der SCR GmbH auch im Haushaltsjahr 2019 einen Trainingseiskostenzuschuss in
Höhe von 25.000 EUR zu gewähren.

Die Fördersumme soll dabei wie in den Vorjahren wieder direkt an die
Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen überwiesen, dort ein entsprechendes
Budget an kostenfreien Eisstunden bereitgestellt und mit den angefallenen Kosten
für das Trainingseis der SCR GmbH im Olympia-Eisstadion verrechnet werden.

Für die in 2018 gewährten Fördermittel wurde von der SCR GmbH ein
entsprechender Verwendungsnachweis unter Vorlage eines Kontenausdrucks der
Gemeindewerke geführt und daneben die in 2018 vom Jugendbereich integrierten
Spieler (insgesamt 13) namentlich benannt.

Beschluss:

Der Markt Garmisch-Partenkirchen gewährt der SC Riessersee Eishockey
Vermarktungs GmbH im Jahre 2019 - zur Integration von Jugendspielern in die
Profieishockeymannschaft - einen Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR brutto (HHSt.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                        Seite 13

0.5500.7171), der zur Deckung, der für den Trainingsbetrieb anfallenden Kosten der
Eisbelegung im Olympia-Eissport-Zentrum zu verwenden ist.
Eine Beteiligung an den Kosten der Eisbelegung für den Spielbetrieb erfolgt
ausnahmslos nicht.
Der Gesamtbetrag ist direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu
überweisen. Diese stellen ein entsprechendes Budget zur kostenfreien Nutzung der
Eisflächen im Olympia-Eissportzentrum für Trainingseinheiten zur Verfügung.
Nach Jahresabschluss ist im Januar 2020 ein entsprechender Verwendungsnachweis
durch Vorlage entsprechender Belege und Abrechnungen mit den Gemeindewerken
sowie unter Benennung der Jugendspieler, die in den Trainingsbetrieb 2019 integriert
wurden, unaufgefordert beim Markt einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                    stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 07           Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
                 Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag
                 des Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein) - vorberatend

Sachvortrag:

Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.V. (Hauptverein)
mit Schreiben vom 30.09.2019 fristgerecht einen Sonderförderantrag mit einer
beantragten Gesamtsumme von 50.900 Euro nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien
beim Markt eingereicht.

Der Verein begehrt aus den Sonderfördermitteln Zuschüsse zu erhalten, welche –

- einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia-
Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen in Höhe von 34.400
Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilung Eiskunstlauf
(8.000 Euro),
- als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von 5.000 Euro,
- sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe
von Gesamt 2.500 Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet
werden soll.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                Seite 14

Daneben beantragt der Verein weiterhin –
- Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von
1.000 Euro.

Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht
des Schatzmeisters aus 2017 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und -
Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von 168.402 Euro
und Gesamtausgaben von 186.316 Euro, wird ein Fehlbetrag von allen Abteilungen
in Höhe von 17.914 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das
Vereinsjahr 2018 noch nicht vorgelegt werden. Die Jahreshauptversammlung mit
Feststellung des Jahresabschlusses findet erst im August 2019 statt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Sportclub Riessersee e.V. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen,
Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen
Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei.
Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch-
Partenkirchens wurden dem Verein in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle
Unterstützungen gewährt.

In 2018 hat der Verein insgesamt 31.661,30 Euro an monetären Zuschüssen
erhalten:

Allg. Vereinsförderung 2018:
Jugendzuschuss:                                                 1.305,00 Euro
Übungsleiterzuschuss:                                           1.551,50 Euro
allg. Vereinszuschuss:                                          1.304,80 Euro

Sonderzuschüsse 2018:
Eiskostenzuschuss OEZ für Curling und Eiskunstlauf:            20.000,00 Euro
Zuschuss zur Eisgala:                                           5.000,00 Euro
Zuschuss für Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten:       2.500,00 Euro

Mit Eingang vom 10.02.2019 hat der Verein die Verwendung der in 2018 gewährten
Sonderfördermittel in Höhe von gesamt 27.500 Euro, welche zweckbestimmt wie
oben angegeben zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender
Rechnungsbelege vollumfänglich nachgewiesen.

Gemäß den vorgelegten Kontenausdrucken der Gemeindewerke wurden für die
Eisbelegung und die Mietkosten im OEZ der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt
14.554,73 Euro inkl. Eisgala mit 1.724,90 Euro) und Curling (gesamt 16.016,66 Euro)
für Training und Veranstaltungen im Jahr 2018 insgesamt 30.571,39 Euro dem SCR
Hauptverein seitens der Gemeindewerke in Rechnung gestellt. Inkludiert in die
Abrechnungen der Abteilung Curling findet sich auch ein pauschaler Betrag von
8.400 Euro, der zwischen den Gemeindewerken und dem Verein für die Beeisung
der Curlinghalle in der Wintersaison 2018/2019 (20.10.2018-03.03.2019) vereinbart
wurde und der in drei Ratenzahlungen jeweils zum 01.10.2018 zum 15.12.2018 und
zum 28.02.2019 zu je 2.800 Euro zu leisten war. Hierfür konnten die
Vereinsmitglieder die Patchzeiten in der Curlinghalle nutzen, ohne dass dafür
Eintrittsgelder in der gesamten Beeisungszeit fällig wurden.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                    Seite 15

Daneben weist der Verein unter Vorlage von Rechnungsbelegen in Höhe von
Gesamt 6.501,24 Euro auch die zweckgebundene Verwendung der vom Markt
Garmisch-Partenkirchen gewährten Mittel (5.000 Euro) für die Durchführung der
jährlichen Eisgala nach.
Die Verwendung der Fördermittel für die Beschaffung von Sport und
Trainingsgeräten wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien
(Gesamt 3.339,40 Euro) in voller Höhe belegt.

Der Sportclub Riessersee e.V. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch
für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen.

Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung
des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-
schusses beim Markt gestellt.
Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018
entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2019
wieder Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 4.200,-
Euro überwiesen werden können.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, bis auf den erneut gestellten weiteren
Jugendzuschussantrag (8.000 Euro), sowie einer Reduzierung der Eiskosten-
förderung von der beantragten Gesamtsumme in Höhe von 34.400 Euro auf einen
Betrag von 20.000 Euro dem Sonderförderbegehren in der jeweils beantragten Höhe
wieder stattzugeben.

Die Abteilung Curling möchte, auch wenn die Trainingsmöglichkeiten durch die
Schließung der Curlinghalle weggefallen sind, wie in den Vorjahren wieder das
Curlingsommerturnier, welches immer zu Beginn der Beeisungszeit in der Halle 2 im
Juli/August stattfindet, durchführen. Hier sind in der Vergangenheit regelmäßig
Kosten im OEZ in Höhe von ca. 6.000 Euro angefallen, die teilweise über das
Eiskostenbudget des Vereins verrechnet wurden.

Eine Reduzierung des Förderbetrags gegenüber den gewährten Fördermitteln in
2018 wird trotz des Wegfalls der Curlinghalle und der dadurch zusammenhängenden
Trainings- und Nutzungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung im Haushaltsjahr 2019
noch nicht empfohlen.
Die Abteilung Curling hat im Januar und Februar diesen Jahres noch einen weiteren
Teilbetrag in Höhe von 2.800 Euro der pauschalen Leistung für die kostenfreie
Beeisung und Zurverfügungstellung der Curlinghalle leisten müssen und beantragt
sowohl diesen Betrag als auch die Eiskosten für das geplante Sommerturnier
ebenfalls durch den Markt zu übernehmen. Daneben wurden auch die
Patchgebühren im Stadion zwischenzeitlich etwas angehoben, so dass der Verein
auch für die Abteilung Eiskunstlauf im Jahre 2019 erhöhte Kosten für die Nutzung
der Einrichtungen und Eisflächen aufbringen muss, die ebenfalls vereinsseitig zur
Übernahme durch den Markt beantragt werden.

Die Festsetzung der vorgeschlagenen Förderhöhen und die vorgeschlagene
Reduzierung des Eiskostenbudgets gegenüber dem beantragten Betrag des Vereins
scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                   Seite 16

Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der
Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen für 2018, als möglich und
zumutbar. Ein gewisser Eigenanteil sollte durch den Verein daher weiterhin selbst
geleistet, getragen und finanziert werden.

In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten
Jugendzuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro darf erneut angeführt werden, dass
der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem angebotenen
Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf
die Mitgliederzahlen gleichberechtigt unter allen antragstellenden Vereinen zu
fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins
würde hier diesem Grundgedanken grundsätzlich widersprechen. Diese Tatsache
wurde im Vollzug der bisherigen Beschlüssen in den vergangenen Jahren jeweils in
den Darstellungen der erlassenen Förderbescheide bereits mehrfach mitgeteilt.

Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit §
9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die
Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über einer Summe von
25.000 Euro zuständig.

Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle 0.5500.7090
(Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt 194.400 Euro)
insgesamt 48.500 Euro sowie 2.500 Euro auf der HhSt: 1.5500.9880 (Gesamtansatz
Sonderförderungen im Vermögenshaushalt 106.500 Euro) für Sonderförderungen
gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.V. (Nachwuchs) angemeldet und
eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel in diesem Fördertopf werden über
die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt.

Die Behandlung im Finanzausschuss findet vorberatend statt. Eine Behandlung im
Marktgemeinderat ist in der Sitzung im Mai vorgesehen.

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen:

Der Sportclub Riessersee e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den
Fördermitteln der Sonderförderung 2019 (Verwaltungshaushaltes HhSt. 0.5500.7090 =
25.000 Euro sowie aus dem Vermögenshaushalt HhSt. 1.5500.9880 = 2.500 Euro)
einen Gesamtbetrag von 27.500 Euro.

Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen
- in Höhe von 20.000 Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur
Anmietung der Einrichtungen des Olympia-Eissportzentrums für Training und
Veranstaltungen,
- in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, sowie
- in Höhe von 2.500 Euro für die Beschaffung von kleineren Sport- und
Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln verwendet werden.

Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.V. bei
Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie
Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                        Seite 17

zu 1.000 Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen
Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und
Genehmigung mit der Bauhofleitung.

Nach Jahresabschluss, ist im Januar                2020 für alle      Förderungen, ein
Verwendungsnachweis       durch     Vorlage         entsprechender     Rechnungsbelege
unaufgefordert beim Markt einzureichen.

Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe 20.000
Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an
kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget
widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den
Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                    stellt   fest,   dass       die
Beschlussempfehlung angenommen ist.

TOP 08           Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch-
                 Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2019; Antrag
                 des TSV 1899 Partenkirchen e.V. - beschließend

Sachvortrag:

Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der TSV 1899 Partenkirchen e.V. mit
Schreiben vom 23.05.2019 sowie vom 21.09.2018 jeweils fristgerecht verschiedene
Sonderförderanträge für 2019 nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien im Rathaus
eingereicht.
Der TSV 1899 Partenkirchen e.V. begehrt aus den Sonderfördermitteln dabei wie in
den Vorjahren einen Betrag von insgesamt 16.000 Euro zu erhalten, welcher zur
Begleichung von Rechnungen für die Anmietung von Turnhallen der weiterführenden
Schulen des Landkreises (13.000 Euro) sowie für ermäßigte Eintritte der
Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad (3.000 Euro) verwendet werden soll.
Daneben beantragt der Verein eine finanzielle Unterstützung für eine mögliche
Beschaffung     und      Bodenpräparierung     (Verlegen     eines     temporären
Kunstrasenteppichs) zur Nutzung durch die Ballsportabteilungen auf den im Sommer
brachliegenden Freieisflächen des OEZ mit geschätzten Kosten von ca. 60.000 Euro
und hat auch angeregt/beantragt, die nun nicht mehr in der Nutzung für Curling
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                  Seite 18

stehende Curlinghalle des OEZ mit einem temporären Hallenboden auszulegen und
damit auch das im Ort grundsätzlich vorhandene und auch für den Verein
bestehende Problem von nicht ausreichend vorhandenen Turnhallenkapazitäten
etwas abzumildern.
Der Verein könnte sich hier vielfältige Beteiligungen und auch eine Kostenbeteiligung
in noch nicht benannter Höhe vorstellen und steht in dem Bezug bereits im Kontakt
mit der Werkeleitung. Diese wiederum können sich nach Aussage des Werkeleiters
eine Nutzung der Einrichtungen durch den TSVP und in der vom TSVP
vorgeschlagenen Form dem Grunde nach vorstellen.

Da die Curlinghalle in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des
eigenständigen Kommunalunternehmens Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
fällt, hat die Verwaltung gemäß den geschätzten Gestehungskosten in Höhe von ca.
40.000 Euro (ca. 30,- Euro pro m² Bodenbelag bei einer Fläche von 1.125 m² = 45 m
x 25 m sowie 20% Montagekosten) für einen möglichen Hallenboden den
entsprechenden Betrag als möglichen weiteren in der Höhe jedoch noch zu
bestimmenden Förderbetrag für den Verein auf der Sonderförderhaushaltsstelle im
Haushaltsverfahren angemeldet.
Insgesamt wurden für den TSV Partenkirchen aufgrund der vorliegenden Anträge
somit Mittel im Verwaltungshaushalt in Höhe von 16.000 Euro und im
Vermögenshaushalt in Höhe von 100.000 Euro (60.000 Euro für
Beschaffungsmaßnahmen Kunstrasen Freieisfläche sowie 40.000 Euro für
Beschaffungsmaßnahmen temporärer Turnhallenbelag für die Curlinghalle) für
etwaige Sonderförderungen für den TSV Partenkirchen bereitgestellt.

Der Verein bedankt sich für die großzügige Förderung im abgelaufenen Jahr.

Der TSV Partenkirchen zählt zu den mitgliederstärksten Vereinen im Ort und bietet
ein großes Portfolio an verschiedenen Sportmöglichkeiten seinen Mitgliedern
an.Ohne eine zusätzliche Förderung, wäre es nach der Begründung der
Vorstandschaft dem Verein nicht mehr möglich, den Mitgliedern in der Zukunft das
gewohnte, umfangreiche, qualifizierte und vielseitige Spartenangebot, welches
überwiegend in Turnhallen durchgeführt wird, bieten zu können. Die Folgen wären
fatal für die Jugendarbeit, die der Verein hier täglich leistet. Die momentanen
Umbaumaßnahmen der St.-Irmengard-Schulen und der dadurch bedingte Wegfall
von weiteren Turnhallenkapazitäten im Ort stellt den Verein derzeit vor große
Herausforderungen, so dass die Verantwortlichen neben den bekannten Plänen zur
Realisierung einer eigenen Sporthalle in der Zwischenzeit auch auf kurzfristige,
temporäre Lösungen angewiesen sind. (Die formulierten Anträge liegen in Kopie der
Beschlussvorlage bei.)

Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der TSV 1899 Partenkirchen
e.V. seinen vollständigen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017 vor. In der u.a. dort beinhaltenden Einnahmen-Ausgaben-
Überschussrechnung wird gegenüber dem Rechnungsjahr 2016, das mit einem Plus
von 25.581,10 Euro abgeschlossen wurde, ein Überschuss von 18.312,72 Euro als
Vereinsergebnis ausgegeben. Zahlen für das Vereinsjahr 2018 sind zum
Antragsdatum noch nicht vorgelegen.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                    Seite 19

Stellungnahme der Verwaltung:
Als einer der größten und ältesten Vereine im Ort, der ein vielfältiges Sportangebot
seinen Mitgliedern anbietet und auch umfangreiche Jugendarbeit leistet, hat der TSV
1899 Partenkirchen e.V. in der Vergangenheit (vor Einführung der
Sportförderrichtlinien in 2016) mitunter am stärksten von der damaligen 50%-
Regelung bei der Übernahme der Turnhallenkosten anderer Träger profitiert. Der
Markt Garmisch-Partenkirchen hat in den letzten Jahren den Verein regelmäßig mit
einem Sonderzuschuss unterstützt, der insbesondere die Belastungen zur
Anmietung von Turnhallenflächen abgemildert hat.

Dem Verein wurde auf Antrag in 2018 ein Sonderförderbetrag in Höhe von Gesamt
15.000 Euro für die Abmilderung der entstehenden Kosten zur Anmietung von
Turnhallen des Landkreises bzw. zur Schwimmbadermäßigung gewährt.
Mit Vorlage von Rechnungen des Landkreises über die Nutzungen der Turnhallen
des Werdenfels Gymnasiums, der Zugspitzrealschule und auch der
Christophorusschule in Farchant sowie der Gemeindewerke über Eintritte im
Alpspitzwellenbad im Jahre 2018 hat der Verein wie im Förderbescheid gefordert, die
Verwendung der Sonderfördermittel zweckbestimmt in voller Höhe fristgerecht
nachgewiesen.
Die vorgelegten Rechnungen belaufen sich hierbei auf einen Gesamtbetrag von
20.115 Euro. Dies inkludiert Gesamtkosten für die Turnhallennutzung in den
Landkreisturnhallen in Höhe von 15.306,50 Euro und den Kosten für den
Ausgleich/Übernahme der ermäßigten Eintritte im Alpspitzwellenbad von 2.679,-
Euro. Für die gemeinsam mit dem TV Garmisch unterhaltene Leichtathletik Abteilung
(LAG Garmisch-Partenkirchen) wurden ebenfalls noch weitere Kosten für die
Anmietung von Turnhallen in Höhe von 2.130 Euro übernommen und sind in den
Gesamtkosten eingerechnet.

Der TSV Partenkirchen erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die
Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen.

Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung
des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-
schusses beim Markt gestellt.
Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2019 in etwa der Höhe aus 2018
entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch
Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca. 16.600 Euro
gewährt werden können.

In 2018 hat der Verein insgesamt 31.782,18 Euro an monetären Zuschüssen
erhalten:

Jugendzuschuss (15,-Euro pro Mitglied):                       6.345,00 Euro
Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss):          6.663,62 Euro
Allg. Vereinszuschuss (4,14 Euro pro Mitglied):               3.773,56 Euro
Sonderzuschuss (Turnhallen/Schwimmbad):                      15.000,00 Euro

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag auf Unterstützung
bei der Anmietung von Turnhallen des Landkreises sowie des ABWs für die
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                   Seite 20

Schwimmabteilung wie in den Vorjahren wieder zuzustimmen                 und     eine
entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat auszusprechen.

Da derzeit noch weitere Klärungen zwischen den Beteiligten (Gemeindewerke,
Markt und TSVP) bzgl. der Realisierungsmöglichkeiten für die Nutzung der
Curlinghalle als Turnhalle und der Freieisfläche für eine Sommernutzung
laufen (am 08. Mai 2019 findet hierzu eine weitere, gemeinsame
Ortsbesichtigung statt), besteht für diese Anträge noch keine Beschlussreife.
Sobald alle entscheidungsrelevanten Details verwaltungsintern abgestimmt
sind, werden diese zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Da sich der nachfolgende Beschlussvorschlag vorerst nur auf die Förderung zur
Unterstützung bei der Anmietung der Turnhallen des Landkreises sowie der
Unterstützung bei den Schwimmbadeintritten bezieht, wird empfohlen dies in der
Sitzung am 30.04.2019 unter Beachtung der Wertgrenzen der Geschäftsordnung (§
9 Abs. 3 Nr. 2a GeschO - Wertgrenze bei Zuschüssen bis 25.000 Euro -
Zuständigkeit FA) bereits abschließend zu entscheiden.

Beschluss:

Der TSV 1899 Partenkirchen e.V. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den
Fördermitteln der Sonderförderung im Verwaltungshaushalt (HhSt. 0.5500.7090) in
2019 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt 16.000 Euro, welcher zweckgebunden
für die Anmietung von Turnhallen anderer Träger im Ort bzw. für Eintritte der
Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad zu verwenden ist.
Der Förderbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, jeweils zum 01. Mai, zum 01. Juli und
zum 01. Oktober an den Verein zu überweisen.

Die Beratung über die weiteren Anträge auf Unterstützung bei der Beschaffung von
Bodenbelägen wird vorläufig auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer               stellt   fest,   dass      der
Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                   Seite 21

TOP 09           Förderung der Landwirtschaft;
                 Antrag der Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen auf
                 finanzielle Unterstützung in Zusammenhang mit der Abholung und
                 Ausbringung des Gärsubstrates der landwirtschaftlichen Biogasanlage
                  - beschließend

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragen die beiden Weidegenossenschaften
Garmisch und Partenkirchen einen jährlichen gemeinsamen Zuschuss in Höhe von
gesamt 8000,- Euro, der zur Abmilderung der den Landwirten im Ort in
Zusammenhang mit dem Betrieb der landwirtschaftlichen Biogasanlage zukünftig
entstehenden Kosten dienen soll.

Nach den Ausführungen der Antragsteller sind die vertraglichen Vereinbarungen mit
den örtlichen Landwirten über den Betrieb und die Belieferung der
landwirtschaftlichen und von den Gemeindewerken betriebenen Biogasanlage nach
nunmehr fast 10 Jahren abgelaufen. In Zusammenhang mit dem Abschluss neuer
Verträge sollen jedoch die bisher in kulanter Weise von den Gemeindewerken
vollständig übernommenen, grundsätzlich jedoch durch die einzelnen Landwirte und
weiteren Beteiligten (BZB) zu tragenden Kosten für die Ablieferung und Ausbringung
des durch die Anlage entstehenden Gärsubstrates anteilig auf alle Beteiligten
aufgeteilt werden. Bei derzeit jährlich anfallenden Gesamtkosten für die Ausbringung
in Höhe von ca. 15.000 Euro würde neben einem Anteil für die BZB für deren
Belieferung der Anlage mit Mähgut von den Pisten ein Anteil in Höhe von derzeit
errechneten ca. 8.000 Euro auf alle Landwirte im Ort zukommen.

Da eine einzelne und gleichberechtigte Abrechnung mit allen beteiligten Landwirten
nur schwer durchführbar ist, haben sich die beiden Weidengenossenschaften dazu
entschieden hier genossenschaftlich mitzuwirken und für alle Landwirte als
Rechnungsempfänger für den auf die Landwirte zukommenden Kostenanteil an den
Gesamtkosten aufzutreten und diesen zu übernehmen.

Zur Abmilderung der durch die Übernahme hier den Genossenschaften
entstehenden Kosten, bitten die Antragsteller wiederum den Markt sich über einen
jährlichen Zuschuss ebenfalls daran zu beteiligen, da mit dem gemeinschaftlichen
Betrieb der Biogasanlage als solche auch erhebliche Vorteile für den Ort Garmisch-
Partenkirchen gesehen werden. Hier werden u.a. Vorteile im Bereich des
Gewässerschutzes, der nicht entstehenden Geruchsbelästigung für Anwohner und
Tourismus durch das geruchsfreie Substrat angeführt. Ein weiterer Aspekt, sei auch
das Landschaftsbild, da durch die Biogasanlage keine festen Bauten für die
Errichtung von Mistlagerstätten im Außenbereich von den Landwirten benötigt
werden.

Die landwirtschaftliche Biogasanlage wurde mitunter auch vor dem Hintergrund
errichtet, die heimischen Landwirte vor Investitionen und den Ort selbst vor weiteren
Bodenversiegelungen für neue Mistlagerstätten und hieraus auch folgenden
Geruchsbelästigungen zu bewahren.
Sitzung des Finanzausschusses vom 30.04.2019                                 Seite 22

Stellungnahme der Gemeindewerke:
Die Fakten, welche die Weidegenossen im genannten Antrag benannt haben,
können so seitens der Werksleitung bestätigt werden. Es wird die Auffassung geteilt,
dass der weitere Betrieb der Biogasanlage nicht nur aus ökologischen Gründen
wünschenswert erscheint (Klima- und Gewässerschutz), sondern auch zum Erhalt
der extensiven Landwirtschaft im Markt Garmisch-Partenkirchen einen wichtigen
Beitrag leistet – die ihrerseits (insbesondere für die Kulturlandschaftspflege) aus
ökologischen und touristischen Gründen sicher wünschenswert ist.

Die Organisation der Abholung des Gärsubstrates, also der Reststoffe nach dem
Vergasungsprozess und deren Ausbringung auf die Felder, war bisher
vertragsgemäß grundsätzlich schon Sache der Landwirte bzw. sollte auf deren
Kosten erfolgen. Praktisch organisierten und wickelten dies jedoch die
Gemeindewerke zugunsten und zur Zufriedenheit der Landwirte ab, ohne die Kosten
hierfür in Rechnung zu stellen. Dies hat sich nun aus betrieblichen Gründen
geändert, als auch, dass das Betriebsoptimum der Anlage nun nahezu erreicht ist.
D.h. die zentrale Organisation, Abholung/Transport und Ausbringung der Gärreste
auf die Felder der Landwirte durch die Gemeindewerke müssen die Landwirte sowie
auch die daneben beteiligte BZB zukünftig nun selber tragen.

Die genannte optionale Möglichkeit die Ablieferung und Ausbringung selbst durch die
Landwirte zu organisieren und durchzuführen wurde jedoch von den Vorständen der
Weidegenossen aus nachvollziehbaren Gründen als kaum durchführbar für die vielen
örtlichen Kleinbetriebe bezeichnet. Mitunter wurden hier auch finanzielle Gründe, in
erster Linie jedoch organisatorische Gründe und auch rechtliche Nachweis-,
Transparenz und Vorprüfungspflichten im Düngemittelrecht angeführt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit den beiden Vorständen der Weidegenossen erfolgte am 11.02.2019 ein
gemeinsames Gespräch im Amtszimmer der 1. Bürgermeisterin, in der diese Ihren
Antrag nochmals genauer erläuterten und um Unterstützung durch den Markt baten.
Dabei wurde auch angegeben, dass die Weidegenossenschaften hier ebenfalls
einen eigenen Beitrag leisten würden, soweit der Markt hier nicht vollumfänglich den
Anteil der Landwirte übernehmen könnte. Der nachfolgende Beschlussvorschlag, der
eine Unterstützung durch den Markt von jährlich maximal 5.000 Euro vorsieht, wurde
dahingehend abgesprochen und findet Unterstützung von den beiden Vorständen,
wobei diese natürlich Ihre angeschlossenen Mitglieder zuerst noch hierüber befragen
müssen. Die Weidegenossenschaften würden hier dann den Restbetrag selbst aus
deren Kassen gemeinsam übernehmen.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, dem Antrag grundsätzlich
zuzustimmen und dadurch die örtliche Landwirtschaft durch Übernahme eines
Kostenanteils zu unterstützen.
Da die Kosten für die Ausbringung an vielen Variablen wie z.B. Energiepreisen
(Diesel) hängen und von diesen beeinflusst werden, werden nach der Natur der
Sache jährlich jedoch unterschiedlich hohe Belastungen auf die Landwirte und damit
auf die Weidegenossen zukommen. Eine Bezuschussung sollte daher grundsätzlich,
um für den Markt keine unvorhersehbaren Fördermittelbereitstellungen zu erwirken,
auf einen bestimmten Maximalbetrag wie vorgeschlagen gedeckelt sein.
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