Konzessionierte betriebliche Vorsorgekassen - Konzessionierte betriebliche Vorsorgekassen - fair-finance
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Konzessionierte betriebliche Vorsorgekassen Konzessionierte betriebliche Vorsorgekassen Vorläufige Analyse zum 31.12.2014 – Stand März 2015 - -
Management Summary Die vorliegende Analyse bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen betrieblichen Vorsorgekassen in Österreich. Es werden die Eigentümerstruktur der einzelnen Vorsorgekassen und die Zielgruppen der Anbieter - unter Nennung von Referenzkunden – beleuchtet. Weiters finden sich die Anzahl der Beitrittsverträge, die Höhe der laufenden Beitragszahlungen sowie die Höhe der Übertragungskapitalien vom Abfertigung-Alt-System auf das System Abfertigung-Neu in den Unterlagen. Zudem sind die aktuellen Kostensätze der Vorsorgekassen aufgelistet. Neben der aktuellen Situation der Vorsorgekassen wird die Entwicklung der Performance der einzelnen Kassen seit dem Jahr 2003 aufgezeigt. Fünf Vorsorgekassen bieten beginnend ab 01.01.2015 reduzierte Kostensätze an, wobei dies mit einer Ausnahme jedoch die Absolvierung gewisser Anwartschafts- bzw. Dienstzeiten voraussetzt. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsprinzips gelten die angebotenen Kosten für alle von diesen Vorsorgekassen verwalteten Anwartschaftsberechtigten. Auf Seite 27 haben wir die wichtigsten Kostenpositionen auf einer Seite übersichtlich aufgelistet. Auf den anschließenden Seiten sind alle von den Vorsorgekassen bekannt gegebenen Kostensätze festgehalten, wobei zur Veranschaulichung auch die ursprünglich gültigen, höheren Kostensätze angeführt sind. Die diesjährige Studie wurde um Informationen zu Serviceleistungen sowie um eine komprimierte Darstellung der Auszeichnungen für ethisch-nachhaltige Veranlagung erweitert. In der mehr als 10-jährigen Geschichte der Vorsorgekassen zeigen sich zwischen den Anbietern Unterschiede bei der Performance. Darüber hinaus hat es bei den Marktteilnehmern selbst Veränderungen ergeben. Ein Anbieter ist in der ursprünglichen Form nicht mehr am Markt vertreten, dafür ist seit dem Jahr 2010 ein neue Vorsorge- kasse aufgetreten. Den Abschluss der Studie bildet eine exemplarische Übersicht, die zeigt, welche Kapitalien bei einer lang-, mittel- und kurzfristigen Betrachtung von einzelnen Vorsorgekassen aufgebaut werden konnten. Daraus ergibt sich das aktuelle Ranking der Anbieter auf Seiten 31. Dieses wurde zur besseren Orientierung jenem des Vorjahres gegenübergestellt. Neu aufgenommen wurden ein Dreijahres- und Fünfjahresvergleich, der jeweils auch Vordienstzeiten berücksichtigt und somit die Auswirkungen von Verwaltungskostenstaffeln veranschaulichen soll. Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. Seite 2
APK Vorsorgekasse AG („APK“) BAWAG ALLIANZ Vorsorgekasse AG („BAWAG“) BONUS Vorsorgekasse AG („BONUS“) BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH („BUAK“) fair-finance Vorsorgekasse AG („fair-finance“) NIEDERÖSTERREICHISCHE Vorsorgekasse AG („NÖVK“) VALIDA MVK PLUS AG („SIEMENS“)1 vormals SIEMENS Mitarbeitervorsorgekasse AG VALIDA PLUS AG („VALIDA“) vormals ÖVK Vorsorgekasse AG VBV-Vorsorgekasse AG („VBV“) VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG („VICTORIA“) Alle Angaben auf Basis der von den Vorsorgekassen zur Verfügung gestellten Daten (vorläufige Werte 2014). Diese Version wird nach Einlangen der offiziellen Daten durch eine aktuellere Fassung ersetzt. Wien, im März 2015 Alle Rechte an diesem Dokument sind vorbehalten. Das Dokument einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Die darin enthaltenen Informationen sind vertraulich. Das Dokument und seine Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der GrECo International AG nicht verwendet, übersetzt, verbreitet, vervielfältigt und in elektronischen Systemen verarbeitet werden. Insbesondere ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet. 1Die Valida MVK Plus AG (vormals Siemens MVK) nimmt nicht mehr aktiv am Markt teil. Das Vermögen ihrer Veranlagungsgemeinschaft wurde mit 01.01.2015 in die Valida Plus AG übernommen. Nach Übertragung des Vermögens und nach Abwicklung aller Vorsorgekassen- geschäfte wird die Valida MVK Plus AG ihre Konzession zurücklegen und in weiterer Folge gesellschaftsrechtlich aufgelöst. In der Valida Plus AG werden die Beitrittsverträge mit unveränderter Kostenstruktur weiter geführt. Seite 3
Vergleich per 31.12.2014 (1) Anzahl der Hauptaktionäre / Eigentümer Branche / Zielgruppe Beitrittsverträge A-Kundensegment, 11.279 Unternehmen APK Arbeitgeber mit unter- 100% APK-Pensionskasse AG2 16.423 Selbständige durchschnittlicher 571 Freiberufler Mitarbeiterfluktuation Branchenmix mit niedriger Fluktuationsrate in den Unternehmen; (Rund 30% der in 50% Allianz Elementar 137.053 BAWAG Österreich gemeldeten Versicherungs-AG (davon für Nicht- Unternehmen mit mehr 50% BAWAG P.S.K. AG Dienstnehmer 73.461) als 300 Mitarbeitern haben bislang einen Beitrittsvertrag mit der BAWAG abgeschlossen.) 115.242 (davon 49.868 für die 50% Generali Holding Vienna Klein- und Mittelbetriebe, BONUS Mitarb.vorsorge und AG Freiberufler, Internat. 65.374 für die Selbstvors. 50% Zürich Versicherung AG Konzernunternehmen – Doppelzählungen möglich) 18.844 BUAK 100% BUAK überwiegend Baubereich (davon für Nicht- Dienstnehmer 10.910) 20% GLS Gemeinschaftsbank aktive Zielgruppenbearbei- eG, Bochum tung bei Unternehmen mit 20% Concordia Versicherung über 100 Dienstnehmern; 3.525 fair-finance Holding AG, Hannover KMU´s und Selbständige (davon 2.115 für Nicht- 60% 19 private Aktionäre um sind willkommen, werden Dienstnehmer) den Vorstandsvorsitzenden aber nicht aktiv Markus Zeilinger angesprochen 49% HYPO NÖ Gruppe Bank AG 34.353 49% NÖ Versicherung AG öffentliche Hand, NÖVK (davon für Nicht- 2% Gemeindevertreterverband Großunternehmen Dienstnehmer 18.918) der ÖVP NÖ 2 Hauptaktionäre der APK Pensionskasse: ÖIAG, voestalpine, OMV Seite 4
Vergleich per 31.12.2014 (1a) Anzahl der Hauptaktionäre / Eigentümer Branche / Zielgruppe Beitrittsverträge 353.874 (davon für Nicht- VALIDA 100% Valida Holding AG3 keine Schwerpunkte Dienstnehmer 191.923) 91% VBV-BAV AG4 3% Merkur Versicherung AG keine Bevorzugung VBV 3% Vorsorge der österr. einzelner Branchen bzw. 337.200 Gemeindebediensteten Zielgruppen 3% Wüstenrot Versicherungs AG 50% Österreichische Volksbanken AG 60.197 VICTORIA keine Einschränkungen 50% ERGO Versicherung AG (Selbständige 39.438) 3 RZB 24,7%, Raiffeisen Landesbanken 28,2%, Uniqa 40,1%, vier weitere österreichische Banken und Versicherungen 7% 4 Erste Bank, Wr. Städtische, Österr. Beamtenversicherung, UniCredit Bank Austria, Uniqa, weiters u.a. Donau Vers., Grazer Wechselseitige, Sparkassen Versicherung Seite 5
Vergleich per 31.12.2014 (2) Anzahl der Referenzkunden (Auszug) Anwartschaftsberechtigten 171.010 mit aufrechter Republik Österreich, diverse Gemeinden, Energieversorger, Anwartschaftszeit private und öffentliche Dienstleistungsunternehmen, 302.500 ohne aufrechte APK bedeutende Industrieunternehmen, Anwartschaftszeit multinationale Gesellschaften u.a. 473.560 gesamt AMS, GKK Kärnten, Stmk, GKK, Wiener GKK, ÖGB, PVA; BAWAG 1.061.971 Post AG BONUS keine Angaben 642.276 273.892 davon 91.421 nicht buag- Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark; BUAK pflichtige Porr AG, Strabag AG, Dan Küchen, NEUSTART und 182.471 buag-pflichtige Dienstnehmer AK für NÖ und Sbg, Wien Holding ; Ankerbrot, Brau Union, Caritas, Cemex, DB Schenker, fair- Deichmann, Diakonie, dm drogeriemarkt, Gebrüder Weiss, 128.525 finance Grüne Erde, Hartlauer, Herba Chemosan, Internorm, JOSKO, M- Ab Jänner 2015 ca. 150.000 Preis, ÖWD, Palfinger, Plansee, Rauch Fruchtsäfte, Red Bull, RHI, SCA Hygiene, Sonnentor, Spitz, Swarovski, Trodat, Wienerberger Land NÖ, Landesschulrat für NÖ, NÖ Hilfswerk, Land und Stadt Salzburg, ca. 350 Gemeinden, Ärztekammer für NÖ; 110.048 beitragspflichtige und NÖVK Adamek Facility Service, Agip, Austria Tabak, 177.020 beitragsfreie AWB Bundessporteinrichtungen, EVN, Kuratorium für Verkehrssicherheit, Quester Land Vorarlberg, Stadtgemeinde Bischofshofen, Landwirtschaftskammer für OÖ, OeNB; VALIDA 1.847.194 Boehringer Ingelheim, EVVA, Felbermayr, Nestlé, NÖM, Raiffeisen, Treibacher Länder Burgenland, Kärnten, Steiermark, ÖBB, zahlreiche Städte, Gemeinde Wien, Hauptverband der SV-Träger, KELAG, Wr. Stadtwerke; Adidas, Agfa, ARBÖ, Aventis, Billa, Frantschach AG, Henkel, Hilti, VBV KIKA, Lasselsberger, Manz, Österreich Werbung, SAP, Semperit, 2.554.036 Zumtobel AG 2013 neu: BUWOG, BWS, ÖWG, EV Group, Novartis 2014 neu: FH Wien der WKW GmbH, Verkehrsbüro Kongress- hotellerie, ergatis Personalmanagement GmbH Körperschaften des öffentlichen Rechts, diverse Gemeinden; VICTORIA DAS Rechtsschutzversicherung, Gilette, Hitachi, Kodak, 356.898 Mondelez, Rigips Seite 6
Vergleich per 31.12.2014 (3) Höhe der gemäß Höhe der besonderen Teil 2 der Verordnung Höhe der besonderen Höhe des Rücklage i.S.v. (EU) Nr. 575/2013 Rücklage i.S.v. Anfangskapitals i.S.v. § 20 Abs. 3 BMSVG anrechenbaren § 20 Abs. 2 BMSVG § 3 Abs. 7a BWG zum 31.12.2014 Eigenmittel zum zum 31.12.20147 in (aktuell)5 in Mio. € aufgrund erteilter 31.12.2014 (§ 20 Abs. 1 Mio. € Zinsgarantie 8 in Mio. € BMSVG)6 in Mio. € APK 1,50 5,50 2,00 nicht erforderlich BAWAG 13,00 12,30 3,60 nicht erforderlich BONUS 1,50 3,50 1,14 nicht erforderlich BUAK 2,00 3,00 1,30 nicht erforderlich fair- 3,88 1,97 0,32 1,66 finance NÖVK 3,00 3,51 0,58 nicht erforderlich VALIDA 5,50 8,50 4,00 nicht erforderlich VBV 3,38 21,60 18,10 nicht erforderlich VICTORIA 1,50 5,00 0,60 nicht erforderlich 5 § 3 Abs. 7 BWG lautet zum 31.12.2014 auszugsweise: Für Kreditinstitute, die zum Betrieb des Betrieblichen Vorsorgekassengeschäfts berechtigt sind, gilt, dass § 5 Abs. 1 Z 5 BWG mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle von 5 Millionen Euro Anfangskapital 1,5 Millionen Euro treten (...) 6 § 20 Abs. 1 BMSVG lautet zum 31.12.2014: Eine BV-Kasse muss jederzeit über anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Höhe von 0,25 vH der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften verfügen. 7 § 20 Abs. 2 BMSVG lautet zum 31.12.2014: Zusätzlich zu Abs. 1 ist ein Betrag in Höhe von mindestens 0,1 vH der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften einer besonderen Rücklage zuzuführen, bis 1 vH der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften erreicht sind. Diese Rücklage darf nur zur Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 24 Abs. 1) herangezogen werden. 8 § 20 Abs. 3 BMSVG lautet zum 31.12.2014:Gewährt die BV-Kasse eine zusätzliche Zinsgarantie (§ 24 Abs. 2), so muss die BV- Kasse eine zusätzliche Rücklage in Höhe der mit dem Garantiefaktor multiplizierten Gesamtsumme der Abfertigungsanwart- schaften bilden. Der Garantiefaktor wird mit der Hälfte des Garantiezinssatzes festgesetzt. Seite 7
Vergleich per 31.12.2014 (4) laufende Beiträge laufende Beiträge laufende Beiträge laufende Beiträge 2012 in Mio. € 2013 in Mio. € 2014 in Mio. € insgesamt in Mio. € APK 78,26 85,07 88,00 577,00 BAWAG 152,30 160,80 169,00 1.182,30 BONUS 72,80 77,10 81,50 571,00 BUAK 48,59 51,87 50,66 384,02 fair-finance 9,10 23,80 36,03 70,93 NÖVK 37,77 40,18 42,90 271,37 VALIDA 237,50 253,30 273,00 1.806,00 VBV 357,00 377,70 401,20 2.768,40 VICTORIA 35,10 37,20 38,40 keine Angabe Übertragungsbeträge Übertragungsbeträge Übertragungsbeträge Übertragungsbeträge aus Abfertigung Alt aus Abfertigung Alt aus Abfertigung Alt aus Abfertigung Alt 2012 in Mio. € 2013 in Mio. € 2014 in Mio. € insgesamt 9 in Mio. € APK 1,18 0,70 1,00 18,00 BAWAG 2,40 4,80 1,80 34,00 BONUS 1,80 1,10 0,80 16,50 BUAK 0,50 0,51 0,13 4,76 fair-finance 15,50 0,21 0,16 15,86 NÖVK 0,38 0,53 0,45 4,34 VALIDA 15,60 4,00 3,10 81,90 VBV 7,10 3,70 2,50 60,70 VICTORIA 0,60 0,50 0,50 keine Angabe 9 Nicht ausschließbar, dass von den Vorsorgekassen hier zum Teil auch Arbeitnehmerübertragungen (z.B. nach Beendigung des Dienstverhältnisses) erfasst werden. Seite 8
Vergleich per 31.12.2014 (5) Veranlagtes Vermögen zum Veranlagtes Vermögen zum Veranlagtes Vermögen zum 31.12.2012 in Mio. € 31.12.2013 in Mio. € 31.12.2014 in Mio. € APK 377,28 452,21 511,00 BAWAG 762,10 887,50 1.030,44 BONUS 361,30 427,54 505,10 BUAK 220,01 251,98 295,43 fair-finance 54,30 119,70 190,08 NÖVK 181,58 213,87 257,75 VALIDA 1.233,80 1.453,20 1.716,00 VBV 1.780,00 2.075,00 2.431,00 VICTORIA 166,00 193,80 224,20 Seite 9
Vergleich per 31.12.2014 (6) fair- VICTO- A APK P BAWAG BONUS BUAK NÖVK VALIDA VBV finance RIA Perfor- mance10 3,60% 3,36% 4,11% 2,95% - 4,36% 3,55% 4,26% 3,30% 200311 OeKB- Perform.10 3,67% 3,75% 5,45% 4,02% - 4,72% 3,58% 5,98% 3,61% 2004 OeKB- 4,43% 4,07% 4,76% 4,44% - 4,38% 4,10% 5,75% 4,70% Perf.10 2005 OeKB- 3,62% 3,11% 3,41% 2,57% - 4,10% 4,61% 3,33% 2,00% Perf.10 2006 OeKB- 2,38% 1,20% 1,69% 1,65% - 0,14% 1,50% 3,09% 2,30% Perf.10 2007 OeKB- -3,38% -0,30% -1,55% -0,54% - -1,34% -2,93% -0,11% -2,40% Perf.10 2008 OeKB- 3,79% 3,56% 2,62% 3,13% - 3,14% 4,43% 3,35% 4,60% Perf.10 2009 OeKB- 3,00% 2,12% 3,27% 1,78% 2,53%12 1,60% 3,40% 2,00% 2,70% Perf.10 2010 OeKB- 0,76% -0,40% -0,99% 1,38% 9,67% 0,95% 1,66% -0,25% 0,25% Perf.10 2011 OeKB- 3,86% 4,16% 3,28% 5,72% 6,23% 5,52% 4,48% 4,19% 3,84% Perf.10 2012 OeKB- 2,80% 2,76% 4,06% 3,09% 3,33% 0,82%13 3,19% 2,39% 2,82% Perf.10 2013 OeKB- 3,32% 4,24% 5,56% 5,99% 5,95% 4,10% 2,76% 4,23% 3,60% Perf.10 2014 Geometr. Durchschnitt 2,63% 2,62% 2,95% 3,00% - 2,69% 2,84% 3,17% 2,59% 2003-2014 Geometr. Durchschnitt 2,74% 2,56% 3,01% 3,57% 5,51%14 2,58% 3,09% 2,50% 2,63% 2010-2014 Geometr. Durchschnitt 3,33% 3,72% 4,30% 4,93% 5,16% 3,46% 3,47% 3,60% 3,42% 2012-2014 10 nach Abzug der Vermögensverwaltungskosten – im Jahr 2003 keine Annualisierung 11 Im Jahr 2003 wurde für die Performancemessung von allen BV-Kassen bis auf die APK und die VALIDA bereits auf freiwilliger Basis die „OeKB-Methode“ herangezogen. 12 Von 01.07.-31.12.2010 13 Zuletzt bekannt gegebener Wert (0,84%) wurde seitens des Anbieters korrigiert 14 Für 2010 wurde die oben angeführte Halbjahresperformance herangezogen. Seite 10
Aktuelle Asset Allocation Bankgut- Alternative Cash haben im Geldmarkt Darlehen Anleihen Aktien Immobilien Investments Fonds APK 11,68% - 66,21% 22,11% - - (per 31.12.14) 92,00% BAWAG - - - - (40,00% 8,00% - - (per 31.01.15) HTM) BONUS 2,33% - 8,69% - 68,85% 14,27% 5,86% - (per 31.12.14) BUAK 3,98% - 81,75% 14,28% (per 31.12.14) 76% (38% zum Tages- 5% + 3% 3,00% fair-finance 3,00% - 3,00% - wert und Wandel- 7,00% (Mikro- (ohne Angabe) 38% HTM-15 anleihen finanz) bewertet) NÖVK 5,00% - - - 81,00% 7,00% 7,00% - (per 31.12.14) VALIDA 23,26% - 23,45% - 40,62% 8,28% 4,18% 0,21% (per 31.12.14) VBV 37,60% 7,90% - 3,60% 36,30% 9,60% 2,40% 2,60% (per 31.12.14) (HTM) VICTORIA 0,20% - - - 85,10% 10,20% 4,50% - (per 30.11.14) 15 HTM …. held to maturity Seite 11
Grundlegende Veranlagungsphilosophie (1) „Langfristiges primäres Ziel ist die Erzielung eines durchschnittlichen Ertrags über einer vergleichbaren risikolosen Veranlagung. Durch die Auszahlungscharakteristik der Vorsorgekasse ist aus Risikogesichtspunkten (Auszahlungsanspruch bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach 36 Beitragsmonaten im System, daher in Einzelfällen – z.B. bei Übertrag aus anderer Vorsorgekasse - Auszahlung auch unter der gesetzlichen Mindestliegedauer) ein einjähriger Optimierungszeitraum gegeben, d.h. der Kapitalerhalt in jedem einzelnen Jahr gilt als weiteres bedeutendes Ziel. APK Das BMSVG schränkt das Veranlagungsspektrum regional bzw. auch funktional ein, weshalb sich die Portfolioausrichtung auf die drei wesentlichen Veranlagungskategorien OECD-Aktien, OECD-Staats- & Unternehmensanleihen und OECD-Geldmarktinstrumente aufteilt. Die Gewichtung der Segmente erfolgt je nach Konjunkturzyklus, wobei das Aktiensegment äußerst flexibel verwaltet wird. Absicherungsgeschäfte bis zu 100% des Aktienrisikos sind in Korrekturphasen keine Seltenheit. Auch das Zinsänderungsrisiko wird durch taktische Sicherungsmaßnahmen sehr aktiv bewirtschaftet.“ „Das Grundprinzip in der Veranlagung der BAWAG Allianz VK gilt der Sicherstellung und BAWAG Maximierung des periodengerechten Ertrages für die Anwartschaftsberechtigten. Ziel unserer Veranlagung ist, für jeden Anwartschaftsberechtigten unabhängig von seinem Eintritts- und Austrittsdatum eine konstante Wertentwicklung seines Kapitals zu gewährleisten.“ Seite 12
Grundlegende Veranlagungsphilosophie (2) „Die BONUS setzt bei der Veranlagung im Interesse der Anwartschaftsberechtigten auf Sicherheit, Rentabilität, den Bedarf an flüssigen Mitteln, auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte sowie auf Transparenz und Nachhaltigkeit. Kundenvertreter sind in den Investmentprozess einbezogen. Der Kundenbeirat setzt sich aus Arbeitgebervertretern sowie Betriebsräten zusammen und bildet die erste Stufe des Investmentprozesses. Unter anderem werden in diesem Gremium die allgemeinen Veranlagungsrichtlinien erstellt. Die zweite Stufe stellt die monatliche Veranlagungssitzung dar. Ziel der Veranlagungssitzung ist, mittelfristige Investmententscheidungen zu treffen – unter Berücksichtigung von Analysen der Portfoliomanager sowie des Research-Materials internationaler Investmenthäuser. In der dritten Stufe, dem Portfoliomanagement, setzen die Experten des Asset Managements, die in den Veranlagungssitzungen gefällten Beschlüsse sowie die Feinjustierung und das Timing all jener Käufe und Verkäufe um, die das Vermögen der Kunden der BONUS mehren und sichern sollen. Diese Umsetzung wird von den Risikomanagern begleitet und kontrolliert. Die Implementierung erfolgt über das Core-Satellite-Plus Konzept: Fonds werden dabei dahin gehend ausgewählt und gewichtet, dass sowohl die Vorteile aktiven als auch passiven BONUS Managements genutzt werden können. Der Kernteil des Vermögens wird in die so genannten Core-Holdings investiert, um in effizienten Märkten und auch in turbulenten Marktphasen einen stabilen Basisertrag bei geringer Volatilität zu erwirtschaften. Durch die Beimischung von volatileren, aktiv gemanagten Satelliten kann in weniger effizienten Märkten (etwa in Emerging Markets) ein zusätzlicher Mehrertrag erzielt werden. All diese Portfoliokomponenten müssen wirtschaftlichen Auswahlkriterien entsprechen. Nachhaltiges Investment in der BONUS Vorsorgekasse AG: Die BONUS veranlagt nicht nur mit betriebswirtschaftlicher Verantwortung wirtschaftlich, sondern auch nach ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien. Seit 2004 stellt sich die BONUS Vorsorgekasse der strengen Prüfungen durch die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik). Im Investmentkonzept der BONUS wurden Positivkriterien und Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und sonstige Assetklassen definiert. Es existieren so genannte Muss-Kriterien, ohne deren Erfüllung eine Investition nicht im Pool potenzieller Investitionsentscheidungen zugelassen wird. Darüber hinaus definieren Soll-Kriterien den Grad der Nachhaltigkeit der Investition. 2014 wurde die BONUS Vorsorgekasse AG von der ÖGUT neuerlich mit dem Gold Label ausgezeichnet.“ Seite 13
Grundlegende Veranlagungsphilosophie (3) „Vorsichtige und konservative Veranlagungspolitik - Bedachtnahme insbesondere auf Sicherheit, Rentabilität und Bedarf an flüssigen Mitteln. Veranlagung in zwei eigens für die BUAK begebene Dachfonds - "Spezial 27" (per 31.12.2014 Anteil des Dachfonds 69,54%) und "Spezial 27 HTM" (per 31.12.2014 Anteil des Dachfonds 30,46%); Depotbank BAWAG, Vermögensverwaltung durch Fondsmanagement der Kapitalanlagegesellschaft BAWAG P.S.K. INVEST GmbH, in Abstimmung mit dem Anlagebeirat der BUAK. Festgelegte Bandbreiten der Asset-Klassen: überwiegend in Anleihen (-fonds) und Euro- Geldmarktwerten und seit Beginn des Geschäftsjahres 2006 zu höchstens 20 % in internationalen Aktien (-fonds). Mittelfristig ist geplant, die Aktienquote nicht über 15 % BUAK anzuheben. Um das Zinsänderungsrisiko für die Anwartschaftsberechtigten noch stärker zu begrenzen, seit 2010 gesetzlich zulässige Held-To-Maturity (HTM) Widmung in die Anlagestrategie aufgenommen (Dachfonds "Spezial 27 HTM"). Auf diese Weise können auf Kursschwankungen beruhende Wertänderungen wie sie bei Anleihen, die zu Marktpreisen bewertet werden, auftreten, ausgeschlossen werden. Besonderes Augenmerk auf die Themen „Nachhaltigkeit“ bzw. „nachhaltige Veranlagung“. Nachhaltigkeitskonzept bzw. Nachhaltigkeitsleitbild wurden erstellt und Anlagebeirat überwacht laufend die Veranlagung in Hinblick auf die Einhaltung allgemein anerkannter Grundsätze der gesellschaftlich verantwortungsvollen Geldanlage („socially responsible investment – SRI“). Bislang für Geschäftsjahre 2003 bis 2014 erfolgreiche freiwillige externe und objektive Nachhaltigkeitsprüfung durch die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik)“ „Ziel der Veranlagung ist das Erwirtschaften einer Bruttorendite nicht unter dem Marktdurch- schnitt (relative Return), wobei unabhängig von der erzielten Performance eine Mindestgarantie gewährt wird (absolut Return). Die Umsetzung der Zielsetzung erfolgt anhand von vier Grundsätzen: Grundsatz der aktiven markt-adäquaten Veranlagung bedeutet, dass sich die Asset Allokation an der Branche orientiert, aber Opportunitäten genutzt werden und in den einzelnen Assetklassen durch aktive Selektion Outperformance generiert wird; Grundsatz der Risikotragung und Verantwortlichkeit bedeutet, dass die Kapitalmarktrisiken nicht auf die Anspruchsberechtigten abgewälzt werden (Mindestzinsgarantie) und die Verantwortung direkt beim Vorstand und nicht in ausgelagerten fair-finance Konzerneinheiten liegt; Grundsatz der nachhaltigen Vermögensveranlagung ist in Form von Positiv- und Negativkriterien für die Emittentenauswahl festgelegt; entsprechend dem Grundsatz der Transparenz und Mitgestaltung werden das Portfolio, die Performance und weitere relevante Informationen veröffentlicht und die Kunden sind über den Kundenbeirat und ein den Kunden zugeordnetes Aufsichtsratsmitglied maßgeblich in den Entscheidungsprozess eingebunden. fair-finance hat 2014 das ÖGUT-Nachhaltigkeitszertifikat in Gold erhalten und wurde vom Fachmagazin IPE mit dem IPE-Countryaward 2014 als beste Vorsorgekasse zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet – das ist einzigartig.“ Seite 14
Grundlegende Veranlagungsphilosophie (4) „Unser Anspruch ist es, mit risiko-averser und nachhaltiger Veranlagung, über eine längere Betrachtungsperiode konstante Ergebnisse zu erzielen und uns damit im Branchenvergleich im oberen Drittel zu positionieren. Selbstverständlich können die Ergebnisse in der kurzfristigen Betrachtung stärker schwanken und sich damit auch im Branchenvergleich entsprechend niederschlagen. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen – Stichwort Gewährleistung einer Bruttokapitalgarantie nach drei Jahren – ist die Veranlagung defensiv ausgerichtet. Veranlagungen im Anleihebereich mit sehr guter bis guter Bonität bilden den Schwerpunkt. Zur Ertrags- und Risikooptimierung ist die Risikostreuung ein wichtiger Parameter. Dies wird u.a. durch die Beimischung von Aktien- und Immobilieninvestments erzielt. Im Aktienbereich investieren wir in erster Linie global ex Emerging Markets, wobei darüber hinaus taktische Übergewichtungen von einzelnen Regionen im begrenzten Ausmaß möglich sind. Im Immobilienbereich steht die Ertragsstabilität im Vordergrund. Über den von uns ausgewählten NÖVK offenen Immobilienfonds sind wir in Wohnimmobilien und gewerbliche Immobilien (Büro, Einzelhandel, Logistik) in Österreich und Deutschland investiert. Die langfristige Bewirtschaftung dieser Immobilien ist ein wichtiges Kriterium bei der Fondsauswahl. Unser strategisches Bekenntnis zu nachhaltiger Veranlagung ist mit der Verankerung eines erweiterten „Nachhaltigkeits-Paragraphen“ in den Veranlagungsbestimmungen geregelt. Die nachhaltige Entwicklung des Portfolios stellen wir durch unterschiedliche Maßnahmen sicher, u.a. wenden wir einen Mix aus Positiv- und Ausschlusskriterien an und bevorzugen Titel, die von einer externen Stelle als „nachhaltiges Investment“ empfohlen wurden. Für eine fundierte Basis unserer Investmententscheidungen beziehen wir regelmäßige Researchleistungen von unserem Asset-Manager und nehmen ab 2014 regelmäßig an der ÖGUT-Nachhaltigkeitsprüfung für Pensions- und Vorsorgekassen teil. Für das Basisjahr 2013 konnte die NÖVK bereits die Bronze- Auszeichnung in Empfang nehmen. Auch für die nächsten Jahre haben wir uns ambitionierte Zielsetzungen gesetzt.“ „Ziele der Veranlagungspolitik: Sicherer Ertrag, Stabilität, Rentabilität sowie die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen. Total-Return-Ansatz, konservativ, Kapitalerhalt, geringe VALIDA Volatilität, den Grundsätzen eines ethischen, sozialen und ökologischen Investments verpflichtet“ Seite 15
Grundlegende Veranlagungsphilosophie (5) „Die Veranlagung der VBV – Vorsorgekasse AG ist generell auf langfristige Sicherheit, Stabilität und Rentabilität ausgerichtet und erfolgt seit Unternehmensgründung im Jahr 2002 nach strengen nachhaltigen Grundsätzen. Eine ausgewogene Mischung und Streuung der Vermögenswerte nach Assetklassen, Märkten und Managementstilen soll zu einer kontinuierlichen Ertragsentwicklung des Portfolios beitragen. Der hohen Verantwortung entsprechend, wird das treuhändisch verwaltete Kundenkapital strategiekonform mit möglichst geringem Risiko veranlagt. “Mut zum Risko – mit der Hoffnung auf höhere Erträge” – gehören nicht zu unserer verantwortungsvollen Veranlagungsstrategie. Wir investieren im Wesentlichen in Schuldverschreibung solider europäischer Kernländer und bonitätsstarker Unternehmen, ergänzt um eine vorsichtige Beimischung Dividendenstarker Aktien. Je nach Marktgegebenheit werden Aktien- bzw. Fremdwährungspositionen taktisch abgesichert, um Verlustpotenziale möglichst auszuschließen. Einen weiteren Bestandteil unseres nachhaltigen Veranlagungsportfolios bilden Investments in europäische Immobilien, wobei wir uns dabei neben “Green Buildings” im Gewerbe- und Wohnbereich auch dem sozial bedeutenden Thema “Pflegeheime” widmen. Eine bedeutende Gewichtung nehmen mittlerweile die Investments in “held-to-maturity”- Anleihen ein. Diese besonders soliden Wertpapiere, mittlerweile knapp 200 Anleihen von VBV bonitätsstarken Emittenten mit einem Volumen von rund € 620.000.000,-, werden bis zu ihrer Endfälligkeit im Portfolio gehalten und sind somit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen von etwaigen Wertschwankungen losgelöst. Gemeinsam mit den ebenfalls wertstabilen Bundesdarlehen an Staaten, Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen mit bester Bonität, mit einem Volumen von rund € 300.000.000,-, bilden sie einen beruhigenden stabilen Block, der unsere Veranlagung in der anhaltenden Niedrigzinsphase für unsere treuen sowie neuen Kunden besonders attraktiv erscheinen lässt. Diese soliden Ertragsbringer umfassen somit rund 40 % des Gesamtportfolios und liefern für die nächsten Jahre einen stabilen Performancebeitrag von rund 3,5 % p.a. Im Gründungsjahr wurde von der VBV ein Ethik Beirat eingerichtet, der erste in der Geschichte der betrieblichen Vorsorge in Österreich. Dieser setzt sich aus anerkannten Experten aus den Bereichen Ökologie, Kirche, Gesundheit, Soziales und Ethik zusammen. Gemeinsam mit dem Beirat wurden Kriterien für die Veranlagung entwickelt und festgelegt, die seit Start der Investments strengstens eingehalten werden. Mit nachhaltiger Veranlagung wird auch das Risiko reduziert. Gute Ergebnisse und gutes Gewissen gehen Hand in Hand. Zielsetzung dabei ist es, vorwiegend in Unternehmen bzw. Länder zu investieren, die im ökologischen und sozialen Bereich eine Vorreiterrolle einnehmen und auch wirtschaftlich eine überdurchschnittliche Entwicklung aufweisen. Neben einem langfristigen, stabilen Veranlagungsertrag für die Kunden soll somit durch gezieltes Investment auch das verantwortungsbewusste Umgehen mit der Umwelt und das Sozialengagement gefördert werden. Seite 16
Bei allen Investments werden demnach Positivkriterien (erneuerbare Energien, Ressourcenschonung, Gesundheitsvorsorge...) dezidierte Ausschlusskriterien (zB Todesstrafe, Atomenergie, Kinderarbeit, Rüstung…) berücksichtigt. Bei der Auswahl der Anlageprodukte betrachtet die VBV über die reine Finanzanalyse hinaus auch Faktoren außerhalb der rein wirtschaftlichen Komponenten. Oft haben diese sogar erheblichen Einfluss auf die finanzielle Performance eines Unternehmens. Performance: Das langfristig beste Gesamtergebnis der Branche in der Veranlagung seit 2003 (aus 100,- € Startkapital wurden 145,33 €; dies entspricht einer Nettoperformance von 3,16% p.a. Ausgezeichnet: 2 x ASRA-Sieger (Austrian Sustainability Reporting Award), EMAS-zertifiziert, ISO 14.001-zertifiziert, 4 x ÖGUT-Gold, 3 x ICMA-Award (International corporate Media Award), integrierter Nachhaltigkeitsbericht seit 2006, Österreichischer Leitbetrieb, Green Brand- Unternehmen. Umweltzeichen: 13 der von der VBV eingesetzten Fonds tragen das Österreichische Umweltzeichen des Umweltministeriums. Die VBV-VK ist seit 2008 UN-PRI-Mitglied (Principles of Responsible Investment). Die VBV – Vorsorgekasse AG wurde für ihre hohe Unternehmensqualität mit dem „Recognised for Excellence 4star“ausgezeichnet. Die VBV ist damit die erste Vorsorgekasse Österreichs mit dieser Anerkennung durch die Quality Austria. Appell: Mit unserem vorbildlichen Engagement eines verantwortungsvollen Umgangs mit Umwelt, Ressourcen und Leben richten wir auch einen Appell an Politik und Wirtschaft, nachhaltige Finanzprodukte und damit die soziale Verantwortung der Finanzindustrie zu fördern und die Markteilnehmer an den internationalen Kapitalmärkten zu mehr Nachhaltigkeit anzuhalten.“ „Das Investmentteam veranlagt das Vorsorgekassenvermögen anhand des so genannten Multi- Manager-Konzeptes, d.h. es erfolgt eine breite Streuung auf unterschiedliche Fondsmanager und Investmentstile. Dieser Ansatz bietet größtmögliche Diversifikation bei gleichzeitig hoher VICTORIA Flexibilität. Im Rentenbereich, der aufgrund des Fokus auf Kapitalerhaltung am höchsten gewichtet ist, werden primär Spezialfonds eingesetzt. Die Fondsstrategien werden hierbei vom Vorstand der VICTORIA vorgegeben. Im Aktienbereich werden dagegen ausschließlich Publikumsfonds verwendet, da diese ein rasches Agieren bei sich ändernden Marktgegebenheiten ermöglichen.“ Seite 17
Zinsgarantie APK Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. BAWAG Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. BONUS Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. BUAK Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. Bis 2013 hat der Mindestzinssatz 2,25 % p.a. betragen. Für 2015 beträgt die Zinsgarantie 1,75%, unverändert gegenüber 2014. Die Zinsgarantie wird sowohl auf alle Nettobeiträge, als auch auf den Übertragungsbetrag (inkl. Erträge) von einer anderen Vorsorgekasse gewährt. Der Zinssatz orientiert sich grundsätzlich an der Höhe des in der Lebensversicherung jeweils geltenden Zinssatzes gemäß Höchstzinssatzverordnung; liegt der 12-Monats-EURIBOR darunter, kommt dieser zur Anwendung; die Zinsgarantie darf den Referenzzinssatz um maximal 1 Prozentpunkt unterschreiten. fair-finance Die Höhe der Zinsgarantie wird jährlich im Vorhinein durch den mehrheitlich mit Arbeitnehmer- bzw. Kundenvertretern besetzten Aufsichtsrat im Interesse der Anspruchsberechtigten festgelegt. Diese Regelungen sind Bestandteil der Verträge. Zur Erfüllung der Zinsgarantie wird die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage gebildet. Diese zusätzliche Eigenkapitalrücklage zur Absicherung der Zinsgarantie beträgt per 31.12.2014 € 1,66 Mio NÖVK Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. VALIDA Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. VBV Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. VICTORIA Es wird keine über die gesetzliche Kapitalgarantie hinausgehende Zinsgarantie gewährt. Seite 18
Nachhaltigkeitszertifizierung Bereits acht von neun Vorsorgekassen lassen die Grundsätze einer ethisch-ökologischen und nachhaltigen Veranlagung von einer externen Gesellschaft (ÖGUT – Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) überprüfen. Im Jahr 2014 wurden folgende Zertifikate vergeben: APK Keine Teilnahme BAWAG Nachhaltigkeitszertifikat in Silber BONUS Nachhaltigkeitszertifikat in Gold BUAK Nachhaltigkeitszertifikat in Silber fair-finance Nachhaltigkeitszertifikat in Gold NÖVK Nachhaltigkeitszertifikat in Bronze VALIDA Nachhaltigkeitszertifikat in Gold VBV Nachhaltigkeitszertifikat in Gold VICTORIA Nachhaltigkeitszertifikat in Silber Seite 19
Sicherheit in betrieblichen Vorsorgekassen Bei den betrieblichen Vorsorgekassen steht die Sicherheit der veranlagten Kapitalien an vorderster Stelle. Somit hat der Gesetzgeber ein mehrstufiges Sicherheitsnetz definiert, welches gewährleisten soll, dass die Abfertigungs- ansprüche der betroffenen Begünstigten bedient werden können. I. Sicherungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung - Präventionsmaßnahmen Zahlreiche gesetzliche Vorschriften sollen eine frühzeitige Erkennung einer drohenden Insolvenz und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Gegensteuerung ermöglichen. So ist gesetzlich geregelt, dass die Vorsorgekassen die Einhaltung der Eigenmittel-, der Veranlagungs- und Bewertungsvorschriften quartalsweise gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Nationalbank zu melden haben. Daneben bestehen Verfügungsbeschränkungen wie Verpfändungs- und Abtretungsverbote. II. Sicherheiten innerhalb einer betrieblichen Vorsorgekasse Innerhalb einer betrieblichen Vorsorgekasse sind zwei unterschiedliche Rechnungskreise zu führen - einer für die hereingenommenen und verwalteten Beiträge der berechtigten Personen und einer für die Vorsorgekasse selbst. Für diese beiden Rechnungskreise erfolgt eine eigene Bilanzlegung. Somit ist sichergestellt, dass die Beiträge und Kapitalien der berechtigten Personen separat ausgewiesen werden, und es ist gesetzlich geregelt (§ 36 BMSVG), dass die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögenswerte im Konkursfall als Sondervermögen zu behandeln sind. Somit besteht ein Absonderungsanspruch der Anwartschaftsberechtigten. Andere Gläubiger haben jedenfalls keinen Zugriff auf diese Vermögensteile. Im Insolvenzfall hat die FMA nach Konkursantrag und vor Konkurseröffnung mittels Bescheid mit Zustimmung der übernehmenden Vorsorgekasse die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögenswerte zu übertragen. Soweit Ansprüche der Anwartschaftsberechtigten nicht zur Gänze befriedigt werden können, gehen sie als bevorrechtete Forderungen den übrigen Konkursforderungen (gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse) vor. III. Sicherheiten durch die Aktionäre Grundsätzlich können die Aktionäre einer Vorsorgekasse zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stellen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Inwiefern die Eigentümer einer betrieblichen Vorsorgekasse in einem derartigen Fall Kapitaleinschüsse vornehmen, hängt im Wesentlichen von unternehmenspolitischen Entscheidungen ab. IV. Sicherung durch Anlegerentschädigungseinrichtungen für den Bankensektor Sollten die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die bestehenden Ansprüche der Anwartschaftsberechtigten aus den jeweiligen Beitrittsverträgen zu bedienen, kommt die Anlegerentschädigung gemäß § 93 Bankwesengesetz zum Tragen. § 93 Bankwesengesetz sieht vor, dass alle lizenzierten Banken in Österreich zur Absicherung ihrer Bankgeschäfte einem Sicherungsverband angehören müssen. Betriebliche Vorsorgekassen gelten als Sonderkreditinstitute und unterliegen somit ebenfalls dem Bankwesengesetz, da „die Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen“ als Bankgeschäft normiert sind. Seite 20
Die Vorsorgekassen sind den nachstehend genannten Sicherungseinrichtungen zugeordnet: APK BAWAG BONUS BUAK Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH fair-finance NÖVK VBV VALIDA Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg. GenmbH VICTORIA Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg. GenmbH „Kann die betroffene Sicherungseinrichtung die Auszahlung gesicherter Einlagen oder Forderungen nicht voll leisten, so sind die Sicherungseinrichtungen der übrigen Fachverbände verpflichtet, zur Deckung des Fehlbetrages unverzüglich anteilsmäßig Beiträge zu leisten.“(§ 93a Bankwesengesetz) Pro Person sind dabei bei einer insolventen Vorsorgekasse Ansprüche von Anwartschaftsberechtigten mit maximal € 20.000,-- gesichert. Seite 21
Serviceleistungen Obwohl die Verwaltungsabläufe durchwegs standardisiert sind, können sich für die einzelnen Anwartschaftsberechtigten – insbesondere bei Erhalt der jährlichen Kontonachrichten, im Zuge eines bevorstehenden Arbeitgeberwechsels oder eines nahen Pensionsantritts – diverse offene Fragen ergeben. Ebenso können für den Arbeitgeber oder den Betriebsrat beispielsweise nähere Einblicke in die Veranlagung ihrer Vorsorgekasse von Relevanz sein. Alle zwei Jahre analysiert das Marktforschungsunternehmen Telemark Marketing die Servicequalität bei telefonischen Anfragen sowie bei E-Mail-Anfragen und vergibt somit den sogenannten „MVK Service Award.“ Zuletzt wurden für den MVK Award 2014 acht Vorsorgekassen auf ihren Umgang mit E-Mail- und Telefonanfragen untersucht und wie folgt beurteilt: MVK Award ′Best Call′ 2014: 1. Platz: VBV (34 Punkte), 2. Platz BONUS und NÖVK (jeweils 33 Punkte). MVK Award ′Best E-Mail′ 2014: 1. Platz: BONUS (136 Punkte), 2. Platz: fair-finance (126 Punkte), 3. Platz: VICTORIA Platz (103 Punkte). Gesamtsieger wurde zum sechsten Mal in Folge die Bonus Vorsorgekasse.16 GrECo-JLT hat bei den Vorsorgekassen weitere Auskünfte zu möglichen Serviceleistungen eingeholt, die im Anschluss kurz dargestellt werden: Wie viele (auf Vollzeit umgerechnete) Mitarbeiter stehen für die Servicierung der Anliegen der Arbeitgeber/Betriebsräte/Anwartschaftsberechtigten zur Verfügung? APK 6 Mitarbeiter BAWAG 30 Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiter aus gemeinsamer Verwaltungsgesellschaft mit VALIDA) BONUS 6 Mitarbeiter BUAK Keine Angabe fair-finance 8 Mitarbeiter NÖVK 6,5 Mitarbeiter VALIDA 22 Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiter aus gemeinsamer Verwaltungsgesellschaft mit BAWAG) VBV 32,3 Mitarbeiter, Tendenz steigend – laufende Weiterbildung VICTORIA Keine Angabe 16 Quellen: Telemark Marketing Gebhard Zuber GmbH / Versicherungsjournal.at Seite 22
Welche Informationen werden in der Kontonachricht über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend erteilt? APK Zugangsdaten zur Online-Registrierung; Voraussetzungen für Auszahlungsanspruch Zugangsdaten zur Online-Registrierung; Voraussetzungen für Auszahlungsanspruch (wenn ja, BAWAG erfolgt entsprechende Zusendung per Post) BONUS Zugangsdaten zur Online-Registrierung; Voraussetzungen für Auszahlungsanspruch BUAK Keine Angabe fair-finance Voraussetzungen für Auszahlungsanspruch NÖVK Treuebonus und Überschussbeteiligung werden individuell ausgewiesen. VALIDA Zugang zu Internet Service-Portal; Infobroschüre bei erstem Kontoauszug Zugangsdaten zur Online-Registrierung; Vermerk, ob ein/kein Anspruch besteht oder das VBV Guthaben bereits ausbezahlt wurde. Je nach Situation des Anwartschaftsberechtigten wird die relevante Informationsbeilage mitverschickt. VICTORIA Keine Angabe Welche Kommunikationswege zwischen Anwartschaftsberechtigten und Vorsorgekasse sind eingerichtet? Hauseigene Experten zu Bürozeiten; Beantwortung auf E-Mails im Durchschnitt binnen 6 APK Stunden, im Einzelfall längere Responsezeit (2 Tage – gilt bei Kontaktierung der office-Adresse); Newsletter BAWAG Verwaltung über Top Vorsorge-Management GmbH BONUS E-Mails werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet BUAK Keine Angabe fair-finance Persönliche Ansprechpartner sowie Verwaltungsteam Callcenter mit 24,7 Mitarbeitern (davon 4 NÖVK); vorgesehene maximale Antwortzeit auch auf E- NÖVK Mail-Anfragen: 24 Stunden Verwaltung über Top Vorsorge-Management GmbH – persönliche Ansprechpartner nur bei mehrfachem Kontakt; Second-Level-Support inkl. persönlichem Ansprechpartner – auch VALIDA persönliche Gesprächstermine; Responsezeiten: E-Mails: innerhalb von 24 Stunden, Brief: innerhalb von 2-3 Tagen Internetkonto mit Nachrichtenfunktion; telefonische Beratung – kein Callcenter; E-Mail-Anfragen VBV (dringende und Auszahlungen betreffende) werden binnen eines Werktages beantwortet, restliche innerhalb von 2 Werktagen; persönliche Beratung zu Bürozeiten vor Ort in der VBV VICTORIA Keine Angabe Seite 23
Welche Kommunikationswege zwischen Arbeitgeber/Betriebsrat und Vorsorgekasse sind eingerichtet? Aktive Kontaktierung größerer Kunden zusätzlich zu Kommunikationskanälen; Besuch vor Ort bei APK Bedarf; Hinweis auf Teilnahme an den Sitzungen des Veranlagungsbeirats BAWAG 3 Key Account Manager zusätzlich zu Kommunikationskanälen; Informationsbesuche vor Ort BONUS 3 Key Account Manager zusätzlich zu Kommunikationskanälen BUAK Keine Angabe fair-finance Persönliche Ansprechpartner Persönlicher Ansprechpartner; regelmäßige Besuche größerer Kunden (auf Wunsch auch kleinere NÖVK Kunden) Persönliche Ansprechpartner; Key Account-Kunden werden regelmäßig kontaktiert (Kleinkunden VALIDA auf Anfrage); Newsletter; bei Bedarf Abfertigungsconsulting für Arbeitgeber 7 Key Account Manager zusätzlich zu Kommunikationskanälen; Betonung persönlicher Kontakte VBV (Betreuung vor Ort), abgestimmtes Informationsmaterial; spezifisches Intranetpaket VICTORIA Keine Angabe Gibt es einen passwortgeschützten, individuellen Onlinezugang zu Ihrer Homepage? Welche Informationen werden dort ergänzend zur allgemein zugänglichen Information zur Verfügung gestellt? APK Kontostandsabfrage17 monatsaktuell; monatliche Information über Veranlagung Einsichtnahme in Konten; unterjährige Aktualisierung des Kontostandes derzeit nicht vorgesehen; BAWAG quartalsweise Informationen über Veranlagung ab 2015 Kontonachrichten werden in Kooperation mit der Österreichischen Post online gestellt; BONUS quartalsweise Information über Veranlagung (im Laufe des Jahres 2015 geplant); aktuelles Projekt: monatliches Update des Kontostandes aufgrund Veranlagungsergebnisse BUAK Keine Angabe Derzeit kein individueller Onlinezugang; Veranlagungsinfos werden quartalsweise im Newsletter fair-finance veröffentlicht NÖVK Kontostandsabfrage (monatsaktuell), monatliche Veranlagungsinfos allgemein einsehbar Einsichtnahme in Konten; unterjährige Aktualisierung des Kontostandes derzeit nicht vorgesehen; VALIDA quartalsweise Information über Veranlagung; aktuell wird ein Relaunch des Onlinebereiches durchgeführt; für Raiffeisenbankkunden gibt es ein zusätzliches Serviceportal Weiterer Auskunfts- und Kommunikationskanal; Sofortbenachrichtigung nach Einlangen des VBV Jahreslohnzettels; unterjährige Anpassung des Kontostands an das monatliche Veranlagungsergebnis; monatliches Update über Veranlagung; VICTORIA Keine Angabe 17 vorbehaltlich zu aktualisierender Beitragsgrundlagennachweise (betrifft alle Vorsorgekassen gleichermaßen) Seite 24
Sind Online-Hochrechnungen über die erwartbare Abfertigungsanwartschaft möglich? APK Allgemein zugängliche Abfertigungsrechner auf Homepage mit grafischer Darstellung BAWAG Berechnungen nur auf Anfrage möglich BONUS Online-Hochrechnungen derzeit noch nicht vorgesehen BUAK Keine Angabe fair-finance Link zu Pensionslückenrechner auf Homepage NÖVK Allgemein zugänglicher Abfertigungsrechner auf Homepage Allgemein zugänglicher Abfertigungsrechner auf Homepage; Integrierung in den persönlichen VALIDA Online-Bereich in Testphase VBV Allgemein zugängliche Abfertigungsrechner auf Homepage mit grafischer Darstellung VICTORIA Keine Angabe Wird für Kontozusammenführungen für beitragsfreie Anwartschaften nach Ablauf der Dreijahres-Frist eine Verständigung durch Ihre Vorsorgekasse an die Anwartschaftsberechtigten versendet? APK Keine automatische Verständigung; Formulare stehen jedoch auf der Homepage zur Verfügung BAWAG Keine automatische Verständigung; Formulare stehen jedoch auf der Homepage zur Verfügung Aktive Anwartschaftsberechtigte werden allgemein über die Möglichkeit der Kontozusammen- BONUS führung informiert BUAK Keine Angabe fair-finance Verständigung ist vorgesehen NÖVK Entsprechende Information samt Formular wird der nächsten Kontonachricht beigelegt VALIDA Information in Kontonachricht bzw. auf Homepage und in Newslettern für Betriebsräte Anwartschaftsberechtigte, bei denen situationsbedingt eine Kontozusammenführung möglich ist, VBV werden mit einer Beilage zur ihrer Kontoinformation über die Zusammenführung informiert. Informationen sowie vorgefertigte Anträge zur Übertragung finden sich auch auf der Homepage. VICTORIA Keine Angabe Seite 25
Welche Beratung ist seitens Ihrer Vorsorgekasse bei abfertigungswirksamer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorgesehen18? APK Übermittlung gesetzlicher Information; BAWAG Übermittlung gesetzlicher Information; Rückruf bei Interesse an einer lebenslangen Rente Beratung durch die Kooperationspartner und Aktionäre Generali und Zurich nach Zustimmung BONUS des Anwartschaftsberechtigten BUAK Keine Angabe Auf Kundenwunsch Weiterleitung von Anfragen an die Kooperationspartner Nürnberger fair-finance Versicherung, Beamtenversicherung, Wüstenrot Kommunikation über Vermögensmöglichkeiten; auf Wunsch Erstellung eines Offerts durch NÖVK Kooperationspartner Niederösterreichische Versicherung Individuelle Beratung bei Interesse und Koordination mit Kooperationspartnern (Raiffeisen, VALIDA Uniqa, Oberösterreichische Versicherung) VBV Ausführliche Beratung am Telefon; mehrsprachige Informationen auf der Homepage. VICTORIA Keine Angabe Sonstige angebotene Serviceleistungen APK Teilnahme an Betriebsratsversammlungen bzw. Treffen der Personalabteilung; Newsletter Unterstützende Informationsveranstaltungen bei wesentlichen Personalstandsänderungen; BAWAG Vorträge über vorsorgekassenspezifische Themen bei Betriebsversammlungen; Anlageausschuss für Großkunden (tagt zwei Mal im Jahr); Homepage-Einstieg mit Kundenlogo BONUS Beratung zu Altabfertigungübertragung; Newsletter BUAK Keine Angabe fair-finance Präsentationen vor Ort und Beratungsleistung in den Betriebsstätten; Newsletter Eine jährliche Kundenbeiratssitzung mit Abstimmung der Veranlagungsausrichtung; NÖVK Nachhaltigkeitsbeirat (ebenfalls mit Kundenvertretern); jährlicher Kundenbrief; Newsletter VALIDA Unterstützung für Intranet, Unterlagen im Kundendesign Newsletter; Informationsvideos auf der Homepage; Internetkonto für Smartphones und Tablets VBV optimiert; Zukunftsbeirat für besonders interessierte Kunden (Optimierung Serviceleistungen) VICTORIA Keine Angabe 18 von Gesetzes wegen sind die BV-Kassen verpflichtet, über die Möglichkeit der Übertragung an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung , bei der der Anwartschaftsberechtigte bereits erfasst ist, zu informieren Seite 26
Derzeitiger Kostenrahmen – Übersicht über die aktuellen, wesentlichen Positionen laufende Verwaltungskosten19 Vergütung für die Vermögensverwaltung Dienstjahre* 1-15: 0,6% p.a. APK Neu ab 2015: 1,5% ab Dienstjahr 16: 0,5% p.a. * Beitragsdauer bei APK ohne Verfügung (z.B. Kapitalzahlung) Neu ab 2015: Beitragsjahre* 1-5: 1,9% Beitragsjahre* 6-10: 1,4% BAWAG ab Beitragsjahr* 11: 1,0% 0,7% p.a. * gilt auch bei Beendigung eines fremden Beitritts- vertrages i.S.v. § 12 BMSVG 1.-5. Jahr der Betriebszugehörigkeit*: 2,5% 6.-10. Jahr: 2% ab vollendetem 10. Jahr: 1,5% BONUS 1% statt 2,5% im 1. Kalenderjahr, für das Beiträge 0,7% p.a. (+ max. 0,02% als Barauslage) auf Vertragsebene (d.h. bezogen auf den Beitritts- vertrag) fließen * gilt auch bei Beendigung eines fremden Beitritts- vertrages i.S.v. § 12 BMSVG BUAK 2,2% 0,4% p.a.(+0,05% als Barauslage) 1,7% bis 2024 0,6% p.a. (ab 2015: 1,4% ab dem 11. Dienstjahr) 10% des Gewinns (EGT vermindert um Finanzergebnis) fair- 1,5% ab 2025 werden als Kostenreduktion an jene finance (ab 2015: 1,4% ab dem 11. Dienstjahr) Anwartschaftsberechtigte ausgeschüttet, die am 1,4% ab 2040 folgenden 1. Jänner eine aufrechte Anwartschaft haben 20 0,65% p.a.; Treuebonus* nach mehr als 3 Jahren 5%; nach mehr als 5 Jahren 10%; nach mehr als 10 Jahren 15% NÖVK 2,2% der Vermögensverwaltungsgebühr des jeweiligen Jahres * Beitragsdauer bei NÖVK ohne Verfügung (z.B. Kapitalzahlung) Neu: Überschussbeteiligung zwischen 10% und 40% des Rohüberschusses (2014: 40% - wirksam 2015) VALIDA 1,9%; ab 2017: 1,5% 0,7% p.a. Neu ab 2015: In den ersten 60 Beitragsmonaten VBV 1,9%, danach 1,4%. Nach 10. Beitragsjahr: 1,0% 0,7% p.a. (Gilt auch bei Beendigung eines fremden Beitritts- vertrages i.S.v. § 12 BMSVG) 2,9% (für Beitrags-jahre* 1-4), Neu ab 2015: ab Beitragsjahr* 5: 2,1% ab Beitragsjahr* 10: 1,3% VICTORIA * Bei einer Übernahme bestehender Anwart- 0,7% p.a. schaftszeiten und damit angesammelter Abfertigungsguthaben von bestehenden Mitarbeitern werden die bisherigen Beitragszeiten bei der Kostenstaffel berücksichtigt. 19 jeweils zuzüglich der Barauslagen des zuständigen Krankenversicherungsträgers (max. 0,3%) 20 Gewinnbeteiligung wird erstmalig für das Jahr 2015 erwartet Seite 27
Derzeitiger Kostenrahmen (1) Barauslagen Barauslagen bei Kosten für Vergütung für bei Auszahlung der Übertragung laufende die Barauslagen der Übertragung Abfertigungs- einer Verwaltungskosten21 Vermögens- Veranlagung der anwartschaft Altabfertigungs verwaltung Abfertigungs- -anwartschaft anwartschaft Neu ab 2015: 1,5% Dienstjahre* 1- Keine bei einer 15: 0,6% p.a. Überweisung 0,5% der ab Dienstjahr in Vergütung für Bislang: keine auf ein österr. Altabf.- 16: 0,5% p.a. Vermögens- APK Dienstjahre 1-5: 2,2% Weiterver- Girokonto bzw. anwartschaft, * Beitragsdauer verwaltung Dienstjahre 6-10: 1,8% rechnung bei einer EU- max. € 250,- je bei APK ohne bereits enthalten ab Dienstjahr 11: 1,5% Binnen- AWB Verfügung (z.B. Kapitalzahlung) überweisung Neu ab 2015: Barauslagen Barauslagen Beitragsjahre* 1-5: wie wie 1,9% (statt 2,2%) Bankspesen, Bankspesen, Beitragsjahre* 6-10: 0,5% der in Vergütung für Kosten einer Kosten einer 1,4% (statt 1,8%) Altabf.- Vermögens- Postanweisung Postanweisung BAWAG ab Beitragsjahr* 11: 0,7% p.a. anwartschaft, verwaltung oder Ähnliches oder Ähnliches 1,0% (statt 1,5%) max. € 250,- bereits enthalten dürfen ver- dürfen ver- * gilt auch bei Beendigung je AWB rechnet und rechnet und eines fremden Beitritts- einbehalten einbehalten vertrages i.S.v. § 12 BMSVG werden werden 1.-5. Jahr der Betriebs- zugehörigkeit*: 2,5% 6.-10. Jahr: 2% ab vollendetem 10. Jahr: 1,5% Keine bei einer Keine bei einer 1% statt 2,5% im 1. Überweisung Überweisung 0,7% der Kalenderjahr, für das max. 0,02% des auf ein österr. auf ein österr. Altabf.- BONUS Beiträge auf Vertrags- 0,7% p.a. veranlagten Girokonto Girokonto bzw. anwartschaft, ebene (d.h. bezogen Vermögens bzw. bei einer bei einer EU- max. € 250,- je auf den Beitritts- EU-Binnen- Binnen- AWB vertrag) fließen überweisung überweisung * gilt auch bei Beendigung eines fremden Beitritts- vertrages i.S.v. § 12 BMSVG 21 jeweils zuzüglich der Barauslagen des zuständigen Krankenversicherungsträgers (max. 0,3%) Seite 28
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