VERGABE DER HELMHOLTZ-GEMEINSCHAFT e.V.
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VERGABE DER HELMHOLTZ-GEMEINSCHAFT e.V. Rahmenvereinbarung über die Durchführung und die gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte 2018 - 2021 Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren ABl. EU 2017/S 179-366519 Frist für die Einreichung vsl. Januar 2018 / 14:00 Uhr der ersten Angebote: Kennzeichnung: Angebot zum Verhandlungsverfahren Durchführung und die gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte 2018 - 2021 Bitte nicht öffnen! Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Anna-Louisa-Karsch-Str. 2 10178 Berlin
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Inhalt A. Erster Verfahrensbrief vom 19.09.2017............................................................. 4 I. Übersicht ................................................................................................................................... 4 II. Aufgabenstellung ...................................................................................................................... 5 B. Allgemeine Verfahrensbedingungen ................................................................ 6 I. Vergabestelle ............................................................................................................................ 6 II. Anwendbares Recht ................................................................................................................. 6 III. Verfahrensablauf des Verhandlungsverfahrens ....................................................................... 6 Erstes verbindliches Angebot ................................................................................................... 6 Verhandlung und Bieterpräsentation ........................................................................................ 7 a. Ablauf des Verhandlungsgesprächs ............................................................................ 7 b. Wertungsrelevanter Teil der Bieterpräsentation .......................................................... 8 Verbindliche Angebote ............................................................................................................. 9 Zuschlagserteilung ................................................................................................................. 10 IV. Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes ......................................................................... 10 V. Einzureichende Unterlagen .................................................................................................... 11 Preisblatt ................................................................................................................................. 12 Leistungskonzept .................................................................................................................... 12 VI. Verhandlungsbedarf ............................................................................................................... 13 VII. Eröffnungstermin der Angebote.............................................................................................. 13 VIII. Nebenangebote ...................................................................................................................... 13 IX. Wertung .................................................................................................................................. 13 Formal ..................................................................................................................................... 13 Preisprüfung ........................................................................................................................... 14 Materiell .................................................................................................................................. 14 a. Preis (30%) ................................................................................................................ 14 b. Leistungskonzept (70%) ............................................................................................ 14 X. Bietergemeinschaften ............................................................................................................. 15 XI. Entschädigungen .................................................................................................................... 15 XII. Weitere Verfahrensinformationen und Fragen ....................................................................... 15 XIII. Hinweispflicht .......................................................................................................................... 15 XIV. Schutz der Verfahrensintegrität .............................................................................................. 15 XV. Bezug auf bisher gegebene Informationen ............................................................................ 16 XVI. Rügepflicht .............................................................................................................................. 16 XVII. Formblätter ........................................................................................................................ 16 XVIII. Änderungen ...................................................................................................................... 16 C. Anlagen zum Vergabeverfahren ABl. EU 2017/S 179-366519 ....................... 17 Seite 2 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte I. Anlage 1 - Formblätter ............................................................................................................ 17 II. Anlage 2 – Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung ....................................................... 24 1. Obligatorische Leistungen ................................................................................................. 31 2. Optionale Angebote ........................................................................................................... 33 III. Anlage 3 - Wertungsmatrix ..................................................................................................... 35 Seite 3 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte A. Erster Verfahrensbrief vom 19.09.2017 I. Übersicht Die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. („Helmholtz- Gemeinschaft“ oder „Auftraggeber“) lädt Sie auf Grundlage Ihres Teilnahmeantrages ein, bis zum (Datum noch zu bestimmen) .2017, 14.00 Uhr in dem Vergabeverfah- ren „Rahmenvereinbarung über die Durchführung und gemeinsame Weiterentwick- lung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte“ („Vergabeverfahren“) ein erstes verbindliches Angebot abzugeben. Auf Grundlage der Angebote wird die Helmholtz-Gemeinschaft, eine ausreichende Anzahl von Bietern vorausgesetzt, mindestens drei Bieter nach Maßgabe der Zu- schlagskriterien auswählen. Diese Bieter wird die Helmholtz-Gemeinschaft zu Ver- handlungen einladen. Das erste Angebot wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Aus dem Angebot soll nach Abschluss der Verhandlungsrunde ggf. ein weiteres ver- bindliches Angebot erarbeitet werden. Die Helmholtz-Gemeinschaft strebt an, bis Ende März 2018 den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der künftige Auftragnehmer soll ab dem Quartal II/2018 mit der Leistung beginnen. Der vorläufige Terminplan für das Vergabeverfahren sieht wie folgt aus: Termin Verfahrensschritt Frist für die erste Fragerunde (Bieterfragen) Frist für den Eingang der ersten verbindlichen Angebote Verhandlungen Überarbeitung Vertrag/Vergabeunterlagen Noch zu bestimmen Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebotes Frist für die zweite Fragerunde (Bieterfragen) Frist für den Eingang des verbindliches Angebotes Elektronische Vorabinformation nach § 134 GWB Zuschlagserteilung Die Helmholtz-Gemeinschaft behält sich Terminänderungen ausdrücklich vor. Der Zeitplan ist nur indikativ. Die Kalkulation und Erstellung der Angebote erfolgt jeweils auf Grundlage der aktu- ellen Vergabeunterlagen. Bei der Erstellung der Angebote sind zudem die den Bie- tern im Verlaufe des Vergabeverfahrens (zu dem auch der Teilnahmewettbewerb gehört) erteilten Informationen zu berücksichtigen. Die Struktur der im Laufe des Ver- fahrens fortzuschreibenden Vergabe- und Verfahrensunterlagen ist wie folgt: Seite 4 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte - Teil 1: Verfahrensunterlagen (z. B. Bekanntmachung, Informationsmemoran- dum, Verfahrensbriefe samt Anlagen, Formblätter für die Angebotsabgabe, Ant- worten auf Bieterfragen) - Teil 2: Vertrag über die Rahmenvereinbarung über die Durchführung und ge- meinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte („Ver- tragsentwurf“) und die Leistungsbeschreibung Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten, Widersprüche oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes darauf hinzuweisen. Es ist davon auszugehen, dass die Vergabeunterlagen im Laufe des weiteren Verga- beverfahrens überarbeitet und ergänzt werden. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung. Der Auftraggeber behält sich Änderungen an den Vergabeunterlagen, ins- besondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Dieser Verfahrensbrief enthält die Aufgabenstellung und die Verfahrensregelungen für das Vergabeverfahren. Mit dem Verfahrensbrief werden dem Bieter die Formblät- ter für die Angebotslegung (Anlage 1), der Vertragsentwurf und die Leistungsbe- schreibung (Anlage 2) sowie die Wertungsmatrix (Anlage 3) überlassen. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist mit Rücksendung der als Formblatt F1 in An- lage 1 beigefügten und unterschriebenen Empfangsbestätigung zu dokumentieren. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in den Vergabeunterlagen gilt die ge- wählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist mit „Bieter“ sowohl ein einzelnes Unternehmen als auch eine Bietergemeinschaft gemeint; mit „Auftragnehmer“ oder „AN“ ist der Bieter gemeint, der Vertragspartner wird. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern bzw. den Be- werbergemeinschaften (im Folgenden synonym als „Bewerber“ bezeichnet) umfas- sende weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung des Teilnah- meantrags werden die in diesem Informationsmemorandum enthaltenen Unterlagen als ausreichend erachtet. II. Aufgabenstellung Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Helmholtz-Gemeinschaft einen Auftragneh- mer, der die Durchführung und Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Füh- rungskräfte übernimmt. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungssoll ergeben sich aus dem Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung. Seite 5 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte B. Allgemeine Verfahrensbedingungen I. Vergabestelle Vergabestelle ist die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Vergabestelle Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin. Ihr Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen ist: Herr Immo Korte II. Anwendbares Recht Das Verhandlungsverfahren wird durchgeführt nach den Regelungen des GWB und der VgV. III. Verfahrensablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verfahren verläuft voraussichtlich in zwei Phasen, wobei sich die Helmholtz- Gemeinschaft vorbehält, im Interesse der Verfahrenseffizienz, den Kreis der im Ver- fahren verbleibenden Bieter anhand der Zuschlagskriterien zu verringern. Die Helm- holtz-Gemeinschaft behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedin- gungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Erstes verbindliches Angebot Mit diesem Verfahrensbrief werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bie- ter aufgefordert, bis zum (Datum noch zu bestimmen) 2017, 14.00 Uhr, ein erstes verbindliches Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben. Vor der Ange- botsabgabe erhält jeder Bieter Gelegenheit, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen. Die mit dem Angebot angebotenen Preise bilden zur Vermeidung strategischer An- gebote eine Höchstgrenze. Sie dürfen vom Bieter im späteren Verfahren nur erhöht werden, wenn der Bieter im Einzelfall jeweils konkret begründet und darlegt, dass durch zwischenzeitliche Änderungen der Verfahrensunterlagen oder durch Änderun- gen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingende Änderungen an den Preisen notwendig sind. Kann ein Bieter Preiserhöhungen nicht darlegen und begründen, behält sich die Helmholtz-Gemeinschaft vor, den Bieter zur Vermeidung von Wett- bewerbsverzerrungen durch strategische Angebote vom weiteren Verfahren auszu- schließen. Das mit dem ersten Angebot eingereichte Konzept bildet im weiteren Ver- fahren einen Mindeststandard und darf von dem Bieter im späteren Verfahren nur unterschritten werden, wenn der Bieter begründet und darlegen kann, dass durch die zwischenzeitlichen Änderungen der Verfahrensunterlagen (zum Beispiel Ände- rungen am Vertragsentwurf) oder durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen zwingende Änderungen an dem Konzept notwendig ist. Dies ist von den Bietern im Einzelfall jeweils konkret darzulegen und zu begründen. Seite 6 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Mit der Abgabe seines Angebotes muss der Bieter seinen Verhandlungsbedarf unter Nutzung des Formblatts F5 bereits detailliert aufführen und begründen. Nebenan- gebote sind in der Phase der Angebote nicht zugelassen. Sofern der Bieter Ände- rungsvorschläge unterbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu unterbreiten. Nach Angebotseingang wird die Helmholtz-Gemeinschaft die Angebote formal auf Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verga- beunterlagen überprüfen und materiell werten und auf der Grundlage der Zuschlags- kriterien mindestens drei Bieter für die Verhandlungsrunde auswählen. Verhandlung und Bieterpräsentation Die Verhandlungs- und Präsentationstermine finden voraussichtlich am 12. und 19.02.2018 statt. Die Bieter sind aufgefordert, sich diese Termine vorzumerken. In der Verhandlungsrunde erhalten die eingeladenen Bieter die Gelegenheit, ihr An- gebot, das Leistungskonzept sowie den mit dem Angebot dargelegten Verhand- lungsbedarfs vorzustellen. Außerdem stellt die Helmholtz-Gemeinschaft allen einge- ladenen Bietern projektbezogene Fragen sowie ggf. Nachfragen im Hinblick auf et- waige Unklarheiten. Zum Inhalt des Präsentations- und Verhandlungstermins: a. Ablauf des Verhandlungsgesprächs Die Helmholtz-Gemeinschaft kann nur dann die Eignung eines Bewerbers feststel- len, wenn die geforderten Eignungsnachweise vollständig vorgelegt werden. Alle Verhandlungsgespräche laufen wie folgt ab (insgesamt maximal 1,5 Stunden): Pos. Inhalt min Einleitung und Vorstellung der Gesprächsteilnehmer der Helmholtz-Gemeinschaft und 1 5 des Bieters Präsentation der Projektorganisation und der methodischen Herangehensweise durch den Bieter (wertungsrelevant - die Helmholtz-Gemeinschaft erinnert daran, dass die Eig- 2 45 nungsprüfung mit dem Teilnahmewettbewerb abgeschlossen ist; wertungsrelevant sind die unter 2.2 und in der Wertungsmatrix (Anlage 3) genannten Kriterien) 3 Fragen der Helmholtz-Gemeinschaft zum Angebot und zur Präsentation 20 4 Besprechung des Verhandlungsbedarfs des Bieters zum Vertrag 15 5 Verfahrenshinweise und Verabschiedung 5 Die Helmholtz-Gemeinschaft wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summa- risch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass diese unvollständig sind, wird die Helmholtz-Gemeinschaft die betreffenden Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Be- werber einheitlichen Frist nachzureichen. Liegen der Helmholtz-Gemeinschaft bei Seite 7 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Fristablauf keine vollständigen Unterlagen vor, werden die Bieter vom Verfahren aus- geschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Helmholtz-Gemeinschaft für die Vollständigkeit der Ange- bote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Un- terlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis der Vollständig- keit seines Angebots allein verantwortlich. b. Wertungsrelevanter Teil der Bieterpräsentation Der Bieter ist aufgefordert, in der Präsentation sein Leistungskonzept zu präsentie- ren. Besonderer Wert liegt auf nachfolgende Bereiche: • Entwürfe für zielgruppenspezifische Programme für die fünf Zielgruppen in Form eines kohärenten und konsekutiv aufgebauten Kerncurriculums zu den Dimensi- onen Personal – Organisation – Strategie mit dem Fokus Führung. Für die ein- zelnen Programme sind neben den Inhalten und didaktischen Formaten jeweils die aus Sicht des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmer optimale Gruppen- größe (Teilnehmer/innen pro Durchgang [i.e. Seminargruppe, die das gesamte Programm durchläuft]), die sich daraus ableitende Anzahl Durchgänge pro Jahr sowie der Umfang des jeweiligen Programms (Anzahl Workshops + Workshop- Tage pro Programm) zu benennen. Darüber hinaus sind die für die zukünftige Durchführung der Programme vorgesehenen Trainerinnen und Trainer bzw. Se- nior-Trainerinnen und Senior-Trainer zu benennen und deren Kompetenzen und Erfahrungen (Skill-Profile) in Bezug auf das Lehrprogramm darzustellen. • Vorschläge zu Inhalten und Formaten für die zielgruppenübergreifenden Wahl- module für die fünf Zielgruppen Potenzialträger/innen, Nachwuchsgruppenlei- ter/innen, Manager/innen, Senior Manager/innen und Senior Executives mit An- gaben zu optimalen Gruppengrößen (Teilnehmer/innen pro Wahlmodul), dem Umfang der Wahlmodule (Anzahl Workshop-Tage pro Wahlmodul) und der An- zahl Wahlmodule, die pro Jahr für die verschiedenen Zielgruppen vorgesehen werden. Darüber hinaus sind die für die zukünftige Durchführung vorgesehenen Trainerinnen und Trainer bzw. Senior-Trainerinnen und Senior-Trainer zu benen- nen und deren Kompetenzen und Erfahrungen (Skill-Profile) in Bezug auf die vor- geschlagenen Inhalte darzustellen. • Vorschläge zu Inhalten und Formaten für die Helmholtz-Foren. • Vorschläge zu Inhalten und Formaten für das Angebot im Bereich Wissensma- nagement/ Selbststudium. • Darstellung und Erläuterung der vorgesehenen zielgruppenspezifischen didakti- schen Formate und Ansätze (inkl. Lehrmaterialien) sowie der Gewährleistung ei- nes hohen Praxisbezugs. • Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen zur Transfersicherung. • Vorschläge zur Integration der E-Learning Komponente in das Lehrkonzept. • Vorschläge zur Verzahnung der einzelnen Elemente (Kerncurriculum, Wahlmo- dule, Angebot zum Wissensmanagement und Selbststudium, Helmholtz-Foren Seite 8 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte begleitende Maßnahmen, Beratung/ maßgeschneiderte Programme) der Akade- mie zur Gewährleistung eines kohärenten Gesamtkonzepts sowie Darstellung, wie eine gemeinsame Weiterentwicklung der Akademie gewährleistet und die Or- ganisation des laufenden Betriebs zwischen Anbieter bzw. Konsortium und Ge- schäftsstelle koordiniert werden kann (Darstellung und Ausgestaltung der Schnittstellen). • Vorschläge für Maßnahmen zur laufenden Qualitätssicherung. • Darstellen des Zuschnitts der Lehrangebote auf die spezifischen Rahmenbedin- gungen von Wissenschaft und Helmholtz-Gemeinschaft. • Darstellen der Maßnahmen zur sukzessiven Erschließung der Helmholtz-Ge- meinschaft, um den besonderen Anforderungen und Spezifika im Rahmen der Ausbildung gerecht werden zu können. • Vorlage eines Zeitplans, der die Phasen von der Konzeptentwicklung bis zur Um- setzung anhand von Meilensteinen darlegt. • Bei Konsortien: Darstellen der jeweiligen Aufgabenanteile. • Im Rahmen der einstündigen Angebotspräsentation, an die sich eine 30-minütige Diskussion zwischen Bieter und Auswahlgremium anschließt, ist eine Auswahl der für die Konzeption und Umsetzung der Workshops verantwortlichen Berate- rinnen und Berater bzw. Trainerinnen und Trainer vor Ort vorzustellen und sind deren Kompetenzen darzulegen. Innerhalb dieser Präsentation ist anhand einer 20-minütigen Lehrprobe das vorgeschlagene Lehrkonzept für eine Zielgruppe exemplarisch zu illustrieren. Die Helmholtz-Gemeinschaft wird neben dem Inhalt der Präsentation im Anschluss auch die Beantwortung der sich gegebenenfalls aus der Präsentation ergebenden Fragen bewerten. Die Bewertung des wertungsrelevanten Teils der Bieterpräsentation erfolgt nach Maßgabe der unten erläuterten Zuschlagskriterien. Verbindliche Angebote Zur Vorbereitung der Aufforderung zur Abgabe der weiteren verbindlichen Angebote wird die Helmholtz-Gemeinschaft im Anschluss an die Verhandlungsrunde die Vergabeunterlagen für alle verbliebenen Bieter einheitlich überarbeiten. Zum einen werden die Ergebnisse der Verhandlungen in die Vergabeunterlagen übernommen, zum anderen können die fortgeschriebenen Vergabeunterlagen auch darüber hinaus weitere Präzisierungen zum Beschaffungsbedarf und zu den Leistungsanforderungen enthalten. Von allen ausgewählten Bietern sind bis voraussichtlich zum (Datum noch zu bestimmen) 2017, 14.00 Uhr, verbindliche Angebote entsprechend den in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen zu unterbreiten. Vor Abgabe des verbindlichen Angebotes besteht für jeden Bieter wiederum die Möglichkeit, seine Fragen einzureichen. Die Helmholtz-Gemeinschaft wird die verbindlichen Angebote Seite 9 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte erneut formal und materiell werten und die abschließende Wertung nach Maßgabe der Wertungsmatrix vornehmen. Zuschlagserteilung Die Zuschlagserteilung ist für März 2018 vorgesehen. Die Vorbereitungen für den Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar danach. Die nicht erfolgreichen Bieter werden elektronisch über die Zuschlagsabsicht gemäß § 134 GWB informiert. Vor Vertragsunterzeichnung können bilateral mit dem siegrei- chen Bieter Detailabstimmungen und Korrekturen, insbesondere redaktioneller Art, am Vertrag durchgeführt werden, soweit dadurch die Wertungsentscheidung nicht beeinträchtigt ist. Ein Anspruch des siegreichen Bieters hierauf besteht jedoch nicht. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.03.2018. IV. Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes Das erste verbindliche Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es ist schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem handelsübli- chen Datenträger (CD-Rom, DVD, USB-Stick) bis zum (Datum noch zu bestimmen) 2017, 14.00 Uhr an folgende Adresse einzureichen: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Vergabestelle Anna-Louisa-Karsch Str. 2 10718 Berlin Die Einreichung des Angebotes ist zusammen mit den geforderten Unterlagen in ei- nem verschlossenen Poststück so rechtzeitig einzusenden, dass dieses der Helm- holtz-Gemeinschaft bis zum Ablauf der obengenannten Einreichungsfrist vorliegt. Das Poststück ist außen mit der Anschrift, mit dem Namen (Firma) und mit folgender Aufschrift zu versenden: Vergabeverfahren „Durchführung und Weiterentwicklung Akademie“ - ABl. EU 2017/S 179-366519 - Bitte nicht öffnen! Die Kopiervorlage ist im Format DIN A4, einseitig bedruckt und ohne Bindung, Hef- tung, Lochung oder Trennblätter einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage ist das Original maßgeblich. Seite 10 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Das Recht zur Nachforderung bei unvollständigen Angeboten im Rahmen des rechtlich Zulässigen bleibt davon unberührt. V. Einzureichende Unterlagen Vom Bieter sind mit dem Angebot die nachfolgend genannten Unterlagen vorzule- gen. In den Fällen, in denen dem Bieter Formblätter zur Erstellung seines Angebotes übersandt wurden, sind diese Formblätter für die Erstellung des Angebotes zu verwenden. Das Angebotsschreiben und die Formblätter sind, soweit sie eine Unterschriftszeile vorsehen, zu unterschreiben. mit Angebot Nr. Art der Unterlage Anmerkungen eingereicht Antrag fristgerecht, schriftlich in verschlosse- nem Umschlag eingereicht. Original, Kopier- Formelle Anforderungen an das An- 1 vorlage, digitale Version. Die Unterlagen wei- gebot sen alle erforderlichen Unterschriften auf. Än- derungen sind zweifelsfrei gekennzeichnet. 2 Angebotsschreiben Formblatt F2 3 Preisblatt Formblatt F3 Erklärung zur Richtigkeit der ge- 4 Formblatt F4 machten Angaben Soweit Bedarf besteht: Verhand- 5 Formblatt F5 lungsbedarfsliste 6 Leistungskonzept Selbst beizubringen (max. 40 DIN A4-Seiten) Grundlage des verbindlichen Angebots wird der Vertrag sein, wie er dem Bieter im Anschluss an die Verhandlungen übermittelt wird. Bereits dem ersten verbindlichen Angebot ist der Vertrag in der Fassung zu Grunde zu legen, wie er diesem Verfah- rensbrief als Anlage 2 beigefügt ist. Es bleibt den Bieter unbenommen, Alternativen und/oder Ergänzungen vorzuschlagen, wenn dadurch die Durchführung des Vertra- ges erleichtert wird oder Vorteile für beide Vertragsparteien zu erzielen sind. Die Bie- ter sind aufgefordert, ihren Verhandlungsbedarf durch Beschreibung in Formblatt F5 zu kennzeichnen. Die Helmholtz-Gemeinschaft wird im Anschluss an die Verhand- lungsgespräche den Vertragsentwurf für alle Bieter einheitlich überarbeiten. Für die materielle Wertung der Angebote sind das Preisblatt und das Leistungskon- zept relevant. Deren Bewertung ergibt gemeinsam mit der Bewertung der Bieterprä- sentation das nach den Zuschlagskriterien beste Angebot. Alle Anlagen, Formblätter und beigelegten Schreiben sind genau zu benennen und zu kennzeichnen (Seitenzahlen), so dass die Vollständigkeit der Unterlagen nach- vollziehbar ist. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabe- unterlagen sind unzulässig. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Das Seite 11 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Angebot muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Preise, Angaben und Er- klärungen enthalten. Alle Preise sind in € (Euro) und mit maximal 2 Nachkommastel- len anzugeben. Sämtliche Preise sind netto, also ohne Umsatzsteuer anzugeben. Sämtliche Kosten, die der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber vertraglich geltend machen will, sind in den Formblättern des Angebotsschreibens aufzuführen und ggf. zu erläutern. Die in den Vordrucken angebotenen Konditionen des Bieters müssen mit den Angaben und Regelungen des Vertrages übereinstimmen. Der Ver- handlungsbedarf oder andere Vorschläge gehören nicht zum Angebot, sondern die- nen lediglich der Vorbereitung der Verhandlungen. Für die vom Bieter einzureichenden Unterlagen und Konzepte gilt Folgendes: Preisblatt Vom Bieter sind im Preisblatt (Formblatt F3) die vertragsrelevanten Preise anzuge- ben. Vom Bieter sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren. Für die Kalkulation der jeweiligen Leistungen bedeutet dies, dass in alle zu erbringenden Leistungen jeweils auch sämtliche Personal- und Sachkosten sowie sonstige Kosten inklusive aller Nebenkosten einzukalkulieren sind. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise die Personalkosten (z.B. Löhne und Gehälter inkl. Krankheitsvertretung und Zu- schläge aller Art), Personalnebenkosten (z.B. Sozialversicherung), Betriebsmittel so- wie Reisekosten. Hierbei sind vom Bieter grundsätzlich alle Nebenleistungen zu den beschriebenen Leistungen einzukalkulieren. Dies gilt auch dann, wenn die entspre- chenden Nebenleistungen nicht explizit genannt werden, jedoch für eine ordnungs- gemäße Leistungserbringung notwendig sind. Die für Reisen anfallenden Kosten sind nach Bundesreisekostengesetz zu berechnen. Leistungskonzept Vom Bieter ist mit der Abgabe des Angebots ein Leistungskonzept vorzulegen, das zur Sicherung der Verfahrenseffizienz 40 DIN A4-Seiten zuzüglich Deckblatt nicht überschreiten darf. Die Helmholtz-Gemeinschaft wird Ausführungen unberücksich- tigt lassen, soweit sie über die 40 Seiten hinausgehen; dies gilt auch für Anlagen. Das Konzept soll folgenden Aufbau und Inhalt haben: Seite 12 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Angaben zur methodischen und inhaltliche Qualität, insbesondere zur: • Karriereberatung und -entwicklung: Formate • Kerncurriculum: Kohärenz, Konsekutivität, Zielgruppenspezifizität • Wahlmodule: Formate, Inhaltsspektrum • Beratung/ Funktionsgruppen: Formate, Inhaltsspektrum • Didaktische Ansätze, Praxisbezug • Integration der E-Learning Komponente • Gemeinsame Weiterentwicklung: kohärentes Gesamtkonzept, Organisations- struktur • Zuschnitt des Lehrangebots auf die spezifischen Rahmenbedingungen in der Wis- senschaft • Zuschnitt des Lehrangebots auf die Spezifika der Helmholtz-Gemeinschaft, insb. in Bezug auf die Governance, die Stellung als öffentlicher Auftrag- und Arbeitge- ber etc. VI. Verhandlungsbedarf Der Bieter ist aufgefordert, bei Bedarf eine Verhandlungsbedarfsliste in bearbeitba- rem Format (Formblatt F5) einzureichen. Der entsprechende Verhandlungsbedarf wird Gegenstand der Diskussion im Verhandlungs- und Präsentationstermin sein. VII. Eröffnungstermin der Angebote Zum Eröffnungstermin der Angebote sind Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen. VIII. Nebenangebote Nebenangebote sind in der Phase der Angebote nicht zugelassen. Die Helmholtz- Gemeinschaft behält sich jedoch vor, in der verbindlichen Angebotsphase Nebenan- gebote zuzulassen. Sofern der Bieter Änderungsvorschläge unterbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu nennen. IX. Wertung Die Bewertung der Angebote erfolgt in zwei Stufen: formal und, nach einer Preisprü- fung, materiell. Formal Die Angebote wird die Helmholtz-Gemeinschaft formal auf Rechtzeitigkeit, Vollstän- digkeit und Übereinstimmung mit den Vorgaben der Vergabeunterlagen überprüfen (formale Wertung). Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, wird die Helmholtz- Gemeinschaft nach eigenem Ermessen den betroffenen Bieter auffordern, entspre- chende Unterlagen im Rahmen des rechtlich Zulässigen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E- Seite 13 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Ver- antwortung der Helmholtz-Gemeinschaft für die Vollständigkeit der Angebote. Haf- tungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots al- lein verantwortlich. Ausgeschlossen werden zu diesem Zeitpunkt lediglich verspätete Angebote und An- gebote, die einer inhaltlichen Wertung nicht zugänglich sind. Formale Fehler können bis zur Abgabe der verbindlichen Angebote geheilt werden, soweit der Fehler nicht für die Beschränkung des Bieterkreises relevant ist. Preisprüfung Die Helmholtz-Gemeinschaft wird die eingegangenen Angebote rechnerisch, tech- nisch und wirtschaftlich prüfen. Hierzu wird die Helmholtz-Gemeinschaft die Preise auf deren Angemessenheit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Angebot unangemessen hoch bzw. unangemessen niedrig erscheint, wird die Helmholtz-Ge- meinschaft den Bieter im Rahmen der Verhandlungsrunde auffordern, die angebo- tenen Preise aufzuklären. Materiell Die materielle Wertung erfolgt nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit der Angebote auf der Grundlage der Bewertungsmatrix in Anlage 3. Dazu wertet die Helmholtz- Gemeinschaft den Preis sowie die Qualität des Leistungskonzepts und der Bieter- präsentation. Die Bewertung erfolgt durch die Ermittlung von Leistungspunkten (LP) je Wertungskriterium. a. Preis (30%) Bewertet wird die Höhe des wertungsrelevanten Gesamtpreises auf Grundlage der im Preisblatt (Formblatt F3) angebotenen Preise. Hierbei werden zwei Leistungspo- sitionen gewertet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (Anlage 3). b. Leistungskonzept (70%) Die Bieter müssen mit ihrem Angebot ein Leistungskonzept vorlegen, das den o. g. Kriterien entspricht. Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus der Bewertungsmatrix in An- lage 3. Eine Extrapolation der Leistungspunkte für die Kriterien „Leistungskonzept“ und „Bie- terpräsentation“, sowie der jeweiligen Unterkriterien findet nicht statt. Die Helmholtz- Gemeinschaft erachtet die hier vorgenommene Wertungsmethode trotz der Ent- scheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli Seite 14 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig und verweist die Bieter für den Fall, dass sie diese Einschätzung nicht teilen, ausdrücklich auf ihre Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB. X. Bietergemeinschaften Die Helmholtz-Gemeinschaft weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammen- setzung der Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. XI. Entschädigungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und dem weiteren Verlauf des Verga- beverfahrens entstehen, werden nicht erstattet. XII. Weitere Verfahrensinformationen und Fragen Die Bieter sind aufgefordert, Fragen zu dem Verfahren bis spätestens zum (Datum noch zu bestimmen) 2017, 14:00 Uhr, in bearbeitbarer Form per E-Mail an folgende Adresse zu richten: Betreff: Durchführung und Weiterentwicklung Akademie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Vergabestelle Anna-Louisa-Karsch-Str. 2 10178 Berlin Email: vergabestelle@helmholtz.de Die Helmholtz-Gemeinschaft strebt an, die Fragen kurzfristig und zusammen zu be- antworten. XIII. Hinweispflicht Enthalten die Vergabeunterlagen Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche oder ver- stoßen die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Helmholtz-Gemeinschaft unverzüglich schriftlich darauf hinzu- weisen. Unterbleibt eine solche Aufklärung trotz Erkennbarkeit, kann der Bieter aus diesen Aspekten keine Rechte, insbesondere keine Mehrvergütungsansprüche, gel- tend machen. XIV. Schutz der Verfahrensintegrität Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter sowie deren Beratern ist es nicht gestattet, zusätzliche Informationen über das Vorhaben sowie das Vergabeverfahren von der Helmholtz-Gemeinschaft zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unterneh- men durch die Helmholtz-Gemeinschaft oder deren Beratern zugänglich gemacht werden. Seite 15 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bieters führen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. XV. Bezug auf bisher gegebene Informationen Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens bisher ausgegebenen Informationen und Verfahrensregeln, insbesondere solche, die in der Bekanntmachung und im Informa- tionsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb enthalten waren, gelten fort, soweit zeitlich nachfolgend nicht ausdrücklich etwas Anderes geregelt wird. XVI. Rügepflicht Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach dem GWB. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabe- verstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unver- züglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der Helmholtz-Gemeinschaft zu rügen. Teilt die Helmholtz-Gemeinschaft mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb der gesetzlichen Frist nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden, wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. XVII. Formblätter Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote entsprechend der im Inhaltsverzeichnis zu den Formblättern genannten Gliederung aufzubauen und die als Anlage 1 beige- fügten Formblätter zu verwenden. XVIII. Änderungen Die Helmholtz-Gemeinschaft behält sich Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbe- stimmungen vor. Seite 16 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte C. Anlagen zum Vergabeverfahren ABl. EU 2017/S 179-366519 I. Anlage 1 - Formblätter Seite 17 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte F1 – Empfangsbestätigung Name und Anschrift des Bieters An: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. z.Hd.v. Herrn Immo Korte Anna-Louisa-Karsch Str. 2 10718 Berlin Betreff: Verfahren Durchführung und Weiterentwicklung Akademie Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre hiermit als bevollmächtigter Vertreter von [Name des Bieters], dass ich in dem o.g. Verfahren die Aufforderung zur Angebotsabgabe bestehend aus fol- genden Unterlagen vollständig und leserlich erhalten habe: - Verfahrensbrief einschließlich der Formblätter F1 bis F5 (Anlage 1) - Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung (Anlage 2) - Wertungsmatrix (Anlage 3) Ort/Datum Seite 18 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte F2 – Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters An: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. z.Hd.v. Herrn Immo Korte Anna-Louisa-Karsch Str. 2 10718 Berlin Betreff: Verfahren Durchführung und Weiterentwicklung Akademie- Angebotsschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, wir bieten Ihnen den Abschluss des Vertrags über die o.g. Leistung zu den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Bedingungen entsprechend dem beigefügten An- gebot an. Bestandteile unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben die folgenden Unterlagen: - das Preisblatt (Formblatt F3), - die Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben (Formblatt F4), - das Leistungskonzept, - der Vertragsentwurf und die Leistungsbeschreibung in der Fassung, wie sie jeweils dem ersten Verfahrensbrief als Anlage 2 beilagen. Soweit wir nach der Bieterpräsentation ein verbindliches Angebot abgeben werden, wird dieses aus dem Angebotsentwurf entwickelt. Die mit diesem Angebot angebote- nen Preise werden wir in weiteren Angebots- und Verhandlungsrunden nur erhöhen, soweit sich Änderungen der Verfahrensunterlagen oder Änderungen der von uns nicht Seite 19 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte zu beeinflussenden Rahmenbedingungen (z. B. Änderung gesetzlicher Rahmenbedin- gungen) nachweisbar auswirken. Bei Widersprüchen zwischen unserem Angebot und den Verfahrensunterlagen gehen die Verfahrensunterlagen vor. [ggf. zu ergänzen oder zu streichen: Unabhängig davon haben wir unseren Verhand- lungsbedarf auf dem Formblatt F5 festgehalten und fügen ihn diesem Angebot als An- lage in schriftlicher und elektronisch bearbeitbarer Form bei. Die Verhandlungsbedarfs- liste ist jedoch nicht Gegenstand unseres Angebots.] Mit freundlichen Grüßen Ort/Datum Name (Blockschrift) Unterschrift und Stempel Seite 20 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte F3 – Preisblatt Für die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Aufgaben geben wir unter Beachtung der Verdingungsunterlagen / Vertragsbedingungen zur Ausschrei- bung „Durchführung und Weiterentwicklung Akademie“ folgendes Angebot ab: Das Preisblatt im XLSX-Format habe ich diesem Formblatt beigefügt. Ort/Datum Name (Blockschrift) Unterschrift und Stempel Seite 21 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte F4 – Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben Ich / wir erklären für den Bewerber die Richtigkeit der gemachten Angaben in den Form- blättern. Ort/Datum Name (Blockschrift) Unterschrift und Stempel Seite 22 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte F5 – Verhandlungsbedarf In Textform und in bearbeitbarer elektronischer Form gegebenenfalls mit dem Angebot einzu- reichen Der Verhandlungsbedarf ist entsprechend der Gliederung der Verfahrensunterlagen aufzubauen. Lfd. Nummer Bezug Verhandlungsziel Begründung Seite 23 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte II. Anlage 2 – Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung über die Durchführung und gemeinsame Wei- terentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte für die Jahre 2018 - 2021 Entwurf vom 19. September 2017 zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Anna-Louisa-Karsch Str. 2, 10178 Berlin - nachfolgend „Helmholtz-Gemeinschaft“, „Auftraggeber“ oder ,„AG“ genannt - und [Name Auftragnehmer], (…) - nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt - - zusammen im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt - § 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages („Vertragsleistung“) und damit Leistungspflichten des AN sind Leistungen über die Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte für die Jahre 2018 – 2021. (2) Die konkreten Leistungspflichten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung gem. Anlage 1 zu diesem Vertrag. § 2 Vertragsbestandteile (1) Vertragsbestandteile sind die nachfolgenden Unterlagen: 1. dieser Vertrag; 2. die Leistungsbeschreibung „über die Durchführung und gemeinsame Weiter- entwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte für die Jahre 2018 - 2021 (Anlage 1); Seite 24 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte 3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B - VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 2), 4. das mit dem verbindlichen Angebot vorzulegende Preisblatt des AN (Anlage 3); 5. das mit dem verbindlichen Angebot vorzulegende Leistungskonzept des AN (Anlage 4). (2) Die Vertragsbestandteile sind als „sinnvolles Ganzes“ auszulegen. Widersprüche zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen und -grundlagen sind nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung aufzulösen. Nur wenn gleichwohl noch unauf- lösbare Widersprüche verbleiben, bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Rei- henfolge der Auflistung in § 2. Ein Widerspruch in diesem Sinne liegt vor, wenn Anforderungen und/ oder Leistungen in den Vertragsbestandteilen unterschiedlich definiert sind, nicht jedoch, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorhe- rige lediglich ergänzt oder konkretisiert. (3) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Zahlungsbedingun- gen des AN sind nicht Vertragsbestandteil. § 3 Dauer des Auftrags Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 48 Monaten, ohne dass es der Kündigung bedarf. § 4 Kündigung (1) Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichteinhaltung von Verpflichtungen, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben. Der Auftraggeber kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn über das Ver- mögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Ver- gleichsverfahren eröffnet ist oder der Auftragnehmer seine Leistungen nicht nur vorübergehend einstellt. (2) Der Auftraggeber ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte be- rechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des Auftragnehmers Handlungen im Sinne des § 333 StGB (Vorteilgewährung) o- der § 334 StGB (Bestechung) gegeben sind. Der Auftraggeber kann vom Auftrag- nehmer daneben Ersatz aller Schäden verlangen. Seite 25 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte § 5 Haftung (1) Der Auftraggeber schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflicht- verletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. Hinsichtlich etwaiger Rückgriffansprüche aus §§ 478, 479 BGB ist der Auftraggeber berechtigt, diese durch Abtretung der Rückgriffansprüche gegen den Auftragnehmer aus demselben Sachverhalt zu erfüllen, falls die abzutretenden Ansprüche wirtschaftlich den ge- gen den Auftraggeber bestehenden Ansprüchen gleichwertig sind. Mehrere Auf- tragnehmer haften insoweit als Gesamtschuldner. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung begrenzt auf den Scha- den, der typischerweise bei Geschäften dieser Art zu erwarten ist. (2) Die Haftung des Auftragnehmers und die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwi- schen Auftragnehmer und Auftraggeber richten sich, soweit nichts Anderes verein- bart wird, nach den gesetzlichen Vorschriften. § 6 Zahlungsabwicklung Es erfolgt eine Quartalabrechnung, d.h. die Leistung kann, einwandfreie Leistungser- bringung vorausgesetzt, für die Leistungen in den zurückliegenden drei Monaten in Rechnung gestellt werden. Zahlung leistet der Auftraggeber binnen 30 Tagen brutto nach Rechnungserhalt. § 7 Veröffentlichungen (1) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers darf der Auftragneh- mer keine Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Beauftragung oder dem Gesamtprojekt machen oder veranlassen und in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen. (2) Der Auftraggeber erhält an allen Arbeitsergebnissen eines Auftrages ein aus- schließliches, inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht. Besteht im Rahmen eines Auftrages die Möglichkeit des Entstehens von Schutz- rechten, ist dies dem Auftraggeber schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Im Übrigen gilt das ArbNErfG. Seite 26 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte § 8 Vertraulichkeit (1) Die Vertragsparteien vereinbaren, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtliche zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen die sie aus Anlass oder im Zusammenhang mit ihrer Zusammenar- beit erhalten haben ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden, soweit sie nicht offenkundig sind. Der Begriff „Information“ ist grundsätzlich weit zu fassen und umfasst hierbei jegliches Anschauungsmaterial wie Unterlagen, Schriftstücke, Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente und Kassetten etc. (2) Die Parteien werden über die vertraulichen Informationen striktes Stillschweigen bewahren und alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um den Zugang und die Kenntnis vertragsfremder Dritter im Hinblick auf die vertraulichen Informationen zu verhindern. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der Zu- sammenarbeit fort. (3) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Unterlagen und Informationen sind vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen und nach Beendigung der Zu- sammenarbeit unaufgefordert zurückzugeben, soweit und solange sie nicht mehr für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind sämtliche Informationen und Kopien davon vollständig zurückzugewähren bzw. zu löschen soweit keine anderen Rechtsvorschriften eine Aufbewahrung die- ser Unterlagen bzw. Informationen zwingend vorschreiben. § 9 Schriftformerfordernis Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. § 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen (1) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt deut- sches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). (2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu er- setzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Seite 27 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte (3) Vorgenanntes gilt auch, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist. (4) Mit Unterzeichnung dieser Unterlagen erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen in vollem Umfang und ohne Vorbehalt an. Ort/Datum Name (Blockschrift) Unterschrift und Stempel Seite 28 von 35
Vergabeverfahren Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Akademie für Führungskräfte Leistungsbeschreibung „über die Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz-Aka- demie für Führungskräfte für die Jahre 2018 – 2021“ als Anlage 1 zum Vertrag Der Auftrag „Durchführung und gemeinsame Weiterentwicklung der Helmholtz- Akademie für Führungskräfte“ umfasst verschiedene Leistungen: Obligatorische Leistungen 1) Erhebung zentren- und/ oder forschungsbereichsspezifischer Anforderungen im Rahmen einer Explorationsphase 2) Konzeption und Umsetzung eines kohärenten, modular und konsekutiv aufge- bauten zielgruppenspezifischen Kerncurriculums im Bereich General Manage- ment/Leadership zu den Themenfeldern Person(al) – Organisation – Strategie 3) Konzeption und Umsetzung zielgruppenübergreifender Wahlmodule 4) Konzeption und Umsetzung maßgeschneiderter Programme im Bereich der Führungskräfteentwicklung sowie Beratung in Fragen der Strategie- und Orga- nisationsentwicklung Optionale Leistungen: 5) Konzeption und Umsetzung eines Angebots im Bereich Wissensmanagement und Selbststudium 6) Konzeption und Umsetzung von Helmholtz-Foren zu Führung und Strategie Seite 29 von 35
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