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Niederschrift über die 9. Sitzung der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Gütersloh am 05.06.2019 im Sitzungssaal des Kreishauses in Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14 Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr Sitzungsende: 16:45 Uhr Vorsitz Frau Koch Teilnehmer Herr Adolf Frau Eckardt Herr Grahl Herr Dr. Großkraumbach Frau Hüttenhölscher Herr Jentsch Herr Kroos Frau Klingert Herr Koppers Frau Künzel Herr Loose Frau Mertens Herr Dr. Michels Frau Niemann-Hollatz Frau Ostmeier Herr Schubert Herr Dr. Sieweke Frau Tiemann Herr Timmermann Herr Towara Herr Torweihe Herr van Stephaudt Frau Vornholt Verwaltung Frau Brummel Frau Ellermann Frau Schmitz Schriftführerin Frau Winter Es fehlten entschuldigt: Herr Buchen Frau Eberhardt Frau Fülling Herr Hansen Frau Manzau Frau Dr. Schütze Frau Unger Herr Zilger Weiter nahmen teil: Frau Stuckert (ZIG) Frau Thon (Mediko) Herr Kalkmann (Büro K25) Frau Steinweg (Caritas)
Frau Koch begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz Alter und Pflege. Sie stellte fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde. Der Tagesordnung wurde zugestimmt. 1.) Genehmigung der Niederschrift vom 12.12.2018 Gegen das Protokoll vom 12.12.2018 wurden keine Einwände erhoben. 2.) Fachkräftesicherung und Unterstützung der stationären und ambulanten Pflege durch die Servicestelle Gesundheitswirtschaft Frau Schmitz führte in diesen TOP ein. Sie führte aus, dass in der Konferenz Alter und Pflege am 12.12.2018 gewünscht worden war, den Arbeitskreis Fachkräftesicherung wieder zu aktivieren. Da sich jedoch mit der Fachkräftesicherung parallel auch der Beirat der Servicestelle Gesundheitswirtschaft bei der pro Wirtschaft GT GmbH beschäftigt, sollten Doppelstrukturen verhindert werden. Zur heutigen Sitzung der Konferenz Alter und Pflege wurde Frau Stuckert vom Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft (ZIG) eingeladen um Ziele, Aktivitäten und Angebote der Servicestelle Gesundheitswirtschaft vorzustellen. Frau Stuckert erklärte, dass die Servicestelle Gesundheitswirtschaft bei der pro Wirtschaft GT GmbH angesiedelt sei. Der Auftrag laute, die Entwicklungspotentiale der Gesundheitswirtschaft und der Gesundheitsversorgung gezielt auszubauen. Folgende Ziele werden von der Servicestelle Gesundheitswirtschaft verfolgt: • Kooperation und Vernetzung: Aufbau eines Kooperationsnetzwerks der ambulanten Pflegedienste und der stationären Einrichtungen • Attraktive Arbeitgeber: Entwicklung innovativer Arbeitsmodelle und Maßnahmen zur Stärkung der Pflegedienste als attraktive Arbeitgeber • Personal: Entwicklung von Strategien zur Fachkräftesicherung in der Pflege • Digitalisierung: Förderung der Nutzung technischer Systeme zur Entlastung der Pflegenden und zur Qualitätssicherung in der Pflege, Unterstützung von Innovationsprojekten zur Digitalisierung in der Pflege Im Anschluss daran stellt Frau Stuckert die aktuellen Aktivitäten und Angebote der Servicestelle Gesundheitswirtschaft vor: Projektentwicklung • Initiierung und Begleitung von Innovationsprojekten • Erarbeitung von Förderanträgen • Monitoring von Fördermöglichkeiten Branchenanalyse • Quantitative Sekundärdatenanalyse zur Abbildung der Pflegemarktsituation • Qualitative Interviews mit Pflegeunternehmen im Kreis Gütersloh zur Erfassung von Unterstützungsbedarfen und Marktpotentialen • Branchenbericht „Pflegemarkt im Kreis Gütersloh“ Wissenstransfer und Fachkräftesicherung • Workshops und Veranstaltungen für Pflegeunternehmen • Berufsfelderkundungen • Förderung der Arbeitgeberattraktivität • Gewinnung migrantischer Fachkräfte Bezüglich der Durchführung von Interviews zum Themenfeld Fachkräftemangel bat Frau Stuckert darum, sich bei Interesse an einer Mitwirkung, gerne mit ihr direkt in Verbindung zu setzen. Frau Schmitz ergänzte, dass die Interviews dazu dienen, die unterschiedlichen Bedarfe der Einrichtungen abzufragen. Frau Klingert erkundigte sich, ob die Servicestelle bislang im Verborgenen gearbeitet habe, da sie bislang von diesen Aktivitäten nichts mitbekommen habe.
Frau Koch erläutert, dass sich die Servicestelle Gesundheitswirtschaft aktuell mit diesem Thema beschäftige. Den Beirat der Servicestelle Gesundheitswirtschaft gebe es seit ca. 1,5 Jahren. Dieses Jahr wolle man sich speziell dem Bereich Pflege und u. a. dem Thema Fachkräftemangel widmen. Herr Jentsch erklärt, dass insbesondere die Gewinnung von Migranten als Pflegekräfte vor Ort wichtig sei. Er führte weiter aus, dass bei den zukünftigen Planungen die Armut im Alter berücksichtigt werden müsse, da die Menschen künftig die hohen Eigenanteile nicht mehr aufbringen könnten. 3.) Aktuelle Entwicklungen auf dem Pflegemarkt im Kreis Gütersloh 3.1) Vorstellung von Neubauvorhaben durch die Anbieter a) Seniorenresidenz Verl und Tagespflege Frau Thon von der Firma mediko Pflege- und Gesundheitszentren GmbH aus Winsen (Aller) und Herr Kalkmann (Architekt) stellten den Neubau der Seniorenresidenz Verl sowie die Tagespflege vor. Herr Kalkmann stellte anhand einer Präsentation die Lage des Grundstückes sowie den Baukörper vor. Es soll eine Seniorenresidenz mit 80 Pflegeplätzen in Einzelzimmern mit jeweils eigenem Bad sowie eine Tagespflege mit 18 Plätzen entstehen. Die 80 Pflegeplätze setzen sich zusammen aus 54 vollstationären Pflegeplätzen für Senioren, 13 solitären Kurzeitpflegeplätzen und 13 Plätzen für junge Pflegebedürftige. Frau Vornholt erkundigte sich nach dem Zeitplan der Fertigstellung. Herr Kalkmann erläuterte, dass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ca. 1 Jahr zu kalkulieren sei, eine Fertigstellung ist für das Jahr 2022 anvisiert. Frau Mertens merkte an, dass im Rahmen des Projektes „Älter werden in Verl“ kleine Wohngemeinschaften gewünscht wurden. Die Einrichtung der mediko Gruppe in dieser Größenordnung entspricht nicht diesen Wünschen. Frau Klingert äußerte ihre Bedenken bzgl. des Raumkonzeptes und der Größenordnung. Zudem vermisse sie ein Wohngruppenkonzept. Auch eine Anbindung an die Gemeinde sei ihres Erachtens aufgrund der Größe schwierig. Seit ca. 15 Jahren verfolge man im Kreis Gütersloh das Konzept der Wohngruppen und sei damit sehr erfolgreich. Herr Timmermann erkundigte sich, wie die 70 Arbeitsplätze insbesondere aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels besetzt werden sollen. Frau Thon erläuterte, dass die Lindhorst Gruppe Personal auch in Rumänien und auf den Philippinen rekrutiere. Diese würden zunächst als Pflegehelfer angestellt mit der Möglichkeit, sich zur Fachkraft zu qualifizieren. Migranten würden aktiv über Praktika eingebunden. Sie erläuterte darüber hinaus, dass man für den Standort Verl eine Bedarfsanalyse durchgeführt habe und von einem Bedarf ausgehe. Der mediko Gruppe sei die Stärke der Hausgemeinschaften bewusst, man setze jedoch auf eine gute Mischung des Gesamtangebotes bestehend aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie den Pflegewohngruppen. Frau Koch stellte klar, dass der Kreis Gütersloh einen Bedarf in dieser Größenordnung nicht sehe, autonome Gremien dies jedoch anders entschieden haben. Frau Thon stellte daran anschließend die Tagespflege mit 18 Plätzen, die gegenüber der Seniorenresidenz geplant ist, vor. Die Öffnungszeiten seien z. Zt. von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr vorgesehen.
b) Tagespflege Caritas Rietberg Frau Steinweg von der Caritas stellte den Neubau einer Tagespflege in Rietberg am Torfweg 31 vor. Dort entstehen 18 Tagepflegeplätze. Die Eröffnung ist für den 01. Juli 2019 geplant. Die Öffnungszeiten seien z. Zt. von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr vorgesehen. 3.2) Mündlicher Bericht zur Aktuellen Entwicklung auf dem Pflegemarkt im Kreis Gütersloh Frau Brummel berichtet über die aktuellen Veränderungen auf dem Pflegemarkt anhand einer Power Point Präsentation, die als Anlage 1 beigefügt ist. 4.) Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung Frau Schmitz erläuterte anhand einer Präsentation die verbindliche Pflegebedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Frau Schmitz führte zunächst aus, dass seit 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gelte und die Statistikzahlen somit nicht 1:1 vergleichbar seien. Man beobachte, dass die Menschen deutlich später eine Rund-um-die-Uhr Versorgung in Anspruch nähmen und auch die Verweildauer zurückgehe. Welche Auswirkungen diese Veränderung haben, sei nicht abschließend bewertbar. Sie erklärte, dass die örtliche Pflegeplanung nach § 7 Abs. 1 APG NRW eine Pflichtaufgabe für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW ist, die den Bestand und den Bedarf an Angeboten der pflegerischen Versorgung gegenüberstellen soll. Die örtliche Planung ist danach das Instrument, mit dem die Kreise und kreisfreien Städte ihrer Verpflichtung nachkommen sollen, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Zurzeit erfülle der Kreis Gütersloh den gesetzlichen Auftrag entsprechend § 7 Abs. 1 APG NRW in Form des Pflegeplanes, der alle zwei Jahre erstellt wird. Optional habe der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 6 APG NRW auch eine Steuerungsmöglichkeit eingeräumt, die eine rechtlich verbindlichere Form der Pflegeplanung und eine entsprechende Bedarfsfeststellung erforderlich macht. Nach § 11 Abs. 7 APG NRW kann der örtliche Träger der Sozialhilfe bestimmen, dass eine Förderung für teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Sinne der §§ 13 und 14 APG NRW, die innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für die Einrichtungen auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird. Eine solche Fördervoraussetzung ist von der Vertretungskörperschaft mit Wirkung für alle zusätzlich entstehenden Plätze in Einrichtungen innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. In dem Beschluss ist zudem festzulegen, ob Maßstab für die Bedarfsfeststellung alleine der Gesamtbedarf im örtlichen Zuständigkeitsbereich oder auch ein in der örtlichen Planung ausdrücklich ausgewiesener sozialräumlicher Bedarf Grundlage einer Bedarfsbestätigung sein soll. 2016 habe sich der Kreisausschuss entsprechend dem damaligen Verwaltungsvorschlag gegen die verbindliche Planung ausgesprochen. Zwar wurde das Steuerungsinstrument grundsätzlich begrüßt, allerdings stand nach damaliger Bewertung der tatsächliche Nutzen nicht im Verhältnis zum Aufwand und zum rechtlichen Risiko. Grund war u. a. das geringe Steuerungspotential und die unkonkreten gesetzlichen Vorgaben. Der Neubau einer Einrichtung kann mithilfe der verbindlichen Pflegeplanung nicht gänzlich verhindert werden. Es würde zwar die Förderung der Investitionskosten wegfallen, allerdings ist davon auszugehen, dass diese Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfemitteln zu refinanzieren sind anstelle von Pflegewohngeld. Des Weiteren sprach die Nichtberücksichtigung von Hausgemeinschaften bzw. Pflegewohngruppen, denen im Kreis Gütersloh eine große Bedeutung zukommt, zum damaligen Zeitpunkt gegen die Einführung. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden im Kreis Gütersloh entgegen der Bedarfseinschätzung der Abteilung Soziales trotz intensiver Beratung sowie entsprechender Stellungnahmen im Rahmen der Bebauungsplanverfahren drei neue stationäre Einrichtungen mit insgesamt 240 Plätzen entstehen. Aufgrund dieser Entwicklung erscheint eine Neubewertung des Instrumentes der „Verbindlichen Pflegebedarfsplanung“ dringend angezeigt. Des Weiteren liegt ein Antrag der SPD- Fraktion vom 27.03.2019 vor, der die Einführung der verbindlichen Planung fordert.
Die Kritikpunkte an dem Instrument der verbindlichen Pflegebedarfsplanung bestehen seitens der Abteilung Soziales weiterhin, jedoch zeigt die Erfahrung der umliegenden Kreise und kreisfreien Städte in OWL wie Herford, Bielefeld und Paderborn, dass das Instrument trotz der eigentlich geringen Konsequenzen für die Betreiber Wirkung zeigt. Herr Timmermann erkundigte sich, ob die verbindliche Pflegebedarfsplanung nur für den stationären Bereich gelten solle. Dies wurde von Frau Koch bestätigt. Frau Vornholt stellte fest, dass es dann auf den Zeitpunkt der Errichtung einer Einrichtung ankäme, ob ein Anspruch auf Pflegewohngeld bei Vorliegen der Voraussetzungen bestehe. Herr Timmermann erklärte, dass die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für den vollstationären Bereich befürworte. Herr Koopers sprach sich ebenfalls für die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung aus. Frau Klingert befürwortet die verbindliche Pflegebedarfsplanung. Herr Adolf äußerte Bedenken, dass in die verkehrte Richtung gesteuert würde und verwies auf die Kindergartenbedarfsplanung. Frau Brummel erläuterte, dass jährlich ein neuer Beschluss für die verbindliche Pflegebedarfsplanung notwendig sei und man somit bei Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern könne. Frau Koch erklärte, dass man mit der örtlichen Pflegeplanung bislang gut gelegen habe. 5.) Aktuelle Informationen zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NW) Frau Ellermann informierte, dass im Rahmen der Umsetzung der Einzelzimmerquotenregelung eine Einrichtung gegen die Wiederbelegungssperre Klage erhoben habe und zugleich ein Eilverfahren eröffnet wurde. Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, der Beschwerde des Antragstellers durch das OVG NW jedoch stattgegeben. Das weitere Vorgehen wird derzeit durch das MAGS geprüft. Weiter informierte Frau Ellermann, dass das geänderte WTG NRW zum 24.04.2019 und die Durchführungsverordnung zum WTG NRW am 01.06.2019 in Kraft getreten sind. Durch die Vermeidung von Doppelprüfungen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst der Krankenversicherungen (MDK) soll mehr Effizienz erreicht werden, d. h., sobald der MDK prüft, bestehen für die WTG Behörden hinsichtlich der Pflegequalität nur noch eingeschränkte Prüfmöglichkeiten. Beim Kreis Gütersloh erfolgen die Prüfungen bereits seit Jahren gemeinsam mit dem MDK, so dass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind. Prüfungen der Pflegequalität allein durch die Heimaufsicht sind aber weiterhin möglich, wenn sich im Rahmen der Dokumentationsauswertung Auffälligkeiten zeigen oder der MDK in seiner Prüfung Mängel festgestellt hat. Unverändert erfolgen Prüfungen der Pflegequalität in Einrichtungen, die nicht vom MDK geprüft werden, z. B. in den Hausgemeinschaften/Pflegewohngruppen. Abschließend stellte Frau Ellermann eine Statistik der Prüfungen der Heimaufsicht in 2019 zum Stand 31.05.2019 vor. Frau Koch erklärte, dass in dieser Form die Statistik weiter fortgeschrieben werden soll und in der Konferenz Alter und Pflege vorgestellt wird. Anregungen würden gerne entgegengenommen.
6.) Verschiedenes Frau Brummel informiert über die Fachveranstaltung, „Gesundheit und Pflege im Alter – Alles auf Kurs? Strategien für die Zukunft!“, die am 30.10.2019 stattfinden soll. Zudem informiert sie über den Abschluss des Projektes „ALTERnativ – älter werden – natürlich in Schloß Holte-Stukenbrock und den Start des Projektes „Älter werden in Rheda-Wiedenbrück“. Die nächste Sitzung der Konferenz Alter und Pflege findet am 18.12.2019 im Kreishaus Gütersloh statt. _____________________ gez. Susanne Koch Kreisdirektorin
Anlage 1 Stationäre Einrichtungen Stand Pflegeplan 10/2017: 2.610 Plätze in 31 Einrichtungen Stand Juni 2019: 2.524 Plätze in 32 Einrichtungen Entwicklung: • 2020-2022 drei neue stationäre Einrichtungen + 227 Plätze Konferenz Alter und Pflege, 05.06.2019
Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen Pflegeplan 10/2017: 864 Plätze an 60 Standorten Stand Juni 2019: 901 Plätze an 60 Standorten Entwicklung: • weitere Planungen für rd. 120 Plätze in 2019/2020 • Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Halle (Westf.), Harsewinkel und Gütersloh Konferenz Alter und Pflege, 05.06.2019
Anlage 1 Tagespflege Stand Pflegeplan 10/2017: 472 Plätze in 30 Einrichtungen Stand Juni 2019: 593 Plätze in 39 Einrichtungen Entwicklung: • weitere Planungen für rd. 110 Plätze in 2019/2020 • Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel, Steinhagen, Verl und Versmold Konferenz Alter und Pflege, 05.06.2019
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