Nr. 7 vom 6. Juli 2018 Im Blickpunkt: Klientelpolitik statt Gemeinwohl - Landesnaturschutzverband Baden ...

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Nr. 7 vom 6. Juli 2018 Im Blickpunkt: Klientelpolitik statt Gemeinwohl - Landesnaturschutzverband Baden ...
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Nr. 7 vom 6. Juli 2018

Im Blickpunkt: Klientelpolitik statt Gemeinwohl
                             Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,
                             „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“! Dieses Prinzip fordern die Um-
                             weltverbände für die Neuausrichtung der Agrarförderung seit Jahren. Immerhin
                             6,5 Milliarden Euro wurden über diese Programme in Deutschland in 2017 ausbe-
                             zahlt. Bisher wird vor allem mit der Gießkanne gefördert: Das meiste Geld fließt
                             in pauschale Zahlungen pro Hektar, unabhängig davon, wie sie bewirtschaftet
                             werden. Und auch vom Rest, der sogenannten zweite Säule, dient nur ein Teil
                             den öffentlichen Leistungen, wie der Erhaltung der Artenvielfalt und der Kultur-
                             landschaft. Ausgerechnet dort will die EU nun kürzen, während die erste Säule
                             mit ihren Pauschalzahlungen weitgehend unangetastet bleiben soll.
Das entspricht – wen wundert´ s – der Position des deutschen und des europäischen Bauernverbandes, die
derzeit denselben Präsidenten haben. Wird im Agrarhaushalt wegen des Brexit gekürzt, so soll der Ver-
tragsnaturschutz reduziert werden. Das ist das Gegenteil dessen, was der wissenschaftliche Beirat Agrarpo-
litik des Bundeslandwirtschaftsministeriums ebenso wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen for-
dern. Besonders enttäuschend ist, dass nicht nur Agrarkommissar Phil Hogan, sondern nach Presseberich-
ten auch der Haushalts-Kommissar Günther Oettinger diese Geisterfahrt befürworten. Letzterer müsste es
als Baden-Württemberger besser wissen, und der LNV hat ihn explizit auf die Problematik hingewiesen.
Dass bei der Novellierung der Agrarpolitik auch noch das „Greening“ abgeschafft werden soll, verdeutlicht
den niedrigen Stellenwert der Umwelt- und Gemeinwohlbelange. Allerdings ist die ursprünglich ambitio-
nierte Idee des Greening bereits im Zuge der politischen Diskussion zur letzten EU-Agrarreform zu einem
löchrigen Feigenblatt verkommen.
Bei den Umweltleistungen in der zweiten Säule möchte der Agrarkommissar den Mitgliedsstaaten mehr
Spielräume einräumen. Das kann für ambitionierte Bundesländer eine Chance sein. Europaweit wird es aber
eher zu einem „race to the bottom“ (Dumping-Wettbewerb) führen, da kaum ein Mitgliedsstaat seinen
Bauern höhere Auflagen vorgeben dürfte, als andere Länder.
Noch unsicher ist, wie sich die neue Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner positionieren wird. Nimmt sie
den Rat ihrer eigenen Fachleute im Thünen-Institut, ihrer wissenschaftlichen Berater und auch die Impulse
der Vertreter einer bäuerlichen Landwirtschaft ernst oder folgt sie wie ihr Vorgänger den Einflüsterungen
der Lobby der eher industriell strukturierten Landwirtschaft?
Der LNV hat die Bundeslandwirtschaftsministerin gefragt und ist gespannt auf die Antwort.
Es grüßt Sie herzlich, Ihr
Dr. Gerhard Bronner
LNV-Vorsitzender

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LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Inhalt
 LNV Aktiv                                                                                 2
 Aus den LNV-Arbeitskreisen                                                                3
 Aus Politik und Verwaltung                                                                4
 Daten, Fakten, Hintergründe                                                               7
 Alles was Recht ist…                                                                      9
 Aus den Mitgliedsverbänden                                                                9
 Zum Mitmachen und Hingehen                                                                10
 Bücher, Filme, Neuigkeiten                                                                12

LNV AKTIV

Die wilden Auen am Oberrhein
                        Erste Exklusivexkursion für LNV-Fördermitglieder am 18.06.2018
                        Bei der ersten Exkursion exklusiv für LNV-Fördermitglieder vermittelte der renom-
                        mierte Auenforscher und frühere Leiter des WWF-Aueninstituts, Professor Dr. Emil
                        Dister, interessante und facettenreiche Einblicke in die Rheinauen bei Rastatt, in
                        das Engagement z. B. des WWF-Aueninstituts, die Auen vor technokratischer Um-
                        gestaltung zu schützen und in das Integrierte Rheinprogramm, dessen Umsetzung
                        dem ursprünglichen Ansatz bei Weitem nicht gerecht wird. Bei strahlendem Son-
                        nenschein gab es viele Gelegenheiten zur Begegnung. Wir freuen uns, bei der Ex-
                        kursion 2019 viele weitere Fördermitglieder begrüßen zu können. Logr
                        Den LNV als Fördermitglied unterstützen

Unrechtmäßige Nutzung von Wegstreifen
                        Förderung ausgeschlossen
                        Wegrandstreifen sind wichtige Insektenlebensräume. Der LNV hatte sich an das
                        MLR gewandt, weil immer wieder Meldungen von unrechtmäßiger Nutzung dieser
                        Wegstreifen als Acker eingehen. Das MLR versicherte darauf hin, dass Wegstreifen
                        in öffentlichem Eigentum in MLR-Kataster bzw. -Datenbanken als „nicht landwirt-
                        schaftlich“ ausgewiesen seien, somit keine „Bruttoflächen“ darstellen, womit sie
                        nicht förderfähig sind. Für die Erhaltung der Wegstreifen und Straßenbankette sind
                        die Gemeinden zuständig, die ein Auge auf unsachgemäße Bewirtschaftungen
                        haben sollten. Der LNV empfiehlt, Missstände an die Gemeinde zu melden. Tr

LNV-Stellungnahme zu FFH-Gebieten
                        Gültig in vier Regierungsbezirken
                        Aufgrund der EU-Klage gegen Deutschland wegen unvollständiger Umsetzung der
                        FFH-Richtlinie muss auch BW die FFH-Gebiete förmlich als Schutzgebiete nach
                        nationalem Recht ausweisen. Dies geschieht in vier Sammelverordnungen, einer je
                        Regierungsbezirk. Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme diesen überfälligen
                        Schritt. Auch der Kartenmaßstab 1:5.000 statt bislang 1:25.000 ist ein deutlicher
                        Gewinn. Beispielhaft macht der LNV jedoch auch auf Mängel z. B. bei der Gebiets-
                        abgrenzung (nicht immer nach fachlichen Kriterien), bei den Erhaltungszielen und
                        fehlender Vernetzung der Gebiete aufmerksam. Tr
                        www.ffh-bw.de I LNV-Stellungnahme

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LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Mobilität von morgen mutig gestalten
                      Dritter Teil der LNV-Reihe „Mobilität wohin?“ am 14. - 15.09.2018, Bad Boll
                      Feinstaubalarm, EU-Vertragsverletzungsverfahren, Klimabelastung, Arbeitsplatzab-
                      bau und Klimaschutz, saubere Luft und lebenswerte Straßen und Plätze – wie las-
                      sen sich Zielkonflikte angesichts unterschiedlicher Interessen und Gegebenheiten
                      bewältigen? Welche Übergänge lösen aktuelle Probleme, ohne den Weg in die
                      Zukunft zu verbauen? Die Tagung ermutigt zu neuen Konzepten und praktischer
                      Umsetzung und zeigt beispielhaft, wie Mehrheiten gewonnen werden können. Mit
                      der Veranstaltungsreihe „Mobilität wohin?“ wollen LNV, Ev. Akademie Bad Boll und
                      KDA Entwicklungspfade für eine zukunftsfähige Mobilität aufzeigen. Logr
                      https://www.ev-akademie-boll.de/tagung/660418.html

Vorankündigung - NV-Zukunftsforum Natur in der Stadt
                      Themen u. a. der Vogelschlag an Glas, 10.11.2018, Stuttgart
                      Während manche Tiere vom ausgeräumten Land in die Stadt flüchten, nehmen
                      dort die tödlichen Gefahren zu. Allein in Deutschland sterben geschätzt jährlich
                      über 100 Mio. Vögel durch den Aufprall an Fenstern und Glasfassaden. Vegetati-
                      onslose Schottergärten nehmen zu und die Modernisierung von Gebäuden kann
                      Lebensräume für Tiere vernichten. Doch brauchen wir Natur in der Stadt und wol-
                      len wir sie überhaupt? Wie lassen sich eine hohe Lebensqualität für Menschen und
                      Chancen für Tiere und Pflanzen verbinden? Oder bedingt sich beides? Das LNV-
                      Zukunftsforum nennt Hintergründe und zeigt, was Planer, Bauherren, jeder einzel-
                      ne und die Politik für mehr Leben in der Stadt tun können. Logr

LNV-Pressemitteilungen
LNV fordert Bebauungsplan –Änderung für Nachverdichtung
Zumeldung zur Pressemitteilung des MLR vom 19.06.2018

 AUS DEN LNV-ARBEITSKREISEN

Motorradlärm
                      LNV-Arbeitskreise rügen ungenügende europäische Typgenehmigungen
                      Das Positionspapier der Naturschutzverbände einschließlich LNV-Arbeitskreisen
                      Reutlingen, Esslingen, Ulm zu Verkehrslärm im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
                      (siehe LNV-Infobrief Juni 2018) hat der LNV auch an Verkehrsminister Hermann
                      geschickt. In seiner fundierten Antwort geht er auf die zugrundeliegende Problema-
                      tik ein, wie typgenehmigte und damit zulässige Zubehör-Auspuffe, Prüfverfahren,
                      bei denen Grenzwerte nur in bestimmten Fahrsituationen eingehalten werden
                      müssen, fehlende Sonderregelungsmöglichkeiten für Verkehrsbeschränkungen in
                      Landschaftsschutzgebieten und Erholungsgebieten. Tr
                      VM-Antwortschreiben I Positionspapier der Naturschutzverbände

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LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald
                      LNV-Arbeitskreis Rems-Murr beteiligt sich an Forum Bienenweide
                      In Kooperation mit dem LNV fand am 20.06.2018 in Welzheim das Forum Bienen-
                      weide statt. Dr. Philipp Unterweger von der Initiative Bunte Wiese erläuterte, wie
                      innerhalb eines Jahres 42 neue Wiesen in Tübingen angelegt wurden. Der Sprecher
                      des LNV-AK-Rems-Murr, Robert Auersperg, fasste die Gründe des Insektensterbens
                      zusammen. Vertreterinnen des Naturparks berichteten von den vorjährigen Schu-
                      lungen für Bauhofmitarbeiter zur Anlage von Blühflächen. Weitere Schulungen sind
                      geplant. Der „Blühende Naturpark“ soll 2019 passend zum 40jährigen Naturpark-
                      Jubiläum fortgeführt werden. Auersperg
                      http://www.naturpark-sfw.de I Weitere Infos: Robert.Auersperg@lnv-bw.de

Missstände in Landschaftsschutzgebieten
                      LNV-AK Karlsruhe verfolgt illegale Bauten
                      Mit zwei Schreiben in 2016 an die Stadt Karlsruhe hatte der LNV-Arbeitskreis auf
                      diverse, wahrscheinlich ungenehmigte bauliche Anlagen im LSG Bergwald hinge-
                      wiesen. Die Stadtverwaltung hat daraufhin begonnen, systematisch ungenehmigte
                      bauliche Anlagen in LSG und anderen Außengebieten auf Stadtgemarkung zu erhe-
                      ben und für deren Beseitigung zu sorgen. Der LNV-AK mahnt nun mehr Personal an,
                      denn bei derzeitiger Arbeitsweise werden die Verstöße im benannten LSG frühes-
                      tens in vier bis fünf Jahren geahndet. In dieser Zeit würde die Zahl der Neuverstöße
                      weiter zunehmen, weil schnelle Konsequenzen ausbleiben. Tr
                      Antwortschreiben der Stadt Karlsruhe

Insektenfreundliche Bewirtschaftung von Grünflächen
                      LNV-Arbeitskreis Heilbronn appelliert an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
                      In einem „Brandbrief“ haben die im LNV-Arbeitskreis organisierten örtlichen Natur-
                      schutzverbände die Gemeinden dazu aufgerufen, Verantwortung auch für die
                      kleinsten Lebewesen zu übernehmen. Insekten stehen am Anfang vieler Nahrungs-
                      ketten, doch nehmen ihre Bestände kontinuierlich ab. Der LNV-AK Heilbronn nahm
                      diese beunruhigenden Entwicklungen zum Anlass, in seinem Brief an die Gemein-
                      den zu appellieren, dem Insektenschwund entgegen zu wirken und gemeindeeige-
                      ne Grünflächen naturnah und somit auch insektenfreundlich zu bewirtschaften. Die
                      Gemeinden können damit auch eine wichtige Vorbildfunktion für private Grund-
                      stückbesitzerinnen und -besitzer übernehmen. Flo
                      Pressemitteilung des LNV-Arbeitskreis Heilbronn, Artikel Heilbronner Stimme

AUS POLITIK UND VERWALTUNG

„Wolfsprävention“
                      Umweltministerium weist Förderkulisse aus
                      In der „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald übernimmt das Land
                      90 % der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung
                      von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Ziel ist es, ein Nebenei-
                      nander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung
                      und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen. Ferner fördert das
                      Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestherdengröße von 60
                      Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt
                      der Hunde in Höhe von 1.950 Euro. Tr
                      Erlass: https://www.baden-wuerttemberg.de

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LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Sonderprogramm Biodiversität der Landesregierung
                      Begleitgremium nimmt Arbeit auf
                      Für Maßnahmen im Naturschutz, in der Land- und Forstwirtschaft und entlang von
                      Verkehrswegen stehen im Rahmen des Sonderprogramms Biodiversität für 2018
                      und 2019 36 Mio. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen reichen von der Reduktion
                      von Pflanzenschutzmitteln bis zur ökologischen Aufwertung des Straßenbegleit-
                      grüns und einem Monitoring, das unter anderem auch die vorkommenden Insekten
                      quantitativ erfasst. Die Umsetzung des Sonderprogramms wird von einem Begleit-
                      gremium u. a. mit dem LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner sowie von einem
                      wissenschaftlichen Fachgremium begleitet. Logr
                      http://www.baden-wuerttemberg.de

Sanierung kommunaler Brückenbauwerke
                      Wird der Artenschutz berücksichtigt?
                      Obwohl Gemeinden für die Instandhaltung ihrer Infrastruktur selbst zuständig sind,
                      haben offensichtlich viele keine ausreichenden Rücklagen gebildet. Um Sperrungen
                      zu vermeiden, unterstützt das Land die Gemeinden erstmals mit 84,4 Mio. Euro für
                      2018 und 2019. Die LNV-Arbeitskreise und andere Naturschutzgruppen können die
                      Liste der geförderten Sanierungen und Ersatzbaumaßnahmen nutzen, um bei den
                      Gemeinden die Berücksichtigung von Artenschutzbelangen einzufordern, sei es
                      Fledermausschutz, das Anbringen von Fledermaus- und Wasseramsel-Kästen, Anla-
                      ge von Bermen als Tierdurchlässe nicht nur für den Biber usw. Tr
                      VM-PM vom 15.06.2018 mit Listen der geförderten Brückensanierungen

Modernisierung ländlicher Wege
                      MLR fördert Sanierung und Ausbau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren
                      Auch für die Unterhaltung ländlicher Wege sind die Gemeinden zuständig. Das MLR
                      hat nun entgegen der ablehnenden LNV-Stellungnahme ein Förderprogramm für
                      Sanierungen und Ausbauten von Hauptwirtschaftswegen aufgestellt. Informatio-
                      nen darüber, um welche Wege es sich handelt und welcher Ausbaustandard ge-
                      plant ist, sind nur direkt bei den geförderten Gemeinden zu erhalten. Dies sind in
                      einer ersten Tranche Balingen, Boxberg, Dettingen unter Teck, Herrenberg, Lonsee,
                      Markgröningen, Neuenstein, Rot am See, Stödtlen. Es findet keine Beteiligung der
                      Naturschutzverbände und kein Flurbereinigungsverfahren (FNO) statt. Tr
                      Liste der Gemeinden mit Förderzusage

Flurneuordnung
                      VwV PlanfeFlur zum Wege- und Gewässerplan
                      Seit 1.1.2018 ist die aktualisierte Verwaltungsvorschrift des MLR „für die Aufstel-
                      lung und Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit land-
                      schaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG“ (VwV PlanfeFlur) in Kraft. Sie ist
                      bis 31.12.2024 befristet. Die Neuerungen betreffen Anpassungen an die Änderun-
                      gen des UVP-Gesetzes sowie der Naturschutzgesetze, Aufnahme von Vorgängen
                      bewährter Praxis sowie redaktionelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit. Tr
                      http://www.landesrecht-bw.de

                                                                                                              5
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Spurenstoff-Elimination
                      Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe
                      BW nimmt in Deutschland und in Europa bei der Eliminierung von Spurenstoffen
                      eine Spitzenposition ein. Mit einer vierten Reinigungsstufe gelangen weniger Spu-
                      renstoffe wie Arzneimittelrückstände, Biozide und Haushaltschemikalien in die
                      Oberflächengewässer. 13 Kläranlagen sind bereits mit dieser Technik ausgestattet:
                      Böblingen-Sindelfingen, Mannheim, Kressbronn-Langenargen, Stockacher Aach,
                      Mariatal (Ravensburg), Ulm/Neu-Ulm, Lahr, Westerheim, Laichingen, Öhringen,
                      Hechingen, Albstadt-Ebingen und Albstadt-Lautlingen. Im Bau oder in der Planung
                      befinden sich derzeit weitere 14 Anlagen. Tr
                      UM-PM 124/2018 vom 25.06.2018

WRRL-Fitnesscheck
                      Eckpunkte des DNR und anderer Umweltverbände
                      Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren ambitionierten Umweltzielen und
                      ihrer grenzüberschreitenden Gültigkeit gilt weltweit als Modell für eine zukunfts-
                      weisende Gewässerpolitik. Bis spätestens 2027 sollen die Gewässer einen „guten“
                      ökologischen und chemischen Zustand erreichen. 18 Jahre nach ihrem Inkrafttreten
                      soll die WRRL nun auf den Prüfstand. Fristverlängerungen und Aufweichungen
                      drohen. Eine Hauptursache, weshalb knapp 92 % der deutschen Oberflächenge-
                      wässer die Ziele derzeit verfehlen, ist die mangelnde Integration der Gewässer-
                      schutzziele in andere Politikbereiche. Die Umweltverbände haben deshalb ein For-
                      derungspapier verabschiedet. Tr
                      Eckpunktepapier: https://www.dnr.de

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
                      Neuer UM-Leitfaden veröffentlicht
                      Das Umweltministerium hat Ende Mai einen Leitfaden für die Durchführung von
                      immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht.
                      Er richtet sich an die Immissionsschutzbehörden im Land und an Unternehmen, die
                      dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegende Anlagen betreiben und errich-
                      ten wollen. Der Leitfaden wurde von Praktikern aus der Verwaltung erarbeitet.
                      Zahlreiche Tipps, Hinweise, Abbildungen und Checklisten sollen zum besseren Ver-
                      ständnis der zu beachtenden Verfahrensregeln beitragen. Tr
                      um.baden-wuerttemberg.de/BImschG-Genehmigungsleitfaden.

Neue EU-Öko-Basis-Verordnung beschlossen
                       Bio-Recht komplett reformiert
                       Seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wird das Bio-Recht zum
                       zweiten Mal komplett reformiert. 3,5 Jahre dauerten die Verhandlungen. Die neue
                       Öko-Verordnung wird ab Januar 2021 gelten. Bis dahin muss die neue Verordnung
                       noch durch nachgelagerte Rechtsakte komplettiert werden, 50 Ermächtigungen
                       sind verankert. Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von „Bio“ wird durch den gesam-
                       ten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund definiert. Entscheidend
                       ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln
                       wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird. Tr
                       https://www.boelw.de

                                                                                                            6
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

DATEN, FAKTEN, HINTERGRÜNDE

Windenergie 2018
                      708 Windenergieanlagen in Baden-Württemberg in Betrieb
                      Im Brüchlinger Wald, Gemarkung Langenburg und Blaufelden, Landkreis Schwä-
                      bisch Hall, ist der Windpark Langenburg mit 12 von ehemals 20 beantragten Anla-
                      gen in Betrieb gegangen. Der Windpark war wegen Schwarzstorch-Brutverdachts
                      und aus anderen Naturschutzgründen stark umstritten. Damit erzeugen nun 708
                      Anlagen im Land mit einer installierten Leistung von fast 1.500 MW regenerativen
                      Strom. Für weitere 69 Anlagen liegen die Genehmigungen vor, 80 Anlagen befinden
                      sich im laufenden Verfahren. Tr
                      UM-PM 105/2018 vom 8.6.2018

Solarenergie und Naturschutz
                      Neues Faltblatt von BUND und NABU
                      Das Dialogforum „Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von BUND und NABU
                      BW hat das Faltblatt „Solarenergie und Naturschutz – naturverträgliche Freiflächen-
                      Photovoltaikanlagen“ herausgegeben. Es informiert über mögliche Konflikte, die
                      beim Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik auftreten können und zeigt Lösungs-
                      möglichkeiten durch die richtige Gestaltung und Pflege der Flächen. Außerdem gibt
                      es einen Überblick, wie die Verfahren zur Planung von PV-Freiflächenanlagen ab-
                      laufen und wie sich jede und jeder Einzelne an diesen Verfahren beteiligen kann. Tr
                      www.bund-bawue.de/erneuerbareundnaturschutz
                      www.NABU-bw.de/erneuerbareundnaturschutz

Kostenloser ÖPNV ohne positiven Effekt für die Umwelt
                      Erhöhung der Kraftstoffpreise oder Tempolimits effektivere Alternativen
                      Eine Forschungsgruppe aus dem Bereich Techniksoziologie der TU Dortmund hat
                      die Chancen des kostenlosen ÖPNV für eine deutsche Großstadt simuliert. Die Un-
                      tersuchung legte den Fokus auf dessen Wirksamkeit mit Blick auf den gesellschaftli-
                      chen Nutzen, Emissionen und Straßenauslastung. Überraschenderweise ließen sich
                      die erhofften positiven Effekte für die Umwelt nicht erreichen: Ein kostenloser
                      Nahverkehr erwies sich als nahezu wirkungsloses Instrument. Eine Erhöhung der
                      Kraftstoffpreise oder Tempolimits stellen effektivere Alternativen dar. Sch
                      https://www.tu-dortmund.de

Monopolisierung von Saatgut
                      Drei Konzerne kontrollieren über 50 % des internationalen Saatguthandels
                      Nach der Übernahme von Monsanto durch Bayer wird „Baysanto“ zum weltweit
                      größten Saatgutkonzern und kann rund 25 % des internationalen Saatguthandels
                      kontrollieren. Der zweitgrößte „Seed Giant“, der US-Konzern DowDuPont hat einen
                      Marktanteil von rund 20 %. Der drittgrößte Konzern, Syngenta, der von ChemChina
                      aufgekauft wurde, besitzt rund 10 %. Damit kontrollieren nur drei Konzerne deut-
                      lich mehr als 50 % des internationalen Handels mit Saatgut. Diese Marktmacht
                      basiert zu großen Teilen auf einer stark steigenden Anzahl von Patenten, die Saat-
                      gut, Nutzpflanzen und die Ernte bis hin zum Lebensmittel umfassen. Logr
                      www.no-patents-on-seeds.org, Pressemeldung, Baysanto Aufruf

                                                                                                            7
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

EuGH-Urteil zur Nitratbelastung
                        Deutschland riskiert Strafzahlungen
                        Die Bundesrepublik hat gegen EU-Recht verstoßen, urteilte der Europäische Ge-
                        richtshof (EuGH) am 21. Juni: Deutschland hat nicht genug unternommen, um die
                        Nitratbelastungen im Grundwasser zu verringern. Geklagt hatte die EU-Kommission
                        im Jahr 2016 (Az. C-543/16). Zwar gibt es inzwischen ein neues Düngerecht, aller-
                        dings bezieht sich das Urteil auf den Zustand von 2016 - und da hatte die Bundes-
                        republik jegliche Fristen nicht beachtet. Und auch das reformierte Düngerecht wird
                        von vielen Seiten kritisiert, da es nicht ausreicht, die Nitratbelastungen auf ein
                        vertretbares Maß zu begrenzen. Flo
                        https://www.dnr.de/index.php?id=12493

Natura 2000 im Kommunal- und Privatwald
                        Neue Broschüre für Waldbesitzer
                        In BW gibt es aktuell 302 Natura 2000-Gebiete. Rund zwei Drittel dieser Flächen
                        sind bewaldet. Mit der Broschüre „Natura 2000 im Wald von Baden-Württemberg“
                        gibt der Landesbetrieb ForstBW den Waldbesitzenden bei der Umsetzung von Na-
                        tura 2000 Orientierung in den derzeitig laufenden Verordnungsverfahren zum
                        Schutz der FFH-Gebiete (siehe auch unter „LNV aktiv“). Logr
                        http://www.forstbw.de.
                        Weitere Informationen: www.mlr-bw.de/Wald I www.forstbw.de

Gewässerrandstreifen stehen immer unter Schutz
                        Auch ohne förmliche Ausweisung
                        Seit Januar 2014 stehen Gewässerrandstreifen nach § 29 Wassergesetz BW unter
                        gesetzlichem Schutz, ohne dass es einer förmlichen Ausweisung bedarf (analog
                        geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, § 33 NatSchG BW). Sie sind im Außen-
                        bereich zehn , im Innenbereich fünf Meter breit. Ausgenommen sind lediglich Ge-
                        wässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Deren Abgrenzungen
                        sind im „Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN)“ zu
                        finden. Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist im Bereich
                        von fünf Metern verboten, ab Januar 2019 auch die Nutzung als Ackerland. Tr
                        Zum AWGN: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn-seen
                        Broschüre „Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg - Anforderungen und
praktische Umsetzung“

Kein Bauen im Überschwemmungsbereich
                        Zur Erinnerung: Seit 2014 gilt das Verbot, welches aber oft nicht beachtet wird
                        Bauen im 100jährlichen Überschwemmungsbereich ist seit Januar 2014 verboten,
                        auch wenn die Bauflächen in rechtsgültigen Bauleitplänen enthalten sind (§ 78
                        WHG, § 65 WG BW). Die wenigen denkbaren Ausnahmen müssen eine Reihe von
                        Vorbedingungen erfüllen und benötigen eine eigene wasserrechtliche Genehmi-
                        gung nach § 78 WHG. Die Gemeinden sind für das Führen des Hochwasserschutzre-
                        gisters zuständig, also für den zeitgleichen Retentionsausgleich und dessen dauer-
                        hafter Unterhaltung und die Buchführung darüber. Tr
                        LUBW-Seite: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de
                        Dort unter Themen –>Wasser -> Überschwemmungsgebiete

                                                                                                             8
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Mikroplastik auch im Boden
                      Böden enthalten mehr Mikroplastik als das Wasser
                      Auch in den Böden befindet sich Mikroplastik –bis zu 32 Mal mehr als im Wasser!
                      Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, der eine intensivere Beschäftigung mit dem
                      Thema fordert. Falsche Verwertung von Plastikabfällen und die immer häufigere
                      Verwendung von Plastik in der Landwirtschaft stellen die Hauptursachen für die
                      Verschmutzung der Böden dar. Die Berichtersteller/innen schätzen, dass jährlich
                      zwischen 63.000 und 430.000 t Mikroplastik auf landwirtschaftliche Flächen in
                      Europa gelangen. Die Verunreinigungen schädigen nicht nur die betroffenen Öko-
                      systeme, sondern mindern auch die Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Böden. Tr
                      Bericht (englisch)

Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
                       BfN-Skript Nr. 487 fasst interdisziplinären Forschungsaustausch zusammen
                       1992 beschloss die „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwick-
                       lung“ (UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
                       (Convention on Biological Diversity – CBD). Das 2018 erschienene Skript des BfN
                       gibt einen interessanten Überblick über die Umsetzung auf nationaler Ebene. Die
                       Beiträge reichen von der Biodiversität in der Agrarlandschaft oder in Wäldern über
                       Biodiversität in Ökobilanzierungen bis hin zu invasiven Arten. Flo
                       https://www.bfn.de/

ALLES WAS RECHT IST ….

Bundeskartellrechtsverfahren Rundholz gegen BW
                      Bundesgerichtshof entscheidet im Sinne von BW
                      Auf die Rechtsbeschwerde des Landes hat der Bundesgerichtshof im Sinne von BW
                      entschieden und sowohl die vorinstanzliche Entscheidung als auch die Entschei-
                      dung des Bundeskartellamts vom 09.06.2015 aufgehoben. Allerdings entschied das
                      Gericht nicht inhaltlich, sondern verwarf das Urteil des Beschwerdegerichts aus
                      formalen Gründen. Die inhaltlichen Fragen zum Kartellrecht bleiben offen. Dies
                      betrifft neben dem Rundholzverkauf aus Privatwald und Kommunalwald die jährli-
                      che Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst in
                      diesen Wäldern. Das Bundeskartellamt stuft dies als wirtschaftliche Tätigkeit ein. Tr
                      Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 103/2018 vom 12.06.2018
                      Pressemitteilung der Industriegewerkschaft BAU vom 12.06.2018

                                                                                                              9
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AUS DEN MITGLIEDSVEREINEN

SHB: Verbandsspitze bestätigt und ergänzt
                      Mitgliederversammlung des Schwäbischen Heimatbundes (SHB) am 23.06.2018
                      Die Mitglieder des Schwäbischen Heimatbundes bestätigten einstimmig Ministeri-
                      aldirigent Josef Kreuzberger für weitere drei Jahre als Vorsitzenden. Der Abtei-
                      lungsleiter im Umweltministerium tritt seine zweite Wahlperiode an. Neu im Vor-
                      stand des 1909 gegründeten Vereins sind Fritz Deppert aus Herrenberg, Karl‐Heinz‐
                      Lieber aus Schöntal und Manfred Waßner aus Bissingen. Gerne griff Josef Kreuz-
                      berger ein Wort von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, der den SHB
                      unlängst als „den Heimaterklärer“ bezeichnet hatte. Der LNV gratuliert herzlich zur
                      Wieder- bzw. Neuwahl. Logr
                      http://www.schwaebischer-heimatbund.de

SAV/SWV: Landschaftspflegetag 2018
                      Im Naturschutzgebiet Zollernhalde am 13.10.2018
                      An dem steil über Hechingen aufragenden Zollernberg wurde 1990 der 90 ha große
                      Hangfuß unter Naturschutz gestellt. Der mergelige Boden sorgt immer wieder für
                      Rutschungen und für viele Quellaustritte mit zahlreichen Wasserläufen und Tüm-
                      peln. Dadurch kommt es zum Nebeneinander von trockenen und feuchten Lebens-
                      räumen. Entlang der hangparallelen Wege haben sich ausgedehnte Heckengürtel
                      und -streifen entwickelt. Am Landschaftspflegetag soll die Verbuschung zugunsten
                      größerer Wiesenflächen zurückgedrängt und weitere Tümpel angelegt werden. Sch
                      https://natur-umwelt.albverein.net

ZUM MITMACHEN UND HINGEHEN

Schmetterlinge bald nur noch im Bauch?
                       Landesbiologentag zum Insektenschwund, 14.07.2018, Stuttgart-Hohenheim
                       Der Landesbiologentag sucht unter dem Motto „Schmetterlinge bald nur noch im
                       Bauch – erst sterben die Insekten ... und dann?!“ mit Fachleuten, darunter dem
                       LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner, nach Lösungen, die dem Insektensterben
                       entgegenwirken können. Die Kooperationsveranstaltung von Umweltakademie
                       BW, dem Verband der Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e.V. (VBiol)
                       sowie der Universität Hohenheim ist kostenfrei. Logr
                       Anmeldung und Programm

                                                                                                            10
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

30 Jahre Wildtierforschung an der FVA
                            20. Juli 2018, FVA, Freiburg
                            Im Rahmen des Sonderkolloquiums der Forstlichen Versuchs- und Forschungsan-
                            stalt finden drei Gesprächsrunden statt zu den Themen „Wildtiere im Fokus der
                            Wissenschaft“, „Wildtiere im Fokus der Praxis“ sowie „Wildtiere im Fokus der Ge-
                            sellschaft“ mit einem Beitrag des LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner. Logr
                            http://www.fva-bw.de/

Naturvision-Filmfestival 2018
                            Filme zu Natur, Umwelt und Nachhaltigkeit, 19. bis 22. Juli 2018, Ludwigsburg
                            Das NaturVision-Filmfestival in Ludwigsburg zeigt unvergessliche Filmbilder, emoti-
                            onale Momente, kritische Informationen, die Schönheit der Natur sowie die Ver-
                            letzlichkeit unserer Welt. Das Filmereignis wird von einem Markt, der das Kino
                            unter freiem Himmel auf dem Arsenalplatz umrahmt, abgerundet. Informations-
                            und Verkaufsstände und ein kulinarisches Angebot laden zum Verweilen ein. Logr
                            http://festival.natur-vision.de/de/

Zusatzqualifikation Nationalpark Schwarzwald
                            Fortbildung für Landschaftsführer/innen, 22.09.2018, Seebach
                            Mit der Zusatzqualifikation „Nationalpark Schwarzwald“ können Natur- und Land-
                            schaftsführer/innen bei ihren Führungen qualifiziert zu den wichtigsten Zielen und
                            Leitlinien des Nationalparks Auskunft geben. Die Fortbildung findet in Kooperation
                            mit dem BANU (Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten
                            im Natur- und Umweltschutz) durch die Nationalparkverwaltung statt und vermit-
                            telt wichtige Inhalte zu den Besonderheiten des Großschutzgebietes, dessen Ent-
                            stehung, den naturschutzfachlichen Zielsetzungen usw.. Anmeldefrist: 18. August
                            2018. Logr
                            http://www.nationalpark-schwarzwald.de

Rückenwind für eine pestizidfreie Umwelt
                            Tagung am 20.10.2018, Stuttgart
                            Im Fokus der Tagung des Aktionsbündnisses „Gentechnikfreie Landwirtschaft BW“
                            steht die Stärkung pestizidfreier Gemeinden. Vertreter aus Mals/Südtirol und Ös-
                            terreich, wo bereits ein breites Netzwerk pestizidfreier Kommunen aktiv ist, und
                            andere berichten über Beispiele von Städten und Unternehmen, die heute schon
                            mit dem Verzicht auf Pestizide erfolgreich agieren. Den Einstiegsvortrag „Pestizide -
                            die unterschätzte Gefahr“ hält Prof. Johann Zaller, Professor für Ökologie an der
                            Universität für Bodenkultur Wien. Das UM wird von Staatssekretär Dr. Andre
                            Baumann vertreten. Der LNV ist Mitglied im Aktionsbündnis. Logr
                            https://lnv-bw.de

Foto: Prof. Johann Zaller

                                                                                                                    11
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Landesnaturschutzpreis 2018
                       „Hummel, Has‘ und Salamander – Vielfalt geht nur miteinander!“ - Endspurt
                       Unter diesem Motto schreibt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
                       den 19. Landesnaturschutzpreis aus, der mit insgesamt 20.000 Euro dotiert ist.
                       Bewerben können sich Initiativen, Vereine/Verbände, Schulen oder Kindergärten
                       aber auch Einzelpersonen mit Sitz in BW, die in herausragender Weise dazu beitra-
                       gen oder beigetragen haben, die Vielfalt der Lebensräume und Arten zu erhalten
                       bzw. zu fördern. Bewerbungsschluss ist der 01. August 2018. Logr
                       http://www.naturschutz.landbw.de

Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Neustart 2018
                       Anträge können gestellt werden
                       Am 15. Juni 2018 wurde das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt-
                       schaft (UM) Baden-Württemberg getragene Förderprogramm Klimaschutz-Plus für
                       2018 neu gestartet. Das Programm besteht aus drei Säulen: Dem CO2-
                       Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
                       sowie dem Programm für nachhaltige, energieeffiziente Sanierung. Es gilt für
                       Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine. Logr
                       https://um.baden-wuerttemberg.de

    BÜCHER, FILME, NEUIGKEITEN

Beteiligungsrechte im Umweltschutz
                       Was bringt die Aarhus-Konvention?
                       Die Aarhus-Konvention will die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz
                       erleichtern. Bürger/innen sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagie-
                       ren können. Die neue Broschüre des Umweltbundesamtes erläutert, welche Rechte
                       Bürger/innen konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert
                       dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entschei-
                       dungen einzumischen. Flo
                       Kostenloser Download
                       Beteiligungs- und Klagerechte: https://lnv-bw.de/beteiligungs-und-klagerechte-
                       der-naturschutzverbaende/
n

Historisch genutztes Gemüse
                       7.000 Sorten online
                       Die Datenbank „Historisch genutztes Gemüse“ stellt umfangreiche Informationen
                       zu rund 7.000 alten Gemüsesorten online bereit: Sortensteckbriefe, Angaben zu
                       Saatgutverfügbarkeit und zur Registrierung im EU-Sortenkatalog, Bilder, Fotos und
                       Literaturstandorte. Dafür wurde in einem vom Bundeslandwirtschaftsministerium
                       geförderten Projekt in historischen Schriften aus dem Zeitraum 1836 bis 1956 nach
                       Gemüsesorten und -arten recherchiert. Erstmalig in Europa sind auch viele ver-
                       schollene Sorten aufgeführt. Tr
                       https://pgrdeu.genres.de/rlistgemuese

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LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

Bauen mit Holz
                           Labelanerkennung für PEFC, FSC, Holz von Hier u. a.
                           Bauherren, Architekten und andere Planer, die die Auszeichnung ihrer Bauprojekte
                           nach dem System der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V.)
                           anstreben, können beim Einsatz von Holzbauprodukten bequem auf verschiedene
                           Siegel setzen: Die DGNB berücksichtigt in ihrem Gebäudezertifizierungssystem
                           erstmals Bauproduktlabels, die sich auf drei Kriterien beziehen können: Die ver-
                           antwortungsbewusste Ressourcengewinnung, die Vermeidung von Schad- und
                           Risikostoffen sowie die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit. Tr
                           www.dgnb.de, www.pefc.de

 … UND AUßERDEM

Zecken
                            FSME-Risikogebiete in Deutschland
                            Zecken können durch einen Stich bekanntlich verschiedene Erreger übertragen,
                            darunter die FSME-Viren. Auf dem Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche
                            Aufklärung findet man die Gefahrenzonen in Deutschland und BW sowie viele
                            Informationen, auch über Impfungen. Damit Zecken, die im Gras, Gebüsch oder
                            Unterholz sitzen, möglichst nicht zustechen können, empfehlen sich lange Hosen
                            und langärmlige Oberteile, Strümpfe sowie festes Schuhwerk. Nach Aufenthalt im
                            Freien sollten Körper und Kleidung kontrolliert und Zecken entfernt werden. Tr
                            Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
                            Verbreitungskarte von FSME

Verzeichnis der Abkürzungen
     BfN – Bundesamt für Naturschutz
     BUND – Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
     BW - Baden-Württemberg
     ForstBW - Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
     FSME - Frühsommer-Meningoenzephalitis (Hirnhautentzündung)
     LSV - Landessportverband Baden-Württemberg
     LUBW – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
     MLR - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
     NABU – Naturschutzbund Deutschland
     VM - Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
     PM – Pressemitteilung
     UBA - Umweltbundesamt
     UM – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
     UVP- Umweltverträglichkeitsprüfung
Impressum
Endredaktion: Christine Lorenz-Gräser, Bildredaktion: Annette Schade-Michl
Beiträge: Julia Flohr (Flo), Christine Lorenz-Gräser (Logr), Dr. Anke Trube (Tr), Annette Schade-Michl (Sch), Robert Auersperg
Der LNV-Infobrief berichtet regelmäßig über aktuelle Themen des Natur- und Umweltschutzes und ist ein kostenloser Service des
Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. (LNV). Die Anmeldung ist unter www.lnv-bw.de möglich. Eine Abbestellung
kann jederzeit erfolgen. Ein Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des LNV unter Quellenangabe und der Über-
lassung von Belegexemplaren gestattet. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte ex-
terner Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
     Landesnaturschutzverband           Telefon 0711.24 89 55-20   Bankverbindung                             Nahverkehrsanschluss
       Baden-Württemberg e.V.           Telefax 0711.24 89 55-30   GLS Bank                            Stadtbahnhaltestelle Olgaeck
                Olgastraße 19                     info@lnv-bw.de   IBAN: DE82 4306 0967                3 Stationen ab Hauptbahnhof
               70182 Stuttgart                     www.lnv-bw.de   7021 3263 00                        mit U5, U6, U7, U12 oder U15
                                                                   BIC: GENODEM1GLS

                                                                                                                                 13
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018

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