Nr. 7 vom 6. Juli 2018 Im Blickpunkt: Klientelpolitik statt Gemeinwohl - Landesnaturschutzverband Baden ...
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1 1 Nr. 7 vom 6. Juli 2018 Im Blickpunkt: Klientelpolitik statt Gemeinwohl Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer, „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“! Dieses Prinzip fordern die Um- weltverbände für die Neuausrichtung der Agrarförderung seit Jahren. Immerhin 6,5 Milliarden Euro wurden über diese Programme in Deutschland in 2017 ausbe- zahlt. Bisher wird vor allem mit der Gießkanne gefördert: Das meiste Geld fließt in pauschale Zahlungen pro Hektar, unabhängig davon, wie sie bewirtschaftet werden. Und auch vom Rest, der sogenannten zweite Säule, dient nur ein Teil den öffentlichen Leistungen, wie der Erhaltung der Artenvielfalt und der Kultur- landschaft. Ausgerechnet dort will die EU nun kürzen, während die erste Säule mit ihren Pauschalzahlungen weitgehend unangetastet bleiben soll. Das entspricht – wen wundert´ s – der Position des deutschen und des europäischen Bauernverbandes, die derzeit denselben Präsidenten haben. Wird im Agrarhaushalt wegen des Brexit gekürzt, so soll der Ver- tragsnaturschutz reduziert werden. Das ist das Gegenteil dessen, was der wissenschaftliche Beirat Agrarpo- litik des Bundeslandwirtschaftsministeriums ebenso wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen for- dern. Besonders enttäuschend ist, dass nicht nur Agrarkommissar Phil Hogan, sondern nach Presseberich- ten auch der Haushalts-Kommissar Günther Oettinger diese Geisterfahrt befürworten. Letzterer müsste es als Baden-Württemberger besser wissen, und der LNV hat ihn explizit auf die Problematik hingewiesen. Dass bei der Novellierung der Agrarpolitik auch noch das „Greening“ abgeschafft werden soll, verdeutlicht den niedrigen Stellenwert der Umwelt- und Gemeinwohlbelange. Allerdings ist die ursprünglich ambitio- nierte Idee des Greening bereits im Zuge der politischen Diskussion zur letzten EU-Agrarreform zu einem löchrigen Feigenblatt verkommen. Bei den Umweltleistungen in der zweiten Säule möchte der Agrarkommissar den Mitgliedsstaaten mehr Spielräume einräumen. Das kann für ambitionierte Bundesländer eine Chance sein. Europaweit wird es aber eher zu einem „race to the bottom“ (Dumping-Wettbewerb) führen, da kaum ein Mitgliedsstaat seinen Bauern höhere Auflagen vorgeben dürfte, als andere Länder. Noch unsicher ist, wie sich die neue Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner positionieren wird. Nimmt sie den Rat ihrer eigenen Fachleute im Thünen-Institut, ihrer wissenschaftlichen Berater und auch die Impulse der Vertreter einer bäuerlichen Landwirtschaft ernst oder folgt sie wie ihr Vorgänger den Einflüsterungen der Lobby der eher industriell strukturierten Landwirtschaft? Der LNV hat die Bundeslandwirtschaftsministerin gefragt und ist gespannt auf die Antwort. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Dr. Gerhard Bronner LNV-Vorsitzender Den LNV als Fördermitglied unterstützen Kennen und schätzen Sie das LNV-Engagement für die Natur und Umwelt? Wollen Sie uns unterstützen? Dann werden Sie unser Fördermitglied. Dadurch helfen Sie dem LNV längerfristig planen und sich noch stärker für unsere Natur- und Umwelt einsetzen zu können. lnv-bw.de
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Inhalt LNV Aktiv 2 Aus den LNV-Arbeitskreisen 3 Aus Politik und Verwaltung 4 Daten, Fakten, Hintergründe 7 Alles was Recht ist… 9 Aus den Mitgliedsverbänden 9 Zum Mitmachen und Hingehen 10 Bücher, Filme, Neuigkeiten 12 LNV AKTIV Die wilden Auen am Oberrhein Erste Exklusivexkursion für LNV-Fördermitglieder am 18.06.2018 Bei der ersten Exkursion exklusiv für LNV-Fördermitglieder vermittelte der renom- mierte Auenforscher und frühere Leiter des WWF-Aueninstituts, Professor Dr. Emil Dister, interessante und facettenreiche Einblicke in die Rheinauen bei Rastatt, in das Engagement z. B. des WWF-Aueninstituts, die Auen vor technokratischer Um- gestaltung zu schützen und in das Integrierte Rheinprogramm, dessen Umsetzung dem ursprünglichen Ansatz bei Weitem nicht gerecht wird. Bei strahlendem Son- nenschein gab es viele Gelegenheiten zur Begegnung. Wir freuen uns, bei der Ex- kursion 2019 viele weitere Fördermitglieder begrüßen zu können. Logr Den LNV als Fördermitglied unterstützen Unrechtmäßige Nutzung von Wegstreifen Förderung ausgeschlossen Wegrandstreifen sind wichtige Insektenlebensräume. Der LNV hatte sich an das MLR gewandt, weil immer wieder Meldungen von unrechtmäßiger Nutzung dieser Wegstreifen als Acker eingehen. Das MLR versicherte darauf hin, dass Wegstreifen in öffentlichem Eigentum in MLR-Kataster bzw. -Datenbanken als „nicht landwirt- schaftlich“ ausgewiesen seien, somit keine „Bruttoflächen“ darstellen, womit sie nicht förderfähig sind. Für die Erhaltung der Wegstreifen und Straßenbankette sind die Gemeinden zuständig, die ein Auge auf unsachgemäße Bewirtschaftungen haben sollten. Der LNV empfiehlt, Missstände an die Gemeinde zu melden. Tr LNV-Stellungnahme zu FFH-Gebieten Gültig in vier Regierungsbezirken Aufgrund der EU-Klage gegen Deutschland wegen unvollständiger Umsetzung der FFH-Richtlinie muss auch BW die FFH-Gebiete förmlich als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausweisen. Dies geschieht in vier Sammelverordnungen, einer je Regierungsbezirk. Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme diesen überfälligen Schritt. Auch der Kartenmaßstab 1:5.000 statt bislang 1:25.000 ist ein deutlicher Gewinn. Beispielhaft macht der LNV jedoch auch auf Mängel z. B. bei der Gebiets- abgrenzung (nicht immer nach fachlichen Kriterien), bei den Erhaltungszielen und fehlender Vernetzung der Gebiete aufmerksam. Tr www.ffh-bw.de I LNV-Stellungnahme 2
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Mobilität von morgen mutig gestalten Dritter Teil der LNV-Reihe „Mobilität wohin?“ am 14. - 15.09.2018, Bad Boll Feinstaubalarm, EU-Vertragsverletzungsverfahren, Klimabelastung, Arbeitsplatzab- bau und Klimaschutz, saubere Luft und lebenswerte Straßen und Plätze – wie las- sen sich Zielkonflikte angesichts unterschiedlicher Interessen und Gegebenheiten bewältigen? Welche Übergänge lösen aktuelle Probleme, ohne den Weg in die Zukunft zu verbauen? Die Tagung ermutigt zu neuen Konzepten und praktischer Umsetzung und zeigt beispielhaft, wie Mehrheiten gewonnen werden können. Mit der Veranstaltungsreihe „Mobilität wohin?“ wollen LNV, Ev. Akademie Bad Boll und KDA Entwicklungspfade für eine zukunftsfähige Mobilität aufzeigen. Logr https://www.ev-akademie-boll.de/tagung/660418.html Vorankündigung - NV-Zukunftsforum Natur in der Stadt Themen u. a. der Vogelschlag an Glas, 10.11.2018, Stuttgart Während manche Tiere vom ausgeräumten Land in die Stadt flüchten, nehmen dort die tödlichen Gefahren zu. Allein in Deutschland sterben geschätzt jährlich über 100 Mio. Vögel durch den Aufprall an Fenstern und Glasfassaden. Vegetati- onslose Schottergärten nehmen zu und die Modernisierung von Gebäuden kann Lebensräume für Tiere vernichten. Doch brauchen wir Natur in der Stadt und wol- len wir sie überhaupt? Wie lassen sich eine hohe Lebensqualität für Menschen und Chancen für Tiere und Pflanzen verbinden? Oder bedingt sich beides? Das LNV- Zukunftsforum nennt Hintergründe und zeigt, was Planer, Bauherren, jeder einzel- ne und die Politik für mehr Leben in der Stadt tun können. Logr LNV-Pressemitteilungen LNV fordert Bebauungsplan –Änderung für Nachverdichtung Zumeldung zur Pressemitteilung des MLR vom 19.06.2018 AUS DEN LNV-ARBEITSKREISEN Motorradlärm LNV-Arbeitskreise rügen ungenügende europäische Typgenehmigungen Das Positionspapier der Naturschutzverbände einschließlich LNV-Arbeitskreisen Reutlingen, Esslingen, Ulm zu Verkehrslärm im Biosphärengebiet Schwäbische Alb (siehe LNV-Infobrief Juni 2018) hat der LNV auch an Verkehrsminister Hermann geschickt. In seiner fundierten Antwort geht er auf die zugrundeliegende Problema- tik ein, wie typgenehmigte und damit zulässige Zubehör-Auspuffe, Prüfverfahren, bei denen Grenzwerte nur in bestimmten Fahrsituationen eingehalten werden müssen, fehlende Sonderregelungsmöglichkeiten für Verkehrsbeschränkungen in Landschaftsschutzgebieten und Erholungsgebieten. Tr VM-Antwortschreiben I Positionspapier der Naturschutzverbände 3
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald LNV-Arbeitskreis Rems-Murr beteiligt sich an Forum Bienenweide In Kooperation mit dem LNV fand am 20.06.2018 in Welzheim das Forum Bienen- weide statt. Dr. Philipp Unterweger von der Initiative Bunte Wiese erläuterte, wie innerhalb eines Jahres 42 neue Wiesen in Tübingen angelegt wurden. Der Sprecher des LNV-AK-Rems-Murr, Robert Auersperg, fasste die Gründe des Insektensterbens zusammen. Vertreterinnen des Naturparks berichteten von den vorjährigen Schu- lungen für Bauhofmitarbeiter zur Anlage von Blühflächen. Weitere Schulungen sind geplant. Der „Blühende Naturpark“ soll 2019 passend zum 40jährigen Naturpark- Jubiläum fortgeführt werden. Auersperg http://www.naturpark-sfw.de I Weitere Infos: Robert.Auersperg@lnv-bw.de Missstände in Landschaftsschutzgebieten LNV-AK Karlsruhe verfolgt illegale Bauten Mit zwei Schreiben in 2016 an die Stadt Karlsruhe hatte der LNV-Arbeitskreis auf diverse, wahrscheinlich ungenehmigte bauliche Anlagen im LSG Bergwald hinge- wiesen. Die Stadtverwaltung hat daraufhin begonnen, systematisch ungenehmigte bauliche Anlagen in LSG und anderen Außengebieten auf Stadtgemarkung zu erhe- ben und für deren Beseitigung zu sorgen. Der LNV-AK mahnt nun mehr Personal an, denn bei derzeitiger Arbeitsweise werden die Verstöße im benannten LSG frühes- tens in vier bis fünf Jahren geahndet. In dieser Zeit würde die Zahl der Neuverstöße weiter zunehmen, weil schnelle Konsequenzen ausbleiben. Tr Antwortschreiben der Stadt Karlsruhe Insektenfreundliche Bewirtschaftung von Grünflächen LNV-Arbeitskreis Heilbronn appelliert an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister In einem „Brandbrief“ haben die im LNV-Arbeitskreis organisierten örtlichen Natur- schutzverbände die Gemeinden dazu aufgerufen, Verantwortung auch für die kleinsten Lebewesen zu übernehmen. Insekten stehen am Anfang vieler Nahrungs- ketten, doch nehmen ihre Bestände kontinuierlich ab. Der LNV-AK Heilbronn nahm diese beunruhigenden Entwicklungen zum Anlass, in seinem Brief an die Gemein- den zu appellieren, dem Insektenschwund entgegen zu wirken und gemeindeeige- ne Grünflächen naturnah und somit auch insektenfreundlich zu bewirtschaften. Die Gemeinden können damit auch eine wichtige Vorbildfunktion für private Grund- stückbesitzerinnen und -besitzer übernehmen. Flo Pressemitteilung des LNV-Arbeitskreis Heilbronn, Artikel Heilbronner Stimme AUS POLITIK UND VERWALTUNG „Wolfsprävention“ Umweltministerium weist Förderkulisse aus In der „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald übernimmt das Land 90 % der Kosten, die Schaf-, Ziegen und Gehegewildhaltern bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Ziel ist es, ein Nebenei- nander der für die Natur- und Landschaftspflege unverzichtbaren Weidetierhaltung und des europaweit streng geschützten Wolfes zu ermöglichen. Ferner fördert das Land den Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Mindestherdengröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro. Tr Erlass: https://www.baden-wuerttemberg.de 4
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Sonderprogramm Biodiversität der Landesregierung Begleitgremium nimmt Arbeit auf Für Maßnahmen im Naturschutz, in der Land- und Forstwirtschaft und entlang von Verkehrswegen stehen im Rahmen des Sonderprogramms Biodiversität für 2018 und 2019 36 Mio. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen reichen von der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln bis zur ökologischen Aufwertung des Straßenbegleit- grüns und einem Monitoring, das unter anderem auch die vorkommenden Insekten quantitativ erfasst. Die Umsetzung des Sonderprogramms wird von einem Begleit- gremium u. a. mit dem LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner sowie von einem wissenschaftlichen Fachgremium begleitet. Logr http://www.baden-wuerttemberg.de Sanierung kommunaler Brückenbauwerke Wird der Artenschutz berücksichtigt? Obwohl Gemeinden für die Instandhaltung ihrer Infrastruktur selbst zuständig sind, haben offensichtlich viele keine ausreichenden Rücklagen gebildet. Um Sperrungen zu vermeiden, unterstützt das Land die Gemeinden erstmals mit 84,4 Mio. Euro für 2018 und 2019. Die LNV-Arbeitskreise und andere Naturschutzgruppen können die Liste der geförderten Sanierungen und Ersatzbaumaßnahmen nutzen, um bei den Gemeinden die Berücksichtigung von Artenschutzbelangen einzufordern, sei es Fledermausschutz, das Anbringen von Fledermaus- und Wasseramsel-Kästen, Anla- ge von Bermen als Tierdurchlässe nicht nur für den Biber usw. Tr VM-PM vom 15.06.2018 mit Listen der geförderten Brückensanierungen Modernisierung ländlicher Wege MLR fördert Sanierung und Ausbau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren Auch für die Unterhaltung ländlicher Wege sind die Gemeinden zuständig. Das MLR hat nun entgegen der ablehnenden LNV-Stellungnahme ein Förderprogramm für Sanierungen und Ausbauten von Hauptwirtschaftswegen aufgestellt. Informatio- nen darüber, um welche Wege es sich handelt und welcher Ausbaustandard ge- plant ist, sind nur direkt bei den geförderten Gemeinden zu erhalten. Dies sind in einer ersten Tranche Balingen, Boxberg, Dettingen unter Teck, Herrenberg, Lonsee, Markgröningen, Neuenstein, Rot am See, Stödtlen. Es findet keine Beteiligung der Naturschutzverbände und kein Flurbereinigungsverfahren (FNO) statt. Tr Liste der Gemeinden mit Förderzusage Flurneuordnung VwV PlanfeFlur zum Wege- und Gewässerplan Seit 1.1.2018 ist die aktualisierte Verwaltungsvorschrift des MLR „für die Aufstel- lung und Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit land- schaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG“ (VwV PlanfeFlur) in Kraft. Sie ist bis 31.12.2024 befristet. Die Neuerungen betreffen Anpassungen an die Änderun- gen des UVP-Gesetzes sowie der Naturschutzgesetze, Aufnahme von Vorgängen bewährter Praxis sowie redaktionelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit. Tr http://www.landesrecht-bw.de 5
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Spurenstoff-Elimination Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe BW nimmt in Deutschland und in Europa bei der Eliminierung von Spurenstoffen eine Spitzenposition ein. Mit einer vierten Reinigungsstufe gelangen weniger Spu- renstoffe wie Arzneimittelrückstände, Biozide und Haushaltschemikalien in die Oberflächengewässer. 13 Kläranlagen sind bereits mit dieser Technik ausgestattet: Böblingen-Sindelfingen, Mannheim, Kressbronn-Langenargen, Stockacher Aach, Mariatal (Ravensburg), Ulm/Neu-Ulm, Lahr, Westerheim, Laichingen, Öhringen, Hechingen, Albstadt-Ebingen und Albstadt-Lautlingen. Im Bau oder in der Planung befinden sich derzeit weitere 14 Anlagen. Tr UM-PM 124/2018 vom 25.06.2018 WRRL-Fitnesscheck Eckpunkte des DNR und anderer Umweltverbände Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit ihren ambitionierten Umweltzielen und ihrer grenzüberschreitenden Gültigkeit gilt weltweit als Modell für eine zukunfts- weisende Gewässerpolitik. Bis spätestens 2027 sollen die Gewässer einen „guten“ ökologischen und chemischen Zustand erreichen. 18 Jahre nach ihrem Inkrafttreten soll die WRRL nun auf den Prüfstand. Fristverlängerungen und Aufweichungen drohen. Eine Hauptursache, weshalb knapp 92 % der deutschen Oberflächenge- wässer die Ziele derzeit verfehlen, ist die mangelnde Integration der Gewässer- schutzziele in andere Politikbereiche. Die Umweltverbände haben deshalb ein For- derungspapier verabschiedet. Tr Eckpunktepapier: https://www.dnr.de Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Neuer UM-Leitfaden veröffentlicht Das Umweltministerium hat Ende Mai einen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht. Er richtet sich an die Immissionsschutzbehörden im Land und an Unternehmen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegende Anlagen betreiben und errich- ten wollen. Der Leitfaden wurde von Praktikern aus der Verwaltung erarbeitet. Zahlreiche Tipps, Hinweise, Abbildungen und Checklisten sollen zum besseren Ver- ständnis der zu beachtenden Verfahrensregeln beitragen. Tr um.baden-wuerttemberg.de/BImschG-Genehmigungsleitfaden. Neue EU-Öko-Basis-Verordnung beschlossen Bio-Recht komplett reformiert Seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wird das Bio-Recht zum zweiten Mal komplett reformiert. 3,5 Jahre dauerten die Verhandlungen. Die neue Öko-Verordnung wird ab Januar 2021 gelten. Bis dahin muss die neue Verordnung noch durch nachgelagerte Rechtsakte komplettiert werden, 50 Ermächtigungen sind verankert. Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von „Bio“ wird durch den gesam- ten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund definiert. Entscheidend ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird. Tr https://www.boelw.de 6
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 DATEN, FAKTEN, HINTERGRÜNDE Windenergie 2018 708 Windenergieanlagen in Baden-Württemberg in Betrieb Im Brüchlinger Wald, Gemarkung Langenburg und Blaufelden, Landkreis Schwä- bisch Hall, ist der Windpark Langenburg mit 12 von ehemals 20 beantragten Anla- gen in Betrieb gegangen. Der Windpark war wegen Schwarzstorch-Brutverdachts und aus anderen Naturschutzgründen stark umstritten. Damit erzeugen nun 708 Anlagen im Land mit einer installierten Leistung von fast 1.500 MW regenerativen Strom. Für weitere 69 Anlagen liegen die Genehmigungen vor, 80 Anlagen befinden sich im laufenden Verfahren. Tr UM-PM 105/2018 vom 8.6.2018 Solarenergie und Naturschutz Neues Faltblatt von BUND und NABU Das Dialogforum „Erneuerbare Energien und Naturschutz“ von BUND und NABU BW hat das Faltblatt „Solarenergie und Naturschutz – naturverträgliche Freiflächen- Photovoltaikanlagen“ herausgegeben. Es informiert über mögliche Konflikte, die beim Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik auftreten können und zeigt Lösungs- möglichkeiten durch die richtige Gestaltung und Pflege der Flächen. Außerdem gibt es einen Überblick, wie die Verfahren zur Planung von PV-Freiflächenanlagen ab- laufen und wie sich jede und jeder Einzelne an diesen Verfahren beteiligen kann. Tr www.bund-bawue.de/erneuerbareundnaturschutz www.NABU-bw.de/erneuerbareundnaturschutz Kostenloser ÖPNV ohne positiven Effekt für die Umwelt Erhöhung der Kraftstoffpreise oder Tempolimits effektivere Alternativen Eine Forschungsgruppe aus dem Bereich Techniksoziologie der TU Dortmund hat die Chancen des kostenlosen ÖPNV für eine deutsche Großstadt simuliert. Die Un- tersuchung legte den Fokus auf dessen Wirksamkeit mit Blick auf den gesellschaftli- chen Nutzen, Emissionen und Straßenauslastung. Überraschenderweise ließen sich die erhofften positiven Effekte für die Umwelt nicht erreichen: Ein kostenloser Nahverkehr erwies sich als nahezu wirkungsloses Instrument. Eine Erhöhung der Kraftstoffpreise oder Tempolimits stellen effektivere Alternativen dar. Sch https://www.tu-dortmund.de Monopolisierung von Saatgut Drei Konzerne kontrollieren über 50 % des internationalen Saatguthandels Nach der Übernahme von Monsanto durch Bayer wird „Baysanto“ zum weltweit größten Saatgutkonzern und kann rund 25 % des internationalen Saatguthandels kontrollieren. Der zweitgrößte „Seed Giant“, der US-Konzern DowDuPont hat einen Marktanteil von rund 20 %. Der drittgrößte Konzern, Syngenta, der von ChemChina aufgekauft wurde, besitzt rund 10 %. Damit kontrollieren nur drei Konzerne deut- lich mehr als 50 % des internationalen Handels mit Saatgut. Diese Marktmacht basiert zu großen Teilen auf einer stark steigenden Anzahl von Patenten, die Saat- gut, Nutzpflanzen und die Ernte bis hin zum Lebensmittel umfassen. Logr www.no-patents-on-seeds.org, Pressemeldung, Baysanto Aufruf 7
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 EuGH-Urteil zur Nitratbelastung Deutschland riskiert Strafzahlungen Die Bundesrepublik hat gegen EU-Recht verstoßen, urteilte der Europäische Ge- richtshof (EuGH) am 21. Juni: Deutschland hat nicht genug unternommen, um die Nitratbelastungen im Grundwasser zu verringern. Geklagt hatte die EU-Kommission im Jahr 2016 (Az. C-543/16). Zwar gibt es inzwischen ein neues Düngerecht, aller- dings bezieht sich das Urteil auf den Zustand von 2016 - und da hatte die Bundes- republik jegliche Fristen nicht beachtet. Und auch das reformierte Düngerecht wird von vielen Seiten kritisiert, da es nicht ausreicht, die Nitratbelastungen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Flo https://www.dnr.de/index.php?id=12493 Natura 2000 im Kommunal- und Privatwald Neue Broschüre für Waldbesitzer In BW gibt es aktuell 302 Natura 2000-Gebiete. Rund zwei Drittel dieser Flächen sind bewaldet. Mit der Broschüre „Natura 2000 im Wald von Baden-Württemberg“ gibt der Landesbetrieb ForstBW den Waldbesitzenden bei der Umsetzung von Na- tura 2000 Orientierung in den derzeitig laufenden Verordnungsverfahren zum Schutz der FFH-Gebiete (siehe auch unter „LNV aktiv“). Logr http://www.forstbw.de. Weitere Informationen: www.mlr-bw.de/Wald I www.forstbw.de Gewässerrandstreifen stehen immer unter Schutz Auch ohne förmliche Ausweisung Seit Januar 2014 stehen Gewässerrandstreifen nach § 29 Wassergesetz BW unter gesetzlichem Schutz, ohne dass es einer förmlichen Ausweisung bedarf (analog geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, § 33 NatSchG BW). Sie sind im Außen- bereich zehn , im Innenbereich fünf Meter breit. Ausgenommen sind lediglich Ge- wässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Deren Abgrenzungen sind im „Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN)“ zu finden. Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist im Bereich von fünf Metern verboten, ab Januar 2019 auch die Nutzung als Ackerland. Tr Zum AWGN: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn-seen Broschüre „Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg - Anforderungen und praktische Umsetzung“ Kein Bauen im Überschwemmungsbereich Zur Erinnerung: Seit 2014 gilt das Verbot, welches aber oft nicht beachtet wird Bauen im 100jährlichen Überschwemmungsbereich ist seit Januar 2014 verboten, auch wenn die Bauflächen in rechtsgültigen Bauleitplänen enthalten sind (§ 78 WHG, § 65 WG BW). Die wenigen denkbaren Ausnahmen müssen eine Reihe von Vorbedingungen erfüllen und benötigen eine eigene wasserrechtliche Genehmi- gung nach § 78 WHG. Die Gemeinden sind für das Führen des Hochwasserschutzre- gisters zuständig, also für den zeitgleichen Retentionsausgleich und dessen dauer- hafter Unterhaltung und die Buchführung darüber. Tr LUBW-Seite: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de Dort unter Themen –>Wasser -> Überschwemmungsgebiete 8
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Mikroplastik auch im Boden Böden enthalten mehr Mikroplastik als das Wasser Auch in den Böden befindet sich Mikroplastik –bis zu 32 Mal mehr als im Wasser! Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, der eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema fordert. Falsche Verwertung von Plastikabfällen und die immer häufigere Verwendung von Plastik in der Landwirtschaft stellen die Hauptursachen für die Verschmutzung der Böden dar. Die Berichtersteller/innen schätzen, dass jährlich zwischen 63.000 und 430.000 t Mikroplastik auf landwirtschaftliche Flächen in Europa gelangen. Die Verunreinigungen schädigen nicht nur die betroffenen Öko- systeme, sondern mindern auch die Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Böden. Tr Bericht (englisch) Übereinkommen über die Biologische Vielfalt BfN-Skript Nr. 487 fasst interdisziplinären Forschungsaustausch zusammen 1992 beschloss die „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwick- lung“ (UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD). Das 2018 erschienene Skript des BfN gibt einen interessanten Überblick über die Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Beiträge reichen von der Biodiversität in der Agrarlandschaft oder in Wäldern über Biodiversität in Ökobilanzierungen bis hin zu invasiven Arten. Flo https://www.bfn.de/ ALLES WAS RECHT IST …. Bundeskartellrechtsverfahren Rundholz gegen BW Bundesgerichtshof entscheidet im Sinne von BW Auf die Rechtsbeschwerde des Landes hat der Bundesgerichtshof im Sinne von BW entschieden und sowohl die vorinstanzliche Entscheidung als auch die Entschei- dung des Bundeskartellamts vom 09.06.2015 aufgehoben. Allerdings entschied das Gericht nicht inhaltlich, sondern verwarf das Urteil des Beschwerdegerichts aus formalen Gründen. Die inhaltlichen Fragen zum Kartellrecht bleiben offen. Dies betrifft neben dem Rundholzverkauf aus Privatwald und Kommunalwald die jährli- che Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst in diesen Wäldern. Das Bundeskartellamt stuft dies als wirtschaftliche Tätigkeit ein. Tr Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 103/2018 vom 12.06.2018 Pressemitteilung der Industriegewerkschaft BAU vom 12.06.2018 9
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 AUS DEN MITGLIEDSVEREINEN SHB: Verbandsspitze bestätigt und ergänzt Mitgliederversammlung des Schwäbischen Heimatbundes (SHB) am 23.06.2018 Die Mitglieder des Schwäbischen Heimatbundes bestätigten einstimmig Ministeri- aldirigent Josef Kreuzberger für weitere drei Jahre als Vorsitzenden. Der Abtei- lungsleiter im Umweltministerium tritt seine zweite Wahlperiode an. Neu im Vor- stand des 1909 gegründeten Vereins sind Fritz Deppert aus Herrenberg, Karl‐Heinz‐ Lieber aus Schöntal und Manfred Waßner aus Bissingen. Gerne griff Josef Kreuz- berger ein Wort von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, der den SHB unlängst als „den Heimaterklärer“ bezeichnet hatte. Der LNV gratuliert herzlich zur Wieder- bzw. Neuwahl. Logr http://www.schwaebischer-heimatbund.de SAV/SWV: Landschaftspflegetag 2018 Im Naturschutzgebiet Zollernhalde am 13.10.2018 An dem steil über Hechingen aufragenden Zollernberg wurde 1990 der 90 ha große Hangfuß unter Naturschutz gestellt. Der mergelige Boden sorgt immer wieder für Rutschungen und für viele Quellaustritte mit zahlreichen Wasserläufen und Tüm- peln. Dadurch kommt es zum Nebeneinander von trockenen und feuchten Lebens- räumen. Entlang der hangparallelen Wege haben sich ausgedehnte Heckengürtel und -streifen entwickelt. Am Landschaftspflegetag soll die Verbuschung zugunsten größerer Wiesenflächen zurückgedrängt und weitere Tümpel angelegt werden. Sch https://natur-umwelt.albverein.net ZUM MITMACHEN UND HINGEHEN Schmetterlinge bald nur noch im Bauch? Landesbiologentag zum Insektenschwund, 14.07.2018, Stuttgart-Hohenheim Der Landesbiologentag sucht unter dem Motto „Schmetterlinge bald nur noch im Bauch – erst sterben die Insekten ... und dann?!“ mit Fachleuten, darunter dem LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner, nach Lösungen, die dem Insektensterben entgegenwirken können. Die Kooperationsveranstaltung von Umweltakademie BW, dem Verband der Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin e.V. (VBiol) sowie der Universität Hohenheim ist kostenfrei. Logr Anmeldung und Programm 10
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 30 Jahre Wildtierforschung an der FVA 20. Juli 2018, FVA, Freiburg Im Rahmen des Sonderkolloquiums der Forstlichen Versuchs- und Forschungsan- stalt finden drei Gesprächsrunden statt zu den Themen „Wildtiere im Fokus der Wissenschaft“, „Wildtiere im Fokus der Praxis“ sowie „Wildtiere im Fokus der Ge- sellschaft“ mit einem Beitrag des LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner. Logr http://www.fva-bw.de/ Naturvision-Filmfestival 2018 Filme zu Natur, Umwelt und Nachhaltigkeit, 19. bis 22. Juli 2018, Ludwigsburg Das NaturVision-Filmfestival in Ludwigsburg zeigt unvergessliche Filmbilder, emoti- onale Momente, kritische Informationen, die Schönheit der Natur sowie die Ver- letzlichkeit unserer Welt. Das Filmereignis wird von einem Markt, der das Kino unter freiem Himmel auf dem Arsenalplatz umrahmt, abgerundet. Informations- und Verkaufsstände und ein kulinarisches Angebot laden zum Verweilen ein. Logr http://festival.natur-vision.de/de/ Zusatzqualifikation Nationalpark Schwarzwald Fortbildung für Landschaftsführer/innen, 22.09.2018, Seebach Mit der Zusatzqualifikation „Nationalpark Schwarzwald“ können Natur- und Land- schaftsführer/innen bei ihren Führungen qualifiziert zu den wichtigsten Zielen und Leitlinien des Nationalparks Auskunft geben. Die Fortbildung findet in Kooperation mit dem BANU (Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz) durch die Nationalparkverwaltung statt und vermit- telt wichtige Inhalte zu den Besonderheiten des Großschutzgebietes, dessen Ent- stehung, den naturschutzfachlichen Zielsetzungen usw.. Anmeldefrist: 18. August 2018. Logr http://www.nationalpark-schwarzwald.de Rückenwind für eine pestizidfreie Umwelt Tagung am 20.10.2018, Stuttgart Im Fokus der Tagung des Aktionsbündnisses „Gentechnikfreie Landwirtschaft BW“ steht die Stärkung pestizidfreier Gemeinden. Vertreter aus Mals/Südtirol und Ös- terreich, wo bereits ein breites Netzwerk pestizidfreier Kommunen aktiv ist, und andere berichten über Beispiele von Städten und Unternehmen, die heute schon mit dem Verzicht auf Pestizide erfolgreich agieren. Den Einstiegsvortrag „Pestizide - die unterschätzte Gefahr“ hält Prof. Johann Zaller, Professor für Ökologie an der Universität für Bodenkultur Wien. Das UM wird von Staatssekretär Dr. Andre Baumann vertreten. Der LNV ist Mitglied im Aktionsbündnis. Logr https://lnv-bw.de Foto: Prof. Johann Zaller 11
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Landesnaturschutzpreis 2018 „Hummel, Has‘ und Salamander – Vielfalt geht nur miteinander!“ - Endspurt Unter diesem Motto schreibt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg den 19. Landesnaturschutzpreis aus, der mit insgesamt 20.000 Euro dotiert ist. Bewerben können sich Initiativen, Vereine/Verbände, Schulen oder Kindergärten aber auch Einzelpersonen mit Sitz in BW, die in herausragender Weise dazu beitra- gen oder beigetragen haben, die Vielfalt der Lebensräume und Arten zu erhalten bzw. zu fördern. Bewerbungsschluss ist der 01. August 2018. Logr http://www.naturschutz.landbw.de Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Neustart 2018 Anträge können gestellt werden Am 15. Juni 2018 wurde das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt- schaft (UM) Baden-Württemberg getragene Förderprogramm Klimaschutz-Plus für 2018 neu gestartet. Das Programm besteht aus drei Säulen: Dem CO2- Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie dem Programm für nachhaltige, energieeffiziente Sanierung. Es gilt für Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine. Logr https://um.baden-wuerttemberg.de BÜCHER, FILME, NEUIGKEITEN Beteiligungsrechte im Umweltschutz Was bringt die Aarhus-Konvention? Die Aarhus-Konvention will die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz erleichtern. Bürger/innen sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagie- ren können. Die neue Broschüre des Umweltbundesamtes erläutert, welche Rechte Bürger/innen konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entschei- dungen einzumischen. Flo Kostenloser Download Beteiligungs- und Klagerechte: https://lnv-bw.de/beteiligungs-und-klagerechte- der-naturschutzverbaende/ n Historisch genutztes Gemüse 7.000 Sorten online Die Datenbank „Historisch genutztes Gemüse“ stellt umfangreiche Informationen zu rund 7.000 alten Gemüsesorten online bereit: Sortensteckbriefe, Angaben zu Saatgutverfügbarkeit und zur Registrierung im EU-Sortenkatalog, Bilder, Fotos und Literaturstandorte. Dafür wurde in einem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Projekt in historischen Schriften aus dem Zeitraum 1836 bis 1956 nach Gemüsesorten und -arten recherchiert. Erstmalig in Europa sind auch viele ver- schollene Sorten aufgeführt. Tr https://pgrdeu.genres.de/rlistgemuese 12
LNV-Infobrief 7/2018 vom 06. Juli 2018 Bauen mit Holz Labelanerkennung für PEFC, FSC, Holz von Hier u. a. Bauherren, Architekten und andere Planer, die die Auszeichnung ihrer Bauprojekte nach dem System der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V.) anstreben, können beim Einsatz von Holzbauprodukten bequem auf verschiedene Siegel setzen: Die DGNB berücksichtigt in ihrem Gebäudezertifizierungssystem erstmals Bauproduktlabels, die sich auf drei Kriterien beziehen können: Die ver- antwortungsbewusste Ressourcengewinnung, die Vermeidung von Schad- und Risikostoffen sowie die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit. Tr www.dgnb.de, www.pefc.de … UND AUßERDEM Zecken FSME-Risikogebiete in Deutschland Zecken können durch einen Stich bekanntlich verschiedene Erreger übertragen, darunter die FSME-Viren. Auf dem Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findet man die Gefahrenzonen in Deutschland und BW sowie viele Informationen, auch über Impfungen. Damit Zecken, die im Gras, Gebüsch oder Unterholz sitzen, möglichst nicht zustechen können, empfehlen sich lange Hosen und langärmlige Oberteile, Strümpfe sowie festes Schuhwerk. Nach Aufenthalt im Freien sollten Körper und Kleidung kontrolliert und Zecken entfernt werden. Tr Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Verbreitungskarte von FSME Verzeichnis der Abkürzungen BfN – Bundesamt für Naturschutz BUND – Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BW - Baden-Württemberg ForstBW - Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg FSME - Frühsommer-Meningoenzephalitis (Hirnhautentzündung) LSV - Landessportverband Baden-Württemberg LUBW – Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg MLR - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg NABU – Naturschutzbund Deutschland VM - Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg PM – Pressemitteilung UBA - Umweltbundesamt UM – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg UVP- Umweltverträglichkeitsprüfung Impressum Endredaktion: Christine Lorenz-Gräser, Bildredaktion: Annette Schade-Michl Beiträge: Julia Flohr (Flo), Christine Lorenz-Gräser (Logr), Dr. Anke Trube (Tr), Annette Schade-Michl (Sch), Robert Auersperg Der LNV-Infobrief berichtet regelmäßig über aktuelle Themen des Natur- und Umweltschutzes und ist ein kostenloser Service des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. (LNV). Die Anmeldung ist unter www.lnv-bw.de möglich. Eine Abbestellung kann jederzeit erfolgen. Ein Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des LNV unter Quellenangabe und der Über- lassung von Belegexemplaren gestattet. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte ex- terner Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Landesnaturschutzverband Telefon 0711.24 89 55-20 Bankverbindung Nahverkehrsanschluss Baden-Württemberg e.V. Telefax 0711.24 89 55-30 GLS Bank Stadtbahnhaltestelle Olgaeck Olgastraße 19 info@lnv-bw.de IBAN: DE82 4306 0967 3 Stationen ab Hauptbahnhof 70182 Stuttgart www.lnv-bw.de 7021 3263 00 mit U5, U6, U7, U12 oder U15 BIC: GENODEM1GLS 13
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